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DE102006048161A1 - Diebstahlwarnanlage für ein Fahrzeug - Google Patents

Diebstahlwarnanlage für ein Fahrzeug Download PDF

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DE102006048161A1
DE102006048161A1 DE102006048161A DE102006048161A DE102006048161A1 DE 102006048161 A1 DE102006048161 A1 DE 102006048161A1 DE 102006048161 A DE102006048161 A DE 102006048161A DE 102006048161 A DE102006048161 A DE 102006048161A DE 102006048161 A1 DE102006048161 A1 DE 102006048161A1
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DE
Germany
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vehicle
theft alarm
alarm system
switching
control
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Withdrawn
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DE102006048161A
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English (en)
Inventor
Heinrich Wüllhorst
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wuellhorst & Co GmbH KG
Wuellhorst & Co Kommandit GmbH
Original Assignee
Wuellhorst & Co GmbH KG
Wuellhorst & Co Kommandit GmbH
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Publication date
Application filed by Wuellhorst & Co GmbH KG, Wuellhorst & Co Kommandit GmbH filed Critical Wuellhorst & Co GmbH KG
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles
    • B60R25/10Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles actuating a signalling device
    • B60R25/1018Alarm systems characterised by features related to the general power supply
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles
    • B60R25/10Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles actuating a signalling device
    • B60R25/102Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles actuating a signalling device a signal being sent to a remote location, e.g. a radio signal being transmitted to a police station, a security company or the owner

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Burglar Alarm Systems (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Diebstahlwarnanlage für ein Fahrzeug (2) mit einer zentralen Steuerung (S), einer daran angeschlossenen Ein- und Ausschaltvorrichtung (10) und Alarmsensoren. Um die Funktion der Diebstahlwarnanlage zu verbessern, wird vorgeschlagen, dass an die Steuerung (S) eine eigene Stromversorgung (B), ein Bewegungsmelder (16) und ein Funkmodul (20) angeschlossen sind und die Ein- und Ausschaltvorrichtung (10) drahtlos betätigbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Diebstahlwarnanlage für ein Fahrzeug mit einer zentralen Steuerung, einer daran angeschlossenen Ein- und Ausschaltvorrichtung und Alarmsensoren.
  • Aus dem Stand der Technik sind Diebstahlwarnanlagen für Fahrzeuge bekannt. Die herkömmlichen Diebstahlwarnanlagen haben sich jedoch insbesondere für Transportfahrzeuge mit wertvoller Ladung, wie beispielsweise elektronischen Geräten, Zigaretten und dergleichen als nicht ausreichend sicher erwiesen. Die Alarmanlagen konnten durch Unterbrechung der Stromzufuhr aus der Fahrzeugbatterie, durch Überbrücken der Alarmsensoren oder Manipulationen an der Ein- und Ausschaltvorrichtung oder durch Manipulationen an der Fanfare unwirksam gemacht werden.
  • Demgemäß ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Diebstahlwarnanlage zu schaffen, die eine größere Sicherheit gegen Manipulationen bietet.
  • Die Aufgabe wird gelöst, indem an die Steuerung eine eigene Stromversorgung, ein Bewegungsmelder und ein Funkmodul angeschlossen sind und die Ein- und Ausschaltvorrichtung drahtlos betätigbar ist.
  • Durch die eigene, von der Fahrzeugstromversorgung unabhängige Stromversorgung entfällt die Möglichkeit, durch Abklemmen der Batterie des Fahrzeugs oder durch eine Unterbrechung der Stromversorgung der Diebstahlwarnanlage vom Fahrzeugbordspannungsnetz diese außer Funktion zu setzen. Durch den Bewegungsmelder kann der Laderaum und/oder die Fahrerkabine auf Eindringlinge überwacht werden. Auch wenn die Türkontaktschalter überbrückt oder durch Aufschneiden des Daches oder der Seitenbleche des Fahrzeugs umgangen werden, kann das Eindringen einer Person in den Laderaum des Fahrzeugs vom Bewegungsmelder detektiert, an die Steuerung übermittelt und von dieser ein Alarmsignal ausgegeben werden. Durch das Funkmodul ist die Alarmausgabe nicht auf optische oder akustische Signale beschränkt, sondern es kann auch ein Alarm an den Fahrer des Fahrzeugs oder eine Alarmsammelstelle übermittelt werden, die dann unmittelbar die Ursache des Alarmsignals ermitteln können. Durch Manipulationen an der Fahrzeughupe kann eine Signalübermittlung nicht mehr verhindert werden.
  • Die vorgeschlagenen zusätzlichen erfindungsgemäßen Module der Diebstahlwarnanlage sind vergleichsweise preiswert, sie erhöhen die Manipulationssicherheit der Diebstahlwarnanlagen jedoch beträchtlich. Durch die erfindungsgemäßen zusätzlichen Komponenten wird eine Manipulation der Diebstahlwarnanlage durch Unberechtigte erheblich erschwert. Die drahtlos betätigbare Ein- und Ausschaltvorrichtung vereinfacht die Bedienung und erhöht ebenfalls die Manipulationssicherheit der gesamten Diebstahlwarnanlage, da die drahtlose Signalübermittlung zusätzliche Möglichkeiten zur Codierung der Schaltsignale liefert. Die Diebstahlwarnanlage kann un abhängig vom Bordspannungsnetz in einem Fahrzeug installiert werden. Da die einzelnen Komponenten wenig Bauraum beanspruchen, kann der Einbau prinzipiell überall im Fahrzeug erfolgen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Ergänzungen der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche, der Zeichnung und der nachfolgenden gegenständlichen Beschreibung.
  • In der beigefügten Zeichnung ist schematisch ein Fahrzeug 2 dargestellt. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Transporter, die erfindungsgemäße Diebstahlwarnanlage kann jedoch auch in einem PKW oder schweren LKW oder sonstigen Nutzfahrzeugen eingebaut sein. Das Fahrzeug verfügt über eine Fahrerkabine 4 und einen Laderaum 6. Die Fahrerkabine 4 und der Laderaum 6 sind jeweils über Türen 8 zugänglich.
  • Die Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 der Diebstahlwarnanlage ist im Ausführungsbeispiel im vorderen Teil des Fahrzeugs eingebaut. Nach dem Ausführungsbeispiel handelt es sich bei der Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 um einen Infrarotsensor, der mit einer Codekarte 12 betätigt werden kann. Dazu aktiviert der Fahrer des Fahrzeugs 2 die Codekarte 12, die dann ein von der Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 elektronisch auswertbares Signal aussendet. Die Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 kann abweichend vom Ausführungsbeispiel auch an einer anderen Stelle des Fahrzeugs 2 angebracht sein, oder es sind mehrere Ein-/Ausschaltvorrichtungen 10 am Fahrzeug vorhanden.
  • Die Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 kann abweichend vom Ausführungsbeispiel auch auf einer anderen als der Infrarottechnik basieren und Schaltbefehle beispielsweise über Funkwellensignale übertragen. Die Codekarte 12 ist so ausgestaltet, daß sie mit der Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 kommunizieren kann. Als Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 kann auch ein Transponder verwendet werden, der durch eine entsprechende Codekarte 12 schaltbar ist. Auch der Begriff der Codekarte ist weit zu verstehen, hierbei kann es sich auch um einen Funksender oder einen sonstigen Signalsender handeln. Für die Funktion als Diebstahlwarnanlage ist es vorteilhaft, wenn die Informationsübermittlung zwischen der Codekarte 12 und der Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 auf eine nicht leicht nachahmbare Weise erfolgt. Es ist insbesondere vorteilhaft, wenn die Kommunikation zwischen der Codekarte 12 und der Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 mittels codierter Signale erfolgt, die nur zwischen den beiden Geräten auswertbar sind.
  • Durch die drahtlose Übertragung der Schaltsignale zum Ein- bzw. Ausschalten sind die Aktivierungsvorrichtungen nicht durch mechanische Einflüsse beeinflußbar. Auch die Umgehung der Ein- bzw. Ausschaltsignale durch einen Unberechtigten ist wegen der Codierung nur schwer möglich. Entsprechende Codiertechniken sind aus dem Stand der Technik bekannt.
  • Durch die eigene Stromversorgung über die Batterie B ist die Diebstahlwarnanlage unabhängig von der Bordnetzspannung des Fahrzeuges betreibbar. Die Diebstahlwarnanlage kann leicht in ein vorhandenes Fahrzeug nachgerüstet werden. Auch Störungen in der Fahrzeugelektrik und/oder der Fahrzeugelektronik oder eine ent leerte Fahrzeugbatterie gefährden die Sicherung des Fahrzeuges durch die Diebstahlwarnanlage nicht.
  • Beim Einschalten der Diebstahlwarnanlage ist es vorteilhaft, wenn von dieser automatisiert eine Funktionsprüfung der Diebstahlwarnanlage durchgeführt wird. Sollten beispielsweise einzelne Komponenten der Diebstahlwarnanlage nicht betriebsbereit sein, sei es durch normale Funktionsstörungen oder aufgrund von Manipulationen, sollte dies dem Fahrer des Fahrzeugs 2 erkennbar werden. So kann die Steuerung S beispielsweise über Kontrollsignale überprüfen, ob eine Störung in der Kabelverbindung zwischen der Steuerung S und der betreffenden Komponente vorliegt. In einer erweiterten Ausbaustufe kann über die reine Kabelprüfung hinaus bei einzelnen Komponenten auch eine Funktionsprüfung von der Steuerung S ausgelöst werden. Stellt die Steuerung S einen Kabelbruch oder eine Funktionsstörung in einer der Komponenten fest, so kann die Steuerung S entweder ein Warnsignal aussenden, und/oder die Steuerung S blockiert die Scharfschaltung der Diebstahlwarnanlage. Nach einer Ausgestaltung der Erfindung verfügt die Steuerung S über eine Batterieüberwachung für die eigene Stromversorgung B. Sinkt die Spannung der eigenen Stromversorgung B unter einen vorgegebenen Schwellwert ab, so kann die Steuerung S in diesem Fall ebenfalls ein Warnsignal aussenden oder die Scharfschaltung blockieren. Je nach Spannungswert kann auch eine gestufte Reaktion erfolgen, beispielsweise nur ein Warnsignal bei geringer Unterschreitung des Schwellwertes und Blockierung der Scharfschaltung bei größerer Unterschreitung. Das Warnsignal kann an den Fahrerplatz im Fahrzeug übermittelbar sein, über das Funkmodul 20 kann jedoch auch das Handy oder ein sonstiger mobiler Funkemp fänger des Fahrers und/oder eine Kontrollzentrale ein Warnsignal erhalten. Diese Möglichkeiten bieten sich in gleicher Weise für die Kabelbruch- und Funktionskontrolle an.
  • In der Steuerung S kann ein Display vorgesehen sein, durch das die festgestellten Störungen angezeigt werden können. Je nach Auslegung der Diebstahlwarnanlage kann vorgesehen sein, nach einer Quittierung der Fehleranzeige die Anlage ohne die fehlerhafte Komponente scharf zu schalten, oder die Diebstahlwarnanlage ist erst nach Wiederherstellung der fehlerhaften Funktion nutzbar.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Diebstahlwarnanlage mit einer Zeitverzögerung aktivierbar ist. Durch die Zeitverzögerung erhält ein Fahrer beispielsweise die Gelegenheit, aus dem Fahrzeug von ihm benötigte Dinge zu entnehmen und das Fahrzeug danach komplett zu verschließen, bevor die Diebstahlwarnanlage auf scharf schaltet.
  • Die Alarmsensoren können nach einem Ausführungsbeispiel als Türkontaktschalter 14 ausgebildet sein. Die Türkontaktschalter 14 können auf unterschiedlichen Sensortechniken aufbauen. So können beispielsweise elektrische Schließkontakte, magnetische Näherungsschalter oder mit den Türdichtungen verbundene Druckschalter vorgesehen sein. Es können auch für eine Tür mehrere Türkontaktschalter 14 vorgesehen sein.
  • Zusätzlich oder alternativ kann als Alarmsensor ein oder mehrere Bewegungsmelder 16 im Fahrzeug angeordnet sein. Der Bewegungsmelder 16 erkennt Bewegungen im Innenraum des Fahrzeugs. Die Diebstahlwarnanlage kann über die beschriebenen Beispiele hinaus auch ergänzend noch mit anderen Typen von Alarmsensoren verbunden sein, beispielsweise Schall- oder Erschütterungssensoren.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist die Steuerung S mit einer Positionsermittlungseinheit 18 wie beispielsweise eine GPS-Navigationsgerät verbunden. Von der Positionsermittlungseinheit 18 kann die Steuerung S bei Bedarf die aktuelle Position des Fahrzeuges übermittelt bekommen. Durch das Funkmodul 20 ist es möglich, daß die Steuerung S die aktuelle Position des Fahrzeugs 2 an den Fahrer oder in eine Kontrollzentrale übermittelt. Durch die aktuellen Positionsangaben der Steuerung S kann das Fahrzeug 2 anhand der Positionsdaten lokalisiert und aufgefunden werden, solange der Alarm nicht durch Betätigung der Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 beendet wird. Wegen der Funkübermittlung der aktuellen Position des Fahrzeuges 2 ist es für Diebe kein Vorteil, das Fahrzeug insgesamt zu stehlen, um dieses an einem ungestörten Ort auszuräumen, da sie jederzeit damit rechnen müssen, wegen der per Funk übermittelten Positionsdaten gestört zu werden. Da das Funkmodul 20 klein gebaut werden kann, beispielsweise wie ein Handy, muß das Funkmodul 20 Unbefugten, die in das Fahrzeug eindringen, nicht unbedingt auffallen. Das Funkmodul 20 kann auch an anderer Stelle im Fahrzeug eingebaut sein wie die Steuerung S, so daß das Funkmodul 20 nicht sofort lokalisierbar ist. Das Funkmodul 20 kann so programmiert sein, daß bei einer Unterbrechung der Verbindung zur Steue rung S automatisch das letzte Positionssignal an einen einprogrammierten Empfänger versandt wird.
  • An die Steuerung S kann in herkömmlicher Weise die Hupe des Fahrzeugs 2 angeschlossen sein, um von der Fahrzeugelektronik unabhängig zu bleiben, kann jedoch auch die Diebstahlwarnanlage selbst mit einer eigenen Fanfare 22 versehen sein, um im Alarmfall laute Signale abgeben zu können.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß an dem Fahrzeug ein Alarmtaster 24 angebracht ist. Der Alarmtaster kann insbesondere in der Fahrerkabine 4 angebracht sein, um die Diebstahlwarnanlage manuell aus der Fahrerkabine 4 heraus ein- und ausschalten zu können. Der Alarmtaster 24 kann mit der Steuerung S durch Kabel und/oder drahtlos verbunden sein. Um einen Missbrauch eines solchen Ein-/Ausschalters zu vermeiden, kann vorgesehen sein, daß dieser Taster nur bei laufendem Motor nutzbar ist. Ein Alarmtaster 24 kann aber auch dazu genutzt werden, um durch dessen Betätigung ein Notsignal, beispielsweise auch während der Fahrt, auszusenden. Für diesen Zweck können auch mehrere Alarmtaster 24 im Fahrzeug angeordnet sein. Mit der Betätigung des Alarmtasters 24 als Notsignal wird die Steuerung S veranlaßt, je nach Programmierung die vorgesehenen Notsignale auszulösen. Ein Alarmtaster 24 kann fest im Armaturenbrett eingebaut oder lösbar mit diesem verbunden sein, so dass er vom Fahrer mitgenommen werden kann, beispielsweise, wenn er das Fahrzeug geparkt hat und sich von diesem entfernt, oder der Alarmtaster ist direkt als alleiniges oder zusätzliches Handgerät ausgestaltet.
  • Um eine ausreichende Spannung der Stromversorgung B für die Diebstahlwarnanlage sicherzustellen, kann es vorgesehen sein, die Stromversorgung B an das Bordnetz des Fahrzeugs 2 anzuschließen, damit diese während des Betriebs des Fahrzeugs 2 wieder vom Bordnetz des Fahrzeugs aufgeladen werden kann.
  • Die Steuerung S kann über eine Schnittstelle an die Fahrzeugelektronik anschließbar sein. Über die Schnittstelle ist dazu ein Stellbefehl an fahrzeugseitige Elektronikkomponenten übermittelbar, und zwar direkt an eine oder mehrere bestimmte Elektronikkomponenten oder indirekt über ein in ein Busnetz gesandtes Signal. In Betracht kommt beispielsweise ein Stellbefehl an die Motorsteuerung und die darüber gesteuerte Einspritzpumpe, nur so viel Kraftstoff in den Motor einzuspritzen, dass eine bestimmte Geschwindigkeit von beispielsweise 5 oder 10 km/h nicht mehr überschritten werden kann, und/oder die Stellsignale vom Gaspedal zu ignorieren. Der Stellbefehl kann über die Schnittstelle, die als Microprozessor mit einer geeigneten Programmierung ausgebildet ist, in ein fahrzeugseitiges Busnetz wie beispielsweise ein CAN-Busnetz gesendet werden. Der Stellbefehl kann auch allein oder zusätzlich an andere fahrzeugseitige Adressaten gerichtet sein, wie beispielsweise die Bremsanlage, die das Fahrzeug langsam bis zum Stillstand abbremst oder ihrerseits durch Bremsvorgänge dafür sorgt, dass die fahrbare Geschwindigkeit von beispielsweise 10 km/h nicht überschritten werden kann, an das Schaltgetriebe, das durch das Stellsignal für bestimmte Gänge gesperrt wird oder die Schließanlage des Fahrzeugs, die bei einem Stellbefehl sämtliche Schlösser verriegelt, die nur nach erneuter Übermittlung eines Stellbefehls wieder frei betätigbar sind. Durch den Zugriff auf die Fahrzeugelektronik wird die Entwendung und das Leeräumen eines kompletten Fahrzeugs erschwert, und das Risiko für Diebe steigt, bei Diebstählen gefasst zu werden. Über das Funkmodul 20 können entsprechende Stellbefehle zum Ein- und/oder Ausschalten entsprechender fahrzeugseitiger Funktionen vom Fahrer, beispielsweise mittels des Alarmtasters 24, und/oder von einer Kontrollzentrale ausgelöst werden, oder die Stellbefehle werden automatisch bei einem Alarmsignal eines Alarmsensors an die betreffenden fahzeugseitigen Elektronikkomponenten übermittelt.
  • Um die Steuerung gegen Manipulationen durch nicht autorisierte Personen zu schützen, ist diese durch ein gesondertes Gehäuse, durch am Gehäuse anbringbare Plomben und/oder eine mit einem Kunstharz vergossene Elektronik-Hardwarekomponenten besonders geschützt. Bei dem Gehäuse kann es sich beispielsweise um eine insbesondere tresorartige Edelstahlbox handeln, die nur schwer zu knacken und durch besondere Schlösser gesichert ist. Der Originalzustand des Gehäuses kann über an dem Gehäuse befestigbare Plomben dokumentiert werden. Manipulationsversuche sind so sofort erkennbar. Für Reparaturen und Wartungsarbeiten können jeweils nur komplette Gehäuse getauscht werden. Um Eingriffe in die Hard- und Software der Steuerung S zu erschweren und deren Funktionssicherheit zu erhöhen, beispielsweise auch gegen eindringendes Wasser, sind die Bauteile mit einem Kunstharz vergossen.
  • Die vorstehende Beschreibung dient der Erläuterung von Ausführungsbeispielen und ist nicht dazu gedacht, den Gegenstand der Erfindung auf das Ausführungsbeispiel zu beschränken. Es ist vielmehr möglich, die Ausführungsbeispiele auf eine dem Fachmann für seinen Anwendungsfall als geeignet erscheinende Weise abzuwandeln.

Claims (10)

  1. Diebstahlwarnanlage für ein Fahrzeug (2) mit einer zentralen Steuerung (S), einer daran angeschlossenen Ein- und Ausschaltvorrichtung (10) und Alarmsensoren, dadurch gekennzeichnet, daß an die Steuerung (S) – eine eigene Stromversorgung (B), – ein Bewegungsmelder (16) und – ein Funkmodul (20) angeschlossen sind und die Ein- und Ausschaltvorrichtung (10) drahtlos betätigbar ist.
  2. Diebstahlwarnanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Diebstahlwarnanlage unabhängig von der Fahrzeugelektrik und Fahrzeugelektronik betreibbar ist.
  3. Diebstahlwarnanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung (S) über eine Kabelbruch- und/oder Funktionsüberwachung der angeschlossen Komponenten und/oder eine Batterieüberwachung verfügt.
  4. Diebstahlwarnanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Diebstahlwarnanlage mit Zeitverzögerung aktivierbar ist.
  5. Diebstahlwarnanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an die Steuerung (S) ein Alarmtaster (24) anschließbar ist.
  6. Diebstahlwarnanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an die Steuerung (S) eine Positionsermittlungseinheit (18) angeschlossen ist.
  7. Diebstahlwarnanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an die Steuerung (S) eine Fanfare (22) angeschlossen ist.
  8. Diebstahlwarnanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stromversorgung (B) während des Betriebs des Fahrzeugs (2) vom Bordnetz des Fahrzeugs aufladbar ist.
  9. Diebstahlwarnanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerung S über eine Schnittstelle an die Fahrzeugelektronik anschließbar ist und über die Schnittstelle ein Stellbefehl an fahrzeugseitige Elektronikkomponenten übermittelbar ist.
  10. Diebstahlwarnanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese durch ein gesondertes Gehäuse, durch am Gehäuse anbringbare Plomben und/oder eine mit einem Kunstharz vergossene Elektronik-Hardwarekomponenten gegen Manipulationen geschützt ist.
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