DE69710084T2 - Vorrichtung zum anbringen von trägerbandlosen etiketten - Google Patents
Vorrichtung zum anbringen von trägerbandlosen etikettenInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Anbringvorrichtung zur Bildung einzelner Etiketten aus einer kontinuierlichen Rolle eines trägerbandlosen Etikettenmaterials und zum Anbringen der Etiketten auf einem Dokument. Im Besonderen betrifft die Erfindung eine Anbringvorrichtung zur Bildung von Etiketten aus einer kontinuierlichen Rolle eines trägerbandlosen Etikettenmaterials und zum fortlaufenden Anbringen der Etiketten auf Dokumenten wie z. B. Briefumschlägen, während die Dokumente durch die Vorrichtung befördert werden. Ein Beispiel für eine derartige Anbringvorrichtung ist in der DE 15 86 402 A offenbart.
- Aufgrund der ständig wachsenden Menge an Post, mit der große Unternehmen, Einrichtungen und Behörden, wie z. B. der Postdienst, Kreditkartenfirmen usw. umgehen müssen, besteht ein ständiger Bedarf an immer höheren Geschwindigkeiten und immer größerer Effizienz beim Umgang mit dieser Post.
- Wenn Post in einem Versandunternehmen oder einer anderen Firma, die große Mengen Post produziert, vorbereitet wird, weist diese Post im Allgemeinen einen Strichcode oder andere Kennzeichen bzw. Stempelaufdrucke auf, die zum Zweck des automatischen Sortierens und Transportierens von einer Maschine, wie z. B. einem optischen Klarschriftleser ("OCR") oder einem Strichcodeleser, lesbar sind. Manchmal können derartige Stempelaufdrucke jedoch verwischt sein, der Hintergrund kann stören, oder andere Dinge können die Lesbarkeit durch die Maschine verhindern. Um das automatisierte Verfahren zu bewahren, muss ein Etikett, das zur Aufnahme maschinenlesbarer Stempelaufdrucke geeignet ist, vorbereitet und auf dem Umschlag angebracht werden.
- Es gibt verschiedene Arten von Vorrichtungen, die für die Vorbereitung und Anbringung von maschinenlesbaren Etiketten dieser Art ausgebildet sind. Bei einer typischen Ausführung weist eine derartige Vorrichtung zum Anbringen von Etiketten einen Dokumentenzufuhrabschnitt, einen Leseabschnitt, einen Etikettenauswahlabschnitt, der die Auswahl eines geeigneten Etiketts zum Anbringen auf dem Dokument ermöglicht, einen Etikettenanbringabschnitt und einen Sortier- und Aufbewahrungsabschnitt zum Sortieren und Aufbewahren der Dokumente zur weiteren Bearbeitung auf. Ein Beispiel für eine derartige Vorrichtung ist im US-Patent Nr. 5,076,879 offenbart. Oft werden Etiketten von einer Vorrichtung angebracht und das OCR-lesbare Kennzeichen wird durch eine nachfolgende, automatisch oder manuell gesteuerte Vorrichtung auf die Etiketten gedruckt.
- Derartige Vorrichtungen nach dem Stand der Technik haben sich größtenteils als zufriedenstellend erwiesen. Dennoch sind die bekannten Vorrichtungen typischerweise große, sperrige Maschinen, für die auch ein beträchtlicher Wartungsaufwand erforderlich sein kann. Dieser Wartungsaufwand kann bei dem Anbringabschnitt besonders groß sein, wenn die Anbringvorrichtung mit Etiketten arbeitet, die Trägerbänder aufweisen. Es wurde beobachtet, dass die Etiketten die Anbringvorrichtung verstopfen können. Wenn dies passiert, muss der Betrieb zu Wartungszwecken unterbrochen werden. Das Außer-Betrieb-Setzen des Anbringabschnitts kann zur Stilllegung des gesamten Sortier- und Verarbeitungsbetriebs führen.
- Darüber hinaus müssen derartige Maschinen üblicherweise wiederholt mit Etiketten aufgefüllt werden. Dies ist insbesondere bei Anbringvorrichtungen der Fall, bei denen auf der Klebeseite des Etiketts ein Abziehpapier oder ein Trägerband aufgebracht ist. Zum Teil liegt dies an dem größeren Volumen einer Rolle, die sowohl Etiketten als auch auf die Etiketten aufgebrachte Trägerbänder aufweist.
- Demzufolge besteht immer noch Bedarf an einer Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten, die in ihrer Größe relativ kompakt ist, die weniger Wartung erfordert als bekannte Vorrichtungen, und mit der ein großer Vorrat an aufgerollten, trägerbandlosen Etiketten aufbewahrt und eingesetzt werden kann. Eine Maschine dieser Art weist vorzugsweise einen Mechanismus zur Verringerung des Einrolleffekts auf, der gewöhnlich bei Vorrichtungen zu beobachten ist, die mit einem Vorrat an aufgerollten Etiketten arbeiten. Am meisten ist zu bevorzugen, dass eine Anbringvorrichtung dieser Art ein Minimum an beweglichen Teilen aufweist und zu Wartungs- und Prüfzwecken einen einfachen Zugang zu den Bestandteilen im Inneren bietet.
- Die vorliegende Erfindung schafft eine Vorrichtung zum Anbringen von Etiketten, wie sie durch die Ansprüche 1, 7 und 12 definiert ist. Eine Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten, mit der ein einzelnes trägerbandloses Etikett gebildet und auf einem Dokument angebracht wird, weist einen Abschnitt für die Aufbewahrung und Zufuhr von Etikettenmaterial, einen Etikettenschneideabschnitt und einen Etikettenanbringabschnitt auf. Die Anbringvorrichtung ist zur Verwendung mit einer kontinuierlichen Quelle eines trägerbandlosen Etikettenmaterials, wie z. B. eines in Rollenform vorliegenden Materials, vorgesehen. Das trägerbandlose Etikettenmaterial weist typischerweise eine erste, mit Klebstoff versehene Seite und eine zweite, keinen Klebstoff tragende Seite auf. Die zweite Seite kann verwendet werden, um Kennzeichen, wie z. B. maschinenlesbare Kennzeichen, aufzudrucken. Die Anbringvorrichtung ist dazu vorgesehen, eine Vielzahl von Dokumenten nacheinander aufzunehmen und entlang einer Dokumentenbahn durch die Anbringvorrichtung hindurch zu transportieren und durch einen Schneidvorgang ein einzelnes Etikett zu bilden und auf den Dokumenten anzubringen.
- Der Etikettenaufbewahrungs- und -zufuhrabschnitt weist ein Aufbewahrungselement auf, das zur Aufbewahrung der kontinuierlichen Quelle des trägerbandlosen Etikettenmaterials vorgesehen ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist der Aufbewahrungs- und -zufuhrabschnitt ein horizontal ausgerichtetes, vertikal bewegliches Etikettenmaterial-Zufuhrelement auf. Das Zufuhrelement ist so ausgebildet, dass es das Etikettenmaterial aufnimmt und zuführt. Bei der bevorzugten Ausführungsform weist der Aufbewahrungs- und -zufuhrabschnitt eine horizontal ausgerichtete Tangentialrolle auf, die fortwährend mit der Rolle mit dem Etikettenmaterial in Kontakt ist. Die vertikale Bewegung der Rolle mit Etikettenmaterial, die durch die auf die Rolle wirkende Schwerkraft bewirkt wird, hält die Rolle in Kontakt mit der Tangentialrolle. Der Aufbewahrungs- und Zufuhrabschnitt kann auch eine Bremsanordnung mit einem elastomeren oder ähnlichen Bremselement aufweisen, um das Etikettenmaterial gespannt zu halten, wenn es aus dem Zufuhrelement abgegeben wird. Die Tangentialrolle und die Bremsanordnung minimieren bzw. verringern das Einrollen des Etikettenmaterials, wenn es von der Rolle abgezogen wird.
- Der Aufbewahrungs- und -zufuhrabschnitt weist eine Antriebsanordnung auf, die ausgebildet ist, um das Material von hier aus auf Anforderung durch die Vorrichtung entlang einer Etikettenzufuhrbahn zuzuführen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist die Antriebsanordnung ein Paar Zufuhrrollen auf, die so ausgeführt sind, dass sie das Etikettenmaterial aus dem Aufbewahrungselement zuführen. Eine der Rollen ist so positioniert, dass sie mit der einen Klebstoff aufweisenden Seite des Etikettenmaterials in Kontakt ist, und die andere Rolle ist so positioniert, dass sie mit der keinen Klebstoff tragenden Seite des Etikettenmaterials in Kontakt ist. Die Rolle, die mit dem Klebstoff in Kontakt kommt, ist vorzugsweise eine Mitläuferrolle und weist eine Plasmabeschichtung o.Ä. auf, um zu verhindern, dass das Etikettenmaterial an der Rolle haftet.
- Der Etikettenschneideabschnitt weist Etikettenfördermittel, Etikettenführungsmittel und eine Etikettenschneideanordnung auf. Der Schneideabschnitt ist ausgebildet, um das kontinuierliche Etikett aufzunehmen, das Material in einzelnen, vorbestimmten Mengen vorwärts zu transportieren, und aus dem kontinuierlichen Etikettenmaterial Etiketten zu schneiden. Das Führungsmittel weist eine Vakuumansaugvorrichtung mit Verzweigungen auf, die eine Oberfläche hat, die so ausgebildet ist, dass sie das Etikettenmaterial mit der keinen Klebstoff tragenden Seite aufnimmt. Die Oberfläche weist eine Vielzahl von Vakuumöffnungen auf, die zur Bildung eines Vakuums in den Öffnungen an der Oberfläche der Vakuumansaugvorichtung mit einer zugehörigen Vakuumquelle in Strömungsverbindung stehen.
- Das Führungsmittel weist außerdem eine Vielzahl von Führungselementen auf, die von der Oberfläche hervorragen. Die Führungselemente definieren eine Etikettenlaufbahn, um das Etikettenmaterial durch den Schneideabschnitt zu führen und das Etikettenmaterial mit der Vakuumansaugvorrichtung mit Verzweigungen in Kontakt zu halten. Die Schneideanordnung weist ein ortsfestes Schneidemesser und ein bewegliches Schneidemesser auf, welches neben dem ortsfesten Messer angeordnet ist. Die Messer wirken zusammen, um das Etikettenmaterial an einer vorbestimmten Position zu schneiden und so die einzelnen Etiketten zu bilden. Das bewegliche Messer weist eine Schneide und Antriebsmittel auf, die wirksam mit diesem verbunden sind, um das Messer hin- und herzubewegen, und zwar auf eine durch die Etikettenlaufbahn definierte Ebene zu und von dieser weg sowie quer zu dieser. Das bewegliche Messer weist außerdem ein Abstreifelement auf, das daran befestigt ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist das Abstreifelement einen Schmiermittelraum auf, der von der Schneide beabstandet ist. Der Schmiermittelraum ist so ausgeführt, dass in ihm eine bestimmte Menge eines Schmiermittels aufbewahrt werden kann, mit dem vorzugsweise ein Dochtmaterial getränkt ist, um das ortsfeste und das bewegliche Schneidemesser zu schmieren und somit die Reibung zwischen ihnen zu verringern, und um die Tendenz des Etikettenklebstoffs, sich an den Schneidelementen anzusammeln, auf ein Minimum zu beschränken.
- Bei einer bevorzugten Anordnung weist der Schneideabschnitt ein Paar Zufuhrrollen auf, die ausgebildet sind, um das Etikettenmaterial durch ihn hindurch zu transportieren. Eine der Rollen ist so positioniert, dass sie mit der einen Klebstoff aufweisenden Seite des Etikettenmaterials in Kontakt ist. Die Rolle, die mit dem Klebstoff in Kontakt kommt, besitzt eine nicht haftende Oberfläche. Bei der bevorzugten Ausführungsform besitzt die Rolle eine Plasmabeschichtung, um zu verhindern, dass das Etikettenmaterial an der Rolle haftet.
- Das bewegliche Schneidemesser wird durch eine Antriebsanordnung mit Parallel- Viergelenkgetriebe angetrieben, um das Messer in einer hin- und hergehenden Bewegung zwischen einer Schneideposition und einer Rückzugsposition zu bewegen. Das Parallel-Viergelenkgetriebe weist ein Paar flexible Verbindungselemente auf, die sich im Allgemeinen quer zwischen dem Schneideabschnitt und dem beweglichen Messer erstrecken, um das Messer zwischen der Schneideposition und der Rückzugsposition zu führen. Die flexiblen Verbindungselemente sind durch bogenförmige Radialführungen an dem Messer und dem Schneideabschnitt angebracht. Die Radialführungen definieren einen Biegebereich der flexiblen Verbindungselemente, der die Ermüdungsspannungen in den flexiblen Verbindungselementen während des Betriebs verringert. Das Messer wird durch einen doppeltwirkenden, kolbenartigen, pneumatischen Zylinder angetrieben.
- An dem Etikettenanbringabschnitt ist ein schwenkbares Paddelelement befestigt, und er weist Antriebsmittel auf, um das Paddelelement zwischen einer Aufnahmeposition zur Aufnahme eines Etiketts und einer Anbringposition zur Anbringung des einzelnen Etiketts auf einem vorüberlaufenden Dokument zu schwenken. Das Paddel wird durch einen doppeltwirkenden pneumatischen Zylinder angetrieben. Das Paddel weist einen Vakuumbereich und Vakuumöffnungen auf, die an einer Etikettenkontaktfläche des Paddels ein Vakuum erzeugen, um das Etikett daran zu befestigen.
- Der Etikettenanbringabschnitt weist vorzugsweise einen Zusammendrückabschnitt auf, der mindestens eine Stützrolle und eine dieser gegenüberliegende Andrückrolle besitzt. Der Zusammendrückabschnitt ist vorgesehen, um das Dokument zwischen der Stützrolle und der Andrückrolle vorwärts zu bewegen, um das Etikett auf das Dokument zu kleben.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist die Anbringvorrichtung ein Steuersystem auf, das wirksam mit den Antriebsmitteln für den Etikettenaufbewahrungs- und zufuhrabschnitt, mit den Antriebsmitteln für den Etikettenschneideabschnitt, den Antriebsmitteln für das bewegliche Messer und den Paddelantriebsmitteln verbunden sind. Das Steuersystem weist einen Zentralprozessor bzw. einen Controller und eine Vielzahl von Sensoren auf. Die Sensoren sind so positioniert, dass sie das Vorhandensein des trägerbandlosen Etikettenmaterials in der Etikettenzufuhrbahn und das Vorhandensein eines Dokuments in der Dokumentenbahn erfassen. Das Steuersystem kann so ausgeführt sein, dass es automatisch Etikettenmaterial in den Schneideabschnitt transportiert, einzelne Etiketten schneidet und das Paddel betätigt, um die Etiketten auf den vorbeilaufenden Dokumenten anzubringen. Bei einer am meisten bevorzugten Ausführungsform weist das Steuersystem eine Betriebsstörungs- oder Fehlfunktionsanzeige auf, um eine Fehlfunktion des Systems anzuzeigen.
- Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung, die auch aus den beigefügten Ansprüchen hervorgehen, werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert.
- In der Zeichnung zeigen:
- Fig. 1 eine Teil-Seitenansicht des Etikettenaufbewahrungs- und - zufuhrabschnitts, des Schneideabschnitts und des Anbringabschnitts einer Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten, bei der die Grundlagen der vorliegenden Erfindung ausgeführt sind;
- Fig. 2 eine Vorderansicht der Anbringvorrichtung, wie sie in einer gehäuseartigen Ummantelung angebracht ist;
- Fig. 3 eine Draufsicht auf die Anbringvorrichtung gemäß Fig. 2, wobei Teilbereiche der Antriebsriemen zum Zweck einer besseren Darstellung entfernt sind;
- Fig. 4 eine Seitenansicht des Aufbewahrungs- und - zufuhrabschnitts der Anbringvorrichtung;
- Fig. 4a eine Seitenansicht des Aufbewahrungs- und zufuhrabschnitts der Anbringvorrichtung ähnlich der in Fig. 4 dargestellten Vorrichtung, jedoch mit einem selbstausgleichenden Spannsystem;
- Fig. 5 eine Teil-Seitenansicht des Schneideabschnitts der Anbringvorrichtung, wobei Teilbereiche der Stützelemente zum Zweck einer besseren Darstellung entfernt sind, und wobei sich ein Vorrat einer Etikettenmaterialbahn in der Etikettenlaufbahn befindet;
- Fig. 6 eine Draufsicht auf den Schneideabschnitt der Anbringvorrichtung, wobei sich das bewegliche Messer in der Rückzugsposition befindet;
- Fig. 7a eine Draufsicht auf den Messerbereich des beweglichen Messerelements;
- Fig. 7b einen Schnitt durch das Messer entlang der Linie 7b-7b gemäß Fig. 7a;
- Fig. 7c eine Draufsicht auf den Abstreifbereich des beweglichen Messerelements;
- Fig. 7d einen Schnitt durch den Abstreifbereich entlang der Linie 7d-7d gemäß Fig. 7c;
- Fig. 7e eine Draufsicht auf das bewegliche Messer, wobei der Abstreifbereich an dem Messerbereich befestigt ist;
- Fig. 8a, 8b jeweils Rück- und Vorderansichten der Lüfterbefestigung/der Vakuumansaugvorrrichtungsplatte des Schneideabschnitts;
- Fig. 9 eine Teil-Vorderansicht des Zusammendrückabschnitts der Anbringvorrichtung, wobei die Antriebsriemen teils gebrochen dargestellt sind;
- Fig. 10 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines Steuersystems für die Anbringvorrichtung;
- Fig. 11a eine Draufsicht auf das Paddelelement des Anbringabschnitts, wobei der Vakuumbereich gestrichelt dargestellt ist;
- Fig. 11b eine Vorderansicht des Paddelelements gemäß Fig. 11a, betrachtet von dessen Seite, die mit dem Etikett in Kontakt kommt, wobei der Vakuumbereich gestrichelt dargestellt ist; und
- Fig. 12a-b beispielhafte Briefumschläge, bei welchen Etiketten jeweils auf der Vorderseite und auf der Rückseite angebracht sind.
- Obwohl für die vorliegende Erfindung verschiedenartige Ausführungsformen möglich sind, ist das, was in der Zeichnung dargestellt und nachfolgend beschrieben wird, eine bevorzugte Ausführungsform, wobei es sich versteht, dass die vorliegende Offenbarung die Erfindung nur beispielhaft darstellt und hierin keine Einschränkung der Erfindung auf die spezielle, dargestellte Ausführungsform zu sehen ist.
- Wie aus der Zeichnung und insbesondere aus Fig. 1-3 ersichtlich ist, wird dort eine Vorrichtung 10 zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten dargestellt, die die wesentlichen Merkmale der vorliegenden Erfindung aufweist. Die Anbringvorrichtung weist im Allgemeinen einen Rahmen 12 mit einem Dokumententransportmechanismus 14, einem Etikettenaufbewahrungs- und -zufuhrabschnitt 16, einem Etikettenschneideabschnitt 18 und einem Etikettenanbringabschnitt 20 auf, die daran befestigt sind. Wie in Fig. 10 dargestellt, kann die Anbringvorrichtung 10 ein Steuersystem 22 zur automatischen Steuerung des Betriebs der Anbringvorrichtung 10 aufweisen.
- Die Anbringvorrichtung 10 ist so ausgeführt, dass sie einen Vorrat an trägerbandlosem Etikettenmaterial in Bahnform 5 von einer Rolle R zuführt, das Material S in Bahnform im Schneideabschnitt 18 aufnimmt, Etiketten L auf vorbestimmte Größe schneidet und die Etiketten L auf Dokumenten, wie z. B. Briefumschlägen, die durch die Anbringvorrichtung 10 geleitet werden, anbringt. Die Dokumente werden durch einen Dokumententransportmechanismus 14 in die Anbringvorrichtung 10 hinein und entlang einer Dokumentenbahn 24 durch sie hindurch transportiert. Die Dokumentenbahn 24 ist im Allgemeinen quer zu der Etikettematerialbahn S, die durch die Anbringvorrichtung 10 läuft, ausgerichtet.
- Bei einer typischen Anordnung weist der Dokumententransportmechanismus 14 eine Vielzahl von angetriebenen Riemen 26 auf, die dazu vorgesehen sind, die Dokumente jeweils einzeln in die Anbringvorrichtung 10, durch diese hindurch und aus ihr heraus zu transportieren. Die Riemen 26 werden durch eine Vielzahl von Rollen 28 angetrieben, von welchen zumindest einige angetriebene Rollen sind, während die anderen Leerlaufrollen sind, die Dreh- bzw. Schwenkpunkte für die Riemen 26 schaffen. Die Dokumente werden von der Anbringvorrichtung 10 durch eine ähnliche Anordnung von Riemen 26 transportiert. In ähnlicher Weise werden die Dokumente durch eine ähnliche Anordnung von Riemen 26 durch die Anbringvorrichtung 10 hindurch bewegt, wobei die Anordnung dieser Riemen für den Fachmann erkennbar ist.
- Das trägerbandlose Etikettenmaterial kann ein Haftklebermaterial ("PSA") sein. Ein derartiges Haftkleberetikett weist im Allgemeinen eine Trägersubstanz, wie z. B. Papier, und einen Haftkleber, der auf eine Fläche der Trägersubstanz aufgebracht wird, auf. Der Haftkleber ermöglicht es, dass die kontinuierliche Etikettenmaterialbahn aufgerollt werden kann, ohne dass zwischen dem Klebstoff und der benachbarten Trägersubstanzschicht ein Abziehpapier oder ein Trägerband positioniert wird. Die trägerbandlosen Etiketten können einen Ablösefilm aufweisen, um die Trennung der Etikettenschichten voneinander zu erleichtern. Normalerweise erlaubt ein derartiger Ablösefilm das Aufdrucken von Kennzeichen auf das Etikett. Mit den trägerbandlosen Etiketten wird das Volumen der Etiketten dadurch deutlich reduziert, dass keine Schicht aus einem Trägerband notwendig ist, um die Etiketten als aufgerolltes Band zu lagern.
- Wie für den Fachmann ersichtlich, kann die aufgerollte Bahnbevorratungsform R dazu führen, dass sich die Etikettenbahn 5 beim "Abziehen" von der Rolle R einrollt bzw. aufdreht. Dieses Einrollphänomen könnte bei Anbringvorrichtungen für trägerbandlose Etiketten zu Schwierigkeiten bei der Handhabung führen. Es wurde beobachtet, dass dieses Phänomen dann am stärksten auftritt, wenn die Etikettenbahn S senkrecht zu der Tangente mit Berührungspunkt zur Rolle R, wo die Bahn abgenommen wird, von der Rolle R abgezogen wird, d. h. wenn die Bahn S radial von der Etikettenrolle R abgezogen wird. Umgekehrt wurde beobachtet, dass sich das Einrollen reduziert, wenn die Bahn S entlang der Tangente zur Rolle R an dem Punkt, an dem die Bahn S abgezogen wird, von der Rolle R abgezogen wird. Somit wird der Einrolleffekt reduziert, wenn die Bahn S so nahe wie möglich an der Tangente zur Rolle R abgezogen wird.
- Der Etikettenaufbewahrungs- und Zufuhrabschnitt 16 der vorliegenden Anbringvorrichtung 10 weist eine Anordnung auf, die einen Tangentenabzugseffekt erzeugt, wodurch sich das Einrollen der Etikettenmaterialbahn 5 reduziert. Der Zufuhrabschnitt 16 weist eine horizontal ausgerichtete Zufuhrspule 32 auf, die dazu vorgesehen ist, das trägerlose Etikettenmaterial in Rollenform R aufzubewahren und die Zufuhr des Rollenmaterials R in den Schneideabschnitt 18 zu gewährleisten. Das tangentiale Abziehen erfolgt durch eine Tangentialrolle 34, die unterhalb der Zufuhrrolle R angebracht ist und mit dieser in ständigem Kontakt gehalten wird. Die Zufuhrrolle R ist so angebracht, dass eine vertikale Bewegung der Rolle zur Tangentialrolle 34 ermöglicht wird, wodurch die Zufuhrrolle R mit der Tangentialrolle 34 in Kontakt gehalten wird, wenn das Bahnmaterial von ihr abgezogen wird.
- Die Zufuhrspule 32 und die Tangentialrolle 34 sind an einem aufrecht stehenden Stützelement 36 angebracht. Die Zufuhrspule 32 ist durch einen vertikal verschiebbaren Schlitten 38 an der Stütze 36 angebracht, der in einer Führungsbahn oder in einem Kanal 40 läuft. Die Schwerkraft, die auf die Zufuhrrolle R wirkt, schafft die Antriebskraft für die vertikale Bewegung der Zufuhrrolle R nach unten, wenn das Bahnmaterial S hiervon abgeführt wird. Durch diese Anordnung bleibt die Zufuhrrolle R mit der Tangentialrolle 34 in Kontakt, wenn die Materialbahn S von der Zufuhrrolle R abgeführt wird und wenn sich folglich auch die Größe der Zufuhrrolle R verringert. Die Zufuhrrolle R ist durch eine Vielzahl von (nicht dargestellten) federnden Stiften oder Klemmen an der Spule 32 befestigt, die die Rolle R reibschlüssig auf der Spule 32 halten.
- Die Zufuhrspule 32 weist einen an ihr befestigten Bandbremsenmechanismus 42 auf, um die Etikettenmaterialbahn S unter Spannung zu halten, wenn diese von der Zufuhrrolle R abgezogen wird. Die Bremse 42 bildet im Wesentlichen einen Widerstand gegen die Drehung der Rolle R und der Spule 32. Bei der dargestellten Ausführungsform weist die Bremse 42 ein elastomeres Element 44 auf, das um eine riemenscheibenartige Rolle 46 herum angeordnet ist, welche an einer mit der Zufuhrspule 32 verbundenen Welle 48 befestigt ist. Das elastomere Element 44 ist an beiden Enden durch Klemmen 50a, b festgeklemmt und übt im Wesentlichen eine Reibungskraft auf die Spule 32 und die Rolle R aus, um deren Bewegung standzuhalten.
- Vorteilhafterweise übt das elastomere Element 44 nicht nur eine Bremskraft aus, sondern es tendiert auch dazu, ein Durchhängen bzw. Lockerwerden der Materialbahn S zu beseitigen, wenn die Bahn S von der Rolle R abgeführt wird. Wenn die Materialbahn S von der Rolle R abgezogen wird, wird das elastomere Element 44 gedehnt, wenn sich die Riemenscheibe 46 dreht. Wenn genügend Bahnmaterial S abgegeben wurde und die Rolle R aufhört, sich zu drehen, neigt das elastomere Element 44 dazu, die Rolle R leicht zurückzudrehen, um das Durchhängen der Materialbahn S zu verringern. Die Bandbremse 42 in Kombination mit dem kontinuierlichen Kontakt zwischen der Zufuhrrolle und der Tangentialrolle R, 34 erhalten die "Zugtangente" zur Rolle R und verringern somit deutlich das Einrollen der Etikettenmaterialbahn S. wenn diese von der Rolle R abgezogen wird.
- Gegebenenfalls kann der Etikettenaufbewahrungs- und -zufuhrabschnitt 16 auch ein selbstausgleichendes Spannsystem 45 aufweisen, wie in Fig. 4a dargestellt. Das selbstausgleichende Spannsystem 45 ähnelt der Bandbremse 42, mit Ausnahme dessen, dass das elastomere Element 44 nur an einem Ende durch eine Klemme 50 festgeklemmt ist. Am anderen Ende des Elements 44 ist ein Beaufschlagungselement, wie hier beispielsweise eine Schraubenfeder 47, angebracht. Das gegenüberliegende Ende 49 der Schraubenfeder ist an einem ortsfesten Bereich des Anbringvorrichtungssystems 10 befestigt. Das selbstausgleichende Spannsystem 45 schafft unabhängig vom Durchmesser der Rolle R eine ausgeglichene Abwickelspannung in der Materialbahn S.
- Der Etikettenaufbewahrungs- und -zufuhrabschnitt 16 weist ein Zufuhrantriebssystem 52 auf, welches Antriebsmittel, wie z. B. den hier als Beispiel dienenden Antriebsmotor 54 aufweist. Der Antriebsmotor 54 ist wirksam mit einer Zufuhrrolle 56 verbunden, um das trägerbandlose Etikettenmaterial S von der Rolle R abzuziehen und das Bahnmaterial S zum Schneideabschnitt 18 zu transportieren. Die Zufuhrrolle 56, die mit der nichtklebenden Seite des Bahnmaterials 5 in Kontakt ist, kann aus einem elastischen Material wie z. B. Silikon o.Ä. bestehen. Die Zufuhrrolle 56 kann beispielsweise mit einem Silikonöl behandelt werden, um die Haftung des Klebstoffs, die auf die Rolle 56 übergehen kann, zu verringern. Das Zufuhrsystem 52 weist eine Mitläuferrolle 58 auf, die eine Oberfläche hat, welche so behandelt wird, dass das Etikettenmaterial weniger Möglichkeiten hat, an der Zufuhrrolle haften zu bleiben. Bei einer vorliegenden Ausführungsform ist die Mitläuferrolle 58 mit einem Plasmamaterial P beschichtet, das von der Fa. Plasma Coatings of Mn., Bloomington, Minnesota unter dem Namen Beschichtung #936 erhältlich ist. Die Plasmabeschichtung P verringert das Ansammeln von Klebstoff auf der Rolle 58, die mit der Klebeseite des Bahnmaterials S in Kontakt ist, das andernfalls bei einer nicht behandelten Rolle auftreten würde. Die Ansammlung von Klebstoff kann dazu führen, dass das Bahnmaterial 5 an der Rolle 58 festklebt und das Zufuhrsystem 52 verstopft.
- Das Bahnmaterial S wird durch die Rollen 56, 58 über die Etikettenführungsbahn 60 nach unten zum Schneideabschnitt 18 geführt, wie am besten in Fig. 1 und 4 erkennbar ist. Eine Führungsplatte 62 erstreckt sich von einem Bereich unterhalb der Rollen 56, 58 nach unten und krümmt sich nach vorn und nach oben, um die Materialbahn S in den Schneideabschnitt 18 zu führen. Wie später noch ausführlicher beschrieben wird, weist die Führungsplatte 62 ein Paar Sensoren 64a, b auf, die an einer Sensorenklammer 66 angebracht sind, die sich nahe dem untersten Bereich der Führungsplatte 62 quer von dieser weg erstreckt. Die Sensoren 64a, b erfassen das Vorhandensein bzw. Nicht- Vorhandensein einer Etikettenmaterialbahn S in der Etikettenführungsbahn 60.
- Der Schneideabschnitt 18, der in Fig. 5 und 6 dargestellt ist, ist eine kompakte, integrierte Einheit, die an der oberen Platte 72 der Anbringvorrichtung 10 angebracht ist. Der Schneideabschnitt 18 ist so ausgeführt, dass er als einzelne modulare Einheit entnehmbar ist, so dass der Abschnitt 18 je nach Erfordernis zu Wartungs- oder Prüfzwecken entfernt werden kann. Der Schneideabschnitt 18 weist ein Paar Bolzen 74a, b auf, die sich von diesem erstrecken und dazu vorgesehen sind, mit einem komplementären Paar von Schlüssellochkerben 76a, b in der oberen Platte 72 in Eingriff gebracht zu werden. Ein Paar mit einem Gewinde versehene Öffnungen 78a, b in dem Rahmen 73 des Schneideabschnitts können ein zusätzliches Paar (nicht dargestellter) Bolzen aufnehmen, um den Schneideabschnitt 18 in der Anbringvorrichtung 10 ortsfest zu halten.
- Der Schneideabschnitt 18 weist einen Zufuhrmechanismus 80, einen Abschnitt 82 der Vakuumansaugvorrrichtung und eine daran befestigte Schneideanordnung 84 auf. Das Etikettenbahnmaterial S wird über eine Etikettenlaufbahn 86 nach oben in den Schneideabschnitt 18 transportiert, wie in Fig. 5 dargestellt. Das Material S wird so in den Schneideabschnitt 18 transportiert, dass sich dessen nicht klebende Seite nahe dem Abschnitt 82 der Vakuumansaugvorrichtung bzw. des Lüfters befindet. An dem Abschnitt 82 der Vakuumansaugvorrichtung bzw. des Lüfters ist ein Lüfter 88 angebracht, wobei sich zwischen dem Lüfter 88 und der Etikettenlaufbahn 86 eine perforierte Platte 90 befindet. Der Lüfter 88 ist dazu ausgebildet, das Etikettenmaterial S zu dem Lüfter 88 hin und an die Platte 90 zu ziehen. Mehrere Vorsprünge 92a-d erstrecken sich von dem Abschnitt 82 der Vakuumansaugvorrichtung bzw. des Lüfters und führen das Etikettenmaterial S hindurch. Die Vorsprünge 92a-d haben einen L-förmigen Querschnitt, um das Material S in der Etikettenlaufbahn 86 zu halten und um das Material S mit dem Abschnitt 82 der Vakuumansaugvorrichtung bzw. des Lüfters in Kontakt zu halten. Die Vorsprünge 92a-d können eine Beschichtung, wie z. B. die vorgenannte Plasmabeschichtung P, aufweisen, um zu verhindern, dass das Etikettenmaterial 5 an den Vorsprüngen 92a-d kleben bleibt.
- Der Bereich 93 der Vakuumansaugvorrichtung des Abschnitts 82 ist am besten aus den Fig. 8a und 8b ersichtlich. Der Bereich 93 der Vakuumansaugvorrichtung weist mehrere Kanäle 94 auf, die an der Etikettenkontaktfläche 98 der Vakuumansaugvorrichtung 93 in Vakuumöffnungen 96a-e enden. Die Kanäle 94 sorgen für eine Strömungsverbindung zwischen einer (nicht dargestellten) Vakuumquelle und den Vakuumöffnungen 96a-e. Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die Kanäle 94 anstatt in winkligen Bahnen eher in gekrümmten bzw. bogenförmigen Bahnen ausgebildet. Hierdurch verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass sich Papierstaub u.Ä. in den Kanälen 94 ansammelt. Außerdem erleichtern die bogenförmigen Windungen auch die Verringerung oder Beseitigung von Graten, die andernfalls entstehen können, wenn die Vakuumansaugvorrichtung 93 mit winkligen Windungen spanabhebend hergestellt wird.
- In der Vakuumansaugvorrichtung 93 ist ein Querkanal 100 ausgebildet, der die aufrechten Kanalbereiche 94 verbindet. Der Querkanal 100 erleichtert die Bildung einer Vakuumöffnung 96c etwa am mittleren oberen Bereich der Vakuumansaugvorrichtung 93. Die mittige Öffnung 96c erleichtert die Bildung eines ausgeglichenen Vakuums über dem Etikettenmaterial S. wenn es über die Vakuumansaugvorrichtung 93 läuft. Die Enden 100a, b des Querkanals 100 können mit entfernbaren, mit einem Gewinde versehenen Stöpseln 102a, b verstopft werden. Die entfernbaren Stöpsel 102a, b ermöglichen eine Reinigung der Vakuumansaugvorrichtung 93, indem ein Durchgangskanal geschaffen wird, der einen Stab oder eine ähnliche (nicht dargestellte) Reinigungsvorrichtung aufnehmen kann.
- Die kontaktlose Seite der Vakuumansaugvorrichtung 104 weist eine Öffnung 106 auf, um in dem Kanalsystem 94 ein Vakuum zu erzeugen. Die Öffnung 106 ist mit dem Vakuumsystem verbunden, wobei das Vakuumsystem in gewöhnlicher Weise mit verschiedenen anderen Teilen der Anbringvorrichtung 10 verbunden sein kann. Der Abschnitt 82 der Vakuumansaugvorrichtung bzw. des Lüfters ist über ein Drehgelenk 108 an dem Rahmen 73 des Schneideabschnitts angebracht, so dass der Abschnitt 82 nach unten gedreht werden kann, damit zu Wartungs- und Prüfzwecken ein Zugang zum Inneren des Schneideabschnitts 18 ermöglicht wird.
- Wie in Fig. 5 und 6 dargestellt, ist der Zufuhrmechanismus 80 an dem Abschnitt 82 der Vakuumansaugvorrichtung bzw. des Lüfters angebracht, um das Etikettenmaterial S durch den Schneideabschnitt 18 zu transportieren. Der Zufuhrmechanismus 80 weist einen Zufuhrantrieb, wie z. B. den Motor 110 auf. Eine Zufuhrrolle 112 erstreckt sich durch den Abschnitt 82 der Vakuumansaugvorrichtung bzw. des Lüfters und ist so positioniert, dass sie mit dem Etikettenmaterial 5 in Kontakt ist und dieses durch den Schneideabschnitt 18 transportiert. Die Zufuhrrolle 112, die mit der nicht klebenden Seite des Etikettenmaterials S in Kontakt ist, kann ähnlich wie die Zufuhrrolle 56 des Aufbewahrungs- und Zufuhrabschnitts 16 aus einem elastischen Material, wie z. B. Silikon o.Ä., bestehen. Die Zufuhrrolle 112 ist an einer Welle 116 angebracht, an deren einem Ende eine Antriebsscheibe 118 neben einem Lager 120 angebracht ist. Ein Antriebsriemen 122 verbindet den Antriebsmotor 110 wirksam mit der Zufuhrrolle 112.
- Eine Mitläuferrolle 124 ist der Antriebsrolle 112 gegenüberliegend angeordnet und dient dazu, die Materialbahn durch den Schneideabschnitt 18 zu transportieren. Wie andere Bereiche der Anbringvorrichtung 10, die mit der Klebeseite der Materialbahn in Kontakt kommen, kann auch die Mitläuferrolle 124 mit einer Plasmabeschichtung oder einer ähnlichen Beschichtung P versehen sein, um die Möglichkeit, dass die Materialbahn S an der Rolle 124 festklebt, zu verringern. Die Rolle 124 ist so an dem Schneideabschnitt 18 angebracht, dass sie relativ frei rotieren kann. Beaufschlagungselemente wie z. B. die Torsionsfedern 125 (von welchen eine dargestellt ist), beaufschlagen die Rolle 124 so, dass sie mit der Rolle 112 in Kontakt ist.
- Wie aus Fig. 5 und 8 ersichtlich, ist der Zufuhrmechanismus 80 zwischen dem Lüfter 88 und den Vakuumöffnungen 96a-e mit der Etikettenbahn S in Kontakt. Diese Ausführung ermöglicht es, die Etikettenmaterialbahn S im Schneideabschnitt 18 zu halten, wenn sich die Bahn S den Schneidemessern nähert. Bei der vorliegenden Ausführungsform werden die Zufuhrrolle und die Mitläuferrolle 112, 124 voneinander getrennt, wenn der Abschnitt 82 der Vakuumansaugvorrichtung bzw. des Lüfters nach unten geschwenkt wird, um den Schneideabschnitt 18 zu öffnen. Hierdurch wird ein einfacher Zugang zu den Rollen 112, 124 des Antriebsmechanismus ermöglicht. Wie am besten in Fig. 3 zu erkennen ist, ist der Schneideabschnitt 18 nahe einer abgedeckten Öffnung 126 in der Platte 72 an der Platte angebracht. Durch diese Ausführung wird ein Zugang zum Schneideabschnitt 18 ermöglicht, indem die Abdeckung 128 aufgemacht und der Abschnitt 82 der Vakuumansaugvorrichtung bzw. des Lüfters geöffnet wird, ohne den Schneideabschnitt 18 von der Anbringvorrichtung 10 zu entfernen. Hierdurch kann die Zeit, die für die Wartung und Prüfung des Anbringvorrichtungssystems 10 erforderlich ist, deutlich verringert werden.
- Wie aus Fig. 5 und 6 ersichtlich, weist der Schneideabschnitt 18 eine Schneideanordnung 129 mit einem ortsfesten Schneidemesser 130 und einem beweglichen Schneidemesser 132 auf. Das ortsfeste Schneidemesser 130 ist oberhalb des beweglichen Messers 132 angebracht und über ein Drehgelenk 134 an dem Schneideabschnitt 18 befestigt, um den Zugang zu dem beweglichen Messer 132 zu vereinfachen. Das ortsfeste Messer 130 wird durch ein Beaufschlagungselement, wie z. B. durch die Feder 136, so nach unten gedrückt, dass es mit dem beweglichen Messer 132 in Kontakt kommt. Das ortsfeste Messer 130 weist einen Kontaktdorn 138 auf, um den Kontakt zwischen dem ortsfesten und dem beweglichen Messer 130, 132 aufrecht zu erhalten, selbst wenn das bewegliche Messer 132 in der kontaktlosen Rückzugsposition ist, wie in Fig. 6 dargestellt.
- Das bewegliche Messer 132 ist an einem Messerarm 140 angebracht, der zusammen mit dem Messer 132 zwischen einer Schneideposition und der Rückzugsposition bewegbar ist. Der Arm 140 ist an einem bewegbaren Antriebsblock 139 angebracht. Wie später noch ausführlicher beschrieben, hat das bewegliche Messer 132 eine Schneide 141, die eine primäre Schneide 142 und eine sekundäre Schneide 144 definiert. Die primäre Schneide 142 und die sekundäre Schneide 144 sind als die Bereiche des Messers 132 definiert, die jeweils zuerst und zuletzt mit dem Etikettenmaterial S in Kontakt kommen, wenn das bewegliche Messer 132 betätigt wird. Das bewegliche Messer 132 wird durch ein Messerantriebssystem 146 vor- und zurückbewegt, welches einen doppeltwirkenden, pneumatischen, kolbenartigen Zylinder 148 und ein Parallel-Viergelenkgetriebe 150 aufweist. Der doppeltwirkende Zylinder 148 ist schwenkbar an dem Rahmen 73 des Schneideabschnitts angebracht, damit der Zylinder 148 quer zur Bewegungsrichtung des Zylinders 148 geschwenkt werden kann. Ein elektro-pneumatisches Solenoid 152 ist wirksam mit dem Zylinder 148 verbunden, damit der Zylinder 148 in der erforderlichen Weise pneumatisch beaufschlagt werden kann.
- Wie für den Fachmann erkennbar, wird der doppeltwirkende Zylinder 148 auf einer Seite unter Druck gesetzt, um den Kolben nach vorn und damit das bewegliche Messer 132 in die Schneideposition zu bewegen. Wenn der Zyklus umgekehrt abläuft, wird der Zylinder 148 auf der gegenüberliegenden Seite unter Druck gesetzt, um den Kolben zurück zu drücken und somit das Messer 132 in die Rückzugsposition zu bewegen.
- Das Parallel-Viergelenkgetriebe 150 weist erste und zweite flexible Antriebs- Verbindungselemente 154 auf, die die Bewegung des Messers 132 nach vorn und zurück (d. h. in die Schneideposition und die Rückzugsposition) ermöglichen. Die flexiblen Verbindungselemente 154 sind (an festen Klemmpunkten) durch Befestigungsblöcke 156 (wovon einer dargestellt ist), die jeweils ein Paar Radialführungen 158a, b stützen, mit dem Antriebsblock 139 verbunden. In ähnlicher Weise sind die flexiblen Verbindungselemente 154 durch Befestigungsblöcke 160, 162, die jeweils ein Paar Radialführungen 164a, b, 166a, b stützen, mit einem ortsfesten Führungsblock 143 verbunden (ebenfalls an festen Klemmpunkten).
- Die Radialführungen 158a, b, 164a, b und 166a, b (wovon ein Paar nicht dargestellt ist) sind bogenförmig ausgebildet, was die Spannungen in den flexiblen Verbindungselementen 154 an ihren jeweiligen festen Klemmpunkten verringert, wenn diese sich mit der Bewegung des Messerarms 140 und des beweglichen Messers 132 vor- und zurückbiegen. Wenn man davon ausgeht, dass das bewegliche Messer 132 acht- bis zehnmal pro Sekunde (acht bis zehn Zyklen pro Sekunde) zwischen der Schneideposition und der Rückzugsposition bewegt werden kann, so können die Radialführungen 158, 164, 166 die Lebensdauer der flexiblen Verbindungselemente 154 deutlich verlängern, indem sie die Wahrscheinlichkeit eines Ermüdungsbruchs der Verbindungselemente 154 an ihren jeweiligen Klemmpunkten verringern. Bei der Betrachtung der vorliegenden Ausführungsform ist erkennbar, dass bei der Bewegung des Messers 132 nach vorn und zurück die Parallelgetriebeanordnung 150 auch zu einer Bewegung des Messerarms 140 und des Messers 132 quer zu der Richtung der Vorwärtsbewegung und der Rückwärtsbewegung führt.
- Wie in Fig. 5, 6 und 7a-e erkennbar, weist das bewegliche Messer 132 ein Abstreifelement 168 auf, das sich von dem Messer 132 nach vorn erstreckt und mit der unteren Fläche 170 des ortsfesten Messers 130 in Kontakt bleibt. Bei einer vorliegenden Ausführungsform ist in dem Abstreifelement 168 ein Schmiermittelraum 172 ausgebildet. Der Schmiermittelraum 172 ist dazu vorgesehen, eine bestimmte Menge eines Schmiermittels M aufzunehmen, um die untere Fläche 170 des ortsfesten Messers 130 zu schmieren, wo das bewegliche und das ortsfeste Messer 132, 130 miteinander in Kontakt kommen, und um die Ansammlung von Klebstoff zu verhindern. Das ortsfeste Messer 130 kann Öffnungen 173 aufweisen, um das Nachfüllen des Schmiermittelraums 172 mit Schmiermittel M zu vereinfachen. Ein Dochtmaterial W, das in den Schmiermittelraum 172 gelegt wird, kann mit dem Schmiermittel M getränkt werden.
- Die Art des verwendeten Schmiermittels M kann von der Art des Klebstoffs abhängen, der auf das Etikettenbahnmaterial S aufgetragen ist. Bei einer vorliegenden Ausführungsform, bei der trägerbandlose Etiketten verwendet werden, die von der Fa Moore Business Corporation, Ltd. in Toronto/Kanada hergestellt werden, wurde festgestellt, dass ein Silikonöl, wie z. B. Polydimethylsiloxanfluid, gute Dienste leistet.
- Wie am besten in Fig. 6 zu erkennen ist, ist die Schneide 141 des beweglichen Messers 132 so an dem Messerarm 140 befestigt, dass sie einen Winkel von etwa 2-1/2º mit dem ortsfesten Messer 130 bildet. Die winklige Schneide 141 definiert zusammen mit dem Parallel-Viergelenkgetriebe 150 die primäre Schneide 142 des Messers 132. Das Messer 132 ist außerdem in einem nach oben gerichteten Winkel von etwa 0,2º zu dem ortsfesten Messer 130 angeordnet, um einen kontinuierlichen Kontakt zwischen dem beweglichen und dem ortsfesten Messer 132, 130 zu gewährleisten. Bei einer vorliegenden Ausführungsform wird das bewegliche Messer 132 an dem Kontaktbereich zwischen der primären Schneide 142 und dem Kontaktdorn 138 des ortsfesten Messers 130 entlastet, wie durch den Pfeil 174 in Fig. 6 dargestellt.
- Wie aus Fig. 3 und 9 ersichtlich, ist der Etikettenanbringabschnitt 20 oberhalb des Schneideabschnitts 18 an der Anbringvorichtung 10 befestigt. Der Anbringabschnitt 20 weist eine Dokumentenführung 180, ein Etikettenpaddel 182 und einen Zusammendrückmechanismus 184 auf. Wie bereits beschrieben, werden die Dokumente durch eine Vielzahl von Riemen 26 durch die Anbringvorrichtung 10 transportiert. Die Dokumentenführung 180 ist nahe den Riemen 26 angebracht und weist eine Führungsfläche 186 auf, die vorgesehen ist, um die Dokumente in den Etikettenanbringabschnitt 20 und durch diesen hindurch zu führen.
- Wie am besten in Fig. 3 und 11 a-b zu erkennen ist, ist das Paddel 182 unmittelbar oberhalb des ortsfesten Messers 130 an der Anbringvorrichtung befestigt. Das Paddel 182 weist einen Vakuumbereich 188 auf und besitzt mehrere Vakuumöffnungen 190 auf einer Seite 191, die mit der nicht klebenden Seite des Etiketts L in Kontakt kommt. Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird an dem Paddel 182 durch einen Vakuumschlauch 193 kontinuierlich ein Vakuum erzeugt.
- Das Paddel 182 kann so betätigt werden, dass es zwischen einer Aufnahmeposition, in der das Paddel so ausgerichtet ist, dass es ein Etikett L aufnimmt, und einer Anbringposition, in der das Paddel 182 das Etikett L auf das vorbeilaufende Dokument überträgt oder auf diesem anbringt, wechselt. Die Bewegung des Paddels 182 zwischen der Aufnahmeposition und der Anbringposition erfolgt durch einen doppeltwirkenden, pneumatischen Rotationszylinder 192 (Fig. 3). Ähnlich wie der Messerzylinder 148 wird auch der Paddelzylinder 192 auf einer Seite unter Druck gesetzt, um das Paddel 182 und somit das Etikett L mit dem vorbeilaufenden Dokument in Kontakt zu bringen (Anbringposition), und wird ebenfalls auf der gegenüberliegenden Seite unter Druck gesetzt, um das Paddel 182 in die Aufnahmeposition zu bringen, um das nächste Etikett L aufzunehmen.
- Die Vakuumöffnungen 190 in dem Paddel 182 sind dazu vorgesehen, das Etikett L auf dem Paddel 182 zu halten, wobei die nicht klebende Seite des Etiketts L mit dem Paddel 182 in Kontakt ist, wenn das Etikett L von der Etikettenmaterialbahn S abgeschnitten und auf das vorbeilaufende Dokument übertragen wird. Ein Paddelanschlag 194 ist vorgesehen, um das Paddel 182 in die Aufnahmeposition zu bringen. Der Paddelanschlag 194 kann ein federndes oder ähnliches Polster 196 aufweisen, um Stoßwirkungen auf das Paddel 182 zu verringern und Lärm zu vermindern.
- Wie in Fig. 9 erkennbar ist, weist der Zusammendrückmechanismus 184 mehrere Rollen 198 auf, um die ein Stützriemen 200 geschlungen ist. Mindestens eine der Rollen 198 ist eine angetriebene Rolle und treibt somit den Stützriemen 200 an. Der Riemen 200 ist so positioniert und wird so angetrieben, dass er sich parallel zu den Riemen 26 der Anbringvorrichtung 10 bewegt und die mit Etiketten versehenen Dokumente von dem Anbringabschnitt 20 weiter transportiert.
- Der Zusammendrückmechanismus 184 weist außerdem ein Paar Stützrollen 202a, b auf, die so positioniert sind, dass sie mit der Rückseite des Riemens 200 in Kontakt stehen, welcher das mit einem Etikett versehene Dokument trägt. Die Stützrollen 202a, b sind an einem beaufschlagten Rollenarm 204 angebracht, um die Rolle 202b mit dem Riemen 200 in Kontakt zu halten. Eine nicht angetriebene Andrückrolle 206 ist der Stützrolle 202b gegenüberliegend angeordnet, um den Riemen 200 und das dazwischen liegende, mit einem Etikett versehene Dokument zusammenzudrücken, um die Haftung des Etiketts L an dem Dokument zu gewährleisten. Es wurde beobachtet, dass, wenn das Paddel 182 und somit das Etikett L mit dem vorbeilaufenden Dokument in Kontakt kommen, möglicherweise nur die vordere Kante des Etiketts mit dem Dokument in Kontakt kommt und dort haften bleibt. Der Zusammendrückmechanismus 184 ist dazu vorgesehen, zu gewährleisten, dass das ganze Etikett L eng mit dem Dokument in Kontakt gebracht wird, so dass das Etikett L daran befestigt wird. Die Rolle 202a ist von der Rückseite des Riemens 200 nach hinten versetzt, damit der Anbringabschnitt 20 auch relativ dicke Dokumente aufnehmen und die Etiketten L ordentlich auf diesen Dokumenten positionieren kann.
- Die Anbringvorrichtung 10 kann ein Steuersystem 22 aufweisen, das Eingangssignale von den verschiedenen Sensoren empfängt, die an der Anbringvorrichtung 10 positioniert sind, um den Betrieb der Anbringvorrichtung 10 zu überwachen und zu steuern. Wie vorstehend beschrieben, sind zwei Sensoren 64a, b unterhalb des Aufbewahrungs- und -zufuhrabschnitts 16 an der Etikettenführungsplatte 62 angebracht, wie am besten in Fig. 4 zu erkennen ist. Die Sensoren 64a, b erfassen das Vorhandensein oder Nicht- Vorhandensein eines Etikettenmaterials S in der Etikettenführungsbahn 60. Wenn die Sensoren 64a, b erfassen, dass kein Etikettenmaterial S in der Führungsbahn 60 vorliegt, wird der Zufuhrabschnittsmotor 54 betätigt, um weiteres Material S von der Etikettenrolle R zuzuführen. Das Steuersystem weist eine Zentraleinheit oder ein Steuergerät 214 auf.
- Wie in Fig. 3 dargestellt, sind Sensoren entlang der Dokumentenbahn 24 über die Anbringvorrichtung verteilt, um das Vorhandensein eines Dokuments in der Bahn 24 zu erfassen und um den Transport des Etikettenmaterials S in den Schneideabschnitt 18, die Bewegung des beweglichen Messers 132 in die Schneideposition und aus dieser heraus und die Betätigung des Paddels 182, um das Etikett L mit dem Dokument in Kontakt zu bringen, zu steuern.
- Bei einer vorliegenden Ausführungsform weisen die Sensoren Sensorenpaare 208a, b, 210a, b und 212a, b auf. Wie nachfolgend beschrieben, erzeugt im Vorderseiten- Etikettiermodus das Sensorenpaar 210a, b ein Steuersignal für die Zufuhr und das Abschneiden des Etikettenmaterials S. und das Sensorenpaar 212a, b erzeugt ein Steuersignal, um das Paddel 182 aus der Aufnahmeposition in die Anbringposition zu bringen. Im Rückseiten-Etikettiermodus erzeugt das Sensorenpaar 208a, b ein Steuersignal für die Zufuhr und das Abschneiden eines Etikettenmaterials und das Sensorenpaar 210a, b erzeugt ein Steuersignal, um das Paddel 182 aus der Aufnahmeposition in die Anbringposition zu bringen.
- Die Möglichkeit der doppelten Verwendung des Sensorenpaars 210a, b reduziert die Anzahl der Sensorenpaare, die für einen vollständigen automatischen Betrieb der Anbringvorrichtung 10 notwendig sind, auf ein Minimum. Für den Fachmann ist erkennbar, dass der physische Abstand zwischen den Sensorenpaaren 208a, b und 210a, b genauso groß ist wie der physische Abstand zwischen den Paaren 210a, b und 212a, b. Bei einer vorliegenden Ausführungsform wird das Sensorenpaar 208a, b auch als Beobachtungssensor verwendet, um das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein eines Dokuments in der Anbringvorrichtung 10 aufzuspüren bzw. zu erfassen.
- Nachfolgend wird der Betrieb des Anbringvorrichtungssystems 10 unter Bezugnahme auf die mechanischen Komponenten des Systems 10 und unter Bezugnahme auf eine Ausführungsform eines Steuersystems 22 für die Anbringvorrichtung beschrieben.
- Die Etikettenmaterialbahn 5 wird von der Zufuhrrolle R durch die Zufuhrrollen 56, 58 des Zufuhrabschnitts 16 abgeführt bzw. transportiert. Die Zufuhrrolle 56 wird durch einen Motor 54 angetrieben, der durch ein Steuersignal aus dem Steuersystem 22 betätigt wird. Das Steuersignal wird in Abhängigkeit von einem Signal des Sensorenpaars 64a, b erzeugt, das wegen des Nicht-Vorhandenseins eines zuzuführenden Materials S entlang der Bahn der Sensoren 64a, b einen Bedarf feststellt. Das zuzuführende Material S läuft durch die Etikettenführungsbahn 60 und bis zu dem Schneideabschnitt 18. Das Material S läuft durch die Etikettenlaufbahn 86 über die Platte der Ansaugvorrichtung bzw. des Lüfters 82 und bleibt mit der Kontaktfläche 98 der Platte 82 in Kontakt. Das Material S wird durch die von dem Lüfter 88 erzeugte Saugkraft und durch das Vakuum an den Öffnungen 96 der Vakuumansaugvorrichtung an der Kontaktfläche 98 (in der Laufbahn 86) gehalten.
- Dokumente, wie z. B. Briefumschläge, werden von Riemen 26 durch die Anbringvorrichtung 10 transportiert. Im Vorderseiten-Etikettiermodus erfasst das Sensorenpaar 210a, b (im Rückseiten-Etikettiermodus das Paar 208a, b) das Vorhandensein eines Dokuments in der Sensorenbahn und sendet ein Signal an das Steuergerät 214. Das Steuergerät 214 erzeugt wiederum ein Steuersignal, das den Motor 110 betätigt, um das Material S durch die Lücke 216 (Fig. 7e) zwischen dem beweglichen und dem ortsfesten Messer 132, 130 zu transportieren. Während der Zufuhrsequenz wird das Etikettenmaterial 5 an der Platte 82 der Ansaugvorrichtung bzw. des Lüfters und an den Vakuumöffnungen 96 der Ansaugvorrichtung sowie an den Vakuumöffnungen 190 des Paddels 182 gehalten. Dann wird das bewegliche Messer 132 in die Schneideposition gebracht, und das Etikettenmaterial S wird hierdurch in einzelne Etiketten L geschnitten. Dann kehrt das bewegliche Messer 132 in die Rückzugsposition zurück. Wenn das Messer 132 in die Rückzugsposition zurückkehrt, schiebt das Abstreifelement 168 das Etikettenmaterial S unter dem ortsfesten Messer 130 hervor. Dann erzeugt das Steuergerät 214 ein Signal, um die Zufuhrrolle 112 kurz umzudrehen und damit das Etikettenmaterial 5 von dem Messer 132 nach unten zu ziehen, um das Etikettenmaterial 5 wegzuziehen, falls es unbeabsichtigt an dem Messer 132 festgeklebt sein sollte.
- Wenn das Dokument durch die Riemen 26 weiter transportiert wird, wird das Vorhandensein des Dokuments durch ein Sensorenpaar 212a, b (im Rückseiten-Etikettiermodus 210a, b) erfasst, das ein Signal an das Steuergerät 214 abgibt. Das Steuergerät 214 erzeugt wiederum ein Steuersignal, das den Paddelzylinder 192 in Betrieb setzt, so dass dieser das Paddel 182 bewegt und somit das Etikett L mit dem Dokument in Kontakt bringt und das Etikett auf das Dokument überträgt. Das Dokument, an dem das Etikett L zumindest teilweise klebt, wird dann dem Zusammendrückmechanismus 184 zugeführt, in dem das Etikett L durch die gemeinsame Wirkung des Stützriemens 200 und der Rolle 202a sowie der Zusammendrückrolle 206 auf das Dokument gedrückt wird. Dann wird das Dokument durch die Riemen 26 aus der Anbringvorrichtung 10 heraus transportiert.
- Wie vorstehend beschrieben, sind im vorliegenden Fall zwei Betriebsmodi für die Anbringvorrichtung 10 vorgesehen, nämlich die Vorderseiten-Etikettierung und die Rückseiten-Etikettierung. Wie in Fig. 12a dargestellt, wird bei der Vorderseiten-Etikettierung wird das Dokument, beispielsweise der Briefumschlag E, mit der Vorderseite durch die Anbringvorrichtung 10 transportiert, d. h. so, dass die Seite, die die Adresse des Dokuments enthält, für die Etikettierung nach vorn zeigt. Bei der Vorderseiten-Etikettierung wird das Etikett L an der unteren rechten Ecke des Umschlags angebracht und kann beispielsweise dazu verwendet werden, einen Raum für einen Strichcode oder einen ähnlichen machinenlesbaren Stempelaufdruck zu schaffen.
- Wie in Fig. 12b dargestellt, wird im umgekehrten Fall, also bei der Rückseiten- Etikettierung, der Umschlag E mit der Rückseite des Dokuments durch die Anbringvorrichtung 10 transportiert, d. h. so, dass die leere, keine Adresse enthaltende Seite des Dokuments nach vorn zeigt. Bei der Rückseiten-Etikettierung wird das Etikett L an der linken unteren Ecke des Umschlags E angebracht und kann beispielsweise dazu verwendet werden, um ein Identifikationsetikett abzudecken, das zur Identifikation des Lagerplatzes auf dem Umschlag angebracht worden sein kann.
- Wie bereits beschrieben, wird im Vorderseiten-Etikettiermodus das Sensorenpaar 210a, b dazu verwendet, die Zufuhr und das Abschneiden des Etikettenmaterials S zu bewirken, und das Sensorenpaar 212a, b wird dazu verwendet, das Paddel 182 in Betrieb zu setzen oder auszulösen. Im Rückseiten-Etikettiermodus wird das Sensorenpaar 208a, b dazu verwendet, die Zufuhr und das Abschneiden des Etikettenmaterials S zu bewirken, und das Sensorenpaar 210a, b wird dazu verwendet, das Paddel 182 in Betrieb zu setzen oder auszulösen.
- Bei einer vorliegenden Ausführungsform wurden in dem Steuersystem 22 der Anbringvorrichtung verschiedene Vorkehrungen getroffen, um Probleme oder Fehlfunktionen zu erfassen. Nachfolgend werden einige der beispielhaften Einrichtungen zur Problemerfassung beschrieben. Wenn für einen vorherbestimmten Zeitraum - im vorliegenden Fall etwa zweieinhalb (2-1/2) Sekunden - ein Bedarf an Etikettenmaterial S besteht, ohne dass dem Bedarf Rechnung getragen wird, d. h. ohne dass das Sensorenpaar 64a, b das Vorhandensein von Etikettenmaterial S in der Etikettenführungsbahn 60 erfasst, erzeugt das System automatisch ein Störsignal. In ähnlicher Weise wird ein Störsignal durch das System erzeugt, wenn das bewegliche Messer 132 über eine vorherbestimmte Anzahl von Zyklen - im vorliegenden Fall zehn Zyklen - Etiketten schneidet, ohne dass der Bedarf für zusätzliches Etikettenmaterial S erfasst wird. Die Erzeugung eines Störsignals kann gegebenenfalls dazu führen, dass das Anbringvorrichtungssystem 10 außer Betrieb gesetzt wird.
- Das Steuersystem kann auch einen manuellen Transportknopf 216 aufweisen, um das Etikettenmaterial S manuell zu transportieren und damit die Reinigung der Anbringvorrichtung 10 ebenso zu vereinfachen wie das Einfädeln und Anfahren des Anbringvorrichtungssystems 10. Für den Fachmann ist erkennbar, dass auch andere Steuersysteme und -methoden Anwendung finden können, um einen vollautomatischen oder teilweise automatischen Betrieb des Anbringvorrichtungssystems 10 zu gewährleisten. Das vorgenannte Steuersystem 22 soll nur als Beispiel für mögliche Steuersysteme gelten und keine Einschränkung des Umfangs der vorliegenden Erfindung darstellen.
- Bei einer alternativen Ausführungsform wird das Anbringvorrichtungssystem 10, von dem Teilbereiche in Fig. 4, 5 und 10 gestrichelt dargestellt sind, dazu verwendet, vorgedruckte Etiketten auf Dokumenten anzubringen, während sie durch das System 10 transportiert werden. Die alternative Ausführungsform weist einen Drucker 220 auf, der vorzugsweise am Aufbewahrungs- und -zufuhrabschnitt 16 positioniert ist (Fig. 4), sowie einen Sensor 222, der vorzugsweise am Schneideabschnitt 18 positioniert ist (Fig. 5 und 6). Der Drucker 220 ist dazu vorgesehen, Stempelaufdrucke auf die Etikettenmaterialbahn S zu drucken, während sie aus dem Aufbewahrungs- und -zufuhrabschnitt 16 transportiert wird. Der Drucker 220 und die Verfahren zum Aufdrucken auf ein derartiges Haftklebermaterial sind für den Fachmann naheliegend. Die gedruckten Kennzeichen können auch einen Stempelaufdruck zur Kennzeichnung einer Etikettenschnittstelle umfassen. Das Schnittstellen-Kennzeichen wird durch den Sensor 222 erfasst, wenn die vorgedruckte Materialbahn S über die Laufbahn 86 an dem Sensor 222 vorbeiläuft. Dann wird das Etikett L durch den hierin vorgesehenen Schneideabschnitt 18 der Anbringvorrichtung geschnitten und durch den Anbringabschnitt 20 auf dem vorbeilaufenden Dokument angebracht.
- Aus den vorstehenden Ausführungen ist ersichtlich, dass zahlreiche Modifikationen und Änderungen der Erfindung möglich sind. Es versteht sich, dass die spezielle Ausführungsform, wie sie hier veranschaulicht wird, keine Einschränkung der Erfindung darstellen soll.
Claims (19)
1. Vorrichtung (10) zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten, um ein einzelnes
trägerbandloses Etikett (L) zu bilden und auf einem Dokument anzubringen,
wobei das trägerbandlose Etikett aus einer kontinuierlichen Quelle eines
Etikettenmaterials (5) ohne Trägerband entsteht, wobei die Vorrichtung dazu verwendbar
ist, eine Vielzahl von Dokumenten jeweils einzeln über eine Dokumentenbahn
(24) durch die Anbringvorrichtung aufzunehmen und vorwärts zu transportieren,
und wobei das trägerbandlose Etikettenmaterial eine erste, mit Klebstoff
versehene Seite und eine zweite, keinen Klebstoff tragende Seite aufweist, wobei die
Anbringvorrichtung folgende Elemente aufweist:
einen Etikettenaufbewahrungs- und -zufuhrabschnitt (16), der zur Aufbewahrung
der kontinuierlichen Quelle des trägerbandlosen Etikettenmaterials auf einem
Etikettenaufbewahrungselement (R) ausgebildet ist, wobei der Abschnitt ein
Antriebselement (54) aufweist, das ausgebildet ist, um das Material von hier aus
entlang einer Etikettenzufuhrbahn zuzuführen;
einen Etikettenschneideabschnitt (18) mit Etikettenfördermitteln (110),
Etikettenführungsmitteln (82) und einer Etikettenschneideanordnung (129), wobei der
Schneideabschnitt verwendbar ist, um das kontinuierliche Etikett aufzunehmen,
das Material in einzelnen, vorbestimmten Mengen vorwärts zu transportieren, und
aus dem kontinuierlichen Etikettenmaterial Etiketten zu schneiden, wobei zu den
Führungsmitteln eine Vakuumansaugvorrichtung mit Verzweigungen (93) gehört,
die eine Oberfläche besitzt, die so ausgebildet ist, dass sie das Etikettenmaterial
mit der keinen Klebstoff tragenden Seite aufnimmt, wobei in der Oberfläche eine
Vielzahl von Vakuumöffnungen (96) definiert sind, die zur Bildung eines
Vakuums in den Öffnungen mit einer zugehörigen Vakuumquelle in
Strömungsverbindung stehen, wobei die Führungsmittel außerdem eine Vielzahl von Führungselementen
(92) aufweisen, die von der Oberfläche hervorragen, wobei die
Führungselemente eine Etikettenlaufbahn definieren, um das Etikettenmaterial durch den
Schneideabschnitt zu führen, wobei die Etikettenschneideanordnung ein ortsfestes
Schneidemesser (130) und ein bewegliches Schneidemesser (132) aufweist,
welches neben dem ortsfesten Messer angeordnet und so ausgebildet ist, dass es mit
diesem zusammenwirkt, um das Etikettenmaterial an einer vorbestimmten
Position zu schneiden und so das einzelne Etikett zu bilden, wobei das bewegliche
Messer eine Schneide (141) aufweist und Antriebsmittel (146) besitzt, die wirksam
mit diesem verbunden sind, um das Messer hin- und herzubewegen, und zwar auf
eine durch die Etikettenlaufbahn definierte Ebene zu und von dieser weg sowie
quer zu dieser, wobei das bewegliche Messer außerdem ein Abstreifelement (168)
aufweist, das so daran befestigt ist, dass es von der Schneide beabstandet ist; und
einen Etikettenanbringabschnitt (20), an dem ein schwenkbares Paddelelement
(182) befestigt ist, wobei das Paddelelement Antriebsmittel (192) besitzt, um das
Paddelelement zwischen einer Aufnahmeposition und einer Anbringposition zu
schwenken, und wobei es so ausgeführt ist, dass es in der Aufnahmeposition das
Etikettenmaterial aufnimmt und das Etikett daran befestigt, wenn das
Etikettenmaterial in das einzelne Etikett geschnitten wird, und wobei es außerdem dazu
ausgebildet ist, in die Anbringposition zu schwenken, um das Etikett auf das
Dokument aufzubringen, das in dessen Nähe entlang der Dokumentenbahn
vorbeiläuft.
2. Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten nach Anspruch 1, bei
der der Schneideabschnitt (18) ein Paar Zufuhrrollen (112, 124) aufweist, die so
ausgeführt sind, dass sie das Etikettenmaterial durch sie hindurchbewegen, wobei
eine der Rollen (124) so angeordnet ist, dass sie die mit Klebstoff versehene Seite
des Etikettenmaterials berührt, und wobei die andere der Rollen (112) so
angeordnet ist, dass sie die keinen Klebstoff tragende Seite des Etikettenmaterials berührt,
wobei die Rolle, die mit dem Klebstoff in Kontakt kommt, eine
Plasmabeschichtung besitzt.
3. Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten nach Anspruch 1, bei
der der Aufbewahrungs- und Zufuhrabschnitt (16) ein Paar Zufuhrrollen (56, 58)
aufweist, die so ausgebildet sind, dass sie das Etikettenmaterial aus ihm
heraustransportieren, wobei eine der Rollen (58) so angeordnet ist, dass sie die mit
Klebstoff versehene Seite des Etikettenmaterials berührt, und wobei die andere der
Rollen (56) so angeordnet ist, dass sie die keinen Klebstoff tragende Seite des
Etikettenmaterials berührt, wobei die Rolle, die mit dem Klebstoff in Kontakt
kommt, eine Plasmabeschichtung besitzt.
4. Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten nach Anspruch 1, bei
der das Abstreifelement (168) einen Schmiermittelraum (172) aufweist, wobei der
Schmiermittelraum von der Schneide beabstandet und so ausgeführt ist, dass in
ihm eine bestimmte Menge eines Schmiermittels aufbewahrt werden kann.
5. Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten nach Anspruch 1, bei
der der Etikettenanbringabschnitt außerdem einen Zusammendrückmechanismus
(184) aufweist, der mindestens eine Stützrolle (202) und eine dieser
gegenüberliegende Andrückrolle (206) besitzt, wobei der Zusammendrückmechanismus
verwendbar ist, um das Dokument zwischen der Stützrolle und der Andrückrolle
vorwärts zu bewegen, um das Etikett auf das Dokument zu kleben.
6. Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten nach Anspruch 1, die
außerdem Steuermittel (22) aufweist, die wirksam mit den Antriebsmitteln (54)
für den Etikettenaufbewahrungs- und -zufuhrabschnitt, den Antriebsmitteln (110)
für den Etikettenschneideabschnitt, den Antriebsmitteln (146) für das bewegliche
Messer und den Antriebsmitteln (192) für das Paddel verbunden sind, und die
darüber hinaus Sensormittel (64) aufweist, die so ausgeführt sind, dass sie das
Vorhandensein des trägerbandlosen Etikettenmaterials in der Etikettenzufuhrbahn
erfassen.
7. Vorrichtung (10) zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten, um ein einzelnes
trägerbandloses Etikett (L) zu bilden und auf einem Dokument anzubringen,
wobei das trägerbandlose Etikett aus einer kontinuierlichen Quelle eines
Etikettenmaterials (5) ohne Trägerband entsteht, auf dessen eine Seite ein Klebstoff
aufgebracht ist, wobei die Vorrichtung dazu verwendbar ist, eine Vielzahl von
Dokumenten jeweils einzeln über eine Dokumentenbahn (24) durch die
Anbringvorrichtung aufzunehmen und vorwärts zu transportieren, und wobei das
trägerbandlose Etikettenmaterial eine erste, mit Klebstoff versehene Seite und eine zweite,
keinen Klebstoff tragende Seite aufweist, wobei die Anbringvorrichtung folgende
Elemente aufweist:
einen Etikettenaufbewahrungs- und -zufuhrabschnitt (16), der zur Aufbewahrung
der kontinuierlichen Quelle des trägerbandlosen Etikettenmaterials auf einem
Etikettenautbewahrungselement (R) ausgebildet ist, wobei der Abschnitt ein
Antriebselement (54) aufweist, das ausgebildet ist, um das Etikettenmaterial hiervon
entlang einer Etikettenzufuhrbahn zuzuführen, wobei der Aufbewahrungs- und
Zufuhrabschnitt (16) ein horizontal ausgerichtetes, vertikal bewegliches
Etikettenmaterial-Zufuhrelement (32) aufweist, auf dem das Etikettenmaterial in
Rollenform (R) positioniert ist und das so ausgeführt ist, dass es das Etikettenmaterial
hält und abgibt, sowie eine horizontal ausgerichtete Tangentialrolle (34), wobei
das Zufuhrelement in Bezug auf die Tangentialrolle vertikal beweglich ist, um
einen Kontakt zwischen diesen aufrechtzuerhalten, wenn das Etikettenmaterial
abgegeben wird, und wobei das Zufuhrelement ein Bremselement (42) aufweist, um
das Etikettenmaterial gespannt zu halten, wenn es aus dem Zufuhrelement
abgegeben wird;
einen Etikettenschneideabschnitt (18) mit Etikettenfördermitteln (110),
Etikettenführungsmitteln (82) und einer Etikettenschneideanordnung (129), wobei der
Schneideabschnitt verwendbar ist, um das kontinuierliche Etikett aufzunehmen,
das Material in einzelnen, vorbestimmten Mengen vorwärts zu transportieren, und
aus dem kontinuierlichen Etikettenmaterial Etiketten zu schneiden, wobei zu den
Führungsmitteln eine Vakuumansaugvorrichtung mit Verzweigungen (93) gehört,
die so ausgebildet ist, dass sie das Etikettenmaterial aufnimmt und eine Vielzahl
von Führungselementen (92) aufweist, die im Allgemeinen quer von der
Ansaugvorrichtung hervorragen, so dass eine Etikettenlaufbahn definiert wird, wobei die
Etikettenschneideanordnung ein ortsfestes Schneideelement (130) und ein
bewegliches Schneidemesser (132) aufweist, welches neben dem ortsfesten Element
angeordnet und so ausgebildet ist, dass es mit diesem zusammenwirkt, um das
Etikettenmaterial an einer vorbestimmten Position zu schneiden und so das einzelne
Etikett zu bilden, wobei das bewegliche Messer eine Schneide (141) aufweist und
Antriebsmittel (146) besitzt, die wirksam mit diesem verbunden sind, um das
Messer hin- und herzubewegen, und zwar auf eine durch die Etikettenlaufbahn
definierte Ebene zu und von dieser weg sowie quer zu dieser;
einen Etikettenanbringabschnitt (20), an dem ein schwenkbar angetriebenes
Paddelelement (182) befestigt ist, wobei das Paddelelement zwischen einer
Aufnahmeposition und einer Anbringposition schwenkbar ist, und wobei es so ausgeführt
ist, dass es in der Aufnahmeposition das Etikettenmaterial aufnimmt und das
Etikett daran befestigt, wenn das Etikettenmaterial in das einzelne Etikett geschnitten
wird, und wobei es außerdem dazu ausgebildet ist, in die Anbringposition zu
schwenken, um das Etikett auf das Dokument aufzubringen, das in dessen Nähe
entlang der Dokumentenbahn vorbeiläuft; und
Steuermittel (22), die wirksam mit der Anbringvorrichtung verbunden sind, wobei
die Steuermittel Sensormittel (64) aufweisen, die so ausgeführt sind, dass sie das
Vorhandensein mindestens eines trägerbandlosen Etikettenmaterials in der
Etikettenzufuhrbahn und des Dokuments in der Dokumentenbahn (24) erfassen.
8. Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten nach Anspruch 7, bei
der die Bremse für das Zufuhrelement ein reibschlüssig mit dieser verbundenes
elastomeres Bremselement (44) aufweist, um das Etikettenmaterial gespannt zu
halten, wenn es aus dem Zufuhrelement abgegeben wird, und um das
Etikettenmaterial wieder auf dem Zufuhrelement aufzurollen, wenn das Zufuhrelement von
einem Betriebszustand, in dem Material aus diesem abgegeben wird, in einen
nicht betätigten Zustand, in dem die Etikettenmaterialzufuhr gestoppt wird,
übergeht.
9. Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten nach Anspruch 7, bei
der das Antriebselement (54) für den Aufbewahrungs- und Zufuhrabschnitt eine
Antriebsrolle (56) und eine Mitläuferrolle (58) aufweist, wobei die Mitläuferrolle
eine Plasmabeschichtung besitzt und so ausgeführt ist, dass sie den Klebstoff des
Etikettenmaterials berührt, ohne daran zu haften.
10. Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten nach Anspruch 7, bei
der das Zufuhrelement einen vertikal beweglichen Schlitten (38) aufweist, von
dem sich eine Spindel erstreckt, wobei die Spindel so ausgeführt ist, dass sie das
Etikettenmaterial in Rollenform aufnimmt, wobei der Schlitten durch auf ihn
wirkende Gravitationskräfte vertikal beweglich ist.
11. Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten nach Anspruch 7, bei
der der Etikettenanbringabschnitt einen Zusammendrückabschnitt (184) aufweist,
der verwendbar ist, um das Dokument und das Etikett zusammenzudrücken und
so das Etikett auf das Dokument zu kleben.
12. Vorrichtung (10) zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten, um ein einzelnes
trägerbandloses Etikett (L) zu bilden und auf einem Dokument anzubringen,
wobei das trägerbandlose Etikett aus einer kontinuierlichen Quelle eines
Etikettenmaterials (S) ohne Trägerband entsteht, wobei die Vorrichtung dazu verwendbar
ist, eine Vielzahl von Dokumenten jeweils einzeln über eine Dokumentenbahn
(24) durch die Anbringvorrichtung aufzunehmen und vorwärts zu transportieren,
und wobei das trägerbandlose Etikettenmaterial eine erste, mit Klebstoff
versehene Seite und eine zweite, keinen Klebstoff tragende Seite aufweist, wobei die
Anbringvorrichtung folgende Elemente aufweist:
einen Etikettenaufbewahrungs- und -zufuhrabschnitt (16), der zur Aufbewahrung
der kontinuierlichen Quelle des trägerbandlosen Etikettenmaterials auf einem
Etikettenaufbewahrungselement (R) ausgebildet ist, wobei der Abschnitt ein
Antriebselement (54) aufweist, das verwendbar ist, um das Material hiervon entlang
einer Etikettenzufuhrbahn zuzuführen;
einen Etikettenschneideabschnitt (18) mit Etikettenfördermitteln (110),
Etikettenführungsmitteln (82) und einer Etikettenschneideanordnung (129), wobei der
Schneideabschnitt verwendbar ist, um das kontinuierliche Etikett aufzunehmen,
das Material in einzelnen, vorbestimmten Mengen vorwärts zu transportieren, und
aus dem kontinuierlichen Etikettenmaterial Etiketten zu schneiden, wobei zu den
Führungsmitteln eine Vakuumansaugvorrichtung mit Verzweigungen (93) gehört,
die eine Oberfläche besitzt, die so ausgebildet ist, dass sie das Etikettenmaterial
mit der keinen Klebstoff tragenden Seite aufnimmt, wobei in der Oberfläche eine
Vielzahl von Vakuumöffnungen (96) definiert sind, die zur Bildung eines
Vakuums in den Öffnungen mit einer zugehörigen Vakuumquelle in
Strömungsverbindung stehen, wobei die Führungsmittel außerdem eine Vielzahl von
Führungselementen (92) aufweisen, die im Allgemeinen quer von der Oberfläche hervorragen,
wobei die Führungselemente eine Etikettenlaufbahn definieren, um das
Etikettenmaterial durch den Schneideabschnitt zu führen, wobei die
Etikettenschneideanordnung ein ortsfestes Schneidemesser (130) und ein bewegliches
Schneidemesser (132) aufweist, welches neben dem ortsfesten Messer angeordnet und so
ausgebildet ist, dass es mit diesem zusammenwirkt, um das Etikettenmaterial an
einer vorbestimmten Position zu schneiden und so das einzelne Etikett zu bilden,
wobei das bewegliche Messer eine Schneide (141) aufweist und Antriebsmittel
(146) besitzt, die wirksam mit diesem verbunden sind, um das Messer hin- und
herzubewegen, und zwar auf eine durch die Etikettenlaufbahn definierte Ebene zu
und von dieser weg sowie quer zu dieser, wobei das bewegliche Messer außerdem
ein Abstreifelement (168) aufweist, das daran befestigt ist; und
einen Etikettenanbringabschnitt (20), an dem ein schwenkbares Paddelelement
(182) befestigt ist, wobei das Paddelelement Antriebsmittel (192) besitzt, um das
Paddelelement zwischen einer Aufnahmeposition und einer Anbringposition zu
schwenken, und wobei es so ausgeführt ist, dass es in der Aufnahmeposition das
Etikettenmaterial aufnimmt und das Etikett daran befestigt, wenn das
Etikettenmaterial in das einzelne Etikett geschnitten wird, und wobei es außerdem dazu
ausgebildet ist, in die Anbringposition zu schwenken, um das Etikett auf das
Dokument aufzubringen, das in dessen Nähe entlang der Dokumentenbahn
vorbeiläuft; und
Steuermittel (22), die Sensormittel (64) aufweisen, die so ausgeführt sind, dass sie
das Vorhandensein mindestens eines trägerbandlosen Etikettenmaterials in der
Etikettenzufuhrbahn und des Dokuments in der Dokumentenbahn (24) erfassen und
als Reaktion hierauf mindestens ein Steuersignal erzeugen.
13. Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten nach Anspruch 12, bei
der das ortsfeste Messer (130) des Etikettenschneideabschnitts einen Kontaktdorn
(138) aufweist, und bei der das bewegliche Messer (132) winklig an der
Schneideanordnung befestigt ist, so dass eine Vorderkante (142) der Schneide (141)
definiert wird, wobei die Vorderkante in ununterbrochenem Kontakt mit dem
Kontaktdorn gehalten wird, wenn das bewegliche Messer in einer Hin- und
Herbewegung auf eine durch die Etikettenlaufbahn definierte Ebene zu und von dieser weg
sowie quer zu dieser bewegt wird.
14. Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten nach Anspruch 12, bei
der die Schneideanordnung (129) einen Messerarm (140) aufweist, der
verwendbar ist, um das bewegliche Messer (132) zu tragen, und einen Antriebsblock
(139), der verwendbar ist, um den Messerarm zu tragen, wobei der Antriebsblock
wirksam mit Antriebsmitteln (146) verbunden ist, um das bewegliche Messer
zwischen einer Schneideposition und einer Rückzugsposition hin- und herzubewegen,
wobei die Etikettenschneideanordnung außerdem ein Paar flexible
Verbindungselemente (154) aufweist, die sich im Allgemeinen quer von einer Vielzahl von
Befestigungselementen (156), die auf der Schneideanordnung positioniert sind,
und einer Vielzahl von Befestigungselementen (160, 162), die auf dem
Antriebsblock positioniert sind, erstrecken, wobei die Befestigungselemente so ausgeführt
sind, dass sie die flexiblen Verbindungselemente daran befestigen, und wobei die
flexiblen Verbindungselemente so ausgeführt sind, dass sie den Messerarm
zwischen der Schneide- und der Rückzugsposition führen.
15. Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten nach Anspruch 14, die
außerdem Radialführungen (164, 166) aufweist, die an den
Befestigungselementen positioniert sind, wobei die Radialführungen so ausgeführt sind, dass sie die
flexiblen Verbindungselemente aufnehmen und die flexiblen
Verbindungselemente an dem Schneidebereich und an dem Antriebsblock befestigen.
16. Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten nach Anspruch 15, bei
der die Radialführungen (164, 166) ein bogenförmiges Profil besitzen, das einen
Biegebereich der flexiblen Verbindungselemente definiert.
17. Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten nach Anspruch 12, bei
der der Etikettenanbringabschnitt außerdem einen Zusammendrückabschnitt (184)
aufweist, der verwendbar ist, um das Etikett auf das Dokument zu kleben.
18. Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten nach Anspruch 12, bei
der das Abstreifelement (168) einen Schmiermittelraum (172) aufweist, wobei der
Schmiermittelraum von der Schneide (141) beabstandet und so ausgeführt ist,
dass eine bestimmte Menge eines Schmiermittels darin aufbewahrt werden kann.
19. Vorrichtung zum Anbringen von trägerbandlosen Etiketten nach Anspruch 12, die
außerdem Druckmittel (220) aufweist, die verwendbar sind, um Stempelaufdrucke
auf das Etikettenmaterial (5) zu drucken, wenn das Material sich entlang der
Etikettenzufuhrbahn bewegt, wobei mindestens ein Bereich des Stempelaufdrucks
durch einen Sensor (222) erkennbar ist, wobei der Sensor wirksam mit den Steuermitteln
(23) verbunden ist, wobei die Steuermittel wirksam mit den
Antriebsmitteln für den Etikettenschneideabschnitt und den Antriebsmitteln für das
bewegliche Messer verbunden sind, um als Reaktion auf die Erkennung des
Bereichs des Stempelaufdrucks das Etikettenmaterial an einer vorbestimmten Stelle
zu schneiden und damit ein einzelnes Etikett zu bilden.
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