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DE69907996T2 - Hakenvorrichtung zum Halten eines Flügels - Google Patents

Hakenvorrichtung zum Halten eines Flügels Download PDF

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DE69907996T2
DE69907996T2 DE69907996T DE69907996T DE69907996T2 DE 69907996 T2 DE69907996 T2 DE 69907996T2 DE 69907996 T DE69907996 T DE 69907996T DE 69907996 T DE69907996 T DE 69907996T DE 69907996 T2 DE69907996 T2 DE 69907996T2
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folding wing
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Gerard Belgrano
Laurent Tordo
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Tordo Belgrano SA
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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
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    • E05C17/045Hinges for the movable bar
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf den technischen Fachbereich der Zubehörteile insbesondere von Klappladen, allgemeiner gesagt von allen Klappflügeln für Türöffnungen, Maueröffnungen usw.
  • Bei den Klappläden zur Ausrüstung insbesondere von Fenstern oder Fenstertüren sind Systeme mit Haken bekannt, die je nach den einzelnen Positionen eine unterschiedlich weite Öffnung des Klappflügels ermöglichen. Die Haken können auch in der Schließposition des Klappflügels verwendet werden, um dessen Einhalten in isolierter Form oder in Verbindung mit einem Drehriegelverschluss zu gewährleisten.
  • Die Haken haben die Form einer geradlinigen Stange, von der ein Ende ringförmig umgebogen ist, um in einer Halterung angelenkt zu werden, die gewöhnlich die Form einer Ringschraube besitzt, die in einem Teil der mit dem Klappflügel ausgestatteten Öffnung befestigt ist. Der Haken bzw. die Ringschraube kann z. B. in den Rahmen der Zarge oder auf die Schmalseite der Leibung geschraubt werden. Das andere Ede der Stange ist umgebogen, um den Haken als solchen zu bilden, der in eine Lochstange eingeführt wird, die an einem Teil des Klappflügels befestigt ist. Die Lochstange weist in der Regel mehrere Löcher auf, die eine Öffnung des Klappflügels in verschiedenen Winkelpositionen ermöglichen.
  • Dieses Hakensystem hat den Vorteil, besonders einfach zu sein, besitzt jedoch einige Nachteile. Die Gelenkigkeit der Stange gegenüber dem tragenden Zapfen ist in allen Ebenen vollkommen frei, so dass die Schließstange bei Nichtverhakung mit der Lochstange nicht gehalten wird und unkontrollierten Bewegungen ausgesetzt werden kann, die geeignet sind, den Rahmen bzw. die Leibung der Öffnung zu beschädigen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein starker Wind bläst oder wenn der Benutzer den Klappflügel aushakt und die Stange fallen lässt, die dann gegen den Rahmen bzw. die Leibung der Öffnung schlägt. Daraus geht hervor, dass das unkontrollierte Ausschlagen der Stange in unverhakter Position geeignet ist, nicht unerhebliche Schäden zu verursachen. Hinzuweisen ist auch auf das Geräusch, das auftritt, wenn die Stange gegen einen Teil der Öffnung schlägt.
  • Diese Nachteile bestehen auch im Patent DE 656.576, das eine Stange in Form eines flachen Eisens beschreibt, von der ein Ende einen kugelförmigen Kopf besitzt, der mit einer Vertiefung zusammenwirkt, während das andere Ende einen Haken umfasst, der geeignet ist, in Öffnungen in einem verdrillten Eisen eingesetzt zu werden.
  • Die Erfindung hat sich das Ziel gesetzt, diesen Nachteilen auf einfache, sichere, wirksame und rationelle Weise abzuhelfen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt einerseits die Aufgabe zugrunde, die Positionierung und den Winkelausschlag der Stange gegenüber ihrer Befestigung kontrollieren zu können und dabei zu vermeiden, dass letztere ungewollt gegen den Rahmen, die Leibung oder ein sonstiges Teil der Öffnung schlägt; andererseits soll ein unerlaubter Ausbau des Befestigungsteils verhindert werden.
  • Um derartige Aufgabenstellungen zu lösen, wurde eine den Merkmalen des Anspruchs 1 entsprechende Vorrichtung zum Verhaken von mindestens einem Klappflügel mit einem Haken und einer Lochstange geplant und entwickelt.
  • Vorteilhafterweise besitzt das Gehäuse zwei innenseitige Rippen, die gleitend in ergänzende Nuten an den Seitenteilen der Grundplatte gesetzt werden können. Das Gehäuse und die Grundplatte weisen ein Einrastsystem auf, das geeignet ist, ihre Lageblockierung zu gewährleisten.
  • Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Stange ausrichten zu können, damit der Haken bildende Teil beim Kippen ziemlich genau parallel zur Mauer ausgelenkt wird. Zu diesem Zweck besitzt die Stange, die einen runden Querschnitt aufweist, in der Nähe des kugelförmigen Gelenkkopfes zwei parallele abgeflachte Auflageflächen, die geeignet sind, mit den bogenförmigen Ausschnitten des Gehäuses zusammenzuwirken, um die Stange und damit gleichzeitig den Haken winkelig auszurichten und zu zentrieren.
  • Die Erfindung wird im Folgenden unter Hinweis auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
  • Fig. 1 eine schematische Perspektivansicht mit einer gattungsgemäßen Einhakvorrichtung;
  • Fig. 2 eine perspektivische Ansicht vor der Montage der Huaptbestandteile der Vorrichtung nach 1 ;
  • Fig. 3 einen Längsschnitt der Befestigungstragplatte der Vorrichtung der 1;
  • Fig. 4 eine Draufsicht entsprechend der 3;
  • 5 einen Längsschnitt des gesamten Systems;
  • Fig. 6 einen Querschnitt entlang der Linie 6.6 der 5;
  • Fig. 7 die Lage der Stange in nicht eingehängter Position. Die beiden möglichen Winkelstellungen der Stange bei eingehakter Position in der Lochstange – je nachdem auf der rechten oder linken Seite – ist strichpunktiert dargestellt;
  • Fig. 8 eine Schnittansicht entlang der Linie 8.8 der 7;
  • Fig. 9 eine Draufsicht der Grundplatte in dem Fall, in dem die Befestigungsplatte erfindungsgemäß aus zwei Teilen besteht;
  • Fig. 10 einen Querschnitt entlang der Linie 10-10 der 9;
  • 11 eine der 9 entsprechende Seitenansicht;
  • 12 eine
  • Draufsicht des auf die Grundplatte adaptierbaren Gehäuses;
  • 13 eine der 12 entsprechende Vorderansicht;
  • 14 eine der 12 entsprechende Seitenansicht;
  • 15 einen Querschnitt der Montage des Gehäuses auf der Grundplatte
  • 16 einen Längsschnitt entlang der Linie 16-16 der 15 nach Montage der Stange;
  • 17 eine Ansicht der Stange, die an einem Ende mit dem Kugelgelenk und am anderen Ende mit dem Hakenansatz ausgestattet ist;
  • 18, 19 und 20 Querschnitte entlang den Linien 18-18, 19-19 und 20-20 der 17;
  • 21 eine Ansicht des Ansatzhakens mit positionsgerechter Blockiereinrichtung nach einer ersten Ausführungsform;
  • 22 eine Ansicht des Ansatzhakens mit positionsgerechter Blockiereinrichtung nach einer anderen Ausführungsform.
  • Die erfindungsgemäße Einhakvorrichtung umfasst im Wesentlichen, einen insgesamt mit (C) bezeichneten Hakenteil, eine insgesamt mit (S) bezeichnete Halterung und eine Lochstange (3). Der Hakenteil (C) besitzt die Form einer Stange (1), von der ein Ende als Haken ausgebildet ist, der als solcher mit der Lochstange zusammenwirkt, während das andere Ende so beschaffen ist, um gelenkig mit einem entsprechenden Teil der Halterung (S) verkuppelt werden zu können.
  • Erfindungsgemäß weist das Kuplungsende der Stange (1) mit der Halterung (S) einen als Gelenk dienenden Kugelkopf (T) auf. Dieser Kugelkopf (T) wirkt mit einer komplementären Vertiefung (2a) einer die Halterung (S) bildenden Befestigungsplatte (2) zusammen.
  • Die Vertiefung (2a) ist im Querschnitt so ausgebildet, um als Lager und Sitz des Kugel- bzw. Gelenkkopfs (T) dienen zu können.
  • Nach einem wichtigen Merkmal der Erfindung weist die Vertiefung bzw. das Lager (2a) am Rand Vorkehrungen auf, die geeignet sind, den Winkelausschlag der Stange (1) in vorbestimmten Richtungen zu begrenzen und zu kontrollieren und sie in ungenutzter Stellung zeitweise zu blockieren. Zu diesem Zweck weist das Lager (2a) winkelig versetzte bogenförmige Ausschnitte (2a1)-(2a2) und (2a3) auf, die im Bereich ihrer offenen Enden miteinander in Verbindung stehen. Das Lager (2a) weist insbesondere drei um 90° versetzte bogenförmige Ausschnitte (2a1)-(2a2)(2a3) auf.
  • Die beiden Ausschnitte (2a1) (2a2) sind diametral entgegengesetzt, um die Stange (1) in zwei entgegengesetzten Richtungen (A) oder (B) ausrichten zu können – abhängig von der Lage der Trägerplatte (2) gegenüber der Lochstange (3) für die Aufnahme des Hakens der Stange (1) in verschiedenen Positionen. Somit ist es möglich, die gleiche Trägerplatte (2) auf der rechten oder auf der linken Seite der mit dem Klappflügel (V) auszustattenden Tür- oder Fensteröffnung zu verwenden. Die in bekannter und zweckmäßiger Weise beschaffene Lochstange (3) weist mehrere Löcher (3a) auf.
  • Der bogenförmige Ausschnitt (2a3) ist demnach zwischen den beiden Ausschnitten (2a1) und (2a2) in Entsprechung zur mittleren Längsachse (XX') der Befestigungsplatte (2) angeordnet. Der bogenförmige Ausschnitt (2a3) dient zur Aufnahme der Stange (1) in ungenutzter Position, d. h. nach dem Aushaken aus der Lochstange (3), was in der Regel der vollkommen offenen Stellung des jeweiligen Klappelügels entspricht. Die Breite (1) der diametral entgegengesetzten Ausschnitte (2a1) und (2a2) ist geringfügig größer als der Durchmesser (d) der Stange (1), damit diese in dem jeweiligen Ausschnitt einen gewissen winkeligen Spielraum besitzt, um etwaige Positionsabstände der Lochstange (3) ausgleichen zu können.
  • Die Breite (11) des mittleren Ausschnitts (2a3) entspricht ziemlich genau dem Durchmesser (d) der Stange (1), um sie zeitweilig in der Translationsbewegung zu blockieren (7) und dabei ungewollte Winkelausschläge gegenüber der Gelenkzone, durch die in der Nähe befindliche Teile beschädigt werden könnten, zu verhindern.
  • Mit der Absicht, jeglichen Kontakt mit der nicht in der Lochstange (3) eingehängten Stange (1) zu vermeiden, ist der Grund (2a4) des bogenförmigen Ausschnitts (2a3) gegenüber der Dicke der Befestigungsplatte (2) überhöht, um die Stange (1) entsprechend winkelig zu verschieben und dadurch zu verhindern, dass der Haken an einem Teil des Rahmens o. a. in Auflage kommt.
  • Der Sitz (2a) des Kugelgelenks (T) steht mit einer ausführenden kreisförmigen Öffnung (2b) in der Materialdicke der Platte (2) in Verbindung. Diese Maßnahmen ermöglichen die Einführung des Kugelkopfs bzw. Kugelgelenks (T). Nach dem Einsetzen des Kugelgelenks (T) kann die kreisförmige Öffnung (2b) durch eine Verschlusskappe (4) verdeckt werden.
  • Die Trägerplatte (2) weist Vorkehrungen für die Befestigung an dem entsprechenden Teil der mit dem Klappflügel (V) versehenen Öffnung des Rahmens oder dergleichen auf. Diese Platte (2) besitzt z. B. zwei Erhebungen (2c) und (2d), die beide für die Einführung von Befestigungsschrauben (5) ganz durchbohrt sind. Die Platte (2) hat eine allgemein viereckige Form, wobei die Schmalseiten (2e) und (2f) abgerundet sind.
  • Die beiden die Befestigungsschrauben (5) aufnehmenden Erhebungen (2c) und (2d) sind in der mittleren Längsachse der Platte (2) beiderseits des Lagers (2a) angeordnet. Ebenso ist die Trägerplatte (2) im illustrierten Beispiel und in Anbetracht der Lage der einzelnen Ausschnitte vertikal befestigt (1). Selbstverständlich kann die Platte auch horizontal befestigt werden, wobei die einzelnen Ausschnitte des Lagers um 90° versetzt sind.
  • Erfindungsgemäß besteht die die Halterung (S) bildende Befestigungsplatte (2) aus zwei Teilen, nämlich einer Grundplatte (11) und einem Gehäuse (12). Die Grundplatte (11) besitzt die Vorkehrungen für die Befestigung am entsprechenden Teil der mit dein Klappflügel versehenen Öffnung des Rahmens oder dergleichen. Die Grundplatte (11) weist z. B. ausführende Löcher (11a) für die Einführung von Befestigungsschrauben auf. Das Gehäuse (12) besitzt die Vertiefung (12a) für die Aufnahme des Kugelgelenkkopfes der Stange (1). Diese Vertiefung verfügt über die vorgenannten Vorkehrungen zur Begrenzung und Kontrolle des Winkelausschlags der Stange in vorbestimmten Richtungen und zu ihrer Blockierung in unverhakter Position. Auf diese Weise besitzt das Gehäuse (12) drei T-förmig angeordnete bogenförmige Ausschnitte (12a1) (12a2) und (12a3).
  • Die Grundplatte (11) und das Gehäuse (12) weisen komplementäre Kupplungseinrichtungen auf. Wie die Abbildungen zeigen, besitzt das Gehäuse (12) zwei parallel verlaufende innenseitige Rippen (12b) (12c), die gleitend in ergänzende Nuten (11b-11c) an den Seitenteilen der Grundplatte (11) gesetzt werden können (10, 13 und 15). Nach dem Aufsetzen des Gehäuses (12) auf die Grundplatte (11) wird diese ganz überdeckt, so dass ihre Befestigungseinrichtungen nicht zu sehen sind.
  • Auf den 12 und 14 ist auch zu erkennen, dass die Grundplatte (11) und das Gehäuse (12) ein System mit komplementären Verrastungen (11d) und (12d) aufweisen, die geeignet sind, ihre Lageblockierung zu gewährleisten. Mein beachte auch, dass die Auflagefläche der Befestigungsplatte (11) gerillt ist, um die Befestigung an der betreffenden Stelle der zu bestückenden Maueröffnung zu verbessern.
  • Vorteilhafterweise, und wie insbesondere die 2 und 5 zeigen, ist der kugellförmige Kopf (T) ein separates Teil und besteht aus einem Verbundmaterial, mit dem ein metallischer Einsatz (6) umspritzt ist, der mit dem entsprechenden Ende der Stange (1) fest verbunden ist. Die Stange ist z. B. frei beweglich in den Einsatz (6) eingeführt und mit einer Madenschraube (7) in der Translationsbewegung in Position blockiert. Diese Maßnahmen ermöglichen demnach das leichte Abnehmen des Kopfes von der Stange und damit den Ein- und Ausbau am Trägerplattensystem (2).
  • Nach einem anderen Merkmal der Erfindung weist die Stange (1) in der Nähe des Gelenkkopfes (T) zwei parallele abgeflachte Auflageflächen (1a-1b) auf die geeignet sind, mit den bogenförmigen Ausschnitten des Gehäuses (12) zusammenzuwirken, um die Stange nach Maßgabe ihrer Umlegung auszurichten und zu zentrieren. Daraus ergibt sich gleichzeitig eine Orientierung und Zentrierung des als Haken dienenden Teils.
  • Nach einem anderen Merkmal der Erfindung besteht der umgebogene Teil der Stange aus einem angesetzten Aufsatz (S). Vorteilhafterweise besteht dieses Ansatzstück aus einem Verbundmaterial, mit dem ein metallischer Einsatz (9) umspritzt ist, der mit dem entsprechenden Ende der Stange (1) fest verbunden ist. In gleicher Weise wie im Bereich des Kugelkopfes ist das Ende der Stange (1) frei beweglich in den Einsatz (9) eingeführt und wird mit einer Madenschraube (10) in der Translationsbewegung in Position gehalten und blockiert.
  • Erfindungsgemäß weist das Ansatzstück (8) im Schnittbereich zwischen dem umgebogenen Teil (8a) und dem geraden Teil (8b) eine der Dicke der Lochstange (3) entsprechende Einkerbung (8c) auf. Durch diese Einkerbung (8c) wird ein ungewolltes Auskuppeln verhindert, wenn das Ansatzstück in eines der Löcher der Lochstange eingeführt ist.
  • Zur Verriegelung des Aufsatzes mit der Lochstange können, wie aus den Fig. 21 und 22 zu ersehen ist, andere Lösungen vorgesehen werden.
  • Auf der 21 ist der umgebogene Teil (8a) des Aufsatzes gespalten, um eine nach oben gerichtete und elastisch verfombare Zunge (8d) zu bilden. Diese Zunge besitzt einen Rückhaltehöcker (8e1), der mit einem der entsprechenden Löcher der Lochstange (3) zusammenwirkt, um eine Lageblockierung zu gewährleisten. Wenn man auf die Zunge (8d) drückt, springt der Höcker (8d1) aus dem Loch, damit das Ansatzstück (8) problemlos ausgehakt werden kann.
  • Auf der 22 weist der umgebogene Teil (8a) des Aufsatzes (8) einen Spalt (8e) für die frei drehbare Anbringung eines Plättchens (13a) auf. Das Plättchen ist an einem Achsbolzen (14) angelenkt und besitzt ein Schlitzloch (13a) zur winkeligen Ausrichtung und Translationsbewegung, um nach dem Einführen in das entsprechende Loch der Lochstange die Blockierung des Aufsatzes zu gewährleisten.
  • Aus der Beschreibung gehen die Vorteile eindeutig hervor. Besonders hervorzuheben ist die Kontrolle und Begrenzung des Winkelausschlags der Stange im Verhältnis zu ihrem Gelenkbereich, wodurch vermieden wird, dass sie ungewollt auf irgendeinen Teil der mit dem/den Klappflügel(n) ausgestatteten Maueröffnung aufschlägt.
  • Für den Fall, dass das Kugelgelenk (T) und das als Haken dienende Ansatzstück (8) angesetzte Teile sind, ist auch zu unterstreichen, dass die Möglichkeit besteht, die Stange (1) auf die gewünschte Länge zuzuschneiden, um sie an beliebige Klappflügelabmessungen anzupassen.

Claims (5)

  1. Vorrichtung zum Verhaken von mindestens einem Klappflügel bestehend aus einem Haken und einer Lochstange, wobei der Haken die Form einer geradlinigen Stange (1) besitzt, die an einem der Enden umgebogen und an einer Halterung (S) angelenkt ist, welche mit einem Rahmenteil der mit dem Klappflügel ausgestatteten Öffnung fest verbunden ist, wobei der genannte Haken mit der Lochstange (3) zusammenwirkt, die mit dem Klappflügel fest verbunden ist, und das dem umgebogenen Ende entgegengesetzte Ende der Stange (1) einen kugelförmigen Gelenkkopf (T) aufweist, der geeignet ist, mit einer ergänzenden Vertiefung einer die Halterung bildenden Befestigungsplatte (2) zusammenzuwirken, dadurch gekennzeichnet, dass die die Halterung bildende Befestigungsplatte aus zwei Teilen besteht, nämlich einer Grundplatte (11) mit Befestigungseinrichtungen und einem Gehäuse (12), das so beschaffen ist, um die gesamte Grundplatte (11) abzudecken, wobei das Gehäuse (12) die genannte Vertiefung (12a) für die Aufnahme des kugelförmigen Gelenkkopfes (T) der Stange (1) aufweist, wobei die Vertiefung drei winkelig um 90° versetzte bogenförmige Ausschnitte aufweist und die beiden diametral entgegengesetzten Ausschnitte (2a1, 2a2) die winkelige Ausrichtung der Stange zum Einhaken in dem entsprechenden Lochstangenloch des Klappflügels ermöglichen, während der andere mittlere Bogenausschnitt (2a3) die Positionierung und Blockierung der Stange in einer nicht eingehakten Position ermöglicht.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (12) zwei innenseitige Rippen (12b-12c) aufweist, die gleitend in ergänzende Nuten (11b-11c) an den Seitenteilen der Grundplatte gesetzt werden können.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (12) und die Grundplatte (11) ein Einrastsystem aufweisen, das geeignet ist, ihre Lageblockierung zu gewährleisten.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stange (1) in der Nähe des kugelförmigen Kopfes zwei parallele abgeflachte Auflageflächen (1a-1b) aufweist, die geeignet sind, mit den bogenförmigen Ausschnitten des Gehäuses (12) zusammenzuwirken, um die Stange (1) und damit gleichzeitig den Haken winkelig auszurichten und zu zentrieren.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der kugelförmige Kopf aus einem Verbundmaterial besteht, mit dem ein metallischer Einsatz (6) umspritzt ist, der mit dem entsprechenden Ende der Stange (1) fest verbunden ist.
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