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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kanalverbindung
für die Verteilung von Kabeln zwischen zwei miteinander
verbundenen senkrechten Kanälen, die jeweils einen in
erster Linie U-förmigen Querschnitt mit zwei Seiten und
einem Boden dazwischen und einer offenen Seite, die
durch eine Vorderplatte bedeckt werden soll, aufweisen,
wobei ein erster Kanal eine oder mehrere Öffnungen in
der Seite aufweist, mit der ein zweiter Kanal mit
seiner kurzen Seite verbunden ist.
TECHNIKEN DES STANDS DER TECHNIK
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In der Regel sind Kanäle der im Oberbegriff
beschriebenen Art so montiert, daß die Böden an einer
Wand befestigt sind, und sie dienen der Verteilung von
zum Beispiel elektrischen Kabeln, Fernsprechkabeln und
Computerkabeln, die zu Arbeitsstätten oder zwischen
diesen verlaufen. Bei einer Kanalverbindung, bei der
ein Kanal mit einer geringeren Tiefe mit der Seite
eines Kanals mit einer größeren Tiefe verbunden ist,
sind in der Regel in der Seite des größeren Kanals
Öffnungen ausgebildet, die so angeordnet sind, daß sie
durch den Querschnitt des kleineren Kanals bedeckt
werden. Dann müssen die Kabel vom größeren Kanal zum
kleineren Kanal und umgekehrt durch diese Öffnungen
gefädelt werden, was zum einen schwierig ist und zum
anderen die Kabelumhüllung beschädigen könnte.
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Die britische Patentveröffentlichung GB 1-A-1493410
beschreibt eine Kanalverbindung zwischen zwei U-
förmigen Kanälen, die die gleiche Tiefe besitzen, wobei
eine Öffnung in einem Flansch eines der Kanäle
angeordnet ist und durch den Querschnitt des an den
ersten Kanal anstoßenden anderen Kanals bedeckt wird.
Die Tiefe der Flansche ist bei beiden Kanälen gleich.
Ein T-förmiger Verbinder mit Seiten oder Flanschen, die
sich entlang den Flanschen der beiden Kanäle
erstrecken, bedeckt die Verbindung nach außen hin.
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Diese Art von Verbinder, der mit einer flachen
Außenseite ausgeführt ist, kann nicht verwendet werden,
wenn ein Kanal mit einer geringeren Tiefe an einen
Kanal mit einer größeren Tiefe anstößt. Die
erfindungsgemäße Kanalverbindung soll dieses Problem
lösen.
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin,
eine Kabelverbindung gemäß dem Oberbegriff
herzustellen, die die Verteilung von Kabeln von einem
ersten Kanal zu einem abgezweigten zweiten Kanal
gestattet, ohne daß sie durch Öffnungen in der Seite
des ersten Kanals gefädelt werden müssen. Die Aufgabe
wird durch die vorliegende Erfindung dadurch gelöst,
daß der erste Kanal eine Öffnung aufweist, die zur
Vorderöffnung in diesem Kanal verläuft, wobei der sich
außerhalb des Querschnitts des zweiten Kanals
befindende Abschnitt der Öffnung durch eine
Vorderplatte bedeckt ist. Die Seite des ersten Kanals
weist eine größere Tiefe auf als die Seite des zweiten
Kanals und die Vorderplatte weist teilweise einen
Rückenteil, der mit der Vorderplatte im zweiten Kanal
verbunden ist, und teilweise einen Vorderteil mit einem
Querschnittsprofil auf, das mit dem Querschnittsprofil
am freien Rand der mit dem ersten Kanal in engem
Kontakt stehenden Seite zusammenfällt. Da die Öffnung
des ersten Kanals ganz bis zur länglichen Öffnung in
diesem Kanal verläuft, können zwischen den Kanälen
Kabel verteilt werden, ohne daß sie durch Öffnungen
gefädelt werden müssen. Darüber hinaus wird mittels der
erfindungsgemäßen Vorderplatte erreicht, daß die
besagte Öffnung mit einem vorgefertigten Glied hoher
Oberflächengüte bedeckt werden kann, wodurch die
Öffnung selbst nicht mit der gleichen Oberflächengüte
hergestellt werden braucht, sondern vor Ort beim Aufbau
der Kanäle hergestellt werden kann. Dies gilt
insbesondere, wenn ein neuer zweiter Kanal mit einem
vorhandenen ersten Kanal verbunden werden soll.
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Es liegt im Schutzbereich der Erfindung, die Kanäle mit
anderen Querschnittsformen als die obenerwähnte U-Form
herzustellen. Allerdings ist den Kanälen gemein, daß
sie eine offene Seite aufweisen, die durch eine
Vorderplatte bedeckt werden soll. Des weiteren liegt es
im Schutzbereich der Erfindung, die Vorderplatte als
einen Teil der Vorderplatte für den anderen Kanal
auszubilden, selbst wenn eine getrennte Vorderplatte
aus Montagegründen zu bevorzugen ist.
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Weitere Merkmale und Eigenschaften, die die vorliegende
Erfindung betreffen, gehen anschließend aus der
Beschreibung der Zeichnungen und aus den Ansprüchen
hervor.
BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die Erfindung wird anschließend als Ausführungsbeispiel
in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen
beschrieben.
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Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Kanalverbindung
zwischen einem horizontalen Kanal und einem vorragenden
vertikalen Kanal, der in einer Vertikalansicht gegen
eine Wand zu sehen ist.
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Fig. 2 zeigt einen Vertikalschnitt durch den
horizontalen Kanal entlang der Linie I-I in Fig. 1.
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Fig. 3 zeigt einen horizontalen Schnitt durch den
vertikalen Kanal entlang der Linie II-II in Fig. 1.
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Fig. 4 zeigt eine Ansicht der Kanalverbindung gemäß
den Fig. 1-3 im auseinandergebauten Zustand.
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Die in den Figuren gezeigte Kanalverbindung ist
zwischen einem wandmontierten horizontalen ersten Kanal
und einem von diesem vorragenden vertikalen zweiten
Kanal 2 angeordnet. Der erste Kanal 1 weist einen U-
förmigen Querschnitt auf, wobei die offene Seite des
Kanals 1 durch die Wände der nach innen gerichteten
Flansche 1.1 des Kanals 1 umschlossen wird, die
wiederum nach innen zum Boden des Kanals 1 hin
gefaltete Ränder 1.2 aufweisen. Die Öffnung des ersten
Kanals 1 ist mit einer länglichen Vorderplatte 1.3
bedeckt, die nach innen gefaltete Ränder 1.4 aufweist.
Auf gleiche Weise weist auch der zweite Kanal 2 einen
U-förmigen Querschnitt mit einer Öffnung auf, die durch
nach innen gerichtete Flansche 2.1 mit nach innen
gefaltete Rändern 2.2 umschlossen ist. Die Öffnung im
zweiten Kanal 2 ist auch mit einer länglichen
Vorderplatte 2.3 bedeckt, die nach innen gefaltete
Ränder 2.4 aufweist.
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Der erste Kanal 1 weist an seiner Oberseite eine
Öffnung 1.5 auf, die für die Verteilung von Kabeln
zwischen beiden Kanälen 1, 2 bestimmt ist. Die Öffnung
1.5 erstreckt sich in geringem Ausmaß vom Boden im
ersten Kanal 1 und durch den oberen Flansch 1.1 heraus,
so daß zwischen den Kanälen 1, 2 Kabel geführt werden
können, ohne daß sie durch geschlossene Löcher in der
Seite des Kanals 1 gefädelt werden müssen. Die
Erstreckung der Öffnung 1.5 in Längsrichtung des ersten
Kanals 1 ist gleich der Breite der Öffnung bzw. des
Vorderteils 2.3 im zweiten Kanal 2. In den Figuren
weisen die Seiten des ersten horizontalen Kanals 1 eine
größere Tiefe auf als die entsprechenden Seiten des
zweiten vertikalen Kanals 2.
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Im zusammengebauten Zustand sind die obenerwähnten
Öffnungen 1.5 sowohl entlang einem Abschnitt der
Oberseite des ersten Kanals 1 als auch im
Verbindungsflansch 1.2 sichtbar. Dies geht aus der
Ansicht des auseinandergebauten Zustands in Fig. 4
hervor. Das untere Ende der Vorderplatte 2.3 befindet
sich in einem Abstand von der Oberseite des ersten
Kanals 1, und es verbleibt somit eine Öffnung, die an
die Öffnungen 1.5 im ersten Kanal 1 anschließt. Wenn
die Kanäle zusammengebaut werden, werden die Öffnung
1.5 sowie die Öffnung, die im zweiten Kanal 2
Verbleibt, mit einer Vorderplatte 3 bedeckt, die
teilweise einen mit der Vorderplatte 2.3 des zweiten
Kanals 2 zusammenfallenden Rückenabschnitt 3.1 und
teilweise einen mit dem Profil an der Oberseite des
ersten Kanals 1 zusammenfallenden Vorderabschnitt 3.2
aufweist. Die Oberseite des ersten Kanals 1 ist
vorzugsweise mit nach außen gefalteten Nasen 1.6
versehen, die aus der Seite des Kanals gestanzt sind
und durch die der zweite Kanal 2 in einer gewünschten
Position an der Öffnung 1.5 befestigt werden kann.
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Die Vorderplatten 1.3 und 2.3 des ersten Kanals 1 bzw.
des zweiten Kanals 2 werden mittels elastischer
gefalzter Ränder 1.2 bzw. 2.2 entlang den Flanschen 1.1
bzw. 2.1 der Kanäle 1 bzw. 2 festgehalten, wobei die
nach innen gefalteten Ränder 1.4, 2.4 der Vorderplatten
1.3, 2.3 zusammenfallen.
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Bei einer alternativen Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Kanalverbindung kann sich der untere
Abschnitt 3.2 der Vorderplatte 3 über die Vorderöffnung
im ersten Kanal 1 erstrecken, wobei die Vorderplatte
1.3 bei diesem Kanal mit den Seiten der Vorderplatte 3
verbunden ist. Bei einer anderen alternativen
Ausführungsform der Erfindung kann der Rückenabschnitt
der Vorderplatte 3 weggelassen werden, wobei die
Vorderplatte 3 nur einen unteren Abschnitt aufweist,
der dann gemäß den oben beschriebenen Ausführungsformen
ausgeführt ist. Des weiteren weist die Vorderplatte 3
nach innen gefaltete Ränder 3.3 auf, mittels derer sie
durch die elastischen gefalzten Ränder 2.2 der nach
innen gefalteten Flansche 2.1 im zweiten Kanal 2 gemäß
dem Beispiel nach Fig. 4 festgehalten wird.
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Weiterhin umfaßt der Schutzbereich der Erfindung, daß
beide Kanäle 1, 2 die gleiche Tiefe, das heißt Seiten
mit gleicher Tiefe, aufweisen. Bei der Vorliegenden
Ausführungsform erstreckt sich die Vorderplatte 3 in
Ausrichtung nach unten entweder über den oberen Flansch
1.1 des ersten Kanals 1 oder quer über seine Öffnung.