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Diese Erfindung bezieht sich auf eine Klinke für eine um ein Gelenk
drehbare Platte, die in einem Rahmen eingebaut ist, wobei die Klinke
eine Gelenkstangenverbindung aufweist, die ein erstes Element, das mit
der Platte durch einen ersten Drehzapfen verbunden ist, sowie ein
zweites Element aufweist, welches mit dem Rahmen durch einen zweiten
Drehzapfen verbunden ist und mit dem ersten Element durch einen
dritten Drehzapfen verbunden ist, um zwischen einer geschlossenen
Position, in welcher die zwei Elemente in einer einander überlappenden
Beziehung ausgerichtet sind, und einer voll geöffneten Position
beweglich zu sein, in welcher die zwei Elemente gemeinsam in einer im
wesentlichen End-zu-End-Beziehung zueinander gehalten werden. Klinken
von dieser Art sind insbesondere zur Verwendung bei Sonnendächern für
Fahrzeuge geeignet, wie in der US-A-39 74 753 sowie in der DE-U-
82 04 203 beschrieben (entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1).
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Klinke für eine um ein Gelenk
drehbare Platte von der vorerwähnten Art, welche eine stabile
Zwischenposition zwischen ihrer geschlossenen Position und ihrer voll geöffneten
Position aufweist.
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Gemäß der Erfindung umfaßt das eine der Elemente der
Gelenkstangenverbindung ein nockenförmiges Gebilde, welches wenigstens drei sich
radial einwärts erstreckende Ausnehmungen aufweist, die um den dritten
Drehzapfen herum angeordnet sind, und das andere Element der
Gelenkstangenverbindung trägt einen federbelasteten Nockenstößel, der zum
selektiven Ineingriffgelangen mit einer jeden der genannten wenigstens
drei Ausnehmungen angeordnet ist, um die Platte in einer geschlossenen
Stellung, einer vollständig geöffneten Stellung und in einer
Zwischenstellung zwischen der geschlossenen Stellung und der voll geöffneten
Stellung zu halten.
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Bei einer Ausführungsform der Erfindung weist das den Nockenstößel
tragende Element der Gelenkstangenverbindung einen ersten Gelenkteil,
welcher den Nockenstößel trägt, einen zweiten Gelenkteil, welcher zum
Zwecke einer linearen Bewegung relativ zu dem ersten Gelenkteil
verbunden ist, und Federmittel auf, welche die zwei Gelenkteile relativ
zueinander vorspannen, so daß der Nockenstößel gegen den dritten
Drehzapfen hin gedrängt wird.
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Eine Ausführung der Erfindung wird nunmehr unter Bezugnahme auf die
beigefügten Zeichnungen im Rahmen eines Beispieles beschrieben,
wobei zeigen:
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Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der Oberseite eines
Motorfahrzeuges, welches mit einem Sonnendach von der wie
oben erläuterten Art versehen ist;
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Fig. 2 eine perspektivische Explosions-Darstellung einer Klinke
gemäß der Erfindung, welche zur Verwendung mit dem in
Fig. 1 veranschaulichten Sonnendach geeignet ist;
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Fig. 3 eine Querschnittsansicht, genommen gemäß der Linie 3-3
nach Fig. 2, wobei jedoch die Klinke zusammengebaut und
in dem in Fig. 1 gezeigten Sonnendach eingebaut ist, und
zwar in dessen vollständig geöffneter Stellung;
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Fig. 4 eine ebenfalls gemäß der Linie 3-3 genommene
Querschnittsansicht eines Teiles von einem der Elemente der
Gelenkstangenverbindung;
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Fig. 5 eine ebenfalls gemäß der Linie 3-3 genommene
Querschnittsansicht des anderen Teiles des genannten einen
Elementes der Gelenkstangenverbindung;
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Fig. 6 eine zu der Fig. 3 ähnliche Querschnittsansicht, jedoch zur
Veranschaulichung der Klinke in einer Zwischen-Position;
und
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Fig. 7 eine zu den Fig. 3 und 4 ähnliche Querschnittsansicht,
wobei jedoch die Klinke in ihrer geschlossenen Stellung
gezeigt ist.
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Unter Bezugnahme auf Fig. 1 wird erläutert, daß ein Motorfahrzeug ein
offenes Dach aufweist, welches eine Platte 12 umfaßt, die entlang einer
vorderen Kante 14 an einem Rahmen 16 angelenkt ist, welcher eine
Öffnung in dem Dach des Fahrzeuges 10 begrenzt. Die (nicht gezeigten)
Gelenke sind so konstruiert, daß sie es der Platte 12 erlauben, losgehakt
zu werden, nachdem sie bis jenseits ihrer normalen, vollständig
geöffneten Stellung hinaus richtig geöffnet worden ist, wie in Fig. 1
gezeigt. Eine Klinke 18 an der Rückseite der Platte 12 ist so angeordnet,
daß sie die Platte 12 entweder in der normalen, geöffneten Stellung, wie
gezeigt, in einer vollständig geschlossenen Stellung, in welcher die
Platte 12 sich auf einer Höhe mit dem Dach des Fahrzeuges 10 befindet,
und in einer Zwischenstellung zwischen der vollständig geöffneten
Stellung und der geschlossenen Stellung hält. Ein Teil der Klinke ist so
angeordnet, daß sie von dem anderen Teil abnehmbar oder lösbar ist,
um es der Platte 12 zu erlauben, bis jenseits über ihre normale,
vollständig geöffnete Position hinaus richtig geöffnet zu werden, um eine
vollständige Entfernung der Platte zu ermöglichen, wie dies weiter unten
noch erläutert wird. Unter Bezugnahme auf die Fig. 2 und 3 wird
beschrieben, daß die Verriegelung oder Klinke eine Handhabe 20 aufweist,
die als eine erste Gelenkstangenverbindung dient und durch einen ersten
Drehzapfen 22 mit einem Montage-Tragarm 24 verbunden ist, der nahe
an seiner hinteren Kante mit der Platte 12 befestigt ist. Die Klinke weist
ferner eine zweite Gelenkstangenverbindung auf, die aus einem ersten
Gelenkteil 26, welcher durch einen zweiten Drehzapfen 28 mit einem
Arm 30 in schwenk- oder drehbarer Weise verbunden ist, der mit dem
Rahmen 16 befestigt ist, und aus einem zweiten Gelenkteil 32 besteht,
der durch einen dritten Drehzapfen 34 mit der Handhabe 20 verbunden
ist.
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Die zwei Gelenkteile 26 und 32 sind in einem größeren Maßstabe
jeweils in den Fig. 4 und 5 veranschaulicht. Der erste Gelenkteil 26
weist eine Ausnehmung 36 auf, die einen rechteckförmigen Querschnitt
besitzt und die sich von dem Ende aus nach einwärts erstreckt, welches
zu der Bohrung 38 zum Aufnehmen des zweiten Drehzapfens 28
gegenüberliegend oder entgegengesetzt ist. An ihrem inneren Ende weist die
Ausnehmung 36 eine kleine Öffnung 40 auf, die mit der Bohrung 38 in
Verbindung steht. Eine zweite Bohrung 42 erstreckt sich quer über das
offene Ende der Ausnehmung 36, parallel zu der Bohrung 38, und dient
dazu, einen weiteren Zapfen oder Stift 44 (Fig. 2) aufzunehmen.
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Fig. 5 zeigt den zweiten Gelenkteil 32, der einen Kopf 46, der eine
Bohrung 48 zum Aufnehmen des dritten Drehzapfens 34 enthält, sowie
einen Steg 50 von einem solchen Querschnitt aufweist, daß er einen
Gleitsitz in der Ausnehmung 36 in dem ersten Gelenkteil 26 bildet. An
seinem dem Kopf 46 gegenüberliegenden Ende trägt der Steg 50 eine
Zunge 52, welche so bemessen ist, daß sie durch die Öffnung 40 in die
Bohrung 38 hineinpaßt. Der Steg 32 enthält eine Ausnehmung 54,
welche eine offene Unterseite, wie in Fig. 2 und 5 ersichtlich, und zwei
Schlitze 56 in ihren Seitenwänden aufweist. Im zusammengebauten
Zustand, wie in Fig. 3 gezeigt, springt der Stift oder Zapfen 44 durch
die Bohrungen 42 in dem ersten Gelenkteil 26 und die Schlitze 56 in
dem zweiten Gelenkteil 32 vor, so daß er eine begrenzte Gleitbewegung
zwischen den zwei Gelenkteilen ermöglicht. Eine Druckfeder 58 gelangt
zwischen dem Zapfen oder Stift 44 und der endseitigen Wand 60 der
Ausnehmung 56, angrenzend an die Zunge 52, in Eingriff, so daß der
zweite Gelenkteil 32 in Richtung zu der Bohrung 38 in dem ersten
Gelenkteil 26 hin vorgespannt wird, so daß sich das zweite Gelenk
normalerweise in einem Zustand der minimalen Länge befindet, wobei die
Zunge 52 in die Bohrung 38 hinein vorspringt. Wie aus der Fig. 2
ersehen werden kann, weist der zweite Drehzapfen 28, der in der
Bohrung 38 aufgenommen worden ist, eine mittlere Nut 62 auf. Die Zunge
52 gelangt mit dieser Nut in Eingriff und verhindert ein Herausziehen
des Zapfens 28, vorausgesetzt, daß der zweite Gelenkteil 32 nicht zu der
rechten Seite hin, wie in Fig. 2 und 3 gezeigt, entgegen der Einwirkung
der Feder 58 verschoben ist.
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Wenn wir nunmehr zu Fig. 2 zurückkehren, so umfaßt die Handhabe 20
zwei Fingergriff-Abschnitte 70 und 72, zwischen denen zwei
aufrechtstehende
Flansche 74 und 76 angeordnet sind, von denen ein jeder ein
jeweiliges Loch 77, 78 zum Aufnehmen des dritten Drehzapfens 34
enthält. Die äußeren Kanten des Flansches 74 enthalten drei
Ausnehmungen 79, 80, 82, die um die Bohrung 77 herum verteilt sind. Der Flansch
76 weist drei gleiche Ausnehmungen 84, 86 und 88 auf, die um die
Bohrung 78 herum verteilt sind.
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Ein runder Vorsprung 90, der die Bohrung 42 an dem ersten Gelenkteil
26 der zweiten Gelenkstangenverbindung umgibt, gelangt mit der
Nockenoberfläche an der Kante des Flansches 74 in Eingriff und ein
(nicht gezeigter) gleicher runder Vorsprung an der anderen Seite des
ersten Gelenkteiles 26 gelangt mit der Nockenoberfläche an dem anderen
Flansch 76 in Eingriff. Wenn sich der runde Vorsprung 90 in einer der
Ausnehmungen 79, 80 und 82 befindet und wenn sich der andere runde
Vorsprung in einer der Ausnehmungen 84, 86 und 88 befindet, dann
kann die zweite Gelenkstangenverbindung ihren Zustand der minimalen
Länge annehmen, wobei sich der Stift oder Zapfen 44 auf der linken
Seite der Schlitze 56 befindet (wie in Fig. 2 und 5 gezeigt). Wenn sich
der runde Vorsprung 90 in einer Zwischen-Stellung zwischen diesen
Ausnehmungen befindet, dann ist der erste Gelenkteil 26 von dem
dritten Drehzapfen 34 weg verschoben, wobei die Feder 58
zusammengedrückt wird.
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Fig. 3 veranschaulicht die Klinke in der Stellung, die sie einnimmt,
wenn die Platte 12 zu ihrer vollständig geöffneten Position geneigt ist,
wie in Fig. 1 gezeigt. Der runde Vorsprung 90 gelangt in die
Ausnehmung 79 in dem Flansch 74 in Eingriff und der (nicht gezeigte)
entsprechende runde Vorsprung gelangt in die Ausnehmung 84 in Eingriff.
Falls die Fingergriff-Abschnitte 70 und 72 an der Handhabe 20 nach
rechts gedrückt werden, wie in Fig. 3 gezeigt, dann gleitet der runde
Vorsprung 90 über die Nockenoberfläche an dem Flansch 74, wodurch
die Feder 58 zusammengedrückt wird, bis er mit der nächsten
Ausnehmung 80, und der (nicht gezeigte) andere runde Vorsprung mit der
Ausnehmung 86 in Eingriff gelangen. Die Klinke 18 ist nunmehr in der
in Fig. 6 veranschaulichten Stellung, wobei sich die Platte 12 in einer,
eine Zwischenstellung einnehmenden, geöffneten Position befindet.
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Eine weitere Bewegung der Handhabe 20 in der gleichen Richtung
verursacht, daß der runde Vorsprung 90 sich in die dritte Ausnehmung 82
in dem Flansch 74 hineinbewegt, und daß der andere (nicht gezeigte)
runde Vorsprung sich in die dritte Ausnehmung 88 in dem Flansch 76
hineinbewegt. Die Handhabe 20 ist nunmehr in der in Fig. 7 gezeigten
Position und die Platte 12 befindet sich in ihrer geschlossenen Stellung,
in welcher ihre untere Oberfläche mit einer Dichtung 92 in Eingriff
gelangt, welche mit dem Rahmen 16 befestigt ist. Die Platte 12 kann aus
ihren geschlossenen Stellungen heraus in eine ihrer offenen Stellungen
dadurch hinein verschoben werden, daß an den Fingergriffen 70 und 72
an der Handhabe 20 nach abwärts gezogen wird.
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Falls es erwünscht ist, die Platte 12 vollständig von dem Fahrzeug zu
entfernen, ist es erforderlich, den zweiten Drehzapfen 28 zu entfernen.
Um dies auszuführen, wird die Klinke 18 in ihre vollständig geöffnete
Stellung hineingesetzt, die in der Fig. 3 veranschaulicht ist, und der
Benutzer drückt sodann aufwärts auf die Platte 12, so daß die Feder 58
zusammengedrückt wird und die Zunge 52 aus der Nut 62 in dem
Zapfen oder Stift 28 außer Eingriff gebracht wird, welcher sodann
herausgezogen werden kann. Alternativ hierzu kann die Zunge 52 dadurch
aus der Nut 62 heraus gehalten werden, daß die Klinke 18 an einer
Zwischen-Stellung entweder zwischen den in den Fig. 3 und 6
veranschaulichten Positionen oder zwischen den in den Fig. 6 und 7
veranschaulichten Positionen gehalten wird, so daß der runde Vorsprung 90 mit der
Nocken-Oberfläche an dem Flansch 74 in einer Stellung zwischen den
Ausnehmungen 79, 80 und 82 in Eingriff gelangt.