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Die
Erfindung betrifft eine Etikettiervorrichtung, umfassend eine Fördereinrichtung
für Gegenstände mit einem ersten Förderabschnitt
und einem zweiten Förderabschnitt, zwischen welchen ein
Freiraum liegt, wobei der zweite Förderabschnitt eine drehbare
Transportwalze für Gegenstände aufweist, welche
dem Freiraum zuweist, oder zwischen dem ersten Förderabschnitt
und dem zweiten Förderabschnitt eine drehbare Transportwalze
für Gegenstände angeordnet ist, und eine Bereitstellungseinrichtung
für Etiketten, durch welche Etiketten zur Etikettierung
von Gegenständen von unten her dem Freiraum bereitstellbar
sind.
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Die
Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Etikettierung von Gegenständen,
bei dem die Gegenstände auf einer Fördereinrichtung
transportiert werden und Etiketten über einen Freiraum
zwischen benachbarten Förderabschnitten von unten auf die
Gegenstände appliziert werden.
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Aus
der
EP 0 952 086 A1 ist
eine Vorrichtung zum Etikettieren von einzelnen Packungen, insbesondere
Lebensmittelpackungen, bekannt, welche eine Aufbringeinheit zum
Aufbringen eines bedruckten Etiketts auf die Unterseite der Packung
aufweist. Die Aufbringeinheit weist eine während des Aufbringvorgangs
des Etiketts synchron mit der Packung angetriebene Walze auf. Das bedruckte
Etikett wird von einem Trägerstreifen gelöst und
von einem Teil des Außenumfangs der Walze getragen auf
die Packungsunterseite zugeführt. Der Etikettierpunkt liegt im
Scheitelpunkt der Walze und die Walze ist mit dem Scheitelpunkt
ihres Außenumfangs in horizontaler Verlängerung
der Transportrichtung der Packung angeordnet.
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Etikettiervorrichtungen
sind auch aus der
JP 2003155010
A ,
JP 2005015026
A ,
JP 2005335729 A ,
JP 2005335727 A ,
JP 2005212823 A und
JP 04154533 A bekannt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Etikettiervorrichtung
der eingangs genannten Art bereitzustellen, mit der sich auf einfache
Weise Etiketten positionsgenau mit hoher Reproduzierbarkeit an einem
Gegenstand applizieren lassen.
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Diese
Aufgabe wird bei der eingangs genannten Etikettiervorrichtung erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass in dem Freiraum mindestens ein Anpresselement
beweglich oder stationär angeordnet ist, durch welche ein
Etikett gegen die Transportwalze drückbar ist.
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Durch
das mindestens eine Anpresselement lässt sich ein Etikett
gegen die Transportwalze pressen. Die Transportwalze sorgt dabei
für die Bewegung der Gegenstände. Sie kann diese
direkt führen (beispielsweise als Teil einer Rollenbahn)
oder beispielsweise über ein Förderband oder einen
Riemen, welches bzw. welcher an der Transportwalze geführt ist.
Die Transportwalze weist eine Bahngeschwindigkeit auf, welche im
Wesentlichen der Translationsgeschwindigkeit der mitgenommenen Gegenstände entspricht.
Das Element wird durch den Anpressvorgang durch die Transportwalze
mitgenommen und beschleunigt. Es weist dann die Geschwindigkeit
der Transportwalze und damit die Geschwindigkeit eines Gegenstands
auf, welcher durch die Fördereinrichtung bewegt wird. Der
Geschwindigkeitsunterschied zwischen einer zu applizierenden Etikette
und dem Gegenstand lässt sich dadurch während
des Applikationsvorgangs minimieren. Dadurch ist eine positionsgenaue
faltenfreie Ablage ermöglicht.
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Durch
eine abstandsveränderliche Beweglichkeit des mindestens
einen Anpresselements relativ zu der Transportwalze lässt
sich ein Etikett in einer Warteposition positionieren. In dieser
Warteposition ist das mindestens eine Anpresselement von der Transportwalze
entfernt; das Etikett lässt sich dann mit einem vorderen
Bereich in den Raum zwischen dem mindestens einen Anpresselement
und der Transportwalze auf einfache Weise einführen. Ausgehend
von dieser Wartestellung kann dann das mindestens eine Etikett durch
entsprechende Bewegung des Anpresselements gegen die Transportwalze
gedrückt werden. Diese Bewegung wiederum wird in Abhängigkeit
der Bewegung eines zu etikettierenden Gegenstands auf der Förderbandeinrichtung
gesteuert. Dadurch lässt sich das Etikett an der gewünschten
Stelle des Gegenstands an dessen Unterseite anbringen.
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Durch
die erfindungsgemäße Lösung lassen sich
insbesondere zuvor bedruckte Etiketten an einem Gegenstand ablegen.
Beispielsweise können dadurch Haftetiketten appliziert
werden. Es können dabei Haftetiketten appliziert werden, welche
vor dem Bedrucken auf einem Trägerpapier positioniert waren
und von dem Trägerpapier abgelöst wurden. Es können
auch trägerpapierfreie Etiketten (linerless) appliziert
werden.
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Die
erfindungsgemäße Lösung lässt
sich mit konstruktiv geringem Aufwand realisieren.
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Es
ist insbesondere günstig, wenn das mindestens eine Anpresselement
derart beweglich angeordnet ist, dass sein Abstand zur Transportwalze veränderlich
ist. Dadurch kann ein Etikett auf einfache Weise zwischen das mindestens
eine Anpresselement und die Transportwalze eingeschoben werden.
Das "Einfädeln" in diesen Zwischenraum ist auf einfache
Weise möglich. Nach dem Einfädeln lässt sich
das Etikett durch eine entsprechende Bewegung des mindestens einen
Anpresselements gegen die Transportwalze drücken und durch
diese mitnehmen. Ein Etikett lässt sich dadurch von einer
Wartestellung, in der es bereitgehalten werden kann, in eine Applikationsstellung
bringen.
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Insbesondere
ist das mindestens eine Anpresselement der Transportwalze zustellbar.
Dadurch kann ein Etikett über Zustellung des Anpresselements
zur Transportwalze an die Transportwalze gedrückt werden,
um mit dieser mitgenommen werden zu können.
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Günstig
ist es, wenn das mindestens eine Anpresselement eine erste Stellung
relativ zur Transportwalze aufweist, in welcher es ein Etikett gegen die
Transportwalze drückt, und mindestens eine zweite Stellung
aufweist, in welcher es von der Transportwalze entfernt ist, um
eine Wartestellung für ein Etikett bereitzustellen. In
der zweiten Stellung kann ein insbesondere bedrucktes Etikett zwischen
das mindestens eine Anpresselement und der Transportwalze eingeführt
werden. Dieses Etikett lässt sich dann durch Übergang
in die erste Stellung gegen die Transportwalze drücken.
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Günstig
ist es, wenn das mindestens eine Anpresselement als Anpressrolle
ausgebildet ist. Dadurch lässt sich ein Etikett auf einfache
Weise an dem Anpresselement vorbeiführen.
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Es
kann vorgesehen sein, dass die mindestens eine Anpressrolle um eine
Drehachse drehbar gelagert ist. Dadurch lässt sich auf
effektive Weise ein Etikett an der mindestens einen Anpressrolle
abrollen, wenn dieses durch die Transportwalze mitgenommen wird.
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Günstigerweise
ist der mindestens einen Anpressrolle für ihre Drehbeweglichkeit
kein Antrieb zugeordnet. Die Drehbewegung erfolgt dann allein durch
Reibschluss mit einem Etikett. Dadurch ergibt sich ein einfacher
konstruktiver Aufbau und es werden Kräfte auf ein Etikett
vermieden.
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Insbesondere
ist eine Drehachse der mindestens einen Anpressrolle mit der Zustellbewegung der
mindestens einen Anpressrolle relativ zur Transportwalze mitbeweglich.
Durch eine Zustellbewegung der mindestens einen Anpressrolle wird
eine Einheit bewegt, welche die mindestens eine Anpressrolle und
ein Drehlager der mindestens einen Anpressrolle umfasst.
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Es
ist günstig, wenn das mindestens eine Anpresselement zur
Zustellung zur Transportwalze linear beweglich und/oder schwenkbeweglich
gelagert ist. Durch eine Linearbewegung und/oder Schwenkbewegung
lässt sich der Abstand zwischen dem mindestens einen Anpresselement
und der Transportwalze verändern, um eine Wartestellung
eines Etiketts bereitzustellen oder eine Mitnahme des Etiketts durch
eine Transportwalze zu ermöglichen.
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Günstig
ist es, wenn das mindestens eine Anpresselement eine Antihaftbeschichtung
aufweist. Wenn ein Etikett ein Haftetikett ist, dann berührt
das Haftetikett mit einer Klebeseite das mindestens eine Anpresselement.
Durch eine Antihaftbeschichtung wird ein Anhaften des Etiketts an
der mindestens einen Anpressrolle vermieden.
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Günstig
ist es, wenn in dem Freiraum mindestens eine Blasdüse angeordnet
ist, durch deren Luftstrom ein Etikett beaufschlagbar ist. Durch
die mindestens eine Blasdüse lassen sich ein oder mehrere
Stützluftstrahlen bereitstellen, um insbesondere einen
vorderen Bereich eines Etiketts während der Wartestellung
und/oder einer ersten Berührung mit dem Gegenstand in eine
Transportrichtung des Gegenstands zu drücken. Dadurch lässt
sich eine faltenfreie Ablage eines Etiketts an dem Gegenstand erreichen.
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Insbesondere
ist die mindestens eine Blasdüse dann so angeordnet, dass
durch den Luftstrom ein Etikett in eine Transportrichtung des Gegenstands
drückbar ist.
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Vorteilhafterweise
ist die mindestens eine Blasdüse oberhalb des mindestens
einen Anpresselements angeordnet. Dadurch steht das mindestens eine
Anpresselement nicht im Blasstrahl und das Etikett lässt
sich optimal mit dem Blasstrahl beaufschlagen. Die mindestens eine
Blasdüse lässt sich dann ferner so anordnen, dass
sie nicht die abstandsveränderliche Bewegung des mindestens
einen Anpresselements behindert.
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Günstig
ist es, wenn eine Steuerungseinrichtung vorgesehen ist, durch welche
eine Zustellbewegung des mindestens einen Anpresselements in Abhängigkeit
der Position von Gegenständen relativ zum Freiraum steuerbar
ist. Die Zustellbewegung des mindestens einen Anpresselements muss
synchronisiert mit der Bewegung der Gegenstände an der
Fördereinrichtung erfolgen; die Etiketten werden von unten über
den Freiraum an den Gegenständen appliziert, so dass, um
ein Etikett an einer bestimmten Position an einer Unterseite des
entsprechenden Gegenstands applizieren zu können, eine
zeitliche Steuerung notwendig ist.
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Es
ist dann ferner günstig, wenn eine oder mehrere Blasdüsen
durch die Steuerungseinrichtung steuerbar sind. Es lassen sich dadurch
Blasstrahlen zeitlich gesteuert bereitstellen, die für
eine optimierte Ausrichtung von Etiketten sorgen.
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Günstig
ist es, wenn die Bereitstellungseinrichtung mindestens einen Saugkopf
umfasst. Durch den Saugkopf lässt sich ein Etikett durch
Unterdruckbeaufschlagung beispielsweise in seiner Warteposition
halten. Auch andere Möglichkeiten des Haltens in der Warteposition
wie beispielsweise Stempelbeaufschlagung sind möglich.
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Insbesondere
ist der mindestens eine Saugkopf dem Freiraum benachbart angeordnet
oder ist mindestens teilweise in dem Freiraum angeordnet. Dadurch
ist es möglich, auf platzsparende Weise ein Etikett beispielsweise
in einer Wartestellung zu halten, bevor das Etikett über
die mindestens eine Anpressrolle gegen die Transportwalze gedrückt
wird.
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Günstig
ist es, wenn ein Drucker zum Bedrucken von Etiketten vorgesehen
ist. Es lässt sich dadurch eine synchronisierte Bereitstellung
von Etiketten für die Ablage an Gegenständen realisieren.
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Günstigerweise
ist der mindestens eine Drucker bezogen auf die Schwerkraftrichtung
unterhalb der Fördereinrichtung angeordnet. Dadurch lassen sich
auf kürzestem Weg bedruckte Etiketten in den Freiraum zur
Applikation an Gegenständen führen.
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Es
ist dann günstig, wenn die Bereitstellungseinrichtung zwischen
dem mindestens einen Drucker und dem Freiraum angeordnet ist, um
einen kurzen Bereitstellungsweg vom Drucker zu einem Gegenstand
bereitzustellen.
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Vorteilhafterweise
ist der Transportwalze ein Antrieb zur Rotation der Transportwalze
zugeordnet. Die Transportwalze treibt selber Gegenstände
in ihrer Linearbewegung an oder treibt ein vorzugsweise endloses
Förderband an. Die Transportwalze kann dabei über
einen Antrieb direkt angetrieben sein oder sie kann beispielsweise
durch Reibschluss mittels eines Förderbands angetrieben
sein, welches wiederum selber durch eine weitere angetriebene Transportwalze
angetrieben wird.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel ist der zweite Förderabschnitt
ein Förderbandabschnitt. Ebenso kann der erste Förderabschnitt
ein Förderbandabschnitt sein. In einem Förderbandabschnitt
ist ein Förderband beispielsweise über zwei oder
mehrere beabstandete Förderbandrollen geführt.
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Insbesondere
ist dann an der Transportwalze ein Förderband geführt.
Durch das mindestens eine Anpresselement lässt sich ein
Etikett gegen die Transportwalze und dadurch gegen ein an der Transportwalze
geführtes Förderband drücken und an einem
Gegenstand ablegen.
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Der
Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs
genannten Art bereitzustellen, mit dem sich auf einfache Weise Etiketten
applizieren lassen.
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Diese
Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Verfahren erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass
- – ein Etikett
in einer Warteposition bereitgestellt wird;
- – das Etikett aus der Warteposition heraus durch ein
Anpresselement gegen eine Transportwalze gedrückt wird,
mit deren Hilfe ein Gegenstand bewegt wird; und
- – mittels der Transportwalze das Etikett mitgenommen
wird und an einem Gegenstand abgelegt wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren weist die bereits im
Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
erläuterten Vorteile auf.
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Durch
die Mitnahme an der Transportwalze (welche einen Gegenstand transportiert)
wird das entsprechende Etikett auf die Geschwindigkeit eines Gegenstands
beschleunigt, so dass der Geschwindigkeitsunterschied zwischen dem
Etikett und dem Gegenstand bei der Ablage minimiert ist. Dadurch
ergibt sich eine faltenfreie Ablage.
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Insbesondere
ist ein Etikett in der Wartestellung mindestens teilweise in den
Freiraum eingetaucht. Dadurch lässt sich das Etikett auf
einfache Weise über eine entsprechende Bewegung des Anpresselements
mitnehmen und gegen die Transportwalze drücken.
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Vorteilhafterweise
wird für den Übergang von der Wartestellung in
die Anpressstellung das Anpresselement relativ zu der Transportwalze
bewegt. Dadurch ist es in der Wartestellung möglich, ein
vorderes Ende eines Etiketts zwischen dem Anpresselement und der
Transportwalze einzuführen. In der Anpressstellung lässt
sich dieses vordere Ende mindestens in einem Teilbereich gegen die
Transportwalze drücken.
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Günstig
ist es, wenn für die Anpressung des Etiketts gegen die
Transportwalze das Anpresselement im Freiraum abstandsveränderlich
zu der Transportwalze bewegt wird.
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Es
kann vorgesehen sein, dass ein Etikett über einen oder
mehrere Luftstrahlen in einer Transportrichtung des Gegenstands
gedrückt wird. Eine solche Beaufschlagung des Etiketts
kann in einer Wartestellung oder nach Beendigung der Wartestellung
vorteilhaft sein, um die Applikationsergebnisse zu verbessern.
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Insbesondere
erfolgt der Übergang von der Wartestellung in eine Anpressstellung
in Abhängigkeit von der Position der Gegenstände
relativ zum Freiraum gesteuert. Die Steuerung ist eine zeitliche Steuerung,
welche die beteiligten Komponenten synchronisiert. Es kann dann
erreicht werden, dass ein Etikett an einer gewünschten
Position an einer Unterseite eines Gegenstands ablegbar ist.
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Es
ist dann ferner günstig, wenn das Einschalten und Ausschalten
eines Blasstrahls zur Positionierung eines Etiketts in Abhängigkeit
der Positionierung von Gegenständen relativ zu einem Freiraum gesteuert
wird. Der Blasstrahl muss grundsätzlich nicht ständig
vorhanden sein. Durch entsprechende Pulsung lässt sich
eine optimierte Unterstützung des Ablegevorgangs eines
Etiketts an einem Gegenstand erreichen.
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Es
kann vorgesehen sein, dass ein Etikett in seiner Warteposition durch
Unterdruckbeaufschlagung gehalten wird. Die Unterdruckbeaufschlagung ist
berührungslos. Insbesondere muss dann kein Stempel oder
dergleichen auf eine Haftseite eines Etiketts wirken. Durch die
Unterdruckbeaufschlagung, welche vorzugsweise synchronisiert mit
der Bewegung des Anpresselements gesteuert wird, lässt
sich die Wartestellung eines Etiketts sichern. Durch entsprechende
Abschaltung der Unterdruckbeaufschlagung lässt sich das
Etikett freigeben, so dass es von der Transportwalze mitgenommen
werden kann. Bei einer Ausführungsform ist eine "zweistufige"
Unterdruckbeaufschlagung vorgesehen. Eine zeitliche variable Unterdruckbeaufschlagung sorgt
für einen Transport des Etiketts an einer Bereitstellungseinrichtung.
Die zeitliche Steuerung wird gerade so durchgeführt, dass
das Etikett an der Bereitstellungseinrichtung transportiert wird.
Eine weitere Unterdruckbeaufschlagung sorgt für ein ebenes
Aufliegen des Etiketts. Diese Unterdruckbeaufschlagung ist vorteilhafterweise
nicht zeitlich gesteuert, d. h. permanent.
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Insbesondere
rotiert die Transportwalze angetrieben. Der Antrieb kann dabei direkt
oder indirekt sein.
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Die
Transportwalze bewegt bei einer Ausführungsform ein Förderband,
auf dem die Gegenstände bewegt werden. Dadurch lässt
sich durch Mitnahme eines Etiketts mit der Transportwalze (wobei
zwischen dem Etikett und der Transportwalze das Förderband
liegt) das Etikett auf die Geschwindigkeit der transportierten Gegenstände
beschleunigen.
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Wenn
die Transportwalze ein Förderband bewegt, dann ist vorteilhafterweise
die Transportwalze an einem Ende des Freiraums angeordnet; der entsprechende
Förderbandabschnitt mit der Transportwalze begrenzt den
Freiraum.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform ist die Transportwalze,
gegen die ein Etikett durch das Anpresselement gedrückt
wird, in dem Freiraum angeordnet. Über eine solche Transportwalze
wird der Gegenstand bewegt.
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Die
nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
dient im Zusammenhang mit den Zeichnungen der näheren Erläuterung
der Erfindung. Es zeigen:
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1 eine
schematische Schnittdarstellung eines Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Etikettiervorrichtung;
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2 eine
Draufsicht von oben auf einen Bereich der Etikettiervorrichtung
gemäß 1;
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3 eine
schematische Darstellung eines Übergangs von einer Wartestellung
in eine Anpressstellung; und
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4 eine
schematische Schnittdarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Etikettiervorrichtung.
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Ein
Ausführungsbeispiel einer Etikettiervorrichtung, welche
in 1 schematisch gezeigt und dort mit 10 bezeichnet
ist, dient zur Etikettierung von Gegenständen 12.
Etiketten 14 und insbesondere bedruckte Etiketten 14 werden
an einer Unterseite 16 eines Gegenstands 12 abgelegt.
Die Etiketten 14 weisen insbesondere eine Haftseite 18 auf,
welche einer bedruckbaren Seite 20 gegenüberliegt. Über die
Haftseite 18 werden sie an der Unterseite 16 des Gegenstands 12 aufgeklebt.
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Die
Etikettiervorrichtung 10 umfasst (mindestens) einen Drucker 22,
welcher bedruckte Etiketten 14 bereitstellt.
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Die
Etikettiervorrichtung 10 umfasst als Beispiel einer Fördereinrichtung
eine Förderbandeinrichtung 24 für Gegenstände 12,
auf welcher die Gegenstände 12 in einer Transportrichtung 26 transportiert
werden. Die Transportrichtung 26 ist insbesondere eine
lineare Richtung. Die Förderbandeinrichtung 24 umfasst
wiederum einen ersten Förderabschnitt in form eines ersten
Förderbandabschnitt 28 und einen zweiten Förderabschnitt
in form eines zweiten Förderbandabschnitt 30.
Der erste Förderbandabschnitt 28 und der zweite
Förderbandabschnitt 30 können an einem
gemeinsamen Rahmen (in der Zeichnung nicht gezeigt) oder an getrennten
Rahmen angeordnet sein.
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Der
zweite Förderbandabschnitt 30 weist eine erste
Transportwalze 32 und eine zweite Transportwalze 34 auf.
Mindestens eine dieser Transportwalzen 32 und 34 ist über
einen Antrieb angetrieben. Ein Förderband 36,
welches insbesondere ein Endlosband ist, ist auf der ersten Transportwalze 32 und der
zweiten Transportwalze 34 geführt und wird an
einer Oberseite 38 des zweiten Förderbandabschnitts 30 in
der Transportrichtung 26 bewegt. An einer Unterseite 40 des
zweiten Förderbandabschnitts 30 wird das Förderband 36 in
der Gegenrichtung zu der Transportrichtung 26 bewegt.
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Die
erste Transportwalze 32 und die zweite Transportwalze 34 sind
beabstandet zueinander. Sie sind drehbar gelagert mit jeweiligen
Drehachsen 42, 44, welche parallel zueinander
sind.
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Der
erste Förderbandabschnitt 28 ist grundsätzlich
gleich ausgebildet wie der zweite Förderbandabschnitt 30.
Er umfasst ebenfalls eine erste Transportwalze (in der Zeichnung
nicht gezeigt) und eine zweite Transportwalze 46, an welchen
ein Förderband 48 geführt ist. Eine Oberseite 50 des
Förderbands 48 und die Oberseite 38 des
Förderbands 36 sind fluchtend ausgerichtet, d.
h. sie weisen eine gemeinsame Hüllebene auf.
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Der
erste Förderbandabschnitt 28 und der zweite Förderbandabschnitt 30 sind
beabstandet zueinander angeordnet; zwischen der zweiten Transportwalze 46 des
ersten Förderbandabschnitts 28 und der ersten
Transportwalze 32 des zweiten Förderbandabschnitts 30 liegt
ein Freiraum 52 (Spalt). Der Freiraum 52 ist in
seiner Länge in der Transportrichtung 26 so gewählt,
dass, abgesehen davon, dass der weiter unten beschriebene Mechanismus
in ihm (mindestens teilweise) positioniert werden kann, eine Übergabe
von Gegenständen 12 von dem ersten Förderbandabschnitt 28 zu
dem zweiten Förderbandabschnitt 30 über
den Freiraum 52 hinweg möglich ist.
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In
dem Freiraum 52 ist (mindestens) ein Anpresselement in
Form einer Anpressrolle 54 angeordnet, die um eine Drehachse 56 drehbar
ist. Für die Drehbeweglichkeit ist vorzugsweise kein eigener
Antrieb vorgesehen, sondern nur durch den Anpressdruck eines Etiketts 14 lässt
sich die Anpressrolle 54 in eine Drehbewegung versetzen.
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Die
Anpressrolle 54 ist zu der ersten Transportwalze 32 abstandsveränderlich
gelagert. In 1 ist eine erste Stellung 58 der
Anpressrolle 54 gezeigt, in welcher sie einen minimalen
Abstand zu der zweiten Transportwalze 34 aufweist. Ferner
ist eine zweite Stellung 60 angedeutet, in welcher sie
einen maximalen Abstand zu der ersten Transportwalze 32 aufweist.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel, welches in 2 angedeutet
ist, ist die Anpressrolle 54 linear beweglich an einer
Verschiebungsführungseinrichtung 62 gehalten.
An dieser Verschiebungsführungseinrichtung 62 ist
die Anpressrolle 54 in einer Richtung/Gegenrichtung 64 parallel
zur Transportrichtung 26 verschieblich. Zur Zustellung
der Anpressrolle 54 aus der zweiten Stellung 60 in
die erste Stellung 58 ist ein Antrieb 66 vorgesehen,
welcher die Bewegung der Anpressrolle 54 an der Verschiebungsführungseinrichtung 62 bewirkt.
Ferner dient der Antrieb 66 zur Zurückführung
der Anpressrolle 54 aus der ersten Stellung 58 in
die zweite Stellung 60.
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Für
die Zubewegung der Anpressrolle 54 zu der ersten Transportwalze 32 hin
und für die Rückbewegung kann auch eine Schwenklagerung
der Anpressrolle 54 vorgesehen sein oder eine kombinierte Linearführung
und Schwenklagerung.
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Die
Anpressrolle 54 weist vorzugsweise einen kleineren Durchmesser
als die zweite Transportwalze 34 auf. Die Anpressrolle 54 mit
der Verschiebungsführungseinrichtung 62 ist unterhalb
der Hüllfläche der Oberseite 38 des zweiten
Förderbandabschnitts 30 und der Oberseite 50 des
ersten Förderbandabschnitts 28 angeordnet. Ferner
ist sie (bezogen auf die Schwerkraftrichtung g) oberhalb der Hüllfläche
der Unterseite 40 des zweiten Förderbandabschnitts 30 und
einer entsprechenden Unterseite 68 des ersten Förderbandabschnitts 28 angeordnet.
Sie ist insbesondere vollständig in dem Freiraum 52 aufgenommen,
wobei sie seitlich (links und/oder rechts) aus dem Freiraum 52 hinausragen kann.
Die Länge der Anpressrolle 54 bzw. die Gesamtlänge
einer Einheit, welche mehrere Anpressrollen 54 umfasst,
ist durch eine entsprechende Etikettenbreite bestimmt. Es ist dabei
möglich, dass die Länge der Anpressrolle bzw.
der Anpressrollen-Einheit größer ist als die Etikettenbreite.
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Die
Anpressrolle 54 ist mit einer Antihaftbeschichtung versehen.
Sie kann auch zur Verminderung der möglichen Haftfläche
für die Haftseite 18 eines Etiketts 14 beabstandete
ringförmige Segmente 70 aufweisen, welche einen
größeren Durchmesser aufweisen als die Zwischenbereiche 72 zwischen
benachbarten Segmenten 70. In diesem Fall genügt
es, wenn nur die ringförmigen Segmente 70 antihaftend ausgebildet
sind.
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In
dem Freiraum 52 sind eine oder mehrere Blasdüsen 74 angeordnet.
Die mindestens eine Blasdüse 74 ist bezogen auf
die Schwerkraftrichtung g oberhalb der Anpressrolle 54 angeordnet.
Sie stellt einen oder mehrere Blasstrahlen 76 bereit, welche mindestens
näherungsweise parallel zur Transportrichtung 26 orientiert
sind und oberhalb der Anpressrolle 54 in Richtung der ersten
Transportwalze 32 gerichtet sind.
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Durch
den oder die Blasstrahlen 76 kann ein Etikett in die Transportrichtung 26 gedrückt
werden.
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Zwischen
dem Drucker 22 und dem Freiraum 52 ist eine Bereitstellungseinrichtung 78 angeordnet, über
welche (bedruckte) Etiketten 14 dem Freiraum 52 bereitgestellt
werden. Über die Bereitstellungseinrichtung 78 werden
(bedruckte) Etiketten 14 von dem Drucker 22 in
den Freiraum 52 befördert. Der Drucker 22 ist
dabei bezogen auf die Schwerkraftrichtung unterhalb der Transporteinrichtung 26 angeordnet.
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Die
Bereitstellungseinrichtung 78 umfasst eine Transportbahn 80,
welche beispielsweise durch eine Platte 82 oder dergleichen
gebildet ist. Die Transportbahn 80 ist in einem Winkel
zur Schwerkraftrichtung g orientiert, um Etiketten 14 von
dem Drucker 22 in den Freiraum 52 hinein befördern
zu können.
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An
der Transportbahn 80 können ein oder mehrere Saugköpfe 84 angeordnet
sein. Durch einen Saugkopf 84 ist ein Etikett 14 ansaugbar.
Entsprechend sind an der Platte 82 Öffnungen angeordnet. Durch über
den Saugkopf 84 erzeugten Unterdruck kann ein (bedrucktes)
Etikett 14 in einer Wartestellung gehalten werden, bevor
es auf einen Gegenstand 12 aufgeklebt wird.
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Der
Saugkopf 84 ist insbesondere dem Freiraum 52 benachbart
angeordnet, d. h. entfernt von dem Drucker 22 angeordnet.
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Es
kann dabei vorgesehen sein, dass die Platte 82 teilweise
in den Freiraum 52 ragt.
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Die
Etikettiervorrichtung 10 umfasst eine Steuerungseinrichtung 86,
durch welche der Antrieb 66 für die Zustellungsbewegung
der Anpressrolle 54 steuerbar ist. Die Steuerungseinrichtung 86 steuert ferner
die Blasdüse 74 an.
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Durch
die Steuerungseinrichtung 86 ist angepasst an die Bewegung
und Positionierung von Gegenständen 12 an dem
Freiraum 52 ein Anpressvorgang eines bedruckten Etiketts 14 an
die erste Transportwalze 32 sowie ein Anblasen des Etiketts 14 steuerbar.
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Es
ist grundsätzlich auch möglich, dass das (mindestens
eine) Anpresselement keine Anpressrolle ist, sondern ein nicht drehbares
Element, welches antihaftbeschichtet ist. An einem solchen Anpresselement
erfolgt die Führung eines Etiketts alleine gleitend ohne
Drehung.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform ist das Anpresselement,
welches insbesondere als Anpressrolle ausgebildet ist, stationär
in dem Freiraum angeordnet. Die Position entspricht dabei im Wesentlichen derjenigen,
welche in 3 gezeigt ist (erste Stellung 54).
Wenn ein Etikett zwischen dieser Anpressrolle und der Transportwalze 32 eingefädelt
ist, dann wird es "automatisch" gegen die Transportwalze gepresst.
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Das
erfindungsgemäße Etikettierverfahren funktioniert
wie folgt:
Gegenstände 12 werden auf der
Förderbandeinrichtung 30 in Transportrichtung 26 transportiert.
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Ein
bedrucktes Etikett wird durch die Bereitstellungseinrichtung 78 in
den Freiraum 52 befördert. Das Etikett 14 wird
in einer Wartestellung gehalten. In der Wartestellung des Etiketts
ist die Anpressrolle 54 in der zweiten Stellung 60,
in welcher sie entfernt von der ersten Transportwalze 32 ist.
In der Wartestellung ist das Etikett durch den Saugkopf 84 mittels
Unterdruckbeaufschlagung gehalten.
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Wenn
der Gegenstand 12 über den Freiraum 52 läuft,
dann wird rechtzeitig abhängig von der Bewegung und Position
des Gegenstands durch die Steuerungseinrichtung 86 gesteuert
die Anpressrolle 54 auf die erste Transportwalze 32 zu
bewegt. In der Wartestellung des Etiketts liegt ein vorderer Endbereich
des Etiketts 14 zwischen der Anpressrolle 54 und
der ersten Transportwalze 32. Durch die Zustellungsbewegung
der Anpressrolle 54 wird das Etikett 14 durch
die Anpressrolle 54 gegen die erste Transportwalze 32 gepresst.
An der ersten Transportwalze 32 mit dem darauf laufenden
Förderband 36 liegt dabei die bedruckte Seite 20 des
Etiketts 14 an. Die Haftseite 18 liegt an der
Anpressrolle 54 an.
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Das
Etikett 14 wird an der ersten Transportwalze 32,
welche sich angetrieben dreht, mitgenommen. Dabei kann die erste
Transportwalze 32 direkt angetrieben sein oder auch die
zweite Transportwalze 34 kann direkt angetrieben sein und über
das Förderband 36 die erste Transportwalze 32 antreiben.
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Durch
die Mitnahme des Etiketts 14 an der ersten Transportwalze 32 wird
dieses auf die gleiche Geschwindigkeit wie das Förderband 36 beschleunigt.
Diese Geschwindigkeit ist die Geschwindigkeit des Gegenstands 12 in
der Transportrichtung 26. Dadurch lässt sich das
Etikett 14 faltenfrei an dem Gegenstand 12 an
dessen Unterseite 16 applizieren.
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Durch
die optionale Verwendung der mindestens einen Blasdüse 74 kann
der Förderbereich des Etiketts 14 während
der Wartestellung und/oder bei der ersten Berührung des
Etiketts 14 mit dem Gegenstand 12 in die Transportrichtung 26 gedrückt werden.
Ein entsprechender Blasstrahl (Stützluftstrahl) 76 sorgt
für die entsprechende Kraftbeaufschlagung dieses Bereichs
des Etiketts.
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In 3 ist
die erste Stellung 58 der Anpresswalze 54 angedeutet,
bei welcher diese das Etikett 14 gegen die erste Transportwalze 32 drückt
und dann das Etikett 14 durch diese Transportwalze 32 mit
der Geschwindigkeit der ersten Transportwalze 32 mitgenommen
wird.
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Durch
die erfindungsgemäße Lösung lässt sich
eine faltenfreie Etikettenablage an einem Gegenstand 12 erreichen.
Bei einer entsprechender Steuerung der Etikettenzustellung in den
Freiraum 52 angepasst an die Bewegung der Gegenstände 12 auf
der Förderbandeinrichtung 24 und Zustellung der Anpressrolle 54 zu
der ersten Transportwalze 32 lassen sich Etiketten 14 an
vorgegebenen Positionen an der Unterseite 16 von Gegenständen 12 ablegen.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Etikettiervorrichtung, welches in 4 gezeigt
und dort mit 90 bezeichnet ist, umfasst eine Fördereinrichtung 92,
welche als Rollenbahn ausgebildet ist. Diese Fördereinrichtung 92 weist
einen ersten Förderabschnitt 94 und einen zweiter
Förderabschnitt 96 auf. Der erste Förderabschnitt 94 hat eine
Mehrzahl von Transportwalzen 98a, 98b usw. Der
zweite Förderabschnitt 96 umfasst ebenfalls eine Mehrzahl
von Transportwalzen 100a, 100b usw. Auf dieser
Rollenbahn 90 sind die Gegenstände 12 geführt.
Dazu sind eine oder mehrere der Transportwalzen angetrieben.
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Zwischen
dem ersten Förderabschnitt 94 und dem zweiten
Förderabschnitt 96 ist ein Freiraum 102 gebildet,
welcher zu dem ersten Förderabschnitt 94 durch
die Transportwalze 98a und zu dem zweiten Förderabschnitt 96 hin
durch die Transportwalze 100a begrenzt ist.
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In
dem Freiraum 102 ist eine bewegliche oder stationäre
Anpressrolle 104 angeordnet.
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Es
ist dabei grundsätzlich möglich, dass alternativ
zu einer drehbaren Anpressrolle ein nicht drehbares Anpresselement
positioniert ist.
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Die
Anpressrolle 104 ist dabei grundsätzlich gleich
ausgebildet wie die oben im Zusammenhang mit der Etikettiervorrichtung 10 beschriebene
Anpressrolle 54.
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Durch
die Anpressrolle 104 ist ein Etikett gegen die Transportwalze 100a druckbar.
An der Transportwalze 100a ist dann das Etikett mitnehmbar
und an einem Gegenstand 12 ablegbar.
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Die
Etikettiervorrichtung 90 funktioniert grundsätzlich
gleich wie die oben beschriebene Etikettiervorrichtung 10.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Rollenbahn 92 im
Vergleich zu der Förderbandeinrichtung 24.
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Es
ist auch grundsätzlich möglich, dass eine Transportwalze,
gegen welche das mindestens eine Anpresselement ein Etikett drückt,
in dem Freiraum zwischen einem ersten Förderabschnitt und
einem zweiten Förderabschnitt angeordnet ist. In diesem Fall
sorgt die Transportwalze für den Transport eines Gegenstands 12 von
dem ersten Förderabschnitt zu dem zweiten Förderabschnitt über
den Freiraum hinweg. Dieser Fall ist in 4 in nicht
durchgezogenen Linien angedeutet. Es ist ein erster Förderabschnitt 105 beispielsweise
als Förderbandabschnitt und ein zweiter Förderabschnitt 106 beispielsweise
als Förderbandabschnitt bereitgestellt. Zwischen diesen
ist ein Freiraum 108 gebildet, in dem eine Transportwalze
angeordnet ist (in 4 die Transportwalze 100a).
Das Anpresselement 104 kann ein Etikett gegen die Transportwalze 100a drücken. Über
die Transportwalze 100a werden auch Gegenstände
von dem ersten Förderabschnitt 105 und dem zweiten Förderabschnitt 106 transportiert.
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Insbesondere
ist dann die Transportwalze 100a angetrieben.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0952086
A1 [0003]
- - JP 2003155010 A [0004]
- - JP 2005015026 A [0004]
- - JP 2005335729 A [0004]
- - JP 2005335727 A [0004]
- - JP 2005212823 A [0004]
- - JP 04154533 A [0004]