DE69718333T2 - Herstellung von schaumkissenpaneelen für verpackungszwecke - Google Patents
Herstellung von schaumkissenpaneelen für verpackungszweckeInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft Schutzverpackungstechniken und insbesondere eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Bildung von Schaumpolsterpaneelen zum Verpacken von Objekten in Behältern.
- Die Erfindung betrifft am Ort geschäumte Verpackungen und stellt eine Alternative zu bestandsintensiven Verpackungsmaterialien wie Wellpapparten und vorgeformte Polymer- (z. B. Polystyrolschaum) Verpackungsarten dar.
- Am Ort geschäumtes Verpacken ist eine äußerst nützliche Methode für den bedarfsabhängigen Schutz verpackter Objekte. In seiner einfachsten Form beinhaltet das am Ort geschäumte Verpacken das Injizieren aufschäumbarer Zusammensetzungen aus einem Spender in einen Behälter, in dem sich ein zu polsterndes Objekt befindet. Typischerweise wird das Objekt in Kunststoff eingewickelt, um es von einem direkten Kontakt mit dem steigenden (sich ausdehnenden) Schaum fernzuhalten. Während der Schaum steigt, dehnt er sich in den verbleibenden Raum zwischen dem Objekt und seinem Behälter (z. B. eine Schachtel aus Wellpappe) aus und bildet so ein maßgeschneidertes Polster für das Objekt.
- Eine übliche Schaumbildungszusammensetzung wird durch Vermischen eines Diisocyanats mit Propylenglykol in Anwesenheit von etwas Wasser und einem Katalysator hergestellt. Diese Vorläufer reagieren miteinander und bilden Polyurethan, während gleichzeitig Kohlendioxidgas entsteht. Mit dem Entweichen des Gases bildet sich die Schaumzellstruktur, die das verpackte Objekt schützt.
- Bei anderen Arten der am Ort geschäumten Verpackung werden die Schaumvorläufer in einen Kunststoffbeutel injiziert, der dann in einen Behälter fallen gelassen wird, in dem sich das zu polsternde Objekt befindet. Der steigende Schaum neigt wieder dazu, sich in den verfügbaren Raum auszudehnen, bleibt jedoch dabei innerhalb des Beutels. Da die Beutel aus flexiblem Kunststoff bestehen, bilden sie individuelle maßgeschneiderte Schaumpolster für die verpackten Objekte. Bei verschiedenen Verfahren wird eine spezifische Vorrichtung zur Herstellung des Beutels aus Kunststofffolie verwendet, während gleichzeitig Schaum dort hinein injiziert wird. Beispiele für solche Vorrichtungen sind u. a. in unseren US-Patenten Nr. 5,027,583 und 5,376,219 illustriert.
- Eine solche am Ort geschäumte Verpackung hat in vielen Industriezweigen Anklang gefunden. Die Verfahrensart und die Beschaffenheit der Polster ist jedoch derart, dass jedes individuelle Polster eine Gestalt annimmt, die von einer Reihe von Variablen bestimmt wird, einschließlich der Größe und Gestalt des verpackten Objekts, der Größe und Gestalt des Behälters, der Position des Objekts in dem Behälter und der Platzierung des Beutels in dem Behälter, bevor der Schaum zu steigen aufhört. Folglich - und dies ist in vielen Situationen in der Tat von Vorteil - neigt jedes Schaumpolster dazu, eine einzigartige spezielle Gestalt anzunehmen, die sich von fast allen anderen ähnlichen Polstern unterscheidet. Stellt sich irgendein Polster als ähnlich oder identisch heraus, so ist dies rein zufällig. Demzufolge sind solche am Ort geschäumten Zufallsverpackungspolster in Verpackungssituationen, in denen verschiedene Objekte unterschiedlicher Größe und unterschiedlicher Gestalt regelmäßig in verschiedenen Schachteln platziert werden müssen, äußerst begehrt. Unter diesen Umständen wären Polster, die auf bestimmte Formen und Größen beschränkt sind, eher nachteilig als vorteilhaft.
- Es gibt jedoch andere Verpackungseinsatzbereiche, in denen ähnliche oder identische Objekte wiederholt in ähnlicher oder identischer Ausrichtung in ähnliche oder identisch große Behälter gesetzt werden. Unter solchen Bedingungen geht die Nachfrage nach ständig variierenden maßgeschneiderten Polstergrößen stark zurück; stattdessen nimmt die Nachfrage nach standardmäßigeren Verpackungselementen mit konsistenter Größe und Gestalt zu.
- Bisher wurde eine solche Standardverpackung von mehreren Materialtypen bereitgestellt. Vorgeformter Polystyrolschaum ist ein solches allgemeines Beispiel, wie auch vorgeschnittene Wellpappe (die umgangssprachlich gelegentlich als "Pappe" bezeichnet wird), Presspapier und andere ähnliche Materialien.
- Solche Materialien sind zwar recht nützlich, doch setzt ihre vorgeschnittene (z. B. Wellpappe) oder vorgeformte (z. B. Polystyrolschaum) Beschaffenheit die Unterhaltung eines Bestands solcher Materialien voraus, der dem Bestand an zu verpackenden Gegenständen entspricht. In Situationen, in denen eine große Zahl von Objekten verpackt und versandt werden muss, muss demzufolge ein entsprechend großer Bestand der Verpackungspolstermaterialien in unmittelbarer Nähe unterhalten werden. Da die meisten Polstermaterialien so beschaffen sind, dass sie ein hohes Volumen-Gewichts- Verhältnis haben, benötigen sie häufig relativ viel Platz. Folglich muss dieser für die zu verpackenden Objekte notwendige Platz in unmittelbarer Nähe des Lagerraums geschaffen und frei gehalten werden.
- Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Polstermaterialien mit konsistenter Größe und Gestalt bereitzustellen, die in Verbindung mit großen Mengen an identischen Paketen identischer Produkte verwendet werden, die aber trotzdem das notwendige große Bestandsvolumen vermeiden, das die meisten typischen standardisierten Verpackungspolster verlangen. Eine solche Nachfrage besteht auch nach Polstermaterialien, die bei Bedarf relativ schnell und in unmittelbarer Nähe der zu verpackenden Objekte und ihrer Außenbehälter hergestellt werden können.
- Gemäß einem Aspekt umfasst die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Polymerschaumpolsterpaneels (Polymerschaumstoff-Polsterpaneels), umfassend:
- Vorwärtsbewegen eines Paares von Lagen (23a, 23b) aus Kunststofffolienmaterial in paralleler, einander gegenüberliegender Anordnung;
- Injizieren von Schaumvorläufern (A, B) zwischen die sich vorwärts bewegenden Kunststofflagen;
- Versiegeln der Lagen miteinander unter Bildung eines Kunststoffbeutels (50), der die Schaumvorläufer enthält;
- Formen des Beutels zu der Form eines Paneels, und nachfolgendes Halten des Beutels in Paneelform, bis die Schaumvorläufer das Expandieren zu Schaum im Wesentlichen beendet haben, so dass dadurch das Schaumpolsterpaneel gebildet wird.
- Gemäß einem anderen Aspekt umfasst die Erfindung ein Verfahren zum aufeinander folgenden Herstellen einer Vielzahl von Polymerschaumpolstern, umfassend:
- Vorwärtsbewegen eines Paares von Lagen (23a, 23b) aus Kunststofffolienmaterial in paralleler, einander gegenüberliegender Anordnung;
- Injizieren von Schaumvorläufern (A, B) zwischen die sich vorwärts bewegenden Kunststofflagen;
- Versiegeln der Lagen miteinander in Längsrichtung;
- Versiegeln der Lagen miteinander in Querrichtung zur gleichzeitigen Bildung des hinteren Querrands von einem Kunststoffbeutel (50), der die Schaumvorläufer enthält, und des vorderen Querrands des nächsten nachfolgenden Beutels und zur Trennung des einen Beutels von dem nächsten nachfolgenden Beutel, und
- Vorwärtsbewegen der getrennten Beutel zwischen und in Kontakt mit einem Paar von im Wesentlichen parallelen Fördermitteln (44, 45), während die Schaumvorläufer in den Beuteln zu Schaum expandieren, um dadurch Schaumpolster mit Oberflächen zu bilden, die den Oberflächen der Fördermittel entsprechen und eine Dicke aufweisen, die im Wesentlichen durch den Abstand zwischen den Fördermitteln bestimmt wird.
- Gemäß noch einem anderen Aspekt umfasst die Erfindung eine Vorrichtung zur Herstellung eines Polymerschaumverpackungspolsters, umfassend:
- Mittel (31, 32) zum Vorwärtsbewegen eines Paares von Lagen (23a, 23b) aus Kunststofffolienmaterial in paralleler, einander gegenüberliegender Anordnung;
- Mittel (27) zum Injizieren von Schaumvorläufern (A, B) zwischen die sich vorwärts bewegenden Kunststofflagen;
- Mittel (31, 32, 37, 40, 41, 42) zum Versiegeln der Lagen miteinander zur Bildung eines Kunststoffbeutels (50), der die Schaumvorläufer enthält;
- ein Paar im Wesentlichen paralleler, benachbarter Fördermittel (44, 45); und
- Mittel (31, 32) zum Vorwärtsbewegen des Beutels zwischen und in Kontakt mit den Fördermitteln, während die Schaumvorläufer in dem Beutel zu Schaum expandieren, um dadurch das Schaumpolster mit Oberflächen zu bilden, die den Oberflächen der Fördermittel entsprechen, und das eine Dicke aufweist, die im Wesentlichen durch den Abstand zwischen den Fördermitteln bestimmt wird.
- Die Erfindung umfasst außerdem ein Verfahren zum Verpacken von Artikeln, umfassend:
- Herstellen eines flexiblen Schaumpolsterpaneels (50) durch Abgeben von Schaumvorläufern (A, B) in einen Kunststoffbeutel und Halten des Beutels in einer Paneelform, bis die Schaumvorläufer das Expandieren zu Schaum im Wesentlichen beendet haben;
- Einsetzen des Polsterpaneels in einen Verpackungsbehälter (56); und
- Platzieren eines Objekts (57, 60, 61, 62), das in dem Behälter verpackt und geschützt werden soll, neben dem Polsterpaneel.
- Damit die vorliegende Erfindung besser nachvollzogen werden kann, wird nachfolgend auf die Begleitzeichnungen Bezug genommen. Dabei zeigt:
- Fig. 1 eine Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
- Fig. 2 eine Perspektivansicht eines erfindungsgemäßen Polsterpaneels;
- Fig. 3 eine Querschnittsansicht der Vorrichtung entlang der Linie 3-3 aus Fig. 1;
- Fig. 4 eine Teilperspektivansicht der Abschnitte der Vorrichtung zum Bilden von Entlüftungsöffnungen;
- Fig. 5 eine Teilperspektivansicht der Abschnitte der Vorrichtung zum Vorwärtsbewegen der Folie und Injizieren von Schaum, die zur Klarheit isoliert dargestellt sind;
- Fig. 6 eine Querschnittsansicht entlang der Linie 6-6 aus Fig. 5;
- Fig. 7 eine Querschnittsansicht entlang der Linie 7-7 aus Fig. 5;
- Fig. 8 eine Draufsicht entlang der Linie 8-8 aus Fig. 5;
- Fig. 9 eine Querschnittsansicht des Fördermittelabschnitts der Vorrichtung entlang der Linie 9-9 aus Fig. 1;
- Fig. 10 eine Querschnittsansicht entlang der Linie 10-10 aus Fig. 9;
- Fig. 11 eine Querschnittsansicht entlang der Linie 11-11 aus Fig. 9;
- Fig. 12 eine Querschnittsansicht entlang der Linie 12-12 aus Fig. 9;
- Fig. 13 eine Querschnittsansicht entlang der Linie 13-13 aus Fig. 9;
- Fig. 14 eine Querschnittsansicht entlang der Linie 14-14 aus Fig. 9;
- Fig. 15 eine Querschnittsansicht entlang der Linie 15-15 aus Fig. 1;
- Fig. 16 einen Seitenriss eines Polsterpaneels gemäß der vorliegenden Erfindung;
- und
- Fig. 17 eine teilweise auseinander gezogene Perspektivansicht des erfindungsgemäßen Verpackungsverfahrens.
- Die vorliegende Erfindung ist eine Vorrichtung, die in Fig. 1 allgemein mit 20 gekennzeichnet ist, zur Herstellung von Polymerschaumverpackungselementen. Wie darin zu sehen ist, beinhaltet die Vorrichtung 20 Mittel zum Vorwärtsbewegen eines Paares von Lagen aus Kunststofffolienmaterial in einander gegenüber liegender Anordnung. Diese Mittel sind im Hinblick auf ihr Konzept und ihre Ausführung im Allgemeinen den Vorwärtsbewegungsmitteln ähnlich, die in unseren US-Patenten Nr. 5,027,583 und 5,376,219 illustriert und beschrieben sind. Für eine klare Beschreibung der vorliegenden Erfindung werden solche Details daher hierin nicht ausführlich erörtert, sofern dies nicht zur Hervorhebung der speziellen Merkmale der vorliegenden Erfindung notwendig ist.
- In Fig. 3 ist das Vorwärtsbewegungsmittel etwas ausführlicher dargestellt. Wie hierin zu sehen ist, umfasst das Vorwärtsbewegungsmittel in einer bevorzugten Ausgestaltung ein Mittel zum Vorwärtsbewegen einer einzelnen Lage aus Kunststofffolienmaterial, die zu einer Gegenüberlagebeziehung mittig gefaltet wurde. Fig. 3 stellt die Vorratsrolle des mittig gefalteten Folienmaterials bei 21 dar, die auf einer entsprechenden Spule 22 getragen wird, die den in unserem US-Patent Nr. 5,322,234 beschriebenen ausziehbaren Stopfen umfassen kann.
- Es ist zu verstehen, dass das Vorwärtsbewegungsmittel in anderen Ausgestaltungen ein Mittel umfassen kann, das zwei separate Lagen aus Kunststofffolienmaterial in eine einander gegenüberliegende Anordnung bringt und anschließend die Lagen in der einander gegenüberliegenden Anordnung vorwärts bewegt, wie z. B. in den US-Patenten Nr. 5,027,583 und 5,376,219 beschrieben ist. Da die mittig gefaltete Lage in allen Zeichnungen dargestellt ist, ist der Rest der Erörterung darauf bezogen und zu verstehen, dass mehrere Elemente für eine Vorrichtung identisch sein werden, die zwei separate Lagen aus Kunststofffolienmaterial verwendet.
- Das Polymerfolienmaterial ist mit 23 gekennzeichnet und läuft in der dargestellten Ausgestaltung von der Vorratsrolle 21 über eine Leitrolle 24, die die Folie neben einem optischen Erfassungsgerät 25 positioniert, das die Anwesenheit der laufenden Folie 23 bestätigt. Wenn die Folie reißt oder die Vorratsrolle leer ist, signalisiert der optische Detektor 25 dem entsprechenden Steuersystem, den restlichen Maschinenbetrieb zu stoppen, bis wieder Folie 23 zugeführt wird.
- Von der Leitrolle 24 läuft die Folie 23 weiter zu einer oberen Rolle 26, die auch in Fig. 4 dargestellt ist und von der bestimmte Aspekte an späterer Stelle hierin beschrieben werden. Die Folie 23 läuft dann abwärts und trennt sich am Injektionsmittel, das in den Fig. 1 und 3 allgemein mit 27 gekennzeichnet ist. Wie hierin ausführlicher beschrieben wird, gibt das Injektionsmittel Schaumvorläufer zwischen die sich vorwärts bewegenden Kunststofflagen ab, die in ihrer getrennten Ausrichtung mit 23a und 23b gekennzeichnet sind.
- Nach dem Injizieren der Schaumvorläufer bewegen sich die Lagen 23a und 23b zwischen einem Satz Folienführungen 30 fort und laufen dann zwischen einem Paar Antriebsrollen 31 und 32. Wie in Fig. 3 zu sehen ist, wird wenigstens die Antriebsrolle 32 von dem bei 33 schematisch dargestellten Motor angetrieben. Es ist folglich verständlich, dass die Antriebsrollen 31 und 32 das Folienmaterial 23 von der Vorratsrolle 21 ziehen und es somit, wie beabsichtigt, vorwärts bewegen lassen. Eine angemessene Spannung wird auf der Folie 23 durch ein Spanngerät beibehalten, das als eine Spannrolle 34 dargestellt ist, die sich ungehindert auf einem Dreharm 35 drehen kann, der wiederum an einem der Rahmenelemente 36 der Vorrichtung 20 befestigt ist. Es könnten andere Spanngeräte integriert werden, ohne dass vom Umfang der Erfindung oder von den beiliegenden Ansprüchen abgewichen würde.
- Die Fig. 1 und 3 zeigen außerdem, dass die Schaumpaneelen in einer bevorzugten Ausgestaltung aus Schaumvorläufern gebildet werden, die in den Fig. 1 und 3 schematisch mit A und B gekennzeichnet sind. Diese Vorläufer (wie zuvor beschrieben) werden durch Röhren aus ihren Vorratstanks zum Injektionsmittel 27 geleitet, wo sie vermischt und direkt in den geformten Kunststoffbeutel abgegeben werden. Die entsprechenden Pumpen und Schläuche sind im Allgemeinen solchen ähnlich, die in anderen Systemen für eine Am-Ort-Schäumung eingesetzt werden. Unsere ebenfalls anhängige US-Anmeldung mit der Serien-Nr. 08/361,322, die am 21. Dezember 1994 registriert wurde und jetzt das US- Patent Nr. 5,590,816 ist, beschreibt ein solches geeignetes System.
- In Fig. 3 wird außerdem das Siegelmittel der Vorrichtung 20 dargestellt, das die Lagen miteinander versiegelt, um einen Kunststoffbeutel zu formen, der die Schaumvorläufer enthält. Das Siegelmittel umfasst sowohl ein Mittel zum Siegeln der Kunststofflagen in Querrichtung (d. h. lotrecht zur Vorwärtsbewegungsrichtung) als auch ein Mittel zum Siegeln der Kunststofflagen in Längsrichtung. Es ist demzufolge verständlich, dass, wenn eine mittig gefaltete Folie wie in der illustrierten Ausgestaltung verwendet wird, nur eine einzige Siegelung in Längsrichtung erforderlich ist, wohingegen die Verwendung von zwei separaten Lagen zwei Siegelungen in Längsrichtung voraussetzt, ähnlich dem im US-Patent Nr. 5,376,219 beschriebenen System. Fig. 3 zeigt, dass das Siegelmittel gleichzeitig drei Funktionen erfüllt: es versiegelt den hinteren Rand eines fertiggestellten Beutels; es versiegelt den vorderen Rand des nächsten nachfolgenden Beutels; und es trennt die Beutel voneinander ab. Diese drei Schritte können mit einem einzigen Heizdraht durchgeführt werden; in bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung und wie in Fig. 3 dargestellt ist, umfasst das Quersiegelmittel jedoch zwei parallele Metallheizstreifen 37 und 40, wobei ein dritter Metallstreifen (oder ein Draht) 41 parallel zu und zwischen den Metallstreifen 37 und 40 positioniert ist. Mit dieser Anordnung bildet das Siegelmittel zwei separate Siegelungen im Kunststofffolienmaterial 23 und trennt außerdem das Kunststoff folienmaterial 23 zwischen den separaten Siegelungen ab. Wie in Fig. 3 zu sehen ist, versiegelt der Metallstreifen 40 den hinteren Rand eines gerade fertiggestellten Beutels, der Metallstreifen 37 versiegelt den vorderen Rand des nächsten nachfolgenden Beutels, und der Metallstreifen 41 trennt einen fertiggestellten Beutel vom nächsten folgenden Beutel ab. Das Siegelmittel beinhaltet einen geeigneten Amboss 42, und entweder der Metallstreifen 37, 40 oder 41 oder der Amboss 42 oder beide können seitlich aufeinander zu bewegt werden, um bei Bedarf in die Kunststofffolie 23 einzugreifen und sie zu siegeln und sich bei Bedarf zurückzuziehen und einen Beutel passieren zu lassen.
- Die Siegelung in Längsrichtung, die zur Fertigstellung des Beutels erforderlich ist, wird von einer Seitensiegelrolle durchgeführt, die vielleicht am besten in Fig. 8 dargestellt ist. In Fig. 8 werden die Antriebsrollen 31 und 32 sowie ein Heizmetallstreifen oder -draht 43 dargestellt, der auf dem Rand der Antriebsrolle 32 getragen wird. Wenn der Drahtstreifen 43 erhitzt wird, gewöhnlich indem elektrischer Strom durch ihn geleitet wird, dann siegelt er das Kunststofffolienmaterial, das neben ihm verläuft. Wie oben erwähnt, verfügt die illustrierte Ausgestaltung nur über eine solche Siegelung in Längsrichtung, da das Kunststofffolienmaterial mittig gefaltet ist. Wenn zwei separate Lagen zusammengebracht werden, wird eine entsprechende Randsiegelung am gegenüberliegenden Ende der Antriebsrolle 32 platziert.
- Die Vorrichtung 20 umfasst ferner ein Mittel, das als das Paar von im Wesentlichen parallelen, benachbarten Fördermitteln dargestellt ist, die in den Zeichnungen allgemein mit 44 und 45 gekennzeichnet sind, zum Formen des Beutels zur Form eines Paneels und anschließend Halten des Beutels in der Paneelform, bis die Schaumvorläufer das Expandieren zu Schaum im Wesentlichen beendet haben. Die Fördermittel werden ansonsten auf konventionelle Weise durch Mittel angetrieben, die als die Rollen 46 und 47 dargestellt sind, die außerdem den fertiggestellten Beutel 50 zwischen und in Kontakt mit den Fördermitteln 44 und 45 vorwärts bewegen, während die Schaumvorläufer 51 in dem Beutel zu Schaum expandieren, um ein Schaumpolster mit Oberflächen zu bilden, die den Oberflächen der Fördermittel 44 und 45 entsprechen, wobei das resultierende Polster eine Dicke hat, die im Wesentlichen durch den Abstand zwischen den Fördermitteln 44 und 45 bestimmt wird. In der dargestellten Ausgestaltung sind die Fördermittel Bandförderer, die aus jedem beliebigen geeigneten Bandmaterial bestehen können, das den Rest des Beutelherstellungsverfahrens ansonsten nicht behindert.
- Gemäß Fig. 4 umfasst die Vorrichtung 20 ferner ein Mittel, das als eine Vielzahl von Stacheln 52 auf der oberen Rolle 26 dargestellt ist, zur Herstellung von Entlüftungsöffnungen in den resultierenden Beuteln 50, damit die durch den expandierenden Schaum erzeugten Gase aus dem Beutel entweichen können. In Beutelschäumungsgeräten wie den in unseren US-Patenten Nr. 5,027,583 und 5,376,219 dargestellten, wurde die Entlüftungsöffnung typischerweise dadurch hergestellt, dass die Versiegelung des Kunststoffmaterials, während es sich vorwärts bewegte, zeitweilig unterlassen wurde, so dass ein kleiner unversiegelter Randabschnitt entstand, aus dem Gase entweichen konnten. In der vorliegenden Erfindung wird es jedoch bevorzugt, eine Vielzahl weit kleinerer Öffnungen in jedem Beutel anstelle einer einzigen größeren Öffnung zu bilden. Gemäß Darstellung in Fig. 1, 3, 4 und 5 wird das Kunststoff folienmaterial 23 durch Platzieren der Stacheln 52 auf der Rolle 26 dazu gebracht, über die Stacheln zu laufen, während es sich vorwärts bewegt, so dass die Stacheln 52 die Vielzahl kleiner Entlüftungsöffnungen 53 in dem Kunststofffolienmaterial 23 bilden.
- Da die Erfindung die Herstellung von Schaumpaneelen mit konsistenter Größe und Gestalt zur Aufgabe hat, umfasst die bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung ferner ein Mittel zum Abgeben der Schaumvorläufer zwischen den Mittelabschnitten des Kunststofffolienmaterials und zum Halten der Vorläufer im Mittelabschnitt des Kunststofffolienmaterials während der Herstellung des Beutels, um somit eine gleichmäßige Expansion des steigenden Schaums innerhalb des gesamten Beutels zu unterstützen, während sich der Beutel zwischen den parallelen Fördermitteln vorwärts bewegt. In Fig. 8 wird dargestellt, dass dies in der bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung am besten dadurch erreicht wird, dass jeweilige ausgesparte Mittelabschnitte 54 und 55 in den Antriebsrollen 31 und 32 vorhanden sind. Wie in Fig. 8 zu sehen ist, sind die Schaumvorläufer zu Anfang kurz auf die Mittelabschnitte des geformten Beutels begrenzt, da die Antriebsrollen 31 und 32 im Wesentlichen nebeneinander liegen, mit Ausnahme der ausgesparten Abschnitte 54 und 55.
- Wie in den Fig. 9 bis 14 zu sehen ist, expandiert der Schaum dann gleichmäßiger vom Mittelabschnitt des Beutels 50, während sich die Beutel zwischen den Fördermitteln 44 und 45 vorwärts bewegen, bis die Polster fertig sind; z. B. Fig. 14.
- Es ist demzufolge verständlich, dass die Erfindung gemäß einem weiteren Aspekt ein Verfahren zur Herstellung eines Polymerschaum-Polsterelements umfasst, das das Vorwärtsbewegen eines Paares von Lagen aus Kunststofffolienmaterial in paralleler, einander gegenüberliegender Anordnung, Injizieren von Schaumvorläufern zwischen die sich vorwärts bewegenden Kunststofflagen, Versiegeln der Lagen miteinander zur Bildung eines Kunststoffbeutels, der die Schaumvorläufer enthält, Formen des Beutels zu der Form eines Paneels, und anschließend das Halten des Beutels in Paneelform beinhaltet, bis die Schaumvorläufer das Expandieren zu Schaum im Wesentlichen beendet haben, so dass dadurch das Schaumpolsterpaneel gebildet wird.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung umfasst das Verfahren das Vorwärtsbewegen des Beutels zwischen und in Kontakt mit einem Paar von im Wesentlichen parallelen Fördermitteln, während die Schaumvorläufer in dem Beutel zu Schaum expandieren, um dadurch ein Schaumpolster mit Oberflächen zu bilden, die den Oberflächen der Fördermittel entsprechen, und das eine Dicke hat, die im Wesentlichen durch den Abstand zwischen den Fördermitteln bestimmt wird.
- Es ist zu verstehen, dass durch Variieren des Abstands zwischen den Fördermitteln die Dicke der Paneelen ebenso angepasst werden kann, und dass dies dadurch erreichbar ist, dass die Breite des zugeführten Kunststofffolienmaterials 23 geändert wird.
- Wenn zwei separate Lagen aus Folienmaterial zugeführt werden, umfasst der Schritt des Versiegelns der Lagen miteinander das Versiegeln der Lagen zur Bildung von zwei Sätzen lotrechter paralleler Ränder, die ein rechteckiges Polsterpaneel umgrenzen. Wenn eine einzelne Lage aus Kunststofffolienmaterial, die mittig in eine parallele, einander gegenüberliegende Anordnung gefaltet wurde, vorwärts bewegt wird, dann umfasst der Schritt des Versiegelns der Lagen alternativ das Bilden von zwei Siegelungen quer zur Mittelfaltung der mittig gefalteten Lage und einer Siegelung parallel zur mittig gefalteten Lage. Wie in den Zeichnungen zu sehen ist, umfasst das Verfahren ferner den Schritt des Abtrennens des Beutels vom restlichen Folienmaterial, vorzugsweise vor dem Schritt des Eintretens in die Fördermittel. In Übereinstimmung mit den Vorrichtungsaspekten der Erfindung kann das Verfahren ferner den Schritt des Herstellens einer Entlüftungsöffnung in dem Beutel umfassen, um die durch den expandierenden Schaum erzeugten Gase entweichen zu lassen.
- Am bevorzugtesten umfassen die Verfahrensaspekte der Erfindung das aufeinander folgende Herstellen einer Vielzahl von Polymerschaumpolsterelementen durch Vorwärtsbewegen eines Paares von Lagen aus Kunststofffolienmaterial, Injizieren von Schaumvorläufern zwischen die sich vorwärts bewegenden Kunststofflagen; Versiegeln der offenen Seitenränder der Lagen in Längsrichtung (d. h. längs zur Vorwärtsbewegungsrichtung); Versiegeln der Lagen miteinander in Querrichtung, um gleichzeitig den hinteren Querrand eines Kunststoffbeutels zu bilden, der Schaumvorläufer enthält, wobei der vordere Querrand des nächsten nachfolgenden Beutels gebildet wird, und den fertigen Beutel vom nächsten folgenden Beutel abzutrennen. Wie in den anderen Ausgestaltungen werden die abgetrennten Beutel dann zwischen und in Kontakt mit einem Paar von im Wesentlichen parallelen Fördermitteln vorwärts bewegt, während die Schaumvorläufer in den Beuteln zu Schaum expandieren, um somit die Schaumpolster mit Oberflächen zu bilden, die den Oberflächen der Fördermittel entsprechen, und die eine Dicke haben, die im Wesentlichen durch den Abstand zwischen den Fördermitteln bestimmt wird.
- Wie anhand der Vorrichtung aus Fig. 3 erkennbar ist, kann der Schritt des Versiegelns der Lagen in Querrichtung das Versiegeln des hinteren Querrands von einem Kunststoffbeutel, das Versiegeln des vorderen Querrands von dem nächsten nachfolgenden Beutel und das dortige Abtrennen der Beutel voneinander zwischen den beiden Querversiegelungen umfassen.
- Während die Beutel 50 zwischen den Fördermitteln 44 und 45 laufen, neigt die Hitze, die durch die chemische Reaktion zur Bildung des Schaums erzeugt wird, ferner dazu, auch die Fördermittel zu erhitzen. Die wärmeren Fördermittel wirken sich wiederum auf die Geschwindigkeit der chemischen Reaktion der Schaumvorläufer und somit auf die Geschwindigkeit, in der der Schaum expandiert, und folglich auf die Größe des resultierenden Polsters aus. Das Verfahren kann demzufolge in bevorzugten Ausgestaltungen ferner den Schritt des Mäßigens der Temperatur der parallelen Fördermittel umfassen, um dadurch die Geschwindigkeit der Expansion der Schaumvorläufer zu Schaum zu mäßigen. Je nach den Umständen kann der Schritt des Mäßigens der Temperatur je nach Bedarf oder Wunsch das Erhitzen der Fördermittel oder Kühlen der Fördermittel umfassen.
- Fig. 17 zeigt einen weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens. In Fig. 17 wird ein allgemein rechteckiger Behälter 56 (in gestrichelten Linien) dargestellt, der typischerweise aus Wellpappe bestehen würde. Verschiedene zu schützende Objekte sind in Fig. 17 als Kochgeschirr 57, 60, 61 und 62 dargestellt. Gemäß diesem Aspekt umfasst das Verfahren die Herstellung eines flexiblen Schaumpolsterpaneels 50 durch Abgeben von Schaumvorläufern in einen Kunststoffbeutel; Einsetzen des Polsterpaneels 50 in einer im Wesentlichen vertikalen Ausrichtung in den Verpackungsbehälter 56, und anschließend Platzieren der zu schützenden Objekte 57, 60, 61 und 62 in dem Behälter neben dem vertikal ausgerichteten Polsterpaneel 50. In bevorzugten Ausgestaltungen umfasst der Schritt des Herstellens des Paneels 50 das Herstellen eines rechteckigen Paneels aus einem rechteckigen Kunststoffbeutel. In Fig. 17 wird außerdem dargestellt, dass in bevorzugten Ausgestaltungen eine Vielzahl der Polsterpaneelen 50 in vertikaler Ausrichtung in den Verpackungsbehälter 56 gesetzt wird. In diesen bevorzugten Ausgestaltungen wird wenigstens eines der Paneele entlang dem Seitenrand des Behälters platziert und ein oder mehrere andere Paneel(en) wird/werden zwischen zwei oder mehreren der Objekte in dem Behälter 56 platziert. Da die Paneelen flexibel sind, kann das Verfahren das Biegen des flexiblen Paneels in dem Behälter umfassen, damit die zu schützenden Gegenstände leichter in den Behälter passen. Das in Fig. 17 dargestellte Kochgeschirr 57, 60, 61, 62 ist ein Beispiel für einen Objekttyp, für den die Erfindung eine optimale Verpackungsmöglichkeit bietet. Ein solches Kochgeschirr ist typischerweise entlang seiner vertikalen Ausrichtung sehr robust, allerdings können die Seiten des Kochgeschirrs (insbesondere dort, wo Emaille vorhanden ist) viel leichter eingebeult oder beschädigt werden. Die Erfindung stellt demzufolge ein Verfahren zum Polstern der Objekte entlang der Ausrichtung bereit, in der sie am ehesten beschädigt werden können, während gleichzeitig eine überflüssige Verwendung von Polstermaterial in Bereichen vermieden wird, in denen eine Beschädigung der Objekte eher unwahrscheinlich ist.
- In den Zeichnungen sind eine Reihe anderer Merkmale der Erfindung enthalten. Fig. 1 zeigt, dass die Fördermittel 44 und 45 in bevorzugten Ausgestaltungen in einer vertikalen Ausrichtung angeordnet sind, die eine gleichmäßige Verteilung des Schaums innerhalb der jeweiligen geformten Polster unterstützen kann. In Fig. 1 ist außerdem dargestellt, dass die Vorläufer A und B durch die entsprechenden Röhren 63 und 64 zur Vorrichtung 20 geführt werden, die zusammen mit einigen elektrischen Leitungen über einen Leitungs- und Röhrenträger 65 laufen. Der Materialfluss und die verschiedenen erforderlichen elektrischen Signale werden von geeigneter Hardware und Software gesteuert, die durch das Rechnerpult 66 und die Bedienungstafel 67 in Fig. 1 dargestellt sind. In Fig. 1 wird außerdem ein Elektromotor 70 für den Antrieb der Bänder dargestellt, sowie eine Reihe von Zahnrädern 71 und Ketten 12, die in Verbindung mit der Kurbel 73 und den Gewindestellschrauben 74 verwendet werden können, um den Abstand zwischen den Fördermitteln 44 und 45 zu steuern und einzustellen.
- Fig. 5 ist eine isolierte Darstellung von verschiede¬ nen der zuvor beschriebenen Elemente, einschließlich der oberen Rolle 26 und der Entlüftungsstacheln 52, die von ihr getragen werden. Das Injektionsmittel 27 beinhaltet eine Fortsetzung der Röhren (typischerweise in der Form flexibler und möglicherweise geheizter Schläuche) 63 und 64 für die jeweiligen chemischen Vorläufer A und B. Das Injektionsmittel 27 wird auf einem Arm 75 getragen, der ansonsten am Rahmen der Vorrichtung 20 befestigt ist, und lässt, wie in Fig. 6 allgemein dargestellt ist, die beiden Vorläufer A und B getrennt eindringen, die dann auswärts in den geformten Beutel verteilt werden. Wir besitzen eine Reihe von Patenten für solche Schauminjektionsgeräte, einschließlich der US-A-4,898,327; 5,186,905 und 5,215,226, die Injektionsgeräte ausführlicher beschreiben und die ansonsten nicht ausführlich hierin erörtert werden. Unsere ebenfalls anhängige US-Anmeldung mit der Serien-Nr. 08/565,021, die am 30. November 1995 registriert wurde, mit dem Titel "Modular Narrow Profile Foam Dispenser" und die entsprechende EP-A-0859667 bieten ein besonders illustratives Injektionsgerät.
- In Fig. 5 sind außerdem, wie auch in Fig. 7, die Folienführungen 30 dargestellt, wobei in Fig. 7 auch dargestellt ist, dass die Führungen in bevorzugten Ausgestaltungen einen geringfügig vergrößerten mittleren Öffnungsabschnitt 76 haben, der Schaumvorläufer von dem Injektionsmittel 27 in den geformten Beutel passieren lässt.
- Fig. 5 illustriert außerdem die zuvor beschriebenen Antriebsrollen 31 und 32, die Versiegelungsstreifen 37, 40 und 41 und den Amboss 42.
- In den Fig. 1 und 3 ist außerdem zu sehen, dass die Injektions- und Antriebsabschnitte der Vorrichtung 20 auf einer vertikal beweglichen Plattform 77 positioniert sind, deren Höhe durch einen Ketten- 80 und einen Zahnradmechanismus 81 verstellt wird, der in Fig. 1 zum Teil erkennbar und in Fig. 3 deutlicher abgebildet ist.
- In den Fig. 1 und 15 ist dargestellt, dass die fertiggestellten Polsterpaneelen 50 in einer bevorzugten Ausgestaltung die Fördermittel 44 und 45 verlassen und dann auf ein Leiterfördermittel 82 fallen gelassen werden, das sie von der Vorrichtung 20 zu einer möglicherweise geeigneteren Einsatzstelle transportiert. Wie in den Figu¬ ren 1 und 15 zu sehen ist, laufen die fertiggestellten Paneelen 50 auf dem Leiterfördermittel 82 nach oben und werden dann auf einen Sammeltisch fallen gelassen, der allgemein mit 83 gekennzeichnet ist, von wo aus sie von Arbeitern unter Verwendung der verpackten Objekte oder von anderen automatisierten Ausrüstungsteilen unter anderen Bedingungen leicht erreicht und verwendet werden können.
- In Fig. 16 ist dargestellt, dass die Paneelen 50 flexibel gestaltet werden können und folglich für bestimmte Verpackungstechniken, die zuvor beschrieben wurden, von Nutzen sind.
Claims (38)
1. Verfahren zur Herstellung eines
Polymerschaumpolsterpaneels, umfassend:
Vorwärtsbewegen eines Paares von Lagen (23a, 23b) aus
Kunststofffolienmaterial in paralleler, einander
gegenüberliegender Anordnung;
Injizieren von Schaumvorläufern (A, B) zwischen die
sich vorwärts bewegenden Kunststofflagen;
Versiegeln der Lagen miteinander zur Bildung eines
Kunststoffbeutels (50), der die Schaumvorläufer enthält;
Formen des Beutels zu der Form eines Paneels; und
nachfolgendes Halten des Beutels in der Paneelform, bis die
Schaumvorläufer das Expandieren zu Schaum im Wesentlichen
beendet haben, so dass dadurch das Schaumpolsterpaneel
gebildet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Schritt des
miteinander Versiegelns der Lagen das Siegeln der Lagen zur
Bildung zweier Sätze von zueinander lotrechten, parallelen
Rändern umfasst, die ein rechteckiges Polsterpaneel (50)
umgrenzen.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem der Beutel
(50) von jeglichem verbleibendem Folienmaterial getrennt
wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, bei dem die Stufe
des Haltens des Beutels (50) in der Paneelform das
Vorwärtsbewegen des Beutels zwischen und in Kontakt mit einem
Paar von im Wesentlichen parallelen Fördermitteln (44, 45)
umfasst, während die Schaumvorläufer (A, B) in dem Beutel
zu Schaum expandieren, wodurch das Schaumpaneel mit
Oberflächen gebildet wird, die den Oberflächen des
Fördermittels entsprechen, und eine Dicke aufweist, die im
Wesentlichen durch den Abstand zwischen den Fördermitteln
bestimmt wird.
5. Verfahren zum aufeinander folgenden Herstellen einer
Vielzahl von Polymerschaumpolstern, umfassend:
Vorwärtsbewegen eines Paares von Lagen (23a, 23b) aus
Kunststofffolienmaterial in paralleler, einander
gegenüberliegender Anordnung;
Injizieren von Schaumvorläufern (A, B) zwischen die
sich vorwärts bewegenden Kunststofflagen;
Versiegeln der Lagen miteinander in Längsrichtung;
Versiegeln der Lagen miteinander in Querrichtung zur
gleichzeitigen Bildung des hinteren Querrands von einem
Kunststoffbeutel (50), der die Schaumvorläufer enthält, und
des vorderen Querrands des nächsten nachfolgenden Beutels
(50) und zur Trennung des einen Beutels von dem nächsten
nachfolgenden Beutel; und
Vorwärtsbewegen der getrennten Beutel zwischen und in
Kontakt mit einem Paar von im Wesentlichen parallelen
Fördermitteln (44, 45), während die Schaumvorläufer in den
Beuteln zu Schaum expandieren, um dadurch Schaumpolster mit
Oberflächen zu bilden, die den Oberflächen der Fördermittel
entsprechen und eine Dicke aufweisen, die im Wesentlichen
durch den Abstand zwischen den Fördermitteln bestimmt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem die Stufe des
Siegelns der Lagen in Querrichtung das Siegeln des hinteren
Querrandes des einen Kunststoffbeutels (50), das Siegeln
des vorderen Querrandes des nächsten nachfolgenden Beutels,
und das Trennen der Beutel voneinander zwischen den beiden
Querversiegelungen umfasst.
7. Verfahren nach Anspruch 4, 5 oder 6, bei dem der
Schritt des Vorwärtsbewegens des Beutels/der Beutel (50)
zwischen den Fördermitteln das Vorwärtsbewegen des
Beutels/der Beutel zwischen einem Paar von
Bandfördermitteln (44, 45) umfasst, um ein Polsterpaneel oder Polster
mit im Wesentlichen ebenen Oberflächen zu produzieren.
8. Verfahren nach Anspruch 4, 5, 6 oder 7, das die Stufe
des Mäßigens der Temperatur der Fördermittel (44, 45)
einschließt, um dadurch die Expansionsgeschwindigkeit der
Schaumvorläufer zu Schaum zu mäßigen.
9. Verfahren nach Anspruch 8, bei dem die Fördermittel
geheizt werden.
10. Verfahren nach Anspruch 8, bei dem die Fördermittel
gekühlt werden.
11. Verfahren nach einem der vorausgehenden Ansprüche, bei
dem die Stufe des Vorwärtsbewegens der Lagen (23a, 23b) das
Vorwärtsbewegen einer Einzellage (23) aus
Kunststofffolienmaterial umfasst, die mittig zu der parallelen, einander
gegenüberliegenden Anordnung gefaltet worden ist.
12. Verfahren nach Anspruch 11, bei dem die Siegelstufe
das Bilden einer Längsversiegelung parallel zu der
Mittelfaltung der mittig gefalteten Lage (23) einschließt.
13. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 11, bei dem die
Siegelstufe das Bilden zweier Siegelungen quer zu der
Mittelfaltung der mittig gefalteten Lage und einer
Siegelung parallel zur mittig gefalteten Lage umfasst.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1
bis 10, bei dem die Stufe des Vorwärtsbewegens der Lagen
(23a, 23b) das Vorwärtsbewegen von zwei separaten Lagen aus
Kunststofffolienmaterial umfasst.
15. Verfahren nach Anspruch 14, bei dem die Siegelstufe
das Bilden von zwei Längssiegelungen jeweils entlang jedes
Seitenrands der sich vorwärts bewegenden Lagen umfasst.
16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, das
die Stufe des Erzeugens einer Entlüftungsöffnung (53) in
dem oder jedem Beutel (50) einschließt, damit die durch den
expandierenden Schaum erzeugten Gase aus dem Beutel
entweichen können.
17. Verfahren nach Anspruch 16, bei dem die Stufe des
Erzeugens der Entlüftungsöffnung das Öffnen einer Vielzahl
von kleinen Löchern (53) in einem Abschnitt des
Kunststoff folienmaterials (23) umfasst.
18. Verfahren nach Anspruch 17, bei dem die Stufe des
Öffnens der Vielzahl von kleinen Löchern (53) das
Durchbohren des Kunststofffolienmaterials (23) vor der Stufe des
Injizierens der Schaumvorläufer (A, B) umfasst.
19. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei
dem die Stufe des Injizierens der Schaumvorläufer (A, B)
das Injizieren der Schaumvorläufer zwischen
Mittelabschnitten (54, 55) des Kunststofffolienmaterials (23) und
das Halten der Vorläufer in den Mittelabschnitten des
Kunststofffolienmaterials umfasst, wenn der oder jeder
Beutel (50) geformt wird, um dadurch das gleichmäßige
Verteilen des expandieren Schaums im Beutel zu begünstigen,
wenn der Beutel sich zwischen den parallelen Fördermitteln
(44, 45) vorwärts bewegt.
20. Vorrichtung zur Herstellung eines
Polymerschaumverpackungspolsters, umfassend:
Mittel (31, 32) zum Vorwärtsbewegen eines Paares von
Lagen (23a, 23b) aus Kunststofffolienmaterial in
paralleler, einander gegenüberliegender Anordnung;
Mittel (27) zum Injizieren von Schaumvorläufern (A, B)
zwischen die sich vorwärts bewegenden Kunststofflagen;
Mittel (31, 32, 37, 40,41, 42) zum Versiegeln der Lagen
miteinander zur Bildung eines Kunststoffbeutels (50), der
die Schaumvorläufer enthält;
ein Paar im Wesentlichen paralleler, benachbarter
Fördermittel (44, 45); und
Mittel (31, 32) zum Vorwärtsbewegen des Beutels
zwischen und in Kontakt mit den Fördermitteln, während die
Schaumvorläufer in dem Beutel zu Schaum expandieren, um
dadurch das Schaumpolster mit Oberflächen zu bilden, die den
Oberflächen der Fördermittel entsprechen, das eine Dicke
aufweist, die im Wesentlichen durch den Abstand zwischen
den Fördermitteln bestimmt wird.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, bei der das genannte
Vorwärtsbewegungsmittel (31, 32) Mittel zum Vorwärtsbewegen
einer Einzellage von Kunststofffolienmaterial (23) umfasst,
das mittig in eine einander gegenüberliegende Anordnung
gefaltet worden ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 20, bei der das
Vorwärtsbewegungsmittel (31, 32) Mittel umfasst, um zwei separate
Lagen Kunststofffolienmaterial (23) in eine einander
gegenüberliegende Anordnung zu bringen und nachfolgend die Lagen
in der einander gegenüberliegenden Anordnung vorwärts zu
bewegen.
23. Vorrichtung nach Anspruch 20, 21 oder 22, bei der die
Injektionsmittel Mittel (27) zum Aufnehmen, Mischen und
Injizieren von zwei separaten Schaumvorläufern (A, B)
umfassen.
24. Vorrichtung nach Anspruch 20, 21, 22 oder 23, bei der
die Siegelungsmittel Mittel (37, 30, 41, 42) zum Siegeln
der Kunststofflagen in Querrichtung und Mittel (31, 32) zum
Siegeln der Kunststofflagen in Längsrichtung umfasst.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, bei der die Mittel zur
Längssiegelung eine geheizte Rolle (32) des genannten
Fördermittels umfasst.
26. Vorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, bei der die
Mittel zur Quersiegelung einen Heizdraht (41) umfassen.
27. Vorrichtung nach Anspruch 24, 25 oder 26, bei der die
Mittel zur Querversiegelung zwei parallele Metallstreifen
(37, 40) und einen Metalldraht (41) parallel zu und
zwischen den Metallstreifen umfasst, wodurch zwei getrennte
Siegelungen in dem Kunststofffolienmaterial gebildet und
das Kunststofffolienmaterial zwischen den separaten
Siegelungen getrennt wird.
28. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 20
bis 27, die Mittel (26, 52) zum Erzeugen einer
Entlüftungsöffnung (53) in dem Beutel (50) einschließt, damit die
durch den expandierenden Schaum erzeugten Gase aus dem
Beutel entweichen können.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, bei der die
Entlüftungsöffnungsmittel eine Vielzahl von Stacheln (52) auf einer
Zuführungsrolle (26) des genannten Vorwärtsbewegungsmittels
umfassen, und über die das Kunststofffolienmaterial geführt
wird, wenn es sich vorwärts bewegt, so dass die Stacheln
eine Vielzahl kleiner Entlüftungsöffnungen (53) in dem
Folienmaterial bilden, aus denen Gase entweichen können, wenn
die Schaumvorläufer Schaum bilden.
30. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 20
bis 29, die Mittel (27) zum Platzieren der Schaumvorläufer
(A, B) zwischen den Mittelabschnitten (54, 55) des
Kunststoff folienmaterials und zum Halten der Vorläufer in den
Mittelabschnitten des Kunststofffolienmaterials
einschließt, wenn der Beutel (50) geformt wird, um dadurch das
gleichmäßige Verteilen des expandierenden Schaums im Beutel
zu begünstigen, wenn der Beutel sich zwischen den
parallelen Fördermitteln (44, 45) vorwärts bewegt.
31. Vorrichtung nach Anspruch 30, bei der die
Zentriermittel ein Paar gegenüberliegende benachbarte Rollen (30)
der Vorwärtsbewegungsmittel umfasst, die dem Injektionsmittel
(27) nachgeordnet angeordnet ist, wobei jede der
Rollen einen ausgesparten Mittelabschnitt aufweist, die
zusammen eine zentrierte Öffnung (76) begrenzen, durch die
im Wesentlichen die gesamten Schaumvorläufer gelangen
müssen, wenn der genannte Beutel geformt wird.
32. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 20
bis 31, bei der die Fördermittel Bandförderer (44, 45)
umfassen.
33. Verfahren zum Verpacken von Artikeln, umfassend:
Herstellen eines flexiblen Schaumpolsterpaneels (50)
durch Abgeben von Schaumvorläufern (A, B) in einen
Kunststoffbeutel und Halten des Beutels in einer Paneelform, bis
die Schaumvorläufer das Expandieren zu Schaum im
Wesentlichen beendet haben;
Einsetzen des Polsterpaneels in einen
Verpackungsbehälter (56); und
Platzieren eines Objekts (57, 60, 61, 62), das in dem
Behälter verpackt und geschützt werden soll, neben dem
Polsterpaneel.
34. Verfahren nach Anspruch 33, bei dem die Stufe des
Herstellens des Paneels (50) das Herstellen eines rechteckigen
Paneels aus einem rechteckigen Kunststoffbeutel umfasst.
35. Verfahren nach Anspruch 33 oder 34, bei dem eine
Vielzahl von Polsterpaneelen (50) in vertikaler Ausrichtung in
dem Behälter (56) platziert wird.
36. Verfahren nach Anspruch 35, bei dem mindestens ein
Paneel (50) entlang mindestens eines Seitenrands des
Behälters (56) platziert wird.
37. Verfahren nach Anspruch 35 oder 36, bei dem mindestens
ein Paneel (50) zwischen zwei oder mehreren Objekten in dem
Behälter (56) platziert wird.
38. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 33
bis 37, bei dem das flexible Paneel (50) in dem Behälter
gebogen wird.
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