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DE69900400T2 - Vorrichtung und Verfahren für teilnehmergesteuerte Signalsperrung - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren für teilnehmergesteuerte Signalsperrung

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Publication number
DE69900400T2
DE69900400T2 DE69900400T DE69900400T DE69900400T2 DE 69900400 T2 DE69900400 T2 DE 69900400T2 DE 69900400 T DE69900400 T DE 69900400T DE 69900400 T DE69900400 T DE 69900400T DE 69900400 T2 DE69900400 T2 DE 69900400T2
Authority
DE
Germany
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signal
program
identifier
programs
content
Prior art date
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DE69900400T
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Katherine Grace August
Avi I. Hauser
John M. Manoyan
Sizer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Nokia of America Corp
Original Assignee
Lucent Technologies Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Application granted granted Critical
Publication of DE69900400T2 publication Critical patent/DE69900400T2/de
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    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N21/00Selective content distribution, e.g. interactive television or video on demand [VOD]
    • H04N21/80Generation or processing of content or additional data by content creator independently of the distribution process; Content per se
    • H04N21/81Monomedia components thereof
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    • H04N21/00Selective content distribution, e.g. interactive television or video on demand [VOD]
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  • Marketing (AREA)
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Description

    Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Videosysteme und insbesondere ein Verfahren zur Kontrolle des Ansehens von Programmen in einem solchen Videosystem.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Das Aufkommen von Kabelfernsehsystemen hat die Übertragung und Verfügbarkeit eines breiten Feldes von Fernsehprogrammen direkt zu Hause bei den Teilnehmern, d. h. den Zuschauern, möglich gemacht. Für die Mehrheit der Zuschauer gibt es keine Beschränkung der Anzahl von VHF- und UHF-Kanälen mehr, die in einem bestimmten geografischen Bereich verfügbar sind. Vielmehr haben Kabelfernsehsysteme die Lieferung Hunderter von Kanälen ermöglicht, wobei die einzige größere Einschränkung die Übertragungseigenschaften des Kabels selbst und die Fähigkeit, die Informationen in Fernsehprogrammen in die Kanäle schmalerer Bandbreite zu komprimieren, sind. Der Einfluss des Kabelfernsehens in den Vereinigten Staaten ist universell und in gewisser Weise umstritten.
  • Insbesondere hat der deutliche Anstieg der Fernsehprogramminhalte, die in den Vereinigten Staaten verfügbar sind, zu gewissen Kontroversen darüber geführt, wie das Ansehen von Programmen, die unterschiedliche Mengen an Gewalt, sexuellem Inhalt und grober Ausdrucksweise enthalten, zu regeln sei. In Reaktion auf das allgemeine öffentliche Interesse und insbesondere auf das der Eltern, hat der US-Kongress das Telekommunikationsgesetz von 1996 verabschiedet. Das Telekommunikationsgesetz fordert, dass alle neuen Fernsehgeräte (13" oder größer), die in den Vereinigten Staaten verfügbar gemacht werden, mit dem so genannten "V-Chip" ausgerüstet sein müssen, einer Einrichtung, die es Eltern ermöglicht, Fernsehprogramme in drei Bereichen zu sperren: Gewalt, Sex und Ausdrucksweise. Die Technologie zur Realisierung des V-Chips ist ähnlich jener, die verwendet wird, um die üblichen Untertitelungsmerkmale heutiger Programme zu liefern. Das heißt, die Programmbewertungsinformationen werden zusammen mit dem Fernsehsignal übertragen und durch den V-Chip im Fernsehgerät dekodiert. Der V-Chip vergleicht den durch das Programm übertragenen Bewertungscode mit Werten, die von dem Zuschauer voreingestellt sind. Dies ermöglicht, dass der V-Chip ganze Programmklassen sperrt, welche höhere Bewertungscodes als die von dem Zuschauer voreingestellten Werte tragen.
  • In Weiterführung einer Empfehlung in dem Telekommunikationsgesetz und auf freiwilliger Basis hat die Fernsehindustrie einen auf dem Alter basierenden Bewertungsplan entwickelt, welcher vier grundsätzliche Programmkennzeichnungen zur Verfügung stellt (die so genannten "TV-Richtlinien für Eltern"): TV-G (allgemeines Publikum), TV-PG (elterliche Begleitung angeraten), TV-14 (starke Vorsicht der Eltern geboten), und TV-M (nur reifes Publikum). Bei heutigen Sendungen erscheinen die TV-Eltern- Richtlinien am Anfang jedes gesendeten Programms, ausgenommen der Nachrichten und Sportprogramme, die von dem Gesetz befreit sind. Somit zielt die Realisierung des V-Chips darauf ab, Eltern bei der Kontrolle des Zugriffs ihrer Kinder auf Fernsehprogramme, von denen sie glauben, dass diese ungeeignet sind oder potentiell schädlichen Inhalt enthalten, zu unterstützen. Grundlegend können Eltern eine gesamte Programmkategorie, z. B. TV-M, für das Ansehen durch ihre Kindern sperren.
  • Zusätzlich zu dem V-Chip existieren andere kommerziell verfügbare Einrichtungen, die es Eltern gestatten, die Fernsehgewohnheiten ihrer Kinder zu regeln. Beispielsweise wird SuperVisionTM zu beziehen von SuperVision, Inc., La Quintas, CA, als eine Alternative zum V-Chip vermarktet, welche Eltern gestattet, die Menge des Fernsehens ihrer Kinder automatisch zu regeln. Die Einrichtung wird an einem Fernseher angebracht und von dem Benutzer darauf programmiert, beispielsweise bestimmte zugewiesene Zeiten während einer beliebigen gegebenen Woche zur Verfügung zu stellen, während denen ein Kind fernsehen kann. Ähnlich dem V-Chip sperrt diese Einrichtung wirksam den Zugriff auf eine gesamte Programmklasse.
  • Obgleich die vorstehend beschriebenen Einrichtungen die Fernsehgewohnheiten wirksam regulieren, ist ihnen eine Eigenschaft gemeinsam, welche die Flexibilität des Teilnehmers, eine vollständige Kontrolle über die Fernsehauswahl, z. B. das Fernsehen seiner Kinder, zu haben, etwas einschränkt. Das heißt, jede dieser Einrichtungen sperrt eine gesamte Programmklasse zum Ansehen, ermöglicht aber nicht das Sperren einzelner Programme in einer Klasse. Beispielsweise kann der Benutzer alle TV-PG-Programme zum Ansehen sperren, aber er kann nicht ermöglichen, dass ein bestimmtes TV-PG-Programm angesehen werden kann, wenn er feststellt, dass der Inhalt dieses bestimmten Programms akzeptabel zum Anschauen ist. Somit steht der Zuschauer einem "Alles-oder-nichts"-Ansatz gegenüber, um das Ansehen von Fernsehprogrammen durch seine Kinder (oder sein eigenes) zu regulieren.
  • Daher besteht ein Bedarf an einem Signalsperrverfahren, welches das Sperren einzelner Programme und/oder Programmteile in einer bestimmten Programmklasse möglich macht, während das Ansehen bestimmter anderer Programme in derselben Programmklasse möglich ist.
  • WO-A-9723996 offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Informationsmarkierung und -kontrolle, die eine Zentralstellenausrüstung beinhalten, welche ein Programmsignal mit Inhaltskennzeichnungen kombiniert, welche separat und fortlaufend den Audio-, Video- und Dateninhalt des Programmsignals kennzeichnen, und Ausrüstung für den Zuschauerstandort, welche eine lokale Inhaltskennzeichnung erzeugt, die Programmmaterial, das für den Benutzer akzeptabel ist, kennzeichnet. Durch Vergleich der beiden Kennzeichnungen kann die Ausrüstung am Benutzerstandort anstößige Teile eines Programmsignals, das über Rundsendung empfangen wird oder zum Abspielen auf verschiedenen Medien wie etwa Videobändern, Audiobändern, CDs, CD-Roms, optischen Speichermedien und Videokassetten gespeichert ist, sperren oder durch alternative Audio-, Video- oder Datensignale ersetzen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren und eine verwandte Vorrichtung zum Sperren einzelner Programme und/oder Programmteile zur Verfügung, die, wie in den anhängenden Ansprüchen ausgeführt, in einem Quellensignal übertragen werden. Insbesondere werden einzelne Programme und/oder Programmteile gesperrt, während das Ansehen bestimmter anderer Programme, sogar in derselben Programmklasse, möglich ist. Insbesondere enthält das gesendete Quellensignal, z. B. ein Kabelfernsehsignal, gemäß eines Aspekts der Erfindung einzelne Programme, welche eine transparente Programmkennzeichnung aufweisen, die bestimmten Programmen zugeordnet ist. Wenn das Quellensignal einläuft, beispielsweise an einem bestimmten Teilnehmerstandort, wird das Quellensignal in Übereinstimmung mit einem Programmansehprofil, das durch den Teilnehmer definiert ist, überwacht. Das heißt, bestimmte Programme der in der Quellensignalübertragung verfügbaren, an den Teilnehmer gelieferten Programme können nach Ermessen des Teilnehmers entweder ungesperrt, d. h. ansehbar, oder gesperrt, d. h. nicht ansehbar, sein. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung erfolgt das Sperren eines bestimmten Programms als Funktion der einem Programm zugeordneten transparenten Programmkennzeichnung, die in die Videokomponente des Quellensignals eingebettet ist. Die transparente Programmkennzeichnung wird gleichzeitig mit dem einzelnen Programm übertragen, wenn die Videokomponente des Quellensignals am Teilnehmerstandort empfangen wird.
  • Vorteilhafterweise erhält der Teilnehmer eine vollständige Kontrolle und Auswahlmöglichkeit darüber, welche Programme von beispielsweise den Kindern des Teilnehmers angesehen werden können.
  • Gemäß der Ausführungsform der Erfindung erfolgt das Sperren eines bestimmten Programms als eine Funktion der einem Programm zugeordneten transparenten Programmkennzeichnung, welche in die Audiokomponente des Quellensignals eingebettet ist. Die transparente Programmkennzeichnung wird gleichzeitig mit dem einzelnen Programm übertragen, wenn die Audiokomponente des Quellensignals am Teilnehmerstandort empfangen wird. Wie zuvor werden vorteilhafterweise einzelne Programme gesperrt, während das Anschauen bestimmter anderer Programme, selbst in derselben Programmklasse, möglich ist. Gemäß eines weiteren Aspekts der Erfindung enthält das gesendete Quellensignal, das einzelne Programminhalte beinhaltet, außerdem transparente Inhaltskennzeichnungen, die den Programmen in der Quellensignalübertragung zugeordnet sind. Somit wird die transparente Inhaltskennzeichnung gemäß dieses weiteren Aspekts der Erfindung verwendet, um spezielle Teile einzelner Programme entsprechend dem Programmansehprofil, das durch den Teilnehmer definiert ist, zu sperren. Das heißt, die Erfindung erleichtert nicht nur das Sperren gesamter Programme wie zuvor beschrieben, sondern stellt dem Teilnehmer auch die Möglichkeit und Flexibilität zur Verfügung, bestimmte Teile eines Programms zu sperren, während andere Teile desselben Programms angesehen werden können. Beispielsweise kann ein Teilnehmer in Übereinstimmung mit der Erfindung festlegen, dass alle gewalttätigen Inhalte, z. B. Szenen, die Schießereien oder physische Gewalt enthalten, in allen Programmen in der Quellensignalübertragung gesperrt werden. Somit kann der Teilnehmer, anstatt festzulegen, dass ein gesamtes Programm gesperrt werden soll, gemäß dieses Aspekts der Erfindung wählen, ein bestimmtes Programm anzusehen, kann aber bestimmte Programmteile, die der Teilnehmer als ungeeignet oder uninteressant erachtet, sperren.
  • Gemäß der Ausführungsform der Erfindung ist die bestimmten Programmen zugeordnete transparente Programmkennzeichnung und/oder transparente Inhaltskennzeichnung digital kodiert, indem das Quellensignal oder der Quellenton unter Verwendung der Amplitudenumtastung ("ASK") moduliert ist, wobei die Kennzeichnungen in der Video- und/oder der Audiokomponente des Quellensignals zu dem Quellensignal hinzugefügt werden, sodass die Kennzeichnung für einen Zuschauer des Programms nicht wahrnehmbar ist, aber eine ausreichende Intensität für die Signalübertragung und -erfassung gemäß der Erfindung aufweist.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Fig. 1 ist ein Blockdiagramm eines Generators für ein gemischtes kodiertes Signal, der gemäß der Prinzipen der Erfindung vorgesehen ist;
  • Fig. 2 ist ein veranschaulichendes Kabelfernsehsystem, das gemäß der Prinzipien der Erfindung konfiguriert ist;
  • Fig. 3 ist ein veranschaulichender Dekodierer zum Dekodieren des von dem Generator für ein gemischtes kodiertes Signal aus Fig. 1 erzeugten Signals;
  • Fig. 4 ist eine veranschaulichende Konfiguration des in dem Kabelfernsehsystem aus Fig. 2 gezeigten Aufsatzgerätes;
  • Fig. 5 ist ein Blockdiagramm einer weiteren Konfiguration des Generators für ein gemischtes kodiertes Signal aus Fig. 1 gemäß der Prinzipien der Erfindung; und
  • Fig. 6 ist ein Ablaufdiagramm, das die Schritte der Videosperrung einzelner Programme gemäß der Erfindung darstellt.
  • In der gesamten vorliegenden Offenbarung sind gleiche Elemente, Blöcke, Komponenten oder Abschnitte in den Figuren, wenn nicht anderweitig angemerkt, mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Die vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren zum Sperren einzelner Programme und/oder Programmteile, die in einem Quellensignal übertragen werden, zur Verfügung. Insbesondere werden einzelne Programme und/oder Programmteile gesperrt, während das Ansehen bestimmter anderer Programme, sogar in derselben Programmklasse, möglich ist. Insbesondere enthält das gesendete Quellensignal gemäß eines Aspekts der Erfindung einzelne Programme, welchen eine transparente Programmkennzeichnung in der Quellensignalübertragung, z. B. einem Kabelfernsehsignal, zugeordnet ist. Wenn das Quellensignal einläuft, z. B. an einem bestimmten Teilnehmerstandort, wird das Quellensignal in Übereinstimmung mit einem Programmansehprofil, das durch den Teilnehmer definiert ist, überwacht. Das heißt, bestimmte Programme der in der Quellensignalübertragung verfügbaren, an den Teilnehmer gelieferten Programme, können nach Ermessen des Teilnehmers entweder ungesperrt, d. h. ansehbar, oder gesperrt, d. h. nicht ansehbar, sein. Gemäß der Ausführungsform der Erfindung erfolgt das Sperren eines bestimmten Programms und/oder Teils desselben als eine Funktion der einem Programm zugeordneten transparenten Programmkennzeichnung und/oder transparenten Inhaltskennzeichnung, welche in die Video- und/oder die Audiokomponente des Quellensignals eingebettet ist. Die transparenten Programmkennzeichnungen werden gleichzeitig mit den einzelnen Programmen übertragen, wenn das Quellensignal am Teilnehmerstandort empfangen wird. Vorteilhafterweise erhält der Teilnehmer eine vollständige Kontrolle und Auswahlmöglichkeit darüber, welche Programme und/oder Teile derselben von beispielsweise den Kindern des Teilnehmers angesehen werden können.
  • Fig. 1 ist ein Blockdiagramm eines veranschaulichenden Generators 100 für ein gemischtes kodiertes Signal, der gemäß der. Prinzipien der Erfindung vorgesehen ist. Gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung wird die ASK-Kodierung verwendet, um das Quellensignal, z. B. Trägersignal, zu modulieren, um die transparente Programmkennzeichnung und/oder transparente Inhaltskennzeichnung so zu dem Quellensignal hinzuzufügen, dass die Kennzeichnungen für einen Zuschauer des Programms nicht wahrnehmbar sind, aber eine ausreichende Intensität für die Signalübertragung und -erfassung gemäß der verschiedenen Aspekte der Erfindung aufweisen. Es sollte angemerkt werden, dass die vorstehend beschriebenen, veranschaulichenden Ausführungsformen zur deutlicheren Erklärung so dargestellt sind, als würden sie einzelne funktionale Blöcke oder Kombinationen von funktionalen Blöcken umfassen. Die Funktionen, die diese Blöcke repräsentieren, können durch die Verwendung entweder geteilter oder speziell zugeordneter Gerätekomponenten bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, von Gerätekomponenten, die in der Lage sind, Software auszuführen. Beispielhafte Ausführungsformen können digitale Signalprozessorkomponenten ("DSP") und/oder Software umfassen, welche die nachstehend besprochenen Vorgänge ausführen. Darüber hinaus ist gemeint, dass jedes Element, das in den vorliegenden Ansprüchen als eine Einrichtung zur Ausführung einer bestimmten Funktion bezeichnet ist, jede beliebige Art und Weise der Ausführung dieser Funktion umfasst, darunter beispielsweise: a) eine Kombination von Schaltungselementen, welche diese Funktion ausführen; oder b) Software in beliebiger Form (daher einschließlich Firmware, Objektcodes, Mikrocodes oder Ähnlichem), die mit geeigneter Schaltung zur Ausführung dieser Software kombiniert ist, um die Funktion auszuführen. Die durch diese Ansprüche definierte Erfindung beruht auf der Tatsache, dass die Funktionalität, die durch die verschiedenen zitierten Einrichtungen verfügbar ist, in der Art und Weise wie in den Ansprüchen genannt kombiniert und zusammengebracht wird. Die Anmelder erachten somit jegliche Einrichtung, welche diese Funktionalität bereitstellen kann, als Äquivalent zu den vorstehend aufgezeigten.
  • Gemäß des Beispiels aus Fig. 1 sind die transparenten Kennzeichnungen kodierte Daten, welche zu dem Quellensignal 175 hinzugefügt werden, das z. B. von der Signalquelle 160 bereitgestellt wird. Die transparenten Kennzeichnungen werden von dem Generator 105 für Programm/Inhaltskennzeichnungen, welcher ein Prozessor, Computer oder eine andere Einrichtung sein kann, die Text, numerische Informationen oder Ähnliches kodiert, als ein digitaler Bitstrom zur Wiedergewinnung in einem Dekodierer, der für die Anwendung mit dem digitalen Bitstrom konfiguriert ist, erzeugt. Ein beispielhafter Dekodierer, der die Prinzipien der Erfindung verkörpert, wird später in Verbindung mit Fig. 3 beschrieben. In Übereinstimmung mit der Erfindung sind bestimmte Programme, die von einer Signalquelle 160, z. B. einer Kabelfernsehgesellschaft, gesendet werden, so konfiguriert, dass sie eine transparente Programmkennzeichnung und/oder transparente Programminhaltskennzeichnung tragen, welche verwendet wird, um die Aspekte der Signalsperrung vorliegender Erfindung, wie später erörtert wird, zur Verfügung zu stellen.
  • Genauer gesagt, wird die transparente Programmkennzeichnung und/oder transparente Programminhaltskennzeichnung von dem Generator 105 für Programm/Inhaltskennzeichnungen erzeugt und an den Eingang 110 eines, beispielshalber, First-In-First- Out("FIFO")-Puffers 125 des Kodierers 135 gelegt. Beispielsweise werden die transparenten Programm- und/oder Inhaltskennzeichnungen als Funktion von Informationen, die in der Datenbank 185 für Inhaltsbeschreibung/Information enthalten sind, erzeugt. Die Datenbank 185 enthält Informationen, die sich auf die einzelnen Programme, die in dem Quellensignal geliefert werden (z. B. Programminhalt, Programmbewertung, Gegenstand des Programms, Gesamtsehzeit) beziehen, die von dem Generator 105 für Programm/Inhaltskennzeichnungen zur Erzeugung der erforderlichen transparenten Kennzeichnungen gemäß der Erfindung verwendet werden. Die transparenten Programm- und/oder Inhaltskennzeichnungen, z. B. 130-1 bis 130-N, werden in dem FIFO-Puffer 125 gespeichert, bis an den FIFO-Puffer 125, beispielshalber über die Leitung 140, ein Taktsignal angelegt wird. Wie man verstehen wird, können die transparenten Kennzeichnungen 130-1 bis 130-N jede beliebige Kombination transparenter Programmkennzeichnungen und/oder transparenter Inhaltskennzeichnungen sein, die bei den verschiedenen Aspekten der Signalsperrung der Erfindung nutzbar sind. Beispielshalber wird zu jedem aufeinanderfolgenden Einzelbild des Quellensignals 175 ein Bit von ASK-kodierten Daten hinzugefügt, das die einem bestimmten Programm zugeordnete transparente Programmkennzeichnung oder die einem bestimmten Programmteil zugeordnete transparente Inhaltskennzeichnung verkörpert. Natürlich wird man leicht verstehen, dass auch eine vorgegebene Menge, z. B. "n" Bit, an Informationen zu jedem Einzelbild hinzugefügt werden kann, um die transparente Programm- und/oder Inhaltskennzeichnung zu übertragen, wie später erörtert wird.
  • Beispielsweise wird die transparente Kennzeichnung 130-1, z. B. eine transparente Programmkennzeichnung, in Bezug auf den Inhalt eines bestimmten, in dem Quellensignal 175 gesendeten Signals so überlagert, dass die Auswirkung des hinzugefügten Signals von einen Zuschauer des Programms nicht wahrnehmbar ist, aber erfassbar ist, um die Sperrung des Signals gemäß eines Aspekt der Erfindung bereitzustellen. Beispielshalber liegt die transparente Programmkennzeichnung 130-1 in digitaler Form, d. h. einer Reihe von Bits, vor, die das bestimmte Programm oder den Teil eines Programms, der Gegenstand der Sperrung gemäß der Erfindung ist, eindeutig identifizieren. Gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung wird die transparente Programmkennzeichnung 130-1 in das Quellensignal 175 eingefügt, wenn die Signalintensität des bestimmten Programms, das gesendet wird, ausreicht, um das kodierte ASK-Signal zu übertragen, und wenn das Signal nicht irgendein Muster enthält, das eine Frequenzkomponente erzeugen würde, die nahe der Frequenz des hinzuzufügenden ASK-Signals liegt und dieses daher stören würde. Das Einfügen des kodierten ASK-Signals, d. h. der transparenten Programmkennzeichnung 130-1, wird durch das Freigabesignal 150 erleichtert, welches auf das UND-Gatter 145 gelegt wird. Darüber hinaus wird der zweite Eingang des UND-Gatters 145 als eine Funktion des Ausgangs von dem Video/Audio- Synchronisierer 155 abgeleitet, der ebenfalls das Quellensignal 175 als Eingabe erhält.
  • Der Video/Audio-Synchronisierer 155 erzeugt Ausgangsimpulse, die mit jedem Einzelbild des Quellensignals 175 synchronisiert sind. Somit werden, solange das Freigabesignal 150 "hoch" ist, die Synchronisationsimpulse (beispielshalber mit 60 Hz) durch das UND-Gatter 145 übertragen und über die Leitung 140 auf den Takteingang des FIFO-Puffers 125 gelegt. Als Ergebnis werden die Informationen in dem FIFO-Puffer 125, z. B. transparente Kennzeichnungen 130-1 bis 130-N, mit einem Bit pro Einzelbild und in Synchronisation zu dem Einzelbild ausgelesen und danach auf den Schalter 120 geführt. Der Schalter 120, beispielshalber ein Flipflop, ist funktional geschlossen, wenn als Ausgang von dem FIFO-Puffer 125 eine "1" angelegt wird, und ist funktional geöffnet, wenn von dem FIFO-Puffer 125 eine "0" ausgegeben wird. Ferner erzeugt der Oszillator 115 ein Trägersignal (oder einen Trägerton), das/der mit vorgegebener Frequenz, z. B. 25 kHz, an dem Schalter 120 eingegeben wird, das/der allgemein nicht wahrnehmbar ist, wenn es/er zu einem betrachteten Bild hinzugefügt ist. Der Ausgang des Schalters 120 wird als eine Funktion des Trägersignals und des Ausgangs von dem FIFO- Puffer 125 gesteuert, was ein ASK-kodiertes Signal 180 ergibt, welches die transparente Programmkennzeichnung und/oder transparente Inhaltskennzeichnung darstellt, wie sie von dem Generator 105 für Programm/Inhaltskennzeichnungen erzeugt wird. Das ASK-kodierte Signal 180 wird dann von dem Mischer 165 mit dem Quellensignal 175 kombiniert, d. h. eingefügt, um das gemischte kodierte Signal 170 zu erzeugen. In Übereinstimmung mit der Erfindung wird das gemischte kodierte Signal 170 entsprechend der Spezifikationen einzelner Teilnehmer überwacht, um das Sperren bestimmter Programme, wie nachstehend erörtert, zu erleichtern. Weitere Details in Bezug auf die ASK-Kodierung sind in US-Patent Nr. 5,663,766, das am 02. September 1997 an T. Sizer (ein Mitanmelder vorliegender Anmeldung) erteilt und auf denselben Abtretungsempfänger wie die vorliegende Anmeldung übertragen worden ist, beschrieben. Die vorliegende Ausführungsform der Erfindung unter Verwendung der ASK-Kodierung ist von ihrem Wesen her veranschaulichend, und, wie Fachleute erkennen werden, existieren andere Alternativen für die Kodierung, welche im Zusammenhang mit den Prinzipien der Erfindung verwendet werden können.
  • Wenden wir unsere Aufmerksamkeit Fig. 2 zu, so ist ein beispielhaftes Kabelfernsehsystem 200 gezeigt, das gemäß der Prinzipien der Erfindung konfiguriert ist. Ein typisches Kabelfernsehsystem unter Steuerung eines Systemcomputers 220 umfasst Hauptstellenausrüstung 205 an einem zentralen Standort, ein Verteilernetz, das aus verschiedenen Netzleitungen 240, Abzweigungen 245 bis 255 und Verbindungen zu Teilnehmerstandorten 260-1 bis 260-8 besteht, wo Aufsatzgeräte, Konverter und Fernsehgeräte (oder kabelfähige Fernsehempfänger allein) Signale aus dem Verteilernetz empfangen. Die Netzleitungen 240 und Abzweigungen 245 bis 255 können Koaxialkabel, Glasfaserkabel, Kombinationen der beiden oder andere Transportausrüstungen sein. Verschiedene Fernsehprogramme werden von der Hauptstellenausrüstung 205 in verschiedene Kanäle des Kabelfernsehsystems 200 eingespeist. Solche Programme können beispielsweise von lokalen Sendern durch Sendeempfänger 235, von Kommunikationssatelliten durch Satellitenempfänger 230 oder direkt von lokalen Quellen 225 empfangen werden. Zusätzlich kann der Systemcomputer 220 Programme von solchen Quellen wie dem Programmzentrum 210 oder der Programmbibliothek 215 empfangen. Wie zuvor erörtert, stellt die Unzahl von Programmen und deren Inhalte ungleichartigen Niveaus, die im Kabelfernsehsystem 200 verfügbar sind, die Teilnehmer schwierigen Entscheidungen (sowohl persönlichen als auch jenen der Familie) betreffs des Ansehens dieser Programme gegenüber, welche unterschiedliche Mengen an Gewalt, sexuellem Inhalt und grober Ausdrucksweise enthalten. Wie man erkennen wird, ist das Kabelfernsehsystem 200 vom Wesen her veranschaulichend dargestellt, und die Prinzipien vorliegender Erfindung sind auf andere Arten von Signalrundfunksystemen, z. B. Fernsehrundfunksystemen über Luft und Satellitenrundfunksystemen, um nur einige zu nennen, anwendbar.
  • Gemäß vorliegender Ausführungsform der Erfindung beinhaltet das Kabelfernsehsystem 200 einen Generator 100 für ein gemischtes kodiertes Signal, um dem z. B. von der Hauptstellenausrüstung 205 gesendeten Signal eine jedem Programm zugeordnete transparente Programmkennzeichnung zur Ermöglichung des Sperrens einzelner Programme oder eine transparente Inhaltskennzeichnung zum Sperren von Teilen eines Programms entsprechend der Erfindung hinzuzufügen. Obgleich bei vorliegender Ausführungsform der Erfindung der Generator 100 für gemischte kodierte Signale mit der Hauptstellenausrüstung 205 kombiniert ist, wird man erkennen, dass das Einfügen der transparenten Programm- und/oder Inhaltskennzeichnungen gemäß der Erfindung an beliebiger Stelle der Übertragung des Quellensignals und direkt vor dem tatsächlichen Ansehen durch den Teilnehmer erfolgen kann. Gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung wird jedes der Programme, die in dem von der Hauptstellenausrüstung 205 über die Netzleitungen 240 gelieferten Übertragungssignal enthalten sind, eine transparente Programm- und/oder Inhaltskennzeichnung aufweisen, die wie vorstehend erörtert erzeugt worden ist. Daraufhin werden, wenn das gesendete Signal an seinen Endbestimmungsorten, beispielshalber den Teilnehmerstandorten 260-1 bis 260-8, empfangen wird, bestimmte der übertragenen Programme an bestimmten Teilnehmerstandorten in Funktion der gewünschten Sehpräferenzen dieses Teilnehmers gesperrt. Vorteilhafterweise erhält der Teilnehmer die vollständige Kontrolle und Auswahlmöglichkeit darüber, welche einzelnen Programme beispielsweise von den Kindern des Teilnehmers angeschaut werden.
  • Genauer gesagt sind gemäß der Ausführungsform der Erfindung die Teilnehmerstandorte 260-1 bis 260-8 mit dem in Fig. 3 gezeigten Empfänger/Dekodierer 300 ausgestattet. Wenden wir unsere Aufmerksamkeit Fig. 3 zu, so ist der Empfänger/Dekodierer 300 gemäß der Erfindung konfiguriert gezeigt, um die den einzelnen Programmen zugeordneten einzelnen transparenten Programmkennzeichnungen und/oder transparenten Programminhaltskennzeichnungen, welche in dem beispielsweise von der Hauptstellenausrüstung 205 empfangenen Quellensignal eingebettet sind, zu erfassen. Genauer gesagt wird gemäß einer Ausführungsform der Erfindung das gemischte kodierte Signal 170 von dem Empfänger/Dekodierer 300 in einem Schmalbandfilter 310 als Eingang empfangen, der auf die Frequenz des Oszillators 115 (siehe Fig. 1) des Kodierers 135 abgestimmt ist. Auf diese Weise wird der Ausgang des Schmalbandfilters 310 auf den Komparator 320 gelegt, welcher die Differenz in der Signalstärke zwischen einzelnen Einzelbildern des gemischten kodierten Signals 170, welches Energie auf der Frequenz des Oszillators 115 und Einzelbilder, die nicht solche Energieniveaus enthalten, beinhaltet, vergleicht und erfasst. Beispielsweise kann der Schmalbandfilter 310 einen Durchlassbereich von 1 kHz aufweisen, um auf die Frequenz des Oszillators 115 abgestimmt zu sein. Bei einer solchen Frequenz kann der Komparator 320 als ein Diodendetektor realisiert sein, um den Vergleich der Signalstärke, wie zuvor beschrieben, zu erleichtern. Somit werden die einzelnen transparenten Programmkennzeichnungen und/oder Programminhaltskennzeichnungen, die den einzelnen Programmen zugeordnet und die in dem empfangenen Quellensignal eingebettet sind, dekodiert und als Ausgang 330 von dem Empfänger/Dekodierer 300 übertragen und verwendet, um das Quellensignal, wie später beschrieben, zu sperren. Ferner vergleicht und erfasst der Komparator 320 gemäß alternativer Ausführungsformen der Erfindung Differenzen in der Signalstärke durch Vergleich von Amplitudendifferenzen und/oder Phasendifferenzen in den Einzelbildern des gemischten kodierten Signals 170.
  • Vorteilhafterweise werden die transparenten Programmkennzeichnungen und/oder transparenten Inhaltskennzeichnungen über die Video- und/oder die Audiokomponente des Quellensignals übertragen. Wie man erkennen wird, kann der Empfänger/Dekodierer 300 zum Dekodieren der kodierten transparenten Kennzeichnungen verwendet werden, gleich, ob diese in die Video- oder die Audiokomponente des Quellensignals eingebettet sind. Somit wird eine eingebaute Redundanz erleichtert, für den Fall, dass eine der Signalkomponenten einen Übertragungsfehler oder eine Verschlechterung erleidet. Wenn beispielsweise die Audiokomponente, welche die transparenten Kennzeichnungen trägt, einen Übertragungsfehler erleidet, kann der redundante Satz transparenter Kennzeichnungen, welche durch die Videokomponente des Quellensignals übertragen werden, verwendet werden, um die Signalsperrung gemäß der Erfindung verfügbar zu machen.
  • Gemäß der Ausführungsform der Erfindung ist der Empfänger/Dekodierer 300 an einer zentralen Stelle am Teilnehmerstandort, z. B. dem Teilnehmerstandort 260-4, angeordnet, um einzelne Programme und/oder Teile derselben gemäß der vorgegebenen Sehpräferenzen des Teilnehmers zu sperren. Beispielshalber könnte der Empfänger/Dekodierer 300 in der eingehenden Zuleitung von der Abzweigung 250 zu dem Teilnehmerstandort 260-4, z. B. dem Anschlusskasten für Kabelfernsehen eines privaten Wohnsitzes, angeordnet sein. Alternativ ist der Empfänger/Dekodierer 300 gemäß weiterer Ausführungsformen der Erfindung beispielshalber Teil eines Aufsatzgerätes, z. B. der Aufsatzgeräte 265 bis 280, die an einem bestimmten Teilnehmerstandort angeschlossen sind. Die Konfiguration eines beispielhaften Aufsatzgerätes ist in Fig. 4 gezeigt und wird nachstehend besprochen. Wie man erkennen wird, ist die Konfiguration des vorliegenden beispielhaften Aufsatzgerätes eine von vielen Geräteanordnungen, in welchen die Prinzipien der Erfindung realisiert sind.
  • Vorteilhafterweise macht ein Aspekt der Erfindung, anstatt der vollständigen Sperrung einer gesamten Klasse von Programmen wie bei früheren Verfahren, das Sperren einzelner Programme in Funktion der Wahl des Zuschauers, d. h. Teilnehmers, verfügbar. Zusätzlich wird gemäß eines Aspekts der Erfindung das Sperren bestimmter Teile von Programmen in Funktion von Präferenzen des Zuschauers erleichtert. Wie man erkennen wird, kann die Signalsperrung einzelner Programme und/oder Teile derselben entsprechend der Erfindung in einer Reihe von Einrichtungen, z. B. Fernsehgeräten, Videorekordern, Monitoren, usw., welche als das Hilfsmittel dienen, über welches die Programme an den Teilnehmer geliefert wird, erfolgen. Somit ist die Erfindung, obgleich sich die vorstehende Erörterung auf Ausführungsformen für das Ansehen von Fernsehprogrammen konzentriert, in anderen Anordnungen zum Ansehen von Programmen nutzbar, wie Fachleute leicht erkennen werden.
  • In Weiterführung der vorstehenden Erörterung der Erfindung zeigt Fig. 6 ein Ablaufdiagramm, das die Schritte zur Signalsperrung gemäß der Prinzipien der Erfindung darstellt. Im Detail wird das Quellensignal, das eine Mehrzahl einzelner Programme beinhaltet, empfangen (Block 600). Die transparenten Programmkennzeichnungen und/oder transparenten Inhaltskennzeichnungen werden wie zuvor beschrieben erzeugt (Block 605). Die transparenten Kennzeichnungen werden in das Quellensignal eingefügt (Block 610), wodurch ein gemischtes Signal gebildet wird, das die einzeln = n Programme überträgt. Dieses gemischte Signal wird an einen Teilnehmerstandort, z. B. in dem in Fig. 2 gezeigten Kabelfernsehsystem 200, gesendet (Block 615). Das gemischte Signal wird gemäß eines Satzes vorgegebener Sehpräferenzen, die durch den bestimmten Teilnehmer spezifiziert sind, überwacht (Block 620). Hinsichtlich des eingehenden gemischten Signals bei dem Teilnehmer erfolgt eine Bestimmung dessen, ob bestimmte Programme und/oder Teile von Programmen entsprechend der Sehpräferenzen des Teilnehmers für das Ansehen gesperrt werden sollen (Block 625). Wenn dies der Fall ist, wird ein bestimmtes Programm und/oder ein Programmteil gesperrt (Block 630), und die nicht gesperrten Programme werden von dem Teilnehmer zum Ansehen empfangen (Block 635).
  • Wenden wir unsere Aufmerksamkeit Fig. 4 zu, so ist die Konfiguration eines beispielhaften Aufsatzgerätes 400, z. B. des in Fig. 2 gezeigten Aufsatzgerätes 265, gemäß der Prinzipien der Erfindung gezeigt. Das an dem Aufsatzgerät 400 eingehende Signal ist beispielsweise das gemischte kodierte Signal 170, wie es von der Hauptstellenausrüstung 205 gesendet und von dem Empfänger/Dekodierer 300 (siehe Fig. 3) empfangen wird. Wie zuvor beschrieben, ist das Signal gemischt, das heißt, bestimmte Programme, die durch das gemischte kodierte Signal 170 übertragen werden, enthalten, wie zuvor beschrieben, die kodierte transparente Programmkennzeichnung und/oder die transparente Inhaltskennzeichnung. Gemäß der beispielhaften Ausführungsform der Erfindung dekodiert der Empfänger/Dekodierer 300 (siehe Fig. 3) das gemischte kodierte Signal 170 wie zuvor beschrieben, und die dekodierten transparenten Kennzeichnungen werden in dem Speicher 425 gespeichert. Ferner enthält die Signalsperreinrichtung 410, bei Verwendung des Aufsatzgerätes 400, die speziellen Sehpräferenzen des Teilnehmers, die beispielshalber über die Schnittstelle 435 unter Verwendung der Eingabeeinrichtung 440 von dem Teilnehmer empfangen werden. Auf diese Weise bestimmt der Teilnehmer seine Präferenzen für die Signalsperrung, die von dem Signalsperrer 410 verwendet werden, um bestimmte Programme und/oder Programmteile, die über das eingehende Signal übertragen werden, zu sperren.
  • Genauer gesagt vergleicht der Signalsperrer 410 entsprechend der Erfindung die Präferenzen des Teilnehmers für die Signalsperrung mit den dekodierten transparenten Kennzeichnungen, die beispielshalber in dem Speicher 425 gespeichert sind, und sperrt jene durch den Teilnehmer spezifizierten Programme und/oder Teile derselben, die gerade in dem eingehenden Signal empfangen werden. Gemäß der Ausführungsform der Erfindung stellt der Nachrichtenanzeigegenerator 445 dem Teilnehmer spezielle Nachrichten zur Anzeige auf der Anzeigeeinrichtung 430, z. B. einem Fernseher, zur Verfügung, wenn eine Signalsperrung gemäß der Erfindung auftritt. Beispielsweise kann der Signalsperrer 410 in Funktion einer dekodierten transparenten Kennzeichnung bestimmen, dass ein bestimmtes Programm, z. B. ein gesendeter Fernsehkriminalfilm, gemäß der Präferenzen des Teilnehmers gesperrt werden soll. In einem solchen Fall wird die Logik/Anzeigesteuerung 415, die auf ein Sperrsignal von dem Signalsperrer 410 anspricht, auf den Nachrichtenanzeigegenerator 445 zugreifen und von diesem eine vorgegebene Nachricht zur Anzeige für den Teilnehmer empfangen. Ein illustrierendes Beispiel einer solchen Nachricht ist:
  • "Der augenblicklich auf diesem Programmkanal gezeigte Kriminalfilm ist gemäß Ihrer Sehpräferenzen für das Ansehen gesperrt worden. Wenn Sie ein anderes Programm sehen möchten, wählen Sie den Kanal jetzt."
  • Somit wird der Teilnehmer auf der Anzeigeeinrichtung 430 direkt darüber informiert, dass ein bestimmtes Programm gesperrt wird.
  • Danach werden die nicht gesperrten Programme, die in dem eingehenden Signal enthalten sind, in herkömmlicher Weise durch die Logik/Anzeigesteuerung 415 und die Video/Audioschnittstelle 420 zum Ansehen durch den Teilnehmer auf der Anzeigeeinrichtung 430 durchgelassen.
  • Vorteilhafterweise werden gemäß der bestimmten Präferenz des Teilnehmers bestimmte Programme und/oder Teile derselben, welche Inhalte enthalten, die von dem Teilnehmer als ungeeignet erachtet werden, für das Ansehen durch beispielsweise die Kinder des Teilnehmers gesperrt.
  • Gemäß eines weiteren Beispiels wird die Frequenzumtastung ("FSK") verwendet, z. B. durch den Generator 100 für gemischte kodierte Signale, um die transparenten Programm- und/oder Inhaltskennzeichnungen zu kodieren. Gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung mit FSK-Kodierung werden in jedem Einzelbildintervall "n" Datenbits, d. h. die einem bestimmten Programm zugeordnete transparente Kennzeichnung, kodiert, was eine erste oder zweite unterschiedliche Frequenz erzeugt. Wie zuvor wird das FSK-kodierte Signal in vorgegebenen Abständen zu dem eingehenden Quellensignal in solcher Weise hinzugefügt, dass die transparenten Programm- und/oder Inhaltskennzeichnungen für den Zuschauer nicht wahrnehmbar sind. Gemäß der Erfindung wird ein FM-Detektor verwendet, um das FSK-kodierte Signal wiederzugewinnen, und entsprechend der durch den Teilnehmer festgelegten Sehpräferenzen erfolgt eine Bestimmung der Signalsperrung.
  • Insbesondere zeigt Fig. 5 den Generator 100 für gemischte kodierte Signale, der gemäß einer solchen FSK-Ausführungsform der Erfindung konfiguriert ist. Insbesondere ist der Oszillator 505 in dem Kodierer 500 so konfiguriert, dass er eine erste oder zweite unterschiedliche Ausgangsfrequenz f&sub1; bzw. f&sub2; ausgibt. Diese Ausgangsfrequenzen werden als Funktion des Wertes der von dem FIFO-Puffer 125 ausgegebenen digitalen Daten, z. B. dem Wert "1" oder "0", abgeleitet. Wie zuvor beschrieben, wird die Synchronisation unter Verwendung des Video-/Audiosynchronisierers 155 erzielt, und diese Synchronisation wird verwendet, um Daten aus dem FIFO-Puffer 125 zu takten, wodurch der Ausgang des Oszillators 505 gesteuert wird. Der Schalter 510 empfängt eine Steuereingabe von dem UND-Gatter 140, die nur, wenn die Ausgabe von dem UND-Gatter 140 "hoch" ist, gestattet, dass der Ausgang des Oszillators 505 zur Kombination mit dem Quellensignal 175 auf den Mischer 165 geführt wird. Auf diese Weise wird das FSK- kodierte Signal 180 von Schalter 510 mit dem Quellensignal 175 so kombiniert, dass während wenigstens eines Teils jedes Einzelbildes eine Komponente mit der Frequenz f&sub1; oder eine Komponente der Frequenz f&sub2; zu dem Quellensignal 175 hinzugefügt wird, wodurch die transparente Programm- und/oder Inhaltskennzeichnung gemäß der Erfindung in das gemischte kodierte Signal 170 kodiert wird.

Claims (15)

1. Verfahren zum Sperren eines Signals,
gekennzeichnet durch:
Erzeugen (605) mehrerer Programmkennzeichnungen,
wobei die mehreren Programmkennzeichnungen visuell nicht wahrnehmbar sind und unter Verwendung der Amplitudenumtastungskodierung erzeugt werden, wobei jede Programmkennzeichnung einem bestimmten Programm einer Mehrzahl von Programmen zugeordnet ist, die in dem Signal übertragen werden;
Einfügen (610) wenigstens einer Programmkennzeichnung der mehreren Programmkennzeichnungen in das Signal;
Erzeugen (605) wenigstens einer Inhaltskennzeichnung, wobei die Inhaltskennzeichnung einen bestimmten Bestandteil eines zweiten Programms der mehreren Programme kennzeichnet, die Inhaltskennzeichnung visuell nicht wahrnehmbar ist und unter Verwendung der Amplitudenumtastungskodierung erzeugt wird;
Einfügen (610) der wenigstens einen Inhaltskennzeichnung in das Signal;
Sperren (625, 630) des Ansehens eines ersten Programms der mehreren Programme in Abhängigkeit von der diesem zugeordneten Programmkennzeichnung, wobei die Programmkennzeichnung als Funktion einer Signalstärke des Signals aus dem Signal zurückgewonnen wird, das Signal eine Vielzahl von Einzelbildern umfaßt und die Signalstärke ein Maß der Amplitudendifferenz bei aufeinanderfolgenden Einzelbildern des Signals ist; und
Sperren (625, 630) des Ansehens des bestimmten Bestandteils des zweiten Programms in Abhängigkeit von der Inhaltskennzeichnung, wobei die Inhaltskennzeichnung als Funktion der Signalstärke des Signals aus dem Signal zurückgewonnen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei welchem das Signal eine Videokomponente und eine Audiokomponente beinhaltet, so daß die wenigstens eine Programmkennzeichnung und die wenigstens eine Inhaltskennzeichnung jeweils in die Videokomponente und in die Audiokomponente eingefügt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1, bei welchem das Erzeugen der wenigstens einen Inhaltskennzeichnung in Abhängigkeit von einer Gruppe von Sehpräferenzen erfolgt, die von einem Teilnehmer definiert werden.
4. Signalsperrverfahren mit folgenden Schritten:
Empfangen (600) eines Signals, welches mehrere Programme beinhaltet,
gekennzeichnet durch:
Identifizieren (625) wenigstens einer in dem Signal kodierten Programmkennzeichnung, wobei die wenigstens eine Programmkennzeichnung unter Verwendung der Amplitudenumtastung kodiert worden ist, die wenigstens eine Programmkennzeichnung ein bestimmtes Programm der mehreren Programme, die für einen Teilnehmerstandort bestimmt sind, kennzeichnet, und die Programmkennzeichnung visuell nicht wahrnehmbar ist;
Identifizieren (625) wenigstens einer Inhaltskennzeichnung, welche in dem Signal kodiert ist, wobei die wenigstens eine Inhaltskennzeichnung einem bestimmten Bestandteil wenigstens eines Programms der mehreren Programme zugeordnet ist, die Inhaltskennzeichnung visuell nicht wahrnehmbar ist und unter Verwendung der Amplitudenumtastung kodiert worden ist;
Sperren (630) des Ansehens des bestimmten Programms an dem Teilnehmerstandort in Abhängigkeit von der Programmkennzeichnung, wobei die Programmkennzeichnung als Funktion einer Signalstärkedifferenz des Signals aus dem Signal zurückgewonnen wird, wobei die Signalstärke als eine Funktion der Signalamplitudendifferenz zwischen einem ersten Einzelbild und einem zweiten Einzelbild des Signals bestimmt wird; und
Sperren (630) des Ansehens des bestimmten Bestandteils des wenigstens einen Programms in Abhängigkeit von der Inhaltskennzeichnung, wobei die Inhaltskennzeichnung als Funktion der Signalstärkedifferenz des Signals aus dem Signal zurückgewonnen wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, welches den folgenden weiteren Schritt beinhaltet:
Ansehen eines bestimmten Programms von mehreren Programmen, die ungesperrt geblieben sind, am Teilnehmerstandort.
6. Verfahren nach Anspruch 4, bei welchem das Signal von einem Anbieter für Kabelfernsehen bereitgestellt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, bei welchem der bestimmte Bestandteil des wenigstens einen Programms in Abhängigkeit von einer Gruppe zuvor definierter Präferenzen des Zuschauers identifiziert wird.
8. Vorrichtung zum Empfang von Fernsehsignalen, die einen Empfänger (300) zum Empfangen eines Fernsehsignals mit einer Vielzahl von Einzelbildern beinhaltet, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung dazu vorgesehen ist, ein Fernsehsignal zu empfangen, welches mehrere Programme, mehrere kodierte Programmkennzeichnungen und mehrere kodierte Inhaltskennzeichnungen Enthält, wobei die mehreren kodierten Programmkennzeichnungen und die mehreren kodierten Inhaltskennzeichnungen unter Verwendung der Amplitudenumtastung kodiert worden sind, jede Programmkennzeichnung ein bestimmtes Programm der mehreren Programme kennzeichnet und jede Inhaltskennzeichnung einem bestimmten Bestandteil eines anderen Programms der mehreren Programme zugeordnet ist; und dadurch,
daß die Vorrichtung folgendes beinhaltet:
einen Dekodierer (300) zum Dekodieren der mehreren Programmkennzeichnungen und der mehreren Inhaltskennzeichnungen, die in dem Fernsehsignal kodiert sind, wobei die Kodierung der Programmkennzeichnungen und der Inhaltskennzeichnungen als Funktion einer Signaldifferenz zwischen aufeinanderfolgenden Einzelbildern des Fernsehsignals erfolgt, wobei die Signaldifferenz als Funktion einer Signalamplitudendifferenz zwischen den aufeinanderfolgenden Einzelbildern des Fernsehsignals bestimmt ist; und
eine Signalsperreinrichtung (410) zum selektiven Sperren des Ansehens von bestimmten der mehreren Programme durch einen Teilnehmer in Abhängigkeit vom Vergleich der mehreren dekodierten Programmkennzeichnungen und der mehreren dekodierten Inhaltskennzeichnungen mit einer Gruppe von Sehpräferenzen, die von dem Teilnehmer definiert worden sind.
9. Fernsehsignal-Empfangsvorrichtung nach Anspruch 8, wobei die Vorrichtung eine Zusatzeinrichtung für ein Kabelfernsehgerät ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, bei welcher das selektive Sperren des Anschauens der bestimmten Programme in Abhängigkeit vom Vergleich der wenigstens einen Programmkennzeichnung oder der wenigstens einen Inhaltskennzeichnung mit mehreren, von einem Zuschauer definierten Sehpräferenzen bestimmt wird.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8, welche ferner einen Speicher zum Speichern der von dem Zuschauer definierten Sehpräferenzen umfaßt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, bei welcher das Fernsehsignal von einem Anbieter für Kabelfernsehen bereitgestellt wird.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei die Vorrichtung an ein Anzeigegerät angeschlossen ist.
14. Signalsperrvorrichtung mit folgenden Merkmalen:
eine Einrichtung (300) zum Empfangen eines Signals, welches mehrere Programme beinhaltet, wobei das Signal eine Vielzahl von Einzelbildern aufweist;
eine Einrichtung (300) zum Identifizieren wenigstens einer Programmkennzeichnung, die in dem Signal kodiert ist;
dadurch gekennzeichnet,
daß die wenigstens eine Programmkennzeichnung unter Verwendung der Amplitudenumtastung kodiert worden ist, die wenigstens eine Programmkennzeichnung ein bestimmtes Programm der mehreren, für einen Teilnehmerstandort bestimmten Programme kennzeichnet, die Programmkennzeichnung visuell nicht wahrnehmbar ist und durch Erfassen einer Signalstärkedifferenz zwischen aufeinanderfolgenden Einzelbildern des Signals identifiziert wird, und die Signalstärkedifferenz als Funktion einer Signalamplitudendifferenz zwischen den aufeinanderfolgenden Einzelbildern des Signals bestimmt ist,
und dadurch, daß die Vorrichtung folgendes umfaßt:
eine Einrichtung (300) zum Identifizieren wenigstens einer Inhaltskennzeichnung, die in dem Signal kodiert ist, wobei die wenigstens eine Inhaltskennzeichnung unter Verwendung der Amplitudenumtastung kodiert worden ist, die wenigstens eine Inhaltskennzeichnung einem bestimmten Bestandteil wenigstens eines Programms der mehreren, für einen Teilnehmerstandort bestimmten Programme zugeordnet ist, die Inhaltskennzeichnung visuell nicht wahrnehmbar ist und als eine Funktion der Signalstärkedifferenz identifiziert wird; und
eine Einrichtung (410) zum selektiven Sperren des Anschauens des bestimmten Programms an dem Teilnehmerstandort in Abhängigkeit von der Programmkennzeichnung und der Inhaltskennzeichnung.
15. Signalsperrvorrichtung nach Anspruch 14, bei welcher die Einrichtung zum selektiven Sperren des Anschauens des bestimmten Programms die wenigstens eine Programmkennzeichnung mit mehreren Sehpräferenzen vergleicht, die von einem Zuschauer definiert worden sind.
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