DE69802641T2 - Glastransportgestell - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung handelt von einem Traggestell für Glasplatten, das eine Grundstruktur mit Elementen ausbildet, um auf einer Ladeplattform eines Fahrzeuges angeordnet zu werden, und aus einer Mehrzahl von Längsholmen gebildet ist, mit Elementen zum Tragen/Festhalten, der Art, bei der die zu transportierenden Glasscheiben in aufgerichteter Position angelehnt sind.
- Traggestelle dieser Art sind seit langem bekannt, die von unterschiedlicher Grösse - und damit eingeschlossen auch mit Elementen unterschiedlicher Beschaffenheit - sind, um die Scheiben entsprechend ihrer jeweiligen Grösse, ihres jeweiligen Gewichtes oder ihrer Zerbrechlichkeit zu tragen/festzuhalten.
- Es sind Traggestelle für Glasplatten bekannt, die bezüglich ihres Aufbaues festgelegte Längsholme aufweisen, und die auf der Ladeplattform eines Fahrzeuges temporär oder permanent angeordnet sind, aber immer ausschliesslich, d. h., wenn keine Glasscheiben transportiert werden (z. B. auf der Rückfahrt) ist es notwendig, die Plattform des Fahrzeugs mit dem Traggestell "beladen" beizubehalten, was sie unbrauchbar für die Aufnahme anderer Arten von Ladung macht.
- Ebenso sind Traggestelle für den Transport von Dingen bekannt, die eine ähnliche Form wie Glasscheiben haben, mit einer eingeklappten und ausgeklappten Stellung, wie in den Patenten US 5 209 540, DE 29 707 713, jedoch muss bei diesen Patenten die Ladeplattform des Fahrzeuges umgeändert werden, um das Traggestell darauf anzuordnen, d. h. die Plattform ist eine ganz spezielle Plattform.
- Das erfindungsgemässe Traggestell für Glasplatten ist unabhängig von der Ladeplattform, so dass die Plattform irgendeine beliebige sein kann und ohne die Notwendigkeit einer Umänderung, die Plattform nach der Erfindung ist eine normale und die Erfindung sieht Elemente vor, um das Traggestell auf die Plattform zu montieren.
- Das erfindungsgemässe Traggestell für Glasplatten der Art, dass es eine zusammengeklappte und auseinandergeklappte Stellung aufweist, ist aus einer Mehrzahl von Längsholmen gebildet, mit Elementen für das Tragen/Festhalten in der Art, bei der die zu transportierenden Glasplatten in aufrechter Stellung angelehnt sind; es ist dadurch gekennzeichnet, dass es aus einer Grundstruktur mit Vorrichtungen besteht, die dazu geeignet sind, dasselbe auf der Ladepritsche eines Fahrzeuges zu transportieren, und dadurch, dass es zusammen- und auseinanderklappbar ist, wofür es über die nachstehend beschriebenen Elemente verfügt:
- a) Mindestens eine mit einem Druckmedium betriebene Stellvorrichtung, die an einem Ende mit der Grundstruktur und am anderen Ende mit einem Scherenmechanismus mit zwei Armen verbunden ist, wobei die beiden Arme ihrerseits an einem ihrer Enden über ein Gelenk mit der Grundstruktur und mit dem anderen Ende mit den Sätzen der ersten unabhängigen Längsholme verbunden sind, die hoch- und niederfahrbar sind und ihre · horizontale Stellung von der untersten - eingeklappten - bis zu der obersten - ausgeklappten - Stellung beibehalten.
- b) Mindesten eine mechanisch betriebene Stellvorrichtung, die an einem Ende mit der Grundstruktur und am anderen Ende mit den Sätzen der zweiten Längsholme zur Begrenzung der Höhe des Traggestells in seiner eingeklappten Stellung verbunden ist, wobei die zweiten Längsholme schwenkbar an die ersten Längsholme angebunden sind und sich mit Bezug auf diese zwischen zwei Endstellungen, d. h. der horizontalen - eingeklappten - und der vertikalen - ausgeklappten - Stellung bewegen können.
- c) Mindestens eine Abstützung für jeden Satz der zweiten Längsholme, die auf der Grundstruktur angebunden die Höhe des Traggestells in seiner eingeklappten Stellung begrenzt.
- In auseinandergeklappter Stellung verhält sich das Traggestell wie ein Standard Traggestell, aber in zusammengeklappter Stellung ist seine Höhe minimal und bietet eine absolut horizontale Oberfläche; die mit der Ladeplattform zusammen die Plattform des Fahrzeuges bildet, die so, ausser als Traggestell für Glasplatten, eine andere Art von Ladung aufnehmen kann.
- Um die Eigenheit der vorliegenden Erfindung genauer zu kennzeichnen, wird sie nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels beschrieben, wobei Zubehörteile austauschbar sind, die den Grundgedanken nicht verändern.
- Fig. 1 zeigt eine stirnseitige Ansicht eines erfindungsgemässen Traggestells für Glasplatten in auseinandergeklappter Stellung.
- Fig. 2 zeigt eine stirnseitige Ansicht eines erfindungsgemässen Traggestells für Glasplatten in zusammengeklappter Stellung.
- Fig. 3 zeigt eine senkrechte Projektion eines erfindungsgemässen Traggestells für Glasplatten in auseinandergeklappter Stellung entsprechend Fig. 1. Das Traggestell für Glasplatten wird entsprechend der Fig. 2 in zusammengeklappter Stellung gestrichelt dargestellt. Es wurden hier die folgenden Bezugszahlen und Einzelheiten aufgeführt:
- 1. - Grundstruktur
- 2. - Stellvorrichtung mit Druckmedium
- 3. - Mechanische Stellvorrichtung
- 4. - Abstützung
- 5, 5' - Glasscheibenhaltevorrichtung
- 6. - Scherenmechanismus
- 7. - Verstrebungen
- 11, 11' - Längsholme
- 11a - Gelenke
- 21 - Zylindermantel
- 22 - Kolben
- 61, 6' - Arme
- 60a - festgelegte Gelenke
- 60b - Gleitstütze
- 71, 71' - Gelenke
- Nachfolgend wird ein praktisches, die vorliegende Erfindung nicht einschränkendes Ausführungsbeispiel beschrieben.
- Die vorliegende Erfindung handelt von einem Traggestell für Glasplatten, das auf einer Grundstruktur (1) aufgebaut ist, die mit Elementen versehen ist, um auf der Ladefläche eines Fahrzeuges angeordnet zu werden, und das aus einer Vielzahl von an ihm angeordneten Längsholmen (11, 11') zusammengesetzt ist und mit Vorrichtungen (5, 5') zum Tragen/Festhalten der zu ladenden Glasplatten, wobei sie daran anlehnen.
- Entsprechend der Erfindung und gemäss der vorliegenden Ausführung sind die Längsholme (11, 11') in nicht festgelegter Weise auf der Grundstruktur 1 angeordnet und besitzen zusätzliche Elemente (2, 3, 4), um zu erreichen, dass die Längsholme (11, 11') zumindest in Bezug auf die Grundstruktur (1) zwei verschiedene Stellungen einnehmen - Stellungen, die dem Einklappen und der Ausklappung des Traggestells für Glasplatten entsprechen.
- Für das nicht einschränkende Ausführungsbeispiel ist folgende Gliederung dargestellt:
- - Die Elemente (2) sind Stellvorrichtungen mit einem Druckmedium - Hydraulik- oder Luftdruckzylinder -, die den beiden Scherenmechanismen (6) zugeordnet sind, deren beide Arme (61, 61') auf ihrem Weg den Längsholmen (11) und an der Grundstruktur (1) durch vorgesehene Gelenke (60a) mit einem ihrer Enden angelenkt sind. Das andere Ende der Arme (61) ist frei geführt (60b) (siehe Fig. 2). Jeder hydropneumatische Zylinder (2) ist am Ende seines Zylindermantels (21) an der Grundstruktur (1) angelenkt und mit dem Ende seines Kolbens (22) an einem der Arme (61') des zugeordneten Scherenmechanismusses (6).
- - Die Elemente (3) sind vor allem nicht starre Spannelement, die den Längsholmen (11') und der Grundstruktur 1 mit ihren jeweiligen Enden zugeordnet sind. Sie begrenzen die Höhe der Bewegung, d. h. die ausgeklappte Stellung.
- - Die Elemente (4) sind Abstützungen, die aus der eigentlichen Grundstruktur (1) herausragen. Sie begrenzen den Weg beim Schwenken der Längsholme, anders gesagt, die Einklappstellung der Konstruktion.
- Die Längsholme (11) und die Längsholme (11') sind gelenkig miteinander verbunden und die (11') haben die Möglichkeit im Verhältnis zu den ersteren (11) sich zu drehen - Gelenke (11a).
- Das erfindungsgemässe Traggestell für Glasplatten wird komplettiert durch abnehmbare Streben (7), die zumindest gelenkig (71) mit der Grundstruktur (1) und mit den Längsholmen (11) verbunden sind, wenn die Einheit auseinandergeklappt ist. Entsprechend der Länge der genannten Streben (7) kann es vorkommen, dass es Zwischengelenke (71') gibt, die fortlaufend gewisse Abschnitte von Streben (7) verbinden, selbst wenn diese Gelenke (71') immer paarweise vorhanden sein müssen, um die Steifigkeit der so angeordneten Strebe (7) zu erhalten.
- Auf der Grundlage dieser Struktur und ausgehend von einer auseinandergeklappten Stellung, welche das Aufladen der Scheiben erlaubt und die eine Gesamthöhe (h&sub1;) einnimmt, genügt es, um das Traggestell für Glasplatten zusammenzuklappen, in erster Linie die Streben (7) anzuheben und dann den Zylindersatz (2) zu betätigen, um den Scherenmechanismus (6) herunterzufahren und die Längsholme (11) abzusenken, die immer in horizontaler Lage gehalten werden. Die Längsholme (11') werden entsprechend den Längsholmen (11) abgesenkt, bis sie auf den Stützen (4) aufliegen, wobei sie zu diesem Zeitpunkt in einer horizontalen Ebene gehalten sind, um eine Ladefläche mit einer Mindesthöhe (h&sub2;) auf der Plattform des Fahrzeuges auszubilden, auf der sich das Traggestell für Glasplatten angeordnet findet.
Claims (4)
1. Zusammenklappbares Traggestell für Glasplatten,
bestehend aus verschiedenen Längsholmen (11) und
versehen mit den erforderlichen Vorrichtungen (5), um
in vertikaler Stellung zu transportierende Glasplatten
aufzunehmen und anliegend zu halten,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Gestell aus einer Grundstruktur (1) mit
Vorrichtungen besteht, die dazu geeignet sind,
dasselbe auf den Ladepritschen von Transportfahrzeugen
zu transportieren, und dass es zusammen- und
auseinanderklappbar ist, wofür es über die nachstehend
beschriebenen Elemente verfügt:
a) Mindestens eine mit einem Druckmedium betriebene
Stellvorrichtung (2), die an einem Ende mit der
Grundstruktur (1) und am anderen Ende mit einem
Scherenmechanismus (6) mit zwei Armen (61) (61')
verbunden ist, wobei die beiden Arme ihrerseits an
einem ihrer Enden über ein Gelenk mit der
Grundstruktur (1) und mit dem anderen Ende mit den
Sätzen der ersten unabhängigen Längsholme (11)
verbunden sind, die hoch- und niederfahrbar sind
und ihre horizontale Stellung von der untersten -
eingeklappten - bis zu der obersten -
ausgeklappten - Stellung beibehalten.
b) Mindestens eine mechanisch betriebene
Stellvorrichtung (3), die an einem Ende mit der
Grundstruktur (1) und am anderen Ende mit den
Sätzen der zweiten Längsholme (11') zur Begrenzung
der Höhe (h&sub1;) des Traggestells in seiner
eingeklappten Stellung verbunden ist, wobei die
zweiten Längsholme (11') schwenkbar an die ersten
Längsholme (11) angebunden sind und sich mit Bezug
auf diese zwischen zwei Endstellungen, d. h. der
horizontalen - eingeklappten - und der vertikalen
- ausgeklappten Stellung bewegen können.
c) Mindestens eine Abstützung (4) für jeden Satz der
zweiten Längsholme (11'), die auf der
Grundstruktur (1) angebunden die Höhe (h&sub2;) des
Traggestells in seiner eingeklappten Stellung
begrenzt.
2. Traggestell für Glasplatten nach dem vorangegangen
Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass jede der
mit einem Druckmedium betriebene Stellvorrichtungen
(2) aus einem Satz hydropneumatischer Zylinder
besteht, deren Gehäuse über ein Gelenk (21) an der
Grundstruktur (1) und deren gelenkiger Kolben (22) an
einem der Arme (61') des jeweiligen Scherenmechanismus
(6) angebunden ist.
3. Traggestell für Glasplatten nach einem beliebigen der
vorangegangen Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass jede der mechanischen Stellvorrichtungen aus
einem nicht feststehenden Spannmechanismus (3)
besteht, der zusammengezogen werden kann und an seinen
Enden über ein Gelenk an die Grundstruktur (1) und die
zweiten Längsholme (11') angebunden ist.
4. Traggestell für Glasplatten nach einem beliebigen der
vorangegangen Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass es zusätzlich über eine oder mehrere
demontierbaren Verstrebungen (7) verfügt, welche die
Grundstruktur (1) und die ersten Längsholme (11)
miteinander verbinden und damit zur Versteifung des
komletten Zusammenbaus in der ausgeklappten Stellung
beitragen.
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