DE69800671T2 - Wandaufbau mit externer Isolierung und ein ein solchen Wandaufbau aufweisendes Bauwerk - Google Patents
Wandaufbau mit externer Isolierung und ein ein solchen Wandaufbau aufweisendes BauwerkInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft allgemein Bauwerke.
- Vor allem betrifft sie Bauwerke, die ausgehend von einem Skelett hergestellt sind, wobei es sich um ein Metallskelett oder ein Holzskelett handeln kann.
- Im besonderen betrifft die Erfindung die Isolation, genauer gesagt, die thermische Isolation dieser Bauwerke.
- Diese Isolation wird im allgemein durch Isolationsplatten gewährleistet.
- Wenn beispielsweise das Skelett parallele Skelettelemente aufweist, sind diese Isolationsplatten jeweils zwischen zwei solchen Skelettelementen angeordnet.
- Dadurch entsteht ungewollt eine horizontale und/oder vertikale Unterbrechung der erhaltenen Isolation, da jedes Skelettelement örtlich diese Isolation unterbricht und diese durch Bildung einer Wärmebrücke zwischen innen und außen beeinträchtigt.
- Außerdem treten zwischen zwei Stockwerken und zwischen einer Mauer und der Bedachung Schwierigkeiten auf, was ebenfalls die Durchgängigkeit der Isolation und ihre Homogenität beeinträchtigt.
- Insbesondere wird bei den gebräuchlichsten Skelettbauwerken ein die Wirksamkeit des gesamten Aufbaus beeinträchtigendes Ungleichgewicht zwischen der Isolation der Mauern und der der Bedachung beobachtet, da die Dicke der Isolationsplatten, die der Bedachung eingegliedert werden können, im allgemeinen größer als die der Isolationsplatten ist, die gleichzeitig in die Mauer eingegliedert werden können.
- Gegenstand der Erfindung ist allgemein eine Anordnung, die einer Isolation von außen gleichkommt und die unter einem Kostenaufwand, der mit den Marktpreisen vereinbar ist, in vorteilhafter Weise die Vermeidung der oben angeführten Nachteile gestattet und außerdem zu anderen Vorteilen führt.
- Solche Nachteile wurden bereits beispielsweise in der Schrift CA-A-2 097 734 vermieden, in der eine Baustruktur vorgeschlagen wird, die in Kombination, von innen nach außen, folgendes anwendet: ein erstes Skelett, Befestigungsklauen, die mit Abstand zueinander aufeinanderfolgend an dem ersten Skelett angebracht sind und an diesem nach vorne vorstehen, Isolationsplatten, die untereinander im wesentlichen koplanar sind und mit ihrer Rückseite auf dem ersten Skelett ruhen und deren Vorderseite in Bezug auf das freie Ende der Befestigungsklauen zurückversetzt ist, Halteorgane, die mit den Befestigungsklauen in Eingriff stehen und an den Isolationsplatten zu deren Halterung anliegen, ein zweites Skelett, das in einem Abstand von den Isolationsplatten an den Befestigungsklauen angebracht ist, und eine äußere Verkleidung, die auf der Vorderseite des zweiten Skeletts angebracht ist.
- Bei einer solchen Struktur werden die Isolationsplatten jedoch nicht durch Halteorgane gehalten, wie sie beispielsweise in der Schrift US-A-5 207 043 beschrieben sind, wodurch die Montage dieser Platten erschwert wird.
- Ziel der Erfindung ist es, diese Nachteile zu beseitigen, und ihr Gegenstand ist eine Baustruktur der oben beschriebenen Art, die dadurch gekennzeichnet ist, dass Halteorgane, die mit den Befestigungsklauen in Eingriff stehen, zur Halterung der Isolationsplatten auf diesen aufliegen, dass das erste Skelett parallele Skelettelemente umfasst und dass die Isolationsplatten mit ihrer Rückseite auf diesen Skelettelementen aufliegen, indem sie vor diesen im wesentlichen miteinander verfugt sind, und seitlich Falze aufweisen, mittels derer sie zwischen diese Skelettelemente eingesetzt sind.
- Gegenstand der Erfindung ist ferner jedes Bauwerk, von dem mindestens eine Mauer und/oder die Bedachung eine solche Baustruktur verwendet.
- Auf diese Weise geht dank der Falze und der Halteorgane die Montage der Isolationsplatten besonders schnell und einfach vor sich und wird der Abstand zwischen den Isolationsplatten und der äußeren Verkleidung vollkommen gleichmäßig eingehalten.
- Dank der erfindungsgemäßen Anordnung wird eine horizontale Kontinuität der Isolation in vorteilhafter Weise gewährleistet, wobei die Isolationsplatten vor dem sie tragenden ersten Skelett in Querrichtung im wesentlichen miteinander verfugt sind, wobei gewünschtenfalls zwischen ihnen zur Vervollständigung dieser Isolation eine Dichtungsfüllung vorgesehen ist.
- Um auch eine vertikale Kontinuität der Isolation zu erreichen, erstrecken sich die Isolationsplatten außerdem vorzugsweise in Längsrichtung jeweils über die ganze Höhe des Stockwerks, wobei gewünschtenfalls zwischen ihnen zwischen einer Mauer und der Bedachung zur Vervollständigung dieser Isolation eine Dichtungsfüllung vorgesehen ist.
- Auf diese Weise kann mit der erfindungsgemäßen Anordnung vorteilhafterweise eine vollständige Kontinuität der Isolation erreicht werden, indem jede Wärmebrücke zwischen außen und innen vermieden wird.
- Sie gestattet ferner in vorteilhafter Weise die Herstellung der Isolation der Mauern und der Bedachung mit den gleichen Komponenten, wobei gegebenenfalls die äußere Verkleidung bei den Mauern und bei der Bedachung vorzugsweise verschieden ist.
- Man kommt auf diese Weise zu einer vorteilhaften Standardisierung dieser Komponenten, was dem Gesamtpreis zugute kommt.
- Ferner führt dies zu der Möglichkeit eines besseren Gleichgewichts der Isolation zwischen den Mauern und der Bedachung, was eine vorteilhafte Homogenisierung der gesamten Isolation gewährleistet.
- Einerseits infolge ihres mechanischen Halts am ersten Skelett, das sie trägt, und andererseits infolge ihrer praktischen Verfügung und der vorzugsweise zwischen ihnen vorgesehenen Dichtungsfüllung können die erfindungsgemäßen Isolationsplatten in vorteilhafter Weise von sich aus jede erforderliche Abdichtung gegenüber Luft gewährleisten und besitzen in vorteilhafter Weise eine beachtliche Festigkeit bezüglich Winddruck und -unterdruck.
- Das Vorhandensein einer äußeren Verkleidung in einem Abstand gestattet ferner in vorteilhafter Weise eine so starke Schwächung dieser Windeinwirkungen, dass es möglich ist, zur Herstellung der Isolationsplatten ein expandiertes Polystyrol mit niedriger Dichte oder jedenfalls mit einer niedrigeren Dichte zu verwenden, als sie für solche Isolationsplatten gewöhnlich gewählt wird, was eine Senkung der Kosten der Struktur mit sich bringt.
- Da die äußere Verkleidung ferner erfindungsgemäß in einem Abstand von den Isolationsplatten angeordnet ist, besteht zwischen dieser äußeren Verkleidung und diesen Isolationsplatten auf vorteilhafte Weise eine belüftete Luftschicht, die von der Basis der Mauern bis zum Dachfirst einen wanddynamischen Effekt liefert, der im Winter auf vorteilhafte Weise zu einem gewissen Ausgleich des Wärmeverlusts führt, der aufgrund seiner Natur im oberen Teil des Bauwerks stärker ist als im unteren Teil.
- Wenn das Bauwerk mit einer gesteuerten mechanischen Belüftung ausgestattet ist, können die Frischlufteinlässe für deren Versorgung vorteilhafterweise in diese belüftete Luftschicht ausmünden, so dass diese gesteuerte mechanische Belüftung eine Luft ansaugen kann, die durch den wanddynamischen Effekt bereits vorgewärmt ist, wodurch eine Einsparung bei der Heizung der Anlage erreicht werden kann.
- Im Sommer beschleunigt sich die Belüftung der Luftschicht durch natürlichen Zug, und dadurch wird auf vorteilhafte Weise die Warmluftblase beseitigt, die sich sonst im oberen Teil des Bauwerks bilden könnte.
- In allen Fällen bildet die auf diese Weise im Inneren der Mauern und/oder der Bedachung eines erfindungsgemäßen Bauwerks vorhandene Luftschicht vorteilhafterweise eine Schallfalle, und die erfindungsgemäße Anordnung gestattet es somit auf wirtschaftliche Weise, für die ggf. vorgesehene gesteuerte mechanische Belüftung Lufteinlässe zu verwenden, die in akustischer Hinsicht besonders einfach ausgeführt sind.
- Die äußere Verkleidung der Mauern eines erfindungsgemäßen Bauwerks ist schließlich vorzugsweise durch eine Fassadenverkleidung aus Zementplatten gebildet, deren Kosten relativ niedrig sind.
- Diese äußere Verkleidung kann, ob es sich nun um eine Fassadenverkleidung aus Zementplatten für die Mauern oder um eine beliebige Dachhaut für die Bedachung handelt, gewünschtenfalls außerdem in vorteilhafter Weise auf ihrer Innenseite mit einem Isolierüberzug versehen sein, um den durch die Luftschicht erzeugten wanddynamischen Effekt zu verstärken, wodurch die geschaffene Isolation noch verbessert wird.
- Die Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich im übrigen aus der als Beispiel folgenden Beschreibung, in der auf die beiliegende Zeichnung bezug genommen wird. In dieser zeigen:
- Fig. 1 eine Teilansicht eines erfindungsgemäßen Bauwerks in einem vertikalen Schnitt,
- Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung der Einzelheit II von Fig. 1, die die erfindungsgemäße Baustruktur allgemeiner zeigt,
- Fig. 3 eine Teilansicht des erfindungsgemäßen Bauwerks in einem horizontalen Schnitt nach der Linie III-III von Fig. 1 im Maßstab von Fig. 2,
- Fig. 4 eine vergrößerte perspektivische Teilansicht, die ebenfalls die erfindungsgemäße Baustruktur insgesamt zeigt,
- Fig. 5 eine Teilansicht einer der bei dieser Baustruktur verwendeten Befestigungsklauen in einem horizontalen Schnitt nach der Linie V-V von Fig. 4,
- Fig. 6 eine perspektivische Teilansicht, die einen Teil von Fig. 4 zeigt und sich auf eine Ausführungsvariante dieser Befestigungsklaue bezieht, und
- Fig. 7 einen vertikalen Schnitt, der einen Teil von Fig. 2 zeigt und sich ebenfalls auf eine Ausführungsvariante bezieht.
- Wie in den Figuren dargestellt ist, besitzt ein erfindungsgemäßes Bauwerk 10 auf an sich bekannte Weise allgemein Mauern 11 und eine Bedachung 12.
- Bei der dargestellten Ausführungsform ist dieses Bauwerk 10 auf einem Fundament 13 errichtet, das jedoch, da es nicht zur Erfindung gehört, hier nicht beschrieben wird.
- Auch das Bauwerk 10 wird hier nicht in allen seinen Einzelheiten beschrieben.
- Es werden lediglich die zum Verständnis der Erfindung erforderlichen Elemente beschrieben.
- Erfindungsgemäß verwendet mindestens eine der Mauern 11 eine besondere Baustruktur 14, deren Einzelheiten aus den Fig. 2 bis 4 hervorgehen.
- Gemäß Anordnungen, die im nachstehenden ausführlicher beschrieben werden, umfasst die erfindungsgemäße Baustruktur insgesamt, vom Inneren des Bauwerks 10 nach außen, ein erstes Skelett 15, Befestigungsklauen 16, die mit Abstand zueinander aufeinanderfolgend an dem ersten Skelett 15 angebracht sind und an diesem nach vorne vorstehen, Isolationsplatten 18, die untereinander im wesentlichen koplanar sind und mit ihrer Rückseite an dem ersten Skelett anliegen, indem sie vor diesem im wesentlichen miteinander verfugt sind, und deren Vorderseite 19 in bezug auf das freie Ende 20 der Befestigungsklauen zurückversetzt ist, Halteorgane 21, die mit den Befestigungsklauen 16 in Eingriff stehen und zur Halterung der Isolationsplatten 18 auf diesen aufliegen, ein zweites Skelett 22, das an den Befestigungsklauen 16 in einem Abstand von den Isolationsplatten 18 angebracht ist, und eine äußere Verkleidung, die an der Vorderseite des zweiten Skeletts 22 angebracht ist.
- Bei den dargestellten Ausführungsformen besteht das erste Skelett 15 aus Metall.
- Es umfaßt zwischen einer unteren Schiene 24 und einer oberen Schiene 25 parallele Skelettelemente 26.
- Bei der dargestellten Ausführungsform sind die obere Schiene 25 und die untere Schiene 24 C-Profile.
- Dasselbe gilt für die Skelettelemente 26, wobei diese einerseits im mittleren Bereich ihres Stegs 27 eine Rippe 28 mit trapezförmigem Querprofil und andererseits an den Enden ihrer Seitenschenkel 29 aufeinander zu gerichtete rechtwinklige Abwinklungen 30 aufweisen.
- Die auf diese Weise ausgebildeten Skelettelemente 26 erstrecken sich praktisch über die ganze Höhe eines Stockwerks.
- Praktisch bestehen sie aus Metall.
- Gemäß einer Abwandlung können jedoch auch Skelettelemente aus Holz in Betracht gezogen werden.
- Bei den dargestellten Ausführungsformen sind die Befestigungsklauen 16 an den Skelettelementen 26 angebracht, wobei sie in der Höhe in Abständen gestaffelt sind.
- Diese Befestigungsklauen 16, die alle untereinander identisch sind, erstrecken sich jeweils zwischen zwei benachbarten Isolationsplatten 18.
- Bei den dargestellten Ausführungsformen umfassen die Befestigungsklauen 16 jeweils in einem Stück eine Grundplatte 31, durch welche sie an dem ersten Skelett 15, und zwar, genauer gesagt, an einem Skelettelement 26 dieses ersten Skeletts 15, befestigbar sind, einen Kopf 32, durch welchen sie an ihrem freien Ende 20 gemäß Anordnungen, die im nachstehenden ausführlicher beschrieben werden, das zweite Skelett 22 aufnehmen können, und zwischen dieser Grundplatte 31 und diesem Kopf 32 einen flachen und dünnen mittleren Teil 33.
- Die Grundplatte 31, die sich im wesentlichen senkrecht zum mittleren Teil 33 erstreckt, ist von mindestens einer rechtwinkligen Abwinklung 34, 35 dieses mittleren Teils gebildet.
- Vorzugsweise und wie es bei den dargestellten Ausführungsformen der Fall ist, sind zwei rechtwinklige Abwinklungen 34, 35 vorgesehen, wobei diese zu beiden Seiten des mittleren Teils 33 angeordnet sind.
- Die rechtwinklige Abwinklung 34 (Fig. 4) erstreckt sich beispielsweise über die ganze Breite des mittleren Teils 33, während die rechtwinklige Abwinklung 35, die durch einen Ausschnitt gebildet wird und in der Verlängerung der rechtwinkligen Abwinklung 34 liegt und mit dieser durchgängig ist, sich im Mittelbereich des mittleren Teils 33 nur über einen Teil der Breite dieses mittleren Teils 33 erstreckt.
- Durch eine hakenförmige Verlängerung 36 ist die rechtwinklige Abwinklung 34 an der rechtwinkligen Abwinklung 30 des entsprechenden Seitenschenkels 29 des Skelettelements 26 eingehakt.
- Die rechtwinklige Abwinklung 35 ihrerseits ist an diesem Seitenschenkel 29 positiv befestigt, und zwar beispielsweise, wie dargestellt, durch eine selbstschneidende Schraube 37.
- Bei der dargestellten Ausführungsform weist diese rechtwinklige Abwinklung 35 ebenfalls eine Verlängerung 38 auf, die zu ihr rechtwinklig ist und auf dem Steg 27 des Skelettelements 26 aufliegt, um die Blockierung des Bauteils hinsichtlich Drehung bezüglich des Skelettelements 26 zu vervollständigen.
- Gemäß einer Abwandlung (Fig. 6) ist die Grundplatte 31 der Befestigungsklauen 16 von zwei gleichgroßen rechtwinkligen Abwinklungen 34', 35' gebildet, die sich jeweils über die Hälfte der Breite des mittleren Teils 33 erstrecken, diagonal einander entgegengesetzt sind und beide am entsprechenden Seitenschenkel 29 des Skelettelements 26 durch eine selbstschneidende Schraube 37 positiv befestigt sind.
- Bei den dargestellten Ausführungsformen sind die Längsränder des mittleren Teils 33 der Befestigungsklauen 16 zueinander parallel.
- Dieser mittlere Teil 33 erstreckt sich im wesentlichen in einer Ebene, die zum Steg 27 der Skelettelemente 26 des ersten Skeletts 15 parallel ist und praktisch eine vertikale Ebene der Einheit ist.
- Bei den dargestellten Ausführungsformen erstreckt sich der Kopf 32 der Befestigungsklauen 16 in der Verlängerung ihres mittleren Teils 33 in dessen Ebene und kann, wenn das zweite Skelett 22 ebenfalls parallele Skelettelemente 40 umfasst, ein solches Skelettelement 40 durch Einrasten aufnehmen.
- Auf an sich bekannte Weise sind die Skelettelemente 40 des zweiten Skeletts 22, die bezüglich der Skelettelemente 26 des ersten Skeletts 15 gekreuzt sind und vorzugsweise aus Metall bestehen, wie für eines von ihnen in Fig. 4 besser zu sehen ist, Einlagen mit C-förmigem Querprofil, das einen Mittelteil 41, zwei Seitenschenkel 42 und an den Enden dieser Seitenschenkel 42 rechtwinklige Abwinklungen 43 aufweist, die aufeinander zu gerichtet sind.
- Für den Halt eines solchen Skelettelements 40 besitzt der Kopf 32 der Befestigungsklauen 16 seitlich auf seiner Kante an seinen beiden Längsrändern zwei Querschultern 44.
- Die Querschultern 44 bilden beispielsweise, wie dargestellt, eine der Flanken von Schlitzen oder Einkerbungen 45, die Rücken an Rücken an der Wurzel des Kopfs 32 vorgesehen sind.
- Um gleichzeitig das Einführen eines Skelettelements 40 zu erleichtern, besitzt der Kopf 32 der Befestigungsklauen 16 Ränder, die seitlich in Richtung auf die entsprechenden Schlitze oder Einkerbungen 45 im wesentlichen schräg oder abgerundet sind.
- Zum zurückhaltenden Zusammenwirken mit einem Halteorgan 21 ist der mittlere Teil 33 der Befestigungsklauen 16 bei den dargestellten Ausführungsformen auf seiner Kante längs mindestens eines seiner Längsränder und mindestens auf einem Teil seiner Länge gezahnt.
- Dieser mittlere Teil 33 ist beispielsweise, wie dargestellt, längs jedes seiner Längsränder gezahnt.
- Die entsprechenden Zähne 46 sind vorzugsweise unsymmetrisch mit einer geraden Flanke auf der Seite der Grundplatte 31 und einer schrägen Flanke auf der Seite des Kopfs 32.
- In Verbindung damit besitzen die Halteorgane 21 jeweils einen Schlitz 47, mit dem sie auf eine Befestigungsklaue 16 aufgesteckt werden können und dessen Querränder mit den Zähnen 46 dieser Befestigungsklaue 16 zusammenwirken können, indem sie in diese einhaken.
- Bei den dargestellten Ausführungsformen haben die Halteorgane 21 die Form von Kuppen mit der allgemeinen Form eines Pyramidenstumpfes mit rechtwinkliger Grundfläche.
- Diese Halteorgane 21 können beispielsweise aus Metall oder aus Kunststoff bestehen.
- Die Befestigungsklauen 16 ihrerseits bestehen vorzugsweise aus Metall.
- Bei den dargestellten Ausführungsformen erstrecken sich die Isolationsplatten 18 jeweils von einem von zwei benachbarten Skelettelementen 26 des ersten Skeletts 15 zum anderen.
- Außerdem erstrecken sie sich vorzugsweise, wie es bei den dargestellten Ausführungsformen der Fall ist, jeweils über die ganze Höhe eines Stockwerks.
- Bei den dargestellten Ausführungsformen weisen die Isolationsplatten 18 jeweils seitlich Falze 48 auf, mit denen sie zwischen die Skelettelemente 26 des ersten Skeletts 15 eingesetzt sind.
- Sie erstrecken sich auf diese Weise gleichzeitig zum Teil zwischen diesen Skelettelementen 26 und zum Teil vor diesen.
- Diese Isolationsplatten 18 bestehen beispielsweise aus expandiertem Polystyrol.
- Vorzugsweise handelt es sich dabei um expandiertes Polystyrol niedriger Dichte.
- Ihre Dichte beträgt beispielsweise 10 kg.
- Dieser Zahlenwert darf jedoch nicht als begrenzend für die Erfindung betrachtet werden.
- Zwischen zwei benachbarten Isolationsplatten 18 erstreckt sich eine Dichtungsfüllung 49, wie es bei den dargestellten Ausführungsformen der Fall ist.
- Diese Dichtungsfüllung 49 besteht beispielsweise aus Polyurethanschaum.
- Sie wird von vorne durch Einspritzung hergestellt, wobei das entsprechende Skelettelement 26 des ersten Skeletts 15 bei dieser Einspritzung in vorteilhafter Weise einen Fugenboden bildet.
- Vor den Isolationsplatten 18 besteht zwischen diesen und der äußeren Verkleidung 23 eine Luftschicht 50.
- Darin zirkuliert die Luft von unten nach oben, wie in Fig. 1 mit Pfeilen F dargestellt ist.
- Wie dargestellt ist, ist an der Basis dieser Luftschicht 50 vorzugsweise ein Gitter 50' vorgesehen, um das Eindringen von Laub oder Tieren zu verhindern.
- Bei der äußeren Verkleidung 23 handelt es sich zweckmäßigerweise um eine einfache Fassadenverkleidung, d. h. um einen einfachen Verbund von Platten 51, die bei den dargestellten Ausführungsformen koplanar sind und an die Skelettelemente 40 des zweiten Skeletts 22 in geeigneter Weise angelegt sind und an diesen beispielsweise durch Schrauben 52 befestigt sind.
- Die Platten 51 sind beispielsweise Zementplatten.
- Der Zement, aus dem diese Platten 51 bestehen, ist auf an sich bekannte Weise vorzugsweise reich an Harz.
- Er enthält außerdem zur Verringerung seines Gewichts ein leichtes Granulat, das beispielsweise aus expandiertem Ton oder aus expandiertem Polystyrol besteht.
- Die Platten 51 können innen auch mindestens eine Glasfaserbewehrung aufweisen, die in dem Harz eingebettet ist.
- An ihrem Umfang sind ihre Ränder beispielsweise verdünnt, um das Einsetzen einer Dichtung in Bandform oder eines Überzugs (nicht dargestellt) zu gestatten.
- Da die entsprechenden Anordnungen an sich bekannt sind und nicht zur Erfindung gehören, werden sie auch nicht ausführlicher beschrieben.
- Auf ebenfalls an sich bekannte Weise kann auf den auf diese Weise die äußere Verkleidung 23 bildenden Platten 51 ein beliebiger End- und/oder Zierüberzug angebracht werden, wie beispielsweise ein Farbauftrag oder eine Farbschicht.
- Die die äußere Verkleidung 23 bildenden Platten 51 werden also dank der Luftschicht 50 in vorteilhafte Weise auf ihren beiden Seiten belüftet.
- Bei der Montage werden die Befestigungsklauen 16 an den Skelettelementen 26 des ersten Skeletts 15 angebracht, und dann werden die Isolationsplatten 18 von außen an diesem montiert.
- Die Halteorgane 21 gewährleisten nun ihren Halt.
- Die Montage dieser Isolationsplatten geht also besonders schnell und einfach vor sich.
- Anschließend sind an den Befestigungsklauen 16 nur noch die Skelettelemente 40 des zweiten Skeletts 22 und an diesen die die äußere Verkleidung 23 bildenden Platten 51 zu befestigen.
- Auf der Innenseite des Bauwerks 10 nimmt das erste Skelett 15 natürlich auch eine innere Verkleidung 53 auf, wobei gewünschten Falls eine zusätzliche Isolation (nicht dargestellt) vorgesehen wird.
- Da die entsprechenden Anordnungen an sich bekannt sind und nicht zur Erfindung gehören, werden sie hier auch nicht ausführlicher beschrieben.
- Vorzugsweise verwenden alle Mauern 11 des Bauwerks 10 eine Baustruktur 14 von der oben beschriebenen Art.
- Bei der dargestellten Ausführungsform ist dies vorteilhafterweise auch bei der Bedachung 12 der Fall.
- Die äußere Verkleidung 23 dieser Bedachung wird dabei von einer beliebigen Dachhaut gebildet, und zwar beispielsweise, wie dargestellt, von einer Dachhaut aus Dachplatten 51', wobei die Skelettelemente 40 des zweiten Skeletts 22 für diese Dachplatten 51' Dachlatten bilden, während die Skelettelemente 26 des zugeordneten ersten Skeletts 15 gleichzeitig die Sparren der Konstruktion bilden.
- Zwischen einer Mauer 11 und der Bedachung 12 sind die Isolationsplatten 18 vorzugsweise, wie es bei der dargestellten Ausführungsform der Fall ist, durch eine Dichtungsfüllung 54 miteinander verbunden.
- Auf diese Weise wird eine vertikale Kontinuität der entsprechenden Isolation gewährleistet.
- Die Dichtungsfüllung 54 ist beispielsweise wie oben aus Polyurethanschaum hergestellt.
- Bei der dargestellten Ausführungsform ist diese Dichtungsfüllung 54 auf Höhe der Deckenbalken 55 in deren oberen Bereich vorgesehen.
- Die unterhalb anschließenden Isolationsplatten 18, die zu diesem Zweck entsprechend eingeschnitten sind, erstrecken sich also auf Höhe der Stirn dieser Deckenbalken 55.
- Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen beschränkt, sondern umfasst jede Ausführungsvariante, die die durch die Ansprüche definierten Merkmale aufweist.
- Außerdem können natürlich ein oder mehrere Stockwerke vorgesehen sein, wobei vorzugsweise die Kontinuität der Isolation von einem Stockwerk zum anderen gewährleistet wird.
Claims (17)
1. Baustruktur, die in Kombination anwendet, von innen nach
außen, ein erstes Skelett (15), Befestigungsklauen (16),
die mit Abstand zueinander aufeinanderfolgend an dem ersten
Skelett (15) angebracht sind und an diesem nach vorne
vorstehen, Isolationsplatten (18), die untereinander im
wesentliche koplanar sind und mit ihrer Rückseite auf dem
ersten Skelett (15) ruhen und deren Vorderseite (19) in
bezug auf das freie Ende (20) der Befestigungsklauen (16)
zurückversetzt ist, ein zweites Skelett (22), das an den
Befestigungsklauen (16) in einem Abstand von den
Isolationsplatten (18) angebracht ist, und eine äußere Verkleidung
(23), die an der Vorderseite des zweiten Skeletts (22)
angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass Halteorgane
(21), die mit den Befestigungsklauen (16) in Eingriff
stehen, zur Halterung der Isolationsplatten (18) auf diesen
aufliegen, dass das erste Skelett (15) parallele
Skelettelemente (26) umfasst und dass die Isolationsplatten (18)
mit ihrer Rückseite auf diesen Skelettelementen (26)
aufliegen, indem sie vor diesen im wesentlichen miteinander
verfugt sind, und seitlich Falze (48) aufweisen, mittels
derer sie zwischen diese Skelettelemente (26) eingesetzt
sind.
2. Baustruktur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass sich zwischen zwei benachbarten Isolationsplatten (18)
eine Dichtungsfüllung (49) erstreckt.
3. Baustruktur nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Isolationsplatten (18) aus
expandiertem Polystyrol geringer Dichte bestehen.
4. Baustruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Befestigungsklauen (16) sich
jeweils zwischen zwei benachbarten Isolationsplatten (18)
erstrecken.
5. Baustruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die Befestigungsklauen (16) jeweils in
einem Stück aufweisen: eine Grundplatte (31), durch welche
sie an dem ersten Skelett (15) befestigbar sind, einen Kopf
(32), durch welchen sie das zweite Skelett (22) aufnehmen
können, und zwischen dieser Grundplatte (31) und diesem
Kopf (32) einen flachen und dünnen mittleren Teil (33).
6. Baustruktur nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Grundplatte (31) der Befestigungsklaue (16) durch
mindestens eine, rechtwinklige Abwinklung (34, 34', 35, 35')
ihres mittleren Teiles (33) gebildet ist.
7. Baustruktur nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kopf (32) der Befestigungsklauen
(16) sich in der Verlängerung ihres mittleren Teils (33) in
dessen Ebene erstreckt, und dass das zweite Skelett (22)
parallele Skelettelemente (40) umfasst, wobei ein solches
Skelettelement (40) von einem Kopf (32) durch Einrasten
aufnehmbar ist.
8. Baustruktur nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
dass der Kopf (32) der Befestigungsklauen (16) zur
Halterung eines Skelettelements (40) des zweiten Skeletts (22)
seitlich auf seiner Kante zwei Querschultern (44) aufweist.
9. Baustruktur nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass der mittlere Teil (33) der
Befestigungsklauen (33) zum zurückhaltenden Zusammenwirken mit
einem Halteorgan (21) längs mindestens eines seiner
Längsränder und über mindestens einen Abschnitt seiner Länge auf
seiner Kante gerippt ausgebildet ist und dass zugleich die
Halteorgane (21) jeweils einen Schlitz (47) aufweisen, der
es gestattet, sie mit einer Befestigungsklaue (16) in
Eingriff zu bringen.
10. Baustruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass das erste Skelett (15) und das zweite
Skelett (22) jeweils parallele Skelettelemente (26, 40)
aufweisen und dass die Skelettelemente (40) des zweiten
Skeletts (22) in bezug auf die Skelettelemente (26) des
ersten Skeletts (15) gekreuzt sind.
11. Baustruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass die äußere Verkleidung (23) eine
Fassadenverkleidung ist.
12. Bauwerk, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine
seiner Mauern (11) eine Baustruktur (14) gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 11 verwendet.
13. Bauwerk nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass
die Isolationsplatten (18) der betreffenden Mauer (11) sich
jeweils über die gesamte Höhe einer Etage erstrecken.
14. Bauwerk nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, dass die äußere Verkleidung (23) der
betreffenden Mauer (11) durch eine Fassendenverkleidung aus
Zementplatten (51) gebildet ist.
15. Bauwerk nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass alle seine Mauern (11) eine Baustruktur
(14) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11 benutzen.
16. Bauwerk nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass seine Bedachung (12) ebenfalls eine
Baustruktur (14) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11 verwendet,
wobei ihre äußere Verkleidung (23) durch eine beliebige
Dachhaut gebildet ist.
17. Bauwerk nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass
die Isolationsplatten (18) zwischen einer Mauer (11) und
der Bedachung (12) miteinander durch eine Dichtungsfüllung
(54) verbunden sind.
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