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DE60031527T2 - Verfahren und anlage zum herstellen von zweikammerbehältern - Google Patents

Verfahren und anlage zum herstellen von zweikammerbehältern Download PDF

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DE60031527T2
DE60031527T2 DE60031527T DE60031527T DE60031527T2 DE 60031527 T2 DE60031527 T2 DE 60031527T2 DE 60031527 T DE60031527 T DE 60031527T DE 60031527 T DE60031527 T DE 60031527T DE 60031527 T2 DE60031527 T2 DE 60031527T2
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DE
Germany
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outer bands
station
central band
pockets
container
Prior art date
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Application number
DE60031527T
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English (en)
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DE60031527D1 (de
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Luigi Negri
Walter Pinotti
Roberto Tabaroni
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Sarong SpA
Original Assignee
Sarong SpA
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Description

  • Technisches Gebiet
  • Insbesondere, obwohl nicht ausschließlich, wird die Erfindung nützlich angewendet zum Verpacken von Lebensmittelprodukten, Pharmazeutika, Kosmetik- und Waschmittelprodukten in der Form von Cremes, Pasten, Flüssigkeiten, Pulvern, Granulaten und heißverpackten Flüssigprodukten, die sich nach der Abkühlung verfestigen.
  • Hintergrund des Standes der Technik
  • Es sei insbesondere Bezug genommen auf einen Behälter mit zwei im Wesentlichen ähnlichen Taschen, die einander zugewandt sind, die mit ein Paar von äußeren Wänden und einer mittigen Wand versehen sind, die entlang wenigstens eines Teils ihres Umfangs mit den äußeren Wänden verbunden ist und somit die Taschen definieren.
  • Die US-Patente US 4,254,910 und US 5,170,886 lehren Behälter der oben beschriebenen Art, die zum Verpacken von Flüssigkeiten, insbesondere Parfums verwendet werden, die dann als ein Gas in einem Luftmedium transportiert werden, um sich in einem Raum zu verteilen. Die Behälter weisen eine mittige Wand auf, die gegenüber Gasen durchlässig ist und die mit der gasundurchlässigen äußeren Wand auf eine solche Weise zusammenhängt, dass sie entfernbar ist.
  • In der FR 2 755 673 , die ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 offenbart, ist ein beutelartiger Behälter offenbart, der aus zwei Plastikfolien gebildet wird, die miteinander verschweißt werden und zwischen denen ein Produkt enthalten ist. Eine starre mittlere Folie bildet eine Abtrennung zum Abtrennen des Behälters in zwei einzelne Teile. Die Trennung erstreckt sich über den Umfang begrenzt von den beiden Abteilen, um eine Zone außerhalb der Abteile zur Bildung einer Stütze zu bilden. Der beutelartige Behälter enthält zwei Komponenten, die nachfolgend gemischt werden können, um ein Produkt zu bilden.
  • In der US 5,724,789 ist eine Ausgabeverpackung mit vielen Abteilungen durch das Fördern von drei Folien aus mit Wärme versiegelbarer flexibler Folie durch eine Form- und Füllverpackungsinstrumentierung hergestellt, wozu eine Anordnung gehört, die eine Folie in zwei Hälften aufteilt, die zu äußeren Wänden werden. Die umfangsmäßig abgedichtete, nebeneinander angeordnete flexible Verpackung mit Vielfachfächern, weist ein Paar von äußeren Wänden und eine Trennwand auf, die zwischen den äußeren Wänden angeordnet ist, um die Verpackung in die Vielzahl von Fächern aufzuteilen. Die Verpackung kann aufgerissen werden, um gleichzeitig fließfähiges Material, das in jedem der Fächer aufgenommen ist, auszugeben und zu vermischen.
  • Die WO 98/26997 offenbart ein Verfahren zum Herstellen eines Sachets mit Vielfachfächern, indem zwei Flächen horizontal in eine Formstation gefördert werden, in die mehrere Vakuumanschlüsse eingeführt werden. Eine Fläche bildet die äußere Wand eines Sachets, und die andere Fläche bildet eine Trennfolie.
  • Das Hauptziel der gegenwärtigen Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Verfahrens zum Formen von Behältern mit Doppeltaschen der oben erwähnten Art, wobei das Verfahren relativ schnell und ökonomisch ist.
  • Ein Vorteil der Erfindung besteht darin, dass sie einen Doppeltaschenbehälter bereitstellt, der besonders geeignet ist, um zwei unterschiedliche Produkte zur selben Zeit auszugeben, wobei diese Produkte bis zu dem Moment der Ausgabe voneinander getrennt gehalten werden.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, einen Doppeltaschenbehälter für zwei Produkte anzugeben, der in einem Raum platziert werden kann, während die beiden darin enthaltenen Produkte dort ausgegeben und über eine Zeitdauer in der Luft verteilt werden; die beiden Produkte können auch in einer vorbestimmten Reihenfolge ausgegeben werden.
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass ein Doppeltaschenbehälter für zwei Einzeldosis-Produkte bereitgestellt wird, so dass eines der Produkte konsumiert werden kann, während das andere abgedichtet bleibt und für den Verbrauch zu einem späteren Zeitpunkt erhältlich ist.
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass ein Doppeltaschenbehälter für ein Produkt bereitgestellt wird, was bedeutet, dass das Produkt direkt konsumiert werden kann, während es in der Hand gehalten wird. Diese Ziele und Vorteile neben anderen werden sämtlich durch die gegenwärtige Erfindung erreicht, wie sie in den nachfolgenden Ansprüchen definiert ist.
  • Weitere Charakteristiken und Vorteile der gegenwärtigen Erfindung werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung einiger bevorzugter, jedoch nicht ausschließlicher Ausführungen der Erfindung besser deutlich, die in den dazugehörigen Figuren der Zeichnung in Form nicht begrenzender Beispiele dargestellt ist und in der:
  • 1 ein Blockdiagramm einer Anlage zum Formen von Doppeltaschenbehältern in heißformbarem und hitzeverschweißbarem Material gemäß der Erfindung ist;
  • 2 eine perspektivische Ansicht der Zuführstation für das mittige Band der Anlage gemäß 1 ist;
  • 3 eine Seitenansicht des Verteilers der Einspritzgruppe der Anlage gemäß 1 ist;
  • 4 ein Abschnitt gemäß der Linie IV-IV gemäß 3 ist;
  • 5 ein Schema einer schematischen beschnittenen Ansicht einer Vorheizstation der Anlage gemäß 1 ist;
  • 6 eine schematische Vorderansicht einer Formhälfte der Station gemäß 5 ist;
  • 7 eine schematische geschnittene Ansicht der Formstation gemäß 1 ist;
  • 8 eine schematische Vorderansicht einer Formhälfte der Formstation gemäß 7 ist;
  • 9 eine schematische geschnittene Ansicht der Schweißstation der Anlage gemäß 1 ist;
  • 10 eine schematische Vorderansicht einer Formhälfte der Schweißstation gemäß 9 ist;
  • 11 eine schematische perspektivische Ansicht eines Teils der Anlage gemäß 1 ist;
  • 12 eine perspektivische Ansicht einer Mehrzahl von in der Anlage hergestellten Behältern ist;
  • 13 eine Seitenansicht eines ersten Behälters ist, der gemäß der Erfindung hergestellt ist;
  • 14 ein Schnitt XVI-XVI gemäß 13 ist;
  • 14a den offenen Behälter zeigt;
  • 15 eine Seitenansicht eines zweiten Behälters ist, der gemäß der Erfindung hergestellt ist;
  • 16 ein Schnitt XXI-XXI gemäß 15 ist;
  • 16a den offenen Behälter zeigt;
  • 17 eine Seitenansicht eines dritten Behälters gemäß der Erfindung zeigt;
  • 18 ein Schnitt XVIII-XVIII gemäß 17 ist;
  • 19 eine Seitenansicht eines vierten Behälters zeigt, der gemäß der Erfindung hergestellt ist;
  • 20 den Abschnitt XX-XX gemäß 19 zeigt;
  • 21 den Schnitt XXI-XXI gemäß 19 zeigt;
  • 22 den Schnitt XXII-XXII gemäß 19 zeigt;
  • 23 eine Seitenansicht eines fünften Behälters ist, der gemäß der Erfindung hergestellt ist.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Unter Bezugnahme auf die oben erwähnten Figuren der Zeichnungen 1 bis 12 bezeichnet 1 eine Anlage in ihrer Gesamtheit zum Formen von Doppeltaschenbehältern aus heißformbarem und heißverschweißbarem Material.
  • Die Anlage 1 weist eine Zuführ- und Faltstation 2 auf, die eine Folie aus Kunststoffmaterial bereitstellt, wobei die Folie in zwei äußere Bänder 3 aufgeteilt ist, die nebeneinander angeordnet sind und an dem Boden miteinander verbunden sind; die Anlage weist ferner eine Zuführstation 4 für ein mittig angeordnetes Band 5 auf, d.h. ein zwischen den äußeren Bändern 3 angeordnetes Band; die Anlage weist ferner eine erste und eine zweite Vorheizstation 6 und 7 für die äußeren Bänder 3, eine Schweißstation 9 für die äußeren Bänder 3 und das mittige Band 5 auf, sowie eine Kühlstation 10 für die geformten und verschweißten Behälter 11.
  • Die äußeren Bänder 3 werden bei der Ankunft von der Zuführ- und Faltstation 2 in einer im Wesentlichen vertikalen und leicht abgetrennten Position gehalten und bewegen sich ständig in einer horizontalen Linie.
  • Die Zuführstation 4 weist oben liegend eine Querrolle 12 auf, um das mittige Band 5 und eine Mehrzahl von horizontalen Rollen 13 zu fördern, um das mittige Band 5 während des Abwickelns von der Rolle 12 und der vertikalen Einführung von oben in den Zwischenraum zwischen den beiden äußeren Bändern 3, die wie oben erwähnt voneinander getrennt gehalten werden, gespannt zu halten.
  • Vorteilhafterweise wird die Einführung des mittigen Bandes 5 zwischen die beiden äußeren Bänder 3 durch das Einbeziehen einer geneigten festen Spindel 14 unterstützt, die unterhalb der Fortbewegungslinie der äußeren Bänder 3 liegend das mittige Band 5 von oben erhält und es ablenkt, um es kontinuierlich zwischen die beiden getrennten äußeren Bänder 3 einzuführen.
  • Zwei vertikale Rollen 15, die stromabwärts der Spindel 14 angeordnet sind und zu den äußeren Bändern 3 extern sind, erhalten die äußeren Bänder 3, wobei das mittige Band 5 bereits dazwischen eingeführt ist, und verdichten den Satz von Bändern 3 und 5 mit der Hilfe einer Mehrzahl von Zangen 16, die entlang der Fortbewegungslinie verteilt sind.
  • An den Vorheizstationen 6 und 7, der Formgebungsstation 5 und der Schweißstation 9 wird ein formendes Fluid eingeführt, z.B. heiße Druckluft, die zwischen die äußeren Bänder 3 über eine Injektorgruppe eingeführt wird, die mit einem Verteiler 17 ausgestattet ist, der zwischen den Formhälften der verschiedenen seitlich arbeitenden Stationen angeordnet ist.
  • Die Vorheizstation 6 und 7 weisen eine Form auf, die Fächer 18 besitzt, die ausreichend sind, um die äußeren Bänder 3 getrennt zu halten, während sie zur selben Zeit an den Wänden der Fächer 18 durch die Wirkung des formenden Fluides anhaften, das während des Schließschrittes der relativen Halbformen 19 eingeführt wird.
  • Die Formstation 8 weist eine Form auf, die mit Fächern 20 versehen ist, die in den relativen Halbformen 21 vorgesehen sind, wobei die Letzteren entsprechend der Endform der hergestellten Behälter 11 geformt sind.
  • Die Schweißstation 9 weist eine Form auf, die mit Fächern 22 versehen ist, die in Halbformen 23 ausgebildet sind, in denen die bereits geformten Behälter aufgenommen sind.
  • Der Verteiler 17 hat ein Längsblindloch 24 zum Zuführen des Fluides und steht über eine Mehrzahl von Querrohren 25 mit den Öffnungen 26 der Behälter 11 in Verbindung. Der Verteiler 17 ist vorzugsweise mit einem Wasserkühlkreis 27 versehen, der es verhindert, dass irgendein Behälter an den verschiedenen Stationen überhitzt wird.
  • Die Rohre 25 haben ein Ende, das an den Öffnungen 26 liegt, wobei das Ende geschlossen ist und mit den Öffnungen über Querventile 28 verbunden ist, die eine gleichmäßige Verteilung des formenden Fluides zwischen den äußeren Bändern 3 erlauben.
  • An der Position der Heizstationen 6 und 7 und der Formstation 8 weist der Verteiler 17 unten zwei Trennblätter 29 auf, die vertikal voneinander beabstandet und reziprok ausgerichtet positioniert sind, wobei die Blätter 29 zwischen das mittige Band 5 und die äußeren Bänder 3 hineinreichen.
  • Die Blätter 29 ermöglichen es, dass die äußeren Bänder 3 vorgeheizt werden und somit, dass die Behälter 11 geformt werden, ohne dass das mittige Band 5 übermäßig geheizt wird, was so eine Bildung von Blasen, Lufttaschen und dergleichen infolge von übermäßiger Wärmezufuhr vermeidet.
  • Die Schweißstation 9 ist mit Wärmeschweißausrüstung von bekannter Art, die hier nicht dargestellt ist, ausgestattet, die das mittige Band 5 und das Paar von äußeren Bändern 3 an den Rändern des Behälters 11 verschweißt.
  • Das formende Fluid, das in den verschiedenen Stationen eingeführt wird, bestimmt die Ausdehnung der äußeren Bänder 3, die aus einem Kunststoffmaterial bestehen, gegen die gegenüberliegenden hohlen Fächer, die in den Halbformen der betreffenden Formen vorgesehen sind.
  • Die Formen werden auf einer Temperatur gehalten, die das Material erweicht, während sie ausreichend niedrig ist, um zu verhindern, dass die äußeren Bänder 3 selbst mit den Formen verschweißen. Aus demselben Grund muss die Greifkraft der Formen ausreichend hoch sein, um zu verhindern, dass Fluid entweicht, jedoch nicht so hoch, dass die äußeren Bänder 3 miteinander verschweißt werden.
  • Die Stationen stromaufwärts der Formstation 8 arbeiten mit allmählich zunehmenden Temperaturen bis die Erweichungstemperatur des Materials des äußeren Bandes 3 erreicht ist. Die Formstation 8 arbeitet bei niedrigeren Temperaturen als die stromaufwärtigen Stationen, um so die Form der gerade geformten Behälter zu stabilisieren. Die Kühlstation 10 stromabwärts der Schweißstation 9 schließt die Deformation der äußeren Bänder 3 ab und bewirkt die nachfolgende Stabilisation der geschweißten Fläche.
  • Vorteilhafterweise sind stromabwärts der Kühlstation eine Behälterfüllstation, eine Schweißstation zum dauerhaften Verschweißen von Öffnungen befüllter Behälter und eine Schneidstation zum Abtrennen von einem oder mehreren benachbarten Behältern in Querebenen vorgesehen, die senkrecht zu der Formrichtung sind.
  • Die beschriebene Anlage bewirkt ein Verfahren zum Formen von Doppeltaschenbehältern mit den folgenden Schritten: Zuführen von zwei endlosen äußeren Bändern 3, die einander zugewandt sind, in einer Vorwärtsrichtung in wenigstens eine Einführzone, wobei ein drittes, mittiges Band 5 zwischen die äußeren Bänder 3 eingeführt wird; Formen der Taschen in den beiden äußeren Bändern 3 nach dem Einführen des mittigen Bandes 5, indem die beiden äußeren Bänder 3 mit den beiden Formhälften gekoppelt werden, deren Form der Form der Endprodukte entspricht; Verschweißen des mittigen Bandes 5 mit den äußeren Bändern 3 an den Umfangsrändern der geformten Taschen.
  • Das Verbinden der äußeren Bänder 3 mit den beiden Formhälften wird nach der Einführung des mittigen Bandes 5 durch Injizieren eines formenden Fluides zwischen die äußeren Bänder 3 realisiert, um die Ausdehnung der äußeren Bänder 3 gegen die Fächer der Formhälften zu bestimmen.
  • Bei Verwendung einer anderen Anlage (nicht dargestellt) wäre es möglich, die Taschen auf den äußeren Bändern 3 durch Koppeln der äußeren Bänder 3 mit zwei Formhälften vor der Einführung des mittigen Bandes 5 zu formen.
  • Vorzugsweise werden die beiden äußeren Bänder 3 durch Falten einer endlosen Folie gebildet, um ein Paar von nebeneinander angeordneten Bändern zu erzeugen, die an ihren Rändern miteinander verbunden sind.
  • Vorzugsweise wird das mittige Band 5, das von einer Querrolle abgewickelt wird, kontinuierlich von oben zwischen die beiden äußeren Bänder 3, die leicht auseinan der gehalten sind und sich in einer im Wesentlichen horizontalen Richtung vorwärts bewegen, eingeführt.
  • Bei einer Ausführung des Verfahrens sind wenigstens zwei der drei Bänder aus einem Material bekannter Art ausgebildet, das sich durch eines oder mehrere äußere Reagenzien auflöst.
  • Das Zwischenband oder mittige Band 5 kann erheblich dünner als die beiden äußeren Bänder sein, ohne die Wirkungsweise der Abdichtung und die Integrität der fertigen Behälter zu beeinträchtigen.
  • Die Anlage arbeitet wie folgt.
  • Die endlosen äußeren Bänder 3 aus heißformbarem und heißschweißbarem Material werden von der Zuführstation 2 voneinander getrennt zu der Zuführstation 4 des mittigen Bandes 5 vorwärtsbewegt.
  • Das mittige Band 5 wird zwischen die äußeren Bänder 3 eingeführt, das Paket aus Bändern wird kompaktiert und zu den Vorheizstationen 6 und 7 geführt, wo das mittige Band 5 durch die Blätter 29 abgetrennt ist und die äußeren Bänder 3 durch die Wirkung eines unter Druck stehenden formenden Fluides in Fächern der Relativformen geheizt und leicht ausgedehnt werden.
  • Nach dem Verlassen der Vorheizstationen 6 und 7 gelangen die äußeren Bänder 3 zu der Formstation 8, wo sie gegen die Fächer der Form ausgedehnt werden, um die Wände des Behälters 11 zu erzeugen. Das mittige Band 5 wird von diesem Teil des Vorgangs durch die Blätter 29 getrennt gehalten.
  • Nach dem Verlassen der Vorheizstationen 6 und 7 gelangen die äußeren Bänder 3 zu der Formstation 8, wo sie gegen die Fächer der Form ausgedehnt werden, um die Wände des Behälters 11 zu realisieren. Das mittige Band 5 wird von diesem Teil des Verfahrens durch die Blätter 29 getrennt gehalten.
  • Nach dem Verlassen der Formstation 8 werden die äußeren Bänder 3 und das mittige Band 5 zu der Schweißstation 9 gebracht, wo die äußeren Bänder 3 und das mittige Band 5 mit Hitze entlang der Umfangskante des Behälters 11 verschweißt werden.
  • Wenn die Behälter 11 die Schweißstation 9 nunmehr geformt und verschweißt verlassen, werden sie zu der Kühlstation 10 gesandt und danach zu der Füllstation, der Schließstation und der Schweißstation zum permanenten Verschweißen der Öffnung, und schließlich zu der Schneidstation.
  • Das Folgende unter Bezugnahme auf die 13 bis 23 ist eine Beschreibung von verschiedenen Behältern, die vorzugsweise unter Verwendung der Anlage und des Verfahrens gemäß der Erfindung erhalten werden können.
  • Die 13 und 14 zeigen einen Behälter 40, der zwei geschlossene Taschen 41 und 42 hat, die im Wesentlichen ähnlich sind, aneinander liegen und gegeneinander isoliert sind, wobei jede von ihnen ein Produkt enthält.
  • Der Behälter 40 enthält ein Paar von äußeren Wänden 43 und 44 und eine trennende Mittelwand 45, die entlang ihres Umfangs mit den äußeren Wänden 43 und 44 gekoppelt ist, wodurch so die Taschen gebildet sind. Die mittige Wand 45, die die beiden Taschen trennt, besteht aus einem Material, das in Bezug auf die beiden in den Taschen enthaltenen Produkte undurchlässig ist und hält die Produkte bis zu dem Moment auseinander, in dem das letzte davon benutzt wird.
  • Die Produkte in der Tasche können unterschiedlicher Art sein, die nur zusammengemischt werden, wenn der Behälter geöffnet ist. Die Produkte können zum Beispiel zwei medizinische Substanzen sein, die beim Mischen miteinander zusammenwirken; oder es können zwei einzelne Komponenten in einem Zweikomponenten-Produkt (z.B. einer Zahnpasta) sein, das nur im Moment der Benutzung miteinander kombiniert wird.
  • Der Behälter weist wenigstens ein aufbrechbares Ende 40a auf, das sich auf beide Taschen bezieht und dessen Aufbrechen das Öffnen der benachbarten Auslässe 41a und 42a bestimmt (14a), wobei jeweils ein Auslass für jede Tasche vorgesehen ist, die voneinander durch die mittige Wand 45 getrennt sind, wodurch jedoch das in den Taschen enthaltene Produkt ausfließen kann.
  • Die äußeren Wände 43 und 44 können aus einem flexiblen Material hergestellt sein, und der Ausfluss der beiden Produkte (vorzugsweise flüssig oder pastös) kann nach dem Aufbrechen des Endes 40a erreicht werden, indem die äußeren Wände 43 und 44 zusammengedrückt werden.
  • Das aufbrechbare Ende 40a kann durch den Benutzer manuell aufgebrochen werden. Im gegenwärtigen Fall weist das Ende 40a zwei Teile von Taschen auf, die jeweils einen engeren Abschnitt in Bezug auf den Rest der Tasche haben. Diese engeren Teile liegen aneinander an und sind durch die mittige Wand 45 voneinander getrennt.
  • Das aufbrechbare Ende 40a hat zwei Bruchlinien 46 und 47, die vorbestimmt sind, um das Aufbrechen des Endes 40a zu erleichtern. Jede Bruchlinie weist einen Einschnitt in das Umfangsteil des Behälters in einem Bereich auf, in dem die drei Wände, die die Taschen definieren, miteinander gekoppelt sind. Die Vertiefungen gehen vorzugsweise vollständig durch den Grundstoff wie bei der dargestellten Ausführung (d.h. dass sie sowohl in die äußeren Wände als auch in die mittige Wand einschneiden), jedoch können sie nur teilweise eindringen. Die Vertiefungen sind an den gegenüberliegenden Seiten des aufbrechbaren Endes 40a angeordnet und erstrecken sich fast bis zu dem Ende 40a selbst.
  • Die Vertiefungen können in einer Schneidestation hergestellt sein, die stromabwärts der letzten Schweißstation der befüllten Behälter angeordnet ist.
  • Der Doppeltaschenbehälter ist besonders geeignet, um zwei unterschiedliche Produkte, die bis zu dem Moment der Ausgabe voneinander getrennt gehalten sind, gleichzeitig auszugeben.
  • Bei einer nicht dargestellten Ausführung kann das aufbrechbare Ende 40a zwei Vertiefungen aufweisen, wobei jede in einer betreffenden äußeren Wand 43 und 44 vorgesehen ist, um ein separates Öffnen der beiden Taschen zu ermöglichen, zunächst die eine und dann die andere. Die Betätigung wird erleichtert, falls die mittige Wand 45 aus einem flexiblen Material besteht.
  • Bei einer anderen Ausführung können die Öffnungen der beiden Taschen durch Verwendung einer Schließvorrichtung (z.B. eines Deckels, einer Abdeckung, einer Zunge), die auf den Behälter nach seiner Befüllung angewandt ist, realisiert sein, anstatt durch das Aufbrechen eines Teils des Behälters.
  • Die drei Wände 43, 44 und 45 sind vorzugsweise aus einem heißformbaren und heißverschweißbaren Material, z.B. aus einem Kunststoff, hergestellt.
  • Die 15 und 16 zeigen einen Behälter 50, der zwei äußere Wände 51 und 52 aufweist, die die Taschen außen begrenzen, und die mit einer mittigen Wand 53 derart gekoppelt sind, dass sie abgelöst werden können.
  • Die mittige Wand 53 zeigt ein Ende 53a, das nicht mit den äußeren Wänden gekoppelt ist, das jedoch innerhalb der Taschen endet, womit so eine Öffnung 54 zurückbleibt, die die Taschen miteinander verbindet. An dem gegenüberliegenden Ende 53b wirkt die mittige Wand 53 als ein Griff (wenn die äußeren Wände einmal abgelöst sind, so dass das Produkt leicht gegessen werden kann (16a); somit wirkt die mittige Wand 53 als eine Stütze für das Produkt.
  • Das Ablösen der äußeren Wände wird durch das Vorhandensein von zwei Zungen erleichtert, bei denen es sich um nichts anderes als zwei Enden der äußeren Wände handelt, die nicht mit der mittigen Wand 53 verschweißt sind.
  • Die 17 und 18 zeigen eine dritte Art eines Behälters 60, bei der die äußeren Wände 61 und 62 mit der mittigen Wand 63 gekoppelt sind, so dass sie abgelöst werden können.
  • Die mittige Wand 63 besteht aus einem Material, das die in den Taschen enthaltenen Produkte gegenüber der äußeren Umgebung schützt, insbesondere, falls es sich um Produkte der Lebensmittelkategorie handelt. Das Material der mittigen Wand 63 ist auch gegenüber Gerüchen in der Atmosphäre oder Gerüchen von den Produkten selbst undurchlässig, so dass die Lebensmittelqualitäten des Produkts gut geschützt sind.
  • Der Behälter 60 wird durch Ablösen der äußeren Wände von der mittigen Wand 63 geöffnet. Zwei Zungen 64 und 65, nichts anderes als zwei Enden der äußeren Wände, die nicht mit der mittigen Wand verschweißt sind, erleichtern das Öffnen des Behälters.
  • Der Behälter ist derart hergestellt, dass die erste äußere Wand, dann die andere, abgelöst werden kann. Der Behälter ist deshalb geeignet, um zwei einzelne Dosen desselben Produktes aufzunehmen, so dass eine konsumiert werden kann und die andere für den späteren Verbrauch aufgespart wird.
  • Bei den oben beschriebenen Doppeltaschenbehältern kann es vorgesehen sein, dass zwei oder drei Wände, die die Taschen definieren, aus einem Material bekannter Art bestehen, das sich unter Wirkung von einer oder mehreren äußeren Mitteln (z.B. Chemikalien, mechanische Mittel, atmosphärische Mittel, Hitzefaktoren usw.) auflösen, so dass das Produkt in wenigstens einer der Taschen an die äußere Umge bung freigesetzt wird. Insbesondere können alle drei Taschen aus einem Material hergestellt sein, dass sich auflöst. Das Material könnte z.B. wasserlöslich sein.
  • Wenigstens eine der drei Wände kann aus einem sich auflösenden Material hergestellt sein, dass sich von dem auflösenden Material von wenigstens einer anderen der drei Wände unterscheidet. Diese unterschiedliche Charakteristik steht vorzugsweise im Zusammenhang mit der Zeit, die zur Auflösung notwendig ist, so dass eines der Produkte vor dem anderen nach außen hin freigegeben wird. Der Behälter könnte z.B. eine Außenwand aufweisen, die sich zuerst auflösen soll, was das Produkt in einer der Taschen zur Verteilung in die Atmosphäre freigibt, während die anderen beiden Wände sich erst später auflösen werden, was das andere Produkt freisetzt, nachdem das erste seine Aktivität ausgeführt hat.
  • Die 19 bis 22 zeigen einen Behälter 70, der zwei im Wesentlichen ähnliche geschlossene Taschen 71 und 72 aufweist, die einander zugewandt sind, jedoch voneinander isoliert sind, von denen jede ein Produkt enthält.
  • Der Behälter 70 weist ein Paar von äußeren Wänden 73 und 74 und eine mittige Trennwand 75 auf, die entlang ihres Umfangs mit den äußeren Wänden gekoppelt ist, wodurch so die Taschen gebildet sind. Die mittige Wand, die die beiden Taschen voneinander trennt, ist aus einem undurchlässigen Material hergestellt, das die beiden Produkte voneinander getrennt hält.
  • Die in den beiden Taschen enthaltenen Produkte können solche sein, die zur Kombinierung vorgesehen sind, selbst wenn sie voneinander unterschiedlich sind, möglicherweise mit einem zeitlichen Abstand voneinander, d.h. ohne Mischen (z.B. eine einzige Dosis eines Shampoos, gefolgt von einer Dosis von Haar-Konditioner, der unmittelbar nach dem Shampoo verwendet wird).
  • Der Behälter 70 weist wenigsten zwei leicht aufzubrechende Enden 76 und 77 auf, die voneinander getrennt sind und voneinander beabstandet sind, wobei ein erstes Ende 76 sich auf eine der Taschen 72 bezieht, während sich ein zweites Ende 77 auf die andere der beiden Taschen 72 bezieht. Ein leicht aufzubrechendes Ende, das mit einer Tasche zusammenhängt, weist einen relativ schmalen Fortsatz der Tasche auf. Der Fortsatz ist von der mittigen Trennwand 75 durch eine der beiden äußeren Wände 73 oder 74 getrennt, während die andere äußere Wand 74 oder 73 in dem an dem anderen Ende des Fortsatzes gelegenen Bereich mit der mittigen Wand 75 gekoppelt ist. Jeder Fortsatz ist durch eine entsprechende Bruchlinie 78 in zwei Teile aufgeteilt. Es gibt wenigstens zwei Bruchlinien 78, eine für jeden Fortsatz. Die Bruchlinien 78 schneiden sich nicht und sind relativ weit voneinander entfernt. Dies Aufbrechen von einer der beiden Bruchlinien 78 öffnet eine der beiden Taschen, wobei die andere Tasche unversehrt zurückbleibt.
  • Der Nutzer kann nur eine Tasche verwenden, z.B. die Tasche 71, indem nur eines der beiden Enden aufgebrochen wird, d.h. das zweite Ende 77, ohne das Risiko, das andere Ende 76 aufzubrechen. Das zweite Ende 77 ist in einem Bereich des Behälters, in dem die mittige Wand 75 und die äußere Wand 74, die gemeinsam die Tasche 72 definieren, miteinander verschweißt sind. Somit bleibt die Tasche 72 beim Aufbrechen des zweiten Endes 77 versiegelt. Eine ähnliche Situation besteht für das erste Ende 76, das sich in einem Bereich des Behälters befindet, in dem die mittige Wand 75 und die äußere Wand 73, die gemeinsam die Tasche 71 definieren, miteinander verschweißt sind.
  • 23 zeigt einen Behälter 80, der sich von dem Behälter 70 darin unterscheidet, dass der Letztere einen flachen Boden 81 aufweist und unabhängig auf einer Oberfläche abgesetzt werden kann. Die beiden leicht aufbrechbaren Enden befinden sich an einem dem Boden 81 gegenüberliegenden Ende. Während der Herstellung dieses Behälters wird das formende Fluid durch eine Öffnung geblasen, die zwischen den beiden leicht aufbrechbaren Enden vorgesehen ist, wiederum an dem dem Boden 81 gegenüberliegenden Ende. 82 bezeichnet den Bereich des Behälters 80, an dem während des Formvorgangs das Loch zum Einführen des formenden Fluids vorhanden war. Am Behälter 70 gemäß 19 ist das Fluideinführloch, das mit 79 bezeich net ist, an einer der Seite, wo die leicht aufbrechbaren Enden 76 und 77 vorgesehen sind, an der gegenüberliegenden Seite angeordnet.
  • Eine andere Art eines hier nicht dargestellten Behälters, der in der vorgeschriebenen Anlage geformt sein kann, besteht aus heißformbarem und heißverschweißbarem Material für Produkte, die dazu ausgebildet sind, sich in einer Umgebung auszubreiten und zu verteilen, wie etwa Parfum und dergleichen. Der Behälter weist zwei Taschen auf, die durch eine mittige durchlässige Wand voneinander getrennt sind. Die Taschen und die mittige Wand sind entlang des Umfangsrandes miteinander verschweißt.
  • Die mittige Wand kann eine innere Schicht und zwei äußere Folien aufweisen, die dazu vorgesehen sind, mit den äußeren Wänden der Tasche verschweißt zu werden. Die mittige Wand besteht aus Materialien, die die Adhäsionskraft zwischen den äußeren Schichten und der inneren Schicht niedriger machen als die Adhäsionskraft zwischen den äußeren Folien und den äußeren Taschenwänden, nachdem sie miteinander verschweißt sind.
  • Die beiden äußeren Folien können aus einem gasdurchlässigen Kunststoffmaterial bestehen. Die innere Schicht, die die beiden Folien miteinander vereint, kann ein ablösbares Harz sein. Die Adhäsionskraft, die durch das ablösbare Harz bewirkt wird, ist niedriger als die Schweißkraft zwischen den Folien und den äußeren Wänden der Taschen, was zu Folien führt, die leicht ablösbar sind.
  • Die teilweise oder vollständige Öffnung der Behälter wird an der inneren Schicht der durchlässigen mittigen Wand durchgeführt, was die Freisetzung des Behälters der beiden Taschen in die umgebende Atmosphäre ermöglicht.
  • Diese Art eines Behälters ist insbesondere für Gerüche von abgeschlossenen Umgebungen nützlich, wie etwa für Garderoben, Schubladen, Wäscheschränke und dergleichen. Die Behälter können sowohl in vertikalen als auch in horizontalen Ausfüh rungen verwendet werden, erfordern keine Ablösung einer Hilfsfolie und haben kein durchlässiges Teil in direktem Kontakt mit Regalen oder anderen Oberflächen, da dieses Teil innerhalb der Taschen vorgesehen ist, die das Produkt enthalten. Im Vergleich zu anderen herkömmlichen Produkten dieser Art und Größe weisen die gegenwärtigen Behälter auch eine Abgabefläche auf, die zweimal so groß ist, da die Geruchsstoffe zur selben Zeit von zwei permeablen Folien der mittigen Wand freigesetzt werden, die mit den betreffenden Taschen verschweißt ist.
  • Bei sämtlichen der oben beschriebenen Behälter kann die mittige Trennwand dünner als die Kunststofffolien gemacht sein, aus denen die äußeren Wände bestehen. Infolge dieser sehr dünnen mittigen Wand kann eine Materialeinsparung gemacht werden, ohne die Dichtfunktion der Behälter zu schwächen.
  • Sämtliche der oben beschriebenen Behälter können unter Verwendung der in den Ansprüchen definierten Anlage oder des Verfahrens hergestellt werden.

Claims (22)

  1. Verfahren zum Formen von Behältern (30; 40; 50; 60) mit zwei Taschen, bei dem jeder Behälter zwei ähnliche Taschen hat, die einander zugewandt sind, wobei jede der Taschen dazu vorgesehen ist, ein Produkt zu enthalten; wobei der Behälter ein Paar von äußeren Wänden (44, 43; 51, 52; 61, 62) und eine mittige Wand (45; 53; 63) aufweist, die entlang einer Umfangszone derselben mit den äußeren Wänden (44, 43; 51, 52; 61, 62) gekoppelt ist, um die Taschen zu begrenzen, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist: – Vorwärtsbewegen von zwei endlosen äußeren Bändern (3), die einander zugewandt sind, in einer Vorwärtsrichtung zu wenigstens einer Einführzone, wo ein drittes endloses und mittiges Band (5) zwischen die äußeren Bänder (3) eingeführt wird; – Bilden der Taschen in den beiden äußeren Bändern (3) nach der Einführung des mittigen Bandes (5), indem die beiden äußeren Bänder (3) mit zwei hälftigen Kammern, die eine Form haben, die einer Endform der Taschen entsprechen, gekoppelt werden; – Verschweißen des mittigen Bandes (5) mit den äußeren Bändern (3) entlang der Umfangszone, so dass eine Öffnung in jeder Tasche entlang der Umfangszone verbleibt; – Füllen jeder Tasche mit einem Produkt über die genannte Öffnung in einer Füllstation; – Abdichten jeder Tasche, indem die genannte Öffnung verschlossen wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Formen das Einspritzen eines formenden Fluides durch die genannte Öffnung umfasst, um so die äußeren Bänder (3) gegen die Formhälften-Fächer an einer Formstation (8), die stromaufwärts der Füllstation angeordnet ist, aufzuweiten.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die äußeren Bänder (3) vor dem Einspritzen einem Verfahren des Vorheizens unterzogen werden, wobei zwischen dem mittigen Band (5) und den äußeren Bändern (3) ein Paar von vertikalen Trennblättern (29) parallel zueinander, jedoch voneinander beabstandet, eingeschoben wird, um zu verhindern, dass das mittige Band (5) vorgeheizt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem während des Formens ein Paar von vertikalen Trennblättern (29) parallel zueinander, jedoch beabstandet voneinander, zwischen das mittige Band (5) und die äußeren Bänder (3) eingeschoben wird, um zu verhindern, dass das mittige Band (5) aufgeheizt wird.
  4. Verfahren nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, bei dem das mittige Band (5) von einer Querspule (12) abgewickelt wird und kontinuierlich von oben zwischen die äußeren Bänder (3) eingeführt wird, die während einer Vorwärtsbewegung derselben in einer horizontalen Richtung getrennt sind.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, bei der das mittige Band (5) vertikal von der Spule (12) abgewickelt wird und umgelenkt wird, um kontinuierlich zwischen die äußeren Bänder (3) eingeführt zu werden.
  6. Vorrichtung nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, bei der nach der Einführung des mittigen Bandes (5) die äußeren Bänder (3) und das mittige Band (5) miteinander kompaktiert werden.
  7. Verfahren nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, bei dem die äußeren Bänder (3) gebildet werden, indem eine kontinuierliche Folie gefaltet wird, um ein Paar von Bändern zu definieren, die nebeneinander angeordnet sind und reziprok darunter verbunden werden.
  8. Verfahren nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, bei dem wenigstens zwei der drei Bänder (3, 5) aus einem Material einer bekannten Art besteht, das sich unter der Wirkung von einem oder mehreren äußeren Reagenzien auflöst.
  9. Anlage zur Formung von Behältern (30; 40; 50; 60), die zwei Taschen aufweisen, mit: – einer Zuführstation (2) zur Zuführung von zwei endlosen äußeren Bändern (3), die einander zugewandt sind, in einer Vorwärtsrichtung; – einer Einführzone (4) zur Einführung eines dritten endlosen mittigen Bandes (5) zwischen die äußeren Bänder (3); – einer Formstation (8), die zwischen Formhälften-Fächern vorgesehen ist, um Taschen in die äußeren Bänder (3) gemäß einer Form der Formhälften-Fächer zu formen; – einer Schweißstation (9), um das mittige Band (5) und die äußeren Bänder (3) entlang einer Umfangszone der Taschen zu verschweißen, um so eine Öffnung in jeder Tasche entlang der Umfangszone zu belassen; – einer Füllstation, um jede Tasche durch die Öffnung mit einem Produkt zu befüllen; – einer Abdichtungsstation zum Abdichten jeder Tasche, dadurch gekennzeichnet, dass die Formstation (8) stromaufwärts der Füllstation vorgesehen ist und eine Einspritzgruppe aufweist, um ein formendes Fluid durch die Öffnung zwischen den äußeren Bändern (3) und dem mittigen Band (5) einzuspritzen, um so die äußeren Bänder (3) gegen die Formhälften-Fächer aufzuweiten.
  10. Anlage nach Anspruch 9, die ferner wenigstens eine Vorheizstation (6, 7) aufweist, die stromaufwärts der Formstation (8) angeordnet ist, um die äußeren Bänder (3) vorzuheizen.
  11. Anlage nach Anspruch 10, bei der zwei Vorheizstationen (6, 7) vorhanden sind.
  12. Anlage nach irgendeinem der Ansprüche 9 bis 11, bei der die Einführzone (4) für das mittige Band (5) oberhalb mit einer Querspule versehen ist, um das mittige Band (5) kontinuierlich von oben zwischen die getrennten äußeren Bänder (3) während ihres Vorschubes in einer horizontalen Richtung einzuführen.
  13. Anlage nach Anspruch 12, bei der die Einführzone (4) eine feste, geneigte Spindel aufweist, die unterhalb an der Vorschublinie der äußeren Bänder (3) angeordnet ist und die das mittige Band (5) erhält, während sich das mittige Band (5) vertikal von der Spule abwickelt; wobei die Spindel das mittige Band (5) umlenkt, um das mittige Band (5) kontinuierlich zwischen die äußeren Bänder (3) einzuführen.
  14. Anlage nach irgendeinem der Ansprüche 9 bis 13, bei der stromabwärts der Einführzone (4) die Anlage ein Mittel zum Kompaktieren der äußeren Bänder (3) und des mittigen Bandes (5) aufweist.
  15. Anlage nach Anspruch 14, bei der das Mittel zum Kompaktieren durch ein Paar von Rollen und Zangen gebildet ist, die entlang der Vorschublinie der äußeren Bänder (3) und des mittigen Bandes (5) verteilt sind.
  16. Anlage nach Anspruch 10 oder 11, bei der wenigstens eine Vorheizstation eine Form zum Quergreifen der äußeren Bänder (3) aufweist, wobei die Form Fächer von ausreichender Tiefe aufweist, um die äußeren Bänder (3) voneinander beabstandet zu halten.
  17. Anlage nach irgendeinem der Ansprüche 9 bis 16, bei der die Schweißstation (9) eine Form zum Quergreifen der äußeren Bänder (3) aufweist, wobei die Form aus zwei Formhälften besteht, in der die geformten Behälter aufgenommen werden.
  18. Anlage nach Anspruch 10, 11 oder 16, bei der sich die Einspritzgruppe auch wenigstens in eine Vorheizstation (6, 7) in der Schweißstation (9) erstreckt, wobei die Einspritzgruppe mit einem Verteiler versehen ist, der in der Nähe von Öffnungen der in den Formhälften gebildeten Behälter angeordnet ist.
  19. Anlage nach Anspruch 18, bei der der Verteiler an der wenigstens einen Vorheizstation und der Formstation unten mit einem Paar von vertikalen Trennblättern versehen ist, die parallel zueinander angeordnet sind und mit einem Abstand voneinander, wobei die Trennblätter zwischen dem mittigen Band (5) und den äußeren Bändern (3) angeordnet sind, und wobei die Trennblätter ein Aufheizen des mittigen Bandes (5) verhindern.
  20. Anlage nach Anspruch 18 oder 19, bei der der Verteiler ein Längsblindloch zum Fördern des formenden Fluides aufweist, wobei das Blindloch über eine Mehrzahl von Querröhren mit den Öffnungen der zu formenden Behälter in Verbindung steht.
  21. Anlage nach irgendeinem der Ansprüche 18 bis 20, bei der der Verteiler mit einem Kühlkreis der Art versehen ist, die Wasser als Kühlmittel verwendet, um eine Überhitzung zu vermeiden.
  22. Anlage nach Anspruch 20, bei der die Querrohre über wenigstens zwei Querventile, die eine gleichförmige Verteilung des formenden Fluides unterstützen, mit den Öffnungen des Behälters in Verbindung stehen.
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