DE69100874T2 - Leicht zu öffnender Behälter und Verfahren zu seiner Herstellung. - Google Patents
Leicht zu öffnender Behälter und Verfahren zu seiner Herstellung.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft einen leicht zu öffnenden Behälter gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1, der zum Verpacken von Lebensmitteln, besonders für Retortensterilisierung, geeignet ist, und ein Verfahren zum Herstellen des leicht zu öffnenden Behälters gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 21.
- Die meisten herkömmlichen Behälter zum Verpacken von Lebensmitteln weisen ein Deckelteil und einen Behälterkörper mit einem Flansch auf, wobei der Behälterkörper am Flansch gegen das Deckelteil schmelzgesiegelt ist. Bei einem herkömmlichen Verfahren, das den Behältern sowohl leichte Öffenbarkeit als auch Abdichtbarkeit verleiht, wird ein mehrlagiger Behälterkörper mit einer Zwischenschichtfestigkeit, die kleiner ist als die Abschälfestigkeit zwischen dem Flansch und dem Deckelteil, verwendet, und eine Kerbe wird in der Abdichtschicht des mehrlagigen Behälterkörpers zwischen dem abgedichteten Bereich und der Innenkante des Flansches so ausgebildet, daß das Öffnen des Behälters dadurch ausgeführt wird, daß die Abdichtschicht zwischen der Außenkante und dem Flansch zur Kerbe abgezogen wird. Das Verfahren führte zum Bedarf einer Erhöhung der Festigkeit des Flansches, z. B. durch Vorsehen eines Hemdes am Flansch eines trogförmigen Behälters.
- Das Öffnen eines Behälters mit Flansch mit Hemd erforderte teilweises Entfernen des Flansches mit Hemd im Abschnitt zum Einleiten des Öffnens, was durch Abschneiden oder Abstanzen eine Ecke des Flansches mit Hemd ausgeführt wurde. Z. B. offenbaren die Offenlegungsschriften Nr. 2-19280 und 2-98560 zu japanischen Patentanmeldungen leicht zu öffnende Behälter, deren Flansche am Flansch ein Loch zum Erleichtern des Einleitens des Öffnens ausgehend vom Loch aufweisen, und das Loch wird durch Stanzen des Flansches eines abgedichteten Behälters im Abschnitt zum Einleiten des Öffnens oder durch Abdichten eines Behälterkörpers und eines Deckels hergestellt, die jeweils ein Loch im Abschnitt zum Einleiten des Öffnens aufweisen. Es besteht jedoch eine Schwierigkeit dahingehend, daß das Verfahren einen Stanzschritt erfordert, der die Herstellabläufe verkompliziert, die Steifheit des Flansches verringert und ferner das Aussehen des erhaltenen Behälters verschlechtert. Die Offenlegungsschrift Nr. 63- 307072 zu einer japanischen Patentanmeldung offenbart einen leicht zu öffnenden Behälter, bei dem eine kreisförmige Vertiefung in der Abdichtschicht des Behälterkörpers am Außenumfang der schmelzgesiegelten Fläche dadurch hergestellt ist, daß die innerste Schicht zum Zeitpunkt der Schmelzsiegelungsherstellung durch das Deckelteil gepreßt wird, wodurch das Einleiten des Öffnens ausgehend von der kreisförmigen Vertiefung erleichtert wird. Die Offenlegungsschrift Nr. 63-307073 zu einer japanischen Patentanmeldung offenbart einen leicht öffenbaren Behälter, bei dem zwei kreisförmige Vertiefungen in der Abdichtschicht sowohl am Außen- als auch am Innenumfang des schmelzgesiegelten Bereichs in derselben Weise wie beim Verfahren gemäß der Offenlegungsschrift Nr. 63-307072 zu einer japanischen Patentanmeldung hergestellt werden. Diese Verfahren weisen ebenfalls eine Schwierigkeit dahingehend auf, daß das Öffnen der leicht zu öffnenden Behälter das Zerstören der Abdichtschicht an den kreisförmigen Vertiefungen im gesamten Umfang des Flansches erfordert, was eine Schwierigkeit hinsichtlich schlechten Aussehens im zerstörten Abschnitt der Abdichtschicht hervorruft, wie eine bartähnliche Reißlinie. Ferner weist der in der Offenlegungsschrift Nr. 63-307073 zu einer japanischen Patentanmeldung offenbarte leicht zu öffnende Behälter eine andere Schwierigkeit dahingehend auf, daß er schlechte Festigkeit gegenüber Innendruck aufweist, da kein Raum zwischen der kreisförmigen Vertiefung am Innenumfang der schmelzgesiegelten Fläche und der schmelzgesiegelten Fläche besteht, und wenn die Abdichtung auf starke Weise erfolgt, um die Festigkeit gegenüber einem Innendruck zu erhöhen, nimmt die Öffenbarkeit ab.
- Das Dokument EP-A-0 241 016 (entsprechend den Oberbegriffen der Ansprüche 1 und 21) offenbart einen mehrlagigen Behälter mit einem Flanschabschnitt, bei dem eine Kerbe am inneren Umfangsabschnitt des Flanschabschnitts vorhanden ist. Diese Kerbe kann zwischen einer inneren Oberflächenschicht und einer diese berührenden Schicht abgespalten werden, wodurch die Kerbe dazu in der Lage ist, die innere Oberflächenschicht im Umfangsabschnitt des Flanschabschnitts zu dem Zeitpunkt zu durchschneiden, wenn die innere Oberflächenschicht abgezogen wird. Der Verpackungsbehälter soll gutes Dichtvermögen und leichte Öffenbarkeit aufweisen.
- Es ist eine Aufgabe der Erfindung, einen leicht öffenbaren Behälter anzugeben, der leicht öffenbar ist und in dem ein Abschnitt zum Einleiten des Öffnens einfach angebracht werden kann, der hohe Festigkeit gegen Innendruck aufweist und der frei von einer Verringerung der Steifheit des Flansches, einer Verschlechterung des Aussehens der Form des Flansches und einer Verschlechterung des Aussehens aufgrund einer bartförmigen Reißlinie an der abgedichteten Fläche nach dem Öffnen ist.
- Eine andere Aufgabe der Erfindung ist es, ein geeignetes Verfahren zum Herstellen des leicht zu öffnenden Behälters anzugeben.
- Als Ergebnis der Forschungen zum Lösen der obigen Aufgaben haben die Erfinder herausgefunden, daß ein Verpackungsbehälter, der hinsichtlich des Aussehens, der Steifheit des Flansches und leichter Öffenbarkeit ausgezeichnet ist, durch Schmelzsiegeln eines Deckels gegenüber einem mehrlagigen Behälter erhalten werden kann, dessen Flansch Umfangskerben zum Öffnen in solcher Weise aufweist, daß die schmelzgesiegelte Fläche eine besondere Form aufweist, und diese Erkenntnis führte sie dazu, die Erfindung vollständig zu erkennen.
- Genauer gesagt, gibt die Erfindung einen öffenbaren Behälter an, mit:
- (a) einem mehrlagigen Behälterkörper (1), der
- eine innerste Schicht (11),
- eine die innerste Schicht (11) berührende, angrenzende Schicht (12),
- einen abgesetzten Teil (8) mit einem offenen Ende und
- einen Flansch (2), der sich in Umfangsrichtung und von dem offenen Ende des abgesetzten Teils (8) nach außen erstreckt, umfaßt, und
- (b) einem Deckelteil (3), das auf die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) an dem Flansch (2) schmelzgesiegelt ist, worin die innerste Schicht (11) und die angrenzende Schicht (12) des mehrlagigen Behälterkörpers (11) voneinander abschälbar sind, wobei die Schälfestigkeit zwischen der innersten Schicht (11) und der angrenzenden Schicht (12) geringer als die Schälfestigkeit zwischen dem Deckelteil (3) und der innersten Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) ist, und worin der Flansch (2) eine Umfangskerbe (4) und eine zweite Umfangskerbe (5) aufweist, die in der innersten Schicht (11) ausgebildet sind, wobei die zweite Umfangskerbe (5) in radialer Richtung außerhalb der ersten Umfangskerbe (4) angeordnet ist und der mehrlagige Behälterkörper (1) und das Deckelteil (3) zwischen der ersten Umfangskerbe (4) und der zweiten Umfangskerbe (5) schmelzgesiegelt sind,
- dadurch gekennzeichnet,
- daß ein Abschnitt (7) des Schmelzsiegelungsbereichs (6) von der zweiten Umfangskerbe (5) nach außen vorspringt, um einen Abschnitt zum Einleiten des Öffnens des leicht zu öffnenden Behälters zu bilden, und
- daß die innerste Schicht (11) an der äußersten Kante des vorspringenden Abschnitts (7) des Schmelzsiegelungsbereichs (6) eine Vertiefung (13) aufweist.
- Der erfindungsgemäße leicht zu öffnende Behälter kann durch ein Verfahren hergestellt werden, umfassend
- das Versehen eines mehrlagigen Behälterkörpers (1) mit Rillen, wobei der Behälterkörper
- eine innerste Schicht (11),
- eine die innerste Schicht (12) berührende, angrenzende Schicht (12), wobei die innerste Schicht (11) und die angrenzende Schicht (12) voneinander abschälbar sind,
- einen abgesetzten Teil (8) mit einem offenen Ende und
- einen Flansch (2), der in Umfangsrichtung und außerhalb des offenen Endes des abgesetzten Teils (8) verläuft, umfaßt,
- so daß der Flansch (2) eine erste Umfangskerbe (4) und eine zweite Umfangskerbe (5), die in der innersten Schicht (11) ausgebildet sind, aufweist, wobei die zweite Umfangskerbe (5) in radialer Richtung außerhalb der ersten Umfangskerbe (4) angeordnet ist;
- Schmelzsiegeln eines Deckelteils (3) auf die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) an dem Flansch (2) zwischen der ersten Umfangskerbe (4) und der zweiten Umfangskerbe (5), so daß die Schälfestigkeit zwischen dem Deckelteil (3) und der innersten Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) größer als die Schälfestigkeit zwischen der innersten Schicht (11) und der angrenzenden Schicht (12) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) ist,
- dadurch gekennzeichnet,
- daß das Deckelteil (3) so auf die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) schmelzgedichtet ist, daß ein Abschnitt (7) des Schmelzsiegelungsbereichs (6) von der zweiten Umfangskerbe (5) nach außen vorspringt, so daß ein Abschnitt zum Einleiten des Öffnens des leicht zu öffnenden Behälters gebildet wird; und
- daß eine Vertiefung (13) durch das Deckelteil (3) in der innersten Schicht (11) an der äußersten Kante des vorspringenden Abschnitts (7) des Schmelzsiegelungsbereichs (6) gleichzeitig mit dem Schmelzsiegeln des Deckelteils (3) auf dem mehrlagigen Behälterkörper (1) ausgebildet ist.
- Fig. 1 ist eine teilgeschnittene Draufsicht auf einen leicht zu öffnenden Behälter eines Ausführungsbeispiels der Erfindung.
- Fig. 2 ist eine teilweise vergrößerte Draufsicht auf den leicht zu öffnenden Behälter gemäß Fig. 1.
- Fig. 3(a) und Fig. 3(b) sind Darstellungen, die Schnitte des leicht zu öffnenden Behälters von Fig. 2 entlang der Linie I-I bzw. der Linie II-II von Fig. 2 zeigen.
- Fig. 4 ist eine teilweise vergrößerte Draufsicht auf den Eckteil des beim Beispiel 1 hergestellten leicht zu öffnenden Behälters.
- Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
- Fig. 1 ist eine teilgeschnittene Draufsicht auf einen leicht zu öffnenden Behälter gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei eine Bezugsziffer 1 einen mehrlagigen Behälterkörper mit einem Flansch 2 und einem abgesetzten Teil 8 bezeichnet; eine erste Umfangskerbe 4 und eine zweite Umfangskerbe 5 sind am Flansch 2 ausgebildet. Der Flansch 2 ist ein Flansch mit Hemd mit einem Hemd 14. Ein Deckelteil 3 und der Flansch 2 sind zwischen der ersten Umfangskerbe und der zweiten Umfangskerbe gegeneinander schmelzgedichtet, um einen zonenförmigen Schmelzsiegelungsbereich 6 zu bilden. In Anbetracht der Steifheit beträgt die bevorzugte Dicke des Flansches 2 des mehrlagigen Behälterkörpers 1 im allgemeinen 4 bis 20 mm, vorzugsweise 6 bis 15 mm. Der Flansch kann wahlweise einen nasenförmigen Abschnitt zum Erleichtern des Öffnens aufweisen. Die Kerben können durch physische Einrichtungen unter Verwendung einer Kerbklinge oder einer Schneidklinge, einer Heizeinrichtung wie einer Schmelzschneideinrichtung unter Verwendung von Hitzewellen (Impulsen) oder einer beheizten Schneide, einer mechanischen Schwingungseinrichtung unter Verwendung von Ultraschallwellen oder einer intern exothermen Einrichtung unter Verwendung hochfrequenter Wellen hergestellt werden. Obwohl jede der Kerben ein Ende innerhalb der innersten Schicht aufweisen kann, ohne in die angrenzende Schicht des mehrlagigen Behälterkörpers einzudringen, ist es bevorzugt, daß die Kerbe bis in die benachbarte Schicht eindringt, um das Abschälen der innersten Schicht zu gewährleisten. Die Kerben, die sich in Umfangsrichtung des Flansches erstrecken, müssen sich nicht notwendigerweise entlang des gesamten Umfangs des Flansches erstrecken, solange sie sich in Umfangsrichtung entlang des vorgegebenen, zu öffnenden Teils erstrecken.
- Fig. 2 ist eine teilweise vergrößerte Ansicht einer Ecke des leicht zu öffnenden Behälters von Fig. 1, wobei der Öffnungsvorgang eingeleitet wird. Der Schmelzsiegelungsbereich 6 weist einen vorspringenden Abschnitt 7 auf, der sich von der zweiten Umfangskerbe 5 im Teil zum Einleiten des Öffnens nach außen erstreckt. Der vorspringende Abschnitt weist vorzugsweise eine Breite von höchstens 20 mm und eine Länge von höchstens 10 mm auf. Es ist bevorzugt, daß der vorspringende Abschnitt zu seiner Spitze hin schmaler ausgebildet ist. Noch bevorzugter hat der vorspringende Abschnitt eine Breite von 5 bis 10 mm und eine Länge von 2 bis 5 mm. Wenn die Größe des vorspringenden Abschnitts zu groß ist, nimmt die Öffenbarkeit ab.
- Fig. 3(a) ist eine Darstellung, die den Querschnitt des leicht zu öffnenden Behälters von Fig. 2 entlang der Linie I-I zeigt, und Fig. 3(b) ist eine Darstellung, die den Querschnitt des leicht zu öffnenden Behälters von Fig. 2 entlang der Linie II-II zeigt. Der mehrlagige Behälterkörper 1 ist durch ein zweilagiges Blatt aus einer innersten Schicht 11 und einer diese berührenden angrenzenden Schicht 12 gebildet, die voneinander abschälbar sind. Das Deckelteil ist durch ein zweilagiges Blatt aus einer Grundschicht 10 und einer Abdichtschicht 9 gebildet. Die Abschälfestigkeit zwischen der innersten Schicht 11 und der angrenzenden Schicht 12 ist kleiner als die Abschälfestigkeit zwischen dem Flansch 2 und dem Deckelteil 3, d. h. als die Abschälfestigkeit zwischen der innersten Schicht 11 und der Abdichtschicht 9. Wie in Fig. 3(b) dargestllt, sind mit Ausnahme des Abschnitts zum Einleiten des Öffnens der mehrlagige Behälterkörper 1 und das Deckelteil 3 zonenförmig zwischen den zwei Umfangsnuten 4 und 5 gegeneinander schmelzgedichtet, um einen Schmelzsiegelungsbereich 6 zu bilden. Die erste Umfangskerbe 4 und die innerste Kante des Schmelzsiegelungsbereichs 6 sind voneinander beabstandet, um einen Bereich ohne Schmelzsiegelung zu bilden, wobei der Raum t vorzugsweise 0,5 bis 10 mm beträgt. Wie in Fig. 3(a) dargestellt, weist der Schmelzsiegelungsbereich 6 einen vorspringenden Abschnitt 7 auf, der von der zweiten Umfangskerbe 5 im Teil zum Einleiten des Öffnens nach außen vorspringt, und eine Vertiefung 13 ist in der innersten Schicht 11 an der äußersten Kante des vorspringenden Abschnitts 7 des Schmelzsiegelungsbereichs 6 ausgebildet. Zum Zeitpunkt des Einleitens des Öffnens beginnt dieses ausgehend von der Vertiefung 13 und schreitet entlang der zweiten Umfangskerbe 5 fort. Daher muß die zweite Umfangskerbe 5 nicht notwendigerweise unter dem vorspringenden Abschnitt 7 ausgebildet sein. Die Vertiefung 13 kann dadurch hergestellt werden, daß ein Schmelzsiegeln unter Verwendung eines Dichtrings 21 mit einer ebenen Fläche 22 sowie eines teilweisen Vorsprungs 23 ausgeführt wird, der von der äußersten Kante der ebenen Fläche 22 vorspringt. Die Höhe des Vorsprungs 23 des Dichtungsrings kann abhängig von der Dicke der innersten Schicht, der Arten der verwendeten Kunstharze oder der Bedingungen des Schmelzsiegelns festgelegt werden, und sie beträgt im allgemeinen 10 bis 500 µm, vorzugsweise 20 bis 300 µm. Der Flansch des in Fig. 1, Fig. 2 und den Fig. 3(a) und (b) dargestellten mehrlagigen Behälterkörpers 1 ist ein Flansch mit Hemd mit einem Hemdabschnitt 14.
- Für die Materialien des mehrlagigen Behälterkörpers besteht keine besondere Beschränkung, und einige der Beispiele für die Materialien beinhalten Polyolefin, Polystyrol, Polyamid, Polyester, Polycarbonat oder eine Mischung derselben oder eine Mischung derselben mit 5 bis 70 Gew.-% eines thermoplastischen Elastomers, eines Zusatzstoffes oder eines anorganischen Füllstoffs und eine Metallfolie. Eine Kombination von Schichten mit gewünschter Abschälfestigkeit zwischen ihnen kann dadurch hergestellt werden, daß ein geeignetes Material für jede Schicht aus den obigen Beispielen ausgewählt wird.
- Es ist bevorzugt, daß die Materialien der innersten Schicht und der angrenzenden Schicht des mehrlagigen Behälterkörpers und des Deckelteils ausgezeichnete Festigkeit und hohe Wärmebeständigkeit aufweisen.
- Zu bevorzugten Beispielen für die Kombination des Materials (a) der innersten Schicht und des Materials (b) der angrenzenden Schicht gehören die folgenden, jedoch besteht keine Beschränkung hierauf.
- (a) Ein Polyethylen wie ein Polyethylen hoher Dichte oder ein Polyethylen geringer Dichte und (b) eine Kunstharzmischung aus einem Polypropylen und einem Polyethylen;
- (a) ein Polypropylen und (b) eine Kunstharzmischung aus einem Polypropylen und einem Polyethylen;
- (a) ein Polyethylen geringer Dichte und (b) ein Polyethylen hoher Dichte;
- (a) ein Ethylen-Vinylacetat-Copolymer und (b) eine Kunstharzmischung von Polypropylen und einem Polyethylen;
- (a) ein Ethylen-Vinylacetat-Copolymer und (b) ein statistisches Ethylen-Propylen-Copolymer;
- (a) ein Polypropylen oder eine Kunstharzmischung eines Polypropylens und eines Polyethylens und (b) eine Kunstharzmischung eines einen anorganischen Füllstoff enthaltenden Polypropylens und eines Polyethylens;
- (a) eine Kunstharzmischung eines Polyproplyens und eines Polyethylens und (b) ein einen anorganischen Füllstoff enthaltendes Polyethylen hoher Dichte;
- (a) ein Homopolypropylen oder ein statistisches Propylencopolymer und (b) ein einen anorganischen Füllstoff enthaltendes Polyethylen hoher Dichte;
- (a) ein mit einer ungesättigten Carbonsäure modifiziertes Polypropylen und (b) Aluminium.
- Der mehrlagige Behälterkörper kann aus zwei Schichten der obigen Materialien bestehen, oder er kann aus drei oder mehr Schichten bestehen, zu denen mindestens eine Schicht aus einem anderen Material als den obigen Materialien zum Zweck des Verbesserns der Gassperreigenschaft oder zum Verhindern einer Verformung des erhaltenen Behälters gehört. Zu einigen Beispielen von Materialien neben den obigen gehören Materialien mit ausgezeichneten Gassperreigenschaften, einschließlich Kunstharzen mit ausgezeichneten Gassperreigenschaften wie ein Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer, ein Polyvinylidenchlorid, ein Nylon (ein Polyamid) oder ein Polyethylenterephthalat oder ein Metall wie eine Aluminiumabscheidungsschicht, Aluminium oder Eisen. Die Schicht aus einem Material kann aus einer Schicht aus einem mehrlagigen Blatt bestehen, die aus zwei oder mehr Schichten besteht, oder aus einer Kunstharzschicht mit 10 bis 80 Gew.-% eines anorganischen Füllstoffs.
- Die mehrlagige Struktur des mehrlagigen Behälterkörpers wird abhängig vom Kunstharz der Abdichtschicht des Deckelteils festgelegt. Es ist bevorzugt, daß das Material der innersten Schicht von derselben Art eines Kunstharzmaterials ist wie die Abdichtschicht des Deckelteils. Wenn das Deckelteil z. B. eine Abdichtschicht aus Polyethylen aufweist, sind die bevorzugten obigen Kombinationen von Materialien diejenigen, bei denen das Material der innersten Schicht des Behälterkörpers ein Polyethylen hoher Dichte ist.
- Abhängig von den Erfordernissen kann der mehrlagige Behälterkörper auf der innersten Schicht eine andere Schicht wie eine Abdichtschicht, eine wärmebeständige Schicht oder eine ölfeste Schicht aufweisen, vorausgesetzt, daß der mehrlagige Behälterkörper zwischen der innersten Schicht und der an diese angrenzenden Schicht aufgetrennt werden kann. Der mehrlagige Behälterkörper kann durch Vakuumformung, Preßformung oder Ziehformung unter Verwendung einer koextrudierten mehrlagigen Schicht hergestellt werden, die dadurch erhalten wird, daß die obigen Kunstharzmaterialien oder eine Laminatfolie koextrudiert werden, die durch Laminieren von Folien aus den obigen Kunstharzen erhalten wurde, oder er kann durch Mehrlagen-Spritzguß, Mehrlagen-Blasspritzguß oder Mehrlagenblasformen unter Verwendung der obigen Kunstharzmaterialien hergestellt werden. Ferner kann der mehrlagige Behälterkörper durch thermische Verformung eines mehrlagigen Films auf der Innenseite eines Behälterkörpers aus Papier oder dergleichen hergestellt werden.
- Das Laminieren kann durch Extrusionslaminieren, Trockenlaminieren oder Heißschmelzlaminieren ausgeführt werden. Ein mehrlagiges Material mit gewünschter Zwischenschichtfestigkeit kann durch das obige Laminieren unter Verwendung von Klebern oder druckempfindlichen Klebern erhalten werden.
- Obwohl das in Fig. 3 dargestellte Deckteil ein zweilagiger Film ist, besteht für die Struktur des Deckelteils keine besondere Beschränkung, und es kann auch ein einlagiger Film oder ein mehrlagiger Film mit zwei oder mehr Schichten sein. Wenn das Deckelteil durch einen mehrlagigen Film gebildet wird, ist es bevorzugt, daß es durch eine Grundschicht und eine Abdichtschicht gebildet wird, wobei die Grundschicht ein einlagiger Film oder ein mehrlagiger Film aus Kunststoffmaterialien, Papier, einer Aluminiumfolie oder einer Verbundschicht derselben ist, und die Abdichtschicht aus einem Kunstharz besteht, das gegenüber der innersten Schicht des mehrlagigen Behälterkörpers einfach schmelzgedichtet werden kann, wie einem Polyethylen, Polypropylen, einem Ethylen-α-Olefin-Copolymer und einem Ethylen-Vinylacetat- Copolymer.
- Der erfindungsgemäße leicht zu öffnende Behälter kann zuverlässig und leicht geöffnet werden, da das Öffnen ausgehend von der Vertiefung 13 beginnt, die an der äußersten Kante des vorspringenden Abschnitts 7 des Schmelzsiegelungsbereichs 6 ausgebildet ist und da keine besondere Bearbeitung am Flansch erforderlich ist. Nachdem das Öffnen begonnen hat, schreitet es unter Verwendung der Umfangskerbe 5 fort, die ein Öffnen des Behälters ermöglicht, ohne daß eine bartähnliche Reißlinie gebildet wird, und die für einen geöffneten Behälter mit ausgezeichnetem Aussehen sorgt. Das Verfahren zum Herstellen des erfindungsgemäßen leicht zu öffnenden Behälters ermöglicht es, den leicht zu öffnenden Behälter durch einen einfachen Prozeß ohne besondere Bearbeitung des Flansches herzustellen.
- Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf die folgenden Beispiele detaillierter beschrieben. Diese Beispiele sind jedoch nicht so zu deuten, daß sie den Schutzumfang der Erfindung beschränken, wie sie in den beigefügten Ansprüchen definiert ist.
- Das folgende mehrlagige Blatt wurde durch Koextrusionsformen hergestellt:
- - innerste Schicht: Schicht aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE = High Density Polyethylene), 100 µm (Handelsbezeichnung: IDEMITSU POLYETHYLENE 44M, hergestellt von Idemitsu Petrochemical Co., Ltd., Dichte: 0,96 g/m³, MI: 0,9 g/10 min, Molekulargewichtsverteilung klein)
- - angrenzende Schicht: Schicht aus einem Polypropylen (PP), 900 µm [Kunstharzmischung aus 80 Gew.-% eines Polypropylens (Handelsbezeichnung: IDEMITSU POLYPRO E-100G, hergestellt von Idemitsu Petrochemical Co., Ltd., MI: 0,6 g/10 min), 15 Gew.-% eines Polyethylens geringer Dichte (Handelsbezeichnung: PETROTHEN 172, hergestellt von Tosoh Co., Ltd., Dichte: 0,92 g/cm³, MI: 0,3 g/10 min) und 5 Gew.-% eines Polyethylens hoher Dichte (Handelsbezeichnung: IDEMITSU POLYETHYLENE 530 B, hergestellt von Idemitsu Petrochemical Co., Ltd.).
- Das mehrlagige Blatt wurde zu einem mehrlagigen Behälterkörper mit Flansch mit einem abgesetzten Teil von 150 mm x 100 mm x 30 mm (Höhe) durch stempelunterstützte Vakuumformung hergestellt.
- Der mehrlagige Behälterkörper wies eine rechteckige, trogähnliche Form auf, und verfügte über einen Flansch von 8 mm Breite, der sich vom offenen Ende des abgesetzten Teils nach außen erstreckte, und der Flansch wies ein Hemd auf, das von der äußersten Kante des Flansches nach unten abgebogen war.
- Anschließend wurden eine erste Umfangskerbe 4 und eine zweite Umfangskerbe 5, wie in Fig. 4 dargestellt, in der innersten Schicht unter Verwendung einer beheizten Klinge hergestellt. Die zwei Umfangskerben durchschnitten die innerste Schicht vollständig und wurden mit einer Trennung mit einem Abstand von 6 mm hergestellt.
- Ein Deckelteil aus einem mehrlagigen Blatt aus einer Schicht eines orientierten Nylons (15 µm), einer Schicht eines Polyvinylidenchlorids (20 µm), einer Schicht eines orientierten Nylons (15 µm) und einer Schicht eines linearen Polyethylens geringer Dichte (60 µm), in dieser Reihenfolge, wurde auf dem mit Kerben versehenen mehrlagigen Behälterkörper so angeordnet, daß die Schicht des linearen Polyethylens geringer Dichte des Deckelteils und die innerste Schicht des mehrlagigen Behälterkörpers am Flansch miteinander in Berührung standen, und das Deckelteil und der mehrlagige Behälterkörper wurden am Flansch einmal unter Verwendung eines Heißdichtungsrings unter Bedingungen einer Temperatur von 195ºC, eines Drucks von 3 kg/cm² und einer Zeit von 2 Sekunden schmelzgedichtet.
- Die Schmelzsiegelung wurde so ausgeführt, daß das Deckelteil und der mehrlagige Behälterkörper zonenförmig am Flansch zwischen den zwei Umfangsnuten abgedichtet waren, wobei die erste Umfangsnut und die innerste Kante des Schmelzsiegelungsbereichs mit einem Abstand von 2 mm voneinander beabstandet waren, und die zweite Umfangsnut und die äußerste Kante des Schmelzsiegelungsbereichs mit einem Abstand von 1 mm voneinander beabstandet waren, wie in Fig. 4 dargestellt, und daß ein Teil des Schmelzsiegelungsbereichs im Abschnitt zum Einleiten des Öffnens sich von der zweiten Umfangsnut nach außen erstreckte. Der sich nach außen erstreckende Abschnitt des Schmelzsiegelungsbereichs verjüngte sich zu einem spitzen Punkt und stand 2 mm über die zweite Umfangsnut nach außen vor, wobei die maximale Breite des vorspringenden Abschnitts 2 mm betrug. Ein Teil des dem vorspringenden Abschnitt des Schmelzsiegelungsbereichs entsprechenden Dichtungsrings wies an der spitz zulaufenden Kante desselben einen Vorsprung auf, der an der zugespitzten Kante des Schmelzsigelungsbereichs eine Vertiefung mit einer Tiefe von 90 µm in der innersten Schicht durch das Deckelteil hindurch ausbildete.
- Ein Verpackungsbehälter wurde durch Schmelzsiegeln desselben Deckelteils und desselben mehrlagigen Behälterkörpers am Flansch zwischen der ersten Umfangsnut und der zweiten Umfangsnut hergestellt, unter der Voraussetzung, daß kein Teil des Schmelzsiegelungsbereichs von der zweiten Umfangsnut ausgehend nach außen vorsprang, jedoch wurde ein Loch in einem Teil des Flansches ausgebildet, durch den die zweite Umfangsnut verlief, und in dem das Öffnen beginnen sollte.
- Ein Verpackungsbehälter wurde auf dieselbe Weise wie beim Vergleichsbeispiel 1 hergestellt, unter der Voraussetzung, daß kein Loch im Teil des Flansches hergestellt wurde, bei dem es sich um den Abschnitt zum Beginnen des Öffnens handelte.
- Ein Verpackungsbehälter wurde auf dieselbe Weise wie beim Beispiel 1 hergestellt, unter der Voraussetzung, daß keine Umfangskerbe in der innersten Schicht des mehrlagigen Behälterkörpers am Flansch ausgebildet wurde, daß jedoch zwei kreisförmige Vertiefungen von 90 µm Tiefe in der innersten Schicht des mehrlagigen Behälterkörpers an der innersten Kante und der äußersten Kante des Schmelzsiegelungsbereichs durch Ausführen von Schmelzsiegeln unter Verwendung eines Dichtungsrings ausgeführt wurde, der zwei kreisförmige Vorsprünge an der innersten Kante und der äußersten Kante seiner Abdichtebene aufwies.
- Ein Verpackungsbehälter wurde auf dieselbe Weise wie beim Vergleichsbeispiel 3 hergestellt, unter der Voraussetzung, daß die Dicke der aus einem Polyethylen hoher Dichte hergestellten innersten Schicht von 100 µm auf 10 µm geändert wurde.
- Tabelle 1 zeigt die Dichtungsfestigkeit, die Festigkeit beim Einleiten des Öffnens, die Öffnungsfestigkeit und die Zwischenschichtfestigkeit jeder der gemäß dem Beispiel 1 und den Vergleichsbeispielen 1 bis 4 erhaltenen Verpackungsbehälter, und Tabelle 2 zeigt die Ergebnisse von Funktionstests.
- "Abdichtfestigkeit" bedeutet die Abschälfestigkeit zwischen dem Deckelteil und der innersten Schicht des mehrlagigen Behälterkörpers.
- "Festigkeit beim Einleiten des Öffnens" bedeutet die Belastung, die zum Einleiten des Öffnens des schmelzgedichteten Behälters erforderlich ist.
- "Öffnungsfestigkeit" bedeutet die Abschälfestigkeit nach dem Einleiten des Öffnens.
- "Zwischenschichtfestigkeit" bedeutet die Abschälfestigkeit zwischen der innersten Schicht und der benachbarten Schicht des mehrlagigen Behälters. Die Zwischenschichtfestigkeit wurde durch Abschälen eines Teststücks (Breite: 15 mm) vom beim Beispiel 1 hergestellten mehrlagigen Blatt zwischen der HDPE-Schicht und der PP-Schicht gemessen (Zuggeschwindigkeit: 300 mm/min, Abschälung unter 180º).
- Eine Auswertung für leichte Öffenbarkeit wurde durch Schmelzsiegeln eines Deckelteils gegen einen mehrlagigen Behälterkörper, gefolgt von einem Abschälen des Deckelteils vom abgedichteten Behälter ausgeführt. Behälter mit einer Festigkeit beim Einleiten des Öffnens von 1200 g oder weniger wurden mit o bewertet, Behälter mit einer Festigkeit beim Einleiten des Öffnens von 1200 bis 1500 g wurden mit Δ bewertet, und Behälter mit einer Festigkeit beim Einleiten des Öffnens von mehr als 1500 g wurden mit x bewertet.
- Die Steifheit des Flansches wurde durch Zusammendrücken eines Bereichs einschließlich des Abschnitts zum Einleiten des Öffnens und durch Beobachten des Ausmaßes der Ablenkung im nasenförmigen Abschnitt ausgewertet.
- Die Festigkeit gegen Innendruck wurde dadurch ausgewertet, daß Druckluft in einen abgedichteten Behälter eingeleitet wurde und der Innendruck zum Zeitpunkt der Zerstörung des Behälters gemessen wurde.
- über 0,6 kg/cm² ο
- 0,6 bis 0,3 kg/cm² Δ
- unter 0,3 kg/cm² x
- Die Verarbeitbarkeit wurde durch die Anzahl von Verarbeitungsschritten zwischen dem Thermoformen eines mehrlagigen Behälterkörpers und dem Abdichten eines Deckelteils ausgewertet. keiner ein Schritt zwei Schritte drei Schritte oder mehr
- Das Auswerten des Aussehens wurde vor und nach dem Öffnen ausgeführt. Das Aussehen vor dem Öffnen wurde durch die Gleichförmigkeit der Form des Flansches bewertet. Behälter mit einem Loch im Flansch wurden als "leicht schlecht" bewertet. Das Aussehen nach dem Öffnen wurde durch das Ausmaß und die Größe der bartähnlichen Reißkante der innersten Schicht am Flansch bewertet.
- nichts - sehr klein: ο mittel: Δ groß: x Tabelle 1 Beispiel Nr. Vergleichsbeispiel Nr. Dichtfestigkeit (kg/15 mm) Festigkeit beim Einleiten des Öffnens (g) Festigkeit beim Öffnen (g/15 mm) Zwischenschichtfestigkeit (g/15 mm) Alle Festigkeiten wurden bei Abschälung unter 180º bei einer Geschwindigkeit von 300 mm/min gemessen. Tabelle 2 Beispiel Nr. Vergleichsbeispiel Nr. leichte Öffenbarkeit Steifheit des Flansches Festigkeit gegen Innendruck Verarbeitbarkeit Aussehen vor dem Öffnen Aussehen nach Öffnen
Claims (21)
- Leicht zu öffnender Behälter mit(a) einem mehrlagigen Behälterkörper (1), dereine innerste Schicht (11),eine die innerste Schicht (11) berührende, angrenzende Schicht (12),einen abgesetzten Teil (8) mit einem offenen Ende und einen Flansch (2), der sich in Umfangsrichtung und von dem offenen Ende des abgesetzten Teils (8) nach außen erstreckt, umfaßt, und(b) einem Deckelteil (3), das auf die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) an dem Flansch (2) schmelzgesiegelt ist, worin die innerste Schicht (11) und die angrenzende Schicht (12) des mehrlagigen Behälterkörpers (11) voneinander abschälbar sind, wobei die Schälfestigkeit zwischen der innersten Schicht (11) und der angrenzenden Schicht (12) geringer als die Schälfestigkeit zwischen dem Deckelteil (3) und der innersten Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) ist, und worin der Flansch (2) eine erste Umfangskerbe (4) und eine zweite Umfangskerbe (5) aufweist, die in der innersten Schicht (11) ausgebildet sind, wobei die zweite Umfangskerbe (5) in radialer Richtung außerhalb der ersten Umfangskerbe (4) angeordnet ist und der mehrlagige Behälterkörper (1) und das Deckelteil (3) zwischen der ersten Umfangskerbe (4) und der zweiten Umfangskerbe (5) schmelzgesiegelt sind,dadurch gekennzeichnet,daß ein Abschnitt (7) des Schmelzsiegelungsbereichs (6) von der zweiten Umfangskerbe (5) nach außen vorspringt, um einen Abschnitt zum Einleiten des Öffnens des leicht zu öffnenden Behälters zu bilden, unddaß die innerste Schicht (11) an der äußersten Kante des vorspringenden Abschnitts (7) des Schmelzsiegelungsbereichs (6) eine Vertiefung (13) aufweist.
- 2. Leicht zu öffnender Behälter nach Anspruch 1, worin die Vertiefung (13) in der innersten Schicht (11) durch Pressen der innersten Schicht durch die Deckelschicht hergestellt ist.
- 3. Leicht zu öffnender Behälter nach Anspruch 1 oder 2, worin der vorspringende Abschnitt (7) des Schmelzsiegelungsbereichs (6) eine Breite von höchstens 20 mm und eine Länge von höchstens 10 mm aufweist.
- 4. Leicht zu öffnender Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, worin der vorspringende Abschnitt (7) des Schmelzsiegelungsbereichs (6) in Richtung auf die äußerste Kante des vorspringenden Abschnitts (7) schmäler ausgebildet ist.
- 5. Leicht zu öffnender Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, worin das Deckelteil (3) aus einem mehrlagigen Blatt aufgebaut ist, das eine auf die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) schmelzgesiegelte Siegelungsschicht (9) aufweist.
- 6. Leicht zu öffnender Behälter nach Anspruch 5, worin die Siegelungsschicht (9) des Deckelteils (3) aus einem Polyethylen besteht.
- 7. Leicht zu öffnender Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, worin die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Polyethylen und die angrenzende Schicht (12) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Kunstharz-Gemisch aus einem Polypropylen und einem Polyethylen besteht.
- 8. Leicht zu öffnender Behälter nach Anspruch 7, worin die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Polyethylen hoher Dichte und die angrenzende Schicht (12) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Kunstharz- Gemisch aus einem Polypropylen und einem Polyethylen besteht.
- 9. Leicht zu öffnender Behälter nach Anspruch 7, worin die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Polyethylen niedriger Dichte und die angrenzende Schicht (12) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Kunstharz-Gemisch aus einem Polypropylen und einem Polyethylen besteht.
- 10. Leicht zu öffnender Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, worin die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Polypropylen und die angrenzende Schicht (12) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Kunstharz-Gemisch aus einem Polypropylen und einem Polyethylen besteht.
- 11. Leicht zu öffnender Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, worin die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Polyethylen niedriger Dichte und die angrenzende Schicht (12) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Polyethylen hoher Dichte besteht.
- 12. Leicht zu öffnender Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, worin die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Ethylen-Vinylacetat-Copolymer und die angrenzende Schicht (12) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Kunstharz-Gemisch aus einem Polypropylen und einem Polyethylen besteht.
- 13. Leicht zu öffnender Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, worin die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Ethylen-Vinylacetat-Copolymer und die angrenzende Schicht des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem statistischen Ethylen-Propylen-Copolymer besteht.
- 14. Leicht zu öffnender Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, worin die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Polypropylen und die angrenzende Schicht (12) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Kunstharz-Gemisch aus einem einen anorganischen Füllstoff enthaltenden Polypropylen und einem Polyethylen besteht.
- 15. Leicht zu öffnender Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, worin die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Kunstharz-Gemisch aus einem Polypropylen und einem Polyethylen und die angrenzende Schicht (12) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Kunstharz-Gemisch aus einem einen anorganischen Füllstoff enthaltenden Polypropylenharz und einem Polyethylen besteht.
- 16. Leicht zu öffnender Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, worin die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Kunstharz-Gemisch aus einem Polypropylen und einem Polyethylen und die angrenzende Schicht (12) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem einen anorganischen Füllstoff enthaltenden Polyethylen hoher Dichte besteht.
- 17. Leicht zu öffnender Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, worin die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem Homopolypropylen und die angrenzende Schicht (12) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem einen anorganischen Füllstoff enthaltenden Polyethylen hoher Dichte besteht.
- 18. Leicht zu öffnender Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, worin die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem statistischen Propylencopolymer und die angrenzende Schicht (12) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem einen anorganischen Füllstoff enthaltenden Polyethylen hoher Dichte besteht.
- 19. Leicht zu öffnender Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, worin die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus einem mit ungesättigter Carbonsäure modifizierten Polypropylen und die angrenzende Schicht (12) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) aus Aluminium besteht.
- 20. Leicht zu öffnender Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, worin das Deckelteil (3) aus einem Vierschicht-Blatt bestehend aus einer Siegelungsschicht (9) aus einem linearen Polyethylen hoher Dichte, einer orientierten Nylonschicht, einer Polyvinylidenchlorid-Schicht und orientiertem Nylon in der angegebenen Reihenfolge zusammengesetzt ist und der mehrlagige Behälterkörper (1) aus einem zweilagigen Blatt bestehend aus einer innersten Schicht (11) aus einem Polyethylen hoher Dichte und einer angrenzenden Schicht (12) aus einem Kunstharz-Gemisch aus einem Polypropylen und einem linearen Polyethylen niedriger Dichte zusammengesetzt ist.
- 21. Verfahren zur Herstellung eines leicht zu öffnenden Behälters, umfassenddas Versehen eines mehrlagigen Behälterkörpers (1) mit Rillen, wobei der Behälterkörpereine innerste Schicht (11),eine die innerste Schicht (12) berührende, angrenzende Schicht (12), wobei die innerste Schicht (11) und die angrenzende Schicht (12) voneinander abschälbar sind,einen abgesetzten Teil (8) mit einem offenen Ende und einen Flansch (2), der in Umfangsrichtung und außerhalb von dem offenen Ende des abgesetzten Teils (8) verläuft, umfaßt,so daß der Flansch (2) eine erste Umfangskerbe (4) und eine zweite Umfangskerbe (5), die in der innersten Schicht (11) ausgebildet sind, aufweist, wobei die zweite Umfangskerbe (5) in radialer Richtung außerhalb der ersten Umfangskerbe (4) angeordnet ist;Schmelzsiegeln eines Deckelteils (3) auf die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) an dem Flansch (2) zwischen der ersten Umfangskerbe (4) und der zweiten Umfangskerbe (5), so daß die Schälfestigkeit zwischen dem Deckelteil (3) und der innersten Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) größer als die Schälfestigkeit zwischen der innersten Schicht (11) und der angrenzenden Schicht (12) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) ist,dadurch gekennzeichnet,daß das Deckelteil (3) so auf die innerste Schicht (11) des mehrlagigen Behälterkörpers (1) schmelzgesiegelt ist, daß ein Abschnitt (7) des Schmelzsiegelungsbereichs (6) von der zweiten Umfangskerbe (5) nach außen vorspringt, so daß ein Abschnitt zum Einleiten des Öffnens des leicht zu öffnenden Behälters gebildet wird, unddaß eine Vertiefung (13) durch das Deckelteil (3) in der innersten Schicht (11) an der äußersten Kante des vorspringenden Abschnitts (7) des Schmelzsiegelungsbereichs (6) gleichzeitig mit dem Schmelzsiegeln des Deckelteils (3) auf dem mehrlagigen Behälterkörper (1) ausgebildet wird.
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