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DE69904723T2 - Herstellungsverfahren einer Schleifscheibe - Google Patents

Herstellungsverfahren einer Schleifscheibe

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DE69904723T2
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DE
Germany
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grinding
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segments
welding
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DE69904723T
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Francois Boland
Jean-Pierre Chevalier
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CARBODIAM TILLY SA
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CARBODIAM TILLY SA
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    • B24D7/06Bonded abrasive wheels, or wheels with inserted abrasive blocks, designed for acting otherwise than only by their periphery, e.g. by the front face; Bushings or mountings therefor with inserted abrasive blocks, e.g. segmental
    • B24D7/066Grinding blocks; their mountings or supports
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Schleifscheibe, die eine metallische Stütze enthält, welche mit Schleifsegmenten versehen ist, die Schleifkörper und ein Beschichtungsbindemittel aufweisen.
  • Schleifwerkzeuge bestehen in den verschiedensten Anwendungen und Abmessungen.
  • Diese Werkzeuge sind herkömmlicherweise auf Grundlage von Schleifteilchen (Aluminiumoxid, Siliziumkarbid usw.) entwickelt worden, die in organischen oder keramischen Bindemitteln eingebaut sind.
  • Da der Verschleiß dieser Werkzeugart sehr groß ist, sind Schleifwerkzeuge entwickelt worden, bei denen Segmente, die in einem metallischen Beschichtungsbindemittel eingesetzte Schleifkörper enthalten, mit einer metallischen Stütze verbunden sind. Diese Verbindung erfolgt durch Schweißen, Löten oder auch durch Direktsinterung des Beschichtungsbindemittels, wodurch die Schleifkörper auf die metallische Stütze des Werkzeugs gesetzt werden.
  • Diese Verbindungsverfahren bieten im kalten Zustand ausreichende mechanische Eigenschaften zur Gewährleistung der Kohäsion des Werkzeugs gegenüber den äußeren Belastungen (Schneidkräfte, Stöße, Schwingungen, Zentrifugalkraft usw.). Wenn das Werkzeug trocken betrieben wird, oder bei unzureichender Kühlung ist diese Kohäsion nicht mehr gewährleistet, und zwar insbesondere, weil die Zwischenelemente zwischen der metallischen Stütze und dem Bindemittel, nämlich Kupfer-, Zinn-, Silber- oder Kadmiumlegierungen, niedrige Schmelzpunkte besitzen (zwischen 500 und 900ºC) und bereits bei ca. 200ºC eine Verringerung der mechanischen Festigkeit aufweisen.
  • Man kennt eine Technik zur Herstellung von Schleifscheiben, die zum Schneiden von Natur- oder Kunststeinen bestimmt sind, bei der man Schleifsegmente mittels eines Laserstrahls, der den Umfang der Kontaktfläche zwischen einem Segment und der Scheibe zumindest teilweise durchquert, am Umfang der Scheibe verschweißt (siehe zum Beispiel die US-A-4689919).
  • Die geringe Größe des auf die Stelle der Schweißung konzentrierten Laserstrahls setzt voraus, dass die Geometrie der zusammenzufügenden Teile genau ist und dass in jedem Fall das Spiel zwischen den zusammenzufügenden Elementen kleiner ist als die Größe des auftreffenden Laserstrahls. Segmente mit einem Innenradius, der bezüglich des Radius des Stahlkörpers zu klein oder zu groß ist und die deshalb Spiele von ca. einem Zehntel mm aufweisen, werden nicht durchlaufend geschweißt und können somit nicht vollständige Sicherheit gewährleisten.
  • Schließlich können nicht alle Materialien auf sichere Weise durch Laserstrahlen verschweißt werden. Insbesondere Bindemittel, die optisch reflektierende Materialien, wie zum Beispiel Kupfer und Silber, enthalten, können nicht unter Garantie vollständiger Sicherheit geschweißt werden. Folglich müssen die Segmente mit einer schweißbaren Zwischenschicht hergestellt werden, die eine Verbindung dieses Segments mit dem Werkzeugkörper gestattet.
  • Diese Laserschweiß-Verbindungstechnik, die trotz der oben erwähnten Probleme für ihre Anwendung auf Schneidscheiben zufriedenstellend ist, ist aufgrund von nachfolgend angeführten Schwierigkeiten niemals auf Schleifscheiben angewendet worden. Bei Schleifscheiben, die zum Schleifen oder zur Oberflächenbehandlung bestimmt sind, sind die Segmente an der Vorderseite der metallischen Stütze und nicht an ihrem Umfang angebracht. Eine Laserschweißung, die durch Durchgang eines Laserstrahls entlang dem Umfang des Segments auf der Vorderseite der metallischen Stütze erfolgt, setzt zur Erzielung einer zuverlässigen Schweißung voraus, dass die Maßtoleranzen der Segmente enger sind als die Breite des Laserstrahls, die in einem Bereich von mehreren Zehntel mm liegt, und dass der Laserstrahl sehr genau diesen Umfang durchquert. Eine solche Präzision lässt sich schwer herstellen.
  • Eine andere Begrenzung dieses Vefahrens besteht darin, dass die maximale Länge der Schweißnaht gleich dem Umfang des Segments ist und dass sich diese Schweißnaht bei Anwendungen, bei denen die Segmente starken mechanischen Belastungen ausgesetzt sind, als ungenügend erweisen kann.
  • Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Verfahrens zur Herstellung von Schleifscheiben, bei dem Schleifsegmente mit einer metallischen Stütze verbunden werden, die hohen Temperaturen standhält und keine Segmente mit genauen Abmessungen und keinen genauen Durchgang dieser Kontur benötigt.
  • Dieses Ziel wird durch das Verfahren nach Anspruch 1 erreicht. Man stellt eine Schleifscheibe mit mindestens einer Stütze her. Diese Stütze(n) und diese Scheibe weisen eine Vorderseite und eine Rückseite auf. Ein Umfangsbereich der Vorderseite dieser Scheibe ist mit Schleifsegmenten versehen. Gemäß der Erfindung werden die Schleifsegmente durch Laserschweißen an der Stütze befestigt, wobei der Laserstrahl an die Rückseite der Stütze angelegt wird, und zwar im Wesentlichen senkrecht dazu. Der Laserstrahl durchquert somit die Dicke der metallischen Stütze und bildet eine Schweißung an der Kontaktfläche zwischen der Stütze und dem Segment.
  • Bei einer bevorzugten Variante der Erfindung wird die mindestens einen Stütze durch die eigentliche Scheibe gebildet.
  • Gemäß diesem Verfahren ist es möglich, eine Schweißnaht im Inneren des Segmentumfangs herzustellen. Diese Naht kann aus mehreren durchgehenden oder getrennten Abschnitten bestehen. Somit kann in Abhängigkeit von der mechanischen Festigkeit, die man erhalten möchte, eine Schweißnaht mit ausreichender Länge hergestellt werden.
  • Des Weiteren umfasst die Erfindung eine Schleifscheibe, bei der die Schleifsegmente durch Laserschweißen an der Stütze befestigt sind, wobei der Laserstrahl an die Rückseite der Stütze angelegt wird, und zwar im Wesentlichen senkrecht zu dieser Stütze.
  • Weitere Besonderheiten und Vorteile der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung einer vorteilhaften Ausführungsform hervor, wobei auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen wird; es zeigen darin:
  • - Fig. 1 und 2 einen Aufriss und eine Schnittansicht einer aus dem Stand der Technik bekannten Schneidscheibe;
  • - Fig. 3 und 4 Einzelansichten dieser Scheibe, die die sich aus Maßtoleranzen ergebenden Probleme aufzeigen;
  • - Fig. 5 eine Scheibe und ein Segment, das eine Zwischenschicht aufweist;
  • - Fig. 6 und 7 einen Aufriss und eine Schnittansicht einer Schleifscheibe, die nicht ohne Auftreten von Schwierigkeiten hergestellt werden könnte;
  • - Fig. 9 und 8 einen Aufriss und eine Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Schleifscheibe;
  • - Fig. 10 eine als Schnitt ausgeführte Detailansicht einer erfindungsgemäß hergestellten Schweißung;
  • - Fig. 11 eine als Schnitt ausgeführte Detailansicht einer anderen erfindungsgemäß hergestellten Schweißung, bei der das Schleifsegment eine Zwischenschicht aufweist;
  • - Fig. 12 bis 16 Aufrisse der Rückseite von erfindungsgemäßen Schleifscheiben, die mehrere mögliche Anordnungen der Schweißnaht zeigen;
  • - Fig. 17 einen Aufriss einer erfindungsgemäßen Schleifscheibe, bei der die Segmente mit demontierbaren metallischen Teilchen verbunden sind, die die Stützen bilden;
  • - Fig. 18 einen Aufriss einer erfindungsgemäßen Schleifscheibe, bei der die Segmente eine komplexe Form aufweisen;
  • - Fig. 19 einen Aufriss eines erfindungsgemäßen Schleifwerkzeugs, bei dem die metallische Stütze an einer Scheibe angebracht werden soll.
  • Die im Aufriss und in der Schnittansicht von Fig. 1 bzw. 2 dargestellten Schleif-Schneidscheiben weisen einen kreisförmigen Stahlkörper 1 auf, der mit Schleifsegmenten 2 versehen ist, welche durch eine oder zwei durch Laserschmelzen hergestellten Schweißnähte 3 verbunden sind. Wenn der Innenradius der Segmente 2 nicht vollkommen gleich dem Außenradius der Scheibe 1 ist, tritt ein Zwischenraum auf, der in den Fig. 3 und 4 durch a und b dargestellt wird. Wenn dieser Zwischenraum größer ist als die Abmessungen des Schweißlaserstrahls, kommt es zu einem Schweißfehler. Bei Schneidscheiben kann man jedoch die geometrischen Herstellungsparameter der Segmente und die Führung des Laserstrahls genau einstellen, so dass dieser Nachteil nicht unüberwindbar ist.
  • Fig. 5 zeigt eine Schneidscheibe, bei der ein Segment 2 an seiner Kontaktfläche mit der Scheibe eine Zwischenschicht 4 aufweist. Diese Zwischenschicht 4 bildet einen Grundbestandteil des Segments, besteht aber aus einem Bindemittel, das durch Laser leicht geschweißt werden kann. Des Weiteren kann diese Zwischenschicht keine Schleifkörper enthalten.
  • Die Fig. 6 und 7 zeigen eine Schleifscheibe 1, bei der die Schleifsegmente 2 an der Vorderseite der Stütze angebracht sind. Das Segment ist durch Anlegen eines Laserstrahls 5 entlang dem Umfang der Kontaktfläche des Segments und der Stütze zur Bildung einer Schweißnaht 3 mit der Stütze verschweißt worden. Ein solches Verfahren kann aufgrund von Schwierigkeiten bei der Herstellung von Segmenten mit genauen Abmessungen und beim genauen Anlegen des Laserstrahls 5 an den zu schweißenden Umfang nicht verwendet werden.
  • Die Fig. 8 und 9 zeigen eine erfindungsgemäße Schleifscheibe. Das Segment ist durch Anlegen eines Laserstrahls 5 an die Rückseite der Stütze, und zwar im Wesentlichen senkrecht zur Stütze, innerhalb des Umfangs der Kontaktfläche des Segments und der Stütze zur Bildung einer Schweißnaht 3 mit der Stütze verschweißt worden.
  • Mit geeigneter Werkzeugausrüstung zum Festhalten der Segmente gestattet eine Durchschweißung die Herstellung von Nähten, wie sie in Fig. 10 dargestellt sind. Die Schweißparameter (Generatorleistung, Bewegungsgeschwindigkeit, Position des Fokus usw.) gestatten die Einstellung der Einbrandtiefe der Schweißnaht im Schleifsegment. Intensive Versuche haben gezeigt, dass durch Einbrandtiefen von 0,1 mm bis 1 mm Scherfestigkeitswerte um 250 N pro mm Nahtlänge für Bindemittel auf Kobalt- oder Eisenbasis und von 80 N pro mm für Bindemittel, die bis zu 30% Kupfer enthalten, die in beiden Fällen an eine Stütze aus Stahl, der weniger als 0,6% Kohlenstoffäquivalent enthält, geschweißt sind, erhalten werden können.
  • Durch eine gute Einstellung der Schweißparameter kann die Einbrandtiefe begrenzt werden.
  • In diesem Bereich kommt es zu einer unvermeidlichen Beeinträchtigung des Bindemittels und einer Graphitisierung des Diamanten. Es handelt sich um einen Bereich, der am Ende der Lebensdauer des Werkzeugs erreicht wird, und man kann diesem Fehler im Allgemeinen Rechnung tragen.
  • Dieser Fehler kann verschwinden, wenn man, wie in Fig. 11 dargestellt, Segmente 2 einsetzt, die einen Bereich aufweisen, der keine Schleifkörper 4 enthält. Dieser Bereich kann bei schwer schweißbaren Bindemitteln die Festigkeit der Naht verbessern.
  • Laserschweißen eignet sich für Materialien, die die Energie des einfallenden Strahls absorbieren können, und eignet sich nicht oder nur unter Schwierigkeiten für optisch reflektierende Materialien. Weiterhin liegt das Interesse der Erfindung darin, die Beständigkeit von Nähten, die an Segmenten hergestellt werden, die optisch reflektierende Bindemittel enthalten, dadurch zu verbessern, dass die allgemein aus Stahl bestehende, optisch weniger stark reflektierende Stütze als Erstes von dem Strahl beaufschlagt wird.
  • Wie in Fig. 12 dargestellt, befindet sich die Bahn a b c d des Laserstrahls innerhalb des Umfangs des Segments. Enge Maßtoleranzen des Segments oder eine extreme Genauigkeit der Laserstrahlbahn sind nicht erforderlich.
  • Die Längen der Bahnen können auf die Belastungen der Segmente abgestimmt werden. Die Fig. 13, 14 und 15 zeigen Segmente verschiedener Größe und Form, die entlang einer einfachen Linie, entlang einer sich knapp im Inneren des Umfangs befindenden Bahn bzw. entlang einem komplexeren Profil geschweißt sind.
  • Die Erfindung kann auf einfache Segmentformen angewandt werden, wie in den Fig. 13, 14 und 15 gezeigt.
  • Die Erfindung gestattet das Schweißen von aneinander anstoßenden oder praktisch aneinander anstoßenden Segmenten, wie in Fig. 16 gezeigt.
  • Die Segmente können, wie in Fig. 17 dargestellt, mit einem demontierbaren metallischen Körper verbunden sein. Dieser bildet ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem die Stützen 1 von der eigentlichen Scheibe verschieden sind.
  • Die Erfindung gestattet das Schweißen von komplexeren Formen, wie in Fig. 18 dargestellt, und von Segmenten zylindrischer Form, wie in Fig. 19 dargestellt. Dieser letztere Fall bildet ein anderes Ausführungsbeispiel der Erfindung, in dem die Stützen 1 von der eigentlichen Scheibe verschieden sind.
  • Ein zusätzlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens zeigt sich, wenn die Schleifkörper Diamant enthalten: Diamant ist eine instabile allotrope Form von Kohlenstoff, die unter thermischer Belastung, selbst unter einer Schutzatmosphäre, in seinen stabilen Zustand, den Graphitkohlenstoff, zurückkehrt. Herkömmliche Schweißverfahren, nämlich Gasschweißen, Elektroschweißen, WIG-Schweißen, MIG-Schweißen usw., eignen sich nicht zur Herstellung von Diamantwerkzeugen. Das Graphitisierungsphänomen tritt nämlich ab 900ºC auf und hängt von der Dauer der thermischen Belastung ab. Nur Laserschmelzschweißen gestattet durch die geometrische Genauigkeit des Strahls die Herstellung der Diamantwerkzeuge ohne Zerstörung einer zu großen Diamantmenge.

Claims (5)

1. Verfahren zur Herstellung einer Schleifscheibe, wobei eine Vorderseite dieser Scheibe mit mindestens einem Schleifsegment versehen ist, und die Schleifscheibe mindestens eine Stütze (1) aufweist, wobei das mindestens eine Schleifsegment (2) durch Laserschweißen an der mindestens einen Stütze (1) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Laserstrahl (5) an die Rückseite dieser mindestens einen Stütze (1) angelegt wird, und zwar im wesentlichen senkrecht dazu.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Stütze (1) durch die Scheibe gebildet wird.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schweißen des mindestens einen Segments (2) die Herstellung mehrerer Schweißnähte umfasst.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Segment (2) eine Zwischenschicht (4) aufweist, die keine Schleifkörper umfasst.
5. Schleifscheibe mit einer Stütze (1), wobei eine Vorderseite dieser Scheibe mit mindestens einem Schleifsegment versehen ist und die Schleifscheibe mindestens eine Stütze (1) aufweist, wobei das mindestens eine Schleifsegment (2) durch Laserschweißen an der mindestens einen Stütze (1) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Laserstrahl (5) an die Rückseite dieser mindestens einen Stütze (1) angelegt wird, und zwar im Wesentlichen senkrecht dazu.
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