DE69622233T2 - Verfahren zur digitalen Zugangskontrolle - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein digitales Zugriffs-Steuerverfahren, bei dem ein verwürfeltes Digitalsignal empfangen wird, wobei die Ausgabe entweder eines verwürfelten Digitalsignals oder eines entwürfelten Digitalsignals wählbar ist durch Einführen von Steuerinformation in Übereinstimmung mit den Regeln eines Programmanbieters in ein Sendesignal und diese Steuerinformation dann empfangsseitig decodiert und genutzt wird.
- Ein beschränktes Empfangssystem in einem digitalen Rundfunkempfänger mit Background-Zugang basiert auf einer in Fig. 2 gezeigten Konstruktion. In Fig. 2 bezeichnet 201 einen Video-Audio-Dateneingang; 202 ist ein Verwürfelungsschlüssel(Ks)eingang; 203 ist ein Arbeitsschlüssel(Kw)eingang; 204 ist ein Masterschlüssel(Km)eingang; 205 ist ein Verwürfler; 206 ist eine Ks-Verschlüsselungseinrichtung; 207 ist eine Kw-Verschlüsselungseinrichtung; 208 ist ein Entwürfler; 209 ist eine Ks-Entwürfelungseinrichtung; 210 ist eine Kw- Entwürfelungseinrichtung; 211 ist ein Video-Audio-Datenausgang; 212 ist ein Programmattributinformationseingang; und 213 ist ein Vertragsinformationseingang.
- Das beschränkte Empfangssystem mit Background-Zugang wird unter Bezugnahme auf Fig. 2 erläutert. Auf der Sendeseite verwürfelt der Verwürfler 205 einen von dem Video-Audio-Dateneingang 201 eingegebenen Transport-Datenstrom (TS) zum beschränkten Empfang. Das verwürfelte Signal wird gemeinsam mit Programminformation (ECM) und individueller Information (EMM) zu der Empfangsseite übertragen. Dabei ist ECM Information, die durch Verschlüsseln eines Verwürfelungsschlüssels (Ks) und einer Attributinformation eines Programms erhalten wird. Der Arbeitsschlüssel (Kw) wird verwendet, um diese verschlüsselte Information zu decodieren. Der Arbeitsschlüssel (Kw) wird außerdem gemeinsam mit der Vertragsinformation verschlüsselt und dann als die individuelle Information (EMM) zu der Empfangsseite übertragen. Der Masterschlüssel (Km) dient dem Decodieren der verschlüsselten EMM.
- Auf der Empfangsseite werden EMM und ECM aus den Empfangssignalen extrahiert, die verschlüsselten Signale werden entschlüsselt, und es wird beurteilt, ob das empfangene Programm auf der Basis eines Zugriffsvertrags entwürfelt werden kann, der in bezug auf die Empfangsseite besteht. Wenn den Inhalten eines solchen Vertrags genügt ist (d. h. wenn der Zugriff autorisiert ist), wird Kw von Km entschlüsselt, und ferner wird der von Kw entschlüsselte Ks zu dem Entwürfler 208 zum Zweck der Entwürfelung übertragen.
- Wenn bei dem vorstehenden System Daten betrachtet werden, die an ein Aufzeichnungsgerät wie etwa einen Videorecorder (VTR) ausgegeben werden, sind dann, wenn der Zugriff autorisiert und ein entwürfeltes Signal ausgegeben wird, die Aufzeichnung und eine spätere Copyrightverletzung, d. h. die vielfache unbezahlte spätere Betrachtung des aufgezeichneten (entwürfelten) Programms von Bedeutung. In einem solchen Fall wird insbesondere nur ein erstes Betrachten des entwürfelten Programms in einem Bezahlprogrammsystem berechnet, und zwar beispielsweise bei der Erstwahl, dem ersten Entwürfeln und Betrachten des Programms. Wenn das Programm zum Zeitpunkt des ersten Entwürfelns und Betrachtens auf einem Aufzeichnungsträger aufgezeichnet wird, kann das Programm nach dem ersten Betrachten viele Male kostenfrei betrachtet werden. Ein solches Aufzeichnen und anschließendes vielfaches kostenfreies Betrachten des Programms stellt eine potentielle Copyrightverletzung dar, was für einen Copyrightinhaber in einem potentiellen Einnahmeverlust resultiert.
- Eine Möglichkeit zur Vermeidung einer solchen potentiellen Copyrightverletzung wäre die Anordnung eines Systems, bei dem ein verwürfeltes Signal immer als ein Aufzeichnungsausgangssignal von dem digitalen Rundfunkempfänger ausgegeben wird, wobei ein Betrachter ein reproduziertes analoges Programm nur dann ansehen kann, wenn das Programm gesendet wird. Es gibt jedoch Situationen, in denen einerseits ein Betrachter ein bestimmtes Programm zur späteren Betrachtung digital aufzeichnen möchte und andererseits ein Programmanbieter damit einverstanden ist, autorisierten Betrachtern zu erlauben, das Programm zur späteren und/oder vielfachen Betrachtung digital aufzuzeichnen.
- Bei der oben erläuterten Konstruktion besteht also ein gewisses Problem, weil kein System vorgesehen ist, das die autorisierte digitale Aufzeichnung von Programmen nach Maßgabe der Regeln eines Programmanbieters ermöglicht.
- Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein digitales Zugriffs-Steuerverfahren anzugeben, das die selektive autorisierte digitale Aufzeichnung von Programmen nach Maßgabe der Regeln eines Programmanbieters ermöglicht. Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein digitales Zugangs-Steuerverfahren anzugeben, bei dem ein verwürfeltes Digitalsignal empfangen wird und automatisch ein digitales Datenausgangssignal, das einer externen Vorrichtung (wie etwa einem Recorder) zugeführt wird, aus einem verwürfelten Digitalsignal in ein entwürfeltes Digitalsignal umgewandelt wird oder umgekehrt, je nach den Regeln des Programmanbieters, wobei die oben erläuterten Probleme vollständig gelöst werden. Das Ziel der Erfindung ist in Anspruch 1 definiert.
- Zur Lösung der oben angegebenen Probleme weist das Zugriffs-Steuerverfahren der vorliegenden Erfindung folgendes auf Steuerinformation, die in ein Übertragungssignal auf der Sendeseite eingefügt wird, und einen Kanaldecodierer, einen Entwürfler, einen Demultiplexer, einen Quelldecodierer, eine CPU und einen Schalter in der Empfangsseite. In der Sendeseite wird in ein Übertragungssignal Steuerinformation eingefügt, die den Regeln des Programmanbieters entspricht. In der Empfangsseite wird eine Vielzahl von Operationen ausgeführt, d. h. der Kanaldecodierer führt Verarbeitungsvorgänge wie Kanalwahl, digitale Demodulation und Fehlerkorrektur aus, der Entwürfler entwürfelt das für den beschränkten Empfang gebildete verwürfelte Signal, der Demultiplexer demultiplext gemultiplexte Information in die codierten Daten von Video- und Audiosignalen und extrahiert ferner die auf der Sendeseite eingefügte Steuerinformation. Außerdem decodiert der Quelldecodierer codierte Daten, die CPU entschlüsselt ein Steuersignal zur Umschaltung des Ausgangssignals zwischen einem verwürfelten Signal und einem entwürfelten Signal aufgrund der vom Demultiplexer extrahierten Steuerinformation, und ein Schalter gibt als Ergebnis der Umschaltung entweder ein verwürfeltes Digitalsignal oder ein entwürfeltes Digitalsignal in Abhängigkeit von dem Steuersignal von der CPU aus.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung wird Steuerinformation, die den Regeln des Programmanbieters entspricht, in ein Übertragungssignal auf der Sendeseite eingeführt, wogegen auf der Empfangsseite ein kanaldecodiertes Signal von dem Entwürfler entwürfelt wird, gemultiplexte Information von dem Demultiplexer in die codierten Daten von Bild- und Tonsignalen demultiplext wird und die auf der Sendeseite eingefügte Steuerinformation extrahiert und dann zu der CPU übermittelt wird. Der Quelldecodierer decodiert jeweils die codierten Video- und Tondaten. Die CPU verschlüsselt ein Steuersignal aus der von dem Demultiplexer extrahierten Steuerinformation, um zu bestimmen, ob ein verwürfeltes Digitalsignal oder ein entwürfeltes Digitalsignal ausgegeben werden soll. Daher wird die automatische Umschaltung zur Ausgabe entweder eines verwürfelten Digitalsignals oder eines entwürfelten Digitalsignals durch Umschalten des Schalters in Abhängigkeit von dem Ergebnis der obigen Beurteilung ermöglicht. Wie vorstehend erläutert wird, sieht die vorliegende Erfindung eine digitale Rundfunksende- und -empfangsvorrichtung vor, die eine Digitalsignalausgabe (z. B. eine Aufzeichnungssignalausgabe) in Übereinstimmung mit den Regeln des Programmanbieters vornehmen kann.
- Die vorstehenden und weitere Ziele, Vorteile, Funktionsweisen, neue Merkmale und ein besseres Verständnis der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden genauen Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen und Ansprüche in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen, die sämtlich einen Teil der Offenbarung der vorliegenden Erfindung bilden.
- Die genannten und weitere Ziele, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen.
- Es folgt eine Kurzbeschreibung der Zeichnungen; diese zeigen in:
- Fig. 1 ein Blockbild, das eine erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung veranschaulicht;
- Fig. 2 ein Schaltbild zur Erläuterung eines Background-Verfahrens;
- Fig. 3 ein Schaltbild zur Erläuterung von Steuerinformation, die in ein Übertragungssignal eingefügt ist;
- Fig. 4 ein Schaltbild zur Erläuterung eines Entwürfelungsablaufs in einer externen Einrichtung;
- Fig. 5 ein Blockbild, das eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung veranschaulicht;
- Fig. 6 ein Blockbild, das eine dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung veranschaulicht;
- Fig. 7 ein Blockbild, das eine Sendeseite der vorliegenden Erfindung zeigt.
- Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen, in denen gleiche Teile jeweils mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, wird nachstehend die vorliegende Erfindung erläutert. Fig. 7 zeigt ein Blockbild einer Sendeseite der vorliegenden Erfindung. Dabei werden ein Video- und ein Audiosignal durch einen Codierer 701 und einen Verwürfler 702 in einen Multiplexer 703 eingegeben. Der Multiplexer 703 empfängt zusätzlich Steuerinformation von einer Steuerinformationseinrichtung 706 und multiplext die codierten/verwürfelten Video- und Audiosignale und die Steuerinformation und gibt ein gemultiplextes Ausgangssignal ab. Eine Kanalcodiereinrichtung 704 empfängt das gemultiplexte Ausgangssignal und führt einem Modulator 705 ein kanalcodiertes Ausgangssignal zu. Ein moduliertes (z. B. frequenzmoduliertes, zeitlich moduliertes, frequenz-/zeitlich moduliertes usw.) Ausgangssignal des Modulators 705 wird durch irgendeine geeignete Übertragungseinrichtung (z. B. Rundfunkübertragung, Kabelübertragung, digitale Satellitenübertragung, optische Übertragung usw.) zu Empfängern übertragen.
- Das übertragene Signal von der Sendeseite in Fig. 7 enthält die Steuerinformation, die bestimmt, ob einem externen Ausgang (z. B. einem digitalen Ausgang) einer Empfangseinrichtung ein verwürfeltes oder ein entwürfeltes digitales Ausgangssignal zugeführt wird, d. h. in Übereinstimmung mit den Zugriffsregeln eines Programmanbieters. Hier ist es nützlich anzumerken, daß die Steuerinformation genutzt werden kann, um eine Steuerung darüber hinaus durchzuführen, ob ein verwürfeltes oder ein entwürfeltes digitales Ausgangssignal abgegeben werden sollte; beispielsweise kann sie genutzt werden, um nur Bereiche eines Programms auszulesen (z. B. Blockausgabe und -aufzeichnung), usw. Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist der Codierer 701 ferner A/D-Umsetzeranordnungen auf, um die analogen Video- und Audiosignale in digitale Form umzusetzen.
- Fig. 1 zeigt ein Blockbild, das eine Empfangsseiten-Ausführungsform der vorliegenden Erfindung veranschaulicht. In dieser Figur bezeichnet 101 einen Signaleingang; 102 ist ein Kanalwähler; 103 ist ein Demodulator; 104 ist eine Fehlerkorrekturschaltung; 105 ist ein Entwürfler; 106 ist ein Demultiplexer; 107 ist ein Schalter; 108 ist eine CPU; 109 ist ein Quelldecodierer; 110 ist ein (analoger) Videoausgang; 111 ist ein (analoger) Audioausgang; 112 ist ein Verbindungsanschluß (digitaler Ausgang) für eine externe Einrichtung.
- Die Funktionsweise dieser empfangsseitigen Ausführungsform wird nachstehend erläutert. Dabei wird ein von dem Signaleingang 101 eingeführtes Signal von dem Tuner 102 abgestimmt und demoduliert, und ein Basisbandsignal wird an den Demodulator 103 ausgegeben. Der Demodulator 103 demoduliert Signale wie etwa OFDM, QPSK und QAM, die auf der Sendeseite digital moduliert werden, und gibt das demodulierte Signal an die Fehlerkorrekturschaltung 104 aus. Die Fehlerkorrekturschaltung 104 korrigiert verschiedene Fehler, z. B. Fehler, die auf den Einfluß von Rauschen zurückgehen, das in der Übertragungsleitung erzeugt wird. Als ein Verfahren der Fehlerkorrektur kann beispielsweise angewandt werden: die Faltungscodierung unter Anwendung des Viterbi-Codes, die Blockcodierung unter Anwendung des Reed-Solomon-Codes, oder ein Verfahren, das verkettete Codes verwendet, wobei der Faltungscode und der Blockcode verwendet werden können. Die Kombination aus Tuner 102, Demodulator 103 und Fehlerkorrekturschaltung 104 repräsentiert einen Kanaldecodierer (der in Fig. 1 in Strichlinien angedeutet ist).
- Der Entwürfler 105 entwürfelt die Signale, die zum Zweck des begrenzten Empfangs in der Sendeseite verwürfelt wurden. Danach demultiplext der Demultiplexer 106 die gemultiplexte Information zu codierten Video- und Audiodaten. Die demultiplexten codierten Daten werden von dem Quelldecodierer 109 decodiert, der D/A-Umsetzereinrichtungen aufweist. Dadurch wird an den Videoausgang ein analoges Videosignal ausgegeben, während an den Audioausgang 111 ein analoges Audiosignal ausgegeben wird. Auf die Analogsignale von dem Videoausgang 110 und dem Audioausgang 111 kann durch geeignete analoge Geräte, z. B. einen analogen VTR, ein analoges Fernsehgerät usw. zugegriffen werden. Nichtautorisiertes Kopieren der Analogsignale kann durch irgendwelche wohlbekannten Mittel verhindert werden.
- Der Demultiplexer 106 hat eine Funktion zur Extraktion von PSI-Information (PSI = Program Specific Information), die zur Decodierung von Programmen erforderlich ist, sowie die Funktion zum Demultiplexen der gemultiplexten Information in die codierten Video- und Audiodaten. Der Vorgang der automatischen Umschaltung einer digitalen Datenausgabe an eine externe Einrichtung nach Maßgabe entweder eines verwürfelten Signals oder eines entwürfelten Signals auf der Grundlage der in die PSI-Information eingefügten Steuerinformation wird praktisch erläutert. Dabei wird vorher auf der Sendeseite in das Signal zuerst Steuerinformation zur Bestimmung einer geeigneten digitalen Datenausgabe an die externe Vorrichtung eingefügt, d. h. ob digitale Daten an die externe Einrichtung von der Stufe vor oder nach dem Entwürfler 105 ausgegeben werden sollten. Als Einfügungsmethode kann beispielsweise im Fall von MPEG 2 die Steuerinformation in den Deskriptorbereich von EMM oder ECM in der PSI-Information eingefügt werden, wie in Fig. 3 gezeigt ist.
- Auf der Empfangsseite extrahiert dabei der Demultiplexer 106 PSI-Information aus den codierten Daten und gibt diese extrahierte Information an die CPU 108 aus oder liefert einfach ein Steuerausgangssignal direkt an den Schalter 107. Die CPU 108 entschlüsselt die in die PSI-Information eingefügte Steuerinformation und bestimmt den digitalen Datenausgabepunkt, der zur Verbindung mit der externen Einrichtung geeignet ist, und steuert den Umschaltvorgang des Schalters 107 in Abhängigkeit vom Entschlüsselungsergebnis. Wenn beispielsweise die Steuerinformation, die den Datenausgabepunkt bestimmt, "1" ist, führt der Schalter 107 den Umschaltvorgang so durch, daß das digitale Signal in einer Stufe vor dem Entwürfler 105 (einer dem Entwürfler vorausgehenden Stufe) ausgegeben wird, und somit wird an die externe Einrichtung ein verwürfeltes Digitalsignal ausgegeben. Wenn dagegen die Steuerinformation "0" ist, führt der Schalter 107 den Umschaltvorgang so durch, daß das hinter dem Entwürfler 105 erhaltene entwürfelte Digitalsignal ausgegeben wird. Infolgedessen kann ein geeignetes verwürfeltes Signal oder das entwürfelte Signal an den Verbindungsanschluß 112 der externen Einrichtung durch einen automatischen Schaltvorgang ausgegeben werden. Als die externe Einrichtung kann beispielsweise ein digitales Fernsehgerät, ein digitaler Videorecorder, ein Bildplattenrecorder oder ein PC, der ein Aufzeichnungsmedium aufweist, verwendet werden.
- Wie Fig. 5 zeigt, ist es ferner möglich, daß eine Schnittstellenschaltung 113 zur Anpassung einer Rate (z. B. der Kommunikationsgeschwindigkeit, der Bitbreite, der Bitrate) zwischen der Empfangseinrichtung und der externen Einrichtung zwischen den Schalter 107 und den Verbindungsanschluß 112 für die externe Einrichtung eingefügt wird. Fig. 5 gleicht daher Fig. 1 mit Ausnahme der Schnittstellenschaltung 113.
- Wie bereits erläutert wurde, wird auf der Sendeseite Steuerinformation eingefügt, um die Steuerung zu ermöglichen, ob ein verwürfeltes Digitalsignal oder ein entwürfeltes Digitalsignal von dem Empfänger auszugeben ist. Auf der Empfangsseite wird diese Steuerinformation automatisch entschlüsselt, um den Wechsel zu einem für die Verbindung geeigneten Digitaldaten-Ausgabepunkt durchzuführen, wodurch eine Steuerung in Übereinstimmung mit den Regeln des Programmanbieters ausgeführt wird. Um beispielsweise eine Situation zu vermeiden, in der ein zeitabhängiges oder jeweils einzeln zu bezahlendes Programm wiederholt ohne Bezahlung durch nicht-autorisiertes digitales Aufzeichnen auf einem Aufzeichnungsträger wie etwa einem VTR betrachtet wird, wird in das Aufzeichnungsmedium ein verwürfeltes Signal eingegeben durch Einfügen von Steuerinformation, die bedeutet, daß "Kopieren nicht autorisiert ist und verwürfelte Digitaldaten am Empfänger ausgegeben werden sollten". Damit werden nicht-autorisiertes digitales Kopieren und Copyrightverletzungen vermieden.
- Wenn ein Betrachter das Programm ansehen möchte, das in dem verwürfelten Zustand digital aufgezeichnet wurde, ist ein Entwürfeln auf der externen Adapterseite erforderlich. Eine Vorgehensweise, die einen Entwürfelungsvorgang in dem externen Adapter ermöglicht, wird daher erläutert.
- Fig. 4 ist ein Blockbild, das ein Beispiel des Entwürfelungsverfahrens verdeutlicht, das in dem externen Adapter ausgeführt wird. Zur Entwürfelung ist jede Schlüsselinformation erforderlich. Wie oben beschrieben wird, sind jedoch der Verwürfelungsschlüssel (Ks) und der Arbeitsschlüssel (Kw) in das Übertragungssignal eingefügt und werden dann auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet, und somit kann das verwürfelte aufgezeichnete Programm nur durch Anwendung eines autorisierten Masterschlüssels (Km) entwürfelt werden. Wenn ein entfernbares Sicherheitsmodul wie etwa eine IC-Karte, in der die Masterschlüsselinformation versteckt ist, in dem Empfänger verwendet wird, kann das verwürfelte aufgezeichnete Programm auch betrachtet werden, indem diese IC-Karte auch auf der Seite des externen Adapters verwendet wird, wie Fig. 4 zeigt. Unter der Voraussetzung, daß die Aufzeichnungsinformation zur Betrachtung zu der Belastungsinformation in der IC-Karte hinzuaddiert und diese Belastungsinformation an die Zentrale übermittelt wird, wenn die IC- Karte wieder in die Empfangseinrichtung eingesteckt wird, kann die Belastung in Abhängigkeit von einer Betrachtungsdauer (z. B. der abgelaufenen Betrachtungszeit) oder einer Anzahl von Malen des Betrachtens erfolgen. Wenn als die externe Einrichtung ein PC verwendet wird, kann die Betrachtungsaufzeichnung beispielsweise durch ein Modem und eine Telefonleitung an die Zentrale übermittelt werden. In Fig. 4 bezeichnet 401 ein Aufzeichnungsmedium; 402 ist ein Entwürfler; 403 ist eine Ks-Entschlüsselungseinrichtung; 404 ist eine Kw-Entschlüsselungseinrichtung; 405 ist eine IC-Karte; und 406 ist ein Audio-Video- Signalausgang.
- Als nächstes ist in Fig. 6 ein zweites Beispiel zur Entwürfelung eines Programms gezeigt, das in dem Aufzeichnungsmedium in einem externen Adapter aufgezeichnet ist. In Fig. 6 bezeichnet 601 einen Eingang für ein externes Signal, und daher sind die Komponenten ähnlich wie in Fig. 1. Wenn ein in dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnetes verwürfeltes Digitalsignal an dem Eingang 601 für ein externes Signal eingegeben wird, kann das entwürfelte Signal durch den Entwürfler 105, den Demultiplexer 106 und den Quelldecodierer 109 ausgegeben werden. In diesem Fall wird eine Betrachtungsgebühr automatisch zu der Belastungsinformation hinzuaddiert (z. B. in einem abfragbaren Speicher gespeichert, der in der Empfangseinrichtung enthalten ist). Dadurch ist ein Betrachter imstande, das verwürfelte aufgezeichnete Programm nach Wunsch anzusehen, und die Belastungsinformation kann automatisch aufgezeichnet werden.
- Wie bereits erläutert, kann gemäß der vorliegenden Erfindung entweder das verwürfelte Digitalsignal oder das entwürfelte Digitalsignal zur geeigneten Ausgabe automatisch ausgewählt werden, und zwar in Abhängigkeit von den Regeln des Programmanbieters, d. h. entsprechend der Anordnung und der Steuerinformation der vorliegenden Erfindung.
- Es wurden zwar mehrere Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung gezeigt und beschrieben, es versteht sich jedoch, daß diese nicht darauf beschränkt ist, sondern daß zahlreiche Änderungen und Modifikationen vorgenommen werden können, die dem Fachmann bekannt sind; es soll daher keine Beschränkung auf die hier gezeigten und beschriebenen Einzelheiten erfolgen.
Claims (10)
1. Digitales Zugriffs-Steuerverfahren zum Verhindern von nicht-autorisiertem Zugriff
auf ein entwürfeltes digitales Signal, wobei:
ein verwürfeltes digitales Signal auf einem digitalen Rundfunk-Empfangssystem
empfangen wird;
ein verwürfeltes digitales Signal in einem Entwürfler entwürfelt wird, um aus dem
verwürfelten digitalen Signal ein entwürfeltes digitales Signal zu erzeugen;
das entwürfelte digitale Signal in einem Demultiplexer demultiplext wird und daraus
demultiplexte Signale und Steuerinformationen gewonnen werden; und
gemäß dem Inhalt der Steuerinformationen in einem Selektor gewählt wird,
entweder die verwürfelten oder die entwürfelten digitalen Signale auszugeben, um den Zugriff auf
die entwürfelten digitalen Signale gemäß dem Inhalt der Steuerinformationen zu steuern.
2. Digitales Zugriffs-Steuerverfahren nach Anspruch 1, wobei die Steuerinformationen
von einer CPU aufgenommen werden, die einen Schalter zum Bestimmen der Natur des
Ausgabesignals gemäß dem Inhalt der Steuerinformationen steuert.
3. Digitales Zugriffs-Steuerverfahren nach Anspruch 1, wobei in dem Verfahren ferner
die demultiplexten Signale in einem Decoder decodiert werden und dazu entsprechende
analoge Audio- und/oder Video-Signale ausgegeben werden.
4. Digitales Zugriffs-Steuerverfahren nach Anspruch 1, wobei in dem Verfahren ferner
in einer Schnittstellenschaltung wenigstens ein Parameter der Ausgabe des
Auswahlprozesses auf einen von einem externen Gerät geforderten Parameter angepaßt wird.
5. Digitales Zugriffs-Steuerverfahren nach Anspruch 1, wobei das digitale Signal so aus
einer Aufzeichnungsvorrichtung zugeführt wird, daß das digitale Zugriffs-Steuerverfahren
sowohl ein übertragenes verwürfeltes digitales Signal als auch ein aufgezeichnetes
verwürfeltes digitales Signal entwürfeln kann.
6. Digitales Zugriffs-Steuerverfahren nach Anspruch 1, wobei ferner
Entwürfelungsschlüsselinformationen eingegeben werden, und das Entwürfeln von dem Entwürfler gemäß
der Entwürfelungsschlüsselinformationen ausgeführt wird.
7. Digitales Zugriffs-Steuerverfahren nach Anspruch 6, wobei das Eingeben der
Entwürfelungsschlüsselinformationen durch eine Tastatureingabe, eine Funkübertragung, eine
Telefonübertragung, eine Kabelübertragung und/oder eine Schlüsselkarte ausgeführt wird.
8. Digitales Zugriffs-Steuerverfahren nach Anspruch 1, wobei ferner
der verwürfelte digitale Signalausgang aus dem Auswahlprozeß in einem
Aufzeichnungsgerät aufgezeichnet wird;
das verwürfelte digitale Signal aus dem aufgezeichneten verwürfelten digitalen
Signal in einem Reproduzierer reproduziert wird;
das reproduzierte verwürfelte digitale Signal in einem Reproduktions-Entwürfler
entwürfelt und ein entwürfeltes digitales Signal daraus gespeichert wird.
9. Digitales Zugriffs-Steuerverfahren nach Anspruch 8, wobei ferner das entwürfelte
digitale Signal aus dem entwürfelten reproduzierten digitalen Signal in einem
Reproduktionsdecoder decodiert wird und wenigstens ein dazu entsprechendes analoges Audio-
und/oder Video-Signal ausgegeben wird.
10. Digitales Zugriffs-Steuerverfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, ferner
mit dem Prozeß der Übertragung des digitalen Signals, wobei in dem Prozeß:
ein digitales Signal in einem Verwürfler empfangen und ein verwürfeltes digitales
Signal daraus erzeugt wird;
das verwürfelte digitale Signal und Steuerinformationen in einem Multiplexer
gemultiplext werden, wobei die Steuerinformationen einen Inhalt zum Steuern des Zugriffs
auf das digitale Signal an einem Empfängerende aufweisen; und
das gemultiplexte digitale Signal zum Empfang durch das digitale
Rundfunk-Empfangssystem über einen Transmitter übertragen wird.
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