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Die Erfindung betrifft eine Rollvorrichtung für einen Schiebeflügel einer Tür, eines
Fensters oder dergleichen, mit einem Wagen in Form eines Gehäuses, das an seinen
Seitenwänden mehrere Sitze aufweist, deren Höhe bezüglich der Unterkante dieser Seitenwände
zunehmend größer wird, wobei diese Sitze dazu bestimmt sind, durch Blockierung mittels
Verengungen im oberen Teil die Achsenden von mindestens zwei Rollen aufzunehmen,
wobei das Gehäuse dazu bestimmt ist, mit Hilfe von Befestigungsmitteln in einer Nut
und/oder einer Ausnehmung in der Unterkante des besagten Schiebeflügels befestigt zu
werden.
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Es ist bereits eine große Anzahl von Rollvorrichtungen, die der vorstehenden Beschreibung
entsprechen, bekannt.
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So weisen solche Rollvorrichtungen für Schiebeflügel einen Wagen auf, der ungefähr die
Form eines parallelepipedförmigen Gehäuses hat. Dieses Gehäuse wird gebildet durch
zwei zueinander parallele Seitenwände, eine obere Wand und zwei Querwände, die es am
vorderen bzw. hinteren Ende verschließen.
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Am unteren Teil dieses Gehäuses treten teilweise Rollen hervor, die zu Rollmitteln
gehören und um die waagrechten Achsen drehend angebracht sind, die durch die Seitenwände
gehalten werden.
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Üblicherweise ist dieser zur Rollvorrichtung gehörige Wagen starr in der Nut oder
Ausnehmung angebracht, die zu diesem Zweck in der Unterkante des Profils vorgesehen ist,
das zum unteren Querholm des Schiebeflügels gehört. Dadurch, dass er nun so starr in
dieser Nut oder·in dieser Ausnehmung festgehalten wird, ist es nicht möglich, dass, falls der
untere Querholm des Flügels und die Schiene, auf der dieser Flügel sitzt, nicht parallel
zueinander sein sollten, beide Rollen der Rollvorrichtung gleichzeitig mit dieser Schiene
zusammenwirken. Daraus folgt, dass die einzige Rolle mit Berührung beim Schieben des
Schiebeflügels stark beansprucht wird. Ebenso neigt sie zu vorzeitigem Verschleiß, so dass
sie regelmäßig ausgetauscht werden sollte, wenn der Flügel gegenüber dem Rahmen seine
anfängliche Position behalten soll. Diesbezüglich wird daran erinnert, dass üblicherweise
eher die Pfosten des Flügels und des Rahmens parallel zueinander angeordnet werden statt
ihrer jeweiligen Querholme.
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Daher wurden Lösungen erdacht, mit denen sich jeweils für sich die Lage dieser Rollen
verstellen lässt.
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Insbesondere Dokument US-A-3.208.109 schlägt eine Rollvorrichtung vor, bei der der
Benutzer nämlich individuell auf jede Rolle einwirken kann, um ihre gegenüber dem
unteren Teil des Gehäuses hervorstehende Position einzustellen, um wiederum die Position des
Flügels gegenüber dem Rahmen anzupassen. In diesem besonderen Fall kann demnach die
Tangente der Rollen gegenüber der Achse des unteren Querholms des Schiebeflügels mehr
oder weniger schräg gestellt sein. Da in diesem Fall die Einstellung nur stufenweise
erfolgen kann, ist allerdings sicher, dass in 98% der Fälle die obenerwähnte Konstellation
vorliegen wird, d. h. dass eine ideale Einstellung des Flügels gegenüber dem Rahmen der
Situation entspricht, dass de facto nur eine Rolle auf der Schiene aufliegt, die an dem unteren
Querholm des Rahmens vorhanden ist.
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Um diesem Problem gerecht zu werden, sollte letztendlich die Höhe der Position jeder
Rolle exakter eingestellt werden können.
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Genau das wird mit der Rollvorrichtung vorgeschlagen, die der vorliegenden Erfindung
entspricht, wobei diese einfach und effizient und sowohl beim als auch nach dem Einbau
einfach umzusetzen und hand zu haben ist.
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Insbesondere ist zu beachten, dass die vorliegende Erfindung so zu sehen ist, dass sie eine
Lösung für das obengenannte Problem bieten kann, ohne dass dabei auf komplexere
Konstellationen von Rollvorrichtungen zurückgegriffen werden muss, wie sie nach dem Stand
der Technik bereits existieren. So sind beispielsweise insbesondere Rollvorrichtungen
bekannt, bei denen die Rollmittel, vom Typ Rolle oder dergleichen, in Wirklichkeit innen in
einem Gehäuse angebracht sind, das wiederum in einem Gehäuse untergebracht ist, in dem
es sich über ein Schraubsystem oder dergleichen in der Höhe verstellen lässt. Neben der
Tatsache, dass solche Rollvorrichtungen komplex gestaltet sind, weisen sie letztendlich
häufig als Rollmittel nur eine Rolle auf, die damit schneller verschleißt.
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Man wird bemerken, dass aus Dokument FR-A-2.332.406 noch eine Rollvorrichtung für
einen Schiebeflügel bekannt ist, die so angepasst ist, dass sie im Innern des U-Profils
eingesetzt werden kann, das von dem unteren Querholm des Flügels gebildet wird. Diese
Rollvorrichtung weist ein Gehäuse auf, in dem zwei Rollen drehend angebracht sind,
wobei dieses Gehäuse an einem Träger gelenkig gelagert ist, der auf dem Boden der
U-förmigen Nut im unteren Querholm des Schiebeflügels befestigt ist.
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Um genauer zu sein, hat der obere Teil des Gehäuses eine mittige halbzylindrische
Aussparung und bildet somit eine Gelenkhalbschale, die mit einem Höcker bzw. Buckel mit
ergänzender Form zusammenwirkt, der am Träger vorgesehen ist und ein Halbaußengelenk
bildet.
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Die Verbindung zwischen dem Gehäuse und dem Träger wird über eine
Befestigungsschraube hergestellt, die den Boden des Gehäuses in Höhe der halbzylindrischen
Aussparung durchläuft und dann mit einer Öffnung mit Innengewinde zusammenwirkt, die in dem
Höcker bzw. Buckel des Trägers vorgesehen ist.
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Der Querschnitt der Schraubendurchtrittsöffnung am Gehäuse ist so gestaltet, dass eine
Winkelbewegung dieses Gehäuses gegenüber der Schraube möglich ist.
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Entsprechend einer besonderen Ausführungsart kann diese Rollvorrichtung in
Kombination mit Verstellmitteln versehen sein, über die dieses die Rollen aufnehmende Gehäuse in
seiner Höhe verstellbar ist. So weist der Träger, der sich im Innern des unteren Querholms
des Schiebeflügels befindet, eine Verstellschraube auf, die auf einen Hebel wirken kann,
der an diesem Träger kippbar angebracht ist und der an seinem freien Ende einen Höcker
bzw. Buckel aufweist, der wiederum das Halbaußengelenkt bildet und mit dem die
halbzylindrische Aussparung des Gehäuses zusammenwirkt. De facto kann unter der
gemeinsamen Einwirkung der Verstellschraube und der beiden Rampen mit einer einander
zugeordneten Form, das heißt eine am Träger und die andere am Hebel, das Gehäuse, also die
Rollmittel, die davon aufgenommen werden, in der Höhe verstellt werden.
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Die Erfindung betritt eine Rollvorrichtung für einen Schiebeflügel einer Tür, eines Fensters
oder dergleichen, mit einem Wagen in Form eines Gehäuses, das an seinen Seitenwänden
mehrere Sitze aufweist, deren Höhe bezüglich der Unterkante dieser Seitenwände
zunehmend größer wird, wobei diese Sitze dazu bestimmt sind, durch Blockierung mittels
Verengungen im oberen Teil die Achsenden von mindestens zwei Rollen aufzunehmen, wobei
das Gehäuse dazu bestimmt ist, mit Hilfe von Befestigungsmitteln in einer Nut und/oder
einer Ausnehmung, die in der Unterkante des Schiebeflügels vorhanden ist, befestigt zu
werden; diese Rollvorrichtung weist in Kombination um eine Achse senkrecht zur Ebene
des Schiebeflügels Kipp-Befestigungsmittel des Gehäuses im Inneren der Nut und/oder der
Ausnehmung auf, wobei die Befestigungsmittel in Form von Befestigungsklauen aus
biegsamem und elastischem Material ausgestaltet sind, um ein Kippen des Gehäuses um diese
Achse herum ermöglichen zu können, wobei diese Befestigungsklauen mit Hilfe von
Befestigungselementen, wie nach Bedarf Schrauben oder dergleichen, mit dem Boden der
Nut und/oder der Ausnehmung oder mit den Zugängen der Wand fest verbunden sind, in
der gegebenenfalls eine Ausnehmung für die Aufnahme des Gehäuses eingearbeitet ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsart weisen die Kipp-Befestigungsmittel die Form eines
Höcker bzw. Buckels auf, der zwischen dem Boden der Nut und/oder der Ausnehmung
und dem Gehäuse angeordnet ist, wobei dieses sich um den Höcker bzw. Buckel drehen
kann.
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Günstigerweise ist das Gehäuse mit seinen Befestigungsklauen aus Kunststoff geformt.
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Die Vorteile der vorliegenden Erfindung liegen darin, dass sich die Position der Rollen der
Rollvorrichtung perfekt einstellen lässt, damit sie sich gleichzeitig auf der Schiene des
unteren Querholms des Rahmens aufstützen können und zwar unabhängig von dem Maß, in
dem die Schiene und der untere Querholm des Schiebeflügels zueinander nicht parallel
sind.
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Folglich weist die Rollvorrichtung im Vergleich zu bereits vorhandenen Rollvorrichtungen
eine höhere Lebensdauer auf, da die Rollen aufgrund der Kräfteverteilung weniger schnell
verschleißen.
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Außerdem kann, wie später noch in der Beschreibung zu sehen sein wird, dadurch, dass die
Befestigungsklauen elastisch sind, das Gehäuse dieser Rollvorrichtung im Verhältnis zu
den Nuten oder Ausnehmungen mit variabler Tiefe, die an der Unterkante des Profils
vorgesehen sind, das den untere Querholm des Schiebeflügels bildet, in einem bestimmten
Maß standardisiert werden.
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Die vorliegende Erfindung ist besser nach dem Lesen der nachfolgenden, sich auf eine
Ausführungsart beziehenden Beschreibung zu verstehen, die als Beispiel dienen soll und
die in der im Anhang beigefügten Zeichnung dargestellt ist.
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- Fig. 1 ist eine schematische Ansicht im Längsschnitt einer Rollvorrichtung gemäß der
Erfindung;
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- Fig. 2 ist eine schematische Ansicht im Querschnitt einer Rollvorrichtung gemäß der
Erfindung, wie in Fig. 1 dargestellt, mit der der untere Querholm eines
Schiebeflügels versehen ist.
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Wie in den Figuren der beigefügten Zeichnung dargestellt, betrifft die vorliegende Erfindung eine Rollvorrichtung 1 für den Schiebeflügel 2 einer Tür, eines Fensters oder
dergleichen, wobei nur der untere Querholm 3 im Schnitt in Fig. 2 dargestellt ist. Diese stellt im
übrigen eine schematische Ansicht im Schnitt des unteren Querholms 4 des Rahmens 5
dar, der die Schiene 6 aufnimmt, mit der die Rollvorrichtung 1 zusammenwirken soll.
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Diese weist diesbezüglich einen Wagen 7 in Form eines Gehäuses 8 auf, der die Rollmittel
9 aufnimmt, die mindestens zwei hintereinander angeordnete Rollen 10, 11 aufweisen, die
durch diese Anordnung jede für sich mit der Schiene 6 zusammenwirken sollen.
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De facto ist das Gehäuse 8 dazu bestimmt, sich in eine Nut und/oder Ausnehmung 12
einzuschieben, die in der Unterkante 13 des unteren Querhohns 3 des Schiebeflügels 2
vorhanden ist. Diesbezüglich ist anzumerken, dass das Profil dieses unteren Querholms des
Schiebeflügels 2 so ausgestaltet sein kann, dass es die Nut 12 enthält. Allerdings kann im
Falle eines Holzrahmens in Erwägung gezogen werden, in der Unterkante des unteren
Querholms eine Ausnehmung für die Aufnahme dieses Gehäuses 8 einzuarbeiten. Ebenso,
wie in Fig. 2 dargestellt, ist es denkbar, dass die Nut 12, die im Profil vorhanden ist, nicht
ausreichend tief ist, um das Gehäuse 8 aufzunehmen, so dass es erforderlich ist, den Boden
14 dieser Nut 12 auszuschneiden.
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Dieses Gehäuse 8 ist üblicherweise parallelepipedförmig und weist somit zwei
Seitenwände 15, 16, eine obere Wand 17, eine vordere Querwand 18 sowie eine hintere
Querwand 19 auf.
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Dieses Gehäuse 8 ist außerdem mit Befestigungsmitteln 20 versehen, die vorzugsweise die
Form von Befestigungsklauen 21, 22 aufweisen, mit denen die vordere Querwand 18 und
die hintere Querwand 19 günstigerweise versehen sind. So sind diese Befestigungsklauen
21, 22 mit Hilfe von geeigneten Befestigungselementen wie Schrauben oder dergleichen
entweder mit dem Boden 23 der Nut und/oder der Ausnehmung 12 oder mit den Zugängen
24, 25 der Wand 26 fest verbunden, in der gegebenenfalls eine Ausnehmung für die
Aufnahme des Gehäuses 8 eingearbeitet ist.
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Die Besonderheit der Erfindung beruht darauf, dass diese Rollvorrichtung I in jedem Fall
Mittel 28 aufweist, mit denen das Gehäuse 8 im Innern der Nut und/oder der Ausnehmung
12 um eine Achse 29 senkrecht zur Ebene 30 des Schiebeflügels 2 kippbar befestigt
werden kann.
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Da das Gehäuse 8 sich zur Übernahme des Gewichts des Schiebeflügels 2 vorzugsweise
auf dem Boden 23 der Nut und/oder der Ausnehmung abstützt, haben diese Mittel 28
günstigerweise die Form eines Höcker bzw. Buckels 31, der zwischen dem Boden 23 der Nut
und/oder der Ausnehmung und der oberen Wand 17 des Gehäuses 8 angeordnet ist. De
facto ist die obere Wand 17 vielmehr vorab mit einem solchen Höcker bzw. Buckel in etwa
an der Mittelquerebene 32 des Gehäuses 8 versehen. Diesbezüglich ist anzumerken, dass
sich dieser Höcker bzw. Buckel 31 an dieser oberen Wand 17 an beliebiger Stelle befinden
kann. Insbesondere kann dieser Höcker bzw. Buckel 31 in einer weiteren Ausführungsart
mit Hilfe von geeigneten Mitteln an einem Schlitten angebracht sein, der an der oberen
Wand 17 des Gehäuses 8 verschiebbar gelagert ist, um seine Position je nach den
Einbaubedingungen anpassen zu können.
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Dazu werden die Kipp-Befestigungsmittel 28 durch Befestigungsmittel 20 des Gehäuses 8
ergänzt, wodurch es die gewünschte Bewegungsfreiheit bekommt, d. h. damit es um die
Spitze des Höcker bzw. Buckels 31 gekippt werden kann.
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Gemäß einer ersten Ausführungsart entsteht diese Bewegungsfreiheit dadurch, dass die
Befestigungsklauen 21, 22 am Boden 23 der Nut und/oder der Ausnehmung 12 oder an den
Zugängen 24, 25 der Wand 26 befestigt sind, in der gegebenenfalls eine Ausnehmung für
die Aufnahme des Gehäuses 8 eingearbeitet wird, wobei die Befestigungsklauen in
geeigneter Weise Spiel haben.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsart sind die Befestigungsklauen 21, 22 aus biegsamem
und elastischem Material ausgestaltet, um dem Gehäuse 8 die gewünschte Beweglichkeit
zu verleihen. Diesbezüglich ist anzumerken, dass, je länger die Befestigungsklauen 21, 22
sind, das heißt, je weiter die Befestigungselemente wie Schrauben, Nieten oder dergleichen
von der vorderen Querwand 18 und hinteren Querwand 19 des Gehäuses 8 entfernt sind,
desto mehr dieses sich um den Höcker bzw. Buckel 31 drehen kann. Außerdem lassen sich
durch Verlängerung der Befestigungsklauen 21, 22 die Einschränkungen vermeiden, die
mit der Einhaltung der engen Toleranz bezüglich der Länge der Ausnehmung verbunden
sind, die gegebenenfalls in der Wand 26 vorzusehen sein sollte, um einen Durchtritt des
Gehäuses 8 zu ermöglichen.
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Entsprechend einer bevorzugten Ausführungsart der vorliegenden Erfindung wurden die
Befestigungsklauen 21, 22 de facto aus Kunststoff ebenso wie das Gehäuse 8,
beispielsweise im Spritzgussverfahren, hergestellt. Außerdem wird man feststellen, dass an den
Seitenwänden 15, 16 dieses Gehäuses 8 die Sitze 33A, 33B, 33C bzw. 33A', 33B', 33C'
vorhanden sind, deren Höhe 34 gegenüber der Unterkante 35 dieser Seitenwände 15, 16
zunehmend größer wird. Diese Sitze sind de facto dazu bestimmt, die Achsenden 36, 37
aufzunehmen, an denen die Rollen 10, 11 drehbar angebracht sind.
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Folglich wird beim Verstellen des Schiebeflügels 2 gegenüber dem Rahmen 5 auf die
Position der Achsen 36, 37 eingewirkt, die zu den Rollen 10, 11 in ihren Sitzen 33A, 33B,
33C bzw. 33A', 33B', 33C' gehören. Diesbezüglich ist anzumerken, dass diese Rollen 10,
11 sich nicht zwangsläufig in die Sitze der gleichen Höhe einschieben müssen: Aufgrund
der Tatsache, dass das Gehäuse 8 sich um den Höcker bzw. Buckel 31 drehen kann, wird
der Höhenunterschied dieser Rollen 10, 11 gegenüber der Schiene 6 de facto systematisch
ausgeglichen. Dadurch ist ein sehr genaues Verstellen zwischen den äußersten Positionen
dieser Rollen 10, 11 in ihren Sitzen 33A, 33B, 33C bzw. 33A', 33B', 33C' möglich.
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Für den Fall, dass die beiden Rollen sich auf ungünstige Weise in die beiden Sitze, die eine
unterschiedliche Höhe aufweisen, einschieben, stellt die Erfindung günstigerweise den
einwandfreien Kontakt der Rollen mit der Schiene sicher.
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Es ist hervorzuheben, dass letztere vorzugsweise von den Aussparungen 38 gebildet
werden, die an der Innenseite der Seitenwände 15, 16 des Gehäuses 8 vorgesehen sind, wobei
diese Aussparungen 38 im übrigen an der Unterkante 35 einmünden. Außerdem lässt sich
am oberen Teil 39 dieser Aussparungen 38 eine Verengung 40 erkennen, wodurch die
Achsen 36, 37, die zu den Rollen 10, 11 gehören, beim Einbau zwangsläufig eingeschoben
werden, und letztendlich vermieden wird, dass letztere sich unerwartet vom Gehäuse 8
lösen, beispielsweise in dem Moment, in dem der Schiebeflügel 2 abgestellt wird.
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Wie bereits weiter oben erläutert, beruhen die Vorteile der vorliegenden Erfindung im
wesentlichen darauf, dass bei der Kipp-Rollvorrichtung 1 jede Rolle 10, 11 einen
einwandfreien Kontakt mit der Schiene 6 hat, mit der sie zusammenwirken soll, und zwar
unabhängig von der Winkelposition des unteren Querholm des Schiebeflügels 2 gegenüber dem
unteren Querholm des Rahmens 5 einer Tür, eines Fensters oder dergleichen. De facto
wird man feststellen, dass sich die Ergebnisse ebenfalls unabhängig von der Position des
Gehäuses gegenüber dem unteren Querholm erzielen lassen.
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Aufgrund der einfachen Tatsache, dass die Befestigungsklauen 21, 22 biegsam und
elastisch sind, ist es ebenso von Vorteil, dass das gleiche Gehäuse 8 einer Rollvorrichtung 1
für den Einbau in den Nuten 12 mit unterschiedlicher Tiefe, die in der Unterkante 13
vorgesehen sind, die zu den unteren Querholmen 3 des Schiebeflügels 2 gehören, genutzt
werden kann. Letztendlich ist es durch solche elastischen Befestigungsklauen möglich,
Rollvorrichtungen für Schiebeflügel in einem bestimmten Maß zu standardisieren.
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Schließlich ist es durch Kombination eines Kippgehäuses und biegsamen und elastischen
Befestigungsklauen möglich, dem anfangs gestellten Problem mit Hilfe einer
Rollvorrichtung günstigerweise gerecht zu werden, die in ihrer Konzeption letztendlich einfach und
daher besonders haltbar ist.