DE69205893T2 - Verfahren zum Herstellen eines Reifens und Apparat zur Durchführung des Verfahrens. - Google Patents
Verfahren zum Herstellen eines Reifens und Apparat zur Durchführung des Verfahrens.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft die Herstellung von Reifen. Sie bezieht sich mehr im einzelnen auf das Anbringen der Verstärkungsfäden des Reifens, und zwar ebenso zur Bildung seiner Karkasse als auch zur Bildung der Scheitelverstärkung, die auch noch Gürtel genannt wird. In der vorliegenden Schrift versteht man unter "Herstellung eines Reifens" eine vollständige Herstellung oder auch nur Teil-Herstellung, die mindestens die Verstärkungen nach sich zieht, die nach dem nachfolgend erläuterten Verfahren hergestellt werden, wobei der hergestellte Reifen beispielsweise nicht die Lauffläche aufweist.
- Auf diesem technischen Bereich kennt man bereits Verfahren und Maschinen, die es gestatten, die Herstellung der Verstärkungen des Reifens in den Aufbau des Reifens selbst zu integrieren. Dies bedeutet, daß man, statt auf Halbzeug zurückzugreifen, die Verstärkung oder die Verstärkungen an Ort und Stelle in dem Augenblick ausführt, in dem man den Reifen herstellt, und aus einem einzigen Faden. Man kennt beispielsweise die Lösung, die im US-Patent 4 795 523 beschrieben ist, die die Ausführung einer großen Anzahl von Haltehaken für den Faden erfordert. Man kennt auch die Lösung, die im US-Patent 4 952 259 beschrieben ist, die nicht die Herstellung von Karkassenverstärkungen gestattet, in denen der Faden von einem Wulst des Reifens zum anderen läuft. Man kennt auch noch die Lösung, die im US-Patent 3 894 906 beschrieben ist (entspricht dem Oberbegriff des Anspruchs 1), die man ebensowenig zur Herstellung von Verstärkungen der Karkasse benutzen könnte und in der die Mittel zum Anordnen des Fadens auf der Unterlage außerstande sind, in einem Takt zu arbeiten, der ausreichend schnell wäre, um eine befriedigende Produktivität sicherzustellen.
- Die vorliegende Erfindung hat zum Zweck, ein Verfahren sowie Vorrichtungen zur Herstellung einer Verstärkung vorzuschlagen, die imstande sind, sowohl die radialen Karkassen-Cordschichten als auch Scheitelverstärkungen herzustellen, die den aus Dreiecken gebildeten Gürtel bilden, in dem die Schäden unter einem Winkel angeordnet sind, der bis zu etwa 15º abfallen kann, wobei es keine Haken als vorläufiges Haltemittel benutzt. Der Ausdruck "Faden" soll ausdrücklich in einem ganz und gar allgemeinen Sinn aufgefaßt werden und umfaßt einen einheitlichen, eigentlichen Faden, wie auch ein Seil oder eine äquivalente Anordnung, und dies gleichgültig, welches Material auch den Faden bildet.
- Gemäß der Erfindung ist das Verfahren zur Herstellung eines Reifens, der fortschreitend auf einer Unterlage dadurch aufgebaut wird, daß man die unterschiedlichen Bestandteile in der Reihenfolge und an der Stelle aufschichtet, die durch die Bauart des Reifens gefordert sind, bei dem die Verstärkungen aus einem geeigneten Material, beispielsweise aus natürlichem oder synthetischem Textilfaden, aus Metalldraht, Glasfaserfaden oder sonstigem Faden oder aus Mischfaden dadurch gebildet werden, daß man über die Unterlage hinweg eine vorbestimmte Länge des Fadens voranbewegt, die einen Fadenabschnitt bildet, bis mindestens der mittlere Teil des genannten Abschnitts seiner endgültigen Lage auf der Unterlage gegenüberliegt, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte Abschnitt auf die Unterlage durch Wirkung zweier Herumlegeeinrichtungen aufgetragen wird, die beiderseits der Unterlage angeordnet sind, indem man gegen den Fadenabschnitt auf dessen Seite anschlägt, die der Unterlage entgegengesetzt ist.
- Der Verlauf der Beschreibung beschreibt und illustriert durch die beigefügten Zeichnungen drei Herstellungsvorrichtungen für eine Reifenverstärkung unter Anwendung dieses Verfahrens, und zwar die beiden ersten zur Herstellung von Karkassenverstärkungen aus Reyon und die dritte zur Herstellung von Scheitelverstärkungen aus Stahl. Dies gestattet das gute Verständnis aller Aspekte dieser Erfindung.
- Gemäß der Erfindung haben diese Vorrichtungen gemeinsame Merkmale, daß sie einen starren, abnehmbaren Kern aufweisen, der die Form der Innenoberfläche des Reifens festlegt und auf dem man fortschreitend den Reifen dadurch aufbaut, daß man die verschiedenen Bestandteile in der Reihenfolge und an der Stelle aufschichtet, die durch die endgültige Bauart des genannten Reifens gefordert sind, daß sie eine Baugruppe aufweisen, die das Heranholen des Fadens und die Entnahme eines Abschnitts mit vorbestimmter Länge gestattet, und die das Einführen des genannten Abschnitts in eine Darbietevorrichtung für diesen Abschnitt oberhalb des Kernes gestattet, wo die genannte Darbietevorrichtung mindestens den mittleren Teil des genannten Abschnitts, genau seiner Endlage auf dem Kern gegenüberliegend, in einer Ebene anordnet, die einen beabsichtigten Winkel bezüglich des Kernes bildet und wobei sie zwei Herumlegeeinrichtungen aufweisen, die beiderseits des Kernes angeordnet sind und jeweils zu einer zyklischen Bewegung angeregt sind, sich an den Kern von oberhalb dessen heranbewegen und in Richtung der Drehachse des Kernes abfallen, wobei sie in Berührung mit dem Fadenabschnitt gelangen und sich dann an den Kern im Verlauf der abfallenden Bahn annähert und den Fadenabschnitt auf dem Kern an der gewünschten Stelle aufbringen.
- Die folgenden Figuren gestatten das gute Verständnis der Wirkungsweise der Vorrichtungen, die gemäß den Grundlagen der Erfindung konzipiert sind.
- Fig. 1 ist eine Ansicht der Vorrichtung zur Herstellung einer Karkassenverstärkung, worin der Kern im Radialschnitt erscheint.
- Die Fig. 1A, 1B und 1C sind Vergrößerungen von Teilen, die auf Fig. 1 umrissen sind.
- Fig. 2 ist eine Draufsicht auf die Vorrichtung der Fig. 1.
- Fig. 3 ist eine Seitenansicht derselben Vorrichtung.
- Fig. 4 stellt eine Ausführungseinzelheit eines Organs derselben Vorrichtung dar.
- Fig. 5 ist eine Seitenansicht der zweiten Vorrichtung.
- Fig. 6 zeigt einen Aufriß der zweiten Vorrichtung, die die Herstellung einer Karkassenverstärkung gestattet.
- Fig. 7 ist eine Seitenansicht, die eine dritte Vorrichtung zur Herstellung einer Scheitelverstärkung zeigt.
- Fig. 8 ist eine Draufsicht auf diese Vorrichtung.
- Fig. 9 ist ein Seitenaufriß derselben Vorrichtung.
- Es wird zunächst vermerkt, daß die Baugruppe, die das Heranholen des Fadens und die Entnahme eines Abschnitts 40 gestattet, in allen Figuren nach demselben Prinzip arbeitet und durch Bezugszeichen bezeichnet ist, die mit der Ziffer 8 beginnen. Wenn sie mit einem Textilfaden benutzt wird, wird sie mit einem pneumatischen Antrieb benutzt, der weiter unten im einzelnen beschrieben ist und auf die Fig. 2, 4, 5 und 6 mit Bezugszeichen bezeichnet ist, die mit der Ziff. 9 beginnen.
- Wenn sie mit einem Metallfaden benutzt wird, ist es nicht notwendig, den pneumatischen Antrieb zu benutzen. Dagegen ist es zweckmäßig, daß der Metallfaden einer vorhergehenden Behandlung unterzogen wird, die es ihm gestattet, gut am Rohgummi anzuhaften. Ein Beispiel einer solchen Behandlung ist im US-Patent 4 592 259 zu finden.
- Zwei Arten von Herumlegeeinrichtungen sind nachfolgend beschrieben. In den Fig. 1 bis 6 ist eine Herumlegeeinrichtung zu sehen, die von einem Mitnehmer 50 gebildet ist, der an einem Riemen 54 angebracht ist, der auf Riemenscheiben 52, 53 hinweg in Eingriff steht, was die Annäherung an den Kern besonder im Bereich der Wülste des künftigen Reifens gestattet. In den Fig. 7, 8 und 9 ist eine rotierende Herumlegeeinrichtung zu sehen, die die Annäherung an den Kern noch mehr im besonderen im Bereich der Schulter des künftigen Reifens gestattet. Die Kreisbewegung, die sie beschreibt, ist eine Tangente an die Schulterzone.
- Der Rahmen der Maschine, der in den Fig. 1 bis 3 dargestellt ist, erscheint nur teilweise und ist mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet. Der Kern 2 ist mit einer Gummiauflage abgedeckt, auf die der Verstärkungsfaden 4 zur Auflage gelangt, um eine Radialkarkasse zu bilden. Die Maschine wird mit dem Faden 4 durch eine Spule 4B beschickt.
- Um von dieser das Abziehen sicherzustellen, ist der Faden 4 zwischen zwei Rollen 80, 81 eingeklemmt, die mit einer Anti- Schlupf-Verkleidung abgedeckt sind. Die Rolle 81 ist angetrieben. Man kann also ständig Kenntnis von der genauen Menge des abgezogenen Fadens durch Kenntnis der Anzahl von Umdrehungen der Steuerung und der vorgesehenen Untersetzung erhalten. Es ist unwesentlich, welche Art von Faden herangeholt und auf diese Weise gemessen werden kann.
- Alle Bewegungen der Maschine, die Drehung des Kernes 2 ausgenommen, wird synchron vom Motor M mit bekannter Winkelgeschwindigkeit gesteuert, während die Drehung des Kerns 2 durch einen anderen, nicht dargestellten Motor gesteuert wird, dessen Drehzahl mit der des Motors M gekoppelt ist. Der Kern 2 wird zur Drehung durch einen anderen Motor mit einer Drehzahl angetrieben, die zu der des Motors M proportional ist, und außerdem von der Auflageteilung der Abschnitte 40 des Fadens 4 abhängt.
- Die natürlichen oder synthetischen Textilfäden müssen zwangsläufig durch einen pneumatischen Antrieb gut gespannt gehalten werden. Das Prinzip dieses pneumatischen Antriebs ist in Fig. 4 dargestellt. Der pneumatische Antrieb wird im Inneren einer T- Röhre 960 erzielt, die einen mittleren Schenkel 961 und zwei aufeinander ausgerichtete Schenkel 962 und 963 aufweist. Der mittlere Schenkel 961 nimmt eine Leitung 96 zum Zuführen von Druckluft auf. Es ist ersichtlich, daß die Druckluft durch den Schenkel 963 geblasen wird. Man führt den Faden 4 durch den Schenkel 962 ein und, sobald er den Schenkel 962 verläßt, trachtet die Druckluft danach, den Faden 4 ständig aus dem genannten Schenkel 963 auszustoßen.
- In Fig. 2 ist die Leitung 96 zu sehen, die die Druckluft drei Stellen auf dem Weg des Fadens 4 zuführt. Zunächst trachtet vor den Abziehrollen 80, 81 ein umgekehrter pneumatischer Antrieb 960 ständig danach, den Faden 4 nach hinten zurückzuziehen, damit im Fall eines Stillstands oder eines Rückwärtslaufes der Maschine beispielsweise während der Einregulierungsphasen beim Start der Faden 4 ständig gespannt verbleibt und sich nicht zwischen dem Aufnahmetrichter 85 für den Faden 4 und den Abziehrollen 80, 81 staut. Nach diesen ist ein erster Antrieb in Vorwärtsrichtung 960a zu finden, der am Anfang des Rohres 82 eingesetzt ist, das den Faden 4 gegen die Hülse 83 zuführt. Schließlich ist ein zweiter Antrieb in Vorwärtsrichtung 960a am Ende des Rohrstutzens 95 eingesetzt, der den Faden der Vorrichtung zuführt, die ihn dem Kern darbietet. Wenn man den Weg des Fadens 4 nochmals von hinten aufnimmt, wurde dieser demnach in einen Rohrstutzen 82 eingeführt, dessen verstärktes Ende eine Hülse 83 bildet, die den Faden abstützt, bis er durch das rotierende Messer 84 abgetrennt wird. Die Abschnitte 40 des Fadens 4, die auf den Kern auf zulegen sind, um die Karkassenverstärkung zu bilden, werden somit vereinzelt.
- Jeder Abschnitt 40 des Fadens 4, der somit isoliert wurde, wird nachfolgend der Wirkung der Baugruppe zum Darbieten der Fadenabschnitte 40 unterzogen, die zwei Zangen 31, 32 aufweist, die in bezug auf den Kern 2 beweglich sind und auf einem Zangenträgerriemen 34 angebracht sind, der seinerseits auf zwei Riemenscheiben 35 in Eingriff steht. Jede Zange 31, 32 ergreift einen Abschnitt 40 nach der Vorrichtung 8 zum Herumholen des Fadens und zur Entnahme der Abschnitte und führt ihn geradlinig über den Kern 2 hinweg und über diesen hinaus.
- Die Herumlegeeinrichtungen sind insgesamt mit dem Bezugszeichen 5 bezeichnet. Eine Herumlegeeinrichtung weist einen Mitnehmer 50 auf, der auf einem Herumlegeeinrichtungsriemen 54 befestigt ist, der auf zwei Riemenscheiben 52 und 53 angreift. Der Mitnehmer 50 ist auf dem Herumlegeeinrichtungsriemen 54 derart ausgebildet und befestigt, daß er senkrecht zu seiner Bewegungsrichtung steht. Er ist nach Art eines Fingers wirksam, rund um den sich der Faden 4 teilweise herumwickelt, wie das im folgenden noch besser ersichtlich wird.
- Der Zangenträgerriemen 34 mit seinen Zangen 31, 32 und die Herumlegeeinrichtungen 5 sind alle miteinander verbunden und möglichenfalls in bezug auf den Kern 2 beweglich, um den Winkel einzustellen, unter welchem man die Verstärkungsfäden aufzulegen wünscht. Bei der Ausführung der Erfindung, welche diese Beschreibung darstellt, ist die Maschine so ausgelegt, daß sie bei der Bildung der Auflage der Radialkarkasse nur Fäden unter 90º auflegt.
- Die Darbietung eines Fadenabschnitts findet dank des Eingriffs einer Zange 31 oder 32 statt. Die beiden Zangen 31, 32 greifen aufeinanderfolgend ein, wobei von diesen nur eine einzige der Darbietung eines Fadenabschnitts 4 zu einem gegeben Augenblick dient. Jede Zange 31 oder 32 ist üblicherweise geschlossen. Um den Faden 4 zu ergreifen, werden ihre beiden Backen abgespreizt, während sie beiderseits des Endes 950 des Rohrstutzens 95 vorbeilaufen (siehe Fig. 1C). Sobald eine Zange dieses Ende 950 verläßt (in Fig. 1C nach rechts), schließt sie sich wieder auf dem Abschnitt 40 des Fadens, der am Austritt des Endes 950 erschienen ist.
- Die Zangen 31, 32 werden auf dem Riemen 34 über eine Strecke auseinanderbewegt, die ein wenig größer ist als die größte Länge der Abschnitte 40, den man auflegen will, also als die Länge eines Karkassefadens im Reifen. Demnach ist, sobald eine Zange den Faden unter Wirkung der Herumlegeeinrichtungen freigegeben hat, deren Eingriff unten erläutert wird, die folgende, die schon den Faden ergriffen hat, bereit, diesen von neuem dem Kern gegenüberliegend mitzunehmen. Die Länge des Riemens 34 ist dementsprechend gewählt.
- Durch eine geeignete Untersetzung nimmt die Zange 31 oder 32 den Faden 4 mit einer Geschwindigkeit mit, die etwa 10% größer ist als die, die durch die Rollen 80, 81 aufgebracht wird. Wenn der Faden 4 am Ende 950 des Rohrstutzens 95 anlangt, dann hat das Messer 84 noch nicht den künftigen einzelnen Abschnitt 40 des Fadens abgeschnitten. Keinerlei Durchrutschen des Fadens 4 ist gegenüber den Rollen 80, 81 möglich. Genau in diesem Augenblick wird der Faden 4 entweder von der Zange 31 (oder 32) ergriffen, die leicht auf diesem durchrutscht. Dann trennt das Messer 84 den Faden 4 durch und die Zange 31 oder 32 nimmt den Abschnitt 40 mit, der gerade vereinzelt wurde.
- Die Riemenscheiben 53 der Herumlegeeinrichtungen 5 sind in unmittelbarer Nähe der Unterseite des Kernes 2 angeordnet. Ihr Durchmesser ist bevorzugt im wesentlichen in Übereinstimmung mit dem Krümmungsradius des Kernes in einer Mittelebene auf der Höhe des Wulstes des künftigen Reifens gewählt.
- Die Riemenscheiben 52 sind in der Höhe des Scheitels des Kernes 2 oder sogar noch höher angeordnet. Die Riemenscheiben 52 und 53 tragen einen Riemen 54, auf dem zwei Mitnehmer 50 und 51 angebracht sind, die aufeinanderfolgend eingreifen, d.h. der eine in einen Abschnitt und der nachfolgende in den nachfolgenden Abschnitt. Die Riemenscheiben 52 und 53 sind radial ausgerichtet, wobei die Riemenscheibe 52 außerdem in bezug auf den Kern derart angeordnet ist, daß der Mitnehmer 50 oder 51 den Abschnitt des Fadens 40 zwischen der Senkrechten des Kerns 2 und dem Rand des Abschnitts 40 bevorzugt recht nahe am Ende des Abschnitts 40 anschlagen kann. Wenn die Aufeinanderfolge der Aufbringung rasch ist, dann nimmt der Mitnehmer 50 den Faden radial ausreichend schnell nach unten mit, daß, falls es ein Durchrutschen des Fadens auf dem Mitnehmer 50 geben sollte, der Abschnitt 40 doch durch Anhaftung in seiner Mitte auf einem mit einer Gummiabdeckung verkleideten Kern 2 unbeweglich gehalten wird. Bevorzugt ordnet man beiderseits des Kernes Reibungsbahnen 26 an, um den Faden leicht zu unterf angen, wenn er vom Mitnehmer 50 fortgenommen wird. Durch seine rasche Bewegung nimmt der Mitnehmer 50 demnach den Faden radial nach unten mit und trägt ihn auf den Kern 2 auf, wo er überall auf dem Gummiüberzug anklebt, ohne eine Wellenbildung oder eine andere Unregelmäßigkeit der Verlaufsbahn zu bieten. Um den Abschnitt 40 auf dem Mitnehmer 50 gut zu zentrieren, weist dieser eine kleine Hohlkehle auf, die in der Fig. 1A ersichtlich ist.
- Es wurde soeben der Grundzyklus der Maschine beschrieben. Die Wiederholung desselben Zyklus so oft, wie es Fadenabschnitte 40 gibt, gestattet die Herstellung der eigentlichen Verstärkung der Karkasse. Man muß nur noch für eine kräftige Verankerung aller dieser Fäden sorgen, um den Wulst des Reifens zu bilden.
- Man kann eine Karkassenverstärkung, die so gebildet wurde, an einer Leiste verankern, indem man Sorge trägt, daß jeder Abschnitt eine ausreichende Länge aufweist, um eine Windung rund um die Leiste zu bilden. Diese Windung wird durch jedes geeignete Mittel bewirkt, wie es dem Fachmann durchaus bekannt ist, beispielsweise eine aufpumpbare Umwicklungsblase. Man kann auch einen Wulst des Reifens jener Art bilden, wie er im US-Patent 3 072 171 in den Fig. 4 und 5 beschrieben ist, indem man rund um andere Fäden herumwickelt.
- Um den Kern 2 einzusetzen und zu entnehmen, schwenkt die Achse der Riemenscheiben 53 rund um die Achse der Riemenscheiben 52 derart, daß man wunschgemäß die Entfernung zwischen den Riemenscheiben 53 erhöht, während man gleichzeitig die Riemen 54 auf ihren jeweiligen Riemenscheiben 52 und 53 gespannt hält.
- Die Fig. 5 und 6 stellen eine zweite Maschine dar, die ebenfalls die Herstellung von Radialkarkassenverstärkungen gestattet, worin die Fäden auf dem Kern 2 in einer Mittelebene angeordnet sind.
- Um das Abziehen sicherzustellen, wird der Faden 4 auch hier zwischen zwei Rollen 80, 81 eingeklemmt, die mit einer Anti- Schlupf-Verkleidung abgedeckt sind. Die Rollen 80, 81 sind alle beide mit derselben Geschwindigkeit angetrieben, was das Heranholen des Fadens 4 und die genaue Zumessung der herangeholten Menge gestattet, wie unten beschrieben.
- Der Faden 4 wird danach in ein Rohr 82 eingeführt, dessen verstärktes Ende eine Hülse 83 bildet, die den Faden 4 abstützt, bis er vom rotierenden Messer 84 abgetrennt ist.
- Zum Verdeutlichen der Zeichnungen wird angemerkt, daß die Fig. 5 teilweise umgeklappt ist. Das rotierende Messer 84, die Hülse 83, der Rohrstutzen 60 der Vorrichtung zum Darbieten 6 sind hier in der Plattebene dargestellt, während ihre tatsächliche Lage jene ist, die in Fig. 6 erscheint.
- Jeder Abschnitt 40 des Fadens 4, der so vereinzelt wurde, wird nachfolgend der Wirkung eines in einer Mittelebene rotierenden Anordnungskopfes 3 unterzogen, mit einem Radius, der gerade größer ist als der maximale Radius des Kernes 2. Das rotierende Messer 84 greift demnach nach den Abziehrollen 80, 81 und vor einer Darbietungsvorrichtung 6 ein, deren Rolle es ist, den Faden 4, und zwar genauer jeden Abschnitt 40 des Fadens 4, in einer Mittelebene auszurichten und ihn korrekt dem Anordnungskopf 3 darzubieten, daß sich dieser gleichzeitig auf Zwischenrollen 25 auflegen kann, die beiderseits des Kerns 2 angeordnet sind und in bezug auf eine Ebene zentriert sind, die die Bahnkurve des Anordnungskopfes 3 enthält.
- Eine Rolle 300, die am Ende des Armes 30 angebracht ist, ist das Organ zur Aufbringung des Fadens 4 auf die Form 2. Die Rolle der Darbietungsvorrichtung 6 ist demnach die Zuführung des Fadens 4, der in bezug auf die Rolle gut zentriert ist, seine Zuführung zwischen der Rolle 300 und der Zwischenrolle 25 und in gleicher Weise der Beitrag zur Aufrechterhaltung der Zentrierung des Fadens 4 in bezug auf die Rolle 300, während diese den Faden 4 auf den Kern 2 aufbringt.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Wirkungsbereich des Anordnungskopfes 3 freibleiben muß. Es verbleibt demnach der Raum, der für die Verlagerung des Anordnungskopfes 3 zwischen der Darbietungsvorrichtung 6 und der Zwischenrolle 25 erforderlich ist.
- Um das Ende des Abschnitts 40 des Fadens 4 vor der Rolle 300 auf eine gleichzeitig genaue und auch zuverlässige Weise zuzuführen, ist eine Führungsrinne 302 am Arm 30 des Anordnungskopfes 3 befestigt. Sie ist derart ausgebildet, daß sie eine Vartige Aufnahmefläche erhält.
- Diese Führungsrinne 302 kann das Ende 42 des Abschnitts 40 des Fadens 4 aufnehmen, was es gestattet, einen großen Ungenauigkeitsbereich für deren Lage hinzunehmen. Man richtet das Ende 61 der Darbietungsvorrichtung 6 (in Wirklichkeit einen einfachen Rohrstutzen 60, in welchen der Faden 4 eingreift) so aus, daß das Ende 42 des Fadens 4 lieber zu weit nach vorne bezüglich der Rolle 300 niederfällt, um sicher zu sein, daß es niemals über diese Rolle 300 hinwegfällt, oder in deren obere Hälfte. Das Ende dieser Führungsrinne bildet eine knopflochartige Aussparung, durch welche der Faden hindurchtritt.
- Im Gegensatz zu Metalldrähten müssen die Textilfäden zwingend durch einen pneumatischen Antrieb gut gespannt gehalten werden, weil sie keinerlei Druckwiderstand aufweisen. Man sieht die Leitung 96, die Druckluft an vier Stellen auf dem Weg des Fadens 4 zuführt. Zuerst trachtet vor den Abziehrollen 80, 81 ein umgekehrter, pneumatischer Antrieb 960i ständig danach, den Faden 4 nach hinten zurückzuziehen, damit im Fall eines Stillstandes oder Rückwärtslaufes der Maschine, beispielsweise während der Einregulierungsphasen beim Start, der Faden 4 ständig gespannt verbleibt und sich nicht zwischen dem Aufnahmetrichter 85 für den Faden 4 und den Abziehrollen 80, 81 aufstaut. Nach diesen ist ein erster Antrieb in Vorwärtsrichtung 960a zu finden, der am Anfang des Rohres 82 eingesetzt ist und den Faden 4 zur Hülse 83 hin zuführt. Es ist wünschenswert, Druckverluste durch Löcher zu erzeugen, die quer zum Rohr 82 gebohrt sind, um zu einer guten Antriebskraft des Fadens 4 zu gelagen. Ein zweiter Antrieb in Vorwärtsrichtung 960a ist am Beginn der Rohrstutzen 60 eingesetzt, welche ebenfalls Löcher in ihrer Mitte aufweist, die Druckverluste erzeugen. Schließlich sendet eine Düse 62 einen Luftstrahl genau vor den Austrittskanal 61 der Darbietungsvorrichtung 6.
- Der Austrittskanal 61 ist am Ende des Rohrstutzens 60 eingesetzt und ist leicht zum Kern 2 hin gekrümmt, damit das Ende 42 des Fadens 4 auf den Boden der Führungsrinne 302 mit einem Einfallwinkel von etwa 400 auftrifft. Derart bietet sich das genannte Ende 42 stets korrekt zwischen der Zwischenrolle 25 und der Rolle 300 dar.
- Die Rolle 300 bringt jeden der Fadenabschnitte 40 auf jede der Zwischenrollen 25 sowie auf den Scheitel der Form 2 auf. Die Drehung der Zwischenrollen 25 ist ausreichend abgebremst, daß sie sich während der Auftragung des Fadens auf diese nicht mehr drehen. Außerdem weisen deren Oberflächen und der Faden 4 selbsthaftende Eigenschaften auf, die dafür ausreichen, daß der Faden auf den Zwischenrollen 25 haftet, wenn der aufgelegt wird, aber ausreichend schwach sind, damit er in der Folge wieder leicht freigesetzt wird, wobei die mögliche Drehung der Zwischenrollen die genannte Freigabe erleichtert. Beispielsweise sind die Zwischenrollen 25 mit einer Abdeckung aus vulkanisiertem Gummi verkleidet. Die Zwischenrollen 25 sind voneinander um einen Abstand getrennt, der eine Funktion der Länge der aufzulegenden Abschnitte 40 ist, und derart angeordnet, daß sie im Inneren der Bahnkurve des Anordnungskopfes 3 liegen, die im vorliegenden Fall einen Kreis bildet.
- Nachfolgend findet der Eingriff der Mitnehmer 50 genauso statt, wie dies weiter oben erläutert ist, und der Zyklus kann erneut beginnen. Hier ordnet man bevorzugt noch eine Reibungsbahn 26 beiderseits des Kernes 2 an, wie dies in Fig. 6 zu sehen ist.
- Die dritte Ausführungsvariante ist speziell dazu ausgelegt, einen Metalldraht auf zulegen, um eine Scheitelverstärkung zu bilden. Die Darbietungsvorrichtung 6 dieser Variante ist von einer geraden Hohlkehle gebildet, die senkrecht zu einem Radius angeordnet ist, der in der Mittelebene enthalten ist, die Drehachse des Kernes 2 sowie diese gerade Hohlkehle verbindet und den genannten, erwünschten Winkel in bezug auf diese Mittelebene bildet, wobei die Hohlkehle zum Kern 2 hin offen ist. Im dargestellten Fall ist die Vorrichtung speziell dafür ausgelegt, Scheitelverstärkungen unter einem Winkel auszuführen, die sich zwischen 15º und 19º ändern.
- In Fig. 7 ist zu sehen, daß das Heranholen eines Metalldrahts 4 durch eine Gruppe von Rollen 80, 81 bewirkt wird, die ganz gleichartig denen sind, die schon weiter oben beschrieben wurden. Der Antrieb der Rollen 80, 81 gestattet das ständige Abmessen der Länge des herangeholten Drahtes 4. Jedes Drahtstück 40 wird durch ein rotierendes Messer 84 vereinzelt, das in gleicher Höhe mit einer Hülse 83 hindurchläuft, unter der der Draht durch die Rollen 80, 81 vorangetrieben wird. In Fig. 9 ist zu sehen, daß die Darbietungsvorrichtung 6 einen ersten Kanal 67 aufweist, der zum Kern 2 hin offen ist (mit Wänden auf den Querseiten und auf der Oberseite), dann eine Hohlkehle 64, die einen geradlinigen Kanal bildet, dem endgültigen Platz des Abschnitts 40 auf dem Kern 2 zugewandt angeordnet ist und zum Kern hin offen ist. Die Hohlkehle 64 ist von zwei Flanschen 63 gebildet, die sie in Querrichtung begrenzen, und auf der Oberseite durch eine magnetische Rampe, von der man die kleinen Magnete 66 erkennt, die über die Oberseite hinweg angeordnet sind.
- Eine Aufnahmekammer nimmt das Ende des Abschnitts 40 auf. Diese Kammer weist im wesentlichen eine Endabstützung 68 auf, auf welcher sich der Abschnitt anlegen wird, und zwei Flansche 680, die die spätere Bewegungsbahn des Abschnitts begrenzen, ganz wie die Flansche 63, und zwar eine ebene radiale Bewegungsbahn. Neben der Hülse 83 und dem ersten Kanal 67 liegt ein Raum vor, der gerade für den Durchtritt des Messers 84 ausreicht. Zwischen diesem ersten Kanal 67 und der Hohlkehle 64 liegt ein Raum vor, der gerade erforderlich ist für den Durchtritt des Mitnehmers 70 einer der Herumlegeeinrichtungen 7. Zwischen der Hohlkehle 64 und der Kammer, die die Endabstützung 68 enthält, liegt der Raum vor, der erforderlich ist für den Durchtritt des Mitnehmers 70 der anderen der Herumlegeeinrichtungen 7.
- Der Draht 4 aus magnetischem Stahl wird am Boden der Hohlkehle 64 durch magnetische Anziehung dank der kleinen Magneten 66 erhalten, die über die Oberseite dieser Rampe hinweg angeordnet sind, welche ihrerseits aus einem nichtmagnetischen Material ausgebildet ist. Diese Magneten bringen auf den Draht 4 eine ausreichende Anziehungskraft auf, um ihn am Austritt der Hülse 83 im Flug zu ergreifen, und eine ausreichend schwache, damit der Draht 4 mühelos gelöst werden kann, wenn er von den Herumlegeeinrichtungen 7 angeschlagen wird.
- Die Hülse 67, die Hohlkehle 64 und die Endkammer sind in bezug auf den Kern 2 derartig ausgerichtet, daß ihre radiale Projektion auf den Kern 2 den gewünschten Winkel für den Draht der Scheitelverstärkung bildet, der im in Betracht gezogenen Beispiel ungefähr 25º sein soll. Die Entnahme eines Abschnitts 40 des Drahtes 4 wird, wie dies bereits beschrieben wurde, durch ein Messer 84 bewirkt, das den Draht 4 dicht an der Hülse 83 abschneidet, wenn eine vorbestimmte Länge in die Rampe 64 eingeleitet ist. Jede Herumlegeeinrichtung 7 ist von einem Mitnehmer 70 gebildet, der ähnlich ist dem Mitnehmer 50 der Herumlegeeinrichtung der vorausgehenden Variante, und er beschreibt eine kreisförmige Bewegung, die näherungsweise eine Tangente an den Kern 2 bildet.
- Die nicht ausgezogenen Kreise machen in Fig. 9 die Bahnkurve der Mitnehmer 70 deutlich, und der Kreis in der Achsenlinie rechts in Fig. 9 macht die Bahnkurve des Messers 84 deutlich. Das Messer 84 ist auf einer Scheibe befestigt, die in der Zeichnung einen Kreis mit einem Durchmesser bildet, der ein wenig größer ist als der Durchmesser des Kreises in Achsenlinien.
- In vorteilhafter Weise wirkt der Mitnehmer 70 auf der linken Seite in Fig. 9, d.h. der, der auf die Vorderseite des Abschnitts 40 in bezug auf die Richtung seiner Einführung in die Darbietungsvorrichtung einwirkt, auf den Abschnitt 40 ein wenig nach dem anderen Mitnehmer ein. Außerdem ist zum Verbessern der Schleuderbewegung des Abschnitts dieselbe Herumlegeeinrichtung (linke Seite in Fig. 9, rechte Seite in Fig. 8) mit einer V- Zange 71 versehen, zwischen deren Schenkeln der Draht verrutschen kann. Diese Zange bildet in der Ebene der Fig. 8 ein V, wo das Bezugszeichen 71 auf einen der Schenkel des V weist. Dieses V wird durch Wirkung des unbeweglichen Nockens 72, gerade nachdem es den Draht ergriffen hat, wieder geschlossen. Der Nocken wirkt nur auf eine Seite der Zange 71 gerade ausreichend ein, um den Draht leicht zu halten, aber die Zange 71 kann auf dem Draht im Verlauf der Herumlegebewegung verrutschen, denn dieser ist schon auf dem Kern 2 an der anderen Seite und in der Mitte des Kernes durch den ein wenig vorher erfolgten Eingriff der anderen Herumlegeeinrichtung angeklebt. Diese Anordnung stellt sicher, daß der Draht auf gerade bzw. rechte Weise angeordnet wird.
Claims (14)
1. Verfahren zur Herstellung eines Reifens, der
fortschreitend auf einer Unterlage dadurch aufgebaut wird, daß man
die unterschiedlichen Bestandteile in der Reihenfolge und an
der Stelle aufschichtet, die durch die Bauart des Reifens
gefordert sind, bei dem die Verstärkungen aus Faden (4) aus
einem geeigneten Material dadurch gebildet werden, daß man über
die Unterlage hinweg eine vorbestimmte Länge des Fadens
voranbewegt, der einen Fadenabschnitt (40) bildet, bis mindestens
der mittlere Teil des genannten Abschnitts in seiner
endgültigen Lage auf der Unterlage gegenüberliegt, dadurch
gekennzeichnet, daß der genannte Abschnitt auf die Unterlage durch Wirkung
zweier Herumlegeeinrichtungen aufgetragen wird, die beiderseits
der Unterlage angeordnet sind, indem man gegen den
Fadenabschnitt auf dessen Seite anschlägt, die der Unterlage
entgegengesetzt ist.
2. Vorrichtung zur Herstellung eines Reifens, mit einem
starren, abnehmbaren Kern (2), der die Form der Innenoberfläche des
Reifens festlegt, auf welchem man fortlaufend den Reifen
dadurch aufbaut, daß man die verschiedenen Bestandteile in der
4 Reihenfolge und an der Stelle aufschichtet, die durch die
endgültige Bauart des genannten Reifens gefordert sind, mit einer
Baugruppe (8), die das Heranholen des Fadens (4) und die
Entnahme eines Fadenabschnitts (40) mit vorbestimmter Länge
gestattet, und die das Einführen des Abschnitts (40) in eine
Darbietevorrichtung (6) für diesen Abschnitt (40) oberhalb des
Kernes (2) gestattet, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte
Darbietevorrichtung (40) Mittel aufweist, die den genannten
Abschnitt im wesentlichen senkrecht zu einem Radius oberhalb
des Kernes (2) in einem beabsichtigten Winkel in bezug auf den
Kern (2) ausrichten, wobei mindestens der mittlere Teil des
genannten Abschnitts (40) im wesentlichen seiner Endlage auf
den Kern (2) gegenüberliegt, und daß die Vorrichtung zwei
Herumlegeeinrichtungen (5 oder 7) aufweist, die beiderseits des
Kernes (2) zu einer zyklischen Bewegung angeregt sind, an den
Kern (2) von oberhalb dessen her anlaufen, indem sie sich in
Richtung der Drehachse des Kernes (2) herabbewegen, in
Berührung mit dem Fadenabschnitt (40) treten, nachdem sie sich im
Verlauf ihrer sich abwärtsbewegenden Bahnkurve an den Kern (2)
angenähert haben, und den Fadenabschnitt an der gewünschten
Stelle auf dem Kern (2) aufbringen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Darbietevorrichtung (6) mindenstens eine Zange (31, 32)
aufweist, die in bezug auf den Kern (2) beweglich ist, wobei
die Zange (31 oder 32) den Faden (4) nach der Heranhol- und
Entnahmebaugruppe (8) ergreift und jeden Abschnitt (40)
geradlinig über den Kern (2) hinweg und über diesen hinaus mitnimmt,
wobei sich die Zange derart versetzt, daß der mitgenommene
Abschnitt (40) in bezug auf den Kern den gewünschten Winkel
bildet.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zangen (31, 32) auf einem Zangentrageriemen (34) angebracht
sind, der in Eingriff mit zwei Riemenscheiben (35) steht, wobei
der Zangentrageriemen (34) und die genannten Riemenscheiben
(35) parallel zu einer Ebene ausgerichtet sind, die den
gewünschten Winkel in bezug auf den Kern bildet.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der genannte Winkel 90º beträgt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Darbietevorrichtung (6) von einer geradlinigen Hohlkehle
gebildet ist, die senkrecht zu einem Radius angeordnet ist, der
in der Mittelebene enthalten ist, welche an die Drehachse des
Kernes (2) und diese geradlinige Hohlkehle anstößt, und den
genannten beabsichtigten Winkel in bezug auf diese Mittelebene
bildet, wobei die Hohlkehle zum Kern (2) hin offen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6 für einen Metallfaden bzw.
Metalldraht (4), dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlkehle auf
der ihrer Öffnung zum Kern hin entgegengesetzten Seite eine
magnetische geradlinige Rampe (64) aufweist, die der
endgültigen Lage des Drahtes auf dem Kern gegenüberliegt, wobei jeder
Abschnitt (40) des Drahtes (4) in diese Hohlkehle eingeleitet
wird und an deren Boden durch magnetische Anziehung gehalten
wird.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der genannte Winkel zwischen 15º und 90º
liegt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
zwei Aufnahmerollen (25) beiderseits des Kerns (2) angeordnet
und in bezug auf eine Ebene zentriert sind, die die Bahnkurve
eines Anordnungskopfes (3) enthält, und daß die
Darbeitungsvorrichtung (6) von einem Rohrstutzen (60) gebildet ist, dessen
Ende den Abschnitt (40) auf eine Aufnahmerolle (25) und vor den
Anordnungskopf (3) heranbringt, der jeden Fadenabschnitt (40)
aufgreift und auf dem Kern (2) sowie auf die Zwischenrollen
(25) aufbringt, wobei jede Herumlegeeinrichtung (5) zwischen
dem Kern und einer der Zwischenrollen (25) eingreift.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Herumlegeeinrichtung eine Kreisbewegung
beschreibt, die die Schulterzone des künftigen Reifens
tangiert.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Herumlegeeinrichtung auf einem
Herumlegeeinrichtungsriemen (54) angebracht ist, der auf zwei
Riemenscheiben (52, 53) in Eingriff steht, von denen die eine
in der Höhe der Wülste des künftigen Reifens gelegen ist und
die andere radial in Höhe des Scheitels des Kernes oder darüber
gelegen ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Herumlegeeinrichtung von einem
Mitnehmer (50) gebildet ist, der im Sinne seiner
Bewegungsrichtung senkrecht angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die eine der Herumlegeeinrichtungen eine Zange (71) aufweist,
die den Faden bzw. Draht aufnimmt, ihn aber seiner Länge nach
durchrutschen läßt, und daß die auf diese Weise ausgestattet
Herumlegeeinrichtung auf den Faden bzw. Draht nach der anderen
Herumlegeeinrichtung einwirkt.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zuführung des Fadens bzw. Drahtes durch
zwei Rollen (80, 81) bewirkt wird, zwischen denen der Faden
bzw. Draht (4) eingeklemmt ist, wobei mindestens eine der
Rollen zur Drehung mit einer bekannten Winkelgeschwindigkeit
derart angetrieben ist, daß die ständige Messung der herangeholten
Faden- bzw. Drahtlänge ständig durchgeführt wird, wobei der
Faden bzw. Draht (4) nachfolgend in eine Hülse (83) eingeführt
wird, und wobei die Entnahme von einem rotierenden Messer (84)
vor der genannten Hülse (83) bewirkt wird.
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