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Die Erfindung betrifft eine Ausstattung zur Verwendung
in der Radiologie und einige Komponenten für eine solche
Ausstattung. In der EP-A-150 277 ist eine zusatzeinrichtung für
eine Irrigationsmanschette, die bei Kolostomiepatienten
benutzt wird, vorgeschlagen worden. Diese Vorrichtung wird
jedoch nicht als Radiologieausstattung zur Verwendung mit einem
Katheter benutzt, und es deutet nichts auf ein zweites
Verbindungselement hin, durch das ein Ballonkatheter eingeführt
werden kann.
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Bei einigen radiologischen Eingriffen ist es
erforderlich, mit Hilfe eines Katheters eine radioaktive
Markierungsflüssgkeit in den Darm eines Patienten einzuleiten. Ein
solcher Patient kann ein chirurgisch geschaffenes Stoma
aufweisen, und der Katheter muß unter Umständen direkt in das Stoma
hineinragen. Gegenwärtig muß der Katheter entweder vom
Patienten mit der Hand festgehalten oder mit Klebeband an der Haut
befestigt werden. Das erstere Verfahren ist unbefriedigend, da
es eine Anforderung an den Patienten stellt, die
möglicherweise nicht alle Patienten erfüllen können, und das zweite
Verfahren ist unbefriedigend, da das Klebeband und
infolgedessen der Katheter sich verschieben können oder eine
unbeabsichtigte Bewegung des Katheters (der wahrscheinlich von dem
Klebeband nicht hinreichend festgehalten wird) dem Patienten
eine Verletzung zufügen oder Unbehagen bereiten kann.
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Es wäre wünschenswert, wenn eine radiologische
Ausstattung zur Verfügung stünde, welche diese ziemlich
schwerwiegenden Probleme überwindet oder vermindert.
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Nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
wird eine radiologische Ausstattung zur Verwendung mit einem
Ballonkatheter geschaffen, wobei die Ausstattung ein erstes
Verbindungselement zur Befestigung an der Haut des Patienten
um die Stomaöffnung herum, ein zweites Verbindungselement, das
zur lösbaren Befestigung an einer ersten
Verbindungseinrichtung
am ersten Verbindungselement konstruiert und kappenähn
lich mit einer Durchgangsöffnung ausgebildet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Ballonkatheter durch die öffnung
eingeführt werden kann und daß die Ausstattung ferner ein drittes
Verbindungselement aufweist, das an einer Drainagemanschette
angebracht und zur lösbaren Befestigung an einer zweiten
Verbindungseinrichtung am ersten Verbindungselement
konstruiert ist.
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Es wird ein Verfahren zur Anwendung einer solchen
Ausstattung geschaffen, das die folgenden Schritte aufweist:
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(a) Befestigen des ersten Verbindungselements am Patienten;
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(b) Einführen eines Katheters - durch eine Öffnung in der
Stimwand des zweiten Verbindungselements;
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(c) Kontrolle des Zustands und der Anbringung des Katheters
durch Aufblasen und anschließendes Entleeren eines
Ballonabschnitts des Katheters innerhalb des zweiten
Verbindungselements;
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(d) Einbringen des freien Katheterendes in das Stoma oder um
einen geeigneten Abstand zum Stoma hin, so daß sich der
Ballonabschnitt entweder gerade innerhalb oder gerade
außerhalb des vorstehenden Stomaendes befindet;
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(e) Anbringen des zweiten Verbindungselements an der ersten
Verbindungseinrichtung des ersten Verbindungselements;
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(f) Aufblasen des Katheterballons entweder leicht innerhalb
des Stomas oder innerhalb des zweiten
Verbindungselements, um das Stoma abzudichten;
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(g) Einbringen der erforderlichen radioaktiven Flüssigkeit
(z.B. aus einer Injektionsspritze) mittels des Katheters
in das Stoma;
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(h) Anbringen des dritten Verbindungselements an der zweiten
Verbindungseinrichtung des ersten Verbindungselements;
nachdem der Katheter durch das offene obere Ende der
Drainagemanschette eingeführt worden ist; und
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(i) sobald die entsprechende radioaktive Bestimmung beendet
ist, Abtrennen des zweiten vom ersten Verbindungselement,
wobei es auf dem Katheter und innerhalb der Manschette
verbleibt, und Ableiten von Flüssigkeit aus dem Stoma in
die Manschette.
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Das erste Verbindungselement weist vorzugsweise eine
medizinische Haftunterlage auf, die an einem ringförmigen
Flansch befestigt ist, von dem sich von der Unterlage weg zwei
aufrechstehende Rippen von geschlossener Schleifenform
erstrecken. Jede solche Rippe ist vorzugsweise kreisförmig,
erstreckt sich im wesentlichen senkrecht vom Flansch aus und
weist eine äußere Wulstrandanordnung und eine innere flexible,
biegsame Dichtungsstreifenanordnung auf. Diese inneren und
äußeren Ringanordnungen bilden die erste bzw. zweite
Verbindungseinrichtung. Das zweite Verbindungselement weist
vorzugsweise eine kappen- oder becherähnliche Anordnung auf, die eine
Haube mit einer zentralen Öffnung, durch die ein Katheter
eingeführt werden kann, sowie einen ringförmigen Flansch
aufweist, der mit einer Nut versehen ist, die so konstruiert ist,
daß sie schnappverschlußartig mit der ersten
Verbindungseinrichtung des ersten Verbindungselements zusammenwirkt. Die
Öffnung in der Haube kann durch zwei oder mehrere gekreuzte
Schlitze hergestellt werden, um Katheter mit verschiedenen
Außendurchmessern aufzunehmen. Die Kappe kann aus Kunststoff
mit einer faltenbalgähnlichen Stufenanordnung bestehen, um das
Innenvolumen des kappenähnlichen zweiten Verbindungselements
variieren zu können. Das dritte Verbindungselement weist
vorzugsweise ein Element von geschlossener Schleifenform auf, das
vorzugsweise ringförmig und von U-förmigem Querschnitt ist und
für ein schnappverschlußartiges Einkuppeln und Auskuppeln mit
der zweiten Verbindungseinrichtung am ersten
Verbindungselement konstruiert ist. An dem dritten Verbindungselement ist
eine Drainagemanschette angebracht. Diese kann an ihrer
Oberkante mit einem Druckschnappverschluß oder einem Reißverschluß
versehen sein, wodurch das normalerweise offene obere Ende der
Drainagemanschette nach Wunsch dicht verschlossen werden kann.
Die Drainagemanschette kann nach Wunsch an ihrem normalerweise
offenen unteren Ende eine Verschlußklemme aufweisen.
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Die Erfindung wird aus den beigefügten zeichnungen
besser verständlich, in denen Fig. 1 - 8 ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung und dessen Anwendungsphasen darstellen.
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Fig. 1 zeigt eine Unterlage 12 aus Haftmaterial von
medizinischer Qualität (z.B. eine Unterlage, die von der
Conva-Tec
Limited unter dem eingetragenen Warenzeichen "STOMAHESIVE"
vertrieben wird), und 14 bezeichnet einen ablösbaren Film oder
ein ablösbares Blatt, z&sub5;8. aus Trennpapier. An der Vorderseite
der Unterlage 12 ist ein erstes Verbindungselement 20
angebracht. Das erste Verbindungselement 20 hat vorzugsweise die
Form eines im wesentlichen flachen ringförmigen Flansches mit
einer zentralen Öffnung und mit einer ersten und einer zweiten
Verbindungseinrichtung an der Oberfläche, die der an der
Unterlage 12 befestigten gegenüberliegt Die bevorzugten ersten
und zweiten Verbindungseinrichtungen sind ringförmige Rippen
23 und 25. Jede dieser Rippen kann mit einem einstückigen,
biegsamen Dichtungsstreifen versehen sein, der sich
vollständig um die entsprechende Rippe herum erstreckt. Der
Dichtungsstreifen kann innen oder außen an der entsprechenden Rippe
angebracht sein. Jede der Rippen ist so konstruiert, daß sie
schnappverschlußartig mit einer entsprechenden Nut in Eingriff
kommt, wobei an der zweiten und der dritten
Verbindungseinrichtung je eine derartige Nut angebracht ist.
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In Fig. 3 und Fig. 4 ist ein zweites Verbindungselement
30 von becherähnlicher Form mit einer Stirn- oder Bodenwand 33
(Fig. 5 und 7) abgebildet. Es weist gleichfalls einen Flansch
32 auf, von dem zwei Rippen 34, 36 hervorstehen, die zusammen
eine Nut begrenzen, in die eine mit dieser zusammenwirkende
Rippe 23 des ersten Verbindungselements 20 einschnappen kann.
Das Element 30 weist in seiner Stirnwand 33 eine zentrale
Öffnung 39 zur Aufnahme eines Katheters 40 auf.
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In Fig. 2 ist dargestellt, wie die Unterlage 12 im
peristomalen Bereich eines Trägers angebracht ist, dessen Stoma
13 durch die zentrale Öffnung in der Unterlage 12
hindurchragt. Das Element 20 weist gleichfalls eine zentrale Öffnung
21 auf.
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In Fig. 4 ist das Element 30 mit einem durch die
Öffnung 39 geschobenen Ballonkatheter 40 zu erkennen, wobei der
Katheterballon 42 aufgeblasen ist.
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Nachstehend wird die bevorzugte und empfohlene
Anwendungsweise der beschriebenen und abgebildeten Teile dargelegt.
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Zuerst wird das Trennpapier 14 abgezogen, und die
medizinische Haftunterlage 12 wird am peristomalen Bereich des
Patienten auf die gleiche Weise befestigt wie die allgemein
bekannte und herkömmliche Ostomiekupplung nach dem Squibb-Conva-
Tec-System II/IV. Der Katheter 40, z.B. ein Foley
12-22-Katheter mit französischer Skala, wird durch die Öffnung 39 im
Stirnwand- oder Kappenteil (33, Fig. 5) des zweiten
Verbindungselements 30 eingeführt. Das zweite Verbindungselement 30
kann vorteilhafterweise mit Schlitzen versehen sein, die sich
von dieser Öffnung radial nach außen erstrecken, so daß
Katheter mit den verschiedensten Außendurchmessern leicht
hindurchgeschoben werden können. Die Stimwand 33 des zweiten
Verbindungselements ist außerdem durch eine Reihe von
faltenbalgartigen Ringen 35, Fig. 5, mit einem zylindrischen Wandabschnitt
des Elements verbunden, die ihm eine faltbare oder
Balgstruktur verleihen, so daß die Wand 33 aufgrund der faltbaren
Ringanordnung nach innen oder außen gedrückt werden und
dadurch verschiedene Positionen einnehmen kann, so daß innerhalb
des zweiten Verbindungselements 30 ein unterschiedliches
Innenvolumen geschaffen wird. Die Schwester oder Arzthelferin
oder der Chirurg stellt die überstehende Länge des Katheters
40 nach Wunsch ein und führt gegebenenfalls den Katheter in
das Stoma 13 ein. Dann wird das zweite Verbindungselement 30
mittels Schnappverschluß mit der ersten Verbindungseinrichtung
23 am ersten Verbindungselement 20 in Eingriff gebracht.
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Vor diesem Schritt ist der Katheter durch das offene
obere Ende einer Drainagemanschette 52, Fig. 8, eingeführt und
durch eine zentrale Öffnung in einem ringförmigen dritten
Verbindungselement 50 aus der Manschette herausgeführt worden.
Das dritte Verbindungselement 50 läßt man dann durch sanften
Druck an der zweiten Verbindungseinrichtung 25 des ersten
Verbindungselements 20 einschnappen. Danach wird, vorausgesetzt,
daß ein Katheter mit aufblasbarem Ballon verwendet wird, was
normalerweise der Fall ist, der Ballon durch Zuführen eines
Aufblasfluids auf herkömmliche Weise aufgeblasen, und das
Aufblasen wird so lange fortgesetzt, bis der Katheter innerhalb
des zweiten Verbindungselements 30 festgehalten wird (wie in
Fig. 4 erkennbar), wobei sich die Katheterballonwände in
Kontakt mit dem Stoma und den Innenwänden des zweiten
Verbindungselements 30 befinden. Der aufgeblasene Ballon 42 des
Katheters 40 drückt mit einem gleichmäßigen, aber sanften Druck
gegen das Stoma und hält den Katheter zuverlässig innerhalb
des zweiten Verbindungselements fest. Der Ballon 42 dient
daher zum Herstellen einer Abdichtung zwischen dem zweiten
Verbindungselement 30 und dem Stoma 13 des Patienten. Dabei
leidet der Patient jedoch keine Schmerzen, vorausgesetzt, daß der
Ballon nicht zu stark aufgeblasen wird, sondern fühlt
lediglich eine angenehme Sicherheit bezüglich der Anbringung des
Katheters.
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Bei einer alternativen Anwendungsweise wird der
Katheter in das Stoma geschoben, bis sich der Ballonabschnitt 42
gerade innerhalb des Stomas befindet. Dann wird der Ballon
innerhalb des Stomas sanft aufgeblasen.
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Dann kann die Infusion der radioaktiven Lösung auf die
weiter unten beschriebene Weise ablaufen.
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Fig. 6 zeigt das zweite Verbindungselement (oder den
Becher) 30 im Schnappsitz an dem ersten Verbindungselement 20,
das an der Unterlage 12 befestigt ist; und Fig. 7 zeigt diese
zusammengesetzten Elemente, während der Katheterballon
innerhalb des Bechers 30 aufgeblasen wird und ein Ausbauchen der
Stirnwand 33 des Bechers verursacht.
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Die Drainage- oder Irrigationsmanschette 52, an der das
dritte Verbindungselement 50 angebracht ist, ist in Fig. 8 im
Schnappsitz an der äußeren Rippe 25 des ersten
Verbindungselements 20 dargestellt, wobei der Katheter durch die Öffnung im
oberen Ende der Manschette 52 eingeführt wird. Das sonst
offene untere Ende der Manschette 52 ist durch eine geeignete
Klemme 58 verschlossen.
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Eine Banumlösung oder nach Wunsch eine andere
radioaktive Lösung wird durch den Katheter in den Patienten
eingeleitet. Dann wird der Katheter verschlossen, während
Röntgenaufnahmen gemacht werden oder eine andere Messung der
radioaktiven Strahlung ausgeführt wird. Dann kann nach Wunsch
Flüssigkeit aus dem Körper des Patienten abgeleitet werden, oder der
Katheterballon 42 kann auch entleert und das zweite
Verbindungselement 30 kann vom ersten Verbindungselement 20
abgenommen werden. Jede Absonderung, die das Stoma verläßt,
läuft durch das dritte Verbindungselement 50 in die
Drainagemanschette
52. Natürlich wäre in diesem Stadium der obere
Verschluß (der eine Reißverschluß- oder Preßsitzanordnung aus
einer Kunststoffrippe und einer Nut sein kann) verschlossen.
Das zweite Verbindungselement 30 kann auf dem Katheterende,
aber gelockert innerhalb des oberen Abschnitts der Manschette
verbleiben, während eine etwaige Absonderung aus dem Stoma in
die Drainagemanschette 52 abläuft.
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Am Ende des Irrigationszyklus wird das zweite
Verbindungselement 30 von der Rippe 23 des ersten
Verbindungselements 20 abgenommen, und der Katheter mit dem darauf sitzenden
Element 20 kann aus dem offenen oberen Ende der Manschette
herausgezogen werden, während eine etwaige Absonderung aus dem
Patienten durch die Manschette 52 in einen geeigneten Behälter
abfließt
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Bei einer alternativen Verfahrensweise kann man das
Katheterende innerhalb des Stomas belassen und eine etwaige
Absonderung aus dem Stoma durch den Katheter ausfließen lassen.
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Nach dem vollständigen Abfluß des Bariums oder der
anderen Substanz aus dem Patienten können das dritte
Verbindungselement und die daran befestigte Drainagemanschette
entfernt werden, und ein herkömmlicher Ostomiebeutel kann sofort,
je nach der Größe des Kupplungselements am Ostomiebeutel, an
der ersten oder zweiten Verbindungseinrichtung des ersten
Verbindungselements befestigt (d.h. im Schnappsitz daran
angebracht) werden.
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Man wird erkennen, daß die vorstehend spezifisch
beschriebene und dargestellte Ausstattung vermeidet, daß der
Patient den Katheter festhalten muß. Dies ist natürlich wichtig,
da viele ältere Patienten nicht in der Lage sind, einen
Katheter längere Zeit festzuhalten, und da die Verpflichtung dazu
streßauslösend ist. Außerdem gestattet die Ausstattung ein
sauberes und sicher abgeschlossenes Verfahren zum Ableiten des
Bariums aus dem Patienten. Nach älteren, herkömmlichen
Verfahren war es äußerst schwierig, Spritzverluste von Barium- oder
anderen radioaktiven Flüssigkeiten gänzlich zu vermeiden. Nach
bestem Wissen und Gewissen des Anmelders ist diese Ausstattung
die erste, bei der Spritzverluste von radioaktiven Barium
durchweg vermieden werden können; bei der Anwendung der
Erfindung
fließen die Barium- oder die andere radioaktive Flüssig
keit zwangsweise in die Drainagemanschette ab. Dies ist ein
beträchtlicher Vorteil, da Bariumspritzverluste eine Gefahr
für die Sicherheit sind und die "gründliche Reinigung" nach
Bariumspritzverlusten normalerweise einen beträchtlichen
Arbeitsaufwand für Schwestern oder andere Klinikmitarbeiter
bedeutet, der sie unerwünschterweise von beruflichen Pflichten
abhält. Außerdem ist zwar die Anwendung einer
Bariumflüssigkeit für die Radiologie selten ein willkommenes Ereignis für
einen Patienten, aber durch die Verwendung der hier
beschriebenen und dargestellten Ausstattung können dem Patienten
erhöhte Bequemlichkeit und Sicherheit geboten werden.