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DE69203691T2 - Zwei- oder mehrlagige Leiterplatte, Verfahren zur Herstellung von solchen Leiterplatten und Laminat für die Herstellung von solchen Leiterplatten durch ein solches Verfahren. - Google Patents

Zwei- oder mehrlagige Leiterplatte, Verfahren zur Herstellung von solchen Leiterplatten und Laminat für die Herstellung von solchen Leiterplatten durch ein solches Verfahren.

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DE69203691T2
DE69203691T2 DE69203691T DE69203691T DE69203691T2 DE 69203691 T2 DE69203691 T2 DE 69203691T2 DE 69203691 T DE69203691 T DE 69203691T DE 69203691 T DE69203691 T DE 69203691T DE 69203691 T2 DE69203691 T2 DE 69203691T2
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DE
Germany
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conductor structure
layer
carrier board
conductor
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DE69203691T
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Helmut Bruckner
Siegfried Koepnick
Werner Uggowitzer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
AIK Electronics Austria GmbH
Original Assignee
Huels Troisdorf AG
Philips Electronics NV
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Publication date
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Publication of DE69203691D1 publication Critical patent/DE69203691D1/de
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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine zwei- oder mehrlagige Leiterplatte mit einer Trägerplatine und einer ersten, auf einer Seite mit der Trägerplatine verbundenen Leiterstruktur sowie mit Verbindungsabschnitten, auf welcher eine zweite Leiterstruktur mit Verbindungsabschnitten auf der Seite der ersten Leiterstruktur über eine aus einem elektrisch isolierten Haftmaterial bestehende und mit der Trägerplatine verbundene Haftschicht mit der Trägerplatine verbunden ist, wobei zumindest eine Öffnung in der Haftschicht vorgesehen ist, welche zu einem Verbindungsabschnitt der ersten Leiterstruktur führt und bis zu welcher sich ein Verbindungsabschnitt der zweiten Leiterstruktur erstreckt und durch weiche der Verbindungsabschnitt der ersten Leiterstruktur und der Verbindungsabschnitt der zweiten Leiterstruktur mit Hilfe eines elektrisch leitenden Materials miteinander elektrisch verbunden werden können, wobei diese Verbindung aus einem Material besteht, welches in weichem Zustand über den miteinander elektrisch zu verbindenden Verbindungsabschnitten ausgelegt werden kann. Eine solche Leiterplatte ist zum Beispiel aus der DE-OS 31 52 603 oder EP-A-0067231 bekannt.
  • Die Erfindung bezieht sich ferner auf ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Leiterplatte, wobei eine Trägerplatine auf einer Seite mit einer ersten Leiterstruktur, welche Verbindungsabschnitte aufweist, versehen ist und ein, eine Leiterschicht zur Herstellung einer zweiten Leiterstruktur mit Verbindungsabschnitten und eine aus einem galvanisch isolierenden Haftmaterial bestehende Haftschicht aufweisendes Laminat mit mindestens einer Öffnung durch die Leiterschicht und die Haftschicht, welche so angeordnet ist, daß sie mit einem Verbindungsabschnitt der ersten Leiterstruktur übereinstimmt, versehen ist und wobei das mit mindestens einer Öffnung versehene Laminat sodann mit der Trägerplatine an der die Leiterstruktur aufweisenden Seite durch die Haftschicht des Laminats in einem mit Erhitzen verbundenen Preßverfahren, bei welchem jede Öffnung mit einem Verbindungsabschnitt der ersten Leiterstruktur übereinstimmt verbunden wird, und wobei anschließend die zweite Leiter struktur mit ihren Verbindungsabschnitten aus der Leiterschicht des Laminats so hergestellt wird, daß jeder einzelne Verbindungsabschnitt der zweiten Leiterstruktur sich bis zu einer Öffnung in der Haftschicht erstreckt. Ein solches Verfahren ist ebenfalls aus der DE-OS 31 52 603 bekannt.
  • Darüberhinaus bezieht sich die Erfindung auf ein Laminat zur Herstellung einer solchen Leiterplatte durch ein solches Verfahren, welches eine Leiterschicht und eine aus einem Haftmaterial bestehende Haftschicht auf der Leiterschicht aufweist. Ein solches Laminat ist ebenfalls aus der DE-OS 31 52 603 bekannt.
  • Wie oben erwähnt, ist eine Leiterplatte der im ersten Abschnitt beschriebenen Art zum Beispiel aus der DE-OS 31 52 603 bekannt. Es ist richtig, daß die DE-OS 31 52 603 allgemeine Angaben dartiber macht, aus welchen Materialien die Trägerplatine und die Haftschicht bestehen kann, jedoch werden keinerlei Anhaltspunkte im Hinblick auf die Eigenschaften dieser Materialien, im besonderen die Materialien der Haftschicht, gegeben. Die Trägerplatine und die Haftschicht der bekannten Leiterplatte bestehen aus Materialien, die so beschaffen sind, daß sich sämtliche Teile, wie zum Beispiel Leiterbahnen, Lötpads und Lötaugen der ersten Leiterstruktur, auch nach dem Preßverfahren zum Anschluß der Haftschicht an die Trägerplatine, zur Gänze auf einer und der gleichen Ebene befinden, d.h. eine perfekte Ebene aufweisen und gegenüber der Trägerplatine erhöht vorgesehen und von der Trägerplatine zumindest zu einem wesentlichen Teil beabstandet sind, wobei bei der bekannten Leiterplatte in der Praxis das Risiko besteht, daß die Abschnitte der ersten Leiterstruktur während des Preßverfahrens zu tief in die Haftschicht gedrückt werden und infolgedessen, angesichts der Stärke der Haftschicht, die Seitenkanten der Leiterbahnen, Lötpads und Lötaugen, welche verhältnismäßig scharf sind, die Haftschicht durchdringen, wodurch zumindest Teile der ersten Leiterstruktur durch die Haftschicht dringen, was zur Folge hat, daß ein nachteiliger Kurzschluß zwischen den durchdringenden Teilen der ersten Leiterstruktur und Teilen der von der Haftschicht getragenen, zweiten Leiterstruktur entstehen kann. Um ein solches Durchdringen der Haftschicht durch die Teile der ersten Leiterstruktur zu vermeiden, könnte eine ausreichend starke Haftschicht vorgesehen werden, was jedoch, besonders im Hinblick auf die Herstellung perfekter, elektrisch leitender Materialverbindungen, im besonderen Lötverbindungen, zwischen den Verbindungsabschnitten der beiden Leiterstrukturen und im Hinblick auf das Erreichen der höchstmöglichen mechanischen Stabilität der Haftschicht und niedrigstmöglichen Materialkosten, nachteilig ist. Die Tatsache, daß die Teile, wie zum Beispiel Leiterbahnen, Lötpads und Lötaugen, der ersten Leiterstruktur gegenüber der Trägerplatine zur Gänze erhöht vorgesehen sind, kann außerdem dazu führen, daß die Haftschicht keine oder lediglich eine schlechte Haftverbindung nicht nur bei den Leiterbahnen, Lötpads und Lötaugen der ersten Leiterstruktur, sondern auch den Bereichen der an die Leiterbahnen, Lötpads und Lötaugen angrenzenden Trägerplatine aufweist, was besonders bei einer dicht angeordneten, ersten Leiterstruktur von Nachteil ist, da in diesem Falle eine schlechte gegenseitige Anhaftung zwischen Trägerplatine und Haftschicht über relativ große Flächen die Folge sein könnte. Hieraus könnten sich Gaseinschlüsse ergeben, welche sich bei anschließendein Erhitzen, zum Beispiel während eines Lötverfahrens zur Herstellung von elektrisch leitenden Materialverbindungen zwischen den Verbindungsabschnitten der beiden elektrisch miteinander zu verbindenden Leiterstrukturen, infolge der in diesem Falle auftretenden hohen Temperaturen ausdehnen, was nachteiligerweise zu einer teilweisen Loslösung der Haftschicht von der Trägerplatine und folglich zu einer Loslösung der von der Haftschicht getragenen zweiten Leiterstruktur von der ersten Leiterstruktur führt, so daß in diesen Bereichen keine Lötverbindungen zwischen den Verbindungsabschnitten der ersten Leiterstruktur und der damit zu verbindenden zweiten Leiterstruktur hergestellt werden können. Da bei der bekannten Leiterplatte sämtliche Teile der ersten Leiterstruktur zur Gänze eine perfekte Ebene aufweisen, ferner die erste Leiterstruktur und die zweite Leiterstruktur auf zwei relativ stark voneinander abweichenden Ebenen liegen, was zur Folge haben kann, daß bei der Herstellung einer Lötverbindung als eine elektrisch leitende Materialverbindung zwischen einem Verbindungsabschnitt der ersten Leiterstruktur und einem Verbindungsabschnitt der zweiten Leiterstruktur durch eine Öffnung in der Haftschicht, zum Beispiel während eines Schwall-Lötverfährens, das Lötmittel zwar eine Lötverbindung mit dem freigelegten Verbindungsabschnitt der zweiten Leiterstruktur, nicht jedoch mit dem durch die Bildung eines Gaseinschlusses über dem tiefer gelegenen Verbindungsabschnitt der ersten Leiterstruktur tieferliegenden Verbindungsabschnitt des ersten Leitermusters vorsieht, wird durch die Lötverbindung keine elektrisch leitende Verbindung hergestellt. Das oben beschriebene Lötversagen führt sodann zu einer fehlerhaften Leiterplatte, weshalb entweder von der Verwendung der Leiterplatte Abstand genommen oder diese in einem anschließenden, separaten Lötverfahren repariert werden muß, was in beiden Fällen nicht wünschenswert und von Nachteil ist. Ein solches, oben beschriebenes Lötversagen ist besonders dann von Nachteil, wenn diese Lötverbindung den Verbindungsabschnitt der ersten Leiterstruktur völlig bedeckt, da in diesem Falle das Lötversagen bei dem Verbindungsabschnitt der ersten Leiterstruktur nicht visuell feststellbar ist, so daß es auch nicht bei einer optischen Produktüberprüfung entdeckt werden kann.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, die oben beschriebenen Probleme zu vermeiden und eine Leiterplatte der im einleitenden Abschnitt beschriebenen Art so zu verbessern, daß, praktisch unabhängig von der Stärke der Haftschicht, also auch im Falle einer relativ dünnen Haftschicht, Leiterbahnen, Lötpads und Lötaugen der ersten Leiterstruktur die Haftschicht keinesfalls durchdringen können, daß eine fehlerlose, elektrisch leitende Materialverbindung zwischen einem Verbindungsabschnitt der ersten Leiterstuktur und einem Verbindungsabschnitt der zweiten Leiterstruktur durch eine Öffnung in der Haftschicht mit großer Bestimmtheit hergestellt werden kann. Die Erfindung ist zu diesem Zwecke dadurch gekennzeichnet, daß die erste Leiterstruktur ausschließlich mit dem von der Haftschicht bedeckten Teil völlig in den an die erste Leiterstruktur angrenzenden Bereich der Trägerplatine eingepreßt wird und jeder Verbindungsabschnitt der ersten Leiterstruktur in dem von einer Öffnung umgebenen Bereich durch die Öffnung zu dem Verbindungsabschnitt der zweiten Leiterstruktur zumindest zum Teil eine gebogene Form erhält. Dadurch wird auf besonders einfache Weise erreicht, daß, wann immer dies der Fall sein muß die erste Leiterstruktur mit dem durch die Haftschicht bedeckten Bereich auf gleicher Ebene mit der Trägerplatine liegt und somit von der zweiten Leiterstruktur durch die aus elektrisch isolierendem Haftmaterial bestehende Haftschicht galvanisch perfekt isoliert ist. Kurzschlüsse zwischen Abschnitten der ersten Leiterstruktur und Abschnitten der zweiten Leiterstruktur werden dadurch mit höchster Gewißheit verhindert. Darüberhinaus besteht der äußerst wichtige, praktische Vorteil, daß die galvanisch isolierende Haftschicht eine im wesentlichen gleiche Stärke auf dem gesamten Oberflächenbereich aufweist. Da die Haftschicht an keiner Stelle eine geringere Stärke aufweist, sieht sie überall eine gleichmäßig gute Isolierung vor, wobei der Hauptvorteil der ist, daß die erste und zweite Leiterstruktur überall den gleichen gemeinsamen Abstand aufweisen, so daß zwischen den beiden Leiterstrukturen überall die gleichen Kapazitätsbedingungen herrschen. Die fluchtgerechte Anordnung der durch die Haftschicht bedeckten ersten Leiterstruktur in der Trägerplatine bewirkt, daß sich die Haftschicht im wesentlichen über den gesamten Oberflächenbereich der Trägerplatine erstreckt und überall, mit Ausnahme des Bereiches der ersten Leiterstruktur, eine gute Haftverbindung mit der Trägerplatine herstellt, so daß lokale Gaseinschlüsse und die daraus resultierenden nachteiligen Ergebnisse verhindert werden. Weiterhin wird mit einer erfindungsgemäßen Leiterplatte erreicht, daß der Bereich jedes, von einer Öffnung umgebenen Verbindungsabschnittes der ersten Leiterstruktur, weicher zur zweiten Leiterstruktur hin eine gebogene Form erhält, nahezu auf der gleichen Ebene wie der an die Öffnung angrenzende Verbindungsabschnitt der zweiten Leiterstruktur liegen kann. Dadurch ist mit großer Gewißheit sichergestellt, daß eine perfekte, elektrisch leitende Materialverbindung, vorzugweise bei einem Lötverfahren, zwischen einem Verbindungsabschnitt der ersten Leiterstruktur und einem Verbindungsabschnitt der zweiten Leiterstruktur durch eine Öffnung in der Haftschicht hergestellt wird, da die beiden Verbindungsabschnitte nahezu auf der gleichen Ebene liegen können und somit von dem in diesem Falle flüssigen Material der elektrisch leitenden Materialverbindung gleich gut erreicht werden können.
  • Es hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn die Haftschicht aus einem Material besteht, welches vor Herstellen der Verbindung zwischen der Haftschicht und der Trägerplatine eine Einfriertemperatur in einem Temperaturbereich zwischen 50º und 70º C, vorzugsweise ungefähr 60º C, aufweist. Ein solches Haftmaterial entspricht den in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung gestellten Anforderungen in hohem Maße.
  • Auch hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn das Haftmaterial der Haftschicht aus einem Acrylklebstoff besteht. Ein solcher Klebstoff besitzt den Vorteil, daß es sich um einen handelsüblichen und verhältnismäßig preiswerten Klebstoff handelt.
  • Weiterhin hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn die Trägerplatine aus einem Laminat aus Hartpapierschichten und einer an die erste Leiterstruktur angrenzenden Haftschicht hergestellt ist, um die erste Leiterstruktur zurückzuhalten.Vorteilhafterweise ist ein solches Laminat für die Trägerplatine in verschiedenen Varianten im Handel erhältlich und relativ preiswert.
  • Ein Verfahren der im zweiten Abschnitt beschriebenen Art zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Leiterplatte ist dadurch gekennzeichnet, daß für die Haftschicht ein Haftmaterial verwendet wird, welches in einem bestimmten Temperaturbereich eine größere Härte als der an die erste Leiterstruktur angrenzende Bereich der Trägerplatine aufweist, und daß während des Preßverfahrens in diesem Temperaturbereich die erste Leiterstruktur, ausschlieblich mit dem durch die Haftschicht bedeckten Bereich, durch die Haftschicht völlig in die Trägerpiatine eingepreßt wird, und daß während des Preßverfahrens jeder Verbindungsabschnitt der ersten Leiterplatine zumindest in dem von einer Öffnung umgebenen Bereich durch die Öffnung zu dem Verbindungsabschnitt der zweiten Leiterstruktur eine gebogene Form erhält. Es wird dadurch auf besonders einfache Weise erreicht, daß, infolge des Druckes und der Erhitzung und der sich daraus ergebenden Erweichung der an die erste Leiterstruktur angrenzenden Zone der Trägerplatine, welche während des Preßverfahrens bei einer relativ niedrigen Temperatur beginnt, die erste Leiterstruktur durch die Haftschicht, welche noch härter als die bereits weichere Zone der mit der durch die Haftschicht des Laminats bedeckten, an die erste Leiterstruktur angrenzende Zone der Trägerplatine ist, völlig in den an die erste Leiterstruktur angrenzenden Bereich der Trägerplatine eingepreßt wird, so daß dieser Teil der ersten Leiterstruktur zu keiner Zeit, auch nicht während der anschließenden, weiteren Erweichung der Haftschicht, die Haftschicht durchdringen kann, wenn sich diese iilit der Trägerplatte verbindet. Das Entstehen von Kurzschlüssen zwischen Teilen der ersten Leiterplatte und Teilen der zweiten Leiterplatte wird mit großer Gewißheit verhindert. Des weiteren wird durch das erfindungsgemäße Verfahren erreicht, daß während des Preßverfahrens, infolge des hohen Druckes und der hohen Temperatur, was zu einem starken Aufheizen und Erweichen zumindest des Bereiches der an die erste Leiterstruktur angrenzenden Trägerplatine während des Preßverfahrens führt, und infolge des durch jede Öffnung währenddessen gebildeten Hohlraumes, der von einer Öffnung umgebene Bereich eines Verbindungsabschnittes der ersten Leiterstruktur nicht in die Trägerplatine eingepreßt wird, sondern daß dieser Bereich jedes Verbindungsabschnittes der ersten Leiterstruktur zur zweiten Leiterstruktur hin im Verhältnis zu dem Bereich jedes durch die Haftschicht bedeckten Verbindungsabschnittes gebogen ist und infolgedessen in die entsprechende Öffnung in der Haftschicht hineinragt. Dadurch wird sichergestellt, daß die miteinander zu verbindenden Verbindungsabschnitte der ersten und zweiten Leiterstrukturen mittels einer elektrisch leitenden Materialverbindung tatsächlich fehlerlos und auf zuverlässige Weise miteinander verbunden werden können. Das erfindungsgemäße Verfahren bietet ferner die Vorteile, daß eine hochwertige, zwei- oder mehrlagige Leiterplatte auf einfache Weise hergestellt werden kann, und daß für dieses Verfahren relativ wenig Verfahrensschritte erforderlich sind.
  • Als besonders vorteilhaft bei diesem erfindungsgemäßen Verfahren hat sich erwiesen, wenn das Verfahren in einer Presse erfolgt, welche eine Preßplatte und einen Preßstempel aufweist, die im Verhältnis zueinander senkrecht zur Trägerplatine bewegbar sind und ein maximaler Druck zwischen 50 und 150 bar, vorzugsweise ungefahr 100 bar, und eine maximale Temperatur zwischen 110º und 180º C, vorzugsweise ungefahr 150º C, während des Preßverfahrens erzeugt werden. Bei Verwendung einer solchen Presse und Beachtung dieser Parameter werden die mit der Erfindung verbundenen und oben beschriebenen Vorteile in besonders hohem Maße erzielt.
  • Darüberhinaus hat es sich als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn das Preßverfahren zwischen 20 und 40 Minuten, vorzugsweise 30 Minuten, dauert und während der Gesamtdauer ein Erwärmungs- sowie ein Kühlverfahren zu etwa gleichen Verhältnissen erfolgt. Auf diese Weise können besonders gute Ergebnisse und eine kleinstmögliche Ausschußrate der Leiterplatten erzielt werden.
  • Ein Laminat der im dritten Abschnitt beschriebenen Art zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Leiterplatte durch ein erfindungsgemäßes Verfahren ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß das Haftmaterial der Haftschicht eine Einfriertemperatur aufweist, welche sich in einem Temperaturbereich zwischen 500 und 70º C, vorzugsweise ungeüahr 60º C, bewegt. Ein solches erfindungsgemäßes Laminat kann auf einfache Weise als ein Zwischenprodukt hergestellt werden und entspricht voll und ganz den an die Herstellung einer erfindungsgemäßen Leiterplatte durch ein erfindungsgemäßes Verfahren gestellten Anforderungen.
  • Es hat sich als ein besonderer Vorteil erwiesen, wenn das Haftmaterial der Haftschicht aus einem Acrylklebstoff hergestellt ist. Ein solcher Klebstoff besitzt den Vorteil, daß er handelsüblich und verhältnismäßig preiswert ist.
  • Die Erfindung wird im nachfolgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert, auf welches die Erfindung jedoch keineswegs begrenzt ist. Fig. 1 zeigt im Querschnitt einen Teil einer Trägerplatine einer zweilagigen, erfindungsgemäßen Leiterplatte, wobei eine erste Leiterstruktur auf der Trägerplatine vorgesehen ist. Fig. 2 zeigt im Querschnitt einen, eine Kupferschicht und eine Haftschicht aufweisenden Teil eines Laminats, welches bei der Herstellung der zweilagigen, erfindungsgemäßen Leiterplatte verwendet wird. Fig. 3 zeigt im Querschnitt den Teil des Laminats gemäb Fig. 2, wobei in dem Laminat kreisrunde Löcher als Öffnungen durch die Kupferschicht und die Haftschicht vorgesehen sind. Fig. 4 zeigt im Querschnitt den Teil der Trägerplatine gemäß Fig. 1, versehen mit der ersten Leiterstruktur und den Teil des Laminats gemäß Fig. 3, versehen mit den kreisrunden Öffnungen und auf der Trägerplatine auf der Seite der ersten Leiterstruktur vorgesehen, weiche übereinanderliegend in einer Presse als Preßplatte und Preßstempel schematisch dargestellt sind. Fig. 5 zeigt im Querschnitt einen Teil eines Zwischenproduktes nach einem Preßverfahren in der Presse, wobei das mit kreisrunden Löchern versehene Laminat mit der Trägerplatine verbunden ist. Fig. 6 zeigt im Querschnitt einen Teil eines weiteren, aus dem Zwischenprodukt gemäß Fig. 5 hergestellten Zwischenproduktes, welches eine zweite, aus der Kupferschicht des Laminats hergestellte Leiterstruktur aufweist. Fig. 7 zeigt im Querschnitt einen Teil einer zweilagigen Leiterplatte ohne aus dem Zwischenprodukt gemäß Fig. 6 hergestellte Bauteile, eine, auf der Seite der zweiten Leiterstruktur vorgesehene Lötstop-Lackschicht, in welcher weitere kreisrunde Öffnungen entsprechend den Öffnungen in dem Laminat vorgesehen sind, während ein durch die Trägerplatine führendes Loch zur Aufnahme einer Bauteilverbindung in dem Bereich einer Öffnung und einer weiteren Öffnung vorgesehen ist. Fig. 8 zeigt im Querschnitt einen Teil einer Leiterplatte mit aus der Leiterplatte ohne Bauteile gemäß Fig. 7 hergestellten Bauteilen nach einem Lötverfahren zur Herstellung von Lötverbindungen zwischen Verbindungsabschnitten der beiden Leiterstrukturen durch die Öffnungen in der Haftschicht. Fig. 9 zeigt im Querschnitt einen Teil einer zweilagigen Leiterplatte mit Bauteilen und im fertigen Zustand, welche ferner eine, die Lötverbindungen abdeckende Lackschutzschicht aufweist. Die Darstellung in Fig. 1 bis 7 ist im Verhältnis zu den tatsächlichen Maßen im Maßstab etwa zehnmal größer, wobei die Schichtstärke zur bestmöglichen Verdeutlichung in einem noch größeren Mäßstab in der Zeichnung wiedergegeben ist.
  • Fig. 7, 8 und 9 stellen einen Teil einer zweilagigen Leiterplatte 1 gemäß der Erfindung dar, Fig. 7 zeigt die Leiterplatte ohne Bauteile, Fig. 8 mit Bauteilen und Fig. 9 mit Bauteilen und im fertigen Endzustand. Die einzelnen Verfahrensschritte zur Herstellung der Leiterplatte 1 gemäß den Fig. 7 bis 9 werden im folgenden unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 9 beschrieben.
  • Fig. 1 zeigt einen Teil einer Trägerplatine 2 für die zweilagige Leiterplatte 1, welche zum Teil in Fig. 9 im fertigen Zustand dargestellt ist. Die Trägerplatine 2, welche eine Stärke von ungefähr 1,6 mm aufweist, besteht im wesentlichen aus einem Grundmaterial, welches von einem Laminat aus Hartpapierschichten gebildet wird. Dieses Laminat weist auf seiner Oberseite eine Haftschicht 2a auf, welche dazu dient, eine durchgehende Kupferfolie gegen das die Trägerplatine 2 bildende Laminat zu halten. Bei dem Haftmaterial der Haftschicht 2a handelt es sich in diesem Falle um einen Acrylklebstoff mit einer Einfriertemperatur von ungefähr 40º C. Die Stärke dieser Haftschicht 2a beträgt etwa 30 um. Ein solches Laminat ist im Handel erhältlich, zum Beispiel unter der Bezeichnung FR-2, wobei es sich um ein mit Phenolharz imprägniertes Hartpapier handelt. Ebenfalls im Handel unter der Bezeichnung FR-3 erhältlich ist ein ähnliches Laminat, welche aus mit Epoxidharz imprägniertem Hartpapier hergestellt ist. Der die Haftschicht 2a auf dem Laminat bildende Acrylklebstoff weist in nicht erhitztem Zustand bei Raumtemperatur eine Shorehärte von zum Beispiel 120 Shore auf. Bei Erhitzen dieses Laminats behalten das Laminat und die Haftschicht 2a anfänglich ihre ursprünglichen Härtewerte bei. Sie werden sodann weicher, wobei die Haftschicht 2a eine Shorehärte von zum Beispiel 70 bis 80 Shore in einem über der Einfriertemperatur von etwa 40º C, zwischen etwa 40º und 50º C, liegenden Temperaturbereich aufweist. Bei weiterer Erwärmung dieser Laminate bis zu einer Temperatur von zum Beispiel 150º C findet eine weitere Erweichung statt, nach welcher die Haftschicht 2a dann eine Shorehärte von zum Beispiel 30 bis 40 Shore aufweist, wobei wesentlich geringere Werte in der Praxis nicht erreicht werden.
  • Wie oben erwähnt, dient die Haftschicht 2a auf der Trägerplatine dazu, eine durchgehende Kupferfolie zu halten. Es kann aus dieser Kupferfolie eine erste Leiterstruktur 3 mit einer Stärke von 35 um hergestellt werden. Dieses kann in bekannter Weise in einem sogenannten subtraktiven Verfahren, wie zum Beispiel einem Siebdruckverfahren oder Fotoätzverfahren, erfolgen. Die Herstellung der ersten Leiterplatte 3 auf einer Trägerplatine, welche in diesem Falle nicht mit einer Kupferfolie versehen ist, kann ebenfalls auf unterschiedliche Arten, zum Beispiel durch ein sogenanntes Additivverfahren, erfolgen. Es werden zwei kreisrunde Lötpads 4 und 5, von welchen zwei Leiterbahnen (nicht in Fig. 1 dargestellt) abgehen sowie drei weitere Leiterbahnen 6, 7 und 8 der ersten Leiterstruktur 3 in Fig. 1 dargstellt.
  • Fig. 2 zeigt einen Teil eines Laminats 9, welcher eine Leiterschicht 10 und eine Haftschicht 11 aufweist. Die Leiterschicht 10 wird hier aus einer Kupferfolie mit einer Stärke von 35 um gebildet. Der Begriff "Laminat" bezeichnet ein Produkt, welches aus mindestens zwei miteinander verbundenen Schichten besteht, wobei die Verbindung dieser Schichten nicht unbedingt durch ein Laminierungsverfahren hergestellt werden muß, sondern auch auf andere Weise, zum Beispiel durch das Aufbringen eines Haftmittels auf die Leiterschicht, realisierbar ist. Auf der unteren Seite der Kupferfolie 10 wird die Haftschicht 11 vorgesehen, die aus einem Haftmaterial besteht, welche vor Verbinden der Haftschicht 11 mit der Trägerplatine 2 in einem bestimmten Temperaturbereich eine größere Härte als die an die erste Leiterplatte 3 angrenzende Zone aufweist, d.h. hauptsächlich die Haftschicht 2a der in Fig. 1 dargestellten Trägerplatine 2, mit welcher die Haftschicht 11 des Laminats 9 in einem Preßverfahren unter Erwärmung und Druck zu verbinden ist. Im vorliegenden Falle weist die Haftschicht 11 eine Stärke von ungefähr 40 um und das Haftmaterial der Haftschicht 11 eine Einfriertemperatur von etwa 60º C auf, wobei das Haftmaterial der Haftschicht 11 aus einem Acrylklebstoff besteht, dessen Polymerisationsgrad so gewählt wurde, daß er die höchstmögliche Einfriertemperatur oder Erweichungstemperatur aufweist. Der Acrylklebstoff weist in nicht erhitztem Zustand bei Raumtemperatur eine Shorehärte von zum Beispiel 120 Shore auf. Bei Erhitzen behält der die Haftschicht 11 bildende Acrylklebstoff anfänglich seinen ursprünglichen Härtegrad. Er wird dann weicher und weist eine Shorehärte von zum Beispiel 70 bis 80 Shore bei einem über dem Einfrierpunkt liegenden Temperaturbereich von etwa 60º C, d.h. ungefahr zwischen 60º C und 70º C, auf. Somit weist die Haftschicht 11 des Laminats 9 größere Shorehärtewerte als die Haftschicht 2a der Trägerplatine 2 in dem Temperaturbereich zwischen 400 und 50º C auf. Bei weiterem Erhitzen nimmt die Shorehärte der Haftschicht 11 des Laminats 9 weiter ab, so daß, zum Beispiel bei einer Temperatur von 150º C, die Haftschicht 11 des Laminats 9 zum Beispiel die gleiche Shorehärte wie die Haftschicht 2a der Trägerplatine 2 in diesem Temperaturbereich, also eine Shorehärte von 30 bis 40 Shore, aufweisen kann.
  • Während des Herstellungsverfahrens der Leiterplatte 1 gemäß Fig. 7 bis 9 wird das Laminat 9 gemäß Fig. 2 mit Öffnungen 12 und 13, welche vorzugsweise in einem Stanzverfahren vorgesehen werden, versehen. Die Öffnungen 12 und 13 weisen im vorliegenden Falle einen Kreisquerschnitt auf und erstrecken sich beide durch die Kupferschicht 10 und durch die Haftschicht 11. Die Mittelpunkte 12a und 13a der Öffnungen 12 und 13 und die Mittelpunkte 4a und 5a der Lötpads 4 und 5 weisen die gleichen Winkelllagen auf. Ein Teil des mit den Öffnungen 12 und 13 versehenen Laminats 9 wird in Fig. 3 dargestellt. Wie aus Fig. 1 und 3 ersichtlich ist, weisen die Öffnungen 12 und 13 einen etwas kleineren Durchmesser als die Lötpads 4 und 5 auf.
  • Bei Fortsetzung der Herstellung der Leiterplatte gemäß Fig. 7 bis 9 wird das mit den Öffnungen 12 und 13 versehene Laminat so auf die Oberseite der mit der erstern Leiterstruktur versehenen Trägerplatine gemäß Fig. 1 aufgelegt, daß, wie in Fig. 4 dargestellt, die Mittelpunkte 4a und 5a der Lötpads mit den Mittelpunkten 12a und 13a der Öffnungen 12 und 13 übereinstimmen. Die aus der Trägerplatine 2 mit der ersten Leiterstruktur 3 und dem Laminat 9 bestehende Schichtung wird in eine Presse eingebracht, deren Preßplatte 15 und Preßstempel 16 schematisch dargestellt sind. Die Trägerplatine 2 und das Laminat 9 werden in der Presse 14 exakt zueinander positioniert, so daß die Querschnittsflächen der Öffnungen 12 und 13 völlig innerhalb der geschlossenen Lötpads 4 und 5 liegen. In der Praxis werden Papierschichten, welche jedoch der Einfachheit halber in Fig. 4 nicht dargestellt sind, zwischen die Preßplatte 15 und die untere Seite der Trägerplatine 2 und zwischen den Preßstempel 16 und die obere Seite der Kupferfolie gefügt, weiche dazu dienen, eventuelle Unebenheiten auszugleichen und welche sicherstellen, daß Preßplatte 15 und Preßstempel 16 gänzlich auf die mit diesen zusammenwirkende Leiterplatte einwirken. Sodann werden Preßstempel 16 und Preßplatte 15 aufeinander zu bewegt und anschließend so erhitzt, daß die Haftschicht 11 und die Trägerplatine 2 in einem Preßverfahren unter Wärme- und Druckanwendung zusammengefügt werden.
  • Während des Preßverfahrens wird ein maximaler Druck von etwa 100 bar auf die zwischen der Preßplatte 15 und dem Preßstempel 16 liegende Leiterplatte ausgeübt, und Preßplatte 15 und Preßstempel 16 werden, wie oben erwähnt, erhitzt und diesem Erhitzungsvorgang so lange weiter unterzogen, bis eine maximale Betriebstemperatur von etwa 150º erreicht ist. Die Trägerplatine 2 mit ihrer Haftschicht 2a und die Kupferschicht 10 mit der, mit der Trägerplatine 2 verbundenen Haftschicht 11 werden auf diese Weise erhitzt. Da die Haftschicht 11 aus einem Haftmaterial besteht, welches in einem bestimmten Temperaturbereich, d.h. ungefähr zwischen 40º und 50º C, eine größere Härte als die an die erste Leiterstruktur angrenzende Zone der Trägerplatine 2 aufweist, wird die Leiterstruktur 3, ausschließlich mit dem durch die Haftschicht 11 bedeckten Teil, durch die Haftschicht 11, welche in dem Preßverfahren während einer vorgegebenen Zeitdauer noch härter als die an die erste Leiterstruktur angrenzende Zone der Trägerplatine 2 ist, komplett in die Trägerplatine eingepreßt, so daß die erste Leiterstruktur 3, ausschließlich mit dem durch die Haftschicht 11 bedeckten Teil, in der fertiggestellten Leiterplatte 1 gemäß Fig. 7 bis 9 durch die Haftschicht 11 komplett in die Trägerplatine 2 eingepreßt wird. Während dieses nach unten gerichteten Preßvorganges wird das Haftmaterial der Haftschicht 2a, wie in den Figuren dargestellt, durch die erste Leiterstruktur 3 größtenteils seitlich verschoben. Dieses ist deshalb der Fall, da der an die Haftschicht 2a angrenzende Bereich der Trägerplatine 2 geringfügig härter als die Haftschicht 2a während des nach innen gerichteten Preßvorganges ist. Bei Verwendung einer anderen Trägerplatine, deren Grundmaterial andere Erweichungseigenschaften besitzt kann es sein, daß eine solche Verschiebung der Haftschicht 2a alternativ nicht stattfindet, sondern die Haftschicht 2a die eingepreßten Teile der ersten Leiterstruktur 3 auch iiach deiii Einpressen becherförmig umgibt. In der Praxis können die eingepreßten Bereiche noch etwa 1 um bis 3 um über die Trägerplatine 2 hinausragen, wenn die erste Leiterstruktur eine Stärke von zum Beispiel 35 um aufweist, was jedoch als nebensächlich angesehen werden kann. Die Haftschicht 11 wird während des weiteren Erhitzens noch weicher, was sich jedoch nicht nachteilig auswirkt, da die erste Leiterstruktur 3 bereits zuvor in den Bereich der Trägerplatine 2 eingepreßt wurde, wobei besonders die Haftschicht 2a durch die noch härtere Haftschicht 11 an die erste Leiterstruktur 3 stößt. Folglich kann die erste Leiterstruktur 3 praktisch nicht in die erweichte Haftschicht 11 eindringen, wobei auch vermieden wird, daß Kurzschlüsse zwischen Abschnitten der ersten Leiterstruktur 3 und der von der Haftschicht 11 getragenen, zweiten Leiterstruktur 17 entstehen.
  • Der nach innen gerichtete Preßvorgang erfolgt lediglich dort, wo die erste Leiterstruktur 3 von der Haftschicht 11 tatsächlich bedeckt wird. Somit wird die Leiterstruktur 3 in solchen Bereichen, in denen keine Haftschicht 11 vorhanden ist, also den Öffnungen 12 und 13, nicht in die Trägerplatine 2 eingepreßt, so daß lediglich die äußersten runden, kreisförmigen Teile der von der Haftschicht 11 bedeckten Lötpads 4 und 5 in die Trägerplatine 2 eingepreßt werden, während die in der Mitte angeordneten runden Teile im Vergleich zu diesen ringförmigen Teilen erhöht vorgesehen sind. Während des Preßverfahrens und infolge des dadurch erzeugten, hohen Druckes und der starken Erhitzung der Trägerplatine 2 und der Haftschicht 11 und durch die Öffnungen 12 und 13, welche Hohlräume darstellen und zu unterschiedlichen Druckbedingungen zwischen der Trägerplatine 2 und den Bereichen der Öffnungen 12 und 13 in dem Laminat 9 auf der einen Seite und dem verbleibenden Teil des Laminats 9 auf der anderen Seite führen, werden die Bereiche der Trägerplatine 2, welche unterhalb der in der Mitte angeordneten runden Teile der Lötpads 4 und 5 liegen, gegenüber den anderen Bereichen der Trägerplatine 2 zusammengepreßt, was zum Ergebnis hat, daß die in der Mitte angeordneten runden Teile der Lötpads 4 und 5 im Verhältnis zu den ringförmigen Teilen nach oben gebogen sind und sich infolgedessen praktisch bis zu der Höhe der Kupferfolie 10 erstrecken. Nach Erreichen der gewünschten maximalen Betriebstemperatur von etwa 150º C wird diese Temperatur während einer vorgegebenen Zeitdauer beibehalten, die Preßplatte 15 und der Preßstempel 16 anschließend abgekühlt und der Druck hierbei tatsächlich beibehalten, um eine Aussortierung des Zwischenproduktes der Leiterplatte zu vermeiden, wobei Erhitzungs- und Abkühlvorgang jeweils etwa 15 Minuten beanspruchen. Infolge des Preßverfabrens wird eine Adhäsionsverbindung zwischen der Haftschicht 11 und der Trägerplatine 2 oder der Haftschicht 2a hergestellt.
  • Das durch das Preßverfahren hergestellte Zwischenprodukt ist teilweise in Fig. 5 dargestellt. Wie aus Fig. 5 hervorgeht, wird die erste Leiterstruktur 3, ausschließlich mit dem durch die Haftschicht 11 infolge des Preßverfahrens bedeckten Bereich durch die Haftschicht 11 völlig in die Trägerplatine 2 eingepreßt. Die äußeren runden, ringförmigen Lötpads 4 und 5 werden dadurch ebenfalls in die Trägerplatine 2 eingepreßt. Die inneren runden Teile der Lötpads 4 und 5 sind jedoch nach oben gebogen, so daß diese Bereiche auf nahezu der gleichen Ebene wie die Kupferschicht 10 liegen. Die gebogenen Lötpads 4 und 5 sind im vorliegenden Falle im wesentlichen becherförmig; jedoch können sie alternativ auch kalottenförmig sein. Wie aus Fig. 5 ersichtlich ist, führen die Öffnungen 12 und 13 zu den Lötpads 4 und 5, welche Verbindungsabschnitte der ersten Leiterstruktur 3 darstellen.
  • Wie aus Fig. 6 hervorgeht, schließt sich an die Herstellung der Leiterplatte 1 gemäß Fig. 7 bis 9 die Herstellung einer zweiten Leiterstruktur 17 aus der Kupferschicht 10 an, welche zum Beispiel auch durch ein Siebdruckverfahren oder alternativ durch ein Fotoätzverfahren erfolgen kann. Die Bereiche der durch die Öffnungen 12 und 13 erreichbaren Lötpads 4 und 5 werden sodann bei Anwendung eines Siebdruckverfahrens mit einem Ätzmaskenlack und bei Anwendung eines Fotoätzverfahrens mit einem festen Fotolack versehen. Fig. 6 zeigt zwei Lötaugen 18 und 19, von welchen aus sich zwei Leiterbahnen (in Fig. 6 nicht sichtbar) erstrecken, und vier weitere Leiterbahnen 20, 21, 22 und 23 der zweiten Leiterstruktur 17. Die Lötaugen 18 und 19 weisen eine runde, ringförmige Querschnittsfläche in konventioneller Art auf, wobei ihre Mitteipunkte 18a und 18a mit den Mittelpunkten 4a und 5a der entsprechenden Lötpads 4 und 5 beziehungsweise mit den Mittelpunkten 12a und 13a der entsprechenden Öffnungen 12 und 13 eine Linie bilden. Die Lötaugen 18 und 19 erstrecken sich bis zu den Öffnungen 12 und 13 und umschließen letztere völlig. Die Lötaugen 18 und 19 bilden somit Verbindungsabschnitte der zweiten Leiterstruktur 17.
  • Es ist zu bemerken, daß das teilweise in Fig. 6 dargestellte Zwischenprodukt durch ein alternatives Verfahren auch in ähnlicher Form hergestellt werden kann, d.h., daß ein mit einer Zwischenschicht aus Kunstharz versehenes Laminat zwischen der Kupferschicht und der Haftschicht mit Öffnungen versehen wird, daß jedoch auch die zweite Leiterstruktur aus der Kupferschicht dieses Laminats hergestellt und erst danach der Mehrschichtenaufbau der Zwischenschicht aus Kunstharz und die die zweite Leiterstruktur tragende Haftschicht in einem Preßverfahren mit der Trägerplatine 2 verbunden wird.
  • Zur Fortsetzung der Herstellung der Leiterplatte gemäß Fig. 7 bis 9 wird das teilweise in Fig. 6 dargestellte Zwischenprodukt mit einer Lötstop-Lackschicht 24 auf der Seite der zweiten Leiterstruktur 17 versehen, was auch mit Hilfe einer konventionellen Technik erfolgt. Ein Teil einer Leiterplatte 1 ohne Bauteile und mit einer Lötstop-Lackschicht 24 versehen ist in Fig. 7 dargestellt. Wie aus Fig. 7 hervorgeht, sind weitere Öffnungen 25 und 26, welche in diesem Fall ebenfalls eine Kreisquerschnittsfläche aufweisen, in der Lötstop-Lackschicht 24 so vorgesehen, daß sie den Öffnungen 12 und 13 entsprechen. Die Mittelpunkte 25a und 26a der weiteren Öffnungen 25 und 26 in der Lötstop-Lackschicht 24 stimmen sodann mit den Mittelpunkten 4a und 5a der Lötpads 4 und 5 und mit den Mittelpunkten 12a und 13a der Öffnungen 12 und 13 in der Haftschicht 11 sowie mit den Mittelpunkten 18a und 19a der Lötaugen 18 und 19 überein. Die Durchmesser der Öffnungen 25 und 26 in der Lötstop-Lackschicht 24 sind geringfügig kleiner als die Außendurchmesser, jedoch eindeutig größer als die Innendurchmesser der runden, ringförmigen Lötaugen 18 und 19.
  • Auf die Leiterplatte 1 ohne Bauteile und mit der Lötstop-Lackschicht 24 versehen wird ein Schutzlack (nicht in Fig. 7 dargestellt) aufgebracht, welcher die Eigenschaft besitzt, daß er während eines anschließenden Lötverfahrens infolge der sich daraus ergebenden Erhitzung flüssig wird und in dem Lötverfahren als Lötmittel verwendet wird. Dieser Schutzlack dient zum Schutz der Kupferzonen, wie zum Beispiel der Lötaugen 18 und 19 und Lötpads 4 und 5, welche vor einem anschließenden Lötverfahren gegen Oxidation nicht geschützt sind.
  • Sodann werden, wie auch in Fig. 7 dargestellt, Löcher durch die Trägerplatine 2 vorgesehen, was auf einfache und kostengünstige Weise in einem Stanzverfahren, alternativ jedoch auch in einem Bohrverfahren, erfolgen kann. Fig. 7 zeigt ein solches Loch mit der Bezugsziffer 27. Das Loch 27 dient zur Aufnahme einer zylindrischen Bauteilverbindung.
  • Sodann wird die noch nicht mit Bauteilen bestückte und teilweise in Fig. 7 dargestellte Leiterplatte 1 mit Bauteilen versehen, wobei konventionelle Bauteile auf der Seite der nach unten zeigenden Leiterplatte 1 so mit Verbindungsdrähten durch die Löcher 27 versehen werden, daß die freien Ende der Bauteilverbindungen auf der Oberseite der in Fig. 7 dargestellten Leiterplatte 1 enden. Sogenannte SMD-Bauteile werden direkt auf der Oberseite der in Fig. 7 gezeigten Leiterplatte vorgesehen, was jedoch in Fig. 7 nicht dargestellt ist.
  • Zur Fortsetzung des Verfahrens wird eine gewünschte, elektrisch leitende Matenalverbindung zwischen einem Lötauge 18 oder 19 auf der einen Seite und einem Lötpad 4 oder 5 auf der anderen Seite vorgesehen. Dieses kann zum Beispiel in einem konventionellen Schwall - Lötverfah ren mit den obenerwähnten Bauteilen erfolgen. Vorteil ist hier, daß die Herstellung der gewünschten Materialverbindungen zwischen den Lötpads und den Lötaugen der Leiterstrukturen ohne separate Mäßnahmen durch das Lötverfahren, welches notwendigerweise in jedem Falle vorgenommen wird, da es ebenfalls zum Anlöten der Bauteilverbindungen an die entsprechenden Leiterbahnverbindungen angewendet wird, erfolgen kann.
  • Alternativ ist es jedoch möglich, elektrisch leitende Materialverbindungen zwischen den Lötaugen 18 und 19 auf der einen Seite und den Lötpads 4 und 5 auf der anderen Seite herzustellen, bevor die Leiterplatte gemäß Fig. 7 insofern mit Bauteilen versehen wird, als eine polymere Silberpaste, welche in einem anschließenden Härtungsverfahren, zum Beispiel bei einer Temperatur von etwa 150º C, ausgehärtet oder polymerisiert wird, auf die Verbindungsabschnitte der ersten Leiterstruktur 3 und der zweiten Leiterstruktur 17, welche in einem separaten Siebdruckverfahren elektrisch miteinander zu verbinden sind, aufgebracht wird. Ein solches Verfahren besitzt den Vorteil, daß die gewünschten elektrisch leitenden, als Verbindungsabschnitte vorgesehenen Materialverbindungen zwischen den Lötpads 4 und 5 und Lötaugen 18 und 19 bereits vor Installieren der Bauteile fertiggestellt sind, so daß diese Materialverbindungen vor Installieren der Bauteile überprüft werden können. Sollte es sich während einer solchen Überprüfung herausstellen, daß die sich daraus ergebende Leiterplatte fehlerhafte, elektrisch leitende Materialverbindungen aufweist und aus diesem Grunde auszusortieren ist, handelt es sich hierbei lediglich um eine Leiterplatte ohne Bauteile und nicht um eine solche mit Bauteilen, was jedoch der Fall wäre, wenn die gewünschten Materialverbindungen erst nach Installieren der Bauteile durch ein Lötverfahren vorgesehen würden.
  • Fig. 8 zeigt einen Teil einer zweilagigen Leiterplatte 1 nach erfolgtem, obenerwähntem Schwall-Lötverfahren. Bei dieser Leiterplatte 1 sind die Lötaugen 18 und 19 und die Lötpads 4 und 5 durch jeweilige Lötverbindungen 28 und 29 aus Lötzinn miteinander verbunden, wobei die Lötverbindung 29 zusätzlich eine Bauteilverbindung 30 eines Bauteiles (nicht dargestellt) sowohl mit dem Lötauge 19 als auch dem Lötpad 5 galvanisch verbindet.
  • Nach Herstellung der Lötverbindungen 28 und 29 wird die, teilweise in Fig. 8 dargestellte, zweilagige Leiterplatte 1 mit einer deckenden Schutzlackschicht 31 versehen, welche im vorliegenden Fall sowohl die Lötverbindungen 28 und 29 als auch die Lötstop-Lackschicht 24 abdeckt, was jedoch nicht unbedingt erforderlich ist. Die fertige, mit der Schutzlackschicht 31 versehene Leiterplatte 1 ist teilweise in Fig. 9 dargestellt. Die Schutzlackschicht 31 kann als ein mechanischer Schutz vorgesehen werden, jedoch ist es alternativ möglich, auf eine solche Schutzlackschicht zu verzichten, wenn sich bei weiterer Bearbeitung der hergestellten Leiterplatte ergibt, daß im wesentlichen keine Gefahr der Beschädigung der Leiterplatte in diesem Bereich besteht.
  • Wie aus Fig. 9 hervorgeht, wird die erste Leiterstruktur 3 der Leiterplatte 1, ausschließlich mit dem durch die Haftschicht 11 bedeckten Bereich, infolge des Preßverfahrens durch die Haftschicht 11 in die Trägerplatine 2 eingepreßt. Auf diese Weise wird erreicht, daß keine Kurzschlüsse zwischen den Abschnitten der durch die Haftschicht 11 voneinander getrennten ersten und zweiten Leiterbahn entstehen können, da die beiden Leitermuster 3 und 17 auf verschiedenen, durch den Auftrag der Haftschicht 11 voneinander getrennten Ebenen liegen. Vorteilhafterweise weist die Haftschicht 11 auf der gesamten Oberfläche eine konstante Stärke auf, so daß eine gleichmäßig perfekte Isolierung und gleichmäßige elektrische Kapazität überall zwischen den Abschnitten der beiden Leiterbahnen sichergestellt ist. Des weiteren wird dadurch erreicht, daß die Haftschicht 11 in ihrem gesamten Bereich komplett auf die Trägerplatine 2 einwirkt, so daß eine gute Haftverbindung zwischen der Haftschicht 11 und der Trägerplatine 2 hergestellt wird und unerwünschte Gaseinschlüsse und sich die daraus ergebenden nachteiligen Ergebnisse verhindert werden. Auch geht aus Fig. 9 eindeutig hervor, daß die erste Leiterstruktur 3 nicht in den Bereichen der Öffnungen 12 und 13 in die Trägerplatine eingepreßt wird, da in diesen Bereichen keine Haftschicht 11 vorhanden ist, wodurch die Abschnitte der ersten Leiterstruktur 3 in den Bereichen der Öffnungen 12 und 13 im Verhältnis zur Trägerplatine 2 auf einer höheren Ebene liegen und sogar eine gebogene Form aufweisen, so daß sie mit den Abschnitten der zweiten Leiterstruktur 17 nahezu auf gleicher Höhe liegen, was zur Herstellung perfekter Lötverbindungen zwischen den Lötpads 4 und 5 und den Lötaugen 18 und 19 von Vorteil ist, da die elektrisch miteinander zu verbindenden Lötpads und Lötaugen für das flüssige Lötzinn gleich gut erreichbar sind.
  • In dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel wird ein, aus einer Kupferfolie und einer auf der Kupferfolie vorgesehenen Haftschicht bestehendes Laminat ohne Trägerschicht zur Herstellung der Leiterplatte verwendet. Es kann jedoch alternativ ein Laminat mit einer Kunstharzträgerschicht verwendet werden, wobei die Kunstharzträgerschicht auf einer Seite mit einer Kupferschicht und auf der anderen Seite mit einer Haftschicht versehen ist. Ein solches Laminat besitzt den Vorteil einer größeren mechanischen Stabilität, was oftmals wünschenswert und vorteilhaft ist. Alternativ kann eine andere Trägerplatine mit einem anderen Aufbau als der in dem beschriebenen Ausführungsbeispiel verwendete benutzt werden, zum Beispiel eine im Handel unter dem Handelsnamen CEM-1 erhältliche Trägerplatine. In dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel weisen die als Verbindungsabschnitte der ersten Leiterstruktur vorgesehenen Lötpads und die Öffnungen in der Haftschicht und der Kupferschicht sämtlich eine kreisrunde Form auf. Die Lötpads und Öffnungen können jedoch alternativ eine rechteckige oder quadratische Form aufweisen. In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel weisen die in der Mitte angeordneten Abschnitte der Lötpads der ersten Leiterstruktur eine gebogene Form und auf und erstrecken sich bis zu der Höhe der zweiten Leiterstruktur; dieses ist jedoch nicht unbedingt erforderlich, da die in der Mitte angeordneten Abschnitte der gebogenen Bereiche dieser Lötpads im wesentlichen auch auf der gleichen Fläche verbleiben können, auf welcher die gesamte erste Leiterstruktur vor dem Preßverfahren zur Herstellung einer Leiterplatte vorgesehen ist. Anstelle runder, ringförmiger Lötaugen können die Verbindungsabschnitte der zweiten Leiterstruktur auch einfach durch erweiterte Leiterbahnen gebildet werden, welche sich bis zu den Öffnungen in der Haftschicht erstrecken. Die Trägerplatine in dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel ist lediglich auf einer Seite mit einer ersten Leiterstruktur versehen, wobei über der ersten eine zweite Leiterstruktur angeordnet ist. Die Trägerplatine kann auf ihrer zweiten Seite mit einer dritten Leiterstruktur versehen werden, deren Verbindungsabschnitte mit Verbindungsabschnitten einer vierten Leiterstruktur, welche auf der Seite der dritten Leiterstruktur durch eine weitere Haftschicht mit der Trägerplatine verbunden ist, verbunden sind, wobei die dritte Leiterstruktur mit dem infolge eines Preßverfahrens zur Verbindung der weiteren Haftschicht mit der Trägerplatine bedeckten Bereich in die Trägerplatine durch die weitere Haftschicht eingepreßt wird.

Claims (9)

  1. Zwei- oder mehrlagige Leiterplatte mit einer Trägerplatine und einer ersten, auf einer Seite mit der Trägerplatine verbundenen Leiterstruktur sowie mit Verbindungsabschnitten, auf welcher eine zweite Leiterstruktur mit Verbindungsabschnitten auf der Seite der ersten Leiterstruktur über eine aus einem elektrisch isolierten Haftmaterial bestehende und mit der Trägerplatine verbundene Haftschicht mit der Trägerplatine verbunden ist, wobei zumindest eine Öffnung in der Haftschicht vorgesehen ist, weiche zu einem Verbindungsabschnitt der ersten Leiterstruktur führt und bis zu welcher sich ein Verbindungsabschnitt der zweiten Leiterstruktur erstreckt und durch welche der Verbindungsabschnitt der ersten Leiterstruktur und der Verbindungsabschnitt der zweiten Leiterstruktur mit Hilfe eines elektrisch leitenden Materials miteinander elektrisch verbunden werden können, welches in weichem Zustand über den miteinander elektrisch zu verbindenden Verbindungsabschnitten ausgelegt werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Leiterstruktur, ausschließlich mit dem durch die Haftschicht bedeckten Bereich, völlig in den Bereich der an die erste Leiterstruktur angrenzenden Trägerplatine eingepreßt wird, und daß jeder Verbindungsabschnitt der ersten Leiterstruktur zumindest in dem von einer Öffnung umgebenen Bereich durch die Öffnung zu dem Verbindungsabschnitt der zweiten Leiterstruktur eine gebogene Form aufweist.
  2. 2. Leiterplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftschicht aus einem Haftmaterial besteht, welches eine Einfriertemperatur in einem Temperaturbereich zwischen 50º und 70º C, vorzugsweise 60º C, aufweist.
  3. 3. Leiterplatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Haftmaterial der Haftschicht aus einem Acrylklebstoff gebildet wird.
  4. 4. Leiterplatte nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatine aus einem Laminat aus Hartpapierschichten und einer an die erste Leiterstruktur angrenzenden Haflschicht zum Zurückhalten der ersten Leiterstruktur besteht.
  5. 5. Verfahren zur Herstellung einer Leiterplatte, bei weichem eine Trägerplatine auf einer Seite mit einer ersten Leiterstruktur, welche Verbindungsabschnitte aufweist, versehen ist und ein, eine Leiterschicht zur Herstellung einer zweiten Leiterstruktur mit Verbindungsabschnitten und eine aus einem galvanisch isolierenden Haftmaterial bestehende Haftschicht aufweisendes Laminat mit mindestens einer Öffnung durch die Leiterschicht und die Haftschicht, welche so angeordnet ist, daß sie mit einem Verbindungsabschnitt der ersten Leiterstruktur übereinstimmt, versehen ist, bei welchem das Laminat sodann auf der Seite der ersten Leiterstruktur durch die Haftschicht des Laminats in einem mit Erhitzeii verbundenen Preßverfahren mit der Trägerplatine verbunden wird und bei welchem anschließend die zweite Leiterstruktur mit ihren Verbindungsabschnitten aus der Leiterschicht des Laminats so hergestellt wird, daß sich jeder einzelne Verbindungsabschnitt der zweiten Leiterstruktur bis zu einer Öffnung in der Haftschicht erstreckt dadurch gekennzeichnet, daß für die Haftschicht ein Haftmaterial verwendet wird, welches in einem bestimmten Temperaturbereich eine größere Härte als der an die erste Leiterstruktur angrenzende Bereich der Trägerplatine aufweist, und daß während des Preßverfahrens in diesem bestimmten Temperaturbereich die erste Leiterstruktur, ausschließlich mit dem durch die Haftschicht bedeckten Bereich, durch die Haftschicht völlig in die Trägerplatine eingepreßt wird, und daß während des Preßverfahrens jeder Verbindungsabschnitt der ersten Leiterstruktur zumindest in dem von einer Öffnung umgebenen Bereich durch die Öffnung zu dem Verbindungsabschnitt der zweiten Leiterstruktur eine gebogene Form erhält.
  6. 6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Preßverfahren in einer Presse bei einem maximalem Druck zwischen 50 und 150 bar, vorzugsweise etwa 100 bar, und bei einer maximalen Temperatur zwischen 110º und 180º C, vorzugsweise etwa 150º C, erfolgt.
  7. 7. Verfahren anch Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Preßverfahren eine Gesamtdauer zwischen 20 und 40 Minuten, vorzugsweise 30 Minuten, aufweist, und daß ein Aufheiz- und ein Abkühlverfahren in etwa gleichen Verhältnissen zu der Gesamtdauer erfolgen.
  8. 8. Laminat zur Herstellung einer Leiterplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4 durch ein Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7, welches eine Leiterschicht und eine Haftschicht aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftschicht eine Einfriertemperatur aufweist, welche sich in einem Temperaturbereich zwischen 500 und 70º C, vorzugsweise etwa 60º C, bewegt.
  9. 9. Laminat nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftschicht aus einem Acrylkleber besteht.
DE69203691T 1991-10-31 1992-10-23 Zwei- oder mehrlagige Leiterplatte, Verfahren zur Herstellung von solchen Leiterplatten und Laminat für die Herstellung von solchen Leiterplatten durch ein solches Verfahren. Expired - Fee Related DE69203691T2 (de)

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