DE69720180T2 - Abstandshalter zur Isolierung von Wärme für Bügeleisen - Google Patents
Abstandshalter zur Isolierung von Wärme für BügeleisenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft elektrische Dampfbügeleisen und hat spezieller mit einer Verbesserung in Dampfbügeleisen zu tun, wobei die Nutzung von Abstandselementen zwischen den aufgesetzten Elementen im Bügeleisen, an der Sohlenplatte beginnend und nach oben fortschreitend, darin eine verbesserte Konvektion der Luft bewirkt und nichtmetallische Bauteile des Bügeleisens vor den negativen Auswirkungen der von der Sohlenplatte erzeugten und/oder durch die metallischen Verbindungsschrauben übertragenen Wärme schützt.
- Die zur Zeit bekannten Bügeleisen erfordern für die primäre Dampferzeugung einen grundlegenden Dampfdurchsatz von zwischen 10-20 Gramm pro Minute. Für Bügeleisen, die eine Stoßstromfunktion zur Verfügung stellen, müssen solche Systeme darüber hinaus gleichzeitig eine Stoßdampfleistung in der Größenordnung von 35 Gramm pro Minute bei einer Leistung von 1200 Watt unterstützen. An sich soll ersichtlich werden, dass die von dem Heizelement in der Sohlenplatte erzeugte Wärme intensiv ist.
- Die Sohlenplatte des Bügeleisens enthält das aus metallischem Material hergestellte Heizelement, das erwärmt werden kann, um große Temperaturen auszuhalten. Jedoch sind die anderen Teile des Bügeleisens, wie das Gehäuse und/oder der Wasserbehälter, direkt über dem Heizelement angeordnet und sind, wenn überhaupt, gegen die von dem Heizelement erzeugte Wärme nicht so wärmebeständig und müssen daher gegen Schmelzen geschützt werden. Zusätzlich sind diese Kunststoffteile mit der Sohlengrundplatte durch längliche Befestigungsteile oder Schrauben aus Metall verbunden. Da der Schraubenkopf fest in die Kunststoffteile eingreift, um das Festklemmen zu bewirken, ist es ferner notwendig, zu gewährleisten, dass die durch den Schaft des Befestigungsteils und um den Kopf des Befestigungsteils übertragene Wärme von dem Kunststoffmaterial isoliert bleibt, gegen die es gesichert wird. Außerdem ist es wünschenswert, zwischen den Hauptbauteilen des Bügeleisens einen Abstand vorzusehen, der eine Konvektion der Luft und damit eine Kühlung erlauben würde, die zwischen den übereinander angeordneten Teilen des Bügeleisens auftritt. Dies wiederum bewirkt, dass der obere Teil des Bügeleisens, besonders der, der zum Halten durch den Nutzer ausgelegt ist, zum Halten kühler ist.
- Es wurden Versuche unternommen, nichtmetallische Teile eines Bügeleisens von der beheizten Sohlenplatte zu isolieren. Ein solcher Versuch ist in der am 9. Januar 1992 veröffentlichten Japanischen Veröffentlichung Nr. 404005997 A offenbart. Jedoch verwendet das in dieser Veröffentlichung offenbarte Bügeleisen keine Abstandshalter, um eine Luftkonvektion zwischen mehreren übereinander gelegten Elementen des Bügeleisens zu bewirken. Das offenbarte Bügeleisen nutzt kein Zwischenelement, wie eine Einfassung, die sonst auf der Oberseite der beheizten Sohlenplatte aufliegen würde.
- Folglich ist eine Aufgabe der Erfindung die Bereitstellung eines Bügeleisens des oben genannten Typs, das metallische und nichtmetallische Teile miteinander in einer mehrfach übereinander gelegten Anordnung im Abstand voneinander verbindet, um durch Spalte zwischen den Bauteilen des Bügeleisens die Konvektion von Luft zu bewirken.
- Eine noch weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung eines Bügeleisens des oben genannten Typs, in dem nacheinander übereinander gelegte Teile unter Verwendung eines Abstandselements voneinander beabstandet sind, um einen Aufbau des Bügeleisens ohne die unerwünschte Übertragung von Wärme von metallischen wärmeerzeugenden Teilen zu wärmeempfindlichen Kunststoffteilen zu bewirken.
- Eine noch weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Bügeleisen des oben genannten Typs bereitzustellen, bei dem mehrere Abstandselemente genutzt werden, um nacheinander übereinander gelegte Teile miteinander zu verbinden, wobei jeder Abstandshalter mit den Bauteilen des Bügeleisens vor der Montage eingesetzt wird.
- Eine noch weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Bügeleisen des oben genannten Typs bereitzustellen, wobei axial gepaarte, die Wärme wenig leitende Abstandshalter genutzt werden, um nichtmetallische Teile miteinander zu verbinden.
- Weitere Aufgaben und Vorteile der Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung und den angefügten Ansprüchen ersichtlich.
- Es zeigen:
- Fig. 1 die perspektivische Ansicht eines Bügeleisens, das die Erfindung verkörpert.
- Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Vorderseite einer Sohlenplatte von oben.
- Fig. 3 eine teilweise bruchstückhafte, auseinandergezogene Seitenansicht des in Fig. 1 dargestellten Bügeleisens, das die übereinander gelegte Anordnung der verschiedenen Bauteile zeigt.
- Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des unteren Behälterteils.
- Fig. 5a eine Draufsicht des Wärmeabstandhalters.
- Fig. 5b eine Seitenansicht des in Fig. 5a gezeigten Wärmeabstandhalters.
- Die Erfindung basiert auf einem Bügeleisen mit verbesserten Merkmalen der Konvektion von Luft, wobei metallische und nichtmetallische Teile übereinander gelegt sind, und mit Grundbohrungen in der unteren Sohlenplatte zur Deckung gebrachte, fluchtende Öffnungen vorgesehen sind, um darin Befestigungsteile aufzunehmen. Jedes Befestigungsteil stellt eine Verbindung mit dem obersten gestapelten Teil durch die Einlage eines Abstandselements her.
- Die Erfindung beruht auf einem elektrischen Bügeleisen des Typs, der eine aus einem metallischen Material bestehende Sohlenplatte, ein Gehäuse mit mehreren Öffnungen, die mit der Sohlenplatte verbunden sind, und Abstandselemente aufweist, von denen jedes einen darin ausgebildeten Durchlass besitzt. In jeder der Öffnungen im Gehäuse ist zumindest ein Abstandselement angeordnet, und die Sohlenplatte hat mehrere darin ausgebildete Gewindeöffnungen, die zu dem Gehäuse hin geöffnet sind und mit den Gehäuseöffnungen fluchten. Das Bügeleisen weist ferner mindestens ein im Allgemeinen horizontal angeordnetes Zwischenelement auf, das im Wesentlichen über der Sohlenplatte sowie zwischen der Sohlenplatte und dem Gehäuse aufgesetzt ist. Das mindestens eine, im Allgemeinen horizontal angeordnete Zwischenelement weist mehrere Öffnungen auf, die jeweils mit einer der Anzahl der sich nach oben öffnenden Gewindeöffnungen in der Sohlenplatte ausgerichtet ist. Das Bügeleisen weist ferner noch ein Befestigungselement auf, das jeder der ausgerichteten Öffnungen im Gehäuse in dem mindestens einen, im Allgemeinen horizontal angeordneten Zwischenelement und in der Sohlenplatte zugeordnet ist, und mindestens ein Abstandselement, das sich in jeder der Öffnungen in dem mindestens einen, im Allgemeinen horizontal angeordneten Zwischenelement befindet. Jedes der Befestigungselemente ist in einem zugehörigen Durchlass jedes Abstandselements aufgenommen, um zwischen dem Gehäuse und dem mindestens einen, im Allgemeinen horizontal angeordneten Zwischenelement einen vertikalen Spalt zu bilden.
- Der Erfindung basiert ferner auf dem Befestigungselement, das ein mit einem Gewinde versehenes Befestigungselement ist und einen T-förmigen Kopf hat, der in die dem Gehäuse zugeordneten Abstandselemente eingreift, um das im Allgemeinen horizontal angeordnete Zwischenelement zwischen dem Gehäuse und der Sohlenplatte festzuklemmen. Die Anzahl der Gewindeöffnungen in der Sohlenplatte beträgt vorzugsweise drei. Die Sohlenplatte hat normalerweise eine im Allgemeinen dreieckige Form, die durch einen Basisbereich und einen Spitzenbereich gebildet wird, wobei der Spitzenbereich im Wesentlichen mittig mit der Basislänge fluchtet und mit einer Mittelachse des Bügeleisens zusammenfällt.
- Idealerweise ist jede der drei Öffnungen in der Sohlenplatte und dem Zwischenelement so angeordnet, dass zwei der mehreren Öffnungen der Basis der Sohlenplatte benachbart und längs jeder Seite der Symmetrieachse angeordnet sind und die dritte der mehreren Öffnungen mit der Symmetrieachse zusammenfallend angeordnet ist, die der Spitze der Sohlenplatte benachbart ist. Im bevorzugten Ausführungsbeispiel besteht die Sohlenplatte aus einem metallischen Gussstück mit einer darauf angeordneten Dampfkammerabdeckung, wobei das im Allgemeinen horizontal angeordnete Zwischenelement eine Einfassung ist, die auf die Oberseite der Dampfkammerabdeckung aufgesetzt wird und sich unterhalb des Gehäuses befindet. Die Öffnungen in der Einfassung haben jeweils vorzugsweise eine sich vertikal erstreckende Wand mit einer Höhe, die ausreicht, um darin zwei axial ausgerichtete Abstandselemente aufzunehmen, wobei die Öffnungen im Gehäuse in sich nach außen erstreckenden Lappen ausgebildet sind, die mit dem Gehäuse einstückig geformt sind.
- In dem offenbarten Ausführungsbeispiel weist das Gehäuse einen Wasserbehälter auf, der aus zwei getrennten Teilen besteht; ein mit dem Griffbereich des Gehäuses verbundenes Oberteil und ein unteres Behälterteil, das entsprechend so geformt ist, dass es mit dem Gehäuseoberteil zusammenpasst, um darin eine Kammer zu bilden. Die sich nach außen erstreckenden Lappen sind mit dem unteren Behälterteil einstückig geformt.
- Idealerweise hat jedes der Abstandselemente eine im Allgemeinen hutförmige Gestalt mit sich zylindrisch erstreckenden Wandbereichen, die einstückig mit einem Rand mit einem Durchmesser, der größer als der Wandbereich ist, verbunden sind, und die sich senkrecht erstreckenden Wandbereiche der im Rand vorgesehenen Öffnungen so bemessen sind, dass sie den sich zylindrisch erstreckenden Wandbereich jedes Abstandselements aufnehmen und jedes Abstandselement in jede Öffnung mit dem nach außen angeordneten Randbereich eingesetzt wird.
- Mit Bezug auf Fig. 1 ist ein elektrisches Dampfbügeleisen 10 gezeigt, das die Merkmale der vorliegenden Erfindung enthält. Obwohl die vorliegende Erfindung mit Bezug auf das in den Zeichnungen dargestellte einzelne Ausführungsbeispiel beschrieben wird, sollte verständlich werden, dass die vorliegende Erfindung in verschiedene Typen von Bügeleisen und/oder analoge Vorrichtungen einbezogen werden kann. Zusätzlich könnte jede passende Größe, Form oder Art von Elementen oder Materialien genutzt werden.
- Das Bügeleisen 10 umfasst im Allgemeinen eine Sohlenplatte 12, die sich symmetrisch um eine Mittellinie CL erstreckt und durch eine Basis und eine zu der Mittellinie CL konzentrisch angeordnet Spitze gebildet wird, ein Gehäuse 14, einen Temperaturregelknopf 16, der mit einem sich in die Dampfkammerabdeckung 22 erstreckenden Thermostatnocken 17 gelenkig verbunden ist. Mit Bezug außerdem auf Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht der Vorderseite der Sohlenplatte 12 von oben dargestellt. Die Sohlenplatte 12 weist eine erhöhte Wand 24 auf, die sich in einer im Allgemeinen dreieckigen Form erstreckt, die die Seitenwände für die Dampfkammer 20 bildet. Die Dampfkammerabdeckung 22 ist an der Oberseite der Wand 24 befestigt, um die Oberseite der Dampfkammer gemäß einer Ausführungsform der Erfindung zu bilden.
- Wie es am besten in Fig. 2 ersichtlich ist, ist die Sohlenplatte aus einem metallischen Gussstück gebildet und weist als Teil dieses Gussstücks mehrere Montageausbildungen oder Pfosten 28, 28 auf, in denen Grundbohrungen 30, 30, 30' mit Gewinde ausgebildet sind, die sich vertikal in die Ausbildungen erstrecken und nach oben zu der Oberseite des Bügeleisens hin öffnen. Die Anordnung der Gewindeöffnungen 30, 30 ist so, dass sich zwei solcher Öffnungen auf der Rückseite oder Basis der dreieckigen Form der Sohlenplatte im gleichen Abstand über der gabelförmigen Mittellinie (CL) befinden, wobei die verbleibende Öffnung 30' mit der Mittellinie (CL) an der Spitze der dreieckigen Form zusammenlaufend angeordnet ist.
- Mit Bezug jetzt auf die Fig. 3 und 4 soll ersichtlich werden, dass das Gehäuse 14 zum Zweck dieser Erörterung in seinem grundlegenden Aufbau ein zweiteiliges Bauteil ist, das aus einem Gehäuseoberteil 32 und einem Unterteil 34 besteht. Das Gehäuseoberteil 32 besteht aus einem Handgriff 36, den Halterungen für die Stromstoßknöpfe 18a und den Sprühknopf 18b sowie anderen Elementen, die nicht Gegenstand der vorliegenden Anmeldung sind.
- Das obere Gehäuseteil 32 enthält das Gehäuse 14, das die inneren Bauteile des Teils 32, wie den Thermostaten, das Ventilsystem der Vorrichtung und Steuerhebelverbindungen verdeckt. Zusätzlich enthält das Gehäuseoberteil ein oberes Behälterteil 35, das mit dem Gehäuse 14 durch Schrauben oder dergleichen verbunden ist. Das untere Gehäuseteil 34 besteht aus einem unteren Gegenbehälterteil und wird nachstehend als unteres Behälterteil bezeichnet. Das obere Behälterteil 35 weist eine ununterbrochene untere Kante 37 auf, die entsprechend bemessen und geformt ist, um mit einer nicht unterbrochenen oberen Gegenkante 39 des unteren Behälterteils 34 zusammenzupassen. Die oberen und unteren Behälterteile sind aus einem Kunststoffmaterial hergestellt und durch eine Wärmeschweißung, die zwischen den oberen und unteren Gegenkanten 37 und 39 vorgenommen wurde, fest miteinander verbunden.
- Das untere Behälterteil 34, das in Fig. 5 am besten veranschaulicht ist, weist drei über seinen Umfang angeordnete Öffnungen 38, 38, 38 auf, wobei die Öffnungen daran so angebracht sind, dass sie mit den Grundbohrungen 30, 30, 30' mit Gewinde, die in der Sohlenplatte 12 ausgebildet sind, fluchten, wenn das Gehäuseoberteil 32 darüber gelegt wird. Jede der drei Öffnungen 38, 38, 38 ist in einem sich nach außen erstreckenden Lappen 41 ausgebildet, der mit dem unteren Behälterteil 34 einstückig geformt ist.
- Wie es am besten in Fig. 3 dargestellt ist, befindet sich unterhalb des unteren Behälterteils 34 ein Rand 20, der ebenso eine im Allgemeinen dreieckige Form hat und in der in Fig. 1 angegebenen Weise über die Umrandung der Sohlenplatte passt. Der Rand 20 weist ebenfalls drei darüber ausgebildete Öffnungen 42, 42, 42 auf, die zu gleichen, in der Sohlenplatte 12 und der Basis des unteren Behälterteils 34 ausgebildeten, Öffnungen ausgerichtet sind, Zwischen der unteren Fläche des Randes 20 und der oberen Fläche der Dampfkammerabdeckung 22 sind die elektrischen Bauteile 40 für das Bügeleisen, z. B. Schalter und dergleichen, die für die Ein- und Ausschaltzustände des Bügeleisens verantwortlich sind, eingelegt. Die elektrischen Bauteile 40 werden über eine Passschraube 44, die in einer Montageöffnung 46 in der Sohlenplatte aufgenommen ist, festgehalten.
- Gemäß der Erfindung sind mehrere Abstandselemente 50, 50 vorgesehen, die jeweils einen darin ausgebildeten Durchlass 51 als Teil der Konstruktion des Bügeleisens aufweisen und vorgesehen sind, um bei Verbindung in die im Rand 20 ausgebildeten Öffnungen 42, 42, 42 und die Öffnungen 38, 38, 38 im unteren Behälterteil 34 zu passen. Die drei Öffnungen im Rand weisen eine sich leicht vertikal erstreckende, zylindrische Wand 52 auf, die groß genug ist, um ein entsprechend geformtes zylindrisches Teil 54 von jedem der Abstandselemente aufzunehmen, die axial miteinander in jeder Öffnung 42, 42, 42 ausgerichtet sind. Das heißt, jedes Abstandselement 50, 50 hat einen im Allgemeinen hutförmigen Aufbau, der durch einen im Allgemeinen ringförmigen Randbereich 56 begrenzt wird mit einem äußeren Durchmesser, der größer als das zylindrische Teil 54 aber etwas kleiner in der Größe als der Innendurchmesser jeder zylindrischen Öffnung 42, 42, 42 im Rand 20 ist.
- Ebenso nehmen die im unteren Behälterteil 34 ausgebildeten Öffnungen 38, 38 jeweils eines der Abstandselemente 50, 50 auf, so dass jedes Abstandselement mit der unteren Seite nach unten liegt, so dass der Randbereich 56, 56 davon gegen die obere Fläche der die Öffnungen des Teils 34 bildenden Lappen 41, 41 wirksam ist. Das Randelement wird auf der Sohlenplatte montiert, indem es über der Dampfkammerabdeckung 22 mit den elektronischen Bauteilen 40, die daran in der oben erörterten Weise befestigt sind, positioniert wird.
- Danach wird der Rand 20 mit den festgehaltenen Abstandselementen auf die Sohlenplatte montiert, und andere Elemente wie ein Dampfventil 58 werden auf der oberen Fläche des Randes positioniert. Das untere Behälterteil 34 ist angepaßt, um die übereinander gelegte Anordnung von Teilen darin aufzunehmen; zum Beispiel ist es mit einer Isolierwand 60 ausgestattet, die eine Öffnung 62 zum Aufnehmen eines sich nach oben erstreckenden Profils 66 des Randes 20 bildet.
- Jede der Anordnungen von drei Öffnungen 42, 42, 42, 38, 38, 38 und 30, 30, 30' ist mit einer entsprechenden in den anderen Anordnungen ausgerichtet, und ein Befestigungselement 68, vorzugsweise eine T-förmige Schraube, wird durch die zueinander ausgerichteten Öffnungen eingeführt und steht mit einer der Gewindeöffnungen 30, 30, 30' in der Sohlenplatte schraubbar in Eingriff. Diese Befestigungselemente werden danach unten befestigt, um die übereinander gelegten Bauteile übereinander festzuklemmen und doch noch Spalte dazwischen vorzusehen. Es soll verständlich werden, dass der Abstand des Randes 20 und der Sohlenplatte sowie der Abstand der Sohlenplatte vom unteren Behälterteil 34 eine verbesserte Konvektion von Luft durch das Bügeleisen bewirkt und ferner die beheizten metallischen Teile der Sohlenplatte thermisch isoliert, wodurch verhindert wird, dass die durch die Metallschrauben übertragene Wärme das Kunststoffmaterial, das den Rand 20 und das untere Behälterteil 34 bildet, schmilzt.
- Mit Bezug jetzt auf die Fig. 5a und 5b soll ersichtlich werden, dass jedes Abstandselement 50 mehrere sich vertikal erstreckende Rippen 57 aufweist, die sich parallel zu dem darin befindlichen Durchlass 51 erstrecken und sich radial von diesem nach außen erstrecken, um in einem spitzen Vorsprung zu enden. Jede Rippe erstreckt sich radial nach außen in einer Abmessung, die etwas größer als der Innendurchmesser einer jeden Öffnung 38, 38, 38 und 42, 42, 42 ist, die jeweils von dem unteren Behälterteil 34 und dem Rand 20 gehalten werden. Dadurch verformen sich die Rippen beim Einführen in diese Öffnungen, um so die Abstandselemente in einem Presssitz darin zu sichern. Dies unterstützt ferner den Montagevorgang, indem jedes der Abstandselemente in den Öffnungen angeordnet wird, ohne dass sie herausfallen, besonders in der entgegengesetzten, doppelten axialen Anwendung der Abstandselemente in den Öffnungen 42, 42, 42 des Randes. Die Abstandselemente können aus einem beliebigen wärmespeichernden Material hergestellt werden, wobei jedoch im bevorzugten Ausführungsbeispiel jedes aus wärmeausgehärtetem und/oder thermoplastischem Material hergestellt ist.
Claims (17)
1. Elektrisches Bügeleisen (10) von der Art, die aufweist:
eine aus einem metallischen Material bestehende Sohlenplatte
(12), ein Gehäuse (14), das mehrere Öffnungen (38) aufweist
und mit der Sohlenplatte verbunden ist, und
Abstandselemente (58), von denen jedes einen Durchlass (51)
hat,
wobei mindestens ein Abstandselement in jeder der Öffnungen
(38) im Gehäuse (14) angeordnet ist und die Sohlenplatte
(12) mehrere Gewindeöffnungen (30, 30, 30') hat, die zum
Gehäuse (14) geöffnet und mit den Gehäuseöffnungen (38)
ausgerichtet sind,
dadurch gekennzeichnet, dass das Bügeleisen (10) ferner
aufweist:
mindestens ein im Allgemeinen horizontal angeordnetes
Zwischenelement (20), das im Wesentlichen der Sohlenplatte (12)
überlagert ist und sich zwischen Sohlenplatte (12) und
Gehäuse (14) befindet, wobei das mindestens eine im
Allgemeinen horizontal angeordnete Zwischenelement (20) mehrere
Öffnungen (42) aufweist, von denen jede mit einer der
mehreren, nach oben geöffneten Gewindeöffnungen (30, 30, 30') in
der Sohlenplatte (12) ausgerichtet ist,
ein jeder der ausgerichteten Öffnungen (30, 30, 30', 38, 42)
im Gehäuse (14), in dem mindestens einen, im Allgemeinen
horizontal angeordneten Zwischenelement (20) und in der
Sohlenplatte (12) zugeordnetes Befestigungselement (68),
und mindestens ein Abstandselement (50) in jeder der
Öffnungen (42) indem mindestens einen, im Allgemeinen
horizontal angeordneten Zwischenelement (20),
wobei jedes der Befestigungselemente (68) in einem
zugehörigen Durchlass (51) des Abstandselements (50) aufgenommen
wird, um zwischen dem Gehäuse (14) und dem mindestens einen,
im Allgemeinen horizontal angeordneten Zwischenelement (20)
einen vertikalen Spalt zu bilden.
2. Bügeleisen nach Anspruch 1, ferner dadurch gekennzeichnet,
dass das Befestigungselement (68) ein mit Gewinde versehenes
Befestigungselement ist und einen T-förmigen Kopf hat, der
in jedes der dem Gehäuse (14) zugeordneten Abstandselemente
(50) eingreift, um das im Allgemeinen horizontal angeordnete
Zwischenelement (20) zwischen dem Gehäuse (14) und der
Sohlenplatte (12) zu klemmen.
3. Bügeleisen nach Anspruch 1 oder 2, ferner dadurch
gekennzeichnet, dass die Anzahl der Gewindeöffnungen (30, 30, 30')
in der Sohlenplatte (12) drei ist.
4. Bügeleisen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner
dadurch gekennzeichnet, dass die Sohlenplatte (12) eine im
Allgemeinen dreieckige Form hat, die durch einen
Basisbereich und einen Spitzenbereich gebildet wird, wobei der
Spitzenbereich im Mittelabschnitt im Wesentlichen fluchtend
mit der Basislänge und mit einer Bügeleisenmittelachse (CL)
zusammenfallend ist.
5. Bügeleisen nach Anspruch 4, ferner dadurch gekennzeichnet,
dass jede der drei Öffnungen (30, 30, 30', 42) in der
Sohlenplatte und dem Zwischenelement (20) so angeordnet ist,
dass zwei (30, 30, 42) der mehreren Öffnungen benachbart zur
Basis der Sohlenplatte (12) und zu jeder Seite der Achse und
die dritte (30', 42) der mehreren Öffnungen mit der Achse
(CL) zusammenfallend benachbart zur Spitze der Sohlenplatte
angeordnet sind.
6. Bügeleisen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner
dadurch gekennzeichnet, dass die Sohlenplatte (12) aus einem
metallischen Gussstück mit einer darauf angeordneten
Dampfkammerabdeckung (22) besteht und das im Allgemeinen
horizontal angeordnete Zwischenelement (20) einen Rand hat, der
auf die Oberseite der Dampfkammerabdeckung (22) aufgesetzt
ist und sich unterhalb des Gehäuses (14) befindet.
7. Bügeleisen nach Anspruch 6, ferner dadurch gekennzeichnet,
dass jede der Öffnungen (42) im Rand (20) eine sich vertikal
erstreckende Wand (52) hat, deren Höhe ausreicht, um zwei
axial ausgerichtete Abstandselemente (50) aufzunehmen.
8. Bügeleisen nach Anspruch 7, ferner dadurch gekennzeichnet,
dass die Öffnungen (38) im Gehäuse (14) in sich nach außen
erstreckenden, einstückig mit dem Gehäuse (14) ausgebildeten
Lappen (41) geformt sind.
9. Bügeleisen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner
dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (14) einen
Wasserbehälter (34, 35) aufweist, der aus zwei getrennten Teilen
(34, 35) besteht, wobei ein Oberteil (35) mit einem
Griffbereich (36) des Gehäuses (14) verbunden ist und ein
Behälterbodenteil (34) mit dem Gehäuseoberteil (35)
zusammenpassend geformt ist, um im Inneren eine Kammer zu bilden.
10. Bügeleisen nach Anspruch 9, wenn abhängig von Anspruch 8,
ferner dadurch gekennzeichnet, dass die sich nach außen
erstreckenden Lappen (41) einstückig mit dem
Behälterbodenteil (34) geformt sind.
11. Bügeleisen nach Anspruch 10, ferner dadurch gekennzeichnet,
dass jedes der Abstandselemente (50) eine im Wesentlichen
hutförmige Gestalt mit sich zylindrisch erstreckenden
Wandbereichen (54) hat, die einstückig mit einem Randbereich
(56) mit einem Durchmesser größer als der zylindrische
Wandbereich (54) verbunden sind, und die sich senkrecht
erstreckenden Wandbereiche (52) der im Rand (20) vorgesehenen
Öffnungen (42) so bemessen sind, dass sie den sich zylindrisch
erstreckenden Wandbereich (54) jedes Abstandselements (50)
aufnehmen.
12. Bügeleisen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner
dadurch gekennzeichnet, dass die drei nach oben geöffneten
Gewindeöffnungen (30, 30, 30') in dem metallischen Gussteil
in sich vertikal erstreckenden zylindrischen Ansätzen (28)
ausgebildet sind.
13. Bügeleisen nach Anspruch 12, wenn abhängig von Anspruch 11,
ferner dadurch gekennzeichnet, dass der sich zylindrisch
erstreckende Wandbereich (54) mehrere sich radial
erstreckende, vertikal angeordnete Rippen (57) hat, die geeignet
sind, im Presssitz in die Öffnungen (38, 42) im Rand (20)
und im Behälterbodenteil (34) eingesetzt zu werden.
14. Bügeleisen nach Anspruch 13, ferner dadurch gekennzeichnet,
dass jede der Öffnungen (42) im Rand (20) mit zwei
Abstandselementen (50) versehen ist, wobei die Randbereiche (56)
jedes Abstandselements (50) an jeweils gegenüberliegenden
Enden der Öffnung (51) vorgesehen sind, so dass der
Randbereich (56) eines der beiden Abstandselemente (50) jeder
Öffnung (42) im Rand (20) zwischen dem Rand (20) und der
Dampfkammerabdeckung (22) der Sohlenplatte (12) einen vertikalen
Spalt ausbildet.
15. Bügeleisen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem
das Abstandselement (50) aus einem wärmepuffernden Material
oder einem nicht-wärmeleitenden Material besteht.
16. Bügeleisen nach Anspruch 15, ferner dadurch gekennzeichnet,
dass jedes der Abstandselemente (50) aus einem
wärmegehärteten Kunststoffmaterial besteht.
17. Bügeleisen nach Anspruch 9, ferner aufweisend ein Mittel
(22) zur Aufbringung von Wasser aus dem Wasserbehälter (34,
35) auf die Sohlenplatte (12), um eine Dampferzeugung zu
bewirken.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| US08/781,403 US5922228A (en) | 1997-01-10 | 1997-01-10 | Heat spacer for iron |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE69720180D1 DE69720180D1 (de) | 2003-04-30 |
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