DE69800329T2 - Gehäuse für elektrische Geräte mit abnehmbarem Deckel und Deckelbefestigungsanordnung - Google Patents
Gehäuse für elektrische Geräte mit abnehmbarem Deckel und DeckelbefestigungsanordnungInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Gehäuse für elektrische Geräte, das in häuslichen oder industriellen Elektroinstallationen als Anschlußkasten oder Gehäuse zur Aufnahme elektrischer oder elektronischer Vorrichtungen verwendet werden kann.
- Die Gehäuse des weiter verbreiteten Typs umfassen ein kastenförmiges Unterteil, das zur Befestigung an einer Wand bestimmt ist, und einen Deckel, der mit Schrauben an dem Unterteil befestigt ist.
- Die DE 195 27 053 A offenbart ein Gehäuse aus Kunststoffmaterial mit Deckel und Unterteil. Der Deckel ist durch Befestigungsmittel am Unterteil befestigt, die aus einem Paar beabstandeter Federarme auf dem Deckel bestehen, die jeweils in einer Lippe enden. Wenn das Gehäuse geschlossen wird, hintergreifen die Lippen starre Vorsprünge auf dem Unterteil. Die Lippen sind beidseitig abgeschrägt, so daß sie in beiden Richtungen leicht über die Vorsprünge gleiten können. Die Befestigungsmittel werden in der geschlossenen Stellung verriegelt, indem ein Stiftelement zwischen die beabstandeten Arme geschoben wird. Wenn das Stiftelement ganz eingesteckt ist, verhindert es, daß die Arme sich verbiegen und verriegelt so die Lippen hinter den Vorsprüngen.
- Die CH 669 480 A betrifft einen Einbaurahmen für ein elektrisches Bauteil wie eine Dose, umfassend eine Basis und eine Teilmontageplatte, jede davon mit Umfangswänden, die zur Bildung eines Anschlusses überlappen. Die Basis weist ein Paar diagonal gegenüberliegender, aufrecht stehender hohlzylindrischer Elemente auf. Die Abdeckung oder Montageplatte ist mit einem Paar hohler, rohrförmiger Elemente versehen, die jeweils elastisch verformbare, abliegende Anschlagelemente aufweisen und in den zylindrischen Elementen aufgenommen sind, in denen sie eine Ausrückstellung und eine Eingriffstellung annehmen können. Die Befestigungseinrichtung umfaßt einen Gewindebolzen mit einem an seinem unteren Ende gelegenen Aufweitungselement. Wenn der Bolzen gedreht wird, wird das Aufweitungselement nach oben gezogen und verformt den Anschlagabschnitt des rohrförmigen Elementes, wobei es dieses in dem Hohlzylinder festklemmt. Das Ziel dieser Anordnung ist es, eine stufenlose Einstellung der Höhe der Montageplatte über der Basis zu ermöglichen.
- Befestigungsmittel mit einer dehnbaren Durchführung und einem Expanderkolben sind an sich bekannt, gewöhnlich zur Verbindung zweier allgemein flacher Elemente (siehe z. B. US 3,918,130 A).
- Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Gehäuse für elektrische Geräte bereitzustellen, das mit einem verbesserten System zur Befestigung des Deckels am Unterteil ausgestattet ist und ein einfacheres und schnelleres Öffnen und Schließen des Gehäuses gestattet.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch ein Gehäuse mit den Merkmalen, die den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs bilden.
- Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden im Verlauf der folgenden detaillierten Beschreibung deutlich werden, die rein als nicht beschränkendes Beispiel mit Bezug auf die anhängenden Zeichnungen gegeben wird, wobei:
- Fig. 1 eine Perspektivansicht eines Gehäuses gemäß der vorliegenden Erfindung in offener Stellung ist;
- Fig. 2 ein Querschnitt entlang der Linie II-II in Fig. 1 ist;
- Fig. 3 eine Perspektivansicht des Gehäuses gemäß Fig. 1 in geschlossener Stellung ist;
- Fig. 4 und 5 Querschnitte gemäß der Linien IV-IV und V-V in Fig. 3 sind;
- Fig. 6 ein Querschnitt in größerem Maßstab des mit dem Pfeil VI in Fig. 4 bezeichneten Teils ist;
- Fig. 7 eine vergrößerte Einzelheit von Fig. 6 ist; und
- Fig. 8 und 9 Querschnitte entsprechend Fig. 6 sind und die Stellungen zeigen, in denen der Deckel verriegelt bzw. vom Unterteil abgenommen ist.
- Mit Bezug auf die Zeichnungen bezeichnet 10 ein Gehäuse für elektrische Geräte, umfassend ein kastenförmiges Unterteil 12 und einen abnehmbaren Deckel 13. Das Unterteil 12 weist eine Bodenwand 16 und vier Seitenwände 14 auf, die eine obere Öffnung 40 definieren. Zur Verbindung von Kupplungen (nicht gezeigt) für Schutzelemente für Elektroinstallationen, wie z. B. Kabelrohre, Ummantelungen etc., mit dem Unterteil 12 soll in den Seitenwänden 14 eine Vielzahl von Durchgangsöffnungen 18 ausgebildet sein. Die Seitenwände 14 können nicht durchgehende Einkerbungen aufweisen, die Sollbruchlinien zur Bildung der Öffnungen 18 definieren. Alternativ dazu könnte das Gehäuse kerbenlos sein, und in diesem Fall könnten die Durchgangsöffnungen 18 mittels eines Bohrwerkzeugs eines an sich bekannten Typs gebildet werden. Das Unterteil 12 weist vier Säulen 20 auf, von denen jede einen Sitz 22 zum Eingriff mit auf dem Deckel 13 sitzenden Befestigungsmitteln aufweist. Jeder Sitz 22 kann im Spritzgußverfahren einstückig mit dem restlichen Teil des Unterteils 12 geformt sein. Wie in einer parallelen Patentanmeldung desselben Anmelders mit dem Titel "A box for electric material having aligned seats for fixing a cover and for fixing the box to a wall" [Gehäuse zur elektrischen Installation, mit ausgerichteten Sitzen zum Befestigen eines Deckels und zum Befestigen des Gehäuses an einer Wand] offenbart, könnte alternativ dazu jeder Sitz 22 durch ein abgetrenntes Element gebildet sein, das beispielsweise durch Rasteingriff an der Säule 20 befestigt ist. Jeder Sitz 22 ist in Übereinstimmung mit einem in der jeweiligen Säule 20 ausgebildeten Hohlraum 24 angeordnet. Wie in der oben erwähnten parallelen Patentanmeldung offenbart, dient dieser Hohlraum zur Aufnahme eines separaten Elementes, das mit einer Durchgangsöffnung für eine Schraube (nicht gezeigt) zum Befestigen des Unterteils 12 an einer Wand versehen ist. Der Hohlraum 24 ist vorzugsweise durch eine Innenwand 26 vom Innenraum des Unterteils 12 isoliert, um das Einsickern von Flüssigkeiten oder Feuchtigkeit in das Gehäuse durch die Befestigungszone hindurch zu vermeiden. Jede Säule 20 kann mit kleinen Ausschnitten 28 für den Rasteingriff des separaten Elementes (nicht gezeigt) versehen sein, das als Endwiderlager des Kopfes der Befestigungsschraube dient. Diese Lösung ermöglicht zusätzlich zur Bereitstellung der Flüssigkeitsdichtigkeit in der Befestigungszone den Erhalt einer elektrischen Klasse-II-Isolation, weil die metallischen Schrauben durch eine Kunststoffwand vom Innenraum separiert sind.
- Insbesondere mit Bezug auf Fig. 2 und 9 weist jeder Sitz 22 eine Durchgangsöffnung 30 mit einer Achse auf, die zu den Seitenwänden 14 parallel ist. Die Öffnung 30 weist einen abgeschrägten Abschnitt 32, einen zylindrischen Abschnitt 34 und einen kegelstumpfförmigen Abschnitt 36 auf, der sich zum Hohlraum 24 hin verbreitert.
- Mit Bezug auf Fig. 2 und 4 bis 9 weist der Deckel 13 eine Form und Abmessungen auf, die so festgelegt sind, daß er am oberen Rand der Seitenwände 14 angreift, um die obere Öffnung 40 des Unterteils 12 abzuschließen. Der Deckel 13 besteht aus einem Kunststoff-Formteil und weist eine Lagerfläche 42 auf, die den Zweck hat, an einer entsprechenden Fläche 44 des Unterteils 12 anzuliegen, um die dichte Stellung des Deckels abzugrenzen. Je nach den Bedürfnissen kann der Verschluß des Gehäuses 10 als einfacher Verschluß gegen das Eindringen von Staub und Fremdstoffen ohne besondere Gewähr der Flüssigkeitsdichtigkeit ausgebildet sein. Alternativ dazu könnte der Verschluß des Gehäuses 10 so ausgebildet sein, daß er das Gehäuse flüssigkeitsdicht macht. Im Hinblick darauf ist in dem Deckel 13 ein Ringsitz 46 ausgebildet, der zur Aufnahme einer Dichtung geeignet ist, wenn die Herstellung eines Gehäuses mit flüssigkeitsdichten Eigenschaften erwünscht ist. Die Dichtung (in den Figuren nicht gezeigt) wird in der geschlossenen Stellung an eine Fläche 48 angedrückt, die auf dem oberen Rand des Unterteils 12 vorgesehen ist. Diese Dichtung könnte durch ein separates Bauteil gebildet sein, das in den Ringsitz 46 eingesetzt wird oder durch Ablagern entweder eines thermoschmelzbaren Werkstoffs (Heißschmelzstoff) oder von Stoffen, die zur Familie der Polyurethane gehören, direkt in den Sitz 46 eingeformt werden.
- Immer noch mit Bezug auf Fig. 2 und 4 bis 9 ist der Deckel 13 mit Eingriffmitteln versehen, die in Übereinstimmung mit den Sitzen 22 angeordnet und geeignet sind, den Deckel 13 am Unterteil 12 zu sichern. Jede dieser Eingriffvorrichtungen umfaßt ein rohrförmiges Element 50 mit einem Außendurchmesser, der ein frei verschiebbares Eingreifen in den Abschnitt 34 der Durchgangsöffnung 30 gestattet. Das rohrförmige Element 50 ist am Deckel 13 befestigt und wird vorzugsweise während der Formgebung des Deckels einstückig angeformt. Das rohrförmige Element 50 weist an seinem Ende einen elastisch verformbaren Anschlagabschnitt 52 auf. Der Anschlagabschnitt 52 weist eine Vielzahl von längs verlaufenden Durchgangsschlitzen 54 auf, die den Endabschnitt des rohrförmigen Elementes 50 in eine Reihe von Anschlagnasen 56 teilen, die unabhängig voneinander elastisch verformt werden können. Die Anschlagnasen 56 weisen innen eine Bogenfläche 58 auf, die den Innendurchmesser des rohrförmigen Elementes 50 verringern. In der in den Figuren gezeigten Ausführungsform ist die Längenausdehnung der Anschlagnasen 56 derart, daß das Unterteil der Nasen 56 in der geschlossenen Stellung annähernd in Übereinstimmung mit dem Minimaldurchmesser des kegelstumpfförmigen Abschnitts 36 angeordnet ist (siehe insbesondere Fig. 6).
- Die Mittel zur Befestigung des Deckels 13 umfassen einen Sperrstift 60, der in jedem rohrförmigen Element 50 verschiebbar angebracht ist. Der Außendurchmesser des Sperrstiftes 60 ist im wesentlichen gleich dem Innendurchmesser des rohrförmigen Elementes 50, aber das Plus- und Minusabmaß zwischen diesen zwei Elementen gestattet es dem Sperrstift 60, zwischen einer in Fig. 2, 4, 6 und 9 gezeigten herausgezogenen Stellung und einer in Fig. 5 und 8 gezeigten eingesteckten Stellung in Richtung seiner Längsachse zu gleiten. Wie in der Einzelheit gemäß Fig. 7 gezeigt ist, kann auf der Außenseite des Sperrstiftes 60 ein kleiner, ringförmiger Vorsprung 62 geformt sein, der mit einem auf der Innenseite des rohrförmigen Elementes 50 vorgesehenen ringförmigen Vorsprung 64 zusammenwirkt, um ein zufälliges Entfernen des Sperrstiftes zu verhindern. Der Sperrstift 60 weist ein abgerundetes Ende 66 auf, das den Zweck hat, auf die abgerundeten Flächen 58 der Anschlagnasen 56 zu wirken, um deren Verformung nach außen zu erzeugen. Der Sperrstift 60 weist einen Kopf 68 auf, der in der eingesteckten Stellung des Sperrstiftes 60 in einen auf der Oberseite des Deckels 13 ausgeformten abgesetzten Sitz 70 eindringt. Zwischen dem Schaft 60 und dem Kopf 68 des Sperrstiftes ist ein Zwischenteil 72 mit einem kleineren Durchmesser als der Kopf 68 angeordnet. Auf diese Weise ist ein Spielraum zwischen dem Kopf 68 und dem unteren Ende des Sitzes 70 vorhanden, wenn sich der Sperrstift in der eingesteckten Stellung befindet, was die Einführung eines Werkzeugs, beispielsweise die Spitze eines Schraubenziehers, zum Herausziehen des Sperrstiftes gestattet. Um das Herausziehen des Sperrstiftes 60 zu erleichtern, ist der Sitz 70 vorzugsweise mit einer Schrägfläche 74 versehen, die das untere Ende des Sitzes 70 mit der Oberseite des Deckels 13 verbindet.
- Mit Bezug auf Fig. 2 und 9 sind die Sperrstifte 60 bei Trennung des Deckels vom Unterteil 12 in der herausgezogenen Stellung, und der Anschlagabschnitt 52 des rohrförmigen Elementes 50 ist in einer undeformierten Stellung. In dieser Stellung ist der Deckel 13 auf der oberen Öffnung des Unterteils 12 angeordnet, und die Anschlagabschnitte 52 sind durch den Abschnitt 34 der jeweiligen Durchgangsöffnungen 30 hindurch eingesetzt.
- Fig. 4 und 6 zeigen das Gehäuse in der Anordnung, in der der Deckel 13 auf dem Unterteil 12 angebracht, aber noch nicht verriegelt ist. Der Deckel 13 wird verriegelt, indem die Sperrstifte 60 einfach heruntergedrückt werden. Dieser Vorgang geschieht manuell, ohne daß Werkzeuge verwendet werden müssen, weil die auf den Sperrstift auszuübende Kraft sehr gering ist. Mit Bezug auf Fig. 5 und 8 wird durch Herunterdrücken des Sperrstiftes 60 eine Verformung des jeweiligen Anschlagabschnitts 52 nach außen erzielt. Die Anschlagnasen 56 werden nach außen verformt und treten mit der kegelstumpfförmigen Fläche 36 in Kontakt. In dieser Stellung ist der Deckel 13 am Unterteil 12 befestigt. Die Befestigung ist selbstsperrend, weil eine eventuell auf den Deckel 13 ausgeübte Zugkraft keine Rückwärtsbewegung des Sperrstiftes 60 erzielt. Die durch dieses System garantierte Befestigungskraft ist mit der herkömmlicher Befestigungssysteme mit Schrauben vergleichbar und hat im Vergleich dazu den Vorteil einer erheblich kürzeren Montagezeit.
- Zum Abnehmen des Deckels 13 genügt es, die Spitze eines Werkzeugs, wie z. B. eines Schraubenziehers, durch die Schrägfläche 74 in den Sitz 70 einzuführen und den Sperrstift 60 zu seiner herausgezogenen Stellung hin anzuheben (sobald der Kopf 68 aus dem Hohlraum 70 herauskommt, kann die weitere Herausziehbewegung dadurch erzielt werden, daß der Sperrstift mit zwei Fingern genommen wird). Nach Anheben des Sperrstiftes 60 kehrt der Anschlagabschnitt 52 elastisch in seine undeformierte Stellung zurück, in der er die Öffnung 30 frei passieren kann.
- Wie in Fig. 3 gezeigt, sind die Köpfe 68 der Sperrstifte 60 im wesentlichen bündig mit der Oberseite des Deckels 13. Dieses Merkmal kann dazu benutzt werden, ein Siegel gegen unbefugtes Öffnen des Gehäuses 10 anzubringen. Tatsächlich könnte ein derartiges Siegel einfach durch ein Klebeetikett gebildet sein, das so auf der Oberseite des Deckels 13 anzubringen ist, daß es den Kopf 68 zumindest eines Sperrstiftes 60 überdeckt. Da es zum Öffnen des Gehäuses 10 notwendig ist, die Sperrstifte 60 anzuheben, zeigt ein zerrissenes Etikett, daß das Gehäuse geöffnet worden ist.
Claims (7)
1. Gehäuse für elektrische Geräte, umfassend:
- ein kastenförmiges Unterteil (12) mit einer Öffnung
(40),
- einen zum Verschließen der Öffnung (40) geeigneten,
abnehmbaren Deckel (13), und
- Mittel zur Befestigung des Deckels (13) an dem Unterteil
(12),
dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel
umfassen:
- zumindest einen Paßsitz (22), der in dem Unterteil (12)
vorgesehen ist und eine Durchgangsöffnung (30) aufweist,
- zumindest ein rohrförmiges Element (50), das an dem
Deckel (13) befestigt ist und einen elastisch
verformbaren Anschlagabschnitt (52) aufweist, der zur
Annahme einer Ausrückstellung, in der er die Öffnung
(30) frei passieren kann, und einer Eingriffstellung, in
der er in die Öffnung (30) eingreift, geeignet ist, und
- einen Sperrstift (60), der in dem rohrförmigen Element
(50) verschiebbar und zwischen einer eingesteckten
Stellung, in der er mit dem Anschlagabschnitt (52)
zusammenwirkt, um diesen in der Eingriffstellung zu
halten, und einer herausgezogenen Stellung, in der er
den Anschlagabschnitt (52) zur Annahme seiner
Ausrückstellung freigibt, beweglich ist.
2. Gehäuse gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Anschlagabschnitt (52) eine Vielzahl von Anschlagnasen
(56) umfaßt, die durch längs verlaufende
Durchgangsschlitze (54) voneinander getrennt sind, wobei
die Anschlagnasen (56) am Ende des rohrförmigen Elementes
(50) einstückig angeformt sind.
3. Gehäuse gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Durchgangsöffnung (30) einen zylindrischen Abschnitt (34)
und einen kegelstumpfförmigen Abschnitt (36) aufweist,
gegen die die Anschlagnasen (56) in der Eingriffstellung
gepreßt werden.
4. Gehäuse gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sperrstift (60) und das rohrförmige Element (50) jeweils
mit ringförmigen Anschlagvorsprüngen (62, 64) versehen
sind, die geeignet sind, ein zufälliges Entfernen des
Sperrstiftes (60) zu verhindern.
5. Gehäuse gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sperrstift (60) einen Kopf (68) aufweist, der in der
eingesteckten Stellung in einen in der Oberseite des
Deckels (13) ausgeformten Sitz (70) eingebettet ist, wobei
zwischen dem Kopf (68) und dem Schaft des Sperrstiftes
(60) ein Zwischenteil (72) mit einem kleineren Durchmesser
als der Kopf (68) angeordnet ist.
6. Gehäuse gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in
dem Deckel (13) zumindest eine Schrägfläche (74)
ausgebildet ist, die die Oberseite des Deckels (13) mit
dem unteren Ende des zur Aufnahme des Kopfes (68) des
Sperrstiftes (60) geeigneten Sitzes (70) verbindet.
7. Gehäuse gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Deckel (13) einen Ringsitz (46)
aufweist, der so ausgelegt ist, daß er eine Dichtung
enthält, die in der geschlossenen Stellung des Deckels
(13) an eine Ringfläche (48) des Unterteils (12)
angedrückt wird.
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Representative=s name: FIENER, J., PAT.-ANW., 87719 MINDELHEIM |
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