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DE69703783T2 - Vorrichtung an einer Druckmaschine zum Perforieren, Stanzen, Schneiden, Rillen und partiellen Lackieren oder zum Drucken von Umschlägen - Google Patents

Vorrichtung an einer Druckmaschine zum Perforieren, Stanzen, Schneiden, Rillen und partiellen Lackieren oder zum Drucken von Umschlägen

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DE69703783T2
DE69703783T2 DE69703783T DE69703783T DE69703783T2 DE 69703783 T2 DE69703783 T2 DE 69703783T2 DE 69703783 T DE69703783 T DE 69703783T DE 69703783 T DE69703783 T DE 69703783T DE 69703783 T2 DE69703783 T2 DE 69703783T2
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DE
Germany
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cylinder
printing
carrier film
film
punching
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DE69703783T
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Daniel Ruprecht
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Ppp International Ag Krauchthal Ch
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HANS E RUPRECHT HOLDING AG KRA
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    • B41G7/00Auxiliary perforating apparatus associated with printing devices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung an einer Druckmaschine gemäss dem Oberbegriff des unabhängigen Patentanspruchs 1. Eine Vorrichtung mit Mitteln zum Perforieren, Stanzen, Schneiden und Rillen, welche an einer Montagefolie befestigt ist, die anstelle eines Gummituchs verwendet wird, sowie eine zweite Montagefolie als Schutzfolie auf dem Gegendruckzylinder ist in CH-A-655 903 beschrieben. Die Vorrichtung wird für eine Rotationsdruckmaschine beschrieben, und da die Montagefolien relativ dünn sind, muss der Abstand zwischen dem Gummituchzylinder und dem Gegendruckzylinder durch Verschieben des letzteren eingestellt werden.
  • Eine Gegendruckvorrichtung zum Perforieren und/oder Stanzen auf Bogenoffsetdruckmaschinen ist aus der US-A-5 623 874 des gleichen Anmelders bekannt. Insbesondere wird bei dieser bekannten Vorrichtung das Gummituch durch eine Hartfolie ersetzt, welche mit einem Befestigungsmittel am Gummituchzylinder eines Druckwerks oder am Formzylinder eines Lackierwerks befestigbar ist. Die Verwendung einer Hartfolie anstelle des Gummituchs brachte eine deutliche Verbesserung gegenüber dem damaligen Stand der Technik, insbesondere durch die sehr hohe Genauigkeit beim Stanzen und Perforieren und die höhere Durchlaufgeschwindigkeit beim Perforieren. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Verwendung dieser bekannten Vorrichtung in Endlosdruckmaschinen nicht empfehlenswert ist.
  • Ausserdem haben weiterführende Nachforschungen in der Zwischenzeit das Bedürfnis aufgezeigt, die Anwendung von Hartfolien anstelle von Gummituch über die in der bekannten Veröffentlichung erwähnten Bereiche, also beispielsweise Bogenoffsetdruckmaschinen, auszudehnen und eine einfachere und genauere Befestigung von Perforations- und Stanzwerkzeugen zu erzielen.
  • Aus DE-A-41 38 278 sind Mittel zum Stanzen, Rillen und Perforieren in Bogenoffsetdruckmaschinen bekannt, wobei ein Lackierwerk entweder zum Lackieren oder zum Stanzen, Rillen oder Perforieren einsetzbar ist. Bei dieser Vorrichtung ist der Umfang des Lackierzylinders mit einem Stanzblech und der Umfang des Druckzylinders mit einem Gegenstanzblech versehen oder umgekehrt, d. h. der Lackierzylinder ist mit einem Gegenstanzblech und die Druckwalze mit einem oder mehreren Stanzblechen versehen. In dieser bekannten Schrift ist die Vorrichtung einerseits auf die Anwendung in Lackierwerken beschränkt, und andererseits sind weder das Stanzblech noch das Gegenstanzblech näher beschrieben.
  • Weiter ist aus DE-B-23 41 326 eine Mehrfarben- Bogenoffsetdruckmaschine mit Mitteln zum Perforieren bekannt, wobei im Patent erwähnt wird, dass die Perforierstreifen besser zugänglich sind, wenn sie nicht an der Gegenstanzwalze, sondern am Gummituchzylinder befestigt sind. Sie sind jedoch auf das elastische Gummituch des Gummizylinders aufgeklebt. Zwar können durch die Verwendung des dazwischenliegenden elastischen Gummituchs gewisse Mängel der Perforierleisten ausgeglichen werden, aber genaue Perforierungen sind damit nicht möglich, und die Durchlaufgeschwindigkeit wird erheblich gesenkt.
  • DE-A-21 03 711 offenbart eine Zurichtung für ein Gummituch, wobei Papierbögen, welche als Unterlage für das Gummituch dienen, mit einer Metallfolie abgedeckt werden, um die Montage des Gummituchs zu erleichtern.
  • Aus DE-C-39 19 281 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Spotlackierung bekannt, wobei die zu lackierende(n) Stelle(n) auf das Gummituch übertragen werden, worauf das Gummituch entfernt, der nicht zu lackierende Bereich auf dem Gummituch nachträglich ausgeschnitten und das Gummituch mit den ausgeschnittenen Stellen wieder eingesetzt wird. In der erwähnten Schrift wird vorgeschlagen, die durch diese Übertragung verursachten Verzerrungen zu verringern, indem anstelle eines Gummituchs eine Folie verwendet wird.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik besteht eine erste Aufgabe der Erfindung darin, eine relativ einfache und kostengünstige Vorrichtung zum Perforieren, Stanzen, Schneiden, Rillen und Spotlackieren zu schaffen, welche sowohl in Bogenoffsetdruckmaschinen als auch in Endlosdruckmaschinen anwendbar ist, und welche einen sauberen und schnellen Betrieb gestattet und einfach und genau positionierbar ist. Diese Aufgabe wird mit der Vorrichtung gemäss dem unabhängigen Patentanspruch 1 gelöst.
  • Die Erfindung bezieht sich ebenfalls auf den Umschlagdruck, und eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Anwendung der Vorrichtung in einer Druckmaschine gemäss dem Oberbegriff von Anspruch 2 für einen einfacheren und schnelleren Umschlagdruck. Diese Aufgabe wird mit der Vorrichtung gemäss dem unabhängigen Patentanspruch 2 gelöst.
  • Weitere Vorteile und Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
  • In der folgenden Beschreibung werden Ausführungsformen der Erfindung anhand der Zeichnungen erläutert.
  • Fig. 1 zeigt schematisch ein Druck- und Lackierwerk einer Bogenoffsetdruckmaschine,
  • Fig. 2 zeigt einen vergrösserten Ausschnitt von Fig. 1,
  • Fig. 3A zeigt einen Schnitt des Gummituchzylinders gemäss Fig. 2 in grösserem Massstab,
  • Fig. 3B zeigt im Schnitt eine mit Leisten befestigte Folie, und
  • Fig. 4 zeigt im Schnitt die Anwendung der erfindungsgemässen Mittel zum Umschlagdruck.
  • Fig. 1 zeigt schematisch eines von möglicherweise mehreren Druckwerken einer Bogenoffsetdruckmaschine mit einem Plattenzylinder 1, einem Gegendruckzylinder 2 und einem dazwischen angeordneten Gummituchzylinder 3, auf welchem anstelle eines Gummituchs eine Trägerfolie 4 montiert ist. Falls das Druckwerk jedoch zum Drucken verwendet wird, ist auf dem Gummituchzylinder 3 ein herkömmliches Gummituch montiert. Zur Vereinfachung der Darstellung sind der Gummituchzylinder 3 und der Gegendruckzylinder 2 mit gleichem Durchmesser gezeichnet. Die erfindungsgemässen Mittel können jedoch auch in Druck- oder Lackierwerken eingesetzt werden, deren Gegendruckzylinder den doppelten Durchmesser des Gummituchzylinders bzw. des Formzylinders aufweist.
  • Anders als in EP-A-0 739 731 bezüglich der Perforierung beschrieben, ist die Perforationslinie 5 auf der Trägerfolie 4 montiert, welche ihrerseits am Gummituchzylinder 3 befestigt ist, gewöhnlich mit einem doppelseitigen Klebband, wobei die Zähne der Perforationslinie 5 dem Gegendruckzylinder 2 zugewandt sind, um das zwischen diesen zwei Zylindern durchlaufende Papier zu perforieren. Zum Stanzen, Schneiden oder Rillen werden geeignete Mittel wie beispielsweise Stanzformen, Schneidformen oder Rilllinien montiert. Im folgenden wird nur die Perforationslinie erwähnt, selbstverständlich sind aber alle möglichen Mittel zum Perforieren, Stanzen, Schneiden und Rillen eingeschlossen. Weiter können anstatt einer einzigen Perforationslinie auch mehrere verwendet werden.
  • Einerseits gestattet die Befestigung der Perforationslinie 5 an der Trägerfolie 4 auf dem Gummituchzylinder wegen der guten Zugänglichkeit der Perforationslinie 5 eine genauere Positionierung derselben auf dem Gegendruckzylinder 2, und andererseits kann dieselbe Einheit in Endlosdruckmaschinen eingesetzt werden, was bei der Einheit gemäss US-A-5 623 874 nicht möglich ist.
  • Der Gegendruckzylinder 2 würde an sich einen genügenden Gegendruck liefern. Es empfiehlt sich jedoch, dessen Oberfläche mit einer Schutzfolie 22 aus Metall oder Kunststoff zu schützen. Die Schutzfolie 22 kann mit doppelseitigem Klebband befestigt sein. Diese Kombination liefert eine bessere und genauere Perforierung oder Stanzung des Papiers und gestattet ausserdem, die normale Druckgeschwindigkeit im Bogenoffsetdruck oder Endlosdruck beizubehalten, so dass der Druck und das Perforieren bzw. das Stanzen, Schneiden oder Rillen mit der gleichen Geschwindigkeit erfolgen können.
  • In Fig. 1 ist ebenfalls ein Farbwerk 6 mit verschiedenen Farbwalzen dargestellt, welche die Druckfarbe auf den Plattenzylinder 1 übertragen, sowie ein Feuchtwerk 7. Der Papierbogen 8 gelangt von der Zwischenwalze 9 zu einer ersten Zuführungswalze 10, weiter zum Gegendruckzylinder 2 und schliesslich zur zweiten Zuführungswalze 11, von wo der Bogen 8 einer weiteren Walze und, falls vorhanden, einem weiteren Farbwerk oder einem Lackierwerk 19 zugeführt werden kann. Dies gilt entsprechend auch für eine Endlosdruckmaschine, nur ohne das Lackierwerk.
  • In Fig. 2 sind der Plattenzylinder 1, der Gegendruckzylinder 2 und der Gummituchzylinder 3 in grösserem Massstab und im Schnitt dargestellt. Der Plattenzylinder 1 mit der daran angebrachten Druckplatte ist an sich bekannt und unterscheidet sich bezüglich konstruktiver Einzelheiten von einer Druckmaschine zur anderen. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Gegendruckzylinder 2 zum Schutz der Oberfläche mit einer Schutzfolie 22 versehen. Auf dem Gummituchzylinder 3 ist die Trägerfolie 4 montiert, auf welcher eine Perforationslinie 5 befestigt ist, falls eine Perforation durchgeführt werden soll. Die Perforationslinie 5 kann in Längs- oder in Querrichtung angebracht sein.
  • Obwohl die erfindungsgemässen Mittel die grössten Vorteile in Druckwerken bringen, können sie auch vorteilhaft in Lackierwerken eingesetzt werden. Wenn ein Lackierwerk 19 zum Perforieren, Stanzen, Schneiden oder Rillen verwendet werden soll, wird auf einem der Zylinder, dem Formzylinder 17, die Trägerfolie 4 angebracht, auf welcher die Perforationslinie oder -form 5 befestigt wird. Auf dem anderen Zylinder, dem Gegendruckzylinder 18, wird die Schutzfolie 22 montiert. Die beiden Zylinder 17 und 18 weisen ähnliche Befestigungsmittel 16 wie die oben besprochenen Zylinder mit Schienen und Leisten 13 für die daran zu montierenden Teile auf. Im Lackierwerk 19 sind ausserdem eine Zählwalze 20 und eine Lackierformwalze 21 eingezeichnet, welche beim Perforieren, Stanzen oder Rillen mit dem Formzylinder 17 natürlich nicht in Berührung stehen. Unter der Lackierformwalze 21 ist ein Lacksammelbecken eingezeichnet.
  • Wenn keine Perforierung oder Stanzung erfolgen soll, wird ein herkömmliches Gummituch auf dem Gummituchzylinder 3 montiert, und die Perforationslinie oder -form 3 wird entfernt.
  • Die Dicke der auf dem Gummituchzylinder 3 montierten Schichten ist derart standardisiert, dass der Gummituchzylinder 3 und der damit zusammenwirkende Gegendruckzylinder 2 einen bestimmten Abstand aufweisen. Die Trägerfolie 4 muss dieselbe Dicke aufweisen wie das Gummituch, wobei die Dicke der Perforationslinie oder -form oder des Blechs zu berücksichtigen ist. Dies gilt gleichermassen für das Lackierwerk 19.
  • Da eine so dicke Trägerfolie 4 aus Blech oder Kunststoff nicht notwendig ist und nur mit Schwierigkeiten am Zylinder zu befestigen wäre, wird eine dünne Metallfolie mit einer Dicke von beispielsweise 0,3 mm verwendet. Um die Standarddicke in europäischen Ländern von 1,95 mm zu erreichen, wird die Folie mit einer Unterlage 15 von 1,65 mm Dicke unterlegt. Die Unterlage 15 kann eine der vorgesehenen Anwendung angepasste Steifigkeit aufweisen und kann beispielsweise aus einer oder mehreren Presspappeplatten bestehen. Sie kann nur auf einer Seite oder auf beiden Seiten befestigt sein, oder sogar an der Folie.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform gemäss Fig. 3A ist die innere Unterlage 15 der Trägerfolie 4 eine eigenständige Einheit, welche vom Gummituchzylinder ausgehend aus einer Kombination von mindestens einem kalibrierten Kartonbogen 14A mit einer Dicke zwischen 0,30 und 0,40 mm und dünnen Aluminiumblechen 14B von beispielsweise 0,30 mm Dicke besteht. Diese Einheit ist mindestens auf einer Seite mit Nieten 14C verbunden. Das erste Aluminiumblech auf der Seite des Kartonbogens weist eine Kante 14D auf, welche auf der Vorderseite des Zylinderkanals des Gummituchzylinders 3 eingehängt wird, um die Unterlage 15 zu positionieren. Diese Kombination gestattet eine einfache Anpassung der Gesamtdicke der Schichten auf dem Gummituchzylinder 3 an die Erfordernisse verschiedener Typen von Druckmaschinen und vermeidet den Betrieb des Druckers mit einer falschen Gesamtdicke. Die Unterlage 15 wird einfach an der Vorderkante des Zylinderkanals eingehängt und die Folie 24 mit Leisten an den Befestigungsmitteln fixiert.
  • Gemäss Fig. 3B ist die Deckfolie 24 an zwei gegenüberliegenden Leisten 13 befestigt, welche mit derselben verklebt oder vernietet sind. Zur Erhöhung der Ausreissfestigkeit weist die Trägerfolie 4 auf beiden Seiten Kanten 23 auf, welche in entsprechende Nuten 25 der Leisten eingreifen. Die Folie 24 kann aus Metallblech, beispielsweise Chromstahl, oder aus einem beliebigen anderen Metall oder aus Kunststoff bestehen.
  • Zum Schutz der Folienoberfläche kann es nützlich sein, auf deren Oberseite eine relative harte Deckfolie anzubringen, beispielsweise aus Kunststoff, welche bei Bedarf erneuert werden kann. Die Gesamtdicke der Trägerfolie muss natürlich der Dicke des in einer entsprechenden Anwendung verwendeten gewöhnlichen Gummidrucktuchs entsprechen.
  • Die Leisten 13 entsprechen denjenigen, welche mit dem Gummituch verwendet werden, so dass dieselben oder ähnliche Befestigungsmittel 16 des Gummituchzylinders verwendet werden können. Beim Einsatz der Trägerfolie zum Perforieren, falls nötig in Verbindung mit der Unterlage und/oder der Deckfolie, ist demnach keine Modifikation des Druck- oder Lackierwerks gegenüber der Verwendung eines gewöhnlichen Gummituchs notwendig.
  • Weiter ist zu bemerken, dass die Verwendung der Folie 4 zusätzlich zu den bereits erwähnten Vorteilen den Vorteil bietet, dass die Papierbögen beim Perforieren oder Stanzen nicht verformt werden. Deshalb kann der gesamte Stapel gleich wie vor der Perforierung oder der Stanzung aufgeschichtet werden. Der Transport wird so wesentlich vereinfacht im Vergleich mit den stark verformten Bögen nach dem Perforieren mit einem Gummituch. Es ist deshalb auch möglich, die Folie 4 zum Stanzen verschiedener Formen zu verwenden, beispielsweise von Adressfeldern oder dergleichen.
  • Fig. 4 zeigt eine weitere vorteilhafte Anwendung der Trägerfolie zum Druck von Umschlägen. Umschläge haben eine oder zwei Klappen als Verschlussmittel und damit unebene Stellen, welche Falten und dergleichen verursachen können. Dies gilt auch für Fenster in Umschlägen. Alle diese Teile erschweren den Umschlagdruck. Die Anordnung gemäss Fig. 4 erlaubt ein reibungsloses Bedrucken von Umschlägen in hoher Qualität. Fig. 4 zeigt den Gegendruckzylinder 2 und den Gummituchzylinder 3, an dem wie in den vorangehenden Ausführungsformen die Trägerfolie 4 mit der Deckfolie 24 befestigt ist. Die Deckfolie 24 ist vorzugsweise eine Blechfolie. Auf der Deckfolie 24 wird ein Tuchabschnitt 26 befestigt, welches dank einer selbstklebenden Schicht gut haftet. Selbstverständlich ist der Gummituchabschnitt 26 nur so gross wie das zu bedruckende Feld, und es wird gleich wie ein gewöhnliches Gummidrucktuch gefärbt und an der Stelle auf der Trägerfolie befestigt, welche dem zu bedruckenden Feld des Umschlags entspricht. Die Ausrichtung des Tuchabschnittes wird durch ein auf der Deckfolie angebrachtes Koordinatenpapier erleichtert.
  • Mit der erfindungsgemässen Anordnung bestehend aus der Trägerfolie 4 und der Folie 24 wird nur das dafür vorgesehene Feld bedruckt, und es muss kein Gummituch verwendet werden, welches den ganzen Gummituchzylinder abdeckt und damit auch die Falten und Unebenheiten eines Umschlags. Es versteht sich von selbst, dass die Trägerfolie 4 mit der Deckfolie 24 und dem Tuchabschnitt 26 dieselbe Gesamtdicke aufweisen muss wie ein gewöhnliches Gummituch. Dies wird wie oben beschrieben dadurch erreicht, dass die Dicke der Trägerfolienanordnung, also beispielsweise diejenige der Unterlage 15, reduziert wird.
  • Dieselbe Anordnung aus Trägerfolie 4 und der Deckfolie 24 mit einem Tuchabschnitt oder mehreren Tuchabschnitten kann auch zum Lackieren einer Stelle bzw. mehrerer Stellen verwendet werden. Zu diesem Zweck wird bzw. werden bei bekannten Vorrichtungen die zu lackierende(n) Stelle(n) auf das Gummituch übertragen, worauf das Gummituch entfernt wird und der nicht zu lackierende Bereich des Gummituchs nachträglich ausgeschnitten und das Gummituch mit den ausgeschnittenen Stellen wieder eingesetzt wird.
  • Bei der erfindungsgemässen Anordnung wird der Gummituchabschnitt bzw. werden die Tuchabschnitte mit der selbstklebenden Schicht auf die Grösse der zu lackierenden Stelle zugeschnitten, und der bzw. die Tuchabschnitt(e) können dank dem auf der Oberfläche der Deckfolie 24 angebrachten Koordinatenpapier einfach angebracht werden, ohne die Trägerfolie entfernen und wieder einsetzen zu müssen. Diese Vorgehensweise gestattet eine wesentliche Vereinfachung der Spotlackierung. Es ist ebenfalls möglich, die Trägerfolie mit dem oder den Tuchabschnitt(en) vorzubereiten und sie einfach zu montieren, wenn eine Spotlackierung durchgeführt werden soll.
  • Die Sportlackierung kann natürlich sowohl im Druckwerk als auch im Lackierwerk durchgeführt werden, wobei im letzteren Fall die Trägerfolie mit den Tuchabschnitten auf dem Formzylinder montiert wird. Es ist weiter zu bemerken, dass der Umschlagdruck ohne die Schutzfolie 22 auf dem Gegendruckzylinder erfolgt.

Claims (7)

1. Vorrichtung an einer Druckmaschine, mit einer Trägerfolie (4), welche auf zwei gegenüberliegenden Seiten je eine Leiste (13) zur Befestigung an den Befestigungsmitteln (16) des Gummituchzylinders (3) eines Druckwerks aufweist, zum Perforieren, Stanzen, Schneiden, Rillen oder Spotlackieren, wobei die Mittel (5) zur Durchführung dieser Arbeiten an der Trägerfolie (4) befestigt sind, die auf dem Gummituchzylinder (3) eines Druckwerks montiert ist, und der Gegendruckzylinder (2), der mit dem Gummituchzylinder (3) zusammenwirkt, beim Perforieren, Stanzen, Schneiden oder Rillen durch eine Schutzfolie (22) geschützt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung auch auf dem Formzylinder (17) eines Lackierwerks (19) montierbar ist, und dass die Trägerfolie (4) auf der Oberseite eine Deckfolie (24) und auf der dem Gummituchzylinder (3) bzw. dem Formzylinder (17) zugewandten Unterseite eine innere Unterlage (15) aufweist, wobei die Dicke der Trägerfolie (4) bzw. der Trägerfolie (4) mit einem Tuchabschnitt oder mehreren Tuchabschnitten zum Spotlackieren, der Dicke des mit der betreffenden Druckmaschine zum Drucken oder Lackieren verwendeten Gummituchs entspricht.
2. Vorrichtung an einer Druckmaschine, mit einer Trägerfolie (4), welche auf zwei gegenüberliegenden Seiten je eine Leiste (13) zur Befestigung an den Befestigungsmitteln (16) des Gummituchzylinders (3) eines Druckwerks aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung, welche für den Umschlagdruck vorgesehen ist, Mittel zum Umschlagdruck aufweist, wobei ein Gummituchabschnitt (26) an der Stelle, die dem zu bedruckenden Feld des Umschlags entspricht, an der Trägerfolie (4) befestigt wird, welche auf dem mit einem Gegendruckzylinder (2) zusammenwirkenden Gummituchzylinder montiert ist, wobei die Trägerfolie (4) auf der Oberseite eine Deckfolie (24) und auf der dem Gummituchzylinder (3) bzw. dem Formzylinder (17) zugewandten Unterseite eine innere Unterlage (15) aufweist und die Dicke der Trägerfolie (4) bzw. der Trägerfolie (4) mit dem Gummituchabschnitt (26) für den Umschlagdruck der Dicke des mit der betreffenden Druckmaschine zum Drucken oder Lackieren verwendeten Gummituchs entspricht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass beide Enden der Trägerfolie (4) eine Kante (23) aufweisen, welche in eine entsprechende Nut (25) in den Leisten (13) eingreifen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckfolie (24) aus Metall besteht, vorzugsweise aus Chromstahl, oder aus Kunststoff, und dass sie vorzugsweise abnehmbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzfolie (22) aus Metall oder aus Kunststoff besteht.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Unterlage (15) aus einem Verbund von mindestens einem kalibrierten Kartonbogen (14A) und einem Aluminiumblech (14B) besteht, wobei der erste Kartonbogen auf dem Zylinder (3, 17) aufliegt, auf dem der Verbund montiert wird, und das erste auf dem Kartonbogen aufliegende Aluminiumblech eine Kante (14C) aufweist, die in einen Zylinderkanal des Zylinders eingehängt wird.
7. Anwendung der Vorrichtung zum Perforieren, Stanzen, Schneiden oder Rillen nach Anspruch 1 in einer Bogenoffsetdruckmaschine oder einer Endlosdruckmaschine mit einem Plattenzylinder (1), einem Gegendruckzylinder (2) mit Schutzfolie (22) und einem Gummituchzylinder (3), der zwischen den zwei Zylindern angeordnet ist und mit dem Gegendruckzylinder zusammenwirkt, wobei der Gummituchzylinder eine Trägerfolie (4) und dieselbe Mittel (5) zum Perforieren, Stanzen, Schneiden oder Rillen aufweist.
DE69703783T 1996-10-28 1997-10-16 Vorrichtung an einer Druckmaschine zum Perforieren, Stanzen, Schneiden, Rillen und partiellen Lackieren oder zum Drucken von Umschlägen Expired - Lifetime DE69703783T2 (de)

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DE69703783T Expired - Lifetime DE69703783T2 (de) 1996-10-28 1997-10-16 Vorrichtung an einer Druckmaschine zum Perforieren, Stanzen, Schneiden, Rillen und partiellen Lackieren oder zum Drucken von Umschlägen

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