DE69801787T2 - Verbesserungen an Auffahrschienen von Hebebühnen für Kraftfahrzeuge - Google Patents
Verbesserungen an Auffahrschienen von Hebebühnen für KraftfahrzeugeInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf für Fahrzeug - Hebebühnen vorgesehene Laufschienen zur Anwendung unterhalb der Karosserie.
- Die Erfindung zielt auf Hebebühnen ab, die zwei Laufschienen aufweisen, die die Führung eines anzuhebenden Fahrzeuges ermöglichen, wobei diese Laufschienen gewöhnlich kürzer sind als der Radstand der Fahrzeuge, so daß die genannten Laufschienen Platten bilden, die zur Zusammenwirkung mit der Karosserie des Fahrzeuges bestimmt sind, um dieses anzuheben.
- Im allgemeinen weisen die Laufschienen an jedem ihrer Enden eine schwenkbare Klappe auf, deren freies Ende, wenn die Bühne abgesenkt ist, dazu vorgesehen ist, auf dem Boden aufzuliegen, um so eine Zufahrtsrampe für das Fahrzeug zu bilden. Man hat in Betracht gezogen, Mittel vorzusehen, um die Klappen in horizontaler Lage in Verlängerung der Laufschienen zu blockieren, um so deren Länge für bestimmte Fahrzeuge, deren Radstand größer ist, zu vergrößern; indessen sind die vorgesehenen Mittel kompliziert, teuer und in der Anwendung unpraktisch. Derartige Laufschienen, die dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechen, sind in der DE-35 29 069 A offenbart.
- Eines der Ziele der Erfindung ist es, ein System zum Sperren der Klappen in horizontaler Lage zu verwirklichen, das wirksam ist und das eine hohe Sicherheit bietet.
- Die erfindungsgemäßen, für Fahrzeug - Hebebühnen vorgesehenen Laufschienen zur Anwendung unterhalb der Karosserie weisen an jedem ihrer Enden eine Klappe auf, die um eine Achse schwenkbar angeordnet ist, die sich am genannten Ende senkrecht zur Längsachse der Laufschiene erstreckt, wobei Mittel zwischen die Klappe und die genannte Laufschiene eingefügt sind, damit die genannte Klappe einerseits frei schwenken kann und andererseits in einer Winkelposition festgelegt werden kann, in der sie sich in Verlängerung der genannten Laufschiene erstreckt, wobei die genannten Laufschienen dadurch gekennzeichnet sind, daß die genannten Mittel eine Verstrebung aufweisen, die mit einem Ende an dem genannten Ende der Laufschiene angelenkt ist und deren anderes Ende einerseits mit einer Führung, die unterhalb der Klappe angeordnet ist, um das freie Schwenken der Klappe zu ermöglichen, und andererseits mit einem Sperrorgan zusammenwirken kann, um die Klappe in Verlängerung der Laufschiene festzulegen.
- Dank dieser Anordnung ist eine einfache, praktische und kostengünstige Einrichtung geschaffen.
- Gemäß einer baulichen Einzelheit ist die Verstrebung aus zwei Streben gebildet, deren eines Ende am Ende der Laufschiene angelenkt ist, während deren anderes Ende mit einer Traverse verbunden ist, die dazu vorgesehen ist, wahlweise mit der Führung oder mit dem Sperrorgan zusammen zu wirken.
- Um die Bedienung der Einrichtung für das Verbringen der Klappe in die horizontale Lage zu erleichtern, ist die Traverse am einen Ende mit einer Handhabe verbunden. Auf diese Weise kann die Klappe mit einer einzigen Hand betätigt werden, was für den Mechaniker äußerst praktisch ist.
- Gemäß einer konstruktiven Eigenheit ist das Sperrorgan aus einer Platte gebildet, die unterhalb der unteren Fläche der Klappe angeschweißt ist und auf der ein Steg angeschweißt ist, der sich in Richtung der Laufschiene erstreckt.
- Schließlich weist die Klappe zumindest ein Loch auf, das auf das Sperrorgan ausgerichtet angeordnet ist.
- Dank dieser Anordnung kann man visuell erkennen, ob die Verstrebung mit ihrem entsprechenden Ende richtig mit dem Sperrorgan in Eingriff ist.
- Die Erfindung wird nun in näheren Einzelheiten unter Bezugnahme auf eine spezielle Ausführungsform beschrieben, die lediglich beispielhaft angegeben und in den beigefügten Zeichnungen dargestellt ist, in denen:
- Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des einen Endes einer Laufschiene einer Hebebühne ist, die mit einer Klappe versehen ist.
- Fig. 2 ebenfalls eine perspektivische Ansicht ist, die die Klappe in der geneigten Stellung zeigt.
- Fig. 3, 4 und 5 schematisierte Darstellungen sind, die die Funktionsweise zeigen.
- Die Bezugszahl 1 bezeichnet eine Laufschiene einer Hebebühne, wobei diese Schiene an dem einen oder an ihren beiden Enden eine Klappe 2 aufweist, die auf einer Achse 3 des genannten Endes der Schiene 1 schwenkbar ist. Die Achse 3 erstreckt sich senkrecht zur Längsachse der Laufschiene.
- An ihrem freien Rand ist die Klappe 2 mit Rollen 4 versehen, und sie ist an einer innerhalb ihrer Länge gelegenen Stelle durch Löcher 5 durchbrochen.
- Auf einer zweiten Achse 6 am Ende der Laufschiene 1 sind die Enden einer Verstrebung 8 schwenkbar gelagert, die aus zwei Streben 8a gebildet ist, deren freie Enden mit einer Traverse 8b verbunden sind, an deren einem Ende eine Betätigungshandhabe 10 befestigt ist.
- Die Traverse 8b ist verschiebbar in zwei Führungen 12 angeordnet, die unterhalb der Klappe 2 in der Nähe der Schmalseiten genannter Klappe befestigt sind.
- Im Inneren jeder Führung 12 sind unterhalb der Klappe 2 zwei Sperrorgane 14 für die Verstrebung 8 befestigt, die jedes aus einer Platte 13 gebildet sind, die unterhalb der genannten Klappe angeschweißt sind und auf denen ein Steg 16 angeschweißt ist, der in Richtung auf die Laufschiene 1 über die Platte 13 hinaus vorsteht.
- Die Löcher 5 sind auf die Sperrorgane 14 ausgerichtet, damit man durch sie hindurch visuell erkennen kann, ob die Traverse 8b mit den Sperrorganen 14 zusammenwirkt.
- Bei in der horizontalen Stellung befindlicher Klappe 2 (siehe Fig. 3) genügt es, wenn man die Schwenkbewegung bewirken will, daß man die Klappe in dem mit dem Pfeil f angegebenen Richtungssinn (siehe Fig. 4) schwenkt, um die Traverse 8b außer Eingriff mit den Sperrorganen 14 zu bringen, wobei dieselbe durch die Führungen 12 gehalten wird, so daß die Klappe 2 nach unten schwenken kann (siehe Fig. 5).
- Wenn hingegen die Klappe in der geneigten Stellung ist (siehe Fig. 5) und man sie in die die Laufschiene 1 verlängernde Lage bringen will, genügt es, die Handhabe 10 zu ergreifen und diese zu schwenken, um die Klappe in die Stellung von Fig. 5 zu bringen, so daß die Traverse 8b mit den Organen 14 zur Zusammenwirkung kommen kann.
- Die verschiedenen Betätigungen können auf einfache Weise mit Hilfe einer einzigen Hand durch einen Benutzer bewirkt werden.
- Es versteht sich, daß die Erfindung nicht auf die Ausführungsform beschränkt ist, die beschrieben und dargestellt ist. Zahlreiche Abwandlungen der Einzelheiten können durchgeführt werden, ohne deshalb den Bereich der Erfindung zu verlassen, der in den Ansprüchen definiert ist.
Claims (5)
1. Für Fahrzeug-Hebebühnen vorgesehene Laufschienen zur Anwendung
unterhalb der Karosserie, die an jedem ihrer Enden eine Klappe (2)
aufweisen, die um eine Achse (3) schwenkbar angeordnet ist, die sich am
genannten Ende senkrecht zur Längsachse der Laufschiene (1) erstreckt,
wobei Mittel zwischen die Klappe (2) und die genannte Laufschiene (1)
eingeführt sind, damit die genannte Klappe (2) einerseits frei schwenken
kann und andererseits in einer Winkelposition festgelegt werden kann,
in der sie sich in Verlängerung der genannten Laufschiene (1) erstreckt,
dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mittel eine Verstrebung (8)
aufweisen, die mit einem Ende an dem genannten Ende der Laufschiene
(1) angelenkt ist und deren anderes Ende einerseits mit einer Führung
(12), die unterhalb der Klappe (2) angeordnet ist, um das freie
Schwenken der Klappe (2) zu ermöglichen, und andererseits mit einem
Sperrorgan (14) zusammenwirken kann, um die Klappe (2) in Verlängerung der
Laufschiene (1) festzulegen.
2. Für Fahrzeug-Hebebühnen vorgesehene Laufschienen zur Anwendung
unterhalb der Karosserie, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Verstrebung (8) zwei Streben (8a) aufweist, die am Ende der
Laufschiene (1) angelenkt sind und deren freien Enden mit einer
Traverse (8b) verbunden sind, die dazu vorgesehen ist, teils mit der Führung
(12) und teils mit dem Sperrorgan (14) zusammenzuwirken.
3. Für Fahrzeug-Hebebühnen vorgesehene Laufschienen zur Anwendung
unterhalb der Karosserie, nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Traverse (8b) an einem Ende mit einer Handhabe
(10) verbunden ist.
4. Für Fahrzeug-Hebebühnen vorgesehene Laufschienen zur Anwendung
unterhalb der Karosserie, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Sperrorgan (14) aus einer Platte (13) gebildet ist, die unterhalb
der unteren Fläche der Klappe (2) angeschweißt ist und auf der ein Steg
(16) angeschweißt ist, der in Richtung auf die Laufschiene (1) über die
genannte Platte hinaus vorsteht.
5. Für Fahrzeug-Hebebühnen vorgesehene Laufschienen zur Anwendung
unterhalb der Karosserie, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Klappe (2) zumindest ein Loch (5) aufweist, das auf das
Sperrorgan (14) ausgerichtet angeordnet ist.
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