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DE69912421T2 - Zusammengesetztes, essbares Produkt aus mindestens drei getrennten Teilen - Google Patents

Zusammengesetztes, essbares Produkt aus mindestens drei getrennten Teilen Download PDF

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DE69912421T2
DE69912421T2 DE69912421T DE69912421T DE69912421T2 DE 69912421 T2 DE69912421 T2 DE 69912421T2 DE 69912421 T DE69912421 T DE 69912421T DE 69912421 T DE69912421 T DE 69912421T DE 69912421 T2 DE69912421 T2 DE 69912421T2
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mouth
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Ferrero OHG
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf zusammengesetzte, eßbare Produkte des Typs, der z. B. zum Erfrischen des Atems verwendet wird.
  • Auf dem Gebiet der Atemerfrischungsprodukte werden üblicherweise zusammengesetzte Produkte eingesetzt, die einen festen, pastenförmigen, cremigen, gelatineartigen Kern oder einen Kern auf der Basis einer Flüssigkeit, z. B. Zuckersirup, umfassen, welcher von einer Umhüllung, z. B. aus Zucker oder einer ähnlichen kompakten Masse, überzogen ist.
  • Ein typisches Beispiel für ein derartiges Produkt ist das Atemerfrischungsprodukt, das unter der eingetragenen Marke TIC TAC von Firmen der Ferrero-Gruppe verkauft wird. Dieses Produkt besteht aus einem Lakritzekern, der mittels eines Trommelbeschichtungsverfahrens mit einer Zuckerumhüllung überzogen wurde.
  • Die übliche Art, ein Produkt dieses Typs zu essen, stellt sicher, daß, sobald es in den Mund gebracht wurde, die äußere Beschichtung durch Speichel angegriffen wird, wodurch die aromatragenden Mittel im Mund innerhalb einer bestimmten Zeitspanne gelöst werden und die aromatragenden Mittel freigesetzt werden. Sobald die Umhüllung verzehrt ist, verzehrt der Verwender den Kern im wesentlichen in der gleichen Weise, wobei dieser auch unter Einwirkung von Speichel gelöst wird, und die entsprechende Geschmackgebenden Mittel freisetzt. Natürlich wird diese Art der Konsumierung verändert, wenn der Verbraucher das Produkt, anstatt es sich im Mund lösen zu lassen, kaut, wodurch es zerkleinert wird und die Umhüllung und der Kern miteinander vermischt werden, die so ihre entsprechenden Geschmackgebenden Mittel tatsächlich gleichzeitig freisetzen, obgleich dies durch ihre jeweiligen Charakteristika (Weichheit oder Kompaktheit der Komponente, Natur und relative Stärke der Geschmack-gebenden Mittel, usw.) beeinträchtigt wird.
  • Dieses Phänomen wurde bereits in der europäischen Patentanmeldung 98104041.3 (verwendet als Modell für den Oberbegriff von Anspruch 1 und Teil des Standes der Technik gemäß EPC-Artikel 54.3) analysiert, die darlegt, daß es, um einem Produkt oder einer Komponente davon Geschmack zu verleihen, der eine gewisse Dauer hat, wenn es in den Mund gebracht wird, so daß der Atemerfrischungseffekt eine gewisse Zeit anhält (im Fall von Produkten, die spezifischerweise für diesen Zweck bestimmt sind), notwendig ist, dem Produkt eine spezielle Konsistenz zu verleihen. Der Grund ist, daß sicherzustellen ist, daß die Geschmack-gebenden Mittel langsam freigesetzt werden, und zwar während das Produkt "gelutscht" wird, d. h. während die Masse des Produktes konsumiert wird, von Speichel angegriffen und weichgemacht wird. Dabei wurde beobachtet, daß wenn diese Anordnung entwickelt war, der organoleptische Effekt des Produktes im allgemeinen nicht unverzüglich auftrat: damit das Produkt die gewünschte Erfrischungswirkung und den vollen Geschmack entwickelt, ist es in der Praxis notwendig, eine gewisse Zeit zu warten, was bei dem Konsumenten die Neigung induziert, diesen Effekt durch Kauen des Produktes zu beschleunigen, was mögliche negative Folgen hat. Ein hartes Produkt kann einen beträchtlichen Widerstand gegen Kauen bieten, was sich als unangenehm oder im Fall von Konsumenten mit empfindlichen Zähnen sogar als schädlich erweisen kann. Durch Zerkleinern des Produktes verstärkt sich außerdem die Wirkung des Speichels auf das Produkt: das Ergebnis ist, daß das Produkt schneller verbraucht ist und die Geschmacksabgabe weniger lang anhält als wenn das Produkt einfach gelutscht wird.
  • Um es möglich zu machen, daß ein Produkt des oben spezifizierten Typs eine möglichst rasche Erfrischungswirkung bereitstellt, sobald das Produkt in den Mund gebracht wird, während gleichzeitig sichergestellt wird, daß diese Wirkung lang anhaltend ist, schlägt die Anordnung nach der vorstehenden früheren europäischen Patentanmeldung die Herstellung eines zusammengesetzten Lebensmittelproduktes vor, welches in einer Anordnung um als Ganzes gegessen zu werden folgendes umfaßt:
    • – einen ersten Teil, der üblicherweise durch mindestens eine Süßigkeit gebildet wird, welche eine Umhüllung, die einen im allgemeinen weichen Kern umhüllt, umfaßt, wobei dieser Teil fähig ist, seine jeweiligen Geschmack-gebenden Mittel freizusetzen, sobald er mit Speichel im Mund in Berührung kommt, und
    • – einen zweiten Teil, der üblicherweise von einer Pastille oder Tablette gebildet wird, die aus einer kompakten Zuckermasse oder einem ähnlichen eßbaren Produkt besteht, die zweite Geschmack-gebende Mittel enthält, die, sobald er im Mund ist, im Lauf der Zeit freigesetzt werden.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Weiterentwicklung des Mechanismus zur Kontrolle der allmählichen Freisetzung der verschiedenen Geschmack-gebenden Mittel, der die Basis der früheren europäischen Patentanmeldung bildet. Diese beiden betreffen eßbare Produkte, z. B. Lebensmittelprodukte, nicht notwendigerweise Konfekt (bzw. Süßwaren) (zusätzlich zu den Produkten zur Erfrischung des Atems, die oben genannt wurden, könnte man z. B. schmackhaft Snack-Produkte und dgl. nennen) und beziehen sich auf eßbare Produkte für eine medizinische oder eine andere therapeutische Verwendung. Dieses zusätzliche Anwendungsgebiet könnte durch ein Problem beeinträchtigt werden, das mit der Tatsache verbunden ist, daß eine oder mehrere Komponenten, die eine pharmakologische Wirkung haben, Mittel enthalten oder selbst darstellen, die einen unangenehmen Geschmack (oder "Nachgeschmack") liefern, z. B. Bitterkeit oder das Gefühl der Trockenheit; hier könnte vorteilhafterweise eine Maskierung durchgeführt werden oder es könnte zumindest durch kontrollierte Freisetzung eines anderen Geschmack-gebenden Mittels gegengewirkt werden.
  • WO 97/19602A beschreibt Schokoladenartikel, die erste und zweite Füllungen enthalten, welche durch eine Barriere getrennt gehalten werden, die zerstört wird, wenn der Artikel konsumiert wird.
  • DE 81 25 667 beschreibt eine Praline mit einer Schokoladenumhüllung, die eine sahnige (bzw. cremige) Füllung und eine flüssige Füllung, die durch eine Trennwand getrennt sind, enthält.
  • FR-A-2 751 846 beschreibt ein Lebensmittelprodukt auf Brotbasis mit zwei flachen Teiggehäusen, die jeweils eine Füllung enthalten.
  • Ein Produkt, das als "Süßwaren-Schokoküsse" bekannt ist [on line] XP 00 21 33 257 betrifft Schokoladenprodukte einschließlich Füllungen.
  • WO 98/02668A bezieht sich auf hohle Schokoladenprodukte, die erste und zweite Kammern enthalten, welche durch eine Abtrennung getrennt sind und eine Füllung enthalten.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird durch Bereitstellung eines zusammengesetzten, eßbaren Produktes gelöst, das die in den Ansprüchen, die folgen, spezifizierten Charakteristika hat.
  • Die vorliegende Erfindung wird nun beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben, wobei
  • 1 eine mögliche Ausführungsform eines eßbaren Produktes gemäß der Erfindung darstellt;
  • 2 ein Schnitt ist, der entlang der Linie II-II von 1 gemacht wurde und um 90° gedreht dargestellt ist und
  • 3 bis 7 sukzessive Phasen beim Verzehr des erfindungsgemäßen Produktes schematisch darstellen.
  • In den Zeichnungen wird ein eßbares Produkt im allgemeinen mit 1 bezeichnet und besteht in der dargestellten Ausführungsform aus einem Süßwarenprodukt, das im wesentlichen dasselbe wie ein Dragee oder eine Pille mit atemerfrischender Wirkung ist.
  • In der hier dargestellten Ausführungsform, die derzeit bevorzugt ist, besteht das Produkt 1 im wesentlichen aus:
    • – einem Kern 2, der aus einem inneren Kern 2a, eingeschlossen in einer Umhüllung 2b, besteht;
    • – einem Körper 3 mit der Gesamtform einer Tasse oder eines Bechers zur Aufnahme des Kerns 2 in seine Öffnung in der Art eines Stopfens, wodurch eine Aufnahmekammer definiert wird, und
    • – einer eßbaren Masse 4, die in diese Aufnahmekammer eingesetzt ist.
  • Die beschriebene Anordnung von Teilen bildet eine "einzige eßbare Einheit", da sie geeignet ist, ganz in einer für eine Tablette oder Pille üblichen Weise in den Mund gebracht (bzw. gelegt) zu werden. Es sollte betont werden, daß der Ausdruck "eßbar" hier so verwendet wird, daß er im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht nur Lebensmittelprodukte im üblichen Sinn, sondern auch z. B. pharmazeutische oder andere therapeutische Produkte mit umfaßt.
  • Kurz ausgedrückt, die vorliegende Erfindung basiert auf der Tatsache, daß der erste Teil 2, der zweite Teil 3 und die Lebensmittelsubstanz 4 alle jeweilige Geschmack-gebende Mittel umfassen können.
  • Die Geschmack-gebenden Mittel, die mit dem ersten Teil oder dem Kern 2 assoziiert sind, werden insbesondere freigesetzt, wenn der erste Teil 2 durch Speichel angegriffen wird, was üblicherweise das Ergebnis davon ist, daß die Umhüllung 2b konsumiert ist, wodurch die Geschmack-gebenden Mittel, die im inneren Kern 2a enthalten sind, zugänglich werden. D. h., es ist möglich, daß die jeweiligen Geschmack-gebenden Mittel nur oder auch in der Umhüllung 2b enthalten sind; diese können sich von denen unterscheiden, die mit dem inneren Kern 2a assoziiert sind.
  • Die Geschmack-gebenden Mittel, die mit dem Körper 3 kombiniert werden, werden üblicherweise als Resultat der Tatsache, daß der Körper 3 selbst allmählich durch Speichel konsumiert wird, freigesetzt.
  • Schließlich werden die Geschmack-gebenden Mittel, die mit der Substanz 4 assoziiert sind, freigesetzt, wenn die entsprechende Kammer von der Außenseite des Produktes zugänglich gemacht wird. Vorzugsweise, obgleich nicht unveränderlich, wie später besser einzusehen ist, erfolgt dies, wenn der erste Teil 2, der als Stopfen wirkt, vom Körper 3 abgetrennt ist. Dies kann entweder durch mechanische Wirkung auf den Teil durch den Konsumenten (z. B. unter Verwendung der Zunge) oder einfach als Resultat eines Abbaus von eßbarem Klebstoff (z. B. ein Zucker), der den Teil 2 an den Teil 3 gebunden hielt, durch Speichel erfolgen.
  • Es ist klar, daß die Entscheidung, von Geschmack-gebenden Mitteln, die mit dem Teil 2, dem Teil 3 und der Substanz 4 assoziiert sind, in dieser Reihenfolge zu sprechen, ausschließlich durch die Notwendigkeit diktiert wurde, die Struktur des Produktes 1 in methodischer Weise dazustellen, und sie hat keinen Bezug zu der Reihenfolge der Freisetzung der betreffenden verschiedenen Mittel im Verlauf der Zeit: wie später zu erkennen sein wird, weist die derzeit (bzw. allgemein) bevorzugte Ausführungsform der Erfindung tatsächlich die Geschmack-gebenden Mittel kombiniert mit der Substanz 4, die vor den anderen Mitteln mit dieser Funktion freigesetzt wird, wenn das Produkt in den Mund gebracht wird, auf.
  • Was den Ausdruck "Geschmack-gebende Mittel" angeht, so sollte noch einmal betont werden, daß dieser Ausdruck auch Charakteristika von Geschmack oder Aroma abdecken soll, die nicht ausdrücklich erwünscht oder verlangt sind (die Wirkung, z. B. des Zusatzes eines Aromamittels). Solche Charakteristika können auch einer Substanz eigen sein, die einen Teil oder mehrere Teile des Produktes ausmacht, wobei die zusätzliche Möglichkeit besteht (z. B. im Fall von Produkten mit einer pharmazeutischen oder therapeutischen Wirkung), daß die Geschmack-gebende Wirkung eines besonderen Mittels tatsächlich eine ist, die maskiert werden soll oder der durch andere Geschmack-gebende Mittel entgegenzuwirken ist.
  • Um das Bild zu vervollständigen, sollte hervorgehoben werden, daß, obgleich diese Anordnung nicht explizied in den Zeichnungen dargestellt ist oder in den restlichen Seiten dieser Beschreibung betrachtet wird, das in den 1 und 2 dargestellte Produkt 1 auch wieder in einer Beschichtungsumhüllung oder Schicht (z. B. einer Schicht aus Zuckermaterial, die auf das Produkt 1 gesprüht oder aufgetragen wurde) mit noch weiteren jeweiligen Geschmackgebenden Mittel überzogen sein kann, die dazu bestimmt ist, vom Konsumenten zuerst wahrgenommen zu werden, wenn das Produkt in den Mund gebracht wird.
  • Wie früher festgestellt wurde, ist der Teil 2 vorzugsweise in Form eines Dragees ausgebildet, das im wesentlichen aus:
    • – einem relativ weichen inneren Kern 2a, der eine Konsistenz, die von einer mehr oder weniger viskosen Flüssigkeit bis zu einer gelatineartigen, cremigen oder pastenartigen Masse oder von einer im wesentlichen festen oder kompakten Masse wie z. B. eine, die durch Verpressen eines Pulvers erhalten wird, reicht, hat, und
    • – einer Umhüllung 2b, die den inneren Kern 2a einschließt und die ausreichend kompakt ist, so daß sie dem Teil 2 die notwendigen mechanischen Festigkeitscharakteristika verleiht und verhindert, daß er vor dem Essen verformt oder gebrochen wird,

    besteht.
  • In der dargestellten Ausführungsform ist der Teil 2 als Körper mit einer kuppelartigen Gesamtgestalt (aus Gründen, die später deutlicher werden) gezeigt.
  • Ein Dragee (oder eine Pille), das (die) einen Teil 2 mit den vorstehend genannten Charakteristika bildet, kann z. B. hergestellt werden, indem zuerst der Kern 2a (nach bekannten Verfahren) als eine Tablette aus Pulvermaterial gebildet wird. Der Kern 2a wird dann aus der Form entfernt, um für eine Trommelbeschichtungsbehandlung bereit zu sein, die die Umhüllung 2b bilden wird. Die Umhüllung 2b besteht vorzugsweise aus einem Polysaccharid, wobei dieser Ausdruck hier so zu verstehen ist, daß er Saccharose umfaßt.
  • In der allgemein bevorzugten Ausführungsform ist der innere Kern 2a aus einem aromatisierten Konfekt (bzw. Süßigkeit) hergestellt, das als Süßungsmittel einen kristallinen Zuckeralkohol oder mehrere kristalline Zuckeralkohole und möglicherweise andere Süßungsmittel enthält. Das Aromamittel wird vorzugsweise früher in die Zuckeralkohol-Komponente des Konfekts eingearbeitet, wobei das Aromamittel nach dem Verfahren, das in WO-A-98/10662 beschrieben ist, in den Zuckeralkohol eingearbeitet wird.
  • Vorzugsweise umfassen die Aromamittel, die im inneren Kern 2a verwendet werden, Pfefferminz, grüne Minze, Zimt, Zitrone, Orange, Limone, Grapefruit, Erdbeere, Kirsche und Ananas in Form von Essenzen oder Verbindungen wie z. B. Teebeere (Methylsalicylat). Diese sind natürlich nur einige der möglichen Beispiele, da die chemische Natur des Aromamittels sich in dem genannten Einarbeitungsverfahren als nicht kritisch erwiesen hat.
  • Tests, die vom Anmelder durchgeführt wurden, zeigten, daß eine Auswahl des beschriebenen Typs es ermöglicht, eine deutliche Verbesserung bei der Aromaentwicklung zu erreichen. Diese Verbesserung bezieht sich insbesondere auf den organoleptischen Eindruck eines verstärkten Aromas, der vom Konsumenten wahrgenommen wird, wenn das Produkt bei der Aufnahme in den Mund mit Speichel in Berührung kommt. Dieser Effekt eines verstärkten Aromas wird besonders offensichtlich, wenn das verwendete Aroma aromatische Komponenten hat, die eine Empfindung von Frische, wie z. B. Minzearoma, verleihen.
  • Der Teil 2 kann natürlich weitere herkömmliche Zucker, z. B. Saccharose, Glucose oder möglicherweise synthetische Süßungsmittel enthalten. Die Aromamittel, die es ganz oder teilweise durch die aromatisierten Zuckeralkohol-Komponenten eingeführt haben kann, sind wie die vorher beschriebenen. Während der Herstellung wird die aromatisierte Zuckeralkohol-Komponente oder das Gemisch von Zuckeralkoholen vorzugsweise als letztes Ingredienz in der Endstufe der Herstellung des Endproduktes oder irgendwelcher Zwischenprodukte eingeführt, um möglichst weitgehend zu vermeiden, daß diese Komponenten mit Feuchtigkeit in Kontakt kommt oder hohen Temperaturen ausgesetzt wird, was eine Veränderung in der physikalischen Struktur der Komponente selbst bewirken würde.
  • Nach der allgemein bevorzugten Ausführungsform wird während der Herstellung des Teils 2 zunächst ein körniges Gemisch gebildet, indem Saccharose, Maltodextrin, Gummi arabicum und die Polyalkohole, in die, wie es vorher beschrieben wurde, vorher Aromastoffe eingearbeitet worden waren, miteinander vermischt werden.
  • Das körnige Gemisch wird in die gewünschte Gestalt (beispielsweise in eine allgemeine Kuppelform wie in der Ausführungsform dargestellt) geformt, und zwar mit Hilfe von geeigneten Preßmaschinen, wodurch der innere Kern 2a produziert wird. Dieser wird dann in einer (aromatisierten oder nicht-aromatisierten) Polysaccharid-Lösung beschichtet. Typischerweise ist die eine Saccharose-mit-Stärke-Lösung in einem Trommelmischer, in dem der Kern 2a mit geringen Mengen der Zuckerlösung, welche außerdem Mengen an Aromamittel in an sich bekannter Weise zugesetzt werden können, sprühbeschichtet wird. Dies produziert den fertiggestellten Teil 2 mit einer Umhüllung 2b, die fertig sind, um zum Körper 3 verbunden zu werden.
  • In der beispielhaft erläuterten Ausführungsform besteht der Körper 3 aus einem Dragee oder einer Pille, die aus einer kompakten Zuckermasse oder einer ähnlichen Lebensmittelsubstanz besteht, die zu einer allgemeinen Becherform in der Produktionslinie (im allgemeinen ein Formprozeß) geformt wird, so daß sie fähig ist, die Masse 4 selbst im Inneren unterzubringen. Die Masse 4 kann vorteilhafterweise entweder vollständig oder teilweise aus einem kristallinen Süßungsmittel auf Zuckeralkoholbasis eines Typs, der bereits früher unter Bezugnahme auf die frühere Anmeldung WO-A-98/10662 beschrieben wurde, bestehen.
  • Da die aromatisierende Wirkung eines derartigen Mittels im allgemeinen ziemlich stark ist, muß die Menge, die in die Masse 4 eingearbeitet wird, so berechnet sein, daß der erreichte aromatisierende Effekt auf den aromatisierenden Effekt der anderen Teile des Produktes 1 und auf die Gesamtziele, die erreicht werden sollen, abgestimmt ist.
  • Der aromatisierende Effekt, der mit der Masse 4 verbunden ist, kann insbesondere eingestellt werden, indem bei mindestens drei verschiedenen Faktoren (einzeln oder in aufeinander abgestimmter Weise) eingegriffen wird:
    • – die Dosis des Aromamittels, identifiziert als prozentualer Anteil (z. B. Gewichtsanteil) an der Gesamtmenge der Masse 4,
    • – Menge der Masse 4, die im Inneren des Körpers 3 enthalten ist, und
    • – Gestalt des Körpers 3 und daher das Innenvolumen desselben, das die Masse 4 enthält.
  • Da das früher beschriebene kristalline Aromamittel auf der Basis von Zuckeralkohol eine eher starke organoleptische Wirkung ausübt, stellt die Verwendung einer hohen Menge desselben in der Masse 4 und/oder die gesamte oder fast gesamte Füllung des Körpers 3 mit dieser Masse 4 die bevorzugte Wahl im Fall von Produkten 1 mit kleinen Abmessungen, z. B. bei Produkten mit einer axialen Abmessung (vertikal in Anbetracht von 2) von 10 bis 15 mm dar.
  • Im Fall von Produkten mit größeren Abmessungen (Produkte, die z. B. dieselbe Gestalt haben, aber eine axiale Länge von etwa 20 bis 25 mm haben), kann eine mildere Dosis empfehlenswert sein, um so einen überaggressiven aromatisierenden Effekt zu vermeiden. Es können selbstverständlich auch Anordnungen ins Auge gefaßt werden (z. B. auf pharmazeutischem Gebiet), bei denen eine starke Dosis ratsam ist, da der aromatisierende Effekt der Masse 4 einem unangenehmen Aroma, das in Teil 2 und/oder 3 eingearbeitet ist, entgegenwirken soll, um so das unangenehme Aroma zu maskieren oder zu überdecken.
  • Was die Aromatisierung des Körpers 3 angeht, so ist es mögliche, Aromatisierungen anzuwenden, die bezüglich der der anderen Teile des Produktes einen identischen, ähnlichen oder möglicherweise komplementären Geschmack haben.
  • Diesbezüglich muß allerdings wiederholt werden, daß die erfindungsgemäße Anordnung extrem weite Freiheitsgrenzen läßt, wenn man die Tatsache berücksichtigt, daß es in der am stärksten flexiblen Ausführungsform möglich ist, mit den Effekten und/oder der (synergischen oder antagonistischen) Wechselwirkung von mindestens vier Typen unterschiedlicher Aromamittel zu spielen, d. h.:
    • – die Aromamittel, die in den inneren Kern 2a des Teils 2 eingearbeitet sind und/oder damit assoziiert sind,
    • – die Aromamittel, die in die Umhüllung 2b des Teils 2 eingebaut sind und/oder damit assoziiert sind,
    • – die Aromamittel, die in den Körper 3 eingebaut sind und/oder damit assoziiert sind und
    • – die Aromamittel, die in die Masse 4 eingearbeitet sind und/oder damit assoziiert sind.
  • Wie bereits vorher beschrieben wurde, sind der Teil 2 und der Körper 3 vorzugsweise derart geformt, daß der Teil 2 eingepaßt werden kann, um die Öffnung des Körpers 3 wie ein Stopfen zu verschließen.
  • In der Ausführungsform, die gegenwärtig bevorzugt ist, (und die in den beigefügten Zeichnungen dargestellt ist) ist der Körper 3 im allgemeinen becherförmig mit einem Öffnungsabschnitt 3a, der im allgemeinen ringförmig ist, in den sich der Teil 2, der kuppelförmig ist, mit einer ringförmigen Basis wie ein Stopfen einfügt, geformt. Dies kann in einfacher Weise das Resultat einer mechanischen Interferenz sein (d. h. durch Einsetzen) oder kann das Resultat eines Klebens mit einem eßbaren Klebstoff, z. B. mit einem Gemisch auf der Basis von Zucker und Gummi arabicum, sein. Dieser Klebstoff, der in Punkten oder als kontinuierlicher Wulst um den Öffnungsabschnitt 3a des Körpers 3 aufgetragen wird, wie es schematisch 5 in 2 anzeigt, wird vorzugsweise mit einer niedrigen ursprünglichen Viskosität gewählt, so daß er durch Gießen aufgetragen werden kann und in den Spalt zwischen dem Rand der Basis des Teils 2 und dem Innenrand des Mundabschnitts 3a eindringt.
  • Das schnelle Trocknen des Klebstoffs erzielt die erforderliche Verbindung zwischen dem Teil 2 und dem Teil 3. Diese Verbindung kann erleichtert werden und/oder sicherer gemacht werden, indem die peripheren Verblendungsteile, d. h. der Rand der Basis des Teils 2 und der Innenrand der Öffnung des Teils 3 so ausgebildet werden, daß sie komplementär sind (z. B. mit einer Stufe), so daß sie einfacher gepaart werden können.
  • In jedem Fall zeigen Tests, die vom Anmelder durchgeführt wurden, daß die dargestellten Konformationen (d. h. ohne Bereitstellung einer speziellen Formgebung) es möglich machen, daß die gewünschten Resultate erreicht werden, selbst ohne Anwendung eines Klebstoffs 5.
  • Es sollte auch betont werden, daß das Aussehen der Teile des Produktes 1, die von der Außenseite in der Konfiguration des Produktes, wie es sich dem Konsumenten präsentiert (nämlich wie es in 1 gezeigt ist) gesehen werden können, entweder gleich oder unterschiedlich sein kann, wobei der Teil 2 und der Teil 3 z. B. beide weiß sind oder unterschiedliche Farben haben (der Teil 2 ist grün, blau, rot usw. und der Teil 3 ist weiß oder umgekehrt).
  • Wie bereits früher beschrieben, könnte das Produkt 1, selbst wenn diese Anordnung in den Zeichnungen nicht spezifisch dargestellt ist, mit einer zusätzlichen Schicht, z. B. auf Zuckerbasis, beschichtet sein, um beispielsweise die Verbindung zwischen den Teilen 2 und 3 zu verstärken und/oder es möglich zu machen, daß ein zusätzliches Aromamittel zugesetzt wird, welches beim Einbringen des Produktes in den Mund vom Konsumenten zuerst wahrgenommen würde, was die Konfiguration von 3 zeigt.
  • Sobald das Produkt 1 in den Mund gebracht wird, greift der Speichel des Konsumenten im allgemeinen zuerst die Verbindung zwischen dem Teil 2 und dem Körper 3 an, wodurch die Ablösung des Teils 2 vom Körper 3 bewirkt wird und dadurch die Masse 4 und die entsprechenden Aromamittel freigesetzt werden. Das Aroma diffundiert dann schnell in der Mundhöhle, wobei der gewünschte Anfangseffekt, d. h. die Freisetzung von Geschmackgebenden Mitteln, andauert.
  • Bevor sich dieser Effekt entwickelt (sollte das Produkt 1 eine äußere Gesamtbeschichtung haben, die nicht dargestellt ist) könnte die Saliva (bzw. der Speichel) eine äußere Beschichtung angreifen, wodurch die Geschmack-gebenden Mittel derselben vor der Freisetzung der Geschmack-gebenden Mittel, die mit der Masse 4 assoziiert sind, freigesetzt werden.
  • In einem auf die in 4 dargestellte Phase folgenden Moment, d. h. üblicherweise während sich die organoleptische Wirkung, die mit den Geschmack-gebenden Mitteln der Masse 4 verbunden ist, noch entwickelt, was im allgemeinen sehr stark ist, tritt die typische Wirkung, die aus einem Lutschen einer Süßigkeit resultiert, bei Teil 2 ein.
  • Die Umhüllung 2b löst sich so allmählich (unter Freisetzung entsprechender Geschmack-gebender Mittel) wodurch der innere Kern 2a gezeigt wird, der dann seine entsprechenden Geschmack-gebenden Mittel freisetzt (die sich von denen der Umhüllung 2b unterscheiden können).
  • Das Produkt der Erfindung könnte auch derart "konzipiert" sein, daß die in den 4 und 5 schematisch dargestellten Konsumierungsphase in einer Reihenfolge auftreten, die zu der Sequenz der Zeichnungen entgegengesetzt ist.
  • Mit anderen Worten, es ist möglich, sicherzustellen (z. B. durch Bereitstellen einer besonderen Sicherungsverbindung 5), daß der Teil 2 nicht vom Körper 3 abgetrennt wird, wodurch die Masse 4 freigesetzt wird, bis die Umhüllung 2b mindestens teilweise konsumiert wurde, wodurch ihre Aromamittel und die des inneren Kerns 2a freigesetzt werden.
  • Durch Wirkung der entsprechenden Konformation der Teile 2 und 3 kann jedes Resultat erreicht oder zumindest unterstützt werden.
  • Beispielsweise bildet der Teil 2 in der dargestellten Ausführungsform eine Art Stopfen, der in den Öffnungsabschnitt 3a des Körpers 3 eingesetzt ist. Der Teil 2 könnte z. B. als Deckel ausgebildet sein, der im allgemeinen becherförmig ist und so auf den Körper 3 aufgebracht wird, daß sein peripherer Rand die Öffnung 3a des Körpers 3 einhüllt und vom Rand der Öffnung 3a des Körpers 3 vorsteht: dies würde das Produkt 1 als ganzes mit der Gesamtform eines Pilzes ergeben, wobei der Körper 3 den Stiel und der Teil 2 den Kopf oder die Kappe bildet. Diese relative Konformation könnte es wahrscheinlicher machen, daß die Hülle 2b zumindest teilweise verzehrt wird, bevor der Teil 2 vom Körper 3 abgelöst wird. Allerdings ist die Verknüpfung zwischen Konformation und gewünschtem Effekt nicht vollständig bindend in dem Sinn, daß diese alternative Konformation des Teils 2 selbst dann eingesetzt werden kann, wenn die Aufrechterhaltung der Phasenfolge, die in 4 und 5 dargestellt ist, d. h. zuerst die Loslösung des Teils 2 vom Körper 3 und danach der Angriff auf den Teil 2 und seine allmähliche Konsumierung, erwünscht ist.
  • Bei der derzeit bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Körper 3, der durch eine ziemlich kompakte Masse gebildet wird, der letzte Teil des Produktes sein soll, der durch Speichel angegriffen wird und allmählich gelöst wird, sobald nur ein kleiner Teil des Teils 2, typischerweise die Umhüllung 2b (siehe 6) zurückbleibt. Das obige verlangt, daß der Körper 3 im Kontext mit dem organoleptischen Gesamteffekt des Produktes die finale Rolle spielt und für einige Zeit wirken sollte.
  • Diese Nachwirkung kann sich als vorteilhaft erweisen, wenn er bei Produkten angewendet wird, die z. B. eine pharmakologisch oder therapeutische Wirkung haben, wenn die Absicht besteht, gerade mit einer derartigen Nachwirkung einen nicht ganz angenehmen "Nachgeschmack" (z. B. eine Bitterkeit oder das Gefühl der Trockenheit im Mund und Rachen), der von Teilen des vorher konsumierten Produktes stammt, zu maskieren.
  • Dies ändert nichts an der Tatsache, daß es im Rahmen der Erfindung möglich ist, die Rollen der Teile 2 und 3 auszutauschen, den Körper nicht zum letzten, sondern zum ersten Teil des Produktes, das durch den Speichel angegriffen wird, zu machen, möglicherweise um die Freisetzung der Masse 4 als Resultat des schnellen Verbrauchs (bzw. Verzehrs) des Körpers 3 zu bewirken.
  • Zusätzlich zur Bereitstellung eines hohen Freiheitsgrades bei der Auswahl möglicher Aromamittel (die früher diskutiert wurden) ermöglicht die Anordnung der Erfindung es daher, die Freisetzungsfolge dieser Mittel genau und wirksam zu regulieren, indem auf eine Reihe von Faktoren eingewirkt wird, z. B.:
    • – die Tatsache, daß die Trennung der Teile 2 und 3 fortschreitet (wie im Fall der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsform) oder auf einen signifikanten Angriff auf einen der Teile 2 oder 3 durch die Saliva erfolgt, und
    • – die Tatsache, daß der Körper 3 kompakter und somit resistenter ist oder weniger kompakt und damit weniger resistent gegenüber einem Angriff durch die Saliva (und möglicherweise auch durch Kauen) ist.
  • Natürlich können Herstellungsdetails und Ausführungsformen variiert werden. Dies gilt insbesondere z. B. für:
    • – die Konformation der Teile 2 und 3: wie bereits festgestellt wurde, entwickelt in der hier dargestellten Ausführungsform der Öffnungsabschnitt 3a des Körpers 3 die Basis des Teils 2, wobei die Konformation komplementär sein könnte, während der Teil 2 den Körper 3 wie die Kappe eines Pilzes auf einem Stengel einhüllt; die Teile 2 und 3, die hier asymmetrisch dargestellt sind, könnten symmetrisch sein und/oder Konformationen haben, die nicht unterschiedlich sind, die prismatisch, tafelförmig, usw. sind;
    • – für die relative Anordnung der verschiedenen Elemente: anstatt auf den Körper 3 beschränkt zu sein, könnte sich die Hüllung, die die Substanz 4 enthält in den Teil 2 erstrecken; anstatt aus dem Körper 3 vorzustehen, könnte der Teil 2 vollständig oder fast vollständig darin eingeschlossen sein, und/oder
    • – für die intrinsischen Charakteristika der verschiedenen Teile: anstatt z. B. durch eine einzelne kompakte Masse gebildet zu werden, könnte der Körper 3 tatsächlich aus mehreren Teilen mit verschiedenen Charakteristika bestehen.

Claims (17)

  1. Zusammengesetztes, eßbares Produkt in einer Anordnung zum Essen als Ganzes, umfassend: – einen ersten Teil (2) mit jeweiligen Geschmackgebenden Mitteln, wobei dieser Teil einem Angriff ausgesetzt wird, sobald er in den Mund des Konsumenten gebracht wird, wodurch die ersten Geschmack-gebenden Mittel freigesetzt werden, und – einen zweiten Teil (3), der mit dem ersten Teil (2) verbunden ist und zweite Geschmack-gebende Mittel (3) umfaßt, wobei dieser zweite Teil (3) auch einem Angriff ausgesetzt wird, sobald er in den Mund des Konsumenten gebracht wird, wodurch die zweiten Geschmack-gebenden Mittel freigesetzt werden, wobei der erste Teil (2) und der zweite Teil (3) zusammen ein Volumen zur Aufnahme eines dritten Teils (4) des Produktes definieren, der jeweilige dritte Geschmack-gebende Mittel umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß der ersten Teil (2) und der zweite Teil (3) bei (5) so aneinander angepaßt sind, daß sie trennbar sind, sobald das Produkt in den Mund gebracht wird, so daß der dritte Teil (4) zugänglich wird, wodurch die dritten Geschmack-gebenden Mittel freigesetzt werden; wobei der erste Teil (2) und der zweite Teil (3) mit einem eßbaren Klebstoff (5), der sich auflöst, sobald das Produkt (1) in den Mund gebracht wird, oder durch mechanische Interferenz zusammengehalten werden.
  2. Produkt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß einer (2) von dem ersten Teil (2) und dem zweiten Teil (3) mit dem anderen (3) nach Art eines Stopfens oder eines Deckels, der als Resultat des Einbringens des Produktes (1) in den Mund entfernbar ist, verbunden ist.
  3. Produkt nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß – der andere (3) von dem ersten Teil (2) und dem zweiten Teil (3) durch einen Körper (3) gebildet wird, der die allgemeine Gestalt eines Bechers mit einem Öffnungsabschnitt (3a) hat und im Inneren das Volumen zur Aufnahme des dritten Teils (4) des Produktes (1) definiert, und – der eine (2) von dem ersten Teil (2) und dem zweiten Teil (3) so angepaßt ist, daß er den Öffnungsabschnitt (3a) nach Art eines Stopfens oder Deckels verschließt.
  4. Produkt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Teil (2) ein Dragee umfaßt, das eine Umhüllung (2b), welcher einen im allgemeinen weichen inneren Kern umhüllt, hat.
  5. Produkt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Geschmack-gebenden Mittel, zumindest teilweise, in dem inneren Kern (2a) enthalten sind.
  6. Produkt nach Anspruch 4 oder Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Geschmack-gebenden Mittel, zumindest teilweise, in der Umhüllung (2b) enthalten sind.
  7. Produkt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Geschmack-gebenden Mittel mit unterschiedlichen Aromen im inneren Kern (2a) und in der Umhüllung (2b) vorliegen.
  8. Produkt nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (2b) ein Polysaccharid umfaßt.
  9. Produkt nach den Ansprüchen 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (2b) Saccharose umfaßt.
  10. Produkt nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Teil (3) durch eine kompakte eßbare Masse gebildet wird.
  11. Produkt nach Anspruch 1 oder Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Teil (3) auf der Basis von Zucker ist.
  12. Produkt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer, der erste Teil (2) oder der zweite Teil (3), im allgemeinen kuppelförmig ausgebildet ist.
  13. Produkt nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Teil (2) und der zweite Teil (3) beide im allgemeinen kuppelförmig ausgebildet sind, wobei der erste Teil (2) in den Öffnungsabschnitt (3a) des zweiten Teils (3) eingepaßt ist.
  14. Produkt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer, der erste Teil (2) oder der dritte Teil (4), einen kristallinen Zuckeralkohol oder mehrere kristalline Zuckeralkohole als Geschmack-gebende Mittel hat, wobei das Aromamittel präventiv in die Zuckeralkohol-Komponente, die in dem entsprechenden Teil (2, 4) eingesetzt wird, eingearbeitet wurde.
  15. Produkt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Teil (2) und der zweite Teil (3) wie auch ihre Verbindung (5) derart hergestellt sind, daß, wenn das Produkt in den Mund gebracht wird, sich der erste Teil (2) und der zweite Teil (3) trennen, wodurch der dritte Teil (4) zugänglich wird, bevor mindestens einer der zwei Teile (2) und (3) angegriffen werden, wodurch die dritten Geschmack-gebenden Mittel vor den ersten und zweiten Geschmack-gebenden Mitteln freigesetzt werden.
  16. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Teil (2) und der zweite Teil (3) und ihre Verbindung (5) derart hergestellt sind, daß, wenn das Produkt in den Mund gebracht wird, sich der erste Teil (2) und der zweite Teil (3) trennen, wodurch der dritte Teil (4) zugänglich wird, nachdem der erste Teil (2) und der zweite Teil (3) angegriffen wurden, wodurch die dritten Geschmackgebenden Mittel freigesetzt werden, nachdem die ersten und zweiten Geschmack-gebenden Mittel mindestens teilweise freigesetzt wurden.
  17. Produkt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Teil (2) gegenüber einem Angriff, wenn er vom Konsumenten gegessen wird, weniger resistent gemacht ist als der zweite Teil (3), wodurch die ersten Geschmack-gebenden Mittel vor den zweiten Geschmack-gebenden Mitteln freigesetzt werden.
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