-
Aus Kunststoff bestehender Steckerkörper Die Erfindung betrifft aus
Kunststoff bestehende Steckerkörper, mit denen es möglich ist ein oder mehrere an
Kabelenden angeschlagene Steckerelemente, beispielsweise Flachstecker, Rundstecker,
lachsteckhülsen, Rundsteckhülsen und dgl. zu isolieren und gegebenenfalls zu einem
mehrpoligen Stecker zu vereinen.
-
Steckerkörper für sogenannte Ylachsteckverbindungen sind bereit in
verschiedenen Ausführungsformen bekannt. Sie bestehen beispielsweise gemäß dem DBGM
1 880 772 aus in wei Hälften unterteilten Steckerkörpern, die nach dem Einlegen
der Steckelemente miteinander verschweißt oder verklebt werden. Diese beiden Hälften
des Steckerkörpers lassen sich zwar spritztechnisch sehr leicht herstellen, die
Konfektionierung, d.h.deo Einlegen der Steckerelemente und das anschließende Verschweißen
oder Verkleben der beiden Teile ist jedoch so aufwendig, daß sich ein so ausgebildeter
Steckerkörper in der Praxis als viel zu teuer erwiesen hat.
-
Es ist weiterhin bekannt (DBGM 1 880 772), die zu isolierenden
Steckerelemente
mit Verriegelungshaken und den aus Kunststoff gefertigten Steckerkörper mit einer
durchgehenden Öffnung zu versehen, sodaß eine Einführung des Steckerelementes von
der einen Seite aus möglich wird.
-
Ein im Steckerkörper vorgesehener Anschlag arretiert dabei das eingeführte
Steckerelement in der einen Richtung, während eine im Steckerelement angebrachte
Nase in eine vorgesehene Aussparung einschnappt und so das Steckerelement um Steckerkörper
festhält.
-
Derartig ausgebildete Stecker erfordern jedoch einmal bei dem metallischen
Steckerelement zusätzlichen konstruktiven Aufwand und damit eine Verteuerung dieses
Elementes und weiterhin ist auch die Herstellung der entsprechenden Isolierkörpcr
wegen der notwendigen Hinterschneidungen beim Pertigungswerkzeug sehr kompliziert
und schwierig durchzuführen.
-
Darüberhinaus weisen solche Steckerkörper den Nachteil auf, daß sie
sowohl an der E I N-Steckseite als auch an der Verbindungsseite zum Kabel hin offen
sind, sodaß zur Erzielung eines ausreichenden Beruhrungsschutzes der aus Isoliermaterial
bestehende Steckerkörper das Steckerelement zumindest einige Millimeter überragen
muß, was wiederum den Preis des Isolierteiles erhöht und auch dem Trend der Miniaturisierung
Grenzen setzt.
-
Diese vorstehend geschilderten Nachteile zu vermeiden und einen Steckerkörper
zu schaffen, der in herstellungstechnischer Hinsicht keine Schwierigkeiten bereitet
und auch bei der anschließenden Konfektionierung einfach zu verarbeiten ist, ohne
daß komplizierte Steckerelemente mit Rasthaken oder Nasen Anwendung finden müssen,
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung.
-
ErfindungsgemäB wird dieses Ziel dadurch erreicht, daß der Steckerkörper
zur Aufnahme und zur Isolation von einem oder mehreren Steckerelementen aus einem
die notwendigen Aussparungen für die Aufnahme der Steckerelemente aufweisenden Grundkörper
besteht,
an den einstückig scharnierartig eine Abdeckplatte angelenkt ist, die unter Abdeckung
der eingelegten Steckerelemente mit dem Grundkörper verriegelbar ist0 Solche einstückig
ausgebildeten Scharnierverbindungen sind in anderem Zusammenhang bereits bekannt
und sie lassen sich in einfacher Weise in einem Arbeitsgang zusammen mit dem Steckerkörper
herstellen. Das Verriegeln der Abdeckplatte kann auf verschiedene Art und Weise
vorgenommen werden. Es können beispielsweise im Steckerkörper Öffnungen vorhanden
sein, in welche mit Widerhaken versehene, und an der Deckplatte angebrachte Zapfen
einführbar sind.
-
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ist der Grundkörper an seiner, der offenen Steckseite gegenüberliegenden Seite ebenfalls
offen und der einstückig angelenkte Deckel ist mit einem abgewinkelten Rückwandteil
versehen, welches Durchführungsöffnungen für das oder die Kabel der Stecker elemente
aufweist. Beim Schließen des Deckels rastet der Rückwand teil des Deckels hinter
Vorsprünge oder Einkerbungen des Grundkörpers ein und kapselt so das Steckerelement
beruhrungssicher ein.
-
Insbesondere bei der Konfektionierung ergeben sich mit der erfindungsgemäBen
Ausführungsform außerordentliche Vorteile, da die an das Kabelende angeschlagenen
Steckerelemente lediglich in den offenen Grundkörper eingelegt und dann der Deckel
zugeklappt zu werden braucht um diese Teile fest zu arretieren und bis auf die Stecköffnung
völlig berührungssicher zu isolieren.
-
Es hat sich weiterhin bei Steckerkö-rpern mit zwei oder mehr Steckerelementen
als vorteilhaft erwiesen, den Grundkörper nicht nur auf einer, sondern auf zwei
Seiten mit einstückig und scharnierartig angelenkten Abdeckplatten zu versehen,
wobei diese Abdeckplatten dann nach Einlegen der Steckerelemente diese abdeckend
mit dem Grundkörper verriegelbar sind.
-
Obgleich grundsätzlich alle vier Längsseiten des Stecker körpers für
die Anordnung der einstückig und scharnierartig angelenkten Abdeckplatten in Frage
kommen, hat es sich doch als besonders vorteilhaft erwiesen die beiden Abdeckplatten
auf zwei einander gegenüber liegenden Seiten einstückig und scharnierartig an dem
Grundkörper anzuordnen. Auf diese Weise lassen sich beispielsweise leicht zwei Reihen
von Steckerelementen anordnen und auch aufeinfachste Weise konfektionieren.
-
An Hand der in der anliegenden Zeichnung dargestellten beispielsweisen
Ausführungsformen wird nachfolgend die vorliegende Erfindung näher erläutert.
-
In den Zeichnungen zeigt: Fig. 1 einen Steckerkörper für ein einzelnes
Steckerelement mit geöffneter Abdeckplatte, Fig. 2 einen geschlossenen Steckerkörper
für drei Steckerelemente, Fig. 3 einen geöffneten Steckerkörper für zwei übereinander
angeordnete Steckerelemente mit zwei aufgeklappten und mit Rückwandteilen versehenen
Abdeckplatten, Fig. 4 einen geschlossenen Steckerkörper für zwei übereinander liegende
Reihen mit je drei Rundsteckerelementen mit dem zugehörigen Anschlußkabel.
-
Der in Figur 1 dargestellte Steckerkörper 1 ist an drei Seiten offen
und weist im Inneren die notwendigen Aussparungen 2- für die Aufnahme des Steckerelementes
auf. Eine einstückig damit ausgebildete und scharnierartig angelenkte Abdeckplatte
3 ist mit einem abgewinkelten Rückwandtel 4 versehen, welches eine Durchführungsöffnung
5 für das Kabel des einzulegenden Steckerelementes aufweist und beim Zuklappen das
eingelegte Steckerelement (nicht dargestellt) abdeckt und mit seinen Nasen 6 hinter
den Kanten 7 des Steckerkörpers 1 einrastet.
-
Das Steckerelement wird auf diese Weise,ausgenommen an der Steckseite,
vollständig von dem aus Isoliermaterial bestehenden
Steckerkörper
eingeschlossen.
-
Der in Pigur 2 dargestellte dreipolige Stecker ist für Rundsteckelemente
geeignet und mit geschlossenem Deckel 3 und den entsprechenden Zuleitungskabeln
8 dargestellt.
-
Der in Figur 3 gezeigte Steckerkörper 1 weist zwei angelenkte Abdeckplatten
3 auf, die mit ihren eine entsprechende Durchführungsöffnung 5 für die Zuleitungskabel
8 aufweisenden Rückwandteilen 4 in der Aussparung 9 einrasten und die beiden Steckerelemente
mit Ausnahme an der Steckseite berührungssicher einkapseln.
-
In Figur 4 ist der für Rundsteckhülsen geeignete Steckerkörper 1 ebenfalls
mit zwei angelenkten Abdeckplatt-en 3 versehen, die die Steckhülsen abdecken und
mit ihrem Rückwandteil 4 in der Kerbe 9 eingerastet sind.