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DE69718853T2 - Dekorplatte mit Vorrichtung zum senkrechten Verschieben längs der geschlossenen Tür eines eingebauten Gerätes - Google Patents

Dekorplatte mit Vorrichtung zum senkrechten Verschieben längs der geschlossenen Tür eines eingebauten Gerätes

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DE69718853T2
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DE
Germany
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door
panel
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lower position
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DE69718853T
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DE69718853D1 (de
Inventor
Roberto Bertazzoni
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Smeg SpA
Original Assignee
Smeg SpA
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L15/00Washing or rinsing machines for crockery or tableware
    • A47L15/42Details
    • A47L15/4251Details of the casing
    • A47L15/4257Details of the loading door
    • A47L15/4265Arrangements of door covering/decoration panels or plinths, e.g. for integrated dishwashers

Landscapes

  • Casings For Electric Apparatus (AREA)
  • Wing Frames And Configurations (AREA)
  • Securing Of Glass Panes Or The Like (AREA)
  • Specific Sealing Or Ventilating Devices For Doors And Windows (AREA)
  • Washing And Drying Of Tableware (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Anordnungen bestehend aus Dekor-Blenden, die an den Türen von Einbaugeräten montiert werden, und insbesondere eine Vorrichtung, die das vertikale Verschieben derselben zwischen zwei festgelegten Positionen entlang der Tür in geschlossener Position ermöglicht.
  • Dekor-Blenden dieses Typs werden bekanntermaßen verwendet, um ein Einbaugerät, typischerweise eine Geschirrspülmaschine, zu verkleiden, damit es mit den übrigen Küchenmöbeln harmoniert. Dies wird dadurch erreicht, daß an seiner Tür mit verschiedenen Mitteln eine Blende angebracht wird, welche ebenso aussieht wie die anderen Türen. Auf diese Weise existiert kein sichtbares Element, mit dem das Gerät von den anderen Elementen, aus denen sich die Küche zusammensetzt, unterschieden werden kann, wobei die Bedienungselemente nur zugänglich sind, wenn die Türe geöffnet ist. Diese Lösung, die unter ästhetischen Gesichtpunkten vollkommen zufriedenstellend ist, hat jedoch den Nachteil, daß es nicht möglich ist, den Betriebszyklus der Maschine zu überprüfen, zum Beispiel um zu prüfen, welche Waschphase erreicht wurde, oder eventuelle Anzeigen zu erkennen. Es ist außerdem nicht möglich, den Zyklus zu verändern, ohne die Maschine anzuhalten, weil hierzu die Tür geöffnet werden muß.
  • Vorrichtungen zur Montage der Dekor-Blenden, die ebenfalls ein vertikales Verschieben derselben entlang der Tür ermöglichen, sind seit einiger Zeit bekannt. Jedoch besteht dieses Verschieben aus einem Anheben und/oder Wegbewegen, das als Folge des Öffnens der Tür erfolgt und den Zweck hat, zu verhindern, daß die Blende mit dem Sockel kollidiert, während gleichzeitig eine Modifizierung des Sockels und/oder die Montage komplizierter Scharniersysteme vermieden wird. Auch diese Vorrichtungen führen jedoch zu einer vollständigen Abdeckung der Tür in der geschlossenen Position und damit zu den erwähnten Nachteilen. Beispiele derartiger Vorrichtungen sind in den deutschen Patenten DE-2.937.404 und DE- 3.304.142 und in den Patentanmeldungen EP-0162028 und EP-0520963 offenbart.
  • Die vorgenannten Nachteile werden teilweise überwunden durch eine andere Montagevorrichtung, die das Schließen der Türe ermöglicht, während die Dekor- Blende in einer tieferen Position verbleibt, wodurch der obere Abschnitt der Tür zugänglich bleibt. Auf diese Weise ist es möglich, die Bedienungselemente in dem genannten oberen Abschnitt unterzubringen, so daß sie auch bei geschlossener Türe zugänglich und sichtbar sind. Außerdem ist es dann möglich, die Blende anzuheben, um die Tür vollständig zu verstecken, ohne daß dadurch in den Maschinenbetrieb eingegriffen wird.
  • Dennoch hat auch die genannte Vorrichtung gewisse Einschränkungen im Gebrauch. Nachdem die Blende in die obere Position angehoben wurde, ist es ohne Öffnen der Tür nicht mehr möglich, sie nach unten zu schieben. Da die Blende nur nach unten geschoben werden kann, während die Tür geöffnet ist, ist das vertikale Verschieben der Blende nicht vollständig unabhängig von der geöffneten oder geschlossenen Position der Tür, an der sie befestigt ist. Außerdem erfordert das Absenken die gleichzeitige Betätigung von zwei Druckknöpfen an den Seiten der Tür und ist damit nicht besonders einfach.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist somit eine Anordnung, die geeignet ist, die vorgenannten Nachteile zu überwinden.
  • Diese Aufgabe wird erfüllt durch eine Anordnung mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1.
  • Der grundlegende Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung besteht in der Möglichkeit, die Position der Blende jederzeit zu wählen, um die Tür vollständig abzudecken oder um die Bedienungselemente sichtbar zu lassen, um später den Zyklus prüfen und/oder ändern zu können, ohne daß dafür die Türe geöffnet werden muß. Die Position kann also wiederholt während des Betriebszyklus geändert werden, ohne diesen zu stören.
  • Ein weiterer Vorteil dieser Anordnung besteht darin, daß die ästhetische Funktion der Dekor-Blende in keiner Weise beeinträchtigt ist, da keine Elemente der Schiebevorrichtung bei geschlossener Tür sichtbar sind.
  • Ein weiterer Vorteil rührt aus der äußerst einfachen Betätigung der Schiebevorrichtung her, wodurch es möglich ist, die Blende mit einer Hand und in einer einzigen Bewegung anzuheben oder abzusenken.
  • Diese und weitere Vorteile und Merkmale der erfindungsgemäßen Anordnung werden dem Fachkundigen aus der folgenden detaillierten Beschreibung einer. Ausführungsform derselben unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen deutlich. In diesen Zeichnungen zeigt
  • Fig. 1 und Fig. 2 jeweils eine schematische Seitenansicht, teilweise im Schnitt ausgeführt, der auf der Tür eines Einbaugeräts montierten Blende in der oberen bzw. unteren Position;
  • Fig. 3 eine schematische Aufsicht, teilweise im Schnitt ausgeführt, die das Detail eines Montageelements der vorliegenden Blende zeigt; und
  • Fig. 4 eine schematische Vorderansicht, die vier Betätigungspositionen der Schiebevorrichtung der vorgenannten Blende zeigt.
  • Fig. 1 und Fig. 2 zeigen schematisch ein Einbaugerät, typischerweise eine Spülmaschine, das auf der Vorderseite mit einer Dekor-Blende 1 verdeckt ist, die mit Hilfe nachfolgend beschriebener Verbindungsglieder befestigt ist, welche mit entsprechenden in der Tür 2 ausgebildeten Aufnahmen im Eingriff sind. Insbesondere wird ein leichtes und gleichmäßiges Verschieben der Blende 1 sichergestellt durch vier Verbindungspunkte mit der Tür 2, sowohl an der Oberseite und der Unterseite als auch entlang der rechten und der linken Seite. Die folgende Beschreibung der Verbindungsglieder auf der (mit Blick von vorne auf die Blende gesehenen) rechten Seite kann daher gespiegelt auch für die Glieder auf der linken Seite angewendet werden.
  • Der Durchgang der Blende 1 von der in Fig. 1 gezeigten oberen Position in die in Fig. 2 gezeigte untere Position wird über den Griff 3 für das Öffnen der Tür 2 auf eine Weise gesteuert, die später beschrieben wird. Nachdem sie gelöst wurde, gleitet die Blende 1 ein kurzes Stück nach unten, um den oberen Abschnitt der Vorderplatte 4 zugänglich zu machen, in welchem die Zyklusanzeige und die Bedienungselemente, möglicherweise in. Form von Druck-Zug-Schaltern, angeordnet sind. Die Wegstrecke der Blende 1 kann entweder die kürzeste Wegstrecke sein, die nötig ist, um den Zugang zu den Bedienungselementen zu erhalten und die Tür 2 auch mit der Blende 1 in abgesenkter Position öffnen zu können, oder eine längere Wegstrecke, um einen höheren Abschnitt der Vorderplatte 4 sichtbar zu machen.
  • Die Vorrichtung, die das vertikale Verschieben der Blende 1 zwischen den genannten zwei Positionen ermöglicht, besteht aus einer Stützplatte 5, an der ein im wesentlichen T-förmiger Stab 6 drehbar befestigt ist, dessen freies Ende 6a innerhalb einer Bahn läuft, die in einer Führungsplatte 7 geformt ist. Die Stützplatte 5 ist an der Rückseite der Blende 1 befestigt, während die Führungsplatte 7 in einem entsprechenden Sitz 8, welcher im oberen Abschnitt der Tür 2 geformt ist, eingebettet ist. Dieser Sitz 8 hat, wie klar aus Fig. 1 und Fig. 2 ersichtlich ist, eine solche Tiefe, daß er die gesamte Schiebevorrichtung aufnehmen kann, so daß die Blende 1 an der Tür 2 mit einem sehr geringen Spiel befestigt wird, das jedoch ausreicht, damit die Blende 1 vertikal verschoben werden kann. Auf diese Weise bleibt das freie Ende 6a des Stabs 6 immer im Eingriff mit der Bahn der Führungsplatte 7.
  • Aus Fig. 3 ist ersichtlich, daß die Verbindung der Blende 1 mit der Tür 2 erreicht wird über Stifte 9 mit einer spitzkegelförmigen Spitze, die nach hinten in einen zylindrischen Körper übergeht, dessen Querschnitt entlang einer parallel zu einer vertikalen Mittelebene verlaufenden Ebene durch eine Vertiefung verringert wird, so daß ein vertikaler Zahn auf der Rückseite der Spitze geformt wird. Wie bereits erwähnt, wird der Stift 9 in eine in der Tür 2 geformte Aufnahme mit einer vertikal länglichen rechtwinkligen Form eingeführt. Die Höhe der genannten Aufnahme definiert zusammen mit der noch näher zu beschreibenden Schiebevorrichtung den Verschiebeweg der Blende 1 auf der Tür 2 (der näherungsweise von 15-20 mm bis 40-50 mm betragen kann).
  • Ein horizontaler zylindrischer Bolzen 10 von bekanntem Typ, dessen inneres Ende ein vertikales Widerlager hat, ragt in die Aufnahme von Stift 9 hinein. Die Verbindung von Stift 9 erfolgt durch das axiale Verschieben von Bolzen 10 in seiner eigenen Aufnahme gegen die Wirkung einer Feder 11, die das nachfolgende Lösen verhindert, welches nur möglich wird, indem ein bestimmtes Werkzeug verwendet wird.
  • Fig. 4 zeigt die Vorrichtung, die das vertikale Verschieben und Verriegeln der Blende 1 zwischen zwei alternativen Positionen, einer oberen und einer unteren Position ermöglicht.
  • Wie in der schematischen Darstellung von Fig. 4, welche eine Vorderansicht der Vorrichtung zeigt, klar erkennbar ist, hat die Führungsplatte 7 eine asymmetrische Bahn 12, deren Form an ein Herz erinnert. Diese Bahn dient als zweiseitige Zwangsführung, da sie aus einem äußeren Umfang 12a und einem inneren Umfang 12b besteht. Insbesondere hat der äußere Umfang 12a einen ersten "Anschlag" 13 an der Spitze des "Herzens", während der innere Umfang 12b einen ähnlichen "Anschlag" 13' hat, der an der rechten Kante seiner Oberseite geformt ist.
  • Die Stützplatte 5 ist an der Blende 1 mit sechs Schrauben befestigt, die in geeigneten Bohrungen 14 eingeführt sind. Die Führungsplatte 7 ist mit derselben Zahl von Löchern 15 versehen, um die Befestigung der Stützplatte 5 zu ermöglichen, wenn die Löcher 14 und 15 aufeinander ausgerichtet sind (Position C). Auf diese Weise kann die Schiebevorrichtung vollständig auf der Blende 1 zusammengebaut werden und anschließend einfach mit der Tür 2 verbunden werden, indem die Führungsplatte 7 und die Stifte 9 in ihren Sitz bzw. ihre Aufnahmen eingeführt werden.
  • Die Betätigung der genannten Vorrichtung ist sehr einfach und wird aus den vier Betätigungspositionen, die schematisch in Fig. 4 dargestellt sind, unmittelbar ersichtlich.
  • Bei dieser Zeichnung wird angenommen, daß die Betätigung in Position A beginnt, in der das Ende 6a des Stabs 6 gegen den Anschlag 13' auf der Oberseite des inneren Umfangs 12b stößt. In dieser Position, die der in Fig. 1 dargestellten entspricht, verdeckt die Blende 1 die Frontplatte 4, und ihr Gewicht wird vom Stab 6 getragen. Um die Blende 1 in die untere Position zu bewegen, reicht es aus, sie mittels des Griffs 3 anzuheben, so daß das Ende 6a nach rechts entlang der darüberliegenden schrägen Ebene gleitet, welche Teil des äußeren Umfangs 12a bildet (Position B). Wenn das Ende 6a gegen die Spitze der Führungsplatte 7 stößt, wird die Blende 1 gelöst und kann sich nach unten bis zum unteren Anschlag 13 bewegen (Position C). In dieser Position, die in Fig. 2 dargestellt ist, sind die Anzeige und die Bedienungselemente zugänglich, und das Gewicht der Blende 1 wird weiterhin vom Stab 6 und/oder von den Stiften 9 getragen, die den unteren Endanschlag ihrer Aufnahmen erreicht haben.
  • Die Bewegung, um die Blende 1 wieder in die obere Position zu bringen, verläuft umgekehrt und im wesentlichen ähnlich wie die vorbeschriebene Bewegung ihres Absenkens. Die Blende 1 wird angehoben, so daß das Ende 6ä nach links entlang der darüberliegenden schrägen Ebene gleitet, welche Teil des inneren Umfangs 12b bildet, und dann nach rechts entlang des äußeren Umfangs 12a, bis es gegen die Oberseite der Führungsplatte 7 stößt (Position D). Von dieser Position aus kann sich die Blende 1 nach unten bewegen und nach rechts entlang der oberen schrägen Ebene des inneren Umfangs 12b gleiten, bis sie wieder am oberen Anschlag 13' anliegt (Position A).
  • Daher werden die Aufgaben vollständig erfüllt, nämlich des Erhalts der ästhetischen Funktion der Blende 1, da die Schiebevorrichtung nicht sichtbar ist, während die Bedienungselemente und die Anzeige jederzeit sichtbar gemacht werden können, ohne den Betriebszyklus der Maschine zu stören. All dies wird durch eine einfache Bewegung erreicht, die mit einer Hand durchgeführt werden kann.
  • Es ist offensichtlich, daß die gleiche Funktion auch erreichbar wird mit einer Führungsplatte, die eine gespiegelte Form hat, und in diesem Fall erfolgt die Drehung des Endes 6a entlang der Spur 12 entgegen dem Uhrzeigersinn und nicht im Uhrzeigersinn, wie oben beschrieben. Die Funktion des vertikalen Verschiebens zwischen zwei alternativen Positionen kann auch erreicht werden, in dem andere bekannte Vorrichtungen, die in anderen Anwendungen eingesetzt werden, angepaßt werden. Ein Beispiel einer solchen Vorrichtung könnte das der Mechanismen für das Herausdrücken und Zurückziehen der Mine eines Kugelschreibers sein, welche eine Feder und eine geformte Buchse mit zwei Anschlägen in unterschiedlichen Höhen haben.
  • Es ist ebenfalls möglich, weitere Zwischenstops zwischen die beiden vorbeschriebenen Endpositionen zu bilden, um die Auswahl unterschiedlicher Höhen der Blende 1 auf der geschlossenen Tür 2 zu ermöglichen.
  • Es ist somit klar, daß die vorbeschriebene und durch Zeichnungen erläuterte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Blende mit einer Schiebevorrichtung nur ein Beispiel ist, das auf verschiedene Weisen modifiziert werden kann. Insbesondere kann die Form der Bahn 12 in gewissem Ausmaß geändert werden, und die Vorrichtung selbst kann modifiziert werden, solange die Funktion eines vertikalen Verschiebens zwischen zwei oder mehreren alternativen Positionen erhalten bleibt.

Claims (4)

1. Anordnung bestehend aus einer Dekor-Blende (1), die an einer Tür (2) eines Einbaugeräts montiert wird, versehen mit mindestens einem Paar von Verbindungsgliedern (9), die an der Rückseite der genannten Blende (1) befestigt sind, und einem Paar entsprechender Aufnahmen, die auf der Vorderseite der genannten Tür (2) geformt sind, wobei die genannten Verbindungsglieder mit den genannten Aufnahmen so im Eingriff sind, daß sie das vertikale Verschieben der Blende (1) im Verhältnis zur Tür (2) ermöglichen, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Anordnung weiter mindestens ein erstes, als Bestandteil der Blende (1) ausgeführtes Glied (6) und mindestens ein zweites, als Bestandteil der Tür (2) ausgeführtes Glied (12) umfaßt, wobei das genannte erste Glied (6) mit dem genannten zweiten Glied (12) auf eine Weise zusammenwirkt, daß sie die verschiebbare Blende (1) wechselweise mindestens in einer oberen oder einer unteren Position im Verhältnis zu der genannten Tür (2) arretieren, wobei die genannten ersten und zweiten Glieder geeignet sind, wiederholt betätigt zu werden und nicht sichtbar sind, wenn die Tür (2) geschlossen ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste, als Teil der Blende (1) ausgeführte Glied eine Stützplatte (5) ist, an der ein im wesentlichen T-förmiger Stab (6) drehbar befestigt ist, dessen freies Ende (6a) innerhalb einer Bahn (12) läuft, die in einer Führungsplatte (7) geformt ist, welche das zweite, als Teil der Tür (2) ausgeführte Glied bildet und in einen entsprechenden Sitz (8) eingebettet ist, der im oberen Teil der Tür (2) geformt ist, wobei der genannte Sitz (8) eine solche Tiefe hat, daß er die Befestigung der Blende (1) an der Tür (2) mit einem sehr geringen Spiel ermöglicht, wodurch das freie Ende (6a) des Stabs (6) immer mit der Bahn (12) der Führungsplatte (7) im Eingriff bleibt.
3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsplatte (7) eine asymmetrische Bahn (12) hat, die geeignet ist, durch einen äußeren Umfang (12a) und einen inneren Umfang (12b) eine zweiseitige Zwangsführung zu bilden, wobei der genannte äußere Umfang (12a) mindestens einen Anschlag (13) für das Ende (6a) des Stabs (6) hat, der der unteren Position der Blende (1) entspricht, und der innere Umfang (12b) mindestens einen Anschlag (133) hat, der der oberen Position der Blende (1) entspricht.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen oder mehrere mittlere Anschläge zwischen der oberen Position und der unteren Position hat.
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