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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Schaftmaschinen für
Webmaschinen, und betrifft insbesondere die Schaftmaschinen der
Bauart mit gezogenen Balancehebeln.
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Die dem HATTERSLEY-System entsprechenden Schaftmaschinen sind in
der Textilwarenindustrie sehr wohl bekannt. Man weiß, daß bei
diesen Schaftmaschinen jeder der Schaftrahmen des Webstuhls
verbunden ist mit einem Schwinghebel, der einen Balancehebel
trägt, von dem jedes Ende versehen ist mit einem Kuppelorgan,
hergestellt in der Form eines gelenkigen Zughakens. Jeder Zughaken
wird wahlweise betätigt durch ein Zugorgan, gebildet durch ein
steifes Umkehrbewegungsmesser, geeignet, den Balancehebel und den
entsprechenden Schaftrahmen zu bewegen in Abhängigkeit von dem
Befehl, erhalten von dem Webprogramm, dem Wahl- bzw.
Steuerungssystem eingegliedert, das einen Betätigungsmechanismus
umfaßt, ausgestattet mit einem Programm und Lese- und
Übertragungselementen zugeordnet. Dieses System wirkt auf
Zughaken, die vertikal so bewegt werden, daß sie entweder mit dem
Zugmesser zusammenwirken, oder, im Gegenteil, seiner Wirkung
ausweichen.
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Man hat vorgeschlagen, die Abmessungen der HATTERLEY-
Schaftmaschinen herkömmlicher Bauart zu reduzieren, indem man das
Steuerungssystem nicht mehr auf die am Ende jedes Balancehebels
gelagerten Kupplungsorgane einwirken läßt, sondern auf die
Zugorgane selbst. Zu diesem Punkt sei auf das französische Patent
Nº 1 567 237, angemeldet am 1. März 1968 im Namen der GEBR.
STAUBLI ET CO verwiesen, das eine perfektionierte Schaftmaschine
zu Gegenstand hat, deren allgemeiner Aufbau schematisch in Figur 1
der beigefügten Zeichnung wiedergegeben ist.
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In dieser Figur bezeichnet die Referenz 1 einen der Schaftrahmen
der Webmaschine, wobei dieser Rahmen verbunden ist mit Federn 2,
die bestrebt sind, ihn nach unten zu ziehen; der Rahmen 1 ist
durch ein Kabel 3 mit einem Schwinghebel 4 verbunden, der in 5 an
dem festen Gestell pendelt, und der einen Balancehebel 6 zum
Pendeln bringt. Die Enden dieses letzteren sind ausgestattet mit
Kupplungsorganen 7, gebildet durch Gelenkarme 8a, an deren Ende
ein profiliertes Teil 8 vorgesehen ist, geformt, um mit einem
Zugorgan 9 zusammenzuwirken. Die beiden mit den Balancehebeln 6
der Schaftmaschine verbundenen Zugorgane 9 werden getragen durch
zwei seitliche Platinen 10, befestigt auf einer zentralen Welle,
schematisch dargestellt mit 11, und eine Pendelbewegung
ausführend. Man wird feststellen, daß der hintere Teil jedes Teils
8 geformt ist, um sich in eine Vertiefung zu setzen, angebracht in
einer entsprechenden feststehenden Traverse 12, fest verbunden mit
dem Gestell der Schaftmaschine, indem er sich abstützt auf den
ebenen Flächen dieser Traverse.
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Bei der in dem vorerwähnten französischen Patent in Betracht
gezogenen Ausführungsform enthält jedes Zugorgan 9 auf Höhe jedes
Balancehebels einen Schieber 9a axial beweglich in einem Lager
9b, geformt, um das ihm entsprechende Teil 8 des Kupplungsorgans 7
aufzunehmen; wenn der Schieber 9a durch das Programmierte
Steuerungssystem betätigt wird, wird das Kupplungsorgan 7
formschlüssig verbunden mit dem Zugorgan 9.
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Es versteht sich, daß, wenn eines der Zugorgane 9 durch Schwenken
zusammenwirkt mit dem entsprechenden Kupplungsorgan 7, während das
entgegengesetzte Teil 8 sich abstützt auf einer der beiden
feststehenden Traversen 12, das Pendeln der Platinen 10 sehr wohl
das Ziehen des Balancehebels 6 bewirkt, der dann kippt, dabei den
Rahmen 1 entgegen der Wirkung der Federn 2 anhebend.
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Der Hauptnachteil dieses Schaftmaschinentyps mit gezogenen
Balancehebeln liegt in der Kompliziertheit des Steuerungssystems,
das dazu bestimmt ist, die Betätigung der Zugorgane 9 zu
gewährleisten in Abhängigkeit von der auszuführenden
Gewebebindung. Jedem Schieber 9a ist eine übertragungseinrichtung
zugeordnet, einen Drücker 13 enthaltend, einem gekrümmten Hebel 14
zugeordnet, wobei die beiden Hebel 14 betätigt werden durch
Stangen 15, vertikal verschoben durch Lese- bzw. Abfühlstifte 16,
um mit einem Umkehrbewegungsmesser 17 zusammenzuwirken, oder ihm
auszuweichen. Der Fuß der Stifte 16 liegt auf einem perforierten
papier 18 auf, dessen Muster oder Programm der gewünschten Bindung
entspricht.
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Es versteht sich, daß ein solches System sich schlecht eignet für
hohe Geschwindigkeiten, und daß das Fehlerrisiko relativ hoch ist.
Außerdem verteuert die Komplexität der Konstruktion den Preis der
Schaftmaschine. Es versteht sich außerdem, daß die den gekrümmten
Hebeln 14 zugeordneten Federn 19 die Neigung haben, die Schieber
9a aus den Teilen 8 der Kupplungsorgane 7 herauszuziehen, so daß
es erforderlich ist, um jede unerwünschte Trennung zu vermeiden,
elastische Verriegelungsfinger 9c vorzusehen, die den Aufbau noch
komplizieren. Schließlich zieht das Fehlen von Synchronisation
zwischen der Pendelbewegung der Platinen 10 (Welle 11) und der des
Messers 17 naturgemäß Webfehler oder mechanische Schäden nach
sich.
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Die Beseitigung dieser Nachteile ist der Hauptzweck der
vorliegenden Erfindung, die die im Anspruch 1 definierte
Schaftinaschine zum Gegenstand hat.
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Erfindungsgemäß sind die Lese- und Übertragungselemente, die
zusammen mit dem Programmierten Betätigungsmechanismus, ortsfest
vorgesehen, die Kupplung der Zugorgane mit den Kupplungsorganen
jedes Balancehebels steuern, enthalten auf Pendelplatinen.
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Es versteht sich, daß ein solcher Aufbau die Konstruktion des
Steuerungssystems beträchtlich vereinfacht, da dieses keine Kraft
aufwenden muß, um die Steuerung des betreffenden Balancehebels zu
gewährleisten; es sind nämlich die für die Gesamtheit der
Leseund Übertragungselemente der Schaftmaschine trägerbildenden
Pendelplatinen, die diese Kraft aufbringen, ebenso wie die
Zugkraft.
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Unter diesen Bedingungen kann der Programmierte
Betätigungsmechanismus des Steuerungssystems entweder durch ein
einfaches Warzenrad gebildet werden, oder durch einen einzigen
Elektromagneteaufbau, axialen Wechselbewegungsdrückern zugeordnet.
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Die beigefügte Zeichnung, als Beispiel gegeben, ermöglicht, die
Erfindung besser zu verstehen:
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Wie oben erwähnt, ist die Figur 1 ein Querschnitt, der die
Struktur einer Schaftmaschine mit gezogenen Balancehebeln der
herkömmlichen Bauart darstellt.
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Fig. 2 ist ein analoger Schnitt, der den Aufbau einer
erf indungsgemäßen Schaftmaschine darstellt.
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Fig. 3 zeigt eine Ausführungsvariante, bei der das Wahl-bzw.
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Steuersystem nicht mehr durch ein Warzenrad gebildet wird wie
in Figur 2, sondern durch einen Elektromagneteaufbau.
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Fig.4 zeigt eine weitere Ausführungsvariante der Erfindung.
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In Figur 2 findet man die Referenz 4 wieder, welche den
Schwinghebel bezeichnet, der durch das Kabel 3 mit einem der
Schaftrahmen der Webmaschine verbunden ist, und der in 5 am
Gestell der Schaftmaschine gelagert ist. Wie in Figur 1 trägt
jeder Hebel 4 einen schwingenden Balacehebel 6, an dessen Enden
zwei Hakenorgane 7 befestigt sind, gebildet durch schwenkbare
Zughaken, die mit den Zugorganen 9 zusammenwirken, die Steuerung
des betreffenden Balancehebels gewährleistend.
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In Figur 2 werden diese Zugorgane gebildet durch Riegel 20,
beweglich angebracht auf den Achsen 21, angeordnet zwischen den
Schnäbeln der Haken 7 und deren Drehzapfen 22 an den Enden des
Balancehebels 6, wie beschrieben in dem französischen Patent
Nº 87 00297, angemeldet am 9 Januar 1987 im Namen des Anmelders.
Die Axen 21, auf denen die Gesamtheit der Riegel 20 der
verschiedenen Balancehebel 6 der Schaftmaschine lagern, werden
getragen durch Pendelplatinen 10, wobei angemerkt sei, daß in
Figur 2 der betreffende Balancehebel in der oberen Stellung
dargestellt wurde, in der sein Drehzapfen 23 auf dem Schwinghebel
4 zusammenwirkt mit dem Schaft 11, der die Patinen 10 in
Pendelbewegung versetzt, was die Wirkungsweise begünstigt.
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Es sei hier angemerkt, daß die Achsen 21, die die Drehachsen
bilden für beiden Aufbauten der 20 der Schaftmaschine,
vorteilhafterweise getragen werden durch Führungselemente oder
Kämme, hergestellt entsprechend dem französischen Patent
Nº 86 07354/2 599 056 vom 20 Mai 1986 im Namen des Anmelders.
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Man wird außerdem feststellen, daß die Platinen auch die Führungen
24 tragen, dazu bestimmt, die Bahn der Zughaken 7 zu halten, wenn
deren Ferse sich nicht mehr abstützt auf den festen Traversen 12,
gebildet durch einfache Elemente mit guadratischem oder
rechtwinkligern Querschnitt.
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Jeder Riegel 20 ist gekuppelt mit einem Übertragungs- oder
Zugelement 25, geeignet, gegen eine Feder 26 zu wirken, die
bestrebt ist, den Riegel in Eingriff mit dem Schnabel des
entsprechenden Hakens 7 zu halten. Die beiden entgegengesetzten
Zugstäbe 25 kreuzen sich im Innern einer zentralen Führung 27, und
sind gelenkig gelagert an den Leseelementen, gebildet durch Finger
28 mit gekrümintem Profil im betrachteten Beispiel, beweglich
angebracht auf den beiden Wellen 29, die allen Balancehebeln der
Schaftmaschine gemein sind, und deren Enden getragen werden, auf
eine in dem französischen Patent Nº 86 07354/2 599 056 Weise,
durch die beiden Pendelplatinen 10, ebenso wie die oben erwähnte
Zentralführung 27.
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Das Steuersystem der Schaftmaschine umfaßt noch einen
programmierten Betätigungsmechanismus, gebildet durch ein
Warzenrad 30, auf geeignete Weise in Drehung versetzt, dessen
Aufbau der Bindung des herzustellenden Gewebes entspricht.
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Die Wirkungsweise der beschriebenen Schaftmaschine geht aus den
vorhergehenden Erläuterungen hervor, und ist leicht zu verstehen.
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Am Ende jeder Pendelbewegung der Platinen 10 ordnet jeder der
beiden gekrümmten Finger 28 jedes Balancehebels 6 sein
Betätigungsende auf Höhe des Warzenrads 30 an. Wenn in diesem
Moment dieses keine Warze 30a aufweist, wird der Finger 28 nicht
betätigt, so daß der entsprechende Riegel 20 in Eingriff bleibt am
zugeordneten Zughaken 7, der seine Pendelbewegung fortsetzt. Wenn
hingegen das Rad 30 in diesem Moment eine Warze 30a aufweist,
schwingt der Finger 28 um die Achse 29, dabei eine Axialzugkraft
ausübend auf den Zugstab 25 (Fall des in Figur 2 obenliegenden
Fingers 28); der Riegel 20 rastet aus durch Kippen gegen seine
Rückstellfeder 26, auf diese Weise den Haken 7 freigebend, der
dann nicht mehr durch die Platinen 10 mitgenommen wird.
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Man kann feststellen, wie weiter oben angegeben, daß die
Steuerungskraft praktisch gänzlich von den Antriebsplatinen 10
aufgebracht wird, da die zyklische Drehung des Warzenrads 30 nur
erfolgt, wenn die Finger 28 nicht auf seinem Umfang aufliegen. Die
Warzen 30a verhalten sich tatsächlich wie einfache Anschläge.
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Selbstverständlich und trotz der Verläßlichkeit des Systems ist es
vorteilhaft, für jeden Zugstab 25 eine Sicherheitsfeder 25a
vorzusehen, die in der Lage ist, dem Zugstab eine gewisse
elastische Verformbarkeit zu verleihen.
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Bei der in Figur 3 gezeigten Ausführungsvariante der Erfindung
umfaßt das Steuerungssystem ein einziges, feststehendes Gehäuse
31, das eine Anzahl Elektromagnete 32 umschließt, die der der
Anzahl Balancehebel der Schaftmaschine 6 entspricht. Jeder
Elektromagnet 32 betätigt einen gelenkig gelagerten Anker 33, der
mit einem Axialverschiebungs-Drücker 34 gekuppelt ist, dessen
freies Ende vorteilhafterweise einen Ansatz 35 trägt. Auf in der
Technik der elektronischen Schaftmaschinen an sich bekannte Weise
werden die Elektromagnete 32 selektiv betätigt, abhängig vom
Bindungsprogramm.
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Man versteht bei diesen Voraussetzungen, daß, wenn ein
Elektromagnet gespeist wird, das Anziehen seines Ankers 33 gegen
eine Rückstellfeder wie 36 die Axialverschiebung des Drückers 34
verursacht, dessen Ansatz 35 sich auf die Endstellungskurve von
dem einen oder dem anderen der beiden Kippfinger 28 des
Balancehebels 6 positioniert, so daß der Finger und sein Riegel 20
betätigt werden mittels des betreffenden Zugstabs 25. Wenn
hingegen der Elektromagnet 32 nicht erregt wird, bleiben der Anker
33 und der Drücker 34 in Rückstellung, so daß der Ansatz 35 sich
nicht auf die Kurve der Betätigungsenden der Finger 28 setzt.
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Es sei bemerkt, daß der Kraftaufwand, den die Elektromagneten 32
ausüben müssen, um die Steuerung der Schaftmaschine zu
gewährleisten, gering ist, und sich in Wirklichkeit beschränkt auf
die durch jede Rückstellfeder 36 ausgeübte Widerstandskraft, da
der Anzug des Ankers 33 erfolgt, wenn der Drücker 34 keiner
Widerstandskraft ausgesetzt ist; dieser Kraftaufwand ist nur
erforderlich, wenn der Anker 33 am Pol des Elektomagneten 32
anliegt, d.h. im Moment des Klebens, der der höchsten
Antriebsenergie des Elektromagneten entspricht.
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Man wird außerdem feststellen, daß ein solches Steuerungssystem,
enthaltend einen Elektromagneteaufbau, der ortsfest montiert ist
und alleine die Steuerung der oberen und unteren Zugorgane der
Schaftmaschine gewährleistet, sich besonders gut für die
Ausführung von Schaftmaschinen des synchronisierten Typs eignet,
die in der Lage sind, für die Losweboperationen im Rückwärtgang zu
funktionieren.
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Bei der in Figur 4 dargestellten Ausführungsform werden die
Zugorgane 9 durch Haken 37 gebildet, starr befestigt an den
Pendelplatinen 10 und ausgestattet mit kleinen Betätigungshebeln
38, die in 37a gelenkig an den Haken 37 gelagert sind, wobei sie
gekuppelt sind mit den Zugstäben 25 und der Wirkung der
Rückstellfeder 39 ausgesetzt sind. Jeder Hebel 38 gewähleistet die
Betätigung eines Kupplungsorgans 7, gebildet durch einen Kipphebel
40, getragen durch das freie Ende eines Arms 40a, gelagert an
einem der beiden Drehzapfen 22 jedes Balancehebels 6. Eine Feder
40b bewirkt die elastische Rückstellung jedes Riegels 40 in die
Eingriffstellung mit dem Schnabel des ihm entsprechenden Zughakens
37.
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Die Wirkungsweise ist im übrigen identisch mit der, die mit Bezug
auf Figur 3 beschrieben wurde.
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Man versteht, daß die Erfindung geeignet ist, dann angewandt zu
werden, wenn die beweglichen Zugorgane 9 nicht mehr durch auf
Druck arbeitende Riegel gebildet werden, sondern durch Schieber
des in Figur 1 dargestellten Typs, die auf Scherung bzw. Schub
arbeiten, oder durch herkömmliche Kipphaken, die auf Biegung
arbeiten.