DE69900129T2 - Vorrichtung vom Nussknacker-Typ - Google Patents
Vorrichtung vom Nussknacker-TypInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Nussknacker und im einzelnen einen Nussknacker vom Typ mit Quetschvorrichtung (siehe beispielsweise US-A-455 4737 wie im Oberbegriff von Anspruch 1 beschrieben).
- Es ist bekannt, dass diese Nussknacker im vorherigen Stand der Technik besonders verbreitet sind, aus zwei leicht gekrümmten Schenkeln gebildet sind, die an einem ihrer Enden gelenkig verbunden sind, wobei ihre freien Enden einen Hebelarm bilden. Die Früchte, deren Schale gebrochen werden soll, wie insbesondere Nüsse oder Haselnüsse, werden in Nähe des Gelenks, zwischen den Innenseiten der Schenkel angeordnet und es wird an ihren freien Enden eine Kraft ausgeübt, die die Tendenz hat, sie näherzubringen. Um zu vermeiden, dass die zwischen diesen Schenkeln ergriffene Frucht nicht ins Innere derselben gleitet, weist deren Innenseite Oberflächenunebenheiten auf.
- Diese Oberflächenunebenheiten sind gewöhnlicherweise aus aufeinanderfolgenden Riffeln gebildet, die die Schenkel durchziehen. Man hat festgestellt, dass diese Riffelungen manchmal unzureichend sind, um einen Halt ohne Rutschen der Frucht zwischen den beiden klappbaren Schenkeln zu gewährleisten, zumal nach einer bestimmten Anzahl von Anwendungen diese Riffelungen unter der schleifenden Wirkung, die durch die Schale der Frucht ausgeübt wird, dazu neigen, abzustumpfen. Die vorliegende Erfindung hat zum Gegenstand, eine Einrichtung vorzuschlagen, die gestattet, einen wirksamen Halt der Frucht zwischen den Schenkeln des Nussknackers zu gewährleisten.
- Ein weiterer Mangel, der diesem Typ einer Nussknackervorrichtung innewohnt, besteht darin, dass es für den Benutzer schwierig ist, seine Kraft derart zu dosieren, dass beim Brechen der Schale der Frucht nicht das Innere der Frucht beschädigt wird.
- Um einen derartigen Mangel zu vermeiden, wurden an den Innenseiten der Schenkel Elemente angeordnet, die einen Anschlag bilden, welche miteinander in Kontakt kommen, wenn man die beiden Schenkel maximal annähert. Es ist jedoch verständlich, dass derartige Anschläge nur insofern wirksam sein können, wie der Halt der Frucht zwischen den Schenkeln ohne Rutschen während der Betätigung gewährleistet ist, dies ist bei den Nussknackern des vorherigen Standes der Technik leider nicht der Fall.
- Die vorliegende Erfindung hat folglich zum Gegenstand, derartige Einrichtungen zum Halten der Früchte im Innern der Schenkel eines Nussknackers vorzuschlagen.
- Somit hat sie eine Vorrichtung zum Gegenstand, die dazu bestimmt ist, die Schalen von Früchten wie insbesondere Nüsse zu brechen, vom Typ mit zwei Elementen, welche durch eines ihrer Enden jeweils um eine Querachse herum gelenkig angebracht sind, welche Vorrichtung eine Zone zum Greifen der Frucht aufweist, die der Drehachse benachbart ist, in welche man die Frucht anordnet, deren Schale gebrochen werden soll, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die Innenseite eines dieser Elemente mindestens teilweise mit einem verformbaren elastischen Produkt umhüllt ist. Ein derartiges Produkt kann insbesondere aus einem Elastomer gebildet sein.
- In einer Ausführungsform der Erfindung ist die Innenseite des Elements von einer Aussparung ausgehöhlt, in welcher mindestens teilweise das verformbare elastische Produkt untergebracht ist. Eine derartige Vorrichtung begünstigt die Ersetzung des verformbaren elastischen Produkts, wenn es verschlissen ist.
- Vorzugsweise in Ruhestellung des Nussknackers steht das elastische Produkt von der Innenseite des Elements mindestens an einem Abschnitt von dessen Breite über.
- In einer besonders interessanten Ausführungsform der Erfindung sind die mechanischen Eigenschaften des verformbaren elastischen Produkts und seine Anordnung im Innern der Aussparung derart, dass das elastische Produkt in Arbeitsstellung in der Aussparung eingezogen ist, so dass die Innenseite des Elements mit der Schale der Frucht in Kontakt ist.
- Die erfindungsgemäße Nussknacker-Vorrichtung kann erste Anschlagmittel, die den maximalen Winkelabstand bzw. Phasenwinkel (α) der Elemente begrenzen, und zweite Anschlagmittel aufweisen, die den minimalen Winkelabstand (α) dieser Elemente begrenzen.
- Ferner gestattet die Erfindung, die Hygiene dieses Typs von Vorrichtungen zu verbessern, indem das Metall, aus welchem der Nussknacker gebildet ist, von der Frucht selbst isoliert wird.
- Nachstehend erfolgt die Beschreibung der beispielhaften und nichtbeschränkenden verschiedenen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung, in welcher:
- Fig. 1 eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen Nussknacker- Vorrichtung in Arbeitsposition ist;
- Fig. 2 eine Teil-Draufsicht der Nussknacker-Vorrichtung ist, wie sie in Fig. 1 in Arbeitsposition dargestellt ist;
- Fig. 3 eine Teil-Schnittansicht der Nussknacker-Vorrichtung in der Position des Anordnens einer Nuss, entlang der Linie III-III von Fig. 1 ist;
- Fig. 4 eine Teil-Schnittansicht der Nussknacker-Vorrichtung in Arbeitsposition ist, wie sie in Fig. 1 und 2 entlang der Linie IV-IV von Fig. 2 dargestellt ist;
- Fig. 5 eine Teil-Schnittansicht eines der Schenkel einer Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Nussknacker-Vorrichtung in Ruhestellung ist;
- Fig. 6 eine Teil-Schnittansicht eines der Schenkel einer Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Nussknacker-Vorrichtung in Ruhestellung ist;
- Fig. 7 eine Draufsicht einer Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Nussknacker-Vorrichtung ist.
- Die Nussknacker-Vorrichtung, die in Fig. 1 und 2 dargestellt ist, ist im wesentlichen aus zwei identischen Schenkeln 1 gebildet, die in einem ihrer Enden jeweils auf einer Achse 3 gelenkig sind. Die Schenkel 1 sind in ihrem vorderen Abschnitt gekrümmt, um sich anschließend im wesentlichen gerade in zwei Schenkel 1b auszudehnen, die einen Hebel bilden.
- Die Achse 3 ist mit Anschlagelementen versehen, die nicht in der Zeichnung dargestellt sind, die die Öffnung der Schenkel 1 auf einen maximalen Wert begrenzen, welcher im wesentlichen ungefähr 50º benachbart ist, wie in Fig. 1 dargestellt.
- Die beiden Innenseiten 5 des vorderen Abschnitts der Schenkel 1 bilden somit eine Backe bzw. Klemme 1a, in deren Inneres man Früchte wie Nüsse oder Haselnüsse 2 anordnet, deren Schale gebrochen werden soll.
- Die beiden Schenkel 1 sind ebenfalls an ihrer Innenseite mit zwei Anschlägen 7 versehen, die Ausstülpungen bilden und die in Schließposition des Nussknackers miteinander in Kontakt kommen, wie in Fig. 2 dargestellt.
- Die Innenseiten 5 des vorderen Abschnitts der Schenkel 1, die die Backe 1a der erfindungsgemäßen Nussknacker-Vorrichtung bilden, sind mit einer länglichen Aussparung 9 durchzogen, in deren Innern ein Elastomerprodukt 11 untergebracht ist, das in Ruhestellung des Nussknackers, d. h., wenn keinerlei Frucht 2 einer Beanspruchung ausgesetzt ist, wie in Fig. 3 dargestellt, die Aussparung 9 überschreitet.
- Das Elastomerprodukt 11, das in den Aussparungen 9 eines jeden Schenkels 1 Platz nimmt, wird für seine Adhäsionsqualitäten bei den Früchten 2 ausgewählt, für deren Halt es bestimmt ist.
- Der Einsatz einer derartigen Nussknacker-Vorrichtung erfolgt wie nachstehend beschrieben.
- Zunächst öffnet man die Schenkel 1b maximal, danach führt man die Nuss 2 ins Innere der Backe 1a ein. Man positioniert die Nuss derart, dass sie gegen die vorderen Abschnitte der Innenseiten 5 in Anschlag kommt, die die Backe 1a bilden, danach übt man auf die Schenkel 1b eine Kraft aus, die dazu neigt, sie näherzubringen, so dass unter der Wirkung dieser Kraft, deren Wirkung von den Werten der vorliegenden Hebelarme abhängt, man die Nuss 2 quetscht, bis die Anschläge 7, die mit den Schenkeln 1b fest verbunden sind, miteinander in Kontakt kommen, wobei somit der Hub der Verlagerung begrenzt wird.
- Die vorliegende Erfindung ist insofern besonders interessant, da, sobald die Nuss 2 in der Backe 1a positioniert ist, sie ihre Position beibehält, ohne zu rutschen.
- Die Elastizitätseigenschaften des Elastomers 11, welches in der Aussparung 9 angeordnet ist, sind derart, dass sie ihm gestatten, seine Adhäsion mit der Nuss 2 zu gewährleisten, so lange wie die Innenseite 5 der Schenkel 1 nicht in Kontakt mit ihrer Oberfläche ist, wobei sie ihm gestatten, sich ausreichend zu verformen, um im Innern der Aussparung 9 Platz zu nehmen, so dass die Kraft auf die Nuss 2 direkt durch die starren Schenkel 1 ausgeübt wird.
- In einer Ausführungsvariante der Erfindung, die in Fig. 5 dargestellt ist, wird in die Aussparung 9 der Backe 1a ein Elastomer 11' einer größeren Starrheit eingeführt, welches Elastomer sich nicht nur im Innern der Aussparung 9, sondern auch außerhalb der Aussparung 9 erstreckt, so dass die Innenseite 5 der Schenkel 1 bedeckt ist. Somit wird in dieser Ausführungsform der Erfindung die durch die Backe 1a auf die Schale, die gebrochen werden soll, übertragene Kraft direkt durch das Elastomer übertragen.
- Wohlgemerkt kann man, wie in Fig. 6 dargestellt, das elastische verformbare Produkt 11' direkt an der Innenseite der Schenkel 1 befestigen, ohne dass es erforderlich ist, auf eine Aussparung 9 zurückzugreifen. Die Befestigung kann in dem Fall durch Verleimung, durch Nieten usw. erfolgen.
- In der Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Nussknackers, der in Fig. 7 dargestellt ist, sind die Flanken 1c der Backe 1a, in deren Inneres man die Früchte einführt, deren Schale gebrochen werden soll, im wesentlichen von gerader Form und bilden miteinander einen Winkel α. Ferner weist dieser Nussknacker ein erstes Anschlag-Spiel, das dazu bestimmt ist, den maximalen Öffnungswinkel α zu begrenzen, welcher durch die beiden Flanken 1c dargestellt ist, und ein zweites Anschlag-Spiel 7 auf, das dazu bestimmt ist, den minimalen Öffnungswinkel der beiden Flanken 1c zu begrenzen.
- In einer derartigen Ausführungsform beträgt vorzugsweise der maximale Wert des Öffnungswinkels α dieser beiden Flanken ungefähr 50º und der Mindestwert hat eine Größenordnung von 35º. Es wurde in der Tat festgestellt, dass unter diesen Bedingungen, wenn der Nussknacker in Öffnungsposition ist, man die Frucht in Anschlag gegen die Flanken 1c brachte, das Schließen des Nussknackers in Mindestöffnungsposition zur Auswirkung hatte, dass die Schalen der eingeführten Frucht gebrochen wurden, ohne das Innere der Frucht zu zerstören.
- Auf interessante Weise kann die Vorrichtung mit elastischen Mitteln versehen werden, die in Ruhestellung die Schenkel 1 in maximaler Öffnungsstellung versehen.
Claims (10)
1. Vorrichtung, dazu bestimmt, die Schale von Früchten wie
insbesondere Nüsse zu brechen, vom Typ mit zwei Elementen
(1), welche durch eines ihrer Enden jeweils um eine
Querachse (3) herum gelenkig angebracht sind, welche
Vorrichtung eine Zone (1a) zum Greifen der Frucht aufweist, die
der Drehachse (3) benachbart ist, in welche man die
Frucht (2) anordnet, deren Schale gebrochen werden soll,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die Innenseite
(5) eines dieser Elemente mindestens teilweise mit einem
verformbaren elastischen Produkt (11, 11') umhüllt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Innenseite (5) des
Elements (1) von einer Aussparung (9) ausgehöhlt ist, in
welcher mindestens teilweise das verformbare elastische
Produkt (11) untergebracht ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass in Ruhestellung das
elastische Produkt (11) von der Innenseite (5) des Elements (1)
mindestens an einem Abschnitt von dessen Breite
übersteht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass die mechanischen
Eigenschaften des verformbaren elastischen Produkts (11) und seine
Anordnung im Innern der Aussparung (9) derart sind, dass
es in Arbeitsstellung in der Aussparung (9) eingezogen
ist, so dass die Innenseite (5) des Elements (1) mit der
Schale der Frucht in Kontakt ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt (11, 11') ein
Elastomer ist.
6. Vorrichtung nach einem der Vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass sie aufweist:
- erste Anschlagmittel, die den maximalen Winkelabstand
bzw. Phasenwinkel(α) der Elemente (1) begrenzen,
- zweite Anschlagmittel (7), die den minimalen
Winkelabstand (α) dieser Elemente (1) begrenzen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, dass die Innenflanken (1c) der
Zone (1a) zum Greifen der Frucht im wesentlichen
geradlinig sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass der maximale Winkelabstand
zwischen den beiden Flanken (1c) eine Größenordnung von
50º hat.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, dass der minimale Winkelabstand
zwischen den beiden Flanken (1c) eine Größenordnung von
35º hat.
10. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, dass sie elastische Mittel
aufweist, die in Ruhestellung die beiden Elemente (1) in
maximale Öffnungsstellung bringen.
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