DE69005001T2 - Laderaum für Müllfahrzeuge, in dem der Ausstossschild die Mülladung untergreift. - Google Patents
Laderaum für Müllfahrzeuge, in dem der Ausstossschild die Mülladung untergreift.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Müllsammelfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Bei einem Müllsammelfahrzeug ist es üblich, einen Ausstoßschild vorzusehen, der hydraulisch oder auf andere Weise betätigbar ist, um den Müll aus dem Fahrzeug zu befördern. Im allgemeinen ist der Ausstoßschild eine einfache, flache und vertikal ausgerichtete Platte, die mit einem Ende auf dem Fahrzeugkörper ruht. Ein hydraulischer Zylinder ist vorgesehen, um die Platte bis zum gegenüberliegenden Ende des Fahrzeugkörpers zu bewegen.
- Der hydraulische Zylinder ist beispielsweise diagonal liegend angeordnet.
- Bei einem Müllsammelfahrzeug dieser Art, wie es aus US-A-33 51 222 zu entnehmen ist, ist der eine Ausstoßplatte betätigende Hydraulikzylinder nahe des Bodens des Behälters und horizontal angeordnet, wodurch erheblicher Bauraum im Inneren des Behälters vergeudet wird, der besser nutzbar wäre, um eine größere Müllcharge aufnehmen zu können.
- Weiterhin wird mit dem Einsatz eines Fahrzeugchassis mit "Niedereinstieg-Fanrerkabine" bei dem die Fahrerkabine vollständig vor wenigstens einem Teil des Antriebsaggregats positioniert ist, erheblicher Bauraum unmittelbar hinter der Fahrerkabine zur Verfügung gestellt, wobei dieser Bereich bei den bekannten Müllsammelfahrzeugen vergeudet wurde.
- Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Müllsammelfahrzeug der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 erläuterten Art so zu verbessern, daß es eine vergrößerte Müllcharge tragen kann, die gleichmäßiger auf die Räder des Müllsammelfahrzeugs verteilt ist.
- Diese Aufgabe wird mit den im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 enthaltenen Merkmalen gelöst.
- Die Ausbildung des Ausstoßschildes gestattet es, einen Teil der Müllcharge in dem Bereich direkt hinter der Fahrerkabine aufzunehmen. In zurückgezogener Position des Ausstoßschildes beansprucht der Ausstoßschild nicht nur keinen Bauraum innerhalb des Behälters, sondern er vergrößert das Fassungsvermögen des Behälters tatsächlich gegenüber dem Fassungsvermögen der Behälter bei bekannten Müllsammelfahrzeugen, was ein wünschenwerter und positiver Effekt ist. Ein weiterer Vorteil der Konstruktion des Ausstoßschildes liegt darin, daß der Bauraum oberhalb des Getriebes, der Luftansaug- und Filtereinrichtung und des Antriebsmotors des Fahrzeugs benutzt werden kann, um im Betrieb des Müllsammelfährzeuges Müll unterzubringen. Weiterhin wird mit der Ausbildung des Ausstoßschildes eine gleichmäßigere Verteilung der Müllladung bei einem Fahrzeugchassis mit einer Niedereinstiegfahrerkabine erreicht, weil ein größerer Anteil des Gewichtes der Mülladung auf die Vorderräder des Müllsammelfahrzeugs verteilt wird. Sobald das Müllsammelfahrzeug einer Wartung bedarf, besteht zum Motor, zur Luftansaug- und Filtereinrichtung und zum Getriebe guter Zugang, ohne die Notwendigkeit, den Körper anzuheben, sondern nur durch eine Rückwärtsbewegung des Ausstoßschildes über eine Strecke von wenigen Fuß.
- Herkömmliche Müllsammelfahrzeuge sowie eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Müllsammelfahrzeuges werden in der Zeichnung gezeigt. Es zeigen:
- Fig. 1 eine Seitenansicht eines herkömmlichen Müllsammelfahrzeugs mit einem Ausstoßschild, der durch eine diagonalen Zylinder betätigbar ist,
- Fig. 2 eine Seitenansicht eines herkömmlichen Müllsammelfahrezugs mit einem Ausstoßschild, der durch einen horizontalen Zylinder betätigbar ist, der entlang des Bodens des Fahrzeugkörpers verläuft,
- Fig. 3 eine Seitenansicht eines Müllsammelfahrzeuges mit einem Ausstoßschild, der einer Ausführungsform der Erfindung entspricht und in zurückgezogener Position dargestellt ist,
- Fig. 4 eine vergrößerte Seitenansicht des Ausstoßschilds mit zugehörigen Einrichtungen entsprechend Fig. 3, teilweise im Schnitt, wobei der Ausstoßschild in seiner zurückgezogenen Position in ausgezogenen Linien und als Phantomdarstellung in seiner ausgeschobenen Position gezeigt ist,
- Fig. 5 einen Querschnitt in der Ebene 5-5 von Fig. 4, und
- Fig. 6 eine Seitenansicht eines Müllsammelfanrzeuges, das den gleichen Ausstoßschild wie in Fig. 3 gezeigt enthält, wobei der Ausstoßschild in seiner ausgeschobenen Position steht.
- In Fig. 3 ist ein Müllsammelfahrzeug 10 gezeigt, das eine "Niedereinstieg-Fahrerkabine" aufweist. Das Müllsammelfahrzeug besitzt ein chassis 12 mit wenigstens zwei Vorderrädern 14 und zwei Hinterrädern 16, und mit einer Fahrerkabine 18, die vollständig vor wenigstens einem Teil der Vorderräder oder des Antriebsmotors angeordnet ist.
- Im allgemeinen sind bei einem Fahrzeugchassis mit einer Niedereinstieg-Fahrerkabine, wie es hier gezeigt ist, eine Ansaug- und Luftreinigungsvorrichtung 20 und ein Motor oder ein Getriebe 22 unmittelbar hinter der Fahrerkabine angeordnet. Ein Müllaufnahmekörper 24 ist auf das Chassis 12 montiert, und zwar unmittelbar hinter dem Getriebe 22. Der Müllaufnahmekörper 24 umfaßt einen Behälter 26, der an jedem Ende offen ist. Das hintere Ende 26a des Behälters ist auf konventionelle Weise durch eine bewegliche Klappenvorrichtung 28 angeschlossen, die in üblicher Weise andere Vorrichtungen (nicht gezeigt) zum Entleeren von Müllbehältern sowie Vorrichtungen zum Verdichten des Mülls enthält (gezeigt in US-A-4 690 607). Wenn der Müllaufnahmekörper 24 geleert werden muß, wird die Heckklappe 28 wie in Fig. 6 gezeigt, geöffnet und der Müll aus dem Behälter 26 mittels einer Ausstoßschild-Einrichtung 30 herausgeschoben.
- Die bisher erläuterten Teile des Müllaufnahmekörpers 24 sind von herkömmlicher Bauweise. Jedoch läßt sich aus einem Vergleich mit den Fig. 1 und 2 erkennen, daß bei herkömmlichen Müllsammelfahrzeugen mit Ausstoßschildeinrichtungen durch die Einrichtungen Bauraum innerhalb des jeweiligen Behälters vergeudet wird, wodurch die effektive Aufnahmekapazität des Behälters und somit des Müllsammelfahrzeuges reduziert und der Bauraum hinter der Fahrerkabine mit dem Nieder-Einstieg vergeudet wird. Das in Fig. 1 gezeigte Müllsammelfahrzeug 32 weist einen Ausstoßschild 34 auf,der innerhalb eines Behälterabschnitts 36 des Fanrzeugkörpers 38 positioniert ist. Der Ausstoßschild 34 wird durch einen oder mehrere hydraulische Zylinder 40 betätigt, die im Fahrzeugkörper 38 diagonal angeordnet sind. Der Ausstoßschild 34 weist eine diagonale Frontfläche 34a auf, die dem Müll innerhalb des Fahrzeugkörpers 38 zugewandt ist, um trotz der Anordnung der Zylinder 40 maximalen Aufnahmeraum im Fahrzeugkörper 38 bereitzustellen.
- Eine Verbesserung dieses bekannte Fahrzeugkörpers 38 gemäß Fig. 1 wird in Fig. 2 gezeigt. Bei dieser bekannten Ausbildung eines Müllsammelfahrzeuges 42 (bekannt aus US-A-33 51 222) ist ein Zylinder 44 flach auf dem Boden des Fahrzeugkörpers 46 positioniert. Der Zylinder 44 ist zum Bewegen eines Ausstoßschildes 48 mit diesem verbunden. Das Ausstoßschild ist für eine effektivere Wirkungsweise ausgebildet und besitzt nur einen kleinen diagonalen Abschnitt 48a nahe der Front des Körpers 46, ferner einen vertikalen Abschnitt 48b angrenzend an die Front und einen langen aber sehr niedrigen Zylinder-Abdeckabschnitt, der über dem Zylinder 44 angeordnet ist. Obwohl dieser Ausstoßschild 48 innerhalb des Fahrzeugkörpers 46 weniger Bauraum beansprucht als der Ausstoßschild 34 von Fig. 1, und damit einen größeren brauchbaren Müllaufnahmeraum ermöglicht, beansprucht er dennoch außerhalb des Fahrzeugkörpers 46 einen bestimmten Platz, der besser zum Aufnehmen von Müll nutzbar wäre. Bei der Ausführungsform des bekannten Müllsammelfahrzeugs gemäß Fig. 2 ergibt sich ferner der Nachteil, daß der Müll die Tendenz zeigt, an der flachen Oberfläche der Abdeckung oberhalb des Zylinders hängenzubleiben, welche Abdeckung manchmal als "Hundehütte" bezeichnet wird. Ferner sind die Fahrerkabinen 50 und 52 der Müllsammelfahrzeuge 32 und 42 der Fig. 1 und 2 von konventionellem Typ, wobei der Fahrzeugkörper 38 bzw. 46 in jedem Fall ein vertikales Frontende besitzt, das an der Fahrerkabine ansteht, wobei die Fahrerkabine eine korrespondierende vertikale Rückseite besitzt. Sobald ein Fahrzeugchassis 12 mit einer Niedereinstieg-Fahrerkabine 18 verwendet wird, wie es bei der vorliegenden Erfindung gemäß Fig. 3 der Fall ist, wird zusätzlich der Raum vor der Front eines konventionellen Fahrzeugkörpers und oberhalb des Luftreinigers 20 und des Getriebes 22 des Fahrzeugchassis freigemacht, der dann jedoch nicht benutzt sondern vergeudet würde, wenn ein konventioneller Körper mit einem konventionellen Ausstoßschild an diesem Fahrzeugchassis angebracht wäre.
- Der Körper 24 in seiner aus den Fig. 3, 4 und 5 entnehmbaren, erfindungsgemäßen Ausbildung enthält eine Ausstoßschildeinrichtung 30. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Ausstoßschildeinrichtung 30 mit einem Ausstoßschild 54 versehen, der sich zwischen einer zurückgezogenen Position (Fig. 3) und einer ausgeschobenen Position, benachbart zum hinteren Ende 26a des Müllbehälterabschnitts 26 des Körpers 24 gemäß Fig. 6 und in Phantomlinien in Fig. 4, verschieben läßt. Der Ausstoßschild 54 hat in einer Seitenansicht einen dreieckigen Querschnitt und erstreckt sich teilweise unterhalb des Mülls. Entsprechend weist der Ausstoßschild 54 an seinem vordersten Ende einen unteren diagonalen Abschnitt 54a auf. Ferner besitzt der Ausstoßschild 54 dreieckige und geschlossene Seitenplatten 54b, jeweils eine an jeder Seite, und eine obere Abdeckplatte 54c. Ein Plattenstützrahmen 56 ist vorgesehen, um den Ausstoßschild 54 abzustützen und auszusteifen. Der Plattenstützrahmen 56 besitzt eine Bodenstrebe 62, ein Paar hinterer Seitenglieder 64 und eine hintere obere Strebe 66, die sämtliche miteinander verbunden sind und annähernd ein Rechteck formen. Der Stützrahmen 56 enthält ferner ein Paar vorderer Seitenglieder 68, die von ihren Verbindungsstellen an ihren unteren Enden mit der Bodenstrebe 62 winkelig nach vorne und oben zu Verbindungstellen an ihren oberen Enden mit einer oberen Frontstrebe 70 verlaufen. Die obere Frontstrebe 70 ist mit der hinteren oberen Strebe 66 durch die obere Deckplatte 54c verbunden, an der die zwei oberen Streben entsprechend als Flansche wirken, so daß eine erhöhte Festigkeit erreicht wird.
- Der Körper 24 ist mit einem Satz von Laufbahnen 72 ausgestattet, die sich über die Länge des Körpers und in den oberen Endbereichen der inneren Seiten des Körpers erstrecken. Lagerungsmittel wie Schuhe 74 sind an den Enden jeder oberen Strebe 66 und 70 angeordnet. Diese Schuhe stützen sich auf an der jeweiligen Laufbahn 72 ab und laufen ihr entlang. Mittels der Schuhe 74 und der Laufbahnen 72 ist der Ausstoßschild 54 in Längsrichtung innerhalb des Körpers 24 bewegbar. Die Positionierung der Schuhe 74 und der Laufbahnen 72 oben im Körper 24 und oben am Ausstoßschild 54 vermindert den Einfluß von Abrasion und Verschleiß durch jegliches abrasives Material, das im Müll enthalten sein kann, da die Schuhe und die Laufbannen im wesentlichen oberhalb und außerhalb des Einwirkbereichs des Mülls positioniert sind. Ein Betätigerstützrahmen 58 ist am oberen Frontende 24a des Körpers 24 befestigt. Der Betätigerstützrahmen 58 erstreckt sich im wesentlichen horizontal und vom Körper 24 nach vorne. Er kann sich sogar teilweise über die Fahrerkabine 18 erstrecken. Am vordersten Ende des Betätigerstützrahmens 38 ist schwenkbar ein Ende wenigstens eines linearen Betätigers 60 angelenkt, der ein hydraulischer Zylinder sein kann. Das gegenüberliegende Ende des Betätigers 60 ist am Ausstoßschild-Stützrahmen 56 befestigt. Eine Betätigung des Betätigers 60 schafft die Kraft, die notwendig ist, um den Ausstoßschild 54 aus seiner zurückgezogenen Position in seine ausgefahrene Position zu verfahren und dabei wirkungsvoll den Müll aus dem Behälter 26 auszuschieben. Eine Betätigung des Betätigers 60 in der entgegengesetzten Richtung bringt den Ausstoßschild 54 wieder in seine zurückgezogene Position.
Claims (3)
1. Müllsammelfahrzeug (10) mit vorderen und hinteren
Rädern (14, 16), mit einer Fahrerkabine (18), die vor den
Vorderrädern (14) positioniert ist, und mit einem
Fahrzeugkörper (24), der zur Aufnahme und zum Verdichten
einer Mülladung ausgebildet ist, mit:
einem Behälter (26), der ein offenes vorderes Ende und
ein offenes rückwärtiges Ende (26a) besitzt;
einer Heckklappe (28) zum lösbaren Verschließen des
offenen rückwärtigen Endes (26a);
einem Ausstoßschild (54), der innerhalb des Behälters
(26) zu einer Längsbewegung zwischen einer
zurückgezogenen Position näher der Front des Müllsammelfahrzeugs
und einer ausgeschobenen Position näher dem Heck des
Müllsammelfahrzeugs angebracht ist und einen Querschnitt
besitzt, bei dem zumindest ein Abschnitt des
Ausstoßschilds unterhalb eines Teils der Mülladung positioniert
ist, und
mit Antriebsmitteln, die außerhalb des Behälters (26)
abgestützt sind, um den Ausstoßschild (54) in
Längsrichtung innerhalb des Containers (26) zwischen der
zurückgezogenen Position und der ausgeschobenen Position zu
bewegen,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Ausstoßschild (54) in einem Längsschnitt des
Müllsammelfahrzeugs (10) dreieckig ist und in seiner
zurückgezogenen Position so angeordnet ist, daß er
zumindest einen Teil der Müllladung trägt, die sich vor
dem vor- deren Ende des Behälters (26) befindet.
2. Müllsammelfahrzeug nach Anspruch 1, gekennzeichnet
durch Laufbanneinrichtungen (72), die oben an den
Innenseiten des Behälters (20) angebracht sind, und durch
Lagerungsmittel (74) wie Schuhe an dem Ausstoßschild (54),
die entlang der Laufbanneinrichtungen (72) bewegbar
sind.
3. Müllsammelfahrzeug nach Anspruch 1, gekennzeichnet
durch einen Betätigerstützrahmen (58), der am vorderen
Ende des Behälters (26) und außerhalb des Behälters
angebracht ist, und an dem die Antriebsmittel in Form
eines linearen Betätigers (60) abgestützt sind.
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