-
Die
Erfindung betrifft eine Halogenmetalldampflampe mit einer Farbtemperatur
Tc des emittierten Lichtes im Bereich zwischen
3900 K und 4500 K, versehen mit einem Entladungsgefäß mit einer
Keramikwandung, das einen Entladungsraum umschließt, der
eine ionisierbare Füllung
enthält,
die außer
Hg eine molare Menge von Halogeniden von Na, Tl und von zumindest
entweder Dy oder Ho umfasst.
-
Eine
Lampe der eingangs erwähnten
Art ist aus EP-A-0 215 524 (PHN 11.485) bekannt. Die bekannte Lampe,
die eine hohe Lichtausbeute mit hervorragenden Farbeigenschaften
kombiniert (darunter einen allgemeinen Farbwiedergabeindex Ra ≥ 80
und eine Farbtemperatur Tc zwischen 2600
und 4000 K) ist außerordentlich
gut zur Verwendung als Lichtquelle für unter anderem Innenbeleuchtung
geeignet.
-
Bei
dieser Lampe wird die Erkenntnis genutzt, dass eine gute Farbwiedergabe
möglich
ist, wenn als Füllungsbestandteil
einer Lampe Na Halogenid verwendet wird, und dass während des
Lampenbetriebs eine starke Verbreiterung und Inversion der Na-Emission in den Na-D-Linien
auftritt. Dies erfordert eine hohe Temperatur der kältesten
Stelle Tcs in dem Entladungsgefäß von beispielsweise
1170 K (900 °C).
Wenn die Na-D-Linien
invertiert und verbreitert werden, nehmen sie in dem Spektrum die Form
einer Emissionsbande mit zwei Maxima mit einem gegenseitigen Abstand
von Δλ an.
-
Die
Forderung, dass Tcs einen hohen Wert haben
sollte, schließt
unter Praxisbedingungen die Verwendung von Quarz oder Quarzglas
für die
Wandung des Entladungsgefäßes aus
und erfordert für die
Wandung des Entladungsgefäßes die
Verwendung von Keramikmaterial.
-
Unter
einer Keramikwandung soll in der vorliegenden Beschreibung und in
den Ansprüchen
eine Wandung aus Metalloxid, wie z.B. Saphir oder dicht gesintertem
polykristallinen Al2O3,
sowie aus Metallnitrid, beispielsweise AlN, verstanden werden.
-
Die
bekannte Lampe hat eine gute Farbwiedergabe und auch einen verhältnismäßig breiten
Bereich für
die Farbtemperatur.
-
Im
Allgemeinen wird die bekannte Lampe an einer Wechselspannungsspeisequelle
mit einer Frequenz von nicht mehr als 120 Hz betrieben. Bei jedem
Polaritätswechsel
der Speisespannung verlischt die Entladung in der einmal gezündeten Lampe
und wird anschließend
erneut gezündet.
Diese Wiederzündung
erfolgt bei einem Spannungspegel, im Weiteren Wiederzündspannung
genannt, der höher
ist als die stabile Bogenspannung der Lampe. Das Verhältnis der
Wiederzündspannung
zur Bogenspannung wird Crestfaktor genannt. Insbesondere wenn die
Lampe mit einem sinusförmigen
Signal betrieben wird, nimmt der Crestfaktor einen verhältnismäßig hohen
Wert an. Der Wert des Crestfaktors nimmt gewöhnlich im Verlauf der Lampenlebensdauer
zu. Wenn der Crestfaktor einen zu hohen Wert annimmt, wird die Lampe
nicht mehr erneut zünden
und ausgeschaltet bleiben. Es zeigt sich, dass die benötigte Menge
Metallhalogenid zu sehr hohen Anfangswerten für den Crestfaktor und zu einem
schnellen Anstieg dieses Faktors während der Lampenlebensdauer
führt,
wenn eine Lampe mit einer Farbtemperatur Tc im
Bereich zwischen 3900 K und 4500 K realisiert wird. Dies beeinflusst
die Lebensdauer der Lampe nachteilig.
-
Aus
US-A-3 852 630 ist eine Halogenmetalldampflampe bekannt, die ein
Entladungsgefäß aus Quarzglas
hat, das mit Hg und Halogeniden von Na, Ca, Tl, In und Dy gefüllt ist.
Die Lampe hat eine sehr hohe Farbtemperatur, Tc > 5200 K, und einen
Wert für den
Farbwiedergabeindex von unter 90.
-
Der
Erfindung liegt als Aufgabe zugrunde, eine Lampe der eingangs erwähnten Art
zu verschaffen, bei der eine lange Nutzlebensdauer realisiert werden
kann. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
die ionisierbare Füllung
der Lampe auch CaI2 in einer molaren Menge
umfasst, die zwischen 30 und 50% der gesamten molaren Menge der
Halogenide liegt.
-
Die
erfindungsgemäße Lampe
hat den Vorteil, dass der Wert des Crestfaktors auch nach einigen
Tausend Brennstunden begrenzt bleibt, wobei sich überraschenderweise
gezeigt hat, dass die hervorragenden Farbeigenschaften der Lampe
kaum beeinflusst werden und auch die Lichtausbeute der Lampe nicht
nachteilig beeinflusst wird. Für
eine molare Menge des CaI2 unter 30 Mol-%
kann keine effektive Verringerung des Crestfaktors gefunden werden.
Wenn andererseits die molare Menge 50 Mol-% übersteigt, wird zwar eine weitere
Verringerung des Crestfaktors erreicht, aber gleichzeitig wird die Lichtausbeute
der Lampe wesentlich beeinträchtigt. Implementierung
der Maßnahme,
dass die ionisier bare Füllung
außer
Halogeniden von Dy und Ho auch Halogenid von Tm umfasst, hat den
Vorteil, dass eine vorhandene Herstellungstechnologie verwendet
werden kann.
-
Begrenzung
der molaren Menge von Tl-Halogenid auf zwischen 3 und 10 % der gesamten
molaren Menge von Halogeniden hat den Vorteil, dass das von der
Lampe abgestrahlte Licht einen Farbort hat, der nahe beim Planckschen
Kurvenzug liegt, wobei dieser Kurvenzug der geometrische Ort oder
die Menge der Farborte von Planckschen Strahlern ist. Ein zusätzlicher
Vorteil ist, dass dadurch eine geringe Zunahme des Wertes des allgemeinen
Farbwiedergabeindex Ra realisiert wird.
Ein gewünschter
hoher Wert für
die Farbtemperatur Tc kann bei einer gesamten
molaren Menge von Seltenerdhalogeniden von Dy, Ho und Tm realisiert
werden, die zwischen 15 und 25 Mol-% der gesamten molaren Menge
von Halogeniden liegt. Vorzugsweise beträgt das Verhältnis der molaren Menge des
Na Halogenids zur molaren Menge von Seltenerdhalogeniden höchstens
2, um die gewünschten
Farbeigenschaften zu realisieren.
-
Mit
Hilfe der erfindungsgemäßen Maßnahme wird
vorzugsweise realisiert, dass der Crestfaktor der erfindungsgemäßen Lampe
unter 2,3 liegt. Dies macht die Lampe als Nachrüstlampe für vorhandene Lichtanlagen geeignet.
Bei Werten für
den Crestfaktor von mehr als 2,3 ergab sich, dass die Lampe in einer
vorhandenen Anlage nicht zuverlässig
betrieben werden kann.
-
Die
oben beschriebenen Aspekte und weitere Aspekte der erfindungsgemäßen Lampe
sind in der Zeichnung dargestellt (nicht maßstabsgetreu) und werden im
Folgenden näher
beschrieben. Es zeigen:
-
1 schematisch
eine erfindungsgemäße Lampe
und
-
2 das
Entladungsgefäß der Lampe
von 1 im Detail.
-
1 zeigt
eine Halogenmetalldampflampe, die mit einem Entladungsgefäß 3 mit
einer Keramikwandung versehen ist, das einen Entladungsraum 11 umschließt, der
eine ionisierbare Füllung
enthält,
die außer
Hg eine molare Menge von Halogeniden von Na, Tl und von zumindest
entweder Dy oder Ho umfasst. Zwei Elektroden, deren Spitzen einen
Zwischenraum EA haben, sind in dem Entladungsraum angeordnet, und
das Entladungsgefäß hat zumindest am
Ort des Zwischenraums EA einen Innendurchmesser Di. Das Entladungsgefäß ist an
einem Ende mit einem hervorstehenden Keramikstopfen 34, 35 verschlossen,
der einen zu einer jeweiligen in dem Entladungsgefäß positionierten
Elektrode 4, 5 führenden Stromzuführleiter
(2: 40, 41, 50, 51)
mit engem Zwischenraum umschließt
und mit dieser Elektrode mit Hilfe einer Schmelzkeramikverbindung (2: 10)
an einer vom Entladungsraum abgewandten Seite gasdicht verbunden
ist. Das Entladungsgefäß ist von
einem Außenkolben 1 umgeben, der
an einem Ende mit einem Lampensockel 2 versehen ist. Im
Betriebszustand der Lampe verläuft
zwischen den Elektroden 4 und 5 eine Entladung.
Die Elektrode 4 ist über
einen Stromleiter 8 mit einem ersten elektrischen Kontakt
verbunden, der Teil des Lampensockels 2 ist. Die Elektrode 5 ist über einen Stromleiter 9 mit
einem zweiten elektrischen Kontakt verbunden, der Teil des Lampensockels 2 ist.
Das Entladungsgefäß, in 2 detaillierter
dargestellt (nicht maßstabsgetreu),
hat eine Keramikwandung und ist aus einem zylindrischen Teil mit
einem Innendurchmesser Di gebildet, der an beiden Seiten durch Endwandabschnitte 32a, 32b begrenzt
wird, die einen gegenseitigen Abstand L haben, wobei jeder Endwandabschnitt 32a, 32b eine
Endfläche 33a, 33b des
Entladungsraums definiert. Die Endwandabschnitte haben je eine Öffnung,
in der ein hervorstehender Keramikstopfen 34, 35 in
dem Endwandabschnitt 32a, 32b mittels einer Sinterverbindung
S gasdicht befestigt ist. Die hervorstehenden Keramikstopfen 34, 35 umschließen jeweils
eng einen Stromzuführleiter 40, 41, 50, 51 einer
jeweiligen Elektrode 4, 5, die eine Spitze 4b, 5b hat.
Der Stromzuführleiter
ist mit dem hervorstehenden Keramikstopfen 34, 35 mittels
einer Schmelzkeramikverbindung 10 an der vom Entladungsraum
abgewandten Seite gasdicht verbunden.
-
Die
Elektrodenspitzen 4b, 5b liegen in einem gegenseitigen
Abstand EA. Die Stromzuführleiter
haben je einen in hohem Maße
gegen Halogenide beständigen
Abschnitt 41, 51, beispielsweise in Form eines
Mo-Al2O3-Cermets,
und einen Abschnitt 40, 50, der an einem jeweiligen
Endstopfen 34, 35 mittels der Schmelzkeramikverbindung 10 gasdicht
befestigt ist. Die Schmelzkeramikverbindung erstreckt sich über einen
gewissen Abstand, beispielsweise ungefähr 1 mm, über das jeweilige Mo-Cermet 41, 51.
Es ist möglich,
die Teile 41, 51 aus einem anderen Material als
aus Mo-Al2O3-Cermet
zu bilden. Andere mögliche Konstruktionen
sind beispielsweise aus EP-A-0 587 238 (US-A-5.424.609) bekannt.
Als besonders geeignete Konstruktion erwies sich unter anderem eine
in hohem Maße
gegen Halogenide beständige
Spule, die um einen gleichermaßen
beständigen
Stift gewickelt war. Mo ist sehr geeignet als in hohem Maße gegen
Halogenide beständiges
Material. Die Teile 40, 50 bestehen aus einem
Metall, dessen Ausdehnungskoeffizient gut mit dem der Endstopfen übereinstimmt.
Nb ist beispielsweise ein für
diesen Zweck sehr geeignetes Material. Die Teile 40, 50 sind
mit den jeweiligen Stromleitern 8, 9 in einer
nicht im Detail dargestellten Weise verbunden. Die beschriebene
Konstruktion der Durchführung
ermöglicht
es, die Lampe in jeder gewünschten
Brennlage zu betreiben.
-
Jede
Elektrode 4, 5 besteht aus einem Elektrodenstab 4a, 5a,
der nahe der Spitze 4b, 5b mit einer Wicklung 4c, 5c versehen
ist. Die hervorstehenden Keramikstopfen sind in den Endwandabschnitten 32a und 32b mittels
einer Sinterverbindung S gasdicht befestigt. Die Elektrodenspitzen
liegen hier zwischen den von den Endwandabschnitten gebildeten Endflächen 33a, 33b.
Bei einer alternativen Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Lampe
liegen die hervorstehenden Keramikstopfen 34, 35 relativ zu
den Endwandabschnitten 32a, 32b versenkt. Die Elektrodenspitzen
liegen in diesem Fall im Wesentlichen in den von den Endwandabschnitten
gebildeten Endflächen 33a, 33b.
-
Bei
einer praktischen Realisierung einer erfindungsgemäßen Lampe,
wie anhand der Zeichnung beschrieben, beträgt die Lampennennleistung 70
W und die Lichtausbeute 88 lm/W. Die Lampe, die zum Betrieb in einer
vorhandenen Anlage geeignet ist (Nachrüstlampe), hat eine Lampenspannung
von 91 V. Die ionisierbare Füllung
des Entladungsgefäßes umfasst
6 mg Hg und 8 mg Iodidsalze als die molare Menge von Halogeniden
von Na, Tl, Dy, Ho, Tm und Ca mit jeweiligen Molprozentsätzen von
29%, 6,5%, 6,5%, 6,5%, 6,5% und 45%. Das Hg, das auch dazu dient,
zu gewährleisten,
dass die Lampenspannung zwischen 80 V und 100 V liegt, was notwendig ist,
um die Nachrüstanforderungen
zu erfüllen,
hat im Betriebszustand der Lampe einen Druck von 20 bar. Die Füllung umfasst
weiterhin Ar mit einem Fülldruck von
140 mbar als Zündgas.
-
Der
Abstand EA zwischen den Elektrodenspitzen beträgt 6 mm, der Abstand L zwischen
den Endflächen
ist 8 mm und der Innendurchmesser Di ist 7,4 mm. Photometrische
Eigenschaften der Lampe wurden in einer Dauerprüfung gemessen. Die Ergebnisse
sind die folgenden. Beim Betrieb mit einer Speisequelle von 220
V, 50 Hz ist der Crestfaktor nach 100 Brennstunden 1,8, nach 1000
Brennstunden 1,9, nach 2000 Brennstunden 2,05 und nach 5000 Brennstunden
2,07. Die Farbtemperatur Tc beträgt zu den Zeitpunkten
von 100, 1000, 2000 und 4000 Brennstunden 4214K, 4222K, 4260K und
4255K. Der Farbort hat zu diesen Zeitpunkten die folgenden Koordinaten
(x,y): (0,370;0,365), (0,371;0,369), (0,369;0,368) und (0,370;0,369).
Der allgemeine Farbwiedergabeindex Ra hat nach 100 Brennstunden
einen Wert von 92. Nach 4000 Brennstunden ist dieser Wert 91.
-
Bei
einer anderen praktischen Realisierung der erfindungsgemäßen Lampe
beträgt
die Lampennennleistung 39 W und die Lichtausbeute 90 lm/W. Die ionisierbare
Füllung
des Entladungsgefäßes umfasst
3,3 mg Hg und 6 mg Halogenidsalze mit der glei chen Zusammensetzung
wie bei der oben beschriebenen 70-W-Lampe. Die Lampe strahlt im
Betriebszustand Licht mit einer Farbtemperatur Tc von 4019
K und mit einem allgemeinen Farbwiedergabeindex Ra von
90 ab. Beim Betrieb an einem öffentlichen
Netz von 220 V, 50 Hz beträgt
der Crestfaktor 2,1.
-
Bei
einer weiteren praktischen Realisierung hat die Lampe mit einer
Nennleistung von 150 W eine ionisierbare Füllung von 7,6 mg Hg und 9 mg
Iodidsalzen von Na, Tl, Ho und Ca in jeweiligen relativen Mengen
von 41,5 Mol-%, 6,5 Mol-%, 22 Mol-% und 30 Mol-%. Der Abstand EA
zwischen den Elektrodenspitzen in dem Entladungsgefäß beträgt 11 mm,
der Abstand L zwischen den Endflächen
ist 14 mm, und der Innendurchmesser Di ist 9,2 mm. Im Betrieb ist die
Lichtausbeute 85 lm/W, der Crestfaktor 2,07, die Farbtemperatur
Tc 4208 K und der allgemeine Farbwiedergabeindex
Ra 94.