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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zum Entlüften
von Flüssigkeiten,
insbesondere eine Vorrichtung zum Beseitigen eines in einer Flüssigkeit aufgelösten Gases.
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Daß korrosive, oxidative, reaktive
und kontaminierende, für
gewisse Produkte und Anlagen schädliche
Eigenschaften der Luft und anderen in Flüssigkeit aufgelösten Gasen
zuzuschreiben sind, ist bekannt. Das Verringern oder Minimieren
der schädlichen
Auswirkungen ist einer der Gründe
dafür,
daß es
in einigen Fällen
wünschenswert
ist, Luft und/oder andere Gase, die in einer Flüssigkeit aufgelöst sind,
zu beseitigen.
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Eine bekannte Apparatur zum Durchführen einer
derartigen Entlüftung
oder Entgasung enthält Module,
die ein poröses
Polymer-Membranmaterial verwenden, die das aufgelöste Gas
durchdringen kann und als Einrichtung zum Beseitigen des Gases aus
der Flüssigkeit
dient. Typischerweise wird bei einer solchen Vorrichtung die Entlüftung dadurch
erreicht, daß man
eine Seite der Membran mit der zu entlüftenden Flüssigkeit in Berührung bringt
und auf der anderen Seite der Membran einen Gaskanal ausbildet, üblicherweise
unter vermindertem Druck, um das durch die Membran dringende Gas
abzuziehen. Derartige Systeme sind beim Entlüften von Wasser normaler Reinheit
ziemlich effektiv.
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Allerdings besteht ein Problem bei
der oben erläuterten
Entlüftungsvorrichtung
mit einer Membran aus porösem
Polymermaterial darin, daß,
wenn die zu entlüftende
Flüssigkeit
ein Lösungsmittel,
ein flüssiges
Fett oder ein Öl
ist, oder aber eine wäßrige Flüssigkeit,
die ein Tensid enthält,
die Flüssigkeit
die Neigung hat, das Material der Membran zu benetzen und durch
die Poren zu dringen, wodurch eine Entlüftung ausgeschlossen wird.
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In dem Bemühen, dieses Problem zu beheben,
wurde eine Entlüftungsvorrichtung
vorgeschlagen, die von einem nicht-porösen Membranmaterial Gebrauch
macht, beispielsweise von einem Material, welches man erhält, indem
man die Oberfläche
einer porösen
Polymer-Trägermembran
mit einem Silikonharz oder einem anderen Polymerharz überzieht,
das Gase mit akzeptierbaren Raten durchdringen können. Während diese Vorrichtung tatsächlich eine
Entlüftung
gestattet, wenn die zu entlüftende
Flüssigkeit ein
relativ mildes Lösungsmittel,
flüssiges
Fett oder Öl
oder eine ein Tensid enthaltende wäßrige Flüssigkeit ist, so ergibt sich
dennoch kein Erfolg, wenn die zu entlüftende Flüssigkeit von extrem hoher Reinheit oder
chemisch aggressiv ist. Beispielsweise werden Flüssigkeiten wie deionisiertes
Wasser, das bei der Halbleiterverarbeitung benötigt wird, oder Spezialflüssigkeiten
wie beispielsweise Photoresist-Flüssigkeiten oder Entwicklerfluide
bei der Herstellung von Halbleiterprodukten benötigt. Eine solche Flüssigkeit neigt
dazu, Substanzen von den Trennmembranen her zu durchsickern, welche
dann die Flüssigkeiten kontaminieren.
Andererseits können
die Flüssigkeiten
Ursache dafür
sein, daß die
Membranen ihre Qualität
einbüßen und
versagen.
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Die EP-A-0 448 973 (Toray Industries,
Inc.) beschreibt ein gasdurchlässiges
Membranmodul zum Entlüften
von Flüssigkeiten
mit einer hüllenähnlichen,
gasdurchlässigen
Membran, die um einen Dorn gewickelt ist, in welchem Gas strömt, wobei
die Außenfläche der
Membran benachbart zu einem Speisewas ser-Distanzstück angeordnet
ist. Der Druck einer porösen
Membran benachbart zu dem Dorn wird nicht angegeben.
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Es ist ein Ziel der Erfindung, zumindest
einen dieser Nachteile zu überwinden
oder abzumildern. Erreicht werden kann dies durch Schaffung einer
Vorrichtung zur Verwendung in einer Entlüftungsanlage, mit der solche
Flüssigkeiten
besonders hoher Reinheit oder Aggressivität entlüftet werden können.
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Die Entlüftungsvorrichtung zur Verwendung in
einer Entlüftungsanlage
kann Angriffen durch hochreine oder aggressive Flüssigkeiten
widerstehen und kann das Durchsickern von Stoffen aus der Vorrichtung
minimieren, welche möglicherweise
die zu entlüftende
Flüssigkeit
in schädlicher
Weise kontaminieren.
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Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird
ein Entlüftungselement
für eine
Entlüftungsvorrichtung
geschaffen, umfassend eine einen Gaskanal bildende Komponente, die
auf einer oder auf beiden Seiten mit einer porösen Membran laminiert ist,
wobei die den Gaskanal bildende Komponente in einer aus einem nicht-porösen Fluorpolymerfilm
gebildete Hülle
eingeschlossen und abgedichtet ist, welche eine nach innen weisende
und eine nach außen
weisende Oberfläche
und mindestens eine Öffnung
aufweist, die von der Innenseite zu der Außenseite der Hülle führt, um
Gase, die in das Element eindringen, zu einer Stelle außerhalb
des Elements zu leiten, wobei mindestens eine nach außen gerichtete
Oberfläche
der Fluorpolymerfilmhülle
angrenzend an eine einen Flüssigkeitskanal
bildende Komponente ausgebildet ist.
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Im Einsatz wird zu entlüftende Flüssigkeit über die
nach außen
weisende Oberfläche
des Elements unter einem Druck geleitet, der höher ist als der Druck im Inneren
des Elements. Die durch die einen Gaskanal bildende Komponente gebildeten
Gaskanäle
stellen Durchgänge
durch das Innere der Hülle
für Gase
dar, die aus der Flüssigkeit
durch die den Film bildende Hülle
zu der Öffnung
ge drungen sind. Die Öffnung
bildet ein Mittel für
den Transfer von Gasen zu einer Stelle außerhalb der Anlage. Die einen Flüssigkeitskanal
bildende Komponente schafft Durchgänge für die Flüssigkeit, damit diese zu der und
in Kontakt mit der nach außen
weisenden Oberfläche
des Elements gelangen kann. Wenn das Element zu einer spiralförmigen oder
gefalteten Struktur verformt ist, kann die den Flüssigkeitskanal
bildende Komponente auch als Abstandshalter zwischen benachbarten
Schichten des Elements fungieren.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der
Erfindung wird eine Entlüftungsvorrichtung
zum Beseitigen eines Gases aus einer Flüssigkeit geschaffen, umfassend
ein Entlüftungselement
gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung und eine (mindestens) einen Flüssigkeitskanal
bildende Komponente angrenzend an zumindest eine nach außen weisende
Oberfläche
der Fluorpolymerfilmhülle.
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Weitere Aspekte der Erfindung sind
in den abhängigen
Ansprüchen
angegeben.
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Im folgenden werden Ausführungsformen der
Erfindung beispielhaft unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen
beschrieben. Es zeigen:
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1 eine
Querschnittansicht des eine einen Gaskanal bildende Komponente enthaltenden Elements,
eingeschlossen von einer Hülle
mit einer nicht verstärkten
Randdichtung;
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2 eine
Teil-Querschnittansicht des Elements mit einer Hülle, die eine verstärkte Randdichtung
besitzt;
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3 eine
Querschnittansicht einer einen Gaskanal bildenden Komponente;
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4 eine
Querschnittansicht eines Entlüftungselements,
die eine einen Gaskanal bildende Komponente enthält;
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5 eine
Querschnittansicht eines Beispiels einer Verbindung zwischen einem
Gasableitschlauch und der Hülle
an einer Öffnung
der Hülle;
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6 ein
spiralförmig
gewickeltes Element mit einer einen Flüssigkeitskanal bildenden Komponente
zwischen benachbarten Außenflächen des Elements;
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7 ein
gefaltetes Element mit einer einen Flüssigkeitskanal bildenden Komponente
zwischen benachbarten Außenflächen des
Elements;
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8 eine
Querschnittansicht eines Moduls, welches eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
enthält.
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Anhand der Figuren wird die Erfindung
nun im einzelnen erläutert.
Um das Verständnis
zu erleichtern, werden in sämtlichen
Figuren gleiche Bezugsziffern für
den Figuren gemeinsame Elemente verwendet.
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Der Begriff "nicht-porös" soll hier einfach ein Material beschreiben,
welches im wesentlichen frei von Poren oder Hohlräumen ist,
und welches eine Sperre für
den Massenstrom von Flüssigkeiten
oder Gasen bildet.
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Während
ein Material nicht-porös
sein kann, ist es möglicherweise
dennoch "durchlässig" für Flüssigkeiten
oder für
Gase. Der Begriff "durchlässig" (und entsprechend "undurchlässig") oder eine Abwandlung
oder ein Synonym dieses Begriffs soll hier die Eigenschaft eines
Materials beschreiben, wonach eine spezielle Spezies, beispielsweise
Gas oder Wasserdampf, durch das Material transportiert (oder nicht
transportiert) wird. Der Begriff beschreibt die allgemeine Eigenschaft
des Massetransfers durch Diffusion auf Molekülebene und bedeutet keineswegs
irgendeinen wissenschaftlichen Mechanismus, gemäß dem dieser Vorgang stattfindet.
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In 1 ist
eine Querschnittansicht eines Entlüftungselements 1 gezeigt,
das eine Hülle 4 aus einem
einzelnen Flachstück
eines nicht-porösen
Fluorpolymerfilms enthält.
Die Hülle
umschließt
ein poröses,
einen Gaskanal bildendes Material 2 (diese Umschreibung
beinhaltet auch, daß mehrere
Gaskanäle
gebildet werden), welches auf jeder Seite mit einer porösen Polymermembran 3 laminiert
ist. Die einander überlappenden
Ränder
der Fluorpolymerfilmhülle 4 sind
in einer Randzone 5 abgedichtet, die sich über die
Länge und
die Enden des Entlüftungselements 1 erstreckt.
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Es werden nicht-poröse Fluorpolymerfilme dazu
benutzt, die Hülle 4 des
Entlüftungselements 1 herzustellen,
und zwar aufgrund ihrer bekannten chemischen Inertheit, das heißt sie sind
in hohem Maße
widerstandsfähig
gegenüber
Angriffen durch aggressive Chemikalien, Lösungsmittel, Öle und hochreines
Wasser oder andere wäßrige Flüssigkeiten,
um auf diese Weise die Kontaminierung von damit in Berührung stehenden
Flüssigkeiten
zu vermeiden. Zahlreiche Fluorpolymere sind für den Einsatz möglich, solange
nicht-poröse
Filme aus diesem Material ausreichende chemische Beständigkeit
gegenüber
Flüssigkeiten
besitzen, denen sie ausgesetzt sind, und solange sie in ausreichendem
Maß durchdringbar
sind für
Gase, die in den Flüssigkeiten
aufgelöst
sind oder von den Flüssigkeiten
mitgeführt werden.
Vorzugsweise sind die Fluorpolymere schmelzverarbeitbare thermoplastische
Fluorpolymere wie zum Beispiel Tetrafluorethylen-Hexafluorpropylen-Copolymer
(FEP), Tetrafluorethylen-(perfluoralkyl-)vinylether-Copolymer (PFA),
amorphe Fluorpolymere wie beispielsweise Teflon-AF®, ein amorphes
Fluorpolymer, und dergleichen. Derartige Fluorpolymere sind im Stand
der Technik bekannt und stehen ohne weiteres als Flachstückmaterial
oder in Folienform von einer Reihe von Lieferanten zur Verfügung.
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Die Dicke des nicht-porösen Fluorpolymerfilms
beeinflußt
Eigenschaften wie beispielsweise Gasdurchdringungsrate, Festigkeit,
Verarbeitbarkeit, Haltbarkeit während
des Einsatzes etc., was möglicherweise
gewisse Kompromisse oder Abstriche bei gewünschten Eigenschaften erforderlich
macht. Der für
die Hülle 4 verwendete
Film sollte eine Dicke im Bereich von 5 bis 100 Mikrometer besitzen,
vorzugsweise im Bereich von 10 bis 40 Mikrometer. Ist der Film dünner als
etwa 5 Mikrometer, ist er schwer zu handhaben und besitzt mangelhafte
Druckbeständigkeit
und Haltbarkeit während
des Einsatzes. Wenn andererseits der Film dicker als etwa 100 Mikrometer ist,
sind die Gasdurchdringungsraten durch den Film zu gering, um von
Nutzen zu sein.
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Es gibt keine besonderen Beschränkungen für die Längs- und
Breitenabmessungen der Hülle 4, nur
daß diese
vorgegeben werden durch die angestrebte Entlüftungsleistung und die Verfügbarkeit
der Werkstoffe. Typischerweise sollte die Hülle 4 eine Breite
im Bereich von 10 bis 100 cm und eine Länge im Bereich von 2 bis 20
m besitzen. Da das Element 1 typischerweise bei einer Druckdifferenz
zwischen der Außenseite
und der Innenseite des Elements betrieben wird, wobei auf der Innenseite
niedrigerer Druck herrscht, gibt es einige praktische Beschränkungen
bezüglich
des Druckabfall an den Wänden des
Elements oder durch das Innere des Elements. Ist die Hülle zu lang,
ist es schwierig, die gewünschte Druckdifferenz
an den Wänden
des Elements über die
volle Länge
hinweg aufrecht zu erhalten. Wenn andererseits die Hülle zu kurz
ist, gibt es nicht genügende
Fläche,
die verfügbar
ist, um die angestrebte Gasdurchdringungsrate zu erreichen. Dennoch herrscht
ungeachtet dieser Erwägungen
beträchtliche
Flexibilität
bei der Auswahl einer geeigneten Länge und einer geeigneten Breite
für die
Hülle 4.
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Die nicht-poröse Fluorpolymerfilmhülle 4 kann
aus einem einzigen Flachstück
gefertigt werden, wie in 1 gezeigt
ist, oder kann mit zwei Flachstücken
aus einem nicht-porösen
Fluorpolymerfilm gefertigt werden, in welchem Fall die Dichtungszone 5 sich
um den gesamten Umfang des Elements erstreckt. Alternativ können dünnwandige Schläuche eines
schmelzverarbeitbaren ther moplastischen Fluorpolymers extrudiert
oder durch Blasformen hergestellt und abgeflacht werden, um die
Hülle 4 zu
bilden. In diesem Fall besitzen lediglich die Enden eine Dichtungszone 5.
Das Abdichten der offenen Ränder
einer Hülle 4 aus
einem schmelzverarbeitbaren thermoplastischen Fluorpolymerfilm läßt sich
in einfacher Weise durch Aufbringen von Wärme und Druck in den Dichtungszonen 5 erreichen,
wo sich der Film mit der porösen,
einen Gaskanal bildenden Komponente 2 überlappt. Zu diesem Zweck gibt es
zahlreiche bekannte Heißsiegelverfahren.
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Eine alternative Dichtungszone 15 ist
in 2 gezeigt. Bei dieser
Konfiguration sind Verstärkungsstreifen 6 aus
porösem
Polytetrafluorethylen-Film (PTFE-Film)
auf die nach außen
weisenden Flächen
der Hülle 4 in
der Randzone 15 aufgebracht worden, bevor eine Heißversiegelung
stattfand. Bei der Heißsiegelung
dringt etwas von dem schmelzverarbeitbaren Fluorpolymerfilm in den
porösen PTFE-Film
ein, wodurch Festigkeit und Zuverlässigkeit der Dichtung verbessert
werden. Der poröse PTFE-Film
dient auch als hervorragendes Ablösematerial, welches eine Berührung zwischen
geschmolzenem thermoplastischen Fluorpolymer und den Oberflächen der
Anlage verhindert, mit der Wärme und
Druck auf die Dichtungszone 15 aufgebracht werden. Vorzugsweise
ist der poröse
PTFE-Film ein Film aus porösem,
expandiertem Polytetrafluorethylen.
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Das Innere des Entlüftungselements 1 enthält eine
einen (oder mehrere) Gaskanal (Gaskanäle) bildende Komponente 2,
die Durchgänge
durch das Innere des Elements für
Gase bildet, die aus der Flüssigkeit
durch den die Hülle 4 bildenden
Film gedrungen sind, hin zu mindestens einer Öffnung in der Filmhülle 4,
die mit einer Einrichtung für
den Transfer von Gasen zu einer Stelle außerhalb der Anlage verbunden
ist. Die einen Gaskanal bildende Komponente muß in der Lage sein, den auf
sie einwirkenden Druckkräften
zu widerstehen, sie muß kompatibel sein
mit den aus der Flüssigkeit
zu entfernenden Gasen, und im Rahmen dieser Beschränkungen
muß sie
eine Struktur besitzen, die weitestgehend offen oder porös ist, um
den Druckabfall durch das Innere des Elements 1 hindurch
zu minimieren. Vorzugsweise ist die den Gaskanal bildende Komponente 2 aus einem
Synthetikpolymer hergestellt, wenngleich andere Werkstoffe möglich sind.
Ein geeignetes Polymermaterial und geeignete Formen hierfür sind im Stand
der Technik bekannt und im Handel erhältlich. Geeignete Werkstoffe
beinhalten Polymere wie zum Beispiel Polyolefine, Polyester, Nylone,
Polyurethane, Polycarbonate, Polystyrole, Polyvinylchlorid, Polyvinylidenchlorid
und dergleichen, oder Fluorpolymere wie zum Beispiel PTFE, FEP,
PFA, Polyvinylfluorid, Polyvinylidenfluorid und dergleichen. Geeignete Formen
umfassen nicht-gewebten Stoff, Gestricke, Webstoff oder Maschenmaterial,
offenzellige Schäume,
poröse
Membranen und dergleichen. Die Dicke der einen Gaskanal bildenden
Komponente liegt vorzugsweise in dem Bereich von etwa 0,3 mm bis
etwa 2 mm, und die Komponente sollte Längen- und Breitenabmessungen
besitzen, die etwa 2 mm bis etwa 10 mm geringer sind als die Längs- bzw.
Breitenabmessungen der Hülle 4,
um genügend
Platz zur Bildung der Dichtungszone 5 zu haben.
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Es kann wünschenswert sein, eine poröse Membran 3 auf
beide Seiten der einen Gaskanal bildenden Komponente 2 aufzulaminieren,
um eine Unterbaugruppe zu erhalten, wie in 3 dargestellt ist, oder es kann wünschenswert
sein, die Membran auf nur einer Seite der einen Gaskanal bildenden
Komponente 2 aufzulaminieren, wie in 4 gezeigt ist, wo die Unterbaugruppe
in der Fluorpolymerhülle 4 des
Elements 1 dargestellt ist. Die poröse Membran 3 bildet
eine Stütze
für den
die Hülle 4 bildenden, nicht-porösen Fluorpolymerfilm
und trägt
dazu bei, die Druckbelastung auf die einen Gaskanal bildende Komponente 2 während des
Betriebs zu vergleichmäßigen. Durch
Schaffung einer derartigen Stütze für den Fluorpolymerfilm
kann ein dünnerer
Film zur Bildung der Hülle 4 verwendet
werden, was die Gasdurchdringungsrate aus der Flüssigkeit außerhalb des Elements zu den
Gaskanälen
im Inneren des Ele ments vergrößert. Vorzugsweise
besteht auch die poröse
Membran 3 aus einem Synthetikpolymer, ihre Auswahl ist
Gegenstand einiger Beschränkungen, die
oben für
die einen Gaskanal bildende Komponente angegeben sind. Am meisten
bevorzugt sind poröse
Membranen aus Polytetrafluorethylen.
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Ein Flachstück oder eine Folie (Film) aus
porösem
Polytetrafluorethylen, welches sich für den Einsatz bei der vorliegenden
Erfindung eignet, kann nach aus dem Stand der Technik bekannten
Verfahren hergestellt werden, beispielsweise durch Recken oder Ziehen,
durch Papiertertigungsverfahren, durch Verfahren, bei denen Füllstoffe
in das PTFE-Harz eingebracht werden und anschließend beseitigt werden, um eine
poröse
Struktur übrig
zu lassen, oder durch Pulversinterverfahren. Vorzugsweise ist die poröse Polytetrafluorethylen-Membran
ein Film aus expandiertem Polytetrafluorethylen mit einer Struktur aus
untereinander durch Fibrillen verbundenen Knötchen, wie dies in der US-A-3
953 566 und der US-A-4 187 390 beschrieben ist, die das bevorzugte
Material und die Verfahren zu seiner Herstellung beschreiben.
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Die poröse Membran sollte ein Porenvolumen
in dem Bereich von etwa 30 bis 95%, eine Nenn-Porengröße in dem
Bereich von etwa 0,1 bis 100 Mikrometer und eine Dicke von etwa
5 bis etwa 100 Mikrometer besitzen.
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Mit Hilfe des Auflaminierens nach
herkömmlichen
Verfahren und mit herkömmlichen
Anlagen, beispielsweise durch Ankleben, läßt sich die poröse Membran 3 auf
die einen Gaskanal bildende Komponente 2 auflaminieren.
Der Klebstoff kann auf die zu bindende Oberfläche der einen oder der anderen Schicht
aufgetragen werden, sollte aber in einem nicht durchgängigen Muster
aufgetragen werden. Ein nicht durchgängiges Muster von Klebstoff
soll hier eine Schicht aus Klebstoff bedeuten, die derart auf eine
Oberfläche
aufgetragen wird, daß durch
den Klebstoff kein nicht-poröser
durchgängiger
Film entsteht. Beispielsweise wird eine Schicht auf einer Oberfläche als
Muster aus diskreten Punkten, als poröse, nicht gewebte Bahn oder
Maschenmaterial oder dergleichen aufgebracht.
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Der Klebstoff kann aus zahlreichen
Stoffen gemäß Stand
der Technik ausgewählt
werden. Der Klebstoff kann ein thermoplastischer, ein duroplastischer,
ein durch Reaktion aushärtender
Stoff in flüssiger
oder fester Form sein, ausgewählt
aus folgenden, jedoch nicht beschränkend zu verstehenden Klassen:
Polyamide, Polyacrylamide, Polyester, Polyolefine, Polyurethane
und dergleichen. Der Klebstoff sollte derart aufgetragen werden,
daß er
eine poröse
(nichtdurchgängige)
gasdurchlässige
Schicht bildet, die den Widerstand gegen einen Luftstrom minimiert,
während
sie die poröse
Membran 3 an der einen Gaskanal bildenden Komponente 2 haften
läßt. Vorzugsweise
wird der Klebstoff so aufgetragen, daß er etwa 30% oder weniger
von der Oberfläche
abdeckt. Ein geeignetes Auftragmittel kann der Gravurdruck, die
Sprühbeschichtung,
die Pulverbeschichtung, das Aufbringen einer nicht gewebten Bahn
aus Klebstoff und dergleichen sein.
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Das Laminieren der porösen Membran 3 auf die
einen Gaskanal bildende Komponente 2 kann auch mit Hilfe
herkömmlicher
Wärmeschmelzverfahren
und -anlagen vorgenommen werden, beispielsweise durch Aufbringen
von Wärme
und Druck in dem Spalt zwischen Walzen oder mit Hilfe einer Heizplattenpresse.
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Eine oder mehrere Schlitze oder Öffnungen sind
in dem Element 1 für
den Durchgang von Gasen aus dem Element heraus vorgesehen. Eine
Transfereinrichtung, vorzugsweise ein Schlauch aus dem gleichen
schmelzverarbeitbaren thermoplastischen Fluorpolymer, das auch zur
Bildung der Hülle 4 verwendet
wird, ist zur Beseitigung von Gasen aus dem Inneren des Elements
und zum Leiten der Gase zu einer Stelle außerhalb des Moduls oder der
Anlage, in der sich das Element 1 befindet, mit der Öffnung nach
einem bekannten Verfahren verbunden. Der Außendurchmesser des Schlauchs
sollte etwa 4 bis etwa 10 mm betragen, die Wandstärke sollte
etwa 0,5 bis etwa 1 mm betragen. Um nur ein Beispiel zu geben, ist
eine derartige Verbindung in 5 dargestellt.
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In 5 ist
ein Abschnitt einer Wand einer Hülle 4 aus
dem schmelzverarbeitbaren thermoplastischen Fluorpolymerfilm dargestellt,
in welchem eine zum Inneren des Elements hin führende Öffnung 22 ausgebildet
ist. Ein Ende eines Schlauchs 23, der vorzugsweise aus
dem gleichen Fluorpolymer besteht wie die Hülle, umgibt die Öffnung 22.
Ein Fluorpolymerring 27 und ein Film aus porösem PTFE, 26, sind
um das Ende des Schlauchs 23 derart herumgepreßt, so daß in der
endgültigen
Lage der die Hülle 4 bildende
Film und der PTFE-Film 26 das Ende des Schlauchs 23 überlappen,
während
der Rand des Rings 27 mit dem Ende des Schlauchs 23 im
wesentlichen bündig
ist. Der das Ende des Schlauchs 23 überlappende Bereich der Hülle 4 wird
auf das Schlauchende durch Anlegen einer (nicht gezeigten) aufgeheizten
Platte an den PTFE-Filmabschnitt, der das Schlauchende überlappt,
heißgesiegelt,
wodurch eine starke luftdichte Abdichtung erreicht wird. Der Fluorpolymerring 27 dient
als Zugentlastung für
die Verbindung und verhindert außerdem eine Verzerrung oder
Kontraktion des Hüllenfilms
während
des Heißsiegelvorgangs.
Der poröse
PTFE-Film 26 dient zum Verstärken der Dichtungszone und
fungiert als Ablösematerial,
um zu verhindern, daß geschmolzenes
Fluorpolymer an der aufgeheizten Platte haften bleibt.
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Um das Element in möglichst
effizienter Weise einzusetzen, kann es in einem Modul oder einer Anlage
in spiralförmig
aufgewickelter Form gemäß 6 oder in gefalteter Konfiguration
gemäß 7 eingesetzt werden. Bei
derartigen Konfigurationen muß zwischen
benachbarten Elementschichten ein Zwischenraum verbleiben, damit
die zu entlüftende Flüssigkeit
die Außenoberfläche des
Elements berühren
kann und die Flüssigkeit
durch das Modul strömen
kann. Dieser Raum kann dadurch geschaffen werden, daß man eine
einen Flüssigkeitskanal bildende
Komponente 12 zwischen benachbarte Schichten des Elements 1 einfügt, wie
dies in den 6 und 7 zu sehen ist. Die Hohlraumgröße und der
Abstand zwischen den Elementschichten, der durch die einen Flüssigkeitskanal
bildenden Komponente 12 geschaffen wird, sollte im Bereich
von 50 bis 1000 Mikrometer, vorzugsweise im Bereich von 100 bis
400 Mikrometern liegen. Ist der Abstand größer als 1000 Mikrometer, leidet
die Entlüftungsleistung, da
der Diffusionsabstand für
das Gas durch die Flüssigkeit
zu groß wird.
Ist der Abstand geringer als 50 Mikrometer, wird möglicherweise
der Druckabfall der Flüssigkeit
durch die den Flüssigkeitskanal
bildende Komponente zu groß.
Die Länge
der einen Flüssigkeitskanal
bildenden Komponente sollte etwa so groß sein wie die Länge des
Entlüftungselements. Die
Breite der einen Flüssigkeitskanal
bildenden Komponente sollte zumindest der Breite des Entlüftungselements
entsprechen, kann aber auch etwas größer sein (etwa 1 bis 2 cm),
um sich über
die längsseitigen
Ränder
der Fluorpolymerfilmhülle
hinaus zu erstrecken und diese zu schützen.
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Wie bei der bereits oben beschriebenen,
einen Gaskanal bildenden Komponente umfassen geeignete Werkstoffe
Polymere wie zum Beispiel Polyolefine, Polyester, Nylone, Polyurethane,
Polycarbonate, Polystyrole, Polyvinylchlorid, Polyvinylidenchlorid
und dergleichen, oder Fluorpolymere wie PTFE, FEP, PFA, Polyvinylfluorid,
Polyvinylidenfluorid und dergleichen, und zwar in Formen wie ungewesbtem Stoff,
Gestrick, Webstoff oder Maschenware und dergleichen. In Systemen,
in denen chemisch aggressive und hochreine Flüssigkeiten oder spezielle Flüssigkeiten,
in denen Kontaminierung minimiert werden muß, ist es vorzuziehen, daß die einen
Flüssigkeitskanal
bildende Komponente aus einem Fluorpolymer wie zum Beispiel PTFE,
PFA oder FEP besteht.
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Eine Querschnittansicht einer Entlüftungsanlage
oder eines Entlüftungsmoduls,
das eine spiralförmig
aufgewickelte Vorrichtung gemäß der Erfindung
enthält,
ist in 8 gezeigt. Das
Modul 41 besitzt einen zylindrischen Gehäusekörper 41a,
außerdem
an jedem Ende eine Verschlußkappe 41b.
Ein spiralförmig
auf gewickeltes Element 1, bei dem eine einen Flüssigkeitskanal
bildende Komponente 12 zwischen benachbarten Schichten
des Elements liegt, befindet sich in dem Gehäusekörper. Ein Gasableitschlauch 23 ist
an das Element angeschlossen und verläßt das Modul über ein
Anschlußstück in einer
Verschlußkappe 41b.
Eine Einlaßöffnung 46 für eine zu
entlüftende
Flüssigkeit
und eine Entlüftungsöffnung 48 zum
Beseitigen von Luft während
der Anfangsbefüllung
des Moduls mit der Flüssigkeit
befinden sich in einer Verschlußkappe.
In der gegenüberliegenden
Verschlußkappe
befindet sich eine Auslaßöffnung 47 für Flüssigkeit,
die entlüftet
wurde. An jedem Ende der spiralförmig
aufgewickelten Anordnung befindet sich ein poröses Abstandselement 49, das
sowohl zum Beabstanden der Vorrichtung innerhalb des Moduls als
auch für
den Durchgang der Flüssigkeit
sorgt. Das dargestellte Modul ist von konventioneller Bauart gemäß Stand
der Technik, ebenso die Werkstoffe und die Herstellungsverfahren
zum Herstellen der Vorrichtung, hier ausgewählt nach Maßgabe der Fluide und Betriebsbedingungen,
die für
den beabsichtigten Endverbrauch vorgesehen sind. Auch hier ist es
für Systeme,
in denen chemisch aggressive und hochreine Flüssigkeiten oder Spezialflüssigkeiten,
in denen eine Kontaminierung minimiert werden muß, bevorzugt, wenn das Modul
aus einem Fluorpolymer wie zum Beispiel PTFE, PFA oder FEP besteht
oder die mit Flüssigkeit
benetzten Flächen
mit einem Fluorpolymer beschichtet sind.
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Nachdem das Modul vor Betriebsaufnahme mit
einer zu entlüftenden
Flüssigkeit
befällt
ist und eingeschlossene Luft über
die Entlüftungsöffnung 48 entwichen
ist, wird der Flüssigkeitsstrom
durch die einen Flüssigkeitskanal
bildende Komponente in Gang gesetzt, und das Innere des Elements 1 wird
mit einem Druck betrieben, der geringer ist als der Druck der über die
Außenfläche des
Elements fließenden Flüssigkeit,
indem beispielsweise über
den Gasableitschlauch 23 ein Unterdruck erzeugt wird. In
der Flüssigkeit
aufgelöstes
Gas wird, angetrieben durch den Druckunterschied zwischen der Flüssigkeit
und dem Inneren des Elements, aus der Flüssigkeit ausdiffundiert und
dringt durch den Fluorpolymerfilm, der die Hülle des Elements bildet, gelangt
durch die Gaskanäle,
die im Inneren des Elements gebildet sind, zu dem Gasableitrohr
und dann aus dem Modul heraus. Gleichzeitig sinkt die Konzentration
des aufgelösten Gases
in der Flüssigkeit
progressiv, während
die Flüssigkeit über die
Oberfläche
des Entlüftungselements
strömt.
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Die Entlüftungsvorrichtung gemäß der Erfindung
führt die
effiziente Beseitigung von Gasen durch, welche nicht nur in üblichen
Flüssigkeiten
wie Wasser oder wäßrigen Lösungen enthalten
sind, sondern auch in chemisch aggressiven, hochreinen und anderen
Spezialflüssigkeiten,
während
gleichzeitig praktisch keine Verunreinigungen in die Flüssigkeiten
eingebracht werden.
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Beispiel 1
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Auf jeder Seite einer 250 Mikrometer
dicken Polyester-Maschenware (Stock Nr. 2020, 20-Denier-Stapelfaser,
hergestellt von Toray Co.) wurde eine 30 Mikrometer dicke Membran
aus porösem,
expandiertem PTFE (hergestellt von Japan Gore-Tex, Inc.) mit einem
Porenvolumen von 82% laminiert. Das so hergestellte Laminat wurde
zugeschnitten, um eine 20 cm breite und 9 m lange Entgasungs-Unterbaugruppe 20 von
dem in 3 dargestellten
Typ herzustellen.
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Die Unterbaugruppe wurde auf einen
12,5 mm dicken FEP-Film (hergestellt von Daikin Industries) plaziert,
der anschließend über die
Unterbaugruppe gefaltet wurde. Die offenen Enden und der Längsrand
wurden heißgesiegelt,
um ein Element mit einer Breite von etwa 20 cm und einer Länge von
9,3 m der in 1 dargestellten
Art herzustellen. Ein FEP-Schlauch mit einem Außendurchmesser von 6 mm und
einem Innendurchmesser von 4 mm wurde an ein Ende des Elements angeschlossen,
um als Gasableitschlauch zu dienen. Der Schlauch wurde durch Heißsiegeln
nach dem in 5 dargestellten Verfahren
an das Element angeschlossen.
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Ein Webnetz aus PFA (hergestellt
von Gunze Co.) mit etwa 8 Maschen/cm (20 Maschen/Zoll) und einer
Dicke von 0,51 mm wurde auf eine Breite von 24 cm und eine Länge von
9,3 m zugeschnitten, um als einen Flüssigkeitskanal bildende Komponente
zu fungieren. Diese einen Flüssigkeitskanal
bildende Komponente wurde auf dem Element bündig plaziert, und das Element
wurde mit den durch die dazwischen liegende, einen Flüssigkeitskanal
bildenden Komponente gebildeten Schichten (gemäß 6) aufgerollt, um eine spiralförmig gewickelte
Entlüftungsvorrichtung
mit einem Durchmesser von 101,6 mm und einer Länge von 24 cm zu bilden, die
eine Oberfläche
von 3,72 m2 für den Flüssigkeitskontakt besaß. Die so
hergestellte Entlüftungsvorrichtung wurde
in einem Modul des in 8 dargestellten Typs
installiert, welches einen Gehäusekörper und Verschlußkappen
aus PTFE besaß.
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Die Entlüftungsvorrichtung wurde getestet, indem
Leitungswasser mit einer anfänglichen
aufgelösten
Sauerstoffkonzentration von 8,2 ppm durch das Modul mit einem Durchsatz
von 300 cm3/Minute bei 25°C geleitet
wurde. Der Druck im Inneren des Elements wurde mit Hilfe einer Vakuumpumpe
verringert und auf etwa 100 Torr gehalten.
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Die Konzentration des aufgelösten Sauerstoffs
der entlüfteten
Flüssigkeit
am Ausgang des Moduls ergab sich durch Messung zu 2,9 ppm, was ein
guter Wert ist.
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Es wurde ein zweiter Test unter den
gleichen Bedingungen durchgeführt,
nur daß dabei
Leitungswasser verwendet wurde, welches 9% neutrales Reinigungsmittel
(mit Tensid) enthielt. Der aufgelöste Sauerstoffanteil der entlüfteten Flüssigkeit
am Ausgang ergab sich zu 2,95 ppm, was ebenfalls einen guten Wert
darstellt.
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Nach dem zweiten Test wurde das Wasser aus
dem Modul entfernt, und das Modul wurde mit 98%-igem Ethylalkohol
gefüllt.
Der Druck im Inneren des Elements wurde auf 100 Torr verringert.
In dem aus dem Gasableitschlauch als Probe entnommenen Gas wurde
kein Alkohol nachgewiesen, was bestätigt, daß der flüssige Alkohol nicht durch den FEP-Entlüftungsfilm
gedrungen war.
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Außerdem wurde heißes Wasser
(90°C) durch
das Modul geleitet, woraufhin die Anlage auseinandergenommen wurde
und die verschiedenen Komponenten inspiziert wurden. An keinem der
Materialien wurde irgendeine Änderung
wahrgenommen.
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Aus dem Obigen ergibt sich, daß die Entlüftungsvorrichtung
gemäß der Erfindung
eine Entlüftung
einer Flüssigkeit
ermöglicht,
die einen oberflächenaktiven
Stoff, das heißt
ein Tensid enthält,
und daß es
kein Problem mit dem Ausspülen
der Vorrichtung mit 90°C
heißem
Wasser gibt. Da außerdem
die Entlüftungsanlage,
die bei diesem Beispiel eingesetzt wurde, von FEP, PFA oder PTFE
für sämtliche mit
Flüssigkeit
benetzten Teile Gebrauch macht, läßt sich die Anlage auch für chemisch
aggressive Flüssigkeiten
einsetzen, die stark sauer oder alkalisch sind.
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Beispiel 2
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Es wurde wie im Beispiel 1 eine Entlüftungsvorrichtung
hergestellt, nur daß bei
dieser der FEP-Film 25 Mikrometer dick war.
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Die Entlüftungsvorrichtung wurde in
dem Modul untergebracht, und es wurden die gleichen Tests wie beim
Beispiel 1 durchgeführt,
nur daß die Flüssigkeits-Strömungsgeschwindigkeit
200 cm/Minute betrug.
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Der aufgelöste Sauerstoffanteil in der
entlüfteten
Flüssigkeit
am Ausgang des Moduls betrug 2,95 ppm, was einen guten Wert darstellt.
Die Ergebnisse weiterer Tests waren die gleichen wie beim Beispiel
1.
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Beispiel 3
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Es wurde eine Entlüftungsvorrichtung
mit dem gleichen Aufbau und den gleichen Abmessungen wie beim Beispiel
1 hergestellt, wobei der einzige Unterschied darin bestand, daß der FEP-Film
25 Mikrometer dick war und zu einer Schlauchform extrudiert wurde.
Es wurde eine Lehre hergestellt, und es wurde in den Schlauch die
Gasbeseitigungs-Unterbaugruppe hineingezogen, so daß lediglich
die Enden des Schlauchs abgedichtet werden mußten. Diese Prozedur vereinfachte
und verkürzte
den Fertigungsprozeß zur
Herstellung der Entlüftungsvorrichtung
stark. Die so hergestellte Entlüftungsvorrichtung wurde
in einem Modul installiert und wie im Beispiel 1 getestet.
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Der aufgelöste Sauerstoffanteil in der
entlüfteten
Flüssigkeit
am Auslaß des
Moduls betrug 2,95 ppm, was einen guten Wert darstellt. Die Ergebnisse der
anderen Tests waren die gleichen wie im Beispiel 1.