GRUNDLAGE DER ERFINDUNG
Erfindungsbereich:
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein faserverstärktes Formteil, und
insbesondere ein leichtes Formteil aus Harz, das mit Glasfasern oder ähnlichen
Fasern verstärkt ist, und das ausgezeichnete Eigenschaften in bezug auf die
Steifigkeit, die Biegefestigkeit die Stossfestigkeit, die gleichmäßige Festigkeit,
den Widerstand gegen lokale Beanspruchungen und Verwindungen aufweist,
wie zum Beispiel ein faserverstärktes Formteil aus Harz mit einer
Rippenstruktur oder einer rippenartigen Struktur im Inneren dieses Formteils.
Beschreibung des Standes der Technik:
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Im Stand der Technik ist ein faserverstärktes Formteil aus Harz bekannt,
welches durch die Beimischung von Fasern, wie zum Beispiel Glasfasern,
verstärkt wird. Da dieses faserverstärkte Formteil ausgezeichnete mechanische
Eigenschaften in bezug auf die Zugfestigkeit, die Biegefestigkeit und die
Wärmefestigkeit aufweist, wird es in großem Umfang für die Herstellung von
Autoteilen, wie zum Beispiel inneren Kernpaneelen, Stossdämpferteilen,
Türstufen, Dachträgern, hinteren Paneelen und Gehäusen für Vorrichtungen
für die Frischluftversorgung, sowie für Konstruktionsmaterialien und
technische Werkstoffe, wie zum Beispiel Paneele für Außenwände oder
Trennwände und Kabelschächte verwendet. Für die Herstellung dieser
faserverstärkten Formteile aus Harz kann das Spritzgussverfahren eingesetzt
werden, um ein Fasern enthaltendes geschmolzenes Harz in den Hohlraum der
Gießformen einzuspritzen. Dieses Spritzgussverfahren ermöglicht das Gießen
eines Teils mit einer komplizierten Form, sowie die Massenproduktion von
Teilen, welche dieselbe Form haben, da es möglich ist, einen bestimmten
Gießzyklus kontinuierlich zu wiederholen.
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Wenn die Menge der Fasern, welche dem nach dem Spritzgussverfahren
hergestellten faserverstärkten Formteil aus Harz beigemischt wird, erhöht wird,
um dessen Festigkeit und Steifigkeit zu verbessern, so wird das Teil schwerer
und kann sich außerdem sehr stark verformen. Um das Gewicht des Formteils
zu reduzieren und auch andere Probleme zu lösen, offenbart die offengelegte
japanische Patentschrift (kokai) Nr. 7-247679, etc. ein Verfahren für das
Expansionsspritzen, bei welchem dem Harz ein Treibmittel beigemischt wird
und dann dieses Material aufgeschäumt und anschließend zu einem Formteil
gegossen wird. Wenn jedoch bei diesem Expansionsspritzverfahren eine große
Menge eines Treibmittels verwendet wird, um das Gewicht des Formteils zu
reduzieren, ist es nicht möglich, in einfacher Weise ein ausreichendes
Expansionsverhältnis zu erreichen. Selbst wenn ein ausreichendes
Expansionsverhältnis erreicht wird, wird das Aussehen durch das
Aufschäumen beeinträchtigt und es entstehen leicht große Poren in dem
Formteil, und es ist nicht einfach, einheitliche Poren in diesem Formteil
auszubilden. Daher ist es nicht möglich, die mechanischen Anforderungen in
bezug auf Festigkeit, Steifigkeit und Stoßfestigkeit zufriedenstellend zu
erfüllen, obwohl das Formteil mit Hilfe von Fasern verstärkt worden ist.
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Um die vorstehend genannten Probleme zu lösen und das Gewicht des
Formteils zu reduzieren und gleichzeitig die Qualität des Erscheinungsbildes
und die mechanischen Eigenschaften, wie zum Beispiel die Festigkeit, die
Steifigkeit und die Stoßfestigkeit des Formteils zu erhalten, wurden folgende
technische Verfahren vorgeschlagen: (1) ein Expansionsspritzverfahren, bei
dem faserverstärkte Harzpellets, die relativ lange Fasern enthalten, in ein
geschmolzenes Harz eingeschmolzen werden, und anschließend das
geschmolzene Harz während dem Gießen mit Hilfe der durch die darin
enthaltenen Fasern erzeugten Rückfederung expandiert wird, um auf diese
Weise ein leichtes Formteil herzustellen; (2) ein Expansionsspritzverfahren, bei
dem ein Treibmittel für die Unterstützung der Expansion des Harzes den im
vorstehenden Punkt erwähnten faserverstärkten Harzpellets beigemischt wird,
um das Gewicht der Formteile weiter zu reduzieren (Internationale
Patentveröffentlichung WO97/29896). Mit Hilfe dieser Verfahren kann das
Gewicht der Formteile ausreichend reduziert werden, ohne dass dadurch deren
mechanische Eigenschaften verschlechtert werden, und diese Verfahren sind
sehr effektiv für die Reduzierung des Gewichtes der aus einem Harz
hergestellten faserverstärkten Formteile.
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Als weiteres Verfahren wurde (3) ein Verfahren für die Herstellung eines
geschäumten Formteils aus Harz vorgeschlagen, bei dem ein geschmolzenes
Harz, welches ein chemisches Treibmittel enthält, mit Hilfe der Einspritzung
oder der Spritzkompression in den Hohlraum von Gießformen eingespritzt
wird, welche einen beweglichen Kern mit einem Schlitz enthalten, wobei die
Oberfläche des Harzes, die mit der Gießform in Berührung steht, ohne
Schäumen abgekühlt und verfestigt wird; die Kapazität des Hohlraums wird
dadurch expandiert, dass der bewegliche Kern so bewegt wird, dass das
geschmolzene Harz in der vergrößerten Kapazität des Hohlraums vergrößert
wird, um dadurch ein geschäumtes Formteil aus Harz mit einer Rippenstruktur
herzustellen (offengelegte japanische Patentanmeldung (kokai) Nr. 9-104043).
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Je nach dem Grad der Gewichtsreduzierung (Expansion) oder der Form des
Formteils kann jedoch zum Beispiel in Fällen, in denen das Formteil einen
großen Bereich oder eine große Kapazität aufweist, das mit Hilfe der obigen
Verfahren (1) oder (2) hergestellte Formteil eine ungenügende Biegefestigkeit
und Steifigkeit aufweisen, und die ungenügende Festigkeit gegen lokale Lasten,
die geringe Gleichmäßigkeit der Festigkeit und des Widerstandes gegen
Verwindungen muss verbessert werden. Bei dem vorgenannten Verfahren (3),
bei dem ein Treibmittel eingesetzt wird, kann die Expansion des Treibmittels
beim Einspritzen nur schwer unterdrückt werden. Insbesondere neigt das Harz
während dem Spritzverfahren unter Kompressionsdruck während der
Einspritzung aufgrund der Reduzierung des Harzdruckes dazu, zu schäumen,
wodurch weiße Streifen auf der Oberfläche des hergestellten Formteils
entstehen. Außerdem entstehen bei einem hohen Expansionsverhältnis große
Poren in dem geschäumten Teil, wie dies in den beigefügten Beispielen gezeigt
wird, so dass das hergestellt Formteil nur eine geringe Gleichmäßigkeit
aufweist. Selbst wenn eine Reduzierung des Gewichstes erreicht wird, ist es
dennoch nicht möglich, in einfacher Weise Formteile mit einer ausreichenden
Festigkeit herzustellen. Da außerdem die geschäumten Produkte geschlossene
Zellen aufweisen, wird die Dauer der Abkühlung der hergestellten Formteile
verlängert. Dadurch wird der Spritzzyklus verlängert, wodurch ein Problem in
bezug auf die Produktivität entsteht.
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Aus der US-A-4,374,906 ist ein Substrat mit Rippen für
Brennstoffelementelektroden bekannt, welches ein faserverstärktes leichtes
Formteil aus Harz mit Poren aufweist, das in dem gegossenen Substrat einen
Teil aufweist, dessen Porosität geringer ist, als die Porosität der anderen
allgemeinen Abschnitte, wobei die unterschiedliche Porosität des Substrats, die
in der US-A-4,374,906 offenbart ist, mit Hilfe von verschiedenen
Gießverbindungen erreicht wird. Die so erreichte unterschiedliche Porosität
beeinflusst die kapillare Wirkung der Rippen.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein faserverstärktes Formteil
aus Harz vorzuschlagen, das ausgezeichnete Eigenschaften in bezug auf die
Biegefestigkeit, die Steifigkeit, die Stoßfestigkeit, die Wärmefestigkeit und eine
ausreichende Festigkeit gegen lokale Belastungen und Verwindungen, sowie
eine gute Gleichmäßigkeit aufweist.
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Im Hinblick auf das Vorgesagte haben die Erfinder gründliche Untersuchungen
der Gesamtstruktur - einschließlich der inneren Struktur - der leichten
faserverstärkten Formteile aus Harz durchgeführt, die feinst verteilte Poren
enthalten, und deren Eigenschaften durchgeführt. Bei ihren Untersuchungen
haben die Erfinder herausgefunden, dass bei einem konventionellen Verfahren,
bei dem ein beweglicher Kern nur einfach für die Expansion herausgezogen
wird, ein Formteil aus Harz mit einem nicht expandierten oder nur geringfügig
expandierten Abschnitt an seinem Umfang erreicht wird, während eine fast
gleichmäßige Expansion an den anderen Umfangsteilen, wie zum Beispiel dem
zentralen Abschnitt erreicht wird, der eine flache Struktur aufweist. Die
Erfinder haben ebenfalls herausgefunden, dass wenn ein Formteil eine grobe
und dichte Struktur in bezug auf die Poren aufweist, statt wenn die Poren
gleichmäßig über den gesamten Umfang des Formteils verteilt sind, und das
Formteil ebenfalls eine einzigartige rippenförmige Struktur aufweist, mit deren
Hilfe die Funktion der Rippe zwischen den beiden Beschichtungen erzeugt
wird, die Eigenschaften des Formteils verbessert werden.
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Im Zusammenhang mit dem Verfahren für die Herstellung der vorgenannten
Rippen oder der rippenförmigen Struktur innerhalb eines Formteils aus Harz
haben die Erfinder in erster Linie herausgefunden, dass wenn ein gekerbter Teil
in Richtung der Wandstärke eines einheitlich expandierten Teils vorgesehen
wird, dieser gekerbte Teil als eine Struktur dient, welche einer Rippe mit einer
geringen Porosität entspricht. Die Erfinder haben ebenfalls herausgefunden,
dass diese Struktur mit Hilfe eines Verfahrens hergestellt werden kann, bei der
das die Fasern enthaltende geschmolzene thermoplastische Harz in einen
Hohlraum eingespritzt wird, welcher durch einen beweglichen Kern gebildet
wird, der sich gegenüber dem Hohlraum des Formteils bewegen und von ihm
zurückgezogen werden kann, und der einen Vorsprung aufweist, um den
gekerbten Teil des Formteils herzustellen, und bei dem der bewegliche Kern
anschließend so zurückgezogen wird, dass er die Kapazität des Hohlraums
expandiert.
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Zweitens haben die Erfinder herausgefunden, dass wenn ein nur gering oder
nicht expandierter Abschnitt hergestellt wird, indem man den Grad der
Expansion gegenüber dem gleichmäßig expandierten Teil des Formteils mit
einer weitgehend einheitlichen Wandstärke verändert, so kann der nur gering
oder nicht expandierte Abschnitt anschließend zweckmäßigerweise weitgehend
als - Rippenstruktur eingesetzt werden. Die Erfinder haben ebenfalls
herausgefunden, dass das Formteil mit dieser Struktur mit Hilfe eines
Gießverfahrens hergestellt werden kann, bei dem nur die Bereiche, welche den
beweglichen Teilen entsprechen, mit Hilfe eines beweglichen Kerns expandiert
werden, welcher gegen den Hohlraum bewegt und von ihm zurückgezogen
werden kann, und der eine Vielzahl von Flächen des Hohlraums der
Gießformen (beweglicher Kern mit einer Vielzahl von beweglichen Teilen).
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Drittens haben die Erfinder herausgefunden, dass die Eigenschaften eines
Formteils verbessert werden können, wenn die Struktur des gleichmäßig
expandierten Teils so verändert wird, dass das Formteil die Art einer
Rippenstruktur annimmt, in welcher weitgehend keine oder nur sehr wenige
Poren in Richtung der Wandstärke zwischen den beiden Hautschichten
ausgebildet werden, und dass ein solches Formteil dadurch hergestellt werden
kann, dass ein Schlitz auf der Seite des Hohlraums des beweglichen Kerns
vorgesehen wird.
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Viertens haben die Erfinder herausgefunden, dass wenn ein rippenartiger oder
ein dispergierender Vorsprung auf einem gleichmäßig expandierten Teil
ausgebildet wird, so bewirkt dieser Vorsprung einen Verstärkungseffekt,
welcher der Wirkung einer Rippe entspricht, und dass außerdem, wenn ein
Fasern enthaltendes geschmolzenes Harz (thermoplastisches Harz) expandiert
wird, der Bereich, welcher dem Vorsprung entspricht, das heißt, der Teil des
Vorsprungs plus dem Teil des darunter liegenden Körpers eine geringfügig
expandierte Struktur, das heißt, eine dichte Struktur mit wenigen Poren im
Vergleich zu anderen flachen Teilen bildet. Die Erfinder haben ebenfalls
herausgefunden, dass das Formteil mit dieser Struktur mit Hilfe eines
Verfahrens hergestellt werden kann, bei dem das die Fasern enthaltende
geschmolzene Harz in eine spezifische hohle Gießform eingespritzt wird und
ein Formteil in der Richtung herausgezogen wird, in welcher der Hohlraum der
Gießform expandiert wird.
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Auf der Grundlage dieser Feststellungen haben die Erfinder die vorliegende
Erfindung gemacht. Mit Hilfe dieser Erfindung wird folgendes erreicht:
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1. Ein leichtes faserverstärktes Formteil aus Harz (6) mit Poren, welches in
diesem Formteil einen Abschnitt (L1, H1) mit einer Porosität (L1) enthält,
der eine geringere Porosität aufweist, als die anderen allgemeinen
Abschnitte, dadurch gekennzeichnet, dass die Poren durch die Wirkung der
Rückfederung entstehen, welche durch die in dem Formteil enthaltenen
Flachsabfälle erzeugt wird.
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2. Das Formteil nach Anspruch 1, bei dem der Abschnitt (L1), der eine
geringere Porosität hat, als die anderen allgemeinen Abschnitte (H1), in
Richtung der Wandstärke dieses Formteils ausgebildet ist.
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3. Das Formteil nach einem der Ansprüche 1 oder 2, bei dem der Abschnitt
(L1), der eine geringere Porosität hat, als die anderen allgemeinen
Abschnitte (H1), eine Rippenstruktur oder eine rippenartige Struktur hat.
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Mit Hilfe der vorliegenden Erfindung wird ein faserverstärktes Formteil aus
einem geschmolzenen Harz vorgeschlagen, das ausgezeichnete Eigenschaften in
bezug auf die Biegefestigkeit, die Steifigkeit, die Stoßfestigkeit, die
Wärmefestigkeit, eine ausreichende Festigkeit gegen lokale Lasten und
Verwindungen, und ein gute Gleichmäßigkeit aufweist. Bei dem Verfahren für
die Herstellung dieses Formteils kann die Verringerung des Gewichtes dieses
Formteils wunschgemäß durch die Verwendung von Gießformen reguliert
werden, die eine relativ einfache Struktur haben und mit denen eine
ausgezeichnete Oberflächenqualität des Formteils erreicht werden kann. Zum
Beispiel kann die flache Struktur der Außenseite eines sehr leichten Formteils
eingehalten werden.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die Fig. 1 zeigt eine schematische Ansicht einer ersten Ausführungsart des
Verfahrens für die Herstellung eines leichten faserverstärkten Formteils aus
Harz nach einer ersten Ausführungsart der vorliegenden Erfindung, in welcher
die Fig. 1(A) den Zustand unmittelbar vor der Expansion des Hohlraums der
Gießform und die Fig. 1(B) den Zustand nach der Expansion darstellt;
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Die Fig. 2 zeigt eine schematische Ansicht einer zweiten Ausführungsart des
Verfahrens für die Herstellung eines leichten faserverstärkten Formteils aus
Harz nach einer ersten Ausführungsart der vorliegenden Erfindung, in welcher
die Fig. 2(A) den Zustand vor der Expansion des Hohlraums der Gießform, und
die Fig. 2(B) den Zustand nach der Expansion darstellt;
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Die Fig. 3 zeigt eine schematische Darstellung der dritten Ausführungsart des
Verfahrens für die Herstellung eines leichten hautintegrierten faserverstärkten
Formteils aus Harz nach der ersten Ausführungsart der vorliegenden
Erfindung, in welcher die Fig. 3(A) den Zustand vor der Expansion des
Hohlraums der Gießform und die Fig. 3(B) den Zustand nach der Expansion
darstellt;
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Die Fig. 4 zeigt eine schematische Darstellung der ersten Ausführungsart des
Verfahrens für die Herstellung eines faserverstärkten Formteils aus Harz nach
der zweiten Ausführungsart der vorliegenden Erfindung, in welcher die Fig.
4(A) den Zustand vor der Expansion des Hohlraums der Gießform und die Fig.
4(B) den Zustand nach der Expansion darstellt.
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Die Fig. 5 zeigt eine schematische Darstellung der zweiten Ausführungsart des
Verfahrens für die Herstellung des hautintegrierten faserverstärkten Formteils
nach der zweiten Ausführungsart der vorliegenden Erfindung, in welcher die
Fig. 5(A) den Zustand vor der Expansion des Hohlraums der Gießform und die
Fig. 5(B) den Zustand nach der Expansion darstellt;
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Die Fig. 6 zeigt eine schematische Darstellung der ersten Ausführungsart des
Verfahrens für die Herstellung des faserverstärkten Formteils nach der dritten
Ausführungsart der vorliegenden Erfindung, in welcher die Fig. 6(A) den
Zustand vor der Expansion des Hohlraums der Gießform und die Fig. 6(B) den
Zustand nach der Expansion darstellt;
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Die Fig. 7 zeigt eine schematische Darstellung der zweiten Ausführungsart des
Verfahrens für die Herstellung des hautintegrierten faserverstärkten Formteils
nach der dritten Ausführungsart der vorliegenden Erfindung, in welcher die
Fig. 7(A) den Zustand vor der Expansion des Hohlraums der Gießform und die
Fig. 7(B) den Zustand nach der Expansion darstellt;
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Die Fig. 8 zeigt eine schematische Darstellung der ersten Ausführungsart des
Verfahrens für die Herstellung des faserverstärkten Formteils nach der vierten
Ausführungsart der vorliegenden Erfindung, in welcher die Fig. 8(A) den
Zustand vor der Expansion des Hohlraums der Gießform und die Fig. 8(B) den
Zustand nach der Expansion darstellt;
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Die Fig. 9 zeigt eine schematische Darstellung der zweiten Ausführungsart des
Verfahrens für die Herstellung des faserverstärkten Formteils nach der vierten
Ausführungsart der vorliegenden Erfindung, in welcher die Fig. 9(A) den
Zustand vor der Expansion des Hohlraums der Gießform und die Fig. 9(B) den
Zustand nach der Expansion darstellt;
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Die Fig. 10 zeigt eine schematische Darstellung der dritten Ausführungsart des
Verfahrens für die Herstellung des hautintegrierten faserverstärkten Formteils
nach der vierten Ausführungsart der vorliegenden Erfindung, in welcher die
Fig. 10(A) den Zustand vor der Expansion des Hohlraums der Gießform und
die Fig. 10(B) den Zustand nach der Expansion darstellt;
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Die Fig. 11 zeigt eine schematische Darstellung der vierten Ausführungsart des
Verfahrens für die Herstellung des hautintegrierten faserverstärkten Formteils
nach der vierten Ausführungsart der vorliegenden Erfindung, in welcher die
Fig. 11(A) den Zustand unmittelbar vor der Expansion des Hohlraums der
Gießform für das integrale Gießen eines Harzes und einer Schutzfolie und die
Fig. 11(B) den Zustand nach der Expansion darstellt, und die Fig. 11(C) zeigt
einen Querschnitt des Formteils, welches nach der vierten Ausführungsart der
vorliegenden Erfindung hergestellt worden ist und in der die Verteilung der
darin hergestellten Poren gezeigt ist.
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSARTEN
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Nachstehend wird die vorliegende Erfindung im Einzelnen beschrieben. Mit
Hilfe der vorliegenden Erfindung kann ein leichtes faserverstärktes Formteil
hergestellt werden, welches einen Abschnitt enthält, in dem die Porosität
geringer ist, als in den anderen flachen (oder allgemeinen) Abschnitten.
Insbesondere wird eine Rippenstruktur oder eine rippenartige Struktur im
Inneren des Formteils, welches Poren enthält, und noch spezifischer eine Rippe
oder eine rippenartige Struktur in Richtung der Wandstärke des Formteils
hergestellt. Die vorliegende Erfindung umfasst die nachstehenden vier
spezifischen Ausführungsarten des Formteils, sowie Verfahren für die
Herstellung der jeweiligen Ausführungsarten:
Erste Ausführungsart
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Eine erste Ausführungsart der vorliegenden Erfindung bezieht sich auf ein
leichtes faserverstärktes Formteil aus Harz, das Poren und insbesondere
dispergierte Poren, sowie einen gekerbten Teil in Richtung der Wandstärke des
Formteils enthält, und bezieht sich insbesondere auf ein leichtes
faserverstärktes Formteil, in welchem der Harzanteil, welcher den gekerbten
Teil bildet, eine Porosität hat, die geringer ist, als die Porosität der anderen
flachen Bereiche. Die erste Ausführungsart der vorliegenden Erfindung bezieht
sich ebenfalls auf ein effizientes Verfahren für die Herstellung eines solchen
leichten faserverstärkten Formteils.
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Bei der Herstellung des leichten faserverstärkten Formteils aus Harz, das darin
verteilte Poren enthält, wird ein Fasern enthaltendes geschmolzenes Harz (ein
thermoplastisches Harz) in den Hohlraum einer Gießform eingespritzt oder
unter Druck eingespritzt, um dadurch diesen Hohlraum mit dem Harz zu
befüllen, und anschließend wird der Hohlraum der Gießform auf das Volumen
eines gewünschten Formteils expandiert. Zu diesem Zeitpunkt wird das
geschmolzene Harz mit Hilfe der Rückfederung der darin enthaltenen
Flachsabfälle auf das gewünschte Volumen expandiert. Nach der Abkühlung
wird die Gießform geöffnet und man erhält dann ein leichtes faserverstärktes
Formteil aus Harz mit den darin verteilt angeordneten Poren.
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Das Herstellungsverfahren nach der ersten Ausführungsart ist dadurch
gekennzeichnet, dass ein Fasern enthaltendes geschmolzenes Harz in den
Hohlraum einer Gießform gegossen wird, die aus einer Gießform besteht,
welche einen Vorsprung aufweist, um einen gekerbten Abschnitt in dem
Formteil herzustellen, und anschließend wird ein beweglicher Kern
herausgezogen, während der Vorsprung an seiner Position verbleibt, um so den
Hohlraum zu expandieren und dadurch den Gießvorgang abzuschließen.
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In dem generellen Fall, in dem ein einziger beweglicher Kern mit einer
einfachen Form, das heißt, mit einer Oberfläche verwendet wird, welche mit
der Oberfläche der gesamten Oberfläche des Hohlraums (in einer flachen Form)
identisch ist, erhält man ein leichtes faserverstärktes Formteil, das einen fast
gleichmäßigen Expansionskoeffizienten aufweist. Obwohl das Formteil ein
geringes Gewicht hat, besitzt es eine größere Oberfläche und ein größeres
Volumen. Wenn das Gewicht des Formteils noch weiter verringert wird, kann
es sein, dass es keine ausreichende Festigkeit und Steifigkeit besitzt. Dagegen
wird in Fällen, in denen ein beweglicher Kern verwendet wird, bei dem ein
Spalt zwischen dem Kern und der Seitenwand des Hohlraums einer Gießform
vorhanden ist, ein Formteil mit einem hohen Expansionskoeffizienten erreicht,
welches einen Umfangsabschnitt ohne oder mit einer geringen Expansion und
andere Umfangsbereiche aufweist, das heißt den mittleren Abschnitt, der eine
einheitliche Expansion aufweist. Da dieses Formteil auf seiner Oberfläche eine
nicht expandierte Hautschicht aufweist, die mit der Wand der Gießform
während der Abkühlung in Berührung steht, hat das Formteil ein geringes
Gewicht und eine hohe Festigkeit und Steifigkeit. Ein solches Formteil mit einer
dreischichtigen Struktur, die aus einer Hautschicht/einer
Expansionsschicht/Hautschicht besteht, kann jedoch keine ausreichende
Steifigkeit haben, wenn seine Oberfläche und sein Volumen groß sind und kann
ebenfalls eine ungenügende Festigkeit gegen lokale Lasten und Verwindungen
aufweisen.
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Um diese Probleme zu lösen, werden in der ersten Ausführungsart der
vorliegenden Erfindung die Hautschichten auf den beiden Oberflächen mit
Hilfe eines nicht oder nur gering expandierten Harzes teilweise miteinander
verbunden. Daher wird bei dem Herstellverfahren nach der ersten
Ausführungsart der vorliegenden Erfindung ein Fasern enthaltendes
geschmolzenes thermoplastisches Harz in den Hohlraum einer Gießform
gegossen, welche aus einem beweglichen Kern mit einem Vorsprung besteht,
mit dessen Hilfe ein gekerbter Teil in dem Formteil hergestellt wird, und
anschließend wird dieser bewegliche Kern in der Richtung herausgezogen, in
welcher der Hohlraum der Gießform expandiert wird.
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Die Form und die Anzahl der Kerne wird entsprechend der Größe und den
gewünschten Eigenschaften des Formteils bestimmt. Die Position, die Form, die
Größe, die Anzahl und die Verteilung etc. der Vorsprünge für die Herstellung
des gekerbten Abschnitts werden wahlweise so bestimmt, dass sie in bezug auf
die Form, die Wandstärke, die Oberfläche, das Volumen, den Grad der
Gewichtsreduzierung, die Einsatzbedingungen und die gewünschte Leistung
des Formteils geeignet sind. Im allgemeinen wird der gekerbte Abschnitt an der
Rückseite des Formteils vorgesehen und besitzt eine Breite von etwa 2-10 mm
und eine Länge von 10 mm oder mehr. Vorzugsweise verläuft der gekerbte Teil
kontinuierlich oder intermittierend in allen Richtungen. Die Harzschicht
zwischen der Bodenfläche des gekerbten Teils und der Oberfläche des Formteils
an der gegenüberliegenden Seite besteht vorzugsweise aus einer Harzschicht,
die weitgehend keine oder nur sehr wenige Poren aufweist. Im allgemeinen ist
die Gießform mit dem Vorsprung für die Herstellung des gekerbten
Abschnittes eine bewegliche Gießform mit einem beweglichen Kern, welcher
sich darin hin- und herbewegen kann und mit einer festen Gießform mit einem
Hohlraum ausgestattet. Mit Hilfe dieses Vorsprungs in dem beweglichen Kern
kann das Einspritzen des geschmolzenen Harzes und der Rückzug des
beweglichen Kerns durchgeführt werden, wenn dieser Vorsprung in diesen
Hohlraum gedrückt wird, und der Hohlraum kann dann auf ein gewünschtes
Volumen expandiert werden, während die Position dieses Vorsprungs feststeht.
Daher kann in einem gewissen Bereich der Gewichtsreduzierung ein weiterer
Vorsprung in der festen Gießform vorgesehen werden, welcher gegenüber dem
beweglichen Kern liegt.
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In Fällen, in denen ein Vorsprung in der beweglichen Gießform vorgesehen ist,
wird die Anordnung der Gießformen so gewählt, dass sich ein beweglicher
Kern innerhalb der beweglichen Gießform mit diesem Vorsprung hin- und
herbewegen kann. Außerdem kann ein Spalt in dem Vorsprung, welcher
gegenüber dem beweglichen Kern liegt, so vorgesehen werden, dass dieser
Spalt einen Teil der höhlen Gießform bildet, wenn das geschmolzene Harz
eingespritzt wird. Mit Hilfe dieser Struktur wird die Form der Oberfläche des
Vorsprungs, der gegenüber dem Hohlraum angeordnet ist, auf das fertige
Formteil so übertragen, dass der Einfluss des anschließenden Rückzugs des
beweglichen Kerns ausgeschaltet wird, und die Hautschichten fest ausgebildet
werden können. In der gleichen Weise wird die Position des Vorsprungs, wenn
er in den Hohlraum der Gießform gepresst wird, und die Position des
beweglichen Kerns, wenn er ebenfalls in diese Gießform gepresst wird, in
geeigneter Weise ausgewählt. Im allgemeinen werden diese Positionen so
ausgewählt, dass ein geeignetes Spiel zwischen diesem Vorsprung und der
Oberfläche der gegenüberliegenden Gießform hergestellt wird.
Zweite Ausführungsart
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Nachstehend wird die zweite Ausführungsart der vorliegenden Erfindung
beschrieben.
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Die zweite Ausführungsart der vorliegenden Erfindung bezieht sich auf ein
leichtes faserverstärktes Formteil, das Poren, und insbesondere verteilte Poren
aufweist, und bei dem die Bereiche mit Ausnahme der Umfangsbereiche des
Formteils aus einer Vielzahl von Bereichen mit unterschiedlichen
Expansionskoeffizienten bestehen. Die zweite Ausführungsart der vorliegenden
Erfindung bezieht sich ebenfalls auf ein Verfahren für die effiziente Herstellung
eines solchen leichten faserverstärkten Formteils aus Harz.
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Das Formteil wird mit Hilfe eines Gießverfahrens hergestellt, bei dem ein Harz
auf den expandierten Abschnitt des Hohlraums der Gießform expandiert wird,
welche durch den Rückzug eines beweglichen Kerns erreicht wird, der sich
gegenüber dem Hohlraum bewegen und von ihm zurückziehen kann, und der
eine Vielzahl von Oberflächen gegenüber diesem Hohlraum aufweist.
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Um die vorgenannten Probleme in bezug auf die Verwendung eines einzigen
beweglichen Kerns mit einer einfachen Form zu lösen, werden bei dem
Herstellverfahren nach der zweiten Ausführungsart der vorliegenden
Erfindung die Hautschichten auf den beiden Oberflächen des Formteils über
eine nicht oder nur wenig expandierte Schicht teilweise miteinander
verbunden. Daher wird in dem Herstellverfahren nach der zweiten
Ausführungsart der vorliegenden Erfindung ein Fasern enthaltendes
geschmolzenes thermoplastisches Harz in den Hohlraum einer Gießform
eingespritzt, welche aus einem Zwischenraum besteht, der durch den den
Hohlraum bildenden Teil des in den Hohlraum gepressten beweglichen Kerns
besteht, und der eine Vielzahl von Oberflächen (eine Vielzahl von beweglichen
Abschnitten) aufweist, die gegenüber dem Hohlraum liegen und der sich in den
Hohlraum der Gießform bewegen und aus ihr zurückziehen kann, und bei der
anschließend der bewegliche Kern in der Richtung herausgezogen wird, in
welcher der Hohlraum der Gießform expandiert wird.
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Die Form und die Anzahl einer Vielzahl von beweglichen Kernen für die
Herstellung der den Hohlraum bildenden Oberfläche werden entsprechend der
Größe und der gewünschten Merkmale des Formteils in geeigneter Weise
ausgewählt. In der gleichen Weise wird die Position der Vielzahl von
beweglichen Kernen, welche in den Hohlraum gedrückt werden, in geeigneter
Weise ausgewählt. Im allgemeinen wird diese Position so gewählt, dass ein
geeigneter Zwischenraum zwischen den beweglichen Kernen und einer
anderen gegenüberliegenden Gießform hergestellt wird, um den
Expansionskoeffizienten des Formteils zu erreichen.
Dritte Ausführungsart
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Nachstehend wird die dritte Ausführungsart der vorliegenden Erfindung
beschrieben.
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Die dritte Ausführungsart der vorliegenden Erfindung bezieht sich auf ein
faserverstärktes Formteil aus Harz, welches Hautschichten, einen Fasern
enthaltenden groben Bereich mit weitgehend kontinuierlichen Poren und einen
Fasern enthaltenden dichten Bereich enthält, in dem weitgehend keine
kontinuierliche Poren enthalten sind, und bei dem der dichte Bereich eine
Rippenstruktur bildet, welche die Hautschichten überbrückt. Die dritte
Ausführungsart der vorliegenden Erfindung ist ebenfalls auf ein geeignetes
Verfahren gerichtet, um ein solches faserverstärktes Formteil aus Harz
herzustellen.
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In der dritten Ausführungsart der vorliegenden Erfindung wird ein leichtes
faserverstärktes Formteil aus Harz mit verteilten Poren mit Hilfe der
Rückfederungswirkung hergestellt, welche durch die Flachsabfälle erzeugt
wird, die in dem geschmolzenen Harz enthalten sind, und zwar mit Hilfe eines
Satzes von Gießformen, die einen beweglichen Kern mit einem Schlitz
aufweisen, der mit der hohlen Gießform in Verbindung steht. Das heißt, das die
Fasern enthaltende geschmolzene Harz wird unter Druck oder ohne Druck in
den Hohlraum der Gießform so eingespritzt, dass das Harz in den Hohlraum
eingefüllt werden kann. Sobald das eingefüllte Harz in den Schlitz eindringt, in
dem die Abkühlung sehr stark ist, wird die Fließfähigkeit des Harzes verringert
oder geht sogar verloren. Anschließend wird der bewegliche Kern in die
Position zurückgezogen, in welcher das Volumen des fertigen Formteils
erreicht wird, und das Harz Wird dann aufgrund des vorgenannten
Rückfederungseffektes expandiert, gefolgt von einer Abkühlung, um dadurch
ein leichtes faserverstärktes Formteil, das Poren aufweist, herzustellen.
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In der Zwischenzeit wurde das in dem Schlitz enthaltene Harz abgekühlt und
der Form der Gießform angepasst. Wenn der bewegliche Kern zurückgezogen
wird, wird das Harz von dem beweglichen Kern abgelöst und verbleibt im
Inneren des Hohlraums. Daher wird das Harz in dem Schlitz weitgehend nicht
expandiert. Selbst wenn das Harz expandiert wird, ist der Grad der Expansion
sehr gering, und daher erfolgt unter normalen Bedingungen keine Expansion,
durch welche kontinuierliche Poren entstehen können, so dass ein dichter
Bereich hergestellt werden kann. Das in dem Schlitz enthaltene Harz bildet eine
Rippenstruktur, welche die Hautschichten auf den beiden Seiten des Formteils
verbindet. Mit Hilfe dieser Struktur wird die Festigkeit, die Steifigkeit und die
Festigkeit gegen Verwindungen in einem Formteil verbessert, welches eine
größere Oberfläche und ein größeres Volumen aufweist, während eine
Reduzierung des Gewichtes dieses Formteils erreicht wird.
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Um die vorgenannten Probleme in bezug auf die Verwendung eines einzigen
beweglichen Kerns mit einer einfachen Form zu lösen, werden in der dritten
Ausführungsart des Herstellverfahrens nach der vorliegenden Erfindung die
Hautschichten auf den beiden Oberflächen des Formteils über einen dichten
Harzbereich mit einer weitgehend geringfügigen Porosität teilweise
miteinander verbunden.
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Daher wird in dem Herstellverfahren nach der dritten Ausführungsart der
vorliegenden Erfindung ein Fasern enthaltendes geschmolzenes Harz in den
Hohlraum einer Gießform eingespritzt oder unter Druck eingefüllt, um
dadurch das Harz in diesen Hohlraum einzufüllen, welcher aus einem Satz von
Gießformen besteht, die einen beweglichen Kern mit einem Schlitz aufweisen,
welcher mit dem Hohlraum in Verbindung steht und der sich gegen den
Hohlraum der Gießform bewegen und von ihr zurückziehen kann, und
anschließend wird der bewegliche Kern für die Expansion des Harzes in die
Position zurückgezogen, welche das Volumen des fertigen Formteils
gewährleistet, wobei das in dem Schlitz befindliche Harz nach der Abkühlung
in dem Hohlraum verbleibt.
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Das Volumen des Hohlraums, in den das Harz eingespritzt oder unter Druck
eingefüllt wird, um dadurch diesen Hohlraum mit Harz zu befüllen, wird so
bestimmt, dass es kleiner ist, als das Volumen des fertigen Formteils, um
dadurch die Wandstärke und die Gewichtsreduzierung (Expansionskoeffizient)
des fertigen Formteils zu erreichen. Der anfängliche Hohlraum der Gießform
kann mit Hilfe eines beweglichen Kerns mit einem Schlitz hergestellt werden,
welcher mit dem Hohlraum einer festen Gießform in Verbindung steht.
Vorzugsweise enthält er ebenfalls zusätzlich zu dem beweglichen Kern eine
bewegliche Gießform, deren Struktur so beschaffen ist, dass sich der bewegliche
Kern innerhalb der beweglichen Gießform hin- und herbewegen kann.
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Die Form des beweglichen Kerns wird entsprechend der Größe und der
gewünschten Eigenschaften des Formteils bestimmt. Die Anordnung, die Form,
die Größe, die Anzahl, die Verteilung, etc. der Schlitze in dem beweglichen
Kern werden beliebig im Hinblick auf die Form, die Wandstärke, den Bereich,
das Volumen, den Grad der Gewichtsreduzierung, die Einsatzbedingungen
und die gewünschte Leistung des Formteils bestimmt. Üblicherweise wird
mindestens ein Schlitz in den zentralen Teil des Formteils eingebracht, wobei
dieser Schlitz die Form einer Kerbe mit einer Breite von etwa 1-10 mm und
einer Länge von 10 mm oder darüber hat. Vorzugsweise verläuft der Schlitz in
allen Richtungen kontinuierlich oder intermittierend. Die Tiefe des Schlitzes in
Richtung der Wandstärke entspricht in etwa der Tiefe des Formteils, oder ist
manchmal sogar etwas größer. Die Gießform wird vorzugsweise so abgekühlt,
dass der Schlitz des beweglichen Kerns intensiv abgekühlt wird. Ein
Vorsprung, der auf einer festen Gießform ausgebildet ist und dem Schlitz in
dem beweglichen Kern entspricht, kann die Abkühlung am Eintritt des
Schlitzes unterstützen und die Wirkung der Rippenstruktur je nach der
Wandstärke des ursprünglichen Hohlraums verbessern.
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Die Gießformen bestehen vorzugsweise aus festen, beweglichen und
verschiebbaren Gießformen, da der Freiheitsgrad der Gießbedingungen
gewährleistet ist und das Formteil leicht herausgenommen werden kann. Daher
besteht der Hohlraum der Gießform aus einer verschiebbaren Gießform, einem
beweglichen Kern, der sich innerhalb der verschiebbaren Gießform hin- und
herbewegen kann, und einer festen Gießform. In diesem Fall können die Teile
des Hohlraums mit Ausnahme des Schlitzes weitgehend flach ausgebildet sein.
Zwischen der verschiebbaren Gießform und dem beweglichen Kern kann ein
Spalt vorgesehen werden, der so gestaltet ist, dass dieser Spalt einen Teil des
Hohlraums der Gießform bildet, wenn das geschmolzene Harz eingespritzt
wird. Mit Hilfe dieser Struktur werden die Form und die Oberfläche des
peripheren Randes des Hohlraums auf den peripheren Rand des fertigen
Formteils übertragen, wenn das geschmolzene Harz in den Hohlraum der
Gießform eingespritzt oder unter Druck eingefüllt wird. Daher bewirkt der
anschließende Rückzug des beweglichen Kerns die Expansion, wobei die Form
erhalten bleibt, so dass ebenfalls eine feste Ausbildung eines dichten Bereiches
in dem peripheren Rand erreicht wird.
Vierte Ausführungsart
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Als nächstes wird die vierte Ausführungsart der vorliegenden Erfindung
beschrieben.
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Die vierte Ausführungsart der vorliegenden Erfindung bezieht sich auf ein
leichtes faserverstärktes Formteil, das Poren und insbesondere verteilt
angeordnete Poren enthält, sowie einen Vorsprung auf mindestens einer der
Oberflächen in Richtung der Wandstärke des Formteils aufweist, und bei dem
der dem Vorsprung entsprechende Bereich eine Porosität aufweist, die geringer
ist als die Porosität der anderen Bereiche. Die vierte Ausführungsart der
vorliegenden Erfindung betrifft ebenfalls ein Verfahren für die Herstellung
eines solchen faserverstärkten Formteils aus Harz.
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Die vierte Ausführungsart der vorliegenden Erfindung ist dadurch
gekennzeichnet, dass wenn durch die Expansion eines geschmolzenen Harzes
auf das Volumen des Hohlraums der Gießform mit Hilfe der Rückfederung,
welche durch die darin enthaltenen Flachsabfälle erzeugt wird, Poren
hergestellt werden, ein Fasern enthaltendes geschmolzenes Harz in den
Hohlraum einer Gießform, die einen gekerbten Abschnitt aufweist, eingespritzt
wird, um einen Vorsprung auf mindestens einer Oberfläche in Richtung der
Wandstärke des Formteils mit einer flachen Struktur herzustellen, und dass
anschließend die Gießform in der Richtung, in welcher der Hohlraum der
Gießform expandiert wird, zurückgezogen wird. Daher hat der Bereich,
welcher dem Vorsprung des Formteils entspricht, eine Porosität, die geringer
ist, als die Porosität der anderen Abschnitte.
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Wenn ein Hohlraum mit einer flachen Form verwendet wird, erhält man ein
leichtes faserverstärktes Formteil mit einem fast gleichmäßigen
Expansionskoeffizienten (Porosität). Wenn jedoch ein beweglicher Kern so
verwendet wird, dass ein Spalt zwischen dem beweglichen Kern und der
Seitenwand entsteht, erhält man ein Formteil, welches einen Umfangsbereich
besitzt, der nicht oder nur geringfügig expandiert worden ist, während dies
anderen Umfangsbereiche, wie zum Beispiel der zentrale Teil, eine
gleichmäßige hohe Expansion aufweisen. Da dieses Formteil auf seiner
Oberfläche eine nicht expandierte Hautschicht aufweist, welche während der
Kühlung nicht mit der Wand der Gießform in Berührung steht, hat das Formteil
ein geringes Gewicht und eine hohe Festigkeit und Steifigkeit. Es ist jedoch
möglich, dass dieses Formteil mit der dreischichtigen Struktur, die aus einer
Hautschicht/Expansionsschicht/Hautschicht in Richtung der Wandstärke
besteht, keine ausreichende Steifigkeit besitzt, wenn seine Oberfläche und sein
Volumen groß sind, und außerdem eine ungenügende Festigkeit gegenüber
lokalen Lasten und Verwindungen besitzt.
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Um diese Probleme zu lösen, werden in der vierten Ausführungsart der
vorliegenden Erfindung die Hautschichten auf den beiden Oberflächen mit
Hilfe eines nicht expandierten oder nur geringfügig expandierten Harzes
teilweise miteinander verbunden. Daher wird in dem Herstellverfahren nach
der vierten Ausführungsart der vorliegenden Erfindung ein Fasern
enthaltendes geschmolzenes Harz in den Hohlraum einer Gießform
eingespritzt, welcher aus einem Zwischenraum besteht, der durch einen
beweglichen Kern gebildet wird, der sich in dem Hohlraum der Gießform hin-
und herbewegen kann, und der einen gekerbten Teil für die Ausbildung eines
Vorsprungs in Richtung der Wandstärke des Formteils aufweist, wobei dieser
bewegliche Kern anschließend so zurückgezogen wird, dass der Hohlraum
expandiert werden kann.
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Die Anordnung, die Form, die Größe, die Verteilung etc. der gekerbten Teile für
die Herstellung des Vorsprungs werden beliebig im Hinblick auf die Form, die
Wandstärke, die Oberfläche, das Volumen, den Grad der Gewichtsreduzierung,
die Einsatzbedingungen und die erwartete Leistung des Formteils bestimmt.
Der gekerbte Teil wird mindestens entweder auf einem festen oder einem
beweglichen Kern für die Herstellung der Gießform angeordnet, und kann
sowohl auf dem festen als auch auf dem beweglichen Kern an den
entsprechenden Positionen auf den beiden Oberflächen und an anderen Stellen
angeordnet werden. Der Vorsprung kann auch kontinuierlich am Umfang des
Formteils angeordnet werden, um dadurch das Aussehen des
Umfangsbereiches des Formteils zu verbessern. Da jedoch ein Formteil im
allgemeinen eine glatte Oberfläche haben sollte, wird der Vorsprung
vorzugsweise an der Rückseite des Formteils angeordnet. Die Form des
Vorsprungs ist vorzugsweise rippenförmig ausgebildet, um dadurch seine
Wirkung zu maximieren. Aus diesem Grund wird der Vorsprung üblicherweise
an der Rückseite des Formteils angeordnet und hat eine Breite von etwa 2-20
mm und eine Länge von etwa 10 mm oder mehr. Vorzugsweise verläuft dieser
Vorsprung in allen Richtungen entweder kontinuierlich oder intermittierend.
Bei dem Herstellverfahren nach der vierten Ausführungsart der vorliegenden
Erfindung wurde überraschend festgestellt, dass ein Fasern enthaltendes
geschmolzenes Harz in verschiedenen Geschwindigkeiten in dem Bereich
expandiert, welcher dem gekerbten Bereich in dem Hohlraum der Gießform
und in anderen Bereichen entspricht. Das heißt, die Expansion in dem
gekerbten Bereich, wie zum Beispiel einem dicken Bereich des Formteils, wird
unterdrückt, so dass auf den Vorsprung des Formteils die Funktion einer Rippe
ausgeübt wird, und gleichzeitig die Rippenwirkung aufgrund der geringen
Porosität in Richtung der Wandstärke und selbst in dem zentralen Teil des
Formteils und dessen dichtere Struktur im Vergleich zu anderen Abschnitten
verbessert wird.
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Bei dem Verfahren für die Herstellung eines leichten faserverstärkten Formteils
nach einem der vorstehend beschrieben Verfahren kann ein Gas, wie zum
Beispiel Stickstoff, in das die Fasern enthaltende geschmolzene Harz in dem
Hohlraum der Gießform jeder Zeit, zwischen oder Einleitung und der
Beendigung der Expansion des Hohlraums der Gießform eingespritzt werden.
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Das Einspritzen von einem Gas unterstützt die Expansion des die Fasern
enthaltenden geschmolzenen Harzes, um dadurch das geschmolzene Harz fest
gegen die Formfläche des Formteils zu drücken. Da das Harz in engem Kontakt
mit der Oberfläche der Gießform abgekühlt wird, entstehen keine Sinkmarken
auf der Oberfläche des Formteils. Bei der dritten Ausführungsart der
vorliegenden Erfindung kann die Haftung zwischen einem dichten Bereich des
Schlitzes und dem Harz, das sich in einem groben Bereich befindet, welcher
den expandierten Abschnitt bildet, verbessert werden. Weiterhin verbessert die
Zirkulation des Gases in der Gießform die Abkühlung des Formteils, wodurch
der Gießzyklus verkürzt wird. In einem solchen Fall kann die Beimischung
einer flüchtigen Flüssigkeit, wie zum Beispiel von Wasser, die Kühlwirkung
noch verstärken.
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Weiterhin ermöglicht der vorherige Auftrag einer Schutzfolie die Herstellung
eines leichten faserverstärkten Formteils, das mit dieser Schutzfolie integral
vergossen ist. Wenn eine Schutzfolie integral mit einem Formteil vergossen ist,
wird die Schutzfolie im allgemeinen auf die Oberfläche der festen Gießform
aufgetragen. Bei einem Formteil, dessen Oberfläche mit einer Schutzfolie
überzogen ist, wird das Harz durch eine Seitenöffnung eingespritzt. Im
allgemeinen ist ein gekerbter Teil in die Oberfläche des Harzes hinter der
Schutzfolie eingebracht.
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Bei den Verfahren nach den verschiedenen Ausführungsarten der vorliegenden
Erfindung ist das die Fasern enthaltende geschmolzene Harz vorzugsweise ein
Fasern enthaltende Harz in Form von Pellets mit einer Länge von 2-100 mm,
welche parallel angeordnete Fasern mit der gleichen Länge in einer Menge von
20-80 Gew.-% enthalten, oder aber ein Gemisch aus diesen Pellets und
anderen Fasern enthaltenden Pellets in einer Menge von 10-70 Gew.-%,
welche erweicht und geschmolzen werden.
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In diesem Zusammenhang können die anderen Pellets üblicherweise Pellets aus
einem thermoplastischen Harz sein, das verschiedene Zusätze, oder aber ein
Harz das keine Fasern enthält, oder aus einem Harz bestehen, das durch
Schmelzkneten von Glasfasern od. dgl. hergestellt wird.
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Die anderen vorstehend beschriebenen Pellets erhalten die in einem
geschmolzenen thermoplastischen Harz enthaltenen Fasern für eine lange Zeit
und verbessern deren Dispergierbarkeit während dem Spritzgießen.
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Die oben beschriebenen Materialien gewährleisten eine starke
Rückfederungswirkung. Das heißt, die in einem geschmolzenen
thermoplastischen Harz enthaltenen Glasfasern bleiben für eine Lange Zeit
erhalten und deren Dispergierbarkeit wird während dem Gießen verbessert.
Eine kleine Menge eines Treibmittels (3 Gew.-% oder weniger) kann dem
Harzmaterial beigemischt werden, um eine ungenügende Expansion
auszugleichen.
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Für die Reduzierung des Gewichtes des leichten faserverstärkten Formteils
nach den verschiedenen Ausführungsarten der vorliegenden Erfindung wird
der gesamte Expansionskoeffizient in einem Bereich von 1,5-8 gewählt, der je
nach der Art der in dem Harz enthaltenen Fasern, deren Gehalt und den für das
Formteil gewünschten Eigenschaften variieren kann. Wenn der
Expansionskoeffizient unter 1,5 liegt, ist die durch die Gewichtsreduzierung
erzielte Wirkung gering. Wenn der Expansionskoeffizient jedoch über 8 liegt,
wird die Glätte der Oberfläche des Formteils beeinträchtigt, die dichte
Hautschicht auf den Oberflächen wird dünner und die Festigkeit des Formteils
wird verringert.
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Die durchschnittliche Porosität liegt etwa zwischen 30-90%, und
vorzugsweise zwischen etwa 33-88%. Wenn die durchschnittliche Porosität
jedoch 30% oder weniger beträgt, ist die Wirkung der Gewichtsreduzierung
nur gering und wenn die durchschnittliche Porosität über 90% liegt, wird die
Glätte der Oberfläche des Formteils verringert, die dichten Hautschichten auf
der Oberfläche werden dünner und die Festigkeit wird verringert.
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Der eine Rippe bildende Harzbereich des Formteils hat eine niedrigere
Porosität, als die anderen flachen Bereiche. Die Poren, die nicht mit anderen
Poren in Verbindung stehen, liegen zwischen 0-30%.
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In der ersten Ausführungsaxt der vorliegenden Erfindung ist die Porosität des
Harzes, welches den Vorsprung des Formteils bildet, vorzugsweise geringer,
als die Porosität der anderen flachen Bereiche.
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In der vierten Ausführungsart der vorliegenden Erfindung hat der Bereich,
welcher dem Vorsprung des faserverstärkten Formteils entspricht, eine
Porosität zwischen 0,1-60% und die anderen flachen Teile haben eine
Porosität zwischen 30-90%. Diese Porositäten werden in einfacher Weise
durch die Regulierung des Volumens des Hohlraums der Gießform während
der Einspritzung des geschmolzenen Harzes erreicht, und der Grad der
Expansion des Harzes wird mit Hilfe der Expansion des Volumens des
Hohlraums der Gießform auf das Volumen des fertigen Formteils erreicht.
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Die durchschnittliche Länge der in dem Formteil enthaltenen Glasfasern beträgt
1-20 mm, und vorzugsweise 2-15 mm. Wenn die durchschnittliche Länge der
Fasern unter 1 mm liegt, sind die Verfilzung und der Grad der Expansion
ungenügend, wodurch sich Nachteile in bezug auf die Festigkeit, die Steifigkeit
und die Stoßfestigkeit ergeben des Formteils. Wenn die durchschnittliche Länge
der Fasern über 20 mm liegt, werden die Dispergierbarkeit und die
Fließfähigkeit der Fasern während der Schmelzung ungenügend und daher
kann das Harz nicht leicht in einen dünnwandigen Teil, wie zum Beispiel einen
Schlitz oder ein Kopfende der Gießformen fließen, so dass das
Erscheinungsbild fehlerhaft, oder die Formbarkeit verschlechtert wird.
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Wenn Glasfasern verwendet werden, so liegt deren Gehalt Menge im
allgemeinen zwischen 10-70 Gew.-%, und vorzugsweise zwischen 15-60
Gew.-%. Wenn die Menge der Fasern unter 10 Gew.-% liegt, sind die
Expansion, die Festigkeit, die Steifigkeit und die Wärmefestigkeit nicht
ausreichend. Wenn jedoch die Menge der Fasern über 70 Gew.-% liegt, sinkt die
Fließfähigkeit während der Schmelzung, so dass das Erscheinungsbild
fehlerhaft sein kann, oder die Expansion und Formbarkeit verschlechtert
werden.
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In diesem Zusammenhang bezieht sich der Expansionskoeffizient auf das
"Volumen nach der Expansion/Volumen ohne Poren vor der Expansion", und
die Porosität (%) bezieht sich auf das (Volumen des Formteils - Volumen ohne
Poren (Volumen vor der Expansion)/Volumen des Formteils) · 100".
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In den anderen flachen groben Teilen liegt die Porosität der Poren, die mit
anderen Poren kommunizieren, zwischen 50-90%. Der Begriff "Volumen des
Formteils" kann einen Teilabschnitt der Gießform umfassen.
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Die thermoplastischen Harze, die in den jeweiligen Ausführungsarten der
vorliegenden Erfindung verwendet werden können, sind nicht besonders
limitiert, und es können Polyolefinharze, wie zum Beispiel Polypropylen,
Blockcopolymere des Propylen-Ethylen, beliebige Copolymere des Propylen-
Ethylen und Polyethylen; Polystyrolharze; ABS-Harze; Polyvinylchloridharze;
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Polyamidharze, Polyesterharze; Polyacetalharze; Polycarbonatharze;
polyaromatische Etherharze; polyaromatische Thioetherharze; polyaromatische
Esterharze; Polysulfonharze; und Acrylatharze verwendet werden.
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Von diesen thermoplastischen Harzen werden vorzugsweise
Polypropylenharze, wie zum Beispiel Polypropylen, Blockcopolymere oder
beliebige Copolymere des Polypropylen und ein weiteres Olefin und deren
Gemische verwendet: Polyamidharze; Polyesterharze; und Polycarbonatharze;
und noch bevorzugter Polypropylenharze, welche ein säuremodifiziertes
Polyolefinharz enthalten, das mit einer ungesättigten homozyklischen
Kohlenstoffverbindung oder einem Derivat dieser Verbindung modifiziert
worden ist.
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Die hier verwendbaren Fasern umfassen Keramikfasern, wie zum Beispiel
Borfasern, Silikoncarbonatfasern, Aluminiumoxidfasern, Silikonnitridfasern,
Zirkoniumfasern; anorganische Fasern, wie zum Beispiel Glasfasern,
Kohlenstoffasern, metallische Fasern, Kupferfasern, Messingfasern, Stahlfasern,
rostfreie Stahlfasern, Aluminiumfasern und Fasern aus einer
Aluminiumlegierung; organische Fasern, wie zum Beispiel Polyesterfasern,
Polyamidfasern, Aramidfasern und Polyarylatfasern. Von diesen Fasern
werden Glasfasern bevorzugt eingesetzt.
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Als Material für das Fasern enthaltende thermoplastische Harz werden
vorzugsweise Fasern enthaltende thermoplastische Harzpellets mit einer Länge
zwischen 2-100 mm verwendet, welche parallel angeordnete Fasern mit der
gleichen Länge in einer Menge zwischen 20-80 Gew.-% oder ein Gemisch aus
solchen Pellets und anderen Fasern enthaltende Pellets in einer Menge
zwischen 10-70 Gew.-% enthalten. Wenn Pellets, die parallel angeordnete
Fasern in einer Menge zwischen 20-80 Gew.-% enthalten, erweicht,
geschmolzen oder geknetet werden, können die darin enthaltenen Fasern nicht
leicht brechen und es wird eine ausgezeichnete Dispergierbarkeit erreicht. Mit
den vorstehend genannten Pellets wird die Wirkung der Rückfederung, welche
durch das - die Fasern enthaltende geschmolzene Harz bewirkt wird, in dem
Hohlraum der Gießform verstärkt und die Länge der in dem fertigen Formteil
enthaltenen Fasern wird vergrößert, und die Eigenschaften und das
Erscheinungsbild des Formteils werden verbessert. Als Formschraube für das
Spritzgießen wird vorzugsweise eine Formschraube verwendet, die einen
relativ geringen Expansionskoeffizienten gewährleistet, um dadurch das
Brechen der Fasern zu verhindern.
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Als Glasfasern können Fasern aus E-Glas, S-Glas od. dgl. verwendet werden, die
einen mittleren Faserdurchmesser von 25 um oder weniger und vorzugsweise
einen Faserdurchmesser zwischen 3-20 um haben. Wenn der Durchmesser der
Fasern unter 3 um liegt, sind die Glasfasern während der Herstellung von
Pellets nicht mit dem Harz kompatibel und daher können diese Fasern nicht
ohne Schwierigkeiten mit dem Harz imprägniert werden. Wenn jedoch der
Durchmesser der Fasern über 20 um liegt, verschlechtert sich das
Erscheinungsbild des Formteils und die Fasern fließen nicht in einfacher Weise
in einen bestimmten Abschnitt, wie zum Beispiel eine Rippe, und können daher
brechen oder beschädigt werden. Bei der Herstellung der Pellets aus den weiter
oben genannten thermoplastischen Harze und Glasfasern mit Hilfe eines
Strangpressverfahrens werden die Glasfasern einer Oberflächenbehandlung mit
einem Haftmittel unterzogen und mit Hilfe eines Binders in Bündel von 100-
1.000 Fasern, vorzugsweise 150-5.000 Fasern zusammengefasst.
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Das hierfür geeignete Haftmittel kann aus konventionellen Haftmitteln aus
Siliziumwasserstoff und Titan ausgewählt werden. Zum Beispiel können ein
Aminosilan und ein Epoxysilan verwendet werden, wie zum Beispiel ein γ-
Aminopropyltriethoxysilan, ein N-β-(Aminoethyl)-γ-
Aminopropyltriethoxysilan, ein γ-Glycidoxypropyltrimethoxysilan oder ein β-
(3,4, Epoxycyclohexyl) Ethyltrimethoxysilan. Besonders bevorzugt werden hier
die vorstehend genannten Aminosilan-Verbindungen verwendet.
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Als Bindemittel kann ein Urethanbinder, ein Olefinbinder, ein Acrylbinder, ein
Butadienbinder oder ein Epoxybinder verwendet werden. Von diesen
Bindemitteln werden vorzugsweise ein Urethanbinder und ein Olefinbinder
verwendet. Als Urethanbinder kann entweder ein mit Öl modifizierter
Einkomponentenbinder, ein Feuchtigkeit bindender Binder, ein Binder vom
Blocktyp oder ein ähnlicher Typ eines Binders verwendet werden; oder aber ein
Zweikomponentenbinder, der als katalytische Beschichtung oder als Polyol-
Beschichtung od. dgl. wirkt, solange wie der Urethanbinder ein Polyisocyanat
enthält, welches durch die Polyaddition von Diosocyanat und einen
Polyalkohol erhalten wird. Als Olefinbinder kann ein säuremodifiziertes
Polyolefinharz verwendet werden, das eine ungesättigte Kohlensäure oder ein
Derivat dieser Säure enthält.
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Die Fasern enthaltenden Harzpellets werden durch Auftrag/Imprägnierung
des thermoplastischen Harzes auf die Glasfasern hergestellt, welche mit Hilfe
des vorgenannten Binders miteinander verbunden werden. Die Verfahren für
den Auftrag/Imprägnierung der Glasfasern umfassen ein Verfahren, bei dem
Faserbündel so durch das geschmolzene Harz geleitet werden, dass die Fasern
mit dem Harz imprägniert werden, sowie ein Verfahren, bei dem die Fasern mit
dem an den Fasern haftenden geschmolzenen Harz imprägniert werden,
während das geschmolzene Harz in einer Gießform oder durch ein ähnliches
Verfähren expandiert werden. Um außerdem die Imprägnierung der Fasern mit
dem Harz zu vereinfachen, das heißt, um die Benetzung der Fasern zu
verbessern, kann ein Strangpressverfahren eingesetzt werden, bei dem unter
Spannung stehende Faserbündel durch das Innere einer Gießform geleitet und
aus ihr herausgezogen werden, deren innerer Umfang Vorsprünge und
Vertiefungen aufweist. Die Faserbündel werden anschließend in einem
zusätzlichen Schritt durch Druckwalzen geleitet. Wenn die Glasfasern in
einfacher Weise mit dem nassen Harz getränkt werden, kann der vorstehend
genannte Schritt der Zusammenfassung der Fasern in Bündel ausgelassen
werden, da die Glasfasern in einfacher Weise mit dem geschmolzenen Harz
imprägniert werden können, so dass die Herstellung der Pellets vereinfacht
wird. Um die Benetzung der Fasern zu vereinfachen, kann zweckmäßigerweise
ein Verfahren eingesetzt werden, bei dem die Polarität auf das Harz übertragen
wird, sowie ein Verfahren, bei dem funktionelle Gruppen, welche mit einem
Haftungsmittel reagieren, auf die Oberfläche der Glasfasern gepfropft werden.
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Nach diesem Verfahren hergestellte mit Harz imprägnierte lange Faserbündel
(Litzen, etc.) werden in Richtung ihrer Breite aufgeschnitten, um dadurch
Harzpellets herzustellen, die lange Fasern enthalten, welche die gleiche Länge
haben, wie die Pellets. In diesem Fall sind die Harzpellets nicht auf solche
Pellets begrenzt, die mit Hilfe eines Verfahrens hergestellt werden, bei dem die
das Harz enthaltenden langen Faserbündel in einem weitgehend kreisförmigen
oder seitlichen Querschnitt zerschnitten werden, und es können daher
Faserbündel verwendet werden, welche mit Hilfe eines Verfahrens hergestellt
werden, bei dem die das Harz enthaltenden langen Faserbündel, welche die
Form einer Folie, eines Streifens, einer Platte oder eines Bandes haben, die flach
angeordnete Fasern enthalten, auf eine bestimmte Länge beschnitten werden.
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Das vorstehend genannte Harzmaterial kann ein Treibmittel in einer Menge
von 3 Gew.-% oder weniger enthalten.
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Die Schäumkraft des in dem Material enthaltenen Treibmittels kompensiert die
mangelnde Wiederherstellungskraft (Expansion) der Fasern, wenn die
Wiederherstellungskraft (Expansion) bei der Rückfederung ungenügend ist.
Daher wird das die Fasern enthaltende thermoplastische Harz zuverlässig auf
das Volumen des Formteils expandiert, welches dem Rückzug des beweglichen
Kerns entspricht.
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Wenn das Treibmittel in einer Menge von mehr als 3 Gew.-% vorhanden ist,
können Sinkmarken, ein fehlerhaftes Erscheinungsbild und große Hohlräume
in dem Formteil entstehen, wodurch sich eine stark verringerte Festigkeit und
Steifigkeit ergibt.
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Aus diesem Grund wird die Menge des Treibmittels vorzugsweise so niedrig
wie möglich gehalten. Insbesondere liegt diese Menge zwischen 0,01-3 Gew.-
%.
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In einem solchen Fall ist die Art des Treibmittels nicht besonders limitiert,
solange es zersetzt werden kann, um ein Gas zu erzeugen, so dass ein
Oxalsäurederivat, eine Azoverbindung, ein Hydrazinderivat, eine
Semicarbazidverbindung, eine Azidverbindung, eine Trinitridverbindung, eine
Nitritverbindung, ein Triazol, ein Harnstoff und ähnliche Verbindungen, ein
Nitritsalz, ein Hydrid, ein Carbonatsalz und ein Bicarbonatsalz verwendet
werden können. Insbesondere können Azodicarbonamide (ADCA),
Benzensulfohydrazide, N,N-Dinitropentamethylentetramine und
Terephthalazide verwendet werden. Soweit erforderlich, kann auch ein
Füllmittel beigegeben werden, wie zum Beispiel ein Stabilisator, ein
antistatisches Agens, ein witterungsbeständiges Agens, kurze Fasern, oder
Talkum.
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Als Gas, das in das die Fasern enthaltende geschmolzene thermoplastische
Harz in dem Hohlraum der Gießform eingespritzt wird, wird vorzugsweise ein
Kühlgas mit einer Temperatur von 15ºC oder weniger, und noch bevorzugter
mit einer Temperatur von 0ºC oder darunter verwendet.
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Dieses Gas kann in das die Fasern enthaltende geschmolzene Harz durch eine
Gasdüse eingespritzt werden, welche in die Düse einer Einspritzvorrichtung
für die Erweichung und das Einspritzen das die Fasern enthaltende
geschmolzene Harz eingesetzt ist, oder durch einen Gasanschluss, welcher in
einem Eingusskanal, einer Gleitschiene oder einem Hohlraum in den
Gießformen angeordnet ist.
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Als Düse oder Gasanschluss für das Einspritzendes Gases wird vorzugsweise
ein Gasanschluss verwendet, der in den Gießformen angeordnet ist, und
insbesondere ein Gasanschluss, der in dem Hohlraum der Gießform angeordnet
ist.
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Der Gasdruck liegt zwischen 0,01-20 MPa, und bevorzugt zwischen 0,1-5
MPa und noch bevorzugter zwischen 0,5-2 MPa. Der Gasdruck wird
entsprechend der Größe, der Form und dem Expansionskoeffizienten des
Formteils; der Fließfähigkeit, der Viskosität und dem Fasergehalt des
geschmolzenen Harzes; der Form der Gießformen und vergleichbaren Faktoren
eingestellt. Wenn der Gasdruck verringert wird, kann das Entstehen von
großen Hohlräumen in dem geschmolzenen Harz verhindert werden, und die
Festigkeit kann zuverlässig gewährleistet werden. Daher kann das Gas nicht
leicht in den Zwischenraum zwischen der Oberfläche des geschmolzenen
Harzes und der Oberfläche der Gießform eindringen, und dadurch können
Fehler, wie zum Beispiel Sinkmarken vermieden werden.
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Wie bereits vorstehend erwähnt, kann das Gas unter einem relativ geringen
Druck eingespritzt werden. Dies liegt daran, dass eine große Anzahl von
miteinander kommunizierenden Poren mit Hilfe der durch die Fasern
erzeugten Rückfederung in dem Formteil festgehalten wird.
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Da jedoch nur isolierte Zellen während der Reduzierung des Gewichtes von
konventionellen Fasern enthaltenden Harzen durch den Zusatz von
Treibmitteln ausgebildet werden, ist eine Expansion dieser isolierten Zellen
notwendig, um eine bestimmte Gasmenge einzuspritzen, das heißt, es ist eher
ein unter hohem Druck stehendes Gas als ein unter niedrigem Druck stehendes
Gas notwendig, wodurch große Hohlräume entstehen können.
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Es ist also von wesentlicher Bedeutung, ob die Gewichtsreduzierung mit Hilfe
von großen Hohlräumen oder durch kontinuierlich verteilte Poren erreicht
wird.
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Wenn der Gasdruck über 20 MPa liegt, so dringt das Gas häufig in den
Zwischenraum zwischen der Oberfläche des geschmolzenen Harzes und der
Oberfläche der Gießform ein und es entstehen in vielen Fällen große
Hohlräume, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass Fehler im Erscheinungsbild,
wie zum Beispiel Sinkmarken, Funktionsfehler und eine verringerte Festigkeit
auftreten. Wenn jedoch in der vorliegenden Erfindung die Einspritzung des
Gases vorgesehen wird, um eine mangelnde Expansion zu kompensieren, so ist
ein hoher Druck nicht notwendig.
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Bei der Abkühlung des Formteils wird das Harz vorzugsweise für eine kurze
Zeit nach dem Formen abgekühlt, während das Gas zirkuliert und abgeleitet
wird.
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Eine Schutzfolie für die integrierte Abdeckung der Oberfläche des Formteils
wird vor dem Gießen auf die Oberfläche des Formteils aufgetragen. Das heißt,
der vorherige Auftrag der Schutzfolie auf die Oberfläche des Formteils erlaubt
die Herstellung eines leichten faserverstärkten vielschichtigen Formteils.
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Die Schutzfolie ist nicht unbedingt auf dieses Material limitiert und es kann je
nach Zweck und Verwendung eine Vielzahl von Materialien verwendet
werden. Die verwendbaren Schutzfolien umfassen zum Beispiel einschichtige
Materialien, wie zum Beispiel gewebte und nicht gewebte Textilerzeugnisse,
thermoplastische Harzfolien, Filme, zellulare thermoplastische Harzfolien, und
Folien, die mit Mustern od. dgl. bedruckt sind; sowie vielschichtige Materialien,
die eine Schutzfolie enthalten, wie zum Beispiel ein thermoplastisches
Elastomer, oder ein Vinylchloridharz und eine Verkleidung, wie zum Beispiel
ein thermoplastisches Harz, oder eine zellulare thermoplastische Harzfolie. In
diesen Fällen kann das Formteil entweder ganz oder teilweise mit der
Schutzfolie überdeckt werden. Die Herstellung des mit einer Schutzfolie
überdeckten vielschichtigen Formteils beruht auf den Eigenschaften der
Schutzfolie; falls also eine dämpfende Schutzfolie oder ein Fasermaterial
verwendet wird, kann dieses Schutzfolie aufgrund des Druckes des unter
normalen Gießbedingungen eingespritzten Harzes beschädigt werden. Daher
wird vorzugsweise ein Gießverfahren eingesetzt, bei dem das Harz in einer
Menge eingespritzt wird, die ausreicht, um das Volumen des Hohlraums der
Gießform auszufüllen, und anschließend wird ein beweglicher Kern
vorgeschoben, um das Harz zu komprimieren.
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Bei dem Herstellverfahren nach der vorliegenden Erfindung kann für das
Einspritzen ein Fasern enthaltendes geschmolzenen Harzes in den Hohlraum
der Gießform sowohl ein übliches Verfahren wie auch ein sogenanntes
Druckeinspritzverfahren eingesetzt werden, bei dem ein Fasern enthaltendes
geschmolzenes Harz in einen Hohlraum der Gießform so eingespritzt wird,
dass der Hohlraum dieser Gießform nur ungenügend mit dem Harz befüllt
wird, und dann ein beweglicher Kern nach vorne geschoben wird, um das Harz
zu komprimieren. Soweit das Formteil integral mit der Schutzfolie aus
zellularen Folien oder Geweben vergossen wird, wird vorzugsweise das
Verfahren der Druckeinspritzung verwendet, um unter einem niedrigen Druck
ein Harz einzuspritzen, um dadurch Beschädigungen der Schutzfolie während
der Einspritzung zu verhindern.
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Nachstehend werden in bezug auf die beigefügten Zeichnungen bevorzugte
Ausführungsarten der vorliegenden Erfindung beschrieben.
Erste Ausführungsart der vorliegenden Erfindung
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In der Fig. 1 ist schematisch eine erste Ausführungsart des Verfahrens für die
Herstellung eines leichten faserverstärkten Formteils nach der ersten
Ausführungsart der vorliegenden Erfindung dargestellt. In der Fig. 1(A) ist der
Zustand unmittelbar vor der Einspritzung eines Fasern enthaltenden
geschmolzenen thermoplastischen Harzes in die Gießform und die
nachfolgende Expansion des Hohlraums der Gießform dargestellt. In der Fig.
1(B) ist der Zustand nach der Expansion des Hohlraums der Gießform und vor
dem Öffnen der Gießform dargestellt, das heißt, der Zustand nach Abschluss
der Herstellung des Formteils. In der Fig. 1(A) bezeichnet das Bezugszeichen 1
eine feste Gießform; das Bezugszeichen 2 bezeichnet eine bewegliche Gießform;
das Bezugszeichen 3 bezeichnet einen beweglichen Kern; das Bezugszeichen 4
bezeichnet einen Vorsprung der beweglichen Gießform 2; das Bezugszeichen 5
bezeichnet einen Harzdurchgang; die Bezugsnummer 6 bezeichnet einen
Hohlraum; das Bezugszeichen 7 bezeichnet einen Gaseinlass; und das
Bezugszeichen 8 bezeichnet einen Gasauslaß. Nach dem Start der Herstellung
des leichten faserverstärkten Formteils aus Harz nach dieser Ausführungsart
werden die feste Gießform 1 und die bewegliche Gießform 2 mit dem
Vorsprung 4 miteinander verklemmt. Der bewegliche Kern 3 wird in den
Hohlraum der Gießform 6 geschoben, um dadurch das Volumen des
Hohlraums der Gießform für die Einspritzung zu bestimmen. Insbesondere
wird der bewegliche Kern 3 in eine Position bewegt, in welcher ein
Zwischenraum D1 in Richtung der Wandstärke eines Formteils hergestellt
wird, wie dies in der Fig. 1(A) dargestellt ist. Inder Darstellung der Fig. 1(A) ist
die Spitze des Vorsprungs 4 mit der Oberfläche des beweglichen Kerns 3
ausgerichtet. Das geeignete positionelle Verhältnis zwischen der Spitze und der
Oberfläche kann jedoch entsprechend dem Expansionskoeffizienten des
Formteils und dem Expansionskoeffizienten eines Teils des Formteils bestimmt
werden, welcher einen gekerbten Teil in diesem Formteil umrundet. In der
gleichen Weise können die Öffnung D2 und die Form des beweglichen Kerns 3
entsprechend der Form und dem Grad der erreichten Gewichtsreduzierung des
fertigen Formteils bestimmt werden.
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Ein Fasern enthaltendes geschmolzenes thermoplastisches Harz wird in dem
oben genannten ursprünglichen Zustand aus der Düse eines nicht dargestellten
Plastifikators durch eine Harzpassage 5 in den Hohlraum der Gießform 6
eingespritzt. Die Abkühlung des eingespritzten geschmolzenen Harzes beginnt
an einem Abschnitt, welcher mit der Gießform in Kontakt steht. Bevor das
geschmolzene Harz komplett abgekühlt und ausgehärtet ist, wird der
bewegliche Kern 3 herausgezogen, wie dies in der Fig. 1(B) dargestellt ist.
Insbesondere wird der bewegliche Kern 3 in eine Position gezogen, welche
einem Zwischenraum D2 entspricht, das heißt, in eine Position, in welcher das
Volumen des Hohlraums der Gießform expandiert worden ist, um ein fertiges
Formteil herzustellen. Das Herausziehen des beweglichen Kerns 3 bewirkt die
Rückfederung der in dem geschmolzenen Harz enthaltenen Flachsabfälle,
wodurch die Expansion des geschmolzenen Harzes in die Form des fertigen
Formteils bewirkt wird. Mit anderen Worten, die so erzeugte Expansionskraft
bewirkt, dass das geschmolzene Harz gegen die Oberfläche der Gießform
gepresst und entsprechend geformt wird. Während der Formung steht der
Vorsprung 4 der beweglichen Gießform 2 still. Dadurch wird ein gekerbter Teil,
welcher dem Vorsprung 4 entspricht, in dem Formteil hergestellt. Nach der
Abkühlung wird die Gießform geöffnet und das leichte faserverstärkte Formteil
wird aus der Gießform herausgenommen.
-
Nach dieser Ausführungsart der vorliegenden Erfindung wird der bewegliche
Kern 3 in den Hohlraum der Gießform 6 in Richtung der Wandstärke des
Hohlraums der Gießform 6 eingeschoben und anschließend wird das
geschmolzene Harz eingespritzt. Danach wird der bewegliche Kern 3
herausgezogen, um das eingespritzte geschmolzene Harz zu expandieren. Da er
in den Hohlraum der Gießform 6 reicht, bewirkt der Vorsprung 4 ebenso wie
die Oberfläche der Gießform und die Oberfläche des beweglichen Kerns 3 die
Abkühlung des geschmolzenen Harzes. Die Abkühlung des geschmolzenen
Harzes oder eine Reduzierung der Temperatur des geschmolzenen Harzes
bewirkt einen Anstieg der Viskosität des geschmolzenen Harzes. Daher wird in
dem abgekühlten Bereich des geschmolzenen Harzes die Expansion gegenüber
den anderen Bereichen des geschmolzenen Harzes unterbunden oder limitiert.
Daher enthält der Formteil einen groben stark expandierten Bereich H1 und
einen dichten nur gering expandierten Bereich L2. Aufgrund der Anwesenheit
des Vorsprungs 4 wird der dichte Bereich L1 nicht nur am Umfang des
Formteils sondern auch entlang dem gekerbten Teil dieses Formteils
ausgebildet.
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Die Struktur, welche durch den gekerbten Teil und den ihn umgebenden
dichten Bereich L1 gebildet wird, erfüllt die Funktion einer Rippenstruktur,
welche die Wirkung erzielt, die durch ein rippenartige Struktur erreicht würde.
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Bei dieser Ausführungsart der vorliegenden Erfindung muss in den Hohlraum
der Gießform 6 ein geschmolzenes Harz eingespritzt werden, das eine hohe
Expansionsfähigkeit besitzt, von der die Erreichung des Grades der
Gewichtsreduzierung eines Formteils abhängt. Wie bereits weiter oben
erwähnt, haben die in dem eingespritzten geschmolzenen Harz enthaltenen
Fasern, wie zum Beispiel Glasfasern, vorzugsweise eine große durchschnittliche
Länge. Um ein Formteil mit einer großen Porosität herzustellen, kann eine
kleine Menge eines Treibmittels dem Harzmaterial beigefügt werden. Das
Treibmittel ergänzt die Expansionskraft, welche durch die Rückfederung
bewirkt wird, in einer Weise, dass das geschmolzene Harz in engen Kontakt mit
der Oberfläche der Gießform gebracht wird, um dadurch die Entstehung von
Sinkmarken zu verhindern. Außerdem kann, nachdem der Rückzug des
beweglichen Kerns 3 beginnt, ein Gas mit einem relativ geringen Druck, der
nicht über 1 MPa liegt, über einen Gaseinlass 7 in den Hohlraum der Gießform
6 eingeleitet werden, während der Gasauslass 8 geschlossen ist. Alternativ kann
Gas aus dem Gasauslass 8 abgegeben werden, während der Gasdruck an dem
Gasauslass 8 auf einem bestimmten Wert gehalten wird. Dadurch wird die
Abkühlung des Formteils gefördert und die Entstehung von Sinkmarken auf
der Oberfläche des Formteils verhindert. Im Gegensatz zu isolierten Poren,
welche durch die Verwendung eines Treibmittels für die Erreichung einer
Gewichtsreduzierung in konventionellen Verfahren ausgebildet werden, sind
die Poren, welche in dem leichten faserverstärkten Formteil nach der
vorliegenden Erfindung ausgebildet werden, aufgrund der Rückfederung der
Flachsabfälle, die in dem geschmolzenen Harz enthalten sind, kontinuierlich
angeordnet. Das heißt, die Poren werden kontinuierlich entlang den
Flachsabfällen ausgebildet. Daher ist die vorliegende Erfindung dadurch
gekennzeichnet, dass ein Gas in ein Formteil eingeleitet werden kann, während
ein expandierter Abschnitt des Formteils homogenisiert wird. Durch die
Einleitung von Gas in das Formteil kann dieses Formteil auch von der
Innenseite abgekühlt werden, wodurch der Gießzyklus deutlich verkürzt wird.
Ein Bereich des Formteils, welcher den gekerbten Teil umrundet, und der in
dem Formteil durch den Vorsprung 4 hergestellt wird, wird nur leicht oder
überhaupt nicht expandiert. Wenn ein Gas in den Hohlraum der Gießform 6
eingeleitet wird, werden die Poren in dem Formteil vorzugsweise
kontinuierlich in dem gesamten Formteil ausgebildet, damit das Gas durch
dieses Formteil fließen kann, welches einen nur gering expandierten Bereich
aufweist.
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In der Fig. 2 ist schematisch eine zweite Ausführungsart des
erfindungsgemäßen Verfahrens für die Herstellung eines leichten
faserverstärkten Formteils nach der ersten Ausführungsart der vorliegenden
Erfindung dargestellt. Diese zweite Ausführungsart unterscheidet sich von der
in der Fig. 1 dargestellten ersten Ausführungsart dadurch, dass wenn der
bewegliche Kern 3 vorgeschoben wird, ein seitlicher Spalt 9 zwischen der
beweglichen Gießform 2 und dem beweglichen Kern 3 hergestellt wird, und
dass der Hohlraum der Gießform 6, in welchen das geschmolzene Harz
eingespritzt wird, durch die Oberfläche der Gießform, die Oberfläche des
beweglichen Kerns 3 und die Oberfläche des Vorsprungs 4 gebildet wird. Nach
dem Einspritzen des geschmolzenen Harzes in den Hohlraum der Gießform 6
wird das geschmolzene Harz unter hohem Druck gegen die Oberfläche der
Gießform gepresst, um dadurch eine größere Außenfläche des fertigen
Formteils an der Oberfläche der Gießform herzustellen, und wird dann einer
Abkühlung durch die Oberfläche der Gießform und einer Verfestigung in
einem gewissen Grad unterzogen. Wenn also der bewegliche Kern 3
herausgezogen wird, unterliegt die Außenfläche, und insbesondere die
Seitenfläche des Formteils keinen nachteiligen Wirkungen, die sich aus dem
Herausziehen des beweglichen Kerns 3 ergeben könnten. Mit Hilfe dieser
zweiten Ausführungsart kann ein besseres Erscheinungsbild der Seitenfläche
des Formteils im Vergleich zu der ersten Ausführungsart erreicht werden, die
in der Fig. 1 dargestellt ist.
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In der Fig. 3 ist eine schematische Darstellung der dritten Ausführungsart des
Verfahrens für die Herstellung eines leichten faserverstärkten Formteils aus
Harz nach der ersten Ausführungsart der vorliegenden Erfindung gezeigt.
Diese dritte Ausführungsart unterscheidet sich von der in der Fig. 2
dargestellten zweiten Ausführungsart dadurch, dass eine Schutzfolie 10 vorher
an der Oberfläche der festen Gießform 1 gegenüber dem beweglichen Kern 3
befestigt wird. Mit dieser dritten Ausführungsart des erfindungsgemäßen
Verfahrens kann ein Formteil hergestellt werden, in dem eine Schutzfolie 10
integriert ist. Da die Schutzfolie 10 an der festen Gießform 1 befestigt ist, wird
ein seitliches Tor für die Einspritzung des geschmolzenen Harzes in den
Hohlraum der Gießform 6 eingesetzt. Das Gießverfahren entspricht weitgehend
dem Gießverfahren nach der zweiten Ausführungsart, mit der Ausnahme, dass
die Schutzfolie 10 an der festen Gießform 1 befestigt ist. Daher wird es hier
nicht weiter beschrieben. Insbesondere ist in dem vorstehend beschriebenen
Verfahren für das Verschieben und den Rückzug des beweglichen Kerns 3 zum
Beispiel eine Vorrichtung für die Bewegung des Kerns zwischen der
beweglichen Gießform 2 und einem Bett für die Befestigung der beweglichen
Gießform angeordnet.
Ausführungsarten des zweiten Verfahrens der vorliegenden Erfindung
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Die Fig. 4 zeigt eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsart des
Verfahrens für die Herstellung eines leichten faserverstärkten Formteils aus
Harz nach der zweiten Ausführungsart der vorliegenden Erfindung. Die Fig.
4(A) zeigt den Zustand unmittelbar vor dem Einspritzen eines Fasern
enthaltenden geschmolzenen Harzes in eine Gießform und die nachfolgende
Expansion des Hohlraums dieser Gießform. Die Fig. 4(B) zeigt den Zustand
nach der Expansion des Hohlraums der Gießform und vor der Öffnung dieser
Gießform, das heißt, den Zustand nach der Beendigung der Herstellung eines
Formteils. In der Darstellung der Fig. 4(A) bezeichnet die Bezugsnummer 11
eine feste Gießform; die Bezugsnummer 12 bezeichnet eine bewegliche
Gießform; die Bezugsnummer 13 bezeichnet einen beweglichen Kern mit einer
Vielzahl von Kernköpfen; die Bezugsnummer 14 bezeichnet einen Hohlraum;
die Bezugsnummer 15 bezeichnet eine Harzpassage; die Bezugsnummer 16
bezeichnet einen Gaseinlass; und die Bezugsnummer 17 bezeichnet einen
Gasauslass. Beim Start der Herstellung des leichten faserverstärkten Formteils
nach dieser Ausführungsart der vorliegenden Erfindung werden die feste
Gießform 11 und die bewegliche Gießform 12 miteinander verklemmt. Der
bewegliche Kern mit einer Vielzahl von Kernköpfen wird in den Hohlraum der
Gießform 14 so eingeführt, dass er ein Hohlraumvolumen für die Einspritzung
bildet.
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Insbesondere wird der bewegliche Kern 13 in eine Position bewegt, in der ein
Zwischenraum D11 in Richtung der Wandstärke des Formteils ausgebildet
wird, wie dies in der Fig. 4(A) dargestellt ist. Die Öffnung D11 und die Form
des beweglichen Kerns 13 können n geeigneter Weise entsprechend der Form
und dem Grad der Gewichtsreduzierung des fertigen Formteils bestimmt
werden. Ein Fasern enthaltendes geschmolzenes thermoplastisches Harz wird
aus einer Düse eines nicht dargestellten Plastifikators in den Hohlraum der
Gießform 14 in dem oben erwähnten Ausgangszustand durch die Harzpassage
15 eingespritzt. Die Abkühlung des eingespritzten geschmolzenen Harzes
beginnt an einem Abschnitt, der nicht mit der Gießform in Berührung steht.
Bevor das geschmolzene Harz vollkommen abgekühlt und ausgehärtet worden
ist, wird der bewegliche Kern 13 herausgezogen, wie dies in der Fig. 4(B)
dargestellt ist. Insbesondere wird der bewegliche Kern 13 in eine Position
herausgezogen, welche dem Zwischenraum D12 entspricht, das heißt, in eine
Position, in welcher das Hohlraumvolumen so expandiert wird, dass ein
fertiges Formteil hergestellt werden kann. Das Herausziehen des beweglichen
Kerns 13 bewirkt eine Rückfederung der Flachsabfälle, die in dem
geschmolzenen Harz enthalten sind, wodurch das geschmolzene Harz in die
Form des fertigen Formteils expandiert wird. Mit anderen Worten, die so
erzeugte Expansionskraft bewirkt, dass das geschmolzene Harz gegen die
Oberfläche der Gießform gepresst und dementsprechend geformt wird. Nach
der Abkühlung wird die Gießform geöffnet und das leichte Formteil aus Harz
wird aus der Gießform herausgenommen.
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Nach dieser Ausführungsart der vorliegenden Erfindung wird der bewegliche
Kern 13 mit einer Vielzahl von Kernköpfen in den Hohlraum der Gießform 14
in Richtung der Wandstärke des Hohlraums der Gießform 14 bewegt, und
anschließend wird das geschmolzene Harz eingespritzt. Danach wird der
bewegliche Kern 13 zurückgezogen, um das eingespritzte geschmolzene Harz
zu expandieren. Da sie in den Hohlraum der Gießform 14 hineinreichen,
bewirken die Kernköpfe ebenso wie die Oberfläche der Gießform die
Abkühlung des geschmolzenen Harzes. Die Abkühlung des geschmolzenen
Harzes oder die Reduzierung der Temperatur des geschmolzenen Harzes
verursacht einen Anstieg der Viskosität des geschmolzenen Harzes. Daher wird
die Expansion des gekühlten Bereiches des geschmolzenen Harzes gegenüber
dem restlichen Bereich des geschmolzenen Harzes weitgehend ausgeschlossen
oder limitiert. Daher enthält das Formteil einen stark expandierten groben
Bereich H2 und einen dichten nur gering expandierten Bereich L2. Aufgrund
der Anwesenheit der Kernköpfe wird der dichte Bereich L2 nicht nur am
Umfang des Formteils ausgebildet, sondern auch in dem zentralen Bereich des
in der Fig. 4(B) dargestellten Formteils. Der zentrale dichte Bereich L2 wirkt als
eine rippenartige Struktur, und erzeugt daher einen Effekt, welcher durch eine
rippenartige Struktur erzeugt werden kann.
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In dieser Ausführungsart der vorliegenden Erfindung muss in den Hohlraum
der Gießform 14 ein geschmolzenes Harz eingespritzt werden, das eine starke
Expansionsfähigkeit aufweist, die von dem gewünschten Grad der
Gewichtsreduzierung eines Formteils abhängt. Wie bereits weiter oben
erwähnt, haben daher die Fasern, die in dem eingespritzten geschmolzenen
Harz enthalten sind, wie zum Beispiel Glasfasern, vorzugsweise eine große
durchschnittliche Länge. Um ein Formteil mit einer hohen Porosität
herzustellen, kann dem Harzmaterial eine geringe Menge eines Treibmittels
beigegeben werden. Dieses Treibmittel unterstützt die Expansionskraft des
eingespritzten geschmolzenen Harzes, so dass das geschmolzene Harz in engen
Kontakt mit der Oberfläche der Gießform gebracht werden kann und dadurch
verhindert wird, dass Sinkmarken entstehen. Nach Beginn des Rückzugs des
beweglichen Kerns 13 kann ein Gas mit einem relativ geringen Druck von
höchstens 1 MPa durch den Gaseinlass 16 in den Hohlraum der Gießform 14
eingeleitet werden, während der Gasauslass 17 geschlossen ist.
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Alternativ kann Gas aus dem Gasauslass 17 abgegeben werden, während der
Gasdruck an dem Gasauslass 17 auf einem bestimmten Wert gehalten wird.
Dadurch wird die Abkühlung des Formteils unterstützt. Im Gegensatz zu
isolierten Poren, welche bei einem konventionellen Verfahren mit Hilfe eines
Treibmittels für die Reduzierung des Gewichtes hergestellt werden, sind die
nach der vorliegenden Erfindung in dem leichten Formteil aus Harz
hergestellten Poren aufgrund der Rückfederung der Flachsabfälle, die in dem
geschmolzenen Harz enthalten sind, kontinuierlich. Das heißt, die Poren
werden kontinuierlich an den Flachsabfällen hergestellt. Daher ist die
vorliegende Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass ein Gas in das Formteil
eingeleitet werden kann, während ein expandierter Abschnitt des Formteils
homogenisiert wird. Mit Hilfe der Einleitung von Gas in das Formteil kann
dieses Formteil auch von der Innenseite abgekühlt werden, wodurch der
Gießzyklus deutlich reduziert wird.
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Die Form des nur gering expandierten Bereiches und des nicht expandierten
Bereiches hängt von der Form des Kernkopfes des beweglichen Kerns 13 ab.
Der gering expandierte Bereich und der nicht expandierte Bereich können die
Form von unabhängigen Streifen, kontinuierlichen Streifen, die Form eines
Gitters oder eine andere Form haben, die jeweils von der Form eines Formteils
abhängen. Im Hinblick auf die Einleitung von Gas in ein Formteil werden die
Poren in dem gesamten Formteil vorzugsweise kontinuierlich ausgebildet,
damit es von dem Gas durchströmt werden kann, obwohl das Formteil einen
nur geringfügig expandierten Bereich aufweist.
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Die Fig. 5 zeigt eine schematische Ansicht einer zweiten Ausführungsart der
vorliegenden Erfindung. Wie dies in der Fig. 5 dargestellt ist, wird eine
Schutzfolie 18 vorher an der Oberfläche der festen Gießform 11 gegenüber dem
beweglichen Kern 13 befestigt, um dadurch ein Formteil mit einer integrierten
Schutzfolie 18 herzustellen. Da die Schutzfolie 18 an der festen Gießform 11
befestigt ist, wird eine seitliche Öffnung verwendet, um das geschmolzene Harz
in den Hohlraum der Gießform 14 einzuspritzen. Das Gießverfahren entspricht
weitgehend dem Gießverfahren nach der ersten Ausführungsart, mit der
Ausnahme, dass die Schutzfolie 18 an der festen Gießform 11 befestigt ist.
Daher wird dieses Verfahren hier nicht noch einmal beschrieben. Insbesondere
ist in den vorstehend genannten Ausführungsarten für den Vorschub und den
Rückzug des beweglichen Kerns 13 zum Beispiel eine Vorrichtung für die
Verschiebung des Kerns zwischen der beweglichen Gießform 12 und einer
Befestigungsschiene der beweglichen Gießform 12 angeordnet.
Ausführungsarten des dritten Verfahrens nach der vorliegenden Erfindung
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Die Fig. 6 zeigt eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsart des
Verfahrens für die Herstellung eines leichten faserverstärkten Formteils aus
Harz nach der dritten Ausführungsart der vorliegenden Erfindung. Die Fig.
6(A) zeigt den Zustand unmittelbar vor dem Einspritzen eines Fasern
enthaltenden geschmolzenen Harzes in eine Gießform und die nachfolgende
Expansion des Hohlraums dieser Gießform. Die Fig. 6(B) zeigt den Zustand
nach der Expansion des Hohlraums der Gießform und vor der Öffnung dieser
Gießform, das heißt, den Zustand nach Beendigung der Herstellung eines
Formteils. In der Darstellung der Fig. 6(A) bezeichnet die Bezugsnummer 21
eine feste Gießform; die Bezugsnummer 22 bezeichnet eine bewegliche
Gießform; die Bezugsnummer 23 bezeichnet einen beweglichen Kern; die
Bezugsnummer 24 bezeichnet einen Schlitz in dem beweglichen Kern 23; die
Bezugsnummer 25 bezeichnet eine Harzpassage; die Bezugsnummer 26
bezeichnet einen Hohlraum; die Bezugsnummer 27 bezeichnet einen
Gaseinlass; und die Bezugsnummer 28 bezeichnet einen Gasauslass. Beim Start
der Herstellung des leichten faserverstärkten Formteils nach dieser
Ausführungsart der vorliegenden Erfindung werden die feste Gießform 21 und
die bewegliche Gießform 22 miteinander verklemmt. Der bewegliche Kern 23
wird in den Hohlraum 26 so eingeführt, dass er ein Hohlraumvolumen für die
Einspritzung bildet. Insbesondere wird der bewegliche Kern 23 in eine Position
bewegt, in der ein Zwischenraum D21 in Richtung der Wandstärke des
Formteils ausgebildet ist, wie dies in der Fig. 6(A) dargestellt ist. Insbesondere
ist in der Darstellung der Fig. 6(A) die Tiefe des in dem beweglichen Kern 23
ausgebildeten Schlitzes identisch mit der Wandstärke eines fertigen Formteils.
Die Öffnung D21 und die Form und der Umfang des Schlitzes können
entsprechend der Form und dem Grad der Gewichtsreduzierung eines fertigen
Formteils bestimmt werden.
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Ein Fasern enthaltendes geschmolzenes thermoplastisches Harz wird in dem
oben genannten ursprünglichen Zustand aus der Düse eines nicht dargestellten
Plastifikators durch eine Harzpassage 25 in den Hohlraum der Gießform 26
eingespritzt. Die Abkühlung des eingespritzten geschmolzenen Harzes beginnt
an einem Abschnitt, welcher mit der Gießform in Kontakt steht. Insbesondere
wird das geschmolzene Harz, welches den Schlitz ausfüllt, durch eine rasche
Abkühlung geformt. Bevor andere wesentliche Mengen des geschmolzenen
Harzes vollkommen abgekühlt und ausgehärtet worden sind, wird der
bewegliche Kern 23 herausgezogen, wie dies in der Fig. 6(B) dargestellt ist.
Insbesondere wird der bewegliche Kern 23 in eine Position gezogen, welche
einem Zwischenraum D22 entspricht, das heißt, in eine Position, in welcher das
Volumen des Hohlraums der Gießform expandiert worden ist, um ein fertiges
Formteil herzustellen. Das Herausziehen des beweglichen Kerns 23 bewirkt die
Rückfederung der in dem geschmolzenen Harz enthaltenen Flachsabfälle,
wodurch die Expansion des geschmolzenen Harzes in die Form des fertigen
Formteils bewirkt wird. Mit anderen Worten, die so erzeugte Expansionskraft
bewirkt, dass das geschmolzene Harz gegen die Oberfläche der Gießform
gepresst und entsprechend geformt wird. Daher bildet das in dem Schlitz
enthaltene Harz einen dichten Bereich, in dem die Expansion des Harzes
weitgehend unterbunden wird, so dass die Porosität gering ist und daher nur
wenige Poren vorhanden sind. Mit anderen Worten bildet der dichte Bereich
eine Rippe, welche die gegenüberliegenden Hautschichten miteinander
verbindet. Nach der Abkühlung wird die Gießform geöffnet und das leichte
faserverstärkte Formteil wird aus dieser Gießform herausgenommen.
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Nach dieser Ausführungsart der vorliegenden Erfindung wird der bewegliche
Kern 23 in den Hohlraum der Gießform 26 in Richtung der Wandstärke des
Hohlraums der Gießform 26 eingeführt und anschließend wird die
Einspritzung oder die Einspritzung und Komprimierung des geschmolzenen
Harzes durchgeführt. Das in den Schlitz eingespritzte Harz, der einen Teil des
Hohlraums der Gießform 26 bildet, wird dann abgekühlt. Anschließend wird
der bewegliche Kern 23 herausgezogen, um das eingespritzte geschmolzene
Harz zu expandieren. Die Abkühlung des in dem Schlitz enthaltenen Harzes,
oder eine Reduzierung der Temperatur des geschmolzenen Harzes bewirkt
einen Anstieg der Viskosität des geschmolzenen Harzes. Daher wird die
Expansion des in dem Schlitz enthaltenen Harzes weitgehend unterbunden.
Daher enthält das Formteil einen groben stark expandierten Bereich H3 (einen
Bereich mit hoher Porosität), einen dichten Umfangsbereich L3 (Bereich mit
einer mittleren Porosität), und einen sehr dichten Bereich S3 (einen Bereich mit
einer geringen oder keiner Porosität).
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In dieser Ausführungsart der vorliegenden Erfindung muss in den Hohlraum
der Gießform 26 ein geschmolzenes Harz eingespritzt werden, das eine starke
Expansionsfähigkeit aufweist, die von dem gewünschten Grad der
Gewichtsreduzierung eines Formteils abhängt. Wie bereits weiter oben
erwähnt, haben daher die Fasern, die in dem eingespritzten geschmolzenen
Harz enthalten sind, wie zum Beispiel Glasfasern, vorzugsweise eine große
durchschnittliche Länge. Um ein Formteil mit einer hohen Porosität
herzustellen, kann dem Harzmaterial eine geringe Menge eines Treibmittels
beigegeben werden. Dieses Treibmittel ergänzt die durch die Rückfederung
erzeugte Expansionsfähigkeit des eingespritzten geschmolzenen Harzes, so
dass das geschmolzene Harz in engen Kontakt mit der Oberfläche der Gießform
gebracht und dadurch verhindert wird, dass Sinkmarken entstehen. Nach
Beginn des Rückzugs des beweglichen Kerns 23 kann ein Gas mit einem relativ
geringen Druck von höchstens 1 MPa durch den Gaseinlass 27 in den
Hohlraum 26 eingeleitet werden, während der Gasauslass 28 geschlossen ist.
Alternativ kann Gas aus dem Gasauslass 28 abgegeben werden, während der
Gasdruck an diesem Gasauslass 28 auf einem bestimmten Wert gehalten wird.
Dadurch wird die Abkühlung des Formteils unterstützt und die Entstehung
von Sinkmarken auf der Oberfläche des Formteils verhindert. Im Gegensatz zu
isolierten Poren, welche bei einem konventionellen Verfahren mit Hilfe eines
Treibmittels für die Reduzierung des Gewichtes hergestellt werden, sind die
nach der vorliegenden Erfindung in dem leichten Formteil aus Harz
hergestellten Poren aufgrund der Rückfederung der Flachsabfälle, die in dem
geschmolzenen Harz enthalten sind, kontinuierlich ausgebildet. Das heißt, die
Poren werden kontinuierlich in den Flachsabfällen hergestellt. Daher ist die
vorliegende Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass ein Gas in das Formteil
eingeleitet werden kann, während ein expandierter Abschnitt des Formteils
homogenisiert wird. Mit Hilfe der Einleitung von Gas in das Formteil kann
dieses Formteil auch von der Innenseite abgekühlt werden, wodurch der
Gießzyklus deutlich verkürzt wird. In der vorliegenden Erfindung werden die
Poren vorzugsweise in dem gesamten Formteil kontinuierlich ausgebildet,
damit das Formteil von dem Gas durchströmt werden kann, wobei dieses
Formteil einen stark expandierten Bereich, einen gering expandierten Bereich
und einen nicht expandierten Bereich enthält.
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Die Fig. 7 zeigt eine schematische Ansicht einer zweiten Ausführungsart des
erfindungsgemäßen Verfahrens für die Herstellung eines leichten
faserverstärkten Formteils nach der dritten Ausführungsart der Erfindung. Die
zweite Ausführungsart unterscheidet sich von der in der Fig. 6 dargestellten
ersten Ausführungsart dadurch, dass wenn der bewegliche Kern 23
vorgeschoben wird, ein seitlicher Spalt 29 zwischen der beweglichen Gießform
22 und dem beweglichen Kern 23 entsteht, und dass der Hohlraum der
Gießform 26, in welchen das geschmolzene Harz eingespritzt wird, durch die
Oberfläche der Gießform, die Oberfläche des beweglichen Kerns 23 und den
Schlitz 24 gebildet wird. Nach dem Einspritzen des geschmolzenen Harzes in
den Hohlraum der Gießform 26 wird das geschmolzene Harz unter hohem
Druck gegen die Oberfläche der Gießform gepresst, um dadurch den größten
Teil der Außenseite eines fertigen Formteils an der Oberfläche der Gießform
herzustellen, und wird dann durch die Oberfläche der Gießform abgekühlt und
einem gewissen Grad der Verfestigung unterzogen. Wenn also der bewegliche
Kern 23 herausgezogen wird, wird die Außenfläche des Formteils keinen
nachteiligen Wirkungen unterzogen, die sich eventuell durch das Herausziehen
des beweglichen Kerns 23 ergeben könnten. Mit der zweiten Ausführungsart
der Erfindung erreicht man ein besseres Erscheinungsbild der Seitenfläche des
Formteils im Vergleich zu der ersten Ausführungsart, die in der Fig. 6
dargestellt ist. Wie in der Fig. 7 gezeigt, wird eine Schutzfolie 30 vorher auf der
Oberfläche der festen Gießform 21 gegenüber dem beweglichen Kern 23
befestigt. Mit Hilfe der zweiten Ausführungsart der vorliegenden Erfindung
kann ein Formteil hergestellt werden, in das eine Schutzfolie 30 integriert ist.
Da die Schutzfolie 30 an der festen Gießform 21 befestigt ist, wird eine seitliche
Einspritzöffnung verwendet, um das geschmolzene Harz in den Hohlraum der
Gießform 26 einzufüllen. Das verwendete Gießverfahren entspricht weitgehend
dem Gießverfahren nach der ersten Ausführungsart, mit der Ausnahme, dass
die Schutzfolie 30 an der festen Gießform 21 befestigt ist. Daher wird es hier
nicht noch einmal beschrieben. Insbesondere ist in den vorstehend
beschriebenen Ausführungsarten der vorliegenden Erfindung für den Vorschub
und das Herausziehen des beweglichen Kerns 23 zum Beispiel eine Vorrichtung
für die Bewegung des Kerns zwischen der beweglichen Gießform 22 und einem
Befestigungsschlitten für die bewegliche Gießform angeordnet.
Ausführungsart des vierten Verfahrens nach der vorliegenden Erfindung
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Die Fig. 8 zeigt eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsart des
Verfahrens für die Herstellung eines leichten faserverstärkten Formteils aus
Harz mit einem Vorsprung nach der vierten Ausführungsart der vorliegenden
Erfindung. Die Fig. 8(A) zeigt den Zustand unmittelbar vor dem Einspritzen
eines Fasern enthaltenden geschmolzenen Harzes in eine Gießform und die
nachfolgende Expansion des Hohlraums der Gießform. Die Fig. 8(B) zeigt den
Zustand nach der Expansion des Hohlraums der Gießform und vor der
Öffnung dieser Gießform, das heißt, den Zustand nach Beendigung der
Herstellung eines Formteils. In der Darstellung der Fig. 8 bezeichnet die
Bezugsnummer 31 eine feste Gießform; die Bezugsnummer 32 bezeichnet eine
bewegliche Gießform; die Bezugsnummer 33 bezeichnet einen beweglichen
Kern; die Bezugsnummer 34 bezeichnet eine Harzpassage; die Bezugsnummer
35 bezeichnet einen Gaseinlass; und die Bezugsnummer 36 bezeichnet einen
Gasauslass; und die Bezugsnummer 37 bezeichnet den Hohlraum einer
Gießform. Beim Start der Herstellung des leichten faserverstärkten Formteils
mit einem Vorsprung nach dieser Ausführungsart der vorliegenden Erfindung
werden die mit Einkerbungen versehene feste Gießform 31 und die bewegliche
Gießform 32 miteinander verklemmt. Der bewegliche Kern 33 wird so in den
Hohlraum der Gießform 37 eingeführt, dass er ein Hohlraumvolumen für die
Einspritzung bildet. Insbesondere wird der bewegliche Kern 33 in eine Position
bewegt, in der ein Zwischenraum D31 in Richtung der Wandstärke des
Formteils hergestellt wird, wie dies in der Fig. 8(A) dargestellt ist. Die Öffnung
D31 und die Form des beweglichen Kerns 33 werden entsprechend der Form
und dem Grad der gewünschten Gewichtsreduzierung des fertigen Formteils
festgelegt.
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Ein Fasern enthaltendes geschmolzenes thermoplastisches Harz wird in dem
oben genannten ursprünglichen Zustand aus der Düse eines nicht dargestellten
Plastifikators durch eine Harzpassage 34 in den Hohlraum der Gießform 37
eingespritzt. Die Abkühlung des eingespritzten geschmolzenen Harzes beginnt
an einem Abschnitt, welcher mit der Gießform in Kontakt steht. Bevor das
geschmolzene Harz vollkommen ausgehärtet ist, wird der bewegliche Kern 33
herausgezogen, wie dies in der Fig. 8(B) dargestellt ist. Insbesondere wird der
bewegliche Kern 33 in eine Position gezogen, welche einem Zwischenraum D31
entspricht, das heißt, in eine Position, in welcher das Volumen des Hohlraums
der Gießform so expandiert worden ist, dass ein fertiges Formteil hergestellt
werden kann. Das Herausziehen des beweglichen Kerns. 33 bewirkt die
Rückfederung der in dem geschmolzenen Harz enthaltenen Flachsabfälle,
wodurch die Expansion des geschmolzenen Harzes in die Form des fertigen
Formteils erreicht wird. Mit anderen Worten, die so erzeugte Expansionskraft
bewirkt, dass das geschmolzene Harz an die Oberfläche der Gießform gepresst
und entsprechend geformt wird. Da die gekerbten Teile der festen Gießform 31
eine zusätzliche Menge des geschmolzenen Harzes in Richtung der Wandstärke
eines Formteils enthalten, und da das in den gekerbten Teilen enthaltene Harz
schneller abgekühlt wird, als das restliche Harz, das in den Hohlraum der
Gießform 37 eingespritzt wird, wird die Expansion des in den gekerbten Teilen
enthaltenen geschmolzenen Harzes während der Expansion des Hohlraums der
Gießform 37 limitiert. Daher bilden die entsprechenden Vorsprünge eines
Formteils zusammen mit den Bereichen des Formteils, die integral in Richtung
der Wandstärke des Formteils hervorstehen, eine rippenartige Struktur, welche
die Wirkung von Rippen erzeugt.
-
Nach dieser Ausführungsart der vorliegenden Erfindung werden die
Vorsprünge in Richtung der Wandstärke des Formteils auf diesem Formteil
hergestellt. Daher wird die Expansion der Vorsprünge und des Hautbereiches
des Formteils limitiert, wenn das eingespritzte geschmolzene Harz durch den
Rückzug des beweglichen Kerns 33 expandiert wird.
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Je nach der Form und der Größe der Vorsprünge wird die Expansion dieser
Vorsprünge und der Bereiche des Formteils, die integral aus diesen
Vorsprüngen in Richtung der Wandstärke des Formteils hervorstehen, im
Vergleich zu dem restlichen Bereich des geschmolzenen Harzes weitgehend
unterbunden oder limitiert (das heißt, es entsteht eine geringe Porosität). Daher
enthält das fertige Formteil einen allgemeinen Bereich H4 mit einer hohen
Porosität und einen dichten Bereich L4 mit einer geringen Porosität. Der dichte
Bereich L4 wird nicht nur am Umfang des Formteils ausgebildet, sondern auch
in den Bereichen, welche aus den Vorsprüngen in Richtung der Wandstärke des
Formteils hervorstehen. Die mit den Vorsprüngen verbundenen dichten
Bereiche L4 funktionieren als eine gerippte Struktur, wodurch eine Wirkung
erzielt wird, die mit Hilfe einer gerippten Struktur erreicht werden kann.
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In dieser Ausführungsart der vorliegenden Erfindung muss in den Hohlraum
der Gießform 37 ein geschmolzenes Harz eingespritzt werden, das eine starke
Expansionsfähigkeit aufweist, die von dem gewünschten Grad der
Gewichtsreduzierung eines Formteils abhängt. Wie bereits weiter oben
erwähnt, haben daher die Fasern, die in dem eingespritzten geschmolzenen
Harz enthalten sind, wie zum Beispiel Glasfasern, vorzugsweise eine große
durchschnittliche Länge. Um daher ein Formteil mit einer hohen Porosität
herzustellen, kann dem Harzmaterial eine geringe Menge eines Treibmittels
beigegeben werden. Das Treibmittel unterstützt die Expansionskraft, welche
durch die Rückfederung erzeugt wird, so dass das geschmolzene Harz in engen
Kontakt mit der Oberfläche der Gießform gebracht und dadurch verhindert
wird, dass Sinkmarken entstehen. Nach dem Beginn des Rückzugs des
beweglichen Kerns 33 kann ein Gas mit einem relativ geringen Druck von
höchstens 1 MPa durch den Gaseinlass 35 in den Hohlraum der Gießform 37
eingeleitet werden, während der Gasauslass 36 geschlossen ist. Alternativ kann
Gas aus dem Gasauslass 36 abgegeben werden, während der Gasdruck an dem
Gasauslass 36 auf einem bestimmten Wert gehalten wird. Dadurch wird die
Abkühlung des Formteils unterstützt und das Entstehen von Sinkmarken auf
der Oberfläche des Formteils verhindert.
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Im Gegensatz zu isolierten Poren, welche bei einem konventionellen Verfahren
mit Hilfe eines Treibmittels für die gewünschte Reduzierung des Gewichtes
hergestellt werden, sind die nach dieser Ausführungsart der vorliegenden
Erfindung in dem leichten Vorsprünge enthaltenden Formteil aus Harz
hergestellten Poren aufgrund der Rückfederung der Flachsabfälle, die in dem
geschmolzenen Harz enthalten sind, kontinuierlich ausgebildet. Das heißt, die
Poren werden kontinuierlich entlang den Flachsabfällen hergestellt. Daher ist
die vorliegende Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass ein Gas in das
Formteil eingeleitet werden kann, während ein expandierter Abschnitt des
Formteils homogenisiert wird. Mit Hilfe der Einleitung von Gas in das Formteil
kann dieses Formteil auch von der Innenseite abgekühlt werden, wodurch der
Gießzyklus deutlich reduziert wird. Die Bereiche des Formteils, welche integral
aus den Vorsprüngen in Richtung der Wandstärke des Formteils herausragen,
haben eine geringe Porosität. Für die Einleitung von Gas in das Formteil
werden die Poren bevorzugt kontinuierlich in dem gesamten Formteil
ausgebildet, damit das Gas das Formteil, welches Teile mit einer geringen
Porosität enthält, durchströmen kann.
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Die Fig. 9 zeigt eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsart
des erfindungsgemäßen Verfahrens für die Herstellung eines leichten
faserverstärkten Formteils mit Vorsprüngen nach der vierten Ausführungsart
der vorliegenden Erfindung. Diese zweite Ausführungsart unterscheidet sich
von der in der Fig. 8 dargestellten ersten Ausführungsart dadurch, dass wenn
der bewegliche Kern 33 vorgeschoben wird, ein seitlicher Spalt 39 zwischen der
beweglichen Gießform 32 und dem beweglichen Kern 33 entsteht, und dass der
Hohlraum der Gießform 37, in welchen das geschmolzene Harz eingespritzt
wird, durch die Oberfläche der beweglichen Gießform 32, die Oberfläche des
beweglichen Kerns 33 und die Oberfläche der festen Gießform 31 mit den
Einkerbungen gebildet wird. Nach dem Einspritzen des geschmolzenen Harzes
in den Hohlraum der Gießform 37 wird das geschmolzene Harz unter hohem
Druck gegen die Oberfläche der Gießform gepresst, um dadurch einen großen
Teil der Außenseite eines fertigen Formteils an der Oberfläche der Gießform
herzustellen, und wird anschließend durch die Oberfläche der Gießform
abgekühlt und einem gewissen Grad der Verfestigung unterzogen. Wenn also
der bewegliche Kern 33 herausgezogen wird, wird die Außenfläche des
Formteils keinen nachteiligen Wirkungen unterzogen, die sich eventuell beim
Herausziehen des beweglichen Kerns 33 ergeben könnten. Mit der zweiten
Ausführungsart der vorliegenden Erfindung erreicht man ein besseres
Erscheinungsbild der Seitenfläche des Formteils im Vergleich zu der ersten
Ausführungsart, die in der Fig. 8 dargestellt ist.
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Die Fig. 9 zeigt eine schematische Darstellung einer dritten Ausführungsart des
erfindungsgemäßen Verfahrens für die Herstellung eines leichten
faserverstärkten Formteils mit Vorsprüngen nach der vierten Ausführungsart
der vorliegenden Erfindung. Diese dritte Ausführungsart unterscheidet sich
von der in der Fig. 8 dargestellten zweiten Ausführungsart dadurch, dass eine
Schutzfolie 40 vorher an der Oberfläche der festen Gießform 31 gegenüber dem
beweglichen Kern 33 befestigt wird. Mit Hilfe der dritten Ausführungsart der
vorliegenden Erfindung kann ein Formteil hergestellt werden, das mit der
Schutzfolie 40 integriert ist. Das verwendete Gießverfahren entspricht
weitgehend dem Gießverfahren nach der ersten Ausführungsart, mit der
Ausnahme, dass die Schutzfolie 40 an der festen Gießform befestigt ist. Daher
wird dieses Verfahren hier nicht noch einmal beschrieben.
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Die Fig. 10 zeigt eine schematische Darstellung einer vierten Ausführungsart
des erfindungsgemäßen Verfahrens für die Herstellung eines leichten
faserverstärkten Formteils mit Vorsprüngen nach der vierten Ausführungsart
der vorliegenden Erfindung. Wie dies in der Fig. 10 gezeigt ist, sind in der
beweglichen Gießform 32 Kerben ausgebildet. Die bewegliche Gießform 32
erfüllt die Funktion eines beweglichen Kerns; außerdem wird eine zusätzliche
Gießform 41 eingesetzt, welche durch eine Feder 42 gespannt wird. Der
Hohlraum der Gießform 37, in den das geschmolzene Harz eingespritzt wird,
wird durch die feste Gießform 31 und die bewegliche Gießform 32, die
miteinander verklemmt werden, und die zusätzliche Gießform 41 hergestellt.
Die Struktur der Gießform nach dieser Ausführungsart der vorliegenden
Erfindung wird durch das Weglassen eines beweglichen Kerns vereinfacht.
Daher wird mit dieser Ausführungsart der vorliegenden Erfindung das
Erscheinungsbild der Seitenfläche des Formteils verbessert. Die Fig. 10(C) zeigt
einen Querschnitt des in der Fig. 10(B) dargestellten Formteils und zeigt
ebenfalls schematisch einen dichten Bereich L4 mit einer geringen Porosität und
einen groben Bereich mit einer hohen Porosität. In der Darstellung der Fig. 10
verläuft die Harzpassage durch ein direktes Tor. Durch die Verwendung eines
seitlichen Tors erreicht die Oberfläche des in der Fig. 10(B) dargestellten
Formteils ein besseres Erscheinungsbild, und soweit notwendig, kann eine
Schutzfolie integral an der Oberfläche befestigt werden, um dadurch ein
laminiertes Formteil herzustellen. Insbesondere wird in den vorstehend
beschriebenen Ausführungsarten mit Ausnahme der Darstellung der Fig. 10 für
den Vorschub und den Rückzug des beweglichen Kerns 33 zum Beispiel eine
Vorrichtung für die Bewegung des Kerns zwischen der beweglichen Gießform
32 und einem Befestigungsbett für die bewegliche Gießform angeordnet.
BEISPIELE
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Nachstehend werden die Vorteile und Wirkungen der vorliegenden Erfindung
speziell in Form von Beispielen beschrieben. Die vorliegende Erfindung ist
jedoch nicht auf diese Beispiele beschränkt.
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Die nachstehend beschriebenen Beispiele 1 und 2 beziehen sich auf
Ausführungsarten nach der ersten Ausführungsart der vorliegenden
Erfindung.
Beispiel 1
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Mit Glasfasern verstärkte Polypropylenpellets (65 Gew-%) (enthaltend 3 Gew.-
% eines Maleinanhydridpolypropylens) mit parallel angeordneten Glasfasern
mit einer Länge von 12 mm in einer Menge von 60 Gew.-%, und
Polypropylenpellets (35 Gew.-%) mit einem Schmelzindex von 30 g/10 min
(MI: 230ºC, unter einer Last von 2,16 kg) wurden vermischt, um dadurch ein
Gießmaterial herzustellen. Eine Spritzgussmaschine (Schließkraft: 850 t), die
eine Schraube mit einem Kompressionsverhältnis von 1,9 enthält, wurde
eingesetzt, um das Brechen der Glasfasern zu reduzieren. Wie in der Fig. 2(A)
dargestellt, wurde während der bewegliche Kern 3 mit den Vorsprüngen in den
Hohlraum einer Gießform 6 für die Verpressung gepresst wird (die Öffnung D1
zwischen einer festen Gießform und dem Vorsprung des beweglichen Kerns
betrug 4 mm), das Gießmaterial erweicht, gewogen und in den Hohlraum der
Gießform eingespritzt. Zwei Sekunden nach der Beendigung der Einfüllung des
Gießmaterials wurde der bewegliche Kern 3 in die in der Fig. 2(B) gezeigte
Position gezogen, so dass das Gießmaterial gereckt, expandiert und abgekühlt
werden kann, um dadurch ein plattenförmiges (600 mm · 300 mm) Formteil mit
einer Wandstärke (D2) von 8 mm (gekerbter Teil: 4 mm · 6 mm · 240 mm)
herzustellen. Das Formteil wurde herausgeschnitten und die Expansion wurde
gemessen, und diese Messung ergab einen Expansionskoeffizienten von 2,0 in
einem stark expandierten Bereich (H1). Das Formteil wurde ebenfalls verascht,
und dann wurde die durchschnittliche Länge der restlichen Fasern gemessen,
und es wurde eine Länge von 7,2 mm dieser Fasern festgestellt. Die innere
periphere Rand, der Umfang und die Oberfläche dieser Ränder des gekerbten
Bereiches bestanden aus einer dichten Schicht, die weitgehend nicht expandiert
worden ist. Insbesondere erfüllt der gekerbte Teil die Funktion einer Rippe.
Beispiel 2
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Das Gießverfahren wurde mit Hilfe eines Gießmaterials und der
Spritzgussmaschine durchgeführt, die bereits im Beispiel 1 verwendet wurden,
sowie mit den in der Fig. 3 gezeigten Gießformen. Eine Schutzfolie (10-fach
gefaltetes geschäumtes Polypropylen/Polyvinylchlorid Leder: 2 mm) wurde
auf die Oberfläche einer in der Fig. 3(A) gezeigten festen Gießform aufgetragen,
während ein beweglicher Kern angepresst wurde; ein geschmolzenes Harz
wurde in einen Zwischenraum eingespritzt, der ohne die Wandstärke (D1) der
Schutzfolie auf 2 mm eingestellt wurde; ein beweglicher Kern wurde in eine
Position gezogen, in welcher die in der Fig. 3(B) gezeigte Wandstärke (D2) ohne
die Wandstärke der Schutzfolie 12 mm betrug, und das geschmolzene Harz
wurde anschließend gereckt und expandiert. Zwei Sekunden nach dem Start
des Rückzugs des beweglichen Kerns wurde durch eine Gasleitung 30
Sekunden lang Stickstoff unter einem Druck von 0,8 MPa eingeleitet. Nach der
Abkühlung wurden die Gießformen geöffnet und ein plattenförmiges Formteil
(12 mm (ohne die Wandstärke der Schutzfolie) · 600 mm · 300 mm), das mit
der Schutzfolie (ein gekerbter Teil: 10 mm · 8 mm · 250 mm) ausgerüstet war,
herausgenommen. Das Formteil wurde herausgeschnitten und die Expansion
wurde gemessen, und diese Messung ergab einen Expansionskoeffizienten von
etwa 6 in einem stark expandierten Bereich (H1). Das Formteil wurde ebenfalls
verascht, und dann wurde die durchschnittliche Länge der restlichen Fasern
gemessen, und es wurde eine Länge von 6,9 mm festgestellt. Der innere
periphere Rand, der Umfang und die Oberfläche dieses Randes des gekerbten
Bereiches bestanden aus einer starken Schicht, die weitgehend nicht expandiert
worden ist. Insbesondere erfüllt dieser gekerbte Teil die Funktion einer Rippe.
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Die Beispiele 3-7 und das Vergleichsbeispiel, die nachstehend beschrieben
werden, sind Beispiele nach der zweiten Ausführungsart der vorliegenden
Erfindung.
Beispiel 3
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Mit Glasfasern verstärkte Polypropylenpellets (65 Gew-%) (enthaltend 3 Gew.-
% eines Maleinanhydridpolypropylens) mit parallel angeordneten Glasfasern
mit einer Länge von 12 mm in einer Menge von 60 Gew.-%, und
Polypropylenpellets (35 Gew.-%) mit einem Schmelzindex von 30 g/10 min
(MI: 230ºC, unter einer Last von 2,16 kg) wurden trocken vermischt, um
dadurch ein Gießmaterial herzustellen. Eine Spritzgussmaschine (Schließkraft:
850 t), die eine Schraube mit einem Kompressionsverhältnis von 1,9 hat, wurde
eingesetzt, um das Brechen der Glasfasern zu reduzieren. Wie in der Fig. 4(A)
dargestellt, wurde während der bewegliche Kern 13 in den Hohlraum der
Gießform 14 für die Verpressung gepresst wurde (die Öffnung D11 zwischen
einer festen Gießform und dem Vorsprung des beweglichen Kerns betrug 4
mm), das Gießmaterial erweicht, gewogen und in den Hohlraum der Gießform
eingespritzt. Zwei Sekunden nach der Beendigung der Einfüllung des
Gießmaterials wurde der bewegliche Kern 13 in die in der Fig. 4(B) gezeigte
Position gezogen, so dass das Gießmaterial gereckt, expandiert und abgekühlt
werden konnte, um dadurch ein Formteil mit einer Wandstärke (D12) von 12
mm herzustellen. Das Formteil wurde herausgeschnitten und die Expansion
wurde gemessen, und diese Messung hat gezeigt, dass der Teil des Formteils,
welcher dem Bereich entspricht, in den der bewegliche Teil des beweglichen
Kerns zurückgezogen worden ist, ausreichend expandiert worden ist, während
der Umfangsbereich und der Bereich, welcher durch den beweglichen Kern bei
der Verpressung verpresst worden ist, aufgrund der von der Gießform
erzeugten Kühlwirkung einen niedrigen Expansionskoeffizienten (etwa 1,2)
aufwies, so dass anschließend Rippen hergestellt worden sind.
Beispiel 4
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Die Zubereitung des im Beispiel 3 genannten Gießmaterials wurde mit der
Ausnahme wiederholt, dass ein Treibmittel (0,3 Gew.-%) (EV-306G; hergestellt
von Eiwa Chemical Industry, Co., Ltd.) (in Form einer Originalprobe, die 30
Gew.-% eines Treibmittels enthält), dem Gemisch aus mit Glasfasern
verstärkten Polypropylenpellets (50 Gew.-%) und den Polypropylenpellets (50
Gew.-%) mit einem MI von 30 g/10 min beigegeben wurde. Das Gießverfahren
nach dem Beispiel 3 wurde mit der Ausnahme wiederholt, dass die Öffnung
(D11) auf 3 mm festgesetzt wurde, wenn der bewegliche Kern vorgestoßen
wird. Das Formteil wurde ausgeschnitten und die Expansion wurde gemessen,
die gezeigt hat, dass der Teil des Formteils, welcher dem Bereich entspricht, in
den der bewegliche Teil des beweglichen Kerns zurückgezogen worden ist,
ausreichend expandiert worden ist, während der Umfangsbereich und der
Bereich, welcher von dem beweglichen Kern während der Verpressung
gepresst worden ist, aufgrund der durch die Gießform bewirkten Abkühlung
einen niedrigen Expansionskoeffizienten (etwa 1,2) aufwies, so dass eine
Rippenstruktur hergestellt wurde.
Beispiel 5
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Das Gießverfahren nach dem Beispiel 3 wurde mit der Ausnahme wiederholt,
dass die Öffnung (D11) auf 2 mm eingestellt wurde, wenn der bewegliche Kern
vorgeschoben wird, und der Gasauslass zwei Sekunden nach dem Beginn des
Rückzugs des beweglichen Kerns geschlossen wurde, und Stickstoff unter
einem geringen Druck von 0,8 MPa eingeleitet wurde. Das Formteil wurde
ausgeschnitten und die Expansion gemessen, wobei sich gezeigt hat, dass der
Bereich des Formteils, welcher dem Bereich entspricht, in den der bewegliche
Teil des beweglichen Kerns zurückgezogen worden ist, ausreichend expandiert
worden ist, während der Umfangsbereich und der Bereich, welcher durch den
beweglichen Kern während der Verpressung verpresst worden ist, aufgrund
der durch die - Gießform erzeugten Abkühlung einen niedrigen
Expansionskoeffizienten (etwa 1,2) aufwies, so dass eine weitgehend
rippenförmige Struktur hergestellt werden konnte.
Vergleichsbeispiel 1
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Das Gießverfahren nach dem Beispiel 3 wurde mit der Ausnahme wiederholt,
dass mit Glasfasern verstärkte Polypropylenpellets mit parallel angeordneten
kurzen Glasfasern (Anteil der Glasfasern: 40 Gew.-%) mit einer
durchschnittlichen Länge von 0,4 mm als Gießmaterial verwendet wurde. An
der Spitze des beweglichen Kerns wurde jedoch eine leichte Kräuselung
festgestellt und dass praktisch keine Expansion in dem Bereich stattgefunden
hat, welcher der Position entspricht, in die der bewegliche Kern zurückgezogen
worden ist.
Beispiel 6
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Das Gießverfahren wurde mit Hilfe eines Gießmaterials und der
Spritzgussmaschine durchgeführt, die bereits im Beispiel 3 verwendet wurden,
sowie mit den in der Fig. 3 gezeigten Gießformen. Eine Schutzfolie (10-fach
geschäumtes Polypropylen/Polyvinylchlorid-Leder: 2 mm) wurde auf die
Oberfläche einer in der Fig. 5(A) gezeigten festen Gießform aufgetragen,
während ein beweglicher Kern angepresst wurde; ein geschmolzenes Harz
wurde in einen Zwischenraum eingespritzt, der ohne die Wandstärke (D1) der
Schutzfolie auf 4 mm eingestellt wurde; der bewegliche Kern wurde in eine
Position gezogen, in welcher die in der Fig. 5(B) gezeigte Wandstärke (D2) ohne
die Wandstärke der Schutzfolie 12 mm betrug, und das geschmolzene Harz
wurde gereckt und expandiert. Das Formteil wurde herausgeschnitten und die
Expansion wurde gemessen, und diese Messung hat gezeigt, dass der Bereich
des Formteils, welcher dem Bereich entspricht, in den der bewegliche Teil des
beweglichen Kerns zurückgezogen worden ist, ausreichend expandiert worden
ist, während der Umfangsbereich und der Bereich, welcher von dem
beweglichen Kern während der Verpressung verpresst worden ist, aufgrund
der durch die Gießform bewirkten Abkühlung einen niedrigen
Expansionskoeffizienten aufwies (etwa 1,1), so dass eine weitgehend
rippenförmige Struktur entstanden ist. Als das mit einer Schutzfolie integral
vergossene Formteil gebogen wurde, zeigte es eine ausgezeichnete Steifigkeit.
Als das Formteil teilweise komprimiert wurde, entstanden keine Beulen in der
Schutzfolie.
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Die nachstehend beschriebenen Beispiel 8-10 und die Beispiele 2 und 3 sind
Beispiele nach der dritten Ausführungsart der vorliegenden Erfindung.
Beispiel 8
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Mit Glasfasern verstärkte Polypropylenpellets (70 Gew-%) (enthaltend 3 Gew.-
% eines Maleinanhydridpolypropylens) mit parallel angeordneten Glasfasern
mit einer Länge von 12 mm in einer Menge von 70 Gew.-%, und
Polypropylenpellets (30 Gew.-%) mit einem Schmelzindex von 30 g/10 min
(MI: 230ºC, unter einer Last von 2,16 kg) wurden trocken vermischt, um
dadurch ein Gießmaterial herzustellen. Eine Spritzgussmaschine (Schließkraft:
850 t), die eine Schraube mit einem Kompressionsverhältnis von 1,9 enthält,
wurde eingesetzt, um das Brechen der Glasfasern zu reduzieren. Wie in der Fig.
6(A) dargestellt, wurde während der mit einem Schlitz 24 (Breite: 2 mm, Tiefe: 7
mm) ausgestattete bewegliche Kern 23 in den Hohlraum der Gießform 26 für
die Verpressung (D21 : 5 mm) gepresst wurde, das Gießmaterial erweicht,
gewogen und in den Hohlraum der Gießform eingespritzt. Drei Sekunden nach
der Beendigung der Einfüllung des Gießmaterials wurde der bewegliche Kern
23 in die in der Fig. 6(B) gezeigte Position gezogen, so dass das Gießmaterial
gereckt, expandiert und abgekühlt werden konnte, um dadurch ein
plattenförmiges Formteil (600 mm · 300 mm) mit einer Wandstärke (D22) von
12 mm herzustellen. Das Formteil wurde herausgeschnitten und die Expansion
wurde gemessen, und diese Messung zeigte eine Porosität von etwa 58% in
dem stark expandierten Teil (H3) und weitgehend keine Poren in dem
geschlitzten Teil. Das Formteil wurde verascht und dann die durchschnittliche
Länge der restlichen Fasern gemessen, die 7,3 mm betrug. Der nicht
expandierte Teil des Schlitzes bildete eine Rippenstruktur, welche die beiden
Hautschichten überbrückt.
Beispiel 9
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Ein ähnliches Formteil, wie dies im Beispiel 8 hergestellt worden ist, wurde mit
Hilfe des im Beispiel 8 verwendeten Gießmaterials und der Spritzgussmaschine
und den in der Fig. 7 dargestellten Gießformen hergestellt. Die in der Fig. 7
gezeigte Schutzfolie wurde jedoch in diesem Beispiel nicht verwendet. Ein Spalt
29 zwischen dem beweglichen Kern 23 und einer beweglichen Gießform wurde
auf 3 mm eingestellt, um den beweglichen Kern mit dem Schlitz 4 (Breite: 2
mm, Tiefe 9 mm) anzupressen; ein Fasern enthaltendes geschmolzenes Harz
wurde in einer Menge eingespritzt, welche dem Fassungsvermögen des 3 mm
breiten Spalt entsprach, wurde eingespritzt, wobei die Öffnung des Hohlraums
(D21: 4 mm) um 2 mm vergrößert wurde. Der bewegliche Kern wurde so
vorgeschoben, dass das Harz unter Druck komprimiert werden konnte. Drei
Sekunden nach Beendigung der Kompression wurde der bewegliche Kern in
die Position zurückgezogen, in welcher die Öffnung des Hohlraums D22 12
mm beträgt, um das Harz zu recken und zu expandieren. Außerdem wurde
zwei Sekunden nach dem Start des Rückzugs des beweglichen Kerns Stickstoff
durch eine Gasleitung mit einem Druck von 1 MPa in das geschmolzene Harz
eingeleitet. Nach der Abkühlung wurden die Gießformen geöffnet und das
Formteil herausgenommen. Das Formteil wurde ausgeschnitten und die
Expansion wurde gemessen, und diese Messung ergab eine Porosität von etwa
75% in dem stark expandierten Bereich (H3) und weitgehend keine Expansion
oder Poren im Bereich des Schlitzes. Außerdem wurden eventuell nicht
expandierte Schichten am Umfangsrand des Formteils festgestellt.
Anschließend wurde das Formteil verascht und die durchschnittliche Länge der
restlichen Fasern gemessen, die einen Wert von 6,9 mm ergab.
Beispiel 10
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Ein aus Harz bestehendes Formteil, das integral mit einer Schutzfolie vergossen
wurde, wurde mit Hilfe des Gießmaterials, der Spritzgussmaschine und einem
ähnlichen Formteil, wie es im Beispiel 8 verwendet wurde, und der in der Fig. 7
dargestellten Gießform hergestellt: Eine Schutzfolie (10-fach gefaltetes
geschäumtes Polypropylen/Polyvinylchlorid-Leder: 2 mm) wurde auf die
Oberfläche einer in der Fig. 7(A) gezeigten festen Gießform aufgetragen, wobei
ein beweglicher Kern angepresst wurde; ein Fasern enthaltendes
geschmolzenes Harz in einer Menge, welche der Öffnung von 3 mm (D21)
entspricht, wurde eingespritzt, während die Öffnung ohne die Wandstärke der
Schutzfolie auf 12 mm eingestellt wurde; und der bewegliche Kern wurde so
vorgeschoben, dass das Harz komprimiert werden konnte. Zwei Sekunden
nach der Kompression wurde der bewegliche Kern in eine Position
zurückgezogen, in welcher die in der Fig. 7(B) gezeigte Wandstärke (D22) ohne
die Wandstärke der Schutzfolie 15 mm beträgt, um so das Harz zu recken und
zu expandieren. Nach der Abkühlung wurden die Gießformen geöffnet und ein
plattenförmiges Formteil mit einer Wandstärke von 15 mm (ohne die
Wandstärke der Schutzfolie) wurde mit der daran befestigten Schutzfolie
hergestellt. Das Formteil wurde herausgeschnitten und die Expansion
gemessen, und diese Messung ergab eine Porosität von etwa. 75% in einem
stark expandierten Bereich (H&sub3;) und weitgehend keine Poren in dem Bereich
des Schlitzes. Außerdem war die Schutzfolie ausgezeichnet in dem Körperteil
integriert, wobei die Rückseite glatt war und keine Verwindungen aufwies, was
beweist, dass das erhaltene Produkt ein ausgezeichnetes leichtes Formteil ist.
Weiterhin wurden möglicherweise nicht expandierte Schichten am
Umfangsrand des Formteils festgestellt. Das Formteil wurde ebenfalls verascht,
und dann wurde die durchschnittliche Länge der restlichen Fasern gemessen,
und es wurde eine Länge von 8,3 mm festgestellt.
Vergleichsbeispiel 2
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Das Verfahren nach dem Beispiel 8 wurde mit der Ausnahme wiederholt, dass
die Glasfasern mit einer durchschnittlichen Länge von 0,4 mm enthaltenden
Harzpellets in einer Menge von 40 Gew.-% als harzförmiges Rohmaterial
verwendet wurde. Es konnte jedoch kein Formteil hergestellt werden, da keine
Expansion stattgefunden hat.
Vergleichsbeispiel 3
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Das Verfahren nach dem Beispiel 8 wurde mit der Ausnahme wiederholt, dass
ein Treibmittel (6 Gew.-%) (EV-306G; hergestellt von Eiwa Chemical Industry,
Co., Ltd.) (in Form von 20 Gew.-% einer Mutterlösung, die 30 Gew.-% eines
Treibmittels enthält) den Pellets (100 Gew.-%) beigegeben wurde, um ein
plattenförmiges Formteil herzustellen. Das Formteil wurde ausgeschnitten und
die Expansion untersucht, und es zeigte sich, dass der stark expandierte Bereich
(H3) eine Porosität von etwa 47% und der dem Schlitz entsprechende Bereich
eine Porosität von etwa 15% aufwies. Außerdem wurden Sinkmarken
aufgrund von Gas festgestellt, das über die gesamte Oberfläche geströmt war,
sowie stehende Wellen aufgrund einer ungenügenden Abkühlung gefunden.
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Die nachstehend beschriebenen Beispiele 11-12 sind Beispiele nach einer
vierten Ausführungsart der vorliegenden Erfindung.
Beispiel 11
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Mit Glasfasern verstärkte Polypropylenpellets (65 Gew-%) (enthaltend 3 Gew.-.
% eines Maleinanhydridpolypropylens) mit parallel angeordneten Glasfasern
mit einer Länge von 12 mm wurden in einer Menge von 60 Gew.-%, und
Polypropylenpellets (35 Gew.-%) mit einem Schmelzindex von 30 g/10 min
(MI: 230ºC, unter einer Last von 2,16 kg) trocken vermischt, um dadurch ein
Gießmaterial herzustellen. Eine Spritzgussmaschine (Schließkraft: 850 t), die
eine Schraube mit einem Kompressionsverhältnis von 1,9 enthielt, wurde
eingesetzt, um das Brechen der Glasfasern zu reduzieren. Wie in der Fig. 8(A)
dargestellt, wurde während der bewegliche Kern 33 in den Hohlraum der
Gießform 7 gegen die feste Vertiefungen (Tiefe: 3 mm) enthaltende Gießform 31
für die Verpressung (die Öffnung (D31) in dem Hohlraum der Gießform 7
betrug 3 mm) gepresst wurde, wurde das Gießmaterial erweicht, gewogen und
in den Hohlraum der Gießform eingespritzt. Zwei Sekunden nach Beendigung
der Einfüllung des rohen Harzmaterials wurde der bewegliche Kern 33 in die in
der Fig. 8(B) dargestellte Position (D32) zurückgezogen, um das Gießmaterial
zu recken und zu expandieren. Nach der Abkühlung wurden zwei
plattenförmige (300 mm · 600 mm) Formteile erhalten, die eine Wandstärke
von 9 mm hatten (ein Vorsprung: 3 mm (Höhe) · 300 mm · 20 mm). Das
Formteil wurde ausgeschnitten und eine Untersuchung der Herstellung von
Poren durchgeführt, die gezeigt hat, dass ein flacher Bereich (H4) eine Porosität
von etwa 67% aufwies, während ein Bereich (L4), welcher dem Vorsprung
entsprach, eine Porosität von etwa 26% hatte, was auf eine dichte Struktur
schließen ließ. Das Formteil wurde verascht und die durchschnittliche Länge
der restlichen Fasern wurde gemessen und es wurde ein Wert von 7,2 mm
gefunden. Das Formteil hatte ein ausgezeichnetes Erscheinungsbild, eine hohe
Steifigkeit und eine gute Beulfestigkeit.
Beispiel 12
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Ein aus Harz bestehendes Formteil, das integral mit einer Schutzfolie vergossen
wurde, wurde mit Hilfe des Gießmaterials und der Spritzgussmaschine, die im
Beispiel 11 verwendet wurden, und den in der Fig. 10 dargestellten Gießformen
hergestellt. Eine Schutzfolie (10-fach gefaltetes geschäumtes
Polypropylen/Polyvinylchlorid-Leder: 2 mm) wurde auf die Oberfläche eines
beweglichen Kerns 33 aufgetragen. Ein Fasern enthaltendes geschmolzenes
Harz in einer Menge, welche dem Fassungsvermögen des Spaltes von 3 mm
entspricht, wurde eingespritzt, wobei die Öffnung des Hohlraums der
Gießform auf 10 mm eingestellt wurde. Zwei Sekunden nach dem Beginn der
Einspritzung wurde der bewegliche Kern 33 so vorgeschoben, dass das Harz
komprimiert werden konnte (siehe Fig. 11(A)). Zwei Sekunden nach der
Kompression wurde der bewegliche Kern 33 in eine Position zurückgezogen, in
welcher die in der Fig. 10(B) gezeigte Wandstärke (D32) 12 mm beträgt, um so
das Harz zu recken und zu expandieren. Außerdem wurde 1,5 Sekunden nach
dem Start des Rückzugs des beweglichen Kerns durch eine Gasdüse 40
Sekunden lang Stickstoff unter einem Druck von 0,8 MPa eingeleitet. Nach der
Abkühlung wurden die Gießformen geöffnet und zwei plattenförmige
Formteile (300 mm · 600 mm) mit einer Wandstärke von 12 mm (ohne die
Wandstärke der Schutzfolie) (der Vorsprung: 3 mm (Höhe) · 300 mm · 20 mm)
hergestellt. Das Formteil würde herausgeschnitten und es wurde eine
Untersuchung der Expansion durchgeführt, die gezeigt hat, dass der flache Teil
(H) eine Porosität von etwa 75% aufwies, während der Bereich (L4), welcher
dem Vorsprung entspricht eine Porosität von etwa 41% hatte. Das Formteil
wurde verascht und anschließend wurde die durchschnittliche Länge der
restlichen Fasern gemessen und es wurde ein Wert von 8,6 mm festgestellt. Das
Formteil hatte ein ausgezeichnetes Erscheinungsbild, eine hohe Steifigkeit und
eine gute Beulfestigkeit.