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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf zusammengesetzte, eßbare
Produkte des Typs, der z. B. zum Erfrischen des Atems verwendet
wird.
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Auf dem Gebiet der Atemerfrischungsprodukte
werden üblicherweise
zusammengesetzte Produkte eingesetzt, die einen festen, pastenförmigen, cremigen,
gelatineartigen Kern oder einen Kern auf der Basis einer Flüssigkeit,
z. B. Zuckersirup, umfassen, welcher von einer Umhüllung, z.
B. aus Zucker oder einer ähnlichen
kompakten Masse, überzogen ist.
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Ein typisches Beispiel für ein derartiges
Produkt ist das Atemerfrischungsprodukt, das unter der eingetragenen
Marke TIC TAC von Firmen der Ferrero-Gruppe verkauft wird. Dieses
Produkt besteht aus einem Lakritzekern, der mittels eines Trommelbeschichtungsverfahrens
mit einer Zuckerumhüllung überzogen
wurde.
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Die übliche Art, ein Produkt dieses
Typs zu essen, stellt sicher, daß, sobald es in den Mund gebracht
wurde, die äußere Beschichtung
durch Speichel angegriffen wird, wodurch die aromatragenden Mittel
im Mund innerhalb einer bestimmten Zeitspanne gelöst werden
und die aromatragenden Mittel freigesetzt werden. Sobald die Umhüllung verzehrt
ist, verzehrt der Verwender den Kern im wesentlichen in der gleichen
Weise, wobei dieser auch unter Einwirkung von Speichel gelöst wird,
und die entsprechende Geschmackgebenden Mittel freisetzt. Natürlich wird
diese Art der Konsumierung verändert,
wenn der Verbraucher das Produkt, anstatt es sich im Mund lösen zu lassen,
kaut, wodurch es zerkleinert wird und die Umhüllung und der Kern miteinander
vermischt werden, die so ihre entsprechenden Geschmackgebenden Mittel
tatsächlich
gleichzeitig freisetzen, obgleich dies durch ihre jeweiligen Charakteristika (Weichheit
oder Kompaktheit der Komponente, Natur und relative Stärke der
Geschmack-gebenden Mittel, usw.) beeinträchtigt wird.
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Dieses Phänomen wurde bereits in der
europäischen
Patentanmeldung 98104041.3 (verwendet als Modell für den Oberbegriff
von Anspruch 1 und Teil des Standes der Technik gemäß EPC-Artikel 54.3)
analysiert, die darlegt, daß es,
um einem Produkt oder einer Komponente davon Geschmack zu verleihen,
der eine gewisse Dauer hat, wenn es in den Mund gebracht wird, so
daß der
Atemerfrischungseffekt eine gewisse Zeit anhält (im Fall von Produkten,
die spezifischerweise für
diesen Zweck bestimmt sind), notwendig ist, dem Produkt eine spezielle
Konsistenz zu verleihen. Der Grund ist, daß sicherzustellen ist, daß die Geschmack-gebenden
Mittel langsam freigesetzt werden, und zwar während das Produkt "gelutscht" wird, d. h. während die
Masse des Produktes konsumiert wird, von Speichel angegriffen und
weichgemacht wird. Dabei wurde beobachtet, daß wenn diese Anordnung entwickelt
war, der organoleptische Effekt des Produktes im allgemeinen nicht
unverzüglich
auftrat: damit das Produkt die gewünschte Erfrischungswirkung
und den vollen Geschmack entwickelt, ist es in der Praxis notwendig,
eine gewisse Zeit zu warten, was bei dem Konsumenten die Neigung
induziert, diesen Effekt durch Kauen des Produktes zu beschleunigen,
was mögliche
negative Folgen hat. Ein hartes Produkt kann einen beträchtlichen
Widerstand gegen Kauen bieten, was sich als unangenehm oder im Fall
von Konsumenten mit empfindlichen Zähnen sogar als schädlich erweisen
kann. Durch Zerkleinern des Produktes verstärkt sich außerdem die Wirkung des Speichels auf
das Produkt: das Ergebnis ist, daß das Produkt schneller verbraucht
ist und die Geschmacksabgabe weniger lang anhält als wenn das Produkt einfach
gelutscht wird.
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Um es möglich zu machen, daß ein Produkt des
oben spezifizierten Typs eine möglichst
rasche Erfrischungswirkung bereitstellt, sobald das Produkt in den
Mund gebracht wird, während
gleichzeitig sichergestellt wird, daß diese Wirkung lang anhaltend ist,
schlägt
die Anordnung nach der vorstehenden früheren europäischen Patentanmeldung die
Herstellung eines zusammengesetzten Lebensmittelproduktes vor, welches
in einer Anordnung um als Ganzes gegessen zu werden folgendes umfaßt:
- – einen
ersten Teil, der üblicherweise
durch mindestens eine Süßigkeit
gebildet wird, welche eine Umhüllung,
die einen im allgemeinen weichen Kern umhüllt, umfaßt, wobei dieser Teil fähig ist, seine
jeweiligen Geschmack-gebenden Mittel freizusetzen, sobald er mit
Speichel im Mund in Berührung
kommt, und
- – einen
zweiten Teil, der üblicherweise
von einer Pastille oder Tablette gebildet wird, die aus einer kompakten
Zuckermasse oder einem ähnlichen eßbaren Produkt
besteht, die zweite Geschmack-gebende Mittel enthält, die,
sobald er im Mund ist, im Lauf der Zeit freigesetzt werden.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
besteht in der Weiterentwicklung des Mechanismus zur Kontrolle der
allmählichen
Freisetzung der verschiedenen Geschmack-gebenden Mittel, der die
Basis der früheren
europäischen
Patentanmeldung bildet. Diese beiden betreffen eßbare Produkte, z. B. Lebensmittelprodukte,
nicht notwendigerweise Konfekt (bzw. Süßwaren) (zusätzlich zu
den Produkten zur Erfrischung des Atems, die oben genannt wurden, könnte man
z. B. schmackhaft Snack-Produkte und dgl. nennen) und beziehen sich
auf eßbare
Produkte für
eine medizinische oder eine andere therapeutische Verwendung. Dieses
zusätzliche
Anwendungsgebiet könnte
durch ein Problem beeinträchtigt
werden, das mit der Tatsache verbunden ist, daß eine oder mehrere Komponenten,
die eine pharmakologische Wirkung haben, Mittel enthalten oder selbst
darstellen, die einen unangenehmen Geschmack (oder "Nachgeschmack") liefern, z. B.
Bitterkeit oder das Gefühl
der Trockenheit; hier könnte
vorteilhafterweise eine Maskierung durchgeführt werden oder es könnte zumindest
durch kontrollierte Freisetzung eines anderen Geschmack-gebenden
Mittels gegengewirkt werden.
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WO 97/19602A beschreibt Schokoladenartikel,
die erste und zweite Füllungen
enthalten, welche durch eine Barriere getrennt gehalten werden,
die zerstört
wird, wenn der Artikel konsumiert wird.
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DE
81 25 667 beschreibt eine Praline mit einer Schokoladenumhüllung, die
eine sahnige (bzw. cremige) Füllung
und eine flüssige
Füllung,
die durch eine Trennwand getrennt sind, enthält.
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FR-A-2 751 846 beschreibt ein Lebensmittelprodukt
auf Brotbasis mit zwei flachen Teiggehäusen, die jeweils eine Füllung enthalten.
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Ein Produkt, das als "Süßwaren-Schokoküsse" bekannt ist [on
line] XP 00 21 33 257 betrifft Schokoladenprodukte einschließlich Füllungen.
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WO 98/02668A bezieht sich auf hohle
Schokoladenprodukte, die erste und zweite Kammern enthalten, welche
durch eine Abtrennung getrennt sind und eine Füllung enthalten.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
wird durch Bereitstellung eines zusammengesetzten, eßbaren Produktes gelöst, das
die in den Ansprüchen, die
folgen, spezifizierten Charakteristika hat.
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Die vorliegende Erfindung wird nun
beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben,
wobei
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1 eine
mögliche
Ausführungsform
eines eßbaren
Produktes gemäß der Erfindung
darstellt;
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2 ein
Schnitt ist, der entlang der Linie II-II von 1 gemacht wurde und um 90° gedreht dargestellt
ist und
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3 bis 7 sukzessive Phasen beim
Verzehr des erfindungsgemäßen Produktes
schematisch darstellen.
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In den Zeichnungen wird ein eßbares Produkt
im allgemeinen mit 1 bezeichnet und besteht in der dargestellten
Ausführungsform
aus einem Süßwarenprodukt,
das im wesentlichen dasselbe wie ein Dragee oder eine Pille mit
atemerfrischender Wirkung ist.
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In der hier dargestellten Ausführungsform, die
derzeit bevorzugt ist, besteht das Produkt 1 im wesentlichen aus:
- – einem
Kern 2, der aus einem inneren Kern 2a, eingeschlossen
in einer Umhüllung 2b,
besteht;
- – einem
Körper 3 mit
der Gesamtform einer Tasse oder eines Bechers zur Aufnahme des Kerns 2 in seine Öffnung in
der Art eines Stopfens, wodurch eine Aufnahmekammer definiert wird,
und
- – einer
eßbaren
Masse 4, die in diese Aufnahmekammer eingesetzt ist.
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Die beschriebene Anordnung von Teilen
bildet eine "einzige
eßbare
Einheit", da sie
geeignet ist, ganz in einer für
eine Tablette oder Pille üblichen
Weise in den Mund gebracht (bzw. gelegt) zu werden. Es sollte betont
werden, daß der
Ausdruck "eßbar" hier so verwendet
wird, daß er
im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht nur Lebensmittelprodukte
im üblichen
Sinn, sondern auch z. B. pharmazeutische oder andere therapeutische
Produkte mit umfaßt.
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Kurz ausgedrückt, die vorliegende Erfindung basiert
auf der Tatsache, daß der
erste Teil 2, der zweite Teil 3 und die Lebensmittelsubstanz 4 alle
jeweilige Geschmack-gebende Mittel umfassen können.
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Die Geschmack-gebenden Mittel, die
mit dem ersten Teil oder dem Kern 2 assoziiert sind, werden
insbesondere freigesetzt, wenn der erste Teil 2 durch Speichel
angegriffen wird, was üblicherweise das
Ergebnis davon ist, daß die
Umhüllung 2b konsumiert
ist, wodurch die Geschmack-gebenden Mittel, die im inneren Kern 2a enthalten
sind, zugänglich werden.
D. h., es ist möglich,
daß die
jeweiligen Geschmack-gebenden Mittel nur oder auch in der Umhüllung 2b enthalten
sind; diese können
sich von denen unterscheiden, die mit dem inneren Kern 2a assoziiert
sind.
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Die Geschmack-gebenden Mittel, die
mit dem Körper 3 kombiniert
werden, werden üblicherweise
als Resultat der Tatsache, daß der
Körper 3 selbst
allmählich
durch Speichel konsumiert wird, freigesetzt.
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Schließlich werden die Geschmack-gebenden
Mittel, die mit der Substanz 4 assoziiert sind, freigesetzt,
wenn die entsprechende Kammer von der Außenseite des Produktes zugänglich gemacht
wird. Vorzugsweise, obgleich nicht unveränderlich, wie später besser
einzusehen ist, erfolgt dies, wenn der erste Teil 2, der
als Stopfen wirkt, vom Körper 3 abgetrennt
ist. Dies kann entweder durch mechanische Wirkung auf den Teil durch
den Konsumenten (z. B. unter Verwendung der Zunge) oder einfach
als Resultat eines Abbaus von eßbarem
Klebstoff (z. B. ein Zucker), der den Teil 2 an den Teil 3 gebunden
hielt, durch Speichel erfolgen.
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Es ist klar, daß die Entscheidung, von Geschmack-gebenden
Mitteln, die mit dem Teil 2, dem Teil 3 und der
Substanz 4 assoziiert sind, in dieser Reihenfolge zu sprechen,
ausschließlich
durch die Notwendigkeit diktiert wurde, die Struktur des Produktes 1 in
methodischer Weise dazustellen, und sie hat keinen Bezug zu der
Reihenfolge der Freisetzung der betreffenden verschiedenen Mittel
im Verlauf der Zeit: wie später
zu erkennen sein wird, weist die derzeit (bzw. allgemein) bevorzugte
Ausführungsform der
Erfindung tatsächlich
die Geschmack-gebenden Mittel kombiniert mit der Substanz 4,
die vor den anderen Mitteln mit dieser Funktion freigesetzt wird, wenn
das Produkt in den Mund gebracht wird, auf.
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Was den Ausdruck "Geschmack-gebende Mittel" angeht, so sollte
noch einmal betont werden, daß dieser
Ausdruck auch Charakteristika von Geschmack oder Aroma abdecken
soll, die nicht ausdrücklich
erwünscht
oder verlangt sind (die Wirkung, z. B. des Zusatzes eines Aromamittels).
Solche Charakteristika können
auch einer Substanz eigen sein, die einen Teil oder mehrere Teile
des Produktes ausmacht, wobei die zusätzliche Möglichkeit besteht (z. B. im
Fall von Produkten mit einer pharmazeutischen oder therapeutischen
Wirkung), daß die
Geschmack-gebende Wirkung eines besonderen Mittels tatsächlich eine
ist, die maskiert werden soll oder der durch andere Geschmack-gebende
Mittel entgegenzuwirken ist.
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Um das Bild zu vervollständigen,
sollte hervorgehoben werden, daß,
obgleich diese Anordnung nicht explizied in den Zeichnungen dargestellt
ist oder in den restlichen Seiten dieser Beschreibung betrachtet
wird, das in den 1 und 2 dargestellte Produkt 1 auch
wieder in einer Beschichtungsumhüllung
oder Schicht (z. B. einer Schicht aus Zuckermaterial, die auf das
Produkt 1 gesprüht
oder aufgetragen wurde) mit noch weiteren jeweiligen Geschmackgebenden
Mittel überzogen
sein kann, die dazu bestimmt ist, vom Konsumenten zuerst wahrgenommen
zu werden, wenn das Produkt in den Mund gebracht wird.
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Wie früher festgestellt wurde, ist
der Teil 2 vorzugsweise in Form eines Dragees ausgebildet, das
im wesentlichen aus:
- – einem relativ weichen inneren
Kern 2a, der eine Konsistenz, die von einer mehr oder weniger
viskosen Flüssigkeit
bis zu einer gelatineartigen, cremigen oder pastenartigen Masse
oder von einer im wesentlichen festen oder kompakten Masse wie z.
B. eine, die durch Verpressen eines Pulvers erhalten wird, reicht,
hat, und
- – einer
Umhüllung 2b,
die den inneren Kern 2a einschließt und die ausreichend kompakt
ist, so daß sie dem
Teil 2 die notwendigen mechanischen Festigkeitscharakteristika
verleiht und verhindert, daß er vor
dem Essen verformt oder gebrochen wird,
besteht.
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In der dargestellten Ausführungsform
ist der Teil 2 als Körper
mit einer kuppelartigen Gesamtgestalt (aus Gründen, die später deutlicher
werden) gezeigt.
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Ein Dragee (oder eine Pille), das
(die) einen Teil 2 mit den vorstehend genannten Charakteristika bildet,
kann z. B. hergestellt werden, indem zuerst der Kern 2a (nach
bekannten Verfahren) als eine Tablette aus Pulvermaterial gebildet
wird. Der Kern 2a wird dann aus der Form entfernt, um für eine Trommelbeschichtungsbehandlung
bereit zu sein, die die Umhüllung 2b bilden
wird. Die Umhüllung 2b besteht vorzugsweise
aus einem Polysaccharid, wobei dieser Ausdruck hier so zu verstehen
ist, daß er
Saccharose umfaßt.
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In der allgemein bevorzugten Ausführungsform
ist der innere Kern 2a aus einem aromatisierten Konfekt
(bzw. Süßigkeit)
hergestellt, das als Süßungsmittel
einen kristallinen Zuckeralkohol oder mehrere kristalline Zuckeralkohole
und möglicherweise
andere Süßungsmittel
enthält.
Das Aromamittel wird vorzugsweise früher in die Zuckeralkohol-Komponente
des Konfekts eingearbeitet, wobei das Aromamittel nach dem Verfahren,
das in WO-A-98/10662 beschrieben ist, in den Zuckeralkohol eingearbeitet
wird.
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Vorzugsweise umfassen die Aromamittel,
die im inneren Kern 2a verwendet werden, Pfefferminz, grüne Minze,
Zimt, Zitrone, Orange, Limone, Grapefruit, Erdbeere, Kirsche und
Ananas in Form von Essenzen oder Verbindungen wie z. B. Teebeere
(Methylsalicylat). Diese sind natürlich nur einige der möglichen
Beispiele, da die chemische Natur des Aromamittels sich in dem genannten
Einarbeitungsverfahren als nicht kritisch erwiesen hat.
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Tests, die vom Anmelder durchgeführt wurden,
zeigten, daß eine
Auswahl des beschriebenen Typs es ermöglicht, eine deutliche Verbesserung
bei der Aromaentwicklung zu erreichen. Diese Verbesserung bezieht
sich insbesondere auf den organoleptischen Eindruck eines verstärkten Aromas,
der vom Konsumenten wahrgenommen wird, wenn das Produkt bei der
Aufnahme in den Mund mit Speichel in Berührung kommt. Dieser Effekt
eines verstärkten Aromas
wird besonders offensichtlich, wenn das verwendete Aroma aromatische
Komponenten hat, die eine Empfindung von Frische, wie z. B. Minzearoma, verleihen.
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Der Teil 2 kann natürlich weitere
herkömmliche
Zucker, z. B. Saccharose, Glucose oder möglicherweise synthetische Süßungsmittel
enthalten. Die Aromamittel, die es ganz oder teilweise durch die aromatisierten
Zuckeralkohol-Komponenten eingeführt
haben kann, sind wie die vorher beschriebenen. Während der Herstellung wird
die aromatisierte Zuckeralkohol-Komponente
oder das Gemisch von Zuckeralkoholen vorzugsweise als letztes Ingredienz
in der Endstufe der Herstellung des Endproduktes oder irgendwelcher
Zwischenprodukte eingeführt,
um möglichst
weitgehend zu vermeiden, daß diese
Komponenten mit Feuchtigkeit in Kontakt kommt oder hohen Temperaturen
ausgesetzt wird, was eine Veränderung
in der physikalischen Struktur der Komponente selbst bewirken würde.
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Nach der allgemein bevorzugten Ausführungsform
wird während
der Herstellung des Teils 2 zunächst ein körniges Gemisch gebildet, indem
Saccharose, Maltodextrin, Gummi arabicum und die Polyalkohole, in
die, wie es vorher beschrieben wurde, vorher Aromastoffe eingearbeitet
worden waren, miteinander vermischt werden.
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Das körnige Gemisch wird in die gewünschte Gestalt
(beispielsweise in eine allgemeine Kuppelform wie in der Ausführungsform
dargestellt) geformt, und zwar mit Hilfe von geeigneten Preßmaschinen, wodurch
der innere Kern 2a produziert wird. Dieser wird dann in
einer (aromatisierten oder nicht-aromatisierten) Polysaccharid-Lösung beschichtet.
Typischerweise ist die eine Saccharose-mit-Stärke-Lösung in einem Trommelmischer,
in dem der Kern 2a mit geringen Mengen der Zuckerlösung, welche
außerdem Mengen an Aromamittel in an sich bekannter Weise
zugesetzt werden können,
sprühbeschichtet wird.
Dies produziert den fertiggestellten Teil 2 mit einer Umhüllung 2b,
die fertig sind, um zum Körper 3 verbunden
zu werden.
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In der beispielhaft erläuterten
Ausführungsform
besteht der Körper 3 aus
einem Dragee oder einer Pille, die aus einer kompakten Zuckermasse
oder einer ähnlichen
Lebensmittelsubstanz besteht, die zu einer allgemeinen Becherform
in der Produktionslinie (im allgemeinen ein Formprozeß) geformt
wird, so daß sie
fähig ist,
die Masse 4 selbst im Inneren unterzubringen. Die Masse 4 kann
vorteilhafterweise entweder vollständig oder teilweise aus einem
kristallinen Süßungsmittel
auf Zuckeralkoholbasis eines Typs, der bereits früher unter
Bezugnahme auf die frühere
Anmeldung WO-A-98/10662 beschrieben wurde, bestehen.
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Da die aromatisierende Wirkung eines
derartigen Mittels im allgemeinen ziemlich stark ist, muß die Menge,
die in die Masse 4 eingearbeitet wird, so berechnet sein,
daß der
erreichte aromatisierende Effekt auf den aromatisierenden Effekt
der anderen Teile des Produktes 1 und auf die Gesamtziele,
die erreicht werden sollen, abgestimmt ist.
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Der aromatisierende Effekt, der mit
der Masse 4 verbunden ist, kann insbesondere eingestellt werden,
indem bei mindestens drei verschiedenen Faktoren (einzeln oder in
aufeinander abgestimmter Weise) eingegriffen wird:
- – die
Dosis des Aromamittels, identifiziert als prozentualer Anteil (z.
B. Gewichtsanteil) an der Gesamtmenge der Masse 4,
- – Menge
der Masse 4, die im Inneren des Körpers 3 enthalten
ist, und
- – Gestalt
des Körpers 3 und
daher das Innenvolumen desselben, das die Masse 4 enthält.
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Da das früher beschriebene kristalline
Aromamittel auf der Basis von Zuckeralkohol eine eher starke organoleptische Wirkung
ausübt,
stellt die Verwendung einer hohen Menge desselben in der Masse 4 und/oder
die gesamte oder fast gesamte Füllung des
Körpers 3 mit
dieser Masse 4 die bevorzugte Wahl im Fall von Produkten 1 mit
kleinen Abmessungen, z. B. bei Produkten mit einer axialen Abmessung (vertikal
in Anbetracht von 2)
von 10 bis 15 mm dar.
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Im Fall von Produkten mit größeren Abmessungen
(Produkte, die z. B. dieselbe Gestalt haben, aber eine axiale Länge von
etwa 20 bis 25 mm haben), kann eine mildere Dosis empfehlenswert
sein, um so einen überaggressiven
aromatisierenden Effekt zu vermeiden. Es können selbstverständlich auch
Anordnungen ins Auge gefaßt
werden (z. B. auf pharmazeutischem Gebiet), bei denen eine starke Dosis
ratsam ist, da der aromatisierende Effekt der Masse 4 einem
unangenehmen Aroma, das in Teil 2 und/oder 3 eingearbeitet
ist, entgegenwirken soll, um so das unangenehme Aroma zu maskieren
oder zu überdecken.
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Was die Aromatisierung des Körpers 3 angeht,
so ist es mögliche,
Aromatisierungen anzuwenden, die bezüglich der der anderen Teile
des Produktes einen identischen, ähnlichen oder möglicherweise
komplementären
Geschmack haben.
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Diesbezüglich muß allerdings wiederholt werden,
daß die
erfindungsgemäße Anordnung
extrem weite Freiheitsgrenzen läßt, wenn
man die Tatsache berücksichtigt,
daß es
in der am stärksten
flexiblen Ausführungsform
möglich
ist, mit den Effekten und/oder der (synergischen oder antagonistischen) Wechselwirkung
von mindestens vier Typen unterschiedlicher Aromamittel zu spielen,
d. h.:
- – die
Aromamittel, die in den inneren Kern 2a des Teils 2 eingearbeitet
sind und/oder damit assoziiert sind,
- – die
Aromamittel, die in die Umhüllung 2b des Teils 2 eingebaut
sind und/oder damit assoziiert sind,
- – die
Aromamittel, die in den Körper 3 eingebaut sind
und/oder damit assoziiert sind und
- – die
Aromamittel, die in die Masse 4 eingearbeitet sind und/oder
damit assoziiert sind.
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Wie bereits vorher beschrieben wurde,
sind der Teil 2 und der Körper 3 vorzugsweise
derart geformt, daß der
Teil 2 eingepaßt
werden kann, um die Öffnung
des Körpers 3 wie
ein Stopfen zu verschließen.
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In der Ausführungsform, die gegenwärtig bevorzugt
ist, (und die in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt ist) ist der Körper 3 im allgemeinen becherförmig mit
einem Öffnungsabschnitt 3a,
der im allgemeinen ringförmig
ist, in den sich der Teil 2, der kuppelförmig ist,
mit einer ringförmigen
Basis wie ein Stopfen einfügt,
geformt. Dies kann in einfacher Weise das Resultat einer mechanischen
Interferenz sein (d. h. durch Einsetzen) oder kann das Resultat
eines Klebens mit einem eßbaren
Klebstoff, z. B. mit einem Gemisch auf der Basis von Zucker und
Gummi arabicum, sein. Dieser Klebstoff, der in Punkten oder als kontinuierlicher
Wulst um den Öffnungsabschnitt 3a des
Körpers 3 aufgetragen
wird, wie es schematisch 5 in 2 anzeigt, wird vorzugsweise mit einer
niedrigen ursprünglichen
Viskosität
gewählt,
so daß er durch
Gießen
aufgetragen werden kann und in den Spalt zwischen dem Rand der Basis
des Teils 2 und dem Innenrand des Mundabschnitts 3a eindringt.
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Das schnelle Trocknen des Klebstoffs
erzielt die erforderliche Verbindung zwischen dem Teil 2 und dem
Teil 3. Diese Verbindung kann erleichtert werden und/oder
sicherer gemacht werden, indem die peripheren Verblendungsteile,
d. h. der Rand der Basis des Teils 2 und der Innenrand
der Öffnung
des Teils 3 so ausgebildet werden, daß sie komplementär sind (z.
B. mit einer Stufe), so daß sie
einfacher gepaart werden können.
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In jedem Fall zeigen Tests, die vom
Anmelder durchgeführt
wurden, daß die
dargestellten Konformationen (d. h. ohne Bereitstellung einer speziellen
Formgebung) es möglich
machen, daß die
gewünschten
Resultate erreicht werden, selbst ohne Anwendung eines Klebstoffs 5.
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Es sollte auch betont werden, daß das Aussehen
der Teile des Produktes 1, die von der Außenseite
in der Konfiguration des Produktes, wie es sich dem Konsumenten
präsentiert
(nämlich
wie es in 1 gezeigt
ist) gesehen werden können,
entweder gleich oder unterschiedlich sein kann, wobei der Teil 2 und
der Teil 3 z. B. beide weiß sind oder unterschiedliche
Farben haben (der Teil 2 ist grün, blau, rot usw. und der Teil 3 ist
weiß oder
umgekehrt).
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Wie bereits früher beschrieben, könnte das Produkt 1,
selbst wenn diese Anordnung in den Zeichnungen nicht spezifisch
dargestellt ist, mit einer zusätzlichen
Schicht, z. B. auf Zuckerbasis, beschichtet sein, um beispielsweise
die Verbindung zwischen den Teilen 2 und 3 zu
verstärken
und/oder es möglich
zu machen, daß ein
zusätzliches
Aromamittel zugesetzt wird, welches beim Einbringen des Produktes
in den Mund vom Konsumenten zuerst wahrgenommen würde, was
die Konfiguration von 3 zeigt.
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Sobald das Produkt 1 in
den Mund gebracht wird, greift der Speichel des Konsumenten im allgemeinen
zuerst die Verbindung zwischen dem Teil 2 und dem Körper 3 an,
wodurch die Ablösung
des Teils 2 vom Körper 3 bewirkt
wird und dadurch die Masse 4 und die entsprechenden Aromamittel
freigesetzt werden. Das Aroma diffundiert dann schnell in der Mundhöhle, wobei
der gewünschte
Anfangseffekt, d. h. die Freisetzung von Geschmackgebenden Mitteln,
andauert.
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Bevor sich dieser Effekt entwickelt
(sollte das Produkt 1 eine äußere Gesamtbeschichtung haben, die
nicht dargestellt ist) könnte
die Saliva (bzw. der Speichel) eine äußere Beschichtung angreifen,
wodurch die Geschmack-gebenden Mittel derselben vor der Freisetzung
der Geschmack-gebenden Mittel, die mit der Masse 4 assoziiert
sind, freigesetzt werden.
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In einem auf die in 4 dargestellte Phase folgenden Moment,
d. h. üblicherweise
während
sich die organoleptische Wirkung, die mit den Geschmack-gebenden
Mitteln der Masse 4 verbunden ist, noch entwickelt, was
im allgemeinen sehr stark ist, tritt die typische Wirkung, die aus
einem Lutschen einer Süßigkeit
resultiert, bei Teil 2 ein.
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Die Umhüllung 2b löst sich
so allmählich
(unter Freisetzung entsprechender Geschmack-gebender Mittel) wodurch
der innere Kern 2a gezeigt wird, der dann seine entsprechenden
Geschmack-gebenden Mittel freisetzt (die sich von denen der Umhüllung 2b unterscheiden
können).
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Das Produkt der Erfindung könnte auch
derart "konzipiert" sein, daß die in
den 4 und 5 schematisch dargestellten
Konsumierungsphase in einer Reihenfolge auftreten, die zu der Sequenz
der Zeichnungen entgegengesetzt ist.
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Mit anderen Worten, es ist möglich, sicherzustellen
(z. B. durch Bereitstellen einer besonderen Sicherungsverbindung 5),
daß der
Teil 2 nicht vom Körper 3 abgetrennt
wird, wodurch die Masse 4 freigesetzt wird, bis die Umhüllung 2b mindestens
teilweise konsumiert wurde, wodurch ihre Aromamittel und die des
inneren Kerns 2a freigesetzt werden.
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Durch Wirkung der entsprechenden
Konformation der Teile 2 und 3 kann jedes Resultat
erreicht oder zumindest unterstützt
werden.
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Beispielsweise bildet der Teil 2 in
der dargestellten Ausführungsform
eine Art Stopfen, der in den Öffnungsabschnitt 3a des
Körpers 3 eingesetzt
ist. Der Teil 2 könnte
z. B. als Deckel ausgebildet sein, der im allgemeinen becherförmig ist
und so auf den Körper 3 aufgebracht
wird, daß sein
peripherer Rand die Öffnung 3a des
Körpers 3 einhüllt und
vom Rand der Öffnung 3a des
Körpers 3 vorsteht:
dies würde das
Produkt 1 als ganzes mit der Gesamtform eines Pilzes ergeben,
wobei der Körper 3 den
Stiel und der Teil 2 den Kopf oder die Kappe bildet. Diese
relative Konformation könnte
es wahrscheinlicher machen, daß die
Hülle 2b zumindest
teilweise verzehrt wird, bevor der Teil 2 vom Körper 3 abgelöst wird.
Allerdings ist die Verknüpfung
zwischen Konformation und gewünschtem
Effekt nicht vollständig
bindend in dem Sinn, daß diese
alternative Konformation des Teils 2 selbst dann eingesetzt
werden kann, wenn die Aufrechterhaltung der Phasenfolge, die in 4 und 5 dargestellt ist, d. h. zuerst die Loslösung des
Teils 2 vom Körper 3 und
danach der Angriff auf den Teil 2 und seine allmähliche Konsumierung,
erwünscht
ist.
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Bei der derzeit bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, daß der
Körper 3,
der durch eine ziemlich kompakte Masse gebildet wird, der letzte Teil
des Produktes sein soll, der durch Speichel angegriffen wird und
allmählich
gelöst
wird, sobald nur ein kleiner Teil des Teils 2, typischerweise
die Umhüllung 2b (siehe 6) zurückbleibt. Das obige verlangt, daß der Körper 3 im
Kontext mit dem organoleptischen Gesamteffekt des Produktes die
finale Rolle spielt und für
einige Zeit wirken sollte.
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Diese Nachwirkung kann sich als vorteilhaft erweisen,
wenn er bei Produkten angewendet wird, die z. B. eine pharmakologisch
oder therapeutische Wirkung haben, wenn die Absicht besteht, gerade
mit einer derartigen Nachwirkung einen nicht ganz angenehmen "Nachgeschmack" (z. B. eine Bitterkeit
oder das Gefühl
der Trockenheit im Mund und Rachen), der von Teilen des vorher konsumierten
Produktes stammt, zu maskieren.
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Dies ändert nichts an der Tatsache,
daß es im
Rahmen der Erfindung möglich
ist, die Rollen der Teile 2 und 3 auszutauschen,
den Körper
nicht zum letzten, sondern zum ersten Teil des Produktes, das durch
den Speichel angegriffen wird, zu machen, möglicherweise um die Freisetzung
der Masse 4 als Resultat des schnellen Verbrauchs (bzw.
Verzehrs) des Körpers 3 zu
bewirken.
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Zusätzlich zur Bereitstellung eines
hohen Freiheitsgrades bei der Auswahl möglicher Aromamittel (die früher diskutiert
wurden) ermöglicht
die Anordnung der Erfindung es daher, die Freisetzungsfolge dieser
Mittel genau und wirksam zu regulieren, indem auf eine Reihe von
Faktoren eingewirkt wird, z. B.:
- – die Tatsache,
daß die
Trennung der Teile 2 und 3 fortschreitet (wie
im Fall der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsform)
oder auf einen signifikanten Angriff auf einen der Teile 2 oder 3 durch
die Saliva erfolgt, und
- – die
Tatsache, daß der
Körper 3 kompakter
und somit resistenter ist oder weniger kompakt und damit weniger
resistent gegenüber
einem Angriff durch die Saliva (und möglicherweise auch durch Kauen)
ist.
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Natürlich können Herstellungsdetails und Ausführungsformen
variiert werden. Dies gilt insbesondere z. B. für:
- – die Konformation
der Teile 2 und 3: wie bereits festgestellt wurde,
entwickelt in der hier dargestellten Ausführungsform der Öffnungsabschnitt 3a des
Körpers 3 die
Basis des Teils 2, wobei die Konformation komplementär sein könnte, während der
Teil 2 den Körper 3 wie
die Kappe eines Pilzes auf einem Stengel einhüllt; die Teile 2 und 3,
die hier asymmetrisch dargestellt sind, könnten symmetrisch sein und/oder
Konformationen haben, die nicht unterschiedlich sind, die prismatisch,
tafelförmig,
usw. sind;
- – für die relative
Anordnung der verschiedenen Elemente: anstatt auf den Körper 3 beschränkt zu sein,
könnte
sich die Hüllung,
die die Substanz 4 enthält
in den Teil 2 erstrecken; anstatt aus dem Körper 3 vorzustehen,
könnte
der Teil 2 vollständig
oder fast vollständig
darin eingeschlossen sein, und/oder
- – für die intrinsischen
Charakteristika der verschiedenen Teile: anstatt z. B. durch eine
einzelne kompakte Masse gebildet zu werden, könnte der Körper 3 tatsächlich aus
mehreren Teilen mit verschiedenen Charakteristika bestehen.