DE69707424T2 - Metallbearbeitungswerkzeug mit austauschbarer unterlegscheibe - Google Patents
Metallbearbeitungswerkzeug mit austauschbarer unterlegscheibeInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Metallschneidwerkzeug mit einem Werkzeughalter, der mit einer oder mehreren Vertiefungen zur Aufnahme von Einsätzen ausgebildet ist, wobei jede Vertiefung mit einem austauschbaren Unterlegstück versehen ist.
- Bei einem solchen Schneidwerkzeug wird der oder jeder Schneideinsatz in einer entsprechenden, in einem Werkzeughalter ausgebildeten Vertiefung lösbar festgehalten, z. B. durch eine Klemmschraube, die sich durch eine in dem Einsatz ausgebildete zentrale Bohrung in eine passende, im Werkzeughalter angebrachte Gewindebohrung erstreckt, oder alternativ durch irgendein anderes geeignetes Einspannsystem. Das Einsetzen eines Unterlegstücks zwischen dem Einsatz und der Grundfläche der Werkzeughaltervertiefung dient zum Schutz des relativ teuren Werkzeughalterkörpers gegen Deformation oder Beschädigung durch Gebrauch. Es können Unterlegstücke verschiedener Höhe verwendet werden, um die konkrete Lage des Schneideinsatzes und besonders der Schneidkante bezüglich des Werkzeughalters nach Bedarf zu verändern. Wo derartige Unterlegstücke bei verschraubten Einsätzen verwendet werden, wird das Unterlegstück im allgemeinen durch die gleiche Schraube in der Vertiefung festgehalten, die zum Befestigen des Einsatzes dient, wobei die Schraube durch eine im Unterlegstück ausgebildete Öffnung hindurchgeht, die auf die Bohrung des Einsatzes ausgerichtet ist. Man wird leicht einsehen, daß dieses Verfahren zum Befestigen des Unterlegstücks am Werkzeughalter unbequem ist, besonders angesichts der Tatsache, daß beim Auswechseln eines Einsatzes das Unterlegstück nicht mehr im Halter fixiert ist und entweder verloren gehen oder vergessen werden kann, wenn der Bediener vergißt, das Unterlegstück auszutauschen. Es ist vorgeschlagen worden, in solchen Fällen (siehe EP-A-247 011) das Unterlegstück auch nach dem Abnehmen des Einsatzes in seiner Position zu belassen, indem eine spezielle Buchse mit Innen- und Außengewinde vorgesehen wird. Eine derartige Anordnung ist jedoch kompliziert und teuer.
- Um dieses Problem zu lösen und außerdem sicherzustellen, daß das Unterlegstück wirksam am Werkzeughalter befestigt ist, auch wenn der Einsatz durch andere Mittel als eine zentrale Klemmschraube festgehalten wird, ist vorgeschlagen worden (EP-A-161 505), das Unterlegstück mit Hilfe eines zentral angeordneten, röhrenförmigen Splints, der in den Werkzeughalter eingesetzt wird und das Unterlegstück in Position hält, völlig unabhängig von der lösbaren Befestigung des Einsatzes bezüglich des Werkzeughalters zu fixieren. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, daß der Haltesplint oft bricht, und dieser Umstand an sich kann unerwünschte Folgen beim Gebrauch des Schneidwerkzeugs haben. Außerdem treten bei so fixierten Unterlegstücken oft Schwierigkeiten auf, wenn das Unterlegstück zum Auswechseln gelöst werden soll, und dieses Auswechseln kann zeitraubend werden.
- In unserer Patentschrift US-A-5 129 767, auf welcher der Oberbegriff vor Anspruch 4 basiert, der den größten Umfang aufweist, ist vorgeschlagen worden, das Unterlegstück mit einem einstückig ausgebildeten, geschlitzten röhrenförmigen Verbindungsteil zu versehen, das sich federnd zusammendrücken läßt und in eine entsprechende, in der Aufnahmevertiefung ausgebildete röhrenförmige Aussparung eingesetzt wird. Nach dem Einsetzen dehnt sich das Verbindungsteil gegen die Wand der Aussparung aus und sichert die wirksame und unabhängige Fixierung des Unterlegstücks in der Aufnahmevertiefung.
- Das in unserer früheren US-Patentschrift vorgeschlagene Unterlegstück besteht jedoch wie die meisten, wenn nicht alle bekannten Unterlegstücke aus Gußstahl und muß daher in erheblichem Umfang spanend bearbeitet werden, wie z. B. durch Bohren und Schleifen nach dar Wärmebehandlung, um es für den Gebrauch geeignet zu machen. Infolgedessen kann das Unterlegstück nicht ohne weiteres in Massenfertigung hergestellt werden.
- Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein neues und verbessertes Metallschneidwerkzeug und ein Einsatzunterlegstück zur Verwendung mit dem Schneidwerkzeug bereitzustellen, das viele der obenerwähnten Nachteile weitgehend überwindet.
- Nach der vorliegenden Erfindung wird ein Schneidwerkzeug bereitgestellt, das aufweist: einen Werkzeughalter; eine in dem Werkzeughalter ausgebildete Aufnahme- und Haltevertiefung; Böden und Seitenwände der Vertiefung; eine in einem Verbindungsbereich zwischen dem Boden und einer Seitenwand der Vertiefung ausgebildete zylinderförmige Aussparung, welche die gleiche Ausdehnung wie die Vertiefung hat und sich über einen Schlitz mit einer Querabmessung D&sub1; in die Vertiefung erweitert, und die im wesentlichen eine kreisbogenförmige Querschnittsform mit einem Durchmesser d&sub1; aufweist, mit d&sub1; > D&sub1;, und einen Winkel von mehr als 180º aufspannt; und ein durch Pressen und Sintern eines Metallpulvers geformtes, auswechselbares Unterlegstück, das aufweist: einen plattenartigen Körperabschnitt mit einer oberen Wand, einer Bodenwand und Seitenwänden, ein Rippenglied, das einstückig mit einer der Seitenwände geformt ist und über die Bodenwand des Körperabschnitts hinausragt, eine Außenfläche des Rippenglieds, in Querrichtung einander gegenüberliegende Abschnitte der Außenfläche, die im wesentlichen symmetrisch in Längsrichtung der Rippe angeordnet sind und auf einer geraden kreiszylinderförmigen Einhüllenden mit dem Durchmesser d&sub2; liegen, die einen Winkel von mindestens 180º aufspannt; wobei die Rippe ferner periphere oder axial verlaufende Abschnitte aufweist, die zwischen den in Querrichtung einander gegenüberliegenden Abschnitten angeordnet sind und eine Querabmessung D&sub2; aufweisen, mit D&sub1; ≥ D&sub2; < d&sub2;, wobei d&sub2; etwas größer als d&sub1; ist, so daß, wenn die Bodenwand des Unterlegstücks winklig zur Bodenwand der Vertiefung angeordnet wird, die Rippe frei in die Aussparung einsetzbar ist und das Unterlegstück um die Aussparung schwenkbar ist, wobei sich zumindest die gegenüberliegenden peripheren Oberflächenabschnitte der Rippe in engem Reibungskontakt mit den Wänden der Aussparung befinden, um sicherzustellen, daß das Unterlegstück in der Vertiefung festgehalten wird, wobei das Unterlegstück eng an der Bodenwand der Vertiefung anliegt.
- Vorzugsweise werden die einander gegenüberliegenden Abschnitte durch axial gerichtete zylinderförmige Streifen gebildet, die sich entweder über die gesamte Länge der Rippe oder über mittlere oder Randbereiche der Rippe erstrecken können. Der oder jeder Umfangsabschnitt kann zwischen axial verlaufenden, im wesentlichen ebenen Flächen der Rippe ausgebildet sein, die paarweise zueinander senkrecht sein können. Diese ebenen Flächen können im wesentlichen parallel liegen, wobei eine von ihnen im wesentlichen bündig mit einer oberen Wand des Körperabschnitts sein kann.
- Auf Grund der Form des erfindungsgemäßen Unterlegstücks kann dieses durch ein pulvermetallurgisches Verdichtungs- und Sinterverfahren hergestellt werden, wobei das entstehende Produkt sehr viel härter ist als die früher hergestellten Gußstahlunterlegstücke. Außerdem kann das Produkt in Massenfertigung zu relativ niedrigen Kosten hergestellt werden und muß nur an der oberen Fläche geschliffen und rundherum gehont werden. Ferner ist die einstückig geformte Positionier- und Halterippe mühelos und frei in eine entsprechend geformte zylinderförmige Aussparung in der Einsatzhaltevertiefung einsetzbar. Eine einfache Drehbewegung der Rippe bezüglich der Aussparung führt zum Reibschluß der Rippe innerhalb der Aussparung und zur wirksamen Arretierung des Unterlegstücks in der Aufnahmevertiefung, wobei das Unterlegstück eng an der Bodenwand der Vertiefung anliegt.
- Zum besserer. Verständnis der vorliegenden Erfindung und um zu zeigen, wie diese in der Praxis ausgeführt werden kann, wird im folgenden auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen. Dabei zeigen:
- Fig. 1 eine maßstäblich vergrößerte perspektivische Ansicht eines Teils des Fräswerkzeugs, das einen Teil eines Schneidwerkzeugs bildet, welches die vorliegende Erfindung verkörpert, mit Schneideinsätzen, die auf austauschbaren Unterlegstücken angeordnet sind;
- Fig. 2 eine maßstäblich vergrößerte, auseinandergezogene Detailansicht des in Fig. 1 dargestellten Schneidwerkzeugs;
- Fig. 3a eins von oben gesehene perspektivische Ansicht eines austauschbaren Unterlegstücks, das eine Ausführungsform der Erfindung bildet;
- Fig. 3b eine von unten gesehene perspektivische Ansicht eines austauschbaren Unterlegstücks, das eine Ausführungsform der Erfindung bildet;
- Fig. 3c eine Seitenansicht des in den Fig. 3a und 3b dargestellten Einsatzunterlegstücks;
- Fig. 4 eine schematische Seitenansicht einer Einsatzhaltevertiefung eines Werkzeughalters, welche die relativen Abmessungen der Aussparung zeigt;
- Fig. 5 eine perspektivische Ansicht der Aufnahmevertiefung des Werkzeughalters;
- Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines Werkzeugabschnitts mit dem austauschbaren Unterlegstück gemäß der Darstellung in den Fig. 3a, 3b und 3c, wobei dessen Halterippe in eine entsprechende Aussparung eingesetzt ist, die im Sitz des in Fig. 1 dargestellten Fräswerkzeugs ausgebildet ist;
- Fig. 7 eine Seitenansicht des in Fig. 6 dargestellten Werkzeugteils, welche die relativen Abmessungen der zusammenwirkenden Abschnitte der Halterippe und der Aussparung zeigt;
- Fig. 8 eine perspektivische Ansicht des im Sitz des Werkzeughalters angeordneten und fixierten austauschbaren Unterlegstücks;
- die Fig. 9a bzw. 9b von oben bzw. unten gesehene perspektivische Ansichten einer modifizierten Form des erfindungsgemäßen austauschbaren Unterlegstücks; und
- Fig. 10 eine schematische Seitenansicht einer modifizierten Form des erfindungsgemäßen austauschbaren Unterlegstücks.
- Im folgenden wird auf die Fig. 1 und 2 der Zeichnungen Bezug genommen, welche die Anwendung der Erfindung auf ein Schneidwerkzeug in Form eines im wesentlichen normalen Fräswerkzeugs 1 darstellen, das mit mehreren an seinem Umfang verteilten Aussparungen 2 ausgebildet ist, wobei in jeder Aussparung eine Einsatzhatltevertiefung 3 ausgebildet ist, die deutlich in Fig. 3 der Zeichnungen dargestellt ist. Jede Vertiefung 3 wird durch zwei Seitenwände 4 und 5 und eine Bodenwand 6 begrenzt. An der Verbindung zwischen der Seitenwand 5 und der Bodenwand 6 ist eine langgestreckte zylinderförmige Aussparung 7 ausgebildet und erweitert sich in die Vertiefung 3 über einen langgestreckten Schlitz 8, der in der gleichen Richtung verläuft wie die sonst vorhandene lineare Verbindungsstelle zwischen der Seitenwand 5 und der Bodenwand 6. In der Mitte der Bodenwand 6 ist eine Gewindebohrung 9 angebracht.
- Ein Einsatzunterlegstück 11, das durch Pressen und Sintern eines Metallpulvers (z. B. eines Hartmetallcarbidpulvers) geformt wird, wird durch einen im wesentlichen rechtwinkligen, plattenähnlichen Körperabschnitt 12 mit einer ebenen oberen Fläche 13, einer unteren Grundfläche 14 und einer umgebenden Seitenfläche 15 gebildet. Die Grundfläche 14 stimmt in den Abmessungen weitgehend mit denen der Bodenwand 6 der Vertiefung 3 überein. Im Körperabschnitt 12 ist eine durchgehende Öffnung 12a ausgebildet. In einem Stück mit einer Seitenfläche 15 des Körperabschnitts 12 ist ein Rippenhalteglied 16 ausgebildet, das die gleiche Ausdehnung hat wie die Seitenfläche, in die es integriert ist.
- Im folgenden wird unter Bezugnahme auf die Fig. 3-8 der Zeichnungen das erfindungsgemäße Einsatzunterlegstück 11 und sein Einsetzen und seine Fixierung in der Vertiefung 3 näher erläutert.
- Wie aus den Zeichnungen ersichtlich, weist das Rippenglied 16 eine Außenfläche mit einem im wesentlichen kreisbogenförmigen Querschnitt auf, die, wie in den Fig. 3c und 7 der Zeichnungen erkennbar, einen Durchmesser d&sub2; aufweist und einen Winkel von mehr als 180º aufspannt. Das Rippenglied 16 weist eine ebene obere Fläche 17 auf, die entsprechend der Darstellung vorzugsweise mit der ebenen oberen Fläche 13 des Körperabschnitts 12 des Unterlegstücks 11 bündig ist. Das Rippenglied 16 ragt über die Grundfläche 14 des Körperabschnitts 12 hinaus und weist eine unterste, im wesentlichen ebene, axial gerichtete Fläche 18 auf, die weitgehend parallel mit der oberen Fläche 17 und der oberen sowie der Grundfläche 13 und 14 des Körperabschnitts 12 ist. Die abgeplatteten Flächen 17 und 18 sind in einem Abstand D&sub2; voneinander angeordnet.
- Wie aus den Fig. 3a, 3b und 3c erkennbar, sind auf jeder Seite der abgeplatteten Fläche 18 zylinderförmige Umfangsabschnitte oder Streifenabschnitte 19 und 20 angeordnet, wobei die obere Fläche 17 in einen zylinderförmigen Streifenabschnitt 21 übergeht. Die Umfangsabschnitte 19, 20 und 21 liegen auf einer geraden kreiszylinderförmigen Einhüllenden mit einem Durchmesser d&sub2; und einer Achse 23. Die zylinderförmigen Umfangsabschnitte 21 und 20 sind durch einen abgeplatteten Abschnitt 22 voneinander getrennt.
- Der abgeplatete Abschnitt 22 ist bezüglich der zylinderförmigen Einhüllenden nach innen versetzt und im wesentlichen senkrecht zu den Flächen 17 und 18 und liegt symmetrisch zu einer Achse 23.
- Wie aus den Fig. 3b und 4 der Zeichnungen erkennbar, sind an der Grundfläche 14 des Körperabschnitts 12 des Unterlegstücks an ihren äußersten Ecken ein Paar Widerlagerflächen 25 ausgebildet.
- Nachstehend wird anhand der Fig. 4 und 5 der Zeichnungen die langgestreckte zylinderförmige Aussparung 7 näher erläutert, die an der Stelle ausgebildet ist, die sonst die Verbindungsstelle zwischen der Seitenwand 5 und der Bodenwand 6 wäre. Die zylinderförmige Aussparung hat eine im wesentlichen kreisbogenförmige Querschnittsform, die einen Winkel von mehr als 180º aufspannt und einen Durchmesser d&sub1; aufweist. Die im, Werkzeughalter ausgebildete zylinderförmige Aussparung 7 öffnet sich über den langgestreckten Schlitz 8 von gleicher Ausdehnung in die Vertiefung. Der Schlitz 8 weist eine Querabmessung D&sub1; auf, mit d&sub1; ≥ D&sub1;.
- Wie in Fig. 7 erkennbar, darf der Abstand D&sub2; zwischen den ebenen Flächenabschnitten 17 und 18 der Rippe 16 nicht größer als die Abmessung D&sub1; des Schlitzes 8 sein. Der Durchmesser d&sub2; der geraden kreiszylinderförmigen Einhüllenden, auf der die zylinderförmigen Umfangsabschnitte 19, 20 und 21 liegen, ist nur wenig größer als der Durchmesser d&sub1; der Aussparung.
- Wenn nun, wie in den Fig. 6 und 7 der Zeichnungen dargestellt, das Unterlegstück 11 in einem spitzen Winkel α zur Bodenwand 6 der Vertiefung 3 ausgerichtet ist, kann das Rippenglied 16 mühelos in die Aussparung 7 eingesetzt werden, wobei man erkennt, daß sein minimaler seitlicher Abstand D&sub2; nicht größer ist als die Querabmessung D&sub1; des Schlitzes.
- Wenn in der in den Fig. 6 und 7 der Zeichnungen dargestellten Position das Unterlegstück 11 jetzt bezüglich der Aussparung 7 im entgegengesetzten Uhrzeigersinn zur Bodenwand 6 der Vertiefung 3 gedreht wird, dann gleiten die Umfangsabschnitte 19, 20 und 21 in engem Reibungskontakt mit der Innenfläche der zylinderförmigen Aussparung 7, so daß, wenn die Grundfläche 14 des Körperabschnitts 12 des Unterlegstücks 11 ihre endgültige Position erreicht hat, in der die Widerlagerflächen 25 eng an der Bodenwand 6 der Vertiefung 3 anliegen, das Rippenglied 16 fest in der Aussparung 7 fixiert ist und infolgedessen das Unterlegstück 11 als Ganzes in seiner Position in der Vertiefung 3 festgehalten wird, wie in Fig. 8 erkennbar.
- In dieser Position kann ein Schneideinsatz 26 auf das Unterlegstück 11 aufgelegt und mit einer Klemmschraube 27, die durch den Einsatz und das Unterlegstück hindurchgeht und in der Vertiefung verschraubt wird, an dem Werkzeughalter fixiert werden.
- Im Betriebseinsatz ist die Widerlagerfläche der Rippe innerhalb der Aussparung auf den Bereich gerichtet, wo die Hauptschnittkräfte angreifen, und gleichzeitig wird ein fester Sitz des Unterlegstücks in der Vertiefung innerhalb vernünftiger Toleranzwerte sichergestellt.
- Das Entfernen des Einsatzes 26 hat keine Auswirkung auf die Sicherung des Unterlegstücks 11 in der Vertiefung 3, und wenn man das Unterlegstück 11 aus der Vertiefung 3 herausnehmen möchte, wird des Unterlegstück 11 im Uhrzeigersinn von der Grundfläche 6 der Vertiefung 3 weggedreht, bis die flachen Oberflächenabschnitte 17 und 18 der Rippe 16 auf die Kanten des Schlitzes 8 ausgerichtet sind und die Entnahme des Rippenelements 16 aus der Aussparung 7 zulassen.
- Während in der gerade beschriebenen Ausführungsform das Rippenglied 16 auf seiner gesamten Länge einheitliche Querabmessungen aufweist, da sich die zylinderförmig gekrümmten Umfangsabschnitte 19, 20 und 21 über die gesamte Länge des Rippenglieds 16 erstrecken, ist in der in den Fig. 9a und 9b der Zeichnungen dargestellten Ausführungsform ein Rippenglied 30 mit zylinderförmigen Umfangsstreifenabschnitten 32, 33 und 34 ausgebildet, die durch im wesentlichen flache Abschnitte 35 und 36 voneinander getrennt sind. Jeder der Umfangsabschnitte 32, 33 und 34 ist auf einem Mittelabschnitt 37 angeordnet, der auf einer zylinderförmigen Einhüllenden mit dem Durchmesser d&sub2; liegt, während die Randabschnitte 38 jedes derartigen Umfangsabschnitts 32, 33 und 34 auf einer zylinderförmigen Einhüllenden mit einem kleineren Durchmesser liegen. Das Einführen, Einspannen und Fixieren des Rippenglieds 30 erfolgt auf ähnliche Weise, wie oben in bezug auf die in den vorhergehenden Zeichnungen dargestellte Ausführungsform beschrieben wurde, wobei es sich versteht, daß es der Mittelabschnitt 37 der Umfangsabschnitte 32, 33 und 34 ist, der im Reibschluß mit der angrenzenden Fläche der zylindrischen Aussparung 7 gleitet.
- Als Alternative kann das Rippenglied an seinen Randabschnitten mit zylinderförmig gekrümmten Streifenabschnitten versehen werden, deren Durchmesser so beschaffen ist, daß die Randabschnitte im Reibschluß in der zylinderförmigen Aussparung gleiten, wobei diese Randabschnitte durch Mittelabschnitte von kleinerem Durchmesser voneinander getrennt sind.
- In beiden Fällen wird durch die Längenbegrenzung der reibschlüssig in die zylinderförmige Aussparung eingepaßten Streifenabschnitte sichergestellt, daß durch die Verringerung der Kontaktfläche mit der Oberfläche der zylinderförmigen Aussparung der Reibungswiderstand beim Einsetzen des Rippenglieds in die zylinderförmige Aussparung und beim Drehen des Glieds in der Aussparung verringert wird.
- In einer alternativen Ausführungsform, die schematisch in Fig. 10 der Zeichnungen dargestellt ist, wurde der in den Fig. 3a, 3b und 3c dargestellte zylinderförmig gekrümmte Streifenabschnitt 20 durch einen Facettenabschnitt 39 ersetzt, der die angrenzende Oberfläche der zylinderförmigen Aussparung nicht mehr berührt. Durch Begrenzen dieses Kontakts auf die Umfangsabschnitte 19 und 21, die einander gegenüber angeordnet sind, werden die Toleranzbedingungen für das Rippenglied reduziert, wodurch die Herstellung vereinfacht wird.
- In einer weiteren Modifikation kann der Kontakt eines der zylinderförmig gekrümmten Streifenabschnitte mit der Aussparungsfläche durch einen effektiven Linienkontakt ersetzt werden, der auf der gleichen zylinderförmigen Einhüllenden liegt wie ein gegenüber angeordneter, gekrümmter Umfangsabschnitt.
- Während in den oben beschriebenen Ausführungsformen die Rippenglieder 16, 31 einstückig mit einer Seitenfläche des Unterlegstücks ausgebildet sind, die in dem Werkzeug radial zum Werkzeug ausgerichtet ist, wird man erkennen, daß das Unterlegstück in dem Werkzeughalters ebensogut festgehalten werden kann, wenn das Rippenglied mit einer axial ausgerichteten Seitenfläche verbunden und die in der Vertiefung des Werkzeughalters angebrachte Aussparung gleichfalls axial gerichtet ist.
- In einem charakteristischen Beispiel, eines erfindungsgemäßen Metallschneidwerkzeugs war das Werkzeug mit den folgenden Abmessungen ausgelegt:
- D&sub1; = 4, 72 mm
- d&sub1; = 4,50 mm
- D&sub2; = 4,50 mm
- d&sub2; = 5,02 mm
- Außerdem sollten in der in den Fig. 9a und 9b der Zeichnungen dargestellten Ausführungsform die Längen der mittleren Streifenabschnitte 32, 33 und 34, die sich im Kontakt mit der angrenzenden Aussparungsfläche befinden, nicht kleiner als 0,25 der Gesamtlänge des Streifens sein.
- Man wird ohne weiteres erkennen, daß die Konstruktion der Halterippe mit zylinderförmig gekrümmten Streifenabschnitten von begrenzter Umfangsausdehnung, die durch abgeplattete Abschnitte voneinander getrennt sind, die Herstellung des Unterlegstücks durch herkömmliche pulvermetallurgische Verdichtungs- und Sinterverfahren beträchtlich erleichtert. In einer bevorzugten Ausführungsform werden Sinterhartmetalle verwendet, und tatsächlich können aus Abfällen gewonnene Sinterhartmetallpulver eingesetzt werden.
Claims (12)
1. Schneidwerkzeug mit einem Werkzeughalter, einer in
dem Werkzeughalter ausgebildeten Aufnahme- und
Haltevertiefung; Boden- und Seitenwänden der Vertiefung und einem
auswechselbaren Unterlegstück, das lösbar in der Vertiefung
festgehalten werden kann, eine zylindrische Aussparung (7), die in
einem Verbindungsbereich zwischen der Bodenwand (6) und einer
Seitenwand (5) der Vertiefung (3) ausgebildet ist, welche die
gleiche Ausdehnung wie die Vertiefung hat und sich über einen
Schlitz (8) mit einer Querabmessung D&sub1; in die Vertiefung
erweitert, der im wesentlichen eine kreisbogenförmige
Querschnittsform mit einem Durchmesser d&sub1; aufweist, mit d&sub1; > D&sub1;,
und einen Winkel von mehr als 180º aufspannt; wobei das
auswechselbare Unterlegstück (11) aufweist: einen plattenartigen
Körperabschnitt (12) mit oberen, Boden- und Seitenwänden (13,
14 und 15), ein Rippenglied (16), das einstückig mit einer der
Seitenwände (15) geformt ist und über die Bodenwand (14) des
Körperabschnitts (12) hinausragt, eine Außenfläche des
Rippenglieds (16), dadurch gekennzeichnet, daß das auswechselbare
Unterlegstück durch Pressen und Sintern eines Metallpulvers
geformt wird und aufweist: axial gerichtete periphere
Abschnitte (19, 21; 32, 33) der Außenfläche, die entlang der
Länge der Rippe (16) im wesentlichen symmetrisch angeordnet
sind, quer zur Länge der Rippe (16) einander gegenüberliegen
und auf einer geraden kreiszylinderförmigen Einhüllenden mit
dem Durchmesser d&sub2; liegen, die einen Winkel von mindestens
180º aufspannt, wobei die Rippe (16) ferner sich axial
erstreckende Abschnitte (17, 18) aufweist, die zwischen den in
Querrichtung einander gegenüberliegenden peripheren
Abschnitten (19, 21; 32, 33) angeordnet sind und eine Querabmessung D&sub2;
aufweisen, mit D&sub1; ≥ D&sub2; < d&sub2;, wobei d&sub2; etwas größer als d&sub1; ist,
so daß, wenn die Bodenwand des Unterlegstücks (11) winklig zur
Bodenwand (6) der Vertiefung (3) angeordnet wird, die Rippe
(16) frei in die Aussparung (7) einsetzbar ist und das Unterlegstück
(11) um die Aussparung (7) schwenkbar ist, wobei sich
zumindest die peripheren Abschnitte (19, 21; 32, 33) der Rippe
(16) in engem Reibungskontakt mit den Wänden der Aussparung
(7) befinden, um sicherzustellen, daß das Unterlegstück (11)
in der Vertiefung (3) festgehalten wird, wobei das
Unterlegstück (11) eng an der Bodenwand (6) und an der Vertiefung (3)
anliegt.
2. Schneidwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rippenglied (11) und die Aussparung (7) im
wesentlichen senkrecht zu einer Längsachse des Werkzeughalters
gerichtet sind.
3. Schneidwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rippenglied (11) und die Aussparung (7) im
wesentlichen parallel zu einer Längsachse des Werkzeughalters
gerichtet sind.
4. Auswechselbares Unterlegstück, das aufweist: einen
plattenartigen Körperabschnitt (12) mit oberen, Boden- und
Seitenwänden (13, 14, 15); ein Rippenglied (16), das
einstückig mit einer der Seitenwände (15) geformt ist und über die
Bodenwand (14) des Körperabschnitts (12) hinausragt, eine
Außenfläche des Rippenglieds (16), dadurch gekennzeichnet, daß
es durch Pressen und Sintern eines Metallpulvers geformt wird
und aufweist: axial gerichtete periphere Abschnitte (19, 21;
32, 33) der Außenfläche, die entlang der Länge des
Rippenglieds (16) im wesentlichen symmetrisch angeordnet sind, quer
zur Länge der Rippe (16) einander gegenüberliegen und auf
einer geraden kreiszylinderförmigen Einhüllenden mit dem
Durchmesser d&sub2; liegen, die einen Winkel von mindestens 180º
aufspannt, wobei die Rippe (16) ferner sich axial erstreckende
Abschnitte (17, 18) mit einer Außenfläche aufweist, die
zwischen den in Querrichtung einander gegenüberliegenden
peripheren Abschnitten (19, 21; 32, 33) angeordnet ist und eine
Querabmessung D&sub2; aufweist, wobei d&sub2; > D&sub2; ist.
5. Auswechselbares Unterlegstück nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die peripheren Abschnitte (19, 21;
32, 33) durch axial gerichtete zylinderförmige Streifen
gebildet werden.
6. Auswechselbares Unterlegstück nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der einander gegenüberliegenden
Abschnitte im wesentlichen einen
Linienkontaktabschnitt bildet.
7. Auswechselbares Unterlegstück nach Anspruch 4, 5
oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der
Abschnitte (19, 21) sich im wesentlichen über die gesamte Länge
der Rippe erstreckt.
8. Auswechselbares Unterlegstück nach Anspruch 4, 5
oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der
Abschnitte (32, 33) sich über einen mittleren Bereich (37) der
Rippenlänge erstreckt.
9. Auswechselbares Unterlegstück nach Anspruch 4, 5
oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der
Abschnitte sich über Randbereiche der Rippenlänge erstreckt.
10. Auswechselbares Unterlegstück nach einem der
Ansprüche 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die sich
axial erstreckenden Abschnitte zwischen im wesentlichen ebenen
Flächen des Rippenglieds ausgebildet sind und ferner mit einem
oder mehreren sich axial erstreckenden, im wesentlichen ebenen
Abschnitten versehen sind, die jeweils zwischen den sich axial
erstreckenden Abschnitten angeordnet sind.
11. Auswechselbares Unterlegstück nach einem der
Ansprüche 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippe
(16) mindestens ein Paar zueinander senkrechte, sich axial
erstreckende Abschnitte aufweist.
12. Auswechselbares Unterlegstück nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die ebenen Abschnitte im
wesentlichen parallel sind, wobei einer der ebenen Abschnitte im
wesentlichen bündig mit einer oberen Wand des Körperabschnitts
ist.
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