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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Verpackungseinheit der im
Oberbegriff von Anspruch 1 definierten Art.
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In jüngerer Zeit wurde es zunehmend wünschenswert,
Verpackungseinheiten aus einem homogenen Material herzustellen, um die Rückgewinnung
des Materials zu erleichtern. Es ist auch wünschenswert, in der Lage zu
sein, Verpackungseinheiten aus dünnen, folienähnlichen Materialien
herzustellen, vorzugsweise durchsichtigen Materialien, mit integrierten
Vorrichtungen zum Verschluß der Einheit, die aus dem gleichen Material wie die
Einheit im Ganzen hergestellt sind, um zu ermöglichen, dass die
Verpackungseinheit leicht verriegelt oder gesichert werden kann, wenn sie
geschlossen ist, und auch bequem wieder geöffnet und auf Wunsch wieder
verschlossen werden kann. Dies läßt sich bei einer bekannten Art einer
Verpackungseinheit erreichen, die eine Lagerfläche für einen Gegenstand
beinhaltet, welche zwei zueinander entgegengesetzte Seitenränder besitzt,
die mit einem behälterartigen Hut oder Deckel über betreffende Faltlinien
verbunden sind. Die zwei Faltlinien sind parallel, wenn die zwei Hüte oder
Deckel über der Lagerfläche für den Gegenstand in Stellung gebracht sind,
und die Lagerfläche für den Gegenstand und die Hüte oder Deckel bilden
eine im wesentlichen dichte Einfassung für den Gegenstand.
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Es ist in der Praxis auch bekannt, eine Verriegelung einer
Verpackungseinheit mit Hilfe einer tiefgezogenen, konvexen Nase an einem
Verpackungsteil zu erreichen, wobei besagte Nase in eine betreffende Ausnehmung oder
einen Ausschnitt in einem angrenzenden Verpackungsteil mit Presssitz
eingreift. Eine solche Verriegelungseinrichtung weist eine Anzahl
Unzulänglichkeiten auf, wie dem Fachmann gut bekannt ist. Eine sicherere
Verriegelungswirkung könnte natürlich erreicht werden, indem die Nase und der
Ausschnitt mit Hinterschneidungen versehen werden, obgleich eine derartige
Lösung unannehmbar hohe Anforderungen an die Fertigungseinrichtung
der Verpackung stellen würde, aufgrund dessen, weil spezielle Mittel
erforderlich sind, um Hinterschneidungen herzustellen und/oder weil der
Werkstoff der Verpackung verformt werden muß, wenn die Verpackungseinheit
aus der Herstellungsform herausgenommen wird.
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Die FR-A-2203359 offenbart einen Behälter, der durch eine gesonderte
Deckelvorrichtung geschlossen ist, die aus einer Folienstruktur besteht, die
zwei parallele, getrennte Faltlinien aufweist, die einen mittleren Folienteil
mit einem großen Loch sowie zwei Endteile definieren, die sich gegenseitig
überlappen, wenn sie über den mittleren Teil gefaltet werden.
Hinterschnittene Verschlußmittel sind dazu eingerichtet, die Folienteile in dem
genannten, sich gegenseitig überlappenden Zustand zu halten. Das große Loch in
dem mittleren Folienteil ist eine Notwendigkeit, um Gegenstände aus dem
Behälter durch die Deckelvorrichtung hindurch herauszunehmen.
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Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein vorteilhafteres
Verschlußmittel der vorstehend beschriebenen Art für eine Verpackungseinheit zur
Verfügung zu stellen, ohne dass es erforderlich ist, bei der Herstellung der
Verpackungseinheit Hinterschneidungen auszubilden oder Ausformungsmittel
an der Verpackungseinheit oder in der Form ausbilden zu müssen, die zur
Herstellung der Verpackungseinheit benutzt wird, um zu ermöglichen, dass
die Verpackungseinheit leicht aus der Form entformt werden kann und die
Verpackungseinheit sicher und bequem verriegelt werden sowie auf
Wunsch auch wieder geöffnet werden kann, während die Möglichkeit
geboten ist, die Verpackungseinheit als ein Ganzes in vorteilhafter Weise aus
einem einzigen Werkstofftyp herzustellen.
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Dieses Ziel wird erfindungsgemäß mit einer Verpackungseinheit erreicht,
die gemäß dem unten stehenden Anspruch 1 aufgebaut ist.
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Die Grundlage der Erfindung kann darin gesehen werden, dass die Vorteile
realisiert sind, die bei einer Verpackungseinheit der oben beschriebenen Art
erreichbar sind, wenn die Verschluß- oder Verriegelungsvorrichtung der
Verpackungseinheit die Form besitzt, die in Anspruch 1 in näheren
Einzelheiten beschrieben ist, mit den Vorteilen, die genannte
Verschlußvorrichtung begleiten, wie sie nachstehend beschrieben sind.
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Weitere Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit
ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Die Erfindung hat als ihren Ausgangspunkt eine Verpackungseinheit, die
eine Lagerfläche für einen Gegenstand beinhaltet, welche zwei zueinander
entgegengesetzte Seitenränder aufweist, die mit einem trogförmigen Hut
oder Deckel über betreffende, im wesentlichen parallele Faltlinien
verbunden sind, wobei die zwei Deckel übereinander ineinander gefaltet und über
die Lagerfläche des Gegenstandes gefaltet werden können, um einen
Einschluß für einen Gegenstand zu bilden. Die zwei trogförmigen Deckel
beinhalten Endwände an ihren einander entgegengesetzten Enden. Gemäß der
Erfindung beinhaltet dasjenige Paar der Wände, die in gegenseitiger Anlage
liegen, wenn die Verpackungseinheit geschlossen ist, eine Nut, und die
angrenzende zweite Endwand besitzt eine Rippe. Wenn die zwei Deckel
übereinander auf die Lagerfläche des Gegenstandes geschwenkt werden,
um die Verpackungseinheit zu schließen, schnappen die Rippen aufgrund
der "Nachgiebigkeit" der Endwände elastisch in die zugeordneten Nuten
ein.
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Natürlich kann eine Rippe und eine damit zusammenwirkende Nut an
jedem Paar Endwände der Verpackungseinheit vorgesehen sein. Da sich die
Nut und die Rippe vom Rand des Deckels weg erstrecken, können die
Rippe und die Nut beide gebildet werden, ohne dass es erforderlich ist,
Hinterschneidungen oder Mittel zum Ausheben aus der Form vorzusehen.
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Die erfindungsgemäße Verpackungseinheit ist weder auf trogförmige
Deckel noch auf Gegenstand-Lagerflächen irgendeiner speziellen Formgebung
beschränkt, obgleich bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel die
trogförmigen Deckel trogartige Vertiefungen aufweisen können, die im
wesentlichen der einen Hälfte eines geraden Zylinders entsprechen, und die
Lagerfläche für den Gegenstand kann eine entsprechend vertiefte Gestalt in Form
eines halben geraden Zylinders besitzen, so dass, wenn die
Verpackungseinheit geschlossen ist, der Packungsraum die Form eines geraden Zylinders
besitzt. Dieser Raum kann mit Vorteil dazu benutzt werden, um
beispielsweise eine Reihe von Schokolademünzen unterzubringen. Wenn das
Verpackungsmaterial durchsichtig ist, kann eine Person, die die verpackten
Münzen erhält, die Münzen visuell inspizieren.
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Wie angegeben, wird die erfindungsgemäße Verpackungseinheit durch
Vakuumverformen einer erweichten Kunststoffolie in einer Saugform
hergestellt. Alternativ kann die Verpackungseinheit hergestellt werden, indem
eine Kunststoffbahn zwischen einer Matrize und einer Patrize gepreßt wird.
Die Verpackungseinheit kann auch in einer Form spritzgegossen werden,
die eine Matrize als Formhälfte und eine Patrize als Formhälfte aufweist.
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Die Erfindung wird nun in näheren Einzelheiten unter Bezugnahme auf eine
beispielgebende Ausführungsform derselben und auch unter Bezug auf die
begleitenden Zeichnungen beschrieben.
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- Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Verpackungseinheit.
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- Fig. 2 ist eine Endansicht der in Fig. 1 gezeigten Verpackungseinheit.
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- Fig. 3 und 4 stellen zwei Arbeitsschritte beim Schließen der in Fig. 2
gezeigten Verpackungseinheit dar.
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- Fig. 5 ist eine schematische Schnittansicht entsprechend der Linie V-V
von Fig. 4.
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- Fig. 6 stellt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Verpackungseinheit in einer Ansicht dar, die Fig. 2 entspricht.
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- Fig. 7 ist eine Seitenansicht des in Fig. 2 gezeigten Gegenstandes.
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Das in Fig. 1-5 dargestellte Ausführungsbeispiel ist für den dichten
Einschluß eines Gegenstandes gedacht, der die Gestalt eines geraden Zylinders
besitzt, genauer gesagt eines Stapels von Münzen. Die Verpackungseinheit
besteht aus einem dünnen, folienartigen, vorzugsweise durchsichtigen
Kunststoffmaterial, das in drei Hauptteile 1, 2, 3 geformt ist, deren jeder die
Form eines Troges besitzt, der zur Aufnahme einer betreffenden Hälfte des
verpackten Gegenstandes vorgesehen ist. Die Teile 1 und 3 der
Verpackungseinheit haben dabei im Prinzip gegenseitig die gleiche Größe,
während der Teil 2 der Verpackungseinheit etwas größer ist als der Teil 3, um in
der Lage zu sein, auch die Materialstärke des Teiles 2 unterzubringen.
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Jeder der Teile 1, 2, 3 weist eine Mantelfläche 15, 25 bzw. 35 und zwei
Endwände 11, 21 bzw. 31 auf. Der Teil 2 besitzt einen Flansch 8 an seinem
langen freien Rand. Die langen Ränder der Teile 2 und 3 der
Verpackungseinheit sind mit den langen Rändern des Teiles 1 der Verpackungseinheit
über Faltlinienformationen 4 bzw. 5 verbunden.
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Die Ränder der trogförmigen oder gehöhlten Teile 1, 2, 3 können in dem in
Fig. 1 gezeigten Zustand betrachtet werden, wobei genannter Flansch 8 sich
ebenfalls in dieser Ebene vorspringend erstreckt.
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Es ist ersichtlich, dass die folienartige Verpackungseinheit, die in Fig. 1
gezeigt ist, aus einer ebenen, vorerhitzten Kunststoffolie geformt wird, indem
sie durch Vakuum in eine Form tiefgezogen wird, die die in Fig. 1
dargestellte Formgebung besitzt.
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Auf Fig. 1 nun zurückkommend ist ersichtlich, dass die Endwände 31 eine
gerade Nut 32 beinhalten, die sich vom freien Rand der Endwand (der
Ebene P) im wesentlichen senkrecht zum genannten Rand erstreckt. Die Nut
32, die als in der Endwand 31 tiefgezogen angesehen werden kann, ist ins
Innere des trogförmigen Teiles 3 hinein gewölbt. Der Teil 2 weist eine
Rippe 22 auf, die zu der Nut 32 komplementär und so ausgebildet ist, dass,
wenn die Verpackungseinheit geschlossen wird, die Rippe in der Nut 32
aufgenommen werden kann.
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Die Endwände 21, 31 (und 11) sind parallel und liegen im großen Ganzen
in einer gemeinsamen Ebene (die Endwand 21 liegt in einer Ebene, die an
die Ebene 31 angrenzt). Die Ebene der Endwände 21, 31 definiert einen
Winkel mit einer Normalebene zur Achse der Faltlinien 4, 5, so dass die
Entwände leicht aus der Form herausgenommen werden können (siehe Fig.
7). Die Nut 32 und die Rippe 22 sind so gerichtet, dass die Rippe 22 mit
der Nut 32 in Eingriff kommt, wenn der Teil 2 in enger Flächenberührung
mit der Außenseite des Teiles 3 ist.
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Wie aus Fig. 3 zu ersehen ist, wird der Teil 3 zunächst um die Faltlinie 5
herum zurück und über den Teil 1 nach innen umgefaltet, von welchem
gesagt werden kann, dass er eine Lagerfläche für einen Gegenstand bildet.
Der Teil 2 wird sodann über den Teil 3 nach innen um die Faltlinie herum
gefaltet, so dass die Endwand 21 an der Außenseite der Endwand 31 liegt.
Die Rippe 22 gleitet auf der äußeren Oberfläche der Endwand 31, wobei
sich die Endwand 31 federnd nach innen ausbiegt, während die Endwand
21 sich federnd nach außen biegt. Wenn der Teil 2 schließlich den Teil 3
voll berührt, schnappt die Rippe 22 in die Nut 32 und verriegelt damit die
Verpackungseinheit. Der Flansch 8 bildet einen Daumengriff, der es
ermöglicht, die Verpackungseinheit in der umgekehrten Reihenfolge zu öffnen.
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Aus dem Vorstehenden ist ersichtlich, dass die Ausbildungen 22, 32
vorzugsweise parallel hergestellt werden, wenn die Verpackungseinheit
geformt wird, so dass sie keine Behinderung für das Entformen der
Verpackungseinheit aus der Form bilden oder das Ausformen unmöglich machen
würden. Auch soll die Verpackungseinheit allgemein keinerlei Flächen
aufweisen, die das Ausformen der Verpackungseinheit aus der Form
schwierig oder unerreichbar machen würden.
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Bei dem in Fig. 1-5 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die
Ausbildungen 22, 32 unmittelbar senkrecht zu den freien Endwandrändern 23, 33
(die in der Ebene P liegen), obgleich es sich versteht, dass die Nut 32 und
die Rippe 22 nicht zu den Rändern 23, 33 senkrecht zu sein brauchen und
es nicht erforderlich ist, dass sie sich bis zum entgegengesetzten Rand der
Endwand 21, 31 hin erstrecken. Auch brauchen die Ausbildungen 22, 32
nicht im Zentrum der betreffenden Endwände zu liegen.
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Fig. 6 stellt ein Ausführungsbeispiel dar, bei dem der Teil 1 die Form einer
im wesentlichen ebenen Lagerfläche für einen Gegenstand besitzt und die
Packungsteile 2 und 3 die Form eines Troges haben, der ebene Boden- und
geneigte Seitenwände besitzt. Die Endwände verlaufen, wie gezeigt ist, mit
einem kleinen Winkel gegenüber einer Normalebene zu den Achsen der
Faltlinien 4, 5, um zu ermöglichen, dass die Endwände leicht aus der Form
ausgehoben werden können. Jedoch können die Endwände mit einem viel
größeren Winkel geneigt sein als er gezeigt ist, beispielsweise in einem
Winkel von 45º zur Normalebene. Es ist zu ersehen, dass die
Ausbildungen 22, 23 parallel, jedoch zur Ebene P nicht senkrecht sind. Es ist ebenfalls
ersichtlich, dass die Ausbildungen 22, 23 nicht in dem breiten
Zentralbereich der Endwände 21, 31 gelegen sind. Auch erstrecken sich die
Ausbildungen 22, 23 nicht bis zum Grund der Teile 2, 3 der Verpackungseinheit.
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Bei dem in Fig. 1-5 dargestellten Ausführungsbeispiel bildet der Flansch 8
einen Daumengriff, der das Öffnen der Verpackungseinheit erleichtert.
Jedoch versteht sich auch, dass der Flansch 8 einen Verlängerungsflügel
bilden kann, mittels dessen die Verpackungseinheit leichter an einem
Schaugestell aufgehängt werden kann, wobei genannter Flansch 8 in geeigneter
Weise die für diesen Zweck richtigen Perforationen aufweist. Es versteht
sich auch, dass, wenn der Flansch für das Aufhängen der
Verpackungseinrichtung verwendet wird, er nicht an dem langen freien Rand des äußeren
Verpackungsteiles 2 vorgesehen zu sein braucht, sondern stattdessen ein
Anhängsel an einem der Endwandränder 13 sein kann.
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Obgleich das in Fig. 1 gezeigte Ausführungsbeispiel
Verriegelungsausbildungen 22, 32 an jedem der einander entgegengesetzten Enden der
Verpackungseinheit aufweist, versteht sich, dass es ausreichend ist, die
Ausbildungen 22, 32 lediglich an den Enden der Verpackungseinheit vorzusehen.
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Die Kraft, mit der die Nut 32 und die Rippe 22 miteinander
zusammenwirken, kann durch geeignete Wahl ihrer betreffenden Querschnittsprofile
angepaßt
werden. Wenn beispielsweise die Nut und die Rippe mit geraden
Winkeln (siehe Fig. 5) ausgebildet werden, ist es schwierig, die
Verpackungseinheit wieder zu öffnen. Andererseits, wenn den Ausbildungen 22,
32 halbzylindrische Querschnittsformen mit abgerundeten Übergängen zu
den Endwänden 21, 31 gegeben werden, ist es viel leichter, die
Verpackungseinheit wieder zu öffnen. Die Leichtigkeit, mit der die
Verpackungseinheit geschlossen und geöffnet werden kann, nimmt mit zunehmender
Neigung der Endwände gegenüber der Normalebene der Faltlinienrichtung
zu.
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Es ist für den Fachmann klar, dass die Verpackungseinheit selbst, mit
Ausnahme der Verschlußglieder der Einheit, so zu konfigurieren ist, dass es
möglich ist, die Einheit ohne bewegliche Formteile herzustellen und ohne
Formgebungen der Komponenten, die das Ausformen der
Verpackungseinheit aus der Form schwierig durchführbar werden ließen. Die
Verschlußglieder sind ebenfalls so geformt, dass sie diesen Anforderungen genügen,
wobei die genannten Verschlußglieder der Einheit in die gegenseitige
Fluchtung gleiten, wenn die gehöhlten Teile der Verpackungseinheit in den
geschlossenen Zustand geschwenkt werden, wobei die Elastizität der
Endwände die Federwirkung liefert, die erforderlich ist, damit die Rippe in (und
außer) Eingriff mit der Nut schnappt.
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Die Erfindung bietet eine gute Verriegelungsfunktion der Einheit, trotz der
verhältnismäßig geringen Toleranzanforderungen an die Ausbildungen 22,
32.