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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine verbesserte Wärmvorrichtung
zur Wärmebehandlung
eines Patienten. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung
eine aufblasbare Vorrichtung, um einen Patienten mit einem thermisch
konditionierten Medium zu umgeben. Solch eine Behandlungsvorrichtung wird
bei der medizinischen Behandlung von Patienten bei Hypothermie oder
Hyperthermie eingesetzt. Eine weitere Anwendung ist die Aufrechterhaltung der
Körpertemperatur
eines Patienten, welcher einer chirurgischen Behandlung unterzogen
wird.
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Beschreibung
des Standes der Technik
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Herkömmliche
Vorrichtungen zur Wärmebehandlung
eines Patienten weisen mehrere Nachteile auf. Zum einen können herkömmliche
Wärmvorrichtungen
das thermische Medium dem Patienten nicht zuführen, ohne den Körper des
Patienten zu belasten. Darüber
hinaus sind herkömmliche
Patienten-Wärmvorrichtungen
aufwändig
in der Herstellung und bestehen aus einer großen Anzahl von Teilen, wodurch
sich ein zeit- und arbeitsaufwändiger
und damit auch kostenintensiver Herstellungsprozess ergibt, um die
einzelnen Teile zu dem fertigen System zusammenzufügen. Weiterhin
sind herkömmliche Patienten-Wärmvorrichtungen
thermisch ineffizient bei der Behandlung der Patienten. Bei konventionellen
Patienten-Wärmvorrichtungen
sind die Patienten großen
thermischen Gradienten innerhalb der Wärmvorrichtung ausgesetzt, wel che
zu unerwünschten heißen Bereichen
(„Hot-Spots") oder kalten Bereichen
führen.
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In
der US-Patentschrift Nr. US-A-5 733 318 wird eine aufblasbare thermische
Decke offenbart, welche eine Größe aufweist,
die ausreicht, um einen Patienten komplett zu bedecken. Die thermische
Decke besitzt einen oder mehrere Bereiche, welche mittels eines
Abschlusses in einem nicht aufgeblasenen Zustand gehalten werden,
so dass ein thermisch reguliertes Medium, welches zum Aufblasen
in die Decke eingeleitet wird, nicht in diese abgetrennten Bereiche
gelangen kann. Somit befindet sich ein erster Bereich des Patienten
in einem bedeckten Zustand, wohingegen ein anderer Teil des Patienten
für medizinische
Behandlung zugänglich
ist. Hiernach kann der Abschluss geöffnet werden, so dass das Aufblasende
Medium in die abgetrennten Bereiche gelangen kann. Dadurch richten
sich die abgetrennten Bereiche auf und nehmen einen aufgeblasenen
Zustand an. Die so freigegebene Decke bedeckt den kompletten Patienten
und umhüllt
ihn mit dem Aufblasmedium. Der Abschluss kann als ein gestrecktes,
streifenartiges Band ausgeführt
sein, welches eine mittige Perforation aufweist, die getrennt werden kann.
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Es
besteht weiterhin Bedarf für
eine verbesserte Wärmevorrichtung
zur Behandlung eines Patienten, welche kostengünstig, einfach herstellbar
und flexibel bei der Benutzung ist, sowie eine gleichmäßigere thermische
Behandlung des Patienten ermöglicht.
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US-A-5674289
offenbart eine aufblasbare Wärmebehandlungsvorrichtung,
welche ein thermisch kontrolliertes Aufblasmedium in eine thermische
Behandlungszone leitet, um die Körpertemperatur
eines Patienten zu regulieren.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung zielt auf eine verbesserte Wärmvorrichtung
zur Behandlung eines Patienten ab, welche im Wesentlichen eines
oder mehrere der Probleme oder Nachteile des Standes der Technik
eliminiert.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine verbesserte Wärmvorrichtung
zur Behandlung eines Patienten zur Verfügung zu stellen, welche kostengünstig ist.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung
einer verbesserten Wärmvorrichtung
zur Behandlung eines Patienten, welche einfach herzustellen ist.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung
einer verbesserten Wärmvorrichtung
zur Behandlung eines Patienten, welche vor der Benutzung Platz sparend
aufbewahrt werden kann.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung
einer verbesserten Wärmvorrichtung
zur Behandlung eines Patienten, welche flexibel in der Anwendung
ist.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung
einer verbesserten Wärmvorrichtung
zur Behandlung eines Patienten, welche eine gleichmäßigere thermische
Behandlung bewirkt.
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Weitere
Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden in der nachfolgenden
Beschreibung dargelegt und werden teilweise aufgrund der Beschreibung
offensichtlich sein oder können
aus der Anwendung der Erfindung ersehen werden. Die Ziele und weitere
Vorteile der Erfindung werden durch die Struktur erreicht, welche
insbesondere in der Beschreibung dargelegt ist, als auch in den
Ansprüchen,
sowie in den beigefügten
Figuren.
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Um
diese und weitere Vorteile zu erreichen und in Einklang mit dem
Verwendungszweck der Erfindung, wie hierin ausführlich beschrieben, umfasst die
Erfindung eine Wärmvorrichtung,
zum Zuführen eines
thermischen Mediums zu einem Patienten, umfassend eine erste Materialschicht,
welche im wesentlichen plan ausgeführt ist; eine zweite Materialschicht,
welche im wesentlichen plan ausgeführt ist, wobei die erste Materialschicht
und die zweite Materialschicht in Teilbereichen verbunden sind,
um ein Paar von Ausläuferbereichen
zu bilden, welche voneinander beabstandet sind, so dass ein Patient
zwischen die Ausläuferbereiche
angeordnet werden kann und um einen aufblasbaren Zwischenraum zum Zuführen des
Mediums zu erzeugen; eine Einlassöffnung, welche mit dem Zwischenraum
zum Zuführen des
Mediums verbunden ist, zum Einlass eines thermisch konditionierten
Mediums; eine Mehrzahl von Öffnungen,
welche auf dem Paar von Ausläuferbereichen
angeordnet sind, um das thermisch konditionierte Medium dem Patienten
zuzuführen;
eine Bedeckung, welche aus der ersten und zweiten Materialschicht
gebildet ist und sich lateral nach Außen von den Ausläuferbereichen
erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedeckung derart ausgeführt ist, dass
sie eine ausreichende Länge
besitzt, dass sie über
den Patienten und über
das Paar von Ausläuferbereichen
gelegt werden kann; und dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung
einen nicht aufblasbaren, unter dem Patienten angeordneten streifenartigen
Bereich aufweist, welcher sich zwischen dem Paar von Ausläuferbereichen
erstreckt.
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Die
vorhergehende allgemeine Beschreibung, sowie die folgende detaillierte
Beschreibung sind lediglich beispielhaft und als Erklärung anzusehen,
und dienen dazu, die beanspruchte Erfindung näher zu erläutern.
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Kurze Figurenbeschreibung
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Die
beigefügten
Figuren dienen dem besseren Verständnis der Erfindung und sind
ein Teil dieser Beschreibung. Ferner dienen sie zur Veranschaulichung
von Ausführungsbeispielen
der Erfindung und zur Verdeutlichung der Erfindungsprinzipien, zusammen
mit der Beschreibung. Dabei zeigen:
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1A:
eine isometrische Ansicht eines bevorzugten Ausführungsbeispiels einer Wärmvorrichtung,
zum Zuführen
eines thermischen Mediums zu einem Patienten gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei
die Vorrichtung sich in dem aufgeblasenen Zustand befindet;
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1B:
eine isometrische Ansicht eines bevorzugten Ausführungsbeispiels einer Wärmvorrichtung,
zum Zuführen
eines thermischen Mediums zu einem Patienten gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei
sich die Vorrichtung in aufgeblasenem Zustand befindet und zusätzlich ein
Patient, sowie die Bedeckung im geschlossenen Zustand dargestellt ist;
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2:
eine Draufsicht auf ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Wärmvorrichtung,
zum Zuführen
eines thermischen Mediums zu einem Patienten gemäß der vorliegenden Erfindung;
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3A:
eine Vergrößerung eines
Teilbereiches, welcher mit dem Bezugszeichen 3A in 2 gekennzeichnet
ist;
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3B:
eine Vergrößerung eines
Teilbereiches, welcher mit dem Bezugszeichen 3A in 2 gekennzeichnet
ist;
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4A:
einen vergrößerten Bereich
entlang der Linie 4A-4A in 1;
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4B:
einen vergrößerten Bereich,
welcher in 4A mit dem Bezugszeichen 4B gekennzeichnet
ist; und
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5:
eine isometrische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels
einer Wärmvorrichtung,
zum Zuführen
eines thermischen Mediums zu einem Patienten, gemäß der vorliegenden
Erfindung in aufgeblasenem Zustand.
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Ausführliche
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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Im
Folgenden sollen nun die bevorzugten Ausführungsbeispiele der vorliegenden
Erfindung im Detail erklärt
werden, von welchen Beispiele in den beigefügten Figuren dargestellt sind.
So ist in 1A eine isometrische Darstellung
einer Wärmvorrichtung,
zum Zuführen
eines thermischen Mediums zu einem Patienten gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt,
welche sich in dem aufgeblasenen Zustand befindet.
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Die
Wärmvorrichtung
umfasst eine erste Materialschicht und eine zweite Materialschicht,
welche jeweils im Wesentlichen plan ausgeführt sind. Eine erste Materialschicht 110 und
eine zweite Materialschicht 120 können aus jedem geeignetem Material hergestellt
sein. Zum Beispiel kann die erste Materialschicht 110 und
die zweite Materialschicht 120 aus jedem undurchlässigen weichen
Material hergestellt sein, welches sich zum Aufblasen und zum Kontakt mit
dem Körper
des Patienten eignet. Vorzugsweise sind sowohl die erste Materialschicht 110,
als auch die zweite Materialschicht 120 aus einer weichen äußeren Schicht,
welche in Kontakt mit dem Körper
des Patienten steht und aus einer Schicht, welche die notwendige
Undurchlässigkeit
zum Aufblasen aufweist, hergestellt.
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Die
Materialschichten der Wärmvorrichtung sind
in den gewünschten
Bereichen miteinander verbunden, so dass ein aufblasbarer Zwischenraum zum
Zuführen
des Mediums gebildet wird. In 1A sind
die dargestellte erste Materialschicht 110 und die zweite
Materialschicht 120 in den Verbindungsbereichen 140 miteinander
verbunden, um den aufblasbaren Zwischenraum 102 zu bilden.
Darüber
hinaus umfasst die Wärmvorrichtung
eine Einlassöffnung, welche
in Verbindung mit dem aufblasbaren Zwischenraum zum Zuführen eines
thermischen konditionierten Mediums steht. Wie in 1A dargestellt, umfasst
die Wärmvorrichtung 100 eine
Einlassöffnung 150,
welche mit dem Schlauch 165 zum Zuführen des thermischen Mediums
und einer nicht dargestellten Versorgungseinheit für das Medium
in Verbindung steht, so dass der aufblasbare Zwischenraum 102 mit
dem Medium aufgeblasen werden kann. Die Wärmvorrichtung 100 umfasst
ebenfalls eine Mehrzahl von Öffnungen 130,
um das thermisch konditionierte Medium dem Patienten zuzuführen. Weiterhin
umfasst die Wärmvorrichtung 100 eine
Bedeckung 170, welche derart ausgeführt ist, dass sie zumindest
einen Teil eines in der Wärmvorrichtung 100 liegenden
Patienten bedecken kann. Die Bedeckung 170 kann aus jedem
geeigneten Material bestehen. Beispielsweise kann die Bedeckung 170 aus jedem
thermisch isolierenden Material hergestellt sein. Vorzugsweise ist
die Bedeckung 170 aus der ersten Materialschicht 110 und
aus der zweiten Materialschicht 120 hergestellt.
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Vorzugsweise
umfasst die Wärmvorrichtung darüber hinaus
eine erste und zweite Materialschicht, welche miteinander verbunden
sind, so dass sie einen Kopfbereich und ein Paar von Ausläuferbereichen,
welche an den Enden des Kopfbereiches angeordnet sind, innerhalb
des Mediumzuführbereiches bilden.
Beispielsweise sind in 1A die erste Materialschicht 110 und
die zweite Materialschicht 120 derart an den Verbindungsbereichen 140 verbunden, dass
ein Kopfbereich 104, ein linker Ausläuferbereich 106 und
ein rechter Ausläuferbereich 108 entsteht. Die
Wärmevorrichtung
umfasst zwei Ausläuferbereiche,
welche sich linear von unterschiedlichen Enden des Kopfbereichen
erstrecken. Ein Beispiel hierfür
ist in 1A dargestellt, wobei der linke
Ausläuferbereich 106 und
der rechte Ausläuferbereich 108 jeweils
von einem unterschiedlichen Ende des Kopfbereiches 104 ausgehen.
Weiterhin umfasst die Wärmvorrichtung
zum Zuführen
eines thermischen Mediums zu einem Patienten gemäß der vorliegenden Erfindung
eine Mehrzahl von Öffnungen,
welche auf dem Paar von Ausläuferbereichen
angeordnet sind und eine Einlassöffnung
welche sich an dem Kopfbereich befindet. So ist zum Beispiel in 1A eine Mehrzahl
von Öffnungen 130 dargestellt,
welche longitudinal entlang des linken Ausläuferbereiches 106 und
des rechten Ausläuferbereiches 108 angeordnet sind.
Weiterhin ist die Einlassöffnung 150 vorzugsweise
zentral an dem Kopfbereich 104 angeordnet. Die Einlassöffnungen 130 sind
von der Einlassöffnung 150 um
einige Zentimeter (Inch) beabstandet, um sicherzustellen, dass der
Patient nicht direkt dem an der Einlassströmung 150 einströmenden Fluid ausgesetzt
ist. Vorzugsweise sind die Öffnungen 130 mindestens
7,62 Zentimeter (drei Inch) von der Einlassöffnung 150 entfernt.
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Auch
wenn nur eine Einlassöffnung 150 dargestellt
ist, kann die Wärmvorrichtung 100 mehrere Einlassöffnungen
haben, welche an dem Kopfbereich 104 angeordnet sind. In
diesem Fall wäre
jede Einlassöffnung
verschlossen, bis ein Schlauch 165 zum Zuführen eines
thermischen Mediums in die jeweilige Einlassöffnung eingeführt würde. Dies
würde die
Flexibilität
der Wärmvorrichtung 100 weiter
erhöhen.
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Die
Wärmvorrichtung
kann mindestens einen unter dem Patienten liegenden, streifenförmigen Bereich
umfassen, welcher zwischen dem Paar von Ausläuferbereichen angeordnet ist.
Wie beispielsweise in 1A dargestellt, sind zwei streifenförmige Bereiche 180 und 190,
welche sich unter dem Patienten befinden, zwischen dem linken und
rechten Ausläuferbereich 106 und 108 angeordnet.
Diese Bereiche 180 und 190 bewirken eine strukturelle
Stabilität der
Wärmvorrichtung 100.
Ebenso verhindern diese Bereiche, dass Flüssigkeiten, welche von dem
Patienten herunterlaufen, zusammenlaufen und dass sie in Kontakt
mit dem Patienten kommen. Diese Flüssigkeiten laufen hingegen
direkt auf die Oberfläche unter
dem Patienten und werden dann beseitigt.
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Wie
in 1A dargestellt, sind die unter dem Patienten liegenden,
streifenförmigen
Bereiche 180 und 190 durch die Verbindungsbereiche 140 begrenzt
und daher nicht aufblasbar. Die unter dem Patienten liegenden Bereiche 180 und 190 können aus jedem
geeigneten Material hergestellt sein. Zum Beispiel können die
unter dem Patienten liegenden, streifenförmigen Bereiche 180 und 190 aus
jedem weichen Material realisiert sein, welches sich zum Kontakt
mit dem Körper
des Patienten eignet. Vorzugsweise sind die unter dem Patienten
liegenden, streifenförmigen
Bereiche 180 und 190 jeweils aus einer ersten
Materialschicht 110 und einer zweiten Materialschicht 120 hergestellt.
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1B zeigt
eine isometrische Darstellung einer Wärmvorrichtung, zum Zuführen eines
thermischen Mediums zu einem Patienten gemäß der vorliegenden Erfindung.
Die Wärmvorrichtung
ist im aufgeblasenen Zustand mit einem Patienten dargestellt, wobei
die Bedeckung in der geschlossenen Stellung dargestellt ist. Somit
ergibt sich die Anwendung der Wärmvorrichtung,
zum Zuführen
eines thermischen Mediums zu einem Patienten gemäß der vorliegenden Erfindung.
bereits aus der 1B. Bei Benutzung wird ein Patient 1,
welcher einer Wärmebehandlung
bedarf (welcher an Hypothermie oder Hyperthermie leidet oder welcher
chirurgisch behandelt wird) längs
gerichtet in die Wärmvorrichtung 100 gelegt.
Der Kopf oder die Füße des Patienten,
werden abhängig
davon, welche Position die jeweiligen Anforderungen an den Zugang
zu dem Patienten am besten erfüllen,
in der Nähe
des Kopfbereiches 104 angeordnet. Wenn ein Zugang zu dem
Körper
des Patienten nicht notwendig ist, so wird die Bedeckung 170 über den
Patienten gelegt. Ein selektiver Zugang zu unterschiedlichen Regionen
des Patientenkörpers wird
durch die Mehrzahl von bandartigen Bereichen ermöglicht, welche die Bedeckung 170 umfasst.
Das thermische Medium, welches von der nicht dargestellten Versorgungseinheit 160 für das thermische Medium
zur Verfügung
gestellt wird, fließt
durch den Zuführschlauch 165 für das thermische
Medium über einen
geeigneten Verbinder (zum Beispiel einen rechtwinkligen Verbinder)
in die Einlassöffnung 150. Somit
bewirkt das in die Einlassöffnung 150 einströmende thermische
Medium, dass der Zwischenraum 102 zum Zuführen des
Mediums, einschließlich
des Kopfbereiches 104 des linken Ausläuferbereiches 106 und
des rechten Ausläuferbereiches 108 aufgeblasen
wird. Dadurch wird das thermische Medium mittels der Mehrzahl von Öffnungen 130,
welche in dem linken Ausläuferbereich 106 und
dem rechten Ausläuferbereich 108 ausgebildet
sind, dem Patienten zugeführt.
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Auch
wenn der in 2 dargestellte Patient 1 ein
Kind ist, kann die Wärmvorrichtung
zum Zuführen
eines thermischen Mediums zu einem Patienten gemäß der vorliegenden Erfindung
ebenso für
einen beliebigen Patienten, unabhängig von dessen Größe oder
Alter angewendet werden. Die thermische Konditionierung des benutzten
Mediums ist abhängig
von dem gewünschten
Resultat. Wenn der Patient an Hypothermie leidet, oder wenn er chirurgisch
behandelt wird, so ist es wünschenswert,
den Patienten in einem wärmenden
Medium zu baden. Wenn der Patient an Hyperthermie leidet, so ist
es wünschenswert, den
Patienten in einem kühlenden
Medium zu baden.
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Auch
wenn in der vorzugsweisen Ausführungsform
das thermische Medium warme Luft ist, so kann jedes thermische Medium
in der Wärmvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung benutzt werden.
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Im
Gegensatz zu herkömmlichen
Wärmvorrichtungen
für Patienten,
welche aufgeblasen und über
den Patienten gelegt werden müssen
oder bei welchen der Patient vor dem Aufblasen in die Vorrichtung
gelegt werden muss, ist die Wärmvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung flexibel bei der Benutzung. Wenn gewünscht kann der Patient in die Wärmvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung gelegt werden und die Vorrichtung wird lediglich bei Bedarf
aufgeblasen, ohne dass ein Bewegen des Patienten oder eine Veränderung
der Wärmvorrichtung notwendig
wäre. Ebenso
kann ein Patient in eine bereits aufgeblasene Wärmvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung gelegt werden. Diese Option ermöglicht die thermische Konditionierung
eines Pa tienten während
vorbereitende Arbeiten ausgeführt werden.
Somit ist die Wärmvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung flexibel bei der Benutzung.
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Wir
vorhergehend bereits beschrieben, umfasst die Wärmvorrichtung 100 eine
erste Materialschicht 110 und in 2 ist eine
Draufsicht auf eine Wärmvorrichtung
zum Zuführen
eines thermischen Mediums zu einem Patienten gemäß der vorliegenden Erfindung
dargestellt. Die erste Materialschicht 110 umfasst eine
Mehrzahl von Öffnungen
in dieser Schicht, welche wiederum eine erste Mehrzahl von Öffnungen 200 und
eine zweite Mehrzahl von Öffnungen 210 umfassen.
Die Einlassöffnung 150 ist
näher an
der ersten Mehrzahl von Öffnungen 200 angeordnet,
als an der zweiten Mehrzahl von Öffnungen 210. Eine
Wärmvorrichtung
zum Zuführen
eines thermischen Mediums zu einem Patienten gemäß der vorliegenden Erfindung
umfasst eine erste und eine zweite Mehrzahl von Öffnungen, wobei die erste Mehrzahl
von Öffnungen
kleinere Öffnungen
aufweist als die zweite Mehrzahl von Öffnungen. So kann zum Beispiel
die erste Mehrzahl von Öffnungen 200 kleiner
sein als die zweite Mehrzahl von Öffnungen 210. Dadurch
wird mittels der ersten Mehrzahl von Öffnungen 200 eine
geringere Menge des thermischen Mediums zu dem Patienten zugeführt und
mittels der zweiten Mehrzahl von Öffnungen 210 eine
größere Menge
des thermischen Mediums. Darüber
hinaus führt
die Verwendung von kleineren Öffnungen
in der Nähe
der Einlassöffnung
und von größeren Öffnungen
fern von der Einlassöffnung
dazu, dass der thermische Gradient minimiert wird, welcher entlang
des Paares von Ausläuferbereichen
auftreten kann.
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Beim
Fließen
des thermischen Mediums durch die Wärmevorrichtung findet ein Wärmeaustausch
durch die erste und zweite Materialschicht entlang der verschiedenen
Flusswege des Mediums statt. Daher ist die Wärmebehandlung des Patienten gleichförmiger als
in herkömmlichen
Systemen zur Wärmebehandlung
von Patienten. Der Ort des Übergangs
zwischen der ersten Mehrzahl von Öffnungen 200 und der
zweiten Mehrzahl von Öffnungen 210 kann
an jeder Stelle entlang des Paares von Ausläuferbereichen angeordnet sein.
Der Ort des Übergangs
ist von mehreren thermodynamischen Faktoren abhängig, wie beispielsweise der
relativen Größe der Öffnungen,
der Temperatur des einströmenden thermischen
Mediums, der Außentemperatur,
dem Durchfluss des thermischen Mediums, der Länge der Ausläuferbereiche
und der thermischen Eigenschaften der Materialschichten 110 und 120.
In einer bevorzugten Ausführungsform
der Wärmvorrichtung zum
Zuführen
eines thermischen Mediums zu einem Patienten gemäß der vorliegenden Erfindung
liegt der Ort des Übergangs
zwischen der ersten Anzahl von Öffnungen
und der zweiten Anzahl von Öffnungen
im wesentlichen mittig bezüglich
der Längenausdehnung
des Paares von Ausläuferbereichen.
Es liegt jedoch im Rahmen der Erfindung, den Übergangspunkt an jeden beliebigen
Ort zu legen. Ebenso liegt es im Rahmen der Erfindung, andere Größen, Anordnungen
und Abstände
der Öffnungen
zu wählen.
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Die
Bedeckung der Wärmvorrichtung
zum Zuführen
eines thermischen Mediums zu einem Patienten gemäß der vorliegenden Erfindung
umfasst eine Mehrzahl von bandartigen Bereichen. So umfasst beispielsweise
die in 2 dargestellte Wärmvorrichtung 100 einen
ersten, zweiten und dritten bandartigen Bereich 220, 230 und 240.
Die Verwendung von mehreren bandartigen Bereichen ermöglicht den
wahlweisen Zugang zu unterschiedlichen Regionen des Körpers des
Patienten, während
der Benutzung der Wärmvorrichtung 100.
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In 3A ist
eine Vergrößerung des
mit dem Bezugszeichen 3A in 2 gekennzeichneten
Bereichs dargestellt, wohingegen 3B eine
Vergrößerung des
mit dem Bezugszeichen 3A in 2 gekennzeichneten
Bereiches darstellt. Der relative Größenunterschied zwischen der
ersten Mehrzahl von Öffnungen 200 und
der zweiten Mehrzahl von Öffnungen 210 wird
bereits aus den 3A und 3B deutlich.
Die jeweilige Größe der ersten
Mehrzahl von Öffnungen
und der zweiten Mehrzahl von Öffnungen
hängt von
vielen thermodynamischen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Ort des Übergangs
zwischen der ersten und der zweiten Mehrzahl von Öffnungen,
der Temperatur des einströmenden
Mediums, der Außentemperatur,
dem Durchfluss des thermischen Mediums, der Länge der Ausläuferbereiche und
der thermischen Eigenschaften der Materialschichten 110 und 120.
In einer vorzugsweisen Ausführungsform
der Wärmvorrichtung
zum Zuführen
eines thermischen Mediums zu einem Patienten gemäß der vorliegenden Erfindung
beträgt
der Durchmesser der ersten Mehrzahl von Öffnungen 200 0,1524
Zentimeter (0,06 Inch) wohingegen der Durchmesser der zweiten Mehrzahl
von Öffnungen 210 0,2286
Zentimeter (0,09 Inch) beträgt.
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Die
Herstellung der Wärmevorrichtung
zur Zulieferung eines thermischen Mediums zu einem Patienten gemäß der vorliegenden
Erfindung kann am besten mit Bezugnahme auf die 4A beschrieben
werden. Die ersten und zweiten Materialschichten 110 und 120 sind
spiegelbildlich ausgeführt.
Die erste Materialschicht 110 enthält jedoch die Mehrzahl von Öffnungen 130.
Während
des Herstellungsprozesses wird die erste Materialschicht 110 auf
die zweite Materialschicht 120 gelegt. Durch Hitzeeinwirkung
in den Verbindungsbereichen 140 werden die erste und zweite
Materialschicht 110 in diesen Verbindungsbereichen verbunden.
Somit ergibt sich ein aufblasbarer Zwischenraum 102 zwischen
der ersten und zweiten Materialschicht 110 und 120.
Auf gleiche Weise wird durch Hitzeeinwirkung auf die unter dem Patienten
liegenden, streifenförmigen
Bereiche 180 und 190 und auf die Bedeckung 170 die
erste Materialschicht 110 und zweite Materialschicht 120 miteinander
verbunden. Dieser Verbindungsvorgang von lediglich zwei Bestandteilen
führt zu
einer wesentlichen Reduzierung der Herstellungszeit und der Herstellungskosten.
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In
einer vorzugsweisen Ausführungsform umfasst
die erste und/oder die zweite Materialschicht der Wärmvorrichtung
zum Zuführen
eines thermischen Mediums zu einem Patienten gemäß der vorliegenden Erfindung
eine Oberflächenschicht
und eine Beschichtung. So ist beispielsweise in 4B eine
vergrößerte Ansicht
der in 4A mit dem Bezugszeichen 4B gekennzeichneten
Bereich dargestellt.
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4B zeigt
eine Vergrößerung der
ersten Materialschicht 110, wobei die Öffnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit
nicht dargestellt sind. Die erste Materialschicht 110 umfasst
eine Oberflächenschicht 400 und
eine Beschichtung 410. Die Oberflächenschicht 400 und
die Beschichtung 410 können aus
jedem beliebigen Material hergestellt sein. So kann beispielsweise
die Oberflächenschicht 400 von jedem
weichen Material, welches sich zum Kontakt mit dem Körper des
Patienten eignet, hergestellt sein. Ebenso kann die Beschichtung 410 aus
jedem undurchlässigen
Material, welches ein Aufblasen erlaubt, hergestellt sein. Vorzugsweise
wird die Oberflächenschicht 400 aus
Spinnvlies- Polypropylen (spunbond
polypropylene) hergestellt. Die Beschichtung 410 wird vorzugsweise
aus Polyethylen hergestellt. Somit verbindet sich das Polyethylen
der ersten Materialschicht 110 unter Hitzeeinwirkdung mit
dem Polyethylen der zweiten Materialschicht 120. Die Verwendung
dieser Materialien ermöglicht
eine verbesserte Wärmevorrichtung
zur Behandlung eines Patienten, welche vor der Verwendung Platz
sparend in gefaltetem Zustand aufbewahrt werden kann.
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In 5 ist
eine isometrische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels
einer Wärmvorrichtung
zum Zuführen
eines thermischen Mediums zu einem Patienten gemäß der vorliegenden Erfindung
dargestellt, wobei sich die Wärmvorrichtung
in aufgeblasenem Zustand befindet. In diesem Ausführungsbeispiel 500 sind
der linke und rechte Ausläuferbereich 106 und 108 unterteilt
in zwei separate Abteilungen zum Zuführen von Fluid. Der linke Ausläuferbereich 106 besteht
aus einem linken äußeren Ausläuferbereich 502 und
einem linken inneren Ausläuferbereich 504.
Der rechte Ausläuferbereich 108 besteht
aus einem rechten äußeren Ausläuferbereich 508 und
aus einem rechten inneren Ausläuferbereich 506.
Die äußeren und
inneren Bereiche sind durch eine Abtrennung 501 separiert.
Die Öffnungen 130 sind
lediglich in den inneren Bereichen 504 und 506 angeordnet.
Somit wird das thermische Medium lediglich über die inneren Bereiche 504 und 506 der Patienten
zugeführt.
Das thermische Medium, welches durch die äußeren Bereiche 502 und 508 geleitet
wird, wird durch die Öffnungen 510,
welche sich am Boden der Wärmvorrichtung 500 befinden,
abgeleitet. Der Fluidaustausch zwischen den inneren und äußeren Bereichen
wird durch eine Öffnung 512 in der
Abtrennung 501 gewährleistet.
Die Verwendung von unterteilten Ausläuferbereichen und der Auslassöffnungen
ermöglicht
einen regelmäßigeren
Austausch des thermischen Mediums innerhalb der Wärmvorrichtung 500.
Hierdurch wird eine Stockung des thermischen Mediums verhindert.
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In 5 ist
außerdem
eine alternative Anordnung der Einlassöffnung 150 an dem
Kopfbereich 104 dargestellt. In dieser Ausführungsform
ist die Einlassöffnung 165 endseitig
an dem Kopfbereich 104 angeordnet. Diese Anordnung ermöglicht eine freie
Zugänglichkeit
des Patienten über
die wesentliche Erstreckung des Kopfbereiches 104 hin.
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Wie
in der Beschreibung dargelegt, können durch
die Wärmvorrichtung
zur Behandlung eines Patienten gemäß der vorliegenden Erfindung
ein oder mehrere der Probleme oder Nachteile vermieden werden, welche
bei dem Stand der Technik vorhanden sind. Die neue Struktur, wie
in der vorhergehenden Beschreibung, den Ansprüchen und den Figuren dargelegt
ermöglicht
eine Wärmvorrichtung zur
Behandlung eines Patienten, welche kostengünstig, einfach herstellbar
und flexibel in der Verwendung ist und welche eine gleichmäßigere thermische
Behandlung des Patienten ermöglicht.
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Es
ist für
den Fachmann offensichtlich, dass eine Vielzahl von Veränderungen
und Variationen an der Wärmvorrichtung
zur Behandlung eines Patienten vorgenommen werden können, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen. So deckt der
Rahmen der Erfindung Modifikationen und Variationen ab, sofern sie
innerhalb des Bereiches der Ansprüche und in deren Äquivalenzbereichen
liegen.