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Die Erfindung bezieht sich auf eine Radaufhängung für Fahrzeuge, insbesondere
für Fahrzeuge vom Typ Anhänger mit Treibachse für den Transport von schweren
Lasten, die einen sich zum Vorder- oder zum Hinterteil des Anhängers hin
erstreckenden Achsentragarm umfaßt, wobei dieser Arm einerseits schwenkbar an
einem seiner Enden auf einer Deckplatte montiert ist, die auf einer Tragstruktur des
Treiborgans der Radachse angebracht ist, und andererseits insbesondere über sein
gegenüberliegendes Ende mit Federungsmitteln zusammenwirkt, die zwischen diesem
Arm und der genannten Tragstruktur eingefügt sind.
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich insbesondere auf den Bereich der
Transportfahrzeuge vom Typ Anhänger mit Treibachse.
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In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, daß in den Hafen- und
Flughafenzonen oft Lastzüge mit Anhängern vorkommen, wobei die letzten auf
Treibachsen montiert und durch Gelenkmittel mit einander verbunden sind, die Mittel
zur Orientierung dieser Treibachsen zwecks einer einspurigen Fortbewegung des
Lastzuges bilden.
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Heutzutage werden die Räder solcher Anhänger selten aufgehängt, was ein
Problem bei dem Transport von schweren Lasten bereitet, da die Überwindung von
Hindernissen im Bereich der Straße zu enormen mechanischen Beanspruchungen
sowohl für den Anhänger als auch für die Last selbst führt. Nun, man hat feststellen
können, daß die Terrains, auf denen dieser Typ von Lastzügen mit Anhängern mit
einem Einspurbefolgungssystem fahren muß, immer mehr Unebenheiten aufweisen,
während die Größe der Anhänger und das Gewicht der beförderten Lasten dazu neigen,
sich immer mehr zu vergrößern.
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In diesem Zusammenhang ist schon heute daran gedacht worden, Blattfedern zur
Aufhängung der Räder solcher Anhänger zu verwenden, was aber einige Nachteile hat.
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Zuallererst haben diese Blattfedern nicht vernachlässigbare Abmessungen und
erfordern eine Hebung der Ladebühne dieser Anhänger.
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Außerdem ist ihr Ausschlag verhältnismäßig groß und bewirkt eine variierbare
Höhe der Zugstange, je nachdem, ob der Anhänger beladen oder nicht beladen ist. Unter
diesen Umständen ist es besonders schwierig, die Möglichkeit für das automatische
Anhängen oder Abkuppeln der Anhänger voneinander vorzusehen. Nun, es ist gerade
notwendig, diese Operationen problemlos ausführen zu können, ohne daß der Fahrer aus
seinem Zugwagen aussteigen muß. Es ist zu bemerken, daß damit gerade solches
automatisches Abkuppeln und, umgekehrt, Anhängen dieser Anhänger erlaubt wird, die
letzteren im Bereich ihrer Vorderachse mit einer Zugstange ausgestattet sind, auf die ein
System zum Selbstausgleich ihres Gewichts einwirkt, erlaubend, sie systematisch
waagerecht zu halten. Übrigens ist die Kopplung, die die hintere Treibachse hält, mit
einer Nutenverbindung ausgerüstet, die das Eingreifen des freien Endes der Zugstange
des nächsten Anhängers im Bereich dieser Kopplung erleichtert.
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Es sind weiterhin Radaufhängungssysteme bekannt, die aus einem
Achsentragarm bestehen, der sich im wesentlichen zum vorderen oder, je nach dem
Fall, zum hinteren Teil des Fahrzeugs hin erstreckt, und dessen eines Ende schwenkbar
an einer fest mit dem Fahrgestell des genannten Fahrzeugs verbundenen Deckplatte
montiert ist. Zwischen diesem Arm, an dem folglich die Achse, die an ihren Enden die
Räder aufnimmt, befestigt ist, und dem genannten Fahrgestell des Fahrzeugs sind auch
Federungsmittel in der Form einer Feder eingefügt, welche an ihren Enden fest mit
diesem Arm und mit dem Fahrgestell verbunden ist. Solche Federungsmittel können
auch als ein Zylinderblock oder ein pneumatisches oder Öl-Luft-System ausgestaltet
sein.
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In diesem Zusammenhang, obwohl die Lösung des Zylinderblocks für den
Transport von schweren Lasten nicht geeignet ist, während ein System pneumatischer
Art die Verfügbarkeit über einen großen Luftvorrat im Fahrzeug voraussetzt, wegen des
beträchtlichen Unterschieds zwischen dem Gewicht ohne Last und dem Gesamtgewicht
bei Belastung, wird eine spiralförmige Feder, deren Enden auf dem Achsentragarm und
im Bereich des Fahrzeuggestells befestigt sind, dazu gebracht, nicht nur in
Kompression, sondern auch in Biegung einzugreifen. Nicht nur arbeiten die
mechanischen Teile der Aufhängung dadurch unter ungünstigen Bedingungen, sondern
im Falle einer Treibachse kann eine solche Aufhängung die Orientierung dieser Achse
beeinflussen, was das richtige Funktionieren der Einspurbefolgung bei einem Lastzug
mit Anhängern verhindert.
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Die vorliegende Erfindung will folglich in der Lage sein, eine Lösung für das
oben erwähnte Problem zu bringen.
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Zu diesem Zweck bezieht sich die Erfindung auf eine Radaufhängung für
Fahrzeuge, insbesondere für Fahrzeuge vom Typ Anhänger mit Treibachsen für den
Transport von schweren Lasten, umfassend einen sich zum Vorder- oder zum Hinterteil
des Anhängers hin erstreckenden Achsentragarm, wobei dieser Arm, einerseits, an
einem seiner Enden schwenkbar auf einer gegen einer Tragstruktur des Treiborgans der
Radachse angebrachten Deckplatte montiert ist und, andererseits, über sein
gegenüberliegendes Ende mit Federungsmitteln zusammenwirkt, die zwischen diesem
Arm und der genannten Tragstruktur eingefügt sind und aus einer spiralförmigen Feder
bestehen, die geeignet vorgesehen ist, ausschließlich in Kompression einzugreifen,
unter dem Einfluß von Mitteln, die ihren Halt und ihre Führung sichern, und als zwei
Teile ineinanderfügbarer Art ausgestaltet sind, während sie aber in der Lage sind, in
Axialrichtung der Feder, gegen der Wirkung dieser letzten, in einander zu gleiten,
wobei diese Teile schwenkbar um eine Achse parallel zur Radachse montiert sind, der
eine auf dem genannten Achsentragarm und der andere auf der genannten Tragstruktur,
und, andererseits, eine Radachse so an einem Tragarm befestigt ist, daß sie sich im
wesentlichen auf der senkrechten Schwenkungsachse des Treiborgans dieser Radachse
befindet.
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Gemäß einer weiteren Besonderheit der vorliegenden Erfindung umfaßt der
Achsentragarm Mittel zur Aufnahme und Befestigung der Achse, wobei in diesem
Zusammenhang zu berücksichtigen ist, daß diese Befestigungsmittel auf einem
bestimmten Abstand des schwenkbaren Endes des genannten Achsentragarmes
angebracht werden können, in Abhängigkeit von der Ausschlaggröße, die eine solche
Radaufhängung erlauben soll.
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Die Vorteile, die sich aus der vorliegenden Erfindung ergeben, bestehen darin,
daß es für die Lösung der gestellten Aufgabe genügend ist, eine spiralförmige Feder,
und nicht ein pneumatisches System, das zwangsläufig voluminöser ist, zu verwenden,
wobei vermieden wird, daß diese Feder anders als in Kompression eingreift, was im
Gegenfall Spannungen in den aufgehängten Elementen verursacht, ja sogar die
Orientierung der Räder beeinflußt, welche Schwierigkeiten sich nur unter Anwendung
von sehr komplexen und selbstverständlich teuren mechanischen Mitteln zum Halten
des Achsentragarmes überwinden lassen.
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Weitere Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden im Laufe der
folgenden Beschreibung deutlich werden, der in der Anlage einem Ausführungsbeispiel
entsprechende Zeichnungen beigelegt sind.
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Es zeigen:
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- Fig. 1, eine schematische perspektivische Ansicht von unten eines Fahrzeugs
vom Typ Anhänger mit Treibachsen.
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- Fig. 2, eine schematische Draufsicht einer erfindungsmäßigen Aufhängung.
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- Fig. 3, eine schematische Draufsicht der zwei Aufhängungen, die jedem der
beiden Räder auf einer Achse entsprechen und unterhalb des Treiborgans befestigt sind,
in diesem Fall, eines Kugelkranzes.
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Wie in der anliegenden Fig. 1 gezeigt ist, bezieht sich die vorliegende
Erfindung insbesondere auf den Bereich der Fahrzeuge vom Typ Anhänger l mit
Treibachsen 2, 3 für den Transport von schweren Lasten.
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Übrigens ist in dieser Fig. 1 insbesondere ein Anhänger gezeigt, sowohl dessen
Vorderachse 2 als auch dessen Hinterachse 3 Treibachsen und mechanisch, hydraulisch
oder pneumatisch miteinander verbunden sind zwecks einer synchronen
Ausschwenkung dieser Achsen. Ihre Orientierung wird durch Gelenkmittel 4 gesteuert,
die in der Lage sind, die Kopplung eines solchen Anhängers mit einem Zugwagen oder
mit einem anderen Anhänger zu sichern zwecks einer einspurigen Fortbewegung eines
solchermaßen zusammengesetzten Lastzuges.
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Wie auch aus dieser Fig. 1 ersichtlich ist, wird das Treiborgan 5 dieser Achsen
2, 3, hier, von einem Kugelkranz 6 definiert, der insbesondere in den nachfolgenden
Fig. 2 und 3 gezeigt ist.
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In diesem Zusammenhang besteht die Erfindung aus einer Aufhängung 7 für das
Rad 8 für diesen Typ von Transportfahrzeugen. Diese Aufhängung 7 umfaßt einen
Achsentragarm 9, der sich, je nach dem Fall, zum vorderen oder zum hinteren Teil des
Fahrzeugs l hin erstreckt, wobei er an einem seiner Enden 10, im Bereich einer
Deckplatte 11 schwenkbar montiert ist, die ihrerseits gegen einer Tragstruktur 12 des
Treiborgans 5 angebracht ist, insbesondere gegen dem Kugelkranz 6.
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Dieser Tragarm wirkt auch mit Federungsmitteln 13 zusammen, wobei diese
zwischen diesem Arm 9 und der genannten Tragstruktur 12 eingefügt sind.
Vorzugsweise betätigt der Tragarm 9, im Bereich seines Endes 14, das demjenigen 10
gegenüberliegt, das schwenkbar auf der Deckplatte 11 montiert ist, diese
Federungsmittel 13.
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Gemäß einer Besonderheit der vorliegenden Erfindung bestehen die
Federungsmittel 13 aus einer spiralförmigen Feder 15, die in den Fig. 2 und 3
schematisch dargestellt ist, wobei diese Feder 15 geeignet vorgesehen ist, ausschließlich
in Kompression unter dem Einfluß von Mitteln 16 einzugreifen, die ihren Halt und ihre
Führung sichern. Solche Mittel 16 bestehen, im wesentlichen, aus zwei Teilen 17, 19
ineinanderfügbarer Art, während sie in der Lage sind, in Axialrichtung bezüglich der
spiralförmigen Feder 15, gegen die Wirkung dieser letzten, in einander zu gleiten. Diese
Teile 17, 19 sind übrigens schwenkbar mit Hilfe von Gelenkmitteln 19, 20 um eine
parallel zur Radachse 2 verlaufende Achse 21, 22 auf dem genannten Arm 9 bzw. auf
der genannten, dem Kugelkranz 6 entsprechenden Tragstruktur 12, montiert.
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Gemäß einer in den Fig. 2 und 3 gezeigten, bevorzugten Ausführungsform
definieren diese ineinanderfügbare und ineindergleitende Teile 17, 18 ein Gehäuse 23
zur Aufnahme der Feder 15, um gerade den Halt und die Führung derselben zu sichern.
Insbesondere umfassen diese Teile 17, 18 jeweils einen rohrförmigen Abschnitt 24, 25,
der eine zylindrische Form hat und mit einem Boden 30, 31 geschlossenen ist, wobei
der eine von ihnen 24 einen Außenquerschnitt 26 aufweist, der dem Innenquerschnitt 27
des anderen rohrförmigen Abschnitts 25 angepaßt ist, wobei der Innenquerschnitt 28
des rohrförmigen Abschnitts 24 ebenfalls dem Durchmesser 29 der spiralförmigen
Feder 15 angepaßt ist. Es muß hervorgehoben werden, daß diese Anpassung die
Vergrößerung des Durchschnitts berücksichtigt, die eine solche Feder während ihrer
Kompression unter der Einwirkung des Gewichts der Last erfahren kann, die auf dem
Anhänger 1 angebracht werden kann.
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Schließlich kann dieser Halt und die Führung der spiralförmigen Feder 15 zum
Sichern, daß sie nur in Kompression eingreift, mit einem rohrförmigen Stützen 32
ergänzt werden, der sich axial vom Boden 30, 31 her und im Innern des rohrförmigen
Abschnitts 24 und/oder 25 wenigstens eines der Teile 17, 18 erstreckt, wobei dieser
rohrförmige Stützen 32 mit einem Außenquerschnitt bestimmt ist, der der
Innenausnehmung der genannten spiralförmigen Feder 15 angepaßt ist.
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In diesem Zusammenhang, wenn, im Rahmen der oben beschriebenen
Ausführungsform, der Halt und die Führung der spiralförmigen Feder 15 außerhalb
dieser letzten gesichert ist, was den Vorteil verschafft, daß diese Feder 15 völlig umhüllt
und solchermaßen ihr Schutz gegenüber äußerlichen Korrosionsagenten gesichert wird,
zum Beispiel, oder daß jegliche Vorfälle einer Blockierung zufolge verhindert werden,
kann dieser Halt und diese Führung der genannten Feder 15 ebenfalls mittels
ineinanderfügbarer rohrförmiger und ineinandergleitender Teile erreicht werden, die
sich im Innern dieser spiralförmigen Feder 15 hin erstrecken und einen Querschnitt
aufweisen, der der Innenausnehmung der letzten angepaßt ist.
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Insbesondere weist einer der rohrförmigen Abschnitten, unter diesen
Umständen, einen Außenquerschnitt auf, der gerade der Innenausnehmung der
spiralförmigen Feder 15 angepaßt ist, während der andere rohrförmige Abschnitt,
seinerseits, einen Querschnitt aufweist, der dem Innenquerschnitt des vorher genannten
rohrförmigen Abschnitts angepaßt ist. Bei einer solchen Ausführung lehnt die genannte
spiralförmige Feder 15 an Stützseitenplatten an, die sich unterhalb der verschiedenen
rohrförmigen Abschnitte erstrecken.
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Was die Gelenkmittel 19, 20 angeht, die die Teile 17, 18, je nach dem Fall, mit
dem Tragarm 9 oder mit der Tragstruktur 12 verbinden, sind sie durch Deckplatten 33,
34 definiert, die sich vom Boden 30, 31 der rohrförmigen Abschnitte 24, 25 her
erstrecken und einen Spindel 38 tragen, auf dem, je nach dem Fall, das Ende 14 des
Tragarmes 9 oder ein gegen der Tragstruktur 12 des Kugelkranzes 6 angebrachtes
Füßchen mit einer Öse 39 schwenkbar montiert ist.
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Es ist in diesem Zusammenhang zu bemerken, daß solche erfindungsmäßige
Aufhängungen 7 unterhalb der Tragstruktur 12 des Treiborgans 5, in diesem Fall, des
Kugelkranzes 6, symmetrisch zur mittleren Längsebene des Anhängers 1 angebracht
sind. Übrigens ist die Radachse 2 an den Tragarmen 9 solcher Aufhängungen 7
solchermaßen befestigt, daß sie sich, einerseits, im wesentlichen auf der senkrechten
Schwenkungsachse 40 des Treiborgans 5, und, andererseits, auf einem Abstand 41 des
schwenkbaren Endes 10 des Tragarmes 9 befindet, der in Abhängigkeit von dem
Ausschlag, der den Rädern 8 durch diese Aufhängungen 7 vermittelt werden soll,
bestimmt ist.
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Die Befestigung einer Achse 2, 3 an den genannten Tragarmen 9 erfolgt über
Bügel 42, mit denen die letzteren zu diesem Zweck versehen sind.
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Zum Schluß, wie es aus der vorangehenden Beschreibung ersichtlich ist, erlaubt
die erfindungsmäßige Aufhängung, eine vorteilhafte Antwort auf die anfänglich
gestellten Aufgabe zu geben, und nämlich, sie hat reduzierte Abmessungen, erlaubt
einen begrenzten Ausschlag der Räder 8 der Treibachsen 2, 3 und verwendet
insbesondere eine vereinfachte Technologie, d. h. eine einfache spiralförmige Feder,
deren Wirkung kontrolliert wird, damit sie nur in Kompression eingreift, wodurch
vermieden wird, daß die verschiedenen Organe, aus denen eine solche Aufhängung
besteht, unter ungünstigen Bedingungen funktionieren.