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DE69707737T2 - Montageplatte für eine Skibindung - Google Patents

Montageplatte für eine Skibindung

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Publication number
DE69707737T2
DE69707737T2 DE69707737T DE69707737T DE69707737T2 DE 69707737 T2 DE69707737 T2 DE 69707737T2 DE 69707737 T DE69707737 T DE 69707737T DE 69707737 T DE69707737 T DE 69707737T DE 69707737 T2 DE69707737 T2 DE 69707737T2
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DE
Germany
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base plate
binding
mounting plate
ski
supports
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DE69707737T
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English (en)
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DE69707737D1 (de
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Denis Redor
Alain Zanco
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Skis Rossignol SA
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Rossignol SA
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Publication date
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C9/00Ski bindings
    • A63C9/005Ski bindings with means for adjusting the position of a shoe holder or of the complete binding relative to the ski

Landscapes

  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)
  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)
  • Road Paving Structures (AREA)
  • Joining Of Building Structures In Genera (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Montageplatte zum Montieren einer auf einem Schi angeordneten, aus einem vorderen Bindungselement und einem hinteren Bindungselement bestehenden Schibindung, mit einer Grundplatte, einem Träger für das vordere Bindungselement und einem Träger für das hintere Bindungselement, welche relativ zur Grundplatte längsverschiebbar sind, mit Verbindungsinitteln zwischen diesen Trägern, welche eine symmetrische Längsverschiebung relativ zu einer quer zur Grundplatte liegende Achse gewährleisten, mit Führungsmitteln zum Führen der Träger der Bindungselemente und mit Blockierungsmitteln zum Blockieren der Träger der Bindungselemente auf der Grundplatte.
  • Moderne Schier haben hinsichtlich ihres Verhaltens einen derartigen Qualitätsgrad erreicht, dass es unbedingt erforderlich ist, die vom Hersteller des Schis vorgesehene Position des Schuhs auf dem Schi zu beachten, wenn die dynamischen Eigenschaften des Schis beibehalten werden sollen. Diese Forderung ist für Schier, die eine variable Breite, insbesondere im mittleren Bereich eine Einschnürung haben, noch wichtiger geworden. Wenn die Bindung an verschiedene Schuhlängen angepasst werden muss, insbesondere im Falle von gemieteten Schiern, ist es daher notwendig, das vordere und das hintere Bindungselement symmetrisch so zu verschieben, dass die korrekte Stellung des Schuhs beibehalten wird, welche sich ergibt, indem eine Markierung des Schuhs mit einer auf dem Schi angebrachten Markierung in Übereinstimmung gebracht wird. Um zu vermeiden, dass bei diesen Anpassungen zahlreiche Löcher in den Schi gebohrt werden müssen, wurden verschiedene Montagen vorgeschlagen, die es erlauben, die Bindungselemente symmetrisch auf einer Grundplatte oder auf Schienen oder auf Führungsstäben zu verschieben.
  • Aus dem Patent AT-371 349 ist eine Montageplatte bekannt, welche eine Grundplatte aufweist, die sich über die ganze Länge der Bindung erstreckt und auf der ein Träger für den Vorderbacken und ein Träger für die Fersenautomatik verschiebbar montiert sind; an diesen Trägern sind die Enden zweier Zwischenarme angelenkt, deren andere Enden gelenkig an einer zentralen Scheibe befestigt sind, die mit einer Schraubenverzahnung versehen ist und durch eine Schraube in Drehung versetzt werden kann. Diese Montageplatte ist schwer, und die lange starre Grundplatte bewirkt eine Versteifung des Schis, die eine Biegung desselben in seinem mittleren Bereich verhindert. Die Zwischenarme und ihre Gelenke stellen ausserdem zerbrechliche Elemente dar.
  • Aus dem Patent FR 2 151 666 ist eine Montageplatte bekannt, in welcher die symmetrische Verschiebung der Bindungselemente durch Zahnstangen und Zahnräder erfolgt, die sich beiderseits der Bindungselemente erstrecken. Diese Montageplatte ist schwer und voluminös, und ihre Herstellung ist teuer.
  • Das Patent FR 2 344 305 beschreibt eine Montageplatte desselben Typs wie die vorstehend erwähnte, bei welcher die Zahnstangen durch Zwischenarme ersetzt sind, wie im Dokument AT 371 349 beschrieben, oder durch Mehrfach- Parallelogramme.
  • Aus dem Patent FR 2 673 847 (DE 41 35 899 A1) kennt man ebenfalls eine Montageplatte, die entweder mit Zahnstangen, die von einem Zahnrad angetrieben werden, oder mit Parallelogramme bildenden Gelenkarmen ausgerüstet ist.
  • Der Erfindung liegt die Ausgabe zugrunde, eine Montageplatte zu schaffen, die sowohl einfacher als auch robuster als die bekannten Montageplatten ist. Die Montageplatte soll ausserdem den Schi so wenig wie möglich versteifen.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Montageplatte nach der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte ein transversales Langloch aufweist, das senkrecht zur Längsachse der Montageplatte orientiert ist, dass die Träger der Bindungselemente plattenförmige Verlängerungen aufweisen, die parallele Seiten haben, der Grundplatte wenigstens im mittleren Bereich derselben überlagert sind und jede ein relativ zur Längsachse der Montageplatte schräg orientiertes Langloch haben, wobei sich diese Langlöcher oberhalb des Langlochs der Grundplatte kreuzen und eine Symmetrie in bezug auf die Längsachse der Montageplatte aufweisen, und dass die Verbindungsmittel aus einem beweglichen Klotz bestehen, der spielfrei in die drei Langlöcher eingreift, derart, dass eine Verschiebung eines der Träger eine symmetrische Verschiebung des anderen Trägers relativ zum Langloch der Grundplatte bewirkt.
  • Die Abwesenheit eines drehbaren Elements, eines Gelenks und eines Anlenkarms hat den Vorteil, dass diese Montageplatte besonders einfach und robust ist. Ausserdem besteht sie aus nur wenigen Elementen, und die Blockierungsmittel bestehen vorzugsweise aus Schraubenbolzen, die gleichzeitig als Befestigungsschrauben zum Befestigen der Grundplatte dienen.
  • Die Grundplatte kann am Schi ausschliesslich in dessen zentralem Bereich angeschraubt sein, so dass der Schi nur wenig versteift wird.
  • Die Grundplatte kann entweder auf dem Schi aufgesetzt oder in den Schi integriert sein. Im Falle einer aufgesetzten Grundplatte kann ihr Position einstellbar sein, zum Beispiel indem in Längsrichtung orientierte Langlöcher für den Durchgang der Schrauben zur Befestigung am Schi vorgesehen werden.
  • Die Träger der Bindungselemente können aus Platten und Gleitschienen bestehen, wie sie im allgemeinen zur Montage der hinteren Bindungselemente (Fersenautomatik) verwendet werden, wobei sie verlängert werden, um ihre erfindungsgemässe Überlagerung zu erreichen.
  • Die beigefügten Zeichnungen zeigen beispielsweise fünf Ausführungsformen der Montageplatte nach der Erfindung.
  • Fig. 1 zeigt eine auseinandergezogene Darstellung.
  • Fig. 2 ist eine Draufsicht auf die montierte Montageplatte.
  • Fig. 3 ist eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform, bei welch er die Mittel zum Einstellen in eine Plattform integriert sind.
  • Fig. 4 ist eine auseinandergezogene Darstellung einer dritten Ausführungsform, die von der vorhergehenden Ausführungsform abgeleitet ist.
  • Fig. 5 ist eine perspektivische Ansicht einer vierten Ausführungsform.
  • Fig. 6 ist eine auseinandergezogene Darstellung einer fünften Ausführungsform.
  • Die Montageplatte gemäss der in den Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsform besteht im wesentlichen aus einer Grundplatte 1, einem Träger 2 für den Vorderbacken und einem Träger 3 für die Fersenautomatik.
  • Die Grundplatte 1 hat eine in Längsrichtung verlaufende Vertiefung 11, die eine Gleitschiene bildet, deren unterer Teil ein rechteckförmiges Profil hat und dazu bestimmt ist, den Träger 3 für die Fersenautomatik aufzunehmen, und deren oberer Teil zwei seitliche Nuten 12 aufweist, die dazu bestimmt sind, den Träger 2 für den Vorderbacken aufzunehmen. Die Grundplatte 1 hat ferner ein transversales Langloch 13, das senkrecht zur Längsachse der Gleitschienen orientiert ist, und auf jeder Seite dieses Langlochs 13 ein Loch 14.
  • Der Träger 2 des Vorderbackens hat eine Plattform 21, die drei Gewindeöffnungen 22 zur Schraubbefestigung eines Vorderbackens sowie auf ihrer Unterseite eine axiale Nut 23 aufweist, die T-förmig profiliert ist. Die Plattform 21 ist nach hinten durch ein rechteckförmiges Teil 24 geringerer Dicke verlängert, das ein schräg zur Längsachse der Montageplatte orientiertes Langloch 25 sowie beiderseits davon zwei in Längsrichtung orientierte Langlöcher 26 und 27 hat, die auf der Symmetrieachse des Trägers 2 liegen. An den Seiten des Teils 24 sind vorspringende Rippen 28 geringerer Dicke vorgesehen, welche in die Nuten 12 der Gleitschiene der Grundplatte 1 eingreifen.
  • Der Träger 3 der Fersenautomatik hat ebenfalls eine Plattform 31, die vier Gewindeöffnung 32 zur Schraubbefestigung einer Fersenautomatik aufweist. Die Plattform 31 hat auf ihrer Unterseite eine Längsnut 33 mit T- förmigem Profil und ist nach vorn durch ein rechteckförmiges Teil 34 geringerer Dicke verlängert, dessen Breite so bemessen ist, dass es in den Boden der Grundplatte 1 unter das Teil 24 eingeschoben werden kann. Dieses Teil 34 hat ebenfalls ein zur Längsachse der Montageplatte schräges Langloch 35. Die beiden schrägen Langlöcher 25 und 35 kreuzen sich über dem Langloch 13 der Grundplatte und sind in bezug auf die Längsachse der Montageplatte symmetrisch angeordnet. Beiderseits des Langlochs 35 sind auf der Symmetrieachse zwei axiale Langlöcher 36 und 37 vorgesehen.
  • Wie Fig. 2 zeigt, kreuzen sich die schrägen Langlöcher 25 und 35 über dem Langloch 13 der Grundplatte, wenn die Träger 2 und 3 auf der Grundplatte montiert sind. Die Lage dieser Kreuzung wird mit Hilfe eines zylindrischen Zapfen bzw. Klotzes 4 gesichert und aufrechterhalten, dessen Durchmesser gleich der Breite der Langlöcher 25 und 35 ist. Dieser Klotz 4 ist mit zwei Flanschen 41 und 42 versehen, deren Durchmesser grösser als der Klotzdurchmesser ist, wobei der Flansch 42 einen Durchmesser hat, der gleich der Breite des Langlochs 13 ist, und spielfrei in das Langloch 13 eingreift, während sich der obere Flansch 41 auf dem Teil 24 des Trägers 2 für den Vorderbacken erstreckt. Die Flansche 41 und 42 werden mit dem Klotz 4 mittels einer Schraube oder mit irgendeinem anderen Mittel zusammengefügt.
  • Der untere Flansch 42, der dicker als die Grundplatte 1 ist, greift ausserdem in eine Nut 38 ein, die auf der Unterseite des Trägers 3 vorgesehen und dem Langloch 35 überlagert ist. Der Abstand zwischen den Flanschen 41 und 42 ist so bemessen, dass die Teile 24 und 34 der Träger mit einem minimalen Spiel zwischen diesen Flanschen gehalten werden.
  • Der Klotz 4 kann sich also in den Langlöchern 13, 25 und 35 verschieben. Da das Langloch 13 senkrecht zur Achse der Gleitschiene orientiert ist und die Langlöcher 25 und 35 dieselbe Neigung relativ zu dieser Achse haben, ist jede Verschiebung eines der Träger in der Grundplatte 1 von einer in bezug auf die Längsachse des Langlochs 13 symmetrischen Verschiebung des anderen Trägers begleitet.
  • Die Blockierung der Träger 2 und 3 in der gewünschten Stellung erfolgt mit Hilfe zweier Schraubenbolzen 5 und 6. Der Schraubenbolzen 5 durchquert die Langlöcher 26 und 36 und eines der Löcher 14 in der Grundplatte und wird in einen (nicht dargestellten) Gewindeeinsatz eingeschraubt, der im Schi befestigt ist. Der andere Schraubenbolzen 6 durchquert die Langlöcher 27 und 37 und das andere Loch 14 der Grundplatte 1 und wird in einen zweiten Gewindeeinsatz eingeschraubt. Beide Gewindebolzen werden also gleichzeitig zur Befestigung der Grundplatte 1 auf dem Schi und zur Blockierung der Träger der Bindung verwendet.
  • Die Plattform 21 wird ausserdem durch einen Zapfen 7, dessen T-förmiges Profil in die Gleitschiene 23 eingreift, axial auf dem Schi geführt und auf diesem vertikal gehalten. Ebenso wird die hintere Plattform 31 durch einen gleichen Zapfen 8 geführt und gehalten. Die Zapfen 7 und 8 werden in Gewindeeinsätze eingeschraubt, die im Schi befestigt sind.
  • Die Löcher 14 der Grundplatte können durch Langlöcher 14' ersetzt werden, wie in Fig. 1 strichpunktiert angedeutet; damit könnte eine Einstellung der Position der Grundplatte, das heisst der Montageplatte, auf dem Schi zwecks Anpassung der Position der Schibindung an die Art und Weise des Schilaufens des Benutzers vorgenommen werden.
  • Die in Fig. 3 dargestellte zweite Ausführungsform zeichnet sich durch eine Grundplatte 100 aus, die sich über die gesamte Maximallänge der Bindung erstreckt und deren zentraler Bereich mit zwei seitlichen abfallenden flügelförmigen Ansätzen 101 versehen ist, die im wesentlichen senkrecht zur Grundplatte gerichtet sind und durch welche die Grundplatte 100 in die Kanten eines Schis 9 einbezogen wird. Auf der Unterseite der Grundplatte 100 ist eine Platte 10 aus elastomerem Material, zum Beispiel aus Gummi, befestigt, die ihrerseits auf dem Schi aufgeklebt ist. Die Grundplatte ist, wie bei der ersten Ausführungsform, mit Hilfe zweier Schraubenbolzen 5 und 6 am Schi befestigt. Auf der Grundplatte 100 sind mit Hilfe nicht dargestellter Schrauben zwei im Profil T-förmige Längsschienen 15 und 16 sowie ferner ein Träger 121 für die vordere Bindung und ein Träger 131 für die hintere Bindung montiert. Der Träger 121 hat eine axiale Nut 123 mit einem dem Profil der Schiene 16 angepassten Profil und greift in dieses Profil der Schiene 16 ein, so dass er auf dieser gleiten kann.
  • In gleicher Weise hat der Träger 131 eine profilierte Nut 133, in welche das Profil der Führungsschiene 15 eingreift. Der Träger 121 hat eine Verlängerung 124, die einfach auf der Grundplatte 101 ruht und auf ihrer Unterseite eine breite Längsnut 125 aufweist, welche zur Führung der Verlängerung 134 des Trägers 131 für die hintere Bindung dient; diese Verlängerung 134 ist schmaler und weniger hoch als der Träger 131.
  • Im übrigen hat diese zweite Ausführungsform dieselben Besonderheiten wie die erste Ausführungsform; die entsprechenden Elemente sind mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • Zur Montage werden zunächst die Träger 121 und 131 auf die Grundplatte 100 gelegt, dann die Schienen 15 und 16 in die oberen Öffnungen der Gleitschienen 123 und 133 eingeführt und an der Grundplatte 100 mit Hilfe (nicht dargestellter Schrauben) befestigt.
  • Diese Ausführungsform zeichnet sich durch eine Einbeziehung der Einstellmittel in eine Plattform aus, die dazu bestimmt ist, die Schibindung zu tragen.
  • Die in Fig. 4 dargestellte Ausführungsform ist eine Variante der vorstehend beschriebenen Ausführungsform. Die lange Grundplatte 100 ist durch eine wesentlich kürzere Grundplatte 200 ersetzt, welche ebenfalls zwei seitliche vertikale flügelförmige Ansätze 201 aufweist, analog den Ansätzen 101 der Grundplatte 100. Ausgehend von den Befestigungslöchern 14 weist die Grundplatte 200 beiderseits dieser Befestigungslöchern je ein rechteckförmiges Teil 202. bzw. 203 geringerer Breite auf. Unter der Grundplatte 200 befindet sich eine Platte aus Gummi 10. Die vorderen und hinteren Abschnitte der beim vorangehenden Ausführungsbeispiel vorgesehenen Gummiplatte sind bei der Ausführungsform nach Fig. 4 nicht vorhanden; statt dessen sind vorn unter dem vorderen Träger 121 eine Gummiplatte 17 mit einem U- förmigen Längsausschnitt 17a, in den das Teil 202 der Grundplatte 200 eingreift, und hinten unter dem hinteren Träger 131 eine Gummiplatte 18 mit einem U-förmigen Ausschnitt angeordnet, in den das Teil 203 der Grundplatte 200 eingreift. Dieser U-förmige Ausschnitt gewährleistet die Dichtheit zwischen der Grundplatte 20 und den Trägern der Bindungselemente.
  • Bei der Ausführungsform nach Fig. 5 ist die Einbeziehung der Plattform noch vollständiger. Die Grundplatte 300 ist noch kürzer als die Grundplatte 1 der ersten Ausführungsform, jedoch mit zwei seitlichen flügelförmigen Ansätzen 301, wie beim zweiten und dritten Ausführungsbeispiel, versehen. Diese Ansätze 301 sind oberhalb der eigentlichen Grundplatte verlängert und derart nach innen gebogen, dass eine Gleitschiene für die beiden Verlängerungen 224 und 234 der Träger 221 und 231 für die Bindung gebildet wird; diese Träger haben dieselbe Form wie beim ersten Ausführungsbeispiel, derart, dass sich die Oberseite des Trägers 221 und seiner Verlängerung 224 in Höhe des oberen Randes der Ansätze 301 der Grundplatte befindet. Diese vierte Ausführungsform zeichnet dadurch aus, dass die Träger 221 und 231 der Bindung aus einer Gummiplatte 225 bzw. 235 bestehen, die sandwichartig zwischen einer oberen Metallplatte und einer unteren Metallplatte 226 bzw. 236 montiert ist. Die untere Platte 236 des hinteren Trägers 231 ist mit einer profilierten Nut 233, analog der Nut 33 der ersten Ausführungsform, versehen; in diese Nut 233 greift der Kopf eines Führungsteils 8 ein, das genau so wie das Teil 8 der ersten Ausführungsform gestaltet ist. Die Führung des vorderen Trägers 221 erfolgt in derselben Weise.
  • Die beiden vorderen Löcher 32, die dazu bestimmt sind, die vorderen Schrauben zur Befestigung der Fersenautomatik auf dem hinteren Träger 231 aufzunehmen, sind in zwei nach vorn gerichteten Vorsprüngen eingelassen, die in zwei entsprechend profilierte Ausschnitte 228 eingreifen können, welche am Ende des vorderen Trägers 221 beiderseits des in Längsrichtung orientierten Langlochs 27 vorgesehen sind, was es erlaubt, einige Zentimeter auf der minimalen Länge der Einstellung der Bindung zu gewinnen.
  • Diese letzte Ausführungsform erlaubt es, eine hochliegende Plattform mit Dämpfung zu erhalten.
  • Unter den möglichen Varianten könnte der Klotz 4 hexagonal sein und zwei zum Langloch 13 parallele Seiten, zwei zum Langloch 25 parallele Seiten und zwei zum Langloch 35 parallele Seiten aufweisen, derart, dass der Klotz 4 sich nicht um seine Achse drehen kann. Die Oberseite des Klotzes könnte einen Index aufweisen, der sich längs des Randes des oberen Langlochs 25 vor einer auf dem oberen Träger angeordneten Gradeinteilung verschiebt, welche den Standardlängen der Schuhsohlen entspricht. Die Einstellung des Abstands zwischen dem vorderen und dem hinteren Bindungselement kann sehr rasch erfolgen, indem die Schraubenbolzen 5 und 6 gelockert werden, dann gleichzeitig das vordere und das hintere Bindungselement soweit verschoben werden, dass sich der Index vor dem geeigneten Teilstrich der Gradeinteilung befindet, und danach die Schraubenbolzen 5 und 6 wieder angezogen werden.
  • Die Löcher 14 der Grundplatte können mit Gewinde versehen sein, um die Schraubenbolzen 5 und 6 einzuschrauben, wobei dann die Grundplatte 1 mit besonderen Schrauben am Schi befestigt wird.
  • Die Überlagerung der Platten 24 und 34 könnte umgekehrt sein. Die Blockierung der Montageplatte in der gewünschten Position könnte auch durch andere Mittel erfolgen. Auf den oberen Flansch 41 des Klotzes 4 könnte verzichtet werden. Die Führung der Träger der Bindungselemente könnte durch andere Mittel erfolgen, beispielsweise durch seitliche Führungen.
  • Die Führung einer der Träger der Bindungselemente könnte vollständig durch den anderen Träger ohne Zuhilfenahme der Grundplatte erfolgen.
  • Die Grundplatte könnte in den Schi integriert sein, das heisst Teil des Schis sein. Ein solches Beispiel der Integration ist in Fig. 6 gezeigt. Der Schi 9 ist mit einer integrierten Platte 400 versehen, in welche ein Langloch 13 eingelassen ist. Beiderseits der Platte 400 ist der Schi mit Gewindeeinsätzen 41 und 42 zur Befestigung der Blockierungsschrauben 5 und 6 versehen. Im übrigen ist die Montageplatte mit der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform identisch. Die Schienen 15 und 16 sind direkt am Schi befestigt.

Claims (14)

1. Montageplatte einer auf einem Schi angeordneten, aus einem vorderen Bindungselement und einem hinteren Bindungselement bestehenden Schibindung, mit einer Grundplatte (1; 100; 200; 300; 400), einem Träger (2; 121; 221) für das vordere Bindungselement und einem Träger (3; 131; 231) für das hintere Bindungselement, welche relativ zur Grundplatte längsverschiebbar sind, mit Verbindungsmitteln (4) zwischen diesen Trägern, welche eine symmetrische Längsverschiebung relativ zu einer quer zur Grundplatte liegenden Achse gewährleisten, mit Führungsmitteln (7, 23, B, 33; 16, 123, 15, 133; 8, 233) zum Führen der Träger der Bindungselemente und mit Blockierungsmitteln (5, 6) zum Blockieren der Träger der Bindungselemente auf der Grundplatte, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte ein transversales Langloch (13) aufweist, das senkrecht zur Längsachse der Montageplatte orientiert ist, dass die Träger (2, 3) der Bindungselemente plattenförmige Verlängerungen (24, 34: 124, 134; 224; 234) aufweisen, die parallele Seiten haben, der Grundplatte wenigstens im mittleren Bereich derselben überlagert sind und jede ein relativ zur Längsachse der Montageplatte schräg orientiertes Langloch (25, 35) haben, wobei sich diese Langlöcher oberhalb des Langlochs (13) der Grundplatte kreuzen und eine Symmetrie in bezug auf die Längsachse der Montageplatte aufweisen, und dass die Verbindungsmittel aus einem beweglichen Klotz (4) bestehen, der spielfrei in die drei Langlöcher eingreift, derart, dass eine Verschiebung eines der Träger eine Verschiebung des anderen symmetrischen Trägers relativ zum Langloch der Grundplatte bewirkt.
2. Montageplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (1; 100; 200; 300) ein auf den Schi aufgesetztes Teil ist.
3. Montageplatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte in Längsrichtung verlaufende Langlöcher (14') zum Durchtritt der Schrauben zur Befestigung am Schi aufweist, derart, dass die Position der Grundplatte auf dem Schi einstellbar ist.
4. Montageplatte nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (1; 300) eine Gleitschiene für die Verlängerungen (24, 34; 224, 234) der Bindungsträger bildet und die Länge der Grundplatte kleiner als die minimale Länge zwischen den Bindungselementen ist.
5. Montageplatte nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (300) mit zwei seitlichen flügelförmigen Ansätzen (301) versehen ist, die wenigstens näherungsweise senkrecht zur Grundplatte angeordnet sind, um sie mit den Schikanten zu integrieren, und dass die Träger der Bindungselemente aus zwei Schichten starren Materials (221, 226, 231, 236) bestehen, zwischen denen eine Schicht aus elastomerem Material (225, 235) eingefügt ist.
6. Montageplatte nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (100, 200) in ihrem mittleren Bereich zwei seitliche abfallende flügelförmige Ansätze (101; 201) hat, um sie mit den Schikanten zu integrieren, und auf ihrer Unterseite eine Platte aus elastomerem Material (10), die dazu bestimmt ist, auf den Schi aufgeklebt zu werden, und auf ihrer Oberseite axiale Führungsschienen (15, 16) aufweist, die T- förmig oder analog profiliert sind, und dass die Träger der Bindungselemente (121, 131) Nuten (123, 133) mit einem dem Profil der Führungsschienen angepassten Profil haben und auf diesen Schienen sitzen.
7. Montageplatte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite einer der Verlängerungen (124) der Bindungsträger eine Längsnut (125) hat, in der die Verlängerung (134) des anderen Bindungsträgers (131) geführt ist.
8. Montageplatte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Grundplatte (100) über die maximale Länge der Bindung erstreckt.
9. Montageplatte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte kleiner als die minimale Länge der Bindung ist und dass ihre Breite, ausser im zentralen Bereich, kleiner als Die Breite der Bindungsträger (121, 134) ist, wobei die Unterseite dieser Bindungsträger mit einer Platte aus elastomerem Material (17, 18) versehen ist, die dazu bestimmt ist, auf dem Schi zu ruhen, und einen in Längsrichtung verlaufenden U-förmigen Ausschnitt aufweist, in den die schmalen Teile (202, 203) der Grundplatte (200) eingreifen.
10. Montageplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (400) einen Teil des Schis bildet.
11. Grundplatte nach einem der Ansprüche 2, 3, 4, 5 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Bindungsträger (2, 3; 121, 131; 221, 231) jeder wenigstens eine Längsnut (23, 33; 123, 133; 233) haben, die jede mit einem festen Führungselement (7, 8; 15, 16) zusammenarbeitet.
12. Montageplatte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die erwähnten Nuten (23, 24; 233) in der Unterseite der Bindungsträger (31, 32; 221, 231) gebildet sind und dass die Führungselemente (7, 8) am Schi befestigt sind.
13. Montageplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der erwähnte Klotz (4) einen Läufer bildet und dass das Langloch (25) des oberen Trägers mit einer Gradeinteilung versehen ist, deren Teilstriche den Schuhlängen entsprechen.
14. Montageplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Blockierungsmittel für die Träger der Bindungselemente aus wenigstens zwei Schraubenbolzen (5, 6) bestehen, die in die Grundplatte (1; 100; 200; 300) oder den Schi eingeschraubt sind und deren Kopf sich auf dem Träger des oberen Bindungselements (2; 121; 221) abstützt.
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