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DE69926525T2 - Holzspan und verfahren zur herstellung von zellstoff - Google Patents

Holzspan und verfahren zur herstellung von zellstoff Download PDF

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DE69926525T2
DE69926525T2 DE69926525T DE69926525T DE69926525T2 DE 69926525 T2 DE69926525 T2 DE 69926525T2 DE 69926525 T DE69926525 T DE 69926525T DE 69926525 T DE69926525 T DE 69926525T DE 69926525 T2 DE69926525 T2 DE 69926525T2
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Key Knife Inc
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Holzspan und ein Verfahren zur Herstellung von Zellstoff, insbesondere zur Herstellung von Papier.
  • Holzspäne für die Zellstoff- und Papierindustrie werden seit Jahren mit einer Einrichtung hergestellt, die in der Fachwelt als Hackschnitzelmaschine oder, gelegentlich, als Häcksler bekannt ist. Diese Einrichtung setzt ein Messer zum wiederholten Schneiden in einen Holzklotz oder ein anderes großes Holzstück ein, um Späne zu erzeugen, die relativ geringe Längen-, Breiten- und Dickenabmessungen aufweisen.
  • Die Holzspäne werden durch Kochen in Natriumhydroxid oder Natriumdisulfid in einem Zellstoffkocher bei Temperaturen von ca. 170–180°C weiterverarbeitet, um die Lignine und andere Bindemittel in den Spänen zu lösen und die Zellulosefasern zurückzulassen. Die Lösung diffundiert in einer bestimmten Geschwindigkeit in die Holzspäne.
  • Es wurde geschätzt, dass eine Erhöhung des Kocherertrags von lediglich 1 Einsparungen von bis zu einer Million Dollar pro Jahr pro Kocher liefert. Dieser Ertrag wird durch eine Anzahl von Faktoren bestimmt. Einer davon ist die Einheitlichkeit der Holzspäne. Einheitliche Spanformen und -größen ermöglichen eine größere Packdichte. Dies liefert im Kocher eine größere Zellulosemenge aus einer vorgegobenen Ladung Holzspäne. Eine einheitliche Spandicke ist für den Kocherertrag besonders wichtig. Diese Abmessung ist geringer als die Länge und Breite der Späne und regelt die zum Eindringen der Lösung in den Holzspan erforderliche Zeit zum Lösen des Lignins. Späne mit einer größeren als der Solldicke benötigen im Kocher zu viel Zeit zum vollständigen Entfernen des Lignins, und Späne mit einer dünneren als der Solldicke werden im Kocher zu lange gekocht, so dass die Lösung die Zellulosefasern selbst angreift und diese zersetzt.
  • Die absolute Form und Größe der Holzspäne sind auch wichtige Faktoren in der wirksamen Umsetzung von Holzspänen zu Zellulose. Wünschenswerterweise sind die Holzspäne dünn, um die Zeitdifferenz, die die Fasern im Inneren und an der Außenseite des Spans gekocht werden, zu minimieren. Andererseits wird beim Zerspanen des Holzes zur Herstellung sehr dünner Holzspäne mechanisch ein größerer Prozentsatz der gesamten Holzfasern in den Spänen beschädigt. Demgemäß wurde in der Zellstoffindustrie ermittelt, dass die akzeptable Spandicke in einem Bereich von ca. 1 mm bis ca. 8–10 mm liegt, wobei die optimale Spandicke ca. 4–5 mm beträgt.
  • Die Form der Holzspäne leistet auch einen wichtigen Beitrag für die effektive Zelluloseproduktion. Herkömmliche Spanformen resultieren aus Herstellungsverfahren, die die Holzfasern quetschen und diese beschädigen. Als Reaktion auf dieses Problem schlägt Altosaar, US-Patent Nr. 3,304,970, einen Holzspan und ein Verfahren zu seiner Herstellung vor, bei dem die Haupt- bzw. größeren Flächen des Spans hergestellt werden, indem im Wesentlichen parallel zur Holzfaser geschnitten wird, während die beiden Seitenkanten quer und schräg zur Holzfaser geschnitten werden, wobei die verbleibenden Endflächen durch Zerteilen oder Spalten entlang der Holzfaser gebildet werden. Aus dem Schneiden des Holzes quer zur Holzfaser in einem Winkel zur Bildung der Seitenkanten resultiert jedoch eine vergrößerte Schnittfläche. Im Gegensatz zum Zerteilen des Holzes entlang der Holzfaser beschädigt das Schneiden der Fasern deren Enden, und schräges Schneiden setzt mehr Fasern einer derartigen Schädigung aus.
  • Die Größe und die Abweichung in der Holzspandicke ist von größter Bedeutung für die Kocherausbeute, während Abweichungen in der Spanlänge weniger wichtig sind; die Größe und die Abweichung in der Spanbreite wird allgemein als weniger wichtig oder vernachlässigbar angesehen.
  • Hackmaschinen sind dadurch definiert, dass sie so ausgebildet sind, dass sie Holz hauptsächlich quer zur Holzfaser schneiden. Die Länge der so produzierten Holzspäne wird durch die Eindringtiefe des Messers in das Holz relativ gut gesteuert. Andererseits ist ihre Dicke und Breite nicht gut gesteuert. Insbesondere die Dicke hängt von einer Anzahl von Faktoren ab, einschließlich der Holzart und ihres Feuchtigkeitsgehaltes, ob das Holz gefroren ist, und von der Schnittgeometrie. Die Spandicke kann einigermaßen durch Einstellung der Spanlänge gesteuert werden; jedoch verteilen sich die resultierenden Späne relativ gleichmäßig in der gewünschten durchschnittlichen Spandicke, so dass eine große Anzahl von Holzspänen den Toleranzbereich überschreitet. Demgemäß ist ein teures und unwirtschaftliches Verfahren zum Sortieren von Ausschussspänen sowie deren Nachbearbeitung in eine akzeptable Form erforderlich.
  • Eine andere Einrichtung, die als Zerspaner oder Walzer bekannt ist, wurde zur Herstellung von Holz"wafern", -hobelspänen oder -flocken verwendet, um Spanplatten oder OSB-Platten herzustellen. Der Zerspaner arbeitet im Prinzip ähnlich wie die Hackschnitzelmaschine, abgesehen davon, dass er das Holz im Wesentlichen parallel zur Holzfaser schneidet, um Flocken einer sehr geringen Dicke, z.B. ca. 6 mm (0,025''), und relativ großer Länge, von ca. 102 mm (4'') bis 127 mm (5''), zu erzeugen. In dem Zerspaner entspricht die Dicke dem Maß, in dem die Einrichtung in das Holz schneidet. Da dieses in dem Zerspaner im Vergleich zur Hackschnitzelmaschine relativ gering ist, hat der Zerspaner eine verhältnismäßig geringe Leistung, so dass praktische Beispiele für die Herstellung von Spänen für Zellstoff unzureichend sind.
  • Demgemäß besteht ein Bedarf für einen Holzspan und ein Verfahren zur Herstellung von Zellstoff, das den Kocherertrag und entsprechend den Ertrag und den Wirkungsgrad des gesamten Kochprozesses optimiert, indem die Steuerung der Breiten- und Längenabweichungen der Holzspäne verbessert wird und deren Form optimiert wird.
  • Darstellung der Erfindung
  • Ein Holzspan und ein Verfahren zur Herstellung von Zellstoff gemäß der vorliegenden Erfindung löst die vorgenannten Probleme und erfüllt die vorgenannten Anforderungen durch Bildung von ersten, zweiten und dritten Paaren von im Wesentlichen parallelen Seiten durch Zerspalten, Schneiden bzw. Schneiden. Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird das zweite Seitenpaar zur Anpassung an Industrienormen durch ein erstes Messer im Abstand von im wesentlichen 2 bis 8 mm geschnitten. Das dritte Seitenpaar wird durch ein zweites Messer so geschnitten, dass dieses Seitenpaar einen größeren Abstand zueinander aufweist als das erste Paar. Das erste Seitenpaar wird im Wesentlichen entlang der Faserrichtung gespalten, so dass diese Seiten einen größeren Abstand zueinander aufweisen als das erste Paar.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird das dritte Seitenpaar so geschnitten, dass es im Wesentlichen senkrecht zum ersten Seitenpaar verläuft.
  • Vorzugsweise weisen die so hergestellten Späne eine vorgegebene Länge auf, die durch den Abstand zwischen Ritzmesserpaaren bestimmt wird, welche so ausgebildet sind, dass sie das Holz quer zur Faser schneiden, um Endflächen zu bilden, die senkrecht zu den als größte Fläche definierten Hauptflächen angeordnet sind.
  • Es ist daher ein hauptsächliches Ziel der vorliegenden Erfindung, einen neuartigen und verbesserten Holzspan sowie ein Verfahren zur Herstellung von Zellstoff anzugeben.
  • Es ist weiterhin Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Holzspan sowie ein Verfahren zur Erhöhung der Produktionsgeschwindigkeit von Zellulose anzugeben.
  • Es ist weiterhin Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Holzspan sowie ein Verfahren zur Erhöhung der Produktionsgeschwindigkeit der Zellulose in einem Zellulosekocher (Digester) anzugeben.
  • Weiterhin ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Holzspan und ein Verfahren anzugeben, das eine verbesserte Einstellung derjenigen Holzspanabmessungen ermöglicht, die für die Produktionsgeschwindigkeit der Zellulose im Kocher am wichtigsten sind.
  • Es ist ebenfalls Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Holzspan und ein Verfahren anzugeben, das ein verbessertes Packverfahren einer Anzahl von Spänen im Kocher ermöglicht.
  • Die vorgenannten und weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden unter Berücksichtigung der folgenden detaillierten Beschreibung der Erfindung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen deutlicher.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Querschnitt durch eine herkömmliche Hackschnitzelmaschine;
  • 2 einen Querschnitt durch einen herkömmlichen Zerspaner;
  • 3 einen Schnitt durch den Zerspaner von 2 entlang der Linie 3-3;
  • 4 eine Aufsicht auf einen Holzspan gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 5 eine Seitenansicht des Holzspans von 4 entlang der Linie 3-3.
  • Beste Art zur Ausführung der Erfindung
  • In 1 ist die herkömmliche Hackschnitzelmaschine im Querschnitt gezeigt. Die Schneideeinrichtung umfasst ein Messer 10, das sich um eine vorgegebene Länge „d" vor einer Arbeitsfläche 12 befindet. Eine Holzmasse 14, wie z.B. ein Holzklotz, ein Holzbrett oder eine Bohle wird gegen die Arbeitsfläche 12 gelegt und erstreckt sich in einem Vorschubwinkel ϵ von typischerweise 300° zur Arbeitsfläche. Das Holz hat eine Faserrichtung „g", die entlang dessen Längsachse verläuft. Die Faserrichtung gibt die Ausrichtung der gestreckten Zellulosefasern 15 im Holz an, die letztlich gewünscht ist, um intakt zu abzutrennen. Das Schneiden „parallel zur Faser" wird im folgenden als Schneiden in einer Ebene definiert, so dass die Fasern im Wesentlichen voneinander getrennt werden, ohne dass wesentlich quer zu den Fasern geschnitten wird, d.h. in einer Ebene, die Linien parallel zur Faserrichtung „g" umfasst. Gespalten wird dann definitionsgemäß „parallel zur Faser".
  • Während das Messer 10 in Bezug auf das Holz 14 in einer Schneidrichtung „c" bewegt wird, wird eine Folge von Holzspänen 16 aus dem Holz geschnitten. Die Späne weisen eine Dicke „t" und eine Länge „l" mit einer Breite „w" (nicht gezeigt) auf, die sich senkrecht zur Ebene der Fig. erstreckt.
  • Die Länge „l" wird hauptsächlich durch die Eindringtiefe „d" des Messers in das Holz bestimmt. Sie beträgt für zur Herstellung von Zellulose oder Zellstoff verwendete Holzspäne typischerweise ca. 19 mm (3/4''). Die Enden 18 der Holzspäne werden beim Schneiden verformt und gequetscht, so dass sie nicht immer zu ihrer spitzwinkligen Konfiguration zurückkehren, die bei 16b idealisiert wird. Sogar wenn die Enden in ihre spitzwinklige Konfiguration zurückkehren, sind sie anfälliger gegen Beschädigung während des nachfolgenden Packens, Bearbeitens und Verarbeitens als rechtwinklige Enden.
  • Die Dicke „t" der Holzspäne wird hauptsächlich durch den Scherfestigkeitsquotienten zur Spaltungsfestigkeit des Holzes bestimmt. Dies ist teilweise eine Funktion aus der Holzspanlänge, variiert jedoch auch wesentlich je nach Art des Holzes und seines Zustands, z.B. seines Feuchtigkeitsgehaltes und ob es gefroren ist. Typischerweise wird die Länge des Holzspans abgeglichen, so dass die Dicke „t" einer großen Anzahl von Spänen 16 in einer glockenförmigen oder normalen Streuung um einen Durchschnittswert von ca. 4–5 mm variiert, welcher wie erwähnt als optimal angesehen wird. Die Standardabweichung der Streuung ist jedoch so groß, dass lediglich ca. 85–90% der Späne in den akzeptablen Industrienormbereich von ca. 2 bis 8 mm fallen.
  • 2 zeigt einen herkömmlichen Zerspaner. Dieser arbeitet im Prinzip ähnlich wie die Hackschnitzelmaschine, abgesehen davon, dass das Holz 14 in einem Anlegewinkel ϵ von ca. 0° gegen die Arbeitsfläche 12 angelegt ist, so dass das Messer 10 das Holz im Wesentlichen parallel zur Holzfaser schneidet, um Flocken 20 zu erzeugen. Diese Veränderung im Anlegewinkel des Holzes ergibt wesentliche und wichtige Unterschiede in der Abhängigkeit der Längen- und Dickenabmessungen der Flocke. Insbesondere wird nun die Dicke „t" anstelle der Länge „l" durch den Abstand bestimmt, um den das Messer über die Arbeitsfläche vorsteht.
  • In typischen Zerspanern produzierte Holzflocken haben eine Dicke von ca. 0,635 mm (0,025''). Dies entspricht wie zuvor erwähnt der Tiefe, bis in die das Messer 10 in das Holz 14 schneidet. Da die gewünschte Zellstoffspandicke ca. 6–8 mal größer ist, ist die zur Herstellung der Flocke erforderliche Energie ungefähr 6–8 mal geringer als die zur Herstellung der Zellstoffflocke erforderliche Energie.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist das Messer 10 so ausgebildet, dass es das Holz 14 im Wesentlichen parallel zur Holzfaser wie nachfolgend beschrieben schneidet. Dies wird vorzugsweise durch die Verwendung eines Zerspaners erreicht, ist jedoch auch durch die Verwendung einer anderen geeigneten Einrichtung möglich.
  • 3 zeigt die bevorzugte Ausführungsform des Zerspaners gemäß der Erfindung, bei der eine Anzahl von Messern 10 radial auf einer Schnitzelscheibe 11 angeordnet ist, die aus der Ebene der Scheibe heraus vorstehen. Die Scheibe dreht sich um eine Mittelachse 13. Ein Zufuhrtrog 17 ist horizontal angeordnet und erstreckt sich entlang der Mittellinie „cl" der Scheibe 11. Der Zufuhrtrog trägt typischerweise einen senkrecht angeordneten Holzstapel 14, bei dem die Faserrichtung „g" parallel zum Trog verläuft. Die Messer 10 werden gegen und in die Seiten des Holzes 14 gedreht, wobei sie unterschiedliche Winkel in Bezug auf die Horizontale und die Faserrichtung „g" einnehmen, je nach Höhe des Holzes oberhalb des Trogs 17. Es ist jedoch zu sehen, dass die Messer 10 wie oben beschrieben immer im Wesentlichen parallel zur Faser schneiden, so dass sie die Holzfasern bildenden parallelen Fasern 15 eher trennen als sie durchzuschneiden. Diese Schneideigenschaft vermindert die Faserschädigung.
  • Ein besonderer Vorteil der Erfindung liegt darin begründet, dass eine außergewöhnlich gute Steuerung der kritischen Dickenabmessungen der Späne gewährleistet wird. Nochmals Bezug nehmend auf 2 ist das Messer 10 so ausgebildet, dass es über die Arbeitsfläche 12 hinaus um eine Entfernung „d" vorsteht, die in etwa der Dicke „t" des hierdurch erzeugten Holzspans 16 entspricht. Dies erzeugt einen Schnitt im Holz, der eine der Dicke „t" fast vollständig entsprechende Tiefe aufweist. Dickenabweichungen werden praktisch ausgeschaltet.
  • Gemäß 3 wird die Längenabmessung zusätzlich zu der Dicke ebenfalls stark gesteuert, indem voneinander beabstandete Rippen- oder Ritzmesser 22 entweder vor oder hinter dem Messer 10 verwendet werden. Ein Abstand „l" zwischen den Ritzmessern legt die Länge „l" der Flocke fest. Die Ritzmesser sind so ausgebildet, dass sie entlang Linien schneiden, die senkrecht zu dem durch das Messer 10 gemachten Schnitt liegen, und sie sind in „l" beabstandeten Intervallen angeordnet.
  • 4 und 5 zeigen einen gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellten Holzspan 16. Die Form des Holzspans variiert von rhomboedrisch (wie dargestellt) zu orthorombisch, je nach der ursprünglichen Lage des Holzspans im Holz 14. Nochmals Bezug nehmend auf 3 ist diese Betrachtung in einer Dimension dargestellt, wobei klar ist, dass eine ähnliche Betrachtung auf die orthogonale Dimension anzuwenden ist. In 3 liegen zwei als zwei Holzstämme dargestellte Holzabschnitte 14, auf der Arbeitsfläche 12 aufeinander. Die Holzabschnitte werden gegen die Scheibe 11 gepresst, wie in 2 angedeutet ist. Während die Scheibe um die Mittelachse 13 dreht, schneiden die Messer 10 in die Seiten der Holzabschnitte. Aufgrund des Winkels, den jedes Messer mit der Faserrichtung „g" bildet, sind jedoch die aus dem Holz an der Stelle „a" in 3 gespaltenen Holzspäne rhomboedrischer als die an der Stelle „b" gespaltenen. Andererseits sind die an einer von beiden Stellen „e" oder „f" geformten Späne annähernd orthorombisch, da die Messer 10 fast mit der Mittellinie „cl" ausgerichtet sind.
  • Noch einmal Bezug nehmend auf 4 und 5 weist der Span 16 sechs Seiten „s1"–„s6" auf, die als drei Paare von im Wesentlichen parallelen Seiten indentifiziert werden können. Das Messer 10 schneidet die langen Seiten „s1" und „s2", die durch die Längen- und Breitenabmessungen „l" bzw. „w" definiert sind. Die Ritzmesser 22 schneiden die Seiten „s3" und „s4" über die Breite und Dickenabmessung „t". Die Oberflächenstruktur der Seiten „s1"–„s4" kann etwas Spaltung zeigen, ist aber vor allem aufgrund der Schneidens oder Ritzens relativ glatt. Die Seiten „s3" und „s4" sind besonders glatt, da sie quer zur Faser geschnitten werden. Die verbleibenden Seiten „s5" und „s6" werden durch Brechen gespalten, durch im Stand der Technik gut bekannte Mittel, die für die vorliegende Erfindung nicht besonders einschlägig sind und nicht beschrieben werden müssen. Es sei jedoch angemerkt, dass durch das Brechen der Seiten „s5" und „s6" sich das Holz entlang der Faserrichtung „g" spaltet, so dass die Holzfasern relativ unbeschädigt sind und die Oberflächenstruktur der Seiten daher im Vergleich zu den Seiten „s1"–s4" relativ unregelmäßig ist.
  • Da die Messer 10 auf der runden Scheibe 11 befestigt sind, variieren die Seiten „s3" und „s4", die von den Ritzmessern 22 geschnitten werden, von quer zur Faserrichtung „g" bis zu dem Punkt, wo sie in einem spitzen Winkel zur Faserrichtung „g" verlaufen. Die Seiten „s3" und „s4" sind jedoch in Bezug auf eine vorgegebene Dicke „t" ein minimaler Bereich, d.h. sie verlaufen quer zu den Seiten „s1" und „s2". Dies bringt z.B. Vorteile gegenüber der in Altosaar vorgeschlagenen Holzspangeometrie, wo die entsprechenden Seiten spitze und stumpfe Winkel bilden. Ein erster Vorteil ist, dass die Erfindung denjenigen Bereich wünschenswert verringert, in dem die Holzfasern durch das Schneiden beschädigt werden können. Dies ist besonders für solche Holzspäne wichtig, bei denen die Fasern in Winkeln quer geschnitten werden, so dass der größere Anteil der Späne leicht beschädigt werden kann. Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass, wie oben erwähnt, die in der vorliegenden Erfindung beschriebenen rechteckigen Ecken stärker sind als Ecken mit spitzem Winkel; daher werden die Späne beim anschließenden Verpacken, Befördern und Verarbeiten nicht so leicht beschädigt.
  • Die Veränderlichkeit der Spandicke, der bisher beim Erzeugen von Spänen zur Zellstoffgewinnung bei Verfahren nach dem Stand der Technik begegnet wurde, wird dadurch im Wesentlichen eliminiert, dass das Messer 10 die Dicke direkt schneidet. Zusätzlich wird durch die Verwendung der Schneidmesser 22 die Veränderlichkeit in der Spanlänge in einem Niveau beibehalten, das bei demjenigen des Standes der Technik oder darunter liegt. Es wird angenommen, dass der Grad der Dimensionssteuerung, den dieses Verfahren gewährleistet, ca. 30% Ertragsanstieg bei der Ausbeute der verwendbaren Zellulosefasern aus dem Zellstoffkocher ergibt.
  • Es sollte noch angemerkt werden, dass oben zwar ein spezieller Holzspan und ein bevorzugtes Verfahren zur Herstellung von Zellstoff dargestellt und beschrieben wurde, zusätzlich zu den bereits erwähnten jedoch andere Konfigurationen verwendet werden könnten, ohne von den Grundsätzen der Erfindung abzuweichen. Zum Beispiel wurde zur Verdeutlichung der Erfindung zwar eine Ausführungsform für einen Zerspaner verwendet und viele der hier angestellten Überlegungen sind speziell auf diesen anwendbar, es kann jedoch auch eine andere geeignete Einrichtung zur Formung des Holzspans verwendet werden und es können andere Überlegungen, Vorteile und Nachteile betroffen sein, ohne von den Grundsätzen der Erfindung abzuweichen.
  • Die Begriffe und Ausdrücke, die in der vorangegangenen Beschreibung verwendet werden, werden hier als Begriffe der Beschreibung und nicht der Beschränkung verwendet, und es liegt keine Absicht vor, derartige Begriffe und Ausdrücke so zu verwenden, dass Äquivalente der gezeigten und beschriebenen Merkmale oder Teile davon ausgeschlossen werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Umfang der Erfindung lediglich durch die nachfolgenden Ansprüche definiert und limitiert wird.

Claims (7)

  1. Verfahren zur Bildung eines Holzspans zur Produktion eines Zellulosebreis, wobei der Span eine Faser enthält, die sich in Faserrichtung erstreckt, und der Span (16) erste (s5, s6), zweite (s1, s2) und dritte (s3, s4) Paare von parallelen Seiten aufweist, wobei das Verfahren Folgendes enthält: Spalten des Spans (16) entlang der Faserrichtung zur Ausbildung einer ersten Seite (s5), Schneiden des Spans (16) zur Ausbildung einer zweiten Seite (s1), Schneiden des Spans (16) zur Ausbildung einer dritten Seite (s3), so dass die dritte Seite (s3) im Wesentlichen rechtwinklig zur zweiten Seite (s1) verläuft, Schneiden des Spans (16) zur Ausbildung einer vierten Seite (s2), die im Wesentlichen parallel zur zweiten Seite (s1) verläuft und davon etwa zwischen 2 und 8 mm entfernt ist, Schneiden des Spans (16) zur Bildung einer fünften Seite (s4) im Wesentlichen parallel zur dritten Seite (s3) und davon in einem wesentlich größeren Abstand entfernt als die vierte Seite (s2) von der zweiten Seite (s1) entfernt ist, und Spalten des Spans (16) zur Bildung einer sechsten Seite (s6), die von der ersten Seite (s5) im wesentlich größeren Abstand entfernt ist als die vierte Seite (s2) von der zweiten Seite (s1) entfernt ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Schneiden des Spans (16) zur Bildung der zweiten Seite (s1) durch ein erstes Messer (10) und zum Schneiden des Spans (16) zur Bildung der dritten Seite (s3) durch ein zweites Messer (22) erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, bei dem das Schneiden des Spans (16) zur Ausbildung der vierten Seite (s2) durch das erste Messer (10) erfolgt.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, bei dem das Schneiden des Spans (16) zur Ausbildung der fünften Seite (s4) durch ein drittes Messer erfolgt, das vom zweiten Messer (22) beabstandet ist.
  5. Span zur Verwendung in der Herstellung von Holzbrei, wobei der Span (16) eine Faserrichtung aufweist, die sich entlang der Faserrichtung erstreckt und drei Paare von im Wesentlichen parallelen Seiten aufweist, wobei die Seiten eines ersten Seitenpaares (s1, s2) voneinander im Abstand von 2–8 mm liegen, die Seiten des zweiten (s5, s6) und dritten Paares (s3, s4) voneinander mit größeren Werten als die Seiten des ersten Paares (s1, s2) entfernt sind, und wobei die Seiten des ersten Paares (s1, s2) im Wesentlichen rechtwinklig zu den Seiten des dritten Paares (s3, s4) liegen.
  6. Span nach Anspruch 5, bei dem die Seiten (s5, s6) des zweiten Paares der Seiten relativ unregelmäßige Oberflächen aufweisen, die im Wesentlichen mit der Faserrichtung ausgerichtet sind, wobei die Seiten des ersten (s1, s2) und dritten (s3, s4) Paares der Seiten relativ glatt im Vergleich zu den Seiten des zweiten (s5, s6) sind.
  7. Span nach Anspruch 6, bei dem die Seiten (s3, s4) des dritten Paares von Seiten relativ glatt im Vergleich zu den Seiten (s1, s2) des ersten Paares sind.
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