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Die
Erfindung betrifft eine Übertragungsvorrichtung
für einen
Aufzug zum Übertragen
von Signalen und Daten, mit wenigstens einem Bedien- und Anzeigefeld
in der Kabine des Aufzugs mit einer Funkübertragungsvorrichtung und
mit einem Funkterminal mit einer weiteren Übertragungsvorrichtung für den Aufbau
einer Funkverbindung zum Bedien- und Anzeigefeld.
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Im
allgemeinen umfassen die Bedien- und Anzeigefelder in einer Aufzugkabine
eine Steuer-Eingabeeinheit, die mit Druckknöpfen zur Eingabe des Zielstockwerks
und den entsprechenden Kontrolleuchten versehen ist, und eine Stockwerkanzeige
an einer hochgelegenen Stelle der Kabine zur Angabe der gegenwärtigen Position
der Kabine. Bisher sind die Steuer-Eingabeeinheit und die Stockwerkanzeige jeweils
in einer Öffnung
in der Wand der Kabine untergebracht. Aus jedem der Bedien- und
Anzeigefelder führen
viele Drähte
heraus, deren Anzahl der Anzahl von Druckknöpfen für die Zielstockwerke und der
Kontrolleuchten bzw. der Anzeigeleuchten entspricht, wobei die Drähte mit
einer Anschlußdose
an der Oberseite der Kabine im Verhältnis eins zu eins verbunden
sind.
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Die 3 der Zeichnung zeigt eine Außenansicht
einer bekannten Steuer-Eingabeeinheit, wobei die 3(a) eine Vorderansicht und die 3(b) eine Seitenansicht ist. In der 3 bezeichnen die Bezugszeichen 24 bis 31 die
Druckknöpfe
zur Eingabe des Zielstockwerks und die damit verbundenen Stockwerk-Anzeigeleuchten.
Das Bezugszeichen 22 bezeichnet einen Druckknopf zum Öffnen der
Tür, das
Bezugszeichen 23 einen Knopf zum Schließen der Tür, das Bezugszeichen 21 einen
Wartungspersonal-Rufknopf, das Bezugszeichen 20 einen Lautsprecher
und ein Mikrophon, das Bezugszeichen 33 eine Abdeckung,
die vom Wartungspersonal geöffnet werden
kann, das Bezugszeichen 34 eine Frontblende, das Bezugszeichen 36 die Steuer-Eingabeeinheit als
solche, das Bezugszeichen 35 die Wand der Kabine und das
Bezugszeichen 37 elektrische Leitungen.
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Die 4 der Zeichnung zeigt eine Außenansicht
einer bekannten Stockwerkanzeige, wobei die 4(a) eine
Vorderansicht und die 4(b) eine
Seitenansicht ist. In der 4 bezeichnen
die Bezugszeichen 51 bis 58 Positionsanzeigeleuchten und
die Bezugszeichen 50 und 59 Richtungsanzeigeleuchten.
Das Bezugszeichen 60 bezeichnet eine Frontblende, das Bezugszeichen 61 die
Stockwerkanzeige als solche, das Bezugszeichen 35 wieder
die Wand der Kabine und das Bezugszeichen 37 elektrische
Leitungen.
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Bisher
sind die Bedien- und Anzeigefelder mit den Steuer-Eingabeeinheiten
und Stockwerkanzeigen mit Ausnahme der jeweiligen Frontblende in die
Wand der Aufzugkabine eingelassen, damit die elektrischen Leitungen
nicht innerhalb der Kabine verlaufen und in der Kabine nicht sichtbar
sind.
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Im
folgenden wird die Anordnung und die Arbeitsweise eines Aufzugs
nach dem Stand der Technik anhand der 2 beschrieben.
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In
der 2 der Zeichnung bezeichnet das Bezugszeichen 1 die
Aufzugkabine, das Bezugszeichen 2 die Wand des Aufzugsschachts,
das Bezugszeichen 3 eine Anschlußdose, das Bezugszeichen 5 eine
Aufzugsteuerung, das Bezugszeichen 4 ein Schleppkabel zum
Verbinden der Anschlußdose 3 mit
der Aufzugsteuerung 5, das Bezugszeichen 6 eine
Rolle, das Bezugszeichen 7 eine Kabinenbeleuchtung, die
Bezugszeichen 8 und 9 bezeichnen Steuer-Eingabeeinheiten,
das Bezugszeichen 10 bezeichnet eine Stockwerkanzeige und
das Bezugszeichen 15 elektrische Leitungen zur Verbindung
der Steuer-Eingabeeinheiten 8 und 9 und
der Stockwerkanzeige 10 mit der Anschlußdose 3.
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Wenn
ein Benutzer einen der Druckknöpfe zur
Eingabe des Zielstockwerks an einer der Steuer-Eingabeeinheiten 8 und 9 drückt, ändert sich
die Spannung auf einer der Leitungen 15 der Verdrahtung 15.
Diese Änderung
wird dem Mikrocomputer in der Anschlußdose 3 zugeführt, mit
der die Verdrahtung 15 verbunden ist, wodurch festgestellt
wird, daß einer
der Druckknöpfe
zur Eingabe eines Zielstockwerks gedrückt wurde. Dann wird über das
Schleppkabel 4 ein Signal über das Zielstockwerk zur Aufzugsteuerung 5 geschickt.
Die Aufzugsteuerung 5 setzt in Reaktion auf dieses Signal
die Aufzugkabine 1 entsprechend dem Zielstockwerk in Bewegung.
Die Anschlußdose 3 versorgt
außerdem
die Stockwerk-Anzeigeleuchte, die dem gedrückten Druckknopf für das Zielstockwerk
entspricht, über
eine entsprechende Leitung mit Energie, so daß diese Anzeigeleuchte aufleuchtet.
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Auf
diese Weise werden zwischen den Bedien- und Anzeigefeldern 8, 9, 10 in
der Kabine 1 des Aufzugs und der Anschlußdose 3 über die
elektrischen Leitungen 15 Signale ausgetauscht.
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Wie
in den japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschriften Nr. Sho
60-102377, Sho-63-282076, 062-27766 sowie der US-amerikanischen
Patentschrift Nr. 4979593 beschrieben, erfolgte bereits der Versuch,
den Aufwand für
die elektrische Verdrahtung von Aufzügen durch die Verwendung einer
Funkverbindung zwischen der Kabine und dem Maschinenraum zu verringern.
Außerdem
ist eine Technik für
eine drahtlose Verbindung (durch Funk bzw. Infrarotstrahlen) zwischen
den Bedien- und Anzeigefeldern in der Kabine und der Aufzugsteuerung
in der japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Nr. Hei
06-92560 beschrieben. Eine
Technik zur Verringerung des Verdrahtungsaufwandes durch eine Funkverbindung
zwischen der Anzeige an der Tür
zum Aufzug und dem Maschinenraum ist in der japanischen Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift
Nr. Hei 03-46979 beschrieben.
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Bei
allen diesen Anordnungen sind jedoch in bzw. an der Aufzugkabine
elektrische Leitungen zwischen den Bedien- und Anzeigefeldern und der Anschlußdose erforderlich,
wobei die Anzahl der Leitungen der Anzahl von Druckknöpfen für die Zielstockwerke,
der Anzahl der zugehörigen
Stockwerk-Anzeigeleuchten und der Anzahl von Leuchten zur Anzeige der
Kabinenposition in einem Verhältnis
von eins zu eins entspricht. Wenn sich die Anzahl der Stockwerke
in dem Gebäude
erhöht,
in dem der Aufzug installiert ist, muß die Anzahl der Leitungen
entsprechend erhöht
werden, mit dem Ergebnis, daß für die Verdrahtungsarbeit
viel Zeit und Mühe
aufgebracht werden muß.
Darüberhinaus
ist es erforderlich, die Bedien- und Anzeigefelder in Öffnungen
der Kabinenwand unterzubringen, damit die aus den Bedien- und Anzeigefeldern
herausführenden
Leitungen nicht sichtbar sind. Es müssen also Öffnungen in der Wand der Kabine
vorgesehen werden. Wenn der Anbringungsort für die Bedien- und Anzeigefelder
aus irgendeinem Grund zu ändern
ist oder wenn das Innere der Kabine erneuert wird, müssen daher
die Öffnungen
abgedeckt werden, oder es muß die
ganze Kabine durch eine neue Kabine ersetzt werden. Die Kosten steigen
dadurch ganz erheblich an.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Übertragungsvorrichtung
für einen
Aufzug zu schaffen, mit der die Anzahl von Leitungen in und an der
Kabine verringert werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit der Übertragungsvorrichtung
für einen
Aufzug nach Patentanspruch 1 gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Lösung umfaßt demnach
ein Funkterminal, das mit den in der Aufzugkabine installierten
Bedien- und Anzeigefeldern über eine
vergleichsweise kurze Distanz eine Funkverbindung aufbaut, die die
Bedien- und Anzeigefelder über das
Funkterminal mit einer Aufzugsteuerung verbindet.
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Das
Funkterminal befindet sich dazu in oder an der Kabine oder in der
Wand des Aufzugsschachts bzw. dessen Nähe, wobei in diesem Fall die Funkverbindung
nur dann besteht, wenn sich die Kabine mit den Bedien- und Anzeigefeldern
in der Nähe des
Funkterminals (oder eines der Funkterminals, wenn es mehrere davon
gibt) befindet.
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Zwischen
den Bedien- und Anzeigefeldern in der Kabine und dem Funkterminal
besteht damit eine Funkverbindung, die die Anzahl von Leitungen
in und an der Kabine wesentlich verringert. Außerdem erfolgt die Kommunikation über diese
Funkverbindung zwischen den Bedien- und Anzeigefeldern und dem Funkterminal über eine
vergleichsweise kurze Distanz. Der Einfluß von Rauschen und von Störungen ist
dadurch gering, und die Zuverlässigkeit
und Unabhängigkeit
der Verbindung von Störungen
ist groß.
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Die
Verbindung zwischen dem Funkterminal und der zentralen Aufzugsteuerung
erfolgt vorzugsweise auf die herkömmliche Art über ein
Schleppkabel.
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Ausführungsformen
der Erfindung werden im folgenden beispielhaft anhand der Zeichnungen
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform einer Übertragungsvorrichtung
für einen
Aufzug;
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2 eine
schematische Darstellung der bekannten Anordnung bei einem Aufzug;
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3 eine schematische Darstellung des äußeren Aufbaus
einer bekannten Steuer-Eingabeeinheit;
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4 eine schematische Darstellung des äußeren Aufbaus
einer bekannten Stockwerkanzeige;
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5 eine schematische Darstellung des äußeren Aufbaus
einer ersten Ausführungsform
einer Steuer-Eingabeeinheit;
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6 eine schematische Darstellung des äußeren Aufbaus
einer ersten Ausführungsform
einer Stockwerkanzeige;
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7 eine
schematische Darstellung der Kommunikationsverbindungen bei der
ersten Ausführungsform;
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8 eine
schematische Darstellung des Verbindungsverfahrens bei der ersten
Ausführungsform;
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9 den
inneren Aufbau eines Funkterminals bei der ersten Ausführungsform;
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10 den
inneren Aufbau einer Steuer-Eingabeeinheit bei der ersten Ausführungsform;
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11 den
inneren Aufbau einer Stockwerkanzeige bei der ersten Ausführungsform;
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12 ein
Flußdiagramm
für den Übertragungsprozeß bei einer
Aufzugsteuerung;
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13 den
beim Erhalt eines Steuersignals auszuführenden Prozeß;
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14 den
im Mikroprozessor auszuführenden
Prozeß,
wenn ein Druckknopf zur Eingabe eines Zielstockwerks gedrückt wird;
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15 das
Format für
weitere Zielstockwerksignale;
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16 den
bei einem Zeitgeberinterrupt auszuführenden Prozeß;
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17 das
Format einer entsprechenden ersten Tabelle;
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18 das
Format einer entsprechenden zweiten Tabelle;
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19 ein
Zeitdiagramm für
eine Anzahl von Zeitgeberinterrupts und eine Anzahl von Anforderungen;
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20 den
auszuführenden
Prozeß,
wenn an der Steuer-Eingabeeinheit ein Interrupt auftritt;
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21 das
Format von weiteren Anforderungssignalen;
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22 das
Format von Stockwerk-Licht-Aus-Signalen;
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23 den Prozeß zum Übertragen von Tür-Auf- und
Tür-Zu-Signalen;
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24 den
auszuführenden
Prozeß,
wenn am Funkterminal ein Interrupt auftritt;
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25 den
auszuführenden
Prozeß,
wenn am Funkterminal ein Interrupt auftritt;
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26 den
auszuführenden
Prozeß,
wenn am Anzeigeterminal ein Interrupt auftritt;
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27 das
Format von Kabinenpositionssignalen;
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28 die
Batterieverwaltung für
ein Bedien- und Anzeigefeld;
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29 das
Format von Beleuchtungssteuersignalen, die vom Bedien- und Anzeigefeld
ausgegeben werden;
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30 die Arbeitsweise des Diebstahl-Alarmsystems
am Bedien- und Anzeigefeld;
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31 eine
schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform einer Übertragungsvorrichtung
für einen
Aufzug;
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32 den
inneren Aufbau eines Funkterminals bei der zweiten Ausführungsform;
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33 dem Prozeß bei der Erfassung eines Fehlers
und beim Umschalten bei der zweiten Ausführungsform;
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34 das
Format von Rückantwortanforderungssignalen;
und
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35 eine
schematische Darstellung einer dritten Ausführungsform einer Übertragungsvorrichtung
für einen
Aufzug.
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Im
folgenden wird eine erste Ausführungsform
einer Übertragungsvorrichtung
für einen
Aufzug anhand der Zeichnungen näher
beschrieben.
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Die 1 zeigt
diese erste Ausführungsform einer Übertragungsvorrichtung
für einen
Aufzug. In der 1 bezeichnet das Bezugszeichen 11 ein
in der Anschlußdose 3 an
der Oberseite der Aufzugkabine 1 angeordnetes Funkterminal,
wobei die Anschlußdose 3 über das
Schleppkabel 4 mit der Aufzugsteuerung 5 verbunden
ist. Das Bezugszeichen 12 bezeichnet jeweils die mit den
einzelnen Bedien- und Anzeigefeldern und der Funk-Übertragungsvorrichtung
im Funkterminal 11 verbundenen Antennen und das Bezugszeichen 13 Solarzellen.
Die anderen Bezugszeichen werden mit der gleichen Bedeutung verwendet
wie in der 2. Die Position des Funkterminals 11 in
der Kabine 1 kann wie gewünscht verändert werden.
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Diese
erste Ausführungsform
umfaßt
ein System mit drei Bedien- und Anzeigefeldern 8, 9 und 10 in
der Kabine 1 und einem Funkterminal 11. Von den
drei Bedien- und Anzeige feldern sind zwei (8 und 9)
Steuer-Eingabeeinheiten, und 10 dient als Stockwerkanzeige.
Im folgenden wird die Steuer-Eingabeeinheit 8 als erste
Steuer-Eingabeeinheit und die Steuer-Eingabeeinheit 9 als zweite
Steuer-Eingabeeinheit bezeichnet. Als Energiequelle für jedes
der Bedien- und Anzeigefelder 8, 9 und 10 wird
das von der Kabinenbeleuchtung 7 in der Kabine abgegebene
Licht durch die Solarzellen 13 in elektrische Energie umgewandelt,
die in einer Sekundärbatterie
gespeichert wird. Zwischen den Bedien- und Anzeigefeldern 8, 9 und 10 und
der Aufzugsteuerung 5 werden über eine Funkverbindung zwischen
den Bedien- und Anzeigefeldern 8, 9 und 10 und
dem Funkterminal 11 Signale ausgetauscht. Der Signalaustausch zwischen
dem Funkterminal 11 und der Aufzugsteuerung 5 erfolgt über das
Schleppkabel 4.
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Die
Bedien- und Anzeigefelder 8, 9 und 10 führen mittels
der Funkübertragungsvorrichtung,
die in die einzelnen Bedien- und Anzeigefelder und in das Funkterminal 11 eingebaut
ist, mit dem Funkterminal 11 über Funk den erforderlichen
Datenaustausch aus. Die Signale, die von einem der Bedien- und Anzeigefelder 8, 9 und 10 zu
dem Funkterminal 11 gesendet werden, werden vom Funkterminal 11 an
die Aufzugsteuerung 5 weitergegeben; das heißt, daß sie nach
dem Durchlaufen des Funkterminals 11 und gegebenenfalls
nach einer Signalverarbeitung oder einer Datenverarbeitung im Funkterminal 11 über das
Schleppkabel 4 an die Aufzugsteuerung 5 weitergegeben
werden. Gleichermaßen
werden Signale von der Aufzugsteuerung 5 über das
Funkterminal 11 an die einzelnen Bedien- und Anzeigefelder 8, 9 und 10 gegeben.
Auf diese Weise werden zwischen dem Funkterminal 11 und
der Aufzugsteuerung 5 die Signale für und von den einzelnen Bedien-
und Anzeigefeldern 8, 9 und 10 ausgetauscht.
Mit anderen Worten erfolgt der Daten- oder Informationsaustausch
zwischen den einzelnen Bedien- und Anzeigefeldern 8, 9 und 10 und
der Aufzugsteuerung 5 über
das Funkterminal 11.
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Die
Bedien- und Anzeigefelder 8, 9 und 10 sind
in der Aufzugkabine 1 angeordnet, und das Funkterminal 11 ist
ebenfalls in oder an der Aufzugkabine 1 angeordnet. Die
Bedien- und Anzeigefelder 8, 9 und 10 und
das Funkterminal 11 sind daher nahe beieinander angeordnet.
Die Kommunikation zwischen den Bedien- und Anzeigefeldern 8, 9 und 10 und
dem Funkterminal 11 wird daher von äußerem Rauschen wenig beeinflußt. Außerdem ist,
da die Bedien- und Anzeigefelder 8, 9 und 10 und
das Funkterminal 11 nahe beieinander angeordnet sind, für die Funkverbindung
dazwischen eine kurzreichweitige Funkverbindung mit geringer Leistung
ausreicht. Zum Beispiel kann das Frequenzband der Funkübertragungsvorrichtung
bei 322 MHz oder weniger liegen, und die Intensität des elektrischen
Feldes drei Meter von der Funkübertragungsvorrichtung
entfernt kann 500 μV/m
oder kleiner sein. Oder das Frequenzband der Funkübertragungsvorrichtung
liegt im Bereich von 322 MHz bis 10 GHz, und die Intensität des elektrischen
Feldes drei Meter von der Funkübertragungsvorrichtung
entfernt beträgt
35 μV/m
oder weniger. Oder das Frequenzband der Funkübertragungsvorrichtung liegt
im Bereich von 10 GHz bis 150 GHz und die Intensität des elektrischen
Feldes drei Meter von der Funkübertragungsvorrichtung
entfernt beträgt
500 μV/m
oder weniger. Oder die Antennenleistung der Funkübertragungsvorrichtung beträgt 10 mW
oder weniger.
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Im
folgenden werden die Steuer-Eingabeeinheit 8, 9 und
die Stockwerkanzeige 10 anhand der Zeichnungen beschrieben.
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Die 5 zeigt die äußere Ansicht der Steuer-Eingabeeinheit
bei der vorliegenden Ausführungsform,
wobei die 5(a) eine Vorderansicht und
die 5(b) eine Seitenansicht ist.
In der 5 bezeichnet das Bezugszeichen 70 Solarzellen,
das Bezugszeichen 71 die Sende/Empfangsantenne der eingebauten
Funkübertragungsvorrichtung,
das Bezugszeichen 72 die Steuer-Eingabeeinheit als solche
und das Bezugszeichen 35 die Wand der Aufzugkabine 1. Die
anderen Bezugszeichen werden mit den gleichen Bedeutungen verwendet
wie in der 3.
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Die 6 zeigt die äußere Ansicht einer Stockwerkanzeige
bei der vorliegenden Ausführungsform,
wobei die 6(a) eine Vorderansicht und
die 6(b) eine Seitenansicht ist.
In der 6 bezeichnet das Bezugszeichen 80 Solarzellen,
das Bezugszeichen 81 die Sende/Empfangsantenne der eingebauten
Funkübertragungsvorrichtung,
das Bezugszeichen 82 die Stockwerkanzeige als solche und das
Bezugszeichen 35 die Wand der Aufzugkabine 1. Die
anderen Bezugszeichen werden mit den gleichen Bedeutungen verwendet
wie in der 4.
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Dadurch,
daß die
elektrischen Leitungen für die
Datenübertragung
und die Zuführung
von elektrischer Energie bei der vorliegenden Ausführungsform nicht
mehr benötigt
werden, das heißt,
da keine elektrischen Leitungen mehr von den Bedien- und Anzeigefeldern
wegführen,
können
die Bedien- und Anzeigefelder auf die Oberfläche der Wand 35 der
Aufzugkabine 1 aufgesetzt werden und brauchen nicht mehr in
diese eingelassen zu werden. Mit anderen Worten können die
Bedien- und Anzeigefelder auf der Oberfläche der Wand 35 der
Aufzugkabine 1 angebracht werden, ohne daß die äußere Ansicht
eingeschränkt wird,
wie es in den 5 und 6 gezeigt
ist. Außerdem können die
Bedien- und Anzeigefelder dadurch abnehmbar an der Wand 35 angebracht
werden, daß auf
der Rückseite
der Bedien- und Anzeigefelder ein Magnet oder ein Saugnapf vorgesehen
wird, das heißt
an der Oberfläche,
die der Oberfläche
der Wand 35 der Aufzugkabine 1 gegenüberliegt.
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Im
folgenden wird ein Überblick über den
Datenaustausch zwischen den einzelnen Bedien- und Anzeigefeldern,
dem Funkterminal und der Aufzugsteuerung anhand der 7 beschrieben.
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In
der 7 bezeichnet das Bezugszeichen 5 die
Aufzugsteuerung, das Bezugszeichen 8 eine erste Steuer-Eingabeeinheit,
das Bezugszeichen 9 eine zweite Steuer-Eingabeein heit,
das Bezugszeichen 10 die Stockwerkanzeige und das Bezugszeichen 11 das
Funkterminal.
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Das
Bezugszeichen 90 bezeichnet Signale, die vom Funkterminal 11 zur
Aufzugsteuerung 5 geschickt werden. Diese Signale 90 umfassen
zusätzlich
registrierte Stockwerksignale, Kabinenlicht-Aus-Anforderungssignale
und Sprachsignale. Wie später
noch beschrieben wird, wird das weiter registrierte Stockwerksignal
ausgegeben, wenn ein Druckknopf zur Eingabe eines Zielstockwerks
an einer der Steuer-Eingabeeinheiten 8, 9 gedrückt wurde.
Auf diese Weise werden Signale über
das Funkterminal 11 zur Aufzugsteuerung 5 geleitet:
Das Sprachsignal zeigt eine Unterhaltung zwischen dem Wartungspersonal
und Kabinenpassagieren an, wenn der Wartungspersonal-Rufknopf gedrückt wird.
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Das
Bezugszeichen 91 bezeichnet Signale, die von der Aufzugsteuerung 5 zum
Funkterminal 11 geschickt werden. Diese Signale 91 umfassen
weitere Registrations-Vervollständigungssignale,
registrierte Stockwerk-Licht-Aus-Signale, Kabinenpositionssignale,
Tür-Auf/Zu-Signale,
Kabinenbeleuchtungssteuersignale und Sprachsignale. Das weitere Registrations-Vervollständigungssignal
wird dazu verwendet, das Funkterminal 11 davon in Kenntnis
zu setzen, daß das
oben erwähnte
weiter aufgenommene Stockwerksignal von der Aufzugsteuerung 5 erhalten
wurde. Das registrierte Stockwerk-Licht-Aus-Signal ist ein Signal
zum Ausschalten der bezeichneten Stockwerkanzeigeleuchte, zum Beispiel
wenn die Kabine das bezeichnete Stockwerk erreicht hat. Das Kabinenpositionssignal
ist ein Signal, das über
das Funkterminal 11 zur Stockwerkanzeige 10 geleitet
wird, um die Stockwerkanzeige 10 von der gegenwärtigen Kabinenposition
in Kenntnis zu setzen.
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Das
Bezugszeichen 92 bezeichnet Signale, die von der ersten
Steuer-Eingabeeinheit 8 zum Funkterminal 11 gesendet
werden. Diese Signale umfassen zusätzlich aufgenommene Stockwerksignale,
Tür-Auf/Zu-Signale,
Kabinenbeleuchtungssteuersignale, Antwortsignale in Reaktion auf
Anforderungen und Sprachsignale. Wie später noch beschrieben wird,
ist das Kabinenbeleuchtungssteuersignal ein Signal, das das Funkterminal 11 auffordert, die
Beleuchtung in der Kabine einzuschalten, damit die Solarzellen eine
elektromotorische Kraft zum Aufladen der Sekundärbatterie erzeugen, wenn die
Restenergie der Sekundärbatterie
der ersten Steuer-Eingabeeinheit 8 unter einen bestimmten
Wert gefallen ist. Das Signal fordert auch zum Ausschalten des Lichts
auf, wenn die Aufladung beendet ist. Wie ebenfalls später noch
genauer beschrieben wird, ist das Antwortsignal in Reaktion auf
Anforderungen ein Antwortsignal auf ein Anforderungssignal, das
vom Funkterminal 11 an die erste Steuer-Eingabeeinheit 8 gegeben
wurde.
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Das
Bezugszeichen 93 bezeichnet ein Signal, das vom Funkterminal 11 an
die erste Steuer-Eingabeeinheit 8 gesendet wird. Es umfaßt ein weiteres
Registrations-Vervollständigungssignal,
registrierte Stockwerk-Licht-Ein-Signale, registrierte Stockwerk-Licht-Aus-Signale,
Alarmsteuersignale, Rückantwortanforderungssignale
und Sprachsignale. Das Stockwerk-Licht-Ein-Signal ist ein Signal,
das der Steuer-Eingabeeinheit ein neues bezeichnetes Stockwerk mitteilt,
das nicht das Stockwerk für
das registrierte Stockwerksignal ist, wenn das Funkterminal 11 das
weitere Registrations-Vervollständigungssignal
von der Aufzugsteuerung 5 erhalten hat. Das Alarmunterdrückungssignal
ist ein Signal zum Unterdrücken
des Ertönen
eines Alarmsummers in der Steuer-Eingabeeinheit. Wenn die Steuer-Eingabeeinheit
durch jemanden aus der Kabine entfernt wird, gibt sie bei dieser
Anordnung Alarm. Im Normalfall nimmt die Steuer-Eingabeeinheit das
Alarmunterdrückungssignal
auf, so daß kein
Alarm erzeugt wird. Das Rückantwortanforderungssignal
ist ein Signal, das ausgegeben wird, um zu überprüfen, ob der Datenaustausch
zwischen dem Funkterminal 11 und der ersten Steuer-Eingabeeinheit 8 korrekt
ausgeführt wird.
Die erste Steuer-Eingabeeinheit 8, die das Signal erhält, gibt
daraufhin Signale an das Funkterminal 11 aus, die ein Antwortsignal
auf das Anforderungssignal sind.
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Wenn
nach einer bestimmten Zeit auf das Anforderungssignal kein Antwortsignal
erhalten wird, kann ein Kommunikationsfehler aufgetreten sein, oder
die in das Funkterminal 11 eingebaute Funkübertragungsvorrichtung
arbeitet nicht richtig.
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Das
Bezugszeichen 94 bezeichnet Signale, die vom Funkterminal 11 zur
zweiten Steuer-Eingabeeinheit 9 gesendet werden. Diese
Signale sind die gleiche wie beim Bezugszeichen 93.
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Das
Bezugszeichen 95 bezeichnet Signale, die von der zweiten
Steuer-Eingabeeinheit 9 zum Funkterminal 11 gesendet
werden. Diese Signale sind die gleichen wie beim Bezugszeichen 92.
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Das
Bezugszeichen 96 bezeichnet Signale, die vom Funkterminal 11 zur
Stockwerkanzeige 10 gesendet werden. Diese Signale bewirken
das Aufleuchten und Erlöschen
der Anzeigeleuchten in der Stockwerkanzeige 10. Das Bezugszeichen 97 bezeichnet
Signale, die von der Stockwerkanzeige 10 zum Funkterminal 11 gesendet
werden. Diese Signale umfassen die oben bezeichneten Kontrollsignale für die Übertragungsstrecke
sowie Signale zum Einschalten der Kabinenbeleuchtung, damit die
Solarzellen in der Stockwerkanzeige 10 die Sekundärbatterie
aufladen können.
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Von
den genannten Signalen werden die Signale 92 bis 97 über Funk übertragen
und die Signale 90 und 91 bei der vorliegenden
Ausführungsform über Leitungen
durch das Schleppkabel 4. Auch die über das Schleppkabel erfolgende Übertragung
kann jedoch durch Funk erfolgen. Auch kann die Anzahl von Steuer-Eingabeeinheiten
und Stockwerkanzeigen erhöht
werden.
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Anhand
der 8 wird nun das Übertragungsverfahren beschrieben,
das vom Funkterminal 11, der ersten Steuer-Eingabeeinheit 8,
der zweiten Steuer-Eingabeeinheit 9 und der Stockwerkanzeige 10 ausgeführt wird.
In der 8 bezeichnet das Bezugszeichen 100 die
Zeitachse des Funkterminals 11, das Bezugszeichen 101 die
Zeitachse der ersten Steuer-Eingabe einheit 8, das Bezugszeichen 102 die Zeitachse
der zweiten Steuer-Eingabeeinheit 9 und das Bezugszeichen 103 die
Zeitachse der Stockwerkanzeige 10. Die Bezugszeichen 104 bis 111 bezeichnen
Sprachdaten. Die Positionen in der 8 zeigen
den Ursprungsort der Übertragung
der Sprachdaten und den Zeitpunkt der Übertragung an. Die Breiten
zeigen die für
die Übertragung
erforderliche Zeit an. Die Bezugszeichen 120 bis 126 bezeichnen
Nicht-Sprach-Daten. Wie im Falle der Sprachdaten zeigen dabei die
Positionen den Ursprungsort der Übertragung
der Daten und den Zeitpunkt der Übertragung
an. Die Breiten zeigen die für
die Übertragung
erforderliche Zeit an. Der Bestimmungsort für die Sprachdaten und die Nicht-Sprach-Daten befindet sich
dort auf der Zeitachse, wo es durch den Pfeil bezeichnet wird. Jede
Funkübertragungsvorrichtung tauscht
so Daten durch ein schnelles Umschalten zwischen Senden und Empfangen
aus. Den Daten ist jeweils der Bestimmungsort vorangestellt, so
daß Signale,
die eine Einheit nicht betreffen, ignoriert werden können. Hinsichtlich
der Übertragungszeitpunkte werden,
damit besonders im Fall von Sprachdaten eine Unterhaltung nicht
abgehackt wird, die A/D-konvertierten Daten in kleine Pakete aufgeteilt
und fast immer zu einem bestimmten Zeitintervall gesendet.
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Im
folgenden wird der innere Aufbau des Funkterminals 11,
der Steuer-Eingabeeinheit 8, 9 und der Stockwerkanzeige 10 zur
Realisierung der genannten Funktionen beschrieben.
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Die 9 zeigt
den inneren Aufbau des Funkterminals 11, wobei der Bereich
innerhalb der gestrichelten Linie das Funkterminal 11 enthält. Das Bezugszeichen 160 bezeichnet
eine Funkübertragungsvorrichtung,
das Bezugszeichen 12 die Antenne, das Bezugszeichen 150 einen
Sender in der Funkübertragungsvorrichtung,
das Bezugszeichen 151 einen Empfänger in der Funkübertragungsvorrichtung,
und das Bezugszeichen 152 eine Steuerung, die die Funkübertragungsvorrichtung
insgesamt steuert. Das Bezugszeichen 153 bezeichnet einen
Gerätenummer-Einstellschalter.
Der an diesem Schalter eingestellte Wert zeigt den Bestimmungsort für die Datenübertragung
an. Das Bezugszeichen 155 ist ein A/D-Konverter, der das
analoge Signal, das von der Aufzugsteuerung 5 über das
Schleppkabel 4 erhalten wird, in ein digitales Signal umwandelt, das
dann in die Funkübertragungsvorrichtung 160 eingegeben
wird. Das Bezugszeichen 156 ist ein D/A-Konverter. Das
von der Funkübertragungsvorrichtung 160 ausgegebene
digitale Signal wird von diesem Konverter in ein analoges Signal
umgewandelt und dann zur Aufzugsteuerung 5 geschickt. Das Bezugszeichen 157 bezeichnet
einen Türantriebsmotor
und das Bezugszeichen 158 eine Beleuchtungseinheit in der
Kabine. Das Bezugszeichen 154 bezeichnet einen Mikrocomputer,
der mit der Funkübertragungsvorrichtung 160,
der Aufzugsteuerung 5, dem Türantriebsmotor 157 und
der Beleuchtungseinheit 158 verbunden ist, um diese Elemente
zu steuern und um den Datenaustausch dazwischen auszuführen.
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Bei
dieser Anordnung gibt, wenn die Funkübertragungsvorrichtung 160 Daten
erhält,
diese eine Interruptanforderung IRQ2 an den Mikrocomputer 154.
Auf den Erhalt der Interruptanforderung IRQ2 hin beginnt der Mikrocomputer 154 mit
der Aufnahme von Daten von der Funkübertragungsvorrichtung 160.
Wenn die Aufzugsteuerung 5 Daten an das Funkterminal 11 geben
will, schickt sie eine Interruptanforderung IRQ7 an den Mikrocomputer 154.
Bei Erhalt der Interruptanforderung IRQ7 beginnt der Mikrocomputer 154 mit
der Aufnahme der Daten von der Aufzugsteuerung 5.
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Die 10 zeigt
den Aufbau der Steuer-Eingabeeinheit 8, 9. In
der 10 bezeichnet das Bezugszeichen 13 die
Solarzellen zum Erzeugen von Energie in Reaktion auf die Kabinenbeleuchtung,
das Bezugszeichen 181 zeigt eine Sekundärbatterie zum Speichern der
von den Solarzellen 13 erzeugten Energie, das Bezugszeichen 180 bezeichnet
eine den Stromrückfluß sperrende
Diode, die verhindert, daß die
Energie von der Sekundärbatterie 181 zu
den Solarzellen 13 zurückfließt, die
Bezugszeichen 182 und 183 bezeichnen Spannungsteilerwider stände zum Abteilen
einer Spannung von der Sekundärbatterie 181,
das Bezugszeichen 184 bezeichnet einen A/D-Konverter zum
Umwandeln der von den Spannungsteilerwiderständen 182 und 183 erzeugten Spannung
in ein digitales Signal, das als Vbat in den Mikrocomputer 154 eingegeben
wird. Das Bezugszeichen 194 bezeichnet einen D/A-Konverter
zum Umwandeln des von der Funkübertragungsvorrichtung 160 aufgenommenen
digitalen Sprachsignals in ein analoges Signal, und das Bezugszeichen 195 zeigt
einen Verstärker
zum Verstärken
des Ausgangssignals des D/A-Konverter 194 und zum Ansteuern
eines Lautsprechers 200. Das Bezugszeichen 197 bezeichnet
einen Verstärker
zum Multiplizieren des Ausgangssignals vom Mikrophon 201, das
Bezugszeichen 196 bezeichnet einen A/D-Konverter zum Umwandeln
des analogen Signals vom Verstärker 197 in
ein digitales Signal, das dann an die Funkübertragungsvorrichtung 160 gegeben
wird, das Bezugszeichen 198 bezeichnet eine Zeitgeberschaltung,
die den Mikrocomputer 154 in bestimmten Intervallen (z.B.
eine Sekunde) auffordert, ein Interruptsignal IRQ5 auszugeben, das
Bezugszeichen 199 bezeichnet einen vom Mikrocomputer 154 angesteuerten
Summer, das Bezugszeichen 185 einen Druckknopf für ein Zielstockwerk,
und die Bezugszeichen 186 und 190 bezeichnen Hochziehwiderstände. Das Bezugszeichen 187 bezeichnet
eine NICHT-Schaltung, das Bezugszeichen 193 eine UND-Schaltung, das
Bezugszeichen 191 eine Zielstockwerk-Anzeigeleuchte, das Bezugszeichen 192 einen
Strombegrenzungswiderstand, das Bezugszeichen 188 einen Druckknopf
zum Türöffnen und
das Bezugszeichen 189 einen Druckknopf zum Türschließen. Die
anderen Bezeichnungen und Funktionen werden mit der gleichen Bedeutung
wie in der 9 verwendet.
-
Im
folgenden wird kurz die Arbeitsweise der Schaltung der 10 beschrieben.
-
Wenn
einer der Druckknöpfe 185 für ein Zielstockwerk
gedrückt
wird, geht das Ausgangssignal der UND-Schaltung 193, die
mit dem IRQ1-Anforderungseingabeanschluß des Mikrocomputers 154 verbunden
ist, von HOCH auf NIEDRIG. Der Mikrocompu ter 154 ist so
programmiert, daß,
wenn das Signal am IRQ1-Anforderungseingabeanschluß von HOCH auf
NIEDRIG geht, er den IRQ1-Interrupt aufnimmt. Der Mikrocomputer 154 ist
auch so programmiert, daß er
bei Erhalt des IRQ1-Interrupts das Eingangssignal an dem Eingangsanschluß feststellt,
der mit dem Ausgang der NICHT-Schaltung 187 verbunden ist.
Dadurch wird das Signal an diesem Eingangsanschluß des Mikrocomputers 154 nur
dann aufgenommen, wenn einer Druckknöpfe 185 für ein Zielstockwerk
gedrückt
wird. Die Schalter für
den Eingangsanschluß und
die Zielstockwerk-Druckknöpfe 185 sind jeweils
durch die NICHT-Schaltung im Verhältnis eins zu eins verbunden.
Wenn einer der Knöpfe
gedrückt wird,
wird das Bit des entsprechenden Eingangsanschlusses auf "1" gesetzt. Am Ausgangsanschluß des Mikrocomputers 154 ist
jede Anzeigeleuchte für ein
Zielstockwerk mit diesem Ausgangsanschluß über den Strombegrenzungswiderstand 192 im
Verhältnis
von eins zu eins verbunden, und die Anzeigeleuchte ist eingeschaltet,
wenn das entsprechende Bit am Ausgangsanschluß auf "1" gesetzt
ist. Durch Drücken
des Tür-Auf-Anforderungsknopfes 188 wird der
Mikrocomputer 154 außerdem
aufgefordert, das IRQ4-Interruptsignal allein auszugeben. Der Mikrocomputer 154 ist
so programmiert, daß er
nach Erhalt des IRQ4-Interruptsignals allein ein Signal zum Türöffnen an
das Funkterminal 11 sendet. Der Tür-Zu-Anforderungsknopf ist ähnlich konfiguriert. Diese
beiden Prozesse sind in den 23(a) und 23(b) dargestellt. Bei einem solchen Mikrocomputer 154 gibt
es viele Interruptfaktoren. Dadurch wird die Sicherheit gewährleistet,
und die Alarm-Rücksetztaste
(später
noch beschrieben) kann dadurch betätigt werden, daß dem IRQ4-Interrupt
die höchste
Priorität
gegeben wird.
-
Die 11 zeigt
den Aufbau in der Stockwerkanzeige 10. In der 11 bezeichnet
das Bezugszeichen 220 die Anzeigeleuchten für die Kabinenposition,
und die anderen Kennzeichnungen und Funktionen werden mit der gleichen
Bedeutung verwendet wie in den 9 und 10.
Im folgenden wird die Arbeitsweise der Steuerung 152 der
Funkübertragungsvorrichtung 160,
die an jedem der Bedien- und Anzeigefelder vorgesehen ist, anhand
des Falles beschrieben, daß sie
an der Steuer-Eingabeeinheit der 10 angebracht
ist. Zuerst wird der Fall der Übertragung
erläutert
und dann der Empfang. Die 12 ist
ein Flußdiagramm
für die Übertragungsprozedur
der Steuerung 152. Zuerst wird, wenn ein Ausgangssignal
des Mikrocomputers 154 oder des A/D-Konverters 196 an
die Steuerung 152 gegeben wird, die Antenne auf die Senderseite
geschaltet. Dann wird im Schritt 232 festgestellt, ob die
Daten Sprachdaten sind oder nicht. Wenn es Sprachdaten sind, geht
das System zum Schritt 233 weiter, und die Daten werden
zu Sprachdaten-Datenpaketen geformt. Diese werden in bestimmten
Intervallen ausgesendet, wie es in der 8 gezeigt
ist. Wenn im Schritt 232 festgestellt wird, daß die Daten
keine Sprachdaten sind, werden sie zu einem Paket zusammengefaßt und normal übertragen,
wie es in der 8 gezeigt ist. Nach dem Ende
der Übertragung wird
die Antenne auf die Empfängerseite
geschaltet, und das System wartet im Empfangszustand auf den nächsten Befehl.
-
Im
folgenden wird der Prozeß zum
Zeitpunkt des Empfangs anhand der 13 beschrieben. Wenn
der Empfänger 151 ein
Signal erhalten hat; prüft
er im Schritt 263, ob es an ihn adressiert ist. Wenn ja,
wird das Paket im Schritt 261 zerlegt und der Datentyp
geprüft.
Im Schritt 265 wird festgestellt, ob die Daten Sprachdaten
sind oder nicht. Wenn ja, werden die Information an den D/A-Konverter 194 ausgegeben,
und der Prozeß ist
zu Ende. Wenn im Schritt 263 festgestellt wird, daß das Signal
nicht an diesen Empfänger
adressiert ist, ist der Prozeß ebenfalls
zu Ende. Wenn im Schritt 265 festgestellt wird, daß die Daten
keine Sprachdaten sind, wird ein IRQ2-Anforderungssignal an den
Mikrocomputer 154 ausgegeben, und die Daten werden dem
Mikrocomputer 154 übergeben.
Dann ist der Prozeß zu
Ende.
-
Mit
Bezug zur 14 werden nun die Prozeßschritte
im Mikrocomputer 154 beschrieben, wenn an der Steuer-Eingabeeinheit
der 10 einer der Druckknöpfe 185 für ein Zielstockwerk
gedrückt wird.
Wenn irgendeiner der Zielstockwerk-Druckknöpfe 185 gedrückt wird,
wird wie oben angegeben das IRQ1-Interruptanforderungssignal ausgegeben. Nach
Erhalt des Interruptanforderungssignals geht der Prozeß zum Schritt 291 weiter,
und das Erfassungsergebnis des Eingangsanschlusses wird im Register
R2 gespeichert. Der Zustand jedes Bits im Register R2 steht in einer
eins-zu-eins-Beziehung zu den Zielstockwerk-Druckknöpfen 185.
Wenn das entsprechende Bit eine "1" ist, zeigt dies
an, daß der
zugehörige
Druckknopf gedrückt
wurde. Der gegenwärtige
Licht-Ein-Zustand wird im Schritt 292 im Register R1 gespeichert.
Dies kann dann erfolgen, wenn der Inhalt des Registers für die Zustände des
Ausgangsanschlusses an R1 geschickt wird. Im Schritt 293 wird
eine logische ODER-Operation an den Bitfolgen in den Registern R1
und R2 ausgeführt,
und das Ergebnis wird im Register R3 gespeichert.
-
Im
Ergebnis wird zusätzlich
zu den gegenwärtigen
Zielstockwerkinformationen eine neue Zielstockwerkinformation im
Register R3 aufgezeichnet. Dann wird im Schritt 295 festgestellt,
ob der Inhalt des Registers R1 sich vom Inhalt des Registers R3 unterscheidet
oder nicht. Wenn die Inhalte verschieden sind, heißt dies,
daß außer den
bereits registrierten Zielstockwerken ein weiterer Zielstockwerk-Druckknopf
gedrückt
wurde. Wenn die Inhalte der Register R1 und R3 sich bei der Feststellung
im Schritt 295 nicht unterscheiden, geht der Prozeß zum Schritt 302 weiter,
woraufhin der Prozeß zu
Ende ist.
-
Wenn
im Schritt 295 festgestellt wird, daß sich die Inhalte der Register
R1 und R3 unterscheiden, geht der Prozeß zum Schritt 296 weiter,
und die Anforderungsnummer wird ausgegeben. Diese Anforderungsnummer
kann durch die 8 Bit für
die Zahlen 0 bis 255 dargestellt werden. Für jede Ausgabe wird eine Eins
addiert. Nach dem Erreichen von 255 geht der Wert auf 0 zurück. Dieser
Prozeß wird
danach wiederholt. Die Ausgabe der Anforderungsnummer wird wiederholt,
um das Ergebnis der Verarbeitung im Schritt 300 (später beschrieben)
aufzuheben, wenn kein weiteres Registratur-Vervollständigungssignal
von der Steuerung vorliegt. Dann wird im Schritt 297 eine
logische XOR-Operation (exklusive logische Summe) an den Bitfolgen
der Register R3 und R1 ausgeführt
und das Ergebnis im Register R2 gespeichert. Als Ergebnis dieser
Berechnung bleibt nur das Bit im Register R2, das dem neu registrierten Zielstockwerk
entspricht und "1" ist. Das Bit, das
dem bereits registrierten Stockwerk entspricht, wird zu "0". Dann wird im Schritt 298 der
Inhalt des Registers R2 zusammen mit der im Schritt 296 ausgegebenen
Anforderungsnummer in der Tabelle 1 des in der 17 gezeigten
Formats gespeichert.
-
In
der 17 ist zum Beispiel, wenn das Aufzugsystem im
einem Gebäude
vom 81. bis zum 7. Stockwerk installiert ist, das zusätzlich registrierte Stockwerk
mit der Anforderungsnummer 0 in der Tabelle 1 das 3. Stockwerk,
wenn das Bit an der am weitesten rechts befindlichen Position dem
Erdgeschoß entspricht.
Dann wird im Schritt 299 die Anforderungsnummer als Variable
e_req gespeichert. Diese Operation ermöglicht es, die zuletzt ausgegebene Anforderungsnummer
in der Variablen e_req zu speichern. Dann werden im Schritt 300 die
Licht-Ein-Daten durch den Inhalt des Registers R3 ersetzt. Dadurch
wird die Zielstockwerk-Anzeigeleuchte durch die Anzeigeleuchte ersetzt,
die dem neu gedrückten Zielstockwerk-Druckknopf
entspricht, und zu der gegenwärtigen
Zielstockwerk-Antwortreaktion hinzugefügt. Dann wird im Schritt 301 der
Inhalt des Registers R2 zusammen mit der Anforderungsnummer zum
Funkterminal 11 gesendet. Es werden damit die neu auftretenden,
registrierten Stockwerkinformationen und Anforderungsnummern an
das Funkterminal 11 gesendet.
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Die 15 zeigt
das Datenformat für
das in diesem Fall ausgesendete Signal für das zusätzlich registrierte Stockwerk.
In der 15 bezeichnet das Bezugszeichen 350 den
Zielort für
die Übertragung (den
Empfänger),
das Bezugszeichen 351 den Ursprungsort der Übertragung
(den Sender), das Bezugszeichen 352 den Datentyp (zusätzlich registriertes
Stockwerk), das Bezugszeichen 353 die Anforderungsnummer
und das Bezugszeichen 354 die Daten über das zusätzlich registrierte Stockwerk.
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Die 16 zeigt
den Prozeß,
der in Reaktion auf das IRQ5-Interruptanforderungssignal gestartet wird,
das in ein-Sekunden-Intervallen
durch die Zeitgeberschaltung 198 der 10 ausgegeben
wird. Sie zeigt den Prozeß des
Ausschaltens der Zielstockwerk-Antwortanzeigeleuchte, wenn nach
dem Verstreichen von einer Sekunde oder mehr kein Vervollständigungssignal
für die
zusätzliche
Registration erhalten wird. Nach Erhalt des IRQ5-Interruptsignals wird
im Schritt 381 aus dem Speicher die Zeitgeberinterruptnummer
t_num ausgelesen. Diese Zeitgeberinterruptnummer t_num wird durch
zwei Bit für
0 bis 3 dargestellt. Wie später
noch beschrieben, kommt für
jeden Interrupt des IRQ5 nach der 3 die 0 zurück. Dies wird dann wiederholt.
Die Zeitgeberinterruptnummer wird in den Schritten 382, 384 und 385 aktualisiert.
Dann wird im Schritt 386 die zuletzt aktualisierte Anforderungsnummer
der Variablen e_req entnommen und zusammen mit t_num als L_req in
der Tabelle 2 gespeichert.
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Die 18 zeigt
das Format der Tabelle 2. In den Schritten 387 bis 393 werden
auf der Basis der gegenwärtigen
Zeitgeberinterruptnummer t_num die zwei Sekunden vorher zum Zeitpunkt
des IRQ-Interrupts 5 zuletzt aktualisierte Anforderungsnummer und
die eine Sekunde vorher zum Zeitpunkt des IRQ5-Interrupts aktualisierte
Anforderungsnummer durch Bezug auf die Tabelle 2 entnommen. Dann
erfolgt im Schritt 394 durch Bezug auf die Tabelle 1 eine logische
ODER-Operation an den Bitfolgen der Daten über die zusätzlich registrierten Stockwerke,
die zwischen den beiden Anforderungsnummern aufgetreten sind, die
in den Schritten 387 bis 393 aufgenommen wurden.
Das Ergebnis der Berechnung wird im Register R4 gespeichert. Dann
erfolgt im Schritt 395 eine logische NICHT-Operation an der
Bitfolge des Registers R4, wobei das Ergebnis wieder im Register
R4 gespeichert wird. Im Schritt 396 wird dann eine logische
UND-Operation an den Bitfolgen des Inhalts des Registers R4 und
dem gegenwärtigen Licht-Ein-Inhalt ausgeführt, wobei
das Ergebnis dazu verwendet wird, die Stockwerkanzeige zu aktualisieren.
-
Als
Folge der Vorgänge
in den genannten Schritten 380 bis 397 schalten all die
Zielstockwerk-Anwortanzeigeleuchten ab, die den zusätzlich registrierten
Stockwerken entsprechen, die eine bis zwei Sekunden vorher registriert
wurden. Die den zusätzlich
registrierten Stockwerken entsprechenden Zielstockwerk-Antwortanzeigeleuchten
werden normalerweise jedoch nicht ausgeschaltet. Der Grund dafür ist, daß das Vervollständigungssignal
für die
zusätzliche
Registrierung mit dem in der 21 gezeigten
Format in Reaktion auf das Signal für das zusätzlich registrierte Stockwerk
von der Aufzugsteuerung 5 über das Funkterminal 11 ausgesendet
wird. Dieser Vorgang wird anhand der 20 erläutert.
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Wenn
die Funkübertragungsvorrichtung 160 ein
Signal erhält,
wird an den Mikrocomputer 154 eine IRQ2-Interruptanforderung
ausgegeben. Bei Erhalt des IRQ2-Interruptsignals wird das Signal
von der Funkübertragungsvorrichtung 160 aufgenommen,
und im Schritt 601 wird dessen Inhalt analysiert. Dann
wird im Schritt 602 festgestellt, ob das Signal ein Vervollständigungssignal
für eine
zusätzliche
Registrierung ist oder nicht. Wenn es ein Vervollständigungssignal
für eine
zusätzliche
Registrierung ist, wird im Schritt 603 die Anforderungsnummer
aufgenommen. Dann werden alle Bits für die Daten über das
zusätzlich
registrierte Stockwerk der Tabelle 1, die der im Schritt 604 aufgenommenen
Anforderungsnummer entsprechen, gelöscht, und der Prozeß ist damit
zu Ende. Dadurch wird vermieden, daß durch die Folge von Vorgängen, die durch
den erwähnten
IRQ5-Interrupt ausgelöst
werden, die Zielstockwerk-Antwortanzeigeleuchten ausgeschaltet werden.
-
Wenn
das Signal bei der Feststellung im Schritt 602 kein Vervollständigungssignal
für eine
zusätzliche
Registrierung ist, geht der Prozeß zum Schritt 606 weiter,
und es wird festgestellt, ob das Signal ein Licht-Aus-Signal für ein registriertes
Stockwerk ist oder nicht. Wenn es ein Licht-Aus-Signal für ein registriertes Stockwerk
ist, wird die Information über
das Licht-Aus-Stockwerk im Register R5 gespeichert. Die Information über das
Licht-Aus-Stockwerk ist eine Bitfolge, bei denen den Bits eine "1" zugeordnet ist, die in dem in der 22 gezeigten
Format den Zielstockwerk-Antwortanzeigeleuchten entsprechend, die
auszuschalten sind. Dann erfolgt im Schritt 608 eine logische
NICHT-Operation an den Bitfolgen des Registers R5, wobei das Ergebnis
wieder im Register R5 gespeichert wird. Im Schritt 609 erfolgt
eine logische UND-Operation an den Bitfolgen der Inhalte des Registers
R5 und des gegenwärtigen Licht-Ein-Inhalts,
wobei das Ergebnis dazu verwendet wird, die Stockwerkanzeige zu
aktualisieren. Der Prozeß ist
damit zu Ende.
-
Wenn
das Signal bei der Feststellung im Schritt 606 kein Licht-Aus-Signal
für ein
registriertes Stockwerk ist, geht der Prozeß zum Schritt 610 weiter.
Hier wird festgestellt, ob das Signal ein Licht-Ein-Signal für ein registriertes
Stockwerk ist oder nicht. Wenn das Signal ein Licht-Ein-Signal für ein registriertes
Stockwerk ist, geht der Prozeß zum Schritt 611 weiter,
und die Licht-Ein-Stockwerkinformation
wird im Register R5 gespeichert. Dann erfolgt im Schritt 612 eine
logische ODER-Operation an den Bitfolgen des Inhalts des Registers
R5 und des gegenwärtigen
Licht-Ein-Inhalts, wobei das Ergebnis dazu verwendet wird, die Stockwerkanzeige
zu aktualisieren. Der Prozeß ist
damit zu Ende. Wenn das Signal bei der Feststellung im Schritt 610 kein Licht-Ein-Signal
für ein
registriertes Stockwerk ist, ist der Prozeß ebenfalls zu Ende.
-
Anhand
der 19 wird im folgenden die Erzeugung der erwähnten Zeitgeberinterruptnummer t_num
und der Anforderungsnummer beschrieben, die die Ausgabe eine Signals
für ein
zusätzlich
registriertes Stockwerk begleiten, und die gegenseitige Zeitgebung
für die
Variablen L_req0 bis L_req3, die bei jedem Zeitgeberinterrupt aktualisiert
werden. Die 19 zeigt den Zustand vom Start
des Systems an. Alle Variablen werden zu Null initialisiert, so
daß t_num,
die Anforderungsnummer und L_req0 bis L_req3 vor dem Auftreten des
ersten IRQ5-Interrupts alle Null (0) sind. Wenn der erste IRQ5-Interrupt auftritt,
wird die Zeitgeberinterruptnummer um "1" erhöht, mit
dem Ergebnis, daß t_num
= 1 ist. In diesem Fall wird L_req1 aktualisiert. Da die unmittelbar
vorher ausgegebene Anforderungsnummer 0 ist, bleibt L_req1 = 0 unverändert. Wenn
der zweite IRQ-5-Interrupt auftritt, wird sie aktualisiert und durch
t_num = 2 ersetzt. In diesem Fall wird L_req2 aktualisiert. Da jedoch
die auf 0 folgende Anforderungsnummer noch nicht ausgegeben wurde,
ist das Ergebnis, daß L_req2
= 0 ist. Wenn der dritte IRQ5-Interrupt auftritt, wird sie aktualisiert
und durch t_num = 3 ersetzt. In diesem Fall ist das aktualisierte
L_req3 = 1, da die unmittelbar vorher ausgegebene Anforderungsnummer
die erste ist. Auf diese Weise kann die eine bis zwei Sekunden vorher
aufgetretene Anforderungsnummer durch das Aktualisieren von L_req0
bis L_req3 synchron zu den Zeitgeberinterrupten IRQ5 identifiziert
werden und damit durch Bezug auf die Tabelle 2 alle ein bis zwei
Sekunden vorher zusätzlich
registrierten Stockwerke.
-
Vorstehend
ist die Verarbeitungsprozedur innerhalb der Steuer-Eingabeeinheit
beschrieben. Anhand der 24 und 25 erfolgt
nun eine Beschreibung der Vorgänge
im Mikrocomputer 154 des Funkterminals 11 mit
dem in der 9 gezeigten inneren Aufbau.
-
Wenn
die Funkübertragungsvorrichtung 160 ein
an sie adressiertes Signal aufnimmt, wird an den Mikroprozessor 154 eine
IRQ2-Interruptanforderung ausgegeben. Nach Erhalt dieser IRQ2-Interruptanforderung
wird im Schritt 681 festgestellt, ob das Signal ein Signal
für ein
zusätzlich
registriertes Stockwerk ist oder nicht, wie es in der 24 gezeigt
ist. Wenn es ein Signal für
ein zusätzlich
registriertes Stockwerk ist, werden die Gerätenummer des Ursprungsorts
der Übertragung,
die Anforderungsnummer und die Daten über das zusätzlich registrierte Stockwerk,
die in den erhaltenen Daten enthalten sind, im Schritt 682 an
die Aufzugsteuerung 5 gesendet, und der Prozeß ist zu
Ende. Wenn das Signal bei der Feststellung im Schritt 681 kein
Signal für
ein zusätzlich
registriertes Stockwerk ist, geht der Prozeß zum Schritt 684 weiter,
in dem festgestellt wird, ob das Signal ein Tür-Auf/Zu-Signal ist oder nicht. Wenn bei
dieser Feststellung das Signal ein Tür-Auf/Zu-Signal ist, wird im
Schritt 685 festgestellt, ob das Signal ein Tür-Auf-Signal
ist oder nicht. Wenn es bei dieser Feststellung ein Tür-Auf-Signal
ist, geht der Prozeß zum
Schritt 686 weiter. Die Tür wird geöffnet, und der Prozeß ist zu
Ende.
-
Wenn
das Signal bei der Feststellung im Schritt 687 kein Tür-Auf-Signal
ist, wird die Tür
geschlossen, und der Prozeß ist
zu Ende . Wenn das Signal bei der Feststellung im Schritt 684 kein Tür-Auf/Zu-Signal
ist, wird im Schritt 688 festgestellt, ob das Signal ein
Kabinenbeleuchtungs-Steuersignal ist oder nicht. Wenn es ein Kabinenbeleuchtungs-Steuersignal ist,
wird im Schritt 689 festgestellt, ob es ein Licht-Ein-Signal
ist oder nicht. Wenn es ein Licht-Ein-Signal ist, wird ein Kabinenbeleuchtungs-Licht-Ein-Vorgang
ausgeführt
und der Prozeß beendet.
Wenn es bei der Feststellung im Schritt 689 kein Licht-Ein-Signal
ist, wird im Schritt 691 an die Aufzugsteuerung 5 ein
Kabinenbeleuchtungs-Licht-Aus-Anforderungssignal gesendet und der
Prozeß beendet.
Wenn das Signal bei der Feststellung im Schritt 688 kein
Kabinenbeleuchtungs-Steuersignal ist, ist der Prozeß zu Ende.
-
Anhand
der 25 wird nun der Vorgang beschrieben, wenn das
Funkterminal 11 ein Signal von der Aufzugsteuerung 5 erhält.
-
Bei
Erhalt des IRQ7-Interrupts werden die Daten von der Aufzugsteuerung 5 aufgenommen, und
es wird im Schritt 711 festgestellt, ob das Signal ein
Vervollständigungssignal
für eine
zusätzliche
Registrierung ist oder nicht. Dabei werden zu dem Vervollständigungssignal
für eine
zusätzliche
Registrierung der Ursprung der zusätzlichen Registrierungsanforderung
(gesendet von), die Anforderungsnummer und die Daten über das
zusätzlich
registrierte Stockwerk hinzugefügt.
Wenn sich bei dieser Feststellung herausstellt, daß es ein
Vervollständigungssignal
für eine
zusätzliche
Registrierung ist, wird dieses Signal im Schritt 712 zusammen
mit der Anforderungsnummer zum Ursprungsort (gesendet von) der zusätzlichen
Registrierungsanforderung gesendet. (Anhand der 20 wurde
bereits das Bearbeiten des Ursprungsorts der erhaltenen Anforderung
beschrieben). Dann wird im Schritt 713 das Licht-Ein-Signal für das registrierte
Stockwerk als Daten über
ein zusätzlich
registriertes Stockwerk zu der anderen Steuer-Eingabeeinheit gesendet,
die nicht der Ursprungsort der Anforderung ist, und der Prozeß ist zu Ende.
Dadurch wird die Information über
den Druckknopf für
das Zielstockwerk auch an der Zielstockwerk-Antwortleuchte der Steuer-Eingabeeinheit
wiedergegeben, die nicht der Ursprungsort der Anforderung ist.
-
Wenn
sich bei der Feststellung im Schritt 711 herausstellt,
daß das
Signal keine Daten über
ein zusätzlich
registriertes Stockwerk enthält,
wird im Schritt 715 festgestellt, ob das Signal ein Licht-Aus-Signal
für ein
registriertes Stockwerk ist oder nicht. Wenn das Signal ein Licht-Aus-Signal
für ein
registriertes Stockwerk ist, geht der Prozeß zum Schritt 716 weiter,
und das Licht-Aus-Signal für
ein registriertes Stockwerk wird zu allen Steuer-Eingabeeinheiten
gesendet, womit der Prozeß zu
Ende ist.
-
Wenn
im Schritt 715 festgestellt wird, daß das Signal kein Licht-Aus-Signal
für ein
registriertes Stockwerk ist, geht der Prozeß zum Schritt 717 weiter,
in dem festgestellt wird, ob es ein Kabinenpositionssignal ist oder
nicht. Wenn sich dabei herausstellt, daß es ein Kabinenpositionssignal
ist, wird es zu der Stockwerkanzeige 10 gesendet. Wenn
im Schritt 717 festgestellt wird, daß es kein Kabinenpositionssignal
ist, geht der Prozeß zum
Schritt 719 weiter, in dem festgestellt wird, ob es ein
Tür-Auf/Zu-Signal
ist oder nicht. Wenn festgestellt wird, daß es ein Tür-Auf/Zu-Signal ist, wird im
Schritt 720 festgestellt, ob es Tür-Auf-Signal ist oder nicht.
Wenn es ein Tür-Auf-Signal
ist, wird im Schritt 721 die Tür geöffnet, und der Prozeß ist zu
Ende. Wenn im Schritt 720 festgestellt wird, daß es kein
Tür-Auf-Signal ist, wird im
Schritt 722 die Tür
geschlossen, und der Prozeß ist
ebenfalls zu Ende.
-
Wenn
im Schritt 719 festgestellt wird, daß das Signal kein Tür-Auf/Zu-Signal
ist, geht der Prozeß zum
Schritt 723 weiter, in dem festgestellt wird, ob es ein
Kabinenbeleuchtungs-Steuersignal ist oder nicht. Wenn es ein Kabinenbeleuchtungs-Steuersignal
ist, wird im Schritt 724 festgestellt, ob es ein Beleuchtung-Ein-Signal
ist oder nicht. Wenn es ein Beleuchtung-Ein-Signal ist, geht der
Prozeß zum
Schritt 725 weiter. Der Vorgang zum Einschalten der Kabinenbeleuchtung
wird ausgeführt,
und der Prozeß ist damit
zu Ende. Wenn im Schritt 724 festgestellt wird, daß das Signal
kein Kabinenbeleuchtung-Ein-Signal ist, geht der Prozeß zum Schritt 726 weiter.
Der Vorgang zum Ausschalten der Kabinenbeleuchtung wird ausgeführt, und
der Prozeß ist
damit ebenfalls zu Ende. Wenn im Schritt 723 festgestellt
wird, daß es
kein Kabinenbeleuchtungs-Steuersignal ist, ist der Prozeß sofort
zu Ende.
-
Bisher
wurden die Vorgänge
im Funkterminal 11 beschrieben. Im folgenden werden nun
die Vorgänge
im Mikrocomputer 154 der Stockwerkanzeige 10 mit
dem inneren Aufbau, der in der 11 dargestellt
ist, mit Bezug zur 26 beschrieben.
-
Wenn
die Funkübertragungsvorrichtung 160 ein
Signal aufgenommen hat, tritt am Mikrocomputer 154 eine
IRQ2-Interruptanforderung auf. Bei Erhalt der IRQ2-Interruptanforderung
wird das Signal von der Funkübertragungsvorrichtung 160 aufgenommen,
und im Schritt 741 wird der Inhalt des Signals analysiert.
Im Schritt 742 wird festgestellt, ob es ein Kabinenpositionssignal
ist oder nicht. Wenn es ein Kabinenpositionssignal ist, geht der
Prozeß zum Schritt 743 weiter.
Die gegenwärtige
Stockwerkanzeige wird aktualisiert und durch die erhaltene Kabinenpositionsinformation
ersetzt, und der Prozeß ist damit
zu Ende. Die 27 zeigt das Format des dabei
erhaltenen Kabinenpositionssignals. Wenn im Schritt 742 festgestellt
wird, daß das
Signal kein Kabinenpositionssignal ist, ist der Prozeß sofort
zu Ende.
-
Im
folgenden wird die Verwaltung der Restenergie der Sekundärbatterie
in den einzelnen Bedien- und Anzeigefeldern mit Bezug zur 28 beschrieben.
Das in der 28 gezeigte Batteriemanagement
wird normal oder auf einer regelmäßigen oder unregelmäßigen Basis
in Abhängigkeit
von der Kapazität
der Sekundärbatterie
ausgeführt.
Wenn der Prozeß ausgeführt wird,
erfolgt im Schritt 771 ein Vergleich zwischen Vbat, der
Spannung am Anschluß der
Sekundärbatterie,
und Vbat_low, einem Spannungswert, der anzeigt, daß die Restenergie der
Batterie zu klein wird. Wenn Vbat > Vbat_low
sich in Vbat < Vbat_low ändert, ist
die Restenergie der Batterie unter einen bestimmten Wert gefallen.
Der Prozeß geht
dann zum Schritt 772 weiter, und an das Funkterminal 11 wird
ein Kabinenbeleuchtungs-Ein-Anforderungssignal gesendet. Im Schritt 773 wird
dann die Anzeigeleuchte für
das registrierte Stockwerk und/oder die Kabinenpositions-Anzeigeleuchte
in einen Blinkmodus umgeschaltet, und der Prozeß ist zu Ende. Durch das Blinken
wird der Energieverbrauch der Sekundärbatterie verringert. Wenn die
Bedingung im Schritt 771 nicht erfüllt ist, geht der Prozeß zum Schritt 775 weiter.
Es erfolgt ein Vergleich zwischen Vbat und Vbat high, einem Spannungswert,
der anzeigt, daß die
Batterie ausreichend Energie enthält. Wenn Vbat < Vbat_high sich
in Vbat > Vbat_high ändert, ist
die Batterie ausreichend aufgeladen. Der Prozeß geht daher zum Schritt 776 weiter.
Anderenfalls ist der Prozeß zu
Ende. Im Schritt 776 wird das Kabinenbeleuchtungs-Aus-Anforderungssignal
an das Funkterminal 11 gesendet. Der Prozeß geht dann
zum Schritt 777 weiter, und das Blinken der Anzeigeleuchten
für das
registrierte Stockwerk und/oder der Kabinenpositions-Anzeigeleuchte wird
beendet.
-
Die 29 zeigt
das Format des Kabinenbeleuchtungs-Steuersignals, das bei diesem Vorgang an
das Funkterminal 11 gesendet wird.
-
Im
folgenden wird anhand der 30 das Alarmsystem
beschrieben, mit dem die Steuer-Eingabeeinheiten 8, 9 ausgestattet
sind. Die 30(a) zeigt dabei den Hauptprozeß zur Alarmerzeugung, wenn
zum Beispiel versucht wird, eine der Einheiten wegzutragen, und
die 30(b) zeigt, wie ein Alarm wieder
aufgehoben wird.
-
Bei
diesem Alarmsystem gibt der Summer keinen Ton von sich, wenn ein
vom Funkterminal 11 in bestimmten Intervallen (zum Beispiel
2 Sekunden) ausgesendetes Alarm-Unterdrückungssignal erhalten wird.
Wenn für
etwa 10 Sekunden oder mehr kein Signal erhalten wird, ertönt der Summer.
Der Alarm kann durch Drücken
des Tür-Auf-Knopfes,
während gleichzeitig
eine bestimmte Kombination von Zielstockwerk-Eingabedruckknöpfen gedrückt wird,
wieder aufgehoben werden. Im folgenden werden Einzelheiten dazu
beschrieben.
-
Wenn
der Alarm begonnen hat, wird im Schritt 801 festgestellt,
ob der Alarm wieder aufgehoben wurde oder nicht. Wenn er wieder
aufgehoben wurde, endet der Betrieb des Alarmsystems. Wenn im Schritt 801 festgestellt
wird, daß der
Alarm nicht wieder aufgehoben wurde, geht der Prozeß zum Schritt 803 weiter,
in dem festgestellt wird, ob seit dem letzten Erhalt eines Alarm-Unterdrückungssignals 10 Sekunden
oder mehr verstrichen sind. Wenn mehr als 10 Sekunden verstrichen
sind, geht der Prozeß zum
Schritt 804, wodurch veranlaßt wird, daß der Summer ertönt. Wenn
im Schritt 803 festgestellt wird, daß noch keine 10 Sekunden verstrichen
sind, kehrt der Prozeß zum
Schritt 801 zurück.
Wenn im Schritt 804 der Summer ertönt, geht der Prozeß zum Schritt 805 weiter,
und es wird festgestellt, ob der Alarm aufgehoben wurde oder nicht.
Wenn er wieder aufgehoben wurde, geht der Prozeß zum Schritt 806 weiter. Der
Summer wird abgeschaltet, und der Prozeß ist zu Ende. Wenn im Schritt 805 festgestellt
wurde, daß der
Alarm nicht wieder aufgehoben ist, wird der Schritt 805 wiederholt.
Der Summer wird nicht gemäß Schritt 806 abgeschaltet,
bis der Alarm wieder aufgehoben wird. Der Alarm kann durch das Drücken des Tür-Auf-Knopfes,
während
gleichzeitig eine Kombination von bestimmten Zielstockwerk-Eingabeknöpfen (Alarm-Aufhebungstasten)
gedrückt
wird, wieder aufgehoben werden, wie es oben erwähnt ist. Dabei wird ein IRQ1-Interrupt
aufgenommen, da ein Zielstockwerk-Eingabeknopf gedrückt wurde.
Da ein IRQ4-Interrupt eine höhere
Priorität
hat als ein IRQ1-Interrupt, wird der IRQ1-Interrupt jedoch ausgesetzt,
und der Prozeß geht
zum Schritt 807 weiter. Dann wird im Schritt 808 mit
der Übertragung
des Tür-Auf-Signals
begonnen, was jedoch für
die Alarmaufhebung irrelevant ist.
-
Im
Schritt 809 wird das Ergebnis der Erfassung des Eingangsanschlusses
im Register R2 gespeichert, und der Prozeß geht zum Schritt 810 weiter,
in dem festgestellt wird, ob der Inhalt von R2 mit den Alarmaufhebungstasten übereinstimmt
oder nicht. Wenn er übereinstimmt,
wird der Alarm im Schritt 811 zurückgesetzt, und der Prozeß ist zu
Ende. Wenn der Inhalt von R2 im Schritt 810 nicht mit den
Alarmaufhebungstasten übereinstimmt,
endet der Prozeß sofort.
-
Wie
oben beschrieben sendet die Funkübertragungsvorrichtung 160 der
Bedien- und Anzeigefelder, wenn die Restenergie der Sekundärbatterie
unter einen bestimmten Wert ge fallen ist, ein Funksignal zum Einschalten
der Beleuchtung in der Aufzugkabine aus. Diese Funktion ist nicht
nur bei der vorliegenden Ausführungsform
anwendbar, sondern bei allen Aufzug-Übertragungsvorrichtungen, die
eine Sekundärbatterie
zum Zuführen
von Energie zu der Funkübertragungsvorrichtung
und zu den Bedien- und Anzeigefeldern und Solarzellen zum Aufladen aufweisen
und die mit der Aufzugsteuerung über
die Funkübertragungsvorrichtung
in Verbindung stehen. Das gleiche gilt für den Blinkmodus der Anzeigeleuchten,
wenn die Restenergie der Sekundärbatterie
unter einen bestimmten Wert gefallen ist.
-
Wie
weiter beschrieben gibt jedes der Bedien- und Anzeigefelder einen
Alarm ab, wenn es von der Wand der Kabine entfernt wird oder wenn
es nach dem Entfernen von der Wand aus der Aufzugkabine herausgetragen
wird. Auch diese Funktion ist nicht nur bei der vorliegenden Ausführungsform
anwendbar, sondern bei allen Aufzug-Übertragungsvorrichtungen, die
eine Funkübertragungsvorrichtung aufweisen
und bei denen die Aufzugsteuerung über die Funkübertragungsvorrichtung
mit den Bedien- und Anzeigefeldern in Verbindung steht.
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Die 31 zeigt
eine zweite Ausführungsform
der vorliegenden Aufzug-Übertragungsvorrichtung,
bei der die Funkübertragungsvorrichtung
im Funkterminal 840 in einer redundanten Konfiguration ausgebildet
ist. In der 31 bezeichnet das Bezugszeichen 841 eine
Funkübertragungsvorrichtung A
und das Bezugszeichen 842 eine Funkübertragungsvorrichtung B. Die
anderen Zeichen werden mit der gleichen Bedeutung wie in der 1 verwendet. Die
Funkübertragungsvorrichtung
A und die Funkübertragungsvorrichtung
B weisen die gleichen Funktionen auf, und diese Funktionen sind
die gleichen wie bei der oben beschriebenen Funkübertragungsvorrichtung 160.
-
Normalerweise
wird nur eine der beiden Funkübertragungsvorrichtungen
für die
Daten- und Signalübertragung
ver wendet. Die normalerweise verwendete Funkübertragungsvorrichtung sei
hier die Funkübertragungsvorrichtung
A.
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Die 32 zeigt
den inneren Aufbau des Funkterminals 840, wenn die Funkübertragungsvorrichtung
in einer redundanten Konfiguration vorgesehen ist. In der 32 bezeichnet
das Bezugszeichen 846 einen A/D-Konverter, der das analoge
Signal von der Aufzugsteuerung 5 in ein digitales Signal
umwandelt. Seine Funktion ist die gleiche wie die des A/D-Konverters 155 der 9.
Das Bezugszeichen 847 bezeichnet einen D/A-Konverter, der
das digitale Sprachsignal von der Funkübertragungsvorrichtung in ein
analoges Signal umwandelt. Seine Funktion ist die gleiche wie die
des D/A-Konverters 156 der 9. Das Bezugszeichen 843 bezeichnet
einen Schalter um Umschalten zwischen der Funkübertragungsvorrichtung A und
der Funkübertragungsvorrichtung
B entsprechend dem Zielort des Signals aus dem A/D-Konverter 846.
Das Bezugszeichen 844 bezeichnet einen Schalter zum Umschalten
zwischen der Funkübertragungsvorrichtung
A und der Funkübertragungsvorrichtung
B entsprechend dem Ursprung der Sprachdaten, die in den D/A-Konverter 847 einzugeben
sind. Es handelt sich hier um eine neue Addition eines IRQ6-Interruptanschlusses,
der in der 9 nicht vorhanden ist. Es ist
dies das Interruptanforderungssignal, das die gleichen Funktionen aufweist
wie der oben beschriebene Interrupt IRQ2.
-
Anhand
der 33, die aus den 33(a) und 33(b) besteht,
werden nun die Vorgänge
beschrieben, die ausgeführt
werden, wenn die Funkübertragungsvorrichtung
redundant aufgebaut ist. Die 33 zeigt
die Vorgänge
bei der Erfassung eines Fehlers in der Funkübertragungsvorrichtung A und die
folgende Auswahl der Funkübertragungsvorrichtung
B. Diese Funktion der Fehlererfassung und der Auswahl wird auf einer
regelmäßigen oder
unregelmäßigen Basis
mit einer bestimmten Häufigkeit
ausgeführt,
ohne die normalen Vorgänge
zu stören. Wenn
der Prozeß mit
dem Schritt 860 startet, geht er zuerst zum Schritt 861 weiter,
und das Rückantwortanforderungssignal wird
von der Funkübertragungsvorrichtung
A zur Stockwerkanzeige gesendet. Das Format dieses Rückantwortanforderungssignals
besteht aus der Empfängerbezeichnung 900,
der Senderbezeichnung 901, dem Datentyp 902 und
dem Rückantwortanforderungscode 903,
wie es in der 34 gezeigt ist. Bei diesem Rückantwortanforderungssignal
ist der Empfänger
(Zielort) die Stockwerkanzeige, der Sender (Ursprungsort) die Funkübertragungsvorrichtung
A, und dem Rückantwortanforderungscode
ist eine bestimmte Nummer zugeordnet. Dieses Signal wird übertragen.
Beim Erhalt des Signals ordnet das jeweilige Bedien- und Anzeigefeld den
Rückantwortanforderungscode
dem Rückantwortanforderungsantwortsignal
zu und gibt es zurück.
Nach einer Wartezeit von einer Sekunde im Schritt 862 wird
im Schritt 863 festgestellt, ob von der Stockwerkanzeige
ein Rückantwortsignal
kommt oder nicht. Wenn ein Rückantwortsignal
vorliegt, geht der Prozeß zum
Schritt 864 weiter, und es wird festgestellt, ob der erhaltene
Rückantwortsignalanforderungscode
mit dem gesendeten Code übereinstimmt oder
nicht. Wenn er übereinstimmt,
ist der Prozeß sofort
zu Ende. Wenn im Schritt 863 von der Stockwerkanzeige kein
Rückantwortsignal
kommt oder wenn der Rückantwortanforderungscode
und der im Schritt 864 ausgesendete Code nicht übereinstimmen,
geht der Prozeß zum
Schritt 866 weiter, in dem das Rückantwortanforderungssignal
von der Funkübertragungsvorrichtung
A zur ersten Steuer-Eingabeeinheit 8 gesendet wird. Danach
wird der gleiche Prozeß für die zweite
Steuer-Eingabeeinheit 9 in den Schritten 867 bis 869 wiederholt.
Wenn ein Rückantwortsignal vorliegt
und der Anforderungscode übereinstimmt, arbeitet
die Funkübertragungsvorrichtung
A fehlerfrei, weshalb der Prozeß endet.
Wenn es kein Rückantwortsignal
oder keine Codeübereinstimmung
gibt, wird das gleiche Rückantwortanforderungssignal
zu der zweiten Steuer-Eingabeeinheit 9 gesendet (Schritte 870 bis 873).
Wenn dann immer noch kein Rückantwortsignal
oder keine Codeübereinstimmung vorliegt,
geht der Prozeß zum
Schritt 876 (33(b)) weiter.
-
Im
Schritt 876 wird das Rückantwortanforderungssignal
von der Funkübertragungsvorrichtung
B zur Stockwerkanzeige gesendet. Nach dem Warten für eine Sekunde
im Schritt 877 wird im Schritt 878 festgestellt,
ob ein Rückantwortsignal
von der Stockwerkanzeige vorliegt. Wenn ja, wird im Schritt 879 festgestellt,
ob eine Übereinstimmung
im Anforderungscode besteht oder nicht. Wenn eine Übereinstimmung
vorliegt, geht der Prozeß zum
Schritt 891 weiter. Dann wird von der Funkübertragungsvorrichtung
A auf die Funkübertragungsvorrichtung
B umgeschaltet. Wenn im Schritt 878 kein Rückantwortsignal von
der Stockwerkanzeige erhalten wird oder wenn im Schritt 879 im
Anforderungscode keine Übereinstimmung
besteht, geht der Prozeß zum
Schritt 881 weiter.
-
Dann
wird das Rückantwortanforderungssignal
von der Funkübertragungsvorrichtung
B zur ersten Steuer-Eingabeeinheit gesendet. Nach dem Warten für eine Sekunde
wird im Schritt 883 festgestellt, ob es ein Rückantwortsignal
gibt. Wenn ja, wird im Schritt 884 festgestellt, ob eine Übereinstimmung
im Anforderungscode besteht oder nicht. Wenn eine Übereinstimmung
vorliegt, geht der Prozeß zum Schritt 891 weiter,
und für
die Verwendung der Funkübertragungsvorrichtung
wird von A nach B umgeschaltet. Wenn im Schritt 873 kein
Rückantwortsignal erhalten
wird oder wenn im Schritt 884 im Anforderungscode keine Übereinstimmung
besteht, wird im Schritt 885 das Rückantwortanforderungssignal
von der Funkübertragungsvorrichtung
B zur zweiten Steuer-Eingabeeinheit ausgesendet. Nach dem Warten
für eine
Sekunde im Schritt 886 wird im Schritt 887 festgestellt,
ob es ein Rückantwortsignal
gibt. Wenn ja, wird im Schritt 888 geprüft, ob eine Übereinstimmung
zwischen dem ausgesendeten Code und dem erhaltenen Code besteht.
Wenn eine Übereinstimmung
besteht, geht der Prozeß zum
Schritt 891 weiter, und für die Verwendung der Funkübertragungsvorrichtung
wird von A nach B umgeschaltet.
-
Wenn
bei der Feststellung im Schritt 887 von der zweiten Steuer-Eingabeeinheit
kein Rückantwortsignal
erhalten wird, geht der Prozeß zum
Schritt 889 weiter, in dem der Aufzugsteuerung 5 ein Übertragungsfehler
in der Kabine angezeigt wird, womit der Prozeß endet. Nachdem im Schritt 891 von
der Funkübertragungsvorrichtung
A auf die Funkübertragungsvorrichtung
B umgeschaltet wurde, wird der Ausfall der Funkübertragungsvorrichtung A im
Schritt 892 der Aufzugsteuerung 5 mitgeteilt.
Dann werden im Schritt 893 die A/D- und D/A-Konverteranschlüsse der 32 mittels
der Schalter 843 und 844 auf die Funkübertragungsvorrichtung
B umgeschaltet. Schließlich
wird im Schritt 894 allen Bedien- und Anzeigefeldern mitgeteilt,
daß im
Funkterminal 11 von der Funkübertragungsvorrichtung A auf
die Funkübertragungsvorrichtung
B umgeschaltet wurde. In Reaktion auf diese Mitteilung ändern alle
Bedien- und Anzeigefelder den Zielort im Funkterminal von der Funkübertragungsvorrichtung
A zu der Funkübertragungsvorrichtung
B.
-
Die 35 zeigt
eine dritte Ausführungsform der
vorliegenden Übertragungsvorrichtung
für einen Aufzug.
Die Aufzugkabine 1 bewegt sich in vertikaler Richtung durch
den Aufzugschacht 2000 in einem Gebäude mit zum Beispiel drei Stockwerken.
Die 35 zeigt die beiden Fälle, bei denen die Aufzugkabine 1 das
erste oder unterste Stockwerk bzw. das dritte Stockwerk erreicht.
Bei der vorliegenden Ausführungsform
ist am Eingang 1000 in jedem Stockwerk am Aufzugschacht 2000 bzw.
in dessen Nähe ein
Funkterminal 11 angebracht. Auf die gleiche Weise wie bei
der obigen Ausführungsform
sind in der Aufzugkabine 1 die Bedien- und Anzeigefelder
untergebracht, die zum Beispiel eine Steuer-Eingabeeinheit 8 umfassen,
wobei die einzelnen Bedien- und Anzeigefelder und damit auch die
Steuer-Eingabeeinheit 8 mit einer Funkübertragungsvorrichtung versehen
sind. Das Funkterminal 11 und die Aufzugsteuerung 5 stehen
somit miteinander über
Funk in Verbindung. Wenn sich die Aufzugkabine 1 in der
Nähe eines
der Eingänge 1000 befindet,
das heißt
wenn sich eines der Funkterminals 11 in die Nähe der Steuer-Eingabeeinheit 8 bzw.
des ent sprechenden Bedien- und Anzeigefeldes befindet, treten das
Funkterminal 11 und das Bedien- und Anzeigefeld bzw. die Steuer-Eingabeeinheit über die
in jede dieser Geräte eingebaute
Funkübertragungsvorrichtung
miteinander in Verbindung.
-
Die
Steuer-Eingabeeinheit 8 bzw. das Bedien- und Anzeigefeld
und das Funkterminal 11 treten miteinander nur dann in
Verbindung, wenn sie sich in der Nähe befinden, das heißt wenn
sich eines der Bedien- und Anzeigefelder in der Nähe eines
der fest angebrachten Funkterminals 11 befindet. Die Kommunikation
zwischen den Bedien- und Anzeigefeldern bzw. der Steuer-Eingabeeinheit 8 und
dem Funkterminal 11 wird daher weniger von äußerem Rauschen
beeinflußt.
Außerdem
kann für
die Funkübertragung
zwischen diesen beiden Elementen wie bei der obigen Ausführungsform
eine kurzreichweitige Funkverbindung mit geringer Leistung verwendet werden.
Die 35 zeigt eine Übertragungsvorrichtung
in einem Aufzug für
ein Gebäude
mit drei Stockwerken, ist natürlich
aber nicht darauf beschränkt. Die
vorliegende Ausführungsform
ist auf jeden Aufzug anwendbar, egal wieviele Stockwerke das Gebäude hat.
Auch braucht das Funkterminal 11 nicht unbedingt an jedem
Eingang in jedem Stockwerk angebracht zu sein, wenn eine kurzreichweitige
Funkverbindung verwendet wird, das heißt wenn die Bedien- und Anzeigefelder
mit der Steuer-Eingabeeinheit 8 und
das Funkterminal 11 immer dann miteinander in Verbindung
treten, wenn sie sich jeweils in der Nähe befinden. Die 35 zeigt
nur eines der Bedien- und Anzeigefelder. Wie in der 1 gezeigt,
können
jedoch auch mehrere Bedien- und Anzeigefelder 8, 9 und 10 vorgesehen
werden.
-
Mit
der vorliegenden Erfindung läßt sich
die Anzahl der Leitungen in der Aufzugkabine erheblich verringern.
Auch wird die Zuverlässigkeit
und Unabhängigkeit
der Datenübertragung
zwischen den Bedien- und Anzeigefeldern und der Aufzugsteuerung
erhöht,
da die Bedien- und Anzeigefelder und das Funkterminal miteinander
nur über
kurze Entfernungen miteinander in Verbindung treten.
-
- 1
- Aufzugkabine
- 2
- Wand
des Aufzugsschachts
- 3
- Anschlußdose
- 4
- Schleppkabel
- 5
- Aufzugsteuerung
- 6
- Rolle
- 7
- Kabinenbeleuchtung
- 8
- erste
Steuer-Eingabeeinheit
- 9
- zweite
Steuer-Eingabeeinheit
- 10
- Stockwerkanzeige
- 11
- Funkterminal
- 12
- Antenne
- 13
- Solarzellen
- 15
- Verdrahtung
- 20
- Lautsprecher
und Mikrophon
- 21
- Wartungspersonal-Rufknopf
- 22
- Druckknopf
zum Öffnen
der Tür
- 23
- Druckknopf
zum Schließen
der Tür
- 24-31
- Druckknöpfe zur
Eingabe des Zielstockwerks und
-
- damit
verbundene Stockwerk-Anzeigeleuchten
- 33
- Abdeckung
- 34
- Frontblende
- 35
- Kabinenwand
- 36
- Steuer-Eingabeeinheit
(als solche)
- 37
- elektrische
Leitungen
- 50
- Richtungsanzeigeleuchte
- 51-58
- Positionsanzeigeleuchten
- 59
- Richtungsanzeigeleuchte
- 60
- Frontblende
- 61
- Stockwerkanzeige
(als solche)
- 70
- Solarzellen
- 71
- Sende/Empfangsantenne
- 72
- Steuer-Eingabeeinheit
(als solche)
- 80
- Solarzellen
- 81
- Sende/Empfangsantenne
- 82
- Stockwerkanzeige
(als solche)
- 90
- Signale
(vom Funkterminal 11 zur Steuerung 5)
- 91
- Signale
(v.d. Steuerung 5 zum Funkterm. 11)
- 92
- Signale
(v.d. Eingabeeinh. 8 zum Funkterm. 11)
- 93
- Signale
(v. Funkterm. 11 zur Eingabeeinh. 8)
- 94
- Signale
(v. Funkterm. 11 zur Eingabeeinh. 9)
- 95
- Signale
(v.d. Eingabeeinh. 9 zum Funkterm. 11)
- 96
- Signale
(v. Funkterm. 11 zur Anzeige 10)
- 97
- Signale
(v.d. Anzeige 10 zum Funkterm. 11)
- 100-103
- Zeitachsen
- 104-111
- Sprachdaten
- 120-126
- Nicht-Sprach-Daten
- 150
- Sender
- 151
- Empfänger
- 152
- Steuerung
- 153
- Gerätenummer-Einstellschalter
- 154
- Mikrocomputer
- 155
- A/D-Konverter
- 156
- D/A-Konverter
- 157
- Türantriebsmotor
- 158
- Beleuchtungseinheit
- 160
- Funkübertragungsvorrichtung
- 180
- Diode
- 181
- Sekundärbatterie
- 182,183
- Spannungsteilerwiderstände
- 184
- A/D-Konverter
- 185
- Druckknopf
für ein
Zielstockwerk
- 186
- Hochziehwiderstand
- 187
- NICHT-Schaltung
- 188
- Druckknopf
zum Türöffnen
- 189
- Druckknopf
zum Türschließen
- 190
- Hochziehwiderstand
- 191
- Zielstockwerk-Anzeigeleuchte
- 192
- Strombegrenzungswiderstand
- 193
- UND-Schaltung
- 194
- D/A-Konverter
- 195
- Verstärker
- 196
- A/D-Konverter
- 197
- Verstärker
- 198
- Zeitgeberschaltung
- 199
- Summer
- 200
- Lautsprecher
- 201
- Mikrophon
- 220
- Kabinenposition-Anzeigeleuchte
- 350
- Zielort
(Empfänger)
- 351
- Ursprungsort
(Sender)
- 352
- Datentyp
- 353
- Anforderungsnummer
- 354
- Daten über zusätzlich registriertes Stockwerk
- 840
- Funkterminal
- 841
- Funkübertragungsvorrichtung
A
- 842
- Funkübertragungsvorrichtung
B
- 843
- Schalter
- 844
- Schalter
- 846
- A/D-Konverter
- 847
- D/A-Konverter
- 900
- Empfängerbezeichnung
- 901
- Senderbezeichnung
- 902
- Datentyp
- 903
- Rückantwortanforderungscode
- 1000
- Eingang
- 2000
- Aufzugschacht