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DE69911704T2 - Vorrichtung zur Unterstützung der Atmung - Google Patents

Vorrichtung zur Unterstützung der Atmung Download PDF

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DE69911704T2
DE69911704T2 DE69911704T DE69911704T DE69911704T2 DE 69911704 T2 DE69911704 T2 DE 69911704T2 DE 69911704 T DE69911704 T DE 69911704T DE 69911704 T DE69911704 T DE 69911704T DE 69911704 T2 DE69911704 T2 DE 69911704T2
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respiratory
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Georges Boussignac
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Description

  • Die vorliegende Erfindung hat eine Vorrichtung zur Unterstützung der Atmung zum Gegenstand, welche an Patienten eingesetzt werden kann, die keine Spontanatmung haben oder bei denen diese nicht ausreichend ist, unabhängig davon, ob diese Patienten unter künstlicher Beatmung stehen oder nicht.
  • Es sind verschiedene Vorrichtungen wie beispielsweise Masken, Oral-, Nasal-, Endotracheal- und Tracheotomiesonden oder -kanülen bekannt, die dazu bestimmt sind, die Verbindung zwischen einem Gerät zur künstlichen Beatmung und/oder einem Anästhesiegerät und dem Atmungssystem eines Patienten herzustellen. Diese Vorrichtungen, die im Wesentlichen in Form von Röhren vorliegen, können je nach vorliegendem Fall in der Nähe des proximalen Endes Befestigungsmittel wie beispielsweise Klammern oder Manschetten aufweisen, damit sie am Mund oder an der Nase des Patienten verbleiben, oder gar kleine aufblasbare Ballons in der Nähe des distalen Endes, um sie durch Reibung in der Trachea zu belassen.
  • Die bekannten Vorrichtungen weisen beträchtliche Nachteile auf. Wenn also beispielsweise ein Rohr vom bekannten Typ von dem Gerät zur künstlichen Beatmung abgenommen wird und der Patient mit Sauerstoff angereicherte Luft benötigt, dann ist es erforderlich, in das besagte Rohr eine Sonde einzuführen, die an eine Quelle für Sauerstoff angeschlossen ist. Außerdem muss im Fall der nicht ausreichenden Spontanatmung der Patient notwendigerweise bis zu vollständigen Wiedereinstellung seiner Spontanatmung an das Beatmungsgerät angeschlossen bleiben.
  • Um also diesen Nachteilen abzuhelfen, sind beispielsweise in den Patentschriften EP-A-0 390 684 und EP-A-0 701 834 bereits Vorrichtungen zur Unterstützung der Atmung vorgeschlagen worden, die über den von dem Rohr gebildeten Hauptkanal hinaus mindestens einen Hilfskanal aufweisen, der beispielsweise in der Wandung der besagten Rohres untergebracht ist und der das Einleiten eines Stroms eines Atemgases (Sauerstoff, Luft oder ein Luft-Sauerstoff-Gemisch) ermöglicht, welches zur Beatmung des Patienten bestimmt ist, wobei dieser Hilfskanal in den Hauptkanal in der Nähe des distalen Endes dieses Letzteren mündet.
  • Wohlgemerkt, diese letztgenannten bekannten Vorrichtungen zur Unterstützung der Atmung enthalten Sicherheitsmittel, welche geeignet sind, im Fall des Überdrucks im Atmungssystem des Patienten und/oder in dem besagten Rohr den Betrieb zu unterbrechen.
  • Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung besteht darin, die besagten Vorrichtungen zur Unterstützung der Atmung dahingehend zu vervollständigen, dass deren Betriebssicherheit weiter erhöht wird.
  • Zu diesem Zweck zeichnet sich gemäß der Erfindung die Vorrichtung zur Unterstützung der Atmung, welche ein Rohr enthält, das einen Hauptkanal bildet und das dazu bestimmt ist, an seinem distalen Ende mit einem Atemweg eines Patienten verbunden zu werden, damit der besagte Hauptkanal die Verbindung vom Atmungssystem des besagten Patienten nach außen herstellt, wobei die besagte Vorrichtung außerdem mindestens einen Hilfskanal enthält, der an eine Quelle für Atemgas angeschlossen ist, um einen Strom eines solchen Atemgases in das besagte Atmungssystem einblasen zu können, und der in den besagten Hauptkanal in der Nähe des distalen Endes dieses Letzteren einmündet, dadurch aus, dass sie in der Leitung, welche die besagte Quelle für Atemgas mit dem Hilfskanal verbindet, aufweist:
    • – auf der Seite der besagten Quelle eine Drosselvorrichtung, welche geeignet ist, den Volumenstrom und den Druck des am Ausgang der besagten Quelle verfügbaren Atemgases zu begrenzen und dem besagten Strom an Atemgas einen vorbestimmten Wert für den Volumenstrom und einen vorbestimmten Wert für den Druck aufzuprägen; und
    • – auf der Seite des besagten Hilfskanals ein geeichtes Entlüftungsventil, welches dazu geeignet ist, die besagte Leitung mit der Umgebungsatmosphäre zu verbinden, sobald der Druck in der besagten Leitung den besagten, vorher festgelegten Druckwert übersteigt.
  • Somit wirkt dank der vorliegenden Erfindung die Sicherheitsmaßnahme auf der Seite des Einblasens des Stroms an Atemgas und ergänzt vorteilhafterweise die Sicherheitsmaßnahmen der bekannten und weiter oben angeführten Vorrichtungen, also derjenigen Sicherheitsmaßnahmen, die auf der Seite der Atemwege des Patienten wirken.
  • Man wird feststellen, dass zum Erreichen der maximalen Sicherheit, die von der vorliegenden Erfindung angestrebt wird, die Kombination der Drosselvorrichtung und des geeichten Entlüftungsventils unerlässlich ist. In der Tat senkt die Drosselvorrichtung den Volumenstrom und den Druck des Atemgasstroms dergestalt, dass das Entlüftungsventil den gesamten Atemgasstrom in die Atmosphäre ablassen kann, wenn dieser Druck den besagten vorbestimmten wert übersteigt. In dem Fall, wo die besagte Drosselverrichtung weggelassen wird, könnten der Volumenstrom und der Druck des Atemgasstromes solche Werte erreichen, dass der besagte Strom oder wenigstens ein Teil davon durch das besagte geeichte Entlüftungsventil in Richtung der Atemwege des Patienten treten könnte, anstatt in die Atmosphäre abgeleitet zu werden. Das könnte zu ernsthaften Läsionen für den Patienten führen.
  • Eine solche Drosselvorrichtung kann von jedem bekannten Typ sein wie beispielsweise Einengungen mit Stellschraube, Kanäle mit geringem Innendurchmesser usw., und Dasselbe trifft auch auf das besagte geeichte Entlüftungsventil zu, das vom Kolbentyp mit durchbohrtem Zylinder, vom Kugeltyp oder vom Klappentyp mit vorgespannter Feder usw. sein kann.
  • Vorzugsweise ist die besagte Drosselvorrichtung dergestalt einstellbar, dass sie es ermöglicht, dem besagten Atemgasstrom eine Anzahl von vorbestimmten Werten für den Volumenstrom und den Druck aufzuprägen. Ebenso ist es vorteilhaft, dass die Tarierung des besagten Entlüftungsventils einstellbar ist. Daher ist es möglich, die erfindungsgemäße Vorrichtung dem besonderen Fall eines jeden Patienten anzupassen.
  • Insbesondere in dem Fall, wo zumindest ein Teil der Leitung, welche die Quelle für das Atemgas mit dem Hilfskanal verbindet, in das besagte Rohr eingebaut ist, könnten die Drosselvorrichtung und/oder das besagte geeichte Entlüftungsventil ebenfalls in das besagte Rohr eingebaut werden. Sie befinden sich vorteilhafterweise jedoch außerhalb desselben.
  • Dank der Drosselvorrichtung ist es besonders leicht, einen Befeuchter in der besagten Leitung, welche die Quelle für das Atemgas mit dem Hilfskanal verbindet, vorzusehen. In der Tat ermöglicht diese Drosselvorrichtung, den Druck des Atemgasstroms auf einen solchen Wert herabzusetzen, der eine gute Befeuchtung desselben ermöglicht. Man vermeidet somit das Austrocknen der Schleimhaut des Patienten. Vorzugsweise wird der besagte Befeuchter zwischen der Drosselvorrichtung und dem geeichten Entlüftungsventil angeordnet.
  • Um zu vermeiden, dass der angefeuchtete Atemgasstrom direkt auf die Schleimhaut trifft, wobei die Gefahr besteht, dass durch seine kinetische Energie die Schleimhaut traumatisiert wird, ist es außerdem vorteilhaft, dass, wie das bereits im europäischen Patent EP-A-0 390 684 beschrieben worden ist, wenigstens das distale Ende des besagten Hilfskanals, der in den Hauptkanal mündet, zu diesem parallel verläuft, und dass gegenüber der distalen Öffnung des besagten Hilfskanals Mittel zum Ablenken des besagten, zur Beatmung dienenden Atemgasstroms zum Innern des besagten Hauptkanals hin vorhanden sind.
  • Somit wird der unter schwachem Druck stehende angefeuchtete Atemgasstrom, der den besagten Hilfskanal durchströmt, zur Achse des Hauptkanals abgelenkt, wenn er in diesen eintritt. Hinter den besagten Ablenkmitteln, d. h. im Innern des Hauptkanals, fällt der Druck des besagten Atemgasstroms, und der Strom tritt unter einem noch geringeren Druck durch die distale Öffnung des Rohres aus. Die Erfahrung hat gezeigt, dass hinter dem distalen Ausgang des Rohrs der Druck niedrig ist und im gesamten Atemraum konstant gehalten wird. Dieser Druck hängt vom Volumenstrom des Atemgases in den Hilfskanälen ab. Folglich kann man mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Unterstützung der Atmung beispielsweise feuchten Sauerstoff oder ein feuchtes Luft-Sauerstoff-Gemisch direkt in die Lungen in der Höhe der Karena bringen und somit den Totraum beseitigen, der in den gegenwärtigen Sonden vorhanden ist und der ungefähr ein Drittel des gesamten Atemvolumens für einen Erwachsenen und etwa die Hälfte für die Frühgeborenen ausmacht.
  • Die Unterdrückung dieses Totraums entspricht einer Erhöhung der Leistung des Atmungszyklus um mehr als 25% in allen Krankheitsfällen und um fast 50% in bestimmten Fällen.
  • Wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Anzahl von Hilfskanälen aufweist, dann ist es vorteilhaft, dass mindestens einige von ihnen gemeinsam mit Atemgas versorgt werden. Eine solche gemeinsame Versorgung der besagten Kanäle kann mittels eines koaxial zum besagten Rohr vorhandenen Verteilerrings erfolgen. Außerdem können die nicht gemeinsam versorgten Hilfskanäle dem Einleiten von zusätzlichen gasförmigen Erzeugnissen wie beispielsweise Medikamenten dienen.
  • Somit ist ersichtlich, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung folgendes völlig sicher ermöglicht:
    • – die Befeuchtung des eingeblasenen Atemgases,
    • – die Langzeit-Intubation zur Atmungsunterstützung ohne Austrockung,
    • – die Infektion von Medikamenten oder Anästhetika während der Atmungsunterstützung,
    • – die dynamische Messung der Drücke, denn es genügt, Hilfskanäle dafür vorzusehen, an die die entsprechenden Sonden angeschlossen werden,
    • – die Einrichtung eines Minimaldurchgangs für Atemgas in den Hilfskanälen, um das Verstopfen der besagten Kanäle durch Schleim zu verhindern,
    • – die Vergrößerung des Austauschvolumens, denn der Druck ist selbstbegrenzend, und es besteht keinerlei Gefahr eines Zusammendrückens der Lungenkapillaren,
    • – für ein und dieselbe Menge an ausgetauschtem Sauerstoff die Verringerung des Anteils von Sauerstoff in dem Gemisch, was in demselben Maße die Nebenwirkungen der Atmungsunterstützung herabsetzt,
    • – die Möglichkeit des Einsatzes von Atemgeräten, die nicht so teuer sind wie die derzeitigen Atemgeräte.
  • Die Abbildungen des beigefügten Zeichnungsteils machen verständlich, wie die Erfindung ausgeführt werden kann. In diesen Abbildungen bezeichnen identische Bezugszahlen ähnliche Bauteile.
  • 1 ist als vergrößerter Achsenschnitt eine schematische Teilansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Die 2 und 3 sind Schnitte in Querrichtung längs der Linien II-II bzw. III-III der 1.
  • In 1 sind schematisch und im vergrößerten Maßstab einzeln das proximale Ende 2 und das distale Ende 3 einer Ausführungsform 1 der erfindungsgemäßen Erfindung dargestellt. Diese Ausführungsform kann beispielsweise eine nasoorale Endotrachealsonde mit oder ohne kleinen Ballon, eine pädriatische Endotrachealsonde, eine Gasüberwachungssonde, eine Endobronchialsonde, eine Nasopharyngealsonde, eine anatomische Intubationssonde für Kinder, eine neonatale Cole-Sonde, eine Gedel-Kanülensonde, eine Nasalsonde für die Sauerstofftherapie, eine Nasal- oder Bukkonasalmaske oder ein Nasenballon zur Behandlung der Schlafapnoe sein.
  • Die Vorrichtung 1 enthält ein geschmeidiges oder (zur Anpassung an die Morphologie des Patienten) vorgeformtes Rohr 4, welches einen Hauptkanal 5 begrenzt, der durch die Öffnung 6 am proximalen Ende 2 und durch die Öffnung 7 am distalen Ende 3 mündet.
  • Daher ist der Hauptkanal 5 imstande, den Durchgang zwischen den Öffnungen 6 und 7 zu gewährleisten, von denen die eine (die Öffnung 7) dafür bestimmt ist, dass sie sich im Innern der Atemwege eines Patienten befindet, und die andere (die Öffnung 6) dafür bestimmt ist, dass sie sich außerhalb des besagten Patienten befindet. Diese Öffnung 6 kann ins Freie führen, und in diesem Fall kann der Patient Frischluft atmen und die Ausatemluft durch den Hauptkanal 5 ausatmen. Man kann ebenfalls, wie dies nachfolgend noch erläutert wird, die Öffnung 6 an eine unter Druck stehende Quelle für Atemgas anschließen und ein System mit in einer Richtung wirkenden Ventilen vorsehen, damit der Patient das Atemgas der besagten Quelle über den besagten Hauptkanal 5 einatmet und das verbrauchte Gas ins Freie ausatmet, und zwar ebenfalls über diesen Hauptkanal.
  • Der Durchmesser des Hauptkanals 5 liegt in der Größenordnung von einigen Millimetern. Es sind Versuche mit den Durchmessern 3 mm, 7 mm, 8 mm und 12 mm mit zufriedenstellenden Ergebnissen durchgeführt worden.
  • Außerdem sind Hilfskanäle 8 in der Stärke der Wand des Rohres 4 untergebracht, die sich fast über die gesamte Länge des Hauptkanals erstrecken und dazu bestimmt sind, mit einer unter Druck stehenden Quelle für Atemgas verbunden zu werden, wie das nachfolgend noch beschrieben wird.
  • Die Verbindung mit der unter Druck stehenden Quelle für Atemgas kann mittels eines Ringes 9 erfolgen, der auf dichte Weise das Rohr 4 von der Seite des proximalen Endes 2 umgibt und um das besagte Rohr herum eine dichte Ringkammer 10 abgrenzt. Die Hilfskanäle 8 stehen mit der Kammer 10 dank lokaler Ausbrüche 11 der Wand des Rohres 4 in Verbindung, und die besagte Kammer 10 ist mit der besagten Quelle für Atemgas über eine Leitung 12 verbunden. Wohlgemerkt, die proximalen Enden der Kanäle 8 sind beispielsweise durch Pfropfen 13, die von der Seite des proximalen Endes 18 des Rohres 4 aus eingesteckt werden, verschlossen.
  • Die Hilfskanäle 8 haben einen Durchmesser, der kleiner als derjenige des Hauptkanals 5 ist. Der Durchmesser der Hilfskanäle 8 ist vorzugsweise kleiner als 1 mm und liegt vorteilhafterweise in der Größenordnung von 400 bis 800 Mikrometer. von der distalen Seite her münden die Hilfskanäle 8 in eine Aussparung 14 der Innenwand 15 des Rohres 4. Die Aussparung 14 ist ringförmig und um die Achse 16 des distalen Endes 3 zentriert. Sie umfasst eine Fläche 14a, die deutlich dergestalt in Querrichtung verläuft oder leicht geneigt ist, dass sie eine Aufweitung des Hauptkanals 5 bildet, in welche die besagten Hilfskanäle 8 mit ihren Öffnungen 17 münden, sowie eine Fläche 4b, die sich an die Fläche 14a anschließt und in Richtung auf die Achse 16 konvergiert.
  • Vorzugsweise zwischen der schrägen konvergierenden Fläche 14b und der distalen Öffnung 7 weist die Innenwand 15 einen leicht nach außen aufgeweiteten Teil 15a auf, wie das durch den Winkel A in 1 veranschaulicht wird.
  • Wenn die Hilfskanäle 8 über die Bauteile 9 bis 12 mit unter Druck stehendem Atemgas versorgt werden, treffen somit die entsprechenden Gasströme auf die schräge Fläche 14b, die sie in Richtung auf die Achse 16 (Pfeile F in 1) ablenkt, wodurch in der Nähe derselben eine Unterdruckzone erzeugt wird, welche die Gaszirkulation im Innern des Hauptkanals 5 von der proximalen Öffnung bis zur distalen Öffnung fördert. Somit wird das Einatmen des Patienten begünstigt.
  • Vorzugsweise liegt der Abstand zwischen jeder der Öffnungen 17 und der Öffnung 7 in der Größenordnung von 1 bis 2 cm.
  • In der Wandstärke des Rohres 4 ist mindestens ein Zusatzkanal 20 dergestalt vorhanden, dass dieser an 20A in die Fläche des distalen Endes 19 des Rohres 4 mündet und der Erfassung des Druckwerts dient.
  • Für die Belange der Sicherheit kann ein geeichtes Entlüftungsventil 21 am proximalen Ende 2 des Rohres 4 vorgesehen werden. Somit erfolgt im Fall eines Überdrucks im Hauptkanal 5 ein Entweichen von Gas vom Patienten nach außen über die Wand des Rohres 4, so dass dieser Überdruck augenblicklich abgebaut werden kann.
  • Wie in den 2 und 3 gezeigt wird, sind die Hilfskanäle 8 um die Achse des Rohres 4 regelmäßig angeordnet. Je nach Anwendungen (Erwachsener oder Kind) ist ihre Anzahl veränderlich, sie liegt aber im Allgemeinen zwischen drei und neun. Außerdem kann mindestens einer der Hilfskanäle 8 speziell für die zufuhr eines medizinischen Mediums benutzt werden.
  • Das Rohr 4 der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann ganz aus dem Material gefertigt sein, wie es auch bei den Atemsonden benutzt wird, beispielsweise aus einem Polyvinylchlorid eventuell mit einem Überzug aus Silikon oder Stahl, der Injektionen bei hohem Druck ermöglicht.
  • Wohlgemerkt, die Abmessungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung können sehr variabel sein, was im Wesentlichen von der Art und weise der Anwendung des Rohres und der Größe des Patienten abhängt, der ein Erwachsener, ein Kind, ein Säugling oder ein frühgeborenes Kind sein kann.
  • Die Vorrichtung 1 enthält außerdem eine Versorgungs- und Steuervorrichtung 22, die mit der Öffnung 6 des proximalen Endes 2 des Rohrs 4 über eine Verbindung 23 bzw. mit dem Zusatzkanal 20 über eine Verbindung 24 verbunden ist.
  • Die Versorgungs- und Steuervorrichtung 22 wird mit unter Druck stehendem Atemgas aus einer Quelle 25 versorgt, an die sie über eine Leitung 26 angeschlossen ist, in die ein einstellbares Druckminderventil mit Volumenstrommesser 27 eingebaut ist.
  • Der Ausgang des Druckminderventils mit Volumenstrommesser 27 ist an die Leitung 12 über eine Umgehungsleitung 28 angeschlossen, in die ein steuerbares Ventil 29, eine einstellbare, den Volumenstrom und den Druck begrenzende Vorrichtung 30, ein Befeuchter 31 und ein geeichtes Entlüftungsventil 32 mit einstellbarer Tarierung in Reihe eingebaut sind. Das steuerbare Ventil 29 wird durch die Versorgungs- und Steuervorrichtung 22 über eine Verbindung 33 angesteuert.
  • Als Beispiel mit nicht einschränkender Wirkung kann der Druckminderer mit Volumenstrommessung 27 in die Leitung 28 das aus der Quelle kommende und unter dem Druck P von beispielsweise 3,5 Bar stehende Atemgas mit einem einstellbaren maximalen Volumenstrom von beispielsweise 32 Litern pro Minute abgeben, während der Volumenstrom- und Druckbegrenzer 30, der das Atemgas aus der Leitung 28 aufnimmt, den Druck auf einen Wert p, der beispielsweise gleich 0,5 Bar (für einen Erwachsenen) und 0,07 Bar (für ein Kind) ist, und den Volumenstrom auf einen Wert, der beispielsweise gleich 0,5 Liter pro Minute ist, absenken kann. Was das Entlüftungsventil 32 betrifft, so wird es auf den Druck p eingestellt.
  • Die Betriebsarten der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 sind folgende:
    • – In der Betriebsart künstliche Beatmung steuert die Versorgungs- und Steuervorrichtung 22 einerseits das Ventil 29 über die Verbindung 33 dergestalt in den geschlossenen Zustand, dass die Leitung 12 nicht mit Gas versorgt wird, und leitet andererseits Atemgas über die Verbindung 23 in das Rohr 4. Diese Vorrichtung 22 enthält (nicht dargestellte) Mittel, um die Regelung des Drucks und des Volumenstroms des Atemgases, das sie aus der Leitung 26 erhält und das sie zum Rohr 4 leitet, zu ermöglichen. Wenn sich im Atemweg des Patienten ein Überdruck einstellt, dann wird dieser festgestellt und über den Zusatzkanal 20 und die Verbindung 24 zur Vorrichtung 22 übertragen, die ihren Betrieb abbricht. Wenn außerdem dieser Überdruck die Einstellschwelle des geeichten Ventils 21 überschreitet – beispielsweise auf Grund der Tatsache, dass der Zusatzkanal 20 durch Schleim verstopft ist und die Information über den Überdruck nicht an die Vorrichtung 22 übertragen konnte – dann öffnet dieses Ventil 21, und der Hauptkanal 5 wird mit der freien Atmosphäre verbunden;
    • – in der Betriebsart Atmungsunterstützung unterbricht die Versorgungs- und Steuervorrichtung 22 die Verbindung 23, um die Öffnung 6 mit der Atmosphäre zu verbinden, und steuert das Ventil 29 über die Verbindung 33 an, damit dieses dem Patienten einen kontinuierlichen oder impulsförmigen Strom an Atemgas über den Begrenzer 30, den Befeuchter 31, das geeichte Entlüftungsventil 32 und die Hilfskanäle 8 zuführt. Wenn sich im Atemweg des Patienten ein Überdruck einstellt, so wie das weiter oben beschrieben worden ist, dann wird dieser Überdruck nachgewiesen und über den Zuatzkanal 20 und die Verbindung 24 dergestalt übertragen, dass die Vorrichtung 22 das Ventil 29 schließt und die Leitung 28 aufhört, dem Patienten Gas zuzuführen. Wenn der Zusatzkanal 20 verstopft ist, wird die Vorrichtung 22 nicht über den Überdruck im Atemweg des Patienten informiert und kann daher nicht stoppen, aber dieser Überdruck bringt eine Erhöhung des Drucks in den Hilfskanälen 8 und der Leitung 12 mit sich. Wenn diese Druckerhöhung den Schwellwert für das Öffnen des Sicherheitsventils 32 erreicht, dann öffnet dieses und der Atemgasstrom wird nicht mehr zum Patienten geleitet, sondern er wird im Gegenteil durch das besagte Sicherheitsventil 32 nach außen geleitet. Selbst wenn in diesem Fall die Sicherheitsmaßnahmen 20A, 20, 24, 22, 29 nicht haben funktionieren können, wird somit der Atemgasstrom das Atemsystem des Patienten nicht erreichen.
  • Aus dem Vorangegangenen ist ersichtlich, dass man dank der Erfindung mit maximaler Sicherheit eine die für den Patienten nicht aggressive Unterstützung der Atmung mit angefeuchtetem Atemgas erreicht, bei welcher der den bekannten Sonden anhaftende Totraum fast gänzlich verschwunden ist.

Claims (10)

  1. Vorrichtung zur Atmungsunterstützung, welche enthält: ein Rohr (4), welches einen Hauptkanal (5) bildet und welches dazu bestimmt ist, an seinem distalen Ende (3) mit einem Atemweg eines Patienten verbunden zu werden, damit der besagte Hauptkanal (5) die Verbindung vom Atmungssystem des besagten Patienten nach außen herstellt, wobei das besagte Rohr außerdem mindestens einen Hilfskanal (8) aufweist, der mit einer Quelle (25) für Atemgas verbunden ist, damit ein Strom eines solchen Atemgases in das besagte Atmungssystem eingeblasen werden kann, und der in den besagten Hauptkanal (5) in der Nähe des distalen Endes (7) dieses Letzteren einmündet, dadurch gekennzeichnet, dass sie in der Leitung (28), welche die besagte Atemgasquelle (25) mit dem besagten Hilfskanal (8) verbindet, aufweist: – auf der Seite der besagten Quelle (25) eine Drosselvorrichtung (30), die geeignet ist, den Volumenstrom und den Druck des am Ausgang der besagten Quelle (25) verfügbaren Atemgases zu begrenzen und dem Strom an Atemgas einen vorbestimmten Wert für den Volumenstrom und einen vorbestimmten Wert für den Druck aufzuprägen; und – auf der Seite des besagten Hilfskanals (8) ein geeichtes Entlüftungsventil (32), das dazu geeignet ist, die besagte Leitung (28) mit der Umgebungsatmosphäre zu verbinden, sobald der Druck in der besagten Leitung (28) den besagten, vorbestimmten Druckwert übersteigt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die besagte Drosselvorrichtung (30) dergestalt einstellbar ist, dass ermöglicht wird, dem besagten Atemgasstrom eine Anzahl von vorbestimmten Werten für den Volumenstrom und den Druck aufzuprägen.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet dass die Tarierung des besagten geeichten Entlüftungsventils (32) einstellbar ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die besagte Drosselvorrichtung (30) in das besagte Rohr (4) eingebaut ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die besagte Drosselvorrichtung (30) außerhalb des besagten Rohres (4) befindet.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das besagte geeichte Entlüftungsventil (32) in das besagte Rohr (4) eingebaut ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich das besagte geeichte Entlüftungsventil (32) außerhalb des besagten Rohres (4) befindet.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Befeuchter (31) in der Leitung (28) enthält, welche die Quelle (25) für das Atemgas mit dem besagten Hilfskanal (8) verbindet.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der besagte Befeuchter (31) zwischen der besagten Drosselvorrichtung (30) und dem besagten geeichten Entlüftungsventil (32) angeordnet ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens das distale Ende des besagten Hilfskanals (8), das in den Hauptkanal (5) einmündet, zu diesem parallel ist, und dadurch, dass gegenüber der distalen Öffnung (17) des besagten Hilfskanals (8) Mittel (14b) zum Ablenken des besagten Stroms an Atemgas, der der Beatmung dient, zum Innern des besagten Hauptkanals (5) vorhanden sind.
DE69911704T 1998-08-05 1999-07-19 Vorrichtung zur Unterstützung der Atmung Expired - Lifetime DE69911704T2 (de)

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DE69911704T2 true DE69911704T2 (de) 2004-04-29

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