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DE69714720T2 - Dichtung für eine öffnungsabschluss - Google Patents

Dichtung für eine öffnungsabschluss

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Publication number
DE69714720T2
DE69714720T2 DE69714720T DE69714720T DE69714720T2 DE 69714720 T2 DE69714720 T2 DE 69714720T2 DE 69714720 T DE69714720 T DE 69714720T DE 69714720 T DE69714720 T DE 69714720T DE 69714720 T2 DE69714720 T2 DE 69714720T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pressure
sealing
seal according
elements
seal
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69714720T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69714720D1 (de
Inventor
Amandus Pieck
Marc Vanonckelen
Alain Wambeke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Commscope Connectivity Belgium BVBA
Original Assignee
Tyco Electronics Raychem BVBA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from GBGB9609248.1A external-priority patent/GB9609248D0/en
Priority claimed from GBGB9614747.5A external-priority patent/GB9614747D0/en
Application filed by Tyco Electronics Raychem BVBA filed Critical Tyco Electronics Raychem BVBA
Publication of DE69714720D1 publication Critical patent/DE69714720D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69714720T2 publication Critical patent/DE69714720T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
    • G02BOPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
    • G02B6/00Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings
    • G02B6/44Mechanical structures for providing tensile strength and external protection for fibres, e.g. optical transmission cables
    • G02B6/4401Optical cables
    • G02B6/4415Cables for special applications
    • G02B6/4427Pressure resistant cables, e.g. undersea cables
    • G02B6/4428Penetrator systems in pressure-resistant devices
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G15/00Cable fittings
    • H02G15/013Sealing means for cable inlets

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  • Installation Of Indoor Wiring (AREA)
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  • Extrusion Moulding Of Plastics Or The Like (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Dichtung zum Abdichten einer Öffnung in einem Objekt, wobei sich ein oder mehrere langgestreckte Gegenstände durch die Öffnung erstrecken. Die langgestreckten Gegenstände können beispielsweise Kabel (Lichtleiterkabel oder elektrische Leiterkabel), Lichtleiter (einschließlich "robust gemachten" Lichtleitern wie etwa Steckschnüren oder Faserschwänzen) oder elektrische Leiter (beispielsweise Drähte) sein. Die Dichtung kann auch mit Rohrleitungen, Rohren oder dergleichen verwendet werden. Die Erfindung betrifft ferner einen geschlossenen Behälter, um einen oder mehrere Lichtleiter- oder elektrische Leiterspleiße oder -verbindungen zu enthalten, wobei der Behälter in einer Wand davon mindestens eine solche Dichtung aufweist.
  • Das US-Patent 4 267 401 beschreibt einen Abdichtstopfen für Leitungen, wobei der Abdichtstopfen einen Stopfenkern hat, der mindestens ein in Radialrichtung aufweitbares Abdichtelement zum Abdichten der Leitung, in der er angeordnet ist, aufweist, währender gleichzeitig den Durchtritt von Kabeln oder dergleichen durch ihn hindurch zuläßt. Bis die Durchgänge in dem Abdichtstopfen für das oder die Kabel benötigt werden, sind sie mit abnehmbaren Stifteinsätzen verschlossen, wobei eine Festlegeeinrichtung vorgesehen ist, um die Einsätze in ihrer Lage zu halten. Der Stopfen weist eine längs verlaufende Druckaufbringeinrichtung auf, um das Abdichtelement in abdichtenden Kontakt mit der Leitungswand zu bringen. Jeder Durchgang kann sich über Schlitze zu dem Umfang des jeweiligen Abdichtelements öffnen, um ein Einsetzen des Kabels von der Seite in ihn zu gestatten.
  • Die Erfinder der vorliegenden Erfindung haben nun eine neue Dichtung entwickelt, die eine einfachere Konstruktion hat, einfacher zu installieren ist und ein Abdichtverhalten zeigt, das mindestens ebenso gut wie und bevorzugt besser als dasjenige des Abdichtstopfens des US-Patents 4 267 401 ist. Die neue Dichtung der Erfindung kann bevorzugt auch dazu verwendet werden, eine größere Anzahl von langgestreckten Gegenständen als der Abdichtstopfen des US-Patents 4 267 401 abzudichten.
  • Nach der Erfindung wird eine Dichtung zum Abdichten einer Öffnung in einem Objekt bereitgestellt, wobei sich ein oder mehrere langgestreckte Gegenstände durch die Öffnung erstrecken, wobei die Dichtung folgendes aufweist:
  • (a) mindestens zwei Druckelemente;
  • (b) mindestens zwei Abdichtelemente zum Abdichten der Öffnung, wobei mindestens ein Teil von mindestens einem davon im Gebrauch zwischen mindestens zwei der Druckelemente liegt; und
  • (c) eine Druckaufbringeinrichtung, um auf die Abdichtelemente im Gebrauch Druck aufzubringen, indem die Druckelemente näher zusammen bewegt werden;
  • wobei die Dichtung so angeordnet ist, daß sich im Gebrauch der oder jeder langgestreckte Gegenstand zwischen mindestens zwei der Abdichtelemente erstreckt, wobei die Abdichtelemente in einer Querrichtung in bezug auf die Richtung, in der sich der langgestreckte Gegenstand erstreckt (die langgestreckten Gegenstände erstrecken), einander benachbart positioniert und so angeordnet sind, daß sie einen Abdichtkontakt miteinander und mit dem oder jedem langgestreckten Gegenstand bilden, wenn sie von der Druckaufbringeinrichtung mit Druck beaufschlagt sind.
  • Die zwei oder mehr Abdichtelemente sind bevorzugt jeweils diskrete, separate Teile, die im Gebrauch zusammengebracht werden. Bei einigen Ausführungsformen können jedoch die Abdichtelemente (oder mindestens zwei Abdichtelemente) miteinander verbunden sein (was auch den Fall einschließt, daß sie miteinander verbunden sind, indem sie als ein einziges integrales Teil ausgebildet sind). Beispielsweise können ein oder mehrere Stege oder andere Verbindungsstücke die Abdichtelemente miteinander verbinden.
  • Beispiele einiger der Typen von langgestreckten Gegenständen, mit denen die Dichtung der Erfindung verwendet werden kann, wurden vorstehend erwähnt. Die Dichtung kann beispielsweise als eine Kanaldichtung (d. h. zum Absperren und Abdichten des Innenraums des Kanal) verwendet werden. Sie kann ferner als Durchführungsdichtung oder sogenannte "Durchführung" in einer Wand, beispielsweise einer Trennwand, verwendet werden. Die Dichtung kann beispielsweise als eine Durchführung in einem Automobil oder anderen Fahrzeug verwendet werden (sie kann auch in Schiffen, Flugzeugen usw. verwendet werden). Eine spezielle Verwendung kann beispielsweise die als eine Durchführung in einer Trennwand zwischen dem Motorraum und dem Fahrgastraum eines Automobils oder anderen Fahrzeugs sein. Ein vorgesehener ursprünglicher Gebrauch der Dichtung durch die Anmelderin ist jedoch in einem geschlossenen Behälter, um Lichtleiterspleiße oder elektrische Spleiße oder Verbindungen oder dergleichen zu enthalten. Der Behälter kann beispielsweise ein Kasten oder eine andere Umschließung, beispielsweise ein sogenanntes "Spleißgehäuse" sein. Der Behälter kann beispielsweise einen oder mehrere Lichtleiterorganisatoren umschließen.
  • Es wird ferner ein geschlossener Behälter bereitgestellt, um einen oder mehrere Lichtleiter- oder elektrische Leiterspleiße oder -verbindungen zu enthalten, wobei der Behälter in einer Wand davon mindestens eine Dichtung nach der Erfindung aufweist. Der Behälter kann mit der (den) Dichtung(en) vorinstalliert geliefert werden, bevorzugt wird er jedoch mit der (den) Dichtung(en) als einem oder mehreren separaten Elementen geliefert, die bei Gebrauch zu installieren sind. Die Öffnung(en) kann (können) in dem Behälter, so wie er geliefert wird, vorhanden sein oder erst zum Zeitpunkt der Installation gebildet werden. Beispielsweise kann (können) die Wand (Wände) des Behälters einen oder mehrere entfernbare Bereiche haben, die (beispielsweise durch Abschneiden) entfernt werden können, um die benötigte(n) Öffnung(en) zu bilden.
  • Die Dichtung hat den Vorteil, daß das Erfordernis der Verwendung von Stifteinsätzen oder anderen Stopfen (die beispielsweise bei dem Abdichtstopfen des US-Patents 4 267 401 benötigt werden) vermieden wird, da sich der langgestreckte Gegenstand (die langgestreckten Gegenstände) zwischen mindestens zwei Abdichtelementen erstreckt (erstrecken), die in einer Querrichtung in bezug auf die Richtung, in der sich der langgestreckte Gegenstand erstreckt (die langgestreckten Gegenstände erstrecken), einander benachbart positioniert sind und einen Abdichtkontakt miteinander und mit dem langgestreckten Gegenstand (den langgestreckten Gegenständen) bilden, wenn sie von der Druckaufbringeinrichtung mit Druck beaufschlagt sind. Stattdessen kann aufgrund der neuen und erfinderischen Konstruktion der Dichtung nach der Erfindung für im wesentlichen jede Anzahl von langgestreckten Gegenständen im Bereich von Null (d. h. keine langgestreckten Gegenstände) bis zu der maximalen Anzahl von Gegenständen, die für jede bestimmte Dichtung geeignet ist, normalerweise eine hermetische Dichtung erhalten werden, indem einfach auf die Abdichtelemente Druck aufgebracht wird, d. h. indem die Druckelemente durch die Druckaufbringeinrichtung näher zusammen bewegt werden. Eine Öffnung kann also normalerweise auf diese einfache Weise abgedichtet werden, ob sich nun 0 oder 1, 2, 3, 4 usw. (bis zum erforderlichen Maximum) langgestreckte Gegenstände durch sie hindurcherstrecken. Die maximale Anzahl von langgestreckten Gegenständen, die eine besonders bevorzugt Dichtung nach der Erfindung aufnehmen kann, ist 24. Diese Dichtung kann beispielsweise bis zu 24 Lichtleiter (insbesondere "robust gemachte" Lichtleiter, beispielsweise Faserschwänze oder Steckschnüre) aufnehmen. Andere Dichtungen können selbstverständlich andere maximale Anzahlen von langgestreckten Gegenständen (beispielsweise 6, 8, 10, 12, 20, 30, 40, 48) aufnehmen.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen die Abdichtelemente folgendes auf:
  • (i) mindestens ein äußeres Abdichtelement, das im Gebrauch im Randgebiet der Öffnung angeordnet ist, um mit dem Objekt einen abdichtenden Kontakt zu bilden; und
  • (ii) mindestens ein inneres Abdichtelement, das im Gebrauch seitlich (beispielsweise radial) innerhalb des äußeren Abdichtelements angeordnet ist.
  • Bevorzugt ist das oder jedes äußere Abdichtelement oder sind die äußeren Abdichtelemente in Kombination in Form eines im wesentlichen kreisrunden oder ovalen Rings. Das oder jedes innere Abdichtelement hat bevorzugt oder die inneren Abdichtelemente in Kombination haben bevorzugt einen im wesentlichen kreisrunden oder ovalen seitlichen Umfang. Am meisten bevorzugt kann die Dichtung ein einziges ringförmiges äußeres Abdichtelement (beispielsweise einen O-Dichtring) und ein oder zwei innere Abdichtelemente beispielsweise in Form einer Scheibe oder eines Rings haben (oder es können beispielsweise mindestens zwei halbkreisförmige inner Abdichtelemente vorhanden sein). Beispielsweise kann ein einziges inneres Abdichtelement vorhanden sein, oder alternativ können mindestens zwei (bevorzugt nur zwei) innere Abdichtelemente vorhanden sein, von denen jedes vorteilhafterweise an einem jeweiligen Druckelement angebracht sein kann. Bei Ausführungsformen, bei denen zwei oder mehr innere Abdichtelemente vorhanden sind, sind sie bevorzugt im Gebrauch in Längsrichtung (in bezug auf den langgestreckten Gegenstand (die langgestreckten Gegenstände)) einander benachbart und haben die kombinierte Wirkung eines einzigen, (in Längsrichtung) größeren inneren Abdichtelements.
  • Der Innendurchmesser des äußeren Abdichtelements (der äußeren Abdichtelemente) ist bevorzugt mindestens ebenso groß wie der Außendurchmesser des inneren Abdichtelements (der inneren Abdichtelemente) und nicht mehr als 5 mm, bevorzugt nicht mehr als 3 mm größer als dieser, wenn die Abdichtelemente in einem entspannten, nichtverformten Zustand sind.
  • Das oder jedes äußere Abdichtelement hat bevorzugt mindestens eine Nut oder andere Festlegeeinrichtung in seinem äußeren seitlichen Umfang, um das äußere Abdichtelement in der Öffnung festzulegen. Die Nut kann beispielsweise allgemein U-förmigen oder V-förmigen Querschnitt haben.
  • Mindestens ein und bevorzugt jedes Druckelement der Dichtung hat bevorzugt eine oder mehrere Öffnungen darin, durch die sich im Gebrauch der langgestreckte Gegenstand erstreckt (die langgestreckten Gegenstände erstrecken). Die eine oder die mehreren Öffnungen weisen bevorzugt eine oder mehrere Einkerbungen auf, in die im Gebrauch der langgestreckte Gegenstand (die langgestreckten Gegenstände) eingesetzt sein kann (können). Die oder jede Einkerbung ist bevorzugt zu dem seitlichen Umfang des Druckelements offen und erstreckt sich davon. Vorteilhafterweise kann mindestens eines der Druckelemente, bevorzugt jedes Druckelement, ferner ein Festlegeelement aufweisen, das an dem äußeren seitlichen Umfang des Druckelements anbringbar ist, um die Einkerbung(en) zu verschließen und dadurch einen oder mehrere langgestreckte Gegenstände, die in die Einkerbung(en) eingesetzt sind, festzulegen.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform wird eine Dichtung zum Abdichten einer Öffnung in einem Objekt bereitgestellt, wobei sich ein oder mehrere langgestreckte Gegenstände durch die Öffnung erstrecken, wobei die Dichtung folgendes aufweist:
  • (a) mindestens zwei Druckelemente, von denen mindestens eines eine oder mehrere Einkerbungen enthält, in die im Gebrauch der langgestreckte Gegenstand (die langgestreckten Gegenstände) einsetzbar ist (sind), wobei die oder jede Einkerbung zu dem äußeren seitlichen Umfang des Druckelements offen ist und sich davon erstreckt;
  • (b) mindestens ein Abdichtelement zum Abdichten der Öffnung, wobei mindestens ein Teil davon im Gebrauch zwischen mindestens zwei der genannten Druckelemente liegt;
  • (c) eine Druckaufbringeinrichtung, um auf das (die) Abdichtelement(e) im Gebrauch Druck aufzubringen, indem die Druckelemente näher zusammen bewegt werden; und
  • (d) mindestens ein Festlegeelement, das an dem äußeren seitlichen Umfang eines genannten Druckelements anbringbar ist, das ein oder mehrere Einkerbungen enthält, um die Einkerbung(en) zu verschließen und dadurch einen oder mehrere langgestreckte Gegenstände, die in die Einkerbungen eingesetzt sind, festzulegen.
  • Die Dichtung weist bevorzugt mindestens zwei Druckelemente auf, von denen jedes solche Einkerbungen enthält. Bevorzugt weist die Dichtung ferner mindestens zwei Festlegeelemente auf, von denen jedes an dem äußeren seitlichen Umfang eines jeweiligen Druckelements anbringbar ist.
  • Bei den bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung hat jedes Druckelement einen im wesentlichen kreisrunden äußeren seitlichen Umfang, und jedes Festlegeelement hat bevorzugt einen im wesentlichen kreisrunden inneren seitlichen Umfang. Jedes Festlegeelement weist bevorzugt einen Schlitz auf, durch den im Gebrauch mindestens ein genannter langgestreckter Gegenstand hindurchgehen kann, um den langgestreckten Gegenstand in eine genannte Einkerbung in dem Druckelement, an dem das Festlegeelement angebracht ist, einzusetzen, wobei das Festlegeelement bevorzugt in bezug auf das Druckelement bewegbar, beispielsweise gleitbar, ist, so daß der Schlitz nacheinander jeder einer Vielzahl der Einkerbungen benachbart positioniert werden kann, um dadurch nacheinander eine Vielzahl solcher Einsetzvorgänge zuzulassen. Dies hat den Vorteil, daß nacheinander jeder langgestreckte Gegenstand in seine jeweilige Einkerbung eingesetzt und darin festgelegt werden kann. Dadurch wird eine unbeabsichtigte Verlagerung eines langgestreckten Gegenstands aus seiner richtigen Einkerbung während der Installation der Dichtung im wesentlichen verhindert.
  • Jedes Festlegeelement hat eine im wesentlichen ringförmige Gestalt. Am meisten bevorzugt weist jedes einen Spaltring auf.
  • Der Schlitz in jedem Festlegeelement ist bevorzugt nicht breiter als die Breite der Einkerbung(en) in dem Druckelement. Die Festlegeelemente sind bevorzugt federnd flexibel, und somit kann der Schlitz in jedem Festlegeelement bevorzugt geöffnet werden (bevorzugt von Hand), um einen langgestreckten Gegenstand durch ihn hindurch und in eine Einkerbung in dem Druckelement zu führen (oder dieses Hindurchführen zu unterstützen). Der Schlitz kann vorteilhafterweise abgeschrägt sein, um ein solches federndes Öffnen des Schlitzes zu erleichtern, wenn der langgestreckte Gegenstand durch ihn hindurchgeführt wird. Die Festlegeelemente können bei manchen Ausführungsformen federbelastet, beispielsweise gegen die Druckelemente federnd vorgespannt sein.
  • Jedes Festlegeelement ist bevorzugt an seinem jeweiligen Druckelement anbringbar durch Positionierung in mindestens einer Nut in und/oder an mindestens einem Vorsprung an dem äußeren seitlichen Umfang des Druckelements. Jedes Festlegeelement kann vorteilhafterweise zur Druckbeaufschlagung von mindestens einem der Abdichtelemente, bevorzugt von mindestens einem äußeren Abdichtelement, beitragen, indem es als eine seitliche Fortsetzung des Druckelements wirkt, an dem das Festlegeelement angebracht ist. Dies kann den Vorteil haben, daß eine im wesentlichen einheitliche Druckkraft auf das äußere Abdichtelement aufgebracht wird.
  • Die Druckaufbringeinrichtung der Dichtung nach der Erfindung weist bevorzugt mindestens ein Verbindungselement auf, das sich zwischen den Druckelementen erstreckt und sie miteinander verbindet. Die Druckaufbringeinrichtung weist bevorzugt ein einziges, in Axialrichtung zentrales Verbindungselement auf. Das (Die) Verbindungselement(e) kann (können) vorteilhafterweise mit einem Schraubgewinde versehen (beispielsweise ein Gewindebolzen) sein, wobei ein mit einem Schraubengewinde versehenes Festspannelement (beispielsweise eine Mutter, insbesondere eine Flügelmutter oder dergleichen) darauf geschraubt ist. Es kann jedoch jeder von mehreren verschiedenen Typen von Druckaufbringeinrichtung einschließlich Rastsitzsystemen und "Dreh-Arretier"-Systemen verwendet werden. Die Druckaufbringeinrichtung kann federnde Einrichtungen (beispielsweise eine oder mehrere Federn oder dergleichen) aufweisen, um einen Vorspanndruck auf die Abdichtelemente aufzubringen.
  • Die Abdichtelemente der Dichtung nach der Erfindung können aus einem oder mehreren von vielen verschiedenen Dichtmaterialen bestehen. Elastomere, einschließlich Natur- oder Synthesekautschuke, beispielsweise EPDM-Kautschuk oder Siliconkautschuk, werden bevorzugt. Ein besonders bevorzugtes Dichtmaterial ist Polymerschaumstoff (offenzellig oder geschlossenzellig), insbesondere Siliconschaumstoff (beispielsweise Siliconkautschukschaumstoff). Außerdem oder alternativ können die Abdichtelemente aus einem Gel-Dichtmaterial bestehen. Das oder jedes Abdichtelement kann beispielsweise Gel oder ein anderes Material, beispielsweise ein Elastomer, aufweisen. Das Gel kann beispielsweise Silicongel, Harnstoffgel, Urethangel, Thermoplastgel oder jedes geeignete Gel- oder Geloid-Dichtmaterial aufweisen. Gele sind normalerweise im wesentlichen inkompressibel; wenn sie mit einer Druckkraft (beispielsweise zwischen den Druckelementen der Dichtung nach der Erfindung) beaufschlagt werden, fließen sie normalerweise und passen sich an ihre Umgebung an und bilden mit anderen Oberflächen einen Abdichtkontakt. Bevorzugte Gele weisen ölverstreckte Polymere auf. Das Polymer kann beispielsweise ein Elastomer oder ein Blockcopolymer aufweisen, das relativ harte Blöcke und relativ elastomere Blöcke hat. Beispiele solcher Copolymere weisen Styrol- Butadien- oder Styrol-Isopren-Diblock- oder -Triblock-Copolymere auf, wie sie beispielsweise in der internationalen Patentanmeldung WO88/00603 offenbart sind. Stärker bevorzugt kann das Polymer des Gels jedoch ein oder mehrere Styrol- Ethylen-Propylen-Styrol-Blockcopolymere aufweisen. Die in bevorzugten Gelen verwendeten Extenderöle können beispielsweise Kohlenwasserstofföle, beispielsweise paraffinbasische oder naphthenbasische Öle, oder Polypropenöle oder Gemische davon sein. Das Gel kann ferner Additive, beispielsweise Feuchtigkeitsfänger (wie etwa Benzoylchlorid), Antioxidantien, Pigmente und/oder Fungizide enthalten.
  • Das Dichtmaterial oder die Dichtmaterialien der Abdichtelemente haben bevorzugt eine Shore-Härte A von nicht mehr als 40, beispielsweise im Bereich von 5 bis 40, insbesondere 10 bis 30, beispielsweise 15. Außerdem oder alternativ hat das Dichtmaterial (haben die Dichtmaterialien) bevorzugt eine bleibende Druckverformung von nicht mehr als 50%, stärker bevorzugt nicht mehr als 40%, am meisten bevorzugt nicht mehr als 35%, beispielsweise 25%. Diese bleibende Druckverformung ist bevorzugt nach ISO 815 gemessen, d. h. 50% Beanspruchung auf Druck bei 70ºC für 22 h, gemessen nach einer Rückstellzeit von 30 min.
  • Die Druckelemente und (falls vorhanden) die Festlegeelemente bestehen bevorzugt aus einem oder mehreren Kunststoffen, beispielsweise Polypropylen, Polyamid, Polycarbonat, Acrylbutadien-Styrol (ABS) oder dergleichen. Außerdem oder alternativ können sie aus einem oder mehreren Metallen, beispielsweise Aluminium oder Stahl, bestehen.
  • Die Erfindung wird nachstehen beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben; diese zeigen in:
  • Fig. 1 einige der Hauptbestandteile eines Dichtungstyps nach der Erfindung;
  • Fig. 2 ein Druckelement und ein Festlegeelement eines anderen Dichtungstyps nach der Erfindung;
  • Fig. 3 zwei Dichtungtypen nach der Erfindung bei der Installation in eine Öffnung;
  • Fig. 4 die Abdichtelemente, Druckelemente und Festlegeelemente eines bevorzugten Dichtungstyps nach der Erfindung;
  • Fig. 5 eine Serie von vier Ansichten, die die Dichtung von Fig. 4 bei der Installation in eine Öffnung zeigen;
  • Fig. 6 eine Querschnittsansicht eines anderen Dichtungstyps nach der Erfindung; und
  • Fig. 7 vier Ansichten von einem der Gehäuseteile der in Fig. 6 gezeigten Dichtung.
  • Fig. 1 (Ansichten a bis d) zeigt einige der Hauptbestandteile eines Dichtungstyps nach der Erfindung. Fig. 1a zeigt einen Querschnitt eines äußeren Abdichtelements 1, das eine ringförmige Dichtung aufweist, die eine Nut 3 in ihrem äußeren (in bezug auf seine Achse) seitlichen Umfang hat. Fig. 1a zeigt einen Querschnitt eines inneren Abdichtelements 5, das in Form einer Scheibe ist und ein es durchsetzendes axiales Loch 7 für ein (nicht gezeigtes) Verbindungselement hat. Fig. 1c zeigt Querschnitts- und Endansichten eines Druckelement 9. Das Druckelement 9 ist in Form einer scheibenförmigen Platte und hat eine Vielzahl (vierundzwanzig, wie gezeigt) Einkerbungen 11, von denen jede zu einem äußeren seitlichen Umfang des Druckelements 9 offen ist und sich davon erstreckt. Das Druckelement 9 hat ferner ein axiales Loch 10, durch das hindurch sich im Gebrauch ein (nicht gezeigtes) langgestrecktes Verbindungselement erstreckt.
  • Wie am besten aus der Querschnittsansicht von Fig. 1c ersichtlich ist, ist das geschlossene Ende jeder Einkerbung 11 nicht senkrecht zu der Ebene des Druckelements 9, sondern ist zu der Senkrechten (um 11º, wie gezeigt) geneigt. Dies kann bei der Abdichtung um einen (nicht gezeigten) langgestreckten Gegenstand herum eine Hilfe sein, da es die Wirkung hat, den Gegenstand radial nach innen zu dem inneren Abdichtelement 5 hin zu führen. Diese Wirkung ist in Fig. 1d gezeigt.
  • Fig. 1e zeigt eine eingebaute Dichtung, die aus den in den Ansichten a, b und c gezeigten Bestandteilen (mit zwei Druckelementen 9) zusammengebaut ist, wobei das langgestreckte Verbindungselement, das sich durch die Löcher 10 in den Druckelementen 9 hindurch erstrecken würde, und das Loch 7 in dem inneren Abdichtelement 5 aus Gründen der Klarheit nicht gezeigt sind. Bei der zusammengebauten und installierten Dichtung ist das ringförmige äußere Abdichtelement 1 in den Umfang einer Öffnung in einer Wand 13 derart eingesetzt worden, daß die Wand 13 um den Öffnungsumfang herum in der Nut 3 liegt. Das innere Abdichtelement 5 ist seitlich innerhalb des ringförmigen äußeren Abdichtelements 1 zwischen den zwei Druckelementen 9 angeordnet. Im Gebrauch wird auf die beiden Abdichtelemente 1, 5 zwischen den zwei Druckelementen 9 Druck aufgebracht, indem die beiden Druckelemente durch eine axiale Verbindungselement-Druckaufbringeinrichtung näher zusammen bewegt werden.
  • Fig. 2a zeigt ein Druckelement 9, das dem in Fig. 1 gezeigten ähnlich ist, mit der Ausnahme, daß dieses Druckelement eine Nut 15 in seinem äußeren seitlichen Umfang hat.
  • Diese Nut 15 dient dazu, ein Festlegeelement 17 aufzunehmen, wie Fig. 2b zeigt. Das Druckelement 9 und die Nut 15 sind allgemein kreisrund, und das Festlegeelement 17 weist einen im wesentlichen kreisrunden Spaltring auf, der einen Innenradius hat, der mindestens ungefähr gleich dem Radius des Grunds der Nut 15 ist.
  • Das Festlegeelement 17 hat einen Schlitz 19, der eine Breite hat, die mindestens ungefähr gleich der Breite der Einkerbungen 11 in dem Druckelement 9 ist. Wenn im Gebrauch das Festlegeelement 17 in der Nut 15 in dem Druckelement 9 liegt, können ein oder mehrere langgestreckte Gegenstände in eine Einkerbung 11 in dem Druckelement eingesetzt und durch das Festlegeelement darin festgelegt werden, indem das Festlegeelement um das Druckelement (in der Nut 15) herum gleitbewegt (gedreht) wird, bis der Schlitz 19 mit dem offenen Ende der Einkerbung 11 ausgefluchtet ist, indem dann der langgestreckte Gegenstand seitwärts durch den Schlitz 19 geführt und in die Einkerbung 11 eingesetzt und dann das Festlegeelement gleitbewegt (gedreht) wird, so daß der Schlitz 19 nicht mehr mit der Einkerbung 11 ausgefluchtet ist. Dieser Vorgang kann (in Abhängigkeit davon, wie viele langgestreckte Gegenstände in den Einkerbungen 11 festzulegen sind) so oft wie erforderlich wiederholt werden.
  • Die Fig. 3a und 3b zeigen schematisch zwei geringfügig andere Dichtungstypen nach der Erfindung bei der Installation in eine Öffnung in einer Wand 13 eines Objekts. In beiden Ansichten liegt das ringförmige äußere Abdichtelement 1 in dem Umfang der Öffnung, und die zwei Druckelemente 9 werden gerade an jeder Seite der Öffnung aneinander angebracht. In Fig. 3a ist ein einziges inneres Abdichtelement 5 an der nach innen gerichteten Oberfläche eines der Druckelemente vormontiert, wogegen in Fig. 3b zwei innere Abdichtelemente 5 vorhanden sind, von denen jedes an der nach innen gerichteten Oberfläche eines jeweiligen Druckelements 9 angebracht ist und die, wenn die Druckelemente miteinander verbunden werden, im Inneren des äußeren Abdichtelements 1 zusammenkommen. In Fig. 3b ist das Verbindungselement nicht gezeigt, wogegen es in Fig. 3a als ein langgestrecktes Element 21 gezeigt ist, das an einem der Druckelemente angebracht oder damit integral ist und das einen Endteil 23 hat, der mit einem Teil 25, der an der gegenüberliegenden Seite des anderen Druckelements angeordnet ist, verrastbar ist.
  • Sowohl in Fig. 3a als auch in Fig. 3b haben die äußeren Abdichtelemente 1 und die inneren Abdichtelemente 5 zusammenwirkende abgeschrägte seitliche Umfangsränder 27. Diese zusammenwirkenden abgeschrägten Ränder tragen dazu bei, die inneren und äußeren Abdichtelemente in einen Abdichtkontakt miteinander zu drücken, wenn die Druckelemente näher zusammen bewegt werden. Die Abdichtelemente wirken also wie Keile. Der innere seitliche Umfangsrand des in Fig. 3a gezeigten äußeren Abdichtelements 1 ist nur von einer Seite abgeschrägt, um mit dem einzigen inneren Abdichtelement 5 zusammenzuwirken, wogegen der innere seitliche Umfangsrand des in Fig. 3b gezeigten äußeren Abdichtelements 1 von beiden (gegenüberliegenden) Seiten abgeschrägt ist, um mit den beiden inneren Abdichtelementen 5 zusammenzuwirken.
  • In Fig. 3b ist ein langgestreckter Gegenstand 29, der sich durch die Öffnung erstreckt, schematisch gezeigt. Dieser langgestreckte Gegenstand kann beispielsweise ein "robust gemachter" Lichtleiter (d. h. ein in einem robusten Außenmantel geführter Lichtleiter) wie etwa ein Faserschwanz oder eine Steckschnur sein. Es ist ersichtlich, daß sich der langgestreckte Gegenstand 29 zwischen den inneren Abdichtelementen 5 und dem äußeren Abdichtelement 1 erstreckt. Wenn die Abdichtelemente mit Druck beaufschlagt werden, indem die zwei Druckelemente 9 näher zusammen gebracht werden, bilden die inneren und äußeren Abdichtelemente einen Abdichtkontakt miteinander und mit dem sich zwischen ihnen erstreckenden langgestreckten Gegenstand 29. Zwischen den Abdichtelementen gibt es keine Löcher, die mit Stopfen oder Stiften usw. blockiert zu werden brauchen.
  • Fig. 4 zeigt die zwei Druckelemente 9 mit zwei daran angebrachten Festlegeelementen 17 und die inneren und äußeren Abdichtelemente 5 und 1 einer bevorzugten Dichtung nach der Erfindung. Die Installation dieser Dichtung in eine Öffnung ist in den Fig. 5a bis 5d gezeigt.
  • In Fig. 5a ist das äußere Abdichtelement 1 in die Öffnung eingeführt worden, und ein langgestreckter Gegenstand 29 (ein robust gemachter Lichtleiter), der sich durch die Öffnung erstreckt, ist in eine Einkerbung 11 in einem der Druckelemente 9 eingesetzt worden. Das innere Abdichtelement 5 wird an einer Druckaufbringeinrichtung in Form eines axialen, langgestreckten, mit einem Schraubgewinde versehenen Verbindungselements 21 getragen. Fig. 5b zeigt den langgestreckten Gegenstand 29, der in einer Einkerbung 11 in dem anderen Druckelement 9 an der gegenüberliegenden Seite der Öffnung angeordnet ist. In Fig. 5c werden die beiden Druckelemente gerade miteinander verbunden, um auf die Abdichtelemente zwischen ihnen Druck aufzubringen. Fig. 5d zeigt die Dichtung in der Öffnung installiert, wobei sich vierundzwanzig langgestreckte Gegenstände 29 durch die Öffnung und die Dichtung erstrecken. Die in den Fig. 4 und 5 gezeigten Abdichtelemente bestehen aus Siliconschaumstoff.
  • Fig. 6 ist eine Querschnittsansicht eines anderen Dichtungstyps nach der Erfindung. Bei dieser Dichtung weist die Druckaufbringeinrichtung zwei Gehäuseteile auf: einen rohrförmigen Hauptteil 31 und einen rohrförmigen Endteil 33. Der rohrförmige Hauptteil 31 kann in einer abzudichtenden Öffnung plaziert werden. Bevorzugt wird ein Ende 35 des rohrförmigen Hauptteils 31 in der Öffnung befestigt, so daß sich der Rest des rohrförmigen Hauptteils aus der Öffnung erstreckt. Der rohrförmige Endteil 33 ist in bezug auf den rohrförmigen Hauptteil bewegbar und durch Bajonettverbindungen 37 befestigbar. Die Befestigung des rohrförmigen Endteils 33 an dem rohrförmigen Hauptteil 31 bewirkt, daß die beiden scheibenförmigen Druckelemente 9 näher zusammen bewegt werden, wodurch bewirkt wird, daß auf die Abdichtelemente 1, 5 Druck aufgebracht wird.
  • Fig. 7 zeigt vier Ansichten des rohrförmigen Endteils 33 der in Fig. 6 gezeigten Dichtung. Der Endteil ist bei 39 gelenkig angebracht, so daß er aufgeklappt werden kann (deshalb ist er ein "Umwickelteil"). Der Endteil kann durch Verriegelungsteile 41 und 43 verschlossen werden.

Claims (21)

1. Dichtung zum Abdichten einer Öffnung in einem Objekt, wobei sich mindestens ein langgestreckter Gegenstand durch die Öffnung erstreckt, wobei die Dichtung folgendes aufweist:
a) mindestens zwei Druckelemente (9);
b) mindestens zwei Abdichtelemente (1, 5) zum Abdichten der Öffnung, wobei mindestens ein Teil von mindestens einem davon im Gebrauch zwischen mindestens zwei der Druckelemente (9) liegt; und
c) eine Druckaufbringeinrichtung-(21), um auf die Abdichtelemente im Gebrauch Druck aufzubringen, indem die Druckelemente (9) im wesentlichen in der Richtung, in der sich der oder jeder langgestreckte Gegenstand erstreckt, näher zusammen bewegt werden;
wobei die Dichtung so angeordnet ist, daß sich im Gebrauch der oder jeder langgestreckte Gegenstand (29) zwischen mindestens zwei der Abdichtelemente (1, 5) erstreckt, wobei die Abdichtelemente in einer Querrichtung in bezug auf die Richtung, in der sich der oder jeder langgestreckte Gegenstand (29) erstreckt, einander benachbart positioniert und so angeordnet sind, daß sie einen Abdichtkontakt miteinander und mit dem oder jedem langgestreckten Gegenstand bilden, wenn sie von der Druckaufbringeinrichtung mit Druck beaufschlagt sind.
2. Dichtung nach Anspruch 1, wobei die Abdichtelemente folgendes aufweisen:
a) mindestens ein äußeres Abdichtelement (1), das im Gebrauch im Randgebiet der Öffnung angeordnet ist, um mit dem Objekt einen abdichtenden Kontakt herzustellen; und
b) mindestens ein inneres Abdichtelement (5), das im Gebrauch seitlich innerhalb des äußeren Abdichtelements angeordnet ist.
3. Dichtung gemäß Anspruch 2, wobei das oder jedes äußere Abdichtelement (1) oder die äußeren Abdichtelemente in Kombination in Form eines im wesentlichen kreisrunden oder ovalen Rings ist/sind.
4. Dichtung nach Anspruch 2 oder 3, wobei das oder jedes innere Abdichtelement (5) oder die inneren Abdichtelemente in Kombination einen im wesentlichen kreisrunden oder ovalen seitlichen Umfang hat/haben.
5. Dichtung nach Anspruch 4 in Abhängigkeit von Anspruch 3, wobei der Innendurchmesser des oder jedes äußeren Abdichtelements (1) mindestens ebenso groß wie der Außendurchmesser des oder jedes inneren Abdichtelements (5) und nicht mehr als 5 mm größer als dieser ist, wenn die Abdichtelemente in einem entspannten nichtverformten Zustand sind.
6. Dichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das oder jedes äußere Abdichtelement (1) mindestens eine Nut (3) in seinem äußeren seitlichen Umfang hat, um das äußere Abdichtelement in der Öffnung festzulegen.
7. Dichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei mindestens zwei innere Abdichtelemente (5) vorhanden sind, von denen jedes an einem jeweiligen Druckelement (21) angebracht ist.
8. Dichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei mindestens ein Druckelement (9) eine oder mehrere Öffnungen (11) darin hat, durch die sich im Gebrauch der oder jeder langgestreckte Gegenstand (29) erstreckt.
9. Dichtung nach Anspruch 8, wobei die eine oder die mehreren Öffnungen (11) eine oder mehrere Einkerbungen aufweisen, in die im Gebrauch der oder jeder langgestreckte Gegenstand (29) eingesetzt sein kann, wobei die oder jede Einkerbung zu dem äußeren seitlichen Umfang des Druckelements (9) offen ist und sich davon erstreckt.
10. Dichtung nach Anspruch 9, wobei mindestens eines der Druckelemente (9) ferner ein Festlegeelement (17) aufweist, das an dem äußeren seitlichen Umfang des Druckelements anbringbar ist, um die oder jede Einkerbung zu verschließen und dadurch einen oder mehrere langgestreckte Gegenstände (29), die in die oder jede Einkerbung (11) eingesetzt sind, festzulegen.
11. Dichtung nach Anspruch 10, wobei jedes Druckelement (9) einen im wesentlichen kreisrunden äußeren seitlichen Umfang hat und jedes Festlegeelement (17) einen im wesentlichen kreisrunden inneren seitlichen Umfang hat.
12. Dichtung nach Anspruch 11, wobei jedes Festlegeelement (17) an seinem jeweiligen Druckelement (9) gleitbar anbringbar ist, so daß es mindestens um einen Teil von dessen äußerem seitlichem Umfang herum gleiten kann.
13. Dichtung nach Anspruch 12, wobei jedes Festlegeelement (17) einen Schlitz (19) aufweist, durch den im Gebrauch mindestens ein genannter langgestreckter Gegenstand (29) hindurchgehen kann, um den langgestreckten Gegenstand in eine genannte Einkerbung (11) in dem Druckelement (9), an dem das Festlegeelement (17) angebracht ist, einzusetzen, wobei das Festlegeelement in bezug auf das Druckelement gleitbar ist, so daß der Schlitz (19) nacheinander jeder einer Vielzahl der Einkerbungen (11) benachbart positioniert werden kann, um dadurch nacheinander eine Vielzahl solcher Einsetzvorgänge zuzulassen.
14. Dichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, wobei jedes Festlegeelement (17) eine im wesentlichen ringförmige Gestalt hat.
15. Dichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, wobei jedes Festlegeelement (17) an seinem jeweiligen Druckelement (9) anbringbar ist durch Positionierung in mindestens einer Nut (5) in und/oder an mindestens einem Vorsprung an dem äußeren seitlichen Umfang des Druckelements.
16. Dichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 15, wobei im Gebrauch jedes Festlegeelement (17) zu der Druckbeaufschlagung von mindestens einem der Abdichtelemente (1, 5), bevorzugt mindestens einem äußeren Druckelement (1) beiträgt, indem es als seitliche Fortsetzung des Druckelements (9) wirkt, an dem das Festlegeelement (17) angebracht ist.
17. Dichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Druckaufbringeinrichtung (21) mindestens ein Verbindungselement aufweist, das sich zwischen den Druckelementen (9) erstreckt und sie miteinander verbindet.
15. Dichtung nach Anspruch 17, wobei die Druckaufbringeinrichtung (21) ein einziges, in Axialrichtung zentrales Verbindungselement aufweist.
19. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, wobei die Druckaufbringeinrichtung mindestens zwei Gehäuseteile (31, 33) aufweist, die im Gebrauch die Dichtung mindestens teilweise umgeben und die in bezug auf einander bewegt und befestigt werden können, so daß die Druckelemente (9) näher zueinander bewegt und die Abdichtelemente (1, 5) dadurch mit Druck beaufschlagt werden.
20. Dichtung nach Anspruch 19, wobei die Gehäuseteile (31, 33) in bezug aufeinander durch miteinander in Eingriff gelangende Schraubgewinde oder durch eine Bajonettverbindung (37) an den Gehäuseteilen bewegt und befestigt werden können.
21. Geschlossener Behälter, um einen oder mehrere Lichtleiter- oder elektrische Leiterspleiße oder -verbindungen zu enthalten, wobei der Behälter in einer Wand davon mindestens eine Dichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist.
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