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DE69814913T2 - Auspuffanlage für eine brennkraftmaschine - Google Patents

Auspuffanlage für eine brennkraftmaschine Download PDF

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DE69814913T2
DE69814913T2 DE69814913T DE69814913T DE69814913T2 DE 69814913 T2 DE69814913 T2 DE 69814913T2 DE 69814913 T DE69814913 T DE 69814913T DE 69814913 T DE69814913 T DE 69814913T DE 69814913 T2 DE69814913 T2 DE 69814913T2
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exhaust system
exhaust
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Christophe Gondoin
Bernard Rollet
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abgasanlage für die Abgase eines Verbrennungsmotors, der insbesondere in ein Kraftfahrzeug eingebaut ist. Vor allem bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Abgasanlage, die eine gekrümmte Leitung aufweist, die mit einer Anordnung zur Behandlung der Abgase verbunden ist.
  • Der Raumbedarf des Motorraumes erschwert die Auslegung der Abführung der Abgase, vor allem unter Berücksichtung der Auflagen für ein ansprechendes Aussehen, immer mehr. Daraus folgt, dass es mehr und mehr erforderlich ist, gekrümmte Leitungen vorzusehen, wobei jedoch derartige gekrümmte Leitungen, wenn sie stromaufwärts einer Anordnung zur Behandlung der Abgase vorgesehen sind (Katalysator, Teilchenfilter, etc.) die Strömung der Gase behindern, woraus ein Fehlfunktionieren der Anordnung zur Behandlung hervorgerufen werden kann, insbesondere eine Konzentration der Abgase in nur einem Teil der Anordnung zur Behandlung.
  • Aus den Veröffentlichungen DE-U-94 12 553.8, DE-A-23 45 383 und WO-A-98/07967 sind verschiedene gekrümmte Leitungen zur Zufuhr der Abgase zur Anordnung für deren Behandlung bekannt geworden, die mit Ablenkteilen versehen sind und die die oben erwähnten Nachteile aufweisen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, diese Nachteile zu vermeiden und ein gekrümmtes Teil für eine Abgasleitung zu schaffen, das stromaufwärts einer Anordnung zur Behandlung der Abgase eingesetzt wird, das einfach herzustellen ist und das eine gleichförmige Verteilung über den+ Eingang der Anordnung zur Behandlung gewährleistet.
  • Die Abgasanlage für einen Verbrennungsmotor gemäss der Erfindung weist eine Anordnung zur Behandlung der Abgase auf, wie zum Beispiel einen Katalysator oder ein Teilchenfilter, sowie eine Hülle, in der ein Behandlungsaggregat angeordnet ist, das von den Abgasen durchsetzt wird.
  • Nach der Erfindung weist die Abgasanlage stromaufwärts der Anordnung zur Behandlung der Abgase in Richtung der Strömung der Abgase gesehen eine gekrümmte Leitung zur Zufuhr der Abgase auf, wobei diese Leitung mit einer Ablenkanordnung versehen ist, die eine homogene Verteilung der Abgase beim Durchsetzen des Behandlungsaggregats gewährleistet; diese Anlage ist dadurch gekennzeichnet, dass die gekrümmte Leitung eine halbkreisförmige Gestalt aufweist und dass die Ablenkanordnung aus einer Ablenkwand besteht, die durch eine Verformung der Wand der Verbindungsleitung im äußeren Abschnitt der Krümmung erhalten wird.
  • Gemäss einem Merkmal der Abgasanlage nach der Erfindung ist die gekrümmte Leitung in die Hülle der Anordnung zur Behandlung der Abgase integriert.
  • Gemäss einem Merkmal der Abgasanlage nach der Erfindung ragt diese Wand in die strömenden Gase hinein.
  • Gemäss einem Merkmal der Abgasanlage nach der Erfindung wird die Ablenkwand in Richtung der Strömung der Gase gesehen durch eine erste Fläche und eine zweite Fläche gebildet.
  • Gemäss einem Merkmal der Abgasanlage nach der Erfindung ist die erste Fläche im wesentlichen gerade und erstreckt sich über eine Länge, die zwischen 20 und 50 mm variiert unter Bildung eines Winkels zwischen 15° und 45° mit der Längsachse des Behandlungsaggregats, während die zweite Fläche sich in der Verlängerung der ersten Fläche erstreckt bis in die Nähe der Eintrittsfläche des Behandlungsaggregats unter Bildung eines Winkels zwischen 60° und 85° mit der Längsachse dieses Aggregats.
  • Gemäss einem Merkmal der Abgasanlage nach der Erfindung erstreckt sich die Verbindungskante zwischen den beiden Flächen im wesentlichen oberhalb der Längsachse des Behandlungsaggregats in einem Abstand, der zwischen 1/8 und 2/6 der Höhe der Eintrittsfläche dieses Aggregats liegt.
  • Gemäss einem Merkmal der Abgasanlage nach der Erfindung weist die gekrümmte Leitung im inneren Abschnitt der Krümmung und in der Nähe des Behandlungsaggregats eine im wesentlichen gerade Form auf.
  • Die Ziele, Aspekte und Vorteile der Erfindung gehen deutlicher aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung hervor, das nicht der Begrenzung sondern der Erläuterung dient, im Zusammenhang mit der beigefügten Zeichnung; darin zeigen:
  • 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Abgasanlage und
  • 2 eine teilweise aufgeschnittene vergrößerte Darstellung nach 1 zur genauen Erläuterung der Gestalt der die Turbine mit dem Katalysator verbindenden Leitung.
  • Die Abgasanlage nach der Erfindung ist für den Einsatz im Zusammenhang mit dem Verbrennungsmotor eines Kraftfahrzeuges geeignet. Der nicht dargestellte Motor, der mit der Abgasanlage nach der Erfindung ausgerüstet wird, ist im gewählten Ausführungsbeispiel ein Motor mit vier in Reihe angeordneten Zylindern.
  • Ferner sind nur die für das Verständnis der Erfindung erforderlichen Teile mit Bezugszeichen versehen, wobei, zur Erleichterung des Verständnisses, gleiche Teile mit den gleichen Bezugszeichen in den beiden Figuren versehen sind.
  • Aus 1 ist ersichtlich, dass die Abgasanlage an ihrem, stromaufwärts gelegenen Ende, in Richtung der Strömung der verbrannten Gase gesehen, einen mit 1 bezeichneten Abgassammler aufweist, zum Beispiel vom Typ „4 und 1" mit vier Einlassstutzen, die an ihren stromaufwärtigen Enden mit Auslassleitungen des Zylinderkopfes des Motors verbunden sind und die alle stromabwärts in einer gemeinsamen Verbindungsleitung münden, die die Abgase dem Einlass einer Turbine 2 eines Abgasturboladers 3 zuführen.
  • Dieser Abgasturbolader 3 besteht üblicherweise aus drei Teilen: einer Zentripetalturbine 2 zur Aufnahme der in den Abgasen enthaltenen Energie, einem zentralen Gehäuseteil, das die Lager für die Welle trägt, auf der das Turbinenrad und das Kompressorrad sitzen, sowie einem Turbokompressor, mit dem der Motor aufgeladen wird.
  • Die Zentripetalturbine 2 weist einen spiralförmigen Einlass auf, der die Abgase um ein Flügelrad herum verteilt, wonach diese aus der Mitte des Rades austreten. Der feststehende Teil der Turbine 2 besteht aus einem Gussteil, in dem die Einlassleitungen und die Auslassleitungen für die Abgase ausgebildet sind sowie die Aufnahme für das Turbinenrad.
  • Das Turbinengehäuse ist mit einer Einlassöffnung für die Abgase und mit einer Auslassöffnung für die Abgase versehen. Die Einlassöffnung für die Abgase ist mit dem Auslass des Abgassammlers 1 über einen Flansch verbunden und erstreckt sich im wesentlichen radial zur Drehachse des Turbinenrades.
  • Die Auslassöffnung für die Abgase, die sich in der Achse des Turbinenrades erstreckt, ist mit dem Einlass einer Anordnung 5 zur Behandlung des Abgase über eine Verbindungsleitung 6 verbunden. Danach durchsetzen die austretenden Abgase das nicht dargestellte Abgasrohr, das mit dem Auslass 7 der Anordnung 5 zur Behandlung der Abgase verbunden ist.
  • Die hier in Frage kommende Anordnung zur Behandlung der Abgase kann ein mit einem Katalysator versehener Auspufftopf sein (wobei der Katalysator ein mit Verbrennung arbeitender Katalysator oder ein Abgaskatalysator in Form eines ?xydationskatalysators oder eines Reduktionskatalysators oder ein Katalysator mit Mehrfachfunktion sein kann), oder aber ein Teilchenfilter oder auch jede andere Anordnung, die von den Abgasen durchsetzt wird, wie zum Beispiel ein NOx-Abscheider, etc. In der nachfolgenden Beschreibung wird von einem mit Verbrennung arbeitenden Katalysator ausgegangen.
  • Der mit dem Katalysator versehene Auspufftopf 5 ist im dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiel im wesentlichen parallel und in unmittelbarer Nähe des Turboladers 3 angeordnet. Dieser Einbau des mit dem Katalysator versehenen Auspufftopfes 5 direkt neben dem Turbolader 3 eignet sich besonders gut im Hinblick auf die Raumausnutzung im Motorraum eines Kraftfahrzeuges.
  • Die Verbindungsleitung 6 zwischen dem Turbolader 3 und dem mit dem Katalysator versehenen Auspufftopf 5 ist eine gekrümmte Leitung und weist im wesentlichen die Form eines (umgedrehten) C auf, wobei sie entweder als eigenständige Leitung ausgebildet sein kann oder aber in das Gehäuse der Turbine 2 bereits bei dessen Gussherstellung eingearbeitet werden kann oder auch wie im dargestellten Ausführungsbeispiel in die Hülle für den Auspufftopf integriert ist.
  • Aus 2 ist noch deutlicher ersichtlich, dass der mit dem Katalysator versehene Auspufftopf 5, der die Form einer langgestreckten Hülle 51 mit kreisförmigem oder elliptischem Querschnitt aufweist, dazu dient die Abgase zu leiten. Die Hülle 51 ist mit der Turbine 2 stromaufwärts im Abgasrohr verbunden. Die Hülle 51 enthält in ihrem zentralen Abschnitt eines oder mehrere Behandlungsaggregate 52 für die Abgase, insbesondere einen Monolith. Der Monolith besteht in herkömmlicher Weise aus einem zylindrischen Block mit kreisförmigem oder elliptischen Querschnitt, der in erster Linie an denjenigen der Hülle 51 angepasst ist.
  • Der Monolith 52, der zum Beispiel aus Edelstahlblech oder aus einer porösen Keramik bestehe4n kann, enthält eine Vielzahl von in Längsrichtung ausgebildeten und die Gestalt einer Bienenwabe aufweisende Durchlasskanälen, deren Wände mit dem eigentlichen Katalysator beschichtet sind für die Behandlung der Abgase.
  • Die Hülle 51 enthält außerdem ein auslassseitiges Ende 7 für die Abgase, das mit dem Abgasrohr verbindbar ist und stromaufwärts in Richtung der Strömung der Abgase gesehen ein einlassseitiges Ende 6 geeigneter Form, das über einen Flansch 8 mit der Auslassöffnung der Turbine 2 verbindbar ist.
  • Das einlassseitige Ende 6 stellt also die Verbindung zwischen der Auslassöffnung der Turbine 2 und der Einlassseite des Monoliths 52 dar, wobei diese im wesentlichen in der gleichen Ebene angeordnet sind. Damit weist das Ende 6 die Gestalt einer Leitung mit einer halbkreisförmigen Krümmung auf.
  • Um zu vermeiden, dass die Abgase durch die Zentrifugalwirkung sich am äußeren Abschnitt der Krümmung 6 konzentrieren und danach in dessen Verlängerung am Einlass des Monoliths 52 ist die Außenwand 61 des Krümmers 6 entsprechend geformt, zum Beispiel durch einen Schritt des Tiefziehens um dergestalt einen Ablenkbuckel 62 auszubilden, der in die Gasströmung ragt.
  • Diese am äußeren Abschnitt der Krümmung 6 vorgesehene Ablenkwand 62 lenkt einen Teil der Abgase in Richtung des Inneren der Einlassfläche des Monoliths 52. Auf Grund des Vorsehens dieser Wand ist es möglich eine praktisch gleichförmige Verteilung beim Eintreten der Abgase in die Einlassfläche des Monolithen zu erzielen (Koeffizient der Eintrittsverteilung γ > 0,9, wobei γ durch die folgende Beziehung definiert ist: γ = ⨏((vi – v)/2Sv)dS mit: vi gleich der Geschwindigkeit der in die Zelle i des Monolithen eintretenden Gase, v gleich der mittleren Geschwindigkeit in der Eintrittsebene des Monolithen und S gleich der berfläche des Monolithen.
  • Die Ablenkwand 62 ist in Richtung der Strömung der Gase ausgebildet und weist eine erste Fläche 63 und eine zweite Fläche 64 auf. Die erste Fläche 63 ist im wesentlichen gerade gestaltet und weist eine Länge auf, die zwischen 15 und 50 mm variiert, wobei sie mit der Längsachse des Monolithen einen Winkel α einschließt, der zwischen 15° und 45° liegt. Die zweite Fläche 64 erstreckt sich in Verlängerung der ersteren bis in die Nähe der Eintrittsfläche des Monolithen 52 und schließt einen Winkel β mit der Längsachse des letzteren ein, der zwischen 60° und 85° liegt.
  • Die Flächen 62 und 63 sind vorzugsweise an ihren Verbindungsrändern mit dem Rest des Krümmers 6 (in den Ebenen senkrecht zur genannten Mittenebene) abgerundet um die Bildung eines zu sehr abgeflachten Buckels zu vermeiden und um dergestalt seitliche Strömungen zu verhindern.
  • Die Verbindungskante zwischen den beiden Flächen 63 und 64, die mehr oder minder abgerundet ist, erstreckt sich im wesentlichen in einer Richtung senkrecht zur Mittenebene des Krümmers 6, die die Achse des Monolithen durchsetzt. Außerdem ist die Kante oberhalb der Längsachse des Monolithen in einem Abstand zu diesem angeordnet, der zwischen 1/8 und 2/6 der Höhe der Eintrittsfläche des Monolithen beträgt.
  • Die in den Gasstrom hervorspringende Ablenkwand 62 ermöglicht damit trotz der Einlasskrümmung eine besonders homogene Verteilung der Abgase über den gesamten Monolithen (wobei Werte für γ von > 0,96 erhältlich sind), sodass ein verbesserter Wirkungsgrad für den mit dem Katalysator versehenen Auspufftopf erzielt wird in Verbindung mit einem verringerten Leistungsverlust und der Vermeidung einer vorzeitigen und heterogenen Alterung des Katalysators auf Grund einer schlechten Verteilung der Abgase im Monolithen.
  • Die Ablenkwand 62 vermeidet also das Erfordernis von divergenten Einlässen, wie sie nach dem Stand der Technik an den mit dem Katalysator ausgestatteten Auspufftöpfen vorzusehen waren und dieses auch dann, wenn der Verbindungskrümmer 6 sehr kurz ist. Es ist daher auf Grund dieser Anordnung möglich, den Auspufftopf 5 in unmittelbarer Nähe des Turboladers anzuordnen und damit eine kompakte Einheit aus Turbolader und Auspufftopf zu schaffen.
  • Um die gleichmäßige Verteilung der Gase über die Eintrittsfläche des Monolithen 52 noch weiter zu verbessern und die Leistungsverluste des Krümmers 6 zu verringern ist die Innenwand 65 der Krümmung in der Nähe des Monolithen dergestalt ausgebildet, dass sie im wesentlichen gerade ist.
  • Diese Ausgestaltung wird erhalten durch das Einsetzen eines geraden rohrförmigen Teils, wobei die Innenseite dieses Teils direkt bis zum Monolithen 52 reicht und die Außenseite direkt bis zur Ablenkwand 62. Damit wird erreicht, dass die ankommende Strömung direkt unbeachtlich des Krümmungsradius auf den oberen Abschnitt des Monolithen geleitet wird, sodass an dieser Stelle kein Rezirkulationsbereich entsteht.
  • Vorzugsweise erstreckt sich dieses rohrförmige Teil über einen Abstand, der zwischen 15 und 40 mm liegt und schließt mit der Achse des Monolithen 52 einen Winkel δ ein, der zwischen 45° und 65° liegt. Des weiteren ist es vorteilhaft, wenn die neutrale Achse des rohrförmigen Teils einen Punkt auf der Eintrittsfläche des Monolithen 52 durchsetzt, der oberhalb der Längsachse des Monolithen liegt, zum Beispiel in einem Abstand zwischen 3 und 8 mm von dieser.
  • Um ferner das Strömungsverhalten des Krümmers 6 zu verbessern und seine Leistungsverluste noch weiter zu verringern wird der innere und/oder der äußere Krümmungsradius des Krümmers 6 dergestalt gewählt, dass er vorzugsweise konstant ist, wobei der innere Radius den größtmöglichen Wert aufweist.
  • Es sei betont, dass die Erfindung in keinerlei Weise auf das beschriebene und dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt ist, das nur der Erläuterung dient.
  • Die vorliegende Erfindung eignet sich für alle Arten von Verbrennungsmotoren, ob diese nun mit gesteuerter Zündung oder mit Kompressionszündung arbeiten, mit direkter oder mit indirekter Einspritzung, mit flüssigem oder mit gasförmigem Kraftstoff, mit Aufladung oder ohne, etc.
  • Die Erfindung ist auch bei beliebigem Querschnitt des zylindrischen Monolithen einsetzbar, der zum Beispiel oval sein kann.
  • Es auch möglich, andere geeignete Ausgestaltungen der Ablenkwand 62 zu wählen im Hinblick auf eine ptimierung der Verteilung der an ihr entlang strömenden Gase.
  • Schließlich ist auch der mit dem Katalysator versehene Auspufftopf 5 nicht auf einen bestimmten Typ beschränkt und kann auch ein Teilchenfilter sein oder ein mit Verbrennung arbeitender Katalysator sein.

Claims (7)

  1. Abgasanlage für einen Verbrennungsmotor, mit einer Anordnung (5) zur Behandlung der Abgase, zum Beispiel in Form eines mit einem Katalysator versehenen Auspufftopfes oder eines Teilchenfilters, mit einer Hülle (51), in der ein Behandlungsaggregat (52) eingesetzt ist, das von den Abgasen durchsetzt wird, mit einer gekrümmten Leitung (6) zur Zufuhr der Abgase, die stromaufwärts der Anordnung (5) zur Behandlung der Abgase, in Richtung der strömenden Abgase gesehen, angeordnet ist, wobei die Leitung (6) eine Ablenkanordnung (62) aufweist, die eine homogene Verteilung der das Behandlungsaggregat (52) durchsetzenden Abgase gewährleistet, dadurch gekennzeichnet, dass die gekrümmte Leitung (6) eine halbkreisförmige Gestalt aufweist und dass die Ablenkanordnung aus einer Ablenkwand (62) besteht, die durch eine Verformung der Wand der Verbindungsleitung (6) im äußeren Abschnitt der Krümmung erhalten wird.
  2. Abgasanlage für einen Verbrennungsmotor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die gekrümmte Leitung (6) in die Hülle (51) der Anordnung (5) zur Behandlung der Abgase integriert ist.
  3. Abgasanlage für einen Verbrennungsmotor nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablenkwand (62) in die Strömung der Abgase ragt.
  4. Abgasanlage für einen Verbrennungsmotor nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablenkwand (62), in Richtung der Strömung der Gase gesehen, eine erste Fläche (63) und eine zweite Fläche (64) aufweist.
  5. Abgasanlage für einen Verbrennungsmotor nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Fläche (63) im wesentlichen gerade ist und sich über eine Länge erstreckt, die zwischen 20 und 50 mm variiert und dabei einen Winkel (α) mit der Längsachse des Behandlungsaggregats (52) einschließt, der zwischen 15° und 45° liegt und dass die zweite Fläche (64) sich in Verlängerung der ersten Fläche (63) erstreckt bis in die Nähe der Eintrittsfläche des Behandlungsaggregats (52) und dabei einen Winkel (β) mit der Längsachse des Aggregats (52) einschließt, der zwischen 60° und 85° liegt.
  6. Abgasanlage für einen Verbrennungsmotor nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Verbindungskante zwischen den beiden Flächen (63, 64) im wesentlichen oberhalb der Längsachse des Behandlungsaggregats (52) erstreckt in einem Abstand zwischen 1/8 und 2/6 der Höhe der Eintrittsfläche des Behandlungsaggregats (52).
  7. Abgasanlage für einen Verbrennungsmotor nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die gekrümmte Leitung (6) im unteren Bereich (65) der Krümmung und in der Nähe des Behandlungsaggregats (52) eine im wesentlichen gerade Form aufweist.
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