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DE69005401T2 - Doppelhub-Schaftmaschine mit gezogenen Balancehebeln für Webmaschinen. - Google Patents

Doppelhub-Schaftmaschine mit gezogenen Balancehebeln für Webmaschinen.

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DE69005401T2
DE69005401T2 DE69005401T DE69005401T DE69005401T2 DE 69005401 T2 DE69005401 T2 DE 69005401T2 DE 69005401 T DE69005401 T DE 69005401T DE 69005401 T DE69005401 T DE 69005401T DE 69005401 T2 DE69005401 T2 DE 69005401T2
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DE
Germany
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dobby
pendulum
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movable
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Jean-Pierre Pages
Joseph Palau
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Staubli Faverges SCA
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Staubli Faverges SCA
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D03WEAVING
    • D03CSHEDDING MECHANISMS; PATTERN CARDS OR CHAINS; PUNCHING OF CARDS; DESIGNING PATTERNS
    • D03C1/00Dobbies
    • D03C1/14Features common to dobbies of different types
    • D03C1/16Arrangements of dobby in relation to loom
    • DTEXTILES; PAPER
    • D03WEAVING
    • D03CSHEDDING MECHANISMS; PATTERN CARDS OR CHAINS; PUNCHING OF CARDS; DESIGNING PATTERNS
    • D03C1/00Dobbies
    • D03C1/06Double-lift dobbies, i.e. dobbies in which separate draw-knives or equivalent operate on alternate picks

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Looms (AREA)
  • Knitting Machines (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Schaftmaschinen für Webmaschinen, und betrifft insbesondere die Schaftmaschinen der Bauart mit gezogenen Balancehebeln.
  • Die dem HATTERSLEY-System entsprechenden Schaftmaschinen sind in der Textilwarenindustrie sehr wohl bekannt. Man weiß, daß bei diesen Schaftmaschinen jeder der Schaftrahmen des Webstuhls verbunden ist mit einem Schwinghebel, der einen Balancehebel trägt, von dem jedes Ende versehen ist mit einem Kuppelorgan, hergestellt in der Form eines gelenkigen Zughakens. Jeder Zughaken wird wahlweise betätigt durch ein Zugorgan, gebildet durch ein steifes Umkehrbewegungsmesser, geeignet, den Balancehebel und den entsprechenden Schaftrahmen zu bewegen in Abhängigkeit von dem Befehl, erhalten von dem Webprogramm, dem Wahl- bzw. Steuerungssystem eingegliedert, das einen Betätigungsmechanismus umfaßt, ausgestattet mit einem Programm und Lese- und Übertragungselementen zugeordnet. Dieses System wirkt auf Zughaken, die vertikal so bewegt werden, daß sie entweder mit dem Zugmesser zusammenwirken, oder, im Gegenteil, seiner Wirkung ausweichen.
  • Man hat vorgeschlagen, die Abmessungen der HATTERLEY- Schaftmaschinen herkömmlicher Bauart zu reduzieren, indem man das Steuerungssystem nicht mehr auf die am Ende jedes Balancehebels gelagerten Kupplungsorgane einwirken läßt, sondern auf die Zugorgane selbst. Zu diesem Punkt sei auf das französische Patent Nº 1 567 237, angemeldet am 1. März 1968 im Namen der GEBR. STAUBLI ET CO verwiesen, das eine perfektionierte Schaftmaschine zu Gegenstand hat, deren allgemeiner Aufbau schematisch in Figur 1 der beigefügten Zeichnung wiedergegeben ist.
  • In dieser Figur bezeichnet die Referenz 1 einen der Schaftrahmen der Webmaschine, wobei dieser Rahmen verbunden ist mit Federn 2, die bestrebt sind, ihn nach unten zu ziehen; der Rahmen 1 ist durch ein Kabel 3 mit einem Schwinghebel 4 verbunden, der in 5 an dem festen Gestell pendelt, und der einen Balancehebel 6 zum Pendeln bringt. Die Enden dieses letzteren sind ausgestattet mit Kupplungsorganen 7, gebildet durch Gelenkarme 8a, an deren Ende ein profiliertes Teil 8 vorgesehen ist, geformt, um mit einem Zugorgan 9 zusammenzuwirken. Die beiden mit den Balancehebeln 6 der Schaftmaschine verbundenen Zugorgane 9 werden getragen durch zwei seitliche Platinen 10, befestigt auf einer zentralen Welle, schematisch dargestellt mit 11, und eine Pendelbewegung ausführend. Man wird feststellen, daß der hintere Teil jedes Teils 8 geformt ist, um sich in eine Vertiefung zu setzen, angebracht in einer entsprechenden feststehenden Traverse 12, fest verbunden mit dem Gestell der Schaftmaschine, indem er sich abstützt auf den ebenen Flächen dieser Traverse.
  • Bei der in dem vorerwähnten französischen Patent in Betracht gezogenen Ausführungsform enthält jedes Zugorgan 9 auf Höhe jedes Balancehebels einen Schieber 9a axial beweglich in einem Lager 9b, geformt, um das ihm entsprechende Teil 8 des Kupplungsorgans 7 aufzunehmen; wenn der Schieber 9a durch das Programmierte Steuerungssystem betätigt wird, wird das Kupplungsorgan 7 formschlüssig verbunden mit dem Zugorgan 9.
  • Es versteht sich, daß, wenn eines der Zugorgane 9 durch Schwenken zusammenwirkt mit dem entsprechenden Kupplungsorgan 7, während das entgegengesetzte Teil 8 sich abstützt auf einer der beiden feststehenden Traversen 12, das Pendeln der Platinen 10 sehr wohl das Ziehen des Balancehebels 6 bewirkt, der dann kippt, dabei den Rahmen 1 entgegen der Wirkung der Federn 2 anhebend.
  • Der Hauptnachteil dieses Schaftmaschinentyps mit gezogenen Balancehebeln liegt in der Kompliziertheit des Steuerungssystems, das dazu bestimmt ist, die Betätigung der Zugorgane 9 zu gewährleisten in Abhängigkeit von der auszuführenden Gewebebindung. Jedem Schieber 9a ist eine übertragungseinrichtung zugeordnet, einen Drücker 13 enthaltend, einem gekrümmten Hebel 14 zugeordnet, wobei die beiden Hebel 14 betätigt werden durch Stangen 15, vertikal verschoben durch Lese- bzw. Abfühlstifte 16, um mit einem Umkehrbewegungsmesser 17 zusammenzuwirken, oder ihm auszuweichen. Der Fuß der Stifte 16 liegt auf einem perforierten papier 18 auf, dessen Muster oder Programm der gewünschten Bindung entspricht.
  • Es versteht sich, daß ein solches System sich schlecht eignet für hohe Geschwindigkeiten, und daß das Fehlerrisiko relativ hoch ist. Außerdem verteuert die Komplexität der Konstruktion den Preis der Schaftmaschine. Es versteht sich außerdem, daß die den gekrümmten Hebeln 14 zugeordneten Federn 19 die Neigung haben, die Schieber 9a aus den Teilen 8 der Kupplungsorgane 7 herauszuziehen, so daß es erforderlich ist, um jede unerwünschte Trennung zu vermeiden, elastische Verriegelungsfinger 9c vorzusehen, die den Aufbau noch komplizieren. Schließlich zieht das Fehlen von Synchronisation zwischen der Pendelbewegung der Platinen 10 (Welle 11) und der des Messers 17 naturgemäß Webfehler oder mechanische Schäden nach sich.
  • Die Beseitigung dieser Nachteile ist der Hauptzweck der vorliegenden Erfindung, die die im Anspruch 1 definierte Schaftinaschine zum Gegenstand hat.
  • Erfindungsgemäß sind die Lese- und Übertragungselemente, die zusammen mit dem Programmierten Betätigungsmechanismus, ortsfest vorgesehen, die Kupplung der Zugorgane mit den Kupplungsorganen jedes Balancehebels steuern, enthalten auf Pendelplatinen.
  • Es versteht sich, daß ein solcher Aufbau die Konstruktion des Steuerungssystems beträchtlich vereinfacht, da dieses keine Kraft aufwenden muß, um die Steuerung des betreffenden Balancehebels zu gewährleisten; es sind nämlich die für die Gesamtheit der Leseund Übertragungselemente der Schaftmaschine trägerbildenden Pendelplatinen, die diese Kraft aufbringen, ebenso wie die Zugkraft.
  • Unter diesen Bedingungen kann der Programmierte Betätigungsmechanismus des Steuerungssystems entweder durch ein einfaches Warzenrad gebildet werden, oder durch einen einzigen Elektromagneteaufbau, axialen Wechselbewegungsdrückern zugeordnet.
  • Die beigefügte Zeichnung, als Beispiel gegeben, ermöglicht, die Erfindung besser zu verstehen:
  • Wie oben erwähnt, ist die Figur 1 ein Querschnitt, der die Struktur einer Schaftmaschine mit gezogenen Balancehebeln der herkömmlichen Bauart darstellt.
  • Fig. 2 ist ein analoger Schnitt, der den Aufbau einer erf indungsgemäßen Schaftmaschine darstellt.
  • Fig. 3 zeigt eine Ausführungsvariante, bei der das Wahl-bzw.
  • Steuersystem nicht mehr durch ein Warzenrad gebildet wird wie in Figur 2, sondern durch einen Elektromagneteaufbau.
  • Fig.4 zeigt eine weitere Ausführungsvariante der Erfindung.
  • In Figur 2 findet man die Referenz 4 wieder, welche den Schwinghebel bezeichnet, der durch das Kabel 3 mit einem der Schaftrahmen der Webmaschine verbunden ist, und der in 5 am Gestell der Schaftmaschine gelagert ist. Wie in Figur 1 trägt jeder Hebel 4 einen schwingenden Balacehebel 6, an dessen Enden zwei Hakenorgane 7 befestigt sind, gebildet durch schwenkbare Zughaken, die mit den Zugorganen 9 zusammenwirken, die Steuerung des betreffenden Balancehebels gewährleistend.
  • In Figur 2 werden diese Zugorgane gebildet durch Riegel 20, beweglich angebracht auf den Achsen 21, angeordnet zwischen den Schnäbeln der Haken 7 und deren Drehzapfen 22 an den Enden des Balancehebels 6, wie beschrieben in dem französischen Patent Nº 87 00297, angemeldet am 9 Januar 1987 im Namen des Anmelders. Die Axen 21, auf denen die Gesamtheit der Riegel 20 der verschiedenen Balancehebel 6 der Schaftmaschine lagern, werden getragen durch Pendelplatinen 10, wobei angemerkt sei, daß in Figur 2 der betreffende Balancehebel in der oberen Stellung dargestellt wurde, in der sein Drehzapfen 23 auf dem Schwinghebel 4 zusammenwirkt mit dem Schaft 11, der die Patinen 10 in Pendelbewegung versetzt, was die Wirkungsweise begünstigt.
  • Es sei hier angemerkt, daß die Achsen 21, die die Drehachsen bilden für beiden Aufbauten der 20 der Schaftmaschine, vorteilhafterweise getragen werden durch Führungselemente oder Kämme, hergestellt entsprechend dem französischen Patent Nº 86 07354/2 599 056 vom 20 Mai 1986 im Namen des Anmelders.
  • Man wird außerdem feststellen, daß die Platinen auch die Führungen 24 tragen, dazu bestimmt, die Bahn der Zughaken 7 zu halten, wenn deren Ferse sich nicht mehr abstützt auf den festen Traversen 12, gebildet durch einfache Elemente mit guadratischem oder rechtwinkligern Querschnitt.
  • Jeder Riegel 20 ist gekuppelt mit einem Übertragungs- oder Zugelement 25, geeignet, gegen eine Feder 26 zu wirken, die bestrebt ist, den Riegel in Eingriff mit dem Schnabel des entsprechenden Hakens 7 zu halten. Die beiden entgegengesetzten Zugstäbe 25 kreuzen sich im Innern einer zentralen Führung 27, und sind gelenkig gelagert an den Leseelementen, gebildet durch Finger 28 mit gekrümintem Profil im betrachteten Beispiel, beweglich angebracht auf den beiden Wellen 29, die allen Balancehebeln der Schaftmaschine gemein sind, und deren Enden getragen werden, auf eine in dem französischen Patent Nº 86 07354/2 599 056 Weise, durch die beiden Pendelplatinen 10, ebenso wie die oben erwähnte Zentralführung 27.
  • Das Steuersystem der Schaftmaschine umfaßt noch einen programmierten Betätigungsmechanismus, gebildet durch ein Warzenrad 30, auf geeignete Weise in Drehung versetzt, dessen Aufbau der Bindung des herzustellenden Gewebes entspricht.
  • Die Wirkungsweise der beschriebenen Schaftmaschine geht aus den vorhergehenden Erläuterungen hervor, und ist leicht zu verstehen.
  • Am Ende jeder Pendelbewegung der Platinen 10 ordnet jeder der beiden gekrümmten Finger 28 jedes Balancehebels 6 sein Betätigungsende auf Höhe des Warzenrads 30 an. Wenn in diesem Moment dieses keine Warze 30a aufweist, wird der Finger 28 nicht betätigt, so daß der entsprechende Riegel 20 in Eingriff bleibt am zugeordneten Zughaken 7, der seine Pendelbewegung fortsetzt. Wenn hingegen das Rad 30 in diesem Moment eine Warze 30a aufweist, schwingt der Finger 28 um die Achse 29, dabei eine Axialzugkraft ausübend auf den Zugstab 25 (Fall des in Figur 2 obenliegenden Fingers 28); der Riegel 20 rastet aus durch Kippen gegen seine Rückstellfeder 26, auf diese Weise den Haken 7 freigebend, der dann nicht mehr durch die Platinen 10 mitgenommen wird.
  • Man kann feststellen, wie weiter oben angegeben, daß die Steuerungskraft praktisch gänzlich von den Antriebsplatinen 10 aufgebracht wird, da die zyklische Drehung des Warzenrads 30 nur erfolgt, wenn die Finger 28 nicht auf seinem Umfang aufliegen. Die Warzen 30a verhalten sich tatsächlich wie einfache Anschläge.
  • Selbstverständlich und trotz der Verläßlichkeit des Systems ist es vorteilhaft, für jeden Zugstab 25 eine Sicherheitsfeder 25a vorzusehen, die in der Lage ist, dem Zugstab eine gewisse elastische Verformbarkeit zu verleihen.
  • Bei der in Figur 3 gezeigten Ausführungsvariante der Erfindung umfaßt das Steuerungssystem ein einziges, feststehendes Gehäuse 31, das eine Anzahl Elektromagnete 32 umschließt, die der der Anzahl Balancehebel der Schaftmaschine 6 entspricht. Jeder Elektromagnet 32 betätigt einen gelenkig gelagerten Anker 33, der mit einem Axialverschiebungs-Drücker 34 gekuppelt ist, dessen freies Ende vorteilhafterweise einen Ansatz 35 trägt. Auf in der Technik der elektronischen Schaftmaschinen an sich bekannte Weise werden die Elektromagnete 32 selektiv betätigt, abhängig vom Bindungsprogramm.
  • Man versteht bei diesen Voraussetzungen, daß, wenn ein Elektromagnet gespeist wird, das Anziehen seines Ankers 33 gegen eine Rückstellfeder wie 36 die Axialverschiebung des Drückers 34 verursacht, dessen Ansatz 35 sich auf die Endstellungskurve von dem einen oder dem anderen der beiden Kippfinger 28 des Balancehebels 6 positioniert, so daß der Finger und sein Riegel 20 betätigt werden mittels des betreffenden Zugstabs 25. Wenn hingegen der Elektromagnet 32 nicht erregt wird, bleiben der Anker 33 und der Drücker 34 in Rückstellung, so daß der Ansatz 35 sich nicht auf die Kurve der Betätigungsenden der Finger 28 setzt.
  • Es sei bemerkt, daß der Kraftaufwand, den die Elektromagneten 32 ausüben müssen, um die Steuerung der Schaftmaschine zu gewährleisten, gering ist, und sich in Wirklichkeit beschränkt auf die durch jede Rückstellfeder 36 ausgeübte Widerstandskraft, da der Anzug des Ankers 33 erfolgt, wenn der Drücker 34 keiner Widerstandskraft ausgesetzt ist; dieser Kraftaufwand ist nur erforderlich, wenn der Anker 33 am Pol des Elektomagneten 32 anliegt, d.h. im Moment des Klebens, der der höchsten Antriebsenergie des Elektromagneten entspricht.
  • Man wird außerdem feststellen, daß ein solches Steuerungssystem, enthaltend einen Elektromagneteaufbau, der ortsfest montiert ist und alleine die Steuerung der oberen und unteren Zugorgane der Schaftmaschine gewährleistet, sich besonders gut für die Ausführung von Schaftmaschinen des synchronisierten Typs eignet, die in der Lage sind, für die Losweboperationen im Rückwärtgang zu funktionieren.
  • Bei der in Figur 4 dargestellten Ausführungsform werden die Zugorgane 9 durch Haken 37 gebildet, starr befestigt an den Pendelplatinen 10 und ausgestattet mit kleinen Betätigungshebeln 38, die in 37a gelenkig an den Haken 37 gelagert sind, wobei sie gekuppelt sind mit den Zugstäben 25 und der Wirkung der Rückstellfeder 39 ausgesetzt sind. Jeder Hebel 38 gewähleistet die Betätigung eines Kupplungsorgans 7, gebildet durch einen Kipphebel 40, getragen durch das freie Ende eines Arms 40a, gelagert an einem der beiden Drehzapfen 22 jedes Balancehebels 6. Eine Feder 40b bewirkt die elastische Rückstellung jedes Riegels 40 in die Eingriffstellung mit dem Schnabel des ihm entsprechenden Zughakens 37.
  • Die Wirkungsweise ist im übrigen identisch mit der, die mit Bezug auf Figur 3 beschrieben wurde.
  • Man versteht, daß die Erfindung geeignet ist, dann angewandt zu werden, wenn die beweglichen Zugorgane 9 nicht mehr durch auf Druck arbeitende Riegel gebildet werden, sondern durch Schieber des in Figur 1 dargestellten Typs, die auf Scherung bzw. Schub arbeiten, oder durch herkömmliche Kipphaken, die auf Biegung arbeiten.

Claims (5)

1. Doppelhub-Schaftmaschine für Webmaschinen der Bauart, bei der die an den beiden Enden jedes Balancehebels (6) gelagerten Kupplungsorgane (7) dazu bestimmt sind, unter der Kontrolle eines Wahl- bzw. Steuerungssystems, einen programmierten Betätigungsmechanismus (30, 31) umfassend, verbunden mit Lese- und Übertragungselementen (28-25), zusammenzuwirken mit den beweglichen Zugorganen (9), getragen von eine Pendelbewegung ausführenden Platinen (10), dadurch gekennzeichnet, daß die Lese- und Übertragungselemente (28-25) so auf den Pendelplatinen (10) angebracht sind, daß sie abwechselnd zusammenwirken mit einem einziehbaren Anschlag (30a, 34-35) des ortsfesten Betätigungsmechanismus (30, 31).
2. Schaftmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragungselemente gebildet werden durch entgegengesetzte und gekreuzte Zugstäbe (25), die die Zugorgane (9) mit zwei beweglichen Fingern (28) verbinden, angebracht auf den Pendelplatinen (10), beidseitig der durch die Pendelachse (11) der genannten Platinen verlaufenden Symetrieebene der vorerwähnten Organe.
3. Schaftmaschine nach einem beliebigen der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der einziehbare Anschlag des Wahl-bzw. Steuerungssystems gebildet wird durch eine der Warzen (30a) eines sich drehenden Rads (30).
4. Schaftmaschine nach einem beliebigen der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der bewegliche Anschlag des Steuerungssystems gebildet wird durch das Ende (35) eines Wechselbewegungs-Drückers (34), gekuppelt mit dem beweglichen Anker (33) eines Elektromagneten (32).
5. Schaftmaschine nach einem beliebigen der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der oberen Stellung der Drehzapfen (23), der die Kupplung jedes Balancehebels (6) mit dem entsprechenden Schwinghebel (4) gewährleistet, zusammenfällt mit der Achse der Welle (11), die den Platinen (10) ihre Pendelbewegung verleiht.
DE69005401T 1989-09-14 1990-09-13 Doppelhub-Schaftmaschine mit gezogenen Balancehebeln für Webmaschinen. Expired - Fee Related DE69005401T2 (de)

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