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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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1. Gebiet
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Vorrichtungen und Verfahren für Abdeckungseinrichtungen,
wie sie erforderlich sind, wenn eine expandierbare Einrichtung wie
beispielsweise ein endoluminaler Stent oder ein Transplantat gelegt
werden muß.
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2. Beschreibung des Standes
der Technik
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Der
Einsatz von Stents und Stent-Transplantaten hat weit verbreitete
Akzeptanz bei Radiologen, Cardiologen und Chirurgen gefunden. Diese
Geräte werden
eingesetzt zur radialen Abstützung
einer Vielfalt schlauchförmiger
Körperdurchgänge, darunter Arterien,
Venen, Luftwege, Magen-Darm-Trakte sowie Gallenwege. Das bevorzugte
Verfahren zum Plazieren solcher Einrichtungen bestand darin, spezialisierte
Verlegesysteme einzusetzen, um eine Einrichtung an dem zu behandelnden
Ort präzise
zu plazieren und einzurichten. Diese Verlegesysteme ermöglichen
dem Praktiker, mit der Geräteplazierung
einhergehende Verletzungen und technische Schwierigkeiten zu minimieren.
Attribute der Verlegesysteme beinhalten: niedriges Profil; die Fähigkeit,
Inserter-Ummantelungen durchzulassen; die Möglichkeit, Gefäßverschlingungen
leicht und ohne Verletzungen zu beheben; Schutz von abhängigen Geräten und
die Fähigkeit,
das Gerät
exakt zu positionieren und einzurichten.
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Ursprünglich wurden
Stents oder Stent-Grafts entworfen, um entweder eine plastische Verformung
(beispielsweise mit "Ballon-Stents") oder eine elastische
Wiederherstellung (zum Beispiel mit selbstexpandierbaren Stents)
aus einem kollabierten, eingeschränkten Durchmesser zu einem
expandierten, funktionellen Durchmesser zu erreichen. Stents, die
typischerweise für
eine elastische Wiederherstellung ausgelegt sind, werden mit ihrem funktionellen
Durchmesser gefertigt und anschließend radial zusammengedrückt, um
an einem Zuführkatheter
angebracht zu werden. Diese Einrichtungen müssen häufig über eine längere Zeitspanne in diesem
komprimierten Zustand verharren. Darüber hinaus muß es einen
Mechanismus geben, um diese Einsperrung aus der Ferne zu beheben
und zu ermöglichen,
daß die
Einrichtung elastisch ihren Funktionsdurchmesser wiedergewinnt,
wenn sie richtig positioniert ist.
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Um
komprimierte Stents elastisch einzuschnüren und zu ermöglichen,
daß die
Einsperrung von einem entfernten Ort aus aufgehoben wird, hat eine
Reihe von Methoden in die Praxis Eingang gefunden. Eine Methode
sieht vor, den Stent in dem Ringraum zwischen zwei konzentrischen
Katheterschläuchen
unterzubringen. Der innere Schlauch ermöglicht den Durchgang eines
Führungsdrahts
durch seinen Innendurchmesser, und der Stent oder Stent-Graft wird
elastisch an seinem Außendurchmesser
zusammengepreßt.
Der Außenkatheterschlauch
oder -mantel wird anschließend über die komprimierte
Einrichtung gebracht, um in effizienter Weise die komprimierte Einrichtung
einzusperren. Wenn es erwünscht
ist, daß sich
der Stent wieder auf seinen Funktionsdurchmesser ausweitet, wird
der äußere Schlauch
gegenüber
dem inneren Schlauch zurückgezogen,
und die Einrichtung dehnt sich elastisch aus. Diese Verlegung läßt sich
aus der Ferne aktivieren (beispielsweise am Ansatzende eines Katheters),
indem die Schläuche
relativ zueinander in Längsrichtung
versetzt werden.
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Eine
Variante dieses Konzepts besteht darin, konzentrisch zwischen dem äußeren und
dem inneren Schlauch einen weiteren konzentrischen Schlauch vorzu sehen.
Durch Bewegen dieses dritten Schlauchs gegenüber den anderen Schläuchen läßt sich
die elastisch eingeschnürte
Einrichtung von dem Katheter wegdrücken, so daß sie sich elastisch auf ihren
Funktionsdurchmesser ausweiten kann. Der innere Schlauch, durch
dessen Lumen ein Führungsdraht
verläuft,
kann bei einer weiteren Abwandlung dieses Entwurfs entfernt werden.
Bei dem modifizierten Entwurf läuft
der Führungsdraht
in dem Lumen des stoßenden
Schlauchs und durch das ungeschützte
Lumen der kollabierten Endoprothese.
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Eine
weitere praktizierbare Methode verwendet eine chirurgische Naht,
die an den Stent oder Stent-Graft mit dessen kollabiertem, elastisch
eingeschnürtem
Durchmesser angenäht
wird. Bei einer Ausführungsform
dieser Methode wird durch die Metallverstrebungen eines kollabierten
Stents eine "Ketten"-Naht mit einem entfernbaren
Faden geführt.
Von einer entfernten Stelle aus kann dann an einem Ende der Naht
gezogen werden, um den Stent für
die elastische Ausdehnung freizugeben.
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Eine
weitere Methode sieht das Einschließen der eingeengten Endoprothese
in einem dünnwandigen
Gehäuse
vor, welches von einem Kettenstich eines abziehbaren Fadens (beispielsweise
eines chirurgischen Fadens) gehalten wird, der als Längssaum angelegt
ist. Wenn die Naht beseitigt wird, öffnet sich der Saum, während der
Stent elastisch auf seinen Arbeitsdurchmesser ausgedehnt wird. Dieser
Freigabemechanismus beläßt das dünnwandige
Gehäuse eingefangen
zwischen der Einrichtung und dem Schlauch, mit welchem sie verlegt
wurde.
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Die
zum Einschnüren
elastisch verformter Stents oder Stent-Grafts und zu ihrer Verlegung
verwendeten Einrichtungen leiden unter einer Reihe von Problemen.
Ein angestrebtes Merkmal eines noch nicht gelegten Stents besteht
darin, daß er
an dem Katheter flexibel ist. Dies macht es möglich, den Katheter einfach
durch seinen Weg zu führen,
der von der Eintrittsseite zu der Stelle zu rückgelegt werden muß, an der
die Einrichtung angebracht werden soll. Wenn konzentrische Kathether-Schläuche verwendet
werden, so ruft ein solcher Aufbau üblicherweise große Querschnittsdurchmesser
hervor und ist steif, was die Navigation durch gewundene Gefäßabschnitte
schwierig macht. Außerdem
kann das Erfordernis, mehrere schlauchförmige Komponenten zu manipulieren,
eine exakte Plazierung des Stents oder Stent-Grafts schwierig machen.
Ein weiteres typisches Problem besteht darin, daß häufig beträchtliche Kräfte erforderlich sind, um die
Umhüllung
zurückzuziehen
oder den Stent auszudrücken.
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Es
gibt zahlreiche weitere wünschenswerte Merkmale
für ein
Stent- oder Stent-Graft-Verlegesystem. So zum Beispiel ist es von
besonderem Vorteil für
die Außenflächen der
kollabierten Endoprothese, glatt und mithin weniger traumatisch
für die
aufnehmenden Gefäße zu sein.
Darüber
hinaus ist es erwünscht,
wenn das System mit jedem elastisch aufweitbaren Stent funktioniert.
Darüber
hinaus ist es erstrebenswert, daß das Verlegesystem eine ausreichende
Festigkeit aufweist, um die Einrichtung während ihrer normalen Lebensdauer
ohne "schleichende" Ausdehnung radial
einzuschränken.
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Für Verlegesysteme,
die eine durch den Stent gehende chirurgische, entfernbare Naht
beinhalten, hängt
die Effizienz der Systeme bei der Einschnürung der Einrichtung in starkem
Maß von
der Gestaltung der Endoprothese ab. Die Verstrebungen der Endoprothese
liegen bei kollabiertem Durchmesser möglicherweise frei, und dies
kann zu Verletzungen im Verlauf der Navigation zum Behandlungsort führen. Darüber hinaus
können
freiliegende Verstrebungen auch Schwierigkeiten bei der Einbringung hervorrufen
(beispielsweise eine Verwicklung der Verlegungsnaht oder der Verstrebungen).
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Ein
Nachteil der Einrichtungen mit dünnwandigem
Gehäuse
besteht darin, daß die
umschließende
Hülle im
Körper
verbleibt, nachdem die Endoprothese ein gesetzt wurde, was möglicherweise
den Heilungsprozeß behindert
oder zu einer Endothel-Beeinträchtigung
der Luminalfläche
führt und
Ursache ist für
eine Strömungsunterbrechung.
Außerdem
können
diese Einrichtungen dem Katheter ein beträchtliches Profil hinzufügen, was
dessen Flexibilität
abträglich
beeinflußt.
Schließlich
besteht ein weiteres Problem bei derzeitigen Verlegesystemen unter Verwendung
einzelner entfernbarer Fäden
zum Erleichtern des Einbringens der Endoprothese darin, daß diese
Kordeln spannungsfest genug ausgelegt sein müssen, so daß sie bei dem Entfernungsvorgang
nicht reißen.
Dieses Erfordernis gebietet üblicherweise
Fäden mit
größerem Durchmesser,
als sie eigentlich erforderlich wären, um die Endoprothese in ihrem
elastisch kollabierten Zustand zu halten, um während des Einbringens einen
Spannungsverlust zu vermeiden.
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Einige
dieser Unzulänglichkeiten
werden in dem US-Patent 4 878 906 von Lindemann et al. sowie in
dem US-Patent 5 405 378 von Strecker angegangen. Beide Patente machen
von einem oder mehreren durchgehenden entfernbaren Fäden um eine expandierbare
Prothese herum Gebrauch, die aus der Ferne durch einen Katheterschlauch
oder dergleichen entfernt werden kann. Während diese Methoden der Protheseneinbringung
eine gewisse Verbesserung gegenüber
anderen Verlegeverfahren aufweisen mögen, wird die offene Struktur
dieser Einschnürungen
lediglich als begrenzter und örtlich
eingeschränkter
Widerstand gegenüber
der Kraft angesehen, die von einer selbstexpandierenden Prothese ausgeübt wird.
Weitere mögliche
Probleme bei diesen Einrichtungen beinhalten: ungleichmäßige Verteilung
der Einschnürungskraft
in radialer Richtung sowie über
die Länge
der Prothese; hohe Spannungen an einer einzelnen Verlegenaht, was
möglicherweise
zu dem Risiko des Reißens
während
des Einbringvorgangs führt;
unangemessene Bedeckung der Prothesen-Außenseite – was möglicherweise zu einer rauhen
freien Oberfläche
führt;
und eine unerwünschte
Vor-Zurück-Bewegung
des Einschnürungs-/Verlegefadens über der
Außenoberfläche der Einrichtung
während
des Einbringvor gangs, was möglicherweise
zu einer Verwicklung und der Ausbildung einer Embolie führt. Dies
wird in einigen Fällen auch
als "Scheibenwischereffekt" bezeichnet.
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Das
vornehmliche Ziel der vorliegenden Erfindung ist folglich die Schaffung
einer verbesserten Vorrichtung zum Einbringen einer selbstexpandierenden
Einrichtung wie beispielsweise eines Endoluminal-Stents oder dergleichen.
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Weiteres
Ziel der Erfindung ist die Schaffung einer Vorrichtung zum Einbringen
einer selbstexpandierenden Einrichtung, welche eine hervorragende Einschnürung und
Bedeckung der Einrichtung im nicht-verlegten Zustand ebenso ermöglicht wie
ein einfaches Einstellen der Einrichtung, nachdem diese richtig
positioniert worden ist.
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Diese
und weitere Ziele der Erfindung ergeben sich aus der Lektüre der folgenden
Beschreibung.
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OFFENBARUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung ist eine verbesserte Abdeckung für eine selbstexpandierende
Einrichtung, die sowohl die Wirkung hat, die selbstexpandierende
Einrichtung in einer eingeschnürten
oder beschränkten
Anfangsorientierung zu halten, als auch einfach während des
Verlegevorgangs zu entfernen ist. In ihrer bevorzugten Form enthält die erfindungsgemäße Einrichtung
ein Kettengewirk (auch bekannt als "Knit-Braid") aus zwei oder mehr ineinandergreifenden
Fäden aus
Zwirn, die eine relativ feste Bedeckung (oder "Umhüllung") um die selbstexpandierende
Einrichtung herum bilden. Jeder der Fäden bedeckt nur einen Teil
des Außenumfangs
einer radial komprimierten Einrichtung. Durch Auslösen eines Risses
in einem Filament des Kettengewirks an einem Ende der Abdeckung
läßt sich
diese in ihrer Gesamtheit durch einfaches Aufbringen von Spannung in
irgendeiner Richtung auf eine aus mehreren Filamenten gebildete "Reißleine" entfernen. Die Reißleine ist
zusammenhängend
mit der Abdeckung ausgebildet, wodurch es möglich ist, die Abdeckung in
ihrer Gesamtheit zu entfernen, während
Spannung ausgeübt
wird, während
die selbstexpandierende Einrichtung vor Ort expandiert. Dieser Aufbau
hat zahlreiche Vorteile gegenüber
herkömmlichen
Ausgestaltungen, darunter das mögliche
Entfernen der Abdeckung entlang einem einzelnen Vektor, ohne daß die Verlegungs-Reißleine dem
Scheibenwischereffekt ausgesetzt ist.
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Die
erfindungsgemäße Einrichtung
widersteht hohen internen Drücken
bei minimalem radialen Wachstum, wenngleich nur sehr geringe Kräfte erforderlich
sind, um die Abdeckung zu entfernen. Um die Abdeckung zu entfernen,
kann die eine hohe Festigkeit aufweisende gestrickte Mehrfachfilament-Reißleine aus
beliebiger Richtung gezogen werden. Diese gestrickte Reißleine ist
mit der Abdeckung integral ausgebildet und umfaßt zwei oder mehr Fasern. Folglich
sind nur dünnwandige
Abdeckungen (und mithin Reißleinen
geringen Durchmessers) erforderlich, um die Einrichtung einzuschnüren. Diese
Abdeckung läßt sich
in gesteuerter Weise und mit gesteuerter Geschwindigkeit entfernen.
Darüber hinaus
ermöglicht
der Kettengewirke-Aufbau, daß radial
wirkende Einschnür-
oder Beschränkungskräfte gleichmäßig über die
Oberfläche
der selbstexpandierenden Einrichtung verteilt werden, wobei eine
hervorragende Flexibilität
erhalten bleibt.
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Die
erfindungsgemäße Abdeckung
oder Hülle
kann ein hohes Maß an
Bedeckung aufweisen, schwankend von mehr als 100% bis weniger als 10%.
Darüber
hinaus besitzt die Abdeckung eine relativ glatte Oberflächentextur
und ist vollständig
entfernbar. Die Abdeckung kann aus einem dünnen Film oder einer dünnen Faser
hergestellt werden, wobei das bevorzugte Material expandiertes Polytetrafluorethylen
("ePTFE") ist. Außerdem kann
die erfindungsgemäße Abdeckung
dazu benutzt werden, die Glätte
von Verjüngungs-
und Übergangs zonen
in der vorverlegten Einrichtung und dem dazugehörigen Verlegesystem (Jargon: "Delivery-System") zu verbessern,
beispielsweise dann, wenn die Einrichtung an einem Katheter befestigt
ist.
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Die
erfindungsgemäße Abdeckung
kann auch sequentiell über
verschiedenen Abschnitten eines Katheters gebildet werden. Beispielsweise
kann das Kettengewirk so gebildet werden, daß die Enden eines Stents stufenweise
vor seiner Mitte eingebracht werden, wobei eine Außenabdeckung
vor der Innenabdeckung freigegeben wird, etc. Dieses Leistungsmerkmal
läßt sich
erreichen durch den Einsatz einer einzelnen Reißleine oder mehrerer Reißleinen. Die "Dichte" des Geflechts läßt sich
ebenfalls variieren, um unterschiedliche Verlegefunktionen zu erzielen.
Dieses Merkmal kann es einem Fortsatz oder einem Führungsdraht
ermöglichen,
aus der Seite des Geflechts auszutreten.
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Zusätzliche
Vorteile der Erfindung sind die einfache Fertigung, die leichte
Automatisierbarkeit und die Tatsache, daß während der Fertigung der Wirkvorgang
zu radialen Druckkräften
auf die selbstexpandierenden Einrichtungen führt, was möglicherweise deren Profil noch
weiter verringert. Die erfindungsgemäße Abdeckung ermöglicht außerdem die Justierung
der Flexibilität
des gesamten Verlegesystems durch Nutzen des Vorhandenseins, des
Fehlens und/oder variierender Grade der Bedeckung der Hülle, um
Abschnitte des Verlegesystems so zu modifizieren, daß sie irgendwo
zwischen vollkommen steif und äußerst flexibel
liegen. Die Möglichkeit,
die Flexibilität
des Systems zu justieren, ermöglicht
ein Maßschneidern
der vorverlegten Einrichtung, damit diese stoßbar und/oder führbar ist.
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Es
wird angenommen, daß diese
Technologie besonders nützlich
ist als Abdeckung, welche selbstexpandierende Endoluminal-Einrichtungen umgibt,
so zum Beispiel Stents, Grafts, Stent-Graft-Kombinationen und dergleichen,
die in Blutgefäßen und
anderen Körperwegen
eingesetzt werden (hier kollektiv als "Stents und Grafts" bezeichnet). Darüber hinaus besitzt die Einrichtung zahlreiche
weitere mögliche
medizinische Anwendungen. Beispielsweise kann die erfindungsgemäße Abdeckung
in Verbindung mit Ballon-Kathetern und/oder expandierbaren Ballon-Stents
und -Grafts eingesetzt werden, um Ballons mit variabler Länge und/oder
variablem Durchmesser zu bilden. Diese Methode läßt sich auch dazu benutzen,
die Verlegerichtung des Ballons oder der implantierbaren Einrichtung
zu steuern. Andere selbstexpandierende oder mechanisch expandierende
Einrichtungen wie zum Beispiel Embolie-Spulen oder Hohlvenen-Filter, können ebenfalls
mit Hilfe des durch die vorliegende Erfindung offenbarten Verlegesystems
eingebracht werden. Das erfindungsgemäße System kann gleichermaßen dazu
benutzt werden, mehrere Einrichtungen an einem einzigen Katheter
einzubringen. Außerdem
kann die vorliegende Erfindung dazu benutzt werden, entfernbare
Führungsdraht-Lumina
an Kathetern zu schaffen, entweder dadurch, daß die Abdeckung ein Führungsdrahtlumen
bildet oder dadurch, daß die
Abdeckung mehrere Katheterschläuche
vereint. Die Abdeckung kann auch dazu benutzt werden, mehrere Führungsdrähte zu bündeln, um ihre
Stoßfähigkeit
beim Verlegevorgang zu steigern, wobei sie aber dennoch in für einen
Patienten annehmbarer Weise trennbar sind. Außerdem kann die Abdeckung an
einem Infusions- oder Absaugkatheter dazu benutzt werden, den Fluidwiderstand
in den Katheter hinein oder aus ihm heraus zu variieren.
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Es
gibt auch nicht-medizinische Anwendungen für diese Technologie. Die erfindungsgemäße Abdeckung
läßt sich
als Filter einsetzen, welches von einer entfernten Stelle aus beseitigbar
ist. Dies ist von Vorteil in gefährlichen
Umgebungen. Die erfindungsgemäße Abdeckung
läßt sich
auch zum Isolieren von Drähten
einsetzen, wobei die Möglichkeit
gegeben ist, die Isolierung leicht von den Drähten abzustreifen. Die Abdeckung
läßt sich
auch dazu einsetzen, komprimierte Packungen durch Ziehen an einer einzelnen
Reißleine
freizugeben, wobei dies den möglichen
Einsatz bei der See-Lebensrettung oder bei Fallschirmeinrichtungen
betrifft. Die Abdeckung läßt sich
auch dazu einsetzen, un ter hohem Druck stehende Packungen zu umschließen, die
dann freigesetzt werden, um ihren Zustand größeren Volumens bei verringertem
Druck einzunehmen. Genutzt werden kann dies zum raschen Voraufblasen
von Einrichtungen wie beispielsweise Fahrradreifen. Die Abdeckung
läßt sich
auch für
Verpackungen von Gegenständen
unvollständiger
Dichte verwenden, beispielsweise als Isolierung oder Dämmung oder
zum Bündeln
von Vorräten
(beispielsweise "Kits") in sicherer Weise
für den
raschen Einsatz bei minimalen Verpackungsaufwand (das heißt für Notfall-,
Rettungssanitäter-,
Militär-
oder ähnliche
Anwendungen).
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BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die
Arbeitsweise der Erfindung ergibt sich aus der nachfolgenden Beschreibung
in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen. Es zeigen:
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1 eine Draufsicht auf ein
Doppellumenkatheter mit einer erfindungsgemäßen Abdeckung, die an einem
distalen Ende der Einrichtung angebracht ist, und mit einer Reißleine gemäß der Erfindung,
die durch eines der Lumen führt;
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2 eine Querschnittansicht
entlang der Linie 2-2 in 1;
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3 eine Seitenansicht einer
erfindungsgemäßen Abdeckung,
teilweise von einem Ballon-Katheter entfernt;
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4 eine vergrößerte Draufsicht
auf ein Kettengewirk-Muster, welches dazu dient, die erfindungsgemäße Abdeckung
herzustellen, wobei das Gewirk vier verschiedene Fäden verwendet,
von denen jeder nur einen Teil des Umfangs der selbstexpandierenden
Einrichtung abdeckt;
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5A bis 5D Seitenansichten der Abdeckung gemäß der Erfindung,
die von einem schlauchförmigen
Substrat entfernt wird, wobei die vier Figuren den Vorgang des Entfernens
der ineinandergreifenden Fäden
der Abdeckung veranschaulicht;
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6 eine Seitenansicht einer
Ausführungsform
der Vorrichtung zum Erzeugen eines Kettengewirks der erfindungsgemäßen Abdeckung;
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7 eine Seitenansicht einer
weiteren Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdeckung, die
mehrere Abdeckungssegmente aufweist, jeweils von getrennten Reißleinen
gesteuert;
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8 eine Seitenansicht einer
weiteren Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdeckung, die
ein Katheter und ein Lumen für
einen entfernbaren Führungsdraht
enthält;
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9A eine Seitenansicht einer
noch weiteren Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdeckung,
die ein Mehrfach-Führungsdrahtgehäuse enthält;
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9B eine Querschnittansicht
entlang der Linie 9B-9B in 9A;
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10 eine Seitenansicht einer
noch weiteren Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdeckung,
die Mehrfach-Abdeckungssegmente enthält, jeweils von einer einzelnen
Reißleine
gesteuert;
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11 eine Seitenansicht einer
weiteren Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdeckung,
die zwei getrennte Segmenten enthält, die jeweils ausgehend von
einer Mittelposition von einem bedeckten Ballonkatheter entfernt
werden, so daß die
Balloneinrichtung sich ausgehend von ihrer Mitte erstrecken kann;
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12 eine Seitenansicht einer
noch weiteren Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdeckung,
welche mehrere selbstexpandierende Einrichtungen umgibt, die sequentiell
verlegt werden sollen;
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13 eine Seitenansicht einer
noch weiteren Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdeckung
mit einer Einrichtung zur Schaffung eines Medikamenten-Infusionskatheters
mit veränderlichem
Fluidwiderstand (die Abdeckung ist mit reduzierter Bedeckungsdichte
gezeigt, um Einzelheiten des bedeckten Infusionskatheters sehen
zu können);
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14 eine Seitenansicht einer
noch weiteren Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdeckung,
welche mehrere Schläuche
eines Katheters mit mehreren Hohlräumen vereint;
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15A bis 15C Seitenansichten einer erfindungsgemäßen Abdeckung
mit einer entfernbaren Abdeckung für einen im Durchmesser einstellbaren Ballon,
wobei der Vorgang des Aufblasens des Ballons innerhalb der durch
die Abdeckung vorgegebenen Beschränkungen und des Entfernens
der Abdeckung dargestellt ist;
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16A bis 16C Querschnittansichten entlang der
Linien 16A-16A, 16B-16B
und 16C-16C in den 15A bis 15C;
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17 eine Seitenansicht einer
weiteren Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdeckung,
die eine in ein Lumen eines Doppellumenkatheters eingearbeiteter
Reißleine
aufweist;
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18 eine Seitenansicht einer
weiteren Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdeckung,
wobei eine der Abdeckungen ein entfernbares strah lungsdurchlässiges Gewirk
zur Verwendung beim Positionieren der abgedeckten Einrichtung aufweist;
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19 eine Seitenansicht einer
weiteren Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdeckung,
die an einem Ballon für
eine Angioplastie durch Scheren der Gefäßwand zusätzlich zum radialen Komprimieren
des in der Arterie befindlichen Hindernisses aufweist;
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20 eine Seitenansicht einer
weiteren Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdeckung,
die ein Gewirk variabler Dichte mit einem Loch in der Seite eines
abgedeckten Katheters aufweist;
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21 eine Seitenansicht einer
Ausführungsform
der Erfindung, welche einen nicht-medizinischen Einsatz der erfindungsgemäßen Abdeckung veranschaulicht,
im vorliegenden Fall der Abdeckung mit einer radial abstreifbaren
Elektrodrahtisolierung;
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22 eine isometrische Dreiviertelansicht einer
Ausführungsform
der Erfindung, bei der die Abdeckung zum Abdecken einer selbstexpandierenden Isolierung
dient und die Isolierung innerhalb eines eingeschränkten Raums
eingerichtet wird;
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23A bis 23C Seitenansichten einer erfindungsgemäßen Abdeckung
mit einer entfernbaren Verlegungshülle für eine plastisch verformbare
Einrichtung, wobei der Vorgang des Aufblasens der plastisch verformbaren
Einrichtung dargestellt ist.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung besteht in einer verbesserten Abdeckung oder Hülle zur
Verwendung an einer räumlich
beschränkten
oder eingeschnürten
Einrichtung, insbesondere einer selbstexpandierenden Einrichtung.
Wie aus der Lektüre
der folgenden Beschreibung entnehmbar ist, läßt sich die vorliegende Erfindung
in einer Vielfalt medizinischer und nicht-medizinischer Anwendungen
nutzen. Obschon nicht auf diese Verfahren beschränkt, eignet sich die Erfindung
besonders für
den Einsatz als Abdeckung über
endoluminalen implantierbaren Einrichtungen wie beispielsweise Stents
oder Grafts, Katheter, Endoluminal-Ballons und dergleichen.
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Die
Begriffe "Abdeckung", "Hülle", "Umschließung", "Gehäuse" und "Mantel" sollen hier jegliche
Struktur beschreiben, welche eine andere Einrichtung (oder mehrere
Einrichtungen) oder Teile davon beinhalten, so zum Beispiel eine
implantierbare Prothese, einen Führungsdraht,
ein Führungsdrahtlumen,
ein Ballonkatheter etc. Die Begriffe enthalten ohne Beschränkung Strukturen,
die eine äußere Hülle für derartige
Einrichtungen bilden, außerdem
weitere Strukturen, die möglicherweise
zusätzlich
in weitere Schichten aus Materialien, andere Einrichtungen und/oder
Mehrfachschichten aus Abdeckungen gemäß der Erfindung eingeschlossen
sind.
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Eine
Anwendung der Erfindung ist in den 1 und 2 dargestellt. Die Erfindung
umfaßt
eine gestrickte Abdeckung 10, die dazu dient, eine andere Einrichtung
zu umschließen,
so zum Beispiel einen elastisch verformbaren Stent 12.
Eine Mehrfachfilament-Reißleine 14 ist
an einem Ende der Abdeckung 10 ausgebildet und sollte ausreichende
Länge aufweisen,
damit die Abdeckung 10 von einer entfernten Stelle aus
entfaltet werden kann. Wie man sieht, enthält die Reißleine 14 tatsächlich eine
mehrsträngige Verlängerung
der gewirkten Abdeckung selbst. Bei der dargestellten Ausführungsform
ist die Reißleine in einem
ersten Lumen 16 eines Doppellumenkatheters 18 untergebracht
und tritt über
einen Y-Verbinder 20 aus. Ein zweites Lumen 22 dient
zum Manipulieren des Katheters 18 und des Stents 12 in
eine Position entlang einem (nicht gezeigten) Führungsdraht.
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Die
erfindungsgemäße Abdeckung
hat einzigartige Eigenschaften, die sich aus ihrer speziell gewirkten
Struktur ableiten. Wie im folgenden näher erläutert wird, kann durch Ausbilden
einer gewirkten Abdeckung unter Verwendung eines besonderen Gewirke-Musters,
bekannt als "Kettengewirke" oder "Flechtgewirke", und durch anschließendes spezielles
Aufbereiten der Abdeckung für
deren Entfernung, die erfindungsgemäße Abdeckung einfach dadurch entfernt
werden, daß an
der Reißleine 14 gezogen wird.
Wie in 3 zu sehen ist,
kann die Abdeckung 10 dazu benutzt werden, beispielsweise
einen Ballon eines Aufweitungs-Ballonkatheters 24 oder
einer selbstexpandierenden schlauchförmigen Einrichtung zu bedecken,
um dann durch Ziehen an der Reißleine 14 entfernt
zu werden. Die gewirkte Abdeckung 10 löst sich dann auf, um den Ballon 24 oder
einer selbstexpandierenden Einrichtung zu ermöglichen, sich über die
Länge hinweg
gleichzeitig mit der Entfernung der Abdeckung zu vergrößern, wie
aus der Darstellung hervorgeht.
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4 zeigt eine bevorzugte
Ausführungsform
einer Kettgewirke-Abdeckung 10 gemäß der Erfindung. Die dargestellte
Abdeckung 10 umfaßt
vier unterschiedliche ineinandergreifende Faserfäden 26, 28, 30 und 32.
Beginnend mit minimal zwei unabhängigen
Filamenten lassen sich beliebig viele und geeignete Fäden auf
diese Weise kombinieren, um eine schlauchförmige Struktur durch einfaches
Ineinandergreifen des letzten Fadens und des ersten Fadens zu bilden.
Insbesondere funktioniert diese Struktur folgendermaßen: der
erste Faden 26 bildet eine Schleife um den zweiten Faden 28 und
den vierten Faden 32. Der zweite Faden 28 wiederum
bildet eine Schleife um sowohl den ersten Faden 26 als
auch den dritten Faden 30. In ähnlicher Weise bildet der dritte
Faden eine Schleife um den zweiten Faden 28 und den vierten
Faden 32. Schließlich
bildet der vierte Faden 32 eine Schleife um den dritten
Faden 30 und den ersten Faden 26, um einen Schlauch
zu bilden.
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Diese
ineinandergreifende Struktur wird vollständig als zusammenhängende verwobene
Mehrfachfilament-Reißschnur
aufgelöst
durch einfaches Trennen eines der Fäden von dem Rest an einem Ende.
Wenn beispielsweise auf die obere Seite des Gewirks Spannung aufgebracht
wird, und sich dann der erste Faden 26 am Verbindungspunkt 34 löst (beispielsweise
durch Durchschneiden oder Ablösen
des Fadens an diesem Punkt), so löst sich der zweite Faden 28 von
dem ersten Faden 26 am Verbindungspunkt 36. Anschließend löst sich
der erste Faden 26 vom zweiten Faden 28 am Verbindungspunkt 38,
und der zweite Faden 28 löst sich vom ersten Faden 26 am
Verbindungspunkt 40. Dieser Vorgang setzt sich über die
gesamte Länge
der Einrichtung fort, bis sich die gesamte Abdeckung als lange durchgehende
und verwobene Reißleine
freimacht.
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Dieser
Vorgang läßt sich
noch besser verstehen durch Betrachtung der 5A bis 5D,
die den Vorgang des Befreiens jeder der Faserschleifen gemäß der Erfindung
für einen
Vierfaser-Schlauchaufbau 42, 44 zeigt.
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Es
gibt zahlreiche Vorteile, eine Abdeckung in dieser Weise auszuführen. Als
erstes hat sich die Abdeckung als recht beständig gegenüber radialen Ausweitungskräften erwiesen.
Die Fähigkeit,
so viel Fäden
zu verwenden, wie man möchte,
um ein wunschgemäß festes
Gewirkemuster zu erreichen, ermöglicht,
daß die
Abdeckung eine äußerst vollständige Einschließung der
selbstexpandierenden Einrichtung erzielt, vereint mit einer gleichmäßigen Verteilung
der Einschnürungskräfte über der
Oberfläche der
selbstexpandierenden Einrichtung. Der Begriff "gleichförmige Verteilung" soll bedeuten, daß im wesentlichen
die gleiche Beschränkungs-
oder Einschnürungskraft
um den Umfang der Einrichtung aufgebracht wird (das heißt dahingehend,
daß die
Einrichtung sich nicht auf einer Seite ausbeult) und/oder über die
Länge der
Einrichtung einwirkt (das heißt
in der Weise, daß die
Einrichtung über
ihre Länge
hinweg ein gleichbleibendes Profil bewahrt). Ungeachtet der Sicherheit
der Umschließung
löst sich
die Abdeckung sehr rasch von der selbstexpandierenden Einrichtung,
indem einfach an der Reißleine
gezogen wird. Beispielsweise wurde gezeigt, daß die erfindungsgemäße Abdeckung
eine Einrichtung umschließen
kann, die eine Kraft von mehr als 100 psi in Ausdehnungsrichtung
ausübt.
Wenn allerdings die Ausdehnung angezeigt ist, so kann die Abdeckung vollständig und
einfach von der Einrichtung entfernt werden, indem einfach nur bis
zu 1 Pfund Zugkraft auf die Reißleine
aufgebracht wird.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Abdeckung liegt darin,
daß sie
mühelos
an Ort und Stelle um die selbstexpandierende Einrichtung gelegt werden
kann. Beispielsweise veranschaulicht 6 eine
Kettenwirkmaschine (oder Kettenstrickmaschine) 76, hier
als Modell Nr. 2NBA/Z-TB, beziehbar von Lamb Knitting Machine Corporation
of Chicopee, Massachusetts. Die dargestellte Einrichtung enthält eine
Fadenteilungsspannvorrichtung 47, ein Fadenpositionsschiffchen 48,
einen Strickkopf 49, eine Abnahmeeinheit 50 und
ein Gewicht 52. Der Strickkopf 49 ist ein Achtnadelkopf,
bei dem jede zweite Nadel herausgenommen ist (was insgesamt vier
Nadeln ergibt) mit einem Kerndurchmesser von 3/8 Zoll (9,5 mm).
Im Betrieb werden Filamente 54a, 54b, 54c und 54d durch
das Spannsystem und die Filamentführungen 47 in das
Schiffchen 48 und den Strickkopf 49 geleitet und
an dem Gewicht 52 befestigt. Die Strickmaschine verwindet
die Filamente 54 automatisch zu einem Kettengewirkschlauch 55.
Der Knoten 56 dient zum Zusammenhalten des Kettengewirkschlauchs 55.
Das Gewicht 52 bringt Spannung auf die Filamente 54,
um den Transport der Filamente durch das System zu unterstützen. Die
Abnahmeeinheit 50 ist nicht erforderlich bei diesem Prozeß und sollte
außer Betrieb
gesetzt sein.
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Diese
Maschine 46 läßt sich
leicht dazu ausbilden, eine Abdeckung gemäß der Erfindung herzustellen.
Hierzu wird eine Einrichtung, beispielsweise eine (nicht gezeigte)
Endovaskularprothese, die auf das Ende eines Katheters 57 zu
wickeln ist, nach unten über
das Fadenpositionsschiffchen 48 und den Strickkopf 49 geführt. Die
Strickvorrichtung bringt den Kettengewirkeschlauch 55 um
die Prothese herum auf und bildet eine erfindungsgemäße Abdeckung.
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Die
Beschaffenheit des von der Maschine 26 gebildeten Kettengewirks
ermöglicht,
daß die
Enden des fertigen Schlauchs in Längsrichtung gezogen werden,
um auf die umwickelte Einrichtung eine höhere Druckkraft aufzubringen.
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Im
Anschluß an
den Wickelvorgang wird die Abdeckung über der umwickelten Einrichtung
folgendermaßen
fertiggestellt: das Gewirk wird über
einen Längenabschnitt
des Katheters bis hin zu der Stelle an dem Katheter, an der die
Endoprothese zusammengedrückt
wird, abgelöst.
Dieses Ablösen
wird eingeleitet, indem eine der Fasern am geschlossenen Ende des
Gewirks aufgetrennt wird. Diese abgelöste Länge des gewirkten Fadens kann
dann zum Ansatz des Katheters geführt werden, um dort als Reißleine bei
der Einbringung des Stents zu fungieren. Vorzugsweise wird die Reißleine durch
ein Lumen des Katheters geführt,
wie in 17 zu sehen ist.
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Es
ist gezeigt worden, daß durch
Verwendung einer Strickmaschine dieser Ausgestaltung um einen selbstexpandierenden
Gegenstand eine stramme Wicklung gebildet werden kann. Tatsächlich hat sich
gezeigt, daß die
bloße
Ausbildung der Abdeckung Druckkräfte
zur Wirkung gebracht hat, die die Einschnürung der selbstexpandierenden
Einrichtung zusätzlich
unterstützen.
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Ein
besonders wichtiger Vorteil der Erfindung liegt in der Fähigkeit
der Abdeckung, entlang einem "einzigen
Vektor" abgelöst zu werden.
Das Kettengewirkemuster gemäß der Efindung
trennt sich entlang einer im wesentlichen geraden Linie (die absolut
linear oder auf Wunsch auch spiralförmig sein kann oder einem anderen
Muster entlang der Einrichtung folgen kann). In ähnlicher Weise zieht die Reißleine von
der eingeschnürten
Einrichtung entlang einer im wesentlichen geraden Linie ab. Der
Begriff "einzelner
Vektor" soll hier
bedeuten, daß sich
die Abdeckung von der Einrichtung entlang einer im wesentlichen
geraden Linie trennt oder entfernt, wenn auf die Reißleine eine
Spannung aufgebracht wird, ohne daß die extreme "Scheibenwischer"-Bewegung einiger
herkömmlicher
mit Faden umwickelter Einrichtungen in Erscheinung tritt. Bei einer
zwei Faden aufweisenden symmetrisch aufgebrachten Abdeckung bedeutet dies,
daß die
Trennung der Fäden über nicht
mehr als etwa 180 Grad des Umfangs der abgedeckten Einrichtung erfolgt;
bei einer symmetrischen Drei-Faden-Abdeckung erfolgt die Auftrennung über nicht mehr
als etwa 120 Grad des Umfangs der abgedeckten Einrichtung; bei einer
symmetrischen Vier-Faden-Abdeckung erfolgt die Trennung über nicht
mehr als etwa 90 Grad des Umfangs der abgedeckten Einrichtung; bei
einer symmetrischen Fünf-Faden-Abdeckung erfolgt
die Auftrennung über
nicht mehr als etwa 75 Grad des Umfangs der abgedeckten Einrichtung;
bei einer symmetrischen Sechs-Faden-Abdeckung erfolgt die Auftrennung über nicht
mehr als etwa 60 Grad des Umfangs der abgedeckten Einrichtung und
so weiter.
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Wenn
sich die Abdeckung auf diese Weise auftrennt, beseitigt die Reißleine sämtliche
Fasern von der Vorrichtung in einer im wesentlichen gestreckten
Linie oder einem "einzelnen
Vektor". Der Wegfall
des Scheibenwischereffekts beseitigt wohl in beträchtlicher
Weise das Risiko einer Verwicklung während der Beseitigung der Abdeckung.
Darüber
hinaus verursacht die "Einzelvektorbeseitigung" auch deutlich weniger
Verletzungen an dem Wirtsgefäß während des
Entfernungsvorgangs, was das Risiko einer Embolie und anderer Komplikationen
senkt.
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Es
sollte erkannt werden, daß die
Fäden gemäß der Erfindung
nicht symmetrisch aufgebracht werden müssen. Beispielsweise kann man
unterschiedliche Fadengewichte verwenden. Zusätzlich oder alternativ kann
jede der Fadenmengen so aufgebracht werden, daß ein unterschiedlicher Anteil des
Umfangs der Einrichtung abgedeckt wird, so daß die Auftrennung über einen
größeren oder
geringeren Anteil des Umfangs hinweg stattfindet.
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Ein
weiterer wichtiger Aspekt der Erfindung ist der Umstand, daß die Abdeckung
sich als Mehrfachfilament-Verbindungsstruktur trennt. Dieser Trennmechanismus
sorgt für
eine deutlich gesteigerte Gesamtfestigkeit der Reißleine während des
Entfernungsvorgangs. Dies verbessert deutlich die Entwurfsmöglichkeiten
bei der Schaffung von Hüllen,
so zum Beispiel wird ein dünneres
Material bei geringerem Bruchrisiko möglich. Darüber hinaus läßt sich
die verwobene Struktur leichter entfernen, und dies bei geringerem
Risiko einer unbeabsichtigten Auftrennung während des Entfernungsvorgangs.
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Ein
weiteres Verfahren zum Herstellen einer erfindungsgemäßen Abdeckung
beinhaltet den Einsatz einer Struktur außerhalb des Kettengewirks,
damit ein Stent in das Lumen des Kettengewirks gezogen werden kann.
Beispielsweise kann ein Kettengewirk (mit vier Fäden, 3/8'' Nutzkreisdurchmesser)
auf einen einen Fuß langen
Dorn aus 304-Edelstahl gestrickt werden, wobei der Dorn einen etwas
größeren Außendurchmesser
hat als die komprimierte Einrichtung. Wenn die Anordnung aus Kettgewirk/Dorn
von Hand mit etwa 15 Lagen eines Rohrwickelbands umwickelt wird
(beispielsweise mit Poly-Temp Teflon®-Band, beziehbar von
Anti-Seize Technology, Franklin Park, IL) und diese Anordnung dann
5 Minuten lang in einem 370°C
heißen
Luftkonvektionsofen eingebracht wird, wird nach Abkühlung dieser
Anordnung der Kettgewirk/Außenrohrbandträger von
dem Dorn mit Hilfe eines konzentrischen Schlauchs abgestreift, der
satt auf dem Dorn sitzt, wobei der Kettgewirk-Bandträger mit
Hilfe dieses konzentrischen Schlauchs von dem Dorn gestoßen wird.
Der selbstex pandierende Stent kann dann durch einen Trichter direkt
in dieses von außen
gestützte
Kettengewirk eingezogen werden. Das zu einem Rohr gewickelte Band
wird anschließend
entfernt, indem jede Schicht dieses Bands sorgfältig beseitigt wird. Die resultierende
Struktur ist ein Stent mit kollabiertem Durchmesser in einer Kettengewirkabdeckung.
Diese Abdeckung kann entfernt werden durch Ziehen von zwei oder
drei der vier Fäden
des Gewirks von demjenigen Ende des Gewirks her, welches zuletzt
gebildet wurde. Der selbstexpandierende Stent wird dann selbst mit
entfernter Abdeckung eingerichtet.
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Die
erfindungsgemäße Abdeckung
kann in einer großen
Vielfalt von Ausgestaltungen hergestellt werden, wozu eine große Vielfalt
möglicher
Werkstoffe einsetzbar ist. Beispielsweise kann das Gewirk von 2
bis 16 oder noch mehr Fäden
Gebrauch machen, wobei 3 bis 8 Fäden
bevorzugt und 4 bis 6 Fäden
am meisten bevorzugt sind. Die Dichte des Gewirks kann von 2 bis
80 Maschen pro Zentimeter reichen, wobei 10 bis 15 bevorzugt sind.
Das Gewirk kann mit einer vollständigen
Bedeckung für
die abgedeckte Einrichtung ausgebildet werden (das heißt es sind
100% der Oberfläche
der Einrichtung bedeckt), oder mit mehr (beispielsweise durch Überlappung
der Fäden
unter Bildung von Mehrfachlagen), bis hinunter zu 1 bis 5% Bedeckung
der Oberfläche.
Bei den meisten Anwendungen liegt die bevorzugte Bedeckung bei 10
bis 100%.
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Die
prozentuale Bedeckung läßt sich
in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung dadurch bestimmen,
daß man
den Betrag der äußeren Oberfläche der
abgedeckten Einrichtung unter der verstrickten erfindungsgemäßen Abdeckung
relativ zu der Größe der freiliegenden
Außenfläche abschätzt (das
heißt
in bezug auf die Fläche,
auf der sich keine darüberliegenden
Fäden befinden).
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In
die erfindungsgemäße Abdeckung
lassen sich weitere bauliche Modifikationen einbeziehen. Beispielsweise
besteht die Möglichkeit,
mindestens zwei der über
den Umfang beabstandeten Maschen eng aneinander zu fügen, wobei
man dies dadurch erreichen kann, daß man in mindestens einem Eingangsfaden,
der während
des Wirkvorgangs verwendet wird, im Vergleich zu den anderen Eingangsfäden eine
höhere
Abziehspannung verwendet. Eine weitere bauliche Modifizierung besteht
in der Verwendung von Eingangsfäden
unterschiedlicher Eigenschaften, beispielsweise in der Verwendung
von ein oder mehr Fäden
mit speziellen Eigenschaften (zum Beispiel kann man einen Faden
für Strahlungen
opak machen, um eine fluoroskopische Sichtbarmachung zu erreichen,
oder man kann Fäden
unterschiedlicher Denier-Zahlen, Textur und anderer Eigenschaften einsetzen).
Eine noch weitere Modifizierung der vorliegenden Erfindung besteht
darin, daß eine
Abdeckung verwendet wird, die sich über die Enden der abgedeckten
Einrichtung hinaus erstreckt, um eine benachbarte Struktur abzudecken,
beispielsweise ein Katheter. Durch Ausbilden einer Abdeckung auf diese
Weise läßt sich
ein allmählicher Übergang
des Profils zwischen Katheter und einer abgedeckten Einrichtung
erzielen. Dieser Aufbau ist beispielsweise in den 12 und 23A dargestellt.
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Die
Werkstoffe zur Fertigung der erfindungsgemäßen Abdeckung sind ebenfalls
Abwandlungen und Kundenanpassungen für die einzelnen Anwendungsfälle zugänglich.
Für die
meisten hier diskutierten Einsatzzwecke werden Fäden oder andere Fasern verwendet,
um die Abdeckung zu bilden. Geeignete Fäden beinhalten solche aus Polytetrafluorethylen
(PTFE), expandiertem PTFE, Seide, Thermoplasten wie Polypropylen,
Polyamid (Nylon), verschiedenen plastischen oder metallischen Werkstoffen
(beispielsweise rostfreiem Stahl oder Nickel-Titan-Legierung (Nitinol)), außerdem biologisch
resorbierbare Werkstoffe wie PLA oder PGA. Die Fäden können aus einem großen Bereich
von Denier-Zahlen ausgewählt
werden, beispielsweise von 25 bis 2500 (Gramm/9000 Meter). Insbesondere
für den
Einsatz bei der Abdeckung von implantierbaren medizinischen Einrichtungen
bevorzugt sind Fäden
aus Polytetrafluorethylen (PTFE), und insbesondere Fäden aus
expandiertem PTFE, beispielsweise Fäden, die beziehbar sind von
W. L. Gore & Associates,
Inc., Elkon, MD unter der Handelsbezeichnung RASTEX® oder
chirurgischen Fäden,
die von W. L. Gore & Associates,
Inc., Flagstaff, AZ unter der Handelsbezeichnung GORE-TEX® beziehbar
sind.
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Um
ein Beispiel zu nennen: um einen einen Durchmesser von 10 mm aufweisenden
WALLSTENT®-Stent
(beziehbar von Schneider, Inc., Minneapolis, MN) abzudecken, wird
eine mit vier Fäden
gebildete Abdeckung aus CV-8-GORE-TEX® mit
einer Denier-Zahl von etwa 150 und einer prozentualen Bedeckung
von etwa 25% als bevorzugt angesehen.
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Es
sollte gesehen werden, daß andere
Werkstoffe ebenfalls in geeigneter Weise im Rahmen der Erfindung
eingesetzt werden können.
Beispielsweise kann eine oder können
mehrere Fasern durch einen Film oder eine andere Struktur ersetzt
werden, um besondere Leistungsmerkmale zu erreichen. Beispiele für andere
Materialien beinhalten Bänder,
Einzelfilamentfäden,
Mehrfachfilamentfäden,
Bördelungen,
etc.
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Was
spezielle Anwendungen für
die erfindungsgemäße Abdeckung
angeht, liefern die 7 bis 23 Beispiele von Einrichtungen,
die durch den Einsatz einer oder mehrerer erfindungsgemäßer Abdeckungen
profitieren können.
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7 zeigt eine weitere Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdeckung 50,
die mehrere Abdeckungssegmente 62a, 62b, 62c aufweist,
jeweils gesteuert von separaten Reißleinen 64a, 64b bzw. 64c.
Dieser Aufbau ermöglicht
jedem Abdeckungssegment, separat von einer abgedeckten Einrichtung 60 entfernt
zu werden, und zwar in beliebiger, am besten geeigneter Reihenfolge.
Durch Abdecken eines selbstexpandierenden Stents in dieser Weise
kann ein Chirurg von der Möglichkeit
Gebrauch machen, selektiv das distale, das mittlere oder das proximale
Ende der Einrichtung zu expandieren, so, wie es sich am besten für eine vorgegebene
Prozedur eignet.
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8 ist eine weitere Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdeckung 68,
die zur Aufnahme mehrerer Einrichtungen dient. In diesem Fall enthält die Abdeckung 68 einen
Katheter 70 und ein entfernbares Führungsdrahtlumen 72.
Dieser Aufbau ermöglicht
das vorübergehende
Anbringen eines Führungsdrahtlumens
zur einfachen Durchführung
durch ein Blutgefäß zwecks
anschließenden
Trennens durch Beseitigen der Abdeckung mit Hilfe der Reißleine 76,
nachdem eine passende Positionierung erfolgt ist. Der Führungsdraht
verbleibt dann vor Ort und ermöglicht
eine Positionierung eines zusätzlichen
Katheters 74.
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Die 9A und 9B zeigen eine weitere Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abdeckung. Im
vorliegenden Fall enthält
die Abdeckung 78 mehrere Führungsdrähte 82a, 82b und 82c.
Auch hier bildet der Aufbau eine Einrichtung zur Aufnahme mehrerer
Einrichtungen zwecks gemeinsamen Einführens in einen Körper und
anschließender
Trennung der Einrichtungen voneinander, nachdem sie ihren Einsatzort
erreicht haben.
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10 zeigt eine Abdeckung 84 mit
mehreren Abdeckungssegmenten 86a und 86b. an dem Segment 84a ist
eine Hauptreißleine 88 angebracht, eine
Sekundärreißleine 90 verbindet
das Segment 84b mit dem Segment 86a. Auf diese
Weise ausgebildet, setzt Spannung am proximalen Ende 92 der Abdeckung,
die über
die Hauptreißleine 88 aufgebracht
wird, zunächst
das Segment 86a frei. Nachdem das Segment 86a vollständig gelöst ist,
beginnt die Sekundärreißleine 90 mit
dem Auflösen
des Segments 86b vom distalen Ende 94 der Abdeckung
her. Auf diese Weise läßt sich
eine nicht von Ende zu Ende reichende (oder "nicht-lineare") Abdeckungsablösung durch Aufbringen von Spannung
auf eine einzelne Reißleine 88 erreichen.
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Die
Ausführungsform
nach 11 ist eine Abdeckung 96 mit
zwei getrennten Segmenten 98a, 98b, die einen
Ballon 100 abdecken (wobei jedes Segment teilweise abgezogen
und der Ballon teilweise expandiert dargestellt ist). Jedes der
Segmente 98a, 98b bedeckt den Ballon 100,
wobei Reißleinen 102a und 102b eine
Ablösung
ausgehend von der Mitte des Ballons ermöglichen. Die Reißleine 102a, die
von dem proximalen Segment 98a ausgeht, verläuft außerhalb
der abgedeckten Einrichtung, und die Reißleine 102b am distalen
Segment 98b ist durch ein mittleres Lumen 104 des
Ballons 100 gefädelt, um
das Ablösen
des distalen Segments 94b ohne Kollision zwischen der Reißleine 102b und
dem expandierenden Ballon 100 zu ermöglichen. Durch Abdecken der
expandierbaren Einrichtung auf diese Weise ist es möglich, daß die nicht
mehr eingeschnürte
expandierende Einrichtung sich in axialer Richtung ausgehend von
ihrer Mitte verlängert,
so daß Justierungen
in der Länge
der Einrichtung möglich
sind.
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Die
in 12 dargestellte Ausführungsform ist
eine Abdeckung 106, die mehrere expandierende Einrichtungen 108a, 108b, 108c und 108d umgibt, die
in sequentieller Weise verlegt werden sollen. Dieser Aufbau ermöglicht,
daß ein
Katheter 110 in eine erste Position bewegt wird und dann
eine erste Einrichtung 108a eingestellt wird, indem an
der Reißleine 112 gerade
soweit gezogen wird, daß die
erste Einrichtung 108a freigegeben wird. Der Katheter 110 kann
dann zur Einstellung der zweiten Einrichtung 108b neu in
Position gebracht werden. Dieser Vorgang läßt sich wiederholen, um jede
der Einrichtungen sequentiell abzusetzen, bis jede der Einrichtungen 108 ihren
Ort erreicht hat. Man sieht, daß mehrere
Einrichtungen 108 auch an einer Stelle mit Hilfe dieses
Aufbaus verlegt werden können.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung ist in 13 gezeigt.
Bei dieser Ausführungsform
ist eine Abdeckung 114 über
einen Arzneimittelinfusionskatheter 116 angeordnet. Die
Abdeckung 114 sollte ausreichend dicht sein (das heißt eine
Bedeckung von 60 bis 100% oder mehr aufweisen), die den Flüssigkeitsdurchtritt
durch die Abdeckung verringert oder ausschließt, wenn die Abdeckung sich
an Ort und Stelle befindet. Der Arzneimittelinfusionskatheter 116 ist
mit einer therapeutischen Substanz gefüllt ober überzogen und besitzt mehrere Öffnungen 118a, 118b, 118c, 118d, 118e, 118f, 118g, 118h, 118i, 118j, 118k,
durch die die therapeutische Substanz in einen Patienten gelangen
kann. Durch Abdecken dieses Katheters 116 mit einer dichten
erfindungsgemäßen Abdeckung 114 kann
ein Mediziner mit Hilfe der Reißleine 120 lediglich
so viel von der Abdeckung 114 entfernen, daß eine vorbestimmte Anzahl
von Öffnungen 118 freigelegt
wird. Auf diese Weise läßt sich
die Menge der Arzneimittelfreigabe bezuglich Ort und/oder Menge
exakt steuern. Wie in Verbindung mit der Ausführungsform nach 12 oben diskutiert wurde,
kann auch diese Ausführungsform
der Erfindung therapeutische Substanzen in einfacher Weise an unterschiedlichen
Stellen dadurch verteilen, daß von
der Abdeckung an jeder neuen Stelle mehr und mehr abgestreift wird, und/oder
daß die
Anordnung wiederholt in einem Patient eingestellt wird.
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14 zeigt eine Abdeckung 122 gemäß der Erfindung,
die mehrere Schläuche 124a und 124b eines
Mehrfachlumenkatheters 126 vereint. Dies ermöglicht,
daß das
Mehrfachlumenkatheter 126 zunächst als einzelne Einheit durch
einen Patienten geführt
und dann je nach Bedarf mit Hilfe der Reißleine 128 aufgetrennt
wird. Ein Schlauch kann auch als Führungsdrahtlumen fungieren,
so daß er
entfernt wird, während
der andere Schlauch vor Ort verbleibt. Dies ermöglicht die Vermeidung eines
zusätzlichen Katheters
für den
Führungsschlauch.
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15A bis 15C und 16A bis 16C veranschaulichen das
Verfahren zum Aufblasen eines Ballons 130 innerhalb der
Einschnürungen
einer entfernbaren Abdeckung 132 gemäß der Erfindung. Im vorliegenden
Fall ist die Abdeckung in einer radial losen Konfiguration auf den
Ballon gestrickt. Wie aus den Zeichnungen ersichtlich ist, bildet
die Abdeckung 132 eine glatte Außenfläche, in nerhalb der der Ballon 130 nahezu
vollständig
expandiert werden kann (bis zu dem Durchmesser D2).
Nachdem der Ballon 130 aufgeblasen ist, kann die Abdeckung 132 entfernt
werden, so daß der
Ballon 130 vollständig
expandieren kann (bis auf einen Durchmesser D3 mit
D3 > D2), so daß der unbedeckte Ballon verbleibt,
wie aus den 15C und 16C hervorgeht. Dieses Verfahren
der Ballonplazierung hat eine Reihe von Vorteilen gegenüber der
Ballonplazierung ohne Abdeckung, nämlich: der Ballon kann zwei
getrennte Hochdruck-Aufblasdurchmesser aufweisen; der Ballon kann
widerstandsfähiger
gegen ein Durchstechen sein, während
er mit der entfernbaren Hülle
bedeckt ist; und der Ballon kann unter höheren Drücken eingesetzt werden, die
mit dem Ballonmaterial allein nicht zulässig wären.
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Alternativ
läßt sich
ein ähnlicher
Effekt durch Verwendung von zwei oder mehr konzentrischen Hüllen erreichen,
von denen jede etwas größere Durchmesser
aufweist. Darüber
hinaus können
die Abdeckungsschichten so ausgebildet sein, daß sie in unterschiedlichen
Reihenfolgen entfernt werden, um unterschiedliche Ergebnisse zu
erreichen. Ein mögliches
Mittel zur Vereinfachung der Reißleinenhandhabung ist in 17 dargestellt. Bei dieser
Ausführungsform
wird ein Mehrfachlumenkatheter 134 verwendet, bei dem eine
Reißleine 136 der
Abdeckung 138 gemäß der Erfindung
durch ein Lumen 140 des Katheters gefädelt ist. Auf diese Weise lassen
sich die Reißleine 136 und
die Abdeckung 138 in einfacher Weise durch das Katheterlumen 140 entfernen, ohne
daß ein
Abrieb an einer Gefäßwand stattfindet. Es
wird angenommen, daß diese
Ausführungsform besonders
vorteilhaft ist bei dem Verlegen einer Einrichtung durch ein besonders
gewundenes Gefäß oder in
Verbindung mit einem anderen problematischen Bereich, wo möglicherweise
hakenförmige Hindernisse
oder andere Einschränkungen
angetroffen werden.
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Bei
der Ausführungsform
nach 18 verwendet eine
Abdeckung 142 ein für
Strahlung opakes Gewirk 144a, 144b für den Einsatz
bei der fluoroskopischen Positionierung einer abgedeckten Einrichtung 146.
In diesem Fall besitzt die für
Strahlung opake Litze 144 ihre eigene Reißlinie 148,
damit sie separat von der Abdeckung 142 getrennt werden
kann. Elemente 144a und 144b lassen sich zum Beispiel positionieren,
um jedes Ende der zu verlegenden Einrichtung zu markieren.
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Bei
der in 19 gezeigten
Ausführungsform
befindet sich eine Abdeckung 150 auf einem Ballon 152,
um eine "Extrusions-Angioplastie" innerhalb eines
Blutgefäßes 154 auszuführen. Der
Vorgang der "Extrusions-Angioplastie" ist ausgelegt zur Verbesserung
herkömmlicher
kompressiver Angioplastieverfahren, die dazu dienen, eine Stenose 156 oder
eine andere Blockage zu beseitigen oder umzuformen. Zusätzlich zur
Schaffung einer radialen Kraft erzeugt die Ballon-Extrusions-Angioplastie
außerdem
eine "Welle" von Scherkräften (F),
die komplexe Spannungen hervorrufen, welche die Blockage an der
Gefäßwand entlang
drücken
können,
um auf diese Weise ihre Größe oder
den stenotischen Effekt zu reduzieren und/oder sie zu einem anderen
Teil des Blutgefäßes zu bewegen.
Durch Verwendung der Abdeckung 150 gemäß der Erfindung und durch dessen Ablösung über die
Länge des
Ballons 152 in der dargestellten Weise können die
gewünschten
Scherkräfte
(F) erzeugt werden, um die Verengung innerhalb des Blutgefäßes umzuformen.
Diese Technologie kann auch für
Thrombektomieballons verwendet werden.
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Eine
Abdeckung 158 gemäß der Erfindung, die
in 20 dargestellt ist,
besitzt ein Gestrick mit veränderlicher
Dichte, das eine Öffnung 160 in
der Seite eines abgedeckten Katheters 152 aufweist. Durch
Ausstattung der Abdeckung mit dichten Segmenten 164a, 164b und
einem offenen Segmente 166 wird ein Durchgang eines Führungsdrahts 168 oder
eines anderen Fortsatzes durch die Abdeckung und die Öffnung 160 hindurch
in und aus dem Katheter 162 möglich.
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Die
Erfindung kann auch zahlreiche nicht-medizinische Anwendungen finden.
Beispielsweise ist in 21 eine
Abdeckung 170 dargestellt, die in einen Isoliermantel 172 über einem
elektrischen Leiter 174 eingebaut ist oder in den Isoliermantel
eingebettet ist. Durch Ziehen an der Reißleine 176 läßt sich
der Mantel mit der Isolierung leicht bis zu dem gewünschten
Ausmaß von
dem Leiter 174 abstreifen. Je nach Wunsch kann, wenn der
Mantel 172 korrekt positioniert ist, die Reißleine 176 abgeschnitten
und abgedichtet werden, um ein weiteres Abstreifen der Isolierung
zu unterbinden.
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Eine
weitere mogliche nicht-medizinische Anwendung ist in 22 dargestellt. Hier dient
eine Abdeckung 178 als Aufnahme für eine selbstexpandierende
Isolierung 180, zum Beispiel in Form einer Schaum- oder
Glasfaserisolierung. In einem umgrenzten Raum 182 plaziert,
beispielsweise zwischen Abdeckungen 184a, 184b in
einer vorhandenen Wand 186, läßt sich die Abdeckung 178 entfernen
mit Hilfe der Reißleine 188,
damit die Isolierung vor Ort expandieren kann. Im Vergleich zu existierenden
Installationsverfahren für
Isolierungen ermöglicht dieser
Vorgang eine weitaus günstigere
Plazierung der Isolierung bei viel weniger Mühe bei dem Vorgang, vorhandene
Strukturen zu isolieren.
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Aus
diesen beiden Beispielen sollte ersichtlich sein, daß noch weitere
zahlreiche nicht-medizinische Anwendungen der vorliegenden Erfindung möglich sind.
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Eine
weitere – medizinische – Anwendung der
Erfindung ist in 23A bis 23C gezeigt. Dabei wird eine
erfindungsgemäße Abdeckung 190 als
Verlegehülle
für eine
nicht selbstexpandierende (das heißt plastisch verformbare) Einrichtung 192 verwendet,
beispielsweise einen Palmaz-Schatz®-Stent,
der beziehbar ist von der Firma Johnson & Johnson. Diese plastisch verformbare
Einrichtung wird mit Hilfe folgender Arbeitsschritte verlegt:
- 1. Der Katheter wird an Ort und Stelle geführt, wobei
die Abdeckung 190 einen Versatz des therapeutischen Geräts 192 gegenüber dem
Katheter verhindert (zum Beispiel ein Angioplastiegerät);
- 2. Die Abdeckung 190 wird entfernt;
- 3. Die Einrichtung 192 wird eingerichtet (beispielsweise
wird der Angioplastie-Katheter aufgedehnt.)
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Ohne
hierdurch den Schutzumfang der Erfindung einschränken zu wollen, zeigen die
nachfolgenden Beispiele, wie die Erfindung ausgeführt und
eingesetzt werden kann:
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Beispiel 1 – Kettengewirk über einem
Angioplastie-Katheter
-
Über ein
Ballon-Dilatationskatheter vom Typ Cook (Cook Incorporated, Bloomington,
IN) vom Typ Accent® mit den Abmessungen 7
mm × 4
cm wird ein Filament in Form eines Kettengewirks aufgebracht. Es
wird eine Schlauch-Wirkmaschine
von der Firma Lamb Knitting Machines (Lamb Knitting Machine Corporation,
Modell #2NBA/Z-TB Knit Braider, Chicopee, MA) zur Fertigung eines
4-Filament-Kettengewirks eingerichtet. Diese Maschine wird in der
Weise modifiziert, daß der
Wechselstromantriebsmotor durch einen Gleichstrommotor veränderlicher
Drehzahl ersetzt wird (ebenfalls beziehbar von der Firma Lamb Knitting
Machine Corporation). Ein Achtnadel-Strickkopf kleiner Bohrung wird
angebracht, wobei jede zweite Nadel entfernt ist, was zu vier verbleibenden
Nadeln führt.
Es wird ein dünner
Film aus expandiertem Polytetrafluorethylen (ePTFE) (hergestellt
gemäß dem US-Patent
3 953 566 von Gore) geschlitzt, um vier 0,25'' (0,64
cm) breite Filmabschnitte zu erhalten. Der Film besitzt eine Dicke
von etwa 0,02 mm, eine Dichte von etwa 0,2 g/cm3 und
eine Fibrillenlänge
von etwa 70 Mikrometer. Die Dicke läßt sich mit Hilfe einer Ra chenlehre
(beispielsweise einer Mitutoyo Snap Gauge, Modell 2804-10) messen;
die Dichte läßt sich
anhand der Probenabmessungen und der Maße berechnen, und die Fibrillenlänge läßt sich
ermitteln, indem man eine repräsentative
Rasterelektronen-Mikroaufnahme (SEM) des Materials hernimmt und
die mittleren Fibrillenlängen
zwischen benachbarten Polymer-Knötchen
innerhalb des Materials vermißt.
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Jede
dieser Fasern wird durch getrennte Federspannungsvorrichtungen,
durch die Führungsschiffchen,
durch die Nadeln und durch den Bodenzylinder gezogen. Die vier Filamente
werden unterhalb dieses Zylinders miteinander verknotet, und an den
Knoten wird ein 72 Gramm schweres Gewicht gehängt. Dieser Maschinenaufbau
ist in 6 dargestellt,
die oben bereits beschrieben wurde.
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Die
Kurbel wird langsam von Hand gedreht, und die Fasern beginnen, gewirkt
zu werden. Die Maschine wird so eingestellt (das heißt der unterste
Nadelhubpunkt wird auf etwa 1 mm unterhalb des Nadelhaltezylinders
eingestellt), daß eine
stramme Webebindung erreicht wird. Dann wird der Motor eingeschaltet,
wobei eine langsame Geschwindigkeit (von etwa 2 Maschen pro Sekunde)
eingestellt wird, und die Maschine kann dann automatisch ein Kettengewirk
erstellen. Nachdem etwa 5 cm der Abdeckung in deren Länge gewirkt
sind und die Maschine glatt läuft,
kann die Spitze des Ballonkatheters durch die obere Bohrung der
Maschine geführt
werden, damit die Maschine beginnt, auf das distale Ende des Katheters
in Richtung von dessen Ansatz ein Kettengewirk aufzubringen. Die
Maschine arbeitet solange, bis etwa 5 cm hinter dem Ballon des Katheters
erreicht sind, bevor der Wirkvorgang beendet wird. Dann werden die
Filamente am Ende des Gewirks abgeschnitten.
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Als
nächstes
werden drei der vier Filamente mit einer Länge von 5 cm des Gewirks hinter
dem Ballon des Katheters unter einem 90° betragenden Winkel ge genüber dem
Katheterende gezogen. Während
das Gewirk und der Katheter sich in dieser Position befinden, wird
ein einzelnes Filament an dem Katheter an der der Stelle des Gewirks
gegenüberliegenden
Seite abgeschnitten. Das Gewirk wird weiter gespannt, so daß das Gewirk
sich an dem Katheter ausbreiten kann.
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Dann
kann diese Abdeckung über
dem Ballon geprüft
werden. Man kann den Katheterdurchmesser mit Hilfe einer Schublehre
messen (Mitutoyo, Modell CD-6'' BS. Japan). Ein
nach diesem Verfahren hergestelltes Katheter besitzt einen Durchmesser von
0,098'' (2,5 mm), während der
umschlossene Abschnitt einen Durchmesser von 0,110'' (2,8 mm) hat. Die Abdeckung, die mit
ihrer Ausbreitung begonnen hat, besitzt einen maximalen Durchmesser
von 0,024'' (0,6 mm). Der Ballon
wird an einer Ballon-Inflatationsvorrichtung von Merit Medical angebracht (Merit
Medical, Basix 25, Salt Lake City, UT) und auf 100 psig (7,03 kg/cm2) aufgeblasen. Die Abdeckung verhindert,
daß sich
der Ballon in seinem Durchmesser beträchtlich erweitert. Als nächstes wird,
während der
Ballon immer noch unter Druck steht, die ausgebreitete Abdeckung
an einem Kraftmeßgerät angebracht
(Ametek Inc., AccuForce III; Hatfield, PA). Das Meßgerät wird in
Richtung des Katheteransatzes gezogen. Der Abschnitt der Abdeckung
oberhalb des Ballons wird entfaltet, und die Kraft an der Reißleine erreicht
einen maximalen Druck von etwa 1,2 lbf (0,54 Pont) Spannung. Diese
Demonstration zeigt, wie eine Filamentumschließung hohen Innendrücken widerstehen
kann, wobei dennoch nur eine relativ geringe Kraft erforderlich
ist, um die Umschließung
zu entfalten.
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Beispiel 2 – Kettengewirk über selbstexpandierendem
Stent
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Dieses
Beispiel zeigt, wie ein selbstexpandierender Stent durch die gestrickte
Abdeckung eingeschränkt
und dann anschließend
durch Ziehen an der gewirkten Verlängerung in beliebiger Richtung verlegt
werden kann.
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Eine
Wirkmaschine der Lamb Knitting Machine Corporation (Chicopee, MA)
vom Typ 2NBA/Z-TB wird anleitungsgemäß eingerichtet, um ein viersträngiges und
viernadeliges schlauchförmiges
Produkt mit einer 8-Nadel-Maschine zu erhalten. Das Kettengewirkmuster
besitzt ein benachbartes Crossover. Vier Spulen des Typs JOHNSON & JOHNSON REACH/EASY
SLIDE PTFE Zahnseide (Skillman, NJ) werden bereitgestellt. Dieses
Zahnseidematerial aus gerecktem PTFE besitzt eine Denier-Zahl von
etwa 920. Jeder Zahnseidestrang wird in die Maschine eingefädelt, um
vier Stränge
zu bilden. Die vier Stränge oder
Fäden werden
unterhalb der Schleifenträgerspindel
verknotet, und an den Fäden
wird ein 72 Gramm schweres Gewicht aufgehängt.
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Ein
selbstexpandierender Stent, nämlich
ein WALLSTENT der Firma Schneider, Inc. (Minneapolis, Minnesota)
mit einer Größe von 10
mm × 40
mm wird konzentrisch außerhalb
eines 0,092-OD-7233-PEBAX-Schlauchs (Elf Atochem. Paris, Frankreich)
plaziert, der durch Infinity Extrusion and Engineering (Santa Clara,
CA) extrudiert wurde. Dann wird der Stent radial kollabiert durch
Fingerdruck, wodurch die Länge
des Stents zunimmt. Während
der Stent vollständig
um den Katheterschlauch kollabiert ist, wird mit einem Faden der
Stent an dem Katheter beidendig sowie in der Mitte des Stents angebunden.
Dann wird der Fingerdruck beseitigt. Es ist kein erhebliches radiales
Wachstum des Stents zu beobachten.
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Dann
wird die Stentanordnung von oben her in die Wirkmaschine eingegeben.
Mit Hilfe der Handkurbel auf der Rückseite der Maschine werden
die Nadeln langsam durch Drehen im Uhrzeigersinn abgesenkt (in bezug
auf die Rückseite
der Maschine), um den Kettenwirkvorgang in Gang zu setzen. Die erste
von der Maschine erzeugte Schlaufe wird direkt auf der Innenseite
des Bindefadens am unteren Ende des Stents positioniert. Die Maschine
wird von Hand gekurbelt, während
die Maschine ein Kettengewirk in Längsrichtung des Stents erzeugt.
Kurz vor dem Verketten über
der mittleren Fadenanbindung wird dieser Faden abgeschnitten und
zusammen mit der ersten Schlaufe entfernt. Der Wirkvorgang wird
direkt vor dem anderen Ende des Stents beendet, und es wird die
zuletzt vorgebundene Fadenschlaufe entfernt. Dann wird die Kurbel
einmal im Gegenuhrzeigersinn gedreht, so daß sämtliche vier Fäden von den
Nadeln loskommen. Anschließend
werden die Fäden
kurz unterhalb der Schiffchenverlängerung abgeschnitten, um die
Anordnung aus Stent/Katheterschlauch/Kettengewirk von der Maschine
zu befreien.
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Drei
der vier Fäden
werden anschließend
in einer Richtung rechtwinklig gegenüber der Katheterachse unter
Spannung gesetzt. Nachdem die Entfaltung in Gang gesetzt ist, wird
der vierte Strang zusammen mit den übrigen drei Strängen ergriffen,
wobei sichergestellt wird, daß der
Weg um den Schlauch des vierten Strangs nicht mit dem Entfaltungsvorgang
kollidiert. Die Abdeckung entfaltet sich, wenn die vier Stränge rechtwinklig
oder in Richtung auf das Ende des Schlauchs unter Spannung gesetzt werden.
Beim Entfalten der Abdeckung bildet sich der Stent selbständig zu
seinem vollen Durchmesser aus.
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Beispiel 3 – Kettengewirk
mit Nitinoldraht
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Dieses
Beispiel veranschaulicht das Gewirk mit einem Draht und zeigt, daß dieser
Vorgang zu einer kompressionsbeständigen, für Strahlung opaken Struktur
führt.
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Eine
Wirkmaschine wird wie im Beispiel 2 eingerichtet, nur daß die Stränge ersetzt
werden durch 0,006'' (0,2 mm) starke
superelastische Nitinoldrähte
(Beschreibung & CW
und Zusammensetzung) (New England Precision Grinding & Wire Company, Inc.,
Milford, MA). Anstatt die Drähte
zusammenzubinden, nachdem sie durch die Wirkmaschine geführt sind,
dient ein gewachster Faden dazu, die vier Drähte miteinander zu verbinden.
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Ein
hohler Dorn aus Edelstahl mit einem Durchmesser von 5 mm wird von
oben her in die Maschine eingesetzt. Während die vier Drähte und
der Dorn in die Spindeln eingeleitet werden, wird ein etwa 1,5'' (3,8 cm) langer und 0,5'' (1,3 cm) breiter Streifen eines elektrischen
Bands auf den Dorn aufgebracht, um die vier Drähte in etwa 90° betragenden
Inkrementen voneinander zu fixieren. Der Kettenwirkvorgang wird
eingeleitet durch Drehen der Kurbel im Uhrzeigersinn. Die Kurbel
wird von Hand gedreht, um sicherzustellen, daß die Fangnadeln jedesmal den richtigen
Draht ergreifen. Wird ein Draht verfehlt, so sollte er von Hand
an der richtigen Nadel angebracht werden. Während des Kettenwirkvorgangs
wird auf die Drähte
unterhalb der Spindel von Hand Zug aufgebracht, damit die vervollständigte Drahtschlaufe unter
die Fangnadeln gebracht werden kann, wenn die Fangnadeln hochgehen.
Der Kettenwirkvorgang hält
solange an, bis etwa 3 cm gewirkt sind. Nach Anhalten des Kurbelns
wird ein weiteres Stück
Elektroband mit einer Länge
von 1,5'' (3,8 cm) und einer Breite
von 0,5'' (1,3 cm) dazu benutzt,
die Drähte
am oberen Ende des Dorns zu fixieren. Die vier Drähte werden
am Ausgang des Schiffchens abgeschnitten, und der Dorn mit dem gewirkten
Draht wird von der Maschine abgenommen.
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Dann
wird an den Enden des Draht-Kettengewirks ein Draht aus weichem
Edelstahl fixiert, gerade innerhalb des Elektrobands, welches die
gewirkte Struktur an dem Dorn festhält. Dann wird das Elektroband
entfernt, und die vier Drähte
an dem einen Ende werden mit Hilfe von Drahtschneidern getrimmt.
Dann wird die Anordnung 60 Minuten lang in einen auf 530°C eingestellten
Ofen eingebracht. Nach dieser Zeit wird die Anordnung mit Zangen
aus dem Ofen entnommen und sofort in einem auf Zimmertemperatur
befindlichen Wasserbad abgeschreckt. Das Kettengewirk wird dann
von dem Dorn abgenommen, indem der die Enden fixierende Draht durchschnitten
und dann das Kettengewirk vom Ende des Dorns abgeschoben wird.
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Das
erhaltene Kettengewirk ist in seiner gewirkten Form stabil und zeigt
eine erhebliche radiale Druckbeständigkeit gegenüber Fingerdruck.
Wenn das Gewirk auf einem Schlauch gehalten wird, können die
Drähte
entfernt werden, indem zunächst
drei der vier Drähte
in der für
die vorausgehenden Beispiele geschilderten Weise gespannt werden.
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Beispiel 4 – Kettengewirk über Angioplastie-Katheter
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Dieses
Beispiel zeigt die Plazierung einer Abdeckung gemäß der Erfindung
auf einem Angioplastie-Katheter und die Fähigkeit der Abdeckung, einer
radialen Erweiterung zu widerstehen.
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Es
wird wie im Beispiel 2 eine Wirkmaschine eingerichtet, nur daß die Stränge ersetzt
werden durch Nylon-Nähfäden (Upholstery
Home Dec. Super Strong Machine & Hand
Sewing thread, Coats & Clark,
Inc., Greenville, SC). Die vier Fäden werden in die Maschine
eingefädelt
und unterhalb des Spindelkörpers
zusammengebunden. An dem Knoten wird ein 72 Gramm schweres Gewicht
aufgehängt.
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Es
wird ein Cook Accent Angioplasty Catheter (8 mm × 4 cm, Bloomington, IN) bereitgestellt
und in den Ballon wird Vakuum gebildet, indem eine Spritze an den
Ballon-Lumen mittels eines Luer-Lock-Verbinders angebracht und der
Kolben der Spritze zurückgezogen
wird. Unter Aufrechterhaltung des Vakuums wird der Katheter von
unterhalb der Spindel eingeführt,
an der Nadel vorbeigeleitet und in den Schiffchenkörper eingeführt. Der
Kettenwirkvorgang wird eingeleitet durch Kurbeln der Kurbel im Uhrzeigersinn,
und der Wirkvorgang beginnt 8 cm vor dem Ballon. Das Kurbeln wird
fortgesetzt, bis das Gewirk etwa 10 cm hinter dem distalen Ende
des Katheters angelangt ist. Nach Anhalten der Kurbel werden die vier
Fäden an
dem Schiffchen abgeschnitten, und der Ka theter wird aus der Maschine
entnommen. Dann wird die Spritze von dem Ballon-Luer-Lock-Verbinder abgenommen.
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Dann
wird ein Faden von den vier Fäden rechts
an der distalen Spitze des Katheters abgeschnitten. Die 10 cm lange
Verlängerung
des Gewirks wird dann unter Spannung gesetzt, und das Gewirk beginnt
sich zu entfalten in Richtung des Ballons und des Katheteransatzes.
Erneut wird eine Spritze an dem Luer-Lock-Verbinder des Ballon-Lumens befestigt.
Auf den Ballon wird ein Druck von etwa 5 atm aufgebracht. Der Ballon
widersteht einer nennenswerten Erweiterung gegenüber seinem kollabierten Zustand,
das Gewirk kommt nicht zur Entfaltung.
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Von
den Vorteilen der erfindungsgemäßen Abdeckung
sind zu nennen: das Gewirk widersteht hohen Innendrücken bei
minimalem radialem Wachstum; sehr geringe Kräfte sind erforderlich, um die
gewirkte Abdeckung aufzulösen;
die Reißleine
läßt sich aus
jeder Richtung ziehen, um die gewirkte Abdeckung zu entfalten; weil
die Reißleine
gewirkt ist und aus mehreren Filamenten besteht, besitzt die Reißleine eine
hohe Festigkeit; bei mehreren starken Filamenten sind nur dünne Umschließungen erforderlich, typischerweise
unter Hinzufügung
von weniger als 1 French zu dem Querschnitt des Verlegekatheters; auch
bei starken Filamenten ist der Querschnitt der Reißleine gering;
die Abdeckung läßt sich
in gesteuerter Weise und mit gesteuerter Geschwindigkeit entfalten;
das Gewirk läßt sich
dazu einsetzen, die expandierbare Einrichtung vollkommen einzuschließen; das
Gewirk ist zu 100% entlang einem einzelnen Vektor entfernbar, so
daß lediglich
die an Ort und Stelle befindliche expandierbare Einrichtung überbleibt
und eine mögliche
Emboliebildung und/oder ein Gefäßtrauma
minimiert wird. Die gesamte Abdeckung läßt sich aufbauen aus einem
einzelnen Werkstoff (oder mehreren Werkstoffen, falls erwünscht), so
daß zum
Beispiel eine vollständig
aus PTFE gebildete Abdeckung möglich
ist; es ist kein Weben durch die Struktur der expandierten Einrichtung
erforderlich; nahezu jede Form der kollabierten Einrichtung läßt sich
umschließen,
wobei die äußere Oberfläche relativ
dünn gemacht
wird mit Hilfe der erfindungsgemäßen Abdeckung;
die Abdeckung ist äußerst flexibel,
was der verlegten Einrichtung minimale Steifigkeit verleiht; das
Gewirk läßt sich
sequentiell über verschiedenen
Bereichen anbringen, so daß eine mehrstufige
Verlegung möglich
ist und die Enden des Stents verlegt werden können, bevor die Mitte des Stents
verlegt wird; eine äußere Abdeckung
läßt sich vor
einer inneren Abdeckung ablösen,
etc. Die "Dichte" des Gewirks läßt sich
variieren, so daß eine
Abzweigung oder ein Führungsdraht
aus der Seite des Gewirks austreten kann; die Abdeckung läßt sich
einfach herstellen und der Herstellungsaufwand läßt sich leicht automatisieren;
während
des Fertigungsvorgangs liefert der Wirkvorgang gewisse radiale, nach
innen gerichtete Kräfte
auf die ausdehnbare Einrichtung, was möglicherweise deren Profil zusätzlich verringert.
Das Gewirk ermöglicht
den Einsatz von entweder Filmen oder Fasern; die Reißleine ist deutlich
länger
als die Länge
des "geöffneten" Gewirks, was ein
präzises
Verlegen der expandierbaren Einrichtung ermöglicht; das Verhältnis der
Zuglänge der
Verlegungsleine zu der Verlegungslänge läßt sich dadurch justieren,
daß man
die Umfangslänge
des engsten Gewirks variiert.
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Weitere
Vorteile der Erfindung beinhalten: die Abdeckung sorgt für eine relativ
gleichmäßige Verteilung
des Drucks über
die Außenfläche der
eingeschnürten
Einrichtung; durch Erweitern der Abdeckung über das Ende einer bedeckten
Prothese oder dergleichen hinaus läßt sich ein glatter Übergang
des Profils zwischen dem Katheterschaft und der Einrichtung erzielen;
die Abdeckung läßt sich
dazu einsetzen, die Flexibilität
eines Delivery-Systems zu modifizieren, indem man den Grad oder
den Typ der Bedeckung ändert.
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Während spezielle
Ausführungsformen
der Erfindung hier dargestellt und beschrieben wurden, ist die Erfindung
nicht auf diese Darstellungen und Beschreibungen beschränkt. Es
ist ersichtlich, daß Änderungen
und Modifikatio nen vorgenommen und ausgeführt werden können als
Teil der Erfindung im Rahmen des Schutzumfangs der beigefügten Ansprüche.