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DE69909787T2 - Behälter für Kosmetische Produckte, insbesondere für die Reise - Google Patents

Behälter für Kosmetische Produckte, insbesondere für die Reise Download PDF

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DE69909787T2
DE69909787T2 DE69909787T DE69909787T DE69909787T2 DE 69909787 T2 DE69909787 T2 DE 69909787T2 DE 69909787 T DE69909787 T DE 69909787T DE 69909787 T DE69909787 T DE 69909787T DE 69909787 T2 DE69909787 T2 DE 69909787T2
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DE
Germany
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DE69909787T
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Enrico Roncato
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Valigeria Roncato SpA
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Valigeria Roncato SpA
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D33/00Containers or accessories specially adapted for handling powdery toiletry or cosmetic substances
    • A45D33/006Vanity boxes or cases, compacts, i.e. containing a powder receptacle and a puff or applicator
    • A45D33/008Vanity boxes or cases, compacts, i.e. containing a powder receptacle and a puff or applicator comprising a mirror
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C15/00Purses, bags, luggage or other receptacles covered by groups A45C1/00 - A45C11/00, combined with other objects or articles
    • A45C15/04Purses, bags, luggage or other receptacles covered by groups A45C1/00 - A45C11/00, combined with other objects or articles with mirrors
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D40/00Casings or accessories specially adapted for storing or handling solid or pasty toiletry or cosmetic substances, e.g. shaving soaps or lipsticks
    • A45D40/22Casings characterised by a hinged cover

Landscapes

  • Closures For Containers (AREA)
  • Cosmetics (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Behälter für kosmetische Produkte, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, auf einen Reisebehälter, und besonders bevorzugt auf einen Behälter, der in einem Kosmetikkoffer untergebracht werden kann.
  • Behälter für kosmetische Produkte, insbesondere zur Verwendung auf Reisen, beispielsweise zur Unterbringung in einem Kosmetikkoffer, sind bekannt. Sie bestehen aus einer Schale mit zwei komplementären Halbschalen, von denen die eine ein Basisteil und die andere einen Deckel bilden. Die beiden Halbschalen sind auf verschiedene Weisen entlang der Ränder der jeweiligen Rückseiten gelenkig verbunden, so dass der Deckel, wie in der US 2,025,971 gezeigt wird, um eine zu seiner Rückseite parallelen Achse von einer Stellung, in der der Behälter geschlossen ist, in eine geöffnete Stellung rotiert werden kann, die von der geschlossenen Stellung um ungefähr 180 Grad entfernt liegt.
  • Das Basisteil verfügt üblicherweise in seinem Inneren über Trennwände oder Unterteilungen, die abgeteilte Räume zur Aufbewahrung der kosmetischen Produkte bilden. Auf der Innenseite des Deckels ist ein Spiegel angebracht, der zwar von geringer Größe ist, jedoch in Situationen, in denen ein Wandspiegel nicht verfügbar ist, dennoch nützlich ist.
  • Trotzdem ist der Spiegel ungünstig zu benutzen, da, falls der Behälter geöffnet ist, das Basisteil und der Deckel im Wesentlichen in derselben Ebene liegen und der Spiegel demzufolge parallel zu der Oberfläche ist, auf der der Behälter abgestellt ist. Um den Spiegel in eine Stellung zu bewegen, in der der Benutzer ihn bequem benutzen kann, muss der Deckel demzufolge mittels Händen oder mittels beliebiger verfügbarer Stützen in einer Stellung zwischen der geschlossenen und der geöffneten Stellung gehalten werden. All dies führt dazu, dass der Behälter unergonomisch wird.
  • Angesichts des dargestellten Stands der Technik ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung die Schaffung eines Behälters für kosmetische Produkte, der den oben genannten Nachteil nicht aufweist.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch einen Behälter für kosmetische Produkte gemäß Anspruch 1 gelöst.
  • Die Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden in der folgenden detaillierten Beschreibung einer praktischen Ausführungsform der Erfindung verdeutlicht. Diese wird in den beiliegenden Figuren lediglich durch ein nicht einschränkendes Beispiel dargestellt. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Frontalansicht eines erfindungsgemäßen Behälters im geschlossenen Zustand,
  • 2 eine perspektivische Seitenansicht des Behälters in einem teilweise geöffneten Zustand,
  • 3 eine perspektivische Seitenansicht des Behälters im geöffneten Zustand,
  • 4 eine perspektivische Frontalansicht des Behälters im geöffneten Zustand,
  • 5, 6 perspektivische Ansichten zweier Details des Behälters,
  • 7 einen Querschnitt entlang einer Längsebene durch das Zentrum des Behälters im geschlossenen Zustand,
  • 8 einen Querschnitt durch den Behälter entlang der Ebene VIII-VIII aus 7 und
  • 9 einen Querschnitt eines anderen Details des Behälters entlang der Ebene IX-IX aus 7.
  • Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen umfasst ein erfindungsgemäßer Behälter eine Schale 1, die durch eine erste Halbschale bzw. Basisteil-Halbschale oder noch prägnanter Basisteil 2, und eine zweite Halbschale, bzw. Deckel-Halbschale oder kurz Deckel 3 gebildet wird. Diese sind komplementär ausgebildet und können beispielsweise einen im Wesentlichen rechteckigen oder quadratischen Grundriss aufweisen.
  • Im Inneren des Basisteils 2 befinden sich Trennwände 4, die abgeteilte Räume 5 zur Aufnahme von Kosmetikprodukten verschiedenster Art bilden. Die beiden Halbschalen 2,3 können durch Kunststoff-Formen hergestellt werden, wobei in diesem Fall die Trennwände 4 vorzugsweise einteilig mit dem Basisteil 2 ausgebildet werden.
  • Der Deckel 3 umfasst einen Rahmen 6 mit einer im Wesentlichen rechteckigen Innenkontur und ein zentrales Teil 7, das in seiner Form komplementär zum Rahmen 6 ausgebildet und von diesem trennbar ist. Der Rahmen 6 ist im wesentlichen entlang eines Rands 8 einer Rückseite 9 des Basisteils 2, mehr oder weniger nahe eines entsprechenden äußeren Rands 10 einer Rückseite 11 des Rahmens 6, schwenkbar gelenkig angebracht, so dass er um eine parallel zum äußerten Rand 10 verlaufenden Achse X von einer geschlossenen Stellung, dargestellt in 1, in eine offene Stellung, dargestellt in den 3 und 4, rotiert werden kann. Das Gelenk kann beispielsweise durch eine aus elastisch verformbaren Kunststoff-Material bestehende Membran 40 gebildet werden, die die beiden Ränder 8, 10 der Rückseiten 9,11 des Basisteils 2 bzw. des Rahmens 6, näherungsweise über deren gesamte Länge oder in diskreten Abschnitten, miteinander verbindet. Wie für den Fachmann leicht zu erkennen ist, sind natürlich auch andere Arten von Gelenken möglich.
  • Eine Vorderseite 50 des Basisteils 2 und eine entsprechende Vorderseite 51 des Rahmens 6 sind mit lösbaren Schnappverschluss-Teilen 52,53, beispielsweise einem Paar ineinander greifender, gekrümmter Vorsprünge, ausgestattet, die zusammenwirken, um den Behälter in dem verschlossenen Zustand zu halten.
  • Das zentrale Teil 7 des Deckels 3 hat einen hinteren Rand 12, der, wenn der Deckel 3 geschlossen ist, mit einem inneren, hinteren Rand 13 des Rahmens 6 zusammenwirkt und mit dem Basisteil 2 schwenkbar gelenkig verbunden ist. Demzufolge kam das zentrale Teil 7 um eine zur Achse X parallele Achse Y rotieren. In dem dargestellten Beispiel, wie in 6 detailliert dargestellt, beruht die Wirkungsweise des Gelenks auf einem Paar Schwenkzapfen 15, die durch entsprechende, von dem hinteren Rand des Mittelteil des 7 hervorstehende Arme 16 gehaltert werden. Diese Schwenkzapfen 15 greifen drehbar in entsprechende Sitze 17 ein, die in zwei sich parallel in einer Längsrichtung im Inneren des Basisteils 2 erstreckenden Trennwänden 4 ausgebildet sind. Selbstverständlich können auf einfache Weise auch andere Wirkungsweisen von Gelenken erhalten werden.
  • Das zentrale Teil 7 verfügt weiterhin entlang der im Wesentlichen gegenüberliegenden Seitenränder 18,19 und mehr oder weniger nahe eines dem hinteren Rand 12 gegenüberliegenden vorderen Rand 20 über zwei Stifte 21, die in entsprechenden entlang der zugehörigen inneren Seitenränder 23,24 des Rahmens 6 ausgebildeten Führungsnuten 22 gleiten. Die Führungsnuten 22 sind an wenigstens einem Ende 25 nahe des inneren hinteren Rands 13 des Rahmens geschlossen, um die Gleitbewegung der Stifte 21 zu begrenzen.
  • Wie insbesondere in den 7,8 und 9 zu sehen ist, ist der vordere Rand 20 des zentralen Teils 7 abgerundet und bildet eine Lippe, die auf einem geeignet abgerundeten inneren vorderen Rand 28 des Rahmens 6 aufliegt, wenn der Behälter geschlossen ist. Andererseits ist der hintere Rand 12 des zentralen Teils 7 so geformt, dass er einen durchgängigen Vorsprung 29 bildet, der sich auch teilweise entlang der Seitenränder 18 und 19 bis zu einem Punkt erstreckt, der mit dem Ende 25 der Nuten 22 zusammenfällt, wenn der Behälter geschlossen ist. Ist der Behälter geschlossen, so liegt der Vorsprung 29 jeweils so unter dem inneren hinteren Rand 13 und unter den inneren Seitenrändern 23,24 des Rahmens 6, dass es zum Ausbilden eines im Wesentlichen durchgängigen Deckels beiträgt (1).
  • Das Innere des zentralen Teils 7 des Deckels 3 verfügt weiterhin über eine Einfassung für einen Spiegel 27. Der Spiegel 27 steht demzufolge mit dem Deckel 3 und dem Basisteil 2 des Behälters in einer Wirkverbindung.
  • Ist der Behälter geschlossen (1), so verbindet sich das zentrale Teil 7 mit dem Rahmen 6 zur Ausbildung eines im Wesentlichen durchgängigen Deckels 3, wobei die Ränder 12, 18, 19 und 20 des zentralen Teils 7 dicht an den entsprechenden inneren Rändern 12, 23, 24, 28 des Rahmens 6 anliegen.
  • Beim Öffnen des Behälters, nachdem zuerst die Verschluss-Vorrichtungen 52 und 53 geöffnet wurden, rotiert das zentrale Teil 7 bei der Rotation des Rahmens 6 um die Achse X um die Achse Y und die Stifte 21 laufen in den Führungsnuten 22 auf den Begrenzungspunkt am Ende 25 der Nuten 22 zu. Während dieser Bewegung löst sich das zentrale Teil 7 allmählich von dem Rahmen 6 (2). Beim Erreichen des Endes 25 der Nuten 22 schlagen die Stifte 21 gegen das geschlossene Ende 25 jeder Nut 22 an und verhindern dadurch ein weiteres Öffnen des Deckels 3. Das zentrale Teil 7, das in der Einfassung 26 den Spiegel 27 trägt, bleibt hierbei in einer geneigten Stellung bezüglich des Basisteils 2 unter einem Winkel zwischen 0° und 180°, beispielsweise zwischen 40° und 60°, der von der Länge der Führungsnuten 22 abhängt. Wird das Basisteil 2 des Behälters auf einer stützenden Oberfläche abgestellt, so befindet sich der Spiegel 27 demzufolge automatisch in einer bequemen Stellung für den Benutzer und somit muss keine Stütze gefunden werden oder, noch schlimmer, der Deckel mit der Hand abgestützt werden, wie es bei den bekannten Behältern der Fall ist. Demzufolge wird die Verwendung des erfindungsgemäßen Behälters für das Auftragen von Kosmetik sehr einfach gemacht.
  • Es ist offensichtlich, dass Variationen des und/oder Erweiterungen zu dem oben Beschriebenen und Dargestellten übernommen werden können, ohne dadurch von dem durch die folgenden Ansprüche definierten Schutzumfang abzuweichen.
  • Beispielsweise könnten, unter Bezugnahme auf das in den Figuren dargestellte Beispiel, das zentrale Teil 7 des Deckels nur einen Stift 21 an einem der beiden Ränder 18,19 und der Rahmen 6 nur eine Nut 22 entlang des entsprechenden Rands 23 oder 24 aufweisen.

Claims (7)

  1. Behälter für kosmetische Produkte mit einem Basisteil (2) zur Aufnahme der kosmetischen Produkte und einem schwenkbar gelenkig an dem Basisteil (2) angebrachten Deckel (3), der zwischen einer Stellung, in der der Behälter verschlossen ist, und einer Stellung, in der er für einen Zugriff auf das Basisteil (2) offen steht, bewegt werden kann, sowie einem reflektierenden Element (27), welches schwenkbar gelenkig mit dem Basisteil (2) und gleitend mit dem Deckel (3) verbunden ist, so dass das reflektierende Element (27) in der offenen Stellung eine für den Benutzer günstige Position einnimmt, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (3) ein Rahmenteil (6) und ein vom Rahmen umschlossenes, komplementär geformtes Teil (7) umfasst, wobei diese Teile zusammen einen im Wesentlichen durchgängigen Deckel bilden, wenn sich der Deckel (3) in der Stellung befindet, in der der Behälter geschlossen ist, das Rahmenteil (6) um eine erste Achse (X) schwenkbar an das Basisteil (2) angelenkt ist, und das vom Rahmen umschlossene Teil (7) das reflektierende Element (27) starr unterstützt, um eine zweite Achse (Y), die zur ersten Achse (X) parallel ist, schwenkbar an das Basisteil (2) angelenkt ist und mit dem Rahmenteil (6) gleitend verbunden ist.
  2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenteil (6) im Wesentlichen an einer Rückseite (9) des Basisteils (2) schwenkbar angelenkt ist und das vom Rahmen umschlossene Teil (7) an einer Stelle an dem Basisteil (2) schwenkbar angelenkt ist, die von der Rückseite (9) in Richtung des Inneren des Basisteils (2) beabstandet ist.
  3. Behälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenteil (6) wenigstens eine Gleitführung (22) für das Gleiten eines entsprechenden gleitenden Eingriffselements (21) des vom Rahmen umschlossenen Teils (7) sowie Begrenzungsmittel (25) aufweist, die ein weiteres Gleiten des gleitenden Eingriffselements (21) verhindern, wenn sich das reflektierende Element (27) in der für den Benutzer günstigen Stellung befindet.
  4. Behälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungsmittel (25) mit dem gleitenden Eingriffselement (21) zusammenwirken, um die Rotation des Rahmenteils (6) relativ zum Basisteil (2) zu begrenzen.
  5. Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitführung(en) (22) der Länge nach mit einem entsprechenden inneren Seitenrand (23,24) des Rahmenteils (6) verbunden ist/sind und das gleitende Eingriffselement (21) einen Stift aufweist, der mit einem entsprechenden Seitenrand (18, 19) des vom Rahmen umschlossenen Teils (7) verbunden ist.
  6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungsmittel (25) durch ein verschlossenes Ende der Gleitführung(en) (22) gebildet werden.
  7. Behälter nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (2) im Inneren Trennwände (4) aufweist, die abgeteilte Räume (5) zur Aufbewahrung von kosmetischen Produkten bilden, und das vom Rahmen umschlossene Teil (7) mit wenigstens einem Schwenkzapfen (15) ausgestattet ist, welcher drehbar in einen entsprechenden Sitz (17) eingreift, der in den Trennwänden (4) ausgebildet ist.
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