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DE69708414T2 - Trimmerkopf - Google Patents

Trimmerkopf

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Publication number
DE69708414T2
DE69708414T2 DE69708414T DE69708414T DE69708414T2 DE 69708414 T2 DE69708414 T2 DE 69708414T2 DE 69708414 T DE69708414 T DE 69708414T DE 69708414 T DE69708414 T DE 69708414T DE 69708414 T2 DE69708414 T2 DE 69708414T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
thread
cutting head
clamping
combination
clamping member
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69708414T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69708414D1 (de
Inventor
Fernando R. Iacona
Ignazio M. Iacona
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kwik Products Inc
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=24848849&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE69708414(T2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Individual filed Critical Individual
Application granted granted Critical
Publication of DE69708414D1 publication Critical patent/DE69708414D1/de
Publication of DE69708414T2 publication Critical patent/DE69708414T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D34/00Mowers; Mowing apparatus of harvesters
    • A01D34/01Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus
    • A01D34/412Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters
    • A01D34/416Flexible line cutters
    • A01D34/4166Mounting or replacement of the lines

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Harvester Elements (AREA)
  • Magnetic Heads (AREA)
  • Paper (AREA)

Description

    1. Gebiet der Erfindung.
  • Diese Erfindung ist auf Faden- bzw. Strang- bzw. Schnur-Schneid- bzw. - Trimmvorrichtungen für Gärten und insbesondere auf einen Schneidkopf für Fadenschneidvorrichtungen bzw. -trimmvorrichtungen gerichtet, der leicht erneuert bzw. wiedereingefädelt werden kann.
  • 2. Beschreibung des Standes der Technik.
  • Fadenschneidvorrichtungen sind in dem Stand der Technik wohlbekannt. Eine typische Fadenschneidvorrichtung nach dem Stand der Technik weist einen ebenen Schneidkopf mit mindestens zwei sich radial erstreckenden Fäden auf, der mit einer genügenden Geschwindigkeit gedreht wird, um die Fäden dazu zu veranlassen, sich zu versteifen. Die Fäden sind in üblicher Weise aus Kunststoff gebildet und ausreichend stark bzw. stark genug, um in einem versteiften Zustand durch Grashalme, Hecken und andere Vegetation hindurch zu schneiden. Die Fäden werden jedoch nach Auftreffen auf Stein, Beton oder manch anderes hartes Material, das gewöhnlich bei einer Garteneinfassung vorgefunden wird, reißen.
  • Fadenschneidvorrichtungen bzw. Fadenschneider werden überaus oft dazu verwendet, um Vegetation entlang einer Umrandung eines Blumenbeetes oder eines - Rasenplatzes zu schneiden, der einem Gehweg, einer Einfahrt oder einer festen Anlage bzw. Struktur benachbart ist. Weil sich der Schneidkopf mit einer Geschwindigkeit dreht, die die Fäden fast nicht wahrnehmbar macht, ist eine Bedienungsperson des Fadenschneiders nicht immer dazu fähig, zu sehen, daß die Fäden in Berührung mit einer harten Fläche kommen können, und dementsprechend zu reagieren. Infolgedessen werden Fäden an einem Fadenschneider gewöhnlich gerissen. Bei Ausgestaltungen von Fadenschneider-Schneidköpfen nach dem Stand der Technik ist versucht worden, den Vorgang des Wiedereinfädelns zu erleichtern, der ziemlich zeitraubend sein kann. Eine Art von Schneidkopfausgestaltung weist eine Anordnung von Nuten und Ausschnitten in der Nabe des Schneidkopfes auf, die wirken, um einen Faden hierin zu befestigen, wie in dem US-Patent Nr. 4,190,954 für Walto mit der Bezeichnung "CUTTING HEAD (Schneidkopf)", das am 04. März 1980 erteilt wurde, dem US-Patent Nr. 4,905,465 für Jones et al. mit der Bezeichnung "ROTAR. Y CUTTING MEMBER FOR USE WITH LAWN MOWERS AND THE LIKE (Drehbares Schneidelement zur Verwendung bei Rasenmähern und dergleichen)", das am 6. März 1990 erteilt wurde, und dem US-Patent Nr. 5,023,998 für Masciarella et al. mit der Bezeichnung "FILAMENT HOLDER FOR A ROTATING FILAMENT - VEGETATION CUTTER (Fadenhalter für einen drehbaren Fadenschneider für Pflanzen)", das am 18. Juni 1991 erteilt wurde. Diese Art von Schneidkopf weist mehrere Nachteile auf. Erstens weisen die Nuten und Ausschnitte eine Anzahl von scharfen Ecken auf, die mit der Zeit den hierin angeordneten Faden durchscheuern, schwächen und reißen. Zweitens kann ein verhältnismäßig dünner Faden nur infolge der zahlreichen Drehungen verwendet werden, denen der Faden unterworfen werden muß. Infolgedessen reißt ein dünnerer Faden öfter als dickere Gegenstücke und erfordert wiederholtes Austauschen. Drittens ist ein Auseinanderbauen des Schneidkopfes für das Wiedereinfädeln des Schneidkopfes mit darauffolgendem Biegen und darauffolgender Manipulation des Fadens erforderlich, um den Nuten und Ausschnitten zu entsprechen, die in dem Schneidkopf gebildet sind. Ein typischer Schneidkopf nach dem Stand der Technik erfordert 1 bis 5 Minuten für Auseinanderbauen und Wiedereinfädeln. Für einen geschäftlich tätigen bzw. berufsmäßigen Gärtner, der acht bis zehn Stunden am Tag unter Benutzung eines Fadenschneiders aufwendet, können eine Stunde oder mehr für das Wiedereinfädeln vergeudet sein.
  • Eine zweite Art von Fadenschneider-Schneidkopf-Ausgestaltung weist eine Fadenspule auf, die innerhalb des Schneidkopfes eingeschlossen ist und bei der der Faden durch Umfangsöffnungen abgezogen wird, die in dem Umfang des Schneidkopfes gebildet sind, wie erforderlich, wie in dem US-Patent Nr. 3,708,967 für Geist et al. mit der Bezeichnung "ROTARY CUTTING ASSEMBLY (Drehbare Schneidanordnung)", das am 9. Januar 1973 erteilt wurde, in dem US-Patent Nr. 4,301,642 für Thurber mit der Bezeichnung "SAFETY ROTOR FOR MOWER (Sicherheitsrotor für Rasenmäher)", das am 24. November 1981 erteilt wurde, und in dem US-Patent Nr. 4,335,510 für Close et al. mit der Bezeichnung "STRING TRIMMER (Fadenschneider)" offenbart, das am 22. Juni 1982 erteilt wurde. Der Faden ist innerhalb des Schneidkopfes eingeklemmt, um ein unerwünschtes Herausziehen aus diesem zu verhindern. Diese Schneidkopfausgestaltung weist ebenfalls mehrere Nachteile auf. Ein Fehler nahe einer Öffnung kann verursachen, daß das Ende des Fadens innerhalb des Schneidkopfes zurückgezogen wird, wodurch ein Auseinanderbauen des Schneidkopfes und ein Wiedereinfädeln des Fadens durch die Öffnung erforderlich sind. Obwohl der Schneidkopf ausgestaltet sein kann, um leicht abgenommen zu werden, trägt das übliche Auftreten eines Fadenausfalles zu einem beträchtlichen Ausmaß an Zeit bei, die zum Auseinanderbauen des Schneidkopfes aufgewendet wird. Ferner muß die Bedienungsperson des Fadenschneiders das Gewicht einer ganzen Spule während des Verlaufs des Arbeitsvorgangs tragen, der für einen geschäftlich tätigen bzw. berufsmäßigen Gärtner eine wesentliche Zeit und sogar einen ganzen Arbeitstag bedeuten kann, was zu einer erheblichen Anstrengung führt.
  • Um einige der Nachteile nach dem Stand der Technik zu überwinden, vermeidet eine dritte Art von Fadenschneider-Schneidkopf die Notwendigkeit für ein Auseinanderbauen des Schneidkopfes, um ein Wiedereinfädeln durchzuführen. Zum Beispiel zeigt das US-Patent Nr. 4,756,146 für Rouse mit der Bezeichnung "STRING TRIMMER HEAD AND METHOD (Fadenschneider-Kopf und Verfahren)", das am 12. Juli 1988 erteilt wurde, vier gekrümmte Kanäle auf, von denen sich jeder zwischen zwei Stellen an dem Umfang des Schneidkopfes erstreckt. Die Kanäle sind in Paaren angeordnet, so daß jedes Paar von Kanälen an einem Faden reibschlüssig angreift. Der Faden wird an dem Schneidkopf befestigt, wobei ein Ende des Fadens durch jeden Kanal von einer Stelle außerhalb in Bezug auf den Schneidkopf eingeführt wird und die Enden durch die Kanäle so gezogen werden, daß der mittlere Bereich des Fadens in Berührung mit einem Bereich des Umfangs des Schneidkopfes kommt, wobei dieser Bereich zwischen den Kanälen angeordnet ist. Ein anderes Beispiel der dritten Art der Schneidkopfausgestaltung ist in dem US- Patent Nr. 5,398,416 für Mackey mit der Bezeichnung "UNIVERSAL STRING TRIMMER REPLACEMENT HEAD (Universal-Fadenschneider-Austauschkopf)" offenbart, das am 21. März 1995 erteilt wurde und das einen zylindrischen Block offenbart, der mit zwei nicht-parallelen Kanälen versehen ist. Ein Faden ist bei dem Mackey-Schneidkopf durch eine Reihe von Schleifen bzw. Schlingen befestigt, wobei der Faden durch die Kanäle verläuft und an Bereichen der Außenoberfläche des Schneidkopfes angreift. Obwohl diese Druckschriften das Erfordernis des Auseinanderbauens eines Schneidkopfes während des Vorgangs des Wiedereinfädelns vermeiden, so ist das Bilden der erforderlichen Anzahl von Schleifen bzw. Schlingen und das Einfädeln, wie in diesen Druckschriften offenbart, ebenfalls zeitraubend. Infolge der Nachteile nach dem Stand der Technik liegt eine Notwendigkeit für einen Fadenschneider-Schneidkopf vor, bei dem ein rasches - Wiedereinfädeln erfolgen kann.
  • Die US-PS 4,062,114 offenbart einen Rasenschneider bzw. -trimmer, der einen flexiblen Schneidfaden aufweist. Der Faden wird in einen Aufnahmedurchgang innerhalb eines drehbaren Schneidkopfes eingeführt. Innerhalb des Durchganges ist ein in einer Richtung wirkender Greiferschuh angeordnet, der eine Mehrzahl von Zacken bzw. Spitzen vorsieht, um eine Bewegung eines Schneidelements in der durch die Zentrifugalkraft induzierten Richtung zu verhindern. Während sich der Schneidkopf dreht, wirkt eine Zentrifugalkraft auf den Faden so, daß der Faden durch den in einer Richtung wirkenden Greiferschuh in einem Festsitz eingeklemmt wird. Die auf den Faden wirkende Klemmkraft wird lediglich durch die auf den Faden wirkende Zentrifugalkraft erzeugt. Daher hängt die Klemmkraft von der Art des Fadens, insbesondere von dem Gewicht des verwendeten Fadens ab.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine verbesserte Kombination eines Schneidkopfes und eines Fadens eines Fadenschneiders vorzusehen, wobei diese Kombination leichtgewichtig ist und mit einem Faden irgendeiner Stärke bzw. Dicke leicht und rasch eingefädelt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Kombination eines Schneidkopfes und eines Fadens mit den im Anspruch 1 definierten Merkmalen gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen Unteransprüchen definiert.
  • Entsprechend der Erfindung ergibt sich ein Fadenschneider-Schneidkopf, der leicht und rasch wiedereingefädelt wird.
  • Ferner ergibt die Erfindung einen Fadenschneider-Schneidkopf, der leicht und rasch mit einem Faden irgendeiner Stärke bzw. Dicke eingefädelt werden kann.
  • Der Fadenschneider-Schneidkopf mit einem durch Zentrifugalkraft angetriebenen Klemmechanismus zum Halten des Fadens innerhalb des Schneidkopfes erlaubt ein leichtes Wiedereinfädeln des Schneidkopfes.
  • Der leichtgewichtige Fadenschneider-Schneidkopf enthält nur eine fürden Betrieb notwendige Fadenmenge.
  • Der Fadenschneider-Schneidkopf kann ohne Auseinanderbauen oder Biegen und Verdrehen des Fadens innerhalb des Schneidkopfes wiedereingefädelt werden.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die oben angegebenen Aufgaben werden durch einen neuen und verbesserten Fadenschneider-Schneidkopf gelöst, der leicht und rasch wiedereingefädelt werden kann und der dazu befähigt ist, einen Faden sowohl mit einer dünnen als auch mit einer dicken Fadenstärke zu verwenden.
  • Der Schneidkopf entsprechend dem Erfindungsgegenstand weist vorzugsweise einen im wesentlichen zylindrischen Körper mit einer scheibenförmigen Basisplatte, die so ausgebildet, um eine mittlere Öffnung für eine Antriebswelle zu definieren, und eine umgebende Seitenwand auf. Eine Mehrzahl von Schlitzen ist in der Seitenwand gebildet, wobei eine sich radial einwärts erstreckende Andrückwand einen Rand eines jeden der Schlitze bildet. Ein Klemmglied bzw. Klemmelement ist zu jeder Öffnung benachbart, der entsprechenden Andrückwand gegenüberliegend, in der Weise schwenkbar bzw. drehbar gelagert, daß sein Schwerpunkt zwischen der schwenkbaren Lagerung und der entsprechenden Andrückwand angeordnet ist. Die Klemmglieder sind so angepaßt und geformt, um zwei Grade an Klemmkraft in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Andrückwänden zu erzeugen. Es sind Federn vorgesehen, um einen Grad an Klemmkraft zu erzeugen, wobei die Klemmkraft ausreichend ist, um an den Fäden innerhalb des Schneidkopfes anzugreifen und diese Fäden innerhalb des Schneidkopfes zu halten, während dieser nicht in Gebrauch ist. Ein zweiter und höherer Grad an Klemmkraft wird erzeugt, wenn der Schneidkopf in Benutzung ist, wobei die Drehung des Schneidkopfes eine Zentrifugalkraft erzeugt, die auf die Schwerpunkte der Klemmglieder einwirkt und deren greifende Kraft verstärkt. Der geringere Grad an Klemmkraft kann durch einen Faden überwunden werden, der von einer Stelle · außerhalb des Schneidkopfes durch die Öffnung und zwischen dem Klemmglied und der Andrückwand zwangsläufig eingeführt wird. Während des Betriebs sind die Klemmglieder in einer Klemmposition fest gesichert, durch die der höhere Grad an Klemmkraft erzeugt wird. Weil ein Faden durch die Öffnungen von einer Stelle außerhalb des Schneidkopfes gefädelt werden kann, ist kein zeitraubendes Auseinanderbauen des Schneidkopfes erforderlich, um nach Ausfall eines Fadens den Schneidkopf wiedereinzufädeln. Eine Bedienungsperson des Gegenstands der Erfindung kann ein Bündel von Fäden mit sich führen, die auf eine vorbestimmte Länge vorgeschnitten sind und in den Schneidkopf leicht gefädelt werden können, wenn erforderlich.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform sind die Klemmglieder mit einer Nockengestalt ausgebildet und es sind Federn vorgesehen, um die nockenförmigen Klemmglieder in Berührung mit der entsprechenden Andrückwand zu drängen. Jedes nockenförmige Klemmglied ist so ausgebildet und angeordnet, daß sein Schwerpunkt zwischen der Andrückwand und der schwenkbaren Lagerung angeordnet ist. Die Federn erzeugen den geringeren Grad an Klemmkraft dadurch, daß die Klemmglieder in Berührung mit den entsprechenden Andrückwänden gedrängt werden. Während des Betriebs wirkt die durch die Drehung des Schneidkopfes erzeugte Zentrifugalkraft auf die Schwerpunkte der Klemmglieder, wobei resultierende Drehmomente in den Klemmgliedern um die schwenkbaren Lagerungen herum erzeugt werden. Infolge der örtlichen Festlegung der Schwerpunkte treibt das in jedem Klemmglied erzeugte Drehmoment das Klemmglied zu einem stärkeren Angreifen an der entsprechenden Andrückwand, wodurch die Klemmkraft erhöht wird, die durch die Klemmglieder und die Andrückwände erzeugt wird.
  • Die Öffnungen, die Andrückwände und die Klemmglieder sind so bemessen, um einen Faden sowohl mit dünner als auch dicker Fadenstärke aufzunehmen. Somit ist der neue und verbesserte Schneidkopf des Erfindungsgegenstands dazu befähigt, verhältnismäßig starke Fäden aufzunehmen, die die Wahrscheinlichkeit des Ausfalles herabsetzen. Die Aufnahme dickerer Fäden, die die Anzahl von Ausfällen herabsetzt, und die Leichtigkeit des Wiedereinfädelns reduzieren die beim Wiedereinfädeln eines Fadenschneiders aufgewendete Verlustzeit einer Bedienungsperson.
  • Diese und weitere Merkmale der Erfindung lassen sich durch ein Studium der nachfolgenden, detaillierten Beschreibung der Erfindung und der beigefügten Zeichnungen besser verstehen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht des neuen und verbesserten Schneidkopfes entsprechend dem Erfindungsgegenstand.
  • Fig. 2 ist eine Draufsicht des neuen und verbesserten Schneidkopfes entsprechend dem Erfindungsgegenstand.
  • Fig. 3 ist eine Teilansicht eines Fadens, der durch den neuen und verbesserten Schneidkopf entsprechend dem Erfindungsgegenstand eingeklemmt ist.
  • Fig. 4 ist eine Teilansicht einer zweiten Ausführungsform des neuen und verbesserten Schneidkopfes entsprechend dem Erfindungsgegenstand.
  • Fig. 5 ist eine Teilansicht einer dritten Ausführungsform des neuen und verbesserten Schneidkopfes entsprechend dem Erfindungsgegenstand.
  • Fig. 6 ist eine Teilansicht einer vierten Ausführungsform des neuen und verbesserten Schneidkopfes entsprechend dem Erfindungsgegenstand.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Unter Bezugnahme auf Fig. 1 wird erläutert, daß der Schneidkopf 10 mittels eines nicht gezeigten Motors durch eine Antriebsweile 12 drehbar angetrieben wird, wobei dieser Schneidkopf 10 Fäden 14 mit einer ausreichenden Geschwindigkeit schnell dreht bzw. wirbelt, um Vegetation zu schneiden. Wilde bzw. unordentliche Vegetation, z. B. ein Grasbüschel 16, kann zu einer erwünschten Höhe geschnitten werden, wie durch ein Büschel 18 und einen Grashalm 20 dargestellt.
  • Fig. 2 zeigt klarer die bevorzugte Ausführungsform des Schneidkopfes 10, der eine scheibenförmige Basisplatte 22 aufweist, die mit einer mittleren Nabe 24 versehen ist. Die Basisplatte 22 ist vorzugsweise mit einer kreisförmigen Gestalt versehen. Alternativ hierzu kann die Basisplatte 22 mit irgendeiner Gestalt versehen sein, die es der Basisplatte 22 erlaubt, sich um ihre Mitte in einem Gleichgewichtszustand zu drehen. Zum Beispiel kann die Basisplatte 22 als ein Rechteck oder als ein Stern mit gleichmäßig beabstandeten Spitzen ausgebildet sein. Ferner kann der Schneidkopf 10 durch Schneiden der Basisplatte 22 zu den erwünschten Abmessungen in verschiedenen Größen ausgebildet sein.
  • Die Nabe 24 ist kegelstumpfförmig ausgebildet und erstreckt sich von der Basisplatte 22 in einer einzigen Richtung. Eine Antriebswellenöffnung 26 ist in der Nabe 24 ausgebildet und so bemessen, um es einer Antriebswelle zu erlauben, durch die Öffnung hindurchzugehen bzw. zu greifen. Die Antriebswelle kann an der Nabe 24 in dem Hohlraum befestigt sein, der durch die Nabe 24 oberhalb der Ebene der Basisplatte 22 gebildet ist. Eine Seitenwand 28 erstreckt sich ebenfalls von der Basisplatte 22 in der gleichen Richtung wie die Nabe 24 bis zu einer Höhe, die gleich wie oder größer als die Höhe der Nabe 24 ist. Die Seitenwand 28 ist diskontinuierlich, wobei Kanten 30 und Andrückwände 32 die Enden einer jeden Länge der Seitenwand 28 bilden.
  • Die Kanten 30 und die Andrückwände 32 erstrecken sich beide radial einwärts in Richtung zu der Nabe 24, wobei die Andrückwände 32 eine Höhe aufweisen, die gleich zu derjenigen der Seitenwand 28 ist. Die Kanten 30 sind, wenn von der Basisplatte 22 gemessen, mit einer Höhe versehen, die beträchtlich geringer als die Seitenwand 28 ist. Die Kanten 30 und die Andrückwände 32 sind so angeordnet, um Öffnungen 34 an entgegengesetzten Stellen in der Seitenwand 28 zu bilden. Die Öffnungen 34 sind jeweils mit einer Breite versehen, die dazu befähigt ist, den Faden 14 aufzunehmen, der irgendeine gewöhnlich benutzte Dicke verkörpert. Die Seitenwand 28 kann mit irgendeiner Anzahl der Öffnungen 34 versehen sein, solange wie die Öffnungen 34 mit gleichen Abständen entlang der Länge der Seitenwand 28 angeordnet sind. Die gleiche Beabstandung der Öffnungen 34 ist erforderlich, um den Schneidkopf 10 im Gleichgewicht zu halten, wenn sich der Schneidkopf 10 während des Gebrauchs dreht. Wie in Fig. 1 gezeigt, ist ein Deckel 35 vorgesehen, der so ausgebildet ist, um an der Seitenwand 28 entgegengesetzt zu der Basisplatte 22 anzugreifen und das Eindringen von Schmutz und Abfall in den Schneidkopf 10 zu verhindern. Der Deckel 35 ist so ausgebildet, um es einer Antriebswelle zu erlauben, durch ihn hindurchzugehen.
  • Mit Bezug auf Fig. 2 sind Nocken 36 an einer Stange bzw. einem Stiel 38 schwenkbar gelagert sind, die bzw. der sich von den Kanten 30 erstreckt. Die Nocken 36 sind so angebracht, daß die Oberseite der Nocken unterhalb der Höhe der Andrückwände 32 ist. Federn 40 sind vorgesehen, um die Nocken 36 vorzuspannen, wobei ein Ende einer jeden der Federn 40 an einem der Nocken 36 befestigt ist und ein zweites Ende einer jeden der Federn 40 an einem Tragarm bzw. einer klammer 42 befestigt ist, die in der Seitenwand 28 ausgebildet ist. Die Nocken 36 sind so ausgebildet und an den Stielen 38 so angebracht, daß der Schwerpunkt eines jeden der Nocken 36 an einer Stelle zwischen dem entsprechenden Stiel 38 und der Andrückwand 32 angeordnet ist, wie in Fig. 3 gezeigt, wobei der Schwerpunkt mit "C. G." bezeichnet ist. Die Federn 40 sind an den Nocken 36 derart befestigt, daß die Nocken 36 in einer Richtung im Uhrzeigersinn in eine Berührung mit der Andrückwand 32 gedrängt werden, wie in Fig. 2 gezeigt. Die Federn 40 erzeugen den geringeren Grad an Klemmkraft, der dazu befähigt ist, den Faden 14 zwischen dem Nocken 36 und der Andrückwand 32 zu halten. Die Federkraft der Feder 40 ist so ausgewählt, um eine Drehung der Nocken 36 entgegen dem Uhrzeigersinn bei der Einführung der Fäden 14 in den Schneidkopf 10 von einer Stelle außerhalb der Seitenwand 28 zu erlauben. Die Drehung des Schneidkopfes 10 während des Gebrauchs, entweder in einer Richtung im Uhrzeigersinn oder in einer Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn, erzeugt eine Zentrifugalkraft, die auf die Schwerpunkte der Nocken 36 einwirkt und ein Drehmoment um die Stiele 38 erzeugt, das die Nocken 36 dazu veranlaßt, zu einem engeren Angreifen an den Fäden 14 zu gelangen. Ferner dehnt die Zentrifugalkraft die Fäden 14 in radialer Richtung und verursacht eine Verdünnungswirkung, wobei der Querschnitt der Fäden 14 geringfügig reduziert wird, um es hierdurch den Federn 40 und dem auf die Nocken 36 einwirkenden Drehmoment zu erlauben, die Nocken 36 zu einem engeren Angreifen an den Andrückwänden 32 zu drängen und ein ebenfalls engeres Angreifen der Nocken 36 und der Andrückwände 32 um die Fäden 14 herum zu erzeugen.
  • Zum Betrieb wird der Schneidkopf 10 an einer drehbaren Antriebswelle angebracht, die durch den Deckel 35 und die Antriebswellenöffnung 26 hindurchgeht, wobei die Antriebswelle an der Nabe 24 befestigt bzw. gesichert wird. Ein Ende des Fadens 14 wird durch eine der Öffnungen 34 geführt, die in der Seitenwand 28 ausgebildet sind, und zwischen dem Nocken 36 und der Andrückwand 32 gezwungen. Der Durchgang des Fadens 14 zwischen dem Nocken 36 und der Andrückwand 32 veranlaßt den Nocken, sich in einer Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn zu drehen. Wenn einmal der Faden 14 in den Schneidkopf 10 eingezwängt ist, ist keine weitere Kraft erforderlich und die Feder 40 drängt den Nocken 36 in eine Drehung im Uhrzeigersinn, mit der Folge, daß der Faden 14 zwischen dem Nocken 36 und der Andrückwand 32 eingeklemmt wird. Der Faden 14 kann nicht leicht aus dem Schneidkopf 10 herausgezogen werden, weil eine auf den Faden 14 in einer Richtung radial auswärts einwirkende Kraft ebenfalls auf den Nocken 36 einwirken wird, um diesen dazu zu veranlassen, sich weiterhin im Uhrzeigersinn zu drehen und eine größere Klemmkraft zu erzeugen.
  • Wenn sich der Schneidkopf 10 in einer von beiden Richtungen dreht, wird die Klemmkraft infolge der durch die Drehung des Schneidkopfes 10 erzeugten Zentrifugalkraft, die auf die Schwerpunkte der Nocken 36 einwirkt, erhöht, wobei diese Schwerpunkte ihrerseits ein Drehmoment um den Stiel 38 erzeugen und die Nocken 36 dazu veranlassen, in ein engeres Angreifen an den Fäden 14 zu gelangen. Wenn einer der Fäden 14 während des Gebrauchs ausfällt bzw. zerstört wird, hat eine Bedienungsperson des Schneidkopfes 10 lediglich einen neuen Faden in den Schneidkopf 10 zu zwängen. Der Erfindungsgegenstand erfordert nicht ein Auseinanderbauen des Schneidkopfes 10, um ein Wiedereinfädeln zu bewerkstelligen. Die Enden des gerissenen Fadens werden lediglich in den Schneidkopf 10 hineingedrückt, ohne den Betrieb des Schneidkopfes 10 zu beeinträchtigen. Der Schneidkopf 10 kann periodisch geöffnet werden, um die Bruchstücke des gerissenen Fadens zu beseitigen.
  • Bei einer zweiten Ausführungsform können anstelle der Schraubenfedern 40 Torsionsfedern 44 um die Stiele 38 herum verwendet werden, wie in Fig. 4 gezeigt. Ein Ende 46 der Torsionsfeder 44 ist an der Kante 30 befestigt bzw. gesichert, wohingegen das andere Ende 48 an dem Nocken 36 befestigt bzw. gesichert ist, wie in dem Ausschnitt nach Fig. 4 gezeigt. Das Ende 48 drängt den Nocken 36 in einer Richtung im Uhrzeigersinn um den Stiel 38 herum, wobei die Funktion der zweiten Ausführungsform des Erfindungsgegenstands zu der oben beschriebenen ähnlich ist.
  • Alternativ hierzu kann der Nocken 36 durch ein unterschiedlich ausgestaltetes Klemmglied ersetzt sein. Wie in Fig. 5 gezeigt, kann ein zylindrischer Stab 50 an dem Stiel 38 schwenkbar angebracht sein, wobei der Schwerpunkt des zylindrischen Stabs 50 zwischen dem Stiel 38 und der Andrückwand 32 angeordnet ist. Bei dem Erfindungsgegenstand kann irgendein ausgestaltetes Klemmglied verwendet werden, solange wie es so ausgebildet ist, daß sein Schwerpunkt zwischen dem Stiel 38 und der Andrückwand 32 angeordnet ist und eine Kante oder eine Seite aufweist, die mit der Andrückwand 32 zusammenwirken kann, um den Faden 14 einzuklemmen.
  • Bei einer vierten Ausführungsform kann der Schneidkopf 10 so ausgebildet sein, daß die Nocken 36 dazu befähigt sind, an den Fäden 14 ohne die Verwendung von Federn 40 reibschlüssig anzugreifen. Wie in Fig. 6 gezeigt, kann der Stiel 38 sich durch die Kante 30 oder durch den Deckel 35, der nichtgezeigt ist, erstrecken. Ein Handgriff 52 ist an dem Ende des Stiels 38 entgegengesetzt zu den Nocken 36 vorgesehen. Durch Drehen des Handgriffs 52 kann der Nocken 36 um den Stiel 38 manuell gedreht werden. Der Nocken 36 bildet mit der Andrückwand eine Öffnung mit einer Breite "D", die verändert werden kann. Die Breite "D" ist zwischen den am nächsten liegenden Stellen des Nockens 36 und der Andrückwand 32 gemessen und stellt den engsten Querschnitt der Öffnung dar. Der Faden 14 ist mit einem Durchmesser "d" versehen. Um den Faden 14 innerhalb des Schneidkopfes 10 anzuordnen, wird der Nocken 36 so gedreht, daß die Breite "D" der Öffnung größer ist als der Durchmesser "d" des Fadens 14. Wenn einmal innerhalb des Schneidkopfes 10, wird der Nocken 36 so gedreht, um an dem Faden 14 reibschlüssig anzugreifen und den Faden 14 gegen die Andrückwand 32 zu drücken, wobei die Breite "D" geringer als der Durchmesser "d" des Fadens 14 ist. Eine Mehrzahl von beabstandeten Rippen 54 kann vorgesehen sein, um das reibschlüssige Angreifen des Nockens 36 an dem Faden 14 zu verstärken. Bei Gebrauch wirkt die durch die Drehung des Schneidkopfes 10 erzeugte Zentrifugalkraft auf den Schwerpunkt des Nockens 36, wie durch "C. G." angegeben, um das Angreifen an dem Faden 14 zu verstärken. Die Drehung des Schneidkopfes 10 veranlaßt den. Nocken 36, ein Moment um den Stiel 38 zu erzeugen und den Faden 14 gemäß einem engeren Angreifen einzuklemmen. Ferner können die Nocken 36 durch ein unterschiedlich ausgestaltetes Klemmglied ersetzt sein, das mit einem Schwerpunkt versehen ist, der zwischen dem Stiel 38 und der Andrückwand 32 während des Gebrauchs angeordnet ist, und eine Kante oder Seite aufweist, die an dem Faden 14 reibschlüssig angreifen kann.
  • Wie leicht zu erkennen ist, können zahlreiche Abwandlungen und Änderungen durch in der Technik bewanderte Fachleute leicht durchgeführt werden, und daher ist es nicht erwünscht, die Erfindung auf die genaue Ausbildung und die genaue Funktion, wie gezeigt und beschrieben, zu beschränken, und dementsprechend kann von allen geeigneten, gleichwertigen Abwandlungen Gebrauch gemacht werden, um innerhalb des Umfangs der Erfindung, wie beansprucht, zu fallen.

Claims (8)

1. Kombination eines Schneidkopfs (10) eines Fadens bzw. Strangs bzw. einer Schnur (14) zum Schneiden und Trimmen von Vegetation, wobei die Kombination durch eine Antriebswelle (12) wahlweise drehbar angetrieben wird und wobei die Kombination aufweist:
mindestens einen im wesentlichen geraden Abschnitt eines Fadens (14), wobei jeder Faden (14) zwei Enden und einen Zwischenbereich, welcher sich dazwischen erstreckt, aufweist;
einen Kopf (10), welcher wahlweise drehbar durch die Antriebswelle (12) angetrieben wird und mindestens eine Klemmvorrichtung (32, 36; 50) zum wahlweisen Fixieren bzw. Befestigen jedes Fadens (14) an dem Kopf (10), welcher ein schwenkbar montiertes bzw. gelagertes Klemmglied (36; 50) und eine Andrückwand (32) aufweist, welche ausgerichtet ist, um zusammenarbeitend bzw. wirkend den Faden (14) einzuklemmen bzw. zu klemmen,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kopf (10) eine Basisplatte (22) und eine Seitenwand (28) aufweist, wobei die Basisplatte (22) eine Peripherie definiert, die Seitenwand (28) sich von der Peripherie erstreckt, die Basisplatte (22) und die Seitenwand (28) insgesamt einen Raum definieren, die Seitenwand (28) mit mindestens einer Öffnung entsprechend jedem Faden (14) ausgebildet ist, wobei jeder Faden (14) so angeordnet ist, um sich durch eine einzelne Öffnung so zu erstrecken, daß ein Ende eines jeden Fadens (14) in dem Raum angeordnet ist, der durch die Basisplatte (22) und der Seitenwand (28) definiert ist, wobei ein Abschnitt des Zwischenbereichs jedes Fadens (14) in dem Raum angeordnet ist und jeder Abschnitt im wesentlichen entspannt bzw. schlaff gemacht ist; und
das Klemmglied (36; 50) mit einem Schwerpunkt (C. G.) versehen ist, welcher zwischen der entsprechenden schwenkbaren Lagerung (38) und der zusammenwirkenden Andrückwand (32) so angeordnet ist, daß eine Zentrifugalkraft, welche auf den Schwerpunkt (C. G.) wirkt, ein Drehmoment um die schwenkbare Lagerung (38) verursacht, welches das Klemmglied (36; 50) dazu veranlaßt, zu einem engeren Angreifen an dem Faden (14) zu kommen.
2. Kombination eines Schneidkopfs (10) und eines Fadens (14) gemäß Anspruch 1, bei der die Fixier- bzw. Befestigungskraft, welche durch jede Klemmvorrichtung (32, 36; 50) erzeugt wird, mindestens teilweise durch eine Vorspannungs- bzw. Vorbelastungsvorrichtung (40; 44), z. B. eine Schraubenfeder (40) oder eine Torsions- bzw. Drehfeder (44), erzeugt wird.
3. Kombination eine Schneidkopfs (10) und eines Fadens (14) gemäß Anspruch 1 oder 2, bei, der jedes Klemmglied (32, 36; 50) eine Kontaktfläche zum Angreifen an dem Faden (14) aufweist und bei der jede Vorspannungsvorrichtung (40; 44) angepaßt bzw. dazu befähigt ist, die Kontaktfläche des entsprechenden Klemmgliedes (36; 50) im wesentlichen 5 zur Öffnung zu drängen, welche benachbart bzw. angrenzend zu dem entsprechenden Klemmglied (36; 50) ist.
4. Kombination eines Schneidkopfs (10) und eines Fadens (14) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Klemmvorrichtung (32, 36; 50) manuell betätigbar ist, wobei die manuell betätigbare Klemmvorrichtung (32, 36; 50) mindestens zwei Positionen aufweist, beinhaltend eine manuell betätigte, gesperrte bzw. arretierte Klemmposition, worin der Faden durch die Klemmvorrichtung (32, 36; 50) geklemmt ist, und eine manuell betätigte, entriegelte bzw. gelöste Klemmposition, worin der Faden (14) nicht durch die Klemmvorrichtung (32, 36; 50) geklemmt ist.
5. Kombination eines Schneidskopfs (10) und eines Fadens (14) gemäß Anspruch 4, bei der das Klemmglied (36; 50) mit einem Griff ausgebildet ist, um eine manuelle Betätigung des Klemmgliedes zwischen der arretierten Klemmposition und der gelösten Klemmposition zu ermöglichen.
6. Kombination eines Schneidskopfs (10) und eines Fadens (14) gemäß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der jede Andrückwand (32) mit einem Bereich der Seitenwand (28) kontinuierlich ausgebildet ist.
7. Kombination eines Schneidskopfs (10) und eines Fadens (14) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Klemmglied (36; 50) die Form aufweist, die aus einer Gruppe bestehend aus einer Nockenform (36) oder zylindrischen Stab- bzw. Schaftform (50) ausgewählt ist.
8. Kombination eines Schneidskopfs (10) und eines Fadens (14) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der jedes Klemmglied (36; 50) mit einer Mehr- bzw. Vielzahl von beabstandeten Rippen (54) zum Verbessern des reibschlüssigen Eingriffs mit dem Faden (14) ausgebildet ist.
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