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Die Erfindung bezieht sich auf den
technischen Fachbereich der Zubehörteile insbesondere von Klappladen,
allgemeiner gesagt von allen Klappflügeln für Türöffnungen, Maueröffnungen
usw.
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Bei den Klappläden zur Ausrüstung insbesondere
von Fenstern oder Fenstertüren
sind Systeme mit Haken bekannt, die je nach den einzelnen Positionen
eine unterschiedlich weite Öffnung
des Klappflügels
ermöglichen.
Die Haken können
auch in der Schließposition
des Klappflügels
verwendet werden, um dessen Einhalten in isolierter Form oder in Verbindung
mit einem Drehriegelverschluss zu gewährleisten.
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Die Haken haben die Form einer geradlinigen
Stange, von der ein Ende ringförmig
umgebogen ist, um in einer Halterung angelenkt zu werden, die gewöhnlich die
Form einer Ringschraube besitzt, die in einem Teil der mit dem Klappflügel ausgestatteten Öffnung befestigt
ist. Der Haken bzw. die Ringschraube kann z. B. in den Rahmen der
Zarge oder auf die Schmalseite der Leibung geschraubt werden. Das
andere Ede der Stange ist umgebogen, um den Haken als solchen zu
bilden, der in eine Lochstange eingeführt wird, die an einem Teil
des Klappflügels befestigt
ist. Die Lochstange weist in der Regel mehrere Löcher auf, die eine Öffnung des
Klappflügels
in verschiedenen Winkelpositionen ermöglichen.
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Dieses Hakensystem hat den Vorteil,
besonders einfach zu sein, besitzt jedoch einige Nachteile. Die
Gelenkigkeit der Stange gegenüber
dem tragenden Zapfen ist in allen Ebenen vollkommen frei, so dass
die Schließstange
bei Nichtverhakung mit der Lochstange nicht gehalten wird und unkontrollierten Bewegungen
ausgesetzt werden kann, die geeignet sind, den Rahmen bzw. die Leibung
der Öffnung
zu beschädigen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein starker Wind bläst oder
wenn der Benutzer den Klappflügel
aushakt und die Stange fallen lässt, die
dann gegen den Rahmen bzw. die Leibung der Öffnung schlägt. Daraus geht hervor, dass
das unkontrollierte Ausschlagen der Stange in unverhakter Position
geeignet ist, nicht unerhebliche Schäden zu verursachen. Hinzuweisen
ist auch auf das Geräusch,
das auftritt, wenn die Stange gegen einen Teil der Öffnung schlägt.
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Diese Nachteile bestehen auch im
Patent DE 656.576, das eine Stange in Form eines flachen Eisens
beschreibt, von der ein Ende einen kugelförmigen Kopf besitzt, der mit
einer Vertiefung zusammenwirkt, während das andere Ende einen
Haken umfasst, der geeignet ist, in Öffnungen in einem verdrillten
Eisen eingesetzt zu werden.
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Die Erfindung hat sich das Ziel gesetzt,
diesen Nachteilen auf einfache, sichere, wirksame und rationelle
Weise abzuhelfen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
einerseits die Aufgabe zugrunde, die Positionierung und den Winkelausschlag
der Stange gegenüber
ihrer Befestigung kontrollieren zu können und dabei zu vermeiden,
dass letztere ungewollt gegen den Rahmen, die Leibung oder ein sonstiges
Teil der Öffnung
schlägt; andererseits
soll ein unerlaubter Ausbau des Befestigungsteils verhindert werden.
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Um derartige Aufgabenstellungen zu
lösen, wurde
eine den Merkmalen des Anspruchs 1 entsprechende Vorrichtung zum
Verhaken von mindestens einem Klappflügel mit einem Haken und einer
Lochstange geplant und entwickelt.
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Vorteilhafterweise besitzt das Gehäuse zwei innenseitige
Rippen, die gleitend in ergänzende
Nuten an den Seitenteilen der Grundplatte gesetzt werden können. Das
Gehäuse
und die Grundplatte weisen ein Einrastsystem auf, das geeignet ist,
ihre Lageblockierung zu gewährleisten.
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Eine andere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung ist es, die Stange ausrichten zu können, damit der Haken bildende
Teil beim Kippen ziemlich genau parallel zur Mauer ausgelenkt wird.
Zu diesem Zweck besitzt die Stange, die einen runden Querschnitt
aufweist, in der Nähe
des kugelförmigen
Gelenkkopfes zwei parallele abgeflachte Auflageflächen, die
geeignet sind, mit den bogenförmigen
Ausschnitten des Gehäuses
zusammenzuwirken, um die Stange und damit gleichzeitig den Haken
winkelig auszurichten und zu zentrieren.
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Die Erfindung wird im Folgenden unter
Hinweis auf die beigefügten
Zeichnungen näher
beschrieben. Es zeigen:
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Fig. 1 eine
schematische Perspektivansicht mit einer gattungsgemäßen Einhakvorrichtung;
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Fig. 2 eine
perspektivische Ansicht vor der Montage der Huaptbestandteile der
Vorrichtung nach 1 ;
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Fig. 3 einen
Längsschnitt
der Befestigungstragplatte der Vorrichtung der 1;
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Fig. 4 eine
Draufsicht entsprechend der 3;
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5 einen
Längsschnitt
des gesamten Systems;
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Fig. 6 einen
Querschnitt entlang der Linie 6.6 der 5;
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Fig. 7 die
Lage der Stange in nicht eingehängter
Position. Die beiden möglichen
Winkelstellungen der Stange bei eingehakter Position in der Lochstange – je nachdem
auf der rechten oder linken Seite – ist strichpunktiert dargestellt;
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Fig. 8 eine
Schnittansicht entlang der Linie 8.8 der 7;
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Fig. 9 eine
Draufsicht der Grundplatte in dem Fall, in dem die Befestigungsplatte
erfindungsgemäß aus zwei
Teilen besteht;
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Fig. 10 einen
Querschnitt entlang der Linie 10-10 der 9;
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11 eine
der 9 entsprechende Seitenansicht;
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12 eine
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Draufsicht des auf die Grundplatte
adaptierbaren Gehäuses;
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13 eine
der 12 entsprechende
Vorderansicht;
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14 eine
der 12 entsprechende Seitenansicht;
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15 einen
Querschnitt der Montage des Gehäuses
auf der Grundplatte
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16 einen
Längsschnitt
entlang der Linie 16-16 der 15 nach
Montage der Stange;
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17 eine
Ansicht der Stange, die an einem Ende mit dem Kugelgelenk und am
anderen Ende mit dem Hakenansatz ausgestattet ist;
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18, 19 und 20 Querschnitte entlang den Linien 18-18, 19-19 und 20-20 der 17;
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21 eine
Ansicht des Ansatzhakens mit positionsgerechter Blockiereinrichtung
nach einer ersten Ausführungsform;
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22 eine
Ansicht des Ansatzhakens mit positionsgerechter Blockiereinrichtung
nach einer anderen Ausführungsform.
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Die erfindungsgemäße Einhakvorrichtung umfasst
im Wesentlichen, einen insgesamt mit (C) bezeichneten Hakenteil,
eine insgesamt mit (S) bezeichnete Halterung und eine Lochstange
(3). Der Hakenteil (C) besitzt die Form einer
Stange (1), von der ein Ende als Haken ausgebildet ist,
der als solcher mit der Lochstange zusammenwirkt, während das
andere Ende so beschaffen ist, um gelenkig mit einem entsprechenden
Teil der Halterung (S) verkuppelt werden zu können.
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Erfindungsgemäß weist das Kuplungsende der
Stange (1) mit der Halterung (S) einen als Gelenk dienenden
Kugelkopf (T) auf. Dieser Kugelkopf (T) wirkt
mit einer komplementären
Vertiefung (2a) einer die Halterung (S) bildenden
Befestigungsplatte (2) zusammen.
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Die Vertiefung (2a) ist
im Querschnitt so ausgebildet, um als Lager und Sitz des Kugel-
bzw. Gelenkkopfs (T) dienen zu können.
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Nach einem wichtigen Merkmal der
Erfindung weist die Vertiefung bzw. das Lager (2a) am Rand
Vorkehrungen auf, die geeignet sind, den Winkelausschlag der Stange
(1) in vorbestimmten Richtungen zu begrenzen und zu kontrollieren
und sie in ungenutzter Stellung zeitweise zu blockieren. Zu diesem
Zweck weist das Lager (2a) winkelig versetzte bogenförmige Ausschnitte
(2a1)-(2a2) und (2a3) auf, die im Bereich
ihrer offenen Enden miteinander in Verbindung stehen. Das Lager
(2a) weist insbesondere drei um 90° versetzte bogenförmige Ausschnitte (2a1)-(2a2)(2a3)
auf.
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Die beiden Ausschnitte (2a1)
(2a2) sind diametral entgegengesetzt, um die Stange (1)
in zwei entgegengesetzten Richtungen (A) oder (B) ausrichten
zu können – abhängig von
der Lage der Trägerplatte
(2) gegenüber
der Lochstange (3) für
die Aufnahme des Hakens der Stange (1) in verschiedenen Positionen.
Somit ist es möglich,
die gleiche Trägerplatte
(2) auf der rechten oder auf der linken Seite der mit dem
Klappflügel
(V) auszustattenden Tür-
oder Fensteröffnung
zu verwenden. Die in bekannter und zweckmäßiger Weise beschaffene Lochstange
(3) weist mehrere Löcher
(3a) auf.
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Der bogenförmige Ausschnitt (2a3)
ist demnach zwischen den beiden Ausschnitten (2a1) und (2a2)
in Entsprechung zur mittleren Längsachse (XX')
der Befestigungsplatte (2) angeordnet. Der bogenförmige Ausschnitt
(2a3) dient zur Aufnahme der Stange (1) in ungenutzter
Position, d. h. nach dem Aushaken aus der Lochstange (3),
was in der Regel der vollkommen offenen Stellung des jeweiligen Klappelügels entspricht.
Die Breite (1) der diametral entgegengesetzten Ausschnitte
(2a1) und (2a2) ist geringfügig größer als der Durchmesser (d)
der Stange (1), damit diese in dem jeweiligen Ausschnitt
einen gewissen winkeligen Spielraum besitzt, um etwaige Positionsabstände der
Lochstange (3) ausgleichen zu können.
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Die Breite (11) des mittleren
Ausschnitts (2a3) entspricht ziemlich genau dem Durchmesser (d)
der Stange (1), um sie zeitweilig in der Translationsbewegung
zu blockieren (7) und
dabei ungewollte Winkelausschläge
gegenüber
der Gelenkzone, durch die in der Nähe befindliche Teile beschädigt werden
könnten,
zu verhindern.
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Mit der Absicht, jeglichen Kontakt
mit der nicht in der Lochstange (3) eingehängten Stange
(1) zu vermeiden, ist der Grund (2a4) des bogenförmigen Ausschnitts
(2a3) gegenüber
der Dicke der Befestigungsplatte (2) überhöht, um die Stange (1)
entsprechend winkelig zu verschieben und dadurch zu verhindern,
dass der Haken an einem Teil des Rahmens o. a. in Auflage kommt.
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Der Sitz (2a) des Kugelgelenks
(T) steht mit einer ausführenden kreisförmigen Öffnung (2b)
in der Materialdicke der Platte (2) in Verbindung. Diese Maßnahmen
ermöglichen
die Einführung
des Kugelkopfs bzw. Kugelgelenks (T). Nach dem Einsetzen des
Kugelgelenks (T) kann die kreisförmige Öffnung (2b) durch
eine Verschlusskappe (4) verdeckt werden.
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Die Trägerplatte (2) weist
Vorkehrungen für die
Befestigung an dem entsprechenden Teil der mit dem Klappflügel (V)
versehenen Öffnung
des Rahmens oder dergleichen auf. Diese Platte (2) besitzt
z. B. zwei Erhebungen (2c) und (2d), die beide
für die Einführung von
Befestigungsschrauben (5) ganz durchbohrt sind. Die Platte
(2) hat eine allgemein viereckige Form, wobei die Schmalseiten
(2e) und (2f) abgerundet sind.
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Die beiden die Befestigungsschrauben
(5) aufnehmenden Erhebungen (2c) und (2d)
sind in der mittleren Längsachse
der Platte (2) beiderseits des Lagers (2a) angeordnet.
Ebenso ist die Trägerplatte (2)
im illustrierten Beispiel und in Anbetracht der Lage der einzelnen
Ausschnitte vertikal befestigt (1). Selbstverständlich kann
die Platte auch horizontal befestigt werden, wobei die einzelnen
Ausschnitte des Lagers um 90° versetzt
sind.
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Erfindungsgemäß besteht die die Halterung (S)
bildende Befestigungsplatte (2) aus zwei Teilen, nämlich einer
Grundplatte (11) und einem Gehäuse (12). Die Grundplatte
(11) besitzt die Vorkehrungen für die Befestigung am entsprechenden
Teil der mit dein Klappflügel
versehenen Öffnung
des Rahmens oder dergleichen. Die Grundplatte (11) weist
z. B. ausführende
Löcher
(11a) für
die Einführung
von Befestigungsschrauben auf. Das Gehäuse (12) besitzt die
Vertiefung (12a) für
die Aufnahme des Kugelgelenkkopfes der Stange (1). Diese
Vertiefung verfügt über die
vorgenannten Vorkehrungen zur Begrenzung und Kontrolle des Winkelausschlags
der Stange in vorbestimmten Richtungen und zu ihrer Blockierung
in unverhakter Position. Auf diese Weise besitzt das Gehäuse (12)
drei T-förmig
angeordnete bogenförmige
Ausschnitte (12a1) (12a2) und (12a3).
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Die Grundplatte (11) und
das Gehäuse
(12) weisen komplementäre
Kupplungseinrichtungen auf. Wie die Abbildungen zeigen, besitzt
das Gehäuse (12)
zwei parallel verlaufende innenseitige Rippen (12b) (12c),
die gleitend in ergänzende
Nuten (11b-11c) an den Seitenteilen der Grundplatte (11) gesetzt
werden können
(10, 13 und 15).
Nach dem Aufsetzen des Gehäuses
(12) auf die Grundplatte (11) wird diese ganz überdeckt,
so dass ihre Befestigungseinrichtungen nicht zu sehen sind.
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Auf den 12 und 14 ist auch zu erkennen, dass die Grundplatte
(11) und das Gehäuse
(12) ein System mit komplementären Verrastungen (11d)
und (12d) aufweisen, die geeignet sind, ihre Lageblockierung
zu gewährleisten.
Mein beachte auch, dass die Auflagefläche der Befestigungsplatte
(11) gerillt ist, um die Befestigung an der betreffenden
Stelle der zu bestückenden
Maueröffnung
zu verbessern.
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Vorteilhafterweise, und wie insbesondere
die 2 und 5 zeigen,
ist der kugellförmige
Kopf (T) ein separates Teil und besteht aus einem Verbundmaterial,
mit dem ein metallischer Einsatz (6) umspritzt ist, der
mit dem entsprechenden Ende der Stange (1) fest verbunden
ist. Die Stange ist z. B. frei beweglich in den Einsatz (6)
eingeführt
und mit einer Madenschraube (7) in der Translationsbewegung
in Position blockiert. Diese Maßnahmen
ermöglichen
demnach das leichte Abnehmen des Kopfes von der Stange und damit
den Ein- und Ausbau am Trägerplattensystem
(2).
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Nach einem anderen Merkmal der Erfindung weist
die Stange (1) in der Nähe
des Gelenkkopfes (T) zwei parallele abgeflachte Auflageflächen (1a-1b) auf
die geeignet sind, mit den bogenförmigen Ausschnitten des Gehäuses (12)
zusammenzuwirken, um die Stange nach Maßgabe ihrer Umlegung auszurichten
und zu zentrieren. Daraus ergibt sich gleichzeitig eine Orientierung
und Zentrierung des als Haken dienenden Teils.
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Nach einem anderen Merkmal der Erfindung besteht
der umgebogene Teil der Stange aus einem angesetzten Aufsatz (S).
Vorteilhafterweise besteht dieses Ansatzstück aus einem Verbundmaterial,
mit dem ein metallischer Einsatz (9) umspritzt ist, der
mit dem entsprechenden Ende der Stange (1) fest verbunden
ist. In gleicher Weise wie im Bereich des Kugelkopfes ist das Ende
der Stange (1) frei beweglich in den Einsatz (9)
eingeführt
und wird mit einer Madenschraube (10) in der Translationsbewegung
in Position gehalten und blockiert.
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Erfindungsgemäß weist das Ansatzstück (8) im
Schnittbereich zwischen dem umgebogenen Teil (8a) und dem
geraden Teil (8b) eine der Dicke der Lochstange (3)
entsprechende Einkerbung (8c) auf. Durch diese Einkerbung
(8c) wird ein ungewolltes Auskuppeln verhindert, wenn das
Ansatzstück
in eines der Löcher
der Lochstange eingeführt
ist.
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Zur Verriegelung des Aufsatzes mit
der Lochstange können,
wie aus den Fig. 21 und 22 zu
ersehen ist, andere Lösungen
vorgesehen werden.
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Auf der 21 ist
der umgebogene Teil (8a) des Aufsatzes gespalten, um eine
nach oben gerichtete und elastisch verfombare Zunge (8d)
zu bilden. Diese Zunge besitzt einen Rückhaltehöcker (8e1), der mit
einem der entsprechenden Löcher
der Lochstange (3) zusammenwirkt, um eine Lageblockierung zu
gewährleisten.
Wenn man auf die Zunge (8d) drückt, springt der Höcker (8d1)
aus dem Loch, damit das Ansatzstück
(8) problemlos ausgehakt werden kann.
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Auf der 22 weist
der umgebogene Teil (8a) des Aufsatzes (8) einen
Spalt (8e) für
die frei drehbare Anbringung eines Plättchens (13a) auf.
Das Plättchen
ist an einem Achsbolzen (14) angelenkt und besitzt ein
Schlitzloch (13a) zur winkeligen Ausrichtung und Translationsbewegung,
um nach dem Einführen
in das entsprechende Loch der Lochstange die Blockierung des Aufsatzes
zu gewährleisten.
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Aus der Beschreibung gehen die Vorteile
eindeutig hervor. Besonders hervorzuheben ist die Kontrolle und
Begrenzung des Winkelausschlags der Stange im Verhältnis zu
ihrem Gelenkbereich, wodurch vermieden wird, dass sie ungewollt
auf irgendeinen Teil der mit dem/den Klappflügel(n) ausgestatteten Maueröffnung aufschlägt.
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Für
den Fall, dass das Kugelgelenk (T) und das als Haken dienende
Ansatzstück
(8) angesetzte Teile sind, ist auch zu unterstreichen,
dass die Möglichkeit
besteht, die Stange (1) auf die gewünschte Länge zuzuschneiden, um sie an
beliebige Klappflügelabmessungen
anzupassen.