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DE60023423T2 - Platte zum Halten eines Fadens für einen Trimmerkopf einer Fadentrimmer-/ Mähvorrichtung - Google Patents

Platte zum Halten eines Fadens für einen Trimmerkopf einer Fadentrimmer-/ Mähvorrichtung Download PDF

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DE60023423T2
DE60023423T2 DE60023423T DE60023423T DE60023423T2 DE 60023423 T2 DE60023423 T2 DE 60023423T2 DE 60023423 T DE60023423 T DE 60023423T DE 60023423 T DE60023423 T DE 60023423T DE 60023423 T2 DE60023423 T2 DE 60023423T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cutting
plate
thread
cutting head
plates
Prior art date
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DE60023423T
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English (en)
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DE60023423D1 (de
Inventor
Stephen O. Kreissle
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Country Home Products Inc
Original Assignee
Country Home Products Inc
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Publication date
Application filed by Country Home Products Inc filed Critical Country Home Products Inc
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Publication of DE60023423D1 publication Critical patent/DE60023423D1/de
Publication of DE60023423T2 publication Critical patent/DE60023423T2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D34/00Mowers; Mowing apparatus of harvesters
    • A01D34/01Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus
    • A01D34/412Mowers; Mowing apparatus of harvesters characterised by features relating to the type of cutting apparatus having rotating cutters
    • A01D34/416Flexible line cutters

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Harvester Elements (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Faden-Trimm-/Mähvorrichtung und insbesondere einen Rotationstrimmkopf einer Faden-Trimm-/Mähvorrichtung mit mindestens einer Platte mit einer Fadenhalteeinrichtung und des Weiteren einen Stapel solcher Platten, der eine Mehrzahl vertikal beabstandeter Fadenhalteeinrichtungen zur Verfügung stellt, die eine Schneidhöheneinstellung durch wahlweises Befestigen eines Stücks Schneidfaden an eine der Platten ermöglichen.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Fadentrimmer, zum Beispiel Hand-Trimmer, zweirädrige Trimmer und sogar vierrädrige Trimmer oder Mäher wurden zum Schneiden von Vegetation mit Fäden, die an einem rotierenden, durch eine Maschine oder einen Motor angetrieben Kopf befestigt sind, verwendet. Üblicherweise wurden solche Fadentrimmer zum Schneiden der Vegetationsbereiche verwendet, die unzugänglich für Mäher mit Stahlklingen sind. In letzter Zeit haben Fadentrimmer jedoch Akzeptanz beim Schneiden von Vegetation, z.B. Gras, in einer breiten Vielfalt an Situationen erlangt.
  • Beim Schneiden von Vegetation mit einem Fadentrimmer, zum Beispiel entlang einer Kante eines Gehwegs oder eines Zaunes, wird die Vegetation gewöhnlicherweise sehr dicht am Boden abgeschnitten. Als weiteres Beispiel wurden Fadentrimmer jedoch als Rasenmäher verwendet, um Gras in einer gewünschten Länge über dem Boden zu schneiden, zum Beispiel zwei bis vier Zoll, um einen Schnitt mit einer gepflegten Erscheinung zu gewährleisten. Des Weiteren haben Fadentrimmer breite Verwendung gefunden beim Schneiden von feldartigem Bewuchs, der eher selten geschnitten wird und der bei einer Höhe von drei bis vier Zoll oder sogar mehr belassen wird. Deshalb wurden verschiedene Ausführungen in Fadentrimmerköpfen inkorporiert, um den Faden bei einer festgelegten Höhe über dem Boden zu sichern, um die Höhe des Schnittes auszuwählen.
  • Außerdem wurden viele Arten von Fadenhalteeinrichtungen zur Verwendung mit Fadentrimmern entwickelt. Was das Halten des Strangs auf dem Trimmerkopf anbelangt, hat man erkannt, dass der Strang oder der Faden einer erheblichen Zentrifugalkraft bei Betrieb des Trimmers unterworfen wird. Wenn der Schneidstrang in die Vegetation eingreift, ist er des Weiteren Beanspruchung und Vibration ausgesetzt, die den Strang zerreißen wird. Während diese Probleme adressiert wurden, haben sich andere Probleme aus Ausführungen ergeben, die versuchten, eine Stranghalteanordnung zur Verfügung zu stellen, die den Strang sicher auf dem Trimmerkopf hält.
  • In mehreren Typen von rotierenden Trimmerköpfen ist eine Länge eines flexiblen Schneidfadens unter Verwendung einer Einspannanordnung an einer Scheibe befestigt. McGrew, U.S. Patent No. 4,726,176, offenbart zum Beispiel einen Schneider für einen rotierenden Rasenmäher, in dem sich radial erstreckende Durchgänge zwischen einer mittigen Aussparung und dem Umfang der Scheibe zum Aufnehmen einer Länge des Schneidfadens vorgesehen sind. In dieser Anordnung werden die Enden des Schneidfadens jedem der zwei Durchgänge von dem mittigen Abschnitt der Scheibe zugeführt. Dies hinterlässt einen zwischenliegenden Abschnitt, der in der mittigen Aussparung der Scheibe bleibt, die durch die Mutter oder den Bolzen, der den Schneider auf der Antriebsachse hält, eingespannt ist.
  • In einer weiteren Anordnung, die in Dees, Jr. Et al, U.S. Patent No. 5,836,227, gezeigt ist, werden Längen vom Schneidfaden in Kanälen einer unteren Platte gehalten, bei der eine obere Platte nach unten auf die untere Platte geklemmt ist, um die Schneidfäden in Position innerhalb der Kanäle zu befestigen. Altamirano et al, U.S. Patent No. zeigt noch ein weiteres Beispiel, wobei ein rotierender Schneidkopf Fäden aufweist, die am Umfang der Scheibe befestigt sind, wobei Kanäle entlang des Umfangs des Trimmerkopfes für den Faden verwendet werden. In dieser Anordnung ist der Faden durch eine Platte, die mit dem Trimmerkopf verschraubt ist, eingespannt, um die Fäden an der Stelle zu befestigen.
  • Bei jedem der oben beschriebenen Schneidköpfe aus dem Stand der Technik ist es erforderlich, den Faden an der Stelle einzuspannen, wenn der Faden einem Kanal oder einen Durchgang zugeführt wurde. Ein Einspannen des Fadens ist jedoch nicht wünschenswert, da es einen zusätzlichen Montageschritt erfordert, der jedes Mal durchzuführen ist, wenn der Faden ersetzt wird. Briar, U.S. Patent No. 4,068,376, offenbart ein Beispiel eines Schneidkopfes, der keine Einspann-Anordnung erfordert. Der rotierende Schneidkopf weist eine Eingangsöffnung und eine Ausgangsöffnung entlang des Umfangs der Scheibe auf, durch die ein Schneidfaden führt. Ein Ende des Schneidfadens wird in die Eingangsöffnung geführt, sodass er durch einen verbindenden Durchgang und aus der Ausgangsöffnung heraus führt. Das andere Ende des Schneidfadens weist einen erweiterten Streifen auf, der den Faden daran hindert, durch die Eingangsöffnung zu gleiten, und um zu gewährleisten, dass der Schneidfaden bei Zentrifugalkraft während der Rotation des Schneidkopfes befestigt ist. Der Schneidkopf von Briar erfordert deshalb, dass der Betreiber einen speziell ausgebildeten Schneidfaden verwendet, der in Längen vorgeschnitten ist, wobei ein Streifen an jedem Faden angebracht ist, der unwünschenswert ist.
  • Rouse, U.S. Patent No. 4,756,146, offenbart auch eine Fadenhalteeinrichtung, die den Schneidfaden befestigt, ohne den Faden einzuspannen, um ihn zu befestigen. In diesem Patent ist ein befestigter Fadentrimmkopf offenbart, in dem paarige Durchgänge, jeder mit Eingangs- und Ausgangsöffnungen, auf dem Umfang des Kopfes angeordnet sind. Zwischen jedem Paar der Durchgänge ist ein Boden. In Betrieb werden die Enden einer Länge vom Faden durch die Eingangsöffnungen der Durchgänge auf gegenüberliegenden Seiten des Bodens geschoben. Wenn die Enden des Fadens die Durchgänge verlassen, greift ein zwischenliegender Abschnitt des Fadens in den Boden, wodurch der Faden gehalten wird. Dies ermöglicht, dass der Faden ersetzt wird, ohne die Scheibe auszuspannen; das Bilden der Durchgänge erfordert jedoch ein Zusammenfügen zweier übereinanderliegender scheibenartiger Platten, die passende Aussparungen aufweisen. Des Weiteren wird ein in den Boden greifender Abschnitt oder eine Kugel als ein integraler Vorsprung der unteren Platte gebildet, wodurch verhindert wird, dass jegliche Schnitthöheneinstellung die zwischen den Durchgängen, die den Faden und den Boden halten, durchgeführt wird. Obwohl der Faden ohne das Erfordernis einer Einspann-Anordnung befestigt werden kann, ermöglicht die Ausgestaltung des Trimmerkopfes dementsprechend nicht, dass leicht Einstellungen an der Schnitthöhe gemacht werden können.
  • Darüber hinaus offenbart EP 0 683 969 A1 einen drehbaren Kopf für einen rotierenden Fadenschneider oder Trimmer mit länglichen fadenförmigen Schneidelementen mit einem durchmesservergrößerten Halteendabschnitt. Letzterer kann durch speziell ausgestaltete Anordnungsmittel an einer Reihe Platten befestigt werden, um den Halteabschnitt des Fadens in richtiger Position zu halten, damit sich die verlängerten Schnittabschnitte durch Kanäle in einem Winkel von dem Umfang des Schneidkopfes erstrecken können. Obwohl keine besondere Einspann-Anordnung für das Anbringen des Schneidfadens erforderlich ist, die, wenn er zerrissen ist, sein schnelles Ablösen ermöglicht, ist der Halteaufbau vergleichsweise komplex, indem Öffnungen im Kopf erforderlich sind, die den verlängerten Halteabschnitten der Schneidfäden entsprechen, und daher werden zusätzliche Herstellungsaufwendungen verursacht, wohingegen überhaupt keine Schnitthöheneinstellung möglich ist.
  • Das Fehlen der Einstellung der Schnitthöhe ist ein bekanntes Problem. Bei jedem der vorgenannten Patente sieht der Trimmerkopf keine Höheneinstellung vor. Der Abstand zwischen dem in den Boden greifenden Teil des Trimmerkopfes (falls so ausgestattet) und der Schneidebene oder der Fadenhaltescheibe, in die die Schneidfäden hereintreten, ist vielmehr nicht leicht einstellbar.
  • Auf der anderen Seite ist bei Smith et al, U.S. Patent No. 5,661,960, eine Einstellung der Höhe zwischen dem Körper oder der Plattform des Fadentrimmers und den Schnittfäden unter Verwendung von Abstandsplatten einstellbar. Jedoch gibt es keine in den Boden greifende Struktur für den Trimmerkopf, daher kann der Abstand zwischen den Schneidfäden und dem Boden nicht unter Verwendung der Abstands-Anordnung eingestellt werden. Demzufolge ist der zweirädrige Fadentrimmer von Smith et al typisch für den Stand der Technik, bei dem der Benutzer die Schnitthöhe durch Abgleich der Stellung des Trimmers unter Verwendung der Griffe über dem Boden einstellt. Dies führt zu unebenem Schnitt, wenn nicht ein in den Boden greifendes Element mit dem Trimmerkopf verwendet wird.
  • Die Schnitthöhe von Trimmern aus dem Stand der Technik, die ein in den Boden greifendes Element verwenden, kann durch Verändern des Abstandes zwischen dem in den Boden greifenden Element und den Schnittfäden eingestellt werden. Üblicherweise kann diese Höhe jedoch nicht eingestellt werden, ohne Werkzeug zu verwenden oder die Trimmerkopfanordnung auseinander zubauen und verschiedene Teile zu ersetzen, die einen anderen Abstand oder eine andere Entfernung zwischen der Ebene, in der der Schneidfaden rotiert, und dem untersten Teil des in den Boden greifenden Elementes, das sich während des Schneidens über den Boden bewegt, zur Verfügung stellen. Zum Beispiel sind Trimmer/Mäher bekannt, die einen Trimmerkopf aufweisen, in dem der Faden durch eine Platte gehalten wird, die auf einer Drehscheibe angebracht ist. Die Platte ist vertikal durch Lösen einer Stellschraube, die sie in Position auf der Drehscheibe arretiert, einstellbar. Der TROY-BILT Trimmer/Mäher verwendet zum Beispiel solch eine Anordnung. Dementsprechend erfordert die Einstellung der Schnitthöhe von Trimmern/Mähern im Allgemeinen die Verwendung von Werkzeug oder Auseinanderbau- und Zusammensetzungsschritten, die den Benutzer davon abhalten, schnelle Einstellungen vorzunehmen, die ansonsten bevorzugt werden würden.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Es ist ein Ziel der Erfindung, die oben genannten Nachteile der Fadentrimmerausführungen aus dem Stand der Technik zu überwinden. Im Besonderen ist es ein Ziel der Erfindung, einen Schneidkopf für eine Fadentrimmervorrichtung zur Verfügung zu stellen, in der der Kopf des Schneidfadens ausgewechselt und fest gehalten werden kann, ohne dass Einstellungen mit Werkzeugen gemacht zu werden brauchen, ohne dass der Trimmerkopf auseinander gebaut und zusammengesetzt werden muss und im Besonderen, ohne dass der Schneidfaden hier eingespannt zu werden braucht.
  • Es ist ein Ziel der Erfindung, einen Trimmerkopf mit einer Mehrzahl von axial oder vertikal beabstandeten Fadenhalteeinrichtungen zur Verfügung zu stellen, um eine Schnitthöheneinstellung der Ebene zu ermöglichen, in der die Schnur oder der Faden aus dem Trimmerkopf in einer Fadentrimmvorrichtung hervortritt, ohne dass die Höheneinstellung mit Werkzeugen gemacht oder der Trimmerkopf auseinander gebaut werden muss, um eine Höheneinstellung vorzunehmen.
  • Diese Ziele werden gemäß der Erfindung durch einen Schneidkopf wie durch Anspruch 1 dargelegt, erreicht.
  • Im Besonderen stellt die Erfindung einen Fadentrimmerkopf mit mindestens zwei Platten zur Verfügung, von denen jede mindestens eine Fadenhalteeinrichtung aufweist, die in einem Stapel angeordnet sind. Um die Schnitthöhe einzustellen, wird der Schneidfaden unter Verwendung der jeweiligen Fadenhalteeinrichtung(en) an einer oder einer anderen der Platten befestigt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist jede Platte eines Stapels von Fadenhalteplatten eine vorbestimmte Stärke auf, so dass die jeweiligen Fadenhalteeinrichtungen in geeigneten vertikalen Schritten zur Schnitthöheneinstellung voneinander beabstandet sind. In diesem Zusammenhang können dem Plattenstapel Abstandsstücke zugefügt werden, um zusätzlichen Abstand zur Verfügung zu stellen, oder der Stapel kann aus einer Mehrzahl Platten, die im Wesentlichen gleich sind, gebildet werden. Des Weiteren kann der Schneidfa den an einer oder mehreren Fadenhalteeinrichtungen von jeweils nur einer der Platten zur Zeit befestigt werden, oder an mehr als einer der Platten zur Zeit, wie die Situation es erfordert.
  • Es ist noch ein weiteres Ziel der Erfindung, eine Platte für einen Fadentrimmerkopf mit mindestens einer Schneidelementhalteeinrichtung zur Verfügung zu stellen, an der ein Schneidelement, wie ein Stück Faden oder Schnur befestigt ist, ohne dass Werkzeug oder eine Einspann-Anordnung erforderlich sind, um den Faden am Platz zu befestigen. Abhängig von den Umständen kann eine Platte verwendet werden, um die Funktion des Befestigens eines Fadens am Trimmerkopf zur Verfügung zu stellen. Wahlweise kann die Fadenhalteplatte in Verbindung mit anderen Platten oder einem Bodeneingriffselement in der Anordnung eines Trimmerkopfes verwendet werden, wenn eine Schnitthöheneinstellung nicht erforderlich ist.
  • Es ist noch ein weiteres Ziel der Erfindung, eine Platte für einen Fadentrimmerkopf mit einer Schneidelementhalteeinrichtung zur Verfügung zu stellen, in der die Platte mit gleichen oder verschiedenen Platten gestapelt werden kann, um einen Plattenstapel zu bilden, der im Wesentlichen, wahlweise mit einem Bodeneingriffselement, den Trimmerkopf bildet. Abstandsplatten können in dem Stapel inkorporiert werden, um die jeweiligen Schneidelementhalteeinrichtungen voneinander zu beabstanden, oder die Stärke der Platten kann eine inhärente Abstandsfunktion zur Verfügung stellen. Die Höhe des Schnittes kann durch wahlweises Verwenden einer passenden Platte eingestellt werden, um das Schneidelement auf der gewünschten Höhe zu halten, oder wahlweise kann ein Schneidelement an jeder Platte befestigt werden, um ein Schneiden auf mehreren Höhen zur gleichen Zeit zur Verfügung zu stellen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Fadentrimmer/-mäher-Vorrichtung mit einem rotierenden Trimmerkopf, der gemäß der vorliegenden Erfindung konstruiert ist.
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht eines Plattenstapels, der einen Körperabschnitt des Fadentrimmerkopfes bildet, der gemäß der vorliegenden Erfindung konstruiert ist.
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht einer Fadenhalteplatte, die gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung konstruiert ist.
  • 4 ist eine Draufsicht der Fadenhalteplatte, die in 3 gezeigt ist.
  • 5 ist eine Schnittansicht entlang Schnittebene 5-5 der Platte, die in 4 gezeigt ist.
  • 6 ist eine Unteransicht der Platte, die in 4 gezeigt ist.
  • 7 ist eine Schnittansicht entlang Schnittebene 7-7 der Platte, die in 6 gezeigt ist.
  • 8 ist eine Schnittansicht einer Fadentrimmerkopfanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • 1 ist eine Darstellung einer Fadentrimmer/-Mäh-Vorrichtung 10, bei der die vorliegende Erfindung anwendbar ist. Der Fadentrimmer/Mäher ist vom Typ mit zwei Rädern 12 und einem Trimmer- oder Schneidkopf 14, der in Rotation auf herkömmliche Art und Weise durch einen Motor 15, der auf einem Befestigungsrahmen 11 angebracht ist, angetrieben wird. Da der Trimmer/Mäher nur zwei Räder aufweist, führt der Benutzer den Schneidkopf über den Boden, indem er den Griff 13 verwendet. Die Höhe der Schnittebene, die die Ebene ist, in der der Schneidfaden oder die Schnüre rotieren, ist in Bezug auf den Abstand zwischen dem Bodeneingriffslagerelement 16, das auf der Grundplatte des Trimmerkopfes angebracht ist, und dem Punkt, an dem die Fäden (nicht in 1 gezeigt) aus dem Trimmerkopf 14 heraustreten, bestimmt. Gemäß der vorliegenden Erfindung ist die Höhe der Schnittebene durch den Benutzer leicht einstellbar.
  • Obwohl der Trimmerkopf als von der Art gezeigt ist, die angepasst ist, um auf einen zweirädrigen Trimmer/Mäher angebracht zu werden, ist der Trimmerkopf auch zur Verwendung mit einem Hand-Trimmer ohne Räder oder mit einem Trimmer vom Mähertyp, der drei oder vier Räder aufweist, in denen Schneidfäden an Stelle von konventionellen Stahlklingen verwendet werden, geeignet.
  • Wie in 1 und 2 gezeigt, weist der Trimmerkopf einen Körperabschnitt auf, der aus einer Mehrzahl Fadenhalteplatten 20 gebildet ist, die in einem Stapel aneinander befestigt sind. Der Trimmerkopf ist so angebracht, dass er in Rotation an einem Ende des Trimmer-/Mähergehäuses betrieben wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist jede Platte 20 im Wesentlichen die gleiche und weist Schneidelementhalteeinrichtungen 41, 42 auf, die verwendet werden, um ein Schneidelement an der Platte zu befestigen.
  • Vorzugsweise ist das Schneidelement ein vorbestimmtes Stück Schneidfaden 70, das an dem Umfang des Schneidkopfes 14 befestigt ist. Die bevorzugte Ausführungsform des Trimmerkopfes, die den Faden als das (die) Schneidelement(e) verwendet, wird ausführlicher unter Bezugnahme auf 37 beschrieben.
  • Da jede der Platten die Funktion des Haltens mindestens eines Schneidfadens in einer, im Wesentlichen mit den Durchgängen, in denen der Faden gehalten wird, übereinstimmenden Ebene ausführen kann, kann die Höhe der Schnittebene durch Bewegen des Fadens (der Fäden) von einer der Platten 20 zu einer anderen, die von der Höhe des gewünschten Schnittes abhängt, eingestellt werden. Wie nachstehend ausführlich beschrieben, können die Fäden 70 in jeder der Platten, ohne dass Werkzeuge erforderlich sind, um Einstellungen zu machen, und ohne dass der Stapel auseinander gebaut werden muss, befestigt werden. Wahlweise können Schnittfäden 70 an mehr als einer Platte 20 eines Stapels befestigt werden, um eine Mehrzahl an Höhen zur gleichen Zeit zu schneiden. Dementsprechend kann das Einstellen der Höhe der Schnittebene oder das Schneiden auf mehrfachen Höhen zur gleichen Zeit sowie das Ersetzen abgenutzter oder zerrissener Fäden im Schneidkopf 14 schnell und effizient durchgeführt werden.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform einer Platte 20 ist in 37 gezeigt. Die Platte 20 weist einen Körper 21 mit einer Oberfläche 22 und einer Unterseite 23 auf. Ein äußerer Umfangsrand erstreckt sich von der Unterfläche aufwärts und hat ungefähr die Hälfte der Stärke des Körpers 21. Die Ober- und Unterflächen der Platte sind im Wesentlichen flach, wodurch das Stapeln einer gewünschten Anzahl gleicher oder kompatibler Platten in einem Plattenstapel ermöglicht wird. Ein Stapel von im Wesentlichen ähnlichen Platten 20, die den Körper des Trimmerkopfes bilden, ist in 2 gezeigt.
  • Jede Platte 20 weist ein mittiges Montageloch 26 auf, um das herum eine rechteckige Aussparung 27 in der Oberfläche 22 gebildet ist. Die rechteckige Aussparung auf der Oberseite von Platte 20 nimmt sich nach unten erstreckende Flansche 28 auf, die in der Unterseite einer oberen angrenzenden Platte gebildet sind. Der Eingriff von Flanschen 28 einer oberen Platte in der rechteckigen Aussparung 27 einer benachbarten, unteren Platte arretiert jede Platte im Stapel, um relative Rotation zwischen den Platten zu verhindern, wenn der Stapel während des Schneidens rotierend angetrieben wird. Wenn andere Arten an kompatiblen Platten, die andere Funktionen ausführen sollen, oder nur Abstand zur Verfügung stellen sollen, im Stapel inkorporiert sind, dann umfasst auch jede dieser Platten das Montageloch 26, die rechteckige Aussparung 27 und die Flansche 28.
  • Jede Platte 20 weist vorzugsweise eine Stärke von ungefähr 0,5 Zoll auf, und in der Ausführungsform eines Plattenstapels, der in 2 gezeigt ist, sind sieben Platten gezeigt, wodurch ein Bereich von vertikalem oder axialem Abstand zur Schnitthöheneinstellung von ungefähr 3 Zoll in Halbzoll-Schritten zur Verfügung gestellt wird. Die Gesamtstärke von Platte 20 kann anders als die der bevorzugten Ausführungsform sein. Abstandsplatten (in 2 nicht gezeigt) können zwischen einer oder mehreren Platten verwendet werden, um die Abstandsschritte, falls gewünscht, zu erhöhen. Des Weiteren ist das Bodeneingriffselement 16, wie in 1 und 8 gezeigt, das eine vertikale Abmessung von 1–2 Zoll aufweist, optional. Das Bodeneingriffsteil 16 sollte, falls im Stapel inkorporiert, beim Kalkulieren der aktuellen Schnitthöhe berücksichtigt werden, die durch den Schneidkopf 14 zur Verfügung gestellt wird. Obwohl 2 eine bevorzugte Ausführungsform eines Plattenstapels 20 zeigt, der den Körperabschnitt des Trimmerkopfes 14 bildet, können zusätzliche Platten 20 oder andere kompatible Platten 80, wie in 8 gezeigt, zugefügt (oder entfernt) werden, um jeweils den Bereich an Schnitthöhen und Funktionen, die durch den Trimmerkopf wie gewünscht ausgeführt werden, zu erhöhen oder zu verringern.
  • 47 zeigen die Einzelheiten einer bevorzugten Ausführungsform von Platte 20. In einer Draufsicht der Platte, die in 4 gezeigt ist, sind vier Fadenhalteeinrichtungen 41, 42 gezeigt. Die Platte ist hauptsächlich kreisförmig und jede Fadenhalteeinrichtung belegt einen Quadranten der Platte, Platte 20 könnte jedoch genauso gut nur eine oder zwei Fadenhalteeinrichtungen und mehr als vier, wenn gewünscht, aufweisen. Allseitige Symmetrie ist bevorzugt, weil die Platte rotierend bei einer relativ hohen Umdrehungszahl angetrieben wird.
  • Die bevorzugte Ausführungsform zeigt, dass die Fadenhalteeinrichtungen 41, 42 von zweierlei Art sind. Jede der Einrichtungen könnte von der gleichen Art oder alle könnten unterschiedlich von einander sein. Trotzdem ist der Unterschied zwischen den Fadenhalteeinrichtungen 41 und 42 lediglich dimensional. Die Fadenhalteeinrichtung 41 ist ausgestaltet, um einen größeren Schneidfadendurchmesser als den von Einrichtung 42 aufzunehmen. Da jede im Wesentlichen gleich ist, betrifft die folgende Beschreibung jedoch beide Typen.
  • Jede Fadenhalteeinrichtung 41, 42 umfasst zwei Vorsprünge 43a, 43b mit einer Oberfläche 44, die planparallel mit der Oberfläche 22 des Plattenkörpers 21 ist. Einzelne Kanäle 46a, 46b sind hinter jeweiligen Vorsprüngen 43a, 43b ausgebildet und jeder weist eine korrespondierende Führungswand 47a, 74b auf. An einem Ende von den einzelnen Kanälen 46a, 46b gehen die jeweiligen Führungswände 47a, 47b in einen gemeinsamen Kanal 48 über, der sich zwischen den Vorsprüngen 43a, 43b erstreckt. Das heißt, ein Kanalteiler 49 ist zwischen den einzelnen Kanälen 46a, 46b an den Enden von Führungswänden 47a, 47b benachbart zu dem gemeinsamen Kanal 48 angeordnet. Der gemeinsame Kanal 48 öffnet sich zum Umfang der Platte hin bei einem ersten Randabschnitt 50 von Umfangsrand 24. An den anderen Enden der einzelnen Kanäle 46a, 46b befinden sich die Eingangswege für die Schneidfadenenden, die benachbart zu jeweiligen zweiten Randabschnitten 51 vom Umfangsrand 24 sind. Einkerbungen 52 sind, wie gezeigt, vorzugsweise in der Nähe vom zweiten Randabschnitt 51 gebildet.
  • Unter Bezugnahme auf 3 ist ein Stück Schneidfaden an einer Fadenhalteeinrichtung 41 in der folgenden Art und Weise befestigt (die die gleiche für Fadenhalteeinrichtung 42 ist). Zunächst werden gegenüberliegende Enden 71 des Schneidfadens 70 in die Eingangswege von einzelnen Kanälen 46a, 46b, die sich benachbart zu den jeweiligen zweiten Randabschnitten 51 befinden, eingeführt. Dann werden die Enden 71 des Schneidfadens durch die einzelnen Kanäle 46a, 46b geführt und werden von Führungswänden 47a, 47b geführt. Weiteres Einführen der Enden führt dazu, dass die einzelnen Kanäle 46a, 46b zu den Enden 71, wie gezeigt, vom gemeinsamen Kanal 48 am ersten Randabschnitt 50 austreten. Natürlich würde sich ein längeres Stück Schneidfaden üblicherweise weiter über den Umfang hinaus erstrecken, als in 2 und 3 gezeigt ist.
  • Um das Stück Schneidfaden, das in die Kanäle 46a, 46b um die Vorsprünge 43a, 43b herum eingeführt wurde, zu befestigen, ist ein Mittelabschnitt 72 des Schneidfadens unter dem ersten Randabschnitt 50 durchgeführt. Im Besonderen sind sich axial erstreckende Abschnitte 73 von Faden 70 in Einkerbungen 52 versetzt, um Faden 70 unter dem erstem Randabschnitt 51 zu führen, um, wie in 2 und 3 gezeigt, befestigt zu werden.
  • Wie in 2 gezeigt, ist, obwohl Platten 20 vertikal aufeinander gestapelt sind, jede Fadenhalteeinrichtung 41, 42 für das Sichern eines Stück Schneidfadens, das an der gewünschten Höhe gehalten werden soll, zugänglich. Im Besonderen kann der Mittelabschnitt 72 des Schneidfades, der in Fadenhalteeinrichtung 41 einer Oberplatte 31 befestigt gezeigt ist, unter dem ersten Randabschnitt 50 hiervon ohne Beeinflussung durch die nächst untere Platte 32 durchführen, da sich der Umfangsrand 24 radial auswärts über einen größeren Abstand als die Vorderfläche 45 der Vorsprünge 43a, 43b ausweitet. Des Weiteren ist der Mittelabschnitt 72 des Schneidfadens in einer Aussparung 35 gelegen, die zwischen Umfangsrändern 24 an benachbarten Platten 31 und 32 gebildet ist, so dass das Freiliegen der Schneidfäden minimiert ist, was die Lebensdauer des Schneidfadens verlängert. Gleichermaßen schützen auch Einkerbungen 52, die bezüglich der Vorderfläche 25 des Umfangrandes 24 ausgespart sind, den Schneidfaden vor dem Freiliegen.
  • Obwohl 2 einen Plattenstapel 20 zeigt, der in Anzahl ausreichend ist, um den Trimmerkopfkörper 14 zu bilden, umfasst der zusammengesetzte Trimmerkopf des Weiteren eine Sicherungsplatte 39, die sich auf dem äußersten oberen Ende des Stapels über der Oberplatte befindet, und ein Bodeneingriffselement 16 am Boden des Stapels.
  • 8 ist eine Querschnittsansicht eines zusammengesetzten Trimmerkopfes 14 mit einem Plattenstapel 65 mit einer Sicherungsplatte 39 auf dem oberen Ende des Stapels und einem Bodeneigriffselement 16 am Boden des Stapels. Bodeneigriffselement 16 weist eine rechteckige Aussparung 13 auf, die in Form ähnlich zur rechteckigen Aussparung 27 von Platte 20 ist, die die Flansche 28 von der untersten Platte in Stapel 65 aufnimmt. Jede obere Platte im Stapel 65 dient der Funktion, die aufwärts zeigenden offenen Abschnitte der Kanäle der nächsten unteren Platte abzuschließen. Die Sicherungsplatte 39 dient gleichermaßen der Funktion, die aufwärts zeigenden offenen Abschnitte der Kanäle der obersten Endplatte im Stapel abzuschließen, so dass der Schneidfaden, wie beschrieben, in der Fadenhalteeinrichtung gehalten werden kann.
  • Der Stapel 65 ist unter Verwendung eines Gewinde-Befestigungselementes zusammen befestigt, wie zum Beispiel Abdeckschraube 17, die durch eine Muffe 66 führt, die ins angepasste Mittelloch 26 der Platten passt. Abdeckschraube 17 weist einen quadratischen oder sechseckigen Kopf auf, der in der Aussparung 19 des Bodeneingriffelementes 16 sitzt, und ist in eine Gewindebohrung in Schacht 18 eingezogen. Schaft 18 wird rotierend durch eine Antriebsscheibe angetrieben, zum Beispiel durch den Antrieb oder den Motor des Trimmer-/Mähers und wird durch Kugellager 90 rotierend gelagert. Das Festziehen von Schraube 17 zieht Sicherungsplatte 39 in Eingriff mit dem inneren Lagerring 90 und/oder Schaft 18, um Rotation von Trimmerkopf 14 mit Schaft 18 zu gewährleisten.
  • Wie in 8 gezeigt, kann der Körper des Trimmerkopfes 14 optional eine oder mehrere Platten 80 umfassen, die sich von den Platten 20 darin unterscheiden, dass nicht jede notwendigerweise Fadenhalteeinrichtungen 41, 42 aufweist. Platten 80 sind jedoch insofern kompatible Platten, als jede in der Lage ist, mit Platten 20 zu interagieren. In dieser Beziehung weist Platte 80 ein Montageloch 26, eine rechteckige Aussparung 27 und Flansche 28 auf. Vorzugsweise weist Platte 80 einen Durchmesser auf, der sich mindestens bis zur Vorderfläche 45 der Vorsprünge 43a, 43b von Platte 20 erstreckt, um der Funktion des Abschließens der aufwärts zeigenden offenen Abschnitte der Kanäle der nächstunteren Platte zu dienen.
  • Wie in 8 gezeigt, sind Platten 80 zum Erhöhen der Einsatzflexibilität des Trimmerkopfes eingefügt. Zum Beispiel könnten eine oder mehrere Platten eine unabhängige Schnittfunktion oder eine zusätzliche Abstandsgröße zur Verfügung stellen. Um eine separate Schnittfunktion zur Verfügung zu stellen, könnten Platten 80 mit einer drehbar montierten Metall- oder Kunststoffklinge (nicht gezeigt), die auf dem Umfang der Platte montiert ist, ausgestattet werden, um unter Zentrifugalkraft während der Rotation des Schneidkopfes auszudrehen. Wahlweise könnten eine oder mehrere Platten 80 im Stapel 65 umfasst werden, um eine Abstandsfunktion zwischen Platten 20 auszuführen. Es ist auch vorteilhaft, dass die Platten des Stapels 65 ausreichend Masse für den Körper des Trimmerkopfes zur Verfügung stellen, wodurch Massenträgheit während der Rotation des Kopfes erzeugt wird. Durch Erhöhung der Massenträgheit des Trimmerkopfes, wird die Rotationsgeschwindigkeit des Kopfes während des Schneidens nicht so schnell verringert, was insbesondere bemerkbar ist, wenn durch dichte Vegetation geschnitten wird. Auch wenn Demontage des Trimmerkopfes erforderlich ist, um Platten am Stapel 65 auszuwechseln, zuzufügen oder zu entfernen, ist ein wandlungsfähiger Trimmerkopf durch Aufnahme einer Vielzahl kompatibler Platten 80, die selektiv mit Platten 20 inkorporiert werden können, zur Verfügung gestellt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Platten 20 und optional Platten 80 aus einem synthetischen Harzmaterial unter Verwendung von Spritzgussformung gebildet. Was die Platten 20 anbelangt, werden Vorsprünge 43a, 43b durch einen Formkern gebildet, wobei ein Hohlraum 61 aus der Unterseite 23 der Platte gelassen wird. Gleichermaßen erzeugt, wie in 57 gezeigt, ein Formkern einen Hohlraum 62 unter der Oberfläche 22 des Plattenkörpers 21. Durch Verwendung der Spritzgussformtechnik können im Wesentlichen identische Platten bei niedrigen Kosten hergestellt werden. Dies ermöglicht die wirtschaftliche Produktion der Schneidköpfe 14 aus einer Mehrzahl der Platten. Auf der anderen Seite ist die Sicherungsplatte 39 vorzugsweise eine Metallplatte, die leicht topfförmig ist, um axiale Elastizität aufzuweisen, wenn sie durch das Festziehen der Abdeckschraube 17 komprimiert wird. Dies gewährleistet positives Ineinandergreifen des Stapels mit dem Schaft/Lager und verhindert das Lösen der Abdeckschraube während der Rotation des Trimmerkopfes.
  • Obwohl der Trimmerkopf der Erfindung als zusammengesetzter Stapel aus im Wesentlichen gleichen Platten 20 offenbart wurde, kann ein Trimmkopf mit den Fadenhalteeinrichtungen 41, 42 nur unter Verwendung einer Platte 20 mit einer Sicherungsplatte 39 und (optional) einem Bodeneingriffselement 16 zusammengesetzt werden. Diese modifizierte Trimmerkopfanordnung könnte dann an dem Schaft/Lager unter Verwendung einer Abdeckschraube 17, wie beschrieben, befestigt werden. Auf diese Art und Weise wird ein Trimmerkopf zur Verfügung gestellt, in dem der Schneidfaden befestigt werden kann, ohne dass Werkzeuge gebraucht werden müssen, ohne dass der Kopf auseinandergebaut werden oder der Schneidfaden am Platz eingespannt werden muss. Auf der anderen Seite fehlt dem so modifizierten Trimmerkopf Schnitthöheneinstellung in der beschriebenen Art und Weise.
  • Obwohl bevorzugte Ausführungsformen mit speziellen Einzelheiten ausgeführt wurden, sind weitere Ausführungsformen, Modifizierungen und Variationen gemäß der breiteren Aspekte der vorliegenden Erfindung einbezogen, sämtlich wie durch den Geist und Umfang der folgenden Ansprüche bestimmt.

Claims (13)

  1. Schneidkopf für eine Mäh-/Trimmvorrichtung, der rotierend um eine Rotationsachse angetrieben wird, umfassend: eine Mehrzahl Platten (20), die in einem Stapel (65) aneinander befestigt sind, wobei mindestens zwei der Platten Fadenhalteeinrichtungen (41, 42) aufweisen, die axial beabstandet sind, wobei jede Platte (20) einen Körper (21) mit Ober- und Unterflächen (22, 23) und einem Umfangsrand (24) aufweist; wobei die Fadenhalteeinrichtungen (41, 42) erste und zweite benachbarte Vorsprünge (43a, 43b) und entsprechende erste und zweite einzelne Kanäle (46a, 46b) um die ersten und zweiten Vorsprünge aufweisen, die gegenüberliegende Enden aufweisen, wobei die einzelnen Kanäle in einen gemeinsamen Kanal (48) zwischen den ersten und zweiten Vorsprüngen übergehen und an Enden der einzelnen Kanäle gegenüber dem gemeinsamen Kanal jeweilige Enden (71) eines Stücks Schneidfaden (70) aufnehmen, der durch die ersten und zweiten einzelnen Kanäle (46a, 46b) um die ersten und zweiten Vorsprünge (43a, 43b) und in den gemeinsamen Kanal (48) tritt, um sich radial über den Umfangsrand (24) hinaus zu erstrecken; und wobei der Umfangsrand (24) eine Unterfläche (50) aufweist, die einen Mittelabschnitt (72) eines Stücks Schneidfaden zwischen den ersten und zweiten Vorsprüngen (43a, 43b) aufnimmt.
  2. Schneidkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er weiterhin an einem axialen Ende des Schneidkopfes ein Bodeneingriffselement (16) umfasst, wobei der Schneidkopf (14) gelagert ist, um rotierend um das andere Ende des Schneidkopfes angetrieben zu werden.
  3. Schneidkopf nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodeneingriffselement (16) an einem Ende des Schneidkopfes (14) befestigt ist und das andere Ende an der Trimm-/Mähvorrichtung angebracht ist, um rotierend angetrieben zu werden.
  4. Schneidkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (20) Einkerbungen (52) im Umfangsrand (24) aufweist, die den gegenüberliegenden Enden der ersten bzw. zweiten einzelnen Kanäle (46a, 46b) benachbart gebildet sind, die sich axial erstreckende Abschnitte (73) eines Stücks Schneidfaden aufnehmen.
  5. Schneidkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (21) ein Montageloch (26) aufweist, das durch einen Mittelabschnitt jeder Platte hindurchtritt, weiterhin umfassend eine rechteckige Aussparung (27), die im Körper (21) benachbart dem Montageloch (26) an der Oberseite des Körpers gebildet ist, und ein nach unten vorstehendes Paar Flansche (28) benachbart dem Loch, die so gebildet sind, dass sie über die Unterfläche der Bodenseite (23) des Körpers vorstehen, wobei eine obere Platte (31) auf einer unteren Platte (32) stapelbar ist, wobei das nach unten vorstehende Paar Flansche der oberen Platte in der rechteckigen Aussparung der unteren Platte aufgenommen wird.
  6. Schneidkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Platten (20) eine vorbestimmte Stärke aufweist und ein dimensionales Inkrement der Schneidhöheneinstellung zwischen jeder der Platten definiert wird, die die Fadenhalteeinrichtungen (41, 42) aufweisen.
  7. Schneidkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Platten (20) im wesentlichen ähnlich ist.
  8. Schneidkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Fadenhalteeinrichtungen (41, 42) zwei verschiedene Dimensionen für Schneidfäden von unterschiedlichem Durchmesser aufweisen.
  9. Schneidkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass er weiterhin ein Befestigungselement (17) umfasst, das an der Mehrzahl Platten (20) befestigt ist, um den Stapel (65) zu bilden.
  10. Schneidkopf nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass er am anderen Ende des Schneidkopfes eine Sicherungsplatte (39) zum Eingriff mit einem Lager (90) umfasst und mindestens eine der Platten eine Abstandsplatte (80) ist.
  11. Mäh-/Trimmvorrichtung (10) mit einem Schneidkopf (14) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, der rotierend um eine Achse angetrieben wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidfadenhaltevorrichtungen (41, 42) in Schneidhöheneinstellungsinkrementen entlang der Achse (17) axial beabstandet sind und vorbestimmte Schneidhöhen erreicht werden, indem jeweils ein Stück Schneidfaden (70) an einer entsprechenden der axial beabstandeten Fadenhalteeinrichtungen befestigt wird.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sie weiterhin mindestens zwei Fadenhalteeinrichtungen (41, 42) umfasst, die an jedem der Inkremente angeordnet sind.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, wenn diese von einem der Ansprüche 2 bis 10 abhängig ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodeneingriffselement (16) an einem axialen Ende des Schneidkopfes (14) angeordnet ist, der wiederum angebracht ist, um rotierend um das andere Ende des Schneidkopfes angetrieben zu werden; und dadurch, dass die Fadenhalteeinrichtungen (41, 42) ermöglichen, dass ein Stück Schneidfaden (70) ohne Werkzeuge zu benutzen und ohne Demontage des Schneidkopfes (14) an einer Fadenhalteeinrichtung befestigt wird.
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