DE69807041T2 - Zentralisierte funknetzsteuerung in einem mobilkommunikationssystem - Google Patents
Zentralisierte funknetzsteuerung in einem mobilkommunikationssystemInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein das Gebiet der mobilen Telekommunikation und insbesondere ein Verfahren und Gerät zum Steuern von Funknetzwerkressourcen in einem zellularen Kommunikationssystem.
- Allgemein ermöglicht die Anwendung einer Paketvermittlung in mobilen Kommunikationssystemen den Betreibern eine vielseitige Plattform für eine große Vielzahl von Datenanwendungen. Tatsächlich antizipieren Entwickler von Kommunikationssystemen, dass paketvermittelte Kommunikationsvorgänge einen signifikanten Teil des künftigen Mobiltelefonverkehrs bilden. Demnach ist es wichtig, zu gewährleisten, dass künftige paketvermittelte Systeme die Fähigkeit für einen wirksamen Betrieb in einem weiten Bereich der Kommunikationsumfelder aufweisen. Es ist auch wichtig, zu gewährleisten, dass künftige paketvermittelte Systeme mit einem hohen Umfang an Netzwerkentwurfsflexibilität entwickelt werden.
- In existierenden paketvermittelten Mobilsystemen wird die Steuerung über das Funknetzwerk (z. B. die Luftschnittstelle) durch Steuerlogik (z. B. Softwarealgorithmen) ausgeübt, die in Prozessoren ausgeführt wird, die in dem Mobilstationen angeordnet sind. Im Gegensatz hierzu erfolgt die Funknetzwerksteuerung in dem meisten durchschaltvermittelten Mobilsystemen durch Steuerlogik bei dem Netzwerk, das zweckgebundene Steuermeldungen zu spezifizierten Mobilstationen sendet. Der primäre Grund für die Mobilstations-Funknetzwerksteuerung in einem paketvermittelten System besteht im Vermeiden des Auftretens einer wesentlichen Signalgebungslast, die sich anhand der Netzwerksignalgebung ergeben würde, gleichzeitig zu einer Vielzahl von Paketmodus-Mobilstationen, die im Bereitschaftsmodus warten.
- Andererseits ermöglicht eine zentralisierte Funknetzwerksteuerung (von der Netzwerkseite) einem Betreiber eine weitere, umfassendere und wirksamere Steuerung über das Netzwerk. Als solche lassen sich hochwertigere Steueralgorithmen durch die Netzwerksteuereinheit einsetzen, und die Steuerdaten lassen sich in einer viel wirksameren Weise als in dezentralisierten Netzwerken einsetzen, bei denen die Mobilstationen die Funknetzwerksteuerung ausführen.
- Ein wichtiger Vorteil der zentralisierten Funknetzwerksteuerung besteht darin, dass sich Verkehrsverbindungen höherer Qualität ausbilden lassen, was wiederum zu höheren Netzwerkkapazitäten führt. Dieser Vorteil ist der primäre Grund, dass eine zentralisierte Funknetzwerksteuerung in durchschaltvermittelten Systemen verwendet wird, die in dem Aktivmodus betrieben werden. Jedoch lässt sich ein derartiger Vorteil momentan nicht für paketvermittelte Systeme erzielen, die in den Bereitschafts- (oder Aktiv-)Modus arbeiten, da die Majorität der paketvermittelten Datentransfers während relativ kurzer Zeitperioden auftritt. Insbesondere sind im Gegensatz zu durchschaltvermittelten Verbindungsdauern Paketdatenübertragungsvorgänge allgemein im Hinblick auf die Dauer zu kurz, um eine adäquate Zeit zum Optimieren der Angleichvorgänge in dem Funknetzwerk zu belassen (z. B. individuelle Gesprächsumschaltungen, Energieniveau- Angleichsvorgänge, usw.).
- Teilen ein paketvermitteltes System und ein durchschaltvermitteltes System ein Frequenzband in irgendeinem geographischen Bereich, so trägt der Anstieg der Mobilstationpopulation in jedem System zu einer erhöhten Funksignalinterferenz mit dem anderen Verkehr bei. In einem derartigen Mehrfachdienstumfeld stellt ein paketvermitteltes System typischerweise eine Ergänzung einem existierenden durchschaltvermittelten System mit einer relativ großen Teilnehmerbasis dar. Demnach ist der Umfang des ausgeführten paketvermittelten Verkehrs relativ klein im Vergleich zu dem schaltungsvermittelten Verkehr. Demnach ergibt sich, dass ein höherer Prozentsatz des paketvermittelten Verkehrs im Vergleich zu dem durchschaltvermittelten Verkehr einer Signalinterferenz unterliegt. Die Interferenz tritt vielmehr auf, da die Zellgrenzen für den paketvermittelten Verkehr und die Zellgrenzen für den durchschaltvermittelten Verkehr sich voneinander unterscheiden, aufgrund von Differenzen zwischen den Zellauswahlalgorithmen für die zwei Typen des Verkehrs.
- In existierenden zellularen Kommunikationssystemen wird die Steuerung über das Funknetzwerk entweder durch eine Netzwerkeinheit (oder Einheiten) oder die Mobilstationen ausgeübt. In anderen Worten, hat kein existierender Zellularsystembetreiber die Option zum Bestimmen, welche der beiden (Netzwerk oder Mobileinheiten) die gesamte Funknetzwerksteuerung ausüben soll. Insbesondere werden die wichtigen Funknetzwerkfunktionen der Zellauswahl und der Neuauswahl und die Berechnungsvorgänge der Energie der Mobilstationen entweder durch die Netzwerkeinheit oder die miteinbezogenen Mobilstationen gesteuert. Beispielsweise üben in dem Nordischen Mobiltelefon(NMT)-System, dem Gesamtzugangkommunikationssystem (TACS), dem Fortgeschrittenen Mobiltelefonsystem (AMPS), dem Digitalen Fortgeschrittenen Mobiltelefonsystem (D-AMPS), dem Globalen System für Mobilkommunikation (GSM), dem Personengebundenen Digitalen Zellularen (PDC)-System und dem IS-95 Mehrfachzugriffcodemultiplex(CDMA)-System eine oder mehrere Netzwerkeinheiten die Steuerung über das Funknetzwerk in dem aktiven Modus aus, wohingegen die Mobilstationen die Steuerung über das Funknetzwerk in dem Leerlaufmodus ausüben. Andererseits üben in dem Digitalen Europäischen Schnurlostelefon (DECT)-Leitungsvermittelten System und dem Zellularen Digitalen Paketdaten (CDPD) und Mobitex- Paketvermittelten Systemen, die Mobilstationen die Steuerung über das Funknetzwerk sowohl in den aktiven als auch den Leerlaufmodi aus. In anderen Worten, sind es die Mobilstationen, die die Steuerung über das Funknetzwerk in dem Leerlaufmodus ausüben, wie bei sämtlichen oben namentlich angegebenen Systemen.
- Die folgenden Referenzen bezeichnen den relevanten Stand der Technik:
- FELIX K.: 'Packet switching in digital cellular systems' 38TH IEEE VEHICULAR TECHNOLOGY CONFERENCE:'TELECOMMUNICATIONS FREEDOM - TECHNOLOGY ON THE MOVE' (CAT. NO. 88CH&sub2;&sub6;22-9), PHILADELPHIA, PA, USA, 15.-17. JUNI 1988, 1988, NEW YORK, NY, USA, IEEE, USA, Seite 414-418, XP002047835 (hiernach "D1"). Das Dokument D1 richtet sich anscheinend auf ein Verfahren zum Bewahren von Bandbreite in einem paketvermittelten Zellularsystem durch Multiplexen der mehreren Teilnehmereinheiten mit Verbindungen, die für einen gemeinsamen Paketzugangspunkt bestimmt sind.
- WO 95 16330 A (ERICSSON TELEFON AB LM) 15. Juni 1995 (hiernach "D2"). Das Dokument D2 richtet sich anscheinend auf ein Verfahren zum Bereitstellen von Paketdaten- Kommunikationsdiensten in einer momentanen TDMA-Einstellung ihrer Systeme. Geteilte Paketdatenkanäle in Basisstationen können dynamisch bereitgestellt werden, bei Bestimmung nach Anforderung. Ein Paketdatencontroller in jeder Funkvermittlungsstelle (Engl.: Mobile services Switching Center, MSC) steuert den Zugang zu den Paketdatendiensten.
- Eine Paketdaten-Überleiteinrichtung in jedem MSC bewirkt das Überleiten von Paketen zu und von dem MSC-Dienstbereich.
- WO 95 07595 A (PACIFIC COMM SERVICES INC) 16. März 1995 (hiernach "D3"). Das Dokument D3 richtet sich anscheinend auf ein Verfahren für einen Betrieb eines portablen Funktelefonhandgeräts als Datenübertragungsendgerät sowie als analoge zellulare Telefonteilnehmerstation. Zwei Betriebsmodi sind in dem Handapparat verfügbar, ein analoger zellularer Kommunikationsmodus und ein zellularer digitaler Paketdaten(CDPD, Engl.: Cellular Digital Packet Data)-Modus. Eine Ruffunktion für ankommende Analogzellularkommunikation wird auf einem CDPD-Kanal ausgeführt. Der Handapparat unterscheidet zwischen Rufsignalen zum Identifizieren von CDPD-Moduskommunikationsvorgängen und Rufsignalen zum Identifizieren analoger Zellularkommunikationsvorgänge.
- BIANCHI G ET AL: 'PACKET DATA SERVICE OVER GSM NETWORKS WITH DYNAMIC STEALING OF VOICE CHANNELS' GLOBECOM '95. IEEE GLOBAL TELECOMMUNICATIONS CONFERENCE, SINGAPORE, 14.-16. NOV., Band 2, 14. November 1995, INSTITUTE OF ELECTRICAL AND ELECTRONICS ENGINEERS, Seite 1152-1156, XP000622970 (hiernach "D4"). Das Dokument D4 richtet sich anscheinend auf ein Verfahren zum Handhaben der Zuordnung von Verkehrskanälen in einem paketvermittelten Zellularsystem. Die Paketdatendienste verwenden insbesondere für eine dynamische Verkehrskanalzuweisung Verkehrskanäle, die zeitweise durch die durchschaltvermittelten Dienste nicht verwendet werden, ohne deren Leistungsumfang zu beeinflussen.
- Ein Problem im Zusammenhang mit den Systemen des Stands der Technik besteht darin, dass die Steuerung über das Funknetzwerk in dem Leerlaufmodus immer durch die Mobilstation ausgeübt wird. Bei Betrachtung der Auswärtsstreckenübertragung eines Pakets in einem paketvermittelten System wäre es manchmal wünschenswert, die Anwendung einer fortschrittlicheren Funknetzwerksteuerung (wie beispielsweise Zellen-Neuauswahlalgorithmen) als die traditionell in einer Mobilstation verfügbaren zu ermöglichen.
- Es ist demnach ein technisches Problem der vorliegenden Erfindung, eine zentralisierte Funknetzwerksteuerung zu schaffen, für mindestens eine erste Mobilstation in einem Mobilkommunikationssystem, mit mindestens einer zweiten Mobilstation, die nicht mit der zentralisierten Funknetzwerksteuerung versehen ist.
- Es ist ebenso ein technisches Problem der vorliegenden Erfindung, die Kapazität und Signalqualität für den gesamten Verkehr in einem Mobilkommunikationssystem zu maximieren, das unterschiedliche Grunddienste bereitstellt.
- Ein zusätzliches, anderes technisches Problem der vorliegenden Erfindung besteht in der Minimierung der Funksignalinterferenz zwischen dem paketvermittelten und durchschaltvermittelten Verkehr in einem zellularen Kommunikationssystem.
- In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, so wie in den angefügten Patentansprüchen definiert, werden die vorgenannten und anderen technischen Aufgaben bzw. Probleme erzielt durch ein Verfahren und Gerät zum Zuweisen von einer Funknetzwerksteuerung in einem Mobilkommunikationssystem, das zwei oder mehr Typen von Grunddiensten anbietet. Das Mobilnetzwerk sendet eine Anfangssteuermeldung, die gewisse Mobilendgeräte anweist, die Anwendung ihrer normalen Funknetzwerksteuerprotokolle zu unterbrechen und hiernach Funknetzwerksteuerentscheidungen von dem Mobilnetzwerk zu akzeptieren. Demnach kann das Mobilnetzwerk tatsächlich dieselbe Steuerlogik für alle Mobilendgeräte verwenden, denen es Dienste anbietet, unabhängig vom Typ des Grunddienstes, der ausgeführt wird. Im Ergebnis lässt sich die Funksignalinterferenz zwischen Mobilendgeräten minimieren, die die unterschiedlichen Grunddienste ausführen.
- Ein vollständiges Verständnis des Verfahrens und des Geräts der vorliegenden Erfindung ergibt sich anhand eines Bezugs auf die folgende detaillierte Beschreibung im Zusammenhang mit der beiliegenden Zeichnung. Es zeigen:
- Fig. 1 ein vereinfachtes schematisches Bild eines zellularen Kommunikationssystems, das sowohl durchschaltvermittelten Verkehr als auch paketvermittelten Verkehr führt, in Übereinstimmung mit einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 2 ein Diagramm zum Darstellen eines Meldungsformats, das sich zum Implementieren des Verfahrens und Geräts zum Steuern eines oder mehrerer Funknetzwerke verwenden lässt, in Übereinstimmung mit der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 3 eine vereinfachte schematische Zeichnung zum Darstellen einer Anwendung für die vorliegende Erfindung;
- Fig. 4 eine vereinfachte schematische Zeichnung zum Darstellen einer zweiten Anwendung für die vorliegende Erfindung; und
- Fig. 5 ein schematisches Blockschaltbild zum Darstellen eines mobilen Funkendgeräts, das sich zum Implementieren der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwenden lässt.
- Die bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung und ihrer Vorteile lassen sich am besten anhand eines Bezugs auf die Fig. 1-5 der Zeichnung verstehen, und es werden gleiche Bezugszeichen für gleiche oder zugeordnete Teile bei den zahlreichen Zeichnungen verwendet.
- Die Fig. 1 zeigt eine vereinfachte schematische Zeichnung eines zellularen Kommunikationssystems zum Ausführen von sowohl durchschaltvermitteltem Verkehr als auch paketvermitteltem Verkehr in Übereinstimmung mit einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Beispielsweise ist der allgemeine Paketfunkdienst (GPRS, Engl. General Packet Radio Service) ein neuer Paketdatendienst, der für die Anwendung in dem leitungsvermittelten, digitalen GSM spezifiziert wurde. Für eine umfassende Übersicht über GSM erfolgt ein Bezug auf "Das GSM-System für Mobilkommunikationsvorgänge" von M. Mouly und M. B. Pautet, Cell & Sys., Copyright 1992 (ISBN: 2-9507190-0-7). Der momentane GPRS-Standard ist in der GSM- Technikspezifikation GSM04.60, Version 0.9.1, 26. September 1996 beschrieben. Es ist zu erwähnen, dass obgleich die beispielhafte, in Fig. 1 dargestellte Ausführungsform ein System in den Mittelpunkt stellt, das sowohl Paketdatenverkehr als auch leitungsvermittelten Verkehr (z. B. GPRS und GSM) tragen kann, der Schutzbereich der vorliegenden Erfindung nicht als hierauf eingeschränkt beabsichtigt ist. Beispielsweise lässt sich das erfindungsgemäße Konzept auf jedwedes Zellularkommunikationssystem anwenden, bei dem Funknetzwerksteuerfunktionen durch eine oder mehrere Netzwerkeinheiten unterhalten oder ausgeübt werden oder durch eine oder mehrere Gesamtheit(en) der Mobilstationen.
- Gemäß der in Fig. 1 dargestellten beispielhaften Ausführungsform enthält das System 10 ein Öffentliches Landfunknetz (PLMN) 12. Das Netzwerk 12 umfasst eine erste Basisstations/Transceivereinheit 14 für, gemäß diesem Beispiel, das Senden und Empfangen von durchschaltvermitteltem Verkehr (z. B. GSM), und eine zweite Basisstations/Transceivereinheit 16 für, gemäß diesem Beispiel, das Senden und Empfangen von paketvermitteltem Verkehr (z. B. GPRS). Für den Zweck der Klarheit sind lediglich die Basisstations/Transceivereinheiten 14 und 16 gezeigt, jedoch ist zu erkennen, dass das Netzwerk 12 auch andere Mobilnetzwerkkomponenten enthalten kann, wie beispielsweise eine oder mehrere Funkvermittlungsstellen (MSC), Heimatsverzeichnisse (HLR) oder Besucherverzeichnisse (VLR).
- Bei dieser Ausführungsform ist ein Mobilendgerät (z. B. ein Zellulartelefon) 18 über eine Luftschnittstelle mit der Basisstations/Transceivereinheit 14 gekoppelt. Das Mobilendgerät 18 funktioniert hierdurch zum Senden und Empfangen von durchschaltvermitteltem Verkehr. Das Mobilendgerät 18 kann eines oder mehrere einer Vielzahl von durchschaltvermittelten Mobilendgeräten darstellen. Ein zweites Mobilendgerät 20 ist über eine Luftschnittstelle der Basisstations/Transceivereinheit 16 gekoppelt. Das Mobilendgerät 20 funktioniert hierdurch zum Senden und Empfangen von paketvermitteltem Verkehr. Das Mobilendgerät 20 kann eines oder mehrere einer Vielzahl von Mobilendgeräten mit der Fähigkeit zum Handhaben von paketvermitteltem Verkehr darstellen. Bei diesem Beispiel definieren die Übertragungsvorgänge von der Basisstations/Transceivereinheit 14 einen Leitungsvermittlungs-Abdeckbereich (z. B. eine Zelle) 22, und die Übertragungsvorgänge von einer Basisstations/Transceivereinheit 16 definieren einen Paketvermittlungs-Abdeckbereich (oder Zelle) 24.
- Wie in Fig. 1 gezeigt, überlappt der Leitungsvermittlungs- Abdeckbereich 22 den Paketvermittlungs-Abdeckbereich 24 bei dem Gebiet 26. Insbesondere können der durchschaltvermittelte und der paketvermittelte Verkehr dieselben Funknetzwerk- Trägerfrequenzbänder teilen. Demnach können die Mobilendgeräte 18 oder 20, die sich in oder nahe bei dem Abdeckbereich 26 bewegen, in derselben Gruppe der Funknetzwerkträgerfrequenzen arbeiten, bei einem Senden und Empfangen eines jeweiligen durchschaltvermittelten oder paketvermittelten Verkehrs.
- Im wesentlichen sendet in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung das Netzwerk (12) eine Anfangssteuermeldung (über eine oder mehrere der Basisstations/Transceivereinheiten 14 und 16) zum Anweisen der paketvermittelten oder kombinierten durchschaltevermittelten und paketvermittelten Mobilendgeräten 20 zum Unterbrechen ihrer normalen (z. B. GRPS) Zellsteuerprotokolle und zum anschließenden Aktivieren bestimmter Funknetzwerksteuerentscheidungen von dem Netzwerk (12). Wird eine derartige Mobilstation bei einer nicht bekannten geographischen Stelle angeschaltet oder führt sie einen Zugriff auf das Landsystem aus, so ist es (von einem logischen Punkt der Betrachtung ausgehend) für die Mobilstation erforderlich, interne Algorithmen für die anfängliche Auswahl der Basisstation für den Kontakt zu verwenden. Jedoch kann nach diesem anfänglichen Kontakt eine Neuauswahl einer Zelle (z. B. dann, wenn die Mobilstation in dem Leerlaufmodus verbleibt, sich jedoch bewegt hat) ausgehend von autonomen Algorithmen in der Mobilstation gesteuert werden, wie es in üblichen Systemen wird, oder durch Kombination von Algorithmen in der Mobileinheit und in dem Netzwerk, in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung. Demnach kann das Netzwerk die dieselbe (oder nahezu dieselbe) Steuerlogik (z. B. Steueralgorithmen) sowohl für die paketvermittelten als auch die durchschaltevermittelten Mobilendgeräte verwenden, was dazu führt, dass der paketvermittelte Verkehr (von einem Steuerstandpunkt aus betrachtet) sich im Grunde genommen genauso wie der durchschaltevermittelte Verkehr verhält. Demnach lässt sich in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung die Signalinterferenz zwischen paketvermittelten und durchschaltevermittelten Mobilendgeräten minimieren. Beispielsweise kann das Netzwerk 12 eine Steuermeldung über einen allgemeinen Sendekanal senden (z. B. den Paketsende- Steuerkanal or PBCCH bei GPRS), der sämtliche Mobilendgeräte 20 mit der Fähigkeit zum Handhaben von paketvermitteltem Verkehr anweist, ihre normale (z. B. standardisierte Mobileinheit-interne GPRS) Funknetzwerk-Zellenneuauswahl und Energieanweisungs- bzw. Folgeberechnungsaktivitäten zu unterbrechen, und anstelle hiervon Ergebnisse der Berechnungen durch die dem Netzwerk eigenen Funknetzwerkalgorithmen zu verwenden, zum Teil neue Algorithmen, die einen existierenden Standard, wie beispielsweise den GSM-Standard, überschreiten.
- Der präzise Umfang der Funknetzwerksteuerung, der durch die paketvermittelten Endgeräte zu Gunsten des Netzwerk (12) abgegeben wird, kann in Übereinstimmung mit den Gesamtsystemanforderungen (Durchlass, Kapazität, usw.) variieren. Wie oben beschrieben, kann die Anfangssteuerfolge von dem Netzwerk universell zu einer Gesamtheit von Mobilendgeräten (z. B. paketvermittelte Endgeräte) in einer Zelle oder in einer Gruppe von Zellen gesendet werden. Das Netzwerk kann hierdurch eine der beispielhaften Steuerfolgen zu diesen Mobileinheiten senden, die diese anweisen, zu: (1) dem Senden von Signalmessberichten an das Netzwerk; (2) das Akzeptieren spezifischer Zellidentitätsinformation für die nächste Zellneuauswahl (der exakte Zeitablauf der Gesprächsumschaltungen kann durch die einzelnen Mobileinheiten bestimmt sein); (3) das Akzeptieren von Zellidentitätsinformation für eine unmittelbare Zellneuauswahl (die Mobileinheiten können hiernach auf ihre normale Zellneuauswahlprotokolle zurückkommen); (4) das Unterbrechen der Durchführung ihrer Zellneuauswahl- Berechnungsvorgänge und das Akzeptieren von Zellidentitätsinformation von dem Netzwerk für eine Neuauswahl; (5) das Auswählen einer einzigen Energieniveauanweisung, die von dem Netzwerk gesendet wird; oder (6) das Unterbrechen ihrer eigenen Energieanweisungs- Berechnungsvorgänge unter Verwenden von Energieanweisungen, die von dem Netzwerk gesendet werden.
- Zusätzlich kann das Netzwerk (12) zusätzlich Steuerinformation zu den (paketvermittelten) Mobilendgeräten in ausgewiesenen Signalgebungsmeldungen oder in Paketübertragungsvorgängen senden (z. B. über einen Paketdatenverkehrskanal oder PDTCH bei GPRS). Diese zusätzliche Steuerinformation kann beispielsweise detaillierte Information dahingehend enthalten, welche Messfrequenzen zu verwenden sind, sowie die Messbericht- Start- und Abschlusszeitpunkte, Prioritätsinformation, Information über die Identität oder die Leistungscharakteristiken bestimmter Zellen oder Gruppen von Zellen, oder Steuerinformation, die bei spezifischen Gruppen der Mobilendgeräte bewirkt, dass sie sich (ausgehend von einem Steuerstandpunkt) in einer spezifischen Weise verhalten.
- In Ansprechen hierauf kann jede Mobilstation (20) ihre Messberichte zu dem Netzwerk (12) in zweckgebundenen Signalgebungsmeldungen oder in Paketübertragungsvorgängen senden (z. B. über den PDTCH bei GPRS). Die Zellidentitäts- und Energieanweisungsinformation, deren Akzeptanz den Mobileinheiten angewiesen wird, kann in der Form einzelner Übertragungsvorgänge von dem Netzwerk zu jeder Mobileinheit in einer zweckgebundenen Signalgebungsmeldung oder in einem Paketübertragungsvorgang gesendet werden.
- Die Fig. 2 zeigt ein Diagramm zum Darstellen eines Rahmenformats, das zum Implementieren des Verfahrens und Geräts zum Steuern eines oder mehrerer Funknetzwerke verwendet werden kann, in Übereinstimmung mit der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Wie oben beschrieben, sendet zum Initiieren der Netzwerksteuerung über das Funknetzwerk für die in Fig. 1 gezeigten paketvermittelten Mobilendgeräte das Netzwerk 12 eine Sendemeldung, die durch die paketvermittelten Mobilengeräte empfangen werden, die in einer Zelle oder einer Gruppe von Zellen angeordnet sind. Beispielsweise kann die Sendemeldung eine Systeminformationsmeldung sein, die ein Netzwerksteuerinformationselement enthält. Unter Bezug auf die Bezug 2 ist ein Funknetzwerksteuerinformationselement gezeigt, beispielsweise als Feldposition 4 in einer beispielhaften GSM-Systeminformationsmeldung. Insbesondere ist, obgleich eine vollständige Steuermeldung zu den paketvermittelten Endgeräten gesendet werden kann, aufgrund der Tatsache, dass eine derartige Meldung relativ lang sein kann, vorzuziehen, ein einzelnes Bit als Steuer"merker" in der anfänglichen Steuermeldung zu verwenden. Das einzige Funknetzwerksteuerbit kann entweder zu "1" oder "0" gesetzt sein. Gemäß dieser Ausführungsform bezeichnet eine "1" bei der Bitposition 4, dass die empfangenden Mobileinheiten auf eine nachfolgende Systeminformationsmeldung hören und diese dekodieren müssen. Diese nachfolgende Informationsmeldung kann zusätzliche Steuerinformation enthalten. Eine "0" bei der Bitposition 4 bezeichnet, dass die empfangenden Mobilendgeräte die normalen Betriebsschritte fortsetzen und ihre eigenen Funknetzwerksteuerprotokolle verwenden können. Weiter ausgedrückt, kann ein "Netzwerk Steuer"- Informationspunkt (bevorzugt 1 Bit) anfänglich bei einem Signalgebungsmeldungs-Sendevorgang von dem Netzwerk gesendet werden (z. B. über den Sendesteuerkanal oder BCCH). Wie oben beschrieben, werden dann, wenn das Netzwerk Steuerbit zu "1" gesetzt ist, dann die empfangenden Mobileinheiten dahingehend gewarnt, dass sie auf zusätzliche Steueranweisungen bzw. Befehle hören. Anderfalls (z. B. das Netzwerk Steuerbit ist zu "0" gesetzt) werden die empfangenden Mobileinheiten dahingehend gewarnt, dass keine zusätzlichen Steuerbefehle folgen, und sie können die Anwendung ihrer eigenen Steuerprotokolle fortsetzen. Diese zusätzlichen Befehle können in einer zusätzlichen Systeminformationsmeldung bereitgestellt sein, wie beispielsweise: Netzwerk_Steuer_Anweisung (Zell_Neuauswahl_Anweisung, Bericht_Periode, ... etc.).
- Ein "Zellen_Neuauswahl_Anweisungs"-Informationspunkt, der bevorzugt eine Länge von 1 Bit aufweist, kann zu "0" oder "1" gesetzt sein. Ist dieses Bit "0", so sind die empfangenen Mobileinheiten aufgefordert, Zellidentitätsinformation von dem Netzwerk für eine unmittelbare Zellneuauswahl zu akzeptieren. In diesem Fall können die empfangenden Mobilendgeräte Messberichte zu dem Netzwerk senden, in Übereinstimmung mit einer zusätzlichen Information, die in der Steuermeldung bereitgestellt ist. Jedes empfangende Mobilendgerät kann die Anwendung seines normalen Zellenneuauswahlprotokolls fortsetzen, bis es eine neue Zellidentitätsinformation von dem Netzwerk empfängt. Die Mobileinheit wählt dann die neue Zelle.
- Ist andererseits die Zell_Neuauswahl_Anweisung zu "1" festgelegt, so können die empfangenden Mobileinheiten ihre eigenen Zellenneuauswahl-Berechnungsvorgänge unterbrechen und eine neue Zellidentitätsinformation für die Zellenneuauswahl von dem Netzwerk akzeptieren. In diesem Fall sendet jedes Mobilendgerät Meldungsberichte zu dem Netzwerk in Übereinstimmung mit Informationsanforderungen, die in der Steuermeldung bereitgestellt sind. Jedes empfangende Mobilendgerät führt keine Zellenneuauswahl-Bewertungen auf eigener Basis aus, sondern es wählt die nächste Zelle auf der Grundlage der von dem Netzwerk empfangenen Zellidentitätsinformation aus. Das Zell- Neuauswahl_Anweisungsbit kann auch zu "0" dann gesetzt sein, wenn das Netzwerk lediglich ein Senden von Messberichten durch die Mobileinheiten beabsichtigt. In diesem Fall kann das Netzwerk davon absehen, Zellidentitätsinformation oder Energieniveau-Anweisungsinformation zu den betreffenden Mobilendgeräten zu senden.
- Die von dem Netzwerk gesendete Netzwerk Steuermeldung kann auch einen "Bericht_Perioden"-Informationspunkt enthalten. Als ein Beispiel kann der Bericht Periodenpunkt drei Bit lang sein. Der Binärgehalt des Bericht Periodenfelds lässt sich codieren, beispielsweise proportional von 0.48 Sekunden (binär 0) zu 3.84 Sekunden (binär 7), oder als eine geometrische Reihe von 0.24 Sekunden (binär 0) zu 30.72 Sekunden (binär 7), oder als irgendein anderer geeigneter Code.
- Bei der bevorzugten Ausführungsform wird die Netzwerksteuerung solange beibehalten, als ein Netzwerk_Steuerbit mit dem Wert "1" gesendet wird. Das Netzwerk_Steuerbit kann zu "0" manuell mit einer Betriebs- & Wartungs-(O&M)-Meldung zu dem Basisstationscontroller (BSC)rückgesetzt werden, wenn beispielsweise der Systembetreiber bestimmt, dass die Netzwerksteuerung nicht mehr länger erforderlich oder gewünscht ist. Dieses Bit kann auch automatisch durch eine Einrichtung in dem Netzwerk zu "0" gesetzt werden. Wird das Netzwerk_Steuerbit mit dem Wert "0" gesendet, so nehmen die Mobilendgeräte unmittelbar die Steuerung wieder auf.
- Die von den Mobilendgeräten zu dem Netzwerk gesendeten Messberichte werden an die geeignete Netzwerkeinheit adressiert, (z. B. einer BSC bei GSM). Diese Messberichte können folgende beispielhafte Information enthalten: rxlev (Empfangssignalstärke) und ein Qualitätsmaß für die Zelle, die die momentanen Dienste der Mobileinheit anbietet; Zahl gültiger Nachbarzellen; rxlev und Sendeträgerfrequenz bis zu einer definierten Zahl gültiger Nachbarn; absolute Ausgabeleistung bzw. -energie (des Mobileinheit-Senders) und Umfang des verwendeten Taktvorsprungs (Engl.: timing advance); und zusätzlich Nachbarsignalstärkemessungen. Die Qualitätsmaße, die zu dem Netzwerk gesendet werden, können umfassen: ein Interferenzniveau, gemessen als eine Funktion einer Signalstärke für nicht verwendete Zeitschlitze; eine Bitfehlerraten-(BER)-Messung, erhalten ausgehend von einer Abwärtsstreckensignalgebung in Zusammenhang mit einer Paketübertragung; und eine BER-Messung, erhalten anhand von Rufmeldungen, die auf dem Sendekanal gesendet werden.
- Die Zellidentitätsinformation, für die die Anforderung einer Akzeptanz durch die empfangenden Mobileinheiten besteht, können beispielsweise eine Zellglobalidentität (CGI) enthalten, und einen "Abschreckungs"-Wert, der die Absicht verfolgt, eine Neuauswahl der ursprünglichen Zellen durch die Mobilendgeräte zu sperren (z. B. dann, wenn das Zell_Neuauswahl_Anweisungsbit zu "0" festgelegt ist). Bevorzugt wird für GPRS die Zellidentitätsinformation von dem Netzwerk zu den einzelnen Mobilendgeräten in einer Paketübertragung über PDTCH gesendet.
- Eine beispielhafte Anwendung für die vorliegende Erfindung besteht im Sammeln von Leistungsstatistiken für die Anwendung durch das Netzwerk. Beispielsweise bei GPRS kann durch Anweisen der paketvermittelten Mobilendgeräte zum Senden von Messberichten zu dem Netzwerk ein Betreiber Leistungsstatistiken über Abwärtsstreckenbedingungen über das Netzwerk sammeln. Diese Abwärtsstreckenmessungen lassen sich für zahlreiche andere Anwendungen verwenden, wie einem Netzwerkabstimmen, einer Fehlerlokalisierung, einem Fehlerbeheben, Positionsdiensten und automatisches oder halbautomatisches Frequenzzuweisen. Für diese Messberichtanwendungen können die ausgewählten Berichtsperioden relativ lang sein. Demnach kann die Last auf dem Paketkanal fortlaufend gehalten werden und hierdurch unter Kontrolle gehalten werden, selbst für diejenigen Systeme, die einen relativ hohen Umfang von Paketdatenverkehr führen.
- Die Fig. 3 zeigt eine vereinfachte schematische Zeichnung zum Darstellen einer Anwendung für die vorliegende Erfindung. Wird der paketvermittelte Dienst bei einem existierenden durchschaltvermittelnden System eingeführt (z. B. GPRS, ergänzt bei GSM), und muss das paketvermittelte System mit denselben Trägerfrequenzen wie das durchschaltvermittelte System betrieben werden, so gewährleistet die Tatsache, dass das paketvermittelte System im Grunde dieselbe Funknetzwerk- Steuerlogik wie das durchschaltvermittelte System zu verwenden hat, dass die Funkinterferenz zwischen den Systemen minimiert wird. Andernfalls würde die Signalqualität und Kapazität des durchschaltvermittelten Systems durch den neuen paketvermittelten Verkehr verschlechtert, und die Qualität des paketvermittelten Dienstes wäre niedrig bzw. gering.
- Beispielsweise enthält unter Bezug auf das darstellende Beispiel nach Fig. 3 ein Mobilkommunikationssystem 30 eine Basisstations/Transceivereinheit 32 zum Übertragen und Empfangen sowohl von durchschaltvermittelten Daten als auch von paketvermittelten Daten. Ein Mobilendgerät 34 ist zum Senden und Empfangen von paketvermittelten Daten konfiguriert, zu oder von der Basisstations/Transceivereinheit 32. Das Endgerät 34 kann eines oder mehrere einer Vielzahl von paketvermittelten Mobilendgeräten darstellen. Das System 30 enthält auch eine zweite Basisstations/Transceivereinheit 36, die durchschaltvermittelte Daten überträgt und empfängt. Ein Mobilendgerät 38 ist zum Übertragen und Empfangen von durchschaltvermittelten Daten zu oder von der Basisstations/- Transceivereinheit konfiguriert. Wie gezeigt, teilen die Transceiver 32 und 36 Funknetzwerk-Trägerfrequenzen. Der gestrichelte Pfeil, bezeichnet durch die Zahl "40", bezeichnet eine Gleichkanalstörung, die zwischen dem durchschaltvermittelten System und dem paketvermittelten System existiert haben würde, jedoch für die Anwendung der zentralisierten Funknetzwerksteuerung in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung. In anderen Worten ausgedrückt, ist die Gleichkanalstörung (40) minimiert, indem die durchschaltvermittelten und paketvermittelten Systeme dieselbe Funknetzwerksteuerlogik verwenden (oder zumindest im Grunde dieselbe Logik), wodurch bewirkt wird, dass die Zellgrenzen 35 und 37 übereinstimmen, anstelle dass sie unterschiedlich sind, wie in Fig. 3 gezeigt.
- Die Fig. 4 zeigt eine vereinfachte schematische Zeichnung zum Darstellen einer anderen Anwendung der vorliegenden Erfindung. In der nahen Zukunft werden sogenannte "Mikrozellen" für Versanddienste als wichtiger Typ von Paketdatendienst verwendet werden. Bei einem derartigen Mikrozellenumfeld können die gewünschten Zellgrenzen nicht immer durch den "besten Diensanbieter" gemäß der höchsten von einer Mobilstation empfangenen Abstreckensignalstärke bereitgestellt werden. Das Konzept einer "hierarchischen Funktionalität" wurde zum Handhaben der Zellauswahl in derartigen geschichteten Zellstrukturen verwendet. Eine Vorgehensweise besteht darin, dass versucht wird, Mobileinheiten mit einer Zelle auf einer "niedrigeren Schicht" einer Hierarchie der Schichten zu verbinden, selbst wenn die "niedrigere Schicht"-Zelle nicht durch den "besten Dienstanbieter" definiert ist, wodurch die Verkehrskapazität, die auf der "niedrigeren Schicht" verfügbar ist, genutzt wird.
- Unter Bezug auf die Fig. 4 ist zu erkennen, dass ein Mobilkommunikationssystem 50 eine Basisstations/- Transceivereinheit enthält, die Energie gemäß einem Muster überträgt und empfängt, das eine sogenannte "Makrozelle" definiert. Eine zweite Transceivereinheit 54 überträgt und empfängt Energie, die eine Mikrozelle definiert. Eine dritte Transceivereinheit 56 überträgt und empfängt Energie, die eine zweite Mikrozelle definiert. Die Transceivereinheit 56 führt paketvermittelten und durchschaltvermittelten Verkehr. Ein hierarchisches Funktionalitätsschema wird zum Definieren der gezeigten Mikrozellen verwendet, für den durchschaltvermittelten Verkehr. Unter der Annahme, dass das durchschaltvermittelte System und das paketvermittelte System, gezeigt in Fig. 4, Funknetzwerk-Trägerfrequenzen in demselben geographischen Gebiet teilen, kann dann, wenn das paketvermittelte System nicht die Anwendung einer hierarchischen Funktionalität unterstützt, jedoch das durchschaltvermittelte System dies tut, dann in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung der Netzwerkmanager im System 50 das paketvermittelte System auf die Anwendung derselben Steuerlogik wie das durchschaltvermittelte System ausrichten (dies bewirkt beispielsweise das Ersetzen der Zellgrenze 57 durch die Zellgrenze 58 für den paketvermittelten Verkehr). Diese Aktion gewährleistet, dass sowohl das durchschaltvermittelte als auch das paketvermittelte System eine adäquate Dienstqualität aufweisen, und nicht eine Interferenz miteinander auslösen, wie bei der zuvor beispielhaft erläuterten Anwendung erläutert.
- Die Fig. 5 zeigt ein schematisches Blockschaltbild zum Darstellen eines Mobilfunkendgeräts, das sich zum Implementieren der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwenden lässt. Das Mobilfunkendgerät 300 enthält eine Sende/Empfangsantenne 310. Ein Sendeabschnitt 320 (mit Modulations- und Entzerrungsausrüstungsgegenständen) ist mit der Antenne 310 verbunden, und ebenso mit einer ersten Signalprozessoreinheit 340. Die erste Signalprozessoreinheit 340 arbeitet zum Steuern ausgehender (gesendeter) durchschaltvermittelter anrufbezogener Funktionen. Der Sendeabschnitt 320 ist auch mit einer zweiten Signalprozessoreinheit 352 verbunden, die zum Steuern ausgehender Meldungen in Zusammenhang mit paketvermittelten Funktionen (z. B. GPRS-Meldungen) arbeitet.
- Ähnlich umfasst das Mobilfunkendgerät 300 einen Empfängerabschnitt 330 (mit einem Demodulier- und Entzerrgerät), das ebenso mit der Antenne 310 verbunden ist, jeweils einer ersten und zweiten Signalprozessoreinheit 340 und 352. Die erste Signalprozessoreinheit 340 führt einen Betrieb zum Steuern ankommender (empfangener) durchschaltvermittelter anrufbezogener Funktionen aus, und die zweite Signalprozessoreinheit 352 führt einen Betrieb zum Steuern ankommender Meldungen in Zuordnung zu paketvermittelten Funktionen aus (z. B. ankommende GPRS- Meldungen).
- Zusätzlich hat die erste Signalprozessoreinheit 340 die Fähigkeit für eine Kanalcodierung und -decodierung, sowie für die Signalverarbeitung von Sprachsignalen sowohl in ankommender als auch ausgehender Richtung. Die erste Signalprozessoreinheit 340 ist auch mit einem Mikrophon und einem Telefonempfänger 341 sowie einer Steuerlogikeinheit 350 verbunden. Die zweite Signalprozessoreinheit 352 ist ebenso mit der Steuerlogikeinheit 350 verbunden, und sie hat die Fähigkeit für die Kanalcodierung und -decodierung, sowie die Signalverarbeitung paketvermittelter (z. B. GPRS) Meldungen sowohl bei der ankommenden und der ausgehenden Richtung.
- Der primäre Grund für die Verwendung getrennter Signalprozessoreinheiten (340, 352), jeweils für sprach- und paketvermittelte Dienste (z. B. GPRS), besteht darin, dass sich die Protokolle für diese zwei Anwendungen erheblich unterscheiden. Weiterhin ist es, betrachtet von einem Standpunkt der Herstellung und der Kosten, vorteilhaft, lediglich einen Typ einer Leiterplatte für nur Sprachmobilfunkeinheiten und für Funkendgeräte zu produzieren, die zusätzlich mit paketvermittelten Diensten (z. B. GPRS) ausgestattet sind. Also solche würden Mobilfunkendgeräte mit der Fähigkeit lediglich für Sprache einfach nicht mit den zusätzlichen Komponenten versehen sein, die für Mobilfunkendgeräte mit der Paketvermittlungsfähigkeit erforderlich sind. Zusätzlich ist es als alternative Ausführungsform der vorliegenden Erfindung möglich, Signalprozessoreinheiten 340 und 352 in einem einzigen leistungsstärkeren Signalprozessor zu kombinieren, der beispielsweise die Signalprozessoreinheit 340 ersetzen könnte, und hierdurch die in Fig. 5 gezeigte Signalprozessoreinheit 352 eliminiert.
- Die Steuerlogikeinheit 350 dienst funktionsgemäß, neben anderen Dingen, zum Bereitstellen eines höheren Niveaus der Steuerung der Signalprozessoreinheit 340 und 352. Die Algorithmen zum Steuern der Zellenneuauswahl für GPRS-Verkehr sind beispielsweise in der Steuerlogikeinheit 350 implementiert. Tatsächlich ist der Begriff "Zellenneuauswahl" dem GPRS zugeordnet, und er entspricht dem Begriff "Gesprächsumschaltung", der im Zusammenhang mit durchschaltvermittelten GSM-Diensten steht.
- Im Rahmen des Betriebs bei Steuerung durch einen Algorithmus, der bei der Netzwerkseite implementiert ist, führen sowohl Gesprächsumschaltungs- als auch Zellenneuauswahlbetriebsschritte zum Senden von Messberichten auf der Aufwärtsstrecke sowie von Anweisungen auf der Abwärtsstrecke. Beispielsweise erfolgt eine Kopplung der GPRS-Aufwärtsstrecken-Steuermeldung (z. B. Messberichte von der Steuerlogikeinheit 350 zu dem Netzwerk) von der Steuerlogikeinheit 350 über die zweite Signalprozessoreinheit 352 und zu der Sendeeinheit 320 und Antenne 310. Die GPRS- Abwärtsstrecken-Steuermeldung (z. B. Zellenneuauswahlinformation von dem Netzwerk an die Steuerlogikeinheit 350) wird von der Antenne 310 über die Empfängereinheit 330 und zu der zweiten Signalprozessoreinheit 352 und der Steuerlogikeinheit 350 gekoppelt. Für diese beispielhafte Ausführungsform können die Steuermeldungs- und Messberichts-Meldungsformate auf dem Standard-GPRS-Protokoll basieren. Weiterhin lässt sich, obgleich GPRS-Kommunikationsvorgänge ein Protokoll verwenden, das sich von einem Sprachprotokoll unterscheidet, die vorliegende Erfindung einfach auf der Grundlage der oben gegebenen Beschreibung implementieren, für ein Mobilfunkendgerät mit kombinierter Sprachfähigkeit und Paketvermittlungs-Dienstfähigkeit (z. B. GPRS), und gemäß der Beschreibung, die in der GSM-Technikspezifikation (momentan GSM 01.60, 02.60, 03.60, 04.60) für den Allgemeinen Paketfunkdienst (GPRS) gegeben ist, veröffentlicht durch das Institut für Europäische Telekommunikationsstandards (ETSI).
- Die Steuerlogikeinheit 350 ist ebenso mit einer Eingabe/Ausgabe(I/O)-Steuereinheit 353 verbunden, die die Signale zu der Schnittstelle zwischen der Tasteneinstellung/Tastatur und der Anzeigeeinheit 360 anpasst. Zusätzlich ist die I/O-Steuereinheit 353 mit einem Stecker 362 verbunden, was eine Verbindung mit einem Personal Computer oder PC (nicht explicit gezeigt) ermöglicht. Bevorzugt ist für diese Ausführungsform der PC ein Laptop- Computer, der zum Senden und Empfangen von GPRS-Meldungen verwendet werden kann.
Claims (24)
1. Verfahren zum Minimieren der Funksignalinterferenz
zwischen mehreren paketvermittelten Mobilendgeräten (20)
und mehreren dürchschaltvermittelten Mobilendgeräten
(18) in einem mobilen Kommunikationssystem (10),
gekennzeichnet durch:
Senden einer Anfangssteuermeldung von einem Festnetz
(12) in dem Mobilkommunikationsssystem (10), derart,
dass die Anfangssteuermeldung für mindestens ein
Endgerät der Vielzahl der paketvermittelten und der
Vielzahl der durchschaltvermittelten Mobilendgeräte (20,
18) anzeigt, dass eine Funksteuermeldung folgt;
Senden der Funksteuermeldung vom Festnetzwerk (12); und
derart, dass
in Ansprechen auf einen Empfang der Funksteuermeldung
das eine Endgerät der Vielzahl der paketvermittelten und
der Vielzahl der durchschaltvermittelten Mobilendgeräte
(20, 18) auf die Funksteuerung zu dem Festnetzwerk (12)
für den Funkverkehr hierzwischen verzichtet, wobei ein
Betreiber eine Option zu bestimmen hat, ob das
Festnetzwerk (12) oder das mindestens eine Endgerät die
Funksteuerung ausübt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
das mindestens eine Endgerät der Vielzahl der
paketvermittelten und der Vielzahl der
durchschaltvermittelten Mobilendgeräte (20, 18)
Paketdaten sendet und empfängt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Anfangssteuermeldung eine Netzwerksteueranweisung
enthält.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Anfangssteuermeldung einen Steuermerker enthält.
5. Verfahren nach Anspruch 1, ferner gekennzeichnet durch
das Senden einer zweiten Anfangssteuermeldung von dem
Festnetzwerk in dem Mobilkommunikationssystem, derart,
dass die Anfangssteuermeldung für mindestens ein
Endgerät der Vielzahl der paketvermittelten und der
Vielzahl der durchschaltvermittelten Mobilendgeräte (20,
18) anzeigt, dass keine Funksteuermeldung folgt.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Steuermeldung eine Anweisung zum Übertragen eines
Messberichts enthält.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Funksteuermeldung eine erste Anweisung zum
Akzeptieren der Zellidentitätsinformation von dem
Festnetzwerk für eine nachfolgende Zellenneuauswahl
enthält.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass
die Funksteuermeldung eine zweite Anweisung enthält, zum
Abschließen der ersten Anweisung zum Akzeptieren von
Zellidentitätsinformation von dem Festnetzwerk (12) für
eine nachfolgende Zellenneuauswahl.
9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Funksteuermeldung eine Energieniveauanweisung
enthält.
10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens eines der Vielzahl von paketvermittelten und
der Vielzahl von durchschaltvermittelten Mobilendgeräten
(20, 18) eine Vielzahl von GPRS-Mobilendgeräten enthält.
11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens eines der Vielzahl von paketvermittelten und
der Vielzahl von durchschaltvermittelten Mobilendgeräten
(20, 18) eine Vielzahl von GSM-Mobilendgeräten enthält.
12. Mehrfachdienst-Mobilkommunikationssystem (10),
enthaltend:
eine Festnetzwerkvorrichtung (12) zum Übertragen und
Empfangen - über ein Funknetzwerk - zumindest eines
ersten Typs und eines zweiten Typs von Dienstverkehr;
eine erste Vielzahl von Mobilendgeräten (18) zum
Übertragen und Empfangen - über das Funknetzwerk - des
ersten Typs des Dienstverkehrs;
eine zweite Vielzahl von Mobilendgeräten (20) zum Senden
und Empfangen - über das Funknetzwerk - des zweiten Typs
des Dienstverkehrs;
eine erste Funknetzwerksteuerungsvorrichtung (14) in
Zuordnung zu dem Festnetzwerk (12), damit das
Festnetzwerk Senden und Empfangen des ersten Typs des
Dienstverkehrs über das Funknetzwerk steuert;
eine zweite Funknetzwerksteuerung (16) in Zuordnung zu
der zweiten Vielzahl von Mobilendgeräten (20), für eine
Mobilendgerätsteuerung des Sendens und Empfangs des
zweiten Typs von Dienstverkehr über das Funknetzwerk;
und
gekennzeichnet durch:
eine Netzwerksteuervorrichtung in Zuordnung zu dem
Festnetzwerk (12) mit einer Vorrichtung zum Senden einer
Anfangssteuermeldung von dem Festnetzwerk zum Anzeigen,
dass eine Steuermeldung folgt, zum Umsetzen der
Mobilendgerätsteuerung von dem zweiten Typ des
Dienstverkehrs zu der Festnetzwerksteuerung, derart,
dass
das Mobilkommunikationssystem (10) eine Option hat zum
Bestimmen, welche Art der Mobilendgerätssteuerung und
der Festnetzwerksteuerung eine Steuerung des Sendens und
Empfangens des zweiten Typs von Dienstverkehr ausübt.
13. Mehrfachdienst-Mobilkommunikationssystem (10) nach
Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die
Netzwerksteuervorrichtung in Zuordnung zu dem
Festnetzwerk (12) ferner zum Umsetzen der
Festnetzwerksteuerung zurück zu der
Mobilendgerätsteuerung dient.
14. Mehrfachdienst-Mobilkommunikationssystem (10) nach
Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Typ
von Dienstverkehr einen durchschaltvermittelten Verkehr
enthält.
15. Mehrfachdienst-Mobilkommunikationssystem (10) nach
Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Typ
von Dienstverkehr einen paketvermittelten Verkehr
enthält.
16. Mehrfachdienst-Mobilkommunikationssystem (10) nach
Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die erste
Vielzahl von Mobilendgeräten (18) eine Vielzahl von GSM-
Mobilendgeräten enthält.
17. Mehrfachdienst-Mobilkommunikationssystem (10) nach
Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite
Vielzahl von Mobilendgeräten (20) eine Vielzahl von
GPRS-Mobilendgeräten enthält.
18. Mehrfachdienst-Mobilkommunikationssystem (10) nach
Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dasres ferner eine
dritte Vielzahl von Mobilendgeräten (300) enthält, zum
Senden und Empfangen - über das Funknetzwerk -
mindestens eines Typs aus dem ersten Typ des
Dienstverkehrs und dem zweiten Typ des Dienstverkehrs.
19. Mehrfachdienst-Mobilkommunikationssystem (10) nach
Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass jedes
Mobilendgerät der dritten Vielzahl von Mobilendgeräten
ein kombiniertes Dienstmobilendgerät enthält.
20. Mehrfachdienst-Mobilkommunikationssystem (10) nach
Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass jedes
Mobilendgerät der dritten Vielzahl von Mobilendgeräten
(300) eine erste Signalprozessorvorrichtung (340) zum
Verarbeiten des durchschaltvermittelten Verkehrs und
eine zweite Signalprozessorvorrichtung (352) zum
Verarbeiten von paketvermitteltem Verkehr enthält.
21. Mehrfachdienst-Mobilkommunikationssystem (10) nach
Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass jedes
Mobilendgerät der dritten Vielzahl von Mobilendgeräten
(300) eine Vorrichtung (350) zum selektiven Verarbeiten
mindestens des durchschaltvermittelten Verkehrs oder des
paketvermittelten Verkehrs enthält.
22. Mobilfunkendgerät (300) für Anwendung in einem
Mehrfachdienst-Mobilkommunikationssystem (10),
enthaltend:
eine Sendeabschnitt (320);
einen Empfängerabschnitt (330);
eine Signalprozessorvorrichtung (340), gekoppelt mit dem
Sendeabschnitt und dem Empfängerabschnitt, zum
Verarbeiten mindestens eines Typs von Dienstverkehr in
dem Mehrfachdienst-Kommunikationssystem; und
eine Steuervorrichtung (350) zum Auswählen von einem
Netzwerk-Steueralgorithmus und einem Mobilendgerät-
Steueralgorithmus in Ansprechen auf eine Anweisung,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Anweisung eine Anfangssteuermeldung enthält, zum
Anzeigen, dass eine Steuermeldung folgt, von einem
Netzwerk in Zuordnung zu dem Mehrfachdienst-
Mobilkommunikationssystem (10), derart, dass
ein Betreiber eine Option zum Bestimmen hat, welcher von
dem Netzwerk-Steueralgorithmus und dem Mobilendgerät-
Steueralgorithmus eine Steuerung des Funkverkehrs
zwischen dem Mobilfunkendgerät und einem Festnetzwerk
des Mobilkommunikationssystems ausübt.
23. Mobilfunkendgerät (300) nach Anspruch 22, dadurch
gekennzeichnet, dass der mindestens eine Typ von
Dienstverkehr einen durchschaltvermittelten Verkehr
enthält.
24. Mobilfunkendgerät (300) nach Anspruch 22, dadurch
gekennzeichnet, dass der mindestens eine Typ von
Dienstverkehr einen paketvermittelten Verkehr enthält.
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