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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Diebstahlwarnanlage
für ein
Fahrzeug mit einer zentralen Steuerung, einer daran angeschlossenen Ein-
und Ausschaltvorrichtung und Alarmsensoren.
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Aus
dem Stand der Technik sind Diebstahlwarnanlagen für Fahrzeuge
bekannt. Die herkömmlichen
Diebstahlwarnanlagen haben sich jedoch insbesondere für Transportfahrzeuge
mit wertvoller Ladung, wie beispielsweise elektronischen Geräten, Zigaretten
und dergleichen als nicht ausreichend sicher erwiesen. Die Alarmanlagen
konnten durch Unterbrechung der Stromzufuhr aus der Fahrzeugbatterie,
durch Überbrücken der
Alarmsensoren oder Manipulationen an der Ein- und Ausschaltvorrichtung oder
durch Manipulationen an der Fanfare unwirksam gemacht werden.
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Demgemäß ist es
die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Diebstahlwarnanlage
zu schaffen, die eine größere Sicherheit
gegen Manipulationen bietet.
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Die
Aufgabe wird gelöst,
indem an die Steuerung eine eigene Stromversorgung, ein Bewegungsmelder
und ein Funkmodul angeschlossen sind und die Ein- und Ausschaltvorrichtung
drahtlos betätigbar
ist.
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Durch
die eigene, von der Fahrzeugstromversorgung unabhängige Stromversorgung
entfällt die
Möglichkeit,
durch Abklemmen der Batterie des Fahrzeugs oder durch eine Unterbrechung
der Stromversorgung der Diebstahlwarnanlage vom Fahrzeugbordspannungsnetz
diese außer
Funktion zu setzen. Durch den Bewegungsmelder kann der Laderaum
und/oder die Fahrerkabine auf Eindringlinge überwacht werden. Auch wenn
die Türkontaktschalter überbrückt oder
durch Aufschneiden des Daches oder der Seitenbleche des Fahrzeugs
umgangen werden, kann das Eindringen einer Person in den Laderaum
des Fahrzeugs vom Bewegungsmelder detektiert, an die Steuerung übermittelt
und von dieser ein Alarmsignal ausgegeben werden. Durch das Funkmodul
ist die Alarmausgabe nicht auf optische oder akustische Signale
beschränkt,
sondern es kann auch ein Alarm an den Fahrer des Fahrzeugs oder
eine Alarmsammelstelle übermittelt
werden, die dann unmittelbar die Ursache des Alarmsignals ermitteln
können.
Durch Manipulationen an der Fahrzeughupe kann eine Signalübermittlung
nicht mehr verhindert werden.
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Die
vorgeschlagenen zusätzlichen
erfindungsgemäßen Module
der Diebstahlwarnanlage sind vergleichsweise preiswert, sie erhöhen die
Manipulationssicherheit der Diebstahlwarnanlagen jedoch beträchtlich.
Durch die erfindungsgemäßen zusätzlichen
Komponenten wird eine Manipulation der Diebstahlwarnanlage durch
Unberechtigte erheblich erschwert. Die drahtlos betätigbare
Ein- und Ausschaltvorrichtung vereinfacht die Bedienung und erhöht ebenfalls
die Manipulationssicherheit der gesamten Diebstahlwarnanlage, da
die drahtlose Signalübermittlung
zusätzliche
Möglichkeiten
zur Codierung der Schaltsignale liefert. Die Diebstahlwarnanlage
kann un abhängig
vom Bordspannungsnetz in einem Fahrzeug installiert werden. Da die
einzelnen Komponenten wenig Bauraum beanspruchen, kann der Einbau
prinzipiell überall
im Fahrzeug erfolgen.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen und Ergänzungen der Erfindung ergeben
sich aus den Merkmalen der Unteransprüche, der Zeichnung und der
nachfolgenden gegenständlichen
Beschreibung.
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In
der beigefügten
Zeichnung ist schematisch ein Fahrzeug 2 dargestellt. Bei
dem Fahrzeug handelt es sich um einen Transporter, die erfindungsgemäße Diebstahlwarnanlage
kann jedoch auch in einem PKW oder schweren LKW oder sonstigen Nutzfahrzeugen
eingebaut sein. Das Fahrzeug verfügt über eine Fahrerkabine 4 und
einen Laderaum 6. Die Fahrerkabine 4 und der Laderaum 6 sind
jeweils über
Türen 8 zugänglich.
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Die
Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 der Diebstahlwarnanlage ist
im Ausführungsbeispiel
im vorderen Teil des Fahrzeugs eingebaut. Nach dem Ausführungsbeispiel
handelt es sich bei der Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 um
einen Infrarotsensor, der mit einer Codekarte 12 betätigt werden
kann. Dazu aktiviert der Fahrer des Fahrzeugs 2 die Codekarte 12, die
dann ein von der Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 elektronisch
auswertbares Signal aussendet. Die Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 kann
abweichend vom Ausführungsbeispiel
auch an einer anderen Stelle des Fahrzeugs 2 angebracht
sein, oder es sind mehrere Ein-/Ausschaltvorrichtungen 10 am
Fahrzeug vorhanden.
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Die
Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 kann abweichend vom Ausführungsbeispiel
auch auf einer anderen als der Infrarottechnik basieren und Schaltbefehle
beispielsweise über
Funkwellensignale übertragen.
Die Codekarte 12 ist so ausgestaltet, daß sie mit
der Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 kommunizieren kann. Als
Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 kann auch ein Transponder
verwendet werden, der durch eine entsprechende Codekarte 12 schaltbar
ist. Auch der Begriff der Codekarte ist weit zu verstehen, hierbei
kann es sich auch um einen Funksender oder einen sonstigen Signalsender
handeln. Für
die Funktion als Diebstahlwarnanlage ist es vorteilhaft, wenn die
Informationsübermittlung
zwischen der Codekarte 12 und der Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 auf
eine nicht leicht nachahmbare Weise erfolgt. Es ist insbesondere
vorteilhaft, wenn die Kommunikation zwischen der Codekarte 12 und
der Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 mittels codierter Signale
erfolgt, die nur zwischen den beiden Geräten auswertbar sind.
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Durch
die drahtlose Übertragung
der Schaltsignale zum Ein- bzw. Ausschalten sind die Aktivierungsvorrichtungen
nicht durch mechanische Einflüsse
beeinflußbar.
Auch die Umgehung der Ein- bzw. Ausschaltsignale durch einen Unberechtigten
ist wegen der Codierung nur schwer möglich. Entsprechende Codiertechniken
sind aus dem Stand der Technik bekannt.
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Durch
die eigene Stromversorgung über
die Batterie B ist die Diebstahlwarnanlage unabhängig von der Bordnetzspannung
des Fahrzeuges betreibbar. Die Diebstahlwarnanlage kann leicht in
ein vorhandenes Fahrzeug nachgerüstet
werden. Auch Störungen
in der Fahrzeugelektrik und/oder der Fahrzeugelektronik oder eine
ent leerte Fahrzeugbatterie gefährden
die Sicherung des Fahrzeuges durch die Diebstahlwarnanlage nicht.
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Beim
Einschalten der Diebstahlwarnanlage ist es vorteilhaft, wenn von
dieser automatisiert eine Funktionsprüfung der Diebstahlwarnanlage
durchgeführt
wird. Sollten beispielsweise einzelne Komponenten der Diebstahlwarnanlage
nicht betriebsbereit sein, sei es durch normale Funktionsstörungen oder aufgrund
von Manipulationen, sollte dies dem Fahrer des Fahrzeugs 2 erkennbar
werden. So kann die Steuerung S beispielsweise über Kontrollsignale überprüfen, ob
eine Störung
in der Kabelverbindung zwischen der Steuerung S und der betreffenden Komponente
vorliegt. In einer erweiterten Ausbaustufe kann über die reine Kabelprüfung hinaus
bei einzelnen Komponenten auch eine Funktionsprüfung von der Steuerung S ausgelöst werden.
Stellt die Steuerung S einen Kabelbruch oder eine Funktionsstörung in
einer der Komponenten fest, so kann die Steuerung S entweder ein
Warnsignal aussenden, und/oder die Steuerung S blockiert die Scharfschaltung
der Diebstahlwarnanlage. Nach einer Ausgestaltung der Erfindung
verfügt
die Steuerung S über eine
Batterieüberwachung
für die
eigene Stromversorgung B. Sinkt die Spannung der eigenen Stromversorgung
B unter einen vorgegebenen Schwellwert ab, so kann die Steuerung
S in diesem Fall ebenfalls ein Warnsignal aussenden oder die Scharfschaltung blockieren.
Je nach Spannungswert kann auch eine gestufte Reaktion erfolgen,
beispielsweise nur ein Warnsignal bei geringer Unterschreitung des Schwellwertes
und Blockierung der Scharfschaltung bei größerer Unterschreitung. Das
Warnsignal kann an den Fahrerplatz im Fahrzeug übermittelbar sein, über das
Funkmodul 20 kann jedoch auch das Handy oder ein sonstiger
mobiler Funkemp fänger
des Fahrers und/oder eine Kontrollzentrale ein Warnsignal erhalten.
Diese Möglichkeiten
bieten sich in gleicher Weise für
die Kabelbruch- und Funktionskontrolle an.
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In
der Steuerung S kann ein Display vorgesehen sein, durch das die
festgestellten Störungen angezeigt
werden können.
Je nach Auslegung der Diebstahlwarnanlage kann vorgesehen sein,
nach einer Quittierung der Fehleranzeige die Anlage ohne die fehlerhafte
Komponente scharf zu schalten, oder die Diebstahlwarnanlage ist
erst nach Wiederherstellung der fehlerhaften Funktion nutzbar.
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Nach
einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Diebstahlwarnanlage
mit einer Zeitverzögerung
aktivierbar ist. Durch die Zeitverzögerung erhält ein Fahrer beispielsweise
die Gelegenheit, aus dem Fahrzeug von ihm benötigte Dinge zu entnehmen und
das Fahrzeug danach komplett zu verschließen, bevor die Diebstahlwarnanlage
auf scharf schaltet.
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Die
Alarmsensoren können
nach einem Ausführungsbeispiel
als Türkontaktschalter 14 ausgebildet
sein. Die Türkontaktschalter 14 können auf
unterschiedlichen Sensortechniken aufbauen. So können beispielsweise elektrische
Schließkontakte,
magnetische Näherungsschalter
oder mit den Türdichtungen verbundene
Druckschalter vorgesehen sein. Es können auch für eine Tür mehrere Türkontaktschalter 14 vorgesehen
sein.
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Zusätzlich oder
alternativ kann als Alarmsensor ein oder mehrere Bewegungsmelder
16 im Fahrzeug angeordnet sein. Der Bewegungsmelder 16 erkennt
Bewegungen im Innenraum des Fahrzeugs. Die Diebstahlwarnanlage kann über die
beschriebenen Beispiele hinaus auch ergänzend noch mit anderen Typen
von Alarmsensoren verbunden sein, beispielsweise Schall- oder Erschütterungssensoren.
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Nach
einer Ausgestaltung der Erfindung ist die Steuerung S mit einer
Positionsermittlungseinheit 18 wie beispielsweise eine
GPS-Navigationsgerät verbunden.
Von der Positionsermittlungseinheit 18 kann die Steuerung
S bei Bedarf die aktuelle Position des Fahrzeuges übermittelt
bekommen. Durch das Funkmodul 20 ist es möglich, daß die Steuerung
S die aktuelle Position des Fahrzeugs 2 an den Fahrer oder
in eine Kontrollzentrale übermittelt.
Durch die aktuellen Positionsangaben der Steuerung S kann das Fahrzeug 2 anhand
der Positionsdaten lokalisiert und aufgefunden werden, solange der
Alarm nicht durch Betätigung
der Ein-/Ausschaltvorrichtung 10 beendet wird. Wegen der
Funkübermittlung
der aktuellen Position des Fahrzeuges 2 ist es für Diebe
kein Vorteil, das Fahrzeug insgesamt zu stehlen, um dieses an einem
ungestörten
Ort auszuräumen,
da sie jederzeit damit rechnen müssen,
wegen der per Funk übermittelten
Positionsdaten gestört
zu werden. Da das Funkmodul 20 klein gebaut werden kann,
beispielsweise wie ein Handy, muß das Funkmodul 20 Unbefugten,
die in das Fahrzeug eindringen, nicht unbedingt auffallen. Das Funkmodul 20 kann
auch an anderer Stelle im Fahrzeug eingebaut sein wie die Steuerung
S, so daß das
Funkmodul 20 nicht sofort lokalisierbar ist. Das Funkmodul 20 kann
so programmiert sein, daß bei
einer Unterbrechung der Verbindung zur Steue rung S automatisch das
letzte Positionssignal an einen einprogrammierten Empfänger versandt
wird.
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An
die Steuerung S kann in herkömmlicher Weise
die Hupe des Fahrzeugs 2 angeschlossen sein, um von der
Fahrzeugelektronik unabhängig
zu bleiben, kann jedoch auch die Diebstahlwarnanlage selbst mit
einer eigenen Fanfare 22 versehen sein, um im Alarmfall
laute Signale abgeben zu können.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß an dem
Fahrzeug ein Alarmtaster 24 angebracht ist. Der Alarmtaster
kann insbesondere in der Fahrerkabine 4 angebracht sein, um
die Diebstahlwarnanlage manuell aus der Fahrerkabine 4 heraus
ein- und ausschalten zu können.
Der Alarmtaster 24 kann mit der Steuerung S durch Kabel und/oder
drahtlos verbunden sein. Um einen Missbrauch eines solchen Ein-/Ausschalters
zu vermeiden, kann vorgesehen sein, daß dieser Taster nur bei laufendem
Motor nutzbar ist. Ein Alarmtaster 24 kann aber auch dazu
genutzt werden, um durch dessen Betätigung ein Notsignal, beispielsweise
auch während
der Fahrt, auszusenden. Für
diesen Zweck können
auch mehrere Alarmtaster 24 im Fahrzeug angeordnet sein.
Mit der Betätigung
des Alarmtasters 24 als Notsignal wird die Steuerung S
veranlaßt,
je nach Programmierung die vorgesehenen Notsignale auszulösen. Ein
Alarmtaster 24 kann fest im Armaturenbrett eingebaut oder
lösbar
mit diesem verbunden sein, so dass er vom Fahrer mitgenommen werden kann,
beispielsweise, wenn er das Fahrzeug geparkt hat und sich von diesem
entfernt, oder der Alarmtaster ist direkt als alleiniges oder zusätzliches
Handgerät
ausgestaltet.
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Um
eine ausreichende Spannung der Stromversorgung B für die Diebstahlwarnanlage
sicherzustellen, kann es vorgesehen sein, die Stromversorgung B
an das Bordnetz des Fahrzeugs 2 anzuschließen, damit
diese während
des Betriebs des Fahrzeugs 2 wieder vom Bordnetz des Fahrzeugs
aufgeladen werden kann.
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Die
Steuerung S kann über
eine Schnittstelle an die Fahrzeugelektronik anschließbar sein. Über die
Schnittstelle ist dazu ein Stellbefehl an fahrzeugseitige Elektronikkomponenten übermittelbar,
und zwar direkt an eine oder mehrere bestimmte Elektronikkomponenten
oder indirekt über
ein in ein Busnetz gesandtes Signal. In Betracht kommt beispielsweise ein
Stellbefehl an die Motorsteuerung und die darüber gesteuerte Einspritzpumpe,
nur so viel Kraftstoff in den Motor einzuspritzen, dass eine bestimmte
Geschwindigkeit von beispielsweise 5 oder 10 km/h nicht mehr überschritten
werden kann, und/oder die Stellsignale vom Gaspedal zu ignorieren.
Der Stellbefehl kann über
die Schnittstelle, die als Microprozessor mit einer geeigneten Programmierung
ausgebildet ist, in ein fahrzeugseitiges Busnetz wie beispielsweise
ein CAN-Busnetz gesendet werden. Der Stellbefehl kann auch allein
oder zusätzlich
an andere fahrzeugseitige Adressaten gerichtet sein, wie beispielsweise
die Bremsanlage, die das Fahrzeug langsam bis zum Stillstand abbremst
oder ihrerseits durch Bremsvorgänge
dafür sorgt,
dass die fahrbare Geschwindigkeit von beispielsweise 10 km/h nicht überschritten
werden kann, an das Schaltgetriebe, das durch das Stellsignal für bestimmte
Gänge gesperrt
wird oder die Schließanlage
des Fahrzeugs, die bei einem Stellbefehl sämtliche Schlösser verriegelt,
die nur nach erneuter Übermittlung
eines Stellbefehls wieder frei betätigbar sind. Durch den Zugriff auf die
Fahrzeugelektronik wird die Entwendung und das Leeräumen eines
kompletten Fahrzeugs erschwert, und das Risiko für Diebe steigt, bei Diebstählen gefasst
zu werden. Über
das Funkmodul 20 können
entsprechende Stellbefehle zum Ein- und/oder Ausschalten entsprechender
fahrzeugseitiger Funktionen vom Fahrer, beispielsweise mittels des
Alarmtasters 24, und/oder von einer Kontrollzentrale ausgelöst werden,
oder die Stellbefehle werden automatisch bei einem Alarmsignal eines
Alarmsensors an die betreffenden fahzeugseitigen Elektronikkomponenten übermittelt.
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Um
die Steuerung gegen Manipulationen durch nicht autorisierte Personen
zu schützen,
ist diese durch ein gesondertes Gehäuse, durch am Gehäuse anbringbare
Plomben und/oder eine mit einem Kunstharz vergossene Elektronik-Hardwarekomponenten
besonders geschützt.
Bei dem Gehäuse
kann es sich beispielsweise um eine insbesondere tresorartige Edelstahlbox
handeln, die nur schwer zu knacken und durch besondere Schlösser gesichert ist.
Der Originalzustand des Gehäuses
kann über
an dem Gehäuse
befestigbare Plomben dokumentiert werden. Manipulationsversuche
sind so sofort erkennbar. Für
Reparaturen und Wartungsarbeiten können jeweils nur komplette
Gehäuse
getauscht werden. Um Eingriffe in die Hard- und Software der Steuerung S zu erschweren
und deren Funktionssicherheit zu erhöhen, beispielsweise auch gegen
eindringendes Wasser, sind die Bauteile mit einem Kunstharz vergossen.
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Die
vorstehende Beschreibung dient der Erläuterung von Ausführungsbeispielen
und ist nicht dazu gedacht, den Gegenstand der Erfindung auf das
Ausführungsbeispiel
zu beschränken.
Es ist vielmehr möglich,
die Ausführungsbeispiele
auf eine dem Fachmann für
seinen Anwendungsfall als geeignet erscheinende Weise abzuwandeln.