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DE69212407T2 - Ostomierirrigationseinrichtung zum Einbringen radiologischer Flüssigkeiten - Google Patents

Ostomierirrigationseinrichtung zum Einbringen radiologischer Flüssigkeiten

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DE69212407T2
DE69212407T2 DE69212407T DE69212407T DE69212407T2 DE 69212407 T2 DE69212407 T2 DE 69212407T2 DE 69212407 T DE69212407 T DE 69212407T DE 69212407 T DE69212407 T DE 69212407T DE 69212407 T2 DE69212407 T2 DE 69212407T2
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catheter
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ER Squibb and Sons LLC
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ER Squibb and Sons LLC
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices ; Anti-rape devices
    • A61F5/44Devices worn by the patient for reception of urine, faeces, catamenial or other discharge; Colostomy devices
    • A61F5/442Devices worn by the patient for reception of urine, faeces, catamenial or other discharge; Colostomy devices having irrigation ports or means

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  • Media Introduction/Drainage Providing Device (AREA)
  • Infusion, Injection, And Reservoir Apparatuses (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Ausstattung zur Verwendung in der Radiologie und einige Komponenten für eine solche Ausstattung. In der EP-A-150 277 ist eine zusatzeinrichtung für eine Irrigationsmanschette, die bei Kolostomiepatienten benutzt wird, vorgeschlagen worden. Diese Vorrichtung wird jedoch nicht als Radiologieausstattung zur Verwendung mit einem Katheter benutzt, und es deutet nichts auf ein zweites Verbindungselement hin, durch das ein Ballonkatheter eingeführt werden kann.
  • Bei einigen radiologischen Eingriffen ist es erforderlich, mit Hilfe eines Katheters eine radioaktive Markierungsflüssgkeit in den Darm eines Patienten einzuleiten. Ein solcher Patient kann ein chirurgisch geschaffenes Stoma aufweisen, und der Katheter muß unter Umständen direkt in das Stoma hineinragen. Gegenwärtig muß der Katheter entweder vom Patienten mit der Hand festgehalten oder mit Klebeband an der Haut befestigt werden. Das erstere Verfahren ist unbefriedigend, da es eine Anforderung an den Patienten stellt, die möglicherweise nicht alle Patienten erfüllen können, und das zweite Verfahren ist unbefriedigend, da das Klebeband und infolgedessen der Katheter sich verschieben können oder eine unbeabsichtigte Bewegung des Katheters (der wahrscheinlich von dem Klebeband nicht hinreichend festgehalten wird) dem Patienten eine Verletzung zufügen oder Unbehagen bereiten kann.
  • Es wäre wünschenswert, wenn eine radiologische Ausstattung zur Verfügung stünde, welche diese ziemlich schwerwiegenden Probleme überwindet oder vermindert.
  • Nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird eine radiologische Ausstattung zur Verwendung mit einem Ballonkatheter geschaffen, wobei die Ausstattung ein erstes Verbindungselement zur Befestigung an der Haut des Patienten um die Stomaöffnung herum, ein zweites Verbindungselement, das zur lösbaren Befestigung an einer ersten Verbindungseinrichtung am ersten Verbindungselement konstruiert und kappenähn lich mit einer Durchgangsöffnung ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ballonkatheter durch die öffnung eingeführt werden kann und daß die Ausstattung ferner ein drittes Verbindungselement aufweist, das an einer Drainagemanschette angebracht und zur lösbaren Befestigung an einer zweiten Verbindungseinrichtung am ersten Verbindungselement konstruiert ist.
  • Es wird ein Verfahren zur Anwendung einer solchen Ausstattung geschaffen, das die folgenden Schritte aufweist:
  • (a) Befestigen des ersten Verbindungselements am Patienten;
  • (b) Einführen eines Katheters - durch eine Öffnung in der Stimwand des zweiten Verbindungselements;
  • (c) Kontrolle des Zustands und der Anbringung des Katheters durch Aufblasen und anschließendes Entleeren eines Ballonabschnitts des Katheters innerhalb des zweiten Verbindungselements;
  • (d) Einbringen des freien Katheterendes in das Stoma oder um einen geeigneten Abstand zum Stoma hin, so daß sich der Ballonabschnitt entweder gerade innerhalb oder gerade außerhalb des vorstehenden Stomaendes befindet;
  • (e) Anbringen des zweiten Verbindungselements an der ersten Verbindungseinrichtung des ersten Verbindungselements;
  • (f) Aufblasen des Katheterballons entweder leicht innerhalb des Stomas oder innerhalb des zweiten Verbindungselements, um das Stoma abzudichten;
  • (g) Einbringen der erforderlichen radioaktiven Flüssigkeit (z.B. aus einer Injektionsspritze) mittels des Katheters in das Stoma;
  • (h) Anbringen des dritten Verbindungselements an der zweiten Verbindungseinrichtung des ersten Verbindungselements; nachdem der Katheter durch das offene obere Ende der Drainagemanschette eingeführt worden ist; und
  • (i) sobald die entsprechende radioaktive Bestimmung beendet ist, Abtrennen des zweiten vom ersten Verbindungselement, wobei es auf dem Katheter und innerhalb der Manschette verbleibt, und Ableiten von Flüssigkeit aus dem Stoma in die Manschette.
  • Das erste Verbindungselement weist vorzugsweise eine medizinische Haftunterlage auf, die an einem ringförmigen Flansch befestigt ist, von dem sich von der Unterlage weg zwei aufrechstehende Rippen von geschlossener Schleifenform erstrecken. Jede solche Rippe ist vorzugsweise kreisförmig, erstreckt sich im wesentlichen senkrecht vom Flansch aus und weist eine äußere Wulstrandanordnung und eine innere flexible, biegsame Dichtungsstreifenanordnung auf. Diese inneren und äußeren Ringanordnungen bilden die erste bzw. zweite Verbindungseinrichtung. Das zweite Verbindungselement weist vorzugsweise eine kappen- oder becherähnliche Anordnung auf, die eine Haube mit einer zentralen Öffnung, durch die ein Katheter eingeführt werden kann, sowie einen ringförmigen Flansch aufweist, der mit einer Nut versehen ist, die so konstruiert ist, daß sie schnappverschlußartig mit der ersten Verbindungseinrichtung des ersten Verbindungselements zusammenwirkt. Die Öffnung in der Haube kann durch zwei oder mehrere gekreuzte Schlitze hergestellt werden, um Katheter mit verschiedenen Außendurchmessern aufzunehmen. Die Kappe kann aus Kunststoff mit einer faltenbalgähnlichen Stufenanordnung bestehen, um das Innenvolumen des kappenähnlichen zweiten Verbindungselements variieren zu können. Das dritte Verbindungselement weist vorzugsweise ein Element von geschlossener Schleifenform auf, das vorzugsweise ringförmig und von U-förmigem Querschnitt ist und für ein schnappverschlußartiges Einkuppeln und Auskuppeln mit der zweiten Verbindungseinrichtung am ersten Verbindungselement konstruiert ist. An dem dritten Verbindungselement ist eine Drainagemanschette angebracht. Diese kann an ihrer Oberkante mit einem Druckschnappverschluß oder einem Reißverschluß versehen sein, wodurch das normalerweise offene obere Ende der Drainagemanschette nach Wunsch dicht verschlossen werden kann. Die Drainagemanschette kann nach Wunsch an ihrem normalerweise offenen unteren Ende eine Verschlußklemme aufweisen.
  • Die Erfindung wird aus den beigefügten zeichnungen besser verständlich, in denen Fig. 1 - 8 ein Ausführungsbeispiel der Erfindung und dessen Anwendungsphasen darstellen.
  • Fig. 1 zeigt eine Unterlage 12 aus Haftmaterial von medizinischer Qualität (z.B. eine Unterlage, die von der Conva-Tec Limited unter dem eingetragenen Warenzeichen "STOMAHESIVE" vertrieben wird), und 14 bezeichnet einen ablösbaren Film oder ein ablösbares Blatt, z&sub5;8. aus Trennpapier. An der Vorderseite der Unterlage 12 ist ein erstes Verbindungselement 20 angebracht. Das erste Verbindungselement 20 hat vorzugsweise die Form eines im wesentlichen flachen ringförmigen Flansches mit einer zentralen Öffnung und mit einer ersten und einer zweiten Verbindungseinrichtung an der Oberfläche, die der an der Unterlage 12 befestigten gegenüberliegt Die bevorzugten ersten und zweiten Verbindungseinrichtungen sind ringförmige Rippen 23 und 25. Jede dieser Rippen kann mit einem einstückigen, biegsamen Dichtungsstreifen versehen sein, der sich vollständig um die entsprechende Rippe herum erstreckt. Der Dichtungsstreifen kann innen oder außen an der entsprechenden Rippe angebracht sein. Jede der Rippen ist so konstruiert, daß sie schnappverschlußartig mit einer entsprechenden Nut in Eingriff kommt, wobei an der zweiten und der dritten Verbindungseinrichtung je eine derartige Nut angebracht ist.
  • In Fig. 3 und Fig. 4 ist ein zweites Verbindungselement 30 von becherähnlicher Form mit einer Stirn- oder Bodenwand 33 (Fig. 5 und 7) abgebildet. Es weist gleichfalls einen Flansch 32 auf, von dem zwei Rippen 34, 36 hervorstehen, die zusammen eine Nut begrenzen, in die eine mit dieser zusammenwirkende Rippe 23 des ersten Verbindungselements 20 einschnappen kann. Das Element 30 weist in seiner Stirnwand 33 eine zentrale Öffnung 39 zur Aufnahme eines Katheters 40 auf.
  • In Fig. 2 ist dargestellt, wie die Unterlage 12 im peristomalen Bereich eines Trägers angebracht ist, dessen Stoma 13 durch die zentrale Öffnung in der Unterlage 12 hindurchragt. Das Element 20 weist gleichfalls eine zentrale Öffnung 21 auf.
  • In Fig. 4 ist das Element 30 mit einem durch die Öffnung 39 geschobenen Ballonkatheter 40 zu erkennen, wobei der Katheterballon 42 aufgeblasen ist.
  • Nachstehend wird die bevorzugte und empfohlene Anwendungsweise der beschriebenen und abgebildeten Teile dargelegt.
  • Zuerst wird das Trennpapier 14 abgezogen, und die medizinische Haftunterlage 12 wird am peristomalen Bereich des Patienten auf die gleiche Weise befestigt wie die allgemein bekannte und herkömmliche Ostomiekupplung nach dem Squibb-Conva- Tec-System II/IV. Der Katheter 40, z.B. ein Foley 12-22-Katheter mit französischer Skala, wird durch die Öffnung 39 im Stirnwand- oder Kappenteil (33, Fig. 5) des zweiten Verbindungselements 30 eingeführt. Das zweite Verbindungselement 30 kann vorteilhafterweise mit Schlitzen versehen sein, die sich von dieser Öffnung radial nach außen erstrecken, so daß Katheter mit den verschiedensten Außendurchmessern leicht hindurchgeschoben werden können. Die Stimwand 33 des zweiten Verbindungselements ist außerdem durch eine Reihe von faltenbalgartigen Ringen 35, Fig. 5, mit einem zylindrischen Wandabschnitt des Elements verbunden, die ihm eine faltbare oder Balgstruktur verleihen, so daß die Wand 33 aufgrund der faltbaren Ringanordnung nach innen oder außen gedrückt werden und dadurch verschiedene Positionen einnehmen kann, so daß innerhalb des zweiten Verbindungselements 30 ein unterschiedliches Innenvolumen geschaffen wird. Die Schwester oder Arzthelferin oder der Chirurg stellt die überstehende Länge des Katheters 40 nach Wunsch ein und führt gegebenenfalls den Katheter in das Stoma 13 ein. Dann wird das zweite Verbindungselement 30 mittels Schnappverschluß mit der ersten Verbindungseinrichtung 23 am ersten Verbindungselement 20 in Eingriff gebracht.
  • Vor diesem Schritt ist der Katheter durch das offene obere Ende einer Drainagemanschette 52, Fig. 8, eingeführt und durch eine zentrale Öffnung in einem ringförmigen dritten Verbindungselement 50 aus der Manschette herausgeführt worden. Das dritte Verbindungselement 50 läßt man dann durch sanften Druck an der zweiten Verbindungseinrichtung 25 des ersten Verbindungselements 20 einschnappen. Danach wird, vorausgesetzt, daß ein Katheter mit aufblasbarem Ballon verwendet wird, was normalerweise der Fall ist, der Ballon durch Zuführen eines Aufblasfluids auf herkömmliche Weise aufgeblasen, und das Aufblasen wird so lange fortgesetzt, bis der Katheter innerhalb des zweiten Verbindungselements 30 festgehalten wird (wie in Fig. 4 erkennbar), wobei sich die Katheterballonwände in Kontakt mit dem Stoma und den Innenwänden des zweiten Verbindungselements 30 befinden. Der aufgeblasene Ballon 42 des Katheters 40 drückt mit einem gleichmäßigen, aber sanften Druck gegen das Stoma und hält den Katheter zuverlässig innerhalb des zweiten Verbindungselements fest. Der Ballon 42 dient daher zum Herstellen einer Abdichtung zwischen dem zweiten Verbindungselement 30 und dem Stoma 13 des Patienten. Dabei leidet der Patient jedoch keine Schmerzen, vorausgesetzt, daß der Ballon nicht zu stark aufgeblasen wird, sondern fühlt lediglich eine angenehme Sicherheit bezüglich der Anbringung des Katheters.
  • Bei einer alternativen Anwendungsweise wird der Katheter in das Stoma geschoben, bis sich der Ballonabschnitt 42 gerade innerhalb des Stomas befindet. Dann wird der Ballon innerhalb des Stomas sanft aufgeblasen.
  • Dann kann die Infusion der radioaktiven Lösung auf die weiter unten beschriebene Weise ablaufen.
  • Fig. 6 zeigt das zweite Verbindungselement (oder den Becher) 30 im Schnappsitz an dem ersten Verbindungselement 20, das an der Unterlage 12 befestigt ist; und Fig. 7 zeigt diese zusammengesetzten Elemente, während der Katheterballon innerhalb des Bechers 30 aufgeblasen wird und ein Ausbauchen der Stirnwand 33 des Bechers verursacht.
  • Die Drainage- oder Irrigationsmanschette 52, an der das dritte Verbindungselement 50 angebracht ist, ist in Fig. 8 im Schnappsitz an der äußeren Rippe 25 des ersten Verbindungselements 20 dargestellt, wobei der Katheter durch die Öffnung im oberen Ende der Manschette 52 eingeführt wird. Das sonst offene untere Ende der Manschette 52 ist durch eine geeignete Klemme 58 verschlossen.
  • Eine Banumlösung oder nach Wunsch eine andere radioaktive Lösung wird durch den Katheter in den Patienten eingeleitet. Dann wird der Katheter verschlossen, während Röntgenaufnahmen gemacht werden oder eine andere Messung der radioaktiven Strahlung ausgeführt wird. Dann kann nach Wunsch Flüssigkeit aus dem Körper des Patienten abgeleitet werden, oder der Katheterballon 42 kann auch entleert und das zweite Verbindungselement 30 kann vom ersten Verbindungselement 20 abgenommen werden. Jede Absonderung, die das Stoma verläßt, läuft durch das dritte Verbindungselement 50 in die Drainagemanschette 52. Natürlich wäre in diesem Stadium der obere Verschluß (der eine Reißverschluß- oder Preßsitzanordnung aus einer Kunststoffrippe und einer Nut sein kann) verschlossen. Das zweite Verbindungselement 30 kann auf dem Katheterende, aber gelockert innerhalb des oberen Abschnitts der Manschette verbleiben, während eine etwaige Absonderung aus dem Stoma in die Drainagemanschette 52 abläuft.
  • Am Ende des Irrigationszyklus wird das zweite Verbindungselement 30 von der Rippe 23 des ersten Verbindungselements 20 abgenommen, und der Katheter mit dem darauf sitzenden Element 20 kann aus dem offenen oberen Ende der Manschette herausgezogen werden, während eine etwaige Absonderung aus dem Patienten durch die Manschette 52 in einen geeigneten Behälter abfließt
  • Bei einer alternativen Verfahrensweise kann man das Katheterende innerhalb des Stomas belassen und eine etwaige Absonderung aus dem Stoma durch den Katheter ausfließen lassen.
  • Nach dem vollständigen Abfluß des Bariums oder der anderen Substanz aus dem Patienten können das dritte Verbindungselement und die daran befestigte Drainagemanschette entfernt werden, und ein herkömmlicher Ostomiebeutel kann sofort, je nach der Größe des Kupplungselements am Ostomiebeutel, an der ersten oder zweiten Verbindungseinrichtung des ersten Verbindungselements befestigt (d.h. im Schnappsitz daran angebracht) werden.
  • Man wird erkennen, daß die vorstehend spezifisch beschriebene und dargestellte Ausstattung vermeidet, daß der Patient den Katheter festhalten muß. Dies ist natürlich wichtig, da viele ältere Patienten nicht in der Lage sind, einen Katheter längere Zeit festzuhalten, und da die Verpflichtung dazu streßauslösend ist. Außerdem gestattet die Ausstattung ein sauberes und sicher abgeschlossenes Verfahren zum Ableiten des Bariums aus dem Patienten. Nach älteren, herkömmlichen Verfahren war es äußerst schwierig, Spritzverluste von Barium- oder anderen radioaktiven Flüssigkeiten gänzlich zu vermeiden. Nach bestem Wissen und Gewissen des Anmelders ist diese Ausstattung die erste, bei der Spritzverluste von radioaktiven Barium durchweg vermieden werden können; bei der Anwendung der Erfindung fließen die Barium- oder die andere radioaktive Flüssig keit zwangsweise in die Drainagemanschette ab. Dies ist ein beträchtlicher Vorteil, da Bariumspritzverluste eine Gefahr für die Sicherheit sind und die "gründliche Reinigung" nach Bariumspritzverlusten normalerweise einen beträchtlichen Arbeitsaufwand für Schwestern oder andere Klinikmitarbeiter bedeutet, der sie unerwünschterweise von beruflichen Pflichten abhält. Außerdem ist zwar die Anwendung einer Bariumflüssigkeit für die Radiologie selten ein willkommenes Ereignis für einen Patienten, aber durch die Verwendung der hier beschriebenen und dargestellten Ausstattung können dem Patienten erhöhte Bequemlichkeit und Sicherheit geboten werden.

Claims (5)

1. Radiologie-Ausstattung zur Verwendung mit einem Ballonkatheter, wobei die Ausstattung aufweist: ein erstes Verbindungselement (20) zur Befestigung an der Haut eines Stomapatienten rund um die Stomaöffnung des Patienten, ein zweites Verbindungselement (30), das für eine lösbare Befestigung an einer ersten Verbindungseinrichtung (23) am ersten Verbindungselement konstruiert ist und eine kappenähnliche Form mit einer durchgehenden Öffnung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Öffnung ein Ballonkatheter eingeführt werden kann und daß die Ausstattung ferner ein drittes Verbindungselement (50) aufweist, das an einer Drainagemanschette befestigt und zur direkten und lösbaren Befestigung an einer zweiten Verbindungseinrichtung (25) am ersten Verbindungselement (20) konstruiert ist.
2. Ausstattung nach Anspruch 1, wobei das erste Verbindungselement (20) eine Haftunterlage von medizinischer Qualität, die an einem ringförmigen Flansch befestigt ist, von dem sich von der Unterlage weg eine erste Verbindungseinrichtung (23) in Form eines Paares aufrechtstehender Rippen von geschlossener Schleifenform erstreckt, wobei jede derartige Rippe im wesentlichen kreisförmig ist, im wesentlichen senkrecht von dem Flansch ausgeht und eine äußere Wulstrandanordnung sowie eine innen angeordnete flexible, biegsame Dichtungsstreifenanordnung aufweist.
3. Ausstattung nach Anspruch 1 oder 2, wobei das zweite Verbindungselement (30) eine kappen- oder becherähnliche Anordnung aufweist, die eine Haube mit einer zentralen Öffnung, durch die ein Katheter eingeführt werden kann, sowie einen ringförmigen Flansch aufweist, der mit einer Nutanordnung (34, 36) versehen ist, die für ein schnappverschlußartiges Zusammenwirken mit der ersten Verbindungseinrichtung (23) des ersten Verbindungselements (20) konstruiert ist.
4. Ausstattung nach Anspruch 3, wobei die Kappe oder der Becher eine faltenbalg- oder balgähnliche Konstruktion aufweist, um sein Innenvolumen variieren zu können.
5. Ausstattung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei eine Drainagemanschette (52) permanent an dem dritten Verbindungselement (50) befestigt ist.
DE69212407T 1991-09-04 1992-08-26 Ostomierirrigationseinrichtung zum Einbringen radiologischer Flüssigkeiten Expired - Fee Related DE69212407T2 (de)

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