DE69800570T2 - Ferngesteuertes Spielzeug in einer Geschäftsverpackung - Google Patents
Ferngesteuertes Spielzeug in einer GeschäftsverpackungInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein fernsteuerbares Spielzeug, z. B. ein Auto oder eine andere Einrichtung, die mit einer drahtlosen Fernsteuereinrichtung betrieben wird, das von der Fernsteuereinrichtung ausprobiert, geprüft oder anderweitig betrieben werden kann, ohne andere ähnliche Spielzeuge oder Einrichtungen zu betreiben. Dies erleichtert, vereinfacht oder ermöglicht das Betreiben der fernsteuerbaren Einrichtung, z. B. in einer Verkaufspackung oder in einer Verkaufsauslage.
- Eine Verkaufspackung, bei der ein Spielzeug betrachtet, berührt und/oder betrieben werden kann, während es sich in der Verpackung befindet, ist z. B. in den U. S. Patenten 4,925,025 (Anten et al.), 5,172,806 (Mickelberg), 5,289,916 (Mickelberg), 5,411,138 (Klawiter) und 5,695,056 (Bender et al.) offenbart. Zusätzlich offenbart das Dokument US-A-4,334,221 ein Steuersystem, das das Steuern eines Spielzeugfahrzeugs durch mehrere Steuersätze ohne gegenseitige Störungen zwischen ihnen ermöglicht.
- Die vorliegende Erfindung erleichtert, vereinfacht oder ermöglicht das Betreiben oder Ausprobieren eines fernsteuerbaren Spielzeugs oder einer anderen Einrichtung während es sich in einer Verpackung befindet, z. B. durch einen potentiellen Käufer in einer Verkaufspackung. Die Erfindung schafft somit ein "Try-me"- Merkmal für eine fernsteuerbare Einrichtung in einer Verkaufspackung.
- Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Ausprobieren, Prüfen oder anderweitiges Betätigen eines fernsteuerbaren Spielzeugs oder einer anderen Einrichtung, die üblicherweise mit einer drahtlosen Fernsteuereinrichtung betrieben wird, zu ermöglichen, ohne andere ähnliche Spielzeuge oder Einrichtungen zu betreiben.
- Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, das Ausprobieren, Prüfen oder anderweitige Betätigen eines fernsteuerbaren Spielzeugs oder einer anderen Einrichtung, die üblicherweise über eine drahtlose Fernsteuereinrichtung betrieben wird, zu erleichtern, vereinfachen oder zu ermöglichen, während es sich in einer Verpackung, z. B. einer Verkaufspackung oder einer Verkaufsauslage, befindet.
- Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine wählbare, vollkommen drahtlose Kopplung und eine Kopplung, die eine Drahtkupplung zwischen einem Spielzeug oder einer anderen fernsteuerbaren Einrichtung und einer dazugehörigen Fernsteuerung umfaßt, zu schaffen.
- Diese und andere Aufgaben der Erfindung werden durch das Schaffen einer sekundären Verbindung zwischen der fernsteuerbaren Einrichtung und der Fernsteuereinrichtung, anders als eine primäre drahtlose Verbindung, die bei normalem Betrieb verwendet wird, und der Auswahlmöglichkeit zwischen den Verbindungen gelöst. Die sekundäre Verbindung kann zum Betreiben der fernsteuerbaren Einrichtung und der Fernsteuereinrichtung in einer Verkaufspackung oder in einer Verkaufsauslage ausgewählt werden. Dadurch ist es möglich, mehrere fernsteuerbare Einrichtungen, die durch die Fernsteuereinrichtung einer anderen fernsteuerbaren Einrichtung betrieben werden können, individuell zu betreiben, oder wenn bei einer Anordnung die primäre Verbindung eine Sichtlinien- Verbindung ist, jedoch die Fernsteuereinrichtung und die fernsteuerbare Einrichtung so angeordnet sind, daß sie keine primäre Sichtlinien-Verbindung herstellen können.
- Die sekundäre Verbindung kann eine andere drahtlose Verbindung sein, mit Eigenschaften, die ein individuelles Betreiben jeder fernsteuerbaren Einrichtung/fernsteuerbaren Paares oder Gruppen von Einrichtungen ermöglicht, oder kann eine Drahtverbindung sein. Die sekundäre drahtlose Verbindung kann von der selben oder von einer anderen Art, wie die primäre drahtlose Verbindung sein, die so ausgewählt oder gebildet ist, daß sie ein individuelles Betreiben oder das Betreiben in einer Verkaufspackung oder in einer Verkaufsauslage ermöglichen kann. Bei der bevorzugten Ausführungsform weist die sekundäre Verbindung eine trennbare Drahtverbindung oder Kopplung zwischen der fernsteuerbaren Einrichtung und der Fernsteuereinrichtung zusätzlich zur primären drahtlosen Verbindung oder Kopplung auf, z. B. umfaßt die sekundäre Verbindung die Drahtverbindung und die primäre drahtlose Verbindung.
- "Drahtlose Verbindung" oder "drahtlose Kopplung" sind gleichbedeutende Ausdrücke, die hier in einem weiten Sinn verwendet werden, und umfassen eine Verbindung oder Kopplung, bei der es nicht erforderlich ist, daß die fernsteuerbare Einrichtung und die Fernsteuereinrichtung fest miteinander verbunden sind, und umfassen, jedoch nicht ausschließlich, elektromagnetische, optische, einschließlich Infrarot, elektrostatische und akustische Verbindungen und Ultraschallverbindungen und Kopplungen. In ähnlicher Weise sind "Drahtverbindungen" oder "Drahtkopplungen" gleichbedeutende Ausdrücke, die hierin in einem weiten Sinn verwendet werden, und umfassen eine Verbindung oder eine Kopplung, die durch eine Verbindungsleitung hergestellt wird (z. B. ein Kabel, das Elektrizität, Licht, Schall usw. leiten kann), die mit der fernsteuerbaren Einrichtung und der Fernsteuereinrichtung gekoppelt ist. "Try me"-Betrieb oder "Try me"-Anordnung werden hierin in einem weiten Sinn verwendet und umfassen den Betrieb über die sekundäre Verbindung oder Kopplung, ungeachtet ob die fernsteuerbare Einrichtung und die Fernsteuereinrichtung sich in einer Verpackung befinden oder in einer Verkaufsauslage angeordnet sind. "Verpackung" umfaßt zwei oder mehrere zusammengehaltene, verbundene oder miteinander gekoppelte Verpackungen, wenn aus dem Zusammenhang nichts anderes hervorgeht.
- Eine Kombination mit einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfaßt eine fernsteuerbare Einrichtung mit wenigstens einem steuerbaren Merkmal und einer Fernsteuereinrichtung mit wenigstens einer manuell betätigbaren Steuerung, bei der die Fernsteuereinrichtung und die fernsteuerbare Einrichtung drahtlos gekoppelt sind und wenigstens ein Merkmal infolge der Betätigung von wenigstens einer Steuerung über die drahtlose Kopplung gesteuert werden kann, und die auch durch eine trennbare Drahtkopplung miteinander gekoppelt sind. Die fernsteuerbare Einrichtung, die Fernsteuereinrichtung und die trennbare Drahtkopplung sind auch betreibbar, um wenigstens ein Merkmal in Reaktion auf die Betätigung von wenigstens einer Steuerung steuern zu können. Die Kombination ermöglicht das Auswählen der drahtlosen Kopplung oder der Drahtkopplung. Die fernsteuerbare Einrichtung kann ein Spielzeugauto sein und das steuerbare Merkmal kann ein Geräusch, z. B. ein Motorgeräusch, sein.
- Gemäß einer Ausführungsform umfaßt die trennbare Drahtkopplung einen ersten Steckverbinder, der mit der fernsteuerbaren Einrichtung gekoppelt ist, und einen zweiten Steckverbinder, der mit der Fernsteuereinrichtung gekoppelt ist. Bei dieser Kombination umfaßt die fernsteuerbare Einrichtung einen Empfänger, der Signale empfängt, die drahtlos von der Fernsteuereinrichtung übertragen wurden, und eine Steuerung, die den Betrieb von wenigstens einem Merkmal der fernsteuerbaren Einrichtung steuert, wobei die Steuerung so gekoppelt ist, daß sie auf ein Signal von wenigstens einem der Empfänger und des ersten Steckverbinders reagiert, um wenigstens das eine Merkmal zu steuern. Und bei dieser Kombination umfaßt die Fernsteuereinrichtung einen Sender und wenigstens eine manuell betätigbare Steuerung, wobei der Sender drahtlos ein Signal überträgt, das das wenigstens eine Merkmal steuern kann und das von dem Empfänger der fernsteuerbaren Einrichtung in Reaktion auf die Betätigung der wenigstens einen Steuerung empfangen werden kann, und wobei der erste Steckverbinder ein Signal, das das wenigstens eine Merkmal steuern kann, mit dem zweiten Steckverbinder in Reaktion auf das Aktivieren der wenigstens einen Steuerung koppelt.
- Die Drahtkopplung kann getrennt werden und die fernsteuerbare Einrichtung kann durch die drahtlose Fernsteuerung unter Verwendung nur der Fernsteuereinrichtung betrieben werden. Die fernsteuerbare Einrichtung und die Fernsteuereinrichtung können so ausgebildet sein, daß der drahtlose oder verdrahtete Betrieb nur manuell ausgewählt wird, z. B. mittels eines Umschalters oder dem Vorhandensein oder Fehlen einer Drahtkopplung. Wenn der Betrieb abhängig ist von dem Vorhandensein oder Fehlen einer Drahtkopplung, kann die fernsteuerbare Einrichtung bei Vorhandensein der Drahtkopplung einzig über die Drahtkopplung oder sowohl drahtlos als auch über die Drahtkopplung betätigt werden. Das Auswählen kann auch automatisch durch ein elektronisches Feststellen des Vorhandenseins oder Fehlens einer Drahtkopplung durchgeführt werden. Somit kann das Auswählen manuell oder automatisch durchgeführt werden.
- Eine bevorzugte Kombination umfaßt einen manuell betätigbaren Umschalter, der so gekoppelt ist, daß die Kombination wahlweise das wenigstens eine Merkmal vollkommen drahtlos oder über die trennbare Drahtkopplung steuern kann.
- Ein Kabel, das lösbar an der fernsteuerbaren Einrichtung und der Fernsteuereinrichtung über Steckverbinder gekoppelt ist, kann die Drahtverbindung bilden oder die Steckverbinder können direkt miteinander verbindbar sein. Vorzugsweise sind die Steckverbinder miteinander verbindbar, so daß die Drahtkopplung einfach durch das Trennen der Fernsteuereinrichtung von der fernsteuerbaren Einrichtung getrennt werden kann.
- Die oben beschriebenen Kombinationen können eine Verpackung aufweisen, vorzugsweise eine Verkaufspackung, die die fernsteuerbare Einrichtung und die Fernsteuereinrichtung enthält, wobei die wenigstens eine Steuerung für eine Betätigung von außerhalb der Verpackung zugänglich ist oder die fernsteuerbare Einrichtung und die Fernsteuereinrichtung in einer Verkaufsauslage angeordnet sein können.
- Die fernsteuerbare Einrichtung kann ein Spielzeug oder eine Unterhaltungselektronikeinrichtung, wie z. B. eine Video- (z. B. Fernseher) oder Audioeinrichtung (z. B. ein Empfänger), oder eine andere Einrichtung sein, deren Eigenschaften nachstehend beschrieben werden.
- Ein Verfahren, das eine bevorzugte Ausführungsform zum Betätigen einer fernsteuerbaren Einrichtung mit einer dazugehörigen drahtlosen Fernsteuereinrichtung verwendet, weist die Schritte des Koppelns der fernsteuerbaren Einrichtung und der Fernsteuereinrichtung mit einer trennbaren Drahtkopplung und des Konditionierens der fernsteuerbaren Einrichtung oder der Fernsteuereinrichtung oder beider auf, um sie über die drahtlose Kopplung zu betreiben, wenn die fernsteuerbare Einrichtung und die Fernsteuereinrichtung nur durch die drahtlose Kopplung gekoppelt sind.
- Die Erfindung in den Figuren der beigefügten Zeichnungen beispielhaft und nicht einschränkend dargestellt, wobei sich gleiche Bezugsziffern in den verschiedenen Figuren auf gleiche oder entsprechende Teile beziehen. Es zeigen:
- Fig. 1 eine schematische Darstellung einer fernsteuerbaren Einrichtung und einer Fernsteuereinrichtung in einer Verkaufspackung gemäß der Erfindung,
- Fig. 2 ein Blockschaltbild, das eine Ausführungsform der Erfindung darstellt,
- Fig. 3 ein Blockschaltbild, das eine weitere Ausführungsform der Erfindung darstellt, und
- Fig. 4 ein schematisches Schaltbild einer Ausführungsform der Erfindung.
- Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen In Bezug auf Fig. 1 sind ein fernsteuerbares Spielzeugauto 10 und eine dazugehörige Fernsteuereinrichtung 12 in einer Verkaufspackung 14 enthalten, so daß das Spielzeugauto 10 und die Fernsteuereinrichtung 12 von außerhalb der Verpackung 14 sichtbar sind. Ein Kabel 16 ist mit dem Spielzeugauto 10 und der Fernsteuereinrichtung 12 gekoppelt, das zusammen mit Steckverbindern 34 und 44, in den Figuren 2 und 3 gezeigt, eine Drahtkopplung zwischen dem Spielzeugauto 10 und der Fernsteuereinrichtung 12 bilden. Alternativ, wie in Fig. 4 gezeigt und nachfolgend beschrieben, können miteinander verbindbare Steckverbinder 34, 44 an dem Spielzeugauto 10 und an der Fernsteuereinrichtung 12 die Drahtkopplung bilden. Die Verpackung 14 hat entweder ein flexibles Teil, das sich über wenigstens einem der Steuerknöpfe 18 befindet, oder wenigstens einer der Steuerknöpfe 18 ist unbedeckt. In beiden Fällen ist wenigstens einer der Steuerknöpfe 18 zum Drücken von außerhalb der Verpackung zugänglich.
- Das Spielzeugauto 10 und die Fernsteuereinrichtung 12 können eine oder mehrere optische Einrichtungen 20 (z. B. Autoscheinwerfer und Heckleuchten) und/oder eine Geräuscheinrichtung (z. B. Lautsprecher 20c, wie in Fig. 4 gezeigt) haben. Das Spielzeugauto 10 kann auch einen elektrischen Motor (in Fig. 4 gezeigt) zum Antreiben des Spielzeugautos umfassen. Bei normalem Fernsteuerbetrieb wird infolge des Drückens einer oder mehrerer Knöpfe 18 an der Fernsteuereinrichtung 12 eine optische Einrichtung oder Einrichtungen und/oder die Geräuscheinrichtung und/oder der elektrische Motor mit Energie versorgt.
- Eine oder mehrere optische Einrichtung(en) 20, die Geräuscheinrichtung 20c und der Motor 20b können betrieben werden, während das Spielzeugauto 10 und die Fernsteuereinrichtung 12 sich in der Verpackung 14 befinden, ohne ein ähnliches, nahegelegenes Spielzeugauto 10 zu betreiben. Z. B. kann infolge des Drückens eines oder mehrerer Knöpfe 18 an der Fernsteuereinrichtung 12 die optische Einrichtung 20 aufblinken und/oder ein spezielles Geräusch kann durch die Geräuscheinrichtung 20c ausgesendet werden.
- Viele Variationen der Verpackung 14 sind möglich. Einige Möglichkeiten hängen von dem speziellen Merkmal des Spielzeugautos 10 ab, das ein "Try me"- Merkmal bildet, das über eine Drahtkopplung steuerbar ist, und die Form, die die Drahtkopplung hat. Z. B. wenn nur der Geräuscheinrichtung über das Kabel 16 Energie zugeführt werden kann, muß kein Teil des Spielzeugautos durch die Verpackung 14 sichtbar sein.
- In Bezug auf Fig. 2 umfaßt eine Fernsteuereinrichtung 12a gemäß der Erfindung eine oder mehrere manuell betätigbare Steuerungen 18, eine Steuerung 30, einen Sender 32 und einen Steckverbinder 34. Eine fernsteuerbare Einrichtung 10a gemäß der Erfindung umfaßt einen Empfänger 40, eine Steuerung 42, ein steuerbares Merkmal 20 (z. B. eine optische Einrichtung im Falle eines Spielzeugautos 10) und einen Steckverbinder 44. Die Fernsteuereinrichtung 12a und die fernsteuerbare Einrichtung 10a arbeiten zusammen, um zwischen ihnen eine drahtlose Kopplung 46 zu schaffen. Die manuell betätigbare(n) Steuerung(en) 18, die Steuerung 30 und der Sender 32 der Fernsteuereinrichtung 12a, und der Empfänger 40, die Steuerung 42 und das steuerbare Merkmal 20 der fernsteuerbaren Einrichtung 10a können alle nach der herkömmlichen Art oder wie nachfolgend beschrieben ausgebildet sein. Noch in Bezug auf Fig. 2 schaffen die Steckverbinder 34 und 44 eine Drahtkopplung, allgemein durch die Bezugsziffer 48 angegeben, zwischen der Fernsteuereinrichtung 12a und der fernsteuerbaren Einrichtung 10a. Ein Kabel 16 kann mit den Steckverbindern 34 und 44 verbunden werden, oder alternativ können die Steckverbinder 34 und 44 miteinander verbindbare Steckverbinder sein, die miteinander, ohne ein Kabel dazwischen, verbunden werden können. Die Steckverbinder 34 und 44 der Drahtkopplung 48 und das Kabel 16, falls es verwendet wird, sind entsprechend der Art der verwendeten Drahtkopplung ausgebildet. Für eine einfache elektrische Drahtkopplung werden die Steckverbinder 34 und 44 einfach an geeignete elektrische Schaltungen angeschlossen, und das Kabel 16 weist einen oder mehrere elektrische Drähte auf.
- Für eine optische Drahtkopplung kann das Kabel 16 ein Lichtwellenleiter sein, der an eine geeignete optische Schaltung über geeignete Steckverbinder gekoppelt ist, usw.
- Die fernsteuerbare Einrichtung 10a wird üblicherweise von der Fernsteuereinrichtung 12a über die drahtlose Kopplung 46 gesteuert. Zusätzlich arbeiten die fernsteuerbare Einrichtung 10a, die Fernsteuereinrichtung 12a und die Drahtkopplung 48 zusammen, um das hierin beschriebene "Try me"-Merkmal zu bilden. Die fernsteuerbare Einrichtung 10a und/oder die Fernsteuereinrichtung 12a können so ausgebildet sein, daß die drahtlose oder das verdrahtete Betreiben von dem Vorhandensein oder dem Fehlen der Drahtkopplung 48 abhängt. Z. B. kann bei dem Vorhandensein der Drahtkopplung 48 die fernsteuerbare Einrichtung 10a einzig über die drahtlose Kopplung 46 oder sowohl drahtlos als auch über die Drahtkopplung 48 betrieben werden. Alternativ, wie in Fig. 3 gezeigt, kann der Betrieb manuell mittels eines manuell betätigbaren Umschalters 50 ausgewählt werden.
- Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform koppelt der Umschalter 50 die Drahtkopplung 48 mit der Steuerung 42a. Der Betrieb und/oder der Schaltzustand des Umschalters koppelt die Drahtkopplung 48 mit der Steuerung 42a, um die fernsteuerbare Einrichtung 10b für den "Try me"-Betrieb oder den drahtlosen Fernsteuerbetrieb einzustellen. Der Steckverbinder 44 ist hier mit dem Umschalter 50 gekoppelt. Bei dieser Ausführungsform ist der Steckverbinder 34 mit dem Sender 32a der Fernsteuereinrichtung 12b gekoppelt, die infolge der Betätigung einer Steuerung 18 ein geeignetes Signal an den Steckverbinder 34 für den "Try me"- Betrieb abgibt. Der Sender 32a kann so ausgebildet sein, daß er kein drahtloses Signal aussendet, wenn er ein Signal an den Steckverbinder 34 abgibt, oder Signale können drahtlos gesendet werden, wenn eine Steuerung 18 betätigt wird. Vorzugsweise ist die Steuerung 42a in der fernsteuerbaren Einrichtung 10b und/oder der Empfänger 40a so ausgebildet, daß sie nicht auf nur ein drahtloses Signal ansprechen, wenn die fernsteuerbare Einrichtung 10b für den "Try me"- Betrieb eingestellt ist (Z. B. eine Drahtkopplung ist vorhanden oder ein Umschalter befindet sich in einem "Try me"-Zustand).
- Fig. 4 stellt die in Fig. 1 dargestellte Ausführungsform der Erfindung dar, die bei einem fernsteuerbaren Spielzeug mit einer Sicherheitsalarmeinrichtung angewendet wird. Die Steckverbinder 34 und 44 an der Fernsteuereinrichtung 12 und dem Spielzeugauto 10 sind miteinander verbindbar, um die Drahtkopplung zu bilden. Die Fernsteuereinrichtung 12 steuert eine Sicherheitsalarmeinrichtung in dem Spielzeugauto 10, Lichter und Geräusche, die von dem Spielzeugauto und dem Motor des Spielzeugautos abgegeben werden. Die Fernsteuereinrichtung 12 sendet IR-Licht und umfaßt einen Modulator 30a und einen IR-Emitter oder Sender 32c. Der Steckverbinder 34 ist auch mit dem Modulator 30a verbunden. In Reaktion auf die Betätigung von einem oder mehreren Knöpfen 18 gibt der Modulator 30a ein Signal von Pin 7 an den Sender 32c und ein Signal von Pin 10 an den Verbinder 34 ab, und die Fernsteuereinrichtung 12 gibt Signale an die drahtlose Kopplung 46 und die Drahtkopplung 48 ab.
- Das fernsteuerbare Spielzeugauto 10 umfaßt hierin einen IR-Empfänger 40b, eine Steuerung 42b, aufweisend einen Demodulator 65 und eine Steuerschaltung 66, und steuerbare Merkmale 20a, b, c und d. Das Spielzeugauto 10 umfaßt auch den Steckverbinder 44, einen Umschalter 50a, 50b und eine Antriebsschaltung 70. Der Umschalter 50a, b ist zweipolig und hat zwei Schalterstellungen: "TM" (für "Try me"-Betrieb) und "NM" (für "normal mode"-Drahtlosbetrieb). Bei der "TM"- Schalterstellung koppelt das Umschaltteil 50a die Antriebsschaltung 70, um Signale von dem Modulator 30a über die Drahtkopplung 48 (Steckverbinder 34 und Steckverbinder 44) zu empfangen und um den Demodulator 65 der Steuerung 42b und den Empfänger 40b mit Strom (Energie) zu versorgen. Bei der "NM"- Schalterstellung trennt das Umschaltteil 50a die Antriebsschaltung 70 von dem Demodulator 65 und dem Empfänger 40b, wodurch die trennbare Drahtkopplung elektrisch getrennt wird, und koppelt die Energie direkt mit Pin 13 des Demodulators 65 und mit dem Empfänger 40b.
- Der Umschalter 50b ist so angeschlossen, daß er den Sensorumschalter 72 abschaltet, wenn das Spielzeugauto 10 für den "Try me"-Betrieb eingestellt ist. Das Umschaltteil 50b trennt und verbindet wahlweise den TG4-Ausgang der Steuerschaltung 66 mit dem STE-Eingang der Steuerschaltung 66 in den jeweiligen Schalterstellungen "TM" und "NM". Andere Merkmale, wie z. B. eine Alarmanzeige, nicht gezeigt, können über die Steuerschaltung 66 gesteuert werden.
- Das fernsteuerbare Spielzeug 10 und die Fernsteuereinrichtung 12, deren Schaltung in Fig. 4 dargestellt ist, arbeiten wie nachstehend beschrieben und ergänzen zusätzlich das hierin beschriebene "Try me"- Merkmal, um ein oder mehrere Merkmale 20a-20d zu betätigen. Der Umschalter 50a, b wird für den "Try me"-Betrieb in der Fabrik voreingestellt. Folglich wird dem Empfänger 40b und der Steuerung 65 keine Energie zugeführt und die Spielzeugautos 10 sprechen, während sie in der Verpackung sind, nicht auf Signale an, die über eine drahtlose Kopplung von der Fernsteuereinrichtung in der gleichen oder einer anderen Verpackung empfangen werden. (Dem Empfänger kann kontinuierlich Energie zugeführt werden, z. B. kann der Energie-Eingang zum Empfänger 40b direkt an 4,5 V angeschlossen sein, wenn eine Empfängereinrichtung gewählt wurde, die einen niedrigen Stand-by-Stromverbrauch hat, so daß sich die Batterien nicht vorzeitig entladen, und solange der Demodulator 65 durch das Trennen von der Energiezufuhr abgeschaltet werden kann.) Ein Spielzeugauto 10 wird jedoch auf eine Betätigung der Fernsteuerung 12 in der selben Verpackung reagieren, da der Steuerung 65 und dem Empfänger 40b durch die Antriebsschaltung 70 Energie, wie über die Drahtkopplung 48 angeordnet, zugeführt wird. Wie oben erwähnt kann ein Kabel die Steckverbinder 34 und 44 koppeln oder sie können miteinander verbindbare Steckverbinder sein. Wenn es durch die Verpackung möglich ist, sind die Steckverbinder 34 und 44 miteinander verbindbare Steckverbinder, so daß die Drahtkopplung einfach durch das Trennen der Fernsteuereinrichtung 12 von dem Spielzeugauto 10 getrennt werden kann.
- Das Auto 10 umfasst Räder, von denen wenigstens eines von dem Motor 20b, in Fig. 4 gezeigt, in bekannter Weise angetrieben wird, mit Ausnahme der Wechselwirkung zwischen der Sicherheitsalarmeinrichtung und dem Antrieb für den Motor 20b. Das Auto 10 umfasst Scheinwerfer und Heckleuchten 20, die auch von der herkömmlichen Art sein können, mit Ausnahme jeder Wechselwirkung mit der Sicherheitsalarmeinrichtung, die einen Anzeiger 26 umfassen kann (z. B. eine Lampe oder eine Licht-emittierende Diode "LED"), der anzeigt, ob sich die Sicherheitsalarmeinrichtung in einem ausgelösten Zustand oder einem abgeschalteten Zustand befindet.
- Bei der bevorzugten Ausführungsform wird die Sicherheitsalarmeinrichtung durch IR-Licht gesteuert. Die Fernsteuereinrichtung 12 umfasst den IR-Modulator 30a und den IR-Emitter 32c, und das fernsteuerbare Auto 10 umfasst einen IR- Empfänger 40b. Die Fernsteuereinrichtung 12 kann jedoch einen anderen Sender als einen IR-Emitter aufweisen, z. B. einen Radiosender oder einen Ultraschallsender usw., wobei der Empfänger 40b mit dem Sender kompatibel ist.
- Die Fernsteuereinrichtung 12 kann die folgenden Alarm- und Fahrzeugfunktionen steuern:
- Alarm auslösen und abstellen (Tastschalter #1 drücken),
- Motor-Anlass-Geräusch (Tastschalter #2 drücken),
- Motor-Antrieb (Tastschalter #3 drücken), und
- Fahrzeuglichter (Tastschalter #4 drücken).
- Die Fernsteuereinrichtung 12 sendet kodierte Signale an den von dem Auto mitgeführten Empfänger 40b, der die gesendeten Signale erfasst und die erfassten Signale dem Detektor 65 zuführt. In der Fernsteuereinrichtung 12 sind die Tastschalter #1, 2, 3 und 4 mit dem Modulator 30a gekoppelt, der den Antrieb zum Transistor 62 in Reaktion auf die Betätigung eines jeden Umschalters, 1, 2, 3 und 4 unterschiedlich moduliert, wodurch er den Strom zum IR-Emitter 32c moduliert. Der IR-Emitter 32c emittiert moduliertes IR-Licht entsprechend den verschiedenen Modulationsmustern, die durch den Modulator 30a erzeugt werden, der ein Modulator von der herkömmlichen Art sein kann. Der IR-Emitter 32c kann jeder herkömmliche IR-Emitter, wie z. B. eine IR LED, sein.
- In dem Auto 10 erfasst der IR-Empfänger das modulierte IR-Licht, das von dem IR-Emitter 32c emittiert wurde, und führt die erfassten Signale dem Demodulator 65 zu, der die empfangenen Signale demoduliert und dekodiert und erzeugt an dem geeigneten Ausgang (TG1, TG2 oder TG3) ein Ausgangssignal, abhängig von dem durch den IR-Empfänger 40b empfangenen modulierten Signal. Die Ausgänge TG 1-3 des Demodulators 65 sind mit den Trigger-Eingängen TG 1-3 der Steuerschaltung 66 gekoppelt. Der Sensor-Umschalter 72, z. B. ein Bewegungssensor, ist mit einem vierten Eingang der Steuerschaltung 66 gekoppelt. Die Alarm-Anzeige-LED 26 ist mit dem STA-Ausgang der Steuerschaltung 66 gekoppelt und wenn sie aufleuchtet wird angezeigt, daß der Alarm ausgelöst ist. Bei dem Schaltbild in Fig. 4 werden die Scheinwerfer und die Heckleuchten durch die LED 20a dargestellt. Der Motor 20b, der von einem Motorantrieb in Reaktion auf die Fernsteuerung angetrieben wird, treibt die Autoräder an. Der Lautsprecher 20c wird von einem Lautsprecherantrieb 46 angesteuert, um die Alarm- und Fahrzeuggeräusche zu erzeugen (z. B. das Motorgeräusch).
- Der Modulator 30a, der IR-Empfänger 40b, der Demodulator 65 und die Steuerschaltung 66 können von der herkömmlichen Art sein. Bei der bevorzugten Ausführungsform ist die Steuerschaltung eine "Series W528x integrated circuit", erhältlich bei Windbond Electronics Corp. (Volksrepublik China), und umfasst einen ADPCM- (adaptive differential pulsecode modulation) Voice Synthesizer. Die Steuerschaltung 66 umfasst einen programmierten Prozessor, der von einem Fachmann programmiert werden kann, um die hierin beschriebenen Funktionen auszuführen.
- Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wurde in Bezug auf ein fernsteuerbares Spielzeugauto beschrieben. Die Erfindung kann jedoch bei anderen Spielzeugen und Einrichtungen angewendet werden. Z. B. kann die Erfindung bei einem Infrarot-Schießspiel verwendet werden, von denen ein Artikel gegenwärtig bei Toymax Inc. unter den Marken LASER CHALLENGE, LASER CHALLENGE PRO und anderen Marken erhältlich ist. Diese Spielzeuge umfassen Lautsprecher und Lichter, die ferngesteuert werden, und die auch in einer Verpackung über die sekundäre Verbindung und der hierin beschriebenen Drahtkopplung betätigt werden könnten. Die Erfindung kann auch bei fernsteuerbaren Einrichtungen und Fernsteuereinrichtungen angewendet werden, die nicht in der gleichen Verpackung enthalten sind aber dennoch die Notwendigkeit eines "Try me"-Betriebs, anders als bei normalem drahtlosen Betrieb, besteht. Z. B. ist das drahtlose Betreiben von Fernsteuereinrichtungen in Verkaufsauslagen in einigen Fällen nicht geeignet oder möglich. Bei derartigen Anwendungen kann die Fernsteuereinrichtung mit der fernsteuerbaren Einrichtung unter Anwendung einer hierin offenbarten Drahtkopplung gekoppelt werden, bei der sich die fernsteuerbare Einrichtung nicht in der Verpackung befindet.
- Obwohl die Erfindung in Bezug auf bevorzugte Ausführungsformen beschrieben und dargestellt wurde, sind dem Fachmann viele Variationen und Modifizierungen nahegelegt, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verändern, wie er durch die Ansprüche festgelegt ist.
Claims (15)
1. Die Kombination weist auf eine fernsteuerbare Einrichtung (10b) mit
wenigstens einem fernsteuerbaren Merkmal (20), eine Fernsteuereinrichtung
(12b) mit wenigstens einer manuell betätigbaren Steuerung (18) und eine
Verpackung (14), welche die fernsteuerbare Einrichtung (10b) und die
Fernsteuereinrichtung (12b) enthält, wobei die Fernsteuereinrichtung (12b) und
die fernsteuerbare Einrichtung (10b) durch eine primäre drahtlose Verbindung
(46) gekoppelt sind, um das wenigstens eine Merkmal (20) in Abhängigkeit von
der Betätigung der wenigstens einen Steuerung (18) drahtlos fernzusteuern,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (14) die fernsteuerbare Einrichtung
(10b) und die Fernsteuereinrichtung (12b) derart enthält, daß die wenigstens eine
manuell betätigbare Steuerung (18) von außerhalb der Verpackung (14) für eine
manuelle Betätigung zugänglich ist, und daß das wenigstens eine Merkmal (20)
bei Aktivierung von außerhalb der Verpackung (14) erkennbar ist, und durch eine
sekundäre Verbindung (48), welche die fernsteuerbare Einrichtung (10b) und die
Fernsteuereinrichtung (12b) wenigstens in der Verpackung (14) miteinander
koppelt, und einen Auswahlschalter (50), welcher die fernsteuerbare Einrichtung
(10b) in die Lage versetzt, allein über die primäre Verbindung (46) oder unter
Ausnutzung der sekundären Verbindung (48) tätig zu werden, wobei die
fernsteuerbare Einrichtung (10b) und die Fernsteuereinrichtung (12b) unter
Ausnutzung der sekundären Verbindung (48) betreibbar sind, um auch das
wenigstens eine Merkmal (20) in Abhängigkeit vom Auswahlschalter (50) und der
Betätigung der wenigstens einen Steuerung (18) zu steuern, und wobei die
fernsteuerbare Einrichtung (10b) nicht auf andere ähnliche
Fernsteuereinrichtungen, ausschließlich drahtlos, in Abhängigkeit von der Betätigung der
wenigstens einen Steuerung der anderen Fernsteuereinrichtung anspricht, wenn
der Auswahlschalter (50) so eingestellt ist, daß die fernsteuerbare Einrichtung
(10b) in die Lage versetzt wird, die sekundäre Verbindung (48) zu nutzen.
2. Die Kombination weist auf eine fernsteuerbare Einrichtung (10b) mit
wenigstens einem steuerbaren Merkmal (20), eine Fernsteuereinrichtung (12b)
mit wenigstens einer manuell betätigbaren Steuerung (18) und eine Verpackung
(14), welche die fernsteuerbare Einrichtung (10b) und die Fernsteuereinrichtung
(12b) enthält, wobei die Fernsteuereinrichtung (12b) und die fernsteuerbare
Einrichtung (10b) drahtlos gekoppelt sind und zur drahtlosen Steuerung des
wenigstens einen Merkmals (20) in Abhängigkeit von der Betätigung der
wenigstens einen Steuerung (18) betreibbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verpackung (14) die fernsteuerbare Einrichtung (10b) und die
Fernsteuereinrichtung (12b) derart enthält, daß die wenigstens eine manuell betätigbare
Steuerung (18) von außerhalb der Verpackung (14) zur manuellen Betätigung
zugänglich ist, und daß das wenigstens eine Merkmal (20) bei Aktivierung von
außerhalb der Verpackung (14) erkennbar ist, und durch eine trennbare
Drahtkopplung (48), welche die fernsteuerbare Einrichtung (10b) und die
Fernsteuereinrichtung (12b) wenigstens in der Verpackung (14) miteinander
koppelt, wobei das wenigstens eine steuerbare Merkmal (20) der fernsteuerbaren
Einrichtung (10b) durch die Fernsteuereinrichtung (12b) betreibbar ist, wenn die
wenigstens eine Steuerung (18) betätigt wird, wobei die trennbare Drahtkopplung
(48) so geschaltet ist, daß sie auch das wenigstens eine Merkmal (20) steuert,
und wobei die trennbare Drahtkopplung (48) die fernsteuerbare Einrichtung (10b)
so einstellt, daß sie nicht auf eine andere ähnliche Fernsteuereinrichtung
ausschließlich drahtlos in Abhängigkeit von der Betätigung der wenigstens einen
Steuerung der anderen Fernsteuereinrichtung anspricht.
3. Eine Kombination weist auf eine fernsteuerbare Einrichtung (10b), eine
dazugehörige Fernsteuereinrichtung (12b) und eine Verpackung (14), welche die
fernsteuerbare Einrichtung (10b) und die Fernsteuereinrichtung (12b) enthält,
wobei die Fernsteuereinrichtung (12b) drahtlos mit der fernsteuerbaren
Einrichtung (10b) gekoppelt ist und die fernsteuerbare Einrichtung (10b) einen
Empfänger (40a) beinhaltet, welcher in Abhängigkeit von einem vom Empfänger
(40b) empfangenen Signal, welches durch die Fernsteuereinrichtung (12b)
drahtlos gesendet wurde, ein Ausgangssignal liefert, und wobei die
Fernsteuereinrichtung (12b) einen Sender (32a) und wenigstens eine manuell
betätigbare Steuerung (18) aufweist, und wobei die Kombination dadurch
gekennzeichnet ist, daß die fernsteuerbare Einrichtung (10b) und die
Fernsteuereinrichtung (12b) wenigstens in der Verpackung (14) durch eine trennbare
Drahtkopplung (48) gekoppelt sind, und daß die fernsteuerbare Einrichtung (10b)
aufweist:
eine Steuerung (42a), welche den Betrieb wenigstens eines Merkmals (20) der
fernsteuerbaren Einrichtung (10b) steuert, wobei die Steuerung (42a) derart
gekoppelt ist, daß sie auf ein Ausgangssignal des Empfängers (40a) und auf ein
Signal von der Drahtkopplung (42a) anspricht, um das wenigstens eine Merkmal
(20) zu steuern, und
einen mit der Steuerung (42a) gekoppelten Auswahlschalter (50), welcher die
Steuerung (42a) veranlasst, nur in Abhängigkeit vom Ausgangssignal des
Empfängers (40a) oder in Abhängigkeit vom Ausgangssignal des Empfängers
(40a), nur wenn ein Signal von der Drahtkopplung (48) empfangen wird, zu
arbeiten,
wobei die Verpackung (14) die fernsteuerbare Einrichtung (10b) und die
Fernsteuereinrichtung (12b) derart enthält, daß die wenigstens eine manuell
betätigbare Steuerung (18) von außerhalb der Verpackung (14) für eine manuelle
Betätigung zugänglich ist, und daß das wenigstens eine Merkmal bei Aktivierung
von außerhalb der Verpackung (14) erkennbar ist, und der Sender (32a) das vom
Empfänger (40a) der fernsteuerbaren Einrichtung (10b) zu empfangende Signal
und das Signal zur Drahtkopplung (48) in Abhängigkeit von der Aktivierung der
wenigstens einen Steuerung (18) drahtlos überträgt.
4. Die Kombination weist auf eine fernsteuerbare Einrichtung (10a) mit
wenigstens einem steuerbaren Merkmal (20), eine Fernsteuereinrichtung (12a)
mit wenigstens einer manuell betätigbaren Steuerung (18) und eine Verpackung
(14), welche die fernsteuerbare Einrichtung (10a) und die Fernsteuereinrichtung
(12a) enthält, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (14) die
fernsteuerbare Einrichtung (10a) und die Fernsteuereinrichtung (12a) derart
enthält, daß die wenigstens eine betätigbare Steuerung (18) von außerhalb der
Verpackung (14) für eine manuelle Betätigung zugänglich ist, und daß das
wenigstens eine Merkmal (20) bei Aktivierung von außerhalb der Verpackung (14)
erkennbar ist, wobei die Kombination aufweist:
eine trennbare Drahtkopplung (48), welche die fernsteuerbare Einrichtung (10a)
und die Fernsteuereinrichtung (12a) in der Verpackung (14) koppelt, wobei die
fernsteuerbare Einrichtung (10a), die Fernsteuereinrichtung (12a) und die
trennbare Drahtkopplung (48) betreibbar sind, um das wenigstens eine Merkmal
(20) in der Verpackung (14) in Abhängigkeit von der Betätigung der wenigstens
einen Steuerung (18) zu steuern, wenn die trennbare Drahtkopplung (48) leitend
ist, und die fernsteuerbare Einrichtung (10a) nicht auf andere ähnliche
Fernsteuereinrichtungen nur drahtlos in Abhängigkeit von der Betätigung der
wenigstens einen Steuerung der anderen Fernsteuereinrichtung anspricht, und
wobei die Fernsteuereinrichtung (12a) und die fernsteuerbare Einrichtung (10a)
drahtlos gekoppelt und zur drahtlosen Steuerung des wenigstens einen Merkmals
(20) infolge der Betätigung der wenigstens einen Steuerung (18) betreibbar sind,
wenigstens wenn die trennbare Drahtkopplung (48) getrennt ist.
5. Die Kombination nach einem der Ansprüche 1-4, bei der die fernsteuerbare
Einrichtung ein Spielzeug (10) ist.
6. Die Kombination nach einem der Ansprüche 1, 3 oder 5, bei der der
Auswahlschalter ein Umschalter (50) ist.
7. Die Kombination nach Anspruch 1, bei der die sekundäre Verbindung eine
trennbare Drahtkopplung (48) zwischen der fernsteuerbaren Einrichtung (10a)
und der Fernsteuereinrichtung (12a) aufweist, und der Auswahlschalter ein
Fehlen oder das Vorhandensein der Drahtkopplung (48) umfasst.
8. Die Kombination nach einem der Ansprüche 1-7, bei der die Verpackung
eine Verkaufspackung (14) ist.
9. Die Kombination nach einem der Ansprüche 2-8, weiterhin umfassend
einen Umschalter (50), der gekoppelt ist, um die Kombination in die Lage zu
versetzen, wahlweise das wenigstens eine Merkmal (20) drahtlos oder über die
trennbare Drahtkopplung (48) zu steuern.
10. Die Kombination nach einem der Ansprüche 2-9, bei der die Kombination
betreibbar ist, um das wenigstens eine Merkmal (20) nur drahtlos zu steuern,
wenn die trennbare Drahtkopplung (48) getrennt ist.
11. Die Kombination nach einem der Ansprüche 3-10, bei der die trennbare
Drahtkopplung (48) aufweist einen Draht (16), einen ersten Steckverbinder (34),
der mit einem ersten Ende des Drahtes (16) verbunden ist und mit der
Fernsteuereinrichtung (12a) lösbar verbunden ist, und einen zweiten
Steckverbinder (44), der mit einem zweiten Ende des Drahtes (16) verbunden ist
und mit der fernsteuerbaren Einrichtung (10a) lösbar verbunden ist.
12. Verfahren zum Aktivieren von wenigstens einem steuerbaren Merkmal (20)
einer fernsteuerbaren Einrichtung (10a), welche normalerweise mit einer
drahtlosen Fernsteuereinrichtung (12a) betrieben wird, während sich die
fernsteuerbare Einrichtung (10a) und die Fernsteuereinrichtung (12a) in einer
Verpackung (14) befinden, wobei das wenigstens eine Merkmal (20) bei normalen
Betrieb außerhalb der Verpackung (14) durch die Fernsteuereinrichtung (12a)
über eine primäre drahtlose Kopplung (46) betrieben wird, wobei das Verfahren
durch die Schritte gekennzeichnet ist, wenigstens in der Verpackung (14) eine
sekundäre Kopplung (48) zur fernsteuerbaren Einrichtung (10a) herzustellen und
die fernsteuerbare Einrichtung (10a) oder die Fernsteuereinrichtung (12a) oder
beide so einstellen, daß sie (a) nur über die primäre, drahtlose Kopplung (46)
oder (b) unter Verwendung der sekundären Kopplung (48) wahlweise arbeiten,
während sie nicht nur drahtlos auf eine ähnliche drahtlose Steuervorrichtung
ansprechen.
13. Verfahren nach Anspruch 12, bei dem der Einstellschritt durch die
Betätigung eines Umschalters (50) durchgeführt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, bei der die sekundäre Kopplung
zwischen der fernsteuerbaren Einrichtung (10a) und der Fernsteuereinrichtung
(12a) eine trennbare Drahtkopplung (48) beinhaltet, und der Auswahlschritt die
Verbindung oder die Trennung der Drahtkopplung (48) umfaßt.
15. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, bei der der Einstellschritt die
fernsteuerbare Einrichtung (10a) veranlaßt, nur die primäre Kopplung (46) oder
die sekundäre Kopplung (48) zu nutzen.
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