DE69807963T2 - Horizontales Verkaufsmöbel für tiefgefrorene oder gekühlte Produkte - Google Patents
Horizontales Verkaufsmöbel für tiefgefrorene oder gekühlte ProdukteInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47F—SPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
- A47F3/00—Show cases or show cabinets
- A47F3/04—Show cases or show cabinets air-conditioned, refrigerated
- A47F3/0439—Cases or cabinets of the open type
- A47F3/0469—Details, e.g. night covers
Landscapes
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- Thermal Sciences (AREA)
- Curtains And Furnishings For Windows Or Doors (AREA)
- Devices That Are Associated With Refrigeration Equipment (AREA)
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein horizontales, wannenartiges Verkaufsmöbel für tiefgefrorene oder gekühlte Produkte.
- Ein horizontales Möbel weist im allgemeinen einen Rahmen auf, dessen oberer Umfangsrand eine nach oben gerichtete Öffnung definiert, um dem Verbraucher Zugriff zu den in den verschiedenen Fächern der Wanne ausgestellten Nahrungsmitteln zu gestatten.
- Jedoch erfolgt durch diese Öffnung ein Wärmeaustausch mittels Strahlung und Konvektion zwischen den ausgestellten Nahrungsmitteln und der äußeren Umgebung, was sich in einem hohen Energieverbrauch auswirkt, um in der Wanne ein zum Konservieren der Nahrungsmittel annehmbares Temperaturniveau zu gewährleisten.
- Dagegen ist es außerhalb der Verkaufszeiten, insbesondere bei Nacht, nicht mehr erforderlich, die Möbel offen zu halten. Dazu wurden verschiedene Systeme entwickelt, um die Öffnung des Möbels zu verschließen, und somit eine abgeschlossene Atmosphäre im Möbel zu schaffen, die nicht dem Einfuß von äußeren Einwirkungen ausgesetzt ist, wie etwa einem Wärmeaustausch mit der äußeren Umgebung mittels Strahlung und Konvektion.
- Es wurden auch automatisierte Schließsysteme vorgeschlagen, beispielsweise ein System mit Dachkonstruktion, das mit waagrechten scherenartig angelenkten Armen versehen ist, um eine Blende waagrecht zwischen den gegenüberliegenden oberen Rändern des Möbels auszufahren, oder auch mit einem Vorhang, der über waagrechte Schienen geführt ist, um die Oberseite des Möbels abzudecken. Jedoch haben derartige Systeme einen großen Platzbedarf, der den eigentlichen Aufbau des Möbels sowie den Zugriff zu den in diesem verstauten Nahrungsmitteln aufwendiger macht. Diese Systeme unterliegen auch häufigen Ausfällen, da oftmals in den Möbeln herumliegende Fremdkörper, wie etwa Etiketten oder Papierblätter, in ihre Betätigungsvorrichtung eingeklemmt werden können.
- Ein horizontales, wannenartiges Möbel mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 ist aus der DE-A-42 02 662 bekannt.
- Die vorliegende Erfindung zielt somit darauf ab, die vorgenannten Nachteile zu beseitigen und ein horizontales Verkaufsmöbel mit Nachtvorhang vorzuschlagen, das bei verminderter Gefahr eines Ausfalls leicht automatisiert werden kann, ohne dabei das Gewicht zu erhöhen oder den Möbelaufbau aufwendiger zu gestalten.
- Dazu ist Gegenstand der Erfindung ein horizontales Verkaufsmöbel für tiefgefrorene oder gekühlte Produkte, umfassend einen Rahmen, dessen oberer Umfangsrand eine nach oben gerichtete Öffnung definiert, und wenigstens eine zur Schaffung einer abgeschlossenen Atmosphäre im Möbel bei dessen Schließung bestimmte mobile Nachtblende, dadurch gekennzeichnet, dass es einen eine Abdeckung oberhalb der offenen Oberseite des Rahmens bildenden Überbau enthält, an welchem Überbau eine umlaufende Folge vertikaler Nachtblenden derart angeordnet ist, dass sich die Blenden beim Schließen zwischen dem Überbau und dem oberen Umfangsrand des Rahmens über den gesamten Umfang des letzteren erstrecken.
- Vorteilhaft kann der Überbau an einer Decke aufgehängt werden, um das Möbel bequem unabhängig von dessen Überbau verlagern zu können, um beispielsweise eine Wartung oder Reparatur vorzunehmen.
- Alternativ kann der Überbau jedoch auch beispielsweise mittels Stützen vom Rahmen des Möbels abgestützt werden, die sich zwischen dem Überbau und den mittleren Wänden des Möbels erstrecken. Der Überbau ist vorzugsweise abnehmbar am Möbel gelagert.
- Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die Innenseite der Blenden aus einem bezüglich Infrarotstrahlung sehr schwach emittierenden Material hergestellt, um den Wärmeaustausch mittels Strahlung zwischen der Oberfläche der im Möbel ausgestellten Lebensmittel und der äußeren Umgebung zu vermindern. Insbesondere kann dann, wenn die Unterseite des Überbaus aus diesem sehr geringfügig emittierenden Material hergestellt ist, der Wärmeaustausch mittels Strahlung auch begrenzt sein, wenn die Blenden sich in angehobener Offenstellung befinden.
- Der Überbau kann auch mit zusätzlichen Blenden ausgestattet sein, um Zwischentrennwände zwischen verschiedenen Fächern des Möbels zu bilden.
- Gemäß einer besonderen Ausführungsform sind die Blenden beispielsweise mittels elektrischer Betätigung ausfahrbare Vorhänge, beispielsweise ausgehend von einem am Überbau befestigen Aufrollmechanismus.
- Die Erfindung wird im Laufe der nachfolgenden näheren Beschreibung besser verständlich, aus der sich weitere Ziele, Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung deutlicher ergeben anhand einer derzeit bevorzugten, besonderen Ausführungsform der Erfindung, die sich nur beispielhaft und keineswegs einschränkend versteht, bezugnehmend auf die einzige beigefügte Figur, in der ein erfindungsgemäßes Möbel schematisch in Perspektive gezeigt ist.
- Gemäß dem in dieser Figur gezeigten besonderen Ausführungsbeispiel enthält ein erfindungsgemäßes Möbel eine waagrechte Wanne 1, deren oberer Rand 2 des Rahmens eine nach oben offene Öffnung definiert. In der Wanne 1 sind Innenwände 3 vorgesehen, um mehrere Fächer zum Einräumen der Nahrungsmittel zu definieren.
- Senkrecht und in Abstand zur Wanne 1 ist ein Überbau 4 vorgesehen, der eine Abdeckung bildet, deren Außenabmessungen im wesentlichen der zugrundeliegenden Wanne 1 entspricht. Diese Abdeckung 4 ist über Stützen 5 an eine Decke (nicht dargestellt) beispielsweise eines Supermarkts aufgehängt.
- Eine umlaufende Folge von senkrechten Blenden, Vorhängen bzw. Stores 6 ist am Umfang des Überbaus 4 angeordnet. Diese Vorhänge 6 sind senkrecht zum oberen Rand 2 der Wanne 1 angeordnet und erstrecken sich über ihren gesamten Umfang, um einen abgeschlossenen Raum zwischen der Wanne 1 und dem Überbau 4 zu definieren, wenn die Vorhänge 6 in die untere Stellung in Kontakt mit dem Umfangsrand 2 des Rahmens gebracht sind. Selbstverständlich können die senkrechten Vorhänge, Blenden bzw. Stores 6 von jeglichem geeigneten Typ sein. Festzuhalten ist, dass durch diese Anordnung der Überbau der Wanne 1 an sich nicht verändert wird und jegliche Gefahr eines Einklemmens von Fremdkörpern in die Betätigungsvorrichtung (nicht dargestellt) der Vorhänge somit vermieden wird.
- Vorteilhaft kann die Innenseite der Vorhänge 6 aus einem schwach emittierenden Material hergestellt sein, um den Wärmeaustausch mittels Strahlung zwischen der Oberfläche der in der Wanne ausgestellten Lebensmittel und der äußeren Umgebung zu vermindern. Die Oberfläche des Überbaus 4 gegenüber der Wannenöffnung kann auch mit diesem Material zum gleichen Zweck beschichtet sein.
- Wie in der Figur dargestellt ist, kann ferner ein Überbau 4 vorgesehen sein, der einen oder mehrere vorspringende Teile 4a aufweist, die sich von seinem Umfang ausgehend über den Außenumfang der Wanne hinweg erstrecken, um insbesondere als Träger für Beleuchtungen 7 und/oder eine Anzeige 8 zu dienen. Dieser vorspringende Bereich kann auch eine schwach emittierende Unterseite aufweisen, um zur Verminderung der Strahlungsübertragung beizutragen, wenn die Vorhänge 6 in Verkaufsöffnungszeiten sich in angehobener Stellung befinden.
- Die Vorhänge 6 können zwischen ihrer oberen, abgehobenen Offenstellung und ihrer unteren Schließstellung von einem Elektromotor oder jeglicher anderen Aufrollvorrichtung bzw. geeigneten Einrichtung betätigt werden.
- Obgleich die Erfindung in Verbindung mit einer besonderen Ausführungsform beschrieben wurde, ist sie selbstverständlich keineswegs darauf beschränkt, sondern schließt sämtliche technisch entsprechenden Abwandlungen der beschriebenen Mittel sowie deren Kombinationen ein, sofern diese sich in den Rahmen der Erfindung wie beansprucht einfügen.
Claims (8)
1. Horizontales Verkaufsmöbel für tiefgefrorene
oder gekühlte Produkte, umfassend einen Rahmen (1) dessen
oberer äußerer Rand (2) eine nach oben gerichtete Öffnung
definiert und wenigstens eine zur Schaffung einer
abgeschlossenen Atmosphäre im Möbel bei dessen Schließung
bestimmte mobile Nachtblende (6), umfassend einen ein
Dach oberhalb der oberen offenen Seite des Rahmens
bildenden Oberbau (4), dadurch gekennzeichnet, dass auf
dem Oberbau eine Folge peripherischer vertikaler
Nachtblenden (6) derart angeordnet ist, dass sich die
Blenden beim Schließen zwischen dem Oberbau und dem
oberen peripherischen Rand des Rahmens auf dem gesamten
Umfang des letzteren erstrecken.
2. Möbel gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Oberbau (4) an einer Decken aufgehängt werden
kann.
3. Möbel gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Oberbau (4) bevorzugt abnehmbar auf dem Rahmen
des Möbels (1) angebracht wird.
4. Möbel gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Innenseite der Blenden (6) aus einem sehr
schwach emittierenden Material im Strahlungsbereich
Infrarot ist, um den thermischen strahlenden Austausch
zwischen der Oberfläche der im Möbel ausgelegten
Lebensmittel und der Außenwelt zu beschränken.
5. Möbel gemäß Anspruch 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die Unterseite des Oberbaus (4) aus
einem sehr schwach emittierenden Material ist, um den
thermischen strahlenden Austausch zwischen der Oberfläche
der im Möbel ausgelegten Lebensmittel und der Außenwelt
zu beschränken.
6. Möbel gemäß einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Oberbau (4) mit
zusätzlichen Blenden ausgerüstet ist, um
Zwischentrennwände zwischen verschiedenen Fächern (3) des
Möbels zu bilden.
7. Möbel gemäß einem der vorherigen Anspruche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Blenden, zum Beispiel
per elektrischer Steuerung, insbesondere von einem am
Oberbau befestigten Aufroller aus ausfahrbare Vorhänge
(6) sind.
8. Möbel gemäß einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Oberbau (4) wenigstens
einen hervorspringenden Teil (4a) aufweist, der sich
ausgehend von seinem Außenumfang über den äußeren Rand
des Rahmens (1) erstreckt, um insbesondere als Stütze für
Beleuchtungen (7) und/oder Plakate (9) zu dienen.
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE69807963T2 true DE69807963T2 (de) | 2003-05-22 |
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|---|---|---|---|
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Legal Events
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