DE69123453T2 - Vorratstonne mit einem drainagekanal - Google Patents
Vorratstonne mit einem drainagekanalInfo
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Description
- Diese Erfindung betrifft im allgemeinen Vorratstonnen der Gattung mit einem zylinderförmigen äußeren Wandabschnitt, einer Bodenplatte, die an einem ersten Ende des äußeren Wandabschnitts befestigt ist, einer Deckelplatte, die an einem zweiten Ende des äußeren Wandabschnittes befestigt ist, und einem in der Deckelplatte vorgesehenen Spundloch, das eine Verbindung zwischen dem Äußeren und dem Inneren der Tonne herstellt, mit einer in der Bodenplatte ausgebildeten Sammelgrube, wobei sich die Sammelgrube in der Nähe der Außenwand der Tonne befindet. Im besonderen betrifft diese Erfindung Tonnen mit einem Fassungsvermögen von 208 Litern (55 Gallonen).
- Chemikalien für industrielle Zwecke werden häufig in Stahltonnen mit einem Fassungsvermögen von 208 Litern (55 Gallonen) gelagert, die vollständig abgedichtet und nur über ein kleines Spundloch in einem Deckel an einem Ende der Tonne zugänglich sind. Die Seiten der Tonne sind üblicherweise zum Teil gerippt, um die Tonnenwände zu verstärken und der Tonne Steife bzw. Festigkeit zu verleihen. Beim Gebrauch wird über das Spundloch ein Schlauch oder eine Pumpe in die Tonne eingeführt, wobei die Tonne vertikal ausgerichtet ist. Nachdem ein Großteil des Tonneninhalts herausgepumpt ist, wird die Pumpe entfernt und ein Teil des in der Tonne verbliebenen Flüssigkeitsrests kann herausgegossen werden. Alternativ kann die Tonne mit einem Ventil auf dem Spundloch versehen und dann horizontal ausgerichtet werden, wobei der Abfluß der Restflüssigkeit vorwiegend unter Schwerkrafteinwirkung erfolgt.
- Die Konfiguration des Ausgusses der Tonne und die Position des Spundlochs, ca. 4,45 cm (1,75 Inch) vom Rand des Tonnendeckels entfernt, machen ein vollständiges Entleeren der Tonne nahezu unmöglich. Ist die Tonne mit Säure oder ähnlichen gefährlichen Flüssigkeiten gefüllt, findet ein sorgfältiges Entleeren häufig nicht statt oder wird bestenfalls auf die Schnelle und somit nachlässig durchgeführt.
- Tatsächlich kommt es in der Praxis häufig vor, daß zwei oder mehr Liter Restflüssigkeit in der Tonne verbleiben. Häufig wird die scheinbar "leere" Tonne dann zu einer Müllhalde abtransportiert und dort zerkleinert. Multipliziert man jedoch dieses augenscheinlich geringe Volumen mit der riesigen Anzahl von Tonnen, die in den Vereinigten Staaten täglich auf Müllhalden entsorgt werden, wird einem erst das wahre Ausmaß der Problematik unzureichend entleerter Tonnen bewußt. Eine sorgfältige Entleerung von Tonnen mit gefährlichem Flüssigkeits inhalt, beispielsweise Schwefelsäure, Pestizide oder andere Chemikalien, vor deren Abtransport zu einer Müllhalde würde zu einer drastischen Reduzierung der Menge gefährlicher Abfallstoffe, die möglicherweise ungebunden an die Umgebung abgegeben werden, führen.
- In der letzten Zeit zeigt sich weltweit wieder mehr Interesse am Thema Umweltsicherheit. Bei Großbetrieben wird sogar damit geworben, wie aufgrund ihrer Firmenpolitik schädliche Folgen für die Umwelt vermieden werden. Mögliche Gründe dafür, warum die Auslegung der 208 l- (55 Gallonen) Tonne nicht schon früher geändert wurde, um ein vollständigeres Entleeren zu ermöglichen, sind wohl darin zu sehen, daß die Größe der gegenwärtig verwendeten Tonne eine Industrienorm ist, und daß durch die aktuelle Form der Tonne ein sehr steifer und somit fester Behälter entsteht. Jede Änderung dieser Auslegung, bei der die Form der Tonne ohne Verringerung der Stärke des Behälters geändert würde, hätte weitgehende Auswirkungen auf den Transport, die Lagerung und den Umgang mit Tonnen. Eine ideale Lösung läge darin, bei unveränderten Außenabmessungen der Tonne eine Möglichkeit zur problemlosen und fast vollständigen Entleerung der Tonne bereitzustellen.
- Aus der Veröffentlichung U.S. 1,658,251 ist ein selbst-entleerender Ölbehälter bekannt, der einen Behälter, ein geneigtes Bodenelement, das über der Grundfläche des Behälters angeordnet ist, eine Sammelgrube, die mit dem Element in Verbindung steht, und ein Ausflußrohr zum Ablassen von Resten aus der Sammelgrube, welches im Behälterinneren angebracht ist, umfaßt, wobei dessen Aufnahmeende mit einer angefügten Stülpe versehen ist, die über der Sammelgrube verläuft, und sein Ablaßende in der Nähe der Öffnung des Behälters endet.
- Die vorliegende Erfindung stellt eine neue Konstruktion für eine Tonne zur Verfügung, bei der sich weder die Außenabmessungen noch das Innenvolumen der Tonne ändern, gleichzeitig jedoch ein vollständigeres Entleeren des Tonneninhalts möglich ist.
- Gemäß vorliegender Erfindung zeichnet sich eine Vorratstonne gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 dadurch aus, daß die Sammelgrube mit dem Spundloch ausgerichtet ist, und dadurch, daß sie des weiteren eine kanalartige Einrichtung zum Leiten von Flüssigkeit von der Sammelgrube zum Spundloch umfaßt, wenn die Tonne aus einer vertikalen Position in eine horizontale Position gekippt wird, wobei die kanalartige Einrichtung zwei erhöhte Wandabschnitte umfaßt, die in der Nähe des Inneren der äußeren Tonnenwand angeordnet sind, wobei die erhöhten Wandabschnitte voneinander beabstandet sind, wobei jeder erhöhte Wandabschnitt in der Nähe der Sammelgrube an der Schnittstelle der äußeren Wand mit der Bodenplatte beginnt und entlang der äußeren Wand auf das Spundloch zu verläuft.
- Wird die Tonne in vertikaler Ausrichtung mit einem durch das Spundloch in den Sammelbereich eingeschobenen Pumpenschlauch oder -rohr verwendet, dann kann nahezu der gesamte Inhalt der Tonne mit der Pumpe entleert werden. Jegliche, nach Entfernen der Pumpe im Tonneninneren verbleibende Restflüssigkeit wird vom Volumen der Sammelgrube aufgenommen. Wird die Tonne auf die Seite der Tonne gekippt, auf der sich die Sammelgrube, die kanalartige Einrichtung und das Spundloch befinden, dann fließt ein Großteil der innerhalb des Sammelgrubenbereichs verbleibenden Flüssigkeit durch den Kanal zum Spundloch und aus der Tonne heraus.
- Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Vorrichtung zum Entleeren von Vorratstonnen anzugeben, für die keine Änderungen der Außenabmessungen der Tonne erforderlich sind.
- Weiterhin ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Vorrichtung zur Entleerung von Vorratstonnen bereitzustellen, welche eine Entleerung des Tonneninhalts in dem Maße ermöglicht, daß nach dem Entleeren der Tonne nur noch maximal 100 ml Flüssigkeit im Inneren einer Standard-Tonne mit 208 l (55 Gallonen) Fassungsvermögen verbleiben.
- Weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus dem Studium und dem Begreifen dieser Schrift, in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen.
- Fig. 1 zeigt eine Dreiviertel-Schnittansicht der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 2 zeigt eine Ansicht der bevorzugten Ausführungsform aus Fig. 1, bei der die Deckelplatte zum Teil entfernt ist;
- Fig. 3 zeigt eine Schnittansicht der Ausführungsform der Tonne aus Fig. 1 entlang der Linie 3-3;
- Fig. 4 zeigt eine Schnittansicht der Ausführungsform der Tonne aus Fig. 1 entlang der Linie 4-4;
- Fig. 5 zeigt eine isolierte Flächenansicht, vom Tonneninneren aus Fig. 1 in Richtung auf die Deckelplatte in der Nähe des Spundlochs gesehen.
- Es wird nunmehr im einzelnen auf die Zeichnungen Bezug genommen, in denen durchwegs gleiche Bezugsziffern gleiche Teile kennzeichnen. In den Figuren 1-4 ist die bevorzugte Ausführungsform einer Tonne 9 gemäß vorliegender Erfindung dargestellt, die einen äußeren Wandabschnitt 11, eine Deckelplatte 16 und eine Bodenplatte 10 umfaßt. Über ein Spundloch 14 ist durch die Deckelplatte 16 hindurch Zugang zum Tonneninneren möglich. Dieses Spundloch 14 befindet sich im Abstand "a" zur Außenwand 11 der Tonne. Der Abstand "a" ist die kürzeste Strecke gemessen vom Innendurchmesser des Spundlochs 14 zum Innendurchmesser der Außenwand 11 hin (siehe Fign. 3 und 5). Die wesentliche Bedeutung dieses Maßes "a" für bestimmte Ausführungsformen ist nachstehend erläutert.
- Die Bodenplatte 10 ist mit einem pfannenartigen Abschnitt 19 und einer Sammelgrube 12 versehen. Befindet sich die Tonne 9 in einer vertikalen, d.h. aufgerichteten Position (siehe Fig. 3), ist die Sammelgrube 12 als Absenkung oder Vertiefung in der Bodenplatte 10 zu sehen; und der pfannenartige Abschnitt 19 ist von allen Rändern weg zur Sammelgrube 12 hin abgesenkt, was eine Art Fließrinne zum Leiten von Flüssigkeit zur Sammelgrube hin ergibt. Die Sammelgrube 12 ist (wie in Fig. 3 gezeigt) mit dem Spundloch 14 vertikal ausgerichtet.
- In der bevorzugten Ausführungsform ist eine kanalartige Einrichtung 21 im Inneren der Tonne 9 entlang einem Segment der Tonnenaußenwand 11 ausgebildet und besteht aus einer Kanalseitenplatte oder -wand 13 und zwei erhöhten Wandabschnitten 17a, 17b. In der bevorzugten Ausführungsform beginnen die zwei erhöhten Wandabschnitte 17a, 17b auf jeder Seite der Sammelgrube 12 am Schnittpunkt der Außenwand 11 und der Bodenplatte 10, und sie verlaufen die Ränder der Kanalseitenwand 13 entlang nach oben, schneiden aber die Deckelplatte 16 nicht wirklich. In der bevorzugten Ausführungsform befindet sich am oberen Ende der erhöhten Wandabschnitte 17a, 17b ein Spalt 15; obgleich bei alternativen, weniger bevorzugten Ausführungsformen im Umfang der Erfindung dieser Spalt 15 eliminiert ist und ein Kanal vorhanden ist, der zum Spundloch 14 hin und zum Teil um dieses herum geneigt ist. Durch diesen Spalt 15 wird ermöglicht, daß jedwede nicht im Kanal befindliche Flüssigkeiten um die erhöhten Wandabschnitte herumfließen und bei Anheben des unteren Endes 10 der Tonne aus deren in Fig. 1 gezeigten horizontalen Lage durch das Spundloch 14 aus der Tonne austreten.
- In der bevorzugten Ausführungsform sind die Kanalseitenwand 13 und die zwei erhöhten Wandabschnitte 17a, 17b aus einem Stück Metall gearbeitet, wobei die Kanalseitenwand aus einem gekrümmten Metallstück hergestellt ist, welches der Krümmung des äußeren Wandabschnitts 11 entspricht. Während des Aufbaus der bevorzugten Ausführungsform wird erst die Kanalseitenwand 13 in den äußeren Wandabschnitt 11 einsetzt, bevor die Deckelplatte 16 und die Bodenplatte 10 angebracht werden. Während der Befestigung der Bodenplatte 10 und der Deckelplatte 16 wird die Kanalseitenwand 13 zwischen der Deckelplatte und dem äußeren Wandabschnitt 11 und zwischen der Bodenplatte und dem äußeren Wandabschnitt 11 gecrimpt. Hierdurch entsteht ein kleiner Raum zwischen dem äußeren Wandabschnitt 11 und der Kanalseitenwand 13; dieser ist jedoch im typischen Fall so klein, daß sich darin keine bemerkenswerte Flüssigkeitsmenge sammeln kann. In anderen Ausführungsformen besteht die Tonne 9, einschließlich der Außenwand 11, der Deckelplatte 16, der Bodenplatte 10 und dem Kanal 21 aus Preßkunststoff, der während der Herstellung zu einem festen Stück geformt wurde. In einer weiteren Ausführungsform werden die erhöhten Wandabschnitte 17a, 17b jeweils separat gebildet und am Inneren der Außenwand 11 befestigt, die im inneren Bereich der Außenwand als "Seitenwand" des Kanals 21 fungiert.
- Wird eine Tonne mit einem Fassungsvermögen von 208 l (55 Gallonen) in vertikal ausgerichteter Stellung (siehe Fig. 3) mit einer (nicht dargestellten) Pumpe verwendet, wird ein (nicht dargestellter) Pumpenschlauch oder -rohr über das Spundloch 14 eingeführt und verläuft nach unten in die Sammelgrube 12. Wenn sich ein Pumpenschlauch oder -rohr in dieser Stellung befindet, ist die Pumpe in der Lage, einen Großteil der Flüssigkeit aus der Tonne zu entfernen. Aus verschiedenen Gründen wird jedoch etwas Flüssigkeit in der Sammelgrube 12 zurückbleiben (vom geneigten pfannenartigen Abschnitt 19 geleitet), nachdem der Pumpenschlauch oder das Pumpenrohr entfernt wurde: der Pumpenschlauch verläuft nur bis zu einem bestimmten Abstandsbereich zum Boden der Tonne, da sich ansonsten der Inhalt des Pumpenschlauchs zurück in die Tonne entleert, nachdem der Pumpenschlauch über den Flüssigkeitspegel hochgezogen wurde. Der erste dieser Gründe entfällt fast vollständig, da eine gegebene Tiefe von Flüssigkeit am Boden der Sammelgrube 12 ein weitaus kleineres Volumen hat als dieselbe Tiefe, wenn sie über den Boden der gesamten Tonne ausgebreitet ist, welcher eine weitaus größere Fläche hat. In diesem Fall wird die Tonne nach rechts gekippt (wie in Fig. 3 gezeigt), so daß in der Sammelgrube 12 befindliche Flüssigkeit aus dieser heraus und auf die Kanalseitenwand 13 zwischen den erhöhten Wandabschnitten 17a, 17b fließt. Hat die Tonne erst einmal eine horizontale Ausrichtung eingenommen, wird sich der Großteil der Flüssigkeit im Kanal befinden, und durch Anheben des Bodenteils 10 der Tonne wird der Großteil der im Kanal befindlichen Flüssigkeit über das Spundloch 14 aus der Tonne austreten.
- Obgleich der der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke in den voranstehend beschriebenen Ausführungsformen in breitem Umfang verkörpert ist, kommt der wesentlichen Bedeutung der Anordnung des Spundlochs 14 ein spezifischerer Erfindungsgrad zu, zumindest hinsichtlich einiger Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung. Eine Standard-Tonne mit einem Fassungsvermögen von 208 l (55 Gallonen), die die Vorgaben der American Standard Association, Inc. (d.h. der amerikanischen Normenvereinigung) erfüllt, ist aus Stahl einer Stärke von 2,57 mm (18 gage) hergestellt und hat folgende ungefähre Standardabmessungen: Die Außenwand 11 hat einen Innendurchmesser von ca. 57,15 cm (22,5 Inch); die Höhe der Außenwand 11 liegt zwischen 87,30 cm (34,37 Inch) und 91,44 cm (36 Inch) (außen gemessen, nicht innerhalb des Fassungsvermögens) und der Innendurchmesser des Spundlochs beträgt ca. 5.08 cm (2 Inch). Es ist äußerst schwierig, durch Neigen oder Kippen der Tonne, wie voranstehend beschrieben, weitaus mehr als ca. 1500 ml (Rest-) Flüssigkeit aus einer Tonne aus dem Stand der Technik zu entleeren, da das Spundloch einer Standard-Tonne ca. 4,45 cm (1,75 Inch) (Abstand "a") vom Inneren der Außenwand 11 entfernt ist, und etwas Restflüssigkeit zwischen dem Spundloch und dem Rand der Tonne gefangen ist. Bei der spezifischen bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die bei einer Tonne aus gewalztem Stahl mit Standardabmessungen und einem Fassungsvermögen von 208 l (55 Gallonen) verwendet werden soll, ist das Spundloch 14 in einem Abstand "a" von 1,09 cm (3/4 Inch) angeordnet. Es versteht sich, daß man die Anordnung des Spundlochs 14 in den meisten Fällen als bloße Frage der gewählten Auslegungsform betrachten kann. Bei der genannten bevorzugten Ausführungsform für die Tonne aus gewalztem Stahl mit einem Fassungsvermögen von 208 l (55 Gallonen) gemäß vorliegender Erfindung wird jedoch die Position des Spundlochs 14 als erfinderisch betrachtet, da ihr aufgrund erfinderischer Überlegung und Entwicklung eine bestimmte wesentliche Bedeutung zukommt, aufgrund der die strukturelle Integrität der 208 l (55 Gallonen) Tonne beibehalten wird, während gleichzeitig ein Entfernen einer maximalen Restflüssigkeitsmenge aus dem Tonnenhohiraum ermöglicht wird.
Claims (8)
1. Vorratstonne (1) der Gattung mit einem zylinderförmigen
äußeren Wandabschnitt (11), einer Bodenplatte (10), die
an einem ersten Ende des äußeren Wandabschnitts (11)
befestigt ist, einer Deckelplatte (16), die an einem
zweiten Ende des äußeren Wandabschnittes (11) befestigt ist,
und einem in der Deckelplatte (16) vorgesehenen Spundloch
(14), das eine Verbindung zwischen dem Äußeren und dem
Inneren der Tonne herstellt, folgendes umfassend:
eine in der Bodenplatte (10) ausgebildete Sammelgrube
(12), wobei sich die Sammelgrube (12) in der Nähe der
Außenwand (11) der Tonne befindet;
dadurch gekennzeichnet
daß die Sammelgrube (12) mit dem Spundloch (14)
ausgerichtet ist, und dadurch, daß sie des weiteren folgendes
umfaßt:
eine kanalartige Einrichtung zum Leiten von Flüssigkeit
von der Sammelgrube (12) zum Spundloch (14), wenn die
Tonne (9) aus einer vertikalen Position in eine
horizontale Position gekippt wird, wobei die kanalartige
Einrichtung zwei erhöhte Wandabschnitte (17a, 17b) umfaßt,
die in der Nähe des Inneren der äußeren Tonnenwand (11)
angeordnet sind, wobei die erhöhten Wandabschnitte (17a,
17b) voneinander beabstandet sind, wobei jeder erhöhte
Wandabschnitt (17a, 17b) in der Nähe der Sammelgrube (12)
an der Schnittstelle der äußeren Wand (11) mit der
Bodenplatte (10) beginnt und entlang der äußeren Wand (11) auf
das Spundloch (14) zu verläuft.
2. Vorratstonne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
einer der erhöhten Wandabschnitte (17a; 17b) auf einer
Seite der Sammelgrube (12) beginnt und der andere der
erhöhten Wandabschnitte (17b; 17a) auf der
gegenüberliegenden Seite der Sammelgrube (12) beginnt.
3. Vorratstonne nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die erhöhten Wandabschnitte (17a, 17b) jeweils
separat ausgebildet und am Inneren der äußeren Wand (11)
der Tonne (9) befestigt sind.
4. Vorratstonne nach einem oder mehreren der voranstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die kanalartige
Einrichtung des weiteren einen flache Seitenplatte (13)
umfaßt, die zwischen den erhöhten Wandabschnitten (17a,
17b) und zwischen der Deckelplatte (16) und der
Bodenplatte (10) befestigt ist.
5. Vorratstonne nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die erhöhten Wandabschnitte (17a, 17b) und die flache
Seitenwand (13) der kanalartigen Einrichtung als einzelne
Einheit ausgebildet sind, getrennt von der äußeren Wand
(11), der Deckelplatte (16) und der Bodenplatte (10) der
Tonne (9), und wodurch die als einzelne Einheit
vorgesehene kanalartige Einrichtung während der Herstellung am
Inneren der Tonne (9) angebracht wird.
6. Vorratstonne nach einem oder mehreren der voranstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der äußere
Wandabschnitt (11), die Deckelplatte (16), die Bodenplatte
(10), die Sammelgrube (12) und die erhöhten
Wandabschnitte (17a, 17b) während der Herstellung als ein massives
Formstück gebildet werden.
7. Vorratstonne nach einem oder mehreren der voranstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte
(10) vom äußeren Rand der Bodenplatte, der sich mit dem
äußeren Wandabschnitt (11) schneidet, eine allmähliche
Neigung bis hinunter zur Sammelgrube (12) aufweist.
8. Vorratstonne nach einem oder mehreren der voranstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Fassungsvermögen der Tonne (9) ungefähr 208 Liter (55 Gallonen)
beträgt,
wobei der zylinderförmige äußere Wandabschnitt (11) einen
Innendurchmesser im Bereich von 55,88 cm (22 Inch) bis
60,96 cm (24 Inch) und einen Außenhöhe im Bereich von
86,36 cm (34 Inch) bis 91,44 cm (36 Inch) hat; und
das Spundloch (14) mit einem Abstand von zwischen 1,27 cm
(0,5 Inch) und 2,54 cm (1 Inch) von der inneren
Oberfläche des äußeren Wandabschnittes (11) angeordnet ist.
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