DE69807645T2 - Waschmaschine mit Verankerungsvorrichtung für den Laugenbehälter - Google Patents
Waschmaschine mit Verankerungsvorrichtung für den LaugenbehälterInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Waschmaschine, insbesondere eine Waschmaschine für den Haushalt sowie ähnliche Anwendungen, wobei zu erwähnen ist, dass der Begriff Waschmaschine auch Geräte für ähnliche Anwendungen, z. B. Waschtrockner, umfassen soll.
- Von Waschmaschinen ist allgemein bekannt, dass sie eine äußere standfeste Struktur (welche allgemein als "Gehäuse" bezeichnet wird) und eine sogenannte innere Wasch- oder oszillierende Einheit umfasst, die im Wesentlichen einen Behälter aufweist, welcher eine rotierende Trommel lagert, die durch einen Elektromotor angetrieben wird. Elastische oder Federelemente, welche manchmal zu stoßabsorbierenden Verankerungseinrichtungen vom Reibungstyp integriert sind, werden allgemein verwendet, um eine solche Wascheinrichtung an der äußeren standfesten Struktur zu verankern.
- Beispiele zum Stand der Technik sind z. B. durch die Waschmaschinen gegeben, die in den Dokumenten US-A-3 744 746, FR-A-2 531 461, EP-A-80 243 und EP-A-265 004 veröffentlicht wurden.
- Es ist eine Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Verankerung der Wascheinheit an der äußeren feststehenden Struktur in der Weise zu entwickeln, dass die Fertigung der Waschmaschine erleichtert wird, die Kosten reduziert werden und die Zuverlässigkeit erhöht wird, wobei diese Ziele, neben vielen anderen für Produktionsunternehmen mit Massenfertigung, deren Ausstoß gewöhnlich mehrere hunderttausend Stück pro Jahr beträgt, von größter Wichtigkeit sind.
- Eine Waschmaschine mit Merkmalen, wie sie in den anliegenden Patentansprüchen dargelegt sind, ermöglicht es, dass diese und weitere angestrebten Ziele erreicht werden können, wie dies durch die folgende detaillierte Beschreibung eines die Erfindung nicht beschränkenden Beispiels unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen besser verständlich gemacht werden soll. Die Zeichnungen zeigen:
- Fig. 1 eine vereinfachte schematische Ansicht einer Haushaltswaschmaschine vom Frontladertyp;
- Fig. 2 eine Vorderansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verankerungseinrichtung für eine Wascheinheit, bevor deren Einzelteile montiert sind;
- Fig. 3 eine Ansicht der Vorrichtung nach Fig. 2 in vollkommen montiertem Zustand, die in einer Waschmaschine, z. B. einer solchen, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist, installiert wurde;
- Fig. 4 eine Ansicht einer Variante der zuvor erwähnten Ausführungsform, nachdem die Montage der Bauteile beendet wurde;
- Fig. 5 eine Ansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wascheinheit-Verankerungseinrichtung, wobei sich deren Bauteile in montiertem Zustand befinden.
- Untere besonderer Bezugnahme auf Fig. 1 soll eine Haushaltswaschmaschine beschrieben werden, die eine äußere standfeste Struktur 1 in Form eines Außengehäuses mit mindestens einem Paar von Verankerungseinrichtungen 2 zur elastischen Verankerung einer Wascheinheit 3 umfasst, in welcher ein annähernd zylindrischer Behälter 4 eine Trommel 5 aufnimmt, welche so angeordnet ist, dass sie sich um eine im Wesentlichen horizontale Achse dreht, wenn sie durch einen Elektromotor (nicht dargestellt) angetrieben wird.
- Die Verankerungseinrichtungen 2 sind in Ösen 7 festgehakt, welche integral mit der Seitenwand der feststehenden Struktur 1 verbunden sind, sowie jeweils in Ösen 8, die integral mit der Außenfläche des Behälters 4 und somit integral mit der Wascheinheit 3 verbunden sind. Das Einbringen und Ausbringen der zu waschenden Wäsche, d. h. der Waschladung, erfolgt durch eine kreisförmige Öffnung 6, die im vorderen Bereich der Wascheinheit 3 vorgesehen ist, und eine mit dieser korrespondierenden Öffnung, die in der vorderen Wand der stationären Struktur 1 vorgesehen ist, und die mit einer entsprechenden Tür (nicht dargestellt), geschlossen werden kann.
- Die Waschmaschine soll hier in ihrem grundsätzlichen Aufbau nicht näher beschrieben werden, weil weitere Einzelheiten nicht erforderlich sind, um die vorliegende Erfindung zu verstehen, und andererseits kann die Waschmaschine auch ein Toplader sein, was die universelle Verwendbarkeit der erfindungsgemäßen Verankerungseinrichtung beweist, die in der Anmeldung dargestellt ist.
- Eine erste Ausführungsform der Verankerungseinrichtung 2 für eine erfindungsgemäße Wascheinheit 3, welche in den Fig. 2 und 3 dargestellt ist, umfasst lediglich ein Paar spezieller Spiraldruckfedern 10 und 20, welche sich entlang derselben Achse x-x erstrecken, sowie einen ringförmigen Sitz 30, welcher dazwischen angeordnet ist.
- Die erste Spiralfeder 10, deren Endbereiche 11 und 12 eine erste und eine zweite kreisförmige Windlung umfassen, besitzt im Ruhezustand eine Länge AR entsprechend der Achse x-x. An die erste Endwindung 11 der Feder 10 schließt sich ohne Unterbrechung eine relativ starre Verlängerung 14 an. Diese Verlängerung 14, welche im Wesentlichen geradlinig ist, erstreckt sich in dieselbe Feder 10 nach innen, und ihr freies Ende 15, welches die Form eines Hakens besitzt, ist mit der gemeinsamen Achse x-x der beiden Federn 10 und 20 ausgerichtet. Die zweite Spiralfeder 20, deren Enden 21 und 22 wiederum eine erste und zweite kreisrunde Windung aufweisen, hat ihrerseits im Ruhezustand eine Länge BR, entsprechend der Achse x-x, wobei diese Länge BR größer ist als die Länge AR der ersten Feder 10, wenn sich letztere im Ruhezustand befindet. An die erste Endwindung 21 der Feder 20 schließt sich ohne Unterbrechung in Übereinstimmung mit einem Punkt, welcher mit 23 bezeichnet ist, eine relativ starre Verlängerung 24 an. Diese Verlängerung 24, welche im Wesentlichen geradlinig ist, erstreckt sich in das Innere derselben Feder 20, und ihr freies Ende 25, welches die Form eines Hakens aufweist, ist entlang der gemeinsamen Achse x-x der beiden Federn 10 und 20 ausgerichtet.
- Um die Einheit hinsichtlich der Schaffung einer Verankerungseinrichtung 2 zu komplettieren, werden die zweiten Endwindungen 12 und 22 jeweils gegen die obere Fläche 31 und die untere Fläche 32 des ringförmigen Sitzes 30 gedrückt, wobei die oberen und unteren Flächen in geeigneter Weise so geformt sind, dass es möglich ist, die beiden Federn 10 und 20 entlang einer in bezug zu ihrer gemeinsamen Achse x-x quer verlaufenden Ebene miteinander zu verbinden. Dieser Vorgang erfordert zwingend die Verlängerung 14, welche sich an die erste Feder 10 anschließt, um in das Innere der zweiten Feder 20 eingefügt werden zu können, sowie dementsprechend die Verlängerung 24, welche sich an die zweite Feder 20 anschließt, um in das Innere der ersten Feder 10 eingefügt werden zu können. Dieser Vorgang kann erleichtert werden, d. h. er ist bequemer ausführbar, wenn die Länge der Verlängerungen 14 und 24 (welche mit C und D in Fig. 2 bezeichnet sind) entlang der Achse x- x beide größer sind als die Längen AR und BR der Federn 10 und 20. Dies darf jedoch nicht als ein einschränkendes Merkmal der vorliegenden Erfindung aufgefasst werden.
- Nach einem Hauptmerkmal der vorliegenden Erfindung kommt, wenn die Verankerungseinrichtung 2 in einer Waschmaschine installiert wird, der Haken 15, welcher das freie Ende der Verlängerung 14 bildet und sich an die erste Spiralfeder 15 anschließt, in eine Position, in welcher er über das freie Ende 21 der zweiten Spiralfeder 20 vorsteht und an einer Öse 8 befestigt wird. Der Haken 25, welcher auf der Gegenseite das freie Ende der Verlängerung 24 bildet und von der zweiten Spiralfeder 20 vorsteht, kommt seinerseits in eine Position, in welcher er über das freie Ende 11 der ersten Spiralfeder 10 vorsteht, und so an einer Öse 7 befestigt werden kann. Es ist selbstverständlich möglich, die Einrichtung 2 auch umgekehrt zu installieren, d. h. mit ihrer Oberseite nach unten, so dass der Haken 25 an der Öse 8, die an der Wascheinheit 3 vorgesehen ist, und der Haken 15 an der Öse 7, die in der stationären Struktur 1 der Waschmaschine vorgesehen ist, verankert werden kann.
- Nachdem die Wascheinheit 3 mit der zu waschenden Wäsche und dem für den betreffenden Waschzyklus erforderlichen Wasser beladen ist, kann sie ein Gewicht bis zu 35 kg aufweisen. Dies bewegt die Haken 15 und 25 voneinander weg und bewirkt ein weiteres Zusammendrücken der Federn 10 und 20, welche dadurch entlang ihrer gemeinsamen Achse x-x jeweils kürzer werden, wobei sie jedoch durch die Wirkung ihres ringförmigen Sitzes 30 miteinander verbunden bleiben, wie dies am besten in Fig. 3 erkennbar ist.
- Der Anmelder hat herausgefunden, dass es von Vorteil ist, wenn in diesem Zustand zumindest die kürzere Feder 10 vollständig (d. h. "zu einem Paket") zusammengepresst ist, d. h. wenn sie eine Länge AW = AMIN aufweist, und in dieser Weise die Verankerungseinrichtung 2 sehr starr wird. Somit bietet die Erfindung den praktischen Vorteil, dass die Wascheinheit 3 im Verhältnis zur stationären Struktur 1 der Waschmaschine im Wesentlichen ruhig verbleibt, d. h. dass sie sich nicht bewegt, wodurch keinerlei Gefahr besteht, dass Erschütterungen während der verschiedenen Phasen des Waschzyklus auftreten, welcher mit der Trommel 5 ausgeführt wird, die mit Wäsche und Waschlauge gefüllt ist und sich mit geringer Geschwindigkeit dreht (z. B. in der Größenordnung von etwa 60 bis 80 U/min).
- Wenn entsprechend des Waschzyklus die Waschlauge aus der Trommel 5 ausgelassen wird und letztere zwecks Drehung mit einer hohen Drehgeschwindigkeit (welche bis zu 1500 U/min erreichen kann) angetrieben wird, um die abschließende Trockenschleuderphase auszuführen, wird die Wascheinheit 3 wesentlich erleichtert, und kommt auf ein Gewicht von etwa 22 kg, was wesentlich dazu beiträgt, den Druck zu verringern, welcher auf die Verankerungseinrichtung 2 ausgeübt wird. Die Federn 10 und 20 haben an diesem Punkt jeweils eine Länge AS > AW und BS > BW, welche auf jeden Fall ausreicht, um zu sichern, dass die Haken 15 und 25 jeweils so verbleiben, dass sie über die freien Enden 21 und 11 hervorstehen, wodurch sie miteinander verbunden bleiben, weil ihre beiden Endwindungen 12 und 22 mit den Flächen 31 und 32 des ringförmigen Sitzes zusammenwirken.
- Wenn die Trommel S der Waschmaschine sich mit hoher Geschwindigkeit dreht, wirken die Federn 10 und 20 der Verankerungseinrichtung 2 in Reihe miteinander, so dass ihre Elastizitätskonstanten einen solchen Wert erreichen, dass eine effiziente Reduzierung der Übertragung von Schwingungen von der Wascheinheit 3 auf die stationäre Struktur 1 eintritt, was deutliche Vorteile mit sich bringt, insbesondere in dem Fall, wenn sich in der rotierenden Trommel unausgewuchtete Waschlasten befinden.
- Aus vorstehender Beschreibung wird deutlich, dass vom konstruktiven Standpunkt gesehen, die Verankerungseinrichtung 2 eine einfache Struktur aufweist, welche niedrige Kosten verursacht, so dass die Gesamtkosten der Waschmaschine reduziert werden. Vom funktionellen Standpunkt gesehen, besitzt die Verankerungseinrichtung den Vorteil, dass deren Elastizitätskonstante die Fähigkeit besitzt, sich an die unterschiedlichen Schwingungen, die während des Waschzyklus z. B. infolge der unterschiedlichen Gewichte der Wascheinheit 3 und infolge unterschiedlicher Drehgeschwindigkeiten der rotierenden Trommel auftreten, sofort und automatisch anzupassen.
- Eine Variante der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist in Fig. 4 dargestellt, und sie zeigt die Verwendung eines Gehäuses 100 und einer Verankerungseinrichtung 2, wie sie unter Bezugnahme auf die Fig. 2 und 3 beschrieben wurde. Dieses Gehäuse 100 umfasst einen ersten und einen zweiten Bereich 110 und 120, die eine becherförmige Form aufweisen, und welche aus spritzgegossenem Kunststoffmaterial hergestellt sind und durch Rastverbindung entlang ihrer Wandbereiche durch Vorsehen von jeweiligen steckerförmigen Vorsprüngen 111 und buchsenförmigen Vorsprüngen 121 zusammengefügt werden. In besonders geeigneter Weise können mittels eines geeigneten Werkzeugs die beiden Bereiche 110 und 120 des Gehäuses 100 im Nachhinein wieder voneinander getrennt werden, z. B. in dem Fall, dass im Verlaufe des Gebrauchs der Waschmaschine, in welcher die Verankerungseinrichtung installiert ist, Reparaturen auszuführen sind.
- Die Federn 10 und 20 sind in dem Gehäuse 100 in der Weise umschlossen, dass ihre ersten Endwindungen 11 und 21 in der Lage sind, gegen die inneren Flächen der unteren Bereiche 112 und 122 zur Anlage zu gelangen, während die zweiten Endwindungen 12 und 22 durch den ringförmigen Sitz 30 sicher miteinander verbunden bleiben. In dieser Weise werden die Federn 10 und 20 zusammengedrückt und erreichen jeweils eine Länge von A&sub0; < AR und B&sub0; < BR, so dass sich ein Abstand zwischen den unteren Bereichen ergibt mit L = (A&sub0; + B&sub0;).
- In denselben unteren Bereichen 112 und 122 sind jeweils längliche Öffnungen 113 und 123 vorgesehen, damit die Haken 15 und 25, welche die freien Enden der Verlängerungen 14 und 24 bilden, aus dem Gehäuse 100 vorstehen können, wenn die Verankerungseinrichtung in der Waschmaschine zwischen der Wascheinheit 3 und der stationären Struktur 1 montiert wird. In dieser Weise wird gesichert, dass während der Funktion der Maschine, welche in genau derselben Weise erfolgt wie dies unter Bezugnahme auf die Fig. 1 und 2 zuvor beschrieben wurde, ein mehr oder weniger deutlicher Abstand zwischen den ersten Endwindungen 11 und 21 der Federn 10 und 20 und den damit verbundenen unteren Bereichen 112 und 122 des Gehäuses 100 verbleibt (in Abhängigkeit von den während des Waschzyklus auftretenden unterschiedlichen Bedingungen). Um die Amplitude der Schwingungen der Verlängerungen 14 und 24 der Federn 10 und 20 in einer Richtung zu begrenzen, welche sich in bezug zur Achse x-x quer erstreckt, können geräuschdämpfende Gummiblöcke (welche in Fig. 4 nicht dargestellt, aber aus dem Stand der Technik allgemein bekannt sind) in geeigneter Weise in die Ösen 113 und 123 eingefügt werden.
- Auf jeden Fall dient das Gehäuse 100 sowohl zum Zwecke des Schutzes der Federn 10 und 20 als auch des ringförmigen Sitzes 30, wobei sich die Handhabung der Verankerungseinrichtung bis zu dem Augenblick leichter und bequemer gestaltet, in welchem sie in der Waschmaschine installiert sind, so dass das Gehäuse auch unter Verwendung von etwas geringwertigerem Kunststoffmaterial, d. h. aus Kunststoffmaterial mit verminderten mechanischen Eigenschaften, hergestellt werden kann.
- In der zweiten Ausführungsform ist es notwendig, dass mindestens eine Wascheinheit-Verankerungseinrichtung des in Fig. 5 dargestellten Typs in der Waschmaschine montiert wird, wobei die Verankerungseinrichtung drei Spiralfedern 40, 50 und 60 umfasst, von denen mindestens eine eine geringere Länge als die übrigen aufweist, und die drei Federn sind in Reihe entlang derselben Achse y-y angeordnet. Die obere Feder 40 ist nämlich mit ihrem unteren Ende 42 mit dem oberen Ende 51 der dazwischenliegenden Feder 50 verschweißt oder in anderer Art verbunden, während das untere Ende 52 der dazwischenliegenden Feder mit dem oberen Ende 61 der unteren Feder 60 verschweißt ist.
- Innerhalb der drei Federn sind zwei parallele Metallstangen 70 und 80 angeordnet, deren freie Enden 71 und 81 die Form von Haken aufweisen, während deren gegenüberliegende Endbereiche 72 und 82 mit Gewinde versehen sind. Zwei starre Platterz 74 und 84, die quer zur Achse y-y angeordnet sind, werden jeweils mit einem Paar von Bohrungen 75, 76 sowie 85, 86 versehen, durch welche jeweils die gegenüberliegenden Endbereiche 81, 72 und 71, 82 der Stangen hindurchgehen können. Befestigungsmuttern 73 und 83 werden auf die mit Gewinde versehenen Endbereiche 72 und 82 in solcher Weise aufgeschraubt, dass sie die obere Feder 40 mit der ersten Stange 70 durch ihr oberes Ende 41 und die Platte 74 und die untere Feder 60 mit der zweiten Stange 80 durch ihr unteres Ende 62 und die Platte 84 fest verbinden. Der Abstand D in der Ruhelage zwischen den Platten 74 und 84 kann nach Vollendung der Montage der Verankerungseinrichtung mittels der Befestigungsmuttern 73 und 83 eingestellt werden, er wird jedoch ohnehin immer kürzer sein als die Summe der Längen L'R, L"R und L'''R der drei Spiralfedern 40, 50 und 60, welche deshalb einer Druckbelastung unterliegen. In gleicher Weise wie zuvor beschrieben ist diese Druckbelastung größer, wenn die Verankerungseinrichtung in der Waschmaschine zwischen der Wascheinheit 3 und der stationären Struktur 1 montiert ist, d. h. wenn z. B. der hakenförmige Endbereich 71 der ersten Stange 70 mit einer Öse verbunden ist, die integral mit der stationären Struktur verbunden ist, während der hakenförmige Endbereich 81 der zweiten Stange 80 mit der Wascheinheit verbunden ist.
- Die Funktion der Verankerungseinrichtung bleibt im Vergleich zu dem zuvor Beschriebenen unverändert. Mit anderen Worten ist die Einrichtung sehr starr, wenn die kürzere Feder, d. h. in diesem speziellen Fall die dazwischenliegende Feder 50, während der Phasen des Waschzyklus, welche mit einer niedrigen Umdrehungsgeschwindigkeit der Trommel durchgeführt werden, nachdem sie mit der zu waschenden Wäsche und der Waschlauge gefüllt wurde, völlig zusammengedrückt ist ("zu einem Paket"), und sehr elastisch während der Phasen, die mit einer hohen Umdrehungsgeschwindigkeit der Trommel durchgeführt werden, nachdem die Waschlauge aus dem Behälter ausgelassen wurde, weil die drei Federn, die in Reihe angeordnet sind, eine sehr hohe Elastizitätskonstante aufweisen, welche sich hinsichtlich der Reduzierung der Übertragung von Schwingungen der Wascheinheit auf die stationäre Struktur als besonders vorteilhaft erweist.
- Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anzahl weiterer Ausführungsformen und Varianten der vorliegenden Erfindung durch die Fachwelt vorgenommen werden können, ohne dass diese aus dem Schutzumfang der vorliegenden Erfindung geraten. Insbesondere soll hier die Möglichkeit erwähnt werden, dass auch die zuvor unter Bezugnahme auf Fig. 5 beschriebene Einrichtung von einem zweiteiligen Gehäuse umschlossen sein kann, und dass auch andere elastische Mittel anstelle der zuvor beschriebenen Spiralfedern verwendet werden können, wenn sie in einem zusammengedrückten Zustand betrieben werden können usw.
Claims (10)
1. Waschmaschine, bei welcher eine Wascheinheit (3) einen Waschbehälter (4) besitzt,
und eine rotierende Trommel (5) an einer äußeren stationären Struktur (1) mittels
einer oder mehrerer Verankerungseinrichtung(en) (2) verankert ist, dadurch
gekennzeichnet, dass jede Verankerungseinrichtung (2) mindestens zwei elastische
Elemente (10, 20; 40, 50, 60) umfasst, die zueinander in Reihe angeordnet sind, und
dadurch, dass es der freie Endbereich (15; 71) eines ersten starren Elementes (14; 70)
ist, welcher integral mit einem ersten Endbereich (11; 41) eines ersten elastischen
Elementes (10; 40) verbunden, d. h. an der äußeren stationären Struktur (1) verankert
ist, während der freie Endbereich (25; 81) eines zweiten starren Elementes (24; 80),
welches integral mit einem zweiten elastischen Element (20; 60) verbunden ist, an der
Wascheinheit (3) verankert ist, so dass der freie Endbereich (15, 71) des ersten starren
Elementes (14, 70) in der Lage ist, über den ersten Endbereich (21; 62) des zweiten
elastischen Elementes (20; 60) hinaus vorzustehen, und der freie Endbereich (25; 81)
des zweiten starren Elementes (24; 80) in der Lage ist, über den ersten Endbereich
(11; 41) des ersten elastischen Elementes (10; 40) hinaus vorzustehen.
2. Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Enden (15,
25; 71, 81) des ersten und des zweiten starren Elementes (14, 24; 70, 80) die Form
von Haken besitzen.
3. Waschmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die starren
Elemente (14, 24) Längsausdehnungen besitzen, welche sich ohne Unterbrechung von
einem Punkt (13, 23) des ersten Endbereiches (11, 21) des jeweiligen elastischen
Elementes (10, 20) durch das Innere dieser elastischen Elemente (10, 20) erstrecken.
4. Waschmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten elastischen Elemente (10, 20) die Form
von Spiralfedern besitzen, die entlang derselben Achse (x-x) angeordnet sind, und
welche mittels der sich gegenüberliegenden Flächen (31, 32) eines ringförmigen
Sitzes (30), der in Bezug zu seiner Achse (x-x) quer angeordnet ist, miteinander
verbunden und in der Lage sind, die Windungen, welche die zweiten Endbereiche (12,
22) dieser Federn (10, 20) bilden, zusammen zu halten.
5. Waschmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die freien Endbereiche (15, 25; 71, 81) der ersten und zweiten
starren Elemente (14, 24; 70, 80) im Wesentlichen entlang derselben Achsen (x-x;
y-y) ausgerichtet sind.
6. Waschmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und
zweiten elastischen Elemente (40, 60) Spiralfedern sind, welche durch die
Endbereiche (51, 52) einer dritten Spiralfeder (50) miteinander verbunden sind, die
entlang derselben Achse (y-y) angeordnet ist.
7. Waschmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die starren Elemente
aus Stäben (70, 80) bestehen, die parallel zu den elastischen Elementen (40, 50, 60)
angeordnet sind, und deren andere Endbereiche (72, 82) fest mit dem ersten
Endbereich (41, 62) der ersten und zweiten elastischen Elemente (40, 60) mittels eines
Schraubgewindes, einer Verriegelungsmutter (73, 83) und einem Paar von starren
Platten (74, 84) verbunden sind, die rechtwinklig zur Achse (y-y) dieser Federn
angeordnet sind.
8. Waschmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass während eines Teiles des Waschzyklus, vorzugsweise wenn die
Trommel (5), welche mit zu waschender Wäsche und Waschlauge gefüllt ist, mit einer
niedrigen Umdrehungsgeschwindigkeit rotierend angetrieben wird, mindestens eines
der elastischen Elemente (10; 50) vollständig zusammengedrückt ist.
9. Waschmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die elastischen Elemente (10, 20) von einem Gehäuse (100)
umschlossen sind, welches entlang der Achse (x-x) angeordnet und mit Öffnungen
(113, 123) in Form von länglichen Ösen versehen ist, welche entfernbare Einsätze
aufnehmen können, um die starren Elemente (14, 24) während der Schwingungen der
Wascheinheit in solcher Weise zu führen, dass die jeweils freien Endbereiche (15, 25)
durch diese hindurchgehen und aus diesen hervorstehen können.
10. Waschmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (100)
aus zwei Teilen (110, 120) besteht, die zumindest zum größten Teil aus
Kunststoffmaterial hergestellt und integral mit lösbaren, z. B. mit Gewinde
versehenen oder verrastbaren Verbindungseinrichtungen (111, 121) versehen sind,
welche die Befestigung der Teile aneinander ermöglichen.
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